Anlagenband CDU_CSU_3.qxd

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- 139- (Aussage MinR-S. 4, Untersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19) Der Inhalt der abendlichen Besprechung beim Chef des Bundeskanzleramtes ist durch diesen, die früheren Abtei- lungsleiter Botschafter            ~ MinDir i.e.R. D r . - MinDir i.e.R. Dr.             MinDir i.e.R. . . . . sowie den Personalratsvorsitzenden MinR- und die Beamten MinR ~und VLR Dr. -bestätigt worden. (Aussage Botschafter               S. 3, BM a.D . •     S. 2, 3, MinR D r . - S. 2, VLR D r . - S. 3, 4, MinDiri.e.R. D r . - S . 4, MinDir i.e ..R. Dr~S: 3, MinR- S. 3, 4, MinDir i.e.R. -         S. 2, Untersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19) VLR or.-..aund Direktor- können sich auch an die Anwesenheit von MDgt Hammes erinnern. (Aussage VLR Dr. -           S. 3, Direktor-S. 3, Untersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19) Dieser hat seine Anwesenheit bestätigt. (Schriftliche Erklärung MDgt Hammes vom 7. 6. 2001, S. 1, Untersuchungsakte, Band 2, Trennblatt 12) MR - w u r d e offenbar zu dieser Besprechung nicht geladen,' da kein Zeuge von seiner· Anwesenheit berichtet hat. 207
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- 140- Die Auskunftsverweigerung des damaligen Abteilungsleiters 1, MinDir i.e.R~, gemäß §55 StPO in Verbindung mit § 25 Satz 1 BDQ, hat deshalb das Beweisergebnis nicht beeinträchtigt. Wenn auch die Zeugen in i,hrer Erinnerung leicht schwanken, so haben sie .doch als Kernaussage übereinstimmend schildern können, dass der Chef des B-undeskanzleramtes festgelegt hatte, es gäbe keine zentrale. Löschung und keine. Löschung. von Daten, ·die die Arbeitsfähigkeit der neuen Bundesregierung beeinträchtigen könnten. Dementsprechend. hat auch MDgt Hammes angegeben, es soflte . keine. Löschung gegen· den Willen ·der Anwend er erfolgen. (Aussage MDgt Hammes vom 12. 6. ~001 S. 3, Untersuchungsakte, Band 2,· Trennblatt -12) · Dieses     Ergebnis    der   Besprechung ·.stimmt    auch · im Wesentlichen mit dem Inhalt des Protokolls der Personalratssitzung · vom 6. Oktober 1998 und der Presseerkläru,ng des Bundeskanzleramtes gegenüber -den Medien vom 4. Oktober 1998 überein. (Protokoll der Personalratssitzung vom 6. Oktober 1998, Untersuchungsakte Band 6, T_rennblatt 29, Presseerklärung Untersuchungsakte, Band 6, Trennblatt 31) Jedoch hatten die Zeugen voneinander abweichende Vorstellungen davon, wie diese Aussage des Chefs des 208
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- 141 - Bundeskanzleramtes        konkret    umgesetzt       werden      sollte ... Deshalb gaben sie das Besprechungsergebnis im Hause unterschiedlich weiter. (Aussage Botschafter.-. S. 3, 4, 5, . BM a.D. Bohl S. 3, MinR Dr.                 . S. 2, VLR Dr.  -..s. 3, 4, MinDir i, e. R. O r , - . . S. 7, --       MinDir i.e.R. Dr. [         S. 4, OAR             S. 3, 5, -S. Direktor-S. 3,MinR".,S. 4, MDgt. Prof. Dr. l              3S. 2,                       ( MinDiri.e.R.                 2, Untersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19, Anhörung Dr. Hirsch vor dem 1. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages,. (Parteispenden),    14. Wahlperiode, am 5. 4. 2001, 5 . .4, Aussage MinR- vor dem 1. Untersuchungsausschus~ des Deutschen Bundestages (Parteispenden), 14. Wahlperiode, am 5. 4. 2001, S. 58, Untersuchungsakte; Band 5, Trennblatt 23, Aussage MDgt Hammes vom 12. 6. 2001 S. 3, Untersuchungsakte, Band 2, Trennblatt 12) Dementsprechend sind auch unterschiedliche Reaktionen im Bundeskanzleramt        "auf      bevorstehende           Löschungen geschildert worden. VLR Dr. MinR -.s. (Aussage MinR Dr.       a 4, ORR'in S. 3, VAe ;C I S. 2, S. 2, S. 2, MinDir i.e.R. Or.   ß       j S. 4, Aussage OAR&           .3 S. 5, 209
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- 142- MinDirDr.-S. 2, Oberst i. G. -.s. 2, .MDgt                   S. 4, MDgtProf.                        . 2,     . ' >  •• • Untersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19) Daraus kann geschlossen werd_en, dass das Ergebnis dieser· Besprechung für die praktische Umsetzung nicht eindeutig -- war. Einigen Teilnehmern war wohl auch die Bedeutung der anstehenden      Löschung       nicht   ausreichend •• vermutlich, weil sie selbst keine PC-Anwender waren. bewusst' .      1 . (Anhörung Dr. Hirsch vOr,dem . 1. Untersuchungsausschuss des .· Deutschen Bundestages (Parteispenden), · 14. Wahlperiode,    am 5. 4. 2001; S. 8, Untersuchungsakte, Band 5, Trermblatt 23) · ·. Jedenfalls blieb eine Diskrepanz zwischen zur Löschung · freigegebenen Daten ·und erfolgter Löschung, die nicht geklärt worden ist. (Aussage Min.R Dr. • • • • S. 2, MDgt Prof. br.              .S. 3, . Unter.suchungsakte, Band 4, Trennblatt 19, ·. (Aussage MDgt.Hammes vom 12. 6. 2001 S. 3, Untersuchungsakfe, Band 2, Trennblatt 12) · · Eine·   Ursache     für   diese    Unklarheit     körnte·· in     der Auskunftsverweigerung ·von MinR -                       · und. MinDir. i.e.R Dr.- gemäß § 55 StPO in Verbindung mit § 25 Satz 1 BDO liegen. 210
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-143- Die Verfügung des O R R - über die rechtliche Einord- . nung der Gdl ist vom Zeugen MinDir i.e.R. Dr.~ in dessen Vernehmung ungefragt vorgelegt worden. Sie ist bis dahin . weder dem 'Bundeskanzleramt noc 1 dem Unter- suchungsführet bekannt gewesen. (Aussage MinDiri.e.R. Dr.~. 2, Untersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19, · Band 6, Trennblatt 28 )' (   . Im Bundeskanzleramt sind       daraufhi~ Nachforschungen so- wohl in den Akten .als auch in Dateien der Zentralrechen- antage angestellt worden. Ein Vorgang zu dieser Verfügung ist nicht aufgefunden worden. · ·(Aussage MinR-8~ 12,_ Untersuchungsakte, . Band 4, Trennblatt 19, Auskunft des Bundeskanzleramtes vom 9. und vom 22. Februar 2001, Untersuch.ungsakte, Band 6, Trennblatt 28) Der Auftraggeber für diese Verfügung ist nicht festgestellt    ( I worden. RegDir - h a t keine Erinnerung daran, schließt lediglich nicht aus, dass der Auftrag vom Abteilungsleiter 1 kam. Dafür spricht, dass MinDir D r . - den Abteilungs- leiter ·1 auf die Problematik einer Löschung der Gdl ange- sprochen hatte. (Aussage RegDir- S. 2, 6, MinDiri.e.R. Dr.-S. 2, Untersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19) 211
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- 1'44- Weiterhin ist bislang völlig offen, weshalb diese Verfügung· betr~ffend di~ GdL   nicht nur an den dafür zuständigen Leiter des Kanzlerbüros, sondern auch an MDgt Hammes gerichtet war. (Aussage RegDir ~ S. 6, Untersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19) - ..,.__ Die Angaben . über. ~ie Unzuständigkeit· des ORR               ~ (Refe~at 111) zur Abgabe einer derartigen Erkfarung beruhen · auf den Aussagen der Zeugen MinR                           MinR -           und MinR -           s6wi~ auf.. dem Gesc~äftsver:­ teilungsplan vom 8. Juni 1998. Danach ist das Referat 111 zuständig für Personalwesen. Demgegenüber fällt die Behandlung von Schriftgut in die Zuständigkeit des Referates 1_13 (Innerer Dienst). RegDir- hat in seiner Aussage mehrere Erklärungen für seine .Beauftragung angeboten. Erscheint es möglich,. · dass er als früherer· stellvertretender Leiter des Kanzlerbüros . . sachkundig . in Be.zug . auf die GdL war und deshalb den! Auftrag zur Fertigung dieser Verfügung erhielt,· so bleibt doch . jedenfalls unklar, weshalb er in der Zeichnungsleiste den · Gruppenleiter überging, zu mal da dieser. gerade zu je.ne_!" Zeit vom Referatsleiter Innerer Dienstvertreten wurde. (Aussage RegDir- S. 3, 8, 9, Untersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19) Der damalige Abteilungsleiter 1, MinDir i.e.R. Dr.tlf. hat mit Blick auf das gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft Bann anhängige Ermittlungsverfahren zum nämlichen Sachverhalt unter Berufung auf§ 55 StPO in Verbindung mit § 25 Satz 1 212
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" 145 ~ BDO die Aussagezur Sache verweigert. Er hat lediglich sein Handzeichen        auf· der   Verfügung   des    ORR   3 2 identifiziert. (Aussage MinDir i.e.R. Dr.- S. 2, Untersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19) BM a.D. Sohl hat an den Vorgang keine Erinnerung mehr. (Au~sage  BM a.D. Bohl S. 6, Untersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19) 7.2.3   Auswirkungen at,Jf die Presse ·.Zum Untersuchungsyeriahren sind gelangt die       entsprechen~· den Pressemeldungen von Anfang Oktober· 1998 durch Vorhalt des Verteidigers an den Zeugen VA -              sowie durch Vorlage des Vorgangs .,Personalrat" durch das Bundeskanzleramt. (Anlagen zur Vernehmung V A - Untersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19, Vorgang Personalrat, Untersuchungsakte, Band 6, Trennbfatt 29) Oe~  damalige Chef des Bundeskanzleramtes, BM a. 0. Bohl, hat kaum noch eine Erinnerung daran. Auch die zum Komplex "Datenlöschung" vernommenen Zeugen haben sich e3n eine Veröffentlichung in der Presse zum damaligen Zeitpunkt kaum entsinnen können. 213
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- 146- (Aussage BM a.D .. Bohl S. 6, V A - S. 1B) Direktor. .S. 2,· Oberst i.G. _.S. 2, Untersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19) •, An   der Pressemitteilung des Bundeskaflzleramtes vom '4. Oktober 1998 ist die Behauptung inhaltlich unrichtig, dass . aus    kapazitätsgründen    regelmäßige· Löschungen · nötig i' ·--   seien. Dies galt nur unter dem Betriebssystem EGS, war aber seit Einführung von Microsoft Windows .noch nicht erforderlich gewesen. (Aussage V A - S : 4, Untersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19) · Anscheinend war diese seit ungefähr einem Jahr im IT- ·          ,· Bereich eingetretene Veränderung .nicht allen      _Verantwort~ Iichen bekannt. MinDiri.e.R. Dr. MinDir i.e.R. Dr. -S. (Aussage Botschafter- S. 3, 4, ·.· I 2, S. 2,· · Untersuchungsakte, ·Band 4, Trennblatt 19, BM a.D. Boh/ vordem 1. Untersuchungsausschuss.· des Deutschen Bundestages (Parteispenden), 14. Wahlperiode, am 5. 4. 2001, S. 74, Untersuchungsakte, Band 5, Trennblatt 23) Die     Kenntnis , · des     MDgt      Hammes       von    den . Presseveröffentlichungen kann unterstellt werden. Einerseits .      . war er .der direkte Vorgesetzte des Pressereferats und des Lagezentrums, das die Pressemeldungen auswertete un~ der     Leitungsebene.      vorlegte,    ·andererseits    kann ausgeschlossen werden, dass der Büroleiter des Chefs des 214
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- 147- Bundeskanzleramtes von umfangreichen Berichterstattungen über die Behörde keine Kenntnis nimmt. 7.2.4    Einzelne Löschungen 7.2.4. 1 Daten und Dokumente im Leitungsbereich Ein    Einfluss    des   Beamten    auf den     Arbeitsbereich  des Bundeskanzlers oder der Staatsminister ist bereits m den Vorermittlungen nicht erkennbar geworden. (Ben"chtDr. Hirsch vom 31., 5. 2000, Disziplinarakten, · Ordner Ben"cht und Anlagen zum Bericht) Die Untersuch"ung ist desha:b insoweit nicht intensiv geführt worden. (Aussage VAe • • S. 3, MinDir i.e.R. Dr. Neuer S. 5, Untersuchungsakte, · Band 4, Trennblaß 19) -              .                  .    •                        1.. Dass MDgt .     . Hammes   und  sein Kollege MinR-        über keinen. PC in ihren Dienstzimmer verfügten, hat der Zeuge Direktor Steh! bekundet. (Aussage Direktor        S. 7, Untersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19) Die      Aussagen       der   Sekretärinnen · des      Chefs    des· Bundeskanzleramtes und des Beamten, die in nebeneinander liegenden Die~stzimmern arbeiteten, stimmen nicht vo!.lständig überein. VAe - · VAe - - u n d VAe -haben erklärt, 215
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- 148- sie hätten nicht mehr benötigte Dokumente selbstständig und ohne Anordnung gelöscht. da die Ausdrucke ohnehin in den Akten gewesen seien. VAe -                   hat insoweit nichts · bekundet. Sie will ohnehin nichts           von irgendwelchen Löschungen mitbekommen haben. (Aussage VAe-S. 7, V A e - S . 3, ---             . V A e - S . 31, VAe. . . S. 3, , Untersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19) .                                  . Darüber hinaus hat VAe . . lediglich ausgesagt, sie sei von ihren Vorgesetzten, also MDgt H~mmes und MinR.__ aufgefordert worden, alle Dokumente zu kennzeichnen, die noch benötigt werden würden. Alle anderen würden zentral gelöscht werden. Nach der erfolgten Löschung" ha~e MinR ·--gefragt, ob alles. in Ordnung sei. (Aussage VAe-.s. 2, Untersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19) Oer Zeugenbeistand von MinR -                   hat in einem t Schreiben vom 2. Mai 2001 ausgeführt, sein Mandant habe · im. Büro Hammes nicht gelöscht und            auch bei den Sekretärinnen nicht nachgefragt. (Schreiben vom~2. 5. 2001, Untersuchungsakte, -Band 5, Trennblatt 20) , Eine nochmalige Vernehmung von M i n R - ist daraus nicht notwendig geworden, weil mit einer umfassenden Aussage dieses Zeugen nicht zu rechnen ist und das bloße Bestreiten einer eigenen Seteiligurig keine Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit der Zeugin VAe . . hat. 216
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