Anlagenband CDU_CSU_4.qxd

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34 - Nicht iuletzt tra~~n auch die Einlassungen der B~schul­ digten Dr. Hes~elbach und Dr. Grun~ald dazu bei, den Tatverdach~ zu erhärten, weil deren Erklärung, ihnen sei Ober die ~erwendung der Geld~eträ~e i~ einzel~~~-nichts be~annt, ~enig Oberzeugung~k~aft entfaltet. Dies·, liegt     in   erster . Linie .       an   d~n    Funktione~,die         beide Beschuldigte in der ·FNS selbst inneh~tten. Auf Dr~ Hessel- bach geh~, wie e~ erklärt hat, die Idee zut CrUndung der FNS ~urUck. Er gehörte stets dem Vorstand an, Ober JahrP war er Vrirstandsvorsitzende~.oder stellv~rtretendeT Vor~ standsvorsitzender der 'FNS. Auch Dr. Grunwald war Vor- ·~tandsmitglied der FNS. Besonders tritt die maßgebliche Stellung der Beschuldigten in d~r FNS im Jahre 1979 zutage a 1 s zu r e f f e kt i v e n F 0 h r u n g d e r 1 a u f enden Ges:: h ä ft e d e r I FNS ein dreiköpf{g~r sog. Arbeitsausschuß. gebildet wurde, dem neben Ja_cob lev i son·, Dr •. Hesselbach und Dr. Grunwald· angehörten. Den entsprech~nden Beschl~ß faßte der Vorst~n~ in einer Sitz~ng· am 12.7.1979. Bei d·ieser Gelegenheit· sinc in Anwesenheit der Beschuldigten u.a. die Finanzb~richte . der FNS fOr die Jahre 1977 und 1978 bestätigt worden~ aus denen zu ehtnehm~h wa~, ·daß die Zahlungen ~er FES ~n die FNS nicht als Einnahmen erfaßt waren. Jn~ofern ist die                                 r 1 a ssung von Dr. Hesse lbach, er habe _gegl aul:;Jt, .die FES- Zahlungen seien Bestandteil des ordentlic~e~ Haush~ltes de FNS gewese~, als widerlegt .anzusehen. · 'Insg~samt mu~ die Einlassung der Beschuldigten,~~on der Verwendung ~er FES-Zahlungen im einzelnen nichti-~e~ußt zu haben, auch de~halb in Zweifel gezogen werden~ weil                           I zumi"ndest eine Unterrichtung des Spenders Uber_.:_ciii Verwend' seiner Zahlungen .        schon   deswegen      geboten   war,   um ihn zu   weitere~_förde .    . Ieistungen, die mög'llcherw~ise auch in· der FES zu re~~~ferti_~en war~r1 zu ~t~otivieren. Auch wenn.die uriter dieser Ziffer angesprochen~~-Jndizien· keine ~nmittelbaren Hi~weise auf ~ine Weiterl~itüng dei fNS-Gelder an die SPD enthalten, so 'stUtzen di~-~-~_eleg­ losigkeit und das 1397 sageverhalten der Beich~ld~~~en
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·. doch mittelbar den Verdacht der sJeuerlich :un:zu'iässigen Pa~t~ifinanzi~rung. -· -- ------··--·- 2. Die oben dargele9ten Ermittlungsergebnisse reichen jedoch nicht aus, u~ mit der filr eine Anklageerhebu~g ~r­ forderlichen Sicherheit den Nachweis einer We~terleitung der ~ES/FNS~Zahlungen ah die SPD fUhren zu kBnnen. Di~ · insoweit maßgebl~chen Zwe~fel ber~hen auf folgenden Erkenntnissen: 1 ' (l) Aus den im Rechtshilfeweg beschlagnahmten Unterlagen Ober d~s Konto der FNS bei der Ingeba·in Basel und den von der Verteidigung Uberlassenen Unterlagen Ober das Konto des IIB bei der SBG in ZUrich.läßt sich nie~ e.11tnehmen,. an wen die dort eingegangenen. Geldbeträge weitergeleitet wor~en sind und fGt welch~ Z~ecke sie Verwendung gefunden haben. D~r vermutete Transfer an die SPD ist daher anhand der zur VerfU~ung stehenden I .Bankunterlagen nicht zu beweisen. (2)   DarUb~rhinaus      ist ~in wesentliches Indiz fUr den Tat- verdacht de~ Parteifinanzierung nämlich ·die .betrags- mäßige Nähe der.im Jahre 1980 von d~r FES ~n-:die FNS geleisteten Zahlu_ngen ·(6,9 Mio ) zu den im ·g.lejchen Zeitra~m     bei der SPD erfo~gten.Barein~ahluhgen (6,2 . Mio) _nach  Uberlassung der Unterlagen     . Ober ....   - das ZUricher Konto des IIB entfallen. Wie sich. aus den Kontoyerdichtungen ergibt, standen der ~~~-~~de 1982. noch c~. DM 2,5 Mio zur VerfUgung. Damit-~r~~h~int es aber seh~ fraglich, ob die im Jahre 1980 akcfüirierten ° ·und· an die FNS _Uberwies·enen· Geldbeträge~_ :z_L.i"t:::.:=Llnan- zierung des Buridestagswahlkampfes bestimmt;wären. Im .                         --------···- Hinblick auf die hohen Wihlkampfko~ten ist schwer vorstellbin, daß· ein so erheblicher· Ant:e~-~--~Ie. _die festgestellten DM 2,5 Mio nicht benB~igt .wb~~~n sind. 1398 °
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·. - 36 - . Die Erkenntni~s~ Uber den Verbleib der'Zahlungen aus ~em Jahre• 1980 sthränken Oberdies die Bew~isbe­ deuturig des Gesamtvergleiches der Zahlun~en 1975 bis 1980 (s.o~ Ziffer 1 (4) ) erheblich ein. (3) Auch die in den Unternehmen sichergestellten Schrift- stücke erlaub~n letztlich keine hinreichend ein~· deuti~en.Rückschlüsse auf eine Weitetleitung der je- ' .        •eilig~n Spende an die SP~. lm Gegensatz .zu der Spen dena"kq Lti s i thn anderer P·ar te ien, z. B. -über die -. StaatsbUrgerliche Ver~inigu~~ 1954 e.V. (SV) KBln/ Koblenz, fehlt es hier vor allem an Da~kschreiben, die eine z~eifelsfreie Einordnung des Verwendungs- ~wecks der einzelnen Spende durch den .Akquisiteur .    . .          . z~lassen~ Eine die Anklageerhebung rech~fertigende Bewei$lage kommt allenfal)s fDr die oben ijarge- stellte Spende der Martin Brihkmann AG.'in HBhe von DM 80.000 im .Jahre 1967 in ßetracht. Dieser Vorgang ist'allerdings wegen seines zeitlichen Abstandes zu den Spenden, die den Gegenstand dieses Verfahrens darstellen, nicht geeignet, auch insgesamt den Be- weis d~r Parteiverwendung zu erbringen. Be~     den·Qben (Ziff~ 1. {1) ) darg~stellteri Einzel- vorgängen gibt es lediglich in einem weiteren fa~l ein Dankschreiben von Alfred Nau, und. zwar zu ein~r .            . Spende der ijobert Bosch G~bH im Jahre 1972. Hier: h~tt~ . Alfred   Nau   zunächst     als   Sc~atzmeister  . dex  SPD . um eine fi~anzielle Unter~tUtzung der Partei gebet~n, -s~in ·Dankschreiben alfe'rdlngs nicht als .Schatzmeister der .SPD,.     sondern.unte~     seinem .       . priv~ten .     .. Brietkopf wi.e 'folgt formuliert: " Sehr geehrter Hetr Merkle, ich habe Ihren Brief ~om 14. ·september ~rhal~en.unc darf mich für Ihre tntscheidung, der friedrich-Ebel Stiftung eine Spende i~ HBhe von 50.000,-~ DM zu · übe r·we i sen 1399 t~de. für I~re Absicht, im Laufe ?,er . nächsten Mt.. .. _..:e_e~ne we~teren Betrag zur Verfugung zu stellen, ~ufrichtig ~edanken.                           ·
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. -~- "" 37 - _In Ihren Darlegungen kommeh Sie liebenswilrdige~weise auf ~einen Brief om 11. August zurilc~. Ich stimme ~5llig.mit Ihnen Gberein; da~ Wes~ntliche      ist, d~ß alle Ans~rengungen unternommen werden mG~sen, um unsere Demokratie zu festigen und die Freiheit ~u sichern." Ein·en genGgend sicheren ROckschluß auf eile Verwendung der Zahl,ung fGr Zwecke der SPD läßt der Wortlaut des: Schreibens indessen nicht zu. .• In ~llen ~brige~.Fällen er~ibt sich die Einordnung der jeweiligen Zahlung als Parteispende ledi~lich aus .firmeninternen Aufzeichnungen. Teilweise sind FES- Zahlungen oder Teilbeträge nach den in ·den Unternehmen a~fgefundenen Unterla~en fGr einzelne SPD-Politiker bestimmt gewesen, ohne daß ausdrGcklich etwas zur näherßn Verwendung der Zahlung gesagt wird .(~.B. Prof. Ehmke bei Bosch 1972· und Ve~a 1979 sow~e Helmut Schmid und Georg Leber 1976 bei Bosch und Dai~ler-Benz). So ist bei den ~rof. Ehmke zugeotdneten Zahlungen:eine Unterstiltzung .von f.orschungsarbeiten im Rahmen der Satzung der FES ~icht von vorneherein ~usz~~chließen. Bei· den mit Helmut Schmidt. in Verbindung g~brachten Zahlu~gen ist die .Formulierung in de~ Vermerk: d~r Dresdner Bank vom 21.5.1976~{s.o.) zu berGcksichtigen, in dem von einer ·Anregung des Bundeskanz1~rs die Rede ist, sich· an einem 11 Sonder fönds" ·zu beteiligen.· Die Wor~wahl. erlaubt nicht unbedingt d~n RGcks~hluß auf einen Ein~atz d~r Spende filr Wahlkampfzwecke. Sie läßt· genauso eine Verw~ndu~g entsprechen~ ~r Ein- lassu~g des Beschuldigten Gronw~ld mBglich erscheinen, etwa zur Unterstiltzung der demokratischen Kräfte in Portuga!• Ähnl·iches gilt fGr die Formulierung in d~m Schr~iben des Henkel-Kpnzerns an Alfred N~u vom 22.4.1980 (s.o.) demzufolge die FES-Spende in HBhe von DM 100.000 "zur Unterstiltzung der Regierungspolitik des· Bundeskanzlerf Helmut Schmidt1400estimmt waren.
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- 38 - fällen haben die Verfasser d~r schriftlicher Aufzeichnung~n einen mehr oder weniger losen Zusammenhang mii laufenden Bundestagswahlkämpfen hergestellt. Insgesa~t  betrac~tet    tragen die v~rfügbaren Unterlagen aus dr Unternehmen damit nicht den hinreichenden Verdacht einer Ver wendung einzelner Firmenspenden oder ~ar des gesamteA FES/ FNS-Zahlu~gsaufkommens für Zwecke der SPD, weil die ent- sprechen'den Anhaltspunkte' nur in wenigen Einzelfällen fest- stellbar sind und die maßgeblichen Urkunden eine Weiterleitu an die Partei nicht eindeutig ausweisen. Zudem beruhen die z ordnungen im wesentlichen auf Einschätzungen bei den Spendern Demgegenüber fehlt es an Beweismit~eln, die belegen, daß ·~e Akquisiteure öder die Verantwortlichen ~er FES die frag- lichen Zahlungen als Parteispenden angesehen und entsprechen .behandelt haben. Insoweit wären insbesondere Schreiben der Akquisite~re oder des Schatzmeisters der SPD von Bedeutung gewesen, in denen für eine finanzielle Unterstützung der Partei gedankt wird. Solche Schriftstücke konnten jedoch nicht vorgefunden werden •. Di~s gilt auch für die FES-Spender in den Jahren vor 1976, bei denen vorgefundene .SchriftstückE Anhaltspunkte für eine Parteispende enthielten. (4) Entlastend wirkt sich auch die Tatsache aus, daß ein Ver- gleich der ßareinzahlungen bei der SPD mit den Ab- . buchungen von den Schweizer Konten der FNS und des IIB ·~      weder in zeitlicher noch in betragsmäßiger Hinsicht Uberein~ stimmungen ergibt.     Sel~st   wenn man zeitli~he Verz6~erungen oder betragsmäßige Verfremdungen bei der Zuleitung an di.e .       .        ..     .            . ~PD unterstellt, weil etwa noch weitere, nicht bekannte Kon~en zwischenge~chaltet sind, la~sen .sich keinetl~i be- weiskräftige Zuordnungen' vo·rrthmen •. Diesem Aspe~t kommt insofern eine nicht unbeträchtliche·Bedeutung zu, weil gerade in Wahlkampfzeiten      .~in akuter Finanzbed_arf und daher eine zügige Durchleitung nahegelegen       hätte~ 1401
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- 39 - (5) Gegen den hinieichenden Tatverdacht der Part~i­ fina~iierung.  ~ ·spricht . auch    d~r  Inhalt   ein~ger,.im . Ver- laufe_ des Ermittlungsverfahrens                    ~ich~rgestellter Schriftstücke: In einem unter dem -14.4.1980 für ~en Beschuldigten Dr. Hesse)~ach gefertigten Protokoll über ei~e. ·Sitzung de~.~rbeitsausschusses am 10.4.1980 an der auch.der Beschuldigte Dr. Gtunwald teilgenommen· hat, heißt es:am Ende: "Kolle~e Grunwald hat über·Gespräche betteffend die finanzielle~ Beziehungen FES-FNS-Histadruth und Arbeitspartei. b~richtet. Es gebe Uberlegungen, die sich gegen den indirekten Strang aussprächen una ei direkte Unterstützung durch die FES, d. h. ·.. ohne Transmission der FNS befür~ortet~n." Aus dieser Protokoilpassage muß.entno,men werden, daß zumindest Teilbeträge fiber die FN~ an die · israe~ische G~werkschaft und d~e.Arbeit•rp~rtei ge- flossen ·sind. Ein Verme~k, den ein Mitarb~iter der FES unter·dem 17.12.1979 ·verfaßt hat un~ de~ u.a. dem Beschuldigter Dr. Grunwald und Alfrage Natl.zugeleite't worden ist, lautet auszugsweise· w~e folg~: "Betr~: Verhanairingen mit der ALE tiber die Weiter-. führung des Kooperati~nsprogrammes für 1980/1981 . Zu Beginn der Verhandlungen g~b General- sekretär der,Partei~ Chaim-Bar-Lev,-eine kurze ·Analyse der ·aktu-ellen Situation. Aus.;, gangsJage sei, daß die Israelische Arbeit~r-· partei bei den Wahlen 1977 rd. 400.000 traditionelle Wähler an den LIXUD und . ~ .. die neue deomkratische. Partei, unter Y-adin: v e r 1 o r e n ··habe • • • Es g e 1t e nunmehr ; · die s e b e · deutsame ~ählergruppe ~uf Dauer zu~ückzu­ holen. Es reichte nicht aus, wenn sie·nur ~ei dea nächsten Wahlen aus·unzufriedenheit ~~ t Begin 'erneut die Arbei teq)art e_i ·wählten: ohne feste Stammwähler· der Arbeiterpartei zt ·werd-- Die Situation von 1977 h_abe die Arbf . 1402 .-
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-  40 - ~erpartei vtillig un~orbereftet getroffen. Eine eigeAtliche Partelstrukt~r habe die Partei nach 30 Ja~ren Regierurigszeit nicht gehabt. Das U~er leben des Partei-Apparates-sei nur aufgrundhat Sparmaßnahmen und der ma~siveri Unterstützung de Friedrich-Ebert-Stiftung mö~lich gewesen •• :~. Die Notiz belegt, . daß die FES erhebliche Mittel         .                 . f Zw~cke hat nach Isriel fließen las~en, deren Über ,.•.       einstimmung mit der Satzung htichst zweifelhaft is Hierftir kamen abereher die sog. Eigenmittel de" Stiftung als die Zuweisunrien des BMZ, fUr die eine geneuere Nachwei~pflicht bestand, in Be~ tracht. Eine Verwendung d~r FNS-Zahlungeh i~ dem schriebenen Sinne ist daher nicht auszuschließen. (6) Schließlich kan~ au~h die Aussage des Zeugen ~engstenberg .    .          nicht ganz unberUcksichtigt bleiben, ,.            .  . der bekundet hat, als Repräs~ntant der FES in Pmrtugal iri den Jahren_l979 bis 1982 bei 10 bis 12 Gelegenheiten von dem Beschuldigten Dr.:Grunwe Bargeldbeträge zwischen DM 300.000 und DM ~00.00( erhalten zu haben, d~e er weisungsgemäß portu- giesischen Empfängern Obergeben habe. Damit bestätigt diese Aussage zunäe~st die Ein- lassung des Beschuldigten Dr. Grunwald, die Bar- abhebungen vom Konto des IIB ·in· ZUric'1 seien zur in . Unterstützung der- so·zialistischen .Bewegung u. a. Portug~l     einges~\zt worden. . Alletdings lassen sich die Daten und Beträg~ de! Abhebungen ·von dem ZUricher KOnto allenfalls .. teflwei~e mit dein Angaben des Zeugen Hengstenher in Übereinstimmung bringen. Auch erscheint. es .. ohne weiteres denkbar, rla~ ~ie dem Zeugen ~usg~­ hängi§ten Geldbetr~g~ aus anderen Geldquellen en nommen worden waren. Die Anga~en des ·zeugen t~ag abe~ mit dazu bei, den hin~eichenden Tatverd~cht d e r P a r t 1403 inan z i e r u n g 1 e t z t 1 i c h z u v e r n e i n e n.•
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l? i?.            t\v:.;JC::; ~~~ L'/h~'CK.e ~l~,;---- ~t/ j;\_._,Un!ersuchur.gsausscr~~isia"s­ - 41 -        "' J(1,s !t!.::-.fk·utsc!-:Gn   Bundes!agc:;s ··".~u.behande!o wie ·- VS-VEFrf~I\0LfQ~_> -             . f!G ..; 3~ Aufgrund des dargestellten Ermittlungsergebnis~es, demzufolge die_Weiterlei~ung von S~enden ary die SPD. nicht- mit .der für eine Anklageerhebung erfor~erl{chen Sicherheit hachgewi~sen werden kann, kann ~egen den Beschuldigten Dr. Grunwald wege~ fortgesetztat Beihilfe zu den von verschiedene~ Spendern•be- gangenen Steuerhinterziehungen insoweit Anklage gern._ § 170 Abs. 1 S~PO nicht erhoben werden. Bei dieser Sachlage kann aucn'Ticht ang~nommen werden, die Akquisiteure hätten den Spendern eine solche Verwendung wider besseres Wis~en zugesichert. Noch weniger kommt die MBglichkeit in Betracht, mit den Unter nehmen sei eine anderweitige satzungswidrige Ve~wendung ihrer Zahlungen vereinbart worden. Hierfür finden sich in den Unter lagen der Firmen und auch sonst kejne nennenswerten Anhalts- punkte. Damit f~hlt es zumind~st an dem hinr~ichenden Tatverdacht, dE Beschuld~gte Dr. Grunwald habe      mit d~r Vermittlung uhd Untei zeichnung der Spendenbescheinigunge~ der FES eine euen~uelle Steuerhinteriiehung der Unternehmensverantwortlichen unter- stützen und auf diese Weise Beihilfe leisten wollen. I I. Zum Verdacht einer anderwe_i tigen satzungswidrigen Ver_wendung de: FNS~~ahlungen und dem Tatvorwurf der St~uerhinterziehung zu- gÜnsten der FES Aufgründ d·es oben dargestellten Er~ittlungsergebniss~s- liegen, auch wenn eine Weiterleitung der FNS-Zahlungen an die ~PD nicht nachweisb~r ist, dennoch erhebliche Verdachtsmomente für eine ~nderweitige satzungswidrige Verwendung vor~ 1404
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- 42 - Dies häben schon die Beschulaigten in ihre~ Äußerungen zum Tatvorwurf ankli~~en lassen. Dr. Hes~elba6h hat in seiner Vernehmung durch. die Staatsanwaltschaft. Sonn . am 3.·9.1985 ~uf die Frage, welche Aufgaben .die FNS · wahrgenommen habe, folgendes erklärt: ".Alles steht in der Satzung. Und es gibt Dinge, die getan werden mußten, die stehen nicht in der Satzung. Ich erinnere mich, daß vor längerer Zeit aus einem Ost- block-Staat- jOdische Menschen die Ausreise nach IsrP~l ermöglicht _werden mußte. In diesem Zusammenhang wat Geld erforderlich. Wir haben ferner Zahlungen in den Bereich der Dritten Welt unter Dehnung der Satzungs- möglichkeiten zur· Förderung demokratischer Gru~d­ sätze geleistet. 11 Dr. Grunwald ht sich zur Verwendung der auf_das· II8-Kont in ZUrich geleit~ten Geldbeträge dahin eingelassen, dies . sei e n 11 a u f d i e d r i n g ende n Bi t t e n d e r so z i .a 1 i s t i s c h e n . Kräfte in Portu~al und Spanien" von. Al fred Nau aus ·Mitteln de~ FES zur VerfUgung gestellt worden, um zu einer "Stabilisierung des Demokratüderungsprozesses" in diese~ Ländern beizutragen. Dieses Ziel war aber am ehest~n durch eine finanzielle UnterstOtzung der sozialistischen Parteien, insbesondere in Wahlkämpfe~ zu erreichen. Eine solche Mittelverwendung wäre aller~ dings von der Satzung der FES nicht mehr gedeckt und wUrde die Aberkennung der G.emeinnOtzigkeit der Stiftung rechtfertigen.. Diese Erkenntnis wird auch durch die .                   .           . Aus~age des Zeugen Hengstenber~ zu-den Modalität~n des Geldtransfers Ober ~hn bestätigt. W~e der Z~uge bekunde -h a.t , s i-n d n a c h dem Wi 11 e n d e s 8 es c h u 1 d i g t e n D r • Gr u n wa 1 bis auf.eine Em~fangsquittung Ober diese Vbrg~n~e keine weit"ere~ !Schriftlichen Unterlagen erstellt ··war·den, eine .                                                  . Regelung, die im falle .eines·satzungsgemäßen· Verhaltens der FES unverständlich w~re. Zudem förderte die FES mit Mitteln des BMZ, Ober deren .Verwendung der Zeuge 1405
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..., 43 - · genau?st~ Belege .sammeln mußte, verschied~ne Proj~kte ··im gew~rksdhaftliche~ ·und kommunalpolitischen B~reich. ·Wenn die Bargeldbe·tz;äge in .diesen, von. de_r S~tzi.mg der FES wohl noch gedeckten Bereich geflo~sen wä~~n, wie .. de.r Zeuge vermutet.e, wären d·as a1,1ßerordentliche Maß an Diskretion u~d die beleglose Form ~er Abwickl~rig nicht · pl~usibel. · Es spricht daher vieles.dafilr, daß die auf das Konto der FES bei der Ingeba in Basel Gberwiesenen Geldbeträge der FES zur Finanzierung ~on Maßnahmen dienten, die außer- .halb der satzungsgemäßen Ziele der.Stiftung lagen. Ob ·insoweit allerdings ein hinreichender Tatverdacht vorliegt, kann jedoch letztlich.offenblefben, weil nach dem Ergebnis der Ermittlungen schon wegen eines Ver- s~osse s gegen ~· 6~ Abs •. ~ AO gegen Dr. Grunwald Anklage we~ön. fortgesetzter Steuerhinterziehung                     und ge~en Dr. Hesselbach wegen fortgeset~te~ Beihilfe zur Steuer- .hinterziehung . zugu~sten       .     der FES  ~n den Ve~anlagungsjahre 1974 bis 1980 zu erheben ist. Der Beschuldigte br. Grunwald ist hinreichend verdächti~ dem zuständigen Finanzamt in ·den Steu~rerklärungeri filr die genannten Jahre vorge~piegelt zu haben, ~ie.FES habe all~ gesetzlieben Be~timmungen, deren tin~altung · Voraus~etzung der beantragten Steuerbefreiun~ sind, er filll t. Tatsächlich aber war dem Beschuldigten. Dr. Gr~nw~ld ·bekannt, daß hinsi~htlich der auf das Konto de~ FNS bei der Ingeba in Basel geleiteten Beträge in· Höhe von ca •. DM 22,6 Mio die von § 63 Abs~ J AO v~rlarigten ·ordnungsgemäßen .Aufzeichnungen tiber diese .               .        , Aus g a b e n · f eh 1 t e n • Da mi t war d 1e FES n i c.h t in . d ~ r l a ge , · .den Na.ch.wei~ ·der satzungsgemäßen Geschäftst.ätigk~i t in ... . - ....,            ·- .einer ~eise zu fdhren, wie sie nach dir AO filr die Ge- währung d~r Steuerbefreiung erforderlich war. Wäre ~em Fi~anzamt das Fehl~n jeglicher Aufzeichnungen Ober die Verwendung der Zahlungen auf das FNS_-Kor)to in. Basel be 1406
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