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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode                    – 105 –                          Drucksache 16/13400 kanischen oder anderen ausländischen Stellen ausge-           führt hat. Weiterhin hat er ausgesagt, el-Masri sei zwar tauscht haben. Kenntnisse der Amerikaner über den             eine Kontaktperson zu einem Gefährder gewesen, aber Raum Neu-Ulm und die dortigen islamistischen Aktivitä-        nie als zentrale Figur aufgefallen. Es habe nie gegen ihn ten können nach Einschätzung mehrerer vom Ausschuss           gerichtete Observationsmaßnahmen des BKA gegeben. vernommener Zeugen leicht eigenen nachrichtendienstli-        Anlass für eine Informationsweitergabe an US-amerika- chen Erkenntnisquellen und der deutschen Presse ent-          nische Behörden habe zur Person el-Masri nicht bestan- nommen worden sein.                                           den. „Es gab keinen Grund.“ Zur Person el-Masri sei explizit nichts ausgetauscht worden. Das BKA habe über- b)      Bekanntschaft zu Reda S.                              prüft, ob im Rahmen der BAO USA Erkenntnisse über el- Masri an amerikanische Behörden weiter gegeben wur- Wie bereits erwähnt, war einer der regelmäßigen Besu-         den. „Das konnte nach einer weiteren Überprüfung aus- cher des Multi-Kultur-Hauses der aus Ägypten stam-            geschlossen werden.“ (Protokoll-Nummer 12, S. 31, 33) mende deutsche Staatsangehörige Reda S.. Dieser galt den Sicherheitsbehörden als „Gefährder“. Als Gefährder        Der Vizepräsident des Bundeskriminalamtes, der Zeuge wird von den Sicherheitsbehörden eine Person angese-          Falk, hat erklärt, Khaled el-Masri sei vom Bundeskrimi- hen, zu der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtferti-       nalamt „nicht als Einflussperson oder Aktivist von über- gen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erhebli-    regionaler Bedeutung […] in der militant islamistischen cher Bedeutung, insbesondere der in § 100a StPO               Szene bzw. in der internationalen Jihad-Szene ins Be- aufgezählten Katalogstraftaten, begehen wird. (Doku-          wusstsein gerückt.“ El-Masri habe nie im nationalen oder ment Nummer 63, S. 6)                                         internationalen Informationsinteresse gestanden. Folg- lich habe es auch keinerlei Informationsaustausch oder Reda S. wurde am 17. September 2002 in Indonesien ver- Informationsweitergabe aus dem Bundeskriminalamt an haftet und im Juli 2003 nach Deutschland abgeschoben. irgendwelche ausländischen Behörden gegeben, „schon Gegen ihn ermittelte der Generalbundesanwalt wegen des gar nicht an mazedonische oder Behörden der Vereinigten Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereini- Staaten.“ (Protokoll-Nummer 22, S. 47) Für eine aktive gung im Ausland sowie wegen des Verdachts der Mitwir- Informationsübermittlung zur Person von el-Masri an kung an dem Anschlag der al-Qaida auf die indonesische US-Stellen oder an mazedonische Stellen oder auch an Ferieninsel Bali im Oktober 2002, bei dem 202 Menschen starben und mehrere hundert zum Teil schwer verletzt          sonstige ausländische Sicherheitsorgane durch das BKA wurden.                                                       hätten sich im BKA trotz sorgfältigster Prüfung für die Zeit vor dem 10. Juni 2004 keinerlei Anhaltspunkte fest- Zu Reda S. stand el-Masri, wie er selbst bekundet hat, in     stellen lassen. mindestens bekanntschaftlichem Verhältnis. S. benutzte re- gelmäßig ein auf die Frau von el-Masri zugelassenes Auto.     Der Leiter der für die Fachaufsicht über das Bundeskrimi- Diese Information stammte nach Angaben des Zeugen             nalamt zuständigen Abteilung im Bundesministerium des Bernhard aus Erkenntnissen des Bundeskriminalamtes.           Innern, der Zeuge Günter Krause hat ausgeschlossen, (Dokument Nummer 64) Den Sicherheitsbehörden schien           dass Bundes- oder Landesdienststellen „bewusst oder un- der Vorgang jedenfalls so bedeutsam, dass das Bundesamt       bewusst ausländischen Dienststellen irgendwelche Infor- für Verfassungsschutz in der Präsidentenrunde im Bun-         mationen gegeben [haben], mit denen sie zur Entführung deskanzleramt am 29. Juni 2004 – nach dessen Rückkehr         von Herrn el-Masri beigetragen haben.“ Es gebe keinerlei nach Deutschland – über Kontakte von el-Masri zu Reda         Hinweise, dass Dienststellen der Bundesrepublik S. berichtete. Bei der Präsidentenrunde handelt es sich um    Deutschland sich an der Entführung von el-Masri betei- ein wöchentlich stattfindendes Treffen des Chefs des          ligt hätten. (Protokoll-Nummer 22, S. 8) Bundeskanzleramtes mit den Staatssekretären des Auswärtigen Amtes, des Bundesinnenministeriums, des           c)      Sonstige Ermittlungen Bundesjustizministeriums, und des Bundesverteidigungs- ministeriums sowie den Präsidenten des Bundesnachrich-        Am 18. November 2002 wurde el-Masri bei einer polizei- tendienstes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und        lichen Fahrzeugkontrolle in dem Wagen des wegen des des Bundeskriminalamtes (siehe unten Teil „Murat              Verdachts der Unterstützung extremistischer Gruppen zur Kurnaz“, 5.a), S. 178 ff.).                                   Fahndung ausgeschriebenen Yeheye el-M. angetroffen. Eine daraufhin durchgeführte Anfrage ergab nach Anga- Dafür, dass über die Ermittlungen des Generalbundesan-        ben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, dass walts gegen Reda S. Informationen über el-Masri an US-        gegen el-Masri nichts vorliege. Zu weiteren Ermittlungen Stellen geflossen sind, hat der Ausschuss keine Hinweise      kam es nicht. finden können. Der Zeuge Prikker hat mitgeteilt, dass nach seiner Kennt-     d)      Keine Hinweise für Informations- nis vor der Entführung des el-Masri insbesondere deshalb              weitergabe Informationen durch das BKA zu der islamistischen Szene im Raum Ulm/Neu-Ulm mit dem FBI ausgetauscht wur-             Für alle bayerischen Sicherheitsbehörden hat der bayeri- den, weil das BKA zu dieser Zeit im Raum Ulm/Neu-Ulm          sche Staatsminister des Inneren mit Schreiben vom ein Ermittlungsverfahren gegen mehrere Beschuldigte ge-       28. Juni 2006 dem Ausschuss schriftlich versichert, dass
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Drucksache 16/13400                                     – 106 –             Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Informationen über el-Masri nicht an US-Behörden wei-        gliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Tatein- tergegeben wurden.                                           heit mit Mord und Angriffen auf den Luftverkehr. Oberstaatsanwalt Stern, der die Ermittlungen zur Aufklä-     Auch das Bundeskriminalamt sah es als möglich an, dass rung der Entführung von el-Masri leitete, hat ausgesagt,     el-Masri mit einer Person namens Abdullah Ahmed keine Hinweise gefunden zu haben, dass mazedonische          Abdullah alias Abu Mohamed al-Masri, der wegen den Behörden Informationen der Deutschen erhalten hatten.        Anschlägen vom 7. August 1998 auf die US-Botschaft in Dar es Salaam, Tansania und Nairobi, Kenia auf der Der Ausschuss hat den Leiter der BND-Auslandsvertre-         Most-Wanted-List des FBI aufgeführt war, verwechselt tung in Kabul befragt, ob er sich mit CIA-Kollegen in Ka-    wurde. bul über Erkenntnisse über die Islamisten-Szene in Neu- Ulm unterhalten habe. Der Zeuge G. hat dies ausgeschlos-     Nach BKA-Unterlagen gab el-Masri in einer polizeilichen sen. Dergleichen sei nie Gesprächsgegenstand gewesen.        Vernehmung an, er sei in Afghanistan gefragt worden, wie sein Name in dem gefälschten Pass gewesen sei, mit Der damalige BND-Präsident Dr. August Hanning hat            dem er früher nach Afghanistan gekommen sei. Vor dem ausgesagt, nach Eingang der Strafanzeige des Anwalts         Ausschuss hat er allerdings ausgesagt, in Afghanistan we- von Herrn el-Masri hätten Nachprüfungen innerhalb der        der über die Zugfahrt noch über Bin al-Shibh ausgefragt Sicherheitsbehörden stattgefunden. „Keine dieser Nach-       worden zu sein. prüfungen hat irgendwelche Anhaltspunkte für eine Ver- wicklung deutscher Stellen in den Fall el-Masri zutage befördert. Ich betone: Es gab nicht die geringsten An-       3.      El-Masris Entführung haltspunkte.“ Im Rahmen dieser Nachprüfungen seien           a)      Mazedonien keinerlei frühere Datenübermittlungen zur Person el- Masri an amerikanische oder sonstige ausländische Stel-      aa)     Reise nach Mazedonien und Festsetzung len festgestellt worden.“ (Protokoll-Nummer 23, S. 26)               in Skopje Inwieweit Informationen deutscher Sicherheitsbehörden        Am 30./31. Dezember 2003 reiste Khaled el-Masri aus im Rahmen multilateraler Foren nachrichtendienstlicher       nach eigener Darstellung rein persönlichen Gründen mit Zusammenarbeit weitergegeben wurden, konnte vom              einem Reisebus der Fa. Touring von Ulm nach Mazedo- Ausschuss nicht abschließend geklärt werden. Hinweise        nien. Das ergab sich auch aus seinem Fahrschein. Sein auf Datenübermittlungen an solche Stellen wurden nicht       Reiseziel war die Hauptstadt Skopje. Als Zeuge hat er gefunden.                                                    dem Ausschuss berichtet, an der kosovarisch-mazedoni- schen Grenze in Tabanovce sei nach der Prüfung der Rei- e)      Mögliche Verwechslung mit Khaled                     sepässe aller Passagiere sein deutscher Reisepass einbe- al-Masri                                              halten worden. El-Masri habe zunächst gedacht, der Busfahrer habe seinen Pass. Erst nachdem der Bus bereits Eine Verwechslung könnte ein weiteres Indiz gegen eine       losgefahren sei, habe er den Irrtum bemerkt. Der Bus Beteiligung deutscher Stellen an der Verschleppung el-       habe ihn schließlich zurück zu der Grenzstation gebracht Masris sein.                                                 und sei ohne ihn weiter gefahren. Er bat um seinen Pass, wurde aber vertröstet. Er wartete ca. drei Stunden. Um Im Ausschuss ist deshalb der Vermutung nachgegangen          18 Uhr seien drei oder vier mit Pistolen bewaffnete Män- worden, dass sich das Interesse der Vereinigten Staaten      ner in Zivil erschienen. Nach einer genauen Durchsu- gar nicht auf den im Raum Neu-Ulm beobachteten               chung der von el-Masri mitgeführten Gegenstände sei er Khaled el-Masri bezog, sondern auf eine andere Person        zu Kontakten zu islamischen Organisationen vernommen mit dem ähnlich klingenden Namen Khaled al-Masri.            worden, unter anderem zu islamischen Hilfsorganisatio- „Al-Masri“ bzw. „el-Masri“ ist ein sehr häufiger arabi-      nen wie Islamic-Relief und al-Haramein, aber auch zu scher Name. Er bedeutet „Der Ägypter“.                       Hamas, Hisbollah und al-Qaida. Nach Angaben des Berichts der gemeinsam vom ameri-           Später, gegen 22 Uhr sei er in einem Pkw, der mit einem kanischen Kongress und vom US-Präsidenten einberufe-         Blaulicht auf dem Armaturenbrett ausgestattet gewesen nen National Commission on Terrorist Attacks Upon the        sei, nach Skopje gefahren und in einem Hotel unterge- United States (9/11-Report) soll jener Khaled al-Masri im    bracht worden. Dort sei er für 23 Tage von bewaffneten Jahre 1999 während einer Zugfahrt durch Deutschland          Personen festgehalten worden. Nach Einschätzung des Marwan al-Shehhi und Ramzi Mohamed Abdullah bin al-          Leiters der BND-Residentur an der deutschen Botschaft Shibh (alias Ramzi Binalshibh oder Ramzi Omar) kennen        in Skopje, des Zeugen L., seien dies vermutlich Beamte gelernt und mit diesen über den Jihad in Tschetschenien      des mazedonischen Innendienstes gewesen. gesprochen haben. Al-Shehhi war als Führer der Gruppe im United Airlines Flight 175 unmittelbar an den An-         Das Hotel war möglicherweise das „Skopski Merak“. El- schlägen des 11. September beteiligt. Bin al-Shibh war       Masri will das von der Fernsehsendung Frontal 21 ge- Mitglied der „Hamburger Terrorzelle“ und gilt als Fi-        filmte Hotel wieder erkannt haben. El-Masri hat bekun- nanzchef der Anschläge. Seine unmittelbare Mitwirkung        det, streng bewacht worden zu sein. Die Vorhänge seien soll daran gescheitert sein, dass er im Jahr 2001 kein Ein-  stets zu gewesen. Das Zimmer habe er nicht verlassen, die reisevisum für die USA erhielt . Der GBA führt gegen ihn     Toilette nur mit geöffneter Tür benutzen dürfen. Er habe ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mit-        mehrfach verlangt, mit deutschen Behörden, der deut-
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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode                    – 107 –                          Drucksache 16/13400 schen Botschaft oder auch mit seiner Familie Kontakt zu       Ehefrau eine Auszeit haben zu wollen und sich dafür aus- bekommen. Dem sei entgegnet worden, die Deutschen             gerechnet Skopje auszusuchen, habe er nicht nachvollzie- wollten mit ihm nicht sprechen. Ihm gegenüber sei be-         hen können. Dahinter könnte sich etwas andere verber- hauptet worden, er sei kein Deutscher, der Pass gehöre        gen. „Im Nachhinein sehen wir das natürlich anders.“ ihm nicht, er sei ein Ägypter. Die deutsche und die ägyp-     Gewisse Details seiner Äußerungen träfen nicht zu. Da tische Polizei würden ihn suchen. Für elf Tage sei er in      gebe es gewisse Zweifel. „Aber im Großen und Ganzen Hungerstreik getreten.                                        meine ich: So wie die Schilderung hier abgegeben wurde, dürfte sie glaubwürdig sein.“ (Protokoll-Nummer 6, Vor dem Ausschuss erklärte der Zeuge el-Masri am              S. 44, 50) Einer der beiden Busfahrer und die befragten 22. Juni 2006, in dem Hotel wiederholt zu seinem Umfeld       Mitreisenden wurden von der Polizei Schwaben vernom- in Neu-Ulm befragt worden zu sein. Die Vernehmer hät-         men. Diese stützten die Angaben el-Masris über Ge- ten offensichtlich Informationen über ihn gehabt. So hät-     schehnisse im Zusammenhang mit der Grenzkontrolle. ten sie gewusst, dass er geschäftliche Beziehungen nach Norwegen hatte. Später sei er auf Englisch zum Multi- Kultur-Haus und zu einem angeblichen Treffen mit einem        bb)    Kenntnisse der deutschen Botschaft in Ägypter in Dschalalabad verhört worden.                              Mazedonien Im Widerspruch dazu stehen allerdings seine Aussagen          aaa) Keine Unterrichtung durch mazedonische im Rahmen seiner zeugenschaftlichen Vernehmung zu                    Behörden den Geschehnissen in Mazedonien beim Polizeipräsidium Schwaben am 17. Juni 2004. Dort gab er nämlich zu Pro-        Die deutsche Botschaft in Skopje, Mazedonien wurde tokoll, er habe nicht das Gefühl gehabt, dass die Befrager    von der Verhaftung el-Masris nicht unterrichtet. Dies ha- speziell über seine Person nähere Informationen hatten.       ben alle fünf von dem Untersuchungsausschuss vernom- Im Gegenteil, er sei von diesen Leuten über seinen ge-        menen Botschaftsmitarbeiter bekundet. Die damalige samten Lebenslauf, seine Verwandtschaftsverhältnisse          Botschafterin, die Zeugin Dr. Irene Hinrichsen, hat aus- befragt worden. Offensichtlich mussten sich die Verneh-       gesagt, das erste Mal, habe sie von dem Fall el-Masri am mer die Rahmendaten über ihn und das Multi-Kultur-            27. August 2004 gehört, als ein Auskunftsersuchen des Haus erst erfragen. Dieser Widerspruch in den Aussagen        Polizeipräsidiums Schwaben bei der Botschaft eingegan- el-Masris wurde auch vom Rechtsbeistand el-Masris ge-         gen sei. Auch Oberamtsrat Stokker, der an der Botschaft genüber dem Ausschuss mit Schreiben vom 21. Juli 2006         Sacharbeiter im Rechts- und Konsularreferat war, hat be- an den Ausschuss ausdrücklich eingeräumt. Vor dem             kundet, erstmals aufgrund des Auskunftsersuchens aus Ausschuss hat der Zeuge el-Masri erklärt, die Vernehmer       Augsburg „von der Verschleppung oder Entführung“ el- müssten sich verstellt haben, z. B. hätten sie nicht direkt   Masris gehört zu haben. Der Mitarbeiter der BND-Resi- nach dem Multi-Kultur-Haus gefragt, sondern: Habt Ihr         dentur F. wurde nach eigenem Bekunden Ende August eine Moschee?                                                 von seinem Dienststellenleiter L. unterrichtet. Die Feststellungen über die Gefangennahme von el-Masri        Nach Aussage der Zeugin Dr. Hinrichsen war es unge- in Mazedonien beruhen auf dessen Aussage vor dem Un-          wöhnlich, von den mazedonischen Behörden nicht infor- tersuchungsausschuss und seiner polizeilichen Verneh-         miert zu werden. Ihrer Erinnerung nach sei die Unterrich- mung. Sie sind in wichtigen Teilen durch die Aussagen         tung der deutschen Botschaft seitens der mazedonischen anderer Zeugen bestätigt worden.                              Regierung nach dem Wiener Übereinkommen im Falle der Verhaftung Deutscher in aller Regel innerhalb von Bedingt durch einen deutschen Fernsehbericht im Februar       24 Stunden erfolgt. 2005 habe L. einen Anruf erhalten und sollte zum Fall el-Masri Stellung beziehen. Daraufhin habe er ein infor-      bbb) Der Anruf des Herrn Dr. Mengel melles Vier-Augen-Gespräch mit einem hochrangigen Kontakt geführt. Er habe den Fall el-Masri angesprochen.      Der Untersuchungsausschuss ist einem Hinweis des da- Sein Gesprächspartner habe geantwortet: „It is a case“.       maligen Sicherheitsdirektors der mazedonischen Tele- Das habe er der Botschafterin mitgeteilt. (Protokoll-Num-     kom Dr. Wolf-Dietrich Mengel auf eine frühzeitige Kennt- mer 8, S. 64)                                                 nis der deutschen Botschaft von der Festnahme el-Masris nachgegangen. Nach den Zeugenaussagen der Staatsanwälte Martin Hofmann und August Stern ergab ein rechtsmedizinisches        Wie Dr. Mengel vor dem Ausschuss bekundet hat, habe er Isotopengutachten der Universität München vom 17. Ja-         Anfang Januar 2004 von einem männlichen Mitarbeiter nuar und vom 5. März 2005 im Auftrag der Staatsanwalt-        der Telekom von der Festnahme eines Deutschen in Ma- schaft München I objektivierbare Anhaltspunkte, die die       zedonien „in den letzten vergangenen Tagen“ erfahren. Verschleppung von el-Masri sowie seinen Hungerstreik          Die Information soll vermutlich aus Polizeikreisen oder bestätigen. Der Zeuge Hofmann hat bekundet, das Gut-          der Polizei nahe stehenden Kreisen stammen. Der Name achten habe keinerlei Anhaltspunkte erbracht, dass sich       „el-Masri“ sei nicht gefallen. Am gleichen Vormittag will der Sachverhalt, so wie ihn der Geschädigte vorgetragen       Dr. Mengel bei der deutschen Botschaft in Skopje angeru- hat, nicht zugetragen hat. Der Zeuge Stern hat ausgesagt,     fen und einer männlichen Stimme mitgeteilt haben, ihm zunächst habe er gezögert, die Angaben von el-Masri zu        sei zu Ohren gekommen, dass ein deutscher Staatsbürger glauben. Die Aussage, anlässlich eines Streits mit seiner     festgenommen worden sei. Er habe sich damals keine Ge-
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Drucksache 16/13400                                      – 108 –             Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode danken gemacht, ob er möglicherweise nur mit der Tele-        Der Ausschuss hat wegen der gesundheitlichen Situation fonzentrale gesprochen habe. Jedenfalls habe er weder         von Dr. Mengel davon abgesehen, zur Überprüfung und unmittelbar mit der Botschafterin noch mit dem Verwal-        zur Aufklärung von Widersprüchen in seiner Aussage tungsleiter, mit dem er bekannt war, telefoniert. Er habe     seine Ehefrau als Zeugin zu vernehmen. lediglich mit einer Person männlichen Geschlechts ge- sprochen und sei nicht durchgestellt worden. Bei diesem       cc)     Kenntnisse des Bundesnachrichten- Telefonat sei ihm mitgeteilt worden, der Fall sei bekannt.            dienstes „Das war ein Gespräch von ein paar Sekunden.“ (Proto- koll-Nummer 6, S. 65) Den Vorgang will Dr. Mengel am          aaa) Die Residentur des BND in Skopje gleichen Abend seiner Frau berichtet haben. Der Ausschuss hat keine Anhaltspunkte dafür finden kön- Diese Aussage ist durch die Vernehmungen der zuständi-        nen, dass die zuständigen Mitarbeiter des Bundesnach- gen Botschaftsmitarbeiter nicht bestätigt worden. Weder       richtendienstes in Skopje Kenntnis von der Gefangen- die Botschafterin noch der für Rechts- und Konsularfra-       schaft von Herrn el-Masri in Mazedonien hatten. gen zuständige Sachbearbeiter will über diesen Anruf in- Am 21. Februar 2006 meldete die Zeitung New York formiert worden sein. Die Botschafterin erklärte, es hät- Times – „Germany Weighs if It Played Role in Seizure by ten nur Frauen in der Telefonzentrale der Botschaft U. S.“ – unter Berufung auf eine hochrangige mazedoni- gearbeitet. Die zuständige Telefonistin in der Zentrale der sche Quelle, einen mazedonischen Beamten, dass maze- Botschaft hat ausgeschlossen, dass ein solcher Anruf donische Behörden die deutsche Botschaft in Skopje be- nicht an die zuständige Stelle weitergeleitet worden wäre. reits kurz nach der Festnahme el-Masris hiervon Sie selbst oder ihre Kolleginnen hätten einen Anruf von unterrichtet hätten. Nach Auskunft des Präsidenten des Dr. Mengel auch nicht entgegengenommen. Bundesnachrichtendienstes, des Zeugen Ernst Uhrlau, ist Es erscheint wenig plausibel, dass sich der Zeuge             der Bundesnachrichtendienst dieser Behauptung nachge- Dr. Mengel, der über gute Kontakte zur Botschafterin ver-     gangen, indem er die zur Zeit der Festnahme von Herrn fügte, in einer solch wichtigen Angelegenheit nicht un-       el-Masri an der Residentur in Skopje eingesetzten Mitar- mittelbar mit dieser in Verbindung gesetzt haben will. Der    beiter zum Sachverhalt befragte. Die befragten Mitarbei- Ausschuss hat zur Überprüfung der Widersprüche zwi-           ter hätten ausnahmslos erklärt, dass sie erst nach der schen den Angaben des Zeugen Mengel und der Bot-              Rückkehr von Herrn el-Masri nach Deutschland von des- schaftsmitarbeiter den Vorgänger der Botschafterin            sen Festnahme erfahren hätten. Dr. Hinrichsen, Herrn Werner Burkart, als Zeugen ver- Dem Ausschuss gegenüber haben die BND-Mitarbeiter in nommen. Dieser war mit dem Zeugen Dr. Mengel gut Skopje ebenfalls übereinstimmend erklärt, sie hätten kei- vertraut. Ihm gegenüber erwähnte Dr. Mengel erstmalig nerlei Hinweise auf die Entführung von el-Masri gehabt; das Telefonat mit der Botschaft. Herr Burkart hat dem erst nach dessen Freilassung seien sie informiert worden. Ausschuss bekundet, er halte Dr. Mengel zwar für glaub- Ende August 2004 sei der Dienststellenleiter L. von der würdig, allerdings könne er sich auch nicht erklären, wa- Botschafterin Dr. Hinrichsen informiert worden; dieser rum Dr. Mengel nicht direkt mit der Botschafterin oder habe daraufhin seinen Mitarbeiter F. unterrichtet. Einiges wenigstens dem Verwaltungsleiter der Botschaft sprach. spreche – so der Zeuge L. – dafür, dass die Pressemel- Der Zeuge Sielemann, der als stellvertretender Leiter des dung in der New York Times manipuliert gewesen sei. Referats für allgemeine Personalangelegenheiten im Aus- wärtigen Amt mit der Aufklärung des Vorfalls um den an- geblichen Anruf Dr. Mengels befasst war, hat vor dem          bbb) Das Kantinengespräch des Herrn C. Ausschuss ausgesagt, Dr. Mengel habe ihm gegenüber er-        In der ersten Januarhälfte 2004 erfuhr allerdings der als klärt, er sei bei seinem Anruf von der Zentrale aus weiter-   Fernmeldetechniker des Bundesnachrichtendienstes au- vermittelt worden und habe dann mit einem Mann ge-            ßerhalb der Residentur in Skopje eingesetzte C. beiläufig sprochen. Der Zeuge ist auch nach Hinweis auf den             in einem Gespräch in einer Kantine des mazedonischen Widerspruch zur Aussage Dr. Mengels bei dieser Schilde-       Innenministeriums von einem ihm Unbekannten, dass ein rung geblieben, da dieser Punkt bei seiner Befragung          deutscher Staatsangehöriger namens el-Masri auf dem Dr. Mengels – wie er ausführte – für ihn von „zentraler       Flughafen Skopje festgenommen worden sei, der auf ei- Bedeutung“ gewesen sei (Protokoll-Nummer 10, S. 33,           ner Fahndungsliste gestanden habe. El-Masri sei den 39). Gegen dieses Telefonat spricht auch die Aussage des      Amerikanern übergeben worden. Einer der Gesprächsteil- Zeugen L.. Dieser traf sich nach eigenem Bekunden mit         nehmer soll in Richtung C. gescherzt haben: „El-Masri – Dr. Mengel 2005 zu einem Abendessen. Wegen ersten             it‘s a real German name.“ Das Gespräch habe in lockerer Presseberichten zu el-Masri habe man sich auch darüber        Atmosphäre teilweise auf englisch, teilweise auf mazedo- unterhalten. Dr. Mengel soll sich echauffiert haben, dass     nisch stattgefunden, ein „typisches Kantinengespräch“. ein deutscher Staatsbürger entführt worden sei, und habe      Die mazedonischen Teile des Gesprächs seien ihm über- hinzugefügt: das hätten doch alle gewusst, die in dieser      setzt worden. Szene arbeiteten. Dr. Mengel habe aber nicht erwähnt, bei der Botschaft angerufen zu haben. Auf seinen, des Zeu-        Nach einer Pressemitteilung des BND vom 1. Juni 2006 gen L., Hinweis, als deutsche Botschaft davon erst im Au-     will C. die Geschichte für einen „joke“ gehalten und kei- gust 2004 erfahren zu haben, habe Dr. Mengel nicht rea-       nen Anlass gesehen haben, diesem Sachverhalt nachzuge- giert.                                                        hen und gab diese Information auch nicht weiter. Das
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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode                     – 109 –                           Drucksache 16/13400 habe, so die Zeugen S. und K., C. im Jahre 2006 berichtet.     Dass die Leitung des Bundesnachrichtendienstes erst Seine beiden größtenteils an der Residentur eingesetzten       nach der Rückkehr von el-Masri von dessen Festnahme Kollegen haben gegenüber dem Ausschuss ausdrücklich            und Gefangenschaft erfuhr, hat der jetzige Präsident des bestätigt, dass ihnen C. zu diesem Sachverhalt nichts mit-     Bundesnachrichtendienstes, der Zeuge Uhrlau, bestätigt. geteilt hatte.                                                 Dies wird bestätigt durch den Zeugen Dr. Steinmeier: „Ich habe keinen Zweifel, dass auch der BND-Präsident Offenbar erst im Rahmen von BND-internen Befragungen davon nichts wusste. Sonst wäre die Präsidentenrunde am im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss er- 15. Juni 2004, in der der Brief des Anwalts von Herrn el- kannte C. die Bedeutung seines damaligen Erlebnisses Masri besprochen wurde, wohl anders verlaufen.“ (Proto- und unterrichtete seinen Vorgesetzten. Der Leitungsstab koll-Nummer 26, S. 71) und die Amtsleitung des Bundesnachrichtendienstes er- hielten am 29. Mai 2006 Kenntnis von diesem Vorgang. dd)     Kenntnisse der PROXIMA C. hat gegenüber dem Untersuchungsausschuss mit Rücksicht auf ihm möglicherweise drohende Straf- oder          Während der Zeit der Gefangenschaft von el-Masri in Disziplinarverfolgung die Auskunft verweigert. Der Aus-        Skopje hielt sich die Polizeimission der Europäischen schuss hat daraufhin seinen Vorgesetzten, Herrn Dr. M.         Union PROXIMA in Mazedonien auf. Ziel dieser Mission S., sowie G. K. als Zeugen gehört, die den Sachverhalt be-     war unter anderem eine Reform des mazedonischen In- stätigt haben. S. und K. haben die ihnen von C. geschil-       nenministeriums, die Bildung einer Grenzpolizei und das derten Angaben für glaubhaft gehalten. Dass C. die Be-         Erreichen europäischer Standards bei der mazedonischen deutung des Vorgangs nicht erkannte, habe mit dem von          Polizei. diesem wahrzunehmenden Auftrag zu tun. Der im Rahmen der PROXIMA von Dezember 2003 bis Bezweifelt worden ist der Sachverhalt von dem Zeugen           31. Mai 2004 tätige EPHK Popp vom Bundespolizeiamt L. Eine Mitteilung wie die über die Festnahme werde in         Köln hörte in dieser Zeit Gerüchte über eine mögliche nachrichtendienstlichen Kreisen als eine „1-Million-Dol-       Entführung durch Dienste. Nähere Informationen habe lar-Meldung“ bewertet, die nicht einfach so in einer Kan-      möglicherweise sein schwedischer Kollege Lindskog. tine preisgegeben würde. Die betreffenden Kreise würde wegen Geheimnisverrats die eigene Entlassung riskieren.        Der Untersuchungsausschuss hat bisher davon abgese- So etwas habe er in seiner beruflichen Tätigkeit noch          hen, den schwedischen Polizisten zu vernehmen. nicht erlebt (Protokoll-Nummer 8, S. 70 f .). b)      Afghanistan Tatsächliche Anhaltspunkte, die für eine Kenntnis des Bundesnachrichtendienstes von der Festnahme el-Masris          aa)     Übergabe an US-Amerikaner und Flug in Mazedonien sprechen, hat der Ausschuss nicht finden                 nach Afghanistan können. Am 23. Januar 2004 wurde el-Masri, der inzwischen über drei Wochen in dem Hotel gefangen war – nach eigenem ccc) Die Leitung des Bundesnachrichten-                        Bekunden von seinen Bewachern mitgeteilt, er werde dienstes                                               jetzt nach Deutschland gebracht. Einer der Bewacher, der Der Untersuchungsausschuss hat den damaligen Präsi-            eine Videokamera bei sich gehabt habe, habe ihn aufge- denten des Bundesnachrichtendienstes zu etwaigen               fordert, er solle sich an die Wand stellen und seinen Na- Kenntnissen seiner Behörde während der Entführung von          men sagen sowie dass er in einem Hotel sei und es nun el-Masri befragt. Der Zeuge Dr. August Hanning hat ge-         zum Flughafen und von dort nach Deutschland gehe. Ge- genüber dem Ausschuss bekundet, er habe keinerlei An-          gen 20 Uhr sei er aus dem Hotel geführt worden, ihm haltspunkte dafür, dass deutsche Stellen in irgendeiner        seien vor dem Hotel Handschellen angelegt und die Au- Weise in die Entführung von Herrn el-Masri verwickelt          gen verbunden worden. Er sei eine halbe bis eine ganze waren. Zu den Wahrnehmungen von Herrn C. hat er aus-           Stunde mit einem Kraftfahrzeug zu einem Flughafen ge- geführt:                                                       fahren worden. Dort sei er von sieben oder acht Männern mit Skimasken zusammengeschlagen worden. Ihm sei „Hätte der BND etwas erfahren, hätten seine Verantwort-        seine Kleidung vom Körper geschnitten worden. Man lichen von einer laufenden Entführung eines deutschen          habe ihn nackt photographiert und sexuell gedemütigt. Staatsangehörigen erfahren, hätten sie dieses Wissen si- cherlich nicht für sich behalten, sondern sie hätten das Er-   Im Flugzeug sei ihm eine Windel angezogen worden; er forderliche veranlasst. Die Vorstellung, dass eine deut-       sei betäubt und gefesselt worden. Laut Unterlagen des sche Sicherheitsbehörde sehenden Auges der Entführung          Flughafen Skopje startete in der Nacht vom 23. auf den eines deutschen Staatsangehörigen stillschweigend zuge-        24. Januar 2004 gegen 2:30 Uhr tatsächlich ein Flugzeug sehen hätte oder dies geduldet hätte, diese Vorstellung,       des Typs B737 BBJ – dies bedeutet: ein Flugzeug des […] halte ich – das möchte ich betonen – für abwegig.          Typs Boeing 737 in der Ausführung eines „Boeing Busi- Wir haben gerade bei Entführungen ein etabliertes Ver-         ness Jet“, der über eine Reichweite von bis zu 11 480 km fahren, dass der Bundesnachrichtendienst, wenn er davon        verfügen soll – mit der Flugzeugkennung N313P mit dem erfährt, sofort die konsularischen Stellen in den Botschaf-    Ziel Kabul, Afghanistan. Dieses Flugzeug war am selben ten oder das Auswärtige Amt unterrichtet.“ (Protokoll-         Abend um 21 Uhr aus Palma de Mallorca gekommen, wo Nummer 23, S. 26)                                              sich die Besatzung unter den Namen Kirk James Bird,
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Drucksache 16/13400                                   – 110 –              Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode James Fairing und Patricia O‘Riley in dem Mallorca         streik angetreten. Im April 2004 habe er ein Gespräch mit Marriott Hotel „Son Antem Golf Resort & Spa“ als Gäste     zwei unmaskierten Amerikanern gehabt, dem Gefängnis- eingetragen hatten. Möglicherweise erfolgte eine Zwi-      direktor und einem höheren Beamten, genannt: „der schenlandung. Den Flug bekam el-Masri nach eigenem         Boss“. Anwesend sei auch der Dolmetscher mit palästi- Bekunden wegen der Betäubung nur im Dämmerzustand          nensischem Akzent gewesen. Der Gefängnisdirektor habe mit. In Afghanistan landete das Flugzeug am Abend des      ihm erklärt, seine Freilassung bedürfe einer Erlaubnis aus 24. Januar 2004.                                           Washington. El-Masri setzte nach eigenen Angaben den Hungerstreik für weitere zehn Tage fort; insgesamt verlor er zwischen 20 und 30 kg. Daraufhin sei er über eine In- bb)     Ort der Gefangenschaft fusion zwangsernährt worden. Die Hungerstreiks sind Wo el-Masri genau festgehalten wurde, hat der Ausschuss    durch zwei Isotopengutachten bestätigt worden. nicht klären können. Mit hoher Wahrscheinlichkeit war es El-Masri hat ausgesagt, Anfang Mai 2004 durch einen in Afghanistan. El-Masri hat sich vor dem Ausschuss er- amerikanischen Psychologen, den er vorher noch nie ge- innert, dass sich auf den Wänden des Raumes, in dem er sehen hätte, in Begleitung einer Dolmetscherin mit syri- untergebracht wurde, arabische Schriftzeichen befanden schem Akzent verhört worden zu sein. Dabei sei ihm erst- und arabische Schriften auslagen. Aus dem Fenster habe mals die baldige Freilassung versprochen worden. Der er einen Mann in afghanischer Kleidung gesehen. Die Psychologe habe sich als Doktor vorgestellt, der extra aus Häftlinge in den Nebenzellen hätten gesagt, man sei in Washington wegen el-Masri gekommen sei. Der Doktor Kabul. In Betracht kommen nach Erkenntnissen des Bun- habe sich für el-Masris Wohlbefinden interessiert und deskriminalamtes das CIA-Gefängnis „Salt Pit“ nordöst- wissen wollen, wie el-Masri sich im Falle seiner Freilas- lich des Industriegebietes von Kabul, der US-Luftwaffen- sung verhalten werde. stützpunkt in Baghram, der den US-Dienststellen für das Festhalten von Terrorverdächtigen und als Durchgangs- station für eine spätere Verbringung nach Guantánamo       dd)     Begegnung mit „Sam“ diente, aber auch ein Gefängnis in Kandahar, so die poli- Am 16. Mai 2004 soll erstmals ein fließend deutsch spre- zeiliche Aussage des Oberstleutnants Detlev Konrad chender Mann erschienen sein, der sich als „Sam“ vorge- Adelmann. Ein Isotopengutachten, das im Auftrag des stellt habe. El-Masri, so seine Aussage, gehe davon aus, Polizeipräsidiums Schwaben erstellt wurde, konnte nicht dass Deutsch die Muttersprache von „Sam“ war. Für die bestimmen, ob sich el-Masri in der Region Kabul oder Befragung sei er erstmals ohne Ketten und Handschellen Kandahar aufgehalten hatte. Dass die von el-Masri in den Vernehmungsraum gebracht worden. Es habe Sü- beobachtete Kleidung tatsächlich typisch afghanisch ist, ßigkeiten, Tee und Kekse gegeben. wurde durch polizeiliche Ermittlungen des Polizeipräsi- diums Schwaben bestätigt.                                  Auf el-Masris Fragen, ob er von deutschen Behörden sei bzw. ob die deutschen Behörden wüssten, dass er hier sei, cc)     Vernehmungen durch US-Amerikaner und               habe „Sam“ nicht antworten wollen. Einzig, dass el-Mas- Hungerstreik                                       ris Frau nicht wisse, wo er sei, habe „Sam“ verraten. „Sam“ habe die gleichen Fragen gehabt wie die Verneh- Gleich am ersten Abend in Afghanistan wurde el-Masri       mer vor ihm, er habe sich ebenfalls für el-Masris Verbin- nach eigenen Angaben von sechs oder sieben in schwarz      dungen zu Extremisten in Neu-Ulm interessiert; aller- vermummten Männern, darunter ein Libanese, gesagt, er      dings habe „Sam“ viel mehr als die vorigen Vernehmer sei in einem Land, in dem es keine Rechte gäbe. Niemand    gewusst, „sogar über das Innere des Gebäudes des Multi- wisse von ihm, auch nicht die deutschen Behörden. Man      Kultur-Hauses“, z. B. wo die Gefriertruhe stand. Auf eine könne ihn hier 20 Jahre behalten oder begraben. Bereits    Frage nach Reda S. habe el-Masri erzählt, dass er mit die- am Tag nach seiner Ankunft, dem 25. Januar 2004, sei er    sem hin und wieder bei „Metro“ Fisch einkaufen gewesen das erste Mal verhört worden. Mit dabei gewesen sei ein    sei. Bei dieser Gelegenheit soll „Sam“ verraten haben, Arzt mit US-amerikanischem Akzent sowie ein Dolmet-        dass seine Frau auch eine Metro-Karte habe. scher mit palästinensischem Akzent. Danach habe es wei- tere Verhöre gegeben. Die Befragungen in Afghanistan       „Sam“ sei noch drei weitere Male zu ihm gekommen. Bei seien immer von mindestens zwei Personen gleichzeitig      der letzten Vernehmung habe „Sam“ gesagt, el-Masri durchgeführt worden. Zur ersten Vernehmung in Afgha-       werde bald freigelassen, er werde noch mit Deutschland nistan gab el-Masri an, diese sei u. a. von einem Mann     Rücksprache halten. mit libanesischem Akzent durchgeführt worden. Zu den Inhalten der Vernehmungen in Afghanistan machte el-        ee)     Freilassung und Rückkehr Masri vor dem Ausschuss nur Angaben in Bezug auf solche Vernehmungen, die von einer Person, die sich        Am 27. Mai 2004 bekam el-Masri nach eigener Darstel- „Sam“ nannte, durchgeführt worden seien (hierzu später     lung Besuch eines amerikanischen Arztes. Dieser habe unter dd)).                                                erklärt, el-Masri werde am folgenden Tag freigelassen. Er solle nichts mehr essen und trinken. Am nächsten Morgen Um den 5. März 2004 herum habe er gemeinsam mit an-        soll el-Masri gefesselt und mit verbunden Augen zu ei- deren Gefangenen, mit denen er durch die Zellenwände       nem ca. zehn Minuten entfernten Flughafen gefahren habe kommunizieren können, einen 27-tägigen Hunger-        worden sein.
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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode                  – 111 –                          Drucksache 16/13400 In Begleitung von „Sam“ sei er nach Albanien geflogen       sollte. Trotz eigener Zweifel hat el-Masri weiterhin worden. Während des Fluges habe „Sam“ berichtet, dass       – auch gegenüber dem Ausschuss – darauf beharrt, dass Otto Schily wegen des Terrors in Amerika sei. Des Weite-    Lehmann „Sam“ sei. Die Staatsanwaltschaft München I ren habe „Sam“ gesagt: „Wir haben einen neuen Bundes-       schließt ihn hingegen nach umfangreichen Ermittlungen präsidenten“ (el-Masri, Protokoll-Nummer 6, S. 88, 91).     als möglichen „Sam“ mit Sicherheit aus. El-Masri solle nicht erschrecken, wenn er nach Hause komme. Damit soll „Sam“ darauf angespielt haben, dass       Der Verdacht gegen Lehmann ergab sich aus der Kontakt- el-Masris Familie inzwischen in den Libanon ausgereist      aufnahme eines Journalisten namens Frank Krüger mit war, was „Sam“ ihm aber nicht verraten habe. El-Masri       dem Rechtsanwalt el-Masris, Herrn Manfred Gnjidic, im erfuhr hiervon erst, als er wieder in Neu-Ulm war.          Dezember 2005. Krüger soll behauptet haben, im Besitz eines Bildes zu sein, auf dem sich möglicherweise „Sam“ Nach der Landung sei el-Masri mit verbundenen Augen         befinde. Nach der Veröffentlichung eines Artikels am aus dem Flugzeug gebracht, ca. sechs Stunden mit einem      31. Dezember 2005 in der Online-Zeitung Saar-Echo, der kleinen Bus durch die Berge gefahren und schließlich in     auch ein Bild von dem angeblichen „Sam“ enthielt, habe einem Wald in Albanien in der Nähe der Grenze zu Maze-      Krüger den Rechtsanwalt auf das Bild hingewiesen, auf donien und Serbien ausgesetzt worden. Ihm seien die         dem EKHK Lehmann abgebildet war. Gnjidic habe das Handschellen entfernt worden. Er habe seine persönli-       Bild seinem Mandanten el-Masri gezeigt. Nachdem die- chen Sachen zurück erhalten.                                ser das Bild so verschoben habe, dass der obere Kopfbe- reich abgedeckt war und somit ein ähnliches Bild entstan- Nach seiner Klageschrift gegen den früheren CIA-Direk- den sei, wie wenn die Person eine Baseballmütze trug tor George John Tenet begegnete El-Masri drei bewaffne- – so wie es „Sam“ nach Erinnerung el-Masris immer ge- ten Männern, die ihn nach einer Befragung in einem Ge- tan hatte – war sich el-Masri nach eigenen Angaben zu bäude mit albanischer Flagge um 6 Uhr morgens zum 85 Prozent sicher, dass es sich bei der abgebildeten Per- Mutter-Teresa-Flughafen in Tirana brachten. Ihm seien son um „Sam“ handelte. Nachdem der Rechtsanwalt ihm 320 € abgenommen worden. Er sei an der Pass- und Zoll- auch noch eine im Nachhinein ebenfalls von dem Journa- kontrolle vorbei in ein Flugzeug gebracht worden. Am listen übersandte DVD mit Bildmaterial der Person vor- 29. Mai 2004 flog el-Masri – wie es der Flugschein nach- gespielt habe, sei sich el-Masri nunmehr zu 100 Prozent weist – mit Albanian Airlines LV 650 von Tirana nach sicher gewesen, dass es sich bei der Person um „Sam“ Frankfurt a. M., wo er um 8:40 Uhr landete. handelte. Insbesondere seine Bewegung habe ihn an Bei seiner Ankunft in Neu-Ulm stellte el-Masri fest, dass   „Sam“ erinnert. seine Familie nicht mehr da war. Im Multi-Kultur-Haus wurde ihm mitgeteilt, dass sich seine Frau und seine Kin-   Rechtsanwalt Gnjidic übersandte das Bild Anfang Januar der im Libanon aufhielten.                                  2006 an die ermittelnden Behörden. Am 12. Januar 2006 richtete die Staatsanwaltschaft München I ein schriftli- El-Masri wandte sich am 3. Juni 2004 an Rechtsanwalt        ches Auskunftsersuchen an das Bundeskriminalamt mit Gnjidic, der daraufhin in einem Schreiben vom 8. Juni       der Bitte um Beantwortung der Fragen, ob es sich bei der 2004 dem Auswärtige Amt und dem Bundeskanzleramt            abgebildeten Person um den im Verfahren „el-Masri“ ge- von der Entführung el-Masris berichtete. Am 11. Juni        nannten „Sam“ handele und ob die abgebildete Person ein 2004 leitete die Staatsanwaltschaft Memmingen ein Er-       Angehöriger des Bundeskriminalamts sei. Das Bundes- mittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Verschlep-         kriminalamt antwortete zunächst mit Schreiben vom pung (§ 234a StGB) zum Nachteil von el-Masri ein, wel-      13. Januar 2006, dass dem Bundeskriminalamt die Identi- ches am 1. Juli 2004 von der Staatsanwaltschaft München     tät des „Sam“ nicht bekannt sei und das Bundes- I übernommen worden ist.                                    kriminalamt erst nach Freilassung el-Masris von der mut- maßlichen Entführung Kenntnis erlangt habe. Bei der ff)    Hinweise auf die Identität von „Sam“                 abgebildeten Person handele es sich um den Angehörigen des Bundeskriminalamts, EKHK Gerhard Lehmann, Mit- Der Untersuchungsausschuss ist mehreren Spuren nach-        arbeiter der Abteilung ST (Polizeilicher Staatsschutz) des gegangen, die zur Aufklärung der Identität von „Sam“        Bundeskriminalamts. Das Foto sei vermutlich im Zusam- führen könnten. Im Ergebnis ist die Frage, wer „Sam“ ist,   menhang mit dessen Funktion bei der United Nations In- offen geblieben.                                            ternational Independent Investigation Commission (UNIIIC) entstanden. aaa) Die „Spur Lehmann“ Mit Schreiben vom 16. Januar 2006 ergänzte das Bundes- Eine der Varianten ist die so genannte „Spur Lehmann“       kriminalamt seine Antwort an die Staatsanwaltschaft. gewesen. Gerhard Lehmann ist Erster Kriminalhaupt-          Lehmann habe sich nie – weder dienstlich noch privat – kommissar beim Bundeskriminalamt. Dieser ermittelte in      in Afghanistan aufgehalten und kenne el-Masri nicht. Er einigen spektakulären Fällen, unter anderem gegen die       verfüge lediglich über Informationen aus verbreiteten „Carlos-Gruppe“, gegen Johannes Weinrich, gegen den         Veröffentlichungen und aufgrund der Befassung in der PLO-Funktionär Abu Walid sowie gegen den syrischen          Abteilung ST nach Bekanntwerden des Falles, dass eine Diplomaten Nabil Chretah. Lehmann war Mitglied der          Person namens el-Masri vermutlich entführt und wieder Mehlis-Kommission der UN, die den Mord an dem liba-         freigelassen wurde. Auch wisse Lehmann nicht, welcher nesischen Ministerpräsidenten Rafiq al-Hariri aufklären     Anwalt el-Masri vertrete. Es sei jedoch nicht auszuschlie-
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Drucksache 16/13400                                      – 112 –              Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode ßen, dass Lehmann dem Anwalt „bekannt“ sei. Eine wei-         sönlichen Gegenüberstellung „nicht mehr sicher“ als terführende Klärung, ob und ggf. woher el-Masri               „Sam“ identifizierte. Da die weiteren Ermittlungen der Lehmann kenne oder glaube zu kennen, sei durch das            Staatsanwaltschaft München I ergeben hätten, dass Bundeskriminalamt nicht möglich.                              Lehmann im entscheidenden Zeitraum Mai 2004 nicht in Afghanistan, sondern in Berlin war, sei „Lehmann somit Mit Schreiben vom 20. Januar 2006 informierte das Poli-       als ‚Sam‘ auszuschließen“. In einem Schreiben des Poli- zeipräsidium Schwaben das Bundeskriminalamt über ein          zeipräsidiums Schwaben an das Bundeskriminalamt vom im Auftrag der Staatsanwaltschaft geführtes Gespräch mit      21. Februar 2006 heißt es: „In der Gesamtbetrachtung des einem Medienvertreter, der unaufgefordert mitteilte, dass     Verlaufes der Wahlgegenüberstellung und dem Ergebnis Bilder des Beamten Lehmann im Libanon einem Rechts-           der bisherigen Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft anwalt vorliegen würden, der sich um die Angelegenheit        München davon aus, dass der betreffende Beamte nicht kümmere. Die Vorlage sei im Kontext zu dem vom Ge-            die Person ‚Sam‘ ist.“ schädigten genannten „Sam“ zu sehen. Von den Ge- sprächspartnern sei die Vermutung geäußert worden, dass       Der Zeuge Dr. Hanning hat ausgesagt, Nachprüfungen die Vorlage der Bilder und der konstruierte Zusammen-         hätten nicht ergeben, „dass der von Herrn el-Masri er- hang dazu verwandt werden könnten, die Untersuchun-           wähnte ‚Sam‘ Mitarbeiter einer deutschen Behörde ist gen des Leiters der UNIIIC, Oberstaatsanwalt Mehlis, in       oder in irgendeiner Weise mit einer deutschen Behörde in Misskredit zu bringen. Die Information wurde vom Poli-        Verbindung stehen könnte“. (Protokoll-Nummer 23, zeipräsidium Schwaben als mit hoher Wahrscheinlichkeit        S. 26) zutreffend bewertet. Nach Lage der Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft         bbb) CIA-Variante München wurde Anfang Februar 2006 vom Polizeipräsi- dium Schwaben im Auftrag der Staatsanwaltschaft               Der Ausschuss bemühte sich, auch Hinweisen deutscher München I eine Wahllichtbildvorlage mit anschließender        Nachrichtendienste nachzugehen, wonach „Sam“ ein ehe- Wahlgegenüberstellung vorbereitet. Bei der Wahlgegen-         maliger CIA-Mitarbeiter namens T. V. am amerikanischen überstellung will el-Masri den Beamten Lehmann „rela-         Generalkonsulat in Hamburg gewesen sein könnte. tiv“ zügig als „Sam“ erkannt haben. Bei dem anschließen- Der Zeuge Hofmann hat in diesem Zusammenhang ge- den direkten Kontakt mit Lehmann war sich el-Masri genüber dem Ausschuss erklärt, dass die Staatsanwalt- jedoch „nicht mehr hundertprozentig sicher“. Der gegen- schaft München I „an gewissen Sam-Varianten noch ak- übergestellte Beamte sei nicht so sportlich wie „Sam“, er tiv“ arbeite (Protokoll-Nummer 6, S. 35). Auch der Zeuge habe einen etwas stärkeren Bauch und es könne sein, dass Stern hat angedeutet, dass es eine „Sam-Variante“ gäbe, „Sam“ im Gesicht schmaler war. Auch habe „Sam“ nicht die in Richtung CIA ginge, die Ermittlungen hierzu je- ganz so graues, dafür aber glatteres Haar gehabt. In einem doch noch nicht ganz abgeschlossen seien. Vermerk vom 21. Februar 2006 hielt das Polizeipräsidium Schwaben für die Staatsanwaltschaft München I fest:           Aus den dem Ausschuss vorgelegten und als „Geheim“ „Der Geschädigte hat den betreffenden Beamten bei einer       eingestuften Akten ließen sich keine konkreten Anhalts- am 20.02.06 durchgeführten Wahlgegenüberstellung und          punkte für eine Identifizierung des genannten Mit- einem zusätzlichen direkten Kontakt nicht sicher identifi-    arbeiters der CIA als „Sam“ ableiten. Ermittlungen der ziert“. Gegenüber dem Ausschuss hat el-Masri bei seiner       Staatsanwaltschaft München I ergaben, dass weder der Vernehmung erklärt, er sei sich nach dem direkten Kon-        genannte Mitarbeiter noch seine Frau bei der Firma „Me- takt mit Lehmann „nicht mehr zu 100 Prozent sicher, son-      tro“ als Inhaber einer Kundenkarte registriert waren, wie dern nur noch zu 90 Prozent“ sicher gewesen, dass             es „Sam“ gegenüber el-Masri während des Fluges nach Lehmann „Sam“ sei.                                            Albanien über seine Frau gesagt hat (vgl. oben S. 110). Parallel dazu wurden die Ermittlungen zu einer mögli-         Der Ausschuss hat am 18. Mai 2006 die Vernehmung von chen Identität von Lehmann mit „Sam“ fortgeführt. Insbe-      V. beschlossen. Der Vorsitzende sprach für den Ausschuss sondere führte das Polizeipräsidium Schwaben im               mit Schreiben vom 1. Juni 2006 an den Botschafter der Auftrag der Staatsanwaltschaft München I weitere Befra-       USA in Berlin die Bitte aus, die parlamentarische Arbeit gungen durch und wertete Belege der Zeiterfassung,            des Ausschusses zu unterstützen und bat u. a. um die Dienstreisebelege und Stärkemeldungen des Bundeskri-          Möglichkeit, V. als Zeugen zu vernehmen. Mit Schreiben minalamts aus. Zusammenfassend stellte das Polizeiprä-        vom 19. Oktober 2006 hat der Vorsitzende den Botschaf- sidium Schwaben zur Bewertung der „Spur Lehmann“              ter an sein vorhergehendes Schreiben erinnert und erneut mit Schreiben vom 10. April 2006 an die Staatsanwalt-         um eine Nachricht an den Ausschuss gebeten. Bisher ist schaft München I fest, dass „EKHK Lehmann weder im            keine Antwort beim Ausschuss eingegangen. Frühjahr 2004 noch im Mai 2004 in Afghanistan war.“ Für die Zeit des Rückfluges el-Masris am 27. Mai 2004 konnte das Polizeipräsidium ein Treffen von Lehmann           ccc) Leiter des Gefängnisses der Eagle Base mit einem Journalisten in Berlin nachweisen. Der Ausschuss ist auch einem Hinweis nachgegangen, Mit Schreiben vom 29. Mai 2006 teilte der Leitende            „Sam“ könnte der Leiter eines Gefängnisses im Kosovo Oberstaatsanwalt München I dem Bundeskriminalamt              oder in Bosnien sein. Auch diese Variante konnte jedoch mit, dass el-Masri den Beamten Lehmann bei einer per-         letztlich durch den Ausschuss nicht verifiziert werden.
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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode                   – 113 –                         Drucksache 16/13400 ddd) Deutschkenntnisse und Wissen von                        leramt, der Zeuge Uhrlau, hat versichert: „Das Bundes- „Sam“                                                kanzleramt und der Bundesnachrichtendienst haben erst nach Rückkehr des Khaled el-Masri nach Deutschland Zu der Frage, ob die perfekten Deutschkenntnisse des         von dessen Existenz sowie seiner Festnahme und Gefan- „Sam“ ein Beweis dafür seien, dass dieser ein Mitarbeiter    genschaft erfahren.“ (Protokoll-Nummer 23, S. 85) einer deutschen Stelle ist, hat der Leiter der BND-Resi- dentur in Skopje, der Zeuge L. bekundet: bbb) Bundeswehr „Das ist ja unsere grenzenlose Naivität, dass wir glauben, die Amerikaner brauchen für eine Sonderoperation einen       Der Ausschuss hat den Verbindungsoffizier Detlev deutschen Muttersprachler oder so etwas. Die haben in je-    Konrad Adelmann als Zeugen vernommen. Dieser war in dem Land eine ganze Kompanie von fünf „Deutschen“,           dem Zeitraum der Gefangenschaft von el-Masri im Auf- die perfekt schwäbisch oder bayerisch sprechen. In Maze-     trag des Einsatzführungskommandos in Potsdam im donien ebenfalls: Sie haben albanische Angestellte an        Rahmen der Operation Enduring Freedom in Baghram ihrer Botschaft. Sie brauchen keinen deutschen Dolmet-       stationiert. In dieser Funktion nahm er an den Lagebe- scher, sie brauchen auch keinen deutschen Fachspezialis-     sprechungen der deutschen nachrichtendienstlichen Zelle ten. Das haben die alles mit im Paket, wenn 20 Leute ein-    (GENIC) teil. Häufig war er auch im Headquarter der fliegen. Wir müssen einfach einmal begreifen, dass wir       ISAF in Kabul. nicht nach Sam in Deutschland suchen müssen, sondern         Er hat bekundet, in dieser Zeit nichts von der Gefangen- Sam ist irgendein Ermittler in amerikanischen Diensten.      schaft von el-Masri gehört zu haben. Zu dem Gefängnis Das ist ganz verständlich; die würden nie einen Deut-        in Baghram habe er keinen Zutritt gehabt. Gespräche über schen in eine Sonderoperation mit hinein nehmen“ (Pro-       dortige Folter an Gefangenen oder über die Verbringung tokoll-Nummer 8, S. 91).                                     der Gefangenen nach Guantánamo habe er mit den Kolle- gen von der US-Seite nicht geführt. eee) Bundesnachrichtendienst ccc) Bundeskriminalamt Der Zeuge Uhrlau hat ausgesagt, Bedienstete des Bun- desnachrichtendienstes hätten weder an der Befragung         Vom Bundeskriminalamt hat der Ausschuss als Zeugen von el-Masri in Mazedonien noch in Afghanistan teilge-       den kriminalpolizeilichen Verbindungsbeamten in Ka- nommen. „Sam“ sei kein Mitarbeiter des BND und auch          bul, KHK Michael Pabst, vernommen. Dieser war wäh- keine vom BND beauftragte Person.                            rend des gesamten Entführungszeitraumes in Afghanis- tan. Sein Tätigkeitsfeld umfasste insbesondere die gg)     Kenntnisse deutscher Mitarbeiter in                  Unterstützung von Ermittlungsverfahren, strategische Be- Afghanistan                                          obachtung der Lage und Aufgaben im Bereich der poli- zeilichen Ausstattungs- und Ausbildungshilfe. Der Untersuchungsausschuss ist der Frage nachgegangen, ob Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes, der Bun-       Von el-Masri hörte er nach eigenem Bekunden das erste deswehr oder des Bundeskriminalamtes, die während der        Mal im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlun- Gefangenschaft von Herrn el-Masri in Afghanistan wa-         gen im Jahr 2004. Vorher habe er keine Erkenntnisse ren, Kenntnis über dessen Entführung erlangten.              darüber gehabt, dass in Baghram oder anderen US-Ge- fängnissen auch Deutsche festgehalten würden. An Ver- nehmungen der Amerikaner habe er nie teilgenommen. aaa) Bundesnachrichtendienst Der damalige Resident des BND in Kabul hat gegenüber         4.     Kenntnisnahme durch Bundesregierung dem Ausschuss bekundet, er habe von el-Masris Ge- fangenschaft in Afghanistan nichts mitbekommen. Von          a)     Das Gespräch zwischen Botschafter Coats den Kollegen des US-Partnerdienstes sei er nicht infor-             und Bundesminister Schily miert worden. Nachdem der Irakkrieg ohne Mitwirkung          aa)    Gespräch am Pfingstmontag Deutschlands begonnen wurde, sei „das Verhältnis zu den Amerikanern wahnsinnig abgekühlt, auch auf unserer           Am Pfingstmontag, dem 31. Mai 2004 unterrichtete der Ebene“ (R. G., Protokoll-Nummer 14, S. 82). Von den          damalige Botschafter der Vereinigten Staaten von Ame- Renditions der Amerikaner habe er erst im Jahr 2006 er-      rika Daniel Ray Coats den damaligen Bundesinnenminis- fahren. Über die Ergebnisse von Gefangenenbefragungen        ter Schily im Büro des Ministers über die Gefangennahme sei mit der CIA nie gesprochen worden; Mitarbeiter deut-     eines Deutschen im Rahmen des Kampfes gegen den Ter- scher Behörden seien an solchen Vernehmungen nie be-         ror. Öffentlich bekannt wurde die Tatsache des Gesprächs teiligt gewesen.                                             durch einen Artikel in der amerikanischen Tageszeitung Washington Post vom 4. Dezember 2005. Der damalige BND-Präsident, der Zeuge Dr. Hanning hat bekundet, es lägen „keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, aaa) Die Initiative dass deutsche Behörden vor der Rückkehr von Herrn el- Masri irgendeine Kenntnis von der Entführung hatten.“        Das Gespräch zwischen dem Botschafter und dem Bun- Der damals für die Beaufsichtigung des Bundesnachrich-       desinnenminister soll auf Initiative der US-Seite zustande tendienstes zuständige Abteilungsleiter im Bundeskanz-       gekommen sein. Der Gesprächswunsch wurde nach Be-
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Drucksache 16/13400                                     – 114 –              Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode kunden des Zeugen Otto Schily sehr kurzfristig über das      leased“), was sich aber nachher als nicht zutreffend Lagezentrum des Bundesinnenministeriums an den Bun-          herausstellte – als Grundlage der Prüfung. desminister herangetragen. Wann der Gesprächswunsch an Schily herangetragen worden ist, ob am selben Tag         Nachfragen zu Einzelheiten der Verschleppung seien – so oder einige Tage vorher, ist dem Zeugen nicht mehr erin-     der Zeuge Schindler – seitens des Bundesinnenministers nerlich gewesen. Er hat dem Ausschuss bekundet: „Ich         nicht gestellt worden. Die beiden Mitarbeiter sollen sich vermute eher, dass es noch am selben Tage war, am Mon-       nicht an dem Gespräch beteiligt haben. tag, also über das Lagezentrum, oder vielleicht einen Tag Der Bundesinnenminister Schily soll – so die überein- vorher, am Sonntag“ (Protokoll-Nummer 22, S. 94). stimmenden Zeugenaussagen von Schily selbst, dem da- Ein Hinweis auf den Inhalt des erbetenen Gesprächs sei       mals anwesenden Zeugen Schindler sowie dem Vorge- dabei nicht mitgeteilt worden.                               setzten von Schindler, Abteilungsleiter Krause, dem Schindler im Nachgang berichtete – das Verhalten der Amerikaner spontan missbilligt und die amerikanische bbb) Teilnehmer des Gesprächs                                Seite gebeten haben, die deutschen Behörden bei ihren Neben dem Bundesminister und dem Botschafter nahmen          Ermittlungen in diesem Fall zu unterstützen. an diesem Gespräch nach Angaben des Zeugen Otto Schily der Leiter der Unterabteilung P II im Bundesminis-    ddd) Vertraulichkeitszusage terium des Innern („Terrorismusbekämpfung“), der Zeuge Gerhard Schindler, sowie ein Angehöriger der US-Bot-         Der Botschafter soll um absolute Vertraulichkeit dieser schaft teil.                                                 Information gebeten haben. Der damalige Bundesinnen- minister sagte diese absolute Vertraulichkeit nach eigener Darstellung auch zu. Ob die Vertraulichkeitszusage be- ccc) Inhalt des Gesprächs reits zu Beginn des Gesprächs erfolgte, hat der Ausschuss Der Botschafter soll das Gespräch mit dem Hinweis er-        nicht aufklären können. Der Zeuge Gerhard Schindler hat öffnet haben, man habe einen „Fehler“ gemacht. Eine          sich daran erinnert, dass „sicherlich“ während des Ge- Person namens el-Masri sei aufgegriffen worden, der im       sprächs und auf jeden Fall am Ende des Gesprächs die Besitz eines deutschen Passes sei. Es sei weder eine Zeit-   Vertraulichkeit zugesichert worden sei. Ob das Gespräch angabe gemacht bzw. ein Zeitraum genannt worden noch         schon vertraulich eingeleitet wurde, sei ihm nicht mehr sei ein Verbringungsort mitgeteilt worden; das Land          erinnerlich. Für den Zeugen Schily – so hat er vor dem Afghanistan sei nicht genannt worden. Allerdings sei mit-    Ausschuss bekundet – ergab sich die Vertraulichkeit aus geteilt worden, dass die Festnahme weder in Deutschland      dem gesamten Zusammenhang des Gesprächs. noch in der Europäischen Union stattgefunden habe. Der Der Bundesinnenminister hielt es nach eigenem Bekun- Betroffene habe sich auf einer Warnliste der Amerikaner den für zwingend erforderlich, sich an die Vertrau- befunden. Man habe angenommen, dass der deutsche lichkeitszusage zu halten. Anders sei ein ungestörter Pass gefälscht sei. Es habe sich herausgestellt, dass der Informationsaustausch mit den Amerikanern nicht zu ge- Pass echt sei; der Terrorismusverdacht habe sich nicht be- währleisten gewesen. Allerdings gebe es hierfür Grenzen: stätigt. Bei Herrn el-Masri habe man sich entschuldigt, mit ihm Stillschweigen vereinbart und ihm Geld gegeben.      Wäre el-Masri noch in Gefangenschaft gewesen, wäre das eine völlig andere Situation gewesen. „Dann hätten Die Teilnehmer des Gesprächs, Schily und Schindler ha-       wir sofort initiativ werden müssen, um zugunsten des ben gegenüber dem Ausschuss bekundet, es sei auch mit-       deutschen Staatsangehörigen darauf hinzuwirken, dass geteilt worden, dass el-Masri inzwischen wieder frei sei.    die Freilassung erfolgt“ (Schily, Protokoll-Nummer 22, Zwar wurde im Bundesministerium des Innern kurz nach         S. 76). Als Beispiel für eine Güterabwägung gegen die Erscheinen des Artikels in der Washington Post über das      Zusicherung von Vertraulichkeit hat Schily den Fall Gespräch zwischen Schily und Coats eine „erste rechtli-      Motassedeq genannt. Es sei zwar an die USA eine Zusage che Prüfung“ durch die Unterabteilung P II angefertigt, in   gegeben worden, dass die Protokolle, die der deutschen der es heißt, es werde „davon ausgegangen, dass die deut-    Regierung zur Gefahrenabwehr zugänglich gemacht wor- sche Seite erst in einem Zeitpunkt informiert worden         den sind, vertraulich behandelt und nicht weitergegeben wäre, in dem die amerikanische Seite bereits zur Freilas-    werden. In diesem Aktenkonvolut habe sich aber eine sung el-Masris entschlossen war (Information nunmehr         Passage befunden, die möglicherweise zugunsten des An- um die bevorstehende Freilassung politisch einzuklei-        geklagten Motassedeq entlastend zu interpretieren war. den)“, was dafür sprechen könnte, dass el-Masri zum          Da habe er entschieden, dass bei allem Verständnis für Zeitpunkt des Gesprächs noch nicht wieder in Freiheit        das Geheimhaltungsbedürfnis im Rahmen der Terroris- war. Allerdings bezieht sich die Prüfung des Bundes-         musabwehr dem Gericht eine solche Information nicht se- innenministeriums ausschließlich auf den Bericht der         henden Auges vorenthalten werden dürfe, möglicher- Washington Post und nimmt allein die dort behaupteten        weise mit dem Risiko, dass eine Fehlverurteilung Umstände – insbesondere die Behauptung, der US-Bot-          zustande käme. In diesem Fall habe die Güterabwägung schafter habe nicht von erfolgter, sondern bald bevorste-    ergeben, dass diese Information an das Hamburger Ge- hender Freilassung gesprochen („would soon be re-            richt zu gehen hat.
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