Abschlussbericht
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 103 – Drucksache 17/14600 „Kurz nach Mitternacht begaben sich am 27. Janu- wodurch die Sicherheit der anwesenden Gäste ar 1996 etwa gegen 0.30 Uhr die Angeklagten Tino massiv gefährdet wurde. Brandt, […] sowie weitere Angehörige der rechts- Um die Aggressivität seiner angetrunkenen Beglei- orientierten Szene unter Benutzung von mehreren ter weiter anzuheizen, schrie der Angeklagte Tino Personenkraftwagen von Neuhaus am Rennweg Brandt bewusst der Wahrheit zuwider in die Men- nach Gräfenthal in das dortige Gasthaus ge, dass der Zeuge B. geäußert hätte, dass ,die Re- ,Schützenhaus‘. In dieser Gaststätte fand zu die- publikaner-Schweine kein Bier kriegen‘, wobei der sem Zeitpunkt eine Discotheken- bzw. Tanzveran- Angeklagte Brandt dies in der Absicht tat, die Ag- staltung statt. gressivität der rechtsgerichteten Gruppe weiter zu Die vorgenannte Gruppe hatte sich zunächst im steigern bzw. diese Personen noch mehr aufzuhet- Jugendclub in Neuhaus am Rennweg getroffen, zen. Unter dem Eindruck dieser Äußerungen des dort reifte unter der Gruppe der Entschluss, nach Angeklagten Brandt, der sich der Wirkung seiner Gräfenthal in das ,Schützenhaus‘ zu fahren, um Äußerungen auf die alkoholisierten Mitglieder der dort bei dieser Diskothekenveranstaltung, von der rechtsgerichteten Gruppe durchaus bewusst war, bekannt war, dass diese auch von linksorientierten wurde der Zeuge B. sodann durch den o. g. Perso- Kreisen besucht wird, Spaß zu haben und gegebe- nenkreis massiv bedroht. Um ihrer Forderung nach nenfalls ,Zecken aufzuklatschen‘. dem Ausschank von Bier Nachdruck zu verleihen, wurde er von bislang unbekannt gebliebenen Per- Der Angeklagte Sebastian P. trug zu diesem Zeit- sonen dieser rechten Gruppe festgehalten und ge- punkt ein Aluminiumrohr versteckt bei sich, wel- schubst. Unmittelbar im Rahmen dieses Gesche- ches er zuvor aus dem PKW des Zeugen Ivo S., hensablaufs wurde von dem gesondert Verfolgten mit dem der Angeklagte P. nach Gräfenthal gefah- Norman R., der der rechtsorientierten Gruppe an- ren war, geholt hatte. gehörte und zu diesem Zeitpunkt auch bereits stark Nach der Ankunft vor dem ,Schützenhaus‘ in alkoholisiert war, eine leere Bierflasche auf der Gräfenthal begab sich die der ,rechten Szene‘ zu- Theke direkt beim Spülbecken aufgeschlagen. So- zuordnende Gruppe in einer Stärke von ca. 15 bis dann drohte der gesondert Verfolgte Norman R. 20 Personen in die Gaststätte und verteilte sich dem Zeugen B., dass er, falls kein Bier ausge- dort. Mindestens 15 Personen dieser Gruppe, da- schenkt wird, alles zerschlagen würde. runter die Angeklagten Tino Brandt, […] gingen Parallel zu den vorgenannten Ereignissen wurden die dortige Treppe hinauf, gelangten in die soge- durch unbekannt gebliebene Mitglieder der vorge- nannte ,Bierschwemme‘ - einen von der übrigen nannten Gruppe Aschenbecher von den Tischen Gaststätte räumlich getrennten Bereich, in dem geschmissen, mit Gläsern und Bierflaschen gewor- Bier ausgeschenkt wurde, - und stellten sich an die fen sowie Tische und Stühle umgeworfen. dortige Biertheke. Der in der Gruppe befindliche Angeklagte Sebastian P. hatte zuvor die von ihm Aus dem Kreis der rechtsorientierten Gruppe, die mitgeführte Aluminiumstange bei der Garderobe durch ihr äußeres Erscheinungsbild (Bomberja- im Eingangsbereich versteckt. cken, Springerstiefel und Kurzhaarschnitte) auch als geschlossene Gruppe sich von den übrigen Die 15 an der Biertheke befindlichen Angehörigen Gästen abhob, wurde sodann der Zeuge Sven K. der zuvor bezeichneten Gruppierung verlangten von drei oder vier nicht identifizierten Mitgliedern nunmehr von dem am Ausschank tätigen Zeugen am Kragen festgehalten, wobei einer ihm mit dem Mike B., dass er ihnen Bier ausschenken sollte. Kopf gegen die Augenbrauen stieß und die o. g. Dies wurde seitens des Zeugen B. verweigert, da unbekannten Täter ihm noch weitere Kniestöße in die Veranstaltung kurz vor ihrem Ende stand und die Magengegend versetzten, so dass er zu Boden der Wirt der Gaststätte, der Zeuge Thomas W., an- ging. Aufgrund des Kopfstoßes erlitt der Zeuge K. gewiesen hatte, aus diesem Grunde keine weiteren eine Platzwunde. Getränke auszuschenken. Der Zeuge Marco F. wurde währenddessen eben- Aufgrund der hartnäckigen Weigerung des Zeugen falls von unerkannt gebliebenen Tätern, die dieser B., kein Bier mehr zu verkaufen, kam es aus dieser rechten Gruppierung angehörten, an der Treppe, Gruppe von ca. 15 Personen heraus, die fast alle die sich ca. 2 bis 3 Meter entfernt von der Bierthe- bereits in einem erheblich angetrunkenen Zustand ke befand, gegen die Wand geschlagen, wobei der in die Gaststätte gelangt waren und auf die Weige- Zeuge F. danach blutete. […] rung sehr aggressiv und gereizt reagierten, durch In diesem Szenario grölte und brüllte die rechtsge- ein einverständliches Zusammenwirken zu tumult- richtete Gruppe Lieder und Parolen mit sogenann- artigen Szenen und Ausschreitungen. Infolge der ten ,rechten Inhalten‘, wobei in den Texten u. a. Ausschreitungen kam es durch die vorgenannten die Begriffe ,Adolf Hitler‘, ,Sieg heil‘ und ,SA Mitglieder dieser Gruppierung zumindest zu – von marschiert‘ enthalten waren. Während des Ge- der Gruppe gebilligten und in Kauf genommenen – schehens erklärte der Angeklagte Sebastian P. ge- Körperverletzungen und Sachbeschädigungen, genüber dem Zeugen Andreas S. auf dessen Frage, „was das solle“, dass „alle fallen werden“.
Drucksache 17/14600 – 104 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Nachdem die Ausschreitungen in der Gaststätte tian P. […] von dem Zeugen P. ab und verließen 541 abgeklungen waren, begab sich die Mehrzahl der den Tatort.“ Mitglieder der vorgenannten rechten Gruppierung Sieben Personen, darunter Tino Brandt wurden zu Frei- nach draußen vor die Gaststätte. Dort trafen sie auf heits- bzw. Jugendstrafen, teilweise auf Bewährung verur- die Zeugin Nicole F. und den Zeugen Maurice P., teilt, drei Angeklagte wurden freigesprochen, gegen zwei der sich gerade auf dem Weg zur Gaststätte Angeklagte (Norman und Maik R.) wurde das Verfahren ‚Schützenhaus‘ befand, um die Zeugin Nicole F. abgetrennt. Hinsichtlich der meisten Personen wurde das nach Hause zu fahren. Urteil rechtskräftig, allerdings nicht gegen Tino Brandt Die Angeklagten Angela H. und Simone O. stürz- und zwei weitere Personen. ten nun, nachdem sie von dem Zeugen Michael Z. Zum Ablauf der Hauptverhandlung hat der Zeuge Schultz angestachelt worden waren, auf die Zeugin Nicole ausgesagt: F. zu, bedrängten diese, stießen sie vor sich her und schlugen sie mit der Hand in das Gesicht bzw. „Details weiß ich nicht mehr. Ich weiß aber, dass in den Halsbereich. Die Angeklagte Simone O. das Verfahren ganz lange gedauert hat und ganz sprühte unmittelbar danach der Zeugin F. mehr- viele Zeugen vernommen wurden. Dass Polizisten fach mit Reizgas aus ca. 20 Zentimeter Entfer- oder irgendjemand gebeten wurde, sich kurzzufas- nung, in das Gesicht, wodurch die Zeugin die Ori- sen, das habe ich nicht in Erinnerung. Ich bin dort entierung verlor, ins Stolpern kam und zu Boden acht oder zehn Wochen nach Rudolstadt gefahren. fiel. Auf dem Boden liegend wurde die Zeugin F. Also, das war kein kurzes Verfahren. Das war ein sodann von den Angeklagten Angela H. und Simo- umfangreiches, langes Verfahren mit umfang- 542 ne O. nochmals mehrfach geschlagen und mit dem reicher Beweisaufnahme.“ beschuhten Fuß in den Bauch- und Schienbeinbe- reich getreten. Die abgetrennten Verfahren gegen Norman und Maik R. stellte das Amtsgericht Rudolstadt im September/Oktober Dadurch erlitt die Zeugin Nicole F. erhebliche 1999 ein. Das Gericht wendete mit Zustimmung der Verletzungen, insbesondere waren die Bindehäute Staatsanwaltschaft die Ermessensvorschriften der §§ 153 der Augen aufgrund des Reizgases stark gerötet, und 154 StPO an: Das Verfahren gegen Maik R. wurde das linke Auge war angeschwollen, die linke wegen geringer Schuld gem. § 153 Abs. 2 StPO einge- 543 Wange und der Naseneingang waren gerötet und stellt. In dem Verfahren gegen Norman R. erfolgte eine am linken Oberschenkel erlitt die Zeugin ein grö- Einstellung gem. § 154 Abs. 2 StPO, da er in einem ande- ßeres Hämatom. ren Verfahren mittlerweile zu einem Jahr Jugendstrafe auf 544 Bewährung verurteilt worden war und „um ein weiteres Als die aus der Gaststätte herauskommenden Mit- langwieriges Strafverfahren mit äußerst ungewissem glieder der rechtsorientierten Gruppierung vor dem 545 Ausgang zu vermeiden“ . Der Leitende Oberstaatsan- ‚Schützenhaus‘ den Zeugen Maurice P. sahen und walt in Gera merkte in einem Bericht an das Thüringer ihn aufgrund seiner ,Irokesenfrisur‘ als vermeintli- Justizministerium hierzu an: chen ,Linken‘ erkannten, wurde dieser zunächst lautstark beschimpft und bedrängt. Der Angeklagte „Insgesamt kann, hier bin ich mit Dezernent und Sebastian P., der zu diesem Zeitpunkt sich in ei- Abteilungsleiter einig, die Verfahrensbehandlung nem deutlich alkoholisierten Zustand befand, be- durch die Gerichte meines Erachtens nicht befrie- gab sich währenddessen zur Garderobe und holte digen. Allein der Zeitfaktor bringt hier immer wie- die dort deponierte Aluminiumstange. der Verfahren zum Scheitern, was gerade im rechtsradikalen Milieu kriminalpolitisch höchst Als dieser zurückkam und der Zeuge P. bereits ei- problematisch erscheint. Der Aspekt der Verfah- nige Schläge von den Tätern erhalten hatte, ver- rensdauer wurde mit dem Landgerichtspräsidenten suchte der Zeuge zu flüchten. Die Angeklagten 546 wiederholt angesprochen.“ Sebastian P. […] verfolgten den Zeugen P. Als die Angeklagten Sebastian P., […] den Zeugen ge- stellt hatten, umringten sie denselben, schlugen und traten abwechselnd, aber auch gemeinschaft- lich handelnd, auf den Zeugen ein, der aufgrund der Schläge und der Fußtritte zu Boden ging. Am Boden liegend wurde auf den Zeugen weiter einge- 541) MAT A TH-2/54, Bl. 90 ff., 106 ff. treten und geschlagen. Der Angeklagte Sebastian 542) Schultz, Protokoll-Nr. 49, S. 28. P. benutzte hierbei das mitgeführte Aluminium- 543) Beschluss des AG Rudolstadt vom 11. Oktober 1999, MAT A rohr und schlug mit diesem mehrmals auf den TH-2/54, Bl. 160. Zeugen P. - auch auf dessen Kopf - ein. Der Zeuge 544) Beschluss des AG Rudolstadt vom 21. September 1999, MAT P. erlitt hierbei schwerste Verletzungen […]. A TH-2/54, Bl. 159. Erst als eine unbekannte Person rief, dass die Poli- 545) Bericht der Staatsanwaltschaft Gera vom 2. November 1999, MAT A TH-2/54, Bl. 157 f. zei gerufen wurde, ließen die Angeklagten Sebas- 546) Bericht vom 2. November 1999, MAT A TH-2/54, Bl. 157 f.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 105 – Drucksache 17/14600 Nach mehrmaligen Sachstandsanfragen der Staatsanwalt- Tat, an der er teilnimmt, wenigstens in Umrissen 547 schaft Gera und Vertröstungen des Landgerichts Gera bekannt sind. fand die Berufungshauptverhandlung gegen Tino Brandt Dies war vorliegend nach den in der Berufungs- und die beiden weiteren Personen erst ab dem 28. Mai hauptverhandlung getroffenen Feststellungen nicht 2001 statt. Bei einer Person wurde die Freiheitsstrafe der Fall gewesen. Es war für den Angeklagten nunmehr zur Bewährung ausgesetzt, da der Verurteilte Brandt völlig ungewiss, ob und gegebenenfalls sich seit der Tat straffrei geführt hatte. Mit Urteil vom welche Reaktion auf seine Äußerung hin erfolgte. 25. Juni 2001 wurden Brandt und eine weitere Person Mag er auch billigend in Kauf genommen haben, freigesprochen. Zur Begründung des Freispruchs von dass seine Äußerung zu aggressiven Reaktionen Tino Brandt heißt es: von Personen aus der Gruppe führen würde, so „Auch die Voraussetzungen einer Teilnahme in konnte er jedenfalls nicht damit rechnen, dass der Form der Anstiftung oder der Beihilfe lagen nach Zeuge Norman R. auf dem Tresen eine Flasche den getroffenen Feststellungen beim Angeklagten zerschlug und dem Zeugen B. gegenüber sinnge- Brandt nicht vor. Es konnte lediglich nachgewie- mäß mit den Worten drohte, er werde alles zer- sen werden, dass der Angeklagte Brandt an der schlagen, wenn kein Bier ausgeschenkt werde. Theke im Beisein mehrerer Personen aus der Ferner hatten die in der Berufungshauptverhand- Gruppe laut äußerte, der Wirt habe ihm gesagt, die lung getroffenen Feststellungen nicht ergeben, Republikaner-Schweine kriegen kein Bier. Mit dass der Angeklagte Brandt auf eine Menschen- dieser Äußerung hatte er weder einen hinreichend menge einwirkte, um ihre Bereitschaft zu Gewalt- bestimmten Täter zu einer hinreichend bestimmten tätigkeiten oder Bedrohungen zu fördern (3. Alt.). Haupttat bestimmt noch hatte er hiermit einem be- Dem Angeklagten Brandt war auch ein aufwiegle- stimmten Täter zu dessen bestimmter Tat zumin- rischer Landfriedensbruch nicht mit der erforderli- dest psychische Beihilfe geleistet. chen Sicherheit nachzuweisen. Dies könnte allenfalls angenommen werden, wenn Zwar war die Äußerung des Angeklagten Brandt, die Gruppe an der Theke die an alle gerichtete Äu- der Wirt habe ihm gesagt, die Republikaner- ßerung des Angeklagten Brandt als ‚Startzeichen‘ Schweine kriegen kein Bier, objektiv geeignet, die aufgefasst und daraufhin einzelne Personen tatbe- vor der Theke stehenden Personen aus der ‚rech- standliche Handlungen begangen hätten oder wenn ten‘ Gruppierung gegen den Wirt aufzubringen. Im durch die Äußerung bei einzelnen Personen das Anschluss an diese Äußerung kam es auch zu den Gefühl, dass die Gruppe hinter ihnen stehe, ver- oben genannten tatbestandlichen Handlungen stärkt worden wäre und dies ihre Handlungsbereit- durch den Zeugen Norman R. Es konnte jedoch schaft erhöht hätte. Für eine solche Annahme nicht bewiesen werden, dass der Angeklagte sprach allein, dass der Zeuge Norman R. zeitlich Brandt mit der erforderlichen Absicht, die Bereit- unmittelbar nach der Äußerung des Angeklagten schaft der Menschenmenge zu Gewalttätigkeiten Brandt, der in der Gruppe eine Führungsposition und Bedrohungen zu fördern, handelte. Seiner ei- innehatte, eine Bierflasche auf der Theke zerschlug genen Einlassung, der Einlassung des Angeklagten und dem Zeugen B. mit den Worten drohte, er W. und Zeugenaussagen war hierzu nichts zu ent- werde alles zerschlagen, wenn kein Bier ausge- nehmen. Es war daher weiter zu prüfen, ob eine schenkt werde. Die zeitliche Einordnung der übri- entsprechende Absicht aus äußeren Anhaltspunk- gen Handlungen - Drohung gegenüber dem Zeu- ten abgeleitet werden konnte. Dafür sprach zu- gen W. bzw. Fußtritt gegen den Zeugen K. - konnte nächst, dass der Angeklagte Brandt als Wortführer in diesem Zusammenhang nicht aufgeklärt werden. agierte und als solcher in der Gruppe offenbar Gegen die Annahme, dass der Angeklagte Brandt auch anerkannt wurde. Desweiteren war der Ange- mit seiner Äußerung einen anderen zu einer Tat klagte Brandt nicht erheblich alkoholisiert, so dass bestimmte bzw. eine fremde Tat förderte, sprach er die Wirkung seiner Äußerung auf die zum Teil zunächst, dass es zu keinen weiteren Handlungen erheblich alkoholisierten Personen aus seiner kam. Obwohl die Personen aus der ‚rechten‘ Gruppe abschätzen oder sogar berechnen konnte. Gruppe an der Theke in der Übermacht waren, So musste ihm klar gewesen sein, dass der Begriff verhielten sie sich im weiteren Verlauf friedlich. ‚Republikaner-Schweine‘, den der Zeuge B. an- geblich gebraucht haben sollte, bei den Personen Darüber hinaus war schließlich nicht nachweisbar, an der Theke für Unruhe sorgen würde. Dass der dass der Angeklagte Brandt die Äußerung mit dem Angeklagte Brandt die Worte des Zeugen B. inso- erforderlichen Anstifter- bzw. Gehilfenvorsatz tä- weit falsch wiedergab, lässt den Schluss zu, dass er tigte. Der Vorsatz des Teilnehmers einer Tat setzt die Absicht hatte, die Personen aus seiner Gruppe sowohl bei der Anstiftung als auch bei der Beihilfe gegen den Zeugen B. aufzubringen und damit den voraus, dass dem Teilnehmer der Täter und die Druck auf den Zeugen B. zu erhöhen. Gegen eine entsprechende Absicht des Angeklag- 547) Vgl. Bericht vom 21. September 1999, MAT A TH-2/54, Bl. ten Brandt sprachen nach Auffassung der Kammer 155; Bericht vom 23. November 2000, MAT A TH-2/54, Bl. jedoch die gewichtigeren Argumente. So kam es 171. zu keiner konkreten Bedrohung oder zu körperli-
Drucksache 17/14600 – 106 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode chen Angriffen gegenüber dem Thekenpersonal. begonnen worden. Ab 1997 sei man dann auch zusammen Weiterhin blieb es bei der eher geringfügigen mit dem MAD operativ vorgegangen, um Quellen zu 551 Sachbeschädigung der Theke durch den Zeugen werben. Norman R. Der Zeuge Norman R. wurde - wie be- Am 5. Januar 1996 bat die Projekteinheit II 2 C (Unorga- reits oben dargelegt - möglicherweise von Perso- nisierte Militante, insbesondere Skinheads) im Projektbe- nen aus der eigenen Gruppe aus der ‚Bier- reich II 2 (Neonazistische Aktivitäten) die Beschaffungs- schwemme‘ abgedrängt. Die weitere Drohung, projekteinheit um die Werbung einer Quelle „im Bereich sich notfalls mit Gewalt Getränke zu holen, die - der militanten rechtsextremistischen Szene im Raum wie bereits oben dargelegt - zeitlich nicht einge- Rudolstadt/Saalfeld (Thüringen), die unter dem Namen ordnet werden konnte, wurde im weiteren Verlauf „Anti-Antifa Ostthüringen“ auftritt“. Begründet wurde der nicht in die Tat umgesetzt. Dabei wäre es ange- Wunsch zum einen mit der Einleitung des Ermittlungsver- sichts der Übermacht der Personen aus der ‚rech- fahrens im Herbst 1995 wegen Bildung einer kriminellen ten‘ Gruppierung für diese problemlos möglich Vereinigung, zum anderen mit Kontakten von führenden gewesen, die Theke zu stürmen und sich selbst mit Aktivisten der Gruppierung ins Ausland. Die durch eine Bier zu versorgen. Quelle des LfV Thüringen (vermutlich „2045“ – Tino Die Gruppe verließ im Gegenteil nach ca. Brandt) beschafften Informationen seien nicht ausrei- 552 ½ Stunde die Gaststätte, ohne dass es zum Aus- chend. schank von Bier gekommen war. Schließlich Zum Zustandekommen der Operation „Rennsteig“ hat der sprach auch die Persönlichkeit des Angeklagten damalige Abteilungsleiter Rechtsextremismus im BfV, gegen eine entsprechende Absicht, da er den Ein- der Zeuge Cremer, ausgeführt: druck einer nicht aggressiven, eher im Hintergrund wirkenden Person erweckte, die nicht unüberlegt „Das ging zunächst einmal von Gesprächen zwi- ein Risiko eingeht. Dazu passte nach Überzeugung schen dem MAD und dem Referat aus, das zustän- der Kammer die Teilnahme an einer nicht politisch dig war für den ,Thüringer Heimatschutz‘, also das motivierten, spontanen Gewalttat nicht. Referat, was für gewaltbereiten Rechtsextremis- mus zuständig war. Die Kollegen unterhielten sich, Aus diesen Gründen kam die Kammer zu dem Er- dass der MAD Soldaten befragt und dass man auf- gebnis, dass sich der Angeklagte Brandt nicht ei- 548 grund dieser Befragung interessante Hinweise auf nes Landfriedensbruchs strafbar gemacht hat.“ mögliche Zielpersonen gewinnen kann. Und diese Die Staatsanwaltschaft Gera legte gegen das Urteil zu- Anfangsüberlegungen mündeten dann in Gesprä- nächst Revision ein, nahm diese aber zurück, nachdem ihr che mit der Landesbehörde Thüringen, in gemein- die schriftlichen Urteilsgründe mitgeteilt worden wa- same Gespräche, und dann schließlich in For- 549 ren. schungs- und Werbungsoperationen, die dann in unserem V-Mann-Führungsreferat bearbeitet wur- Zum Verdacht der Einflussnahme des Verfassungsschut- 553 den.“ zes auf dieses Verfahren wird auf die Ausführungen zu Tino Brandt im Abschnitt D. I. 6.a) kk) aaa) verwiesen. Die Überlegungen zur Beteiligung des MAD hat der Zeu- ge Huth – damaliger Leiter der Abteilung Rechtsextre- mismus im MAD – zusammen gefasst: IV. Beobachtung des „Thüringer Heimat- schutzes“ durch staatliche Stellen „Wir hatten sehr viele Bundeswehrangehörige oder künftige Bundeswehrangehörige in diesem Be- reich. […] Das ist einfach eine Frage der Alters- 1. Operation „Rennsteig“ struktur. Dieser neue ‚Thüringische Heimatschutz‘ Der Ausschuss hat sich für die Operation „Rennsteig“ setzte sich zusammen aus jungen Männern im Al- zum einen wegen der Bemühungen des Verfassungs- ter von 18 bis 22 Jahren. Das ist unsere Wehr- schutzes, den „Thüringer Heimatschutz“ aufzuklären, pflichtklientel gewesen. Von daher war die Wahr- interessiert, zum anderen wegen der Vernichtung von scheinlichkeit sehr hoch. Und es waren auch eben 550 Akten , die im Zusammenhang mit dieser Operation […] über die Gesamtlaufzeit des ,Thüringischen stehen. Heimatschutzes‘ bestimmt 20 oder mehr Soldaten mal in diesem ,Thüringer Heimatschutz‘ aufgefal- 554 len.“ a) Entstehung der Operation „Rennsteig“ Nach Angaben des Zeugen Lingen, Mitarbeiter des BfV, sei 1996 mit der Operation „Rennsteig“ konzeptionell 551) Lingen, Protokoll-Nr. 24, S. 20 (nichtöffentlich). 552) Schreiben vom 5. Januar 1996, MAT A BfV-11 (Tgb.-Nr. 548) MAT A TH-2/54, Bl. 188 ff., 249 ff. 31/12 – GEHEIM), Anl. 01, Bl. 5 f. 549) Bericht vom 19. September 2001, MAT A TH-2/54, Bl. 187. 553) Cremer, Protokoll-Nr. 24, S. 70. 550) Dazu siehe unten. 554) Huth, Protokoll-Nr. 39, S. 7.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107 – Drucksache 17/14600 „Nach meiner Erinnerung waren das Bundesamt im Umkreis des „Thüringer Heimatschutzes“ zu gewin- 560 und Thüringen zusammen durch Besprechungen nen. Der Zeuge Egerton, ebenfalls BfV, hat davon der Auffassung, hier müsste man bündeln, weil un- gesprochen, dass darüber hinaus der Informationsaus- 561 terschiedliche Verfassungsschutzbehörden hier In- tausch auswertungsseitig verstärkt werden sollte. formationen hatten, und das müsste einen Namen Demgegenüber hat der Zeuge Sippel, Präsident des LfV bekommen. Und das war ja die Operation Thüringen von 2000 bis 2012, die Operation generell auf ,Rennsteig‘ des Bundesamtes für Verfassungs- Werbungsmaßnahmen im Bereich Rechtsextremismus mit schutz und Thüringens. Wir haben als MAD, wenn Bezügen zur Bundeswehr bezogen: wir Informationen hatten, unter diesem Titel In- 555 formationen geliefert.“ „Für mich stellte sich das so dar, als geht es dabei um gemeinsame Werbungsmaßnahmen vor allen Hinzu sei gekommen, dass der „THS“ einen sehr großen Dingen zwischen MAD und Thüringer Verfas- Sympathisantenkreis gehabt habe, in Spitzenzeiten 200 sungsschutz im Bereich des Rechtsextremismus, oder 250 Personen. In der übrigen Bundesrepublik habe 556 im Kern darum, Wehrpflichtige oder Zeitsoldaten, es nur kleinere Gruppen gegeben. die vor dem Ausscheiden ihres Dienstes, vor dem Laut einem Vermerk des BfV vom 2. September 1996 Ablauf der Dienstzeit bei der Bundeswehr stehen, plante der MAD, 10-15 Personen zu rechtsextremisti- abzuschöpfen oder für eine Zusammenarbeit mit 562 schen Aktivitäten zu befragen. Da das LfV Thüringen dem Verfassungsschutz zu gewinnen.“ operatives Interesse an den zu befragenden Personen „Ich habe die Operation ,Rennsteig‘ in meiner äußerte, wurde mit dem MAD vereinbart, künftig in Ab- Amtszeit gesehen und verstanden als eine Maß- sprache mit LfV/BfV vorzugehen. Es sollte eine koordi- nahme, die darauf abzielt, Bundeswehrangehörige, nierte Vorgehensweise zwischen MAD, LfV TH und BfV 557 die vor ihrer Entlassung stehen, abzuschöpfen, In- erarbeitet werden. formationen zu gewinnen, wenn sie aus dem Am 19. September 1996 wurde zwischen LfV TH, MAD rechtsextremistischen Spektrum Thüringens ka- und BfV die koordinierte Vorgehensweise in der Operati- men, sie zu befragen und gleichzeitig auch zu on „Rennsteig“ besprochen. Das BfV skizzierte das Lage- überlegen, ob sie für eine Zusammenarbeit mit bild über die „Anti-Antifa-Ostthüringen“. Die Lageein- dem Thüringer Landesamt als Quelle in Betracht schätzung wurde vom LfV Thüringen geteilt, während die zu ziehen sind. Unter dem Gesichtspunkt habe ich Vertreter des MAD die Ansicht vertraten, dass sich die die Operation ,Rennsteig‘ verstanden. Das schließt Gruppierung in Richtung Militanz und Gewaltaktionen allerdings nicht aus, dass im Jahre 1997 die Ziel- entwickele. Bis Ende 1996 sollten weitere sieben Ver- richtung eine ganz andere war, nämlich im Bereich 558 dachtspersonen befragt werden. des ,Thüringer Heimatschutzes‘ Quellen zu wer- ben, die Zugangslage zu verbessern. In meiner Der Zeuge Lingen hat verneint, dass die Operation Amtszeit hat das eine geringere Rolle gespielt. Der „Rennsteig“ im Zusammenhang mit einer Mutmaßung ,Thüringer Heimatschutz‘ war ja zu meiner Amts- gestanden habe, dass es im Bereich des „Thüringer Hei- 563 zeit dann schon fast in der Endphase.“ matschutzes“ rechtsterroristische Bestrebungen gegeben haben könne. Der „THS“ sei eine Kameradschaft unter Anders hat der Zeuge Brüsselbach, Präsident des MAD vielen, wenn auch eine sehr militante Kameradschaft von 2010 bis 2012, die Operation beschrieben. Er war von gewesen. Ansätze für Rechtsterrorismus habe man nicht 1994 bis Anfang 1997 Leiter der Grundsatz- und Rechts- 559 gesehen. abteilung des MAD-Amtes. Anschließend war er elf Jahre im Bundesministerium der Verteidigung im Rahmen der Dienstaufsicht über den MAD tätig, bevor er 2008 zu- b) Gegenstand nächst als ständiger Vertreter des Amtschefs in das MAD- 564 Die von BfV, MAD und LfV Thüringen gemeinsam Amt zurückkehrte. Nach seiner Erinnerung war die durchgeführte Operation „Rennsteig“ hatte für jede der Operation „Rennsteig“ nicht eine Sammelaktion zur An- beteiligten Behörden ein unterschiedliches Ziel: werbung von Wehrpflichtigen, sondern eine gemeinsame Aktion zur Sammlung von Informationen in Sachen So hat der Zeuge Cremer, von 1996 bis 2004 Abteilungs- „Thüringer Heimatschutz“, „Kameradschaft Jena“ und leiter Rechtsextremismus im BfV, ausgesagt, dass es bei anderem. 565 dieser Operation darum gegangen sei, in einer gemeinsa- men Aktion von BfV, LfV Thüringen und MAD Quellen 555) Huth, Protokoll-Nr. 39, S. 6. 560) Cremer, Protokoll-Nr. 24, S. 65. 556) Huth, Protokoll-Nr. 39, S. 8. 561) Egerton, Protokoll-Nr. 70 (öffentlich), S. 27. 557) Vermerk des BfV vom 2. September 1996, MAT A BfV-11, (Tgb.-Nr. 31/12 – GEHEIM), Anl. 1 Ordner 1, Bl. 23 ff. 562) Sippel, Protokoll-Nr. 51, S. 150. 558) Vermerk des BfV, MAT A BfV-11, (Tgb.-Nr. 31/12 – 563) Sippel, Protokoll-Nr. 51, S. 162. GEHEIM), Bl. 30 ff. (VS-VERTRAULICH). 564) Brüsselbach, Protokoll-Nr. 43, S. 8. 559) Lingen, Protokoll-Nr. 24, S. 43 (nichtöffentlich). 565) Brüsselbach, Protokoll-Nr. 43, S. 20.
Drucksache 17/14600 – 108 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Der Zeuge Christmann – derzeitiger Abteilungsleiter Heimatschutz‘ (THS) ausgetauscht. Der MAD hat Rechtsextremismus im MAD – hat aus den Dokumenten diesbezüglich anfallende Informationen, die er im des MAD den Schluss gezogen: Rahmen seiner eigenen Aufgabenerfüllung (perso- nenbezogene Einzelfallbearbeitungen zu Bundes- „Der MAD hat nicht eine identische Zielsetzung wehrangehörigen) gewonnen hat, ab 1997 eben- wie BfV und LfV Thüringen verfolgt mit der Ope- falls in diesen Informationsaustausch eingebracht. ration ,Rennsteig‘, also das Ziel gehabt, Quellen zu Die entsprechenden Spontanübermittlungen des werben, […] sondern die Aufgabenerfüllung MAD MAD an das BfV und das LfV Thüringen wurden blieb tatsächlich dieselbe, nämlich aus Be- mit dem Betreff ,Operation Rennsteig‘ bezeichnet, fragungen oder aus Informationen einer Quelle, die um den beteiligten Verfassungsschutzbehörden die aber mit anderer Zielrichtung, nämlich in der Zu- Zuordnung dieser Informationen zu erleichtern. ständigkeit MAD geführt wurde, Informationen 566 Hierzu zählten Ergebnisse aus Befragungen von beizutragen.“ Verdachtspersonen, ab 1999 dann auch Informati- Dass die beteiligten Behörden unterschiedliche Aufträge onen einer Quelle. Hierbei war der MAD zu keiner hatten, wird auch durch den Vermerk des MAD vom Zeit bestrebt, den ‚THS’ aufzuklären. Der Quellen- 10. Februar 2000 über eine Besprechung zwischen Mitar- einsatz des MAD diente ausschließlich dazu, In- beitern des MAD und des LfV Thüringen am 12. Januar formationen über verfassungsfeindliche Bestre- 2000 deutlich: bungen von Bundeswehrangehörigen zu sammeln und Extremisten in der Bundeswehr zu identifizie- „Beide Behörden stellen den aktuellen Sachstand 568 ren.“ dar. Hierbei wurde deutlich, dass aufgrund der un- terschiedlichen Aufträge auch unterschiedliche Zielsetzungen verfolgt werden. Der [geschwärzt] c) Durchführung informierte das LfV TH über die Weiterverpflich- Am 20. März 1997 fand in München eine Dienstbespre- tung des [geschwärzt] und legte nochmals dar, chung unter der Teilnahme von Mitarbeitern des BfV, dass es nicht Auftrag des [geschwärzt] sei, den MAD und LfV Thüringen und LfV Bayern statt. Hierbei ,Thüringer Heimatschutz‘ (THS) aufzuklären – mit kam es zu folgenden Festlegungen: der besonderen Zielsetzung, [geschwärzt] –, son- dern dieser vorrangig [geschwärzt] zu Soldaten im – „LfV BY beobachtet den entsprechenden Stammtisch ‚THS’ Informationen beschaffen soll. Das LfV TH des fränkischen Heimatschutzes verstärkt. stellte dar, dass Quellen bisher auch aus operativen Gründen nicht gezielt nach zukünftigen Soldaten – Das BfV verstärkt im thüring. Heimatschutz die gefragt würden. Anfallende Informationen aus der Werbung. Quellenführung auf zum Wehrdienst anstehende – MAD und BfV führen verstärkt Befragungen von Personen aber auch zu aktiven Soldaten würden involvierten Soldaten durch. selbstverständlich an den MAD weitergegeben. Einvernehmlich wurde deshalb festgelegt, dass zu- – Der MAD prüft anhand beigefügter Liste ab, wer von künftig die Zielsetzung der beteiligten Behörden den infrage kommenden Personen noch bei der Bun- mehr berücksichtigt wird. […] deswehr ist oder eingezogen wird. Zusammenfassend wurde festgestellt, dass die bis- – Das LfV BY arbeitet weitere Zielpersonen heraus, herige Zusammenarbeit zwischen LfV TH, dem sofern vorhanden. MAD – aber auch mit dem BfV weiterhin in der – Gegenseitiger Informationsaustausch mit Koordinie- Operation ,Rennsteig‘ zweckmäßig und notwendig rung BfV. ist. Die ,Informationspolitik‘ wird – wie abgespro- chen – zukünftig den Bedürfnissen der jeweiligen – Quellenaktivitäten von Seiten Thüringens werden in Behörden angepasst.“ 567 BY unterbunden, insbesondere Kameradschaftsgrün- dungen. Mit Schreiben vom 30. Juni 2012 an das LfV Thüringen betonte der MAD darüber hinaus: – Der bisher gebräuchliche Name ‚Anti-Antifa Ostthü- 569 ringen‘ wird überdacht.“ „Nach hiesigem Kenntnisstand haben das BfV und das LfV Thüringen bis 2003 im Rahmen eines Pro- Zwischen dem LfV Thüringen und dem BfV erfolgte im jektes unter der Bezeichnung ‚Operation Renn- Übrigen eine Aufteilung nach geografischen Regionen. steig‘ Informationen über die rechtsextremistische Das LfV Thüringen bearbeitete den Raum Jena und Ru- Szene Thüringens, insbesondere den ‚Thüringer 568) Schreiben vom 30. Juni 2012, gezeichnet vom Zeugen Christ- mann, MAT A TH-9/3 (Tgb.-Nr. 39/12 – GEHEIM), Anl. 02 566) Christmann, Protokoll-Nr. 39, S. 105. (VS-NfD). 567) MAT A MAD-4/1 (Tgb.-Nr. 26/12 – VS-VERTRAULICH), 569) MAT A TH-9/3, (Tgb-Nr. 39/12 – GEHEIM), hier: Bl. 543 f. Bl. 219 f. (VS-NfD). (VS-NfD).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 109 – Drucksache 17/14600 dolstadt und das BfV die übrigen thüringischen Regionen. dass das Ziel in erster Linie die Ansprache von Bundes- Der MAD war schließlich für all die Fälle zuständig, in wehrsoldaten gewesen sei: 570 denen Soldaten betroffen waren. Das LfV Bayern betei- 571 „Also, alle, die in der rechtsextremistischen Szene ligte sich nicht. in Thüringen waren, wurden eingezogen oder hat- Entsprechend den bereits zum Gegenstand der Operation ten sich verpflichtet. Das war ein Ansatzpunkt für 577 geschilderten unterschiedlichen Auffassungen haben die diese Operation ,Rennsteig‘. vernommenen Zeugen leicht differierende Angaben darü- Es seien Listen erstellt worden, wer aus der Szene schon ber gemacht, ob der MAD für den Verfassungsschutz bei der Bundeswehr sei. Das LfV Thüringen sei dann mit Quellen angeworben hat: dem MAD zu den Standorten gefahren, wo gemeinsame Der Zeuge Huth, hat dies verneint: Befragungen durchgeführt worden seien. „Das war […] nicht unsere Aufgabe, es ist auch „Und dann konnten wir ja die Person einschätzen: nicht zulässig. Wenn der MAD Quellen geworben Ist das eventuell eine Möglichkeit, ihn für eine 578 hat, dann deshalb, weil in einer bestimmten Orga- Mitarbeit zu gewinnen oder nicht?“ nisation Soldaten mehrfach vertreten waren und Hierbei habe nicht das LfV gefragt, sondern nur der weil diese Hinweise da waren. Dann waren wir be- 579 MAD-Kollege. fugt und berechtigt, eigene Quellen zu suchen. Wenn eine Person, die möglicherweise für eine Anspra- Aber natürlich ist in der Zusammenarbeit mit Ver- che in Betracht gekommen sei, identifiziert worden sei, fassungsschutz es so, dass man sich dann ab- habe das LfV außerhalb der Bundeswehr – z. B. am Hei- stimmt. Der MAD hat nie Quellen geführt, ohne matort – versucht, mit dieser noch einmal in Kontakt zu den Verfassungsschutz darüber zu informieren. Im kommen. Dies habe Wießner dann persönlich übernom- Vorwege der Quelle oder des Einschaltens der 580 men. Quelle wurde der Verfassungsschutz jedes Mal aufgesucht, persönlich, und es wurde abgespro- Der Zeuge Wießner hat darüber hinaus ausgesagt, dass 572 chen.“ von der „Kameradschaft Jena“ des „THS“ André Kapke und Ralf Wohlleben als mögliche V-Personen wegen ihrer Bei der Operation „Rennsteig“ sei es ausgeschlossen Vorstrafen nicht in Frage gekommen seien. Das LfV habe gewesen, dass der Verfassungsschutz Quellen des MAD 573 allerdings Jürgen H. angesprochen; aus dieser Ansprache übernommen und anschließend weitergeführt habe. Der 581 sei jedoch nichts geworden. Über das innere Gefüge der MAD habe vielmehr das BfV, das LfV Thüringen und 582 Jenaer Szene habe man nur wenige Kenntnisse erlangt. gegebenenfalls das LfV Bayern gleichzeitig über erlangte 574 Erkenntnisse informiert. Daneben habe es eine Reihe Der Zugang zum „THS“ sei schwierig gewesen: 575 von Besprechungen auf Fachebene gegeben. „Wir haben das versucht in Gera, in anderen Ka- Der Zeuge Egerton, BfV, hat demgegenüber angegeben, meradschaften, in Saalfeld; es hat wirklich nicht dass der MAD dem BfV bei der Werbung geholfen habe, funktioniert. Es hat funktioniert vier Wochen, und 583 indem man Mitarbeiter des BfV an Befragungen habe dann wurden die Leute unzuverlässig.“ teilnehmen lassen. Allerdings: Nach der Aussage des Zeugen Huth, MAD, sei eine Be- „Solange sie [die Quellen] Dienstzeit hatten, ver- fragung der Quellen nach dem Aufenthaltsort des Trios 584 blieben sie nämlich beim MAD und hätten dann nicht Bestandteil der Operation „Rennsteig“ gewesen. möglicherweise an die zivilen Behörden übergeben werden sollen, also LfV oder BfV, nach Beendi- gung der Dienstzeit. […] Ich weiß jetzt nicht, ob es d) Beteiligung des LfV Bayern einen Fall gegeben hat, wo wir mit einer Werbung Das LfV Bayern sollte ebenfalls in die Operation „Renn- mit dem MAD zusammen erfolgreich gewesen steig“ eingebunden werden, war jedoch hierzu nicht be- 576 sind.“ reit, da es nach Aussage des Zeugen Egerton, BfV, die Zur Durchführung der Operation durch das LfV Thürin- Rolle von Tino Brandt als Quelle des LfV Thüringen für gen hat der Zeuge Wießner, damaliger Leiter des Referats „Forschung und Werbung“ im LfV Thüringen, ausgesagt, 577) Wießner, Protokoll-Nr. 56, S. 38 f. 578) Wießner, Protokoll-Nr. 56, S. 39. 570) Cremer, Protokoll-Nr. 24, S. 70. 579) Wießner, Protokoll-Nr. 56, S. 39. 571) Dazu unten: B.IV.1.d) am Ende. 580) Wießner, Protokoll-Nr. 56, S. 39. 572) Huth, Protokoll-Nr. 39, S. 8. 581) Wießner, Protokoll-Nr. 56, S. 6 f.; Jürgen H. gab jedoch 1999 573) Huth, Protokoll-Nr. 39, S. 9. dem MAD einen Hinweis auf das Trio, vgl. unten: E. III. 6. m). 574) Huth, Protokoll-Nr. 39, S. 6 f. 582) Wießner, Protokoll-Nr. 56, S. 7. 575) Huth, Protokoll-Nr. 39, S. 42. 583) Wießner, Protokoll-Nr. 56, S. 8. 576) Egerton, Protokoll-Nr. 70, S. 27. 584) Huth, Protokoll-Nr. 39, S. 12.
Drucksache 17/14600 – 110 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode den Zuständigkeitsbereich des LfV Bayern kritisch gese- aufgeflogen. Die Quelle musste ja auch geschützt 585 589 hen habe. werden.“ Dies wird durch einen Vermerk des BfV vom 22. Oktober Umgekehrt sei dem MAD aber nicht bekannt gewesen, 1996 bestätigt, in dem eine Besprechung zwischen BfV, wen das BfV oder das LfV Thüringen angeworben hatte: MAD und LfV Bayern thematisiert wird. Das BfV wies „Das war auch nicht für uns wichtig zu wissen, hier auf überregionale Bezüge der „Anti-Antifa- weil wir mit diesen Quellennamen eh nichts hätten Ostthüringen“ hin und machte dringenden Forschungs- anfangen können. Wenn unsere Quellen berichtet und Werbungsbedarf geltend. Das LfV Bayern zeigte haben, haben die Verfassungsschutzbehörden ja dafür zwar Verständnis, wies aber auf Unstimmigkeiten die Informationen bekommen und konnten sehen, zwischen dem LfV Bayern und dem LfV Thüringen hin wie sie ihre eigenen Quellen aufgeführt haben. Das (mangelnder Austausch der Quellenmeldungen zwischen brauchten wir nicht zu wissen. Höchstens durch den Behörden). Das LfV Bayern bezeichnete Aktivitäten Rückfragen konnte man vielleicht mal schließen: eines VM in Coburg als Provokation ,da in dessen Hier ist ein besonderes Interesse an einer Person; Schlepptau viele Rechtsextremisten nach Bayern mitlau- vielleicht ist das die Quelle des Verfassungs- fen‘. Das LfV Bayern sah z. Zt. keinen Handlungsbedarf 590 schutzes.“ für eigenes Tätigwerden. Zudem sei keine Zuständigkeit des BfV gegeben. Das LfV Bayern werde künftig alle Zur Frage, ob innerhalb der Operation auch darüber ge- § 9 -Meldungen des BfV in diesem Bereich zurückwei- sprochen worden sei, welche Quellen die einzelnen Be- 586 sen.“ hörden im „Thüringer Heimatschutz“ führte, hat der Zeu- ge Nocken, LfV Thüringen, erklärt: Auch nach Einschätzung des Präsidenten des LfV Thü- ringen a. D., Sippel, hat das Landesamt für Verfassungs- „Also, offiziell wurden die Quellen auch den ande- schutz Bayern bei der Operation „Rennsteig“ keine Rolle ren Landesämtern oder dem Bundesamt nicht be- 587 gespielt. nannt. Wenn natürlich der Auswerter in Köln auf- grund der Meldungen, die eingehen, gewisse Rückschlüsse ziehen kann und sagen kann: „Das e) Kenntnis der beteiligten Behörden über die kann nur die Quelle so und so sein“, dann ist das in Quellen der anderen Behörden bei ge- Ordnung. Da wird aber nicht offiziell mitgeteilt, meinsamen Werbungsoperationen? 591 wer die Quelle ist.“ Auf die Frage, ob das BfV bei einer solchen gemeinsamen Werbungsoperation mit einem Landesamt wisse, welche f) Ergebnis der Operation „Rennsteig“ Quellen gleichzeitig oder parallel geführt werden, hat der Zeuge Lingen angegeben: Aus der Operation „Rennsteig“ resultierten acht erfolgrei- 592 che Werbungsfälle. „Nein, das wissen wir nicht. Es ist so, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz seine Operativ- maßnahmen mit dem Land absprechen muss, um- g) Ende der Operation „Rennsteig“ gekehrt aber nicht. In der Regel erfolgt das aller- dings. Bei der gemeinten Festsetzung von Zielper- Der Zeuge Fromm, Präsident des BfV a. D., hat in seiner sonen ist es so, dass man sagt: Diese oder jene Per- Vernehmung auf die Frage, ob es eine Abschlussverfü- son möchte man gerne anwerben. Das wird in Ge- gung zur Operation „Rennsteig“‘ gegeben habe, geant- sprächen festgelegt. Und der weitere Verlauf der wortet, ihm sei berichtet worden, dass es keinen formellen 593 Anwerbungsmaßnahmen des Landes ist uns nicht Abschluss gegeben habe. bekannt. Dem Land ist aber bekannt, welchen Nach Angaben des Zeugen Lingen, BfV, sei die Operation 588 594 Sachstand die Operation des BfV hat.“ „Rennsteig“ bis 2002 gegangen und 2003 ausgelaufen. Der Zeuge Huth hat für den MAD ebenfalls berichtet, Er hat erläutert: dass dieser dem jeweiligen LfV den Klarnamen der Quel- „Solche Werbungsfälle, die laufen nicht von Da- le habe mitteilen müssen: tum A nach Datum B, sondern wenn wir 2001 ei- „Das ging gar nicht anders, weil sonst wäre der, nen Operativfall beginnen, dann kann der bis zur durch Auswertung und andere Dinge, ja permanent 589) Huth, Protokoll-Nr. 39, S. 8. 585) Egerton, Protokoll-Nr. 70, S. 26. 590) Huth, Protokoll-Nr. 39, S. 8 f. 586) Vermerk des BfV vom 22. Oktober 1996, MAT A BfV-11, Anl. 1, Ordner 1 (Tgb.-Nr. 31/12 – GEHEIM), Bl. 87 (VS- 591) Nocken, Protokoll-Nr. 53, S. 48. VERTRAULICH). 592) Engelke, Protokoll-Nr. 37 (GEHEIM), S. 5. 587) Sippel, Protokoll-Nr. 51, S. 152. 593) Fromm, Protokoll-Nr. 24, S. 26. 588) Lingen, Protokoll-Nr. 24, S. 21 (nichtöffentlich). 594) Lingen, Protokoll-Nr. 24, S. 20 (nichtöffentlich).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 111 – Drucksache 17/14600 Übergabe in die V-Mann-Führung oder ans Land Ende der Operation, soweit ich das mitbekommen 595 600 durchaus auch noch länger dauern.“ habe.“ Über das Ende der Operation findet sich in den Akten Der Zeuge Sippel, LfV Thüringen, hat in ähnlicher Weise kein Vermerk oder ähnliches. Auch hatte keiner der ver- ausgeführt: nommenen Zeugen hieran eine Erinnerung. Der Zeuge „Mir ist zumindest kein formaler Akt in Erinne- Huth, MAD, hat ausgeführt: rung, dass man sagt: Jetzt beenden wir die Opera- „Nein, nach meinem Kenntnisstand gab es kein of- tion ,Rennsteig‘. Man legt das fest, dokumentiert fizielles Ende der Operation ,Rennsteig‘. Solange das in einem Vermerk und sagt: Nun ist die ganze 601 der ‚Thüringische Heimatschutz‘ stark war und Maßnahme beendet.“ sich auch noch ausdehnte, gab es ja auch keinen 596 Nach Erinnerung des Zeugen Sippel lief die Operation Anlass, das zu beenden.“ über 2003/2004 hinaus: Der Zeuge Lingen hat angegeben, dass es „vom Ord- „Ich meine, das Interesse jetzt, dass der Verfas- nungsgedanken“ her bei einer Operation wie „Rennsteig“ 597 sungsschutz Wehrpflichtige vor dem Ausscheiden normalerweise einen Abschlussvermerk gebe. Er hat aus der Bundeswehr gewinnt, ist ja nicht zu ir- ergänzt: gendeinem Zeitpunkt beendet, dass man sagt: „Jetzt müssen Sie aber sehen: Dabei handelt es ,Jetzt haben wir im Prinzip alles abgearbeitet, was sich um das Bemühen, Quellen anzuwerben und abzuarbeiten ist‘, sondern diese Möglichkeiten, die dann als V-Personen zu führen, und das […] be- wirken ja fort, auch über 2003/2004 hinaus. Das ginnt irgendwann mal mit den ersten Wer- heißt, das Interesse des Verfassungsschutzes ging bungsmaßnahmen und läuft dann aber auch ir- über diesen Zeitrahmen hinaus. gendwann aus. Wenn damals der ,Thüringer Hei- Ich kann Ihnen aber konkret nicht sagen, wann es matschutz‘ nicht mehr so die Bedeutung hatte für den letzten Fall im Rahmen dieser Operation die Verfassungsschutzbehörden, [dann] hatten wir ,Rennsteig‘ gegeben hat. Aber nach meiner Erin- die Werbungsmaßnahmen ja nicht abgebrochen, nerung ging er über das Jahr 2003 und 2004 noch sondern man hat sie weiterlaufen lassen in dem 602 hinaus.“ Bestreben, diese Quellen dann in der Szene, die tatsächlich physisch noch da war, die nur diesen Am 11. November 2011 wurden fünf Akten der Operation Namen nicht trug, unterzubringen und Informatio- „Rennsteig“ und zwei weitere Akten über V-Leute ver- 598 nen zu schöpfen.“ nichtet; lediglich eine V-Mann-Akte der Operation „Rennsteig“ wurde nicht vernichtet (siehe unten: K.I.5, So könne es sein, dass im Nachgang eine Quelle, die man S. 757 ff.). habe anwerben wollen, später für andere Dinge angewor- ben werde. So lasse es sich erklären, dass vielleicht auch im Jahre 2006 noch jemand aus der Operation „Renn- h) Bewertung der Operation „Rennsteig“ steig“ angesprochen worden sei. Es sei zudem im BfV durch die beteiligten Behörden Praxis, dass eine Quelle umgesteuert werde, wenn sie für ein Beobachtungsobjekt nicht mehr in Frage komme. 599 Nach Einschätzung des Zeugen Sippel, Präsident des LfV Thüringen a. D., hat es sich bei der Operation „Rennsteig“ Auch der Zeuge Egerton, BfV, hat ausgeführt: um keine zentrale Operation im Bereich des Rechtsextre- 603 mismus gehandelt. Die Zusammenarbeit mit dem BfV „Einen formalen Abschluss hat es eigentlich nicht gegeben, weil der ,Thüringer Heimatschutz‘ hat und dem MAD sei gut, konstruktiv und kooperativ gewe- 604 sich ja nicht mit Beschluss aufgelöst, sondern er ist sen. mal irgendwann erodiert und quasi in alle Him- Zur Frage nach der Qualität der Operation „Rennsteig“ melsrichtungen zerstreut worden. Das hat neben hat der Zeuge Cremer, BfV, folgende Kritik geübt: der Enttarnung von ,2045‘, die in der Szene für deutliche Irritationen gesorgt hat, auch damit zu „Es gab einen kurzen Vermerk, aus dem hervor- tun, dass die NPD sehr viel an Potenzial aufgeso- geht, dass das BfV unzufrieden war, dass die Kol- gen hat. Also, die Aktion ist letztlich genauso be- legen unzufrieden waren mit dem Ergebnis der endet worden, wie der ‚THS’ verschwunden ist, Operation. Es sind verhältnismäßig viele Anspra- nämlich still und leise. Also, es gab kein formales chen erforderlich gewesen, und die Ausbeute war extrem schlecht. Die Quellen, die geworben wer- den konnten, sind meines Erachtens auch nur rela- 595) Lingen, Protokoll-Nr. 24, S. 20 (nichtöffentlich). 600) Egerton, Protokoll-Nr. 70, S. 28 (öffentlich). 596) Huth, Protokoll-Nr. 39, S. 8. 601) Sippel, Protokoll-Nr. 51, S. 150. 597) Lingen, Protokoll-Nr. 24, S. 34 f. (nichtöffentlich). 602) Sippel, Protokoll-Nr. 51, S. 151. 598) Lingen, Protokoll-Nr. 24, S. 34 (nichtöffentlich). 603) Sippel, Protokoll-Nr. 51, S. 163. 599) Lingen, Protokoll-Nr. 24, S. 40 (nichtöffentlich). 604) Sippel, Protokoll-Nr. 51, S. 152.
Drucksache 17/14600 – 112 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode tiv kurz geführt worden. Dann ergaben sich Prob- Der Zeuge Wießner, LfV Thüringen, hat ausgesagt, dass leme im Hinblick auf die Zuverlässigkeit, den Aufwand und Ertrag der Operation „Rennsteig“ in keinem 610 Wahrheitsgehalt der Aussagen, sodass die dann Verhältnis gestanden hätten. wieder eingestellt oder abgeschaltet werden muss- 605 Der Zeuge Huth, MAD, hat hingegen ein positives Fazit ten.“ gezogen: Auf die Frage, ob die Operation ein Erfolg gewesen sei, „Ich denke, diese gemeinsame Operation hat dazu hat er geantwortet: geführt, dass der Verfassungsschutzbereich Thü- „Nein, es war sicherlich keine erfolgreiche Opera- ringen wirklich bis in die kleinsten Verästelungen tion. Sie hat viele Ressourcen verschlungen. Wir wusste, was dort eventuell passiert und was passie- haben - ich weiß nicht - an die 40 oder mehr An- ren könnte, und dass man hier auch entsprechend sprachen durchgeführt, und letztendlich ist kaum gegensteuern konnte. Das war eine sehr gute Ope- was, und vor allen Dingen nichts Bleibendes, dabei ration, die nach meinem Dafürhalten, was den 606 rumgekommen.“ ‚THS’ betrifft, auch erfolgreich war.“ 611 Das habe an der Szene gelegen: i) Kenntnisse der Amtsleitung im BfV von „Wir arbeiten hier im Bereich des gewaltbereiten der Operation „Rennsteig“ Rechtsextremismus. Die Leute, die wir da […] als Quellen angeworben haben, waren zum Teil ver- Der Präsident a. D. des BfV, Heinz Fromm, hat als Zeuge strickt in Straftaten, […] oder sie sind alle in der ausgesagt, er könne sich an eine Operation „Rennsteig“ Wolle gefärbte Rechtsextremisten, und da ist es nicht erinnern und habe von dieser erst im November 612 nicht verwunderlich, dass eine Zusammenarbeit - 2011 erfahren. Er hat dies dadurch erklärt, dass sie zumindest eine längerfristige Zusammenarbeit - schon vier Jahre gelaufen sei, als er ins Amt gekommen 607 613 nicht möglich ist.“ sei. Trotzdem hat der Zeuge Fritsche, von 1996 bis 2005 Dazu befragt, wie er es sich erkläre, dass der frühere Vizepräsident des BfV, berichtet, die Evaluation der Ope- Präsident des BfV über diese Aktion bis zum Jahr 2011 ration „Rennsteig“ habe ergeben, „dass die Idee, diese nichts gehört habe, hat der ehemalige Leiter der für 608 Operation durchzuführen, eine gute war.“ Rechtsextremismus zuständigen Abteilung im BfV, der Zeuge Cremer, erklärt: Der Zeuge Egerton hat differenziert: „Der Präsident wird informiert über wesentliche „Es kommt darauf an, wie man es sieht. Die Ope- Operationen, wenn sie ein besonderes Risiko bein- ration als solche war sinnvoll, weil wir nämlich halten. Hierbei handelte es sich um eine routine- gesehen hatten: In Süd- und Ostthüringen gibt es mäßige Zusammenarbeit zwischen dem MAD und einen Schwerpunkt einer gewaltbereiten rechtsex- den Kollegen in Thüringen zur Aufklärung einer tremistischen Szene, die durchaus relevante Ge- bestimmten Szene. Eine Unterrichtung des Präsi- walttaten, Gruppengewalttaten an den Tag legt und 614 denten war da nicht geboten.“ ein großes Potenzial hat. Da mussten die Zugänge verbessert werden, weil wir letztlich nur über eine Der Zeuge Lingen hat demgegenüber ausgeführt: einzige Quelle verfügten. Insofern war die Ope- „So was bekommt die Amtsleitung in jedem Fall ration als solche sinnvoll und durch die Zu- zur Kenntnis, dass es so einen Operativvorgang sammenarbeit zwischen drei Behörden auch er- folgreich. Wenn Sie darauf anspielen, ob wir unse- gibt, dass es da Gespräche mit den Landesbehör- re Zugangsbasis verbreitert haben, […] dann wür- den gibt, dass da Ergebnisse erzielt werden, dass de ich sagen, war sie ein - - Na ja, ,Misserfolg‘ da Quellen geworben werden. Da können Sie da- klingt so abschließend; aber sie war zumindest von ausgehen, dass die Amtsleitung Kenntnis hat und die Amtsleitung gegebenenfalls auch Rück- kein Erfolg, weil die Quellen, die übrig geblieben sprachen hält. Das ist gewohnte Praxis. Die Amts- sind, zumindest für uns als Bundesamt, waren un- zuverlässig, sie waren zum Teil mit schlechten leitung nimmt allerdings an den Gesprächen, wie Zugängen behaftet. Also, ich hätte mir als Ausbeu- man hier bestimmte Operationen durchführt und te, von der Qualität der Quellen mehr erhofft oder nach welchen Regeln - - die bringt sich da nicht 609 erwünscht.“ 605) Cremer, Protokoll-Nr. 24, S. 80. 610) Wießner, Protokoll-Nr. 56, S. 40. 606) Cremer, Protokoll-Nr. 24, S. 94. 611) Huth, Protokoll-Nr. 39, S. 42. 607) Cremer, Protokoll-Nr. 24, S. 81. 612) Fromm, Protokoll-Nr. 24, S. 5. 608) Fritsche, Protokoll-Nr. 34, S. 33. 613) Fromm, Protokoll-Nr. 24, S. 25. 609) Egerton, Protokoll-Nr. 70, S. 27 (öffentlich). 614) Cremer, Protokoll-Nr. 24, S. 84.