Anlagenband CDU_CSU_3.qxd

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· , -:'1--!0V '- 1 1. Sep 00 Abteilungsleiter II i. V.                                                      Berlin, den 8. September 2000 Hausruf: 92 20 · '(F:\abt_2\g2069\referat\Gläser\Abt_IJ\UAL II' B\MinV001.doc) 32 _Betr.: ~.(Ermittlungen im Komplex "Leuna"               ) Bezug: · Bitte von Herrn Staatssekretär vom              i. September 2000 über                        . H~rf!> Staatssekretä;               ~.,               ·[- (, Frau Ministerin                   .•         ir'       .,~. M. •       • t~n!       rra·u     ~il:ir~~~at~~rzn . ..,_..~, i;_-,~,1 "'~;;~nl ,:t.,.? b--~!i;.•~v- ~. I'\,; A..l ,'-l ( J,-, mitJ:SBitte um ~eichnung des Schr~ibens zu II. vorgelegt. Herr Parlamentarischer Staatssekretär .hat Abdruck erhalten. i:;·'                             I/_.. 7.fLJ,, J'uk·'I.:L. J/A~ .{-eiL~   l. 'l..\. \• I • I I -{;; 4 ~307., 'L
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- 2- 33 I.  Vermerk: Herr Staatssekretär bat um Vorlage eines Schreibens von Frau Ministerin an den Bundesmi- nister der Finanzen zum Komplex ,.Leuna". II. Schreiben (Kopfbogen Ministerin): An den Bundesminister der Finanzen Herrn Hans Eichel 11 016-t:terlin · Sehr geehrter Herr Kollege, ich komme zurück auf unser kürzlich geführtes Gespräch in Sachen "Leuna". Wie Sie wissen, scheiterten bislang alle.-Versuche, eine in dieser Angelegenheit zuständige Sta-atsanwaltschaft mit der Aufnahme der Ermittlungen zu gewinnen. Sowohl die Staatsan- · ·...... ~. waltschaft Augsburg, wie auch die Staatsanwaltschaften Sonn, Berlin, Magdeburg oder Saarbrücken haben· ihre   Zustä~digkeit verneint. Dieses Ergebnis lenkt möglicherweise die öffentliche Aufmerksamkeit auf den Generalbundesanwalt Eine Zuständigkeit des Generalbundesanwaltes ist jedoch nicht gegeben. Bei der Karlsruher Behörde ist kein Vorgang im Zusammenhang mit "Leuna" anhängig gewesen oder anhängig. Insbesondere ist kein Verfahren zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit einer Staatsan- waltschaft der oben genannten verschiedenen Länder nach§ 143 Abs. 3 GVG anhängig. Solange dies nicht der Fall ist, kann der Generalbundesanwalt nicht tätig werden. Erst recht scheidet eine genuine Verfolgungszuständigkeit des Generalbundesanwalts aus. Es besteht jedoch die Gefahr, dass trotz der Unzuständigkeit des Generalbundesanwalt dem Bund eine ,.Untätigkeit" angelastet werden könnte, da er über die Treuhand Geschädigter in 308
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-3- ·diesem    Kompl~x sein könnte mit der Folge, dass. ihm prozessuale Rechte zur . Erz;;..,i~gung eines Strafverfahrens zur Seite stünden. Bevor dieser Weg eingeschlagen wird, sollte der Komplex anhand der sich im Besitz des Bundes befindlichen   Vor~änge  eingehend geprüft werden. Sofern sich solche im Bundesmi- nisterium der Finanzen befinden, könnte es sich deshalb empfehlen, diese zunächst einer gründlichen Auswertung zu unterziehen. Sehr geehrter Kollege Eichel, ich bin gerne bereit, Sie bei dieser Aufgabe  mit~mir zur Verfügung stehenden Kräften zu unterstützen.        Ich denke, wir müssen alles unternehmen, um in der Öffentlichkeit dem fatalen Eindruck entge- genzuwirken,F e"tateRsen ist,     ~ass immer noch nicht abschließend über die A~fna.hme von Ermittlungen in diesem Komplex entschieden worde~ ist.       . ; ~--:.::      Mit freundlichen Grüßen {' IIL  HermAL R· .••..  V··.i.t~.                         I   av-.,)- in. d. 8. u. Mitzeich~un~                              A~~ 1       ~      '. IV.  Wv.    ~'k /fu,.. i;J1!1;~        .4'1- E     C·nf~           . 11-u~ 1/ftL ~~· ~:.kfrn,p 309
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. . . Abteilungsleiter II i. V.                                 Berlin, den 8. Septembe(2000 35 Hausruf: 92 20 (F:\abt_2\g2069\referat\GiäseMbt_II\UAL II B\MinV001.doc) Betr.: --:-_Ermittlungen im Komplex "Leuna" ~L~~1 (  Bezug:      Bitte von Herrn Staatssekretärvom 7. September 2000 über                           Herrn Staatssekretär Frau Ministerin mit der Bitte um Zeichnung des Schreibens zu II. vorgelegt= Herr Parlamentarischer Staatssekretär. hat Abdruck erhalten. - ,... .. 't. /J  1 . 1:x.. ::f?j2CCD -rr
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- 2- ....,, 7;    6· I.   Vermerk: Herr Staatssekretär bat um Vorlage eines Schreibens von Frau Ministerin an den Bundesmi- nister der Finanzen zum Komplex "Leuna". II.  Schreiben {Kopfbogen Ministerin}: An den Bundesminister der Finanzen .          (C Herrn Hans Eichel 11016- Berlin ·                                             cJ· /t~ . l- { I. ·Sehr geehrter Herr Kollege, ich komme zurück auf unser kürzlich geführtes Gespräch in Sachen "Leuna". Wie Sie wissen, s~heiterten bislang alle Versuche, eine in dieser Angelegenheit zuständige Staatsanwaltschaft mit der Aufnahme der Ermittlungen zu gewinnen. Sowohl die Staatsan- _ waltschaft Augsburg, wie auch die Staatsanwaltschaften Bann, Berlin, Magdeburg oder Saarbrücken t")aben ihre Zuständigkeit verneint. Dieses Ergebnis lenkt möglicherweise die öffentliche Aufm-erksamkeit auf den Generalbundesanwalt • Eine Zuständigkeit des Generalbundesanwaltes ist jedoch nicht gegeben. Bei der Karlsruher Behörde ist kein Vorgang im Zusammenhang mit "Leuna" anhängig gewesen oder anhängig. Insbesondere i"st kein Verfahren zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit einer Staatsan- waltschaft der oben genannten verschiedenen Länder nach§ 143 Abs. 3 GVG anhängig. Solange dies nicht der Fall ist, kann der Generalbundesanwalt nicht tätig werden. Erst recht scheidet eine genuine Verfolgungszuständigkeit des Generalbundesanwalts aus. Es besteht jedoch die Gefahr, dass trotz der Unzuständigkeit des Generalbundesanwalt dem Bund eine "Untätigkeit" angelastet werden könnte, da er über die Treuhand Geschädigter in 311
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-3-                              .. . .  . diesem Komplex sein könnte mit der Folge, dass ihm prozessuale Rechtezur      Erz~ingu~ 7 eines Strafverfahrens zur Seite stünden. Bevor dieser Weg eingeschlagen wird, sollte der Komplex anhand der sich im Besitz des Bundes befindlichen Vorgänge eingehend geprüft werden, Sofern sich solche im Bundesmi- nisterium der .Finanzen befinden, könnte es sich deshalb empfehlen, diese zunächst einer gründlichen Auswertung zu unterziehen. Sehr geehrter Kollege Eichel, ich bin gerne bereit, · Sie bei dieser Aufgabe mit  ~mir zur Verfügung stehenden Kräften zu unterstützen. Ich denke, wir müssen alles unternehmen, um in· der Öffentlichkeit dem fatalen Eindruck entge- genzuwirken{~r entstanden ist,. dass immer noch nichtabschließend über die Aufnahme von Ermittlungen in ~iesem Komplex entschieden worden ist. i:~::?:'~ ·          Mit freundlichen Grüßen (      ' 111. Herrn AL R m. d. B. u. Mitzeichnung. IV.  Wv. ,.            i '·:~ .;..··· :· 312
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...... · PROF. DR. HERTADÄUBL:ER-GMELIN MdB                                                  JERUSAGEM'ER"'STRASSE 24-28 BUNDESMINISTERIN DER JUSTIZ                                               10117 BERL!N TELEFON (030) 2025-9000 tELEFAX (030) 2025-9043 11. September 2000 An den Bundesminister der Finanzen Herrn Hans Eichel 11016 Berlin ·.!: ·\ .. . ~} ( Sehr geehrter Herr Kollege,       _·L; ~-               ~I ich komme .zurück auf unser   . kürzlich . geführtes    Gespräch    in Sachen  - "Leuna". . . ·Wie Sie wissen, ~cheiterten bislang. alle Versuche,     . . eine in  dieser. Angelegenheit .    . zuständige Staatsanwaltschaft mit der Aufnahme der Ermittlungen zu gewinnen. Sowohl die Staatsan- waltschaft Augsburg, wie auch di.e Staatsanwa-ltschaften Sonn, Berlin, Magdebu~g oder Saarbreicken haben ihre Zuständigkeit verneint.. Dieses  Ergebnis    lenkt möglicherweise . die ~- :1         öffentliche Aufmerksamkeit auf den Generalbundesanwalt \ Eine Zuständigkeit des Generalbundesanwaltes ist jedoch nicht gegeben. Bei der Karlsruher '                        .         .... Behörde ist kein Vorgang im Zusammenhang mit "Leuna" anhä~gig gewes~n oder anhängig. Insbesondere ist kein Verfahren zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit einer Staats- anwaltschaft der oben genannten verschiedenen Länder nach § 143 Abs. 3 GVG anhängig. Solange dies nicht der Fall ist, kann der Generalbundesanwalt nicht tätig werden. Erst recht scheidet eine genuine Verfolgungszuständigkeit des Generalbundesanwalts aus. Es besteht jedoch die Gefahr, dass trotz der Unzuständigkeit des Generalbundesanwalt dem Bund eine .Untätigkeit"·angelastet werden könnte, da er über die Treuhand Geschädigter in diesem Komplex sein könnte mit der Folge, dass ihm prozessuale Rechte zur Erzwingung eines Strafverfahrens zur Seite stünden.
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-2- Bevor dieser Weg eingeschlagen wird, sollte der Komplex anhand der sich im Besitz, des- Bundes befindlichen Vorgänge eingehend geprüft werden. Sofern sich solche im Bundesmi- nisterium der Finanzen befinden, könnte es sich deshalb empfehlen, diese zunächst einer gründlichen Auswertung zu unterziehen. Sehr geehrter Kollege Eichel, ich bin gerne bereit, Sie bei dieser Aufgabe mit den mir zur Verfügung stehenden Kräften zu unterstützen. Ich denke, wir müssen alles unternehmen, um in der Öffentlichkeit dem fatalen Eindruck entge- genzuwirken, auch der Bund habe seinen Anteil daran, dass immer noch nicht abschließend über die Aufnahme von Ermittlungen in diesem Komplex entschieden worden ist. . ( 314
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>!<*=loj.::********* - KOMM . BERICHT   , · - *************** DATUM 11-SEP-2000 ** UHRZEIT 18:01 *** S.01 MODUS    =  SPEICHER-ÜBERTRAGUNG                                                START=11-SEP 18:00                                    ENDE=11-SEP 18: 00 •. DATEI-NR. = 126. N-NR.          KOMM.    ZW/KW                      NAME/RUFNUMMER                            SEITEN                DAUER 001             OK                                 0-22424743                                002/002 00=00'38" :'l 40 -VORZ. MINISTERIN. **""********(                         1)1. 73)** -VORZ. MINISTERIN-                     ***** -                             +493020259043-         ********* PROF. DR. HERTA DÄUBLER·GMELfN MdB                                       JERUs.ALiiME.R      !:~:'%"RASSE :ZC-1!1 BUNDEShCINIS~RIN t>E:R. JlJSTIZ                               1ll117JiFwfU.. IN T~I.Er-'ON   (Ul0)20lS•90!Kl Tr:t.~FAX    {UJO) 20:S·904:\ 11. September 2000 An den Bundesminister der Finanzen Herm Hans Eichel 11016 Ber1in . Sehr geehrter Herr Kollege,            L:~                    I ich komme zurück auf unser kürzHch geführtes Gespräch _in Sachen .Leuna·. Wie Sie wissen, scheiterten bislang alle Versuche, eine in dieser Angelegenheit zuständige Staatsanwaltschaft mit der Aufnahme der Ermittlungen zu gewinnen. Sowohl die Staatsan- - waltschaft Augsburg, wie auch die Staatsanwaltschaften Sonn, Ber1in, Magdeburg oder . Saarbrücken haben ihre Zustandigkeit vemeirTt. Dieses Ergebnis len~ möglicherweise die öffentliche Aufmerksamkeit auf den Generalbundesanwalt Eine Zuständigkeit des Generalbundesanwaltes istjedoch nicht gegeben. Bei der Karlsruher Behörde ist kein Vorgang im Zusammenhang mit .Leuna' anhängig gewesen oder anhängig. lnsbe3ondere ist l<ein Verfahren zur Bestimmung dar örtlichen Zuständigkeit einer Staats- anwaltschaft der oben genannten verschiedenen Länder nach § 143 Abs. 3 GVG anhängig. Solange dieS nicht der Fall ist, kann der Generalbundesanwalt nicht tatig werden. Erst recht scheidet eine genuine Verfolgungszustandigkeit des Generalbundesanwalts aus. Es besteht jedoch die Gefahr, dass trotz der Unzuständigkeit des Generalbundesanwalt dem Bund eine ,Untätigkeit" angelastet werden könnte, da er über die Treuhand Geschädigter in diesem Komplex sein könnte mit der Folge, dass ihm prozessuale Rechte zur Erzwingung eines Strafverfahrens zur Seite stünden. 315 --zL'- y c.":< '::f - 3 - 6 -- .~3 /_2 1-1-/ ,;z r_cr·
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10117 Berlin ·;-~:-. htr [+v+ l~                    tr-   ~ ."•t Sehr geehrte Frau Kollegin,                                                                 .                           liir~OI_      ~ ~.                   · . h .A~. f~r Ihr Schreiben danke ich Ihnen. Auch wir sind der Auffassung, dass die uns vorliegenden I~ , ~O I Unterlagen einer gründlichen Auswertung unterzogen werden müssen, um gegebenenfalls. ein Klageerzwingungsverfahren durchzuführen. Für diese Aufgabe habe ich bereits eine fahndungserfahrene Arbeitsgruppe zusammenge- .                                                                                         . stellt. Aufgrund der besonderen Komplexität des Sachverhaltes rechne ich aber nicht vor Ende des laufenden Jahres mit einem Abschluss der Auswertung. Sollte sich im Laufe der ~.       Überprüfung ein strafrechtlicher Verdacht konkretisieren, werde ich selbstverständlich unverzüglich entsprechende Schritte einleiten. Das Prüfungsergebnis werde ich dem U~ters>uchungsausschuss ,parteispenden.::_zur Verfü- gung stellen. Mit freundlichen Grüßen t-d.        A  .. -G                         /j;_ 7-7{ 2 c(A:) • L     3A.H' , 4~-l.;   '+o ·~i- - ~ f:_ ~ 23                            ·f=-..;c:;jc:Z C C "t          . Postanscnnf: ~ 1016 Ber!m                                              Vv e1tere Olens:geoalH.lf> Mauerstr 69 . 7: Hauptgeoaude Wilhelmstr 97. ~ 0~ ~ 7 Berlrn                                                       OH~·nsts•tz Bann. Graurne~r1dorler Str 108 Husare~str   32 und S'Herstr 56 :=rngang und L1eferanschnft z.Z Leroz1ger Straße 5 - 7                    316                     Sonn Bad Goaesberg Langer Grabenwe-g 35 und Steubennng 11 10117 Serlm
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