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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode                   – 125 –                          Drucksache 16/13400 Für den Terrorismusexperten des BfV, Dr. K., war von In-     ten. Am nächsten Tag seien sie weiter in ein anderes Ge- teresse, ob in der Person Kurnaz Merkmale einer Radika-      fängnis gefahren. Da ihm während der Fahrt ein Sack lisierung, wie sie dem BfV damals bekannt war, erfüllt       über den Kopf gestülpt worden sei, habe er nicht sehen waren und ob es in seiner Umgebung Bemühungen gab,           können, wo sich dieses Gefängnis befunden habe. Dies Personen gezielt zu rekrutieren. Als Ergebnis hat er dem     sei ein Isolationsgefängnis gewesen, in dem er keine Ausschuss berichtet: „Die Frage, ob er in ein etabliertes,   Nachbarn gehabt habe. Wenig später sei er in ein anderes bestehendes Netzwerk eingebunden war und auf einem           Gefängnis verlegt worden. Auf dem Weg dorthin habe er bereits etablierten gesicherten Weg nach Pakistan gereist    wieder einen Sack über dem Kopf gehabt, habe jedoch ist und dort Ansprechpartner hatte, konnte ich nach dem      durch seine Zellennachbarn erfahren, dass er sich in Ergebnis der Befragung als relativ unwahrscheinlich an-      Peshawar, in der Nähe des Flughafens, befinde. sehen. […] Er war nicht strukturiert in ein Netzwerk ein- gebunden. Es deutete zu dem Zeitpunkt nichts darauf hin,     Laut Unterlagen des Kombatantenstatusüberprüfungstri- dass es eine systematische Rekrutierung und Schleusung       bunals in Guantánamo wurde Kurnaz bereits von der pa- von Personen aus dem Bereich Bremen nach Pakistan/           kistanischen Polizei gefragt, wo sein Reisebegleiter Afghanistan gab“ (Protokoll-Nummer 30, S. 78).               Selçuk Bilgin sei und in welchem Verhältnis er zu ihm stehe. Vor dem Tribunal gab er an, er sei von den Pakis- Nach Einschätzung des Delegationsmitglieds D. schienen       tani in einem unterirdischen Gefängnis gehalten worden. die Angaben von Murat Kurnaz glaubwürdig und authen-         Schon während seiner Haft bei den Pakistani sei er von tisch. Die Kurnaz befragenden BND-Mitarbeiter kamen          Amerikanern befragt worden (Dokument Nummer 70). damals zu dem abschließenden Ergebnis, Murat Kurnaz sei in Pakistan schlicht „zur falschen Zeit am falschen      Irgendwann wurde Kurnaz nach eigener Darstellung an Ort“ gewesen. Der einzige Punkt, der aus Sicht des Di-       Amerikaner übergeben und in Kandahar/Afghanistan in plom-Psychologen D. zu Restzweifeln Anlass gab, war,         einem amerikanischen Gefängnis untergebracht. Die dass der Anlass der Reise nie in irgendeiner Form umge-      Zelte, unter denen die Gefangenen schlafen mussten, hät- setzt werden konnte. Auch der BfV-Vertreter Dr. K. wollte    ten weder über einen Boden noch Seiten verfügt. allerdings noch verbleibende Zweifel an den Angaben von Kurnaz durch Klärung des Erwerbs des Flugtickets         bb)     Vermutlich gegen Kopfgeld verkauft ausräumen. Diese Zweifel hätten sich auf seine Absichten bezogen.                                                     Erst viel später, bei den Verhören in dem Lager Gu- antánamo habe er von den Amerikanern gesagt bekom- Zu den Einzelheiten der Befragungsergebnisse der Mit-        men, dass die Pakistaner Geld für ihn bekommen hätten. arbeiter von BND und BfV siehe unter c)dd), S. 166 ff.       Das Kopfgeld soll zwischen 3 000 und 5 000 Dollar betragen haben. Die Plausibilität dieser Angabe ist inzwi- Zu entsprechenden Hinweisen aus seinem Bremer Um- schen in einer Untersuchung des US-Repräsentantenhauses feld, denen die Kriminalpolizei nachging, siehe unten: bestätigt worden. Der Vorsitzende des Unterausschusses „2. Ermittlungen gegen Kurnaz in Bremen“ (S. 140 ff.). für Internationale Organisationen und Menschenrechte Bill Delahunt hat am 20. Mai 2008 in seinem Eröffnungs- b)      Festnahme in Pakistan und Verbringung                statement zu einer Anhörung zu den Fehlern von nach Kandahar/Afghanistan                            Guantánamo erklärt, die Mehrheit der Gefangenen sei aa)     Umstände der Festnahme                               Opfer eines Kopfgeld-Systems geworden; nur 5 Prozent der Gefangenen sei von Angehörigen der US-Streitkräfte Am 1. Dezember 2001 war Kurnaz auf dem Weg zum               festgenommen worden, der Rest sei von Afghanen und Flughafen in Peshawar, von wo aus er nach seinen Anga-       Pakistanis „eingekauft“ worden. ben nach Deutschland zurückfliegen wollte. Der amerikanische Rechtsanwalt von Murat Kurnaz, Als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss hat Kurnaz          Baher Azmy hat vor dem Untersuchungsausschuss bekun- berichtet, bei der Kontrolle in Peshawar sei der Kleinbus,   det, nur 8 % der Gefangenen von Guantánamo seien al- in dem viele Zivilisten saßen, angehalten worden. Ein        Qaida-Kämpfer und nur 5 Prozent der Gefangenen seien Polizist habe seinen Ausweis sehen wollen. Nachdem           von amerikanischen Soldaten auf dem Schlachtfeld auf- Kurnaz ihm den Ausweis gezeigt habe, musste er aus dem       gegriffen worden. Alle andern seien von der Nordallianz Bus aussteigen. Seine Tasche musste er – laut Unterlagen,    oder der pakistanischen Regierung den USA überstellt die dem Zeugen Uhrlau vorgelegen haben – im Bus las-         worden. Verteidigungsminister Rumsfeld habe damals ge- sen; sie blieb bei seinem Begleiter. Direkt am Kontroll-     prahlt, es würden so viele eine Belohnung versprechende punkt habe es ein Polizeirevier gegeben. Dort sei er be-     Flugblätter abgeworfen, wie in Chicago im Dezember fragt worden. Er habe sein Rückflugticket vorgezeigt,        Schneeflocken fielen. Allein die pakistanische Regierung aber die Polizisten hätten ihn dennoch festgehalten. Sie     habe über 300 Männer an die Amerikaner verkauft. Mit hätten ihm erzählt, am nächsten Tag könne er wieder zu-      großer Sicherheit könne man annehmen, dass Kurnaz ge- rück. Dies hätten sie die ersten Tage immer wieder er-       gen Geld überstellt wurde. zählt. Ein Telefon, nach dem er gefragt hatte, habe er nicht erhalten. Er sei in drei unterschiedlichen Gefängnis-  Ein anonymer Anrufer, eine junge Stimme, soll laut sen gefangen gehalten worden. Das erste habe ungefähr        Rabiye Kurnaz ihr Ende Januar 2002 gesagt haben, er sei 45 Autominuten vom Festnahmeort entfernt gelegen.            mit ihrem Sohn in Pakistan gewesen, Murat sei unschul- Dort hätten die Pakistaner ihn einen Tag lang festgehal-     dig, er habe in Pakistan eine Koranschule besucht. Als
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Drucksache 16/13400                                    – 126 –              Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Kurnaz zurück gewollt habe, sei er von Pakistanern fest-    beschränkt sich auf die knappe Darlegung des Grund- genommen und den Amerikanern übergeben worden. Da-          sachverhalts.“ (Protokoll-Nummer 47, S. 93) Das LKA bei habe Geld eine Rolle gespielt.                          hatte selbst keine Kontakte zu den USA. cc)     Misshandlungen und Folter in Kandahar               dd)     Deutsche Bewacher In dem Gefangenenlager in Kandahar war Kurnaz seinen        Eine angebliche Begegnung mit deutschen Soldaten des Angaben zufolge vielfach Misshandlungen und Folter          KSK in Kandahar, von denen die Gefangenen zum Teil ausgesetzt.                                                 bewacht wurden, hat der Ausschuss wegen der nach Arti- Als Zeuge vor dem Ausschuss hat Kurnaz geschildert, die     kel 45a Absatz 2 des Grundgesetzes stattfindenden aus- Gefangenen hätten einen Tag ohne Kleidung in der Kälte      schließlichen Untersuchung durch den Verteidigungsaus- verbringen müssen. „Das Wasser, was die Soldaten ge-        schuss nicht weiter untersucht. trunken haben, diese Plastikbotteln, diese Plastikbehälter  Im Einzelnen ging der Verteidigungsausschuss folgenden – Das Wasser innen drin, wenn sie es stehen gelassen ha-    Fragen nach: ben, ist eingefroren. So kalt war es.“ Am nächsten Tag hätten die Amerikaner ihnen einen Overall mit Knöpfen       1. Welche Kontakte hatten Angehörige der Bundeswehr gegeben, der jedoch nicht viel gebracht habe gegen die          mit dem türkischen Staatsbürger Murat Kurnaz wäh- Kälte. Die Gefangenen hätten draußen leben müssen. Es           rend dessen Inhaftierung durch die US-Streitkräfte im habe nur sehr wenig zu essen gegeben und das nur einmal         Zeitraum von ca. November 2001 bis ca. Februar am Tag. Sie seien als Terroristen beschimpft und täglich        2002? geschlagen und getreten worden. Einmal sei sein Kopf in     2. Wurde Murat Kurnaz im Rahmen dieser Kontakte einen Wassereimer gesteckt worden; ihm sei stark in die         durch Angehörige der Bundeswehr in seiner körperli- Magengrube geschlagen worden, so dass er Wasser ein-            chen Integrität beeinträchtigt, und wenn ja, wie und atmen musste. Die schmerzhafteste Folter sei jedoch das         durch wen? An-den-Ketten-Hängen gewesen, bei dem man an Ketten gefesselt hochgezogen worden sei und mehrere Stunden        3. Welche Personen innerhalb der Bundeswehr und im hängen musste. Bei einer solchen Behandlung seien               Bundesministerium der Verteidigung hatten gegebe- Leute gestorben. Wiederholt sei man mit einem Gewehr            nenfalls welche Kenntnis über die Kontakte von An- bedroht und mit Elektroschocks an den Füßen gefoltert           gehörigen der Bundeswehr zu Murat Kurnaz? worden. Bei Verhören seien die Gefangenen getreten oder 4. Welche Einsätze haben KSK-Kräfte von ca. November mit den Fäusten und auch mit irgendwelchen Gegenstän- 2001 bis ca. November 2002 in Kandahar durchge- den geschlagen worden: „Wir sind gefesselt gewesen. Es führt, nach welchen Einsatzregeln haben sie dabei ge- ist in Kandahar so gewesen, dass wir uns, wenn das handelt und welchen Einfluss hatten Dienststellen in Escort-Team gekommen ist, auf den Boden legen müssen, der Bundeswehr und das Bundesministerium der Ver- auf den Bauch. Sie haben unsere Hände von hinten gefes- teidigung auf diese Einsätze? selt und haben uns die Shackles [Handschellen] an unsere Füße angelegt. Bei dem Verhör müssen wir dann im            5. Welche Personen in der Bundeswehr und im Bundes- Schneidersitz nach hinten – ich weiß nicht, wie ich sagen       ministerium der Verteidigung hatten je welche Kennt- soll –, also die Beine kreuzweise übereinander und hin-         nis über die KSK-Einsätze in Kandahar von ca. No- knien.“ (Protokoll-Nummer 28, S. 56, 78)                        vember 2001 bis ca. November 2002? Sein späterer amerikanischer Anwalt Azmy hat bekundet,      Der Verteidigungsausschuss stellte unter anderem fest, Kurnaz habe sich zunächst sehr zurückgehalten, über         dass deutsche Soldaten in der Nacht vom 5. auf den 6. Ja- diese Erlebnisse zu reden. Im Wesentlichen habe er genau    nuar 2002 Kenntnis von der Gefangennahme des Murat diese Dinge schließlich berichtet. Azmy hat ergänzt,        Kurnaz und von dessen Bezügen zu Deutschland erhiel- Kurnaz habe ihm auch von angedrohten Erschießungen          ten. Zuvor waren am 3. Januar 2002 bei der Stabsabtei- erzählt.                                                    lung Fü S V im BMVg Informationen zu Murat Kurnaz Angeblich wussten die amerikanischen Vernehmer eini-        eingegangen. Der damalige Bundesverteidigungsminis- ges über Kurnaz und sein Verhalten vor seiner Abreise       ter Scharping erhielt hiervon keine Kenntnis. Eine Unter- aus Bremen. Kurnaz hat angegeben, bei den Verhören sei      richtung der Familie des Gefangenen oder anderer Hilfe- er gefragt worden, warum er sein Mobiltelefon vor der       leistungen durch die im BMVg informierten Stellen Reise verkauft und was er mit dem von der Bank abgeho-      unterblieben. benen Geld gemacht habe (vergleiche unten: a)cc)ccc),       Hinsichtlich des weiteren Ergebnisses der Untersuchung S. 143). Allerdings kann ausgeschlossen werden, dass        wird auf den Bericht des Verteidigungsausschusses vom diese Informationen über das BKA zu den Amerikanern         15. Oktober 2008 auf Bundestagsdrucksache 16/10650 gelangt sind. Nach Aussage des Bremer Polizeibeamten        verwiesen. KOK Molde auf die Frage nach dem Inhalt der an das BKA berichteten Informationen (Verkauf des Handys,          ee)     Abtransport aus Kandahar Kontobewegungen) sind diese Information vom Bremer LKA noch nicht einmal an das BKA weitergegeben wor-         Ende Januar 2002 wurde angefangen, Gefangene aus dem den: „Nein, diese Details führt man dort nicht auf. Man     Lager fortzubringen. Wohin diese gebracht wurden, war
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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode                     – 127 –                           Drucksache 16/13400 den Gefangenen unbekannt. Murat Kurnaz hat dem Aus-            Grundlage für die Errichtung eines Gefangenenlagers für schuss als Zeuge seine Verbringung von Kandahar nach           die Gefangenen im „war on terror“ in der Bucht von Guantánamo geschildert:                                        Guantánamo war die Militärverordnung des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika über die Inhaftie- „Sie haben alle paar Tage in Kandahar Gefangene aufge-         rung, Behandlung und Strafverfolgung von bestimmten sammelt, hinter einem bestimmten NATO-Draht, jeweils ausländischen Staatsbürgern vom 13. November 2001 fünf bis 15 Leute circa oder auch 20. Alle paar Tage ha- (Dokument Nummer 73). Sie erlaubt dem US-Verteidi- ben sie die aufgesammelt und weggeholt. Dann haben wir gungsministerium im Ergebnis, Ausländer ohne Anklage- diese Gefangenen nie wieder gesehen. Es war uns schon klar, dass diese Leute irgendwo anders hingebracht wer-        erhebung auf unbestimmte Zeit in Gewahrsam zu neh- den. Aber wir wussten halt nicht jetzt, ob sie in ihre eige-   men. Ferner schließt die Verordnung die Einlegung von nen Heimatländer gebracht werden oder nach Amerika             Rechtsmitteln in Verfahren vor US-amerikanischen, aus- oder sonst wo; wussten wir nicht. Jeden Abend, wenn sie        ländischen oder internationalen Gerichten aus. Die Mili- diese Gefangenen aufgerufen und aufgesammelt haben,            tärverordnung sah vor, dass Verfahren gegen Gefangene dann haben wir die halt nie wieder gesehen. Wir wussten,       nur vor einer Militärkommission stattfinden können. dass die irgendwo anders hin verlegt werden. Wohin, Zu den Vorraussetzungen, jemanden in unbeschränkte wussten wir nicht. Von Kuba hätte nie jemand was ahnen Haft ohne ein Verfahren vor den ordentlichen Gerichten können in Kandahar. Davon war nicht die Rede […].“ (Protokoll-Nummer 28, S. 57)                                   zu setzen, heißt es in der Militärverordnung, das amerika- nische Militär müsse „Grund zu der Annahme haben, Am 1. oder 2. Februar 2002 war auch Murat Kurnaz an            dass er oder sie der Reihe – wegen der Haft verlor Kurnaz sein Zeitge- fühl, so dass sich der genaue Termin nicht mehr feststel-      i.   Mitglied der Organisation al-Qaida ist oder war; len lässt: „Sie haben mich aufgerufen: ‚Zero-five-three, ii. an internationalen terroristischen Akten beteiligt war get ready for escorting!‘ – Dann kamen sie, haben mich oder dazu Beihilfe leistete oder mit anderen verein- weggeholt und mit anderen Gefangenen halt zusammen- getan, die sie auch von anderen unterschiedlichen Grup-             barte, solche Akte zu begehen oder Vorbereitungs- pen aufgesammelt haben. Irgendwann in der Nacht haben               arbeiten dazu leistete, oder beabsichtigte solche Akte sie uns noch mal frisch rasiert und haben uns die Masken            zu begehen, und damit den Vereinigten Staaten von aufgesetzt, fertig gemacht für den Flug. Irgendwann ha-             Amerika, ihren Bürgern, ihrer nationalen Sicherheit, ben sie uns abgeholt und ins Flugzeug gebracht. […]                 ihrer Außenpolitik oder Wirtschaft Schaden oder Meine Augen waren verbunden. Ich habe Ohrschutz ge-                 sonst nachteilige Auswirkungen beifügte, androhte habt. Ich konnte die Zeit nicht gut einschätzen. Ich habe           oder beabsichtigte beizufügen; oder ab und zu auch mal geschlafen, versucht zu schlafen. Ich iii. wissentlich einem oder mehreren Individuen wie in kann die Zeit nicht sagen ganz genau. Es wurde uns nicht gesagt, dass sie uns nach Kuba transportieren. Davon ha-            den Unterparagraphen (i) oder (ii) beschrieben Zu- ben wir auch nichts gewusst. Auch, wo ich angekommen                flucht gewährte.“ bin in Kuba, wusste ich nicht, dass ich auf Kuba bin“          Das Justizministerium der Vereinigten Staaten empfahl (Protokoll-Nummer 28, S. 57 f.).                               am 28. Dezember 2001 dem US-Verteidigungsministe- rium, ausländische Gefangene außerhalb des Hoheitsge- c)     Guantánamo Bay                                          bietes der USA festzuhalten, da diesen so das Recht, sich zur Haftprüfung an US-Bundesgerichte zu wenden, vor- Der Ausschuss hat sich damit beschäftigt, wie es Murat enthalten werden könne. Kurnaz im Lager auf dem US-Marinestützpunkt Gu- antánamo Bay erging, wie er die Befragung durch deut-          Am 7. Februar 2002 verfügte Präsident Bush, dass Gefan- sche Sicherheitsbehörden erlebte und welche Unterstüt-         gene aus den Reihen der al-Qaida nicht als Kriegsgefan- zung bzw. welchen Beistand er von Seiten der türkischen        gene zu betrachten seien und auch allgemein nicht unter Regierung, dem Roten Kreuz und von Anwälten erfuhr.            den Schutz der vier Genfer Konventionen fielen, wobei gleichzeitig angeordnet wurde, dass die Gefangenen mit aa)    Das Gefangenenlager auf Guantánamo                      Menschlichkeit, und, somit angemessen und unter Be- rücksichtigung der militärischen Notwendigkeit, im Ein- aaa) Die Anordnung und Einrichtung                             klang mit den Genfer Konventionen zu behandeln seien. des Lagers                                              Nach dem gemeinsamen Artikel 3 der Genfer Konventio- Die US-Regierung beabsichtigte, im Zusammenhang mit            nen sind faire Standards für Gerichtsverfahren vorzuse- dem Krieg in Afghanistan festgenommene Kämpfer da-             hen sowie Folter, Grausamkeit und „Beeinträchtigung der ran zu hindern, auf das „Schlachtfeld“ zurückzukehren          persönlichen Würde, namentlich erniedrigende und ent- (Dokument Nummer 71). Für eine Internierung in                 würdigende Behandlung“ verboten. Die Vorschrift gilt Guantánamo seien nach Angaben des damaligen US-Ver-            nach herrschender Meinung über ihren Wortlaut hinaus, teidigungsministers Donald Rumsfeld „die Schlimmsten           auch für internationale bewaffnete Konflikte als Minimal- der Schlimmen“ vorgesehen, „die ganz harten Fälle“ (Do-        standard, da sie insoweit Völkergewohnheitsrecht wider- kument Nummer 72).                                             spiegelt.
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Drucksache 16/13400                                     – 128 –             Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode 2002 wurden die Inhaftierten in ein Lager mit festen Artikel 3 der Genfer Abkommen über die Behandlung Mauern, „Camp Delta“, verlegt. Später wurden weitere von Kriegsgefangenen (Dokument Nummer 74): Lager errichtet. Im Falle eines bewaffneten Konflikts, der keinen inter- nationalen Charakter aufweist und der auf dem Gebiet        ccc) Folter und Misshandlungen einer der Hohen Vertragsparteien entsteht, ist jede der am Konflikt beteiligten Parteien gehalten, wenigstens       Dem Weißen Haus wurde am 1. August 2002 ein vertrau- die folgenden Bestimmungen anzuwenden:                      liches Memorandum des US-Justizministeriums vorge- legt. In den darin enthaltenen Empfehlungen hieß es, der 1. Personen, die nicht direkt an den Feindseligkeiten       Präsident könne Folter genehmigen, wo eine „Notwen- teilnehmen, einschließlich der Mitglieder der be-       digkeit“ zur „Selbstverteidigung“ bestehe. Es gebe aber waffneten Streitkräfte, welche die Waffen gestreckt     auch eine breite Palette an Maßnahmen, die, obwohl sie haben, und der Personen, die infolge Krankheit, Ver-    grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlun- wundung, Gefangennahme oder irgendeiner anderen         gen darstellen können, die keine Folter seien. Die Grenze Ursache außer Kampf gesetzt wurden, sollen unter        werde erst überschritten bei der Zufügung von Schmer- allen Umständen mit Menschlichkeit behandelt wer-       zen, die denen entsprechen, die mit ernsthaften körperli- den, ohne jede Benachteiligung aus Gründen der          chen Verletzungen wie Organversagen, Beeinträchtigung Rasse, der Farbe, der Religion oder des Glaubens,       von körperlichen Funktionen oder gar Tod einhergehen des Geschlechts, der Geburt oder des Vermögens          (Dokument Nummer 75). oder aus irgendeinem ähnlichen Grunde. Zu diesem        US-Verteidigungsminister Rumsfeld genehmigte am Zwecke sind und bleiben in Bezug auf die oben er-       2. Dezember 2002 gegenüber Gefangenen uneingeschränkt wähnten Personen jederzeit und jedenorts verboten:      das Überstülpen von Kapuzen, Entkleiden, die sensorische a. Angriffe auf Leib und Leben, namentlich Mord         Deprivation, Isolierung, Verharren in schmerzhaften Kör- jeglicher Art, Verstümmelung, grausame Behand-      perhaltungen und den Einsatz von Hunden zur Erzeugung lung und Folterung;                                 von Angst (Dokument Nummer 76). Durch Anordnung vom 10. Dezember 2002 wurden in Guantánamo Richt- b. Gefangennahme von Geiseln;                           linien zur Anwendung der „SERE“-Techniken für das Ver- c. Beeinträchtigung der persönlichen Würde, na-         hör von Gefangenen herausgegeben (Dokument Num- mentlich erniedrigende und entwürdigende Be-        mer 77). „SERE“ steht für „Survival, Evasion, Resistance, handlung;                                           and Escape”. Es handelt sich um ein Programm des US- Militärs, in dem Soldaten u. a. beigebracht wird, Folter zu d. Verurteilungen und Hinrichtungen ohne vorher-        überstehen. Geübt wird der Umgang mit waterboarding, gehendes Urteil eines ordnungsmäßig bestellten      Schlafentzug, Isolation, extremen Temperaturen, Einsper- Gerichtes, das die von den zivilisierten Völkern    rung in kleinste Räume, quälendem Lärm sowie religiöser als unerlässlich anerkannten Rechtsgarantien bie-   und sexueller Demütigung. Erst sechs Wochen später hob tet.                                                der Verteidigungsminister die Pauschalgenehmigung vom 2. Dezember 2002 wieder auf und machte den Einsatz die- 2. Die Verwundeten und Kranken sollen geborgen und          ser Techniken von Einzelfallgenehmigungen abhängig. Im gepflegt werden.                                        April 2003 genehmigte er zusätzlich den Einsatz von Hitze, Eine unparteiische humanitäre Organisation, wie das In-     Kälte und Schlafentzug (Dokument Nummer 78). ternationale Komitee vom Roten Kreuz, kann den am           Eine Anfang 2007 veröffentlichte Untersuchung der ame- Konflikt beteiligten Parteien ihre Dienste anbieten.        rikanischen Bundeskriminalpolizei (FBI) aus dem Jahre Die am Konflikt beteiligten Parteien werden sich ande-      2004 hat bestätigt, dass Gefangene auf Guantánamo rerseits bemühen, durch besondere Vereinbarungen            aggressiv misshandelt und aggressiven Befragungstechni- auch die andern Bestimmungen des vorliegenden Ab-           ken ausgesetzt wurden. Das FBI befragte 493 Mitarbeiter, kommens ganz oder teilweise in Kraft zu setzen.             die zwischen 2002 und 2004 in dem Lager waren. In einem Dokument, das vom FBI und vom US-Verteidi- Die Anwendung der vorstehenden Bestimmungen hat             gungsministerium überprüft wurde, finden sich 26 Aussa- auf die Rechtsstellung der am Konflikt beteiligten Par-     gen, die aggressive Misshandlungen bestätigen (Doku- teien keinen Einfluss.                                      ment Nummer 79). Am 30. Dezember 2005 unterzeichnete der US-Präsident ein Gesetz, das grausame, unmenschliche oder erniedri- bbb) Camp X-Ray und Camp Delta                               gende Behandlung seither verbietet (Detainee Treatment Act 2005). Die ersten Gefangenen wurden ab dem 11. Januar 2002 von Afghanistan auf den Marinestützpunkt auf                 Laut einem Bericht der Zeitung Washington Post vom Guantánamo Bay verbracht. Das Lager war noch im Ent-         14. Januar 2009 hat inzwischen auch eine Mitarbeiterin stehen begriffen. In den ersten vier Monaten wurden die      des amerikanischen Verteidigungsministeriums zugege- Gefangenen provisorisch in Maschendrahtkäfigen in ei-        ben, dass im Lager Guantánamo gefoltert worden ist. Da- nem vorläufigen Lager untergebracht. Wegen der totalen       nach ordnete die ehemalige Richterin am US-Berufungs- Einsehbarkeit der Käfige galt dieser Bereich als „Camp       gericht für die Streitkräfte Susan J. Crawford als X-Ray“ (Röntgen-Strahlen-Lager). Ab dem 28. April            Verantwortliche für die Beaufsichtigung der Militärtribu-
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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode                   – 129 –                          Drucksache 16/13400 nale in Guantánamo („convening authority“) im Mai            zum Fall Hamdan v. Rumsfeld US-Staatsbürgern, die in 2008 an, die Anschuldigungen gegen den Gefangenen al-        Guantánamo festgehalten wurden, das Recht, ihre Haft Qahtani wegen Kriegsverbrechen fallen zu lassen, weil        vor einem unabhängigen Richter anzufechten. Aufgrund diese sich auf die Ergebnisse der „harten Vernehmungen“      dieser und der am gleichen Tag verkündeten Entschei- stützten. Sie hat gegenüber der Zeitung gesagt: „Wir ha-     dung im Fall Rasul v. Bush entschied die US-Regierung, ben Qahtani gefoltert.“ Für die Vernehmungen von al-         auch ausländischen Gefangenen gewisse, sehr einge- Qahtani seien angewandt worden: Nachhaltige Isolation,       schränkte Haftprüfungsrechte zuzugestehen. Laut Azmy Schlafentzug, Nacktheit, ausgedehntes der Kälte ausset-      hätte ein Prozess vor einem ordentlichen Gericht in den zen, Belassen unter lebensbedrohlichen Bedingungen.          USA gewährt werden sollen; die Militärs entschieden je- „Die Techniken, die angewendet wurden, waren alle ge-        doch, ein eigenes Verfahren zu installieren. nehmigt, aber die Art und Weise ihrer Anwendung waren übermäßig aggressiv und zu hartnäckig. […] Sie denken        Nach einer weiteren Entscheidung des Obersten Bundes- an Folter, Sie denken an entsetzliche körperliche Hand-      gerichtshofs der Vereinigten Staaten zum Fall Hamdan v. lungen an Individuen. Auch wenn es nicht eine bestimmte      Rumsfeld vom 29. Juni 2006, in der es ausdrücklich auf Tat war, die Kombination hatte eine medizinische Wir-        die Genfer Konventionen Bezug nahm (Dokument Num- kung auf ihn, verletzte seine Gesundheit. Es war miss-       mer 80), ordnete das US-Verteidigungsministerium am bräuchlich und ungerechtfertigt. Und Zwang ausübend.         7. Juli 2006 schließlich den Schutz dieser Konventionen Klar Zwang ausübend. Die gesundheitliche Wirkung der         auch für die Gefangenen auf Guantánamo an (Dokument Maßnahmen hat mich dazu gebracht, von Folter zu re-          Nummer 81). den.“ Diese Maßnahmen seien vom damaligen Verteidi- gungsminister Rumsfeld genehmigt worden.                     (2)     Combatant Status Review Tribunal (CSRT) ddd) Rechtsstatus der Gefangenen und                         Durch Erlass des stellvertretenden Verteidigungsministers Haftüberprüfung                                      Paul Wolfowitz vom 7. Juli 2004 wurden zur Einstufung eines Gefangenen als „feindlicher Kämpfer“ sogenannte (1)     Unlawful enemy combatant                             Kombatantenstatus-Überprüfungstribunale („Combatant Schon bevor die ersten Gefangenen in Guantánamo anka-        Status Review Tribunal“) eingerichtet (Dokument Num- men, stellte sich die Frage nach ihrem Rechtsstatus.         mer 82). Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika be-        Das Tribunal sollte für jeden einzelnen Gefangenen ein trachtete Personen, die sie verdächtig hielt, gegen die      für alle Mal verbindlich feststellen, ob „die Person al- Streitkräfte der Vereinigten Staaten und ihre Verbündete     Qaida oder der Taliban angehört oder diese oder sonstige in Afghanistan und sonst wo auf der Welt zu kämpfen, so-     mit ihnen in Verbindung stehenden Kräfte unterstützt weit diese keine Uniform und ihre Waffen nicht offen tra-    bzw. ob die Person einen kriegerischen Akt begangen gen, als ungesetzliche feindliche Kämpfer (unlawful          oder feindliche Akte bewaffneter Kräfte unterstützt hat“. enemy combatant). Hierzu zählte sie insbesondere Mit- glieder von al-Qaida und Taliban sowie deren Unterstüt-      Das Tribunal bestand aus drei sicherheitsüberprüften Of- zer. Gefangen genommene ungesetzliche feindliche             fizieren der US-Streitkräfte. Dem Gefangenen wurde ein Kämpfer seien weder nach den Regeln des ordentlichen         ebenfalls sicherheitsüberprüfter Militärangehöriger als Strafrechts und Strafprozessrecht zu verfolgende Be-         „Personal Representative“ zur Seite gestellt, der dem Ge- schuldigte noch (gesetzliche) Kriegsgefangene. Die Ge-       fangenen im Zusammenhang mit seiner Statusüberprü- fangennahme diene in erster Linie nicht der Bestrafung,      fung assistieren sollte. Der „Personal Representative“ sondern der Verhinderung ihrer Rückkehr auf das              hatte das Recht, alle Akten, Feststellungen und Berichte Schlachtfeld. Daher könnten sie bis Ende der Kampf-          über den Gefangenen einzusehen. Eingestufte Informatio- handlungen festgehalten werden. Als ungesetzliche            nen durfte er dem Gefangenen nicht mitteilen. Kämpfer unterlägen sie nicht dem Schutz der Genfer Ab-       In den Verfahrensbestimmungen des Erlasses zur Einrich- kommen (Dokument Nummer 71).                                 tung der Tribunale heißt es: Ein als „Recorder“ bezeich- In welchem Fall ein Gefangener als „feindlicher Kämp-        neter weiterer Militärangehöriger solle die vorliegenden fer“ anzusehen sei, war zunächst völlig ungeregelt und       Informationen über den Gefangenen vortragen. Der Ge- unklar. Der amerikanische Anwalt von Murat Kurnaz, der       fangene habe das Recht, „vernünftigerweise verfügbare“ Zeuge Azmy, hat hierzu ausgeführt: „Bevor der Oberste        Zeugen zu benennen. Das Tribunal sei nicht an die bei Gerichtshof im Juni 2004 im Fall Rasul v. Bush die ent-      Gerichten geltenden Beweisregeln gebunden. Es liege im sprechende Entscheidung traf, hatte das Verteidigungsmi-     Ermessen des Tribunals, sich auf Hörensagen zu stützen. nisterium das Recht für sich in Anspruch genommen, je-       Für Beweise der Regierung gelte eine widerlegbare Ver- den, den sie irgendwo unter irgendwelchen Umständen in       mutung. Das Tribunal entscheide mit Mehrheit. der Welt festgenommen hatten, solange festzuhalten, wie es ihnen passte. […] Vor 2004 gab es keinerlei rechtliches   Stelle das Tribunal fest, dass ein Gefangener nicht mehr Verfahren welcher Art auch immer. Es gab damals ledig-       als enemy combatant anzusehen sei, müsse der schriftli- lich eine rein interne exekutive, militärische Entschei-     che Bericht des Tribunals unmittelbar dem Verteidigungs- dung.“ (Protokoll-Nummer 30, S. 135)                         minister oder seinem Beauftragten zugeleitet werden. Dieser könne dem Außenminister erlauben, den Gefange- Am 28. Juni 2004 gewährte der Oberste Bundesgerichts-        nen in das Land seiner Staatsbürgerschaft zu entlassen hof der Vereinigten Staaten in seiner ersten Entscheidung    oder andere Dispositionen zu treffen.
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Drucksache 16/13400                                      – 130 –               Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Zwischen Juli 2004 und März 2005 wurden 520 von               Cain initiierte Gesetz sollte zunächst nur Gefangene vor 538 Gefangenen zu „enemy combatants“ erklärt (Doku-           inhumaner Behandlung schützen. Mit dem Graham- ment Nummer 71).                                              Levin-Amendment ist in das Gesetz eine Bestimmung auf- genommen worden, nach der verboten wurde, die Ent- (3)     Administrative Review Board (ARB)                     scheidungen der Militärkommissionen des Verteidigungs- ministeriums gerichtlich überprüfen zu lassen. In seiner Als Reaktion auf eine Entscheidung des Obersten ameri-        Entscheidung vom 12. Juni 2008 hat der Supreme Court kanischen Bundesgerichts vom 28. Juni 2004 wurde ab           im Fall Boumediene v. Bush erklärt, das Gesetz begrenze Dezember 2004 jeder Gefangene, der nicht für eine An-         in verfassungswidriger Weise den Rechtsweg von Gefan- klage wegen Kriegsverbrechen vorgesehen war, von einer        genen. Regierungsüberprüfungskammer („Administrative Re- view Board“) einmal jährlich daraufhin überprüft, ob er weiterhin eine Bedrohung für die Vereinigten Staaten von      (5)      Military Commissions Act vom Oktober 2006 Amerika oder ihrer Verbündeten darstellte oder andere         Im Juni 2006 erklärte das amerikanische Oberste Bundes- Gründe für seine weitere Gefangenschaft vorlagen. Nach        gericht in seiner Entscheidung Hamdan v. Rumsfeld die Angaben der US-Regierungen gab es drei verschiedene           Errichtung von CSRTs aufgrund präsidentieller Verord- Ergebnisse einer solchen Überprüfung: Der Gefangene           nung für rechtswidrig. Per Präsidialverordnung könne der wird entlassen – typischerweise in sein Heimatland,           Präsident nicht Militärkommissionen anstelle ordentli- Überstellung in den Gewahrsam der Heimatregierung             cher Gerichte einsetzen. Die Einsetzung solcher Militär- oder Fortsetzung der Gefangenschaft in Guantánamo.            kommissionen bedürfte der Zustimmung des Kongresses. „Überstellungen in die Heimatstaaten finden nur statt,        Außerdem sei der gemeinsame Artikel 3 der Genfer Ab- wenn die US-Regierung den Transfer mit dem Empfän-            kommen anzuwenden. Daraufhin verabschiedete der Kon- gerland besprochen und von diesem die notwendigen Si-         gress im Oktober 2006 – kurz vor der Neuwahl des cherheitsgarantien und Garantien über die Behandlung          Kongresses – den Military Commissions Act, um die Tri- des Gefangenen erhalten hat.“ (Dokument Nummer 83)            bunale auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Versu- Der deutsche Rechtsanwalt von Kurnaz, der Zeuge               che des im November 2006 neu gewählten Kongresses, Bernhard Docke hat dem Ausschuss gegenüber das Admi-          das Gesetz wieder aufzuheben und damit die Tribunale nistrative Review Board wie folgt beschrieben:                abzuschaffen, scheiterten am Veto des Präsidenten. „Das ist eine Art Anhörung vor so einer Art Bewährungs-       Nach Einschätzung des Zeugen Bernhard Docke stellt der kommission – so müsste man sagen –, wo geprüft wird,          Military Commissions Act den Versuch dar, den Gefange- ob der Gefangene, der nun einmal feindlicher Kämpfer          nen auch rückwirkend die Klagerechte zu nehmen und die und gefährlich war, immer noch gefährlich ist oder ob er      anhängigen habeas-corpus-Verfahren damit zum Einsturz möglicherweise entlassen werden kann. In der Regel läuft      zu bringen. Nach Inkrafttreten des Military Commissions das dann so, dass, wenn das Pentagon, die USA mit ei-         Act könne ein Gefangener die US-Regierung nicht für die nem Heimatland die Rückführung eines Gefangenen ver-          Dauer und die Art der Behandlung in Guantánamo in Re- einbart haben, das Administrative Review Board dann ent-      gress nehmen. Falls dieses Gesetz vor dem Supreme scheidet: Der war mal sehr gefährlich; aber wir können es     Court Bestand haben sollte, bedeute dies, dass Schaden- verantworten, dass er jetzt überstellt wird, in sein Heimat-  ersatzansprüche in den USA per Gesetz ausgeschlossen land kommt und man dann sagt: Er ist ‚no longer enemy         seien. combatant‘. […] Solche Entscheidungen werden nicht in Guantánamo getroffen, sondern definitiv in Washington.“ Auf die Frage, ob nach seiner Ansicht ein Angebot auf         eee) Freilassungen und Überstellungen Freilassung eines Gefangenen aus Washington kommen musste, mutmaßte der Zeuge Docke: „Ich gehe davon aus,        Die ersten Freilassungen aus Guantánamo erfolgten nach […] dass, wenn Guantánamo so etwas einem Gefangenen           Angaben des Zeugen Uhrlau, laut Internetrecherchen des oder sonst wie mitteilt, das selbstverständlich mit den       BND aus 2007, am 26. Oktober 2002. Es seien vier ältere Entscheidungsträgern im Pentagon rückgebunden ist.“           Afghanen nach Afghanistan zurückgeschickt worden. Im (Protokoll-Nummer 28, S. 23)                                  Jahre 2003 seinen mehrere Pakistanis, Afghanen und zwei Türken in ihre Heimat entlassen worden. Erstmals Im Ergebnis seien die Entscheidungen „komplette Will-         im Jahr 2004 sei ein Gefangener, ein Iraner, nicht in sein kür“. Es gebe keine Voraussetzungen dafür, die Leute in       Heimatland, sondern in einen Drittstatt überstellt worden. Guantánamo festzuhalten. Daher gebe es auch keine Vor- aussetzungen für ihre Freilassung. Das Verfahren vor dem      Im Januar 2004 wurden drei Kinder im Alter von 13 bis ARB sei nichts als der Versuch, den Entscheidungen des        15 Jahren entlassen und nach Afghanistan zurückge- Pentagon einen „rechtsstaatlichen Anstrich“ zu geben.         schickt. Im März 2004 wurden 23 Gefangene nach Afghanistan, fünf ins Vereinigte Königreich und drei (4)     Detainee Treatment Act                                nach Pakistan entlassen. Im Juli 2004 wurden vier Gefan- gene nach Frankreich gebracht, die dort bis März 2005 Durch das sogenannte Detainee Treatment Act vom               weiter gefangen gehalten und anschließend freigelassen 30. Dezember 2005 sprach der US-Kongress per Gesetz           wurden. Zwei Russen wurden 2004 nach Russland über- den Gefangenen in Guantánamo das Recht auf habeas             stellt, die dort unter dem Vorwurf, Anschläge in Russland corpus-Verfahren ab. Das ursprünglich von Senator Mc-         vorzubereiten, bis zu ihrer Freilassung im August 2005
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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode                 – 131 –                          Drucksache 16/13400 inhaftiert wurden. Vier weitere Briten wurden im Januar    bb)     Murat Kurnaz‘ Ankunft in Guantánamo 2005 entlassen. Fünf Uiguren wurden im Mai 2006 in ein Flüchtlingslager nach Albanien verbracht. Im August        Um den 2. Februar 2002 kam Murat Kurnaz nach 2006 wurde Murat Kurnaz nach Deutschland entlassen.        Guantánamo (zum Transport von Kandahar nach Im Dezember 2006 wurden sieben Gefangene nach              Guantánamo, siehe oben: b)ee), S. 126 f.). Seine Ankunft Afghanistan, fünf in den Jemen, drei nach Kasachstan,      in der Bucht hat er vor den Ausschuss wie folgt geschil- einer nach Libyen, einer nach Bangladesch und 16 nach      dert: Nach der Landung hätten die Gefangenen etwas lau- Saudi Arabien überstellt.                                  fen und sich dann hinknien müssen. Irgendwann seien die Augenbinden, die sie den ganzen Flug übertragen muss- Seit dem Jahr 2005 gab es nach den Angaben des Zeugen      ten, abgenommen und Fotos gemacht worden. Danach Uhrlau Bemühungen, Gefangene in ihre Heimatländer          seien sie in einen Bus eingestiegen. Unterwegs – im mit der Maßgabe zurückzuführen, dass ihre Rückkehr auf     Bus – seien sie die ganze Zeit geschlagen worden. Der Kriegsschauplätze im Irak oder in Afghanistan verhindert   Bus sei in ein Schiff gefahren. Nachdem der Bus das wird. Dazu hätten die Vereinigten Staaten mit 13 Staaten   Schiff wieder verlassen habe, seien die Gefangenen aus- Rückführungsverhandlungen geführt. Zu den Rückfüh-         gestiegen und in Zelte gebracht worden. Dort habe sie rungsverhandlungen vergleiche auch Dokument Num-           eine Ärztin untersucht. Es habe eine erkennungsdienstli- mer 84.                                                    che Behandlung stattgefunden. Den Gefangenen seien Speichelproben entnommen, Haare ausgezupft, Fingerab- Insgesamt sollen nach Presseberichten von 779 Guantá-      drücke abgenommen und sie seien gewogen und gemes- namo-Gefangenen aus 49 Ländern bereits 533 ohne An-        sen worden. klage freigelassen worden sein, fünf sind in Gefangen- schaft verstorben. Derzeit werden in Guantánamo noch 241 Personen gefangen gehalten (Stand 6. März 2009).       cc)     Gefangenschaft in Camp X-Ray Zunächst wurde Murat Kurnaz in dem ersten auf dem Marinestützpunkt errichteten provisorischen Lager, dem Transfers im Jahr 2002 sogenannten Camp X-Ray (siehe oben: aa)bbb), S. 128) Monat                Zielland           Zahl         untergebracht. September         Afghanistan                  1          Die Aufenthaltsbedingungen im Lager hat er als Zeuge Oktober           Afghanistan                  3          vor dem Ausschuss wie folgt dargestellt: Die Maschen- drahtkäfige seien nebeneinander festgeschweißt, jeweils Pakistan                     1          fünf in einer Reihe und doppelt. Nachts durften die Ge- Summe                      4          fangenen zwar schlafen, jedoch nur die Beine mit der De- cke zudecken. Alle paar Stunden mussten sie aufstehen, Insgesamt 2002                         5          um ihre Nummern aufzusagen. Es habe auch Durchsu- Transfers im Jahr 2003                   chungen in den Käfigen gegeben. Jeder konnte drankom- men. Manchmal sei er zweimal in der Nacht durchsucht Monat                Zielland           Zahl         worden. Sie hätten keine Toiletten gehabt und mussten März              Afghanistan                 18          Eimer, die in jedem Käfig standen, benutzen. Ungefähr einmal in der Woche hätten sie für jeweils ca. zwei bis Mai               Afghanistan                 10 drei Minuten duschen können. Jedoch sei die Wasser- Saudi-Arabien                 5         menge viel zu gering gewesen, als dass man sich richtig Pakistan                      3         hätte waschen können. Die Zeit habe er damit verbracht, den Koran auf Englisch zu lesen. Später habe er dann Summe                    18          auch eine türkische Version bekommen. Unterhalten mit Juli              Afghanistan                 15          den Mitgefangenen durfte man sich nicht. Sie hätten es trotzdem heimlich getan. Pakistan                    11 Marokko                       1         dd)     Verhöre und Misshandlungen Summe                    27          Murat Kurnaz wurde während seiner Gefangenschaft sehr November          Afghanistan                 10          oft verhört. Das hat nicht nur Kurnaz dem Ausschuss be- richtet. Den deutschen Befragern wurde dies von ameri- Pakistan                      6         kanischer Seite bestätigt. Türkei                        2         Für die Befragungen gab es keinen erkennbaren Rhyth- Bosnien-Herzegowina           1         mus. Es gab Wochen ohne Befragungen. Manchmal sei er mehrmals an einem Tag vernommen worden. „Man wird Unbekannt                     4         einfach dagelassen, und es kommen unterschiedliche Summe                    23          Leute, die einen verhören, und wenn sie müde sind, gehen sie und es kommen die Nächsten. Man bleibt also einfach Insgesamt 2003                        86 im Verhörraum. Ein Verhör kann auch bis zu drei Tagen Quelle: New York Times                                     dauern, das habe ich auch erlebt.“ Laut Kurnaz fanden die
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Drucksache 16/13400                                      – 132 –              Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Vernehmungen in Holzhütten und sowohl tags als auch           Anders als in Kandahar sei er aber in Guantánamo weder nachts statt. Es sei auch vorgekommen, dass ein Gefange-      mit Elektroschocks behandelt, noch sei sein Kopf unter ner mehrfach am Tag oder sogar 24 Stunden am Stück            Wasser gehalten worden. Aus Sicht seines Anwalts Azmy verhört worden sei.                                           waren die Misshandlungen und Zwangsmaßnahmen auf Guantánamo weniger gewaltsam als die in Kandahar, da- Vorgeworfen wurde ihm, er sei ein Taliban und habe            für aber systematischer und psychologischer. Kontakt zu al-Qaida. Nach eigener Darstellung wurde Kurnaz von den amerikanischen Befragern mit Kenntnis-         Der Ausschuss hat nicht klären können, ob bei Murat sen konfrontiert, die sie nur aus Deutschland haben konn-     Kurnaz äußere Anzeichen von Folter zurückgeblieben ten. Daher sei er sich sicher, dass diese Informationen von   sind. Kurnaz ließ sich nach seiner Rückkehr ärztlich un- deutschen Behörden weitergeleitet worden seien: „Sie          tersuchen. Nach Auskunft seines Anwalts Docke seien wussten zum Beispiel von meinem Handy, das ich kurz           die Atteste, Befunde und Diagnose zu privat, um der Öf- vor meiner Reise an einen Freund weiterverkauft habe.         fentlichkeit präsentiert zu werden. Oder sie wussten von einem Elektronikladen und was ich dort ein paar Tage vor meiner Reise eingekauft habe.“         ee)     Kontakt mit deutschen Behörden- mitarbeitern Während seiner gesamten Gefangenschaft sei er über die Uhrzeit im Unklaren gelassen worden. „Wir durften nie         Im Herbst 2002 konnten drei deutsche Beamte mit eine Uhr besitzen oder nach einer Uhrzeit bzw. dem Da-        Kurnaz in Kontakt treten, die Zeugen R. und D. vom Bun- tum fragen. Wir haben auch nie Kalender gesehen.“ Die         desnachrichtendienst sowie der Zeugen Dr. K. vom Bun- Gefangenen seien von jeder Information über die Außen-        desamt für Verfassungsschutz. Zu dem Zweck der Befra- welt abgeschnitten gewesen. Es habe keinerlei Zugang zu       gung und ihren Ergebnissen sowie zu der Frage, ob Zeitungen gegeben. Man habe sich nicht einmal nach            möglicherweise die Chance bestand, Kurnaz‘ Freilassung Nachrichten erkundigen dürfen.                                zu bewirken, siehe unten: 4, S. 158. Im Camp X-Ray sei es vorgekommen, dass die Gefange-           Kurnaz hat vor dem Ausschuss bekundet, er habe sich ge- nen in Isolationszellen entweder mit Kälte, d. h. mit kalt    freut, deutsche Beamte zu sehen. Das ist von einem der eingestellten Klimaanlagen, oder mit Sauerstoffentzug         Befrager, dem Zeugen R., bestätigt worden: „Er [Kurnaz] gefoltert wurden. Aufgrund des Sauerstoffentzuges sei er      sagte, dass er sich, als er gehört habe, dass Deutsche kom- ein paar Mal ohnmächtig geworden. „Man kann es sehr           men, um ihn zu befragen, sehr gefreut habe.“ (Protokoll- kalt aufdrehen oder auch sehr heiß machen. Indem man es       Nummer 30, S. 15) ganz abstellt, da es keine Fenster gibt oder keine Öffnun- gen, da fällt man in Ohnmacht wegen Luftlosigkeit.“ Er        aaa) Räumlichkeiten sei öfter in Isolationszellen gewesen. Einmal sei er darin    Die Befragungen fanden in einem Container statt. Nach einen ganzen Monat lang mit Kälte bestraft worden. Ge-        Auskunft des Zeugen R. war alles klinisch sauber und schlagen worden seien die Gefangenen ebenfalls (Proto-        kühl klimatisiert. In dem Befragungsraum habe ein ca. koll-Nummer 28, S. 60 f.). Nach Angaben von Rechts-           2 Meter langer Tisch und Stühle gestanden. Der Zeuge K. anwalt Azmy wurden die Zellen der Gefangenen 24 Stunden       hat erklärt, der Platz in dem Befragungscontainer sei rela- am Tag beleuchtet und große Ventilatoren angebracht, so-      tiv beschränkt gewesen. Nach Auskunft von R. saßen alle dass die Gefangenen nicht schlafen konnten. Es seien          Befrager nebeneinander auf der einen Seite des Tisches. provokant gekleidete Frauen in die Zellen geführt wor-        Ein ebenfalls anwesender amerikanischer Kollege hätte den, von denen sich die Gefangenen beschimpfen lassen         rechts außen neben ihm gesessen, sei aber nicht die ganze mussten. Als Kurnaz sich das nicht gefallen ließ, habe ihn    Zeit mit dabei gewesen und habe bei der Befragung keine das Rollkommando Immediate Reaction Force (IRF-               Rolle gespielt. Team) zusammengeschlagen. Einmal sei er für 20 Stun- den an Händen und Füßen gefesselt worden; in einem an- deren Fall habe er für ungefähr acht Tage kein Essen er-      bbb) Äußerer Ablauf der Befragung halten.                                                       Kurnaz wurde von zwei Militärpolizisten in Ketten gefes- selt in den Verhörraum geführt. Er trug einen orangefar- Zu dem IRF-Team hat der Zeuge ausgeführt: „Sie haben benen Overall. Zunächst wurde er mit Ketten am Boden diese kugelsicheren Westen an, diese kugelsichere Klei-       festgemacht, seine Handfesseln wurden geöffnet. Laut dung an, was man auch in Demos in Deutschland sehen           Aussage des Zeugen R. geschah das Öffnen der Handfes- kann, womit die Polizei sich bekleidet, mit den Knie-         seln auf Bitten der deutschen Befrager. Das sei ohne Pro- schützern und den großen Helmen. Sie kommen, sprühen          bleme geschehen. Von deutscher Seite sei vorgeschlagen erst mit Gas, mit K.O.-Gas. Dann kommen sie halt rein-        worden, ihm auch die Fußfesseln abzunehmen. Dies sei gestürmt, circa sieben von denen. Sie haben ein großes        unter Hinweis auf amerikanischen Sicherheitsvorschrif- Plexiglasschild. Dann springen alle auf dich, schlagen zu,    ten abgelehnt worden. fesseln dich. Man wird da gelassen. Bis zwölf Stunden ungefähr wird man so liegen gelassen. Das ist die Strafe.     Die Befrager erklärten gegenüber Kurnaz, dass sie aus Das passiert im Käfig. Man muss im Käfig gefesselt blei-      Deutschland, von einer deutschen Behörde kämen und ben. Später kommen sie, öffnen die Fesseln noch mal           ihm Fragen stellen wollten. Laut Dr. K. brachten die Be- wieder irgendwann.“ (Protokoll-Nummer 28, S. 59)              amten zum Ausdruck, dass sie von einer „befragenden“
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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode                    – 133 –                            Drucksache 16/13400 Institution seien und es an ihm liege, ob er mit ihnen rede.  Kurnaz selbst behauptet, er habe den Befragern von den Der Zeuge R. hat dazu ausgesagt: „Wir haben zunächst          Haftbedingungen und der Folter berichtet und mitgeteilt, festgestellt, ob er uns versteht. Wir haben ihm gesagt,       dass sein Arm schmerze. Die Befrager hätten sich dafür dass wir aus Deutschland kämen, und ihn gefragt, ob er        nicht interessiert. Sie hätten ihn unterbrochen und ihm an- mit uns sprechen möchte. Er hat dann geäußert, dass er        dere Fragen gestellt. Einer der Befrager habe sich Notizen das gerne tun wolle, dass er schon auf uns gewartet habe      gemacht. Ob die Befrager nach seinem Zustand fragten, oder dass er sich gewundert habe, warum es so lange dau-      hat der Zeuge nicht mehr präzise erinnern können: „Am ert, bis jemand aus Deutschland käme.“ (Protokoll-Num-        zweiten Tag haben sie mich wahrscheinlich gefragt, wie mer 30, S. 77) Nach Kurnaz‘ Darstellung wollten sie von       es mir geht. Da bin ich mir nicht ganz sicher. Kann sein, ihm alles wissen, er sollte seinen Lebenslauf erzählen,       dass sie mich gefragt haben. […] Kann sein. Wenn, dann von seiner Kindheit bis zu seiner Reise. Nachdem er seine     haben sie mich am zweiten Tag wahrscheinlich gefragt; Lebensgeschichte erzählt habe, hätten die Befrager ihn        sie meinten damit, ob ich fit bin für das Interview, und eine Weile allein gelassen. Danach seien zwei der Befra-      dass ich denen gesagt habe, dass es mir gut geht, dass ich ger wieder in den Verhörraum reingekommen und hätten          bereit wäre.“ (Protokoll-Nummer 28, S. 85) ihm eine Reihe von Fragen gestellt, die er nur mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten sollte, ohne lange zu zögern.         Nach eigener Darstellung erzählte Kurnaz den deutschen Dr. K. hat ausgesagt: „Wir haben ihm an beiden Tagen          Befragern nichts über Misshandlungen durch Angehörige vor und während der Befragung zu vermitteln versucht          des KSK. Er habe befürchtet, wenn er dies erzähle, wür- oder wir haben ihm erklärt, dass es wichtig sei, die Fra-     den sich einige in Deutschland dafür einsetzen, dass er gen wahrheitsgemäß zu beantworten, da dies für seine          nicht freikomme. Deswegen habe er lieber geschwiegen. Freilassung hilfreich sein könnte. Würde er uns Sachver- halte verschweigen oder nicht wahrheitsgemäß berichten,       Der Zeuge R. hat dagegen ausgesagt, man habe Herrn dann müsse er damit rechnen, dass dies zu seinen Lasten       Kurnaz zu Beginn gefragt, ob es ihm gut gehe. Kurnaz ausgelegt würde und dass die Amerikaner sicherlich noch       habe geantwortet, es gehe ihm den Umständen entspre- weniger Grund hätten, ihn freizulassen. Das haben wir         chend gut. Ihnen gegenüber habe Kurnaz nie erwähnt, ihm gesagt.“ Ihm sei aber nicht vermittelt worden, dass       dass er permanent gefoltert worden sei. Wenn er sich über sie, die Deutschen, darauf Einfluss hätten, ob er frei-       eine brutale Behandlung von den Amerikanern beklagt komme oder nicht. (Protokoll-Nummer 30, S. 80)                hätte, dann wäre es ihm in Erinnerung geblieben. Man Die Befragung erstreckte sich über zwei Tage. Am ersten       habe auch nichts erkennen können, was auf körperliche Tag dauerte die Befragung von morgens bis abends. Der         Misshandlung hingedeutet hätte: „Davon ist mir nichts er- Zeuge Dr. K. hat berichtet, sie hätten am ersten Tag zwi-     innerlich. Ich denke allerdings, wenn er sich zutiefst be- schen 9 Uhr und 10 Uhr morgens mit der Befragung be-          klagt hätte über eine vielleicht brutale Behandlung von gonnen. Zwischendurch hätte man eine Mittagspause ge-         amerikanischer Seite, dann wäre es mir normalerweise macht. Laut Dr. K. habe man nach der Pause mit Kurnaz         auch noch in Erinnerung. Aber dazu kann ich leider bis in den frühen Abend hinein gesprochen. Am zweiten         nichts sagen.“ (Protokoll-Nummer 30, S. 15) Auch der Tag hätten sie wieder morgens begonnen. Es sei ebenfalls      Zeuge Dr. K. hat angegeben, ihm seien bei Kurnaz keine eine Pause gemacht worden und gegen 14:15 Uhr sei die         Spuren von Misshandlungen aufgefallen. Wenn dem so Befragung beendet gewesen.                                    gewesen wäre, hätte man die Befragung selbstverständ- lich abgebrochen. Kurnaz habe nicht davon erzählt, dass Die Befrager wechselten sich regelmäßig ab. Der Zeuge         er geschlagen worden sei: „Ich gehe davon aus. Das hätte D. hat bekundet, wegen der räumlichen Enge hätten sie         ich auf jeden Fall dokumentiert. Die Amerikaner hatten sich darauf geeinigt, dass nach Möglichkeit nicht immer       uns vor Beginn der Befragung zu den Rahmenbedingun- vier Personen im Container präsent seien. In der Regel        gen gesagt, wir hätten in zeitlicher Hinsicht unbeschränk- seien sie zu zweit gewesen und der amerikanische Kol-         ten Zugang zu Kurnaz, wir hätten da keinerlei Beschrän- lege habe sich – wenn er anwesend war – nur gelegentlich      kung; es sei uns allerdings strikt verboten, irgendwelche beteiligt. Von deutscher Seite seien am ersten Tag immer      Formen von Gewalt anzuwenden. Man hat uns darüber mindestens zwei anwesend gewesen. Er selbst sei auch          hinaus gesagt, dass auch Bewacher, Soldaten, schon aus nicht die ganze Zeit im Befragungsraum, sondern zeit-         diesem Grund abgelöst worden seien. Das waren die Aus- weilig in dem vorgelagerten Raum gewesen. Am zweiten sagen. Hätte Kurnaz eine solche Äußerung getroffen, Tag, dem 24. September 2002, sei das Befragerteam ge- dann wäre der Widerspruch zum damaligen Zeitpunkt teilt worden. D. und der amerikanische Kollege seien bei sehr deutlich geworden.“ Kurnaz habe allerdings erläu- Herrn Kurnaz geblieben. Dr. K. und R. hätten nachmittags für etwa ein bis zwei Stunden eine zweite Person befragt.     tert, dass es ihm nicht gut ginge, dass er unter der Hitze leide, dass es sehr eintönig sei, dass es ihm an der Mög- Zu den Fragen und den wesentlichen Ergebnissen der Be-        lichkeit ermangeln würde, Sport zu treiben und dass das fragungen siehe unten: dd), S. 166.                           Essen nicht seinen Anforderungen genüge (Protokoll- Nummer 30, S. 78, 80, 93). Auch der Zeuge D. hat er- ccc) Hinweise auf Misshandlung und Folter                     klärt, Herr Kurnaz habe nicht berichtet, gefoltert worden zu sein. Er habe erklärt, ihm gehe es „den Umständen ent- Fraglich war, ob Murat Kurnaz seinen deutschen Befra-         sprechend gut“; das sei glaubwürdig gewesen. (Protokoll- gern von den Misshandlungen im Lager berichtet hat.           Nummer 30, S. 145)
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Drucksache 16/13400                                      – 134 –             Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Demgegenüber hat Kurnaz ausgesagt, er habe den Befra-         Von Vertretern der deutschen Regierung ist ein zweiter gern von den Haftbedingungen und der Folter berichtet         Besuch eines deutschen Behördenmitarbeiters ausge- und mitgeteilt, dass sein Arm schmerze. Die Befrager hät-     schlossen worden. Auch die Befrager selbst haben vor ten sich dafür nicht interessiert. Sie hätten ihn unterbro-   dem Ausschuss bekundet, kein zweites Mal in chen und ihm andere Fragen gestellt. Einer der Befrager       Guantánamo gewesen zu sein. Zweifel an deren Glaub- habe sich Notizen gemacht. Ob die Befrager nach seinem        würdigkeit bestehen nicht. Es kann daher wohl davon Zustand fragten, hat der Zeuge nicht mehr präzise erin-       ausgegangen werden, dass es sich bei dem Besucher im nern können: „Am zweiten Tag haben sie mich wahr-             Jahre 2004 nicht um einen deutschen Beamten, sondern scheinlich gefragt, wie es mir geht. Da bin ich mir nicht     um den US-Nachrichtendienst-Mitarbeiter aus Berlin ganz sicher. Kann sein, dass sie mich gefragt haben. […]      handelte, der schon die erste Reise begleitet hatte. Kann sein. Wenn, dann haben sie mich am zweiten Tag wahrscheinlich gefragt; sie meinten damit, ob ich fit bin     ff)     Besuch von Vertretern der Republik Türkei für das Interview, und dass ich denen gesagt habe, dass es mir gut geht, dass ich bereit wäre.“ (Protokoll-Num-          Nach Angaben von Kurnaz wurde er im Jahr 2002 auch mer 28, S. 85)                                                von türkischen Beamten besucht und vernommen. Die Befragung habe zwei Tage gedauert. Besonders interes- Kurnaz hat weiter bekundet, er habe dem deutschen Be-         siert habe die Befrager, ob er Leute aus der Türkei kenne such auch Fragen gestellt. Als erstes habe er gefragt, „ob    und was er über die türkischen Gefangenen in sie einen Brief von meiner Mutter oder von meinem Vater       Guantánamo wisse. Ihm sei vorgehalten worden, es sei mitgebracht haben. Sie haben mir gesagt, sie hätten keine     bekannt, dass er sehr viele Freunde bei der Polizei in Informationen über meine Familie und dafür seien sie          Deutschland habe. Nach Aussage des Murat Kurnaz sol- nicht da.“ Er habe wissen wollen, ob er einen Anwalt be-      len ihm die Befrager unterstellt haben, dass er ein Spion komme und ob er jetzt freikomme. Die deutschen Befra-         sei. Aber es seien auch viele persönliche Fragen gestellt ger hätten geantwortet, dies hätten die Amerikaner zu ent-    worden. Über eine Freilassung hätten die türkischen Be- scheiden. Aber sie würden das Ergebnis der Befragung an       frager nicht sprechen wollen. Sie hätten angegeben, die Amerikaner weitergeben. Dass für die Befrager die         nichts damit zu tun zu haben, da die Amerikaner dies ent- fehlende anwaltliche Vertretung nicht relevant war, hat       scheiden würden. der Zeuge R. so begründet: „Das war – Entschuldigung, ich muss das so sagen – nicht Thema der Befragung und         gg)     Besuch des Roten Kreuzes des Auftrages, den wir hatten.“ (Protokoll-Nummer 30, S. 65) Laut Kurnaz hätten sie ihm auch nicht sagen kön-       Als einzige humanitäre Nichtregierungsorganisation nen, wie lange das alles dauern werde. Trotzdem hegte er      durfte das Internationale Komitee des Roten Kreuzes das nach der Befragung die Hoffnung, endlich freigelassen zu      Lager auf Guantánamo von Anfang an besuchen. Nach werden.                                                       eigenen Angaben kontrollierte es, ob die Gefangenen in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht gehalten und be- handelt wurden, und half, den Gefangenen in Kontakt zu ddd) Deutsche Bitte um Zusammenarbeit ihren Familien zu bleiben. Nach Darstellung von Kurnaz wurde er von den Deut-            Der Zeuge Kurnaz hat das bestätigt. Das Rote Kreuz habe schen gefragt, ob er bereit wäre, mit ihnen zusammenzu-       die Gefangenen in Guantánamo besucht, um ihnen Briefe arbeiten. Er habe gedacht, dass sei eine Möglichkeit frei     oder Postkarten von ihren Familien zu überbringen. Diese zu kommen und habe zugestimmt. Seinem späteren ame-           seien zunächst vier bis sechs Monate gesammelt und dann rikanischen Anwalt Azmy erzählte Kurnaz, ihm seien auf        verteilt worden. Einen der Mitarbeiter des Roten Kreuzes einem Laptop Bilder von Personen und Orten gezeigt            habe er bereits aus Kandahar gekannt, der sich dort als worden, die er identifizieren solle.                          Deutscher vorgestellt habe. In Guantánamo habe er ihn öfter gesehen. Schließlich habe dieser auch seinen Namen eee) Zweiter Besuch aus Deutschland im Jahre                  gekannt und ihn jedes Mal, wenn sie sich begegnet seien, 2004?                                                 angesprochen und gegrüßt. Der Rot-Kreuz-Mitarbeiter habe Fragen über das Lager an sich und über Folter ge- Murat Kurnaz hat angegeben, er sei im Frühjahr 2004 er-       stellt. Als ihm klar geworden sei, dass der Mitarbeiter neut von einem Deutschen besucht worden. „Es ist in           ihm auch nicht helfen könne, habe er ihn nur noch ge- demselben Jahr gewesen, dass ich Besuch von Außen be-         grüßt und sich nicht mehr mit ihm unterhalten. Bei einem komme, halt von meinem Anwalt aus Amerika. Daher              Besuch habe Kurnaz ihm eine Postkarte an seine Familie weiß ich noch ganz genau, dass das zwischen Ende März         mitgegeben. In der Postkarte habe gestanden, dass er am und Anfang April gewesen ist. Höchstwahrscheinlich ist        Leben und in amerikanischer Haft sei. Diese Postkarte sei das Ende März gewesen.“ (Protokoll-Nummer 28, S. 64)          zu Hause bei seiner Familie auch angekommen. Kurnaz erinnerte sich an eine Motorradzeitschrift, die der Mann auf den Tisch gelegt habe. Bei einer Vorlage der         hh)     Einstufung als feindlicher Kämpfer durch Lichtbilder der drei Befrager hat Kurnaz zwei wieder-                 das CSRT erkannt, bei dem dritten hat er sich nicht erinnern können. Derjenige der ihn 2004 ein zweites Mal besucht haben          Dreiunddreißig Monate nach seiner Gefangennahme, am soll, sei bei den Bildern nicht dabei.                        30. September 2004, wurde Kurnaz zur Prüfung, ob er ein
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