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Dokument-Nr. 48 !V\A-1. A 111:1/1 ()~·4~·.                      ·..                                                          2. UA-15. WP ·            . . s (.2 J.G 6R P.6 EK 32IJ 6 .: 2it 3 I 8261\ XS.c H                             Dokument Nr. S, lf~ BMI                                                           Berlin,. den 18. August 1999 · Hausruf:d       "1111_. A 2 - 125 101 - 84/0 ·Fax:        . - Refl:    MR~.                                               . p:\§ 84 Aus~G\990818-AA-Runde.rlaß.doc . Sb:      .RA~ 1 ) · Kopfbogen .                                     .Ausgangsstt:J:He t · r· . I Auswärtiges Amt;··                              , 9. 08, 19 99 . 0 B :1 6                                         ! · Referat 514                                                                     I .Postfach 1148                              . : AnL: 53001 Sonn·                                                    ...I •• ( .. Betr.:     . Ausländerrecht .hier:   ·verpflichtungserklärung gem.äß § 84 Ausl<3 . Bezug:.       Ihr Schreiben  vo~ 5...~ug~st 1999, hier eingegangen a.m 12. August 1.999 Ich b~dauere, erst jetzt e;;ine Stel_lungnal)me zu dem be.absichtigten Runderlaß des · Aus~ärtigen Amtes·abgeben zu kön_nen. (. _ .. .. Inhaltlich bestehen von hier keine Bedenken ·gegen .die Klarstellung der lange ·umstritte- nen Zuständigkeit für die Vornahme der Bonität~prüfüng. Eine weitere Prüfung durch die Auslandsvertretung .          .    wird  in den . meisten   Fällen· . tatsächlich . nicht .      durchführbar . sein . Gleichwohl wird das Bundesministerium des .lnnern auch weiterhin darauf hinwirken,· d.aß eine bundeseinheitliche Praxis auch bei der Vorn'ahme einer Bonitätsprüfung er- folgt. Di~ Themati_k wird vor.diesem Hintergrund auch Gegenstand der Erörterung bei der nächst~n Ausländerreferentenbesprechung in Kiel sein. Ich möchte diese Gelegenheit jedoch auch nutzen, auf von Länderseite g~schilderte Probleme bei d~r Kooperation zwischen Ausländerbehörde und Auslandsvertretung hinzuweisen. · Die Senatsverw~ltung für Inneres des Landes Berlin berichtet von Schwierigkeiten hin- sichtlich der Akzeptanz     von durch die. Meldestellen entgegengenommenen Verpflich- tungserklärungen durch die Botschaften in Moskaul Tirana und Alma Ata. -2-
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·.. V4 "!IR FUER ßlff.Q] St'S 958991'8!! 1 000367 Hier erscheint .  ein Hinweis .     ·auf die ''Berliner Praxis" gegenüber .       den Auslandsvertretun- .         .     .. gen erforderlich. Die .Meldestellen. nehmen als sachlich zuständig~r Te.il des Landes- · --- · einwohneramtes ·verpflichtungserklärungen entg.egen ohne daß aus den bekannten. Gründen eine Bonitätsprüfung ?tattfindet.'         . . \.)           ..          · Ein Verweis auf die fehlende Prüfung der Bonität ?i~ den Einlader oder den Visuman-. r tragstellerund der Hinweis, diese nachhol.en zu lassen, ist hier ebenso untunl.ich wie die .       .   .                                 .                          . · . eigenständige Prüfung durch die Auslandsvertretung. Grundsätzlich sollten Verpfli~h- tungserklärungen auf dem bundeseinheitlichen Vordruck als Unterlag~n zum Visuman- trag entgegengenommen werden. Bestehen Zwe~fel an d~r Authentizität oder an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist im Zweifel eirJ Visum abzulehnen . .Eine Verweigerung der Entgegennahme von Verpflichtungserklärungen, die keine Aus- sage zwr Bonität enthalten~. können vor dem Hintergrund der besonderen Situation in .•                    '• I   '                           • einigE?n wenigen ~usl~nderbehörden nicht akzeptiert werden und ziehen auch_ gegen- über den Betroffenen einen unnötigen Erklarungsbedari n~ch sich.           - .·> Im Auftrag ·z.U. · M- 2) Herrn Referatsleiter A 2 vor Abgang zur Kenntnisnahme 1 -  VJf ,{f /t 3). z.Vg . •
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