Anlagenband CDU_CSU_3.qxd

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ÜBERSETZUNG                                                                   'IIQY· ·; ~..~~ '·0'- Paris, den 27. Januar 1999 Herrn Kommissar Karel VAN MIERT Generaldirektion IV- Wettbewerb Europäische Kommission 158 avenue de Cortenbergh 8 - 1000 BRUXELLES l": \... Sehr geehrter Herr Kommissar, das Schreiben von Hern Schaub und ein Artikel der Zeitung « Le Monde » haben selbstverständlich meine volle· Aufmerksamkeit beansprucht und bringen mich dazu, den Wunsch nach einem Gespräch mit Ihnen in Brüssel zu äußern.             I Die Kommission . betrachtet, daß sie über Informationen verfügt, welche den · Verdacht erregen, Elf hätte die Baukosten der Leunaer Raffinerie im Hinblick auf eine Erhöhung der ausgezahlten Beihilfen überhöht. Während der Bauphase hat die Bundesregierung jedoch der Kommission Berichte eingereicht,· welche die Ausführung der betroffenen Investitionen bestätigen und führt derzeitig, den ordnungsgemäßen Verfahren entsprechend, die endgültige Prüfung der Verwendung der Fördermittel und des Einhaltens der Gewährungsbedingungen durch. Meines Erachtens hätte die Kommission sich auf diese Prüfung durch die deutschen Behörden beschränken müssen. Laut dieser Behörden gibt es heute keinen Anhaltspunkt für irgendwelchen ·Mißbrauch. Niemand bestreitet, daß Elf tatsächlich alle Kosten, u.a. an das TLT Konsortium, bezahlt hat. Die Kommission gibt sicher zu, daß .es nicht im Interesse von Elf lag, die Kosten zu erhöhen, deren 70% von Elf zu tragen waren. Ihr Interesse war, umgekehrt, die Kosten so weit wie möglich zu reduzieren, was auch der Fall war. Ich denke; daß die Kommission nicht vermutet, Elf hätte, direkt oder indirekt, einen Teil der verrechneten und bezahlten Beträge zurückerhalten. Dieser Verdacht wäre 337
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,-, I) rT• -.,.., 'l  ~ :... I _, _, ...) t:~ L unbegründet und besonders schlimm. Ich würde mich sehr erleichtert fühlen, wenn Sie mir bestätigen könnten, daß die Kommission nie einen solchen Verdacht hegte. Die Zweifel der Kommission sind vielleicht auch durch die Tatsache verstärkt, daß Elf, unter dem Vorwand eines angeblichen Lobbyings zu Gunsten von Leuna, das Opfer von Betrügen in Höhe von 256 Millionen Francs, einerseits, und 13 Millionen DM, andererseits, war. ·Das Gericht ist durch Elf mit der Sache befasst worden und führt seine Untersuchungen. Diese Beträge wurden natürlich nicht auf die Konten von MI DER gebucht. Der ganze Schaden geht leider zu Kosten von Elf. Ich kann Ihnen also nur bestätigen, daß die durch MIDER angegebene-n Beträge genau den durchgeführten Investitionen entsprechen und daß ordnungsgemäße und echte Roechnungen und Zahlung erfolgten. Elf hat keinen direkten oder indirekten Gewinn von ihren Lieferanten eingezogen. • Damit hoffe ich, Herr Kommissar, dazu beigetragen Z!-J haben, die ·Zweifel der · Kommission zu zerstreuen. Das beigelegte Memorandum ·wird ebenfalls dazu beitragen.    Ich wünsche dies umso mehr, da durch die Verspätung bei der Auszahlung von Beihilfen, welche normalerweise vor mehr als einem Jahr. voll erfolgt sein sollte, die Veröffentlichung durch die Kommission ihres Verdachtes und das ganz unüblich laufende Verfahren Elf einen wesentlichen Schaden erleidet. Ich äußere den Wunsch, daß Elf Zugang zu, den gesamten Unterlagen haben wird, die die Kommission in ihrem Verdacht bestärken, wobei auch anonyme Schreiben sein sollen. Ich kann nur bedauern, daß das Gutachten im Besitz der Kommission, welches, laut den Presseaussagen, den Verdacht der Kommission bestätigen würde, der Bundesregierung und Elf bis jetzt noch nicht überreicht worden ist. Ich bin zuversichtlich, daß eine kontradiktorische Prüfung dieses Gutachtens die Zweifel Ihrer Behörde beheben wird. Ich wäre Ihnen also, Herr Kommissar, für ein Treffen sehr dankbar und verbleibe hochachungsvoll Ph. Jaffre Anlage 338 000020             2
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,. ÜBERSETZUNG DER ANLAGE ZU DEM BRIEF VOM 27. JANUAR 1999 · AN HERRN VAN MIERT Paris, den 25. Januar 1999 Memorandum Betr.:        Beihilfen für die Raffinerie Leuna Gegenüber den durch Herrn Schaub in seinem Brief vom 4. Januar 1999 aufgeführten Argumenten können Elf .und ·MI DER ihre Stellungnahme wie folgt klarstellen : 1. Elf und MI DER bestreiten nicht, daß die Kommission das Recht hat, zu prüfen, ob der Inhalt des Settlement Agreements mit den Regeln des Gemeinsamen Marktes vereinbar ist; sie wundern sich jedoch über die Bedingungen dieser Prüfung, • welche die Gerüchte den Tatsachen vorziehen, • gewisse Aspekte derer rechtlich nicht begründet sind, • und welche die Kooperation von Elf und MIDER voraussetzen, aber jedoch ausschließen, daß Elf und MIDER über die Entwicklung der Prüfung informiert werden. Dieses Verhalten hat zu einer Blockade des Verfahrens geführt, was für MIDER einen direkten wirtschaftlichen Schaden darstellt, der ungefähr 1 MDM pro Monat Verspätung bei der Auszahlung der 360 MDM, die im Settlement Agreement vorgesehen sind, beträgt. 2. Die Kommission gibt an, die Prüfung des Settlement Agreements könne nicht von dem Hauptprüfverfahren über die Baukosten der Raffinerie getrennt werden : die Vertreter der Kommission hatten jedoch mehrere Male das Gegenteil behauptet, unter anderem während eines Treffens in Brüssel am 17. März 1998, also nachdem 1) das Sett!ement Agreement notifiziert worden war und 2) die Kommission beschlossen hatte, eine Prüfung durch einen Berater durchführen zu lassen. 339 000021
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-· :lnn:"\')            · l.. :.J ._. v .:. . 4 Übrigens besteht kein rechtlicher Grund für eine solche Verbindung insofern : • die Kommission selbst nicht ausschließt, daß es sich nicht um Beihilfen handeln kann ; • der betroffene Betrag Teil des Gesamtbeihilfenpakets war, das vorher von der Kommission genehmigt worden war ; • die Kommission in ihrer Entscheidung vom 01.10.1997 im Bezug auf die Aufhebung des Artikels 18-1 des Jahressteuergesetzes für 1996, der das Investitionszulagengesetz von 1993 änderte, erklärt hat, daß sie im Fall MIDER eine Ersatzlösung « ... im Hinbli~k auf ... die (früherß) positive Entscheidung.» p-rüfen werde ; • die Baukosten der Raffinerie dem von . MIDER angegebenen Betrag. (          entsprechen (siehe nachstehend Punkt 3). • 2.·Außerdem ist es rechtlich nichtzulässig, daß die Kommission ihre Entscheidung auf die Aufhebung von Verdacht stützt. . Rechtlich gesehen ist es nämlich angemessen, zu überprüfen, daß das Unternehmen tatsächlich die geförderten · Investitionen unter den . Bedingungen, die bei' der Gewährung der Beihilfe vorgesehen waren, ausgeführt hat. Nur der Beweis eines Beihilfenbetruges dürfte der Kommission erlauben,· eine negative Entscheidung zu treffen. Aber der Grund für den Verdacht selbst ist bestreitbar : Herr Schaub erinnert daran, daß - Anfang des Zitates : « .. . die Kommission Gründe hatte, zu befürchten, ·daß die tatsächlichen Baukosten der Raffinerie · . l')iedriger seien als die Kosten auf denen ihre Entscheidung beruhte, oder daß der Wert der Elf/MIDER Investitionen unter den tatsächlichen von Elf/MIDER bestrittenen Kosten liege » - Ende des Zitates.              Die einzigen bekannten Begründungen, die von der Kommission im Text ihrer im Amtsblatt der Europäischen Gemeinsachaften erschienen Entscheidung zitiert sind, berufen sich auf das Solomon Gutachten vom November 1996, das im Auftrag der BvS aus der Perspektive ihrer möglichen Beteiligung am Kapital von MIDER erstellt wurde. Nun hat Elf aber der Kommission auf detaillierte Weise dargelegt, wie es auch von Solomon selbst bestätigt wurde, daß : der Unterschied zwischen den Baukosten der Raffinerie, wie von Solomon geschätzt und wie von MIDER ausgezahlt keine 900 MDM beträgt, wie die Kommission es angibt, sondern 200 MDM, was unbedeutend ist, denn diese Zahl liegt innerhalb der Fehlerbandbreite des Solomon Gutachtens. Die von der Kommission erwähnten bösartigen Presseartikel oder die Gerüchte, die durch anonyme Briefe verbreitet wurden, dürfen nicht bei einem offiziellen Verfahren berücksichtigt werden. 340 000022 2
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. ... 'l ,., 0.! ";. l •. I I ..J .. , ~ j ,. ,-.. . .._...... ,.) Außerdem unterhält die Kommission, dadurch daß sie sich immer wieder auf einen Wert der Raffinerie bezieht, der von den Baukosten abweichen könnte, ein Mißverständnis bei dem Verfahren über die Baukosten. Die Schätzung dieses Wertes ist nämlich nicht relevant aus der Perspektive der Rechtmäßigkeit der vorgesehenen Beihilfen. ln der Tat beruhte die für das Prüfverfahren vorgesehene Studie entweder auf ungeeigneten Daten oder ist grundlos geworden, nachdem die Beteiligung der BvS am Kapital von MI  . DER nicht mehr in Betracht gezogen wird. . 4. Die Kommission kündet an, daß die vorläufigen Ergebnisse des Gutachtens Ihres Beraters Ihren Verdacht bestätigen würden. Elf und MIDER bedauern weiterhin sehr, sechs Monate nach Beginn der Studie, noch nicht das geringste Ergebnis davon erhalten zu haben, umso mehr als uns ein vorläufiges Ergebnis für Anfang November angekündigt worden w~.r und der Brief von Herrn Schaub selbst eine Endstudie für die dritte Dezemberwoche vorankündigte. Sobald diese Studie eingereicht wird, werden Elf und MIDER so schnell wie möglich dazu Stellung nehmen. Aber heute schon kann man bezweifeln, daß die Prüfung des Beraters zu diesem Zeitpunkt als eigene, von den vorherigen Gutachten unabhängige Studie angesehen werdenkann, aus der man schließen könnte, daß die Kosten . der Raffinerie nichtdie von MI DER ausgezahlten Kosten sind. Der Berater hat nämlich nur einen Tag in Leuna verbracht, hat die technischen Unterlagen, die ihm zur Verfügung gestellt wurden, die es ihm ermöglicht hätten, eine detaillierte und genaue Schätzung der Kosten der Einrichtungen aufzustellen, nicht ausgenützt, und sein Direktüberblick der Raffinerie hat sich auf eine andertthalbstündige Autofahrt um die Raffinerieanlagen herum beschränkt. '-'          Man kann daran erinnern, daß das der Kommission überreichte BEICIP Gutachten aufgestellt wurde, um den Wert des kommerziellen Angebots des Baukonsortiums zu überprüfen, und daß es den Anlaß gab zu detaillierten Untersuchungen verschiedener Teile des Angebots, deren Preis als hoch erscheinen konnte. Umsonst ist versucht worden, der Kommission zu erklären, daß es notwendig sei, die Bedingungen der Prüfung im Hinblick auf die Genauigkeit der gewünschten Ergebnisse festzulegen.        Sogar die Ausfertigung eines Protokolls der Besprechungen ist abgelehnt worden, das es ermöglicht hätte, eine gemeinsame Stellungnahme für die Ausführung der Prüfung festzulegen. Die Kommission und ihr Berater haben sich darauf beschränkt, ständig Unterlagen des Baukonsortiums zu fordern, über die Elf und MIDER nicht verfügen und die für die Prüfung nicht notwendig sind. 341 0000?3               3
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.. ... 5. Dieses Verhalten der Kommission überrascht umso mehr, und Elf und MIDER bestehen auf ihrem Stankpunkt, daß die Kommission nicht berechtigt ist, eine solche Studie auszuführen. Die Kommission ist berechtigt, die Mitgliedsstaaten zu bitten, ihr Informationen zukommen zu lassen, über die Einhaltung durch die Unternehmen, die Beihilfen bekommen haben, der Bedingungen, die die Kommission bei der Gewährung dieser Beihilfen gestellt hat - sie kann dabei von einem Gutachter unterstützt werden, um - intern - die gelieferten Informationen nachzuprüfen -, aber es ist nicht vorgesehen, daß die Kommission (und noch weniger der von ihr beauftragte Gutachter) ihre Prüfungen direkt auf dem Standort der geförderten Firma ausführt. ln hiesigen Falle müßte sich die Kommission auf die durch das Land Sachsen-Anhalt im Rahmen des normalen nationalen Verfahrens ausgeführte Prüfung (Verwendungsnachweis) beschränken, die überprüft, ob MIDER die angegebenen Kosten wirklich ausgezahlt hat (und nicht, ob diese Kosten mit den . von einem Gutachter geschätzten theoretische·n Kosten übereinstimmen). Elf/MIDER haben dennoch an qer von der Kommission gewünschten Studie kooperiert und sind nur mit dem Schweigen der Kommission und deren Beraters über die Entwicklung der Studie belohnt worden. 342
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Dokument CDU/CSU 15 Deutscher Bundestag                                                                      Drucksache 14/7264 14. Wahlperiode 30. 10. 2001 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andreas Schmidt (Mülheim), Dr. Wolfgang Bötsch, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), weiterer Abgeordneter· und der Fraktion der CDUICSU                                    · - Drucksache 14/7133 - / Verdacht unvollständiger Informationsübermittlung an die Staatsanwaltschaft Magdeburg durch die Sondertaskforce Leuna/Minol unter der Verantwortung der Bundesregierung sowie mögliche Einflussnahme auf Österreichische Ermittlungsbehörden bei der Festnahme eines deutschen Staatsbürgers Vorbemerkung der Fragesteller Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Kar! Diller, hat im September 2000 . eine Sondertaskforce zur Untersuchung des Leuna-Verkaufs eingesetzt (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 28. Juli 2001). Sie ist der von der Bundesregierung eingerichteten Arbeitsgruppe · Koordinierte Ermittlungen (AKE) angegliedert. Die Sondertaskforce Leuna/ Minol soll prüfen, ob der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit der Privatisierung von Leuna/Minol ein fmanzieller Schaden entstanden ist. In seiner Antwort auf eine schriftliche Frage des Abgeordneten Andreas Schmidt (Mülheim) vom 2. März 2001 bat der Parlamentarische. Staatssekre- tär beim Bundesminister der Finanzen, Kar! Diller, mitgeteilt, die Europäische Kommission habe "im Juli 1997 das beihilferechtliche Hauptprüfverfahren gegen die Investitionsbeihilfen für den Neubau der Leuna-Raffmerie eröff- net". Die Europäische Kommission habe "das beihilferechtliche Hauptprüf- verfahren bislang mit Blick auf die noch andauernden staatsanwaltschaft- liehen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen" (Bundestagsdrucksache 14/ 5508, Frage 25). Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Kar! Dill er, bat in seinem Antwortschreiben vom 23. Juli 2001 auf eine schriftliebe Frage des Abgeordneten Andreas Schmidt (Mülheim) erklärt, die AKE habe ,,nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen am 9. Mai 2001 der Staatsanwaltschaft Magdeburg eine Sachverhaltsdarstellung übersandt, aus der sich ein Anfangsverdocht auf Subventionsbetrug im Zu sam menha~g mit dem Neubau einer Raffinerie ergibt" (Bundcstagsdrucksacbc 14/6758, Frage 20). Die An.~;·orl wurde namens d er Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26. Oktober 2001 ühem,it!elt. Die Drucksache enthält zusiitz/ich - in kleinerer Schrifttyp 343 'ragetex!.
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Qrucksache 14/7264                                        -2-                  Deutscher Bundestag- 14. Wahlperiode Die Staatsanwaltschaft Magdeburg bat dieses Schreiben als Straf~eige ge- wertet. Sie hatte vor etlichen Jahren bereits einmal ermittelt und das Verfahren eingestellt, ,.da zureichende tatsächliche Anhaltspunkte ftir den Verdacht des Subventionsbetruges und auch anderer strafrechtlicher Vorwürfe nicht vorhan- den" waren (Mitteilung der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission vom 15. März 2001). Lt. ,.Frankfurter Allgemeine Zeitung" vom 28. Juli 2001 hat die Staatsanwaltschaft Magdeburg nach Eingang der Unter- lagen der AKE mitgeteilt, es gäbe keinen Anlass, die friiheren Ermittlungen wieder aufzunehmen. Die Bundesregierung hat nach Aussage der Staatsan- waltschaft Magdeburg ,,keinerlei neue Tatsachen genannt" (Frankfurter Rund- schau vom 28. Juli 2001). In seiner Antwort vom 23. Juli 2001 auf eine schriftliche Frage der· Abgeord- neten Andrea Voßhoff fuhrt der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundes- minister der Finanzen, Kar! Diller, aus: ,.Der Bundesregierung ist nicht be- - ::kannt, dass durch Elf möglicherweise gezahlte Beträge für ..... Scheinstudien und Provisionen ... "bei der Gewährung von öffentlichen Subventionen und Beihilfen nicht in den ftir die Gewährung von öffentÜchen Subventionen und Beihilfen maßgeblichen Investitionskostenansatz eingestellt wurden. Na~h neu~sten Erkenntnissen gibt es vielmehr Anhaltspunkte dafür, dass "Schmier- gelder'' als förderfahige Investitionskosten, nämlich Kosten für Vorstudien, dargestellt und mit öffentlichen Mitteln subventioniert worden sind" (Bundes- / tagsdrucksache 14/6758, Frage 21). Die Bundesregierung hat fast drei Monate nach der Übersendung der Sachver- haltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Magdeburg eingeräumt, der Staats- anwaltschaft Magdeburg entlastende Erkenntnisse, über die die Bundesregie- rung verfugt, nicht übermittelt zu haben (Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Finanzen, Kar! Diller, vom 3. August 200lli!J den l. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages). So hat sie der Staatsanwaltschaft z. B. die "Mitteilung· der Bundesregierung an die Europäische Kommission" vom 16. April 1999 vorenthalten. Gegenstand der Stellungnahme war ein Gutachten ("Tecnon-Bericht"), das die Europäische Kommission hatte erstellen lassen. Es sollte geprüft werden, ob die angesetz- ten Investitionskosten im Zuge der Privatisierung von Leuna/Minol korrekt waren. Das Gutachten kam dabei zu dem Ergebnis, dass die Investitionskosten weit überhöht seien. In der Mitteiltmg der Bundesregierung, mit der zu diesem Gutachten Stellung genommen wird, heißt es, dass "Zweifel an der Förderfa- higkeit von Investitionskosten ... unbegründet sind." Es wird darüber hinaus festgestellt, dass "Beihilfen nur ftir solche Aufwendungen zugeflossen sind, die auch tatsächlirJt getätigt wurden." Im Hinblick auf die Qualität des Gut- achtens heißt es in der Stellungnahme der Bundesregierung u. a.: "Die Bun- desregierung geht davon aus, dass mit der vorliegenden Mitteilung die vom Berater der Kommission aufgeworfenen Zweifel ausgeräumt worden sind. Entsprechend der zwischen der Kommission und der Bundesregierung getrof- fenen Vereinbarung über das Verfahren steht noch eine ausfuhrliehe ~espre­ chung des vorläufigen Ergebnisses des Beraters aus. Diese Besprechung sollte möglichst rasch stattfinden, um dem Berater die Gelegenheit zu geben, an- schließend seinen Bericht den Tatsachen anzupassen." Die Bundesregierung hatte der Staatsanwaltschaft Magdcburg auch nicht die "Mitteilung der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission" vom 15. März 2001 übersandt, in der es heißt: "Der Bundesregierung liegen bislang keine Erkenntnisse vor, dass die Bei- ·hilfen nicht zweckgerecht eingesetzt worden sind." Erst mit Schreiben vom 3. August 2001 an den Vorsitzenden des I. Untersuchungsausschusses hat der Parbmcntnrischc Staatssckret2.r im Bundesministerium der Fino.~zcn, Kar! Dilb, zugesagt, u. a. diese beiden Mitteilungen der Bundcsrcgi~rung der Staatsanwaltschaft Magdebll!1: zu übersenden. In seinem Antwortschreiben vom 24. August 2001 auf eine schriftliche Frage des Abgeordneten Andrcas Schmidt (Mülheirn) hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Kar! Dillcr, ausgeführt, "die Mitteilung der Bundesregierung an die EU-Kommission vorn 16. April 1999, die auf dem Erkenntnisstmd zu diesem Zeitpunkt beruht, und diejenige 344
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Deutscher Bundestag- 14. \Vahlperiode                       -3-                         Drucksache.14/7264 vom 15. März 2001 waren in diesem Zusammenhang nicht ermittlungserheb- lich, weil sie eben nicht als entlastend gewertet werden können" (Bundestags- drucksache 14/6851, Frage 27). Der Präsident von EIUAquitaine hat sich mit Schreiben vom 26. Januar 1999 an den damaligen Bundesminister der Finanzen, Oskar Lafontaine, gegen den Vorwurf verwahrt, EI fl Aquitaine habe die Baukosten für den Keubau der Raf- frnerie in Leuna im Hinblick auf die Gewährung von EU-Beihilfen überhöht. Diesem Brief war eine Kopie eines Schreibens des Präsidenten von Elf/Aqui- taine an den damaligen EU-Wettbewerbskommissar Kare! van Miert beige- fügt. In der deutschen Übersetzung dieses Schreibens heißt es u. a.: "Die Zweifel der Kommission sind vielleicht auch durch die Tatsache verstärkt, dass Elf, unter dem Vorwand eines angeblichen Lobbyings zu Gunsten von Leuna, das Opfer von Betrügen in Höhe von 256 Mio. Francs, einerseits, und 13 Mio. DM, andererseits, war. Das Gericht ist durch Elf mit der Sache befasst worden und führt seine Untersuchungen. Diese Beträge wurden natürlich . ruchtauf die Konten von MIDER [Mitteldeutsche Erdöl-Raffinerie] gebucht. Der ganze Schaden geht leider zu Kosten von Elf. Ich kann Ihnen also nur be- stätigen, dass die durch MIDER angegebenen Beträge genau den durchgefiilir- ten Investitionen entsprechen und dass ordnungsgemäße und echte Rechnun- gen-und Zahlungen erfolgten." Der frühere Direktor von Elf/Aquitaine hat in seinem Statement anlässlich sei-   / ner Vernehmung vor dem 1. Untersuchungsausschuss der 14. Wahlperiode am 3. Juli 2001 in öffentlicher Sitzung zur Leuna!Minol-Privatisierung vorgetra- .gen, "dass alle Beihilfen an MIDER in einer völlig legalen Art und Weise aus- gezahlt \vurden und dass die Bemessungsgrundlage, nämlich die Kosten der Raffrnerie, den Angaben MIDERs entsprechen und angemessen sind." Ab- schließend weist er darauf hin, dass auch die zahlreichen Mitteilungen der Bundesregiexv.ng an die EU-Kommission "sämtlich die Ordnungsmäßigkeit der Umstände bestätigt haben, unter denen die Raffmerie errichtet wurde." · In einem Interview mit der Wochenzeitung "DIE ZEIT" vom 7. Juni 2001 hat der Ex-Chef von Elf/Aquitaine, Loik Le Floch-Prigent, bezüglich der von Elf/ Aquitaine angeblich gezahlten Schmiergelder erklärt: "Die Schwierigkeiten bei Leuna waren sehr groß. Leuna war eine Raffmerieruine, weit weg von den Küsten. Sie zu errichten brauchte viel Zeit. Würden meine Konkurrenten wäh- rend dieser Zeit Pipelines zur Küste bauen, könnte ich für meine Produkte keine Abnehmer mehr ftnden. Also musste meinen Konkurrenten verboten werden, Pipelines zu bauen. Unser Problem war nun, dass die Bundesländer, ·.·•.·. durch die die Pipelines führen sollten, ein natürliches Interesse an deren Bau hatten. Sie sollten nämlich eine Gebühr ft.ir die Pipelines bekommen. Das \ heißt, wir mussten alle Regierungen der Länder, durch die die Pipelines ge- baut werden sollten, davon überzeugen, vom Bau abzusehen. Das Ergebnis ist uns bekannt, und nur das Ergebnis zählt: Alle Länder gaben Ruhe" ..Auf die Frage: .,Haben Sie diese Überzeugungsarbeit bei den Bundesländern mit Lob- bymaßnahmen betrieben?" hat Loik Le Floch-Prigent emidert: "Ab~olut". Am 23. August 200 l v.:urde der deutsche Staatsangehörige, Kaufmann. und Lobbyist D. H. in seinem Ferienhaus in Lech am Arlberg/Österreich von der Österreichischen Polizei aufgrund eines internationalen französischen Haftbe- fehls festgenommen und ins Gefängnis nach Bregenz gebracht. 1\ach Presse- berichten haben Beamte des Bundeskriminalamts (BK1\) über Interpol Wies- baden Österreichische Justizbehörden darüber unterrichtet, dass sich Kaufmann und Lobbyist D. H. in Lech aufhalte. Bei der Festnahme des D. H. sollen v.vei Beamte des BKA anwesend gewesen sein. Der Kaufmann und Lobbyist D. H. bezeichnete das Mitwirken des BKA als "Verrat an einem deutsche!~ unschuldig~n Bürger" (vgl. Berliner Zcitu:1g vom 27. August 2001). 345
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Drucksache 14/7264                                         -4-               Deutscher Bundestag- 14. \_Vahlperiode I. Welche Umstände haben den Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Kar! Diller, veranlasst, die Mitteilungen der Bundesregierung an die Europäische Kommission vom 16. April 1999 und vom 15. März 200 I betreffend die Gewährung von Beihilfen ftir den Bau der Raffinerie in Leuna der "Staatsanwaltschaft Magdeburg (\>ie in seinem Schreiben vom 3. August 200 I angekündigt) zuzusenden, obwohl er diese lt. seinem Schreiben vom 24. August 2001 nicht für "ermittlungscrheblich" hält? Die Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe Koordinierte Ermittlungen (G-AKE) hat der Staatsanwaltschaft (StA) Magdeburg auf Wunsch des Parlamentarischen Staatssekretärs Diller die beiden Mitteilungen der Bundesregierung an die Europäische Kommission übersandt, urri Vorwürfen zu begegnen, e~ \'liirden wichtige Dokumente zurückgehalten. 2. Wann hat die Bundesregierung die Mitteilungen der Bundesregierung an die EU-Kommission vom 16.Aprill999 und vom 15.März 2001 qer Staatsanwaltschaft Magdeburg übersandt und wie hat sie ggf. diese Schrei- ben gegenüber der Staatsanwaltschaft Magdeburg bewertet? Die Mitteilungen wurden von der G-AKE mit Schreiben vom 3. August 2001                     ./ .ohne Bewertung an die StA Magdeburg übersandt. Die StA Magdeburg hatte zu diesem Zeitpunkt bereits Kenntnis von den Mitteilungen. 3. Seit wann sind dem Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, und dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Kar! Diller, die Mitteilungen der Bundesregierung an die Europäische Kommis- sion vom 16. April 1999 und vom 15. März 2001 betreffend die Über- prüfung von Beihilfen ftir den Bau der Raffinerie in Leuna im Zusammen- hang mit der Leuna!Minol-Privatisierung bekannt und was haben sie veranlasst? BM Eichel war mit den genannten Mitteilungen nicht befasst. Am 23. Juli 2001 wurde Parlamentarischer Staatssekretär Diller über die Mit- teilung vom 16. April 1999 unterrichtet. ··An der Erstellung der Mitteilung vom 15. März 2001 hat Parlamentarischer Staatssekretär Diller mitgewirkt. Auf seine Bitte wurde die EU-Kommission darüber unterrichtet, dass die Taskforce Leuna!Minol prüfen soll, ob der Bun- desrepublik und/oder der BvS bei der Privatisierung von Leuna!Minol ein Schaden entstanden ist. 4. Seit wann ist dem Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, und dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Kar! Diller; bekannt, dass diese Mitteilungen der Staatsanwaltschaft Magdeburg nicht gemeinsam mit der Sachverhaltsdarstellung der Sondertaskforce Leuna!Minol am 9. Mai 2001 zugeleitet wurden und haben sie dies ge- billigt? B:Vf Eichel wurde über diesen Vorgang nicht unterrichtet. Der:1 P~:rhmcnt~:·ischcn Staatssckrcti[r Dil!cr war seit del71 23. Juli 2001 be- kannt, dass die o. a. Mitteilungen nicht Bestandteil des Berichts der G-AKE waren. Auf seinen Wunsch wurden die Mitteilungen der St.A Magdeburg über- sandt. Im Übrigen wird auch auf die Antwort zu Frage 1 vemiesen. · 346
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