Dokument Nr. 67

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Dr.-Ing. Helmut Röthemeyer Haberweg 12                                                           Fon: 0531-5!3544 38116 Braunschweig                                                     E*Post h.roethemever@.t-online.de Datum: 16.09.09 Frau Stefanie Nöthel Vizepräsidentin eP ~r. Bundesamt fiir Strahlenschutz PF 10 01 49                                            j6.:.CB.~ 3820 I Salzgitter                                    . eod-- Ihr Schreiben vom U.09.09- VP/cka Sehr geehrte Frau Nöthel, in den letzten Wochen sind alte PTB*Dokumente in der Öffentlichkeit aufgetaucht. aus denen die Beantwortung Threr Fragen hervorgeht. Diese Dokumente sind mit Gründung des Bundesamtes fllr Strahlenschutz alle an das BfS übergeben worden. Thr Erscheinen in der Öffentlichkeit hat z. T. zu Spekulationen in der Presse gefilhrt, die · mit der Realität.nichts mehr zu tun haben. Klarstellungen sind im gestrigen "Spiegel" erfulgt. Auch im "Stern" dieser Woche werden Fragen behandelt, die mit lliren Fragestellungen zusammenhängen.. Antwort aufThre Fragen 1 und 2: Der Spiegel zitiert aus einer handschriftlichen Mitschrift über ein Gesprlich zwischen Vertretern des B.Ml, BMFT und Kanzleramtes sowie der PTB und weiterer mit Gorleben befasster Wissenschaftler. Den Vertretern der Regierung war. vor Abschluss der Diskussion unter Wissenschaftlern, ein Dokument zugespielt worden, wo u. a. auch die Empfehlung ausgesprochen wird. neben Gorleben auch andere Standorte :tU untersuchen. Dieser Absatz musste auf drangen der Ressorts gestrichen werden. (Hinweis: Der BW übte damals die Fachaufsicht über die Abteilung SE der PTB aus). Ein weiterer Versuch einer Einflussnahme erfolgte durch ein Schreiben des BMFT, das wegen seiner Bedeutungslosigkeit fiir unser Handeln mir nicht mehr in Erinnerung war und mir auch nicht vorliegt. Ich kann daher nur insoweit Stellung nehmen. wie es in der Süddeutschen Zeitung behandelt wird. Da der B:MFT keine Weisungsbefugnis hatte. haben wir es höchstens didaktisch berücksichtigt. Der wichtigste, auch in der Presse und im Fernsehen unterstellte Vorwurf, wir hätten Lösuogszutritte, wie vom BMFT empfohlen, heruntergespielt, ist falsch. Gegen die damalige wissenschaftliche Behauptung, Salz wäre dicht gegenüber Flüssigkeiten und Gasen, haben wir auf der Basis der wissenschaftlichen Erkenntnisse von Prof. Herrmann das Kapitel 6.3 im ~usammenfassendt:n Zwischenbericht ..... auf diese Störfalle ausgedehnt. Dem ..A..lllt (Pr'.!sident König) liegt eine Dokumentation von Prof. Herrmann ("Rückblick und Bilanz" vom Juli 2008) vor, die die · Auseinandersetzungen um diese Störfallszenarien und ihre Beriicksichtigtmg einzig durch die PTB deutlich machen. Auch die anderen in der Zeitung zitierten sicherheitsmäßigen Empfehlungen haben ~'ir. wie ein Vergleich mit dem mir vorliegenden "Zusammenfassenden Zwischen herlebt ... " zeigt, nicht berücksichtigt Antwort aufFrage 3: Meiner Erinnerung nach gab es nur die zitierte wesentliche Einflussnahme. Da die Randbedingungen sich fiir das Projekt Gorleben sowohl hinsichtlich der zu entsorgenden Abfälle als auch aufgrund der Erkenntnisse aus der bisherigen Wltertägigen Erkundung geändert haben. ist diese Einflussnahe aus heutiger Sicht von geringer sicherheitsmäßiger Bedeutung. . PS: Da Sie mir den ,.Zusamenfassenden Zwischenbericht ..."zur Verfügung gestellt hatten. konnte ich Timen Ihre Fragen auf dieser Basis beantworten. Vielen Dank!
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·Anlage22 · .  .
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Dr. Heinrich IlD Gebnlder-Grimm-Sir. 28 38124 Braunsctrweig Bundesamt fOr Strahlenschutz                                       PerE-Man Willy-Brandt..straße 5 38226 Salzgitter Ihre Zeichen. Ihre Nachricht vom                                     Telafon, Name      Dal1m VP/cka, 11.09.2009                                                   (0531) 2601097     20.092009 Zusammenfassender ZWisch8nbericht der PTB von 1983 zu den Erkundungsergebnissen in Gorleben                                                                          · Sehr geehrte Frau Nöthet, Ihr o. a. Schreiben konnte ich nicht früher beantworten, da es mir wegen einer Reise erst am 18.09.2009 zur Kenntnis gelangte. Ihre Fragen 1 und 2 beantworte ich wie folgt Die Arbeiten      zur  Erstellung des zusammenfassenden Zwischenberichtes der PTB über die Er· gebnisse der von über Tage ausgeführten Standortuntersuchungen in Gorleben, welcher im Mai 1983 von der PTB den an der Endlageraufgabe beteifigten Ressorts vorgelegt wurde, hatte ich zu koordinieren. Obwohl die Vorgänge mehr als 26 Jahre zurück Hegen, Ist mir bis heute die gereizte und ~gressive Stimmung auf einer ~itzung in .gute? Erinnerung, d1e daher ruhrte, cta-ss-diif?TB-...,. in einem Entwurf zur zusammenfassenden BeWertung der Standortbefunde auch vorgeschlagen hatte, weitere Standorte neben Goneben zu untersuchen. Bei äteSer Besprechung, die am 11.05. 1983 stattfand, habe ich vieles mitgeschrieben. Die neun Seiten umfassende handschriftli- che Mitschrift ist Bestandtell der Gorleben-Alden des BfS. Sie liegt meiner Kenntnis nach dem BMU, einem Bundestagsabgeordneten und auch dem Spiegel (s. Ausgabe Nr. 38114.09.09, S. 26) vor. Ich erhielt eine Kopie meiner Mitschrift am 03.09.2009 vom BMU, RS 111 2. Der BMU hatte Fragen eines Bundestagsabgeordneten zu beantworten und wollte in cf~esem Zusammenhang von mir wissen, ob die Mitschrift vonmir stammen würde und ob sie sich auf ein Gespräch am 05.05.1983 beziehl Die erste Frage habe ich bejaht, die zwefte verneint Die Mitschrift belegt, dass sowohl das Bundeskanzleramt als auch der BMI gegen alternative StandOrtuntersuchungen waren. Gründe für diese Halb.lng finden sich auf Seite 9 der Mitschrift .Hanning: Bei Vorschlag eines anderen Standortes wird Gorleben entwertet• Im vorstehend ge. nannte Artikel des Spiegel finden sich weitere Begründungen: ... "AAois Ziegler... räsoniert heute, dass die Frage nach einem anderen Standort den Atomkonflikt in andere Regionen Deutschlands getragen hätte •• usw. Entscheidend für die PTB war die HaHung des für sie weisungsbefugten BMI, s. S. 9 der Mit~ schritt: .Matting: BMJ will nicht, daß andere Standortvorschläge in den Berichteingehen.b Sowohl ich als auch andere an der Sitzung teilnehmende Angehörige der PTB haben diese Aussage als eine mundlieh erteilte dienstliche Anordnung verstanden.
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2 Ihre Frage 3 beantworte ich wie folgt: Oie dienstliche Anordnung des BMI wurde umgesetzt. Nach meiner Auffassung verstieß sie nicht gegen § 63 (2) BBG. Ob es noch weitere deutliche Veränderungen des Zwischenberichtes in der veröffentlichen Fassung gegenüber früheren Entwürfen/Entwurfsteilen gab, weiß ich nicht. Die Vorgänge liegen zu weit zurück.                                                            · Mit freundlichen Grüßen • Dr. Heinrich IHi •
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