"Dan Janzer ar Bin
15. Wr ahıperio:.ia
1. Uns ersuchungsausschuss
2007
Bundeshaus
Hans-Christian Ströbale
Mitglied des Deutschen Bundestages = 1 (003) 227 - - 76804
wi hans-christian.stroebele@bundestag.de
Wahlkreis
u hans-christian,stroebele@wk.bundestag.de
Hans-Christian Ströbele, MdB : Piatz der Republik 1 11 011 Berlin Friedrichshain
Dirschauer Str. 13
10 245 Berlin
l. Untersuchungsausschuss ® (030) 2977 2895
— Der Vorsitzende -
Dorotheenstr. 88
= (030) 3990 6084
Sundestag Kreuzberg
ood 8
. 16. Wahl
11011 Berlin - IM HAUSI 1. Untersu chuss 10006 Ben ”
®& (030) 6165 6961
Per E-Mail d 4 b 6 «= (030) 3990 6084
Ausechunedrucksache Berlin, den 5. September 2007
ANTRAG B 88
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im 1, UA
Der 1. Untersuchungsausschuss möge auf seiner nächsten Sitzung beschließen:
Der 1. Untersuchungsausschuss ersucht über seinen Vorsitzenden den Präsidenten des
Deutschen Bundestages, die nach Medien-Veröffentlichungen zu Themen des
l. Untersuchungsausschusses „BND/CIA“ erteilten Ermächtigungen zur Strafverfol-
gung gemäß $ 353 b StGB zurückzunehmen, soweit diese Ermittlungen gegen Journa-
listen gerichtet sind.
Begründung:
1.
Auf Mehrheitsbeschluss der Fraktionsvertreter der CDU/CSU, SPD und FDP im
l. Untersuchungsausschuss hin hat der Präsident des Deutschen Bundestages An-
fang April 2007 die Ermächtigung gemäß $ 353 b StGB erteilt, Strafermittlungen
einzuleiten wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer
besonderen Geheimhaltungspflicht durch Medienveröffentlichungen zu Themen,
mit denen dieser Ausschuss befasst ist (etwa der Fall Murat Kurnaz). Daraufhin
nahmen die Staatsanwaltschaften Berlin, Hamburg, Frankfurt/Main und München
Strafermittlungsverfahren auf: nicht nur gegen unbekannte Abgeordnete und Mit-
glieder dieses Untersuchungsausschusses nebst MitarbeiterInnen, sondern auch
gegen 17 Redakteure verschiedener Medien („Berliner Zeitung“, „Frankfurter
Rundschau“, „SPIEGEL“, „Süddeutsche Zeitung“, „Tageszeitung“, „Tagesspie-
gel“, „Welt“, „Zeit‘“). Zugrunde gelegt wurde der Anfangsverdacht, jene Joumalis-
ten hätten im Zusammenhang mit ihren Veröffentlichungen Anstiftung oder Bei-
hilfe zu $ 353 b StGB geleistet.
Bereits Anfang 2007 hatte nach entsprechender Ermächtigung des Bundestagsprä-
sidenten die Staatsanwaltschaft Hamburg nach Veröffentlichungen zum Fall Kha-
led el Masri gegen drei Journalisten des Magazins „Stern“ sowie gegen einen
Journalisten der „Financial Times Deutschland“ ein Ermittlungsverfahren eingelei-
tet.
Inzwischen hat lediglich die Staatsanwaltschaft München diese gegen Journalisten
gerichteten Verfahren eingestellt, nicht aber — entgegen anderslautenden Medien-
berichten — die Staatsanwaltschaften Frankfurt am Main und Hamburg. Die Staats-
anwaltschaft Berlin hat unterdessen ebenfalls erklärt, die Ermittlungen weiterzu-
führen. Daher ist dieser Antrag geboten.
Der Bundestagspräsident kann nach den $$ 353 b Abs. IV Nr. 1, 77 e, 77d StGB
seine Ermächtigung zu Ermittlungen wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses
und einer besonderen Geheimhaltungspflicht zurücknehmen und diese Rücknahme
in gegenständlicher, rechtlicher und persönlicher Hinsicht beschränken (vgl.
Tröndle/Fischer, StGB $ 77 d, Rn. 3; Schönke/Schröder, StGB $ 77 e, Rn. 2), mit-
hin seine Ermächtigung zur Verfolgung wegen Verstoßes gegen $ 353 b StGB,
soweit Journalisten betroffen sind oder wären, partiell zurücknehmen.
Es wäre dem Ansehen des Deutschen Bundestages dienlich, wenn der Präsident
des Deutschen Bundestages von der genannten rechtlichen Möglichkeit Gebrauch
macht und damit auch der I. Untersuchungsausschuss sichtbar seine Verantwor-
tung für die Pressefreiheit als bedeutendes Verfassungsgut wahrnimmt.
gez. Hans-Christian Ströbele, MdB