Abschlussbericht
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 83 – Drucksache 17/14600 lass, die hierzu getroffenen Maßnahmen zu bean- 15. November 1994 an verschiedenen Schießen – unter 337 standen. Der Fall wurde offenbar auch als Einzel- anderem mit einem Maschinengewehr – teilnahm. fall gesehen, der keine negativen Rückschlüsse auf Am 31. März 1995 beendete Mundlos seinen Grundwehr- die Gesamtlage zuließ. 338 dienst. In dem Dienstzeugnis vom 22. März 1995 wur- Im Jahresbericht 1994 des Wehrbeauftragten des de er wie folgt beurteilt: Deutschen Bundestages (BT-Drs. 13/700, S. 15) „Gefreiter Mundlos war als Richtschütze für das heißt es im Kapitel ‚Rechtsextremistisches Verhal- präzise Einstellen von optischen Geräten eines Ge- ten der Soldaten‘: ‚Nach meiner Auffassung gibt fechtsfahrzeugs sowie die Koordination von Ar- es keine rechtsextremistische Entwicklung der 333 beitsabläufen verantwortlich. Als Gehilfe in der Bundeswehr‘.“ Kompanieführungsgruppe arbeite er selbständig Mit Beschluss vom 23. September 1994 lehnte der Vor- und zuverlässig beim Erstellen von Schaubildern, sitzende der 1. Kammer des Truppendienstgerichts Süd, Statistiken und Übersichten. Kassel, den Antrag auf Zustimmung zum Disziplinarar- Seine Führung war befriedigend. rest vom 12. September 1994 ab. Zur Begründung führte er u. a. aus: In seiner Tätigkeit als Richtschütze und Gehilfe des Kompanieführers hat er gute Leistungen ge- „Es ist weder nach dem Tatvorwurf noch nach Ak- 339 zeigt.“ tenlage nachgewiesen, dass der Soldat zu irgendei- nem Zeitpunkt verfassungsfeindliches Schrift-, Zum 1. April 1995 wurde Mundlos zum Obergefreiten 340 Bild- oder Tongut verbreitet oder sich entspre- befördert. Für den Zeitraum vom 15. Juni bis zum chend geäußert hat. Der alleinige in privater Woh- 31. August 1995 wurde Mundlos Mob-beordert, d. h. in 341 nung, privater Kleidung oder privaten Gegenstän- die Reserve eingeplant. Über die tatsächliche Ableis- den verborgene Besitz zu privatem Gebrauch von tung einer Wehrübung liegen nach Mitteilung des BMVg radikalpolitischem, verfassungsfeindlichem Ge- vom 9. Oktober 2012 jedoch keine Erkenntnisse vor. Ein dankengut in Schrift, Bild- oder Tonform ohne – entsprechender Einberufungsbescheid hätte laut BMVg hier nicht nachgewiesene – Verbreitung an Dritte, nach geltenden Bestimmungen in die Personalakte aufge- 342 erfüllt weder einen Straftatbestand noch den Tat- nommen werden müssen. bestand eines Dienstvergehens. Die NPD hat zwar deutlich verfassungswidrige Ziele. Eine verfas- Wie bereits dargelegt worden ist, wurde Mundlos am sungswidrige Organisation i.S. §§ 86, 86a StGB ist 29. Juni 1995 mit Strafbefehl des Amtsgerichts Chemnitz wegen Verstoßes gegen §§ 86, 86a Abs. 1, 2 und 4 StGB sie aber mangels entsprechender Entscheidung des zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen a 30 DM verur- Bundesverfassungsgerichts nicht. Wenn der Soldat 343 teilt. Am 25. März 1996 wurde Mundlos mitgeteilt, ein Bildnis eines der größten Verbrecher der Ge- schichte und seines Stellvertreters verborgen bei dass dieser Strafbefehl seit dem 13. Februar 1996 rechts- 344 sich führt und durch Vereinigung mit seiner Visi- kräftig sei. Hieraufhin meldete der Rechtsberater des Wehrbereichskommandos VII/13. Panzergrenadierdivisi- tenkarte sich mit deren Ideologie identifiziert, ist on dem Kreiswehrersatzamt Jena am 5. August 1996 den zwar an seinem politischen Verstand zu zweifeln, 345 rechtskräftigen Strafbefehl des AG Chemnitz. In einer eine Straftat oder ein Dienstvergehen begeht er da- 334 Aktennotiz des Kreiswehrersatzamtes Gera vom durch aber nicht.“ 23. Februar 1998 wurde festgehalten, dass z. Zt. bundes- Der Vorsitzende der 1. Kammer des Truppendienstge- weit nach Mundlos wegen der Zugehörigkeit zur rechts- richts Süd ging aufgrund des Schreibens des Disziplinar- extremistischen Szene und Mitwirkung an der Herstell- vorgesetzen davon aus, dass Mundlos nur eine Visitenkar- lung von Bomben gefahndet werde. Als Verfügungspunkt 335 te mit Hitler-Bild bei sich gehabt habe. wurde in der Aktennotiz u. a. festgehalten: „Keine Mob- 346 Beorderung.“ Am 28. September 1994 wurde Mundlos mit Wirkung 336 zum 1. Oktober 1994 zum Gefreiten ernannt. Die Er- kenntnisse über die rechtsextremistische Gesinnung von Mundlos hatten keine Auswirkungen auf die für ihn be- stehende Möglichkeit, an Schießübungen teilzunehmen. So weist sein Schießbuch aus, dass er am 14. und 337) Schießbuch, MAT A BMVg-6, Bl. 70-77. 338) MAT A BMVg-6, Bl. 45. 339) Dienstzeugnis vom 22. März 1995, MAT A BMVg-6, Bl. 50. 340) MAT A BMVg-6, Bl. 3. 341) MAT A BMVg-6, Bl. 5. 333) Schreiben des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages vom 20. September 2012, MAT B BT-1, Bl. 2. 342) Schreiben des BMVg vom 9. Oktober 2012, MAT A BMVg- 6/3, Bl. 6. 334) Beschluss des Truppendienstgerichtes Süd vom 23. September 1994, MAT A BMVg-6/2, Bl. 14 f. 343) Siehe hierzu oben unter B. I. 2. j). 335) Schreiben an das Truppendienstgericht vom 12. September 344) MAT A BMVg-6, Bl. 54 f.; MAT A BMVg-6/2, Bl. 52 f. 1994, MAT A BMVg-6/1, Bl. 17. 345) MAT A BMVg-6, Bl. 53. 336) MAT A BMVg-6, Bl. 43. 346) MAT A BMVg-6, Bl. 58.
Drucksache 17/14600 – 84 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode bbb) Umgang mit Personalakte Mundlos nach Zudem bat er Dr. Gramm in dem Schreiben um grund- dem 4. November 2011 sätzliche Klärung, wie mit Anfragen zu verfahren sei, bei denen es nicht oder nicht nur um Erkenntnisse des MAD Aufgrund von Presseanfragen des MDR und der Stuttgar- gehe. In dem Schreiben führte er aus: ter Zeitung zum Wehrdienstverhältnis von Mundlos und Böhnhardt wurde vom für die Koordinierung von Presse- „Häufig sind für die ermittelnden Behörden Infor- angelegenheiten zuständigen Referat WV/Z im BMVg am mationen von Interesse, die an anderer Stelle in der 12. Dezember 2011 eine Leitungsvorlage für den Staats- Bundeswehr, insbesondere bei den Wehrersatzbe- sekretär im BMVg, Rüdiger Wolf, erstellt. Der pressever- hörden vorliegen, bei deren Bewer- wertbaren Stellungnahme wurden Fax-Kopien aus der tung/Einordnung in sicherheitsmäßiger Hinsicht 347 355 Stammakte von Mundlos beigefügt, die dem BMVg der MAD aber behilflich sein kann.“ auszugsweise am 7. Dezember 2011 vom Kreiswehrer- 348 Am 26. Januar 2012 teilte das BMVg dem MAD mit, es satzamt Erfurt übermittelt worden waren. Diese Unter- bestünden keine rechtlichen Bedenken dagegen, dass der lagen, bei denen es sich nach Aussage des Zeugen MAD auch im Falle seiner Unzuständigkeit eine an ihn Dr. Christof Gramm, dem damaligen Leiter des Auf- gerichtete Anfrage an die dritte Behörde weiterleite und sichtsreferats über den MAD, nur um einen Auszug aus 356 349 um Beantwortung ihm gegenüber bitte. Unter Bezug- der Akte gehandelt haben soll, wurden nach Rücklauf nahme auf die Anfragen des BKA vom 5. Dezember 2011 der Leitungsvorlage im Dezember 2011 nach Angaben 350 und 4. Januar 2012 bat der MAD das Kreiswehrersatzamt des BMVg vernichtet. In der Leitungsvorlage wurde Erfurt am 17. Januar 2012 um Prüfung, ob dort Unterla- ausführlich über ein Strafverfahren und Disziplinarmaß- 351 gen zu Böhnhardt und Mundlos vorhanden seien. nahmen gegen Mundlos berichtet. Am 24. Februar 2012 wurde die Personalakte zu Mundlos In Vorbereitung einer Sondersitzung des Parlamentari- durch einen Mitarbeiter des MAD beim Kreiswehrersatz- schen Kontrollgremiums am 15. November 2011 ermittel- amt Erfurt abgeholt und in das MAD-Amt verbracht. Das te der MAD beim Bundesamt für Wehrverwaltung, dass BMVg hat in diesem Zusammenhang in seinem Bericht Mundlos vom 1. April 1994 bis 31. März 1995 Wehr- vom 9. Oktober 2012 betont, dass die Personalakte zu dienst geleistet hatte. Im MAD selbst waren keine Unter- 352 keinem Zeitpunkt zum Aktenbestand des MAD gehört lagen mehr zu Mundlos vorhanden. Aufgrund von An- 353 354 habe. Das MAD-Amt sei lediglich befugt gewesen, die fragen des BfV und des BKA an den MAD zu Personalakte zu Mundlos im Rahmen von Erkenntnisan- Wehrdienstzeiten und Spezialausbildungen von Mundlos fragen anderer Behörden beim Kreiswehrersatzamt anzu- stellte sich die Frage, wie mit Anfragen umgegangen fordern und sie in Kurierfunktion an das BKA weiterzu- werden sollte, die sich nicht nur auf Erkenntnisse des 357 leiten. Als Grund dafür, dass dem MAD diese Kurier- MAD bezogen. Am 15. Dezember 2011 entschied der funktion übertragen worden ist, hat der Zeuge Abteilungsleiter II des MAD-Amtes, Kapitän zur See Olaf Brüsselbach ausgeführt, dass der MAD der klassische Christmann, die Personalakte von Mundlos beim Kreis- Ansprechpartner für die Polizei in solchen Angelegenhei- wehrersatzamt zur Einsichtnahme anzufordern. In einem ten sei. Das BKA und verschiedene Stellen der BAO Schreiben an den Referatsleiter R/KS im BMVg, Dr. hätten nicht von ungefähr beim MAD angefragt. Hierbei Gramm, teilte Christmann mit: sei es nicht nur darum gegangen, Unterlagen zu vielen „In diesem Zusammenhang hat KWEA Erfurt uns Personen zu eruieren und zusammenzustellen, sondern am 15.12.2011 fernmündlich mitgeteilt, dass die auch abzuholen und zu transportieren. Zudem sei häufig 358 Personalakten des seinerzeit zuständigen KWEA der MAD ebenfalls inhaltlich einbezogen worden. Er Gera durch das KWEA Erfurt übernommen wor- selbst habe die Akte nicht auf seinem Schreibtisch gehabt. 359 den seien und dass dort doch noch eine ‚Restakte‘ Sie sei ihm auch nicht vorgelegt worden. zu Mundlos vorhanden sei.“ Die Zeitdauer von zwei Monaten, bis man sich die Akte besorgt habe, hat der Zeuge Brüsselbach damit begründet, dass nicht klar gewesen sei, wo sich diese Akte denn nun befinde, welche Teile sie noch enthalte und wer die in- 347) Leitungsvorlage vom 12. Dezember 2011, MAT A BMVg-6/3, formationelle Verfügungsgewalt über die Akte überneh- Bl. 6. men solle. Dies sei erst im Januar 2012 entschieden wor- 348) Sendebericht vom 7. Dezember 2011, MAT A BMVg-6, Bl. 61. 349) Gramm, Protokoll-Nr. 43, S. 63. 350) Leitungsvorlage vom 12. Dezember 2011, MAT A BMVg-6/3, Bl. 6. 351) MAT A BMVg-6/2, Bl. 101 f. 355) Schreiben des MAD vom 6. Januar 2012, MAT A BMVg-6/2, Bl. 118-119. 352) Zusammenfassung des MAD, MAT A MAD-5 (Tgb.-Nr. 54/12 - VS-VERTRAULICH), Bl. 5 (VS-NfD). 356) Schreiben des BMVg vom 26. Januar 2012, MAT A BMVg- 6/2, Bl. 126, 127. 353) Anfrage vom 14. November 2011, MAT A MAD-5 (Tgb.-Nr. 54/12 - VS-VERTRAULICH), Bl. 5. 357) Bericht des BMVg vom 9. Oktober 2012, MAT A BMVg-6/3, Bl. 7. 354) Anfragen vom 5. Dezember 2011, MAT A MAD-5 (Tgb.-Nr. 54/12 - VS-VERTRAULICH), Bl. 5 und vom 4. Januar 2012, 358) Brüsselbach, Protokoll-Nr. 43, S. 16. MAT A MAD-5, Bl. 54. 359) Brüsselbach, Protokoll-Nr. 43, S. 17.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 85 – Drucksache 17/14600 360 den. Der Zeuge Dr. Gramm hat hierzu erklärt, es habe bb) Befragung von Mundlos durch den MAD umfangreicher Gespräche mit der Abteilung WV bedurft, um diese davon zu überzeugen, dass die Personalakten überhaupt hätten herausgegeben werden dürfen. In diesem aaa) Ablauf der operativen Bearbeitung von Zusammenhang seien rechtliche Probleme aufgeworfen Mundlos durch den MAD 361 worden, die er nicht vertiefen wolle. Einem Datensatz aus dem früheren DV-System des MAD „VERANDA“ ist zu entnehmen, dass am 23. August Am 7. März 2012 wurde die Personalakte dem BKA 1994 eine Meldung des Dienstvorgesetzten von Mundlos übergeben. Dem Generalbundesanwalt, der mit Schreiben an den MAD erfolgte, die Anlass für die operative Bear- vom 23. August 2012 um Vorlage der Personalakte zu 367 Mundlos gebeten hatte, wurde diese am 31. August 2012 beitung von Mundlos durch den MAD war. Im Sep- übermittelt. Gleichzeitig wurde um Freigabe der Perso- tember und Oktober 1994 wurden Auskunftsersuchen an das BfV, das LfV Sachsen und das LfV Sachsen-Anhalt nalakte zur Vorlage beim Untersuchungsausschuss gebe- gerichtet. Eine erste Absicherungsberatung des Dienst- ten. Das BMVg hat hierzu erklärt, dass zuvor der Vorrang 368 vorgesetzten erfolgte im Oktober 1995. Inhalt einer der Ermittlungen des GBA im Vordergrund gestanden 362 solchen Absicherungsberatung ist nach Aussage des da- habe. Die Freigabe des GBA wurde am 12. September 2012 erteilt. 363 maligen Leiters der Abteilung Rechtsextremismus beim MAD, des Zeugen Oberst a. D. Huth üblicherweise die Auf die Frage, warum der Zeuge Brüsselbach die Akte Unterrichtung des Dienstvorgesetzten darüber gewesen, nicht zu einem früheren Zeitpunkt dem Untersuchungs- dass es sich bei einer Person um einen Rechtsextremisten ausschuss übermittelt hat, hat dieser geantwortet: handele, der nicht weiter mit Waffen und Munition um- 369 gehen solle. Am 8./9. März 1995 – kurz vor dem Ende „Mea culpa. Das gehört mit zu dem, was ich ver- seines Wehrdienstes – wurden Mundlos sowie fünf weite- sucht habe auf die Fragen des Vorsitzenden zu er- re Soldaten aus Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt läutern. Das Ressortprinzip war für mich das Res- 370 durch Angehörige des MAD befragt. Zuvor war es in sortprinzip. Das Ministerium hatte uns unsere der Kyffhäuserkaserne mehrfach zu rechtsextremen Vor- Aufgaben zugeteilt und hatte sich seine Aufgaben fällen gekommen; mehrere der befragten Soldaten waren zugeteilt, und jeder in seiner Verantwortung war durch das Abspielen indizierter neonazistischer Musik, dafür zuständig, das zu tun, was im Rahmen dieses Grölen rechtsextremer Parolen und dem offenen Tragen Auftrages zu tun war. Unabhängig davon: Selbst- von Wehrmachtsinsignien und Hakenkreuzen aufgefallen; verständlich hätte ich auch auf die Idee kommen einige hatten zudem einschlägige Straftaten begangen und können, diese Akte vorher, bevor wir sie zum Bun- machten auch in ihrer MAD-Befragung aus ihren neona- deskriminalamt getragen haben, zu doubeln und 371 zistischen Einstellungen keinen Hehl. Laut Datenaus- sie über das Ministerium an den Ausschuss zu ge- 364 zug der DV-Anwendung „VERANDA“ wurde am 27. ben.“ Juni 1995 die Feststellung getroffen: Dem Ausschuss ist die Bundeswehrpersonalakte von 372 „VFDL. HINTERGRUND: JA“ Mundlos in der Beratungssitzung am 13. September 2012 übermittelt worden, nachdem der Spiegel der Abg. Dr. Eva Högl per SMS mitgeteilt hatte, dass ihm die Per- bbb) Gab es mehrere Befragungen von Mundlos 365 sonalakte vorliege. Zu dem späten Zeitpunkt der Über- durch den MAD? mittlung an den Untersuchungsausschuss hat der Zeuge Dr. Gramm ausgeführt: Im Untersuchungsausschuss ist die Frage erörtert worden, ob es mehrere Befragungen von Mundlos durch den MAD „Den Vorwurf mangelnder Umsicht müssen wir gegeben hat. Anlass hierfür war ein Artikel in der Berli- uns auch für die Personalakte des Uwe Mundlos ner Zeitung vom 21. November 2012 mit dem Titel 366 gefallen lassen.“ „MAD befragte Mundlos offenbar mehrfach“, demzufolge ein Schulfreund von Mundlos im Dezember 2011 und März 2012 entsprechende Aussagen beim BKA gemacht habe. Allerdings hat der Freund offenbar nicht eindeutig zuordnen können, ob die vermeintlichen Befragungen durch den Verfassungsschutz oder den MAD erfolgt sei- 360) Brüsselbach, Protokoll-Nr. 43, S. 30. 361) Gramm, Protokoll-Nr. 43, S. 74. 362) Bericht des BMVg vom 9. Oktober 2012, MAT A BMVg-6/3, 367) VERANDA-Datensatz zur ND-Op 7-0538-94. Bl. 7. 368) MAT A BMVg-6/1, Bl. 76. 363) Schreiben des BMVg vom 13. September 2012, BMVg-6. 369) Huth, Protkoll-Nr. 39, S. 68. 364) Brüsselbach, Protokoll-Nr. 43, S. 17. 370) MAT A BfV-4/2, Bl. 23-25. 365) Abg. Dr. Eva Högl, Protokoll-Nr. 43, S. 74, richtigerweise 371) MAT A BfV-4/2, Bl. 11 f. muss es heißen: am 13. September 2012. 372) VERANDA-Datensatz, BMVg-6/1, Bl. 76, „VFDL“ bedeutet: 366) Gramm, Protokoll-Nr. 43, S. 60. Verfassungsfeindlich.
Drucksache 17/14600 – 86 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode 373 en. Hierzu hat sich der Zeuge Brüsselbach in seiner ccc) Gründe für die späte Befragung von Vernehmung vor dem Ausschuss wie folgt geäußert: Mundlos durch den MAD „Wenn es mehrere Befragungen des MAD gege- Obwohl die Meldung des Dienstvorgesetzten bereits am ben haben sollte, was der Artikel ja nicht expressis 23. August 1994 erfolgte, fand erst am 8./9. März 1995 378 verbis behauptet, sondern der Freund sagt: eine Befragung durch den MAD statt. Eine Erklärung ,Verfassungsschutz/MAD‘, dann spricht dafür we- für die lange Zeitdauer zwischen der Meldung und der nig. Denn bei den Aussteuerungen – siehe auch in Befragung durch den MAD hat der Zeuge Brüsselbach Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und zum nicht geben können. Er hat hierzu ausgeführt, dass diese Bundesamt für Verfassungsschutz – wären nach fraglos zu lang sei. Zur Beurteilung der Zusammenhänge meinem Dafürhalten und meiner Logik die ande- müsse man anhand der gesamten Akte nachvollziehen, ren Befragungen auch aufgetaucht, auch ausge- welche Kontakte es gegeben habe, ob der MAD in der steuert worden und müssten sich heute zwangsläu- Truppe gewesen sei und mit den Vorgesetzten, dem Dis- fig irgendwo dort wiederfinden im Gesamtkontext. ziplinarvorgesetzten bzw. dem nächsthöheren Vorgesetz- Meine These: Nicht auszuschließen ist, dass ten, oder mit anderen aus der Gruppe, aus der Stube, aus Mundlos auch vom Verfassungsschutz befragt dem Zug gesprochen habe. Dies sei nach seiner Kenntnis 374 worden ist in der Zeit; nicht in einer Kaserne.“ auch aus anderen Akten nicht ersichtlich. Nicht erst seit seiner Zeit, sondern seit Längerem, wahrscheinlich seit Auch der Zeuge Dr. Gramm hat erklärt, er gehe davon Ende der 90er Jahre, gebe es die Weisung, die zwischen aus, dass es nur diese eine Befragung von Mundlos gege- dem MAD und dem Ministerium so abgesprochen sei, ben habe. Dies hat er wie folgt begründet: 379 dass verzugslos zu befragen sei. „Der Charakter der Befragung und insbesondere Der Zeuge Huth, der am 27. Juni 1995 das Schreiben zur des Befragungsberichts deutet darauf hin, dass es Übersendung des Befragungsberichtes an die Verfas- sich hier um die erste und wohl auch um die letzte 380 sungsschutzbehörden unterschrieben hatte, hat die Befragung gehandelt hat; denn der Befragungsbe- lange Zeitspanne von der Meldung durch den Dienstvor- richt beginnt – so haben mir die Experten erklärt – gesetzten bis zur Befragung damit begründet, dass der mit einer ausführlichen Darstellung seiner Vita. MAD zunächst einmal Anfragen an Verfassungsschutz- Das ist das, was typischerweise bei einer Erstbe- 381 und Polizeibehörden gestellt habe. Außerdem hat er fragung einer Verdachtsperson da reinkommt. Und darauf hingewiesen, dass der MAD zum 1. Oktober 1994 dass nach dieser Befragung eine weitere Befra- umgegliedert worden sei. Zu diesem Zeitpunkt seien die gung stattgefunden hat, ist jedenfalls äußerst un- Aufgaben der Dezernate der sieben MAD-Gruppen der wahrscheinlich […] Er wurde ja zehn Tage später Abteilung II in Köln zugefallen, die zuvor eine reine entlassen, so dass in der Tat alles dafür spricht, 375 Auswerteabteilung gewesen sei. Aus sieben Dezernaten dass es nur diese eine Befragung gegeben hat.“ seien vier Beschaffungsdezernate, verteilt in Nord, Süd, Der Zeuge Huth hat ebenfalls ausgeschlossen, dass es West und Ost, entstanden. Es könne sein, dass das Rück- bereits vor der Befragung einen Erstkontakt des MAD zu führen von Akten der sieben MAD-Gruppen ins Amt zu Mundlos gegeben habe. Es sei vor einer Befragung nicht Zeitverzögerungen geführt habe, die sonst nicht eingetre- möglich gewesen, Kontakte zu Personen dieser Art auf- ten wären. Er könne nicht ausschließen, dass dies auch in 382 zubauen. Wenn mehrfach Befragungen stattgefunden diesem Fall so gewesen sei. Eine solch lange Dauer bis hätten, wäre ein entsprechender Verweis im Protokoll auf zur Befragung wie im Fall Mundlos sei nicht üblich ge- 376 383 eine frühere Befragung erfolgt. Anhaltspunkte dafür, wesen. dass es mehrere Befragungen von Mundlos durch den MAD gegeben hat, haben sich auch nicht dem Datenaus- ddd) Inhalt des Befragungsberichtes vom zug der DV-Anwendung „VERANDA“ entnehmen las- 377 8./9. März 1995 sen. In seiner Befragung bezeichnete Mundlos sich als „Oi- Skin“, er gehöre jedoch keiner politischen Par- tei/Organisation an. Ihm ginge es lediglich darum, mit seinen „Kumpels“ loszuziehen und Spaß zu haben. Kon- takte zu Parteien habe er nicht gehabt. Lediglich bei Kon- zerten oder in Lokalen seien zufällig Gespräche mit NPD- 373) Berliner Zeitung vom 21. November 2012, „MAD befragte Mundlos offenbar mehrfach“; dem Ausschuss liegen die Proto- 378) Siehe hierzu B. I. 4. b) bb) aaa). kolle bisher nicht vor, da sie Teil der Ermittlungsakten sind. 379) Brüsselbach, Protokoll-Nr. 43, S. 35. 374) Brüsselbach, Protokoll-Nr. 43, S. 19. 380) Schreiben vom 27. Juni 1995, MAT A BfV-4/2, Bl. 5 ff. 375) Gramm, Protokoll-Nr. 43, S. 99. 381) Huth, Protokoll-Nr. 39, S. 13. 376) Huth, Protokoll-Nr. 39, S. 54-56. 382) Huth, Protokoll-Nr. 39, S. 14. 377) VERANDA-Datensatz, BMVg-6/1, Bl. 76. 383) Huth, Protokoll-Nr. 39, S. 14.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 87 – Drucksache 17/14600 Mitgliedern entstanden. Die NPD bezeichnete er als „Dies ist kein Hinweis auf eine beabsichtigte Quel- „Aso-Partei“, mit deren Ideologie und politischen Zielen lenwerbung. Vielmehr entspricht diese Frage im er sich nicht identifizieren könne. Rahmen der Befragung von Extremisten nach Auskunft des MAD-Amtes dem geltenden Stan- Er selbst sei sowieso politisch unmotiviert und nicht an dard der Arbeit der Verfassungsschutzbehörden. einer Mitgliedschaft in einer rechtsextremistischen Par- Hätte Uwe Mundlos positiv geantwortet, wäre die- tei/Organisation interessiert. Diese seien ihm in Sachen se Information allenfalls für die zivilen Verfas- Asylgesetz und Ausländerpolitik zu „radikal“. Gegen sungsschutzbehörden von Interesse gewesen und Asylbewerber, die in ihrer Heimat politisch verfolgt seien unverzüglich an diese weitergeleitet worden. Eine und in Deutschland Schutz und Hilfe bekämen, habe er Anwerbung von Uwe Mundlos als Quelle des nichts. Asylbewerber, die nicht politisch verfolgt seien MAD war – soweit heute noch feststellbar – auf- und nach Deutschland kämen, um sich hier auf Kosten grund seiner nur noch geringen Restdienstzeit des Staates ein schönes Leben zu machen, solle man so- nicht möglich und deswegen von vorneherein zu fort wieder ausweisen. Körperliche Gewalt würde er je- 387 keiner Zeit beabsichtigt.“ doch auch gegen solche nicht anwenden. Zum Thema Nationalsozialismus könne er nur soviel sagen, als dass er Auch das MAD-Amt hat in seiner Zusammenfassung vom die in der Zeit von 1933-1945 von den Nazis begangenen 25. September 2012 betont, dass Mundlos nicht als Quelle Gewalttaten in keinster Weise verharmlose. Es sei geworben werden sollte. Zur Begründung wird angeführt, 384 schlimm, was damals mit den Juden passiert sei. dass in Befragungen von Verdachtspersonen grundsätz- lich keine Quellenwerbung erfolge. Die Entscheidung Der MAD-Befragungsbericht von Mundlos schloss mit über einen Werbungsversuch treffe ein Vorgesetzter der folgender Anmerkung: 388 Befrager auf Grundlage des Befragungsberichtes. „Zu diesem Zeitpunkt wurde Mundlos, Uwe (6) Der Zeuge Huth hat sich hierzu wie folgt geäußert: gefragt, ob er sich vorstellen könne, ihm bekannt- gewordene Termine für Anschläge auf Asylanten- „An der Schule für Verfassungsschutz, Lehrgruppe heime der Polizei oder den Verfassungsschutzbe- Bad Ems, wurden alle Ermittler darauf hingewie- hörden zu melden. Diese Frage wurde durch sen, bei Befragungen im Extremismusbereich die- Mundlos, Uwe (6) verneint. Er selbst würde zwar se Frage zu stellen, explizit. Aus zwei Gründen. an solchen Aktionen nicht teilnehmen, könne sich Der eine Grund war: Wie lässt sich die Person da- jedoch nicht vorstellen, mit den zuständigen Be- rauf ein? Weil es schon für die Bewertung: ,Ist es 385 hörden zu kooperieren.“ ein Extremist: ja oder nein?‘ sehr wichtig ist, wie er sich verhält. Und in den anderen Fällen war es Am 27. Juni 1995 wurden die Informationen aus der einfach so: Wir haben durch diese Befragung die MAD-Bearbeitung von Mundlos als Verdachtsperson dem Möglichkeit geschaffen für andere Behörden, spä- BfV und dem LfV Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thürin- ter eventuell auf Personen zuzugehen. Denn wir gen übermittelt. In dem Übersendungsschreiben wurde konnten diese Personen gar nicht nutzen; wir woll- mitgeteilt, dass Mundlos und fünf weitere Personen wäh- ten sie auch gar nicht nutzen. Aber die Fragen rend ihrer Dienstzeit bei der Bundeswehr in Bad Franken- wurden aus diesen zwei Gründen gestellt. Das ist hausen u. a. „durch gemeinsames Hören von Skin-Musik einfach so, und das war Lehre des MAD an der und teilweise mit rechtsextremistisch zu wertendem Ver- 386 Schule für Verfassungsschutz. Deswegen ist ei- halten aufgefallen“ seien. gentlich die Nichtfragestellung in einem solchen Befragungsbericht ein Fehler, ein ermittlungstakti- 389 eee) Bewertung des MAD-Befragungsberichtes: scher Fehler.“ Wollte der MAD Mundlos als Quelle an- Der Zeuge Huth ist dazu befragt worden, warum Mundlos werben? auf geplante Anschläge auf Asylbewerberheime ange- Die während der Befragung an Mundlos gerichtete Frage, sprochen worden sei. Ihm ist in diesem Zusammenhang ob er sich vorstellen könne, ihm bekanntgewordene Ter- vorgehalten worden, aus einer Befragung eines Bekannten mine für Anschläge auf Asylbewerberheime der Polizei von Mundlos durch das BKA ergebe sich, dass dieser vor 390 oder den Verfassungsschutzbehörden zu melden, hat 1996 ein Asylbewerberheim ausgespäht habe. Der Anlass zu der Frage gegeben, ob es sich hierbei um einen Zeuge Huth hat hierauf geantwortet, dies könne ein Zufall Versuch des MAD gehandelt habe, Mundlos als Quelle sein. Er wisse nicht, ob diese Information ihnen damals anzuwerben. In der Erklärung des Bundesministeriums der Verteidi- gung vom 12. September 2012 wird dieser Vorgang wie folgt bewertet: 387) A-Drs. 235, S. 3. 388) MAT A MAD-5 (Tgb.-Nr. 54/12 - VS-VERTRAULICH), Bl. 7 (VS-NfD). 384) MAT A BfV-4/2, Bl. 23-25. 389) Huth, Protokoll-Nr. 39, S. 6. 385) MAT A BfV-4/2, Bl. 25. 390) Zeugenvernehmung Tibor R. durch das BKA am 13. Dezember 386) Schreiben vom 27. Juni 1995, MAT A BfV-4/2, Bl. 5 ff. 2011, MAT A GBA-4/26, Bl. 26.
Drucksache 17/14600 – 88 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode bei der Befragung vorgelegen habe. Er gehe eher nicht chungsausschuss vorgelegt, und zwar schon mit 391 davon aus. der schon stattgefunden habenden Nachfrage sei- tens der Abteilung II des MAD-Amtes, wo denn Der Zeuge Brüsselbach hat erklärt, er schließe aus, dass der ja eigentlich das Thema betreffende Befra- es sich um einen Anwerbeversuch gehandelt habe. Es gungsbericht sich befinden könnte. Ich wusste also sehe auch nicht danach aus, dass damit ein möglicherwei- zu dieser Zeit gleichzeitig anhand der Unterlage, se erfolgender späterer Anwerbeversuch für eine Verfas- 392 die mir vorgelegt wurde: Es gibt die Anfrage von sungsschutzbehörde hätte vorbereitet werden sollen. Sachsen; es gibt eine Befragung des MAD aus je- Wenn Mundlos die Frage bejaht hätte, dann hätte man ner Zeit zu Mundlos und vier anderen Personen, dies mit seinem Ausscheiden aus der Bundeswehr und mit des Rechtsextremismus verdächtigen Bun- diesem Bericht der betreffenden Stelle übermitteln müs- deswehrangehörigen. Es gab, es gibt unsere Nach- sen, unabhängig davon, was der Verfassungsschutz damit frage: ‚Warum ist der Befragungsbericht selbst gemacht und um welche Verfassungsschutzbehörde es 393 nicht dabei?‘, und die Antwort, man könne ihn sich gehandelt hätte. dort nicht feststellen. – Das war mein Stand am 396 Weitere Anhaltspunkte dafür, dass es sich bei der Frage- 8. oder 10. März des Jahres.“ stellung um einen Anwerbeversuch gehandelt hat, hat der Tatsächlich beantragte das LfV Sachsen am 8. März 2012 Ausschuss nicht feststellen können. beim MAD die Freigabe eines Dokuments des MAD zur Vorlage bei der Bund-Länder-Kommission Rechtsterro- fff) Wer hat die Befragung von Uwe Mundlos rismus sowie bei den Untersuchungsausschüssen Deut- durchgeführt? – Erkenntnisgewinnung scher Bundestag und Sächsischer Landtag. Bei dem Do- zum MAD-Vorgang Mundlos kument handelte es sich um das Anschreiben des MAD an BfV, LfV Sachsen, LfV Thüringen und LfV Sachsen- Mit einem als VS-Vertraulich eingestuften Schreiben vom Anhalt vom 27. Juni 1995, mit dem Auszüge aus Befra- 6. Februar 2013 hat der MAD mitgeteilt, welche beiden gungsberichten zu Mundlos und fünf weiteren Soldaten an Personen Mundlos mit hoher Wahrscheinlichkeit befragt die angeschriebenen Behörden überstellt worden waren. haben. Es hat zudem mitgeteilt, dass sich beide Befrager Aus dem Schreiben ging hervor, dass Mundlos und fünf 394 nicht mehr konkret an die Befragung erinnern könnten. weitere Soldaten bei der Bundeswehr in Bad Frankenhau- sen „durch gemeinsames Hören von Skin-Musik und ggg) Umgang mit MAD-Befragungsbericht nach teilweise mit rechtsextremistisch zu wertendem Verhalten dem 4. November 2011 aufgefallen“ waren. Die Auszüge aus den Befragungsbe- 397 richten lagen dem Schreiben nicht bei. Auf telefonische Der MAD-Befragungsbericht lag im MAD zum Zeitpunkt Nachfrage des MAD vom 9. März 2012 teilte das LfV der Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses nicht Sachsen am 12. März 2012 schriftlich mit, dass die ent- mehr vor. Der MAD wusste daher zu diesem Zeitpunkt sprechenden Befragungsberichte dort nicht mehr vorhan- nicht mehr, dass er früher einmal Mundlos befragt hat- den seien. 398 395 te. Die Frage, wann das Amt Kenntnis darüber erlangt hat, dass es einen Kontakt des MAD mit Mundlos gab, hat Über das Freigabeersuchen des LfV Sachsen unterrichtete der Zeuge Brüsselbach in seiner Zeugenvernehmung wie der MAD das zuständige Referat Kontrolle und Steuerung folgt beantwortet: (R/KS) im BMVg am 12. März 2012: „Wir wussten schon sehr früh, nämlich im No- „Das vom LfV Sachsen in den dortigen Akten auf- vember, dass Mundlos Wehrdienst geleistet hat in gefundene Dokument des MAD aus dem Jahre der Bundeswehr anhand der entsprechenden Datei- 1995 […] weist nunmehr erstmals darauf hin, dass en der Bundeswehr, aber mehr nicht. Natürlich ha- Mundlos seinerzeit offensichtlich durch den MAD be ich schon im November nachforschen lassen, bearbeitet worden ist, befragt wurde und dass die ob es eine Akte gibt oder ob irgendjemand darüber zu ihm angefallenen Informationen seinerzeit an 399 Kenntnis hat, dass der MAD in jener Zeit Mundlos die zuständigen Behörden übermittelt wurden.“ bearbeitet hat. Diese Nachforschungen sind ergeb- Am 13. März 2012 informierte der Referatsleiter, nislos verlaufen. Erst am 8. oder 10. März wurde Dr. Gramm, durch schriftliche Vorlage den Staatssekretär mir die Anfrage von Sachsen mit der Bitte um im BMVg Wolf hierüber und teilte mit, dass der Freigabe Freigabe der Unterlage für den dortigen Untersu- 391) Huth, Protokoll-Nr. 39, S. 51 f. 396) Brüsselbach, Protokoll-Nr. 43, S. 2, 3. 392) Brüsselbach, Protokoll-Nr. 43, S. 36. 397) MAT A MAD-5 (Tgb.-Nr. 54/12 – VS-VERTRAULICH), 393) Brüsselbach, Protokoll-Nr. 43, S. 37. Bl. 6; Bl. 87-91 (VS-NfD). 394) Schreiben vom 6. Februar 2013, MAT A MAD-6/3 (Tgb.- 398) MAT A MAD-5 (Tgb.-Nr. 54/12 – VS-VERTRAULICH), Nr.78/13 – VS-VERTRAULICH). Bl. 6; Bl. 92 (VS-NfD). 395) Erklärung des BMVg vom 12. September 2012, A-Drs. 235, 399) Schreiben des MAD vom 12. März 2012, MAT A MAD-5 S. 2. (Tgb.-Nr. 54/12 – VS-VERTRAULICH), Bl. 93 (VS-NfD).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 89 – Drucksache 17/14600 nichts entgegen stehe. Konkret führte er in dem Schreiben „Allerdings haben wir – da haben unsere Kritiker aus: recht – einen Unterschied übersehen zwischen – sagen wir mal – ‚rechtlich richtig‘ und ‚rechtlich „Es ist daher möglich und wahrscheinlich, dass richtig und umsichtig‘. Ein gezielter Hinweis von sich solche Übermittlungen des MAD in den Ak- uns an Sie auf die Befragung des Uwe Mundlos ten anderer Sicherheitsbehörden befinden – Daten, durch den MAD wäre angebracht gewesen. Ich die zwischenzeitlich beim MAD aufgrund fehlen- bedauere, dass wir das damals nicht erkannt ha- der Speicherbefugnisse gelöscht wurden und von 405 ben.“ deren Existenz der MAD nichts weiß. Der vorlie- gende Vorgang ist ein solcher Fall. Die Eine Anfrage an die Verfassungsschutzbehörden in Sach- lnformationen des MAD wurden nachweisbar an sen-Anhalt und Thüringen sowie an das BfV, ob dort der vier Verfassungsschutzbehörden übersandt.“ Bericht noch vorliege, erfolgte nach Aussage des Zeugen 406 Brüsselbach in seiner Amtszeit nicht. Der Vorgang wurde von Herrn Dr. Gramm wie folgt bewertet: Der Zeuge Christmann hat hierzu erklärt, der Sachverhalt, der auf dem Übersendungsschreiben gestanden habe, „Zwar könnte das Übermittlungsschreiben des nämlich das Hören von rechtsextremistischer Musik, sei MAD – wenn es in den Focus medialer Berichter- so zahlreich, dass er dahinter keine brisanten Inhalte ver- stattung geraten sollte – Anlass zu Spekulationen mutet habe. Er habe keine koordinierende Ermittlungsrol- über die Rolle des MAD geben. Gleichwohl ent- le für den MAD gesehen, da der Vorgang 1995 mehreren lastet es den MAD, denn es macht deutlich, dass Behörden [den LfV Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thü- der MAD die rechtmäßig gewonnenen 400 ringen] mit der damaligen Übermittlung des MAD mitge- lnformationen tatsächlich weitergegeben hat.“ 407 teilt worden sei. Der Zeuge Dr. Gramm hat eingeräumt, Am 13. März 2012 erklärte der MAD die Freigabe gegen- dass das BMVg dies ebenfalls nicht zum Anlass genom- 401 über Sachsen. Die freigegebenen Unterlagen übermit- men hat, noch einmal von selbst an das BfV, an Thürin- telte Sachsen dem 2. Untersuchungsausschuss am gen oder an Sachsen-Anhalt heranzutreten. Sie seien der 13. April 2012 im Rahmen von 15 als GEHEIM einge- Auffassung gewesen, dass dies Aufgabe des MAD oder 402 408 stuften Ordnern zu Beweisbeschluss SN-1. der Sachsen gewesen sei. Eine Unterrichtung des Ausschusses über die Existenz Nach Dienstantritt des neuen MAD-Präsidenten Birken- eines MAD-Vorganges Mundlos durch den MAD nach heier veranlasste dieser eine Nachfrage beim BfV, dem Zugang des Freigabeersuchens erfolgte nicht, obwohl Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt und Akten des MAD bereits mit Beweisbeschluss MAD-2 dem LfV Thüringen nach dem Befragungsbericht 409 vom 9. Februar 2012 beigezogen worden waren. Der Mundlos, die mit Schreiben des MAD vom 1. August 410 Zeuge Brüsselbach hat während seiner Vernehmung ein- 2012 erfolgte. Auf eine parlamentarische Anfrage des geräumt, dass diese Vorgehensweise unsensibel gewesen Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele, welche 403 sei. Zu den Gründen für sein Handeln hat er ausgeführt, rechtsextremen Äußerungen, Aktivitäten bzw. Mitglied- sie hätten sich auf den Tatbestand ‚Freigabe eines Papiers schaften von Mundlos und Böhnhardt während oder vor 411 für den sächsischen Untersuchungsausschuss‘ fokussiert. deren Wehrdienst festgestellt worden seien, wurde Zudem habe er sich bereits im November/Dezember 2011 diesem mitgeteilt, dass es seinerzeit eine Befragung von 412 mit seinen Juristen unterhalten und das Ministerium im Mundlos durch den MAD gegeben habe. Eine Unter- Dezember 2011 gefragt. Dann habe es einen Erlass gege- richtung des gesamten Ausschusses ist zu diesem Zeit- ben, demzufolge es keinen rechtlichen Titel für die Her- punkt nicht erfolgt. beischaffung von Unterlagen des MAD, des BMVg oder Am 29. August 2012 hat das BfV dem MAD den Befra- von Dritten aus jenen Jahren gebe. Er habe es daher nicht gungsbericht Mundlos mit der Bitte um Freigabe für das als seine Aufgabe angesehen, nach diesen Unterlagen zu 413 404 BKA übersandt. Das BMI hat mit Schreiben vom forschen und überall nachzufragen. Auch der Zeuge 11. September 2012 mitgeteilt, der Bericht sei aufgrund Dr. Gramm hat diesen Vorgang bedauert. Er hat einge- eines Zahlendrehers nicht der am 10. August 1995 ange- räumt, dass ein gezielter Hinweis des BMVg auf die Be- fragung des Mundlos durch den MAD angebracht gewe- sen wäre. Er hat bedauert, dies damals nicht erkannt zu haben: 405) Gramm, Protokoll-Nr. 43, S. 60. 406) Brüsselbach, Protokoll-Nr. 43, S. 5. 407) Christmann, Protokoll-Nr. 39, S. 90. 408) Gramm, Protokoll-Nr. 43, S. 67. 400) Vorlage vom 13. März 2012, MAT A BMVg-6/2, Bl. 221, 222. 409) Christmann, Protokoll-Nr. 43, S. 99. 401) Erklärung des BMVg vom 12. September 2012, S. 2. 410) Schreiben des MAD vom 1. August 2012, MAT A MAD-5, 402) Anschreiben des LfV Sachsen, eingegangen am 13. April 2012, (Tgb.-Nr. 54/12 – VS-VERTRAULICH), Bl. 104, 105 (VS- MAT A SN-1/2 (Tgb.-Nr. 8/12 – GEHEIM) (VS-NfD); Schrei- NfD). ben des MAD vom 27. Juni 1995, MAT A SN-1/2 (Tgb.-Nr. 411) BT-Drucksache 17/10583, S. 34. 8/12 – GEHEIM), Anlage 06, ohne Seitenzahl (VS-NfD). 412) MAT A MAD-5 (Tgb.-Nr. 54/12 – VS-VERTRAULICH), 403) Brüsselbach, Protokoll-Nr. 43, S. 3. Bl. 120 (VS-NfD). 404) Brüsselbach, Protokoll-Nr. 43, S. 5. 413) Schreiben vom 29. August 2012, MAT A MAD-5, Bl. 121.
Drucksache 17/14600 – 90 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode legten Personenakte Mundlos, sondern einer thematisch Jahre geltenden Erlasslage sei die Leistung des Soldaten nicht einschlägigen Akte zugeführt worden. Er sei daher im Dienstzeugnis zusammenfassend zu bewerten gewe- erst am 28. August 2012 im Rahmen der sukzessiven sen, wobei ein wohlwollender Maßstab anzulegen gewe- Durchsicht weiterer Aktenbestände im BfV aufgefunden sen sei. Nach Erkenntnis des BMVg seien in der Praxis worden, was zur Folge gehabt habe, dass er dem Aus- mehrheitlich die Noten „sehr gut“ bis „befriedigend“ schuss nicht als Bestandteil der Personenakte Mundlos vergeben worden. Die Vergabe der Note „befriedigend“ zum Beweisbeschluss BfV-7 vorgelegt worden sei. Am sei demnach wohl eher den Soldaten zuzuordnen, die in 18. September 2012 übersandte auch das Innenministeri- der unteren Leistungshälfte angesiedelt gewesen seien. um Sachsen-Anhalt den dort ebenfalls noch in Kopie Die zweimalige Beförderung von Mundlos hat Staatssek- vorhandenen MAD-Befragungsbericht von Mundlos und 414 retär Wolf wie folgt gewürdigt: den fünf anderen Soldaten vom März 1995. Der amtie- rende Leiter des sachsen-anhaltinischen Verfassungs- „Auch wenn der damals zuständige Richter am schutzes Volker Limburg war am 13. September 2012 Truppendienstgericht Süd in seinem Beschluss zurückgetreten, nachdem in einer Behörde die Kopie des vom 23. September 1994 das Verhalten von Uwe MAD-Befragungsprotokolls von Mundlos gefunden wor- Mundlos nicht als Dienstvergehen gewertet hat, den war. lief dessen ungeachtet zum Zeitpunkt der Beförde- rung von Uwe Mundlos zum Gefreiten bzw. zum Nach Auffinden des Berichts ist der MAD mit Schreiben Obergefreiten ein inhaltsgleiches Strafverfahren. vom 4. September 2012 um Freigabe gebeten worden. Die Nach der damals geltenden Vorschriftenlage war Freigabe ist mit Schreiben vom 5. September 2012 erteilt 415 damit ein Beförderungshindernis gegeben und worden. Der Befragungsbericht des MAD vom 27. Juni Uwe Mundlos hätte nicht befördert werden dür- 1995 ist vom BMI in der 26. Sitzung des Ausschusses am 419 fen.“ 11. September 2012 vorgelegt worden. Nach Aussage des Zeugen Huth sei zum damaligen Zeit- Eine Recherche in der alten IT-Anwendung punkt zwar das Strafverfahren, nicht aber die antidemo- „VERANDA“, der weitere Erkenntnisse zum MAD- kratische Betätigung von Wehrpflichtigen ein Grund Vorgang zu entnehmen sind, ist am 19. September 2012 420 416 gewesen, eine Beförderung zu versagen. erfolgt. Der Zeuge Brüsselbach hat ausgeführt, ihm und den leitenden Mitarbeitern der Abteilung sei nicht be- Festzustellen ist darüber hinaus, dass Uwe Mundlos unge- kannt gewesen, dass es noch Reste dieser Datei im MAD- achtet einer bereits im Oktober 1994 erfolgten Absiche- 421 Amt gegeben habe. Erst im Nachhinein habe er erfahren, rungsberatung noch Mitte November 1994 weiter am 422 dass ein findiger Mitarbeiter sich an die IT-Anwendung Maschinengewehr ausgebildet worden ist. Nach einer erinnert habe. Die Abteilung Extremismusabwehr sei Erklärung hierfür befragt, hat der Zeuge Huth darauf bereits Mitte des Jahrzehnts auf die Datei EXA 21 umge- hingewiesen, dass Empfehlungen des MAD seinerzeit 417 423 stellt worden. Nach Aussage des Zeugen Christmann nicht immer befolgt worden seien. habe einer früheren Abfrage in dieser IT-Anwendung zudem entgegen gestanden, dass die hierin enthaltenen Datensätze aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben 5. Waren Mundlos, Böhnhardt oder Zschäpe anonymisiert worden seien. Eine Abfrage sei aber mit der V-Personen des Verfassungsschutzes? Archivnummer, die auf einem Dokument aus der damali- In der Beweisaufnahme des Ausschusses sind keine tat- gen Zeit vermerkt worden sei, möglich gewesen. Erst zu sächlichen Anhaltspunkte dafür festgestellt worden, dass einem späteren Zeitpunkt sei erkannt worden, dass die auf Mundlos, Böhnhardt oder Zschäpe V-Personen des Ver- dem Übersendungsschreiben des LfV Sachsen aufgeführ- fassungsschutzes waren oder von diesem im Rahmen 418 te Nummer eine alte Archivnummer sei. eines Werbungsvorhabens angesprochen wurden. Der Zeuge B., BfV, hat über die im BfV vorhandenen cc) Bewertung des Umgangs mit Uwe Mundlos Dateien berichtet; in den Dateien sei das Trio nicht ver- 424 bei der Bundeswehr zeichnet gewesen. Er hat darüber hinaus ausgeschlos- Mit Schreiben vom 24. September 2012 hat sich der sen, dass Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe als Zielperso- Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung, Rüdiger Wolf, zu der damaligen dienstlichen Beurteilung von Mundlos geäußert. Gemäß der Mitte der neunziger 414) MAT A ST-1/4. 419) Schreiben vom 24. September 2012 von Staatssekretär Rüdiger Wolf, MAT A -6/1, Bl. 3. 415) Schreiben des BMI vom 11. September 2012, MAT A BfV-4/2, S. 1. 420) Huth, Protokoll-Nr. 39, S. 54 f. 416) VERANDA-Auszug vom 19. September 2012, MAT A BMVg- 421) Siehe unter B. I. 4. b) bb) aaa). 6/1, Bl. 76 ff. 422) Siehe unter B. I. 4. b) aa) aaa). 417) Brüsselbach, Protokoll-Nr. 43, S. 35. 423) Huth, Protokoll-Nr. 39, S. 70. 418) Christmann, Protokoll-Nr. 39, S. 87. 424) B., Protokoll-Nr. 37 (GEHEIM), S. 41.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 91 – Drucksache 17/14600 nen vom BfV vor dem 1. Januar 1996 bearbeitet worden demgegenüber ausgesagt, er könne sich an ein derartiges 425 sind. Gespräch über eine eventuelle Anwerbung von Beate 433 Zschäpe nicht erinnern. Es habe nie ernsthafte Vorha- Die Ersterfassung des Trios in NADIS war zu folgenden ben gegeben, die drei Personen anzusprechen, da sie Zeitpunkten: 1996/97 beim LfV Thüringen nicht im Fokus gestanden 434 – Mundlos: 21. Februar 1995 hätten. – Zschäpe: 13. März 1995 426 II. Entwicklung der rechtsextremistischen – Böhnhardt: 8. Dezember 1995 Szene in Thüringen in den 1990er/Anfang Wären Sie zuvor bereits Gegenstand eines Werbungsfalls der 2000er Jahre gewesen, dann wären sie nach Aussage des Zeugen En- Die als Sachverständige geladene Fachjournalistin Andrea gelke zu diesem früheren Zeitpunkt bereits in NADIS 427 Röpke hat vor dem Untersuchungsausschuss das Umfeld, erfasst worden. Darüber hinaus seien alle Ansprachen 428 in dem sich das Trio in den 1990er Jahren bewegte, wie im Bereich „Rechts“ aus dem Jahr 1995 vorhanden. folgt beschrieben: Auch beim LfV Thüringen gab es kein „Forschungsvor- 429 „[In den] 90er-Jahre[n] [...] war es eher so, dass haben Zschäpe, Mundlos, Böhnhardt“. Allerdings hat Pogromstimmung herrschte, dass der gesellschaft- der Zeuge Baumbach, damals im Bereich „Forschung und liche Mob von Neonazis in Gang gesetzt wurde, Auswertung“ im LfV Thüringen tätig, ausgesagt, dass vor dass die Stimmung sehr rassistisch, ausländer- dem Untertauchen des Trios im LfV darüber gesprochen feindlich aufgeladen war. Die Pogromstimmung in worden sei, ob nicht jemand aus der Neonazi-Szene in Hoyerswerda Anfang der 90er - so wird von vielen Jena als V-Person infrage komme. Zusammen mit mehre- angenommen - hatte auch ihren Einfluss auf die ren anderen Personen sei auch Beate Zschäpe genannt Radikalisierung in Thüringen, auf das Umfeld des worden. ,Thüringer Heimatschutzes‘ und der späteren Zu einem operativen Vorgang sei es allerdings nicht ge- NSU-Anhänger. Es dauerte mehrere Tage. Es gab kommen. Auf die Frage, ob die Abstandnahme von einer dort Hetzszenen. Den Neonazis schlossen sich Anwerbung der Beate Zschäpe auf deren auch in den teilweise normale Bürger – in Anführungsstrichen 435 430 Medien thematisierten Drogenkonsum zurückzuführen – an bzw. es wurde applaudiert.“ gewesen sei, antwortete der Zeuge Baumbach: Der Zeuge Schrader, LfV Thüringen, hat ausgesagt, dass „Die Frau Zschäpe wurde dann dahin gehend fal- prägende Ereignisse, mit denen Rechtsextremisten in der len gelassen, weil in einem Gespräch mit dem Zeit von 1996 bis Anfang 1998 in Thüringen auf sich Herrn Wießner […] die Information geflossen ist, aufmerksam gemacht hätten, im Wesentlichen Skin- dass sie wohl psychische Probleme hätte und des- Konzerte sowie Aufzüge, beispielsweise zu Sommerson- wegen diese Sache sehr kompliziert wäre. Und in nenwendfeiern und anlässlich der Heß-Todestage, gewe- 436 der Regel haben wir bei psychischen Problemen sen seien. dann von vornherein gesagt gehabt: Das tun wir Spektakuläre Straftaten aus der rechten Szene zu dieser uns nicht an, das ist uns zu heikel. Zeit seien der an der Autobahn gefundene Puppentorso Wie jetzt der Begriff auf die Drogen kommt, das und die Bombenattrappen gewesen. Ansonsten erinnere er kann ich nicht sagen. Ich hatte nur vermutet ge- sich an „normale Straftaten“ wie Propagandadelikte und habt, dass es vielleicht in die Richtung einer De- dergleichen. Die Hauptschwerpunkte seien Jena und Saal- 437 pression geht und daraufhin irgendwelche Medi- feld-Rudolstadt gewesen. 431 kamente vielleicht konsumiert werden.“ Er gehe davon aus, dass die Überlegungen über eventuelle 1. „Anti-Antifa Ostthüringen“ und „Thüringer psychische Probleme von Zschäpe auf die Quelle Otto Heimatschutz“ 432 (Tino Brandt) zurückgegangen seien. Insbesondere die „Anti-Antifa Ostthüringen“, später in Der Zeuge Wießner, der damalige Vorgesetzte von Herrn „Thüringer Heimatschutz“ (THS) umbenannt, spielte in Baumbach im Bereich „Forschung und Werbung“, hat der rechtsextremen Szene Thüringens in den 1990er Jah- ren eine besondere Rolle. Die Sachverständige Röpke hat dargelegt: 425) B., Protokoll-Nr. 37 (GEHEIM), S. 42. 426) Engelke, Protokoll-Nr. 37 (GEHEIM), S. 27. 427) Engelke, Protokoll-Nr. 37 (GEHEIM), S. 27 f. 428) Engelke, Protokoll-Nr. 57 (GEHEIM), S. 17 f. 429) Baumbach, Protokoll-Nr. 53, S. 180. 433) Wießner, Protokoll-Nr. 56, S. 27 f. 430) z. B. Tagesspiegel-Online, 18. Januar 2013, „Wegen Drogen 434) Wießner, Protokoll-Nr. 56, S. 28. keine Karriere beim Verfassungsschutz“. 435) Röpke, Protokoll-Nr. 8, S. 10. 431) Baumbach, Protokoll-Nr. 53, S. 178. 436) Schrader, Protokoll-Nr. 53, S. 114. 432) Baumbach, Protokoll-Nr. 53, S. 179. 437) Schrader, Protokoll-Nr. 53, S. 114.
Drucksache 17/14600 – 92 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode „Der ,Thüringer Heimatschutz‘ propagierte politi- Jedenfalls ab 1996 trat die „Anti-Antifa Ostthüringen“ schen Aktivismus und Gewaltbereitschaft. Er ver- auch unter der Bezeichnung „Thüringer Heimatschutz“ 445 446 stand sich vor allen Dingen auch als ,Organ der (THS) auf , seit Anfang 1997 war sie „hauptsächlich“ Feindbeobachtung‘. „Anti-Antifa“-Arbeit, Aus- unter diesem Namen aktiv. 1999 bezeichnete der Verfas- spähen der politischen Gegner, Observierung, war sungsschutzbericht Thüringens den „THS“ als „unstruktu- 447 eine der wichtigsten Sachen, vor allen Dingen rierten Personenzusammenschluss“. auch, eine rechte Erlebniswelt zu schaffen. In die- Im Verfassungsschutzbericht Thüringen 1996 wird Tino sem Milieu haben sich die drei entwickelt. Die Brandt als Führungsmitglied der „Anti-Antifa/THS“ be- ,Sektion Jena‘ wurde sogar von Uwe Böhnhardt 448 zeichnet. Während er auch im Verfassungsschutzbe- und Uwe Mundlos als stellvertretende Anführer 449 richt 1999 noch als Führungsfigur bezeichnet wird , mit angeführt, und Beate Zschäpe war Mit- 438 erscheint sein Name in den Verfassungsschutzberichten glied.“ 2000 und 2001 nicht mehr im Zusammenhang mit dem 450 1992 gründete der Hamburger Neonazi Christian Worch „THS“ . Tino Brandt war zugleich Leiter der im „THS“ die „Anti-Antifa“ – vorgeblich als Reaktion auf wachsen- führenden Sektion Rudolstadt/Saalfeld und wurde 2001 439 451 de Angriffe militanter Linksextremisten. Ihre Propa- als V-Mann des LfV Thüringen enttarnt. ganda richtete sich darüber hinaus aber auch gegen Insti- Gegenüber dem BKA schilderte Tino Brandt am 26. Ja- tutionen des demokratischen Rechtsstaats. Die „Anti- nuar 2012 die Entstehung und Entwicklung des „THS“: Antifa“ war als informeller Zusammenschluss von Rechtsextremisten ohne formale Mitgliedschaften oder „Der ‚Thüringer Heimatschutz’ entwickelte sich hierarchische Strukturen organisiert. Die verschiedenen aus dem sogenannten Mittwochsstammtisch. Wir regionalen Gruppen standen untereinander in Kontakt und trafen uns damals in der Gaststätte zum Goldenen wurden von anerkannten Führungsfiguren gegründet und Löwen in Rudolstadt-Schwarza. Das Ganze hat angeleitet. Das LfV Thüringen bewertete diese „organisa- sich nach und nach entwickelt. Zunächst war ich tionslose“ Verflechtung als anerkanntes Muster in der fast allein, dann kamen nach und nach Kameraden 440 rechtsextremen Szene. Immer wieder war es seit den aus der unmittelbaren Umgebung und später aus frühen 1990er Jahren in Thüringen und insbesondere in dem Gesamt-Thüringischen Raum mit Ausnahme Jena und Umgebung zu Funden von Sprengstoff bei Neo- Mühlhausen und Nordhausen dazu. Also zuletzt nazis gekommen bzw. zum Auffinden von Sprengsätzen. trafen sich in dieser Gaststätte bis zu 100 Leute. So war in einer Unterkunft für portugiesische Wanderar- Nachdem wir zunächst Aufkleber hatten machen beiter in Stadtroda 1995 ein Sprengsatz gefunden worden, lassen, die unserem Zusammenschluss den Namen der nur durch Zufall nicht zündfähig war. Zudem wurde ‚Anti-Antifa-Ostthüringen‘ gaben, entstand, nach- 441 bei Henning H., einem weiteren Aktivisten des „Thü- dem mehr und mehr Leute aus dem gesamten thü- ringer Heimatschutzes“ aus Jena, im April 1997 bei einer ringischen Raum zu uns stießen, das Bedürfnis, Hausdurchsuchung ein Rohrbombenbausatz mitsamt dies in der Namensgebung zum Ausdruck kommen Metallteilen sowie eine Deutschlandkarte mit Markierun- zu lassen. Es entstand das Bedürfnis, diesem Zu- 442 gen gefunden. sammenschluss verschiedener Kameradschaften (der Kameradschaften Saalfeld-Rudolstadt, Jena, Seit Oktober 1994 war eine Gruppierung „Anti-Antifa Gera, Ilmenau, Sonneberg) einen Namen zu geben, Ostthüringen“ bekannt, die sich ab Mai 1995 wöchentlich der alle repräsentiert. Und so kam ich auf die Idee, traf. Die Zahl der Beteiligten erhöhte sich in vier Jahren uns den Namen „Thüringer Heimatschutz“ zu ge- von anfangs 20 bis 1998 auf über ca. 120 Personen, 443 schließlich bis auf 160 Personen im Jahr 2000. Nach Einschätzung des LfV Thüringen bildete diese Gruppie- rung ein „Sammelbecken für Neonazis“ aus dem Raum 445) Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 1996, MAT B Saalfeld/Rudolstadt, Gera, Jena, Sonneberg, Weimar, TH-3, Datei: 2862-163-2012 - mT.pdf, Bl. 12 ff., 36. 444 Ilmenau, Gotha, Kahla und Nordbayern. 446) Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2001, S. 29; online abrufbar unter: http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tim/schwerpunkt e/5.pdf 447) Verfassungsschutzbericht Thüringen 1999, S. 52. 448) Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 1996, MAT B 438) Röpke, Protokoll-Nr. 8, S. 14. TH-3, Datei: 2862-163-2012 - mT.pdf, Bl. 12 ff., 36. 439) Christian Worch hat sich zu diesem und zu dem folgenden Satz 449) Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 1998, S. 52. im Rahmen der Gewährung rechtlichen Gehörs geäußert. 450) Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 1999, S. 56; 440) Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 1998, S. 38. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2001, S. 29; on- 441) Henning H. hat im Rahmen der Gewährung rechtlichen Gehörs line abrufbar unter: zu diesem Abschnitt Stellung genommen. http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tim/schwerpunkt e/5.pdf 442) Einsatzbericht Landespolizei Thüringen vom 7. Juni 2997, MAT A TH-1/1, Bl. 33 ff. (35). 451) Vgl. zur Enttarnung auch Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2001, S. 15; online abrufbar unter: 443) Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2000, S. 56. http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tim/schwerpunkt 444) Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 1998, S. 38. e/5.pdf