Dokument Nr. 3

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Ute Vogt                          Dorothee Menzner                            Sylvia Kotting-Uhl Mitglied des Deutschen Bundestages      Mitglied des Deutschen Bundestages         Mitglied des Deutschen Bundestages Obfrau                     ,            Obfrau                                      Obfrau der SPD-Bundestagsfraktion                der Fraktion DIE LINKE             der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 1. Untersuchungsausschuss            im 1. Untersuchungsausschuss                im 1. Untersuchungsausschuss der 17. Wahlperiode                     der 17. Wahlperiode                         der 17. Wahlperiode Deutscher Bundestag 1. Untersuchungsausschuss der 17. Wahlperiode An die Vorsitzende des 1. Untersuchungsausschusses                        Ausschussdrucksache der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages                              17/2 78 Frau Dr. Maria Flachsbarth, MdB · Platz der Republik 1 11011 Berlin 22. März 2012 Antrag der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 1. Untersuchungsausschuss der 17. Wahlperiode auf Einberufung einer Sitzung des Untersuchungsausschusses gemäß § 8 Abs. 2 PUAG Nachdem die dem 1. Untersuchungsausschuss erteilte Dauergenehmigung zur Durchfüh- rung von Sitzungen an Donnerstagen in Sitzungswochen nach wie vor Geltung hat, so dass dadurch der 29. März 2012 als möglicher Sitzungstermin des Ausschusses innerhalb des Zeitplans anzusehen ist, an dem bislang keine Ausschusssitzung einberufen wurde, wird beantragt, gemäß § 8 Abs. 2 PUAG eine öffentliche Sitzung des 1. Untersuchungsausschusses zum nächstmöglichen Termin innerhalb des Zeitplans mit dem einzigen Tagesord- nungspunkt "Vernehmung des Zeugen Dr. Paul Krull", möglichst für den 29. März 2012 um 10.00 Uhr, hilfsweise 15Uhr, einzuberufen. Begründung: Der Beschluss der Koalitionsmehrheit in der 75. Sitzung des 1. Untersuchungsausschusses, die Vernehmungen bis zum 26.04.2012 auszusetzen, widerspricht der Verpflichtung des Untersuchungsausschusses, den ihm erteilten Untersuchungsauftrag möglichst effektiv zu erfüllen. Die Begründung, dass für die Vernehmung der bereits terminierten Zeugen die Durchsicht neu angekündigter 14 Aktenordner des BMWi notwendig sei, ist insbesondere bezüglich der beschlossenen Zeugen Krull und Kreusch nicht tragbar.
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- 2- Die angekündigten Akten beziehen sich auf den BB 17-222, welcher die Herausgabe von Akten die im Zusammenhang mit den Ministergesprächen Merkei/Rexrodt mit der Energie- wirtschaft (1996/97) zum Inhalt hat. An diesen Gesprächen waren die Zeugen Krull und Kreusch weder beteiligt, noch bestehen Anhaltspunkte dafür, dass sie hierzu Auskunft geben könnten. Im Interesse einer effektiven Erfüllung des Untersuchungsauftrags besteht somit kein Grund den Zeugen Krull zum nächstmöglichen Zeitpunkt nicht zu vernehmen. Dies ist auch vor dem Hintergrund zu betrachten, dass die Effektivität der Ausschussarbeit, aufgrund des Be- schlusses der Koalitionsmehrheit, nur noch einen Zeugen pro Sitzung zu vernehmen, bereits erheblich leidet. Ute Vogt                                  Dorothee Menzner                      Sylvia Kotting-Uhl
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Ute Vogt·                    · Dorothee Menzner                     Sylvia Kotting-Uhl Mitglied des Deutschen Bundestages    Mitglied des Deutschen Bundestages  Mitglied des Deutschen Bundestages Obfrau                                Obfrau                               Obfrau der SPD-Bundestagsfraktion              der Fraktion DIE LINKE      der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 1. Untersuchungsausschuss          im 1. Untersuchungsausschuss         im 1. Untersuchungsausschuss der 17. Wahlperiode                   der 17. Wahlperiode                  der 17. Wahlperiode An die Vorsitzende des 1. Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages Frau Dr. Maria Flachsbarth, MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin 27. März 2012 Sehr geehrte Frau Vorsitzende, mit der Ankündigung der Fraktionen der CDU und der FDP, die beantragte Vernehmung des Zeugen Dr. Krull abzusetzen, verletzen sie zum wiederholten Male in höchst verwerflicher · Weise die Minderheitsrechte der Opposition. Aus sachwidrigen willkürlichen Erwägungen verstößt die Koalitionsmehrheit gegen ihre Verpflichtung, den erteilten Untersuchungsauftrag möglichst effektiv zu erfüllen.                                                         · Die gegen die Stimmen der Opposition beschlossene Lesepause und die Beschränkung auf lediglich eine Zeugenvernehmung pro Sitzung dienen ausschließlich der Verzögerung. Die Verl.egung der Sitzungen auf Nachmittags- und Abendstunden behindert extrem die öffentli- che Berichterstattung über die Ergebnisse des Ausschusses. Die regelmäßige widerrechtli- che Begrenzung der Sitzungsdauer auf 19 Uhr schränkt das Befragungsrecht, insbesondere · der kleineren Fraktionen, ein. Der der Minderheit zustehende Mitgestaltungsanspruch wird in beschämender Weise von der Mehrheit ignoriert. Durch dieses Verhalten ist die Opposition gezwungen, die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente zu nutzen, um dem krassen Miss- brauch des Gestaltungsrechts der Mehrheit Einhalt zu gebieten. Das Recht nach § 8 Abs. 2 PUAG ei'ne Sitzung zu erzwingen steht der Opposition zu. Es war notwendig, auf dieses Recht zurückzugreifen, nachdE!m die Koalition in der Sitzung am 22.03.2012 angekündigt hat, bei dem Beschluss einer' Lesepause zu bleiben. Der Beschluss. erfolgte wohlwissend, dass die angekündigten Akten in keinster Weise mit der Zeugenver- nehmung des Dr. Krull im Zusammenhang stehen können. Ihre Strategie trägt die Mehrheit auf dem Rücken des Zeugen aus. Die Vernehmung von Herrn Dr. Krull war für den 29.03 vorgesehen. Der Zeuge hat sich diesen Termin freigehalten und steht dem Ausschuss zur Verfügung. Es besteht kein sachlicher Grund, die Vernehmung des Zeugen zu verschieben. Die Opposition besteht deshalb weiterhin auf die Vernehmung des Zeugen Dr. Paul Krull am 29.03.2012 und bittet die Vorsitzende, den Zeugen entsprechend zu laden. Kosten, die durch das Ausladen des Zeugen ents~ehen würden, hätten die Koalitionsfraktionen allein zu vertre- ten. Ute Vogt                                      Dorothee Menzner                            Sylvia Kotting-Uhl
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