Anlagenband CDU_CSU_3.qxd

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Drucksache 14/7986                                          -6-                 Deutscher Bundestag- 14. Wahlperiode 17. \Vurde di..:se Mitteilung der Bundesregierung vor Abgang der Leitungs- ebene des BMF (Minister, St<1atssekretäre, Parlamentarische Staatssekre- täre) vorgelegt und wenn ja, wann'? Nein. 18. Weshalb wurde diese Mitteilung dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen. Kar! Dill er, nicht zugeleitet? Mitteilungen in Beihilfeverfahren im Namen der Bundesregierung an die Euro- päische Kommission .... Generaldirektion Wettbewerb - werden in kontinuier- licher Praxis durch den Leiter des Beihilfereferates unterschrieben. Sie werden der Leitung lediglich zur Kenntnis gebracht, wenn es ausnahmsweise erforder- lich erscheint. 19. Aus welchem Anlass ist der Parlamentarische Staatssekretär beim Bun- desminister der Finanzen, Kar! Diller, dann im Nachhinein (mehr als 2 Jahre später), über diese Mitteilung unterrichtet worden? Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Kar! Diller, \Vurde am 23. Juli 200 l aus Anlass einer Pressemeldung der "Frankfutter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) vom 21. Juli 200 l, die ein Gespräch mit dem Bun- destagsabgeordneten Andreas Schmidt, wiedergibt, ausführlich über den Sach- zusammenhang unterrichtet. Diese Unterrichtung liegt dem 1. Untersuchungs- ausschuss der 14. Wahlperiode vor. 20. Wann ist entschieden worden, der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Magdeburg eine Sachverhaltsdarstellung zu übersenden. aus der sich der Anfangsverdacht auf Subventionsbetrug im Zusammenhang mit dem Neubau einer Ratl'ineric ergeben soll (vgl. Antwort des Parlamentari- schen Staatssekretärs Karl Dill er vom 23. Juli 200 I auf die schriftliche Frage 20 des Abgeordneten Andrcas Schmidt (Mülheim) -- Bundestags- drucksache 14i675S)? Die grundsätzliche Entscheidung, der Staatsanwaltschaft Magdeburg einen Be- richt zuzuleiten, v.urde nach dessen gründlicher Überarbeitung vom damaligen Vorsitzenden der AKE Ende April200 l getroffen: 21. Hat die Sondcrtaskforce Leuna/Minol ihre angeblichen Erkenntnisse hin- sichtlich eines Anfangsverdachts auf Subventionsbetrug bei dem Neubau der Raffinerie in Leuna erst nach dem 15. März 200 I gcwonn.en und wenn nein. wie ist dies vereinbar mit der Stellungnahme der Bundcsrc- gi.::rung an die EU-Kommission vom 15. März 200 I, in der es h..:ißt, der Bundesregierung lägen bislang kein.: Erkenntnisse vor. dass die Beihilfen nicht zweckgerecht eingesetzt worden seien'?         · Die Taskforce LeunaiMinol hat ihre Erkenntnisse hinsichtlich des Anfangsver- dachts auf Subventionsbetrug sowohl vor als auch nach dem 15. März 2001 ge- wonnen. Zu diesem Zeitpunkt lag dem BMF ein erster Entwurfeines Berichts an die Staatsanwaltschaft Magdeburg vor. Das BMF hat diesen Ent\\urf einer sorg- fältigen Prüfung unterzogen. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung an die EU- Kommission war die Prüfung noch nicht abgeschlossen. Daher konnte der EU vorerst nur mitgeteilt werden, dass .,eine vom Bundesministerium der Finanzen eingesetzte Sondertaskforce klären" soll. "ob der Bundesrepublik Deutschland und/oder der BvS bei der Privatisienmg von Leuna/Minol ein Schaden entstan- den ist". 357
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Deutscher Bundesrag- 14. Wahlperiode                       -7-                         Drucksache. 14/7986 22. Wurde diese Mitteilung der Bundesregierung vor Abgang der Leitungs- ebene des BMF (Minister. Staatssekretäre, Parlamentarische Staatssekre- täre) vorgelegt und wenn ja, wann? Die Mitteilung vom 15. März 2001 wurde dem Parlamentarischen Staatssekretär Kar! Dill er vor Abgang im März 200 I vorgelegt. Ich verweise hierzu auf die Ant- worte aufFrage 3 der Kleinen Anfi·age der Fraktion der CDU/CSU, Bundestags- drucksache 14/7264. 23. Weshalb wurde diese 1'.-fitteilung dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Kar! Dillcr, nicht zugeleitet? Siehe Antwort zu Frage 22. 24. Welchen Inhalt hat das Schreiben des BMF vom 19. Juli 2001, mit dem die EU-Kommission davon in Kenntnis gesetzt wird, dass die G-AKE eine Sachverhaltsdarstellung an die Staat~anwaltschaft beim Landgericht Magdcburg vcrtasst hat und was war Anlass fiir dieses Schreiben (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU, Bundestagsdrucksache 14/7264, Frage())'! Das Schreiben des BMF liegt dem 1. Untersuchungsausschuss der 14. Wahlperi- ode vor. Die EU-Kommission .._ Generaldirektion Wettbewerb ... war gnmdsätz- lich an einem Informationsaustausch mit der G-AKE im Zusammenhang mit dem Hauptpriifverfahren zur Höhe der Investitionskosten interessiert, erwartete jedoch eine Bestätigung des BMF, dass die Bundesregierung an einer Aufk.l~­ rung der Vorgänge um die Privatisierung Leuna/Minol ernsthaft interessiert sei. Dies wurde mit o. a. Schreiben bestätigt. 25. Wamm hat di\! Bundesrcgienmg das Schreiben des Elf/Aquitaine-Präsi- denten vom 26. Januar 1999 nicht der Staatsanwaltschaft beim Land- gericht Magdcburg gemeinsam mit der Sachverhaltsdarstellung am 9. Mai 200 I übersandt (vgl. Ant\vort der Bundcsregiemng auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU. Bundestagsdrucksache 14i7264, Frage 8)'? Das Schreiben vom 26. Januar 1999 ist der Taskforce Leuna!Minol erst am 15. August 2001 bekannt geworden. Wie vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Kar! Diller, in der Antwort zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU, Bundestagsdrucksache 14/7264, bereits ausgefi.ihrr. lag der Staatsanwaltschaft Magdeburg das vorgenannte Schreiben bereits seit dem 14. August 2001 vor. 26. Seit wann sind der Bundcsregicmng Aussagen früherer Mitarbeiter/Bera- ter von Elti'Aquitaine bekannt, die von einer Überhöhung der Investi- tionskosten durch Elf sprechen (vgl. Antwort der Bundesregiemng auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU, Bundestagsdrucksache 14n264, Frage 11) und wie sind diese ggf. vereinbar mit den Stellung- nahmen der Bundesregierung an die EU-Kommission vom 16. April 1999 und vom 15. März 2001'! Die Taskforce Leuna!Minol hat erstmalig im Januar 2001 von der Existenz sol- cher Aussagen Kenntnis erhalten. Deren. Inhalt ist ihr im Laufe der folgenden Monate bekannt geworden. Dariiber wurde das BMF je nach Erkenntnisfort- schritt informiert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. 358
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Drucksache 14/7986                                            -8-                 Deutscher Bundestag- 14. Wahlperiode 27. Ist die eidesstattliche Versicherung eines damaligen Mitgeschäftsführers der RTI Thyssen Handel Berlin Raffinerie Investition GmbH (RTI) und der RlG Raffinerie 2000 Investitions GmbH & Co Besitz KG (RIG; Rechtsvorgänger der MIDER GmbH), wonach zwischen Elfund Thyssen die Vereinbarung galt, dass ,.Rechnungen über Leuna-Vorlaufkasten grundsätzlich im Rat1inerieprojckt aktiviert werden sollten", gemäß § !56 Strafgesetzbuch (StGß) vor einer daftir zuständigen Behörde abge- geben worden und wenn nein, welche Bedeutung kommt ihr dann im Rechts\·erkehr zu (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine An- frage der Fraktion der CDUiCSU, Bundestagsdrucksache 14i7264, Frage 12)? Die eidesstattliche Versicherung wurde vor dem Oberlandesgericht Koblenz im . Zivilrechtsstreit des Thyssen-Konzems gegen die Zeitschrift "FOCUS" abgege- ben. Die abscnließende Beu11eilung der Frage, ob bestimmte Handlungen bestimmte Tatbestände des Strafgesetzbuches (StGB) erflillen, ist den dazu berufenen Ge- richten vorbehalten. In ihrer Antwort auf Frage 12 in Bundestagsdrucksache 14/7264 hat die Bundesregierung eine entsprechende Einordnung nicht vor- genommen. 28. [st die eidesstattliche Versicherung vor den Mitteilungen der Bundesre- gierung an die EU-Kommission vom 16. April 1999 bzw. vom 15. März 2001 abgegeben worden und wenn ja. wann? Die eidesstattliche Versicherung wurde am I 0. September 1998 abgegeben. Sie wurde derTaskforce LeunatMinol allerdings erst nach dem 19. Juli 2001 im Rah- · men ihrer Einsicht in die aus Genf erhaltenen Ermittlungsakten bekannt. 29. War dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Fi- nanzl!n, Karl Dill er, antiisslieh der Erstellung der Mitteilung der Bundcs- regiemng an die EU-Kommission vom 15. März 200 I diese eidesstatt- liche Versicherung bekannt und wenn ja. wie ist dann die Aussage der Bundesregierung in dieser Stellungnahme. ihr lägen bislang keine Er- kenntnisse vor, dass die Beihilfen nicht zweckgerecht eingesetzt worden seien, damit vereinbar'? Nein, siehe Antwort zu Frage 28. 30. Hat die Sondcrtaskforce Lcuna/Minol den damaligen Mitgeschäftsführer der RTI und RIG .zum Inhalt seiner eidesstattlicher Vcrsichenmg gehört und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Nein. 31. Haben die im Rahmen des Akteneinsichtsrechts in Akten französischer Ennittlungsverfahrcn u. a. gegen verschiedene ehemalige Mitarbeiter von Elf!Aquitaine den Anwälten der Bundesn:publik Deut~chland überlas- senen Kopien (vgl. Antwort des Staatssekretärs Dr. Hansjörg Geiger vom 23. Juli 2001 auf die schriftliche Fmge 8 der Abgeordneten Andrea Voßhoff- Bundestagsdmcksache 14i6758). Anhaltspunkte fUr Subventi- 359
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Deutscher Bundestag- 14. Wahlperiode                    -9-                           Drucksache14/7986 ansbetrug ergeben und wenn ja, was hat die Bundesrcgicnmg wann ver- anlasst? Die Weitergabe dieser Akten und Erkenntnisse \vurde leider von den französi- schen Ermittlungsbehörden unter Strafandrohung untersagt; die Erklänmgen liegen dem I. Untersuchungsausschuss der 14. Wahlperiode vor. Dies gilt auch fur die Weitergabe an deutsche Ennittlungsbehörden. 32. Hat die Sondertaskforcc Leuna/Minol Erkenntnisse gewonnen, die darauf schließen lassen, dass ehemalige Elf-Manager selbst einen Großteil der sog. Leuna-Provisionen in Höhe von angeblich mindestens 80 Mio. DM für sich vereinnahmt haben und wenn ja, welche'? Die Taskforce Leuna/Minol hat keine Erkenntnisse gewonnen, die daraufschlie- ßen lassen,-dass ehemalige Elf-Manager selbst einen Großteil der so genannten Leuna-Provisionen in Höhe von 256 Mio. FF (etwa 80 Mio. DM) fl.ir sich verein- nahmt haben. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand waren D. H. und P. L. Emp- fänger der 256 Mio. FF. Die endgültige Verwendung ist nicht abschließend ge- klärt. 33. Haben der Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, bZ\v. der Parla- mentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Kar! Dil- ler. mit Bundeskanzler Gerhard Sehröder und/oder dem Chef des Bun- deskanzleramtes, Staatssekretär Dr. Frank-Walter Steinmcier, in Sachen Leuna Gespräch..: geführt und wenn ja, wann und mit welchem lnhalt bzw. Erg..:bnis'? Bundeskanzler Gerhard Sehröder hat mit dem Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, bzw. dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Kar! Diller, keine Gespräche in Sachen Leuna!Minol geführt. Der Chef des Bundeskanzleramtes, Staatssekretär Dr. Frank-Walter Steinmeier, hat sich nach Bekanntwerden der Befragung von A. S. von dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Kar! Diller, im Februar 2001 über das Verhältnis der ,,Arbeitsgruppe Koordinierte Ermittlungen" zur ressort- übergreifenden Arbeitsgn1ppe zur Begleitung des 1. Untersuchungsausschusses der 14. Wahlperiode unterrichten lassen. 34. lst das Bundeskanzleramt über die Aufgaben und die Tätigkeit der Son- dertaskforce Leuna/Minol unterrichtet und wenn ja, seit wann und inwie- weit? Das Bundeskanzleramt (BK) hat im Zusammenhang mit der im Februar 200 I er- folgten Befragung von A. S. Kenntnis von den Tätigkeiten der Taskforce Leuna/ Minol erlangt. Zum Auftrag und zur Stellung der Taskforce Leuna/Minol fand u. a. am 20. Februar 200 I beim Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundes- minister der Finanzen, Karl Diller, eine Besprechung statt, bei der das BK auf Arbeitsebene vertreten war. Außerdem war dieses Thema Gegenstand in der Sitzung der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe zur Begleitung des I. Unter- suchungsausschusses der 14. Wahlperiode am l. März 2001 im BK und in den folgenden Sitzungen. Ergebnisse der Tätigkeit der Taskforce Leuna!M inol waren nicht Gegenstand der vorgenannten Besprechungen. 360
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Drucksache 14/7986                                       -10-                Deutscher Bundestag- 14. Wahlperio<le 35. Haben ungeachtet der Ressortzuständigkeit des BMF Bundeskanzler Gerhard Sehröder und der Chef des Bundeskanzleramtes, Staatssekretär Dr. Fmnk-Walter Steinmcier. Kenntnisse über die Aufgaben und die Tätigkeit der Sondcrtaskforce LcunaiMinol und wenn ja, welche seit wann? Der Chef des Bundeskanzleramtes, Staatssekretär Dr. Frank-Walter Steinmeier, wurde im Nachgang zu der im Februar 2001 erfolgten Befragung von A. S. infor- miert. Bundeskanzler Gerhard Sehröder wurde mit der Sache nicht befasst. 36. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage bat die Bundesministerin der Justiz, Professor Dr. Herta Däubler-Gmelin, den Generalbundesanwalt angewie- sen, sich mit d~n Schweizer Leuna-Ermittlungsakten zu befassen? Die Bundesministerin der Justiz hat den Vorgang zur Prüfi.mg der Frage, ob ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren im Bereich des Generalbundesanwalts in Betracht kommt, dem dafJr zuständigen Generalbundesanwalt übersandt. 37. Welche konkreten neuen Erke1mtnisse haben die Bundesministerin der Justiz. Professor Dr. Herta Däubler-Gmelin. abweichend von ihrer frühe- ren Feststellung in ihrem Schreiben an den Bundesminister der Finanzen. Hans Eichel, vom II. September 2000, die Zuständigkeit des General- bundesanwalts sei nicht gegeben. insbesondere dcsseri .,genuine Verfah- renszuständigkeit" scheide aus (vgl. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Kar! Diller vom 24. August 200 I auf die schriftliche Frage 27 des Abgeordneten Andreas Schmidt (Mülhcim) - Bundestags- drucksachu 14/6851), veranlasst, den Generalbundesanwalt anzuweisen, die Schweizer Leuna-Ermittlungsakten :t;u überpriifcn? Bereits in der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Kar! Diller vom 24. August 200 l wird darauf hingewiesen, dass und weshalb sich die Sachlage seit dem Schreiben der Bundesministerin derJustizvom II. September 2000 ge- ändert hatte (vgl. Bundestagsdrucksache 14/6851. S. 16 f.). In der damaligen Antwort, auf die verwiesen wird, wird ausgeführt, dass "zwischenzeitlich ein Er- suchen des Bundesamts für Justiz, Bern/Schweiz, um Übernahme der Strafver- fol~ung vorliegt".                             . 38. Wird von der Genfcr Gcncralstaat~anwaltschaft außer gegen den früheren Staatssekretär Dr. Ludwig Holger Pfahls und den deutschen Staatsbürger, Kautinann und Lobbyisten D. rl. gegen weitere deutsche Staatsangehö- rige ermittelt und wenn nein, warum haben das Bundesministerium der Justiz (BMJ) bzw. der Generalbundesanwalt die Schweizer Leuna- Ermittlungsakten nicht unmittelbar zuständigkeitshalber an die Staal'lan- waltschaftcn Augsburg bzw. Saarbrücken abgegeben, bei denen jeweils bereits ein Ermittlungsverfahren gegen die Genannten anhängig ist? Aufgnmd des Legalitätsprinzips hat der Generalbundesanwalt in originärer Zuständigkeit geprüft. ob ein strafbares Verhalten im Zusammenhang mit dem Verkauf der ostdeutschen Leuna-Raffinerie, begangen in der Organisationsform einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB, vorliegt. Da der von der Schweiz mitgeteilte Sachverhalt flir den Generalbundesanwalt keine Anhaltspunkte fiir eine in seine Verfolgungszuständigkeit fallende Straftat enthielt, hat der Generalbundesanwalt die Schweizer Leuna-Akten den Staats- anwaltschaften Augsburg und Saarbrücken zur Verfügung gestellt. 361
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Deutscher Bundestag- 14. Wahlperiode                    - ll-                        Drucksache 14/7986 Das BMJ hat bereits parallel zur Übennittlung der Schweizer Akten an den Ge~ neralbundesanwalt dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz sowie dem Ministerium der Justiz des Saarlandes eine Akteneinsicht durch von diesen be~ nannten Vertretern beziehungsweise auf Wunsch eine Zuleitung der Akten in Kopie angeboten. Die Landesjustizverwaltungen haben von diesem Angebot keinen Gebrauch gemacht. Im Übrigen hält der Abschlussbericht des Generalbundesanwalts vom Dezember 2001 zu dem Schweizer Ersuchen um Übernahme der Strafverfolgung fest, dass das G enfer Verfahren entgegen dem Übernahmeersuchen vom 31. Mai 200 l sich formal nicht gegendie in der Frage angesprochenen Personen als Beschuldigte richtete. Lediglich D. H. sei in Genfals Zeuge vernommen worden. 39. Was ist das Ergebnis der Prüfung der Schweizer Leuna-Ermittlungsakten _ _ _ durch den Generalbundesanwalt und seit wann liegt dies vor?          · Wie bereits zur Frage 38 ausgefiihrt, kommt der Generalbundesanwalt in seinem Abschlussbericht zu dem Ergebnis, dass die Einleitung eines Ennittlungsverfah~ rensinseiner Zuständigkeit nicht in Betracht komme, weil der von der Schweiz mitgeteilte Sachverhalt keine Anhaltspunkte für eine in seine Vertolgungszu~ ständigkeit fallende Straftat enthalte. Im Hinblick auf die bei den Staatsanwaltschaften Augsburg und Saarbrücken ge~ führten Ennittlungsverfahren hat der Generalbundesanwalt in dem Abschlussbe- richt ausgeführt, dass ohne genaue Kenntnis von Inhalt und Ergebnis der bei die- sen Staatsanwaltschaften geführten Ennittlungen dem Generalbundesanwalt die Beantwortung der Frage, ob sich aus den Genfer Unterlagen fiir diese Verfahren in Verbindung mit den bereits dort vorliegenden Erkenntnissen weiterführende Ennittlungsansätze ergeben. nicht möglich sei. Der Generalbundesanwalt hat der Bundesministerin der Justiz seinen Abschluss- bericht arn 18. Dezember 2001 übergeben. 40. Was hat der Generalbundesanwalt dem BMJ wann über seine Befassung mit diesen Akten berichtet'? Auf die Antwort zu Frage 39 wird verwiesen. 41. Hat der Generalbundesanwalt Erkenntnisse gewonnen, die darr,mf schlie- ßen lassen. dass ehemalige Elf-Manager selbst einen Großteil der sog. Leuna-Provisionen in Höhe von angeblich mindestens 80 Mio. DM für sich vereinnahmt haben und \vcnn ja, welche'? Der Generalbundesanwalt hat keine eigenen Ennittlungen angestellt, sondern nur die Genfer Akten ausgewertet. Zu den daraus gewonnenen Erkenntnissen wird auf die Antwort zu Frage 39 verwiesen.                                             .t 42. Hat der Generalbundesanwalt aus den Schweizer Leuna-Ennittlungsak- ten Erkenntnisse gewonnen, ob und ggf. welche Personen im Verdacht der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung im Sinne des § 129 StGB im Zusammenhang mit den sog. Leuna-Provisionen stehen'! Der Generalbun4esanwalt hat aus den Schweizer Akten keine Erkenntnisse ge- wonnen, die einen diesbezüglichen begründeten Anfangsverdacht ergeben. 362
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Drucksache 14/7986                                       -12-                Deutscher Bundestag- 14. Wahlperiode 43. Kann die Bundesregienmg auf Gnmd ihrer Erkenntnisse (Sonder- taskforcc, Generalbundesanwalt) ausschließen, dass Gelder des deut- schen Staatsbürgers, Kaufmann und Lobbyisten D. H. an SPD und BÜNDNIS 90/D!E GRÜNEN gegangen sind und falls ja, aufgrund wel- cher Tatsachen? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die Z1.tr Begründung einer derartigen Unterstellung herangezogen werden könnten. 44. Was hat der Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, nach Kenntnis- nahme des Schreibens der Bundesministerin der Justiz, Professor Dr. Herta Däubler-Gmclin, vom 11. September 2000 in Sachen Leuna veran- lasst'? Das Schreiben der Bundesministerin der Justiz wurde an die Arbeitsebene wei- tergegel>eii. Es tmg zur Einrichtung der Taskforce Leuna!Minol bei. Darüber wurde Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, in der SitZ1.mg des Kollegiums am 9. Oktober 2000 informiert (vgl. hierzu Antwort zu Frage 12). Das o. a. Schreiben wurde darauf11in am l 0. Oktober 2000 von Bundesminister der Finan- zen, Hans Eichel, beantwortet. 45. Wann und inwieweit ist der Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, über Ergehnisse des ggf. von ihm Veranlassten infonnicrt worden'? Siehe Antwort zu Frage 44. 46. Wie hoch ist der Personalaufwand für die Auswertung der Schweizer Leuna-Emtittlungsaktcn beim Generalbundesanwalt anzusetzen? Mehrere Staatsanwälte haben die knapp 60 von der Schweiz übergebenen Akten- bände__mit insgesamt rund 16 500 Blatt überprüft. In großem Umfang waren dazu auch Ubersetzungen erforderlich. 47. Inwieweit kann eine französische Ausschreibung im Schengcner Informationssystem Rechtsgrundlage flir Beamte des Bundeskriminalam- tes (BKA) sein und dazu beitragen, dass ein Deutscher nach Frankreich ausgeliefert wird'! D. H. war durch die französischen Behörden im Schengener Informationssystem zur Festnahme ausgeschrieben. Artikel 95 Abs. 5 2. Alt. SDÜ (Schengener DurchfUhrungsüber~inkommen) sieht vor. dass in Fällen, in denen die Fest- nahmezwecks Auslieferung durch eine ersuchte Vertragspartei nicht möglich ist, diese Vertragspartei (hier: Deutschland) die betroffene Ausschreibung als Aus- schreibung zur Aufenthaltsermittlung zu behandeln hat. Damit besteht für Deutschland eine ständige Verpflichtung zur Aufenthaltsermittlung. Alle Infor- mationen zum aktuellen Aufenthalt des Gesuchten sind dem ersuchenden Ver- tragsstaat mitzuteilen. Der Vertragsstaat, auf dessen Gebiet sich der Gesuchte diesen Informationen zufolge aufhalten soll, kann ebenfalls unterrichtet werden, damitdie Information über den Aufenthaltsort ggf. unverzüglich verifiziert wer- denkann. Die Be::tmten des BKA sind bei der Festnahme des D.H. nicht selbst tätig gewor- den. Sie waren bei dessen Festnahme durch die Österreichischen Behörden in Ab- stimmung mit der Staatsanwaltschaft Augsburg anwesend, um ggf. im Rahmen eines bestehenden Zielfahndungsauftrages gegen eine mögliche Kontaktperson 363
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Deutseber Bundestag- 14. Wahlperiode                        - 13-                          Drucksache 14/7986 des D. H. fahndungsrelevante Informationen erlangen zu können. Die Festnahme durch die Österreichischen Behörden erfolgte auf der Basis der internationalen Ausschreibung der ti·anzösischen Behörden im Schengener Infonnationssystem. Die Entscheidung über eine Auslieferung an Frankreich oblag allein den Öster- reichischen Behörden. 48. Ist das Verhalten des I3KA im Fall der F~:stnahme des deutschen Staatsan- gehörigen, Kaufmanns und Lobbyisten D. 1·1. unter stmfrechtlichen Ge- sichtspunkten geprüft worden und wenn ja. welches ist das Ergebnis die- ser Prüfung? Hierzu bestand kein Anlass. ---:-49. Ist der als ,,Ennittlungsfllhrer" in der politischen Verantwortung von Bundeskanzler Gerhard Sehröder tätig gewesene frühere Innenminister von Nordrhein-Wcstfalen, Dr. Burkhard Hirsch, auch im Jahr 2001 noch tätig gewesen und wenn ja. autgrund welcher Veranlassung? Dr. Burkhard Hirsch ist nach dem Abschluss seiner Tätigkeit am 14. November 2000 nicht mehr als Ermittlungsführer im Bundeskanzleramt tätig gewesen. 50. Wenn ja, wie lässt sich diese Tätigkeit in Einklang bringen mit der Ant- wort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/ CSU "Tätigkeit und Auftreten des ,Sonderennittlers im Bundeskanzler- amt'" ( Bundestagsdrucksache 14/4915, Frage 3 ), nach der die Arbeit von Dr. Burkhard Hirsch beendet ist, und \Vie ist diese Tätigkeit zu verstehen angesichts dessen Erklärung- im I. Untersuchungsausschuss, er habe seine Tätigkeit als "Ermittlungsflihrer" am 14. November 2000 formell abgeschlossen (Protokoll der 72. Sitzung des l. Untersuchungsausschus- ses der I4. Wahlperiode des Deutschen Bundestages vom 5. April. 200 I, s. 6)? Entfallt, vergleiche· Antwort zur Frage 49. 51. Hat Dr. Burkhard Hirsch im Jahr 200 I Einsicht in Akten im Verantwor- tungsbereich der Bundesregierung erhalten und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlagc? Dr. Burkhard Hirsch erhielt im Jahr2001 Einsicht in einen Vermerk der Staats- anwaltschaft Bonn, der dem Bundeskanzleramt zur Stellungnahme zugesandt worden war. Da sich dieser Vermerk mit den Ergebnissen der Vorennitt!ungen befasst, war es für eine Evaluierung notwendig, Dr. Burkhard Hirsch um eine Stellungnahme zu bitten. Die in dem Vermerk aufgezeigten Tatsachen waren ihm ausnahmslos bereits durch seine eigene Ermittlungstätigkeit bekannt. 52. Ist der Bundesregierung der in der Zeitung ,,DIE ZEIT" vom 15. Novem- ber 2001 emähnte Brief des Dr. Burkhard Hirsch an die Staatsanwalt- schaft bei dem Landgericht Bonn bekannt und wenn nein, warum nicht? Dr. Burkhard Hirsch hat der Bundesregierung ein Exemplar seiner zur Vorberei- tung seiner Anhörung durch die Staatsanwaltschaft Bonn verfassten persön- lichen Bewertungen zur Kenntnisnahme übersandt. 364
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Drucksache 14/7986                                          -14-                Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode 53. Unter welchem Datum wurde dieser Brief geschrieben und wer trägt da- fiir die fachliche und die politische Verantwortung'? Das Schriftstück hat das Datum 5. September 200 l und liegt, wie schon die von Dr. Burkhard Hirsch gewählte Bezeichnung ,,persönliche Beweltungen'· aus- sagt, in alleiniger Verantwortung des Verfassers. 54. Hat die Bundesregierung die in diesem Zusammenhang genannten Akten dem l. Untersuchungsausschuss der 14. Wahlperiode des Deutschen Bundestages vollständig zugänglich gemacht? Die Bundesregierung hat dem 1. Untersuchungsausschuss der 14. Wahlperiode die durch Beweisbeschluss beigezogenen Akten -- soweit sie von der· früheren Bundesregienmg überlassen wurden- vorgelegt. 55. Triffi die Aussage in dem erwähnten ,,ZElT''-Artikel zu, Dr. Burkhard Hirsch habe Fakten gesammelt, neue Hinweise gegeben und Fährten ge- legt? Zeitungsartikel werden von der Bundesregierung gnmdsätzlich nicht kommen- tiert. '   ' 56. [nwieweit ist die Bundesregierung üb1.-r diese Tätigkeit von Dr. Burk.hard Hirsch informiert'? ·Siehe Antwort zu Frage 55. 57. Sollte es tat~ächlich neue Erkenntnisse geben, warum wurde in dies1.-m Fall der 1. Untersuchungsausschuss der 14. Wahlperiode des Deutschen Bundestages nicht infonnicrt? Die Bundesregierung hat den l. Untersuchungsausschuss der 14. Wahlperiode zu jeder Zeit über die ihr vorliegenden den Untersuchungsgegenstand betreffenden Erkenntnisse informiert.                               · 365
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Dokument CDU/CSU 17 ..._ noo:;: r.:.s E C 3 I dieh702002_12 I dieh E C 3- dieh70- 2002/12                                                           7. Januar2000 MR Dr. Langner - 17 61 - RR Dr. Diehr z.A. - 18 08 -                                                          Fax: 1715 ~/~ r.  ~ 8. Jan. l.Uüü Rüc\<.\aul IV\    I _ ?_[fJ)    ccH.c:;4~ VJ(1Y~ J," I /( (UJ1}          I - • auf dem Dienstweg              13/,          . -        _.A-11 i - zur Unterrichtung            l ·v'   kr .-- Beihilferechtliches Hauptprüfverfahren gegen Leuna/MIDER Die KOM hatte im Juli 1997 das beihilferechtliche Hauptprüfverfahren gegen die lnvesti- r,    tionsbeihilfen für den Neubau der Leuna-Raffinerie eröffnet. Die KOM hatte den Verdacht, dass die Investitionskosten möglicherweise künstlich überhöht worden seien, um hierdurch zusätzliche rechtswidrige Beihilfen zu erlangen. Im Juli 1998 beauftragte die KOM die Gutachterfirma TecnoniParpinelli mit der Überprüfung der Höhe der lnvestitionskosten. Die Gutachter kamen in einem ersten Bericht im Dezember 1998 zu dem Ergebnis, dass Investitionskosten in Höhe von 700 Mio. DM nicht nachvoll- ziehbar und weitere 500 Mio. DM nicht förderfähig seien. Die Bundesregierung hat im Zusammenwirken mit der BvS und ELF Aquitaine versucht, die Gutachten-Ergebnisse zu widerlegen. Die Förderfähigkeit der o. g. 500 Mio. DM wurde nach- gewiesen. Hinsichtlich der angeblich überhöhten Investitionskosten in Höhe von 700 Mio. 366                                    000 1 75 ~.J i
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