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- 119- BM a.D. Bohl S. 9, Vntersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19) Diese Unterlagen verfügte er entvved~r sel_pst zu seinen per- sönlichen Ordnern oder ließ sie durch MDgt Hammes zu ·dieser Sammlung bringen. · (Aussage VAe ~ S. 3, Untersuchungsakte, - ._... .Band 4, Trennblatt 19, Aus~age ~M a.D. Bohl vor dem 1. Untersuchungsausschuss f:> des Deutschen Bundestage·s (Parteispenden), 14. Wahlperiode, arn 5. { 2001, S. 77, 78, Untersuchungsakte,. Band 5, Trennblatt 23) Dabei nahm !viDgt Hammes die Zu~rdnurig zu denpersönli- chen Ordnern des Chefs des Bund~skanzlerarhtes fas.t ~us~. schließlich auf dessen schriftliche oder mündliche Weisung I : • • vor. (Aussage BMa.D. Bohl S. 10, 12, Untersuchungsakte, . Band . 4, Trennblatt 19) (. ~um Ende seiner Amtstätigkeit, also nach der Bundestags- wahl vom 27. September 1998, entschied BM a,O. Bohl, dass diese Unterlagen aus dem Amt entfernt und in sein Ab- . . geordnetenbüro in Bann verbracht werden sollten. Dabei . ' prüfte er den Inhalt nicht mehr darauf, ob sich in dem Kon- volut Dokumente· mit dienstlichem Charakter befanden. (Aussage BM a.D. Bohl vor dem - 1. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages (Parteispenden), 187
- 120 - . 14. Wahlpen"ode, am 5. 4. 2001, S. 77, 80, Untersuchungsakte, Band 5, Trennblatt 23) S.eine die Unterlagen verwahrende Sekretärin VAe .~ übergab sie mit einem Inhaltsverzeichnis der Mitarbeiterin des MdB - Frau die s1e in das Abgeord- netenhochhaus verbringen ließ. . ..".._. (Aussagen VAe . .S.-5, Angestellte _ , S. 3, Untersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19, Inhaltsverzeichnis des nBohl-Archivs", Disziplinarakten, Ordner Computerausdrucke · Verzeichnisse ChefBK Ziffer 5c . 'und Beiakten "Bohi-Archiv") Von dort wurden die Unterlagen später in die Konrad- Adenauer-Stiftung verbracht BM a.D. Sohl ließ in die Konrad-AdenaUer-Stiftung auch etwa 60 bis 70 weitere Ordner bringen, bei denen es sich nach seinen Angaben um Unterlagen handelt, die vor seiner Zeit als Chef des Bundeskanzleraf1!tes entstanden waren. (Aussage BM a.D. . . S. 11, 12, Untersuchung'sakte, Band 4, Trennblatt 19) Das Bundeskanzleramt erhielt seit Sommer 2000 von BM a.D. Sohl die Gelegenheit, den Teil des "Bohi-Archivs", der offenbar im Bundeskanzleramt entstanden war, einzusehen und daraus Unterlagen mitzunehmen. 188
- 121 - Diese Unterlagen sowie das Inhaltsverzeichnis der Gesar:-Jt- . · sammlung von knapp 30 Ordnern sind zum Gegenstand der· Untersuchung gemacht worden. Dabei ist jedoch offen geblieben, und auch nicht zulasten von MDgt Hammes unterstellt worden, ob der Bestand dieser Sammlung im Herbst 1998 identisch war mit dem Inhalt der von Angehörigen des Bundeskanzleramtes ab Sommer 2000 gesichteten Ordner. Eine Beteiligung des Beamten an der Entfernung des "Bohl- ( ... Archivs" in;J Oktober 1998 aus . den Räumen des Bundeskanzlerar:ntes ist nicht nachweisbar. Dass MDgt Hammes der Inhalt dieser Sammlung im Herbst 1998 bewuss~ war .und er Überlegungen über die Zulässigkeit der Entfernung dieser Unterlagen durch seinen Vorgesetzten angestellt hätte, istnicht festgestellt worden. Folglich kann MDgt Hammes auch nicht angelastet werden, der. neuen Bundesregierung nach dem 28. Oktober 1998 nichts über eine mögliche Aktenentfernung berichtet zu haben. (Aussagen BM a.O. Boh/ S. 14, VAe - S. 5, 6, VAe S. 27ff, Angestellte S. 4, VAe . .S. 10, Untersuchungsakte, Bajtf 4, Trennblatt 19) Dass entgegen den Angaben des BM a.D. Sohl in den 60 bis 70 weiteren in der: Konrad-Adenauer-Stiftung vorhan_denen Ordnern Akten mit ?achbezug zum Bundeskanzleramt vor- handen wären, ist ebenfalls nicht festgestellt worden. 189
- 122- 6.3.3 · Akten zu Investitionsvorhaben Da?S die im Bundeskanzleramt verschwundenen Akten zu den Sachkomplexen Leuna/Minol, Eisenbahner-Wohnungen, Panzerlieferungen nach Saudi Arabien, Bear-Head-Fabrik in Kanada, MBB-Hubschrauber, Airbus-LieferL:Jngen und Kauf- . mann Kari-Heinz Schreiber bis zum Herbst 1998 im Bundes- kanzlera~t vorhanden waren, sich im Zugriff von MDgt · Hammes befanden und erst zu diesem Zeitpunkt mit seiner Kenntnis aus der Behörde entfernt wurden, ist nicht festge- stellt worden. (Aussage MinDir i.e.R. Or. ••tlt·S. 3, 4, MinDir i.e.R. Dr. S. 5, MinDir Dr. S. 2, MinR - S . 6, Unter~uchurigsakte, Band 4, ·Trennblatt 19) 6.3.4 Akten im Zugriffsbereich des ~eamten . ln seinem Dienstzimmer und im Büro der VAe ver.:. wahrte MDgt Hammes ."Fraktionsakten" und "Koalitionsakten" sowie persönliche Unterlagen des MdB . ., für die im Büro der Wahlkreisangestellten kein Platz vorhanden war. (Aussage VAe Angestellte ••s. 3, yAe • • • • • S. 4, S. 2, 3 , 6, Untersuchungsakte, ' Band 4, Trennblatt 19) MDgt Hamme.s entfernte vor der Übergabe der Amts- geschäfte an die neue Bundesregierung im Oktober 1998 die 190
- 123- "Koalitionsakten" aus dem Bundeskanzleramt,· um sie der Konrad-Adenauer-Stiftung zuzuleiten .. (Aussage, VAe ~ S. 6, Oirekto~. 9, Untersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19) Dabei handelt es sich_ um Vermerke und Unterlagen über regelmäßige Gespräche zwischen Vertretern. der CDU/CSU . -~- ! und der FDP. Diese Gespräche erfolgte~ unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers und/oder des Chefs des Bundes- kanzleramtes. MDgt Hammes war ständiger Teilnehmer bei einem dieser Gesprächskreise. Die Sitzungen fanden im- Bundeskanzleramt-statt. Vorbereitende .·.. . Papiere . dafür . wurden : . unter anderem ' . . von Mit- arbeitern . des Bundeskanzleramtes . _ .. · .. . gefertigt. . (Aussage VLR Dr. . . . S. 1_5, V A e - g 4, 5, . MinR S. 10, VAe . .S.'11, Direktor S. B, Untersuchungsakte,. _Band 4, Trennblatt 19, Anhörung Dr. • • vor dem 1. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages (Parteispenden), 14. Wahlperiode, - am 5. 4. 2001 S. 26, Untersuchungsakte, Band 5, Trennblatt 23) Fraktionsakten sind Unterlagen, die den Abgeordneten zur Vorbereitung bestimmter Entscheidungen im Deutschen Bundestag zugehen. Die Fraktionsakten des BM a.D. Bohl wurden nach der Bundestagswahl durch Anordnung von MDgt Hammes der Vernichtung zugeführt. 191
- 124- (Aussage Angestellte . 10, Erklärung MDgt Hammes in Vernehmung Direkto~S. 10, Untersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19) Dass MD~t Hammes in dem Untersuchungszeitraum Sach- akten des Bundeskanzleramtes entfernt oder vernichtet oder . - ·-- dies angeordnet hätte, ist nicht festgestellt worden. (Aussage Botschafter- S. 2, VAe· S. 6, 7, BM a.D.. .S. 12,. MinDiri.e.R. D r . - S . 5, S. 3, MinR~S. 6, V A e - - Untersuchungsakte, Band4, Trennblatt 19) Folglich kann MDgt Hammes auch nicht angelastet werden, . ·.der neuen. Bundesregierung nach dem 28. Oktober 1998 ·nichts über eine mögliche Aktenentfernung berichtet zu haben. 192
- 125- 7. Beweiswürdigung 7.1 Zuständigkeit des Beamten imBundeskanzf.eramt Die Zuständigkeit des MDgt Hammes fo!gt · aus dem Geschäftsverteilungsplan des Bundeskanzleramtes, der Einlassung des Beamten und den Bekundungen verschie- dener Zeugen. (Geschäftsverteilungsplan, Stand 8. Juni 1998, Untersuchungsakte, Band 1, Trennblatt 4, Organisationspläne des Bundeskanzleramtes von 1992 bis 1998, Untersuchungsakte, Band 1 Trennblatt 3, Aussage Mif)R • • • • S. 4, Oberst i. G. ~- 2, Untersuchungsakte, Band.4, Trennblatt 19) Insbesondere in derVerneh_mung des Direktors- haben .· sowohl der Zeuge ·als auch MDgt Hammes über die Teilnahme des Beamten an Besprechungen im Bundeskanzleramt und an Koalitionsgesprächen berichtet. (Aussage Direktor S. 4, 9, Untersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19) Verschiedene Ze~gen haben übereinstimmend das korrekte · und pflichtbewusste Arbeiten des Beamten geschildert. (Aussage Botschafter-S. 2, BM a.O . . . S. 11, JAI'in-S. 9, Direktor,..S. 10, 11, MinDiri.e.R.,...S. 4, Untersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19) 193
- 126- Kein Zeuge hat irgendwelche Ansatzpunkte in Bezug auf Unzuverlässigkeiten, fehlerhaftes oder unkorrektes Handeln des MDgt Hammes berichtet. - ..,.._.. 194
- 127- 7.2 Komplex Datenlöschung · 7.2.1 Im Bundeskanzleramt eingesetzte Datenverarbeitungs- systeme Die Feststellungen hierzu beruhen auf den Angaben des - ".._.. jetzigen Systemverwalters · im Bundeskanzleramt, AR , . sowie des im Herbst · 1998 · zuständigen ( . Systemverwalters VA - Der für· die Betreuung der Geräte (Hardware) damals im IT-Referat zuständige TFHW - h a t kaum inhaltliche Angaben .gemacht, '· weil er sich um . die eingesetzten Programme (Software) und . damit die Systemverwaltung nicht gekümmert haben will. Seine Einlassung wird durch die Bekundungen des früheren Systemverwalters VA . - . gestützt, wonach· seinem Kollegen- jegliche Software-Kenntnisse fehlten. · . (Aussagen TFHWi S. 3, V A - S. 6, Untersuchungsakte, · Band 4, Trennblatt 19) Nach de~ Aussagen des _Systemverwalters · VA . - hatten die weiteren Mitarbeiter im IT-Referat, V A. e -- und . . . V A - ebenfalls keinen Einfluss auf die Software, weil· es ihnen an den entsp[e-chenden Kenntnissen gefehlt habe. · (Aussage V A - S . 6, Untersuchungsakte, Band4, Trennblatt 19) Deshalb ist von .der Vernehmung dieser Personen Abstand genommen·worden. 195
- 128- Der damalige Leiter des IT-Referats, MinR - hat mit Blick auf das gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft Bann an- hängige Ermittlungsverfahren zum nämlichen Sachverhalt unter Berufung auf § 55 StPO in Verbindung mit § 25 Satz 1 BDO vollständig. die Aussage zur Sache verweigert. Auf seine(l Wunsch sind ihm 15 Fragen schriftlich gestellt worden, um deren mögliche Beantwortung mit seinem - -- Zeugenbeistand erörtern zu können. Davon hat er lediglich drei Fragen schriftlich beantworten lassen. Mangels konkre- ten Sachzusammenhanges mit dem gegen MDgt. Hammes erhobenen Vorwurf ist von einer nochmaligen Vernehmung des Zeugen - Abstand genor:nmen worden (ver- . gleiche unten Ziffer 7.2.4.1, 7.2.4.2, 7.2.4.3, 7.2.4.4). (AussageMinR-S. 3, 4, Untersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19, .Fragenkatalog vom 2. April 2001, Antwortschreiben vom 2. Mai 2001, Untersuchungsakte, Band 5, Trennblatt 20) Die Hausanweisung des Bundeskanzleramtes betreffend IT- Sicherheit ist verlesen worden. (Hausanweisung IT-Sicherheit vom 20. 6. 1996, Disziplinarakten, Ordner Bericht und Anlagen zum Bericht, Trennblatt 6, Untersuchungsakte, _ Band 5, Trennblatt 22) Über die Befugnisse und tatsächlichen Mögiichkeiten von Datenlöschungen im Bundeskanzleramt haben die System- Administratoren V A - und AR schlüssig und nachvollziehbar berichtet. Der Sachverständige Ennnen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat 196