Abschlussbericht

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode                     – 123 –                               Drucksache 17/14600 wurde, des Weiteren besteht die Möglichkeit, mit           am 9. Januar 1998, wurde die EG „TEX“ des LKA Thü- dem Fahrzeug zur Garage zu fahren.“                        ringen durch das LfV Thüringen über die Ergebnisse der 731 Observation in Kenntnis gesetzt. Das von Vizepräsi- Darüber hinaus ist am Ende des Observationsprotokolls dent Nocken gezeichnete Schreiben enthielt als Anlage vermerkt: zwei mit der Hand angefertigte, nicht maßstabsgetreue „Anmerkung: Im gesamten Observationsverlauf                Skizzen, aus denen sich die Lage der Garage Nr. 5 an der verhält sich die ZP mit Ausnahme beim Betreten             Kläranlage ergab. Darüber hinaus enthielt das Schreiben der Garage in der Göschwitzer Straßen wenig kon-           detailliert die Personalien des Garagenmieters A. (Name, spirativ oder auffällig.“                                  Geburtsdatum und –ort, Anschrift), nicht jedoch die In- formation, dass dieser Polizeibeamter ist. Zudem war die Der Zeuge Baumbach hat vor dem Untersuchungsaus-               Postfachanschrift des Garagenvereins an der Kläranlage schuss bestätigt, die Eigentumsverhältnisse der Garage 725                                     mitgeteilt worden. Das Schreiben enthielt die Einstufung abgeklärt zu haben. als VS-Vertraulich (amtlich geheimgehalten). Am Vor dem Untersuchungsausschuss des Thüringer Landta-           28. Januar 1998, also zwei Tage nach den Durchsu- ges hat der Mitarbeiter A. des LfV Thüringen ausgesagt,        chungsmaßnahmen, wurde das Schreiben auf den Ver- er habe diese Observation geleitet und sei als Einsatzleiter   schlusssachengrad „Verschlusssache – Nur für den selbst mit dabei gewesen. Die Anzahl der eingestezen           Dienstgebrauch“ herabgestuft. Observationskräfte habe geschwankt; nach A.s Erinnerung 726 seien es maximal zehn bis zwölf Personen gewesen. bbb) Mündliche Vorabinformation über das Er- Der Zeuge Wießner hat vor dem Ausschuss ausgesagt,                     gebnis der Observationsmaßnahmen sein Referat sei nicht in die Observation eingebunden Nach Aussage des Zeugen Dressler wurde das Ergebnis gewesen. Die Observation sei über die V-Mann-Führung 727                                                 der Observation jedoch bereits vorab mündlich dem LKA gelaufen. Auch sein Mitarbeiter, der Zeuge Baumbach, 728                      Thüringen mitgeteilt. Dressler hat auf die Frage, wann er sei nicht eingebunden gewesen. über das Ergebnis der Observation informiert worden sei, Demgegenüber hat der Zeuge Baumbach in seiner Ver-             geäußert: nehmung vor der Schäfer-Kommission mitgeteilt, er sei „Muss Anfang Dezember gewesen sein, mündlich, bei der Observationsmaßnahme für die Abklärung der telefonisch. Da habe ich gesagt: Das nützt mir Hintergrundinformationen zuständig gewesen, also zum nichts. Ich brauche es, wie abgesprochen, in einer Beispiel für die Klärung, wer die Besitzer der jeweiligen                                   732 729                                             verwertbaren Form.“ Garagen waren. Vor dem Untersuchungsausschuss hat der Zeuge Baum- ccc) Einstufung des Schreibens vom 8. Januar bach angegeben, er habe tagsüber ermittelt und abends 1998 als „VS-Vertraulich“ die Observation mit verstärkt. Er hat erläutert: Der Zeuge Dressler hat bekundet, dass er – bereits im „Personen, die aufgetaucht sind, jetzt abends auf- Rahmen der Anfrage bzgl. der Observation beim LfV grund der Observation, die wurden praktisch dann Thüringen im November 1997 – darauf gedrungen habe, von mir tagsüber abgeklärt, wurden dann - - Da dass die erlangten Informationen in einem Strafverfahren habe ich auch - - In Absprache mit der damaligen verwertbar sein müssten: Leitung gingen die Erkenntnisse von mir dann gleich in den Observationsbericht, um das halt                 „Ich bin also zum Verfassungsschutz gefahren, ha- 730 auch zeitnah verfügbar zu machen.“                             be dem Herrn Schrader die Ermittlungsergebnisse mitgeteilt, die wir in dem Zusammenhang haben, und habe ihn gefragt, ob die Möglichkeit besteht, cc)     Mitteilung der Ergebnisse der Observation dass uns der Verfassungsschutz an dieser Stelle an das LKA Thüringen unterstützt, was aber auch nur Sinn macht, wenn wir diese Ergebnisse anschließend offen zurückbe- aaa) Schreiben des LfV Thüringen vom 8. Janu-                      kommen, weil irgendwelche Einstufungen mir ge- ar 1998                                                    nauso wenig weiterhelfen. Das wurde mir von Herrn Schrader zugesagt. Ich hatte zu dem Zeit- Spätestens mittels eines Schreibens vom 8. Januar 1998,            punkt auch durchaus das Gefühl, dort auf offene laut Eingangsstempel eingegangen beim LKA Thüringen                Ohren und Unterstützung zu stoßen.“        733 Nachdem er – Dressler – darauf hingewiesen habe, dass eine rein telefonische Information für ihn nicht verwertbar 725)    Baumbach, Protokoll-Nr. 53, S. 185 f. 726)    MAT B TH-1/19, Bl. 113. 727)    Wießner, Protokoll-Nr. 56, S. 9. 728)    Wießner, Protokoll-Nr. 56, S. 9.                       731)    Hierzu und im Folgenden: Schreiben des LfV Thüringen an das 729)    Baumbach, Anhörung der Schäfer-Kommission, MAT A TH-           LKA Thüringen vom 8. Januar 1998, MAT A TH-1/3, Bl. 40 ff. 6/3, Bl. 235.                                          732)    Dressler, Protokoll-Nr. 54, S. 6. 730)    Baumbach, Protokoll-Nr. 53, S. 184.                    733)    Dressler, Protokoll-Nr. 54, S. 5.
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Drucksache 17/14600                                                – 124 –                    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode 734 sei, äußerte er auf den Vorhalt, dass dann etwa vier                        zur Kenntnis kriegten. Aber verwenden konnten 741 Wochen später in der ersten Januarhälfte 1998 eine                          sie es ja. Dafür haben wir es ja rübergegeben.“ schriftliche Mitteilung eingegangen sei: Die Observationsmaßnahme war nach Aktenlage am „Da kam etwas Schriftliches. Da kam ein als […]                     1. Dezember 1997 abgeschlossen. Die Mitteilung des geheim gehaltenes Dokument an, was mich mehr                        Ergebnisses der Observationsmaßnahme an das LKA erstaunt hat, weil das genau das war, was nicht so                  Thüringen erfolgte in einem vom damaligen Vizepräsi- 735 beantragt oder abgesprochen war.“                                   denten des LfV Thüringen, Nocken, unterzeichneten Schreiben, erst über einen Monat später, am Der Zeuge Nocken hat demgegenüber bekundet, dass die                                      742 8. Januar 1998. Einstufung des Schreibens als „VS-Vertraulich“ üblich gewesen sei:                                                            Der Zeuge Schrader hat nicht erklären können, aus wel- chem Grund die Übersendung des Berichts so lange ge- „Ich hatte ja versucht, zu erklären: Als diese Bom- dauert habe: ben vor dem Theater in Jena lagen, haben wir eine nachrichtendienstliche Operation begonnen. In                           „Ich weiß nicht welchen, kann ich nicht sagen; dieser nachrichtendienstlichen Operation wurde                          aber ich könnte mir schon vorstellen, dass das ei- 743 auch mit Observationen versucht festzustellen:                          nen Grund gehabt hat.“ Wer käme als Täter denn da in Frage? Nach der Observation habe das LfV Thüringen zunächst Diese nachrichtendienstliche Operation war eine                     einmal keine weiteren Versuche unternommen, an zusätz- Verschlusssache; das ist richtig. Und da wir davon                  liche Informationen zu gelangen, etwa darüber, mit wem ausgegangen sind, dass die - - Nein, da wir wuss-                   sich Böhnhardt und Mundlos im Anschluss getroffen ten, dass die Polizei auch ermächtigt ist zum Um-                   hätten oder ob weitere konspirative Einkäufe erfolgt sei- gang mit Verschlusssachen, haben wir die so ein-                    en: 736 gestuft weitergegeben. Ja. „ „Nein, wir haben danach zunächst mal Pause ge- Der Zeuge Schrader hat bekundet, er habe die Ergebnisse                     macht, um nicht aufzufallen; weil für uns war das 737 der Observation Anfang Dezember 1997 in Form eines                          relativ klar, was sich dort abgespielt hatte, und nun Berichts zusammengefasst. Darüber hinaus habe das LfV                       war es aus unserer Sicht am LKA […] die Sache Thüringen die Zeichnungen angefertigt. Der Bericht und                      aufzuklären, einen Durchsuchungsbeschluss zu die Zeichnungen seien dem LKA Thüringen übergeben                           erwirken, sich die Garagen anzusehen, zu sehen, worden, wobei er zunächst eine Einstufung als                               wem die Garagen gehörten. Wir sind davon ausge- 738 „GEHEIM“ vorgenommen habe.                                                  gangen, dass das nun in der Mache sei, und haben 744 739          nichts mehr davon gehört.“ Die Einstufung sei aus Quellenschutzgründen erfolgt, „um zunächst mal zu verschleiern, weil wir noch c)      Planung der Durchsuchungen am 26. Ja- nicht wussten, was wir noch zu tun hatten. Uns nuar 1998 kam es zunächst mal darauf an, dem LKA mitzu- 740 teilen, was wir entdeckt hatten.“ Auch die eingestufte Weitergabe der Information habe                    aa)     Verarbeitung der durch die Observation Sinn gemacht,                                                                   durch das LfV gewonnenen Erkenntnisse über die Garagen und Beantragung eines „die Polizei hat es ja so gehabt. Sie konnten sie ja                        Durchsuchungsbeschlusses auch verwenden. Ob es nun eingestuft war oder nicht, sie konnten es verwenden. Es sollte nur                      Aus den Akten des LKA Thüringen ergibt sich, dass KHK nicht in die Akte rein, dass die Anwälte es nicht                   Dressler bereits am 5. Januar 1998 telefonische Rück- sprache mit Staatsanwalt Schultz in Gera führte und die- sem mitteilte, dass Erkenntnisse über „neue Objekte vor- liegen“, welche durch die relevante Tätergruppe genutzt 745 würden. Die Rücksendung der Ermittlungsakten wurde durch Staatsanwalt Schultz von der Staatsanwaltschaft Gera zugesichert. Aufgrund der neuen Erkenntnisse sollte 734)    Dressler, Protokoll-Nr. 54, S. 6. 735)    Dressler, Protokoll-Nr. 54, S. 7. 736)    Nocken, Protokoll-Nr. 53, S. 58.                                741)    Schrader, Protokoll-Nr. 53, S. 168, in diesem Sinne auch 737)    Schrader, Protokoll-Nr. 53, S. 118.                                     S. 117. 738)    Schrader, Protokoll-Nr. 53, S. 117; aus den Akten ergibt sich   742)    Schreiben des LfV Thüringen vom 8. Januar 1998, MAT A TH eine Einstufung als „VS-Vertraulich“, Observationsbericht des           3/1, (Tgb.-Nr. 9/12 - GEHEIM), Anlage 1, Bl. 40 (VS-NfD). LfV Thüringen vom 8. Januar 1998, MAT A TH-3/1, (Tgb.-          743)    Schrader, Protokoll-Nr. 53, S. 167. Nr. 9/12 – GEHEIM), Bl. 28 f. (VS-NfD).                         744)    Schrader, Protokoll-Nr. 53, S. 117. 739)    Schrader, Protokoll-Nr. 53, S. 168.                             745)    Hierzu und im Folgenden: Aktenvermerk vom 5. Januar 1998, 740)    Schrader, Protokoll-Nr. 53, S. 117.                                     MAT A TH-1/2, Bl. 6.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode                            – 125 –                                Drucksache 17/14600 zudem zunächst auf die am 13. Oktober 1997 vereinbarte                Hauptvorwurf die Herkunft der Hinweise sauber doku- Kontenabfrage verzichtet werden. In dem Vermerk vom                   mentieren wollen und deshalb zunächst auf ein offen 5. Januar 1998 findet sich selbst kein Hinweis auf die                verwertbares Schreiben des LfV Thüringen gedrungen. Herkunft der Erkenntnisse zu den „neuen Objekten“.                    Als schließlich am 9. Januar 1998 zwar ein Schreiben Diese werden dort auch nicht näher beschrieben. Erst in               eingegangen war, dieses aber als VS-Vertraulich einge- einem Vermerk vom 12. Januar 1998 werden die Garage                   stuft war, habe er – auch vor dem Hintergrund des USBV- Nr. 5 an der Kläranlage und die Garage Nr. 7 in der Ri-               Fundes am Nordfriedhof am 26. Dezember 1997 – 746 chard-Zimmermann-Straße 11 näher bezeichnet.                    Am    schließlich nicht länger warten wollen. Konkret äußerte selben Tag, einem Montag, wurden zwei weitere Vermer-                 Dressler auf den Vorhalt, ob er sich nach Ablauf von vier ke von Mitarbeitern der EG „TEX“ verfasst, aus denen                  bis fünf Wochen nach dem Ende der Observation einer sich Ermittlungen zu den Besitzern der jeweiligen Gara-               weiteren Bitte um eine offizielle Mitteilung, dem darauf gen entnehmen lassen. Einer dieser Vermerke beinhaltet                erfolgten Eingang eines eingestuften Schreibens, nicht Ermittlungsergebnisse zur Garage Nr. 7 in der Richard-                gesagt habe „Jetzt reicht es, jetzt muss ich auf jeden Fall 747 Zimmermann-Straße ; der weitere Vermerk beinhaltet                    tätig werden“: Ermittlungsergebnisse zum Mieter der Garage Nr. 5 im                                                                          751 „So in etwa trifft es den Sachverhalt, genau.“ Garagenverein an der Kläranlage e. V.. Hierbei handele es sich um einen Herrn A., dessen weitere Personalien ermit-             Vor       dem         Hintergrund         des       „Ergänzenden 748                                                              752 telt wurden und in dem Vermerk genannt sind.                          Sachstandsberichts“ vom 12. Januar 1998                wurde am 16. Januar 1998 durch die Staatsanwaltschaft Gera Ebenfalls am 12. Januar 1998 legte KHK Dressler in (Staatsanwalt Schultz) beim zuständigen Ermittlungsrich- einem „ergänzenden Sachstandsbericht“ die seit dem ter des Amtsgerichts Jena ein Durchsuchungsbeschluss vorangegangenen Sachstandsbericht vom 10. Oktober für die drei genannten Garagen gemäß §§ 103, 105 StPO 1997 neu gewonnenen Erkenntnisse nieder und regte bei                           753 beantragt , der durch das Amtsgericht Jena am der Staatsanwaltschaft Gera einen Durchsuchungsbe- 19. Januar 1998 unter dem Gerichtsaktenzeichen 7 Gs schluss für die Garage Nr. 5 des Garagenvereins an der                                           754 31/98 erlassen wurde. In dem Durchsuchungsbeschluss Kläranlage e. V., die Garage Nr. 7 in der Richard- werden alle drei Garagen unter Nennung ihrer Anschrift Zimmermann-Straße des Mieters Lutz W. und die daneben 749                     aufgezählt. liegende Garage Uwe Böhnhardts an. Im Hinblick auf die Garage Nr. 5 enthält der Vermerk Ausführungen dazu,               Der Zeuge Schultz hat hierzu bekundet: dass Beate Zschäpe den Geburtsnamen A. trage, dass zwar „Und dann kam ein, ich sage mal, dürrer Vermerk, ausgeschlossen werden könne, dass es sich bei dem Gara- wonach, ich glaube, der Böhnhardt und der genmieter Klaus A. um ihren Vater handele, nicht jedoch, Mundlos beobachtet worden waren, wie sie Spiri- dass ein anderes Verwandtschaftsverhältnis bestehe. Hiermit wurde begründet, an den Garagenbesitzer A. nicht                  tus und irgendwelche Gummiringe in eine Garage weiter heranzutreten. Über den Vermieter A. lagen keine                   gebracht haben, deren Existenz dem Landeskrimi- nalamt nicht bekannt war. Und es gab in dem Zu- polizeilichen Erkenntnisse vor. Ausführungen dazu, dass sammenhang noch zwei weitere Garagen - eine A. Polizeibeamter ist, enthält der ergänzende gehörte wohl dem Vater oder war angemietet vom Sachstandsbericht nicht, ebensowenig sind Ausführungen Vater Böhnhardt - und eine dritte Garage - die be- dazu enthalten, auf welche Weise die Erkenntnisse zu den genannten Garagen gewonnen wurden.                                        fand sich nebendran. Da wollten wir natürlich, um in den Ermittlungen weiterzukommen, doch mal in Da das Schreiben des LfV Thüringen, welches ausweis-                      die Garagen reingucken. […] lich des Eingangsstempels am 9. Januar 1998 beim LKA Dann kam das Landeskriminalamt zu mir. Dann Thüringen eingegangen war, bis zum 28. Januar 1998 als 750                                  habe ich gesagt: Ja, gut, das versuchen wir. - Dann VS-Vertraulich eingestuft war , erfolgte keine Bezug- habe ich beim Ermittlungsrichter in Jena einen nahme auf das Schreiben des LfV Thüringen in den von KHK Dressler verfassten Vermerken. Der Zeuge Dressler                     Durchsuchungsbeschluss für alle drei Garagen be- 755 hat vor dem Untersuchungsausschuss bekundet, er habe                      antragt. Den habe ich auch erhalten.“ vor dem Hintergrund der Erfahrung mit dem Freispruch Böhnhardts vom im Puppentorso-Verfahren erhobenen 746)   Aktenvermerk vom 12. Januar 1998, MAT A TH-1/2, Bl. 7.         751)    Dressler, Protokoll-Nr. 53, S. 9. 747)   Aktenvermerk vom 12. Januar 1998, gezeichnet von PM’in D.,     752)    Ergänzender Sachstandsbericht und Antrag auf Durchsuchung MAT A TH-1/2, Bl. 9.                                                   vom 12. Januar 1998, MAT A TH-1/2, Bl. 10 f. 748)   Vermerk vom 12. Januar 1998, „Ermittlungen zum Garagen-        753)    Antrag auf Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses vom verein an der Kläranlage e. V.“, gezeichnet von KK F., MAT A           16. Januar 1998, MAT A TH-1/2, Bl. 12 f.; MAT A TH-2/7, Bl. TH-1/2, Bl. 8.                                                         295 f. 749)   Hierzu und im Folgenden: Ergänzender Sachstandsbericht und     754)    Hierzu und im Folgenden: Beschluss des Amtsgerichts Jena Antrag auf Durchsuchung vom 12. Januar 1998, MAT A TH-                 vom 19. Januar 1998, Az. 7 Gs 31/98, MAT A TH-1/2, Bl. 14f.; 1/2, Bl. 10 f.                                                         MAT A TH-2/7, Bl. 297 f. 750)   MAT A TH-2/8, Bl. 572.                                         755)    Schultz, Protokoll-Nr. 49, S. 13.
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Drucksache 17/14600                                                  – 126 –                   Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode bb)     Konkrete Vorbereitung der Durchsuchun-                                der Staatsanwaltschaft die weiteren Maßnahmen gen                                                                   abzusprechen sind. Wir haben noch versucht, ob wir das möglicherweise über erkennungsdienstli- Aufgrund des erlassenen Durchsuchungsbeschlusses fand 756                                                   che Maßnahmen abfedern könnten. Aber der da- am 19. Januar 1998 eine Rücksprache zwischen Staats- malige Beschuldigte Böhnhardt war unlängst zu anwalt Schultz und den Beamten der EG „TEX“, nament- diesem damaligen Zeitpunkt vorher ED behandelt lich KK F. und PM’in D., statt. worden, sodass auch diese Möglichkeit für uns zu- 761 nächst erst mal nicht bestand.“ aaa) Erörterung einer möglichen Festnahme der                             Für den Fall des Auffindens umfangreicher Beweismittel, Beschuldigten, insbesondere von Uwe                               so war laut dem Vermerk von KHK Dressler und KK F. Böhnhardt, im Rahmen der Durchsuchun-                             vom 23. Februar 1998 mit Staatsanwalt Schultz vereinbart gen und abgesprochene Vorgehensweise                              worden, solle mit ihm telefonisch Rücksprache gehalten für den Fall des Fundes möglicher Be-                             und weitere Maßnahmen abgestimmt werden.             762 weismittel Aus einem von KK F. gefertigten Vermerk vom bbb) Vorbereitung in sonstiger Hinsicht 12. Februar 1998 geht dabei hervor, dass eine Festnahme der Beschuldigten „nicht in Betracht gezogen“ worden                      Eingegangen werden soll hier insbesondere auf die Frage, sei. Vielmehr sei in dieser Hinsicht mit der Staatsanwalt-                ob mit der Möglichkeit, in den Garagen Sprengstoff zu schaft Rücksprache zu halten, wenn die Durchsuchungs-                     finden, ernsthaft gerechnet wurde und inwiefern im Vor- maßnahmen zum Auffinden von Beweismitteln führen                          feld in Erwägung gezogen wurde, dass die Garagen ver- 757 würden. Dies war durch den Zeugen Schultz in seiner                       schlossen sein könnten. 758 Anhörung vor der Schäfer-Kommission                    und seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss bestätigt worden. Schultz hat hierzu geäußert:                                      (1)     Möglichkeit des Auffindens von Spreng- stoff „Wir hatten noch nicht genug in der Hand, um ei- In einem weiteren Vermerk vom 9. Januar 1998, der zwar nen dringenden Tatverdacht zu rechtfertigen, in 759                                                 keine Unterschrift trägt, in dem jedoch „Dressler, KHK“ keiner Weise.“ als Sachbearbeiter genannt wird, wird aufgeführt, auf Hintergrund der in dieser Hinsicht zögerlichen Haltung                    welche Gegenstände bei der Durchführung der Durchsu- war zudem möglicherweise, dass das Schreiben des LfV                      chungen zu achten ist. Hierbei werden insbesondere ge- Thüringen, aus dem sich der Bezug Böhnhardts zu der                       nannt: „chemische Substanzen unbekannter Zusammen- Garage Nr. 5 an der Kläranlage ergab, zu diesem Zeit-                     setzung, die geeignet erscheinen, Sprengstoffmischungen punkt (19. Januar 1998) noch als „VS-Vertraulich“ einge-                  herzustellen“ sowie „TNT oder andere Sprengmittel“.              763 stuft war und somit ein personeller Bezug zwischen Uwe EKHK Dressler hat hierzu vor dem Untersuchungsaus- Böhnhardt, Uwe Mundlos und der Garage Nr. 5 an der Kläranlage nicht dargelegt werden konnte.        760                      schuss bekundet: Der Zeuge Dressler hat hierzu geäußert:                                       „Unser Ziel war, auch mit den Durchsuchungen letzten Endes Vergleichsmaterialien festzustellen „Na, es ging schlicht und ergreifend darum, ob wir                        und zu finden, mit denen wir diesen Leuten diese diese Personen dann auch bei Eintreffen festneh-                          Straftaten nachweisen können. Deswegen auch men sollten. Das wurde von der Staatsanwaltschaft                         keine USBV mit vor Ort, also, ich meine, jetzt sehr restriktiv gehandhabt. Das wurde ausge-                              USBV-Einheit nicht mit vor Ort, sondern nur schlossen. […] Die Staatsanwaltschaft ging sehr                           Stand-by im LKA in Vorbereitung, falls wir wirk- vorsichtig damals mit diesen Informationen um                             lich Sprengstoffe finden. Primär waren wir darauf und hat festgelegt, dass, sofern hier irgendwelche                        ausgerichtet, an diesem Tag, zu dieser Durchsu- Feststellungen getroffen sind, zunächst immer mit                         chung Vergleichsmaterialien und Beweismittel zu finden, die die Täterschaft für die vorangegange- 764 nen drei Straftaten belegen lassen.“ 756)    Vermerk des Landeskriminalamts Thüringen, EG „TEX“, zum           Hieraus folgt, dass letztendlich nicht mit dem Auffinden Ermittlungsverfahren wegen Vorbereitung eines Explosions-         signifikanter Mengen an Sprengmitteln gerechnet wurde, oder Strahlungsverbrechens gem. § 311b StGB u. a., vom 23. Februar 1998 (Vermerk EG „TEX“ vom 23. Februar 1998), MAT A TH-2/7, Bl. 57 ff. (62). 757)    Vermerk vom 12. Februar 1997, MAT A TH-1/7, Bl. 41 ff. (42).                                                             761)    Dressler, Protokoll-Nr. 54, S. 12. 758)    Vermerk über die Befragung von Staatsanwalt Schultz vor der       762)    Vermerk der EG „TEX“ vom 23. Februar 1998, KHK Dressler, Schäfer-Kommission, MAT A TH-6/3, Bl. 306 ff. (313).                      KK F., (nicht unterzeichnet), MAT A TH-1/7, Bl. 87 ff. (92). 759)    Schultz, Protokoll-Nr. 49, S. 14.                                 763)    Vermerk „Durchsuchung USBV-Attrappen“ vom 9. Januar 760)    Vermerk der EG „TEX“ vom 23. Februar 1998, KHK Dressler,                  1998, MAT A TH-1/2, Bl. 30. KK F., (nicht unterzeichnet), MAT A TH-1/7, Bl. 87 ff. (92).      764)    Dressler, Protokoll-Nr. 54, S. 14.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode                                – 127 –                               Drucksache 17/14600 ansonsten hätte es nahe gelegen, die USBV-Einheit nicht                   im LKA Thüringen seien Kräfte gebunden gewesen. Der lediglich auf Abruf im LKA (in Erfurt!) bereit zu halten,                 Zeuge Dressler hat hierzu ausgeführt: sondern diese bereits bei den Durchsuchungsmaßnahmen „Und nachdem der Beschluss vorlag - ich weiß mit einzusetzen. nicht mehr genau, wann das war -, haben uns nur noch operative Dinge davon abgehalten, das viel- (2)     Möglichkeit, dass die Garagen verschlos-                              leicht noch zwei, drei Tage vorher zu tun. Soweit sen sein könnten                                                      ich mich erinnere, waren andere Maßnahmen, an- dere Abteilungen, die das verhinderten, sodass der Ermittlungen zu der Frage, inwiefern die zu durchsuchen- 26. der erstmögliche Zeitpunkt war, an dem wir den Garagen verschlossen sein könnten, sind in den Un-                        das umsetzen konnten.“        769 terlagen nur vereinzelt enthalten. Bei den zu dem Ver- merk von KK F. vom 12. Januar 1998 führenden Ermitt- lungen war lediglich im Hinblick auf die Garage Nr. 5 des                 ddd) Verhinderung des Leiters der EG „TEX“, Garagenvereins an der Kläranlage e. V. festgestellt wor-                          Dressler, an diesem Tag wegen einer Fort- den, dass jeder Mieter einen Schlüssel zu dem Garagen-                            bildungsmaßnahme komplex besitze und der ehrenamtliche Verwalter des Der Leiter der EG „TEX“, KHK Dressler, konnte am Garagenkomplexes den Zugang zum Garagenkomplex 765                                             26. Januar 1998 aufgrund einer lange geplanten Ausbil- gewährleisten könne.           Darüber hinaus ist den Akten dungsmaßnahme im Bereich EDV nicht an den Durchsu- nicht zu entnehmen, dass die Möglichkeit, dass die Gara- chungsmaßnahmen teilnehmen. Diese wurden daher von ge als solche verschlossen sein könnte, im Vorfeld der seinem Vertreter, KK F., geleitet. Seitens des Vorgesetz- Durchsuchungen überhaupt erörtert worden wäre oder ten im LKA wurde darauf Wert gelegt, dass KHK Dress- dass bereits ein Schlüsseldienst o. Ä. mit vor Ort anwe- ler an der Fortbildungsveranstaltung teilnimmt. Der Zeu- send war oder dass dies erwogen worden wäre. ge Dressler äußerte hierzu vor dem Untersuchungsaus- Der Zeuge Dressler hat auf die Frage, ob denn die Feuer-                  schuss: wehr vorab informiert war, dass eine Durchsuchung statt- „Es ist ja so, dass Lehrgänge lange im Voraus ge- findet und eine mögliche Schlossöffnung im Raum steht, plant werden in Behörden, und dieser Lehrgang bekundet: war offensichtlich schon ein Jahr vorher geplant „Ja. Es wird nie vorab ein Schlüsseldienst oder ei-                       worden. Dieser Lehrgang ging von früh um sieben ne Feuerwehr informiert, dass wir eine Durchsu-                           bis 13 Uhr, und danach bin ich an die Arbeit ge- chung machen, sondern wir fragen üblicherweise:                           gangen. Also, so lief das seinerzeit ab. Und der ,Welcher Ansprechpartner steht uns zur Verfü-                             Lehrgang ging - ich hatte es mir noch mal 770 gung?‘, und wenn wir auf die Situation treffen,                           rausgeschrieben - vom 19.01. bis 30.01.98.“ 766 wird der sozusagen beauftragt und angefordert.“ Auf den Vorhalt, ob wegen der im Raume stehenden Problematisch war, dass Garage Nr. 5 zusätzlich noch mit                  möglichen Aushebung einer Bombenwerkstatt zur Debat- einem Vorhängeschloss gesichert war. Diese Möglichkeit                    te gestanden hätte, einen Tag lang nicht an der Fortbil- hatte die Polizei bei der Planung der Durchsuchungsmaß-                   dung teilzunehmen, äußerte der Zeuge Dressler: nahmen nicht in Betracht gezogen. Im Vorfeld der Durch- „Für meinen Dezernatsleiter offensichtlich nicht; suchung wurde zwar eine Probe des Splits von den We- denn der hat mich zu diesem Lehrgang ge- gen innerhalb des Garagenkomplexes gesichert, dabei                                     771 schickt.“ aber nicht der Verschluss der Garage Nr. 5 in Augen- 767 schein genommen.                                                          und fügte hinzu: „Auch sicher in dem Vertrauen - Entschuldigung -, ccc) Festlegung eines Termins für die Durch-                                  dass mein Stellvertreter diese Dinge ordentlich suchungsmaßnahmen                                                     handhabt, und wir hatten es in den Nachmittags- stunden der Vortage auch entsprechend ja vorbe- Als Termin für die Durchsuchungsmaßnahmen wurde 768                          reitet. Insofern kann ich es in Teilen nachvollzie- Montag, der 26. Januar 1998, festgesetzt. Ein Durchsu- hen, obwohl es mich natürlich nicht befriedigt chungstermin bereits in der Vorwoche, am 21. oder                                   772 hat.“ 22. Januar, scheiterte an der Kräftelage im LKA Thürin- gen. Aufgrund einer dezernatsübergreifenden Maßnahme 765)    Vermerk vom 12. Januar 1998 zu Ermittlungen über den Gara- genverein an der Kläranlage e.V., MAT A TH-1/2, Bl. 8. 766)    Dressler, Protokoll-Nr. 54, S. 15.                                769)    Dressler, Protokoll-Nr. 54, S. 13. 767)    MAT A TH-1/2, Bl. 10 ff.; Dressler, Protokoll-Nr. 55, S. 44 ff.   770)    Dressler, Protokoll-Nr. 54, S. 13. 768)    Hierzu und im Folgenden: Vermerk zum Ermittlungsverfahren         771)    Dressler, Protokoll-Nr. 54, S. 13. vom 23. Februar 1998, MAT A TH-1/7, Bl. 57 ff. (60).              772)    Dressler, Protokoll-Nr. 54, S. 13.
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Drucksache 17/14600                                              – 128 –                      Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode 5.      Durchsuchungen am 26. Januar 1998                             ihrer Arbeit begannen. Gegen 13 Uhr war die Durchsu- chungsmaßnahme beendet. a)      Ablauf bb)      Durchsuchung der Garagen Nr. 6 und Nr. 7 Am Morgen des 26. Januar 1998 fand um 6 Uhr in der Kriminalpolizeiinspektion Jena durch den Durchsu-                     Die Durchsuchungsmaßnahmen in der Richard- chungsleiter KK F. eine Einweisung der an den geplanten               Zimmermann-Straße begannen sogleich nach der Einwei- 777 Durchsuchungsmaßnahmen teilnehmenden Polizeibeam-                     sung um etwa 7 Uhr. Zunächst wurde die Wohnung der ten statt. Hierbei teilte ein Beamter der Kriminalpolizeiin-          Familie Böhnhardt aufgesucht, wo Uwe Böhnhardt und 778 spektion Jena mit, dass der Besitzer der Garage Nr. 5,                dessen Mutter angetroffen wurden. Beiden wurde ein 773 Herr A., ebenfalls Polizeibeamter in Jena sei. Während                Durchsuchungsbeschluss ausgehändigt. Während Frau sich die für die Durchsuchungen in den Garagen Nr. 6                  Böhnhardt den Durchsuchungsmaßnahmen nicht bei- und 7 in der Richard-Zimmermann-Straße 11 zuständigen                 wohnte, öffnete Uwe Böhnhardt zunächst noch die Gara- Polizeibeamten bereits zum Durchsuchungsort begaben                   ge Nr. 6 und fuhr nach der Durchsuchung seinen in der und gegen 7 Uhr mit der Durchsuchung der Garagen                      Garage abgestellten PKW nach draußen. Die Durchsu- begannen, wurde seitens des Durchsuchungsleiters und                  chung der Garage Nr. 6 war gegen 9.30 Uhr abgeschlos- der für die Durchsuchung der Garage Nr. 5 zuständigen                 sen. Danach erfolgte die Durchsuchung der Garage 779 Polizeibeamten in der Kriminalpolizeiinspektion Jena das              Nr. 7. Hier wurden drei Farbspraydosen sichergestellt. Eintreffen des Polizeibeamten A. abgewartet, der gegen 7 Uhr eintraf. Ab 6.45 Uhr waren sämtliche Garagen, auch die Garage Nr. 5 an der Kläranlage, durch die                    cc)      Kommunikation zwischen den Durchsu- Schutzpolizei gesichert worden.                                                chungsteams In einem am 23. Februar 1998 angefertigten Vermerk ist bzgl. der Kommunikation zwischen den Durchsuchungs- aa)     Durchsuchung Garage Nr. 5, Garagenver- teams festgehalten: ein an der Kläranlage e. V. „Die Kommunikation zwischen den Durchsu- Nachdem der Besitzer der Garage Nr. 5, der Polizeibeam- chungskräften bestand mittels Funk, Arbeitskanal te A., gegen 7 Uhr in der Kriminalpolizeiinspektion Jena                                     780 der PD Jena.“ eingetroffen war, wurde ihm der Durchsuchungsbeschluss ausgehändigt. Er wurde kurz zum Sachverhalt befragt und               Über den tatsächlichen Umfang der Kommunikation und teilte mit, dass er die Garage seit Sommer 1996 an eine               die genauen Zeitpunkte erfolgter Mitteilungen, etwa im 774 weibliche Person vermietet habe.               A. begleitete die      Hinblick auf die Frage, wann und auf welche Weise ge- Durchsuchungskräfte zur Garage Nr. 5, wo man gegen                    nau das Auffinden der Bombenwerkstatt dem Durchsu- 775 8.15 Uhr eintraf. Da Herr A. zwar für das Schloss in der              chungsteam in der Richard-Zimmermann-Straße mitge- Mitte des Tores befindlichen Knebel, nicht jedoch für ein             teilt wurde, finden sich keine konkreten Hinweise in den ebenfalls angebrachtes Vorhängeschloss über einen                     Akten. Der Leiter des Durchsuchungsteams in der Ri- Schlüssel verfügte, wurde die Feuerwehr hinzugerufen,                 chard-Zimmermann-Straße, N., bekundete in seiner Be- die gegen 9 Uhr vor Ort eintraf und das Vorhängeschloss               fragung vor der Schäfer-Kommission, er wisse nicht schließlich öffnete. Die Kriminalkommissare F. und T.                 mehr, ob überhaupt Funkverkehr zwischen ihm und dem stellten bei einer ersten Durchsicht ein in einem Schraub-            anderen Durchsuchungsleiter bestanden habe, könne es 781 stock steckendes Rohrstück fest, welches am unteren                   sich aber vorstellen. Der Beamte M. hat davon berich- 782 Ende zugequetscht und am oberen Ende mit einer Masse                  tet, dass es Funkverkehr gegeben habe. 776 verfüllt war, aus der zwei Drähte herausragten. Es wur- de vermutet, dass es sich hierbei um eine weitere USBV handelt. Die Garage wurde daraufhin wieder verschlos- sen, um Spezialkräfte des Dezernats 33 des LKA Thürin- gen zur Sicherung des vermuteten Sprengstoffs anzufor- 777)     Vermerk EG „TEX“ vom 23. Februar 1998, MAT A TH-2/7, dern, welche gegen 11 Uhr – aus Erfurt eingetroffen – mit                      Bl. 57 ff. (60). 778)     Hierzu und im Folgenden: Durchsuchungsbericht des LKA Thüringen vom 27. Januar 1998 über die Durchsuchung der Ga- ragen in der Richard-Zimmermann-Straße, MAT A TH-2/7, Bl. 347 ff. (348). 773)    Hierzu und im Folgenden: Vermerk EG „TEX“ vom                 779)     Durchsuchungsbericht des LKA Thüringen vom 27. Januar 23. Februar 1998, MAT A TH-2/7, Bl. 57 ff. (60).                       1998 über die Durchsuchung der Garagen in der Richard- 774)    Vermerk EG „TEX“ vom 23. Februar 1998, MAT A TH-2/7,                   Zimmermann-Straße, MAT A TH-2/7, Bl. 347 ff. (349). Bl. 57 ff. (60).                                              780)     Vermerk EG „TEX“ vom 23. Februar 1998, MAT A TH-2/7, 775)    Hierzu und im Folgenden: Durchsuchungsbericht des LKA                  Bl. 57 ff. (61). Thüringen, EG „TEX“, vom 27. Januar 1998 über die Durchsu-    781)     Protokoll der Aussage von KHK N. vor der Schäfer- chung der Garage Nr. 5, MAT A TH-2/7, Bl. 307 ff. (308).               Kommission, MAT A TH-6, Bl. 136 ff. (137). 776)    Protokoll der Schäfer-Kommission, Befragung des Polizeibe-    782)     Protokoll der Aussage des Polizeibeamten M. vor der Schäfer- amten F., MAT A TH-6/3, Bl. 107 ff. (109).                             Kommission vom 2. Januar 2012, MAT A TH-6, Bl. 35 ff.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode                              – 129 –                              Drucksache 17/14600 dd)      Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft                       verfassten Vermerk ist nicht ausdrücklich erwähnt, dass Uwe Böhnhardt die Örtlichkeit verließ, sondern lediglich, dass er zu Beginn der Durchsuchung der Garage Nr. 6 aaa) Kontaktaufnahmeversuch durch KK F. mit                             noch anwesend gewesen sei, am Ende jedoch nicht mehr, Staatsanwalt Schultz                                           wobei das Ende der Durchsuchung von Garage Nr. 6 mit 787 Staatsanwalt Schultz war am 26. Januar 1998 krankheits-                 9.30 Uhr angegeben wird. Zum Zeitpunkt der Mittei- bedingt dienstunfähig. Er war bereits in der Vorwoche                   lung von dem Fund der USBV enthält dieser Vermerk schwer erkrankt.                                                        keine Angaben. Nach Auffinden der vermuteten weiteren USBV in der                      In den Befragungen durch die Schäfer-Kommission hat Garage Nr. 5 wurde durch Kriminalkommissar F. zwi-                      der an den Durchsuchungsmaßnahmen beteiligte Beamte schen 9.15 Uhr und 10 Uhr – offensichtlich in Unkenntnis                T. bekundet, dass die Information über das Auffinden der der Tatsache, dass dieser erkrankt war – mehrmals ver-                  USBV jedenfalls erst bei der Durchsuchungsgruppe in der sucht, mit Staatsanwalt Schultz in Gera Kontakt aufzu-                  Richard-Zimmermann-Straße eintraf, als Uwe Böhnhardt 783                                                                                                      788 nehmen. Durch die Telefonvermittlung wurde mitge-                       die Örtlichkeit bereits verlassen hatte. teilt, dass Staatsanwalt Schultz noch nicht im Haus sei. Die Polizeibeamten N., F. und D. hatten in ihren Befra- gungen vor der Schäfer-Kommission keine konkreten 789 bbb) Kontaktaufnahme von KHK L. mit Staats-                             Erinnerungen mehr an die zeitlichen Abläufe vor Ort. anwalt Sbick                                                   Der Polizeibeamte M., der an der Durchsuchung in der Aufgrund der Tatsache, dass Kriminalkommissar F.                        Richard-Zimmermann-Straße beteiligt war, hat in einer Staatsanwalt Schultz nicht erreichen konnte, wurde KHK                  dienstlichen Äußerung vom 29. November 2011 noch L. gegen 10.30 Uhr von KK F. gebeten, mit der Staatsan-                 bekundet, dass er sich am 26. Januar 1998 gewundert waltschaft Gera Kontakt aufzunehmen und das Ergebnis                    habe, dass Uwe Böhnhardt die Örtlichkeit verlassen durf- 784                  te, obwohl in der anderen Garage Sprengstoff aufgefun- der Durchsuchung bekannt zu geben. KK F. konnte 790 daraufhin Staatsanwalt Sbick von der StA Gera erreichen,                den worden sei , was dafür spreche, dass Böhnhardt die welcher nach Kenntnisnahme vom bisherigen Ergebnis                      Örtlichkeit trotz Kenntnis von dem aufgefundenen der Durchsuchung der Garage Nr. 5 die Festnahme von                     Sprengstoff habe verlassen dürfen. Auch in seiner Ver- Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe sowie                      nehmung vor der Schäfer-Kommission war er sich zu- – wegen Gefahr im Verzug ohne Einholung eines richter-                  nächst sicher, dass Uwe Böhnhardt die Örtlichkeit verlas- lichen Durchsuchungsbeschlusses – die Durchsuchung                      sen habe, als man bereits Kenntnis von dem Fund der 785              USBV gehabt habe, dass jedoch eine Festnahme ohne aller dieser zugeordneter Objekte anordnete. Entscheidung des zuständigen Staatsanwalts nicht habe 791 erfolgen sollen. Am Ende seiner Vernehmung äußerte ee)      Zeitpunkt, an dem Uwe Böhnhardt den Ort                        M. dann jedoch, dass er sich nicht mehr sicher sei, ob verließ                                                        Böhnhardt erst nach Kenntnis von der USBV in der Ga- 792 Über den genauen Zeitpunkt, an dem Uwe Böhnhardt am                     rage Nr. 5 weggefahren sei. 26. Januar 1998 die Örtlichkeit der Durchsuchung in der                 Der Leiter der EG „TEX“, KHK Dressler, der an den Richard-Zimmermann-Straße verließ, gibt es unterschied-                 Durchsuchungsmaßnahmen der Garagen selbst nicht liche Angaben:                                                          beteiligt war, äußerte, dass er davon ausgehe, dass der In einem am 23. Februar 1998 durch KHK Dressler und KK F. verfassten Vermerk wird ein Zeitraum zwischen 786 8.30 Uhr und 9 Uhr genannt , wobei jedoch beide Per- sonen nicht vor Ort in der Richard-Zimmermann-Straße anwesend waren. Dieser Zeitraum liegt zeitlich vor dem Auffinden der USBV in der Garage Nr. 5 nach dem Öff-                    787)    Durchsuchungsbericht des LKA Thüringen vom 27. Januar nen des Garagentores durch die Feuerwehr um ca. 9 Uhr.                          1998 über die Durchsuchung der Garagen in der Richard- Zimmermann-Straße, MAT A TH-2/7, Bl. 347 ff. (348). In dem durch den Leiter der Durchsuchung in der Ri-                     788)    Protokolle der Schäfer-Kommission, Befragung des Polizeibe- chard-Zimmermann-Straße, Kriminalhauptkommissar N.                              amten T., MAT A TH-6/3, Bl. 19 ff., Bl. 19: „Und wir waren noch nicht in der Garage drin. Und da hieß es, ob wir da noch einen Grund haben, den Böhnhardt festzuhalten. Ich hörte das über Funk.“ 783)     Vermerk EG „TEX“ vom 23. Februar 1998, MAT A TH-2/7,           789)    Protokolle der Schäfer-Kommission, Befragung des Polizeibe- Bl. 57 ff. (61).                                                       amten F., MAT A TH-6/3, Bl. 107 ff. (109); Befragung der Po- 784)     Hierzu und im Folgenden: Vermerk von Kriminalhauptkom-                 lizeibeamtin D., MAT A TH-6/3, Bl. 71 ff. (72); Befragung des missar L. vom 26. Januar 1998, MAT A TH-2/7, Bl. 361 f.;               Polizeibeamten N., MAT A TH-6/3, Bl. 136 f. (137). Protokoll der Befragungen der Schäfer-Kommission, Befragung    790)    Dienstliche Äußerung des Polizeibeamten M.                vom des Polizeibeamten F., Bl. 107 ff. (109).                              29. November 2011, MAT A TH-6/3, Bl. 41 ff. (43). 785)     Handschriftlicher Vermerk von Staatsanwalt Sbick (undatiert),  791)    Protokolle der Schäfer-Kommission, Befragung des Polizeibe- MAT A TH-2/15, Bl. 81 und 82, jeweils Rückseite.                       amten M., MAT A TH-6/3, Bl. 35 ff. (36). 786)     Vermerk EG „TEX“ vom 23. Februar 1998, MAT A TH-2/7,           792)    Protokolle der Schäfer-Kommission, Befragung des Polizeibe- Bl. 57 ff. (60).                                                       amten M., MAT A TH-6/3, Bl. 35 ff. (40).
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Drucksache 17/14600                                              – 130 –                    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Beamte N., hätte er bereits von dem Fund der USBV                     hat dort bekundet, er sei sicher, dass zu einer Zeit, als 793 gewusst, Uwe Böhnhardt sicher festgenommen hätte.                     Böhnhardt noch am Durchsuchungsort in der Richard- Zimmermann-Straße anwesend war, bekannt geworden sei, dass die Kollegen bei der anderen Garage fündig b)      Mögliche Fehler bei der Durchführung der                      geworden seien. Es sei gesagt worden, dass keine Fest- Durchsuchungen                                                nahme erfolgen solle, weil man erst mit dem zuständigen 797 Staatsanwalt sprechen wollte. aa)     Auflistung aller Durchsuchungsobjekte in                      Später hatte M. laut dem Protokoll allerdings auch mitge- einem Durchsuchungsbeschluss                                  teilt, dass er sich am Ende der Befragung nicht mehr si- Die      Staatsanwaltschaft            Gera    beantragte      am     cher sei, ob Böhnhardt erst nach Auffinden der Rohrbom- 798 16. Januar 1998 beim Amtsgericht Jena einen einzigen                  ben die Örtlichkeit verlassen habe. Durchsuchungsbeschluss für drei Objekte, der auch in 794 dieser Form erlassen wurde. Da die Durchsuchungen cc)      Mangelhafte Vorbereitung der Durchsu- nicht gleichzeitig stattfanden, erfuhr Uwe Böhnhardt chungen während der Durchsuchung seines Zimmers von der dro- henden Durchsuchung der Garage, in der sich die Bom-                  Fehler können hier darin liegen, dass benbauwerkstatt befand. –     nicht bekannt war, dass es sich bei dem Garagenbe- Der Zeuge Schultz, der damals als Staatsanwalt den                          sitzer A. um einen Polizeibeamten handelte. Durchsuchungsbeschluss beantragt hatte, hat ausgesagt, In diesem Fall wäre man möglicherweise trotz der dass vor der Durchsuchung mit der Polizei besprochen 795            Übereinstimmung mit dem Geburtsnamen von Be- worden sei, alle drei Objekte zeitgleich zu durchsuchen. ate Zschäpe an ihn herangetreten und hätte bereits Es sei auch heute noch üblich, dass alle Durchsuchungs- im Vorfeld der Durchsuchung ermittelt, dass Beate objekte in einem einzigen Beschluss genannt werden. Er Zschäpe die Garage Nr. 5 von ihm gemietet hatte, habe sich zuletzt bei Kollegen erkundigt, die Ermittlungs- was wiederum möglicherweise Auswirkungen auf verfahren im Zusammenhang mit organisierter Kriminali- die Art und Weise der Vorbereitung der Durchsu- tät bearbeiteten. Auch das Computerformular sei entspre- 796                                                       chung gehabt hätte. chend aufgebaut. –     nicht abgeklärt wurde, ob und, wenn ja, wie die Ga- rage Nr. 5 verschlossen war und ggf. ein Schlüssel- bb)     Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft dienst oder die Feuerwehr von Anfang an mit vor Ort Es war nicht sichergestellt, dass problemlos mit der                        gewesen war. Staatsanwaltschaft kommuniziert werden konnte (siehe Man musste damit rechnen, dass die Garage Nr. 5 oben: a), S. 128). Offensichtlich war bei den Durchsu- verschlossen ist. chungskräften nicht bekannt, dass Staatsanwalt Schultz bereits in der Vorwoche erkrankt war, weshalb KK F.                   –     trotz der im Raume stehenden Suche nach Spreng- zunächst versucht hatte, Staatsanwalt Schultz zu errei-                     stoff die entsprechende Einheit lediglich im LKA in chen, bevor später durch KHK L. Staatsanwalt Sbick                          Erfurt in Bereitschaft stand, was einen weiteren Zeit- erreicht wurde und sogleich die Festnahme anordnete.                        verlust zur Folge hatte. Bei Anwesenheit eines Staatsanwaltes bei den Durchsu- chungsmaßnahmen, welche in Nr. 3 der Richtlinien für                  c)       Verhaftung des Trios am Tag der Durchsu- das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV) vorgeschrie-                          chungen möglich? ben war, die seit 1991 auch in Thüringen galt, hätte sich dieses Problem nicht gestellt. In „bedeutsamen oder in rechtlich oder tatsächlich schwierigen Fällen“ „soll“ der             aa)      Vor dem Auffinden der USBV und der wei- Staatsanwalt den Sachverhalt nach dieser Vorschrift vom                        teren Beweismittel in der Garage Nr. 5 ersten Zugriff an selbst aufklären.                                   Nach dem Ergebnis der Bewertung der Schäfer- Bzgl. einer möglichen Festnahme von Böhnhardt ist die                 Kommission bestand vor dem Auffinden der USBV in der Frage der Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft                    Garage an der Kläranlage keine Möglichkeit für einen dann relevant, wenn man die Aussage des Polizeibeamten                Haftbefehl gegen Uwe Böhnhardt, da der hierfür gemäß M. vor der Schäfer-Kommission zu Grunde legt. Dieser 793)    Protokolle der Schäfer-Kommission, Befragung des Polizeibe-   797)     Protokoll der Aussage des Polizeibeamten M. vor der Schäfer- amten D., MAT A TH-6/3, Bl. 24 ff. (30).                               Kommission vom 2. Januar 2012, MAT A TH-6, Bl. 35 ff. (36). 794)    MAT A TH-2/7, Bl. 297 f.                                      798)     Protokoll der Aussage des Polizeibeamten M. vor der Schäfer- 795)    Schultz, Protokoll-Nr. 49, S. 15.                                      Kommission vom 2. Januar 2012, MAT A TH-6, Bl. 35 ff. (40). 796)    Schultz, Protokoll-Nr. 49, S. 39.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode                             – 131 –                                Drucksache 17/14600 § 112 StPO erforderliche dringende Tatverdacht nicht                   geben. Das im Rahmen der Durchsuchung angefertigte 799 vorgelegen habe.                                                       Sicherstellungsprotokoll führt insgesamt 61 Positionen 801 auf, die teilweise weitere Unterpositionen enthalten. In Auch Staatsanwalt Schultz vertrat vor dem Untersu- den Garagen Nr. 6 und Nr. 7 in der Richard- chungsausschuss des Thüringer Landtags die Ansicht, vor Zimmermann-Straße wurden keine relevanten Beweismit- der Garagendurchsuchung habe kein dringender Tatver-                                       802 tel aufgefunden. dacht vorgelegen: „Nein, zumindest nicht zu diesem Zeitpunkt - ein- aa)     Beweismittel, die auf eine Täterschaft des mal, weil wegen dieser Theaterbombe gegen ihn Trios bei den Bombenfunden und den bislang nur ein Anfangsverdacht bestand, da be- Briefbombenattrappen schließen lassen stand nicht der für einen Haftbefehl notwendige dringende Tatverdacht. Ein dringender Tatverdacht                  Die in der Garage Nr. 5 aufgefundenen Beweismittel bedeutet einen Tatverdacht allerhöchsten Grades,                   sowie weitere Indizien deuteten auf eine Täterschaft des der höher sein muss - zumindest für diesen Zeit-                   Trios bzgl. der in Jena aufgefundenen Bomben und Bom- punkt, an dem der Haftbefehl ausgestellt wird - als                benattrappen sowie bzgl. der Versendung der Briefbom- ein Verdacht, den man später für die Anklage                       benattrappen durch das Trio hin. Es waren sowohl Indi- braucht. Für die Anklage braucht man nur einen                     zien dafür vorhanden, dass die USBVen sowie die Brief- hinreichenden Tatverdacht, für einen Haftbefehl                    bomben in der Garage Nr. 5 hergestellt wurden als auch braucht man einen dringenden Tatverdacht. Dieser                   dafür, dass Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate dringende Tatverdacht war zu diesem Zeitpunkt                      Zschäpe in der Garage anwesend waren. 800 bei der Beweislage noch nicht gegeben.“ Nicht zuletzt deutete auch die Flucht des Trios nach dem Auffinden der Garage Nr. 5 auf eine Täterschaft hin. bb)     Nach dem Auffinden der USBV in der Ga-                         Durch die Staatsanwaltschaft Gera war dies entsprechend rage Nr. 5                                                     gewertet worden. Oberstaatsanwalt Schultz hat hierzu geäußert: Nach dem Auffinden der USBV in der Garage an der Kläranlage waren die Voraussetzungen eines Haftbefehls                     „Dass sie abgetaucht sind, werteten wir damals als 803 gegen Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe                         Schuldeingeständnis aller drei.“ gegeben. Die Anmietung der Garage durch Beate Zschäpe und der entsprechende Bezug zu Uwe Böhnhardt, der sich auch aus den Erkenntnissen aus der Telefonüberwachung                  aaa) Beweise für die Herstellung der USBVen im Puppentorso-Verfahren ergab, sowie der aus der                              sowie der Briefbomben in der Garage Nr. 5 Überwachungsmaßnahme des LfV Thüringen folgende                        Die in der Garage Nr. 5 aufgefundenen Gegenstände Bezug von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos zu der                         wurden ausführlich kriminaltechnisch untersucht, und Garage an der Kläranlage hätten einen dringenden Tat-                  zwar unter anderem durch chemische, biologische und 804 verdacht im Sinne von § 112 StPO begründet. Angesichts                 trassologische        Gutachten. Die eingeholten Gutachten der Höhe einer möglichen Strafe wäre der zusätzlich zum                sind in den Akten enthalten. Durch die EG „TEX“ wurde 805 dringenden Tatverdacht erforderliche Haftgrund der                     eine ca. 25 Seiten umfassende Übersicht erarbeitet. Fluchtgefahr, insbesondere unter Berücksichtigung der mittlerweile rechtskräftigen Jugendstrafe gegen Uwe                    Exemplarisch seien die nachfolgenden Ergebnisse her- Böhnhardt, die im Puppentorso-Verfahren verhängt wor-                  ausgegriffen: den war, gegeben gewesen. Die möglichen Gründe dafür,                  –    Durch kriminaltechnische Untersuchungen konnte weshalb es am 27. Januar 1998 nicht zur Beantragung von                     unter anderem festgestellt werden, dass die Anstriche Haftbefehlen durch die Staatsanwaltschaft Gera kam,                         der im Ernst-Abbé-Stadion und der vor dem Theater werden unten im Abschnitt B. V. 6. b) dargestellt.                          abgestellten Holzkiste bzw. Koffer mit Farbresten der weißen und schwarzen Farbe auf einem in der Garage 806 Nr. 5 aufgefundenen Bettlaken übereinstimmten. d)      Ergebnis der Garagen-Durchsuchungen Die Durchsuchungsmaßnamen in der Garage Nr. 5 an der Kläranlage führten zum Auffinden zahlreicher Beweis- mittel, die für die Beweisführung zu den in Jena aufge- fundenen Bomben und Bombenattrappen zielführend                        801)    Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokoll bzgl. der Garage waren; nicht zuletzt wurde auch eine größere Menge                             Nr. 5 an der Kläranlage, MAT A TH-1/2, Bl. 144 ff. Sprengstoff (ca. 1,4 kg TNT) gefunden. Darüber hinaus                  802)    Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokoll der Garagen in der Richard-Zimmermann-Straße, MAT A TH-1/2, Bl. 181 ff. wurden Gegenstände aufgefunden, die über mögliche 803)    Schultz, Protokoll-Nr. 49, S. 18. Kontaktpersonen des Trios in der rechten Szene Auskunft 804)    Trassologie ist die Lehre von den technischen Formspuren (beispielsweise Werkzeugspuren). 805)    Gesamtübersicht bzgl. kriminaltechnischer Untersuchungen, 799)    Schäfer-Gutachten, MAT A TH-6, Bl. 77 f., Rn. 113-116.                 MAT A TH-2/7, Bl. 533 ff. 800)    Protokoll der Sitzung des Untersuchungsausschusses des Thü-    806)    Gesamtübersicht bzgl. kriminaltechnischer Untersuchungen, ringer Landtages vom 3. Juli 2012, MAT B TH-1/4, Bl. 167.              MAT A TH-2/7, Bl. 533.
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Drucksache 17/14600                                              – 132 –                   Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode 816 –    In einem roten Plastikeimer aufgefundene Farbreste               Mundlos zuzuordnende Mietunterlagen. Darüber hinaus stimmten zudem mit der roten Farbe der Holzkiste                 sind auch die beiden aufgefundenen Adress- und Telefon- bzw. des Koffers aus dem Stadion und vom Theater-                listen, auf die weiter unten einzugehen sein wird, Uwe 807 platz überein.                                                   Mundlos zuzuordnen, da auf diesen dessen Telefonnum- mer zu der Anschrift Max-Steenbeck-Straße 12a als „ei- –    Auch die Zusammensetzung des Schwarzpulvers, das                                                             817 gene Telefonnummer“ aufgeführt ist. in dem am Theaterplatz abgestellten Koffer enthalten war, stimmte in der Zusammensetzung mit Substanz- resten überein, die in einer Kunststoffschale in der             bb)     Beweismittel, die auf die Planung weiterer Garage Nr. 5 an der Kläranlage aufgefunden wur-                          Straftaten schließen lassen – Menge des 808 de.                                                                      aufgefundenen Sprengstoffs Zu den Hinweisen, die auf eine Herstellung der Brief-                 Aus den aufgefundenen Gegenständen ließ sich schließen, bomben in Garage Nr. 5 schließen lassen, wird auf die                 dass weitere Straftaten geplant waren. Hierauf deutet Ausführungen oben im Abschnitt B. V. 1. d) verwiesen.                 insbesondere der Fund von zwei weiteren Rohrbomben sowie einer größeren Menge an Sprengstoff hin. Auf den im Rahmen der Durchsuchung angefertigten Fotoaufnah- bbb) Beweise für die Anwesenheit von Uwe men ist zu erkennen, dass zwei Rohrbomben, die jeweils Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate TNT enthielten, aufgefunden wurden. Eine der Rohrbom- Zschäpe in der Garage Nr. 5 ben enthielt zudem Metallteile, u. a. Sechskant-Muttern. 809 An fünf in der Garage Nr. 5 aufgefundenen Filterziga-                 Vor dem Hintergrund der bereits aufgefundenen USBV- rettenresten konnten DNA-Spuren von Beate Zschäpe                     Attrappen konnte darauf geschlossen werden, dass beab- 810 festgestellt werden.                                                  sichtigt war, diese Rohrbomben zu verwenden. 811 Auf zwei weiteren in der Garage Nr. 5 aufgefundenen                   Bzgl. der Menge des in der Garage Nr. 5 an der Kläranla- Filterzigarettenresten konnten DNA-Spuren von Uwe                     ge aufgefundenen Sprengstoffs wird häufig eine Menge 812                                                              818 Böhnhardt nachgewiesen werden.                                        von 1.392 Gramm genannt. Die Herkunft dieser Zahl konnte aus den dem Ausschuss vorliegenden Akten nur Beate Zschäpe hatte die Garage Nr. 5 am 10. August 1996               bedingt nachvollzogen werden. 813 von Herrn Klaus A. angemietet. In seiner Vernehmung durch die Polizei Jena am 28. Januar 1998 gab A. an, dass             Unter den Ziffern 1, 2, 3, 5, 8, 9, 11 und 12 des Durchsu- 819 Beate Zschäpe bei Abschluss des Mietvertrages in Beglei-              chungs- und Sicherstellungsprotokolls der Garage Nr. 5 814 tung eines jungen Mannes bei ihm erschienen sei.                      sind die Gegenstände aufgeführt, die Sprengstoff enthiel- ten oder hätten enthalten können. Besonders hervorzuhe- Wie bereits ausgeführt, wurde Uwe Böhnhardt am                        ben ist hier die als Ziff. 9 in dem Protokoll erwähnte „Tü- 25. November 1997 durch das LfV Thüringen observiert.                 te mit rotem Klebeband“. Diese enthielt allein 500 – 750 Hierbei wurde beobachtet, wie er in Begleitung von Uwe                Gramm des Sprengstoffs TNT. Mundlos nach dem Kauf von Brennspiritus und Gummi- ringen die Garage Nr. 5 an der Kläranlage aufgesucht                  Die Auswertung dieser Gegenstände erfolgte durch das hatte, um die gekauften Gegenstände dort hinzubringen,                kriminaltechnische Dezernat des LKA Thüringen. Die 815 und sich beide hierbei konspirativ verhalten hatten.                  Ergebnisse sind in einem Auswertungsbericht vom 820 19. August 1998 niedergelegt.              Eine Mengenbestim- Es wurden mehrere Unterlagen aufgefunden, die Uwe                     mung lässt sich diesem Auswertungsbericht nicht ent- Mundlos zugeordnet werden konnten, so zum Beispiel                    nehmen. dessen Reisepass und eine Meldebescheinigung sowie Erst neun Monate später erfolgte eine Bestimmung der Menge des Sprengstoffs. Hintergrund war eine entspre- chende mündliche Verfügung von Staatsanwalt Mohr- 807)    Gesamtübersicht bzgl. kriminaltechnischer Untersuchungen, MAT A TH-2/7, Bl. 538. 808)    Gesamtübersicht bzgl. kriminaltechnischer Untersuchungen, MAT A TH-2/7, Bl. 540. 809)    Nr. 34 des Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokolls der Garage Nr. 5, MAT A TH-1/2, Bl. 144 ff. (148). 810)    Gutachten des LKA Thüringen vom 16. März 1998, MAT A          816)    Nr. 20 A. 1 und 20 A. 4 des Durchsuchungs- und Sicherstel- TH-1/2, Bl. 474 ff.                                                   lungsprotokolls, MAT A TH-1/2, Bl. 144 ff. (146). 811)    Nr. 34 des Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokolls der   817)    Adress- und Telefonliste, Asservat Nr. 23.6.1, MAT A TH-1/2, Garage Nr. 5, MAT A TH-1/2, Bl. 144 ff. (148).                        Bl. 283. 812)    Gutachten des LKA Thüringen vom 16. März 1998, MAT A          818)    Z. B. Gutachten der Schäfer-Kommission, MAT A TH-6, S. 72, TH-1/2, Bl. 474 ff.                                                   Rn. 99. 813)    Mietvertrag für eine Garage vom 10. August 1996, MAT A        819)    Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokoll der Garagen in TH-1/2, Bl. 101 ff.                                                   der Richard-Zimmermann-Straße, MAT A TH-1/2, Bl. 181 ff. 814)    Vernehmungsprotokoll mit Klaus A., MAT A TH-1/2, Bl. 97 ff.   820)    Auswertungsbericht vom 19. August 1998, MAT A TH-1/2, Bl. 815)    Schäfer-Gutachten, MAT A TH-6, Bl. 65 f., Rn. 83.                     511 ff.
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