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Deutscher Bundestag- 14. Wahlperiode -5- Drucksach~ 14/7264 5. Welche Bundesministerien waren an der Erstellung dieser Mitteilungen beteiligt? Die Mitteilungen vom 16. April 1999 und vom 15. März 2001 wurden vom Bundesministerium der Finanzen erstellt und abgestimmt; bei der Erstellung der Mitteilung vom 15. !vfärz 200 I wurde das Bundesministerium für Wirt- schaft und Technologie beteiligt. 6. Hat die Bundesregierung die der Staatsanwaltschaft Magdeburg zuge- sandte Sachverhaltsdarstelltmg der Sondertaskforce Leuna/Minol vom 9. Mai 2001 betr. die Umstände der Privatisierung von Leuna/Minol mit den dazu gehörenden Anlagen der Europäischen Kommission übersandt und wenn ja, wann? Die o. a. Sachverhaltsdarstellung ist nicht an die Europäische Kommission übersandt worden. Die Europäische Kommission wurde allerdings mit Schreiben des BMF vom 19. Juli 200[ davon in Kenntnis gesetzt, dass die G-AKE einen solchen Bericht an die Staa!5anwaltschaft Magdeburg verfasst bat. / 7. Hält die Bundesregierung an ihrer Bewertung des sog. Teenon-Berichts in ihrer MitteilWJg an die Europäische Kommission vom 16. April 1999 fest und wenn nein, warum nicht und inwieweit hat sie die Europäische Kom- mission entsprechend infonniert? Die Mitteilung der Bundesregierung vom 16. April1999 bezog sich aufdie von TECNON erstellte Studie vom 20. Januar 1999, die sich mit dem "Marktwert'' der Raffinerie Leuna und der Förderfahigkeit der geltend gemachten Investi- tionskosten befasst. Hinsichtlich der gutachterlieben Ausftihrungen zum "Marktwert" kam die Bundesregierung in ihrer Mitteilung im Wesentlichen zu dem Ergebnis, anband der Studie könne nicht nachgewiesen werden, dass die von MIDER aufgewandten Kosten außerhalb des Rahmens der Kosten für eine solche Anlage liegen. Hinsichtlich der gutachterliehen Ausführungen zur För- '·· dt;rfahigkeit teilte die Bundesregierung der Kommission im Wesentlichen mit, ·dass es insoweit allein auf die verbindlichen Feststellungen des Landes Sach- sen-Anhalt ankomme. Diesen Bev.;ertungen ist nichts hinzuzufügen. 8. Hat die Bundesregierung das Schreiben des Elf/Aquitainc-Präsidenten vom 26. Januar 1999 an den damaligen Bundesminister der Fin!IDZen; Oskar Lafontaine, dem als Anlage ein Schreiben des EIL'Aquitaine-.Präsi- denten an den damaligen EU-Kommissar Kare! van Micrt beigefügt war, der Staatsanwaltschaft Magdeburg übersandt und wenn ja, wann? Die G-AKE hat das Schreiben des Elf-Präsidenten vom 26. Januar 1999 nicht der StA Magdeburg übersandt. Das Schreiben wurde der StA Magedeburg am 14. August 2001 durch einen Dritten zugeleitet. 9. Wurde insoweit eine Vcmchrr.ung von 8LL'1dcsrr.ini<t;::r a. n. Oskar Lafon- taine durch die Staatsanwaltschaft l\Iagdeburg angeregt und wenn nein, warum nicht? · Die G-AKE hat gegenüber der SL-\ Magdcburg in ihrem Bericht vom 9. Mai 2001 aus grundsätzlichen Erwägungen heraus keine strafprozessualen Maß- nahmen angeregt. 347
Drucksache 14/7264 -6- Deutscher Bundestag- 14. Wahlperiode 10. Seit wann sind dem Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, und dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Kar! Dillcr, das Schreiben des Elfi'Aquitaine-Präsidenten vom 26. Januar 1999 an den damaligen Bundesminister der Finanzen, Oskar Lafontaine, einschließlich Anlage bekannt und was haben sie ggf. veranlasst? - Das Elf-Schreiben vom 26. Januar 1999 wurde Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Diller am 15. August 2001 übersandt und zur Kenntnis gebracht. BM Eiebel v,rurde damit nicht befasst. !!. Wie ist die Antwort der Bundesregierung vom 23. Juli 2001 auf die schriftliche Frage der Abgeordneten Andrea Voßhoff, ihr sei nicht be- kannt, dass "durch Elf möglicherweise gezahlte Beträge für ... Scheinstu- dien und Provisionen ... bei der Gewährung von öffentlichen Subventio- nen und Beihilfen nicht in den für die Gewährung von öffentlichen Subventionen und Beihilfen maßgeblichen Investitionskostenansatz ein- gestellt \VUrden", vereinbar mit der Aussage des früheren Direktors von -Elf-Aquitaine vor dem l. Untersuchungsausschuss und mit dem der Bun- desregierung vorliegenden Schreiben des Elfi'Aquitaine-Präsidenten, vom 27. Januar 1999 an den damaligen EU-Kommissar Kare! van Miert, in / dem es in der deutschen Übersetzung heißt, dass dievon der MIDER an- gegebenen Beträge genau den durchgeführten Investitionen entsprechen und dass ordnungsgemäße echte Rechnungen und Zahlungen erfolgten? Das Schreiben von Herrn Jaffre gibt die Auffassung ' von Elf!Aquitaine wieder. Der Bundesregierung sind aber auch Aussagen früherer Mitarbeiter/Berater von Elf/Aquitaine bekannt, die von einer Überhöhung der Investitionskosten . durch Elf sprechen. Daneben ist darauf hinzuweisen, dass nach den Aussagen von Herrn Le Floch-Prigent, dem Vorgänger von Herrn Jaffre, Präsidenten von Elf über Details von "Lobbyingmaßnahmen" seit jeher bewusst uriinforrniert gehalten wurden, um sie zu schützen und ihnen die Möglichkeit zu geben, Vor- würfe mit Nichtwissen zu bestreiten. 12. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, die zu Zweifeln an dem Wahr- ·.· heitsgehalt des Schreibens des Elfi'Aquitaine-Präsidenten vom 26. Januar 1999 einschließlich der beigefügten Anlage Anlass geben und wenn ja, um welche Erkenntnisse handelt es sich? An der Aussage von Herrn Jaffre, die Lobbyingzahlungen seien "natürlich nicht auf Konten von MIDER gebucht" worden, bestehen Zweifel. Laut eides- stattlicher Versicherung eines damaligen Mitgeschäftsführers der RTI Thyssen Handel Berlin Raffinerie Investition GmbH (RTI) und der RIG Raffinerie 2000 Investitions GmbH & Co Besitz KG (RIG; Rechtsvorgänger der MIDER GmbH) galt zwischen Elf und Thyssen die Vereinbarung, dass "Rechnungen über Leuna-Vorlaufkasten grundsätzlich im Raffinerieprojekt aktiviert werden sollten". Danach mussten Rechnungen und Rechnungsanweisungen in jedem Fall über die Finanzbuchhaltung der Firmen RTI bzw. RIG gebucht werden. 348
Deutscher Bundestag- 14. Wahlperiode -7- Drucksach~ 14/7264 13. Hat die Bundesregierung der Staatsanwaltschaft Magdeburg zwischen- zeitlich das dem 1. Untersuchungsausschuss von dem früheren Direktor von Elf!Aquitaine am 3. Juli 2001 übergebene Statement zur Leuna/ Minol-Privatisierung zugeleitet, in dem es u. a. heißt, "dass alle Beihilfen an die Mitteldeutsche Erdöl-Ra.ffmerie in einer völlig legalen Art und Weise ausgezahlt wurden" und wenn nein, warum nicht? Herr Engeldinger hat das Statement anlässlich seiner Zeugenvernehmung vor dem l. Untersuchungsausschuss am 5. Juli 2001 verlesen. Wie sich aus den Akten der StA Magdeburg ergibt, ist das Statement mit Schreiben vom 10. Juli 2001 der StA übersandt worden. Herr Engeldinger wird in den Akten der StA · nicht als früherer Direktor von Elf, sondern als ehemaliger Geschäfts(ührer der MIDER gefiihrt. 14. Hat die Bundesregierung anlässtich der Überseqdung des Berichts der Sondertaskforce Leuna!Minol an die Staatsanwaltschaft Magdeburg d\e- ser gegenüber angeregt, das Protokoll der Vernehmung des früheren -Direktors von ELF/Aquitaine vor dem I. Untersuchungsausschuss bei- zuziehen und wenn nein, warum nicht? ' . Anlässlich der Übersendung des Berichts der G-AKE an die StA Magdeburg konnte das Vernehmungsprotokoll vom 5. Juli 2001 schon deshalb picht ange- sprochen werden, weil der Bericht bereits vom 9. Mai 2001 datiert. 15. Waren der Chef des Bundeskanzleramtes, Staatssekretär Dr. Frank \Valter Sttlinmeier, und Bundeskanzler Gerhard Sehröder mit den Mitteilungen · der Bundesregierung an die Europäische Kommission vom 16. April 1999 und vom 15. März 2001 befasst und was haben sie ggf. veranlasst? · Die betreffenden Mitteilungen fielen in die Ressortzuständigkeit des BMF. 16. Inwieweit sind dem Chef des Bundeskanzleramtes, Staatssekretär Dr. Frank Walter Steinmeier, und Bundeskanzler Gerhard Sehröder die Ergebnisse der Ermittlungen der Sondertaskforce Leuna/Minol bekannt .... und haben sie diese gebilligt? Die Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe Koordinierte Ermittlungen (G-AKE) un- terliegt der Ressortzuständigkeit und der fachlichen Leitung des B,MF. 17. Hat Bundeskanzler Gerhard Sehröder mit dem damaligen Bur{de5minis- ter der Finanzen, Oskar Lafontaine, und dem jetzigen Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, die Umstände der Privatisierung von Leuna/ Minol, insbesondere Fragen der Investitionskosten und der in diesem Zusammenhang gewährten Beihilfen, erörtert und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Die Privatisierung von Leuna/Niinol liegt Gedenfalls seit dem Regierungs- wechs~l 1998) in der Ressortzuständigkeit des BMF. 349
Drucksache 14/7264 -8- Deutscher Bundestag- 14. Wahlperiode 18. Ist die Sondertaskforce Leunaflvfinol dem Hinweis des Ex-Chefs von Elfl Aquitaine, Loi.k Le Floch-Prigent, in der Wochenzeitung ,.DIE ZEIT' vom 7. Juni 2001 nachgegangen, er habe bei den Bundesländern im Zu- sammenhang mit der Privatisierung von Leuna!Minol Lobbymaßnahmen betrieben, und was hat sie ggf. veranlasst? Die G-AKE prüft, ob im Zusammenhang mit dem Privatisierungkomplex Leuna/Nfinol ein zivilrechtlicher Vermögensschaden ftir den Bund oder die BvS eingetreten ist. Ihr Auftrag ist nicht darauf gerichtet, zu untersuchen, ob Lobbyiugmaßnahmen erfolgt sind. 19. Hat die Sondertaskforce Leuna/Minol die insoweit ggf. gewonnenen Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft Magdeburg mitgeteilt? Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen. 20. -Wie ist der aktuelle Stand des beihilferechtlichen Hauptprüfverfahrens der Europäischen Kommission gegen die Investitionsbeihilfen für den Neubau der Leuna-Raffmerie? · Die Europäische Kommission hat das beihilferechtliche Verfahren zur Prüfung, ob die Bedingungen der Kommissionsentscheidungen aus den Jahren 1993 und 1994 zur Vereinbarkeil der Beihilfen für Leuna 2000 eingehalten worden sind, noch nicht abgeschlossen. 21. Welche Konsequenzen ergeben sich aus· dem bisherigen Kichtabschluss 'des beihilferechtlichen Hauptprüfverfahrens für die Gewährung von Bei- hilfen an EWMIDER? Die Europäische Keinmission vertritt unter Bezugnahme auf die Rechtspre- chung des Europäischen Gerichtshofs die Auffassung, dass die Auszahlung weiterer Beihilfen an ElfiMID ER erst nach einem positiven Abschluss des bei- hilferechtlichen Hauptprüfverfahrens erfolgen kann. 22. Was ·hat die Bundesregierung bisher unternommen, um dieses beihilfe- rechtliche Hauptprüfverfahren der Europäischen Kommission zum Ab- schluss zu bringen? Die Europäische Kommission hat auf mehrere Anfragen auf Arbeitsebene zu verstehen gegeben, dass sie sich vorbehält, die Ergebnisse der staatsanwalt- schaftlichen Ermittlungen in Frankreich sowie die Ergebnisse der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages in dieser Angelegen- heit abzuwarten. 23. Sind die Mitarbeiter der Sondertaskforce Leuna/Minol Inhaber eines Dienstausweises des Bundesministeriums der Finanzen und wenn nein, mit welchem Dienstausweis welchen Ausstellcrs legitimieren sie sich bei ihrer Tätigkeit? Die Angehörigen der G-AKE einschließlich der Taskforce Leuna-?vfinol sind keine Bediensteten des BMF, sondern Berater der BvS. Sie haben deshalb auch keinen Dienstausweis des Bundesministeriums der Finanzen. Sie weisen sich durch ein Legitimationsschreiben des BivfF in Verbindung mit einem Ausweis der BvS aus. 350
Deutscher Bundestag- 14. Wahlperiode -9- Drucksach~ 14/7264 24. Haben Beamte des BKA die Österreichischen Justiz- oder Polizeibehör- den davon unterrichtet, dass sich der mit internationalem Haftbefehl ge- suchte deutsche Staatsbürger, Kaufmarin und Lobbyist D. H. am 23. August 2001 in Lech, Vorarlberg, aufhält? Ja. 25. Waren bei der Festnahme des Kaufmanns und Lobbyisten D. H. zwei Beamte des BK.A anwesend? Ja. 26. Auf welcher Rechtsgrundlage waren die beiden Beamten des BKA bei der Festnahme des Kaufmanns und Lobbyisten~; H. tätig geworden? . Das BKA handelte auf der Grundlage einer französischen Ausschreibung im . Schengener lnformationssystem. / . 27. War der wiederholte Aufenthalt des Kaufmanns und Lobbyisten D. H.in Österreich bzw. Frankreich dem Bundesministerium des Innern (BMI) .. bekannt? · Nein. 28. Gab es Anweisungen des BMI gegenüber dem BKA hinsichtlich des Mit- wirkens bei der Festriahme des Kaufmanns und Lobbyisten D. H.? Nein. -.·-.·.. 351
Dokument CDU/CSU 16 Deutscher Bundestag Drucksache 14/7986 14. Wahlperiode 11. 01.2002 "· Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andreas Schmidt (Mülheim), Dr. Wolf.gang Bötsch, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 14/7884 - Verdacht unvollständiger Informationsübermittlung an die Staatsanwaltschaft Magdeburg durch die Sondertaskforce Leuna/Minol unter der Verantwortung der Bundesregierung sowie mögliche Einflussnahme auf Österreichische Ermitt- lungsbehörden bei der Festnahme eines deutschen Staatsbürgers (Nachfrage) und die "persönlichen Bewertungen" des früheren "Ermittlungsführers" im Bundeskanzleramt Vorbemerkung der Fragesteller I. Strafanzeige der Arbeitsgruppe Koordini<:rte Ermittlungen (AKE) bei der S1aat~anwal tschafl beim Landgericht Magdcburg Nach der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU "Verdacht unvollständiger lnfonnationsühcrmittlung an die Staatsanwaltschaft Magdeburg durch die Sondertaskforce LeunaJ1vfinol unter der Vcmntwortung der Bundesregierung sowie mögliche Einflussnahme auf östL"ITcichische Ermittlungsbehörden bei der Festnahme eines deutschen St~afsbürgcrs" (Bundcstagsdrucksachc 1417264) ist vieles nicht geklärt. Die Bundesregierung hat Fragen z. T. ausweichend oder gar nicht beantwortet. So wird z. ß. die Frage. ob und inwieweit Bundeskanzler Gcrhard Sehröder und dem Chef des Bundeskanzleramtes. Staatssekretär Dr. Frank- Walter Stein- mei.:r. die Ennittlungcn und das Vorg~h.:n der Sondenaskforcc Lcuna/ Minol bekannt waren, nicht bean twonct. Es wird stattdessen auf die Rcssoi1zustän- digkcit des Bundcsministe1iums der Finanzen (BMF) verwics.::n. Die Staatsanwaltschaft heim Landgericht Magdcburg hat es abgeldmt, auf die Strafanzeige der AKE hin strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts des Subvcntionsbetmges zu fiihrcn. ln einer von ihr am 29. Oktober 2001 herallsgegebenen Pressemitteilung heißt es dazu: ,.Die Vorcnnittlungen haben keinerlei Anhaltspunkte daftir ergeben, dass MlDER (Mitteldeutsche Erdöl- Raffinerie) gegenüber der Subventionsbchönk falsche Angabeil über subven- Die Antwort wurde namen.r der ßundesregiemng mir Schreiben des Elundnminis!criums der Finanzen vom 8. Junuar 2002 übermitrclr. Die Druckwclu: e!llhält zttsiir:lich - in kleinerer Schri{rrvpe · gerexr. 352
Drucksache 14/7986 -2- Deutscher Bundestag- 14. Wahlperiode tionserheblichc Tatsachen gemacht hat. Soweit in dem S11bventionsverfahren auch Kosten fiir so genannte Vor!itudicn geltend gemacht worden sind, handelt es sich nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Magdcburg um tatsächlich entstandene Aufwendungen ftir technische Projek- ticrungsleistungen, die zu den förderungsfähigen Herstellungskosten der Raf- tineric zählen." · 2. ßt:fassung des Generalhundesanwalts mit den Schweizer Leuna-Ermitt- lungsakten Die Schweizer Leuna-Em1ittlungsakten der Generalstaatsanwalt<>chaft Genf waren Gegenstand intensiver Berichterstattung in den Medien im Sonm1er 2001. Die Bundesministerin der Justiz, Professor Dr. Berta Däubler-Gmelin, hat mit -..,..Schreiben vom 13. Juli 2001 das Bundesamt für Justiz in Bern auf dessen Schreiben vom 26. Juni 2001 um die Übennittlung der angebotenen Akten an den Generalbundesanwalt gebeten. Die Akten sind lt. .,Berliner Zeitung" vom 2l.i22. Juli 2001 beim Generalbundesanwalt am 20. Juli 200 I eingegangen. Die Bundesministerin der Justiz, Professor Dr. Herta Däublcr-Gmelin, hatte noch mit Schreiben vom ll. September 2000 dem Bundesminister der Finan- zen. Hans Eichel, mitgeteilt, eine Zuständigkeit des Generalbundesanwalts in Sachen Leuna sei nicht gegeben; erst recht scheide .,eine genuine Verfol- gungszuständigkeit des Generalbundesanwalts aus'' (Antwort des Parlamenta- rischen Staatssekretärs Kar! Dill er vom 24. August 200 I, auf die schriftliche Frage 28 des Abgeordneten Andreas Schmidt (Mülheim) - Bundestagsdruck- sache 14/6851). Laut einem Bericht der Zeitung .,WELT AM SONNTAG" vom 22. Juli 2001 soll der mit dem Fall befasste Genfer Gencralstaat-;anwalt erklärt haben, in den Schweizer Leuna-Ermittlungsakten gebe es keine Beweise, dass im Zu- sammenhang mit der Übernahme der Raffinerie Leuna durch ElfiAquitaine Gelder an deutsche Parteien geflossen seien. Schon vor einer Sichtung bzw. Auswertung der Akten durch den Generalbun- desanwalt gab es öffentlich geäußerte Spekulationen über deren Inhalt. So hat der Abgeordnete der Fraktion der SPD Friedhelm Julius Beucher in einem Rundfunkinterview des .,Deutschlandfunks" am 16. Juli 2001 erklärt: "Und eines ist klar: Die Maschen der Netze, die wir ausgelegt hilben, durch die uns die ganzen Auskuntisvenveigerer bisher immer durchgeschlUpft sind, werden immer enger, und es ist auch gut so[ ... ] Diese Unterlagen werden uns bei der Aufklärung der CDU-Affäre ···ich sage das mal so···· einen Panthersprung nach vurne bringen [ ... ] Jetzt glaube ich, haben wir erstmalig einen Zugang auf den kunkretcn Weg der Geldflüsse und an deren Ende stehen auch Namen. [Frage des ,.Deutschlandfunks": Könnten das Akten sein, die die Republik erschüt- tern?] Ja. Zumindest ist die Zeit des jahrelangen Verschweigens .un.P Ver- tuschens vorbei." Der Vorsitzende der Fraktion der SPD, Dr. Peter Struck, hat zu den angeblich schleppenden Ennittlungen in Sachen Leuna geäußert, das Verhalten der Länder-Staat<;anwälte sei ,.nicht nur ärgerlich, es ist empörend; ich habe überhaupt kein Verständnis für Staatsanwaltschaften, die sich Akten hin- und herschicken, mit der Ziclrichtung, sie nicht bearbeiten zu müssen" (Berliner Zeitung vom 16. Juli 200 I). In der ,,Süddeutschen Zeitung" vom 8. November 2001 wird über den Inhalt der Schweizer Leuna-Ermittlungsakten unter der Überschrift .,Elf-Manager schmierten sich selbst - Leuna-Akten ausländischer Ermittlcr entlasten deut- sche Politiker'' berichtet. In dem Bericht wird ausgefiih1t, einige der fähigsten Ermittlcr der Karlsruhcr Bundesanwaltschaft hätten die .,Akten gelesen und nichts Aufregendes gefunden';. ln keinem Papier gebe es Hinweise auf eine CDU-Verbindung. In der nächsten Woche würde die Bundesanwaltschaft ,.einen Vennerk über das Nichts formulieren". 353
Deutscher Bundestag- 14. Wahlperiode -3- Drucksache 14/7986 1. Welchen rechtlichen Status haben die Angehörigen der Sondcrtaskforce Lcuna/Minol (z. B. Angestellte, Selbstlindigc usw.)? Wie vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen. Kar! Dill er. in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 4. April 200 l in der Haushaltsausschuss-Drucksache 24 70 bereits dargelegt, sind die Angehörigen der Taskforce Leuna/Minol als Teil der Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe Ko- ordinierte Ermittlungen (G-AKE) organisatorisch und personalwirtschaftlich an die Bundesanstalt fiir vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) angebunden. Sie sind Berater der BvS. mit denen entsprechende Dienstleistungsverträge ab- geschlossen wurden. · 2. Mit welchen finanziellen Mitteln werden die Angehörigen der Sonder- -~ _taskforce Lcuna/Minol bezahlt (ggf. Titel des Bundeshaushaltes nennen)? Wie vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Kar! Diller, in der Sitzung des Haushaltsausschussesam 4. April 2001 bereits dargelegt, erfolgt die Bezahlung der Angehörigen der Taskforce Leuna/Minol zu lasten der BvS. 3. Aus welchen finanziellen Mitteln werden die Reisekosten der Angehörigen der Sondertaskfon:e Leuna/Minol bezahlt (ggf. Titel des Bundshaushaltes nennen)? Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Wer hat unter welchem Datum das Legitimationsschreiben des BMF (vgl. An!Vi-ort der Bundesregierung auf die Frage 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU!CSU in Bundestagsdrucksache 14i7264) unterschrie- ben? Legitimationsschreiben werden für jeden Angehörigen der Taskforce Leuna/ Minol gesondert ausgefertigt. Die Legitimationsschreiben für drei Angehörige wurden am 15. Oktober 2000 vom Parlamentarischen Staatssekretär Kar! Diller, für einen weiteren Angehörigen, der erst später zur Taskforce Leuna!Minol stieß, am 19. Januar 2001 vom damaligen Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Koordi- nierte Ennittlungen (AKE)- dem zuständigen Unterabteilungsleiter im Bundes- ministerium der Finanzern (BMF)- unterzeichnet. 5. Prüft die Sondertaskforce Leuna!Minol auch, ob ein zivilrechtlicher Ver- mögensschaden l1ir das Land Sachsen-Anhalt eingetreten ist? Nein; soweit solche Erkenntnisse bei der Taskforce Leuna!Minol anfallen, wird das Land Sachsen-Anhalt selbstverständlich hierüber unterrichtet. 6. Beabsichtigen das BMF oder die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben oder eine sonstige, in der Verantwortung der Bundesregie- rung tätige Stelle ehvas gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Magdeburg zu unternehmen, das cingestdltc Ermitt- lungsverfahren gegen Verantwortliche von MIDER nicht wieder aufzuneh- men und wenn nein, warum nicht? Hierüber ist noch nicht entschieden. 354
Drucksache 14/7986 -4- Deutscher Bundestag- 14. Wahlperiode 7. Inwieweit hat die Staats:mwaltschaft beim Landgericht Magdeburg nach der Übergabe des Berichts der Sondcrtaskforce LeunaiMinol vom 9. Mai 200 I die zugesagte .,weitere uneingeschränkte Akteneinsicht und Unter- stützung bei den Aktenrccherchen" (vgl. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Diller vom 24. August 2001 auf die schriftliche Frage '27 des Abgeordneten Andreas Schmidt (Mülheim) .... Bundestags- drucksache 14/6851) erbeten und sind ihr in der Folgezeit weitere Unter- lagen auf ihr Ersuchen zugeleitet worden? Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hat keine weitere Akteneinsicht und Unter- stützung erbeten. Gleichwohl sind ihr nach dem 9. Mai 2001 unaufgefordert wei- tere Unterlagen zur Verfügung gestellt worden. 8. Hat die Sondettaskforce Leuna!Minol außer mit der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Magdebur<J mit weiteren Behörden des Landes Sach- sen-Anhalt zusammengearbeitet und wenn ja, mit welchen'? Außer mit der Staatsanwaltschaft Magdeburg gab es ein Gespräch mit Vetiretem des Ministeriums fiir Wirtschaft tmd Technologie des Landes Sachsen-Anhalt sowie eingeschränkte Akteneinsicht beim dortigen Landesförderinstitut (LFI). Außerdem \\urden beim Amtsgericht Halle (Handelsregister) Handelsregister- auszüge eingeholt. 9. Hat die Sondertaskforce LeunaiMinol von Behörden des Landes Sach- sen-Anhalt lnfonnationen erhalten, die Auf~chluss darüber geben, ob im Zusammenhang mit dem Neuhau der Raftinerie Leuna .,Schmiergelder'' als förderfähige Investitionskosten· fiir Vorstudien dargestellt und mit öffentlichen Mitteln subventioniL"lt worden sind und wenn ja, von wel- chen Behörden? Weder von Behörden des Landes Sachsen-Anhalt noch vom LFI wurden Infor- mationen, die Aufschluss darüber geben, ob im Zusammenhang mit dem Neubau der Raffinerie Leuna Schmiergelder als fi.irderfähige Investitionskosten darge- stellt worden sind, erteilt. 10. Welche Verbindung besteht zwischen der Sondertaskforcc Leuna/Minol und dem Bundesnachrichtendienst (BND)? Es besteht keine Verbindung zwischen der Taskforce Leuna/Minol und dem BND. 11. Besteht die Sondertaskforce LeunaiMinol auch nach der ablehnenden Ent~cheidung der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Magdeburg, Er- mittlungen wegen Subventionsbetruges einzuleiten, weiter und wenn ja, mit welchem AuftrJg? Ja, die Taskforce Leunaltvtinol wertet entsprechend ihrem Auftrag weitere Un- terlagen zur Feststellung eines eventuellen zivilrechtliehen Schadenersatz- anspnlchs des Bundes und/oder der BvS aus. Dies geschieht seit dem I. Januar 2002 mit reduziertem Personal bestand. 355
Deutscher Bundestag- 14. Wahlperiode -5- Drucksache 14/7986 12. Seit wann ist dem Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel. der Auf- trag dl!r Sondcrtaskforce Lcuna/Minol bekannt und hat er diesen ge- billigt? Wie vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen. Kar! Diller, in der Sitzung des Haushaltsausschussesam 4. April 2001 bereits dargelegt. ist der Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, am 9. Oktober 2000 im Kollegium über die Einrichtung der Taskforce Leuna/Minol unterrichtet wor- den. 13. Sind dem Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, die Mitteilungen der Bundesregierung an die Europäische Kommission (EU-Kommission) vom 16. Aprill999 und vom 15. März 2001 betreffend die Überprüfung von Beihilfen für den Bau der Raftinerie in Leuna im Zusammenhang mit der Leuna-Privatisierung bekannt, auch wenn er mit den genannten Mit- teilungen nicht befasst war.- (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU, Bundestagsdrucksache 14/ 7264, Frage 3) und wenn ja, seit wann'? Nein. 14. Ist das Blmdcsministerium der Justiz über die der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Magdeburg am 9. Mai 200 I übersandte Sacbverhalt'l- darstellung infom1iert worden und wenn ja, wann'? Das BMF hat mit Schreiben vom 12. September 2001 Akten der G-AKE über das Bundesministerium der Justiz (BMJ) an den Generalbundesanwalt übersandt. Diesem Schreiben wardie o. a. Sachverhaltsdarstellung beigef'tigt. 15. Hat die Bundesministerin der Justiz, Professor Dr. Herta Däubler-Gme- lin. Kenntnis von der der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Magde- burg am 9. Mai 2001 übersandten Sachverhaltsdarstellung der Sonder- taskforce Leuna/Minol und wenn ja, seit wann'? Nein. 16. Was hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen. Karl Dill er, veranlasst, nachdem er am 23. Juli 200 I über die Mineilnng der Bundesregierung an die EU-Kommission vom 15. April 1999 unterrichtet worden war (vgl. Antwort der Bundc~regicrung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU, Bundestagsdrt.!cksa- che 1417264, Frage 3)'? Wie bereits in der Antwort auf Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU, Bundestagsdrucksache 14/7264, ausgeführt, hat der Parlamenta- rische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Kar! Diller, veranlasst, dass die Mitteilung der Bundesregierung an die EU-Kommission vom 16. April 1999 der Staatsanwaltschaft Magdeburg übersandt wird. Die Antwort zur Frage 3 in der Bundestagsdrucksache 14/7264 ist im Übrigen dahin gehend zu ergänzen, dass der Parlamentarische Staatssekretär beim Bun- desminister der Finanzen, Kar! Diller, Ende Januar.200l im Rahmen der Vor- bereitung der Anträge auf Zulassung der Bundesrepublik Deutschland als P·rivat- beteiligte an ausländischen Ennittlungsverfahren u. a. auch auszugsweise Kenntnis von der Mitteilung an die EU-Kommission vom 16. April 1999 erhielt. 356