Abschlussbericht
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 223 – Drucksache 17/14600 Datei des GTAZ, jedoch wurden zwei Informationssys- Informationsgruppe zur Beobachtung und Bekämpfung teme eingerichtet, die nunmehr den zentralen Bestandteil rechtsextremistischer/-terroristischer Gewaltakte 1780 des Kooperationsgremiums bilden: Eine polizeiliche und (IGR). eine nachrichtendienstliche Informations- und Analyse- Hervorzuheben ist die Bund-Länder-Arbeitsgruppe PMK- stelle: PIAS und NIAS. Mitglieder beider Stellen arbeiten rechts (BLAG PMK-rechts), die im Februar 2009 einge- in verschiedenen Arbeitsgruppen eng zusammen. Diese 1781 richtet wurde. Diese ist für die Überprüfung, Fort- Arbeit vollzieht sich in täglichen Lagebesprechungen, schreibung und Aktualisierung des Berichts zum polizei- operativem Informationsaustausch, Absprachen über lichen „Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der PMK- Ressourcenbündelungen, Fallauswertungen, Strukturana- rechts – VS-NfD –“ zuständig und stellt diesbezüglich lysen und Gefährdungsbewertungen sowie Kompetenzab- Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Bekämp- sprachen. Durch die Kooperation sollen unter anderem die fung der PMK-rechts vor. In der BLAG sind das BKA, Kommunikationswege und damit der Austausch vorhan- die Landeskriminalämter der Länder Bayern, Branden- dener Informationen verbessert, die Früherkennung mög- burg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und licher Bedrohungen erleichtert und operative Maßnahmen Sachsen-Anhalt sowie der Generalbundesanwalt vertre- besser abgestimmt werden. ten. Sie untersteht der K ST und trifft sich auf der Ebene 1782 Der Sachverständige Dr. Wolff hat in seinem Gutachten der Sachbearbeiter. dargelegt, dass eine Befragung von Funktionsträgern, die Die KG PMK-rechts stellt eine Weiterentwicklung der mit dem GTAZ in Berührung kamen, ein uneingeschränkt Informationsgruppe zur Beobachtung und Bekämpfung positives Bild des Kooperationsgremiums ergeben ha- 1777 rechtsextremistischer/-terroristischer, insbesondere frem- be. denfeindlicher Gewaltakte (IGR) dar, die in einem späte- 1783 ren Teil dieses Berichts näher erläutert wird. In diesem cc) Gemeinsames Internetzentrum der deut- Sinne soll die KG PMK-rechts alle Personen der rechten schen Sicherheitsbehörden (GIZ) Szene – sowohl aus dem Bereich Extremismus als auch aus dem Bereich Terrorismus – erfassen und strukturelle Nach dem Vorbild des GTAZ wurde Anfang 2007 das sowie personenbezogene Bekämpfungsansätze darle- Gemeinsame Internetzentrum (GIZ) gegründet. Ziel die- 1784 gen. ses Zentrums ist die Bündelung der Ressourcen im Be- reich der Internetauswertung zum islamistischen Terro- Die ALT ist für die Abstimmung der Verfassungsschutz- 1778 rismus. Im GIZ sind Vertreter des Bundesamts für behörden des Bundes und der Länder z. B. bezüglich der Verfassungsschutz, des Bundeskriminalamts, des Bun- Extremismusbekämpfung zuständig, berät übergeordnete 1785 desnachrichtendienstes, des Militärischen Abschirmdiens- Instanzen und setzt politische Vorgaben um. tes sowie des Generalbundesanwalts tätig. Es sind mithin Hervorzuheben ist weiterhin die AG Kripo, die im Be- ausschließlich Bundesbehörden beteiligt. Dennoch erfolgt reich der Kriminalitätsbekämpfung für die Koordination ein ständiger Austausch mit den Länderbehörden. Die zwischen den Polizeien von Bund und Ländern zuständig Aufgabe des GIZ besteht insbesondere darin, islamisti- ist und ebenfalls übergeordnete Instanzen berät oder poli- sche Websites, einschlägige Newsgroups, Foren und 1786 tische Vorgaben im polizeilichen Bereich umsetzt. Chatrooms zu beobachten und deren Informationsgehalt auszuwerten. Dabei wird ausschließlich das offene, frei zugängliche Internet überwacht. Es wird ein Bericht über ee) Kommunikationsdateien und-datenbanken die Ergebnisse der Recherche verfasst und den Koopera- tionspartnern zur Verfügung gestellt. 1779 Neben zahlreichen Gremien existiert auch eine Vielzahl von Kommunikationsdateien und –datenbanken der 1787 Sicherheitsbehörden. Ein Überblick findet sich als dd) Weitere Koordinierungsgremien Anlage zum Gutachten von Prof. Dr. Gusy, der als Sach- Weitere Koordinierungsgremien mit Bezug zum Rechts- extremismus sind die Kommission Staatsschutz (K ST), die Bund-Länder-Arbeitsgruppe PMK-rechts, die Koordi- nierungsgruppe Politisch motivierte Kriminalität-rechts (KG PMK-rechts), die Amtsleitertagung der Verfas- 1780) Dr. Wolff, MAT A S-1/1, Bl. 30 f. sungsschutzbehörden (ALT), die Arbeitsgemeinschaft der 1781) BT-Drs. 17/8535 vom 2. Februar 2012, S. 13 Leiter der Landeskriminalämter mit dem Bundeskriminal- 1782) Schröder/Tsesis/von Eitzen, Deutscher Bundestag, Wissen- amt (AG Kripo), die Arbeitsgruppe Operativer Informati- schaftliche Dienste, WD 3 – 3000 – 026/12, S. 42. onsaustausch Rechtsextremismus (AG OIREX) und die 1783) Siehe hierzu ausführlich unter Punkt C.IV.1.c)aa). 1784) Schröder/Tsesis/von Eitzen, Deutscher Bundestag, Wissen- schaftliche Dienste, WD 3 – 3000 – 026/12, S. 42 f., vgl. auch BT-Drs. 17/7902, S. 14 f. 1777) Dr. Wolff, MAT A S-1/1, Bl. 27. 1785) Schröder/Tsesis/von Eitzen, Deutscher Bundestag, Wissen- 1778) http://www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af- schaftliche Dienste, WD 3 – 3000 – 026/12, S. 41. islamismus-und-islamistischer-terrorismus/gemeinsames- 1786) Schröder/Tsesis/von Eitzen, Deutscher Bundestag, Wissen- internetzentrum-giz. schaftliche Dienste, WD 3 – 3000 – 026/12, S. 42. 1779) Dr. Wolff, MAT A S-1/1, Bl. 28 f. 1787) Dr. Gusy, Protokoll-Nr. 10, S. 19.
Drucksache 17/14600 – 224 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode verständiger vor dem Untersuchungsausschuss angehört Erfasst sind hiervon auch mündliche Übermittlungen. 1788 worden ist. Grundsätzlich können sich die beteiligten Behörden auf die jeweils für sie geltenden entsprechenden Rechtsgrund- lagen stützen. Diese umfassen jedoch unter Umständen b) Rechtliche Probleme im Zusammenhang keine derart enge Zusammenarbeit, weshalb vertreten mit Kooperationsgremien wird, es bedürfe einer eigenen Rechtsgrundlage für die Die Kooperationsgremien werfen aufgrund ihrer Zusam- Informationsübermittlung im Rahmen der Behördenko- 1795 mensetzung, aber auch wegen der Grundrechtsrelevanz operation. ihres Handelns juristische Fragen auf. Ein organisatorischer oder verfahrensrechtlicher Aus- gleich für die Gefahr des rechtsgrundlosen Austauschs aa) Trennungsgebot von personenbezogenen Daten durch entsprechend spezi- elle rechtliche Grundlagen fehle. Hier könne an einen Die Kooperation zwischen Polizeibehörden und nachrich- Datenschutzbeauftragten für Kooperationsgremien ge- tendienstlichen Behörden könnte rechtliche Probleme dacht werden. Zu beachten sei andererseits auch, dass der hinsichtlich der Einhaltung des Trennungsgebotes hervor- Informationsaustausch vorrangig strategische, seltener rufen. personenbezogene Daten erfasse. 1796 Das organisatorische Trennungsgebot gebietet die Unab- hängigkeit von Nachrichtendiensten und Polizeibehörden, cc) Vorschläge 1789 auch wenn sie sich funktional annähern. Die Befugnis- se dürfen sich nicht überschneiden, die Behörden nicht Wegen des Fehlens von rechtlichen Grundlagen bzw. von 1790 zusammengelegt werden. Diese wird durch verschie- verfahrensrechtlichen oder organisatorischen Absicherun- 1797 dene Kooperationsformen relativiert. Die mitwirkenden gen hat der Sachverständige Prof. Dr. Lange Regelun- Institutionen sind jedoch als gleichberechtigte Partner gen für Aufsichts- und Kontrollzuständigkeiten gefor- 1798 verbunden. Außerdem werden lediglich Vertreter der dert. Auch der Sachverständige Prof. Dr. Wolff forder- Behörden tätig, was nicht als Zusammenschluss der Be- te Sicherungsmechanismen, die der Gefahr der Verlet- 1799 hörden gesehen werden kann. Weiterhin besteht die Ko- zung von Regelungen des Datenschutzes vorbeugen. operation vorwiegend im Austausch von Informationen. Von Prof. Dr. Wolff wird die Arbeit der Kooperations- Gerade diese Informationsweitergabe ist Auftrag des 1800 1791 gremien überwiegend als positiv bewertet, Prof. Nachrichtendienstes. Darüber hinaus erfolgt keine Dr. Gusy vertritt hingegen, dass ihre Leistungsfähigkeit organisatorische Eingliederung. Ein Verstoß gegen das und Effektivität als gering einzuschätzen sei. 1801 organisatorische Trennungsgebot wird hierin daher nicht 1792 gesehen. IV. Einschätzung der Gefahr des Rechtsterro- In kompetenzieller Hinsicht sei kein Verstoß gegen das rismus durch staatliche Stellen seit Anfang Trennungsgebot anzunehmen, da die Behörden im Rah- der 90er Jahre men der Kooperationszentren lediglich gemeinsame Ab- 1793 sprachen treffen. 1. Einschätzung 1990 bis 2002 Zum informationellen Trennungsgebot hat das Bundes- verfassungsgericht am 24. April 2013 geurteilt (siehe 1794 oben unter 4.a)ee)bbb)). a) Verfassungsschutzberichte des BfV 1990 bis 2002 bb) Erfordernis einer Rechtsgrundlage zur Wie aus den Verfassungsschutzberichten des BfV von datenschutzrechtlichen Vereinbarkeit 1990 bis 2002 zu ersehen ist, schätzte das BfV die Gefahr des Rechtsterrorismus in diesen Jahren als eher gering Da die Zusammenarbeit in den Zentren eine Weitergabe ein. So stellte der Verfassungsschutzbericht 1992 fest, personenbezogener Daten erfordert, könnte § 4 Bundesda- dass 1992 zwar gegen einige kleinere Gruppierungen tenschutzgesetz (BDSG) oder entsprechende Regeln der wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Landesdatenschutzgesetze eingreifen. In jedem Fall ver- oder kriminellen Vereinigung ermittelt worden sei. Die langt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung weitaus überwiegende Zahl der militanten Rechtsextre- eine Rechtfertigung in Gestalt einer Rechtsgrundlage. misten gehöre jedoch keiner festgefügten militanten Or- 1788) Dr. Gusy, MAT A S-1, Anlage 2. 1795) Dr. Wolff, MAT A S-1/1, Bl. 34. 1789) Dr. Lange, Protokoll-Nr. 10, S. 4. 1796) Dr. Wolff, MAT A S-1/1, Bl. 35. 1790) Dr. Wolff, Protokoll-Nr. 10, S. 11. 1797) Dr. Wolff, MAT A S-1/1, Bl. 36. 1791) Dr. Wolff, Protokoll-Nr. 10, S. 11. 1798) Dr. Lange, Protokoll-Nr. 10, S. 4. 1792) Dr. Wolff, MAT A S-1/1, Bl. 31 f. 1799) Dr. Wolff, Protokoll-Nr. 10, S. 14. 1793) Dr. Wolff, MAT A S-1/1, Bl. 32. 1800) Dr. Wolff, MAT A S-1/1, Bl. 25 f. 1794) BVerfG, 1 BvR 1215/07 vom 24. April 2013. 1801) Dr. Gusy, MAT A S-1, Bl. 24.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225 – Drucksache 17/14600 ganisation an, sondern finde sich in losen Gruppierungen dem Bereich der rechtsextremistischen Szene Ter- 1802 auf lokaler bzw. regionaler Ebene zusammen. Struktu- roranschläge gegeben hat, die nicht immer Perso- rierte Gruppen wie beispielsweise die „Wehrsportgruppe nenschäden verursacht haben, die aber eindeutig Hoffmann“, die Mitte der 80er Jahre das Lagebild des terroristische Züge trugen. Denken Sie an den An- Rechtsterrorismus prägten, seien laut Verfassungsschutz- schlag auf die Wehrmachtsausstellung in Saarbrü- 1803 bericht 1994 in diesem Jahr die Ausnahme. cken im Jahr 1999. Denken Sie an den Spreng- stoffanschlag auf das Grab des früheren Vorsit- Im Verfassungsschutzbericht von 1995 stellte das BfV zenden des Zentralrats der Juden, Galinski, hier in fest: Berlin. Denken Sie an den Mordanschlag von Kay „Auf Dauer angelegte strukturierte Gruppen, die Diesner auf einen Buchhändler hier in Berlin. Die 1808 zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele schwere Reihe könnte noch fortgesetzt werden.“ Straftaten wie Brand- und Sprengstoffanschläge Auch zu Beginn des ersten Jahrzehnts des 21. Jahrhun- oder Tötungsdelikte begehen, existierten 1995 derts sah das BfV keine Anhaltspunkte für handlungsfä- nicht. Rechtsextremistisch motivierte Gewalt […] hige terroristische Strukturen und kein Konzept für einen wurde von Einzeltätern oder zumeist spontan ent- zielgerichteten bewaffneten Kampf. Gleichwohl bestehe standenen Gruppen ausgeübt und nicht von rechts- 1804 weiterhin die Gefahr, dass Einzelne oder Kleinstgruppen terroristischen Organisationen.“ 1809 auch schwere Anschläge begingen. Der Verfassungs- Im Verfassungsschutzbericht 1996 wurde eine Distanzie- schutzbericht von 2002 gelangte zudem zu dem Ergebnis, rung der meisten Rechtsextremisten von terroristischer dass militante Rechtsextremisten Terrorismus ablehnten, Gewalt als Mittel der Politik festgestellt. Gründe hierfür da dieser nur „das System“ stärke und im Volk auf Un- sah das BfV in der politischen Stabilität Deutschlands, der verständnis treffe. Zudem seien sie sich des hohen Entde- 1810 ablehnenden Haltung der großen Mehrheit der Bevölke- ckungsrisikos bewusst. rung gegenüber dem Rechtsextremismus und rechtsex- tremistischer Gewalt sowie der Schwäche des gewaltbe- b) Sprechzettel für die PKK-Sitzungen am reiten rechtsextremistischen Lagers. Zudem befürchte die 29. April und am 27. Mai 1998 rechtsextremistische Szene staatliche Gegenmaßnahmen, die ihren politischen Handlungsspielraum weiter ein- In Vorbereitung der am 29. April und am 27. Mai 1998 schränke. Das BfV stellte das Fehlen einer für den be- stattfindenden Sitzungen der Parlamentarischen Kontroll- waffneten Kampf notwendigen Unterstützerszene sowie kommission wurde vom BfV ein Sprechzettel zu dem einer Strategiedebatte zur gewaltsamen Systemüberwin- Thema „Entwicklung rechtsextremistischer Gewalttaten 1805 dung fest. in 1997 – mögliche terroristische Ansätze?“ erstellt. Hie- rin wurden mehrere Vorfälle beschrieben, bei denen die Die Verfassungsschutzberichte von 1997 und 1998 stell- Polizei im Rahmen von Durchsuchungen bei Rechtsex- ten übereinstimmend fest, dass es zur Zeit keine rechtster- 1806 tremisten sowohl Waffen als auch Sprengstoffvorrichtun- roristischen Gruppen in Deutschland gebe. Im Verfas- gen beschlagnahmt hatte. Bei einem der aufgeführten sungsschutzbericht 1998 wurde ausgeführt: Vorfälle handelte es sich um die Wohnungs- und Gara- „Zur Zeit gibt es in Deutschland keine rechtsterro- gendurchsuchung des Trios Böhnhardt, Mundlos und ristischen Organisationen oder Strukturen. Zum Zschäpe, die am 26. Januar 1998 in Jena stattgefunden einen mangelt es hierfür an einer auf die aktuelle hatte. In beiden Sprechzetteln wurde hierzu wortgleich Situation in Deutschland bezogenen Strategie zur ausgeführt: gewaltsamen Überwindung des Systems, zum an- „Am 26. Januar 1998 durchsuchte die Polizei nach deren fehlen geeignete Führungspersonen und fi- Hinweisen der Verfassungsschutzbehörde Thürin- nanzielle Mittel. Auch fehlen Unterstützerszene gen in Jena die Wohnungen der Mitglieder des und logistische Voraussetzungen, die für einen ‚Thüringer Heimatschutzes‘ (THS) Uwe wirkungsvollen, aus dem Untergrund heraus ge- 1807 Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe so- führten Kampf unabdingbar sind.“ wie eine von diesen genutzte Garage. Es bestand Konträr zu der hier getroffenen Einschätzung steht die der Verdacht, daß die drei Personen an der Herstel- Aussage des ehemaligen Präsidenten des BfV, Heinz lung mehrerer selbstgefertigter, überwiegend nicht Fromm, der im Ausschuss folgende Sicht vertreten hat: zündfähiger Sprengkörper bzw. Bombenattrappen beteiligt waren, die zwischen Oktober 1996 und „Die Erfahrungen aus den 80er, aber dann vor al- Dezember 1997 im Raum Jena aufgefunden wur- lem auch aus den 90er Jahren waren, dass es aus den. In der Garage stellte die Polizei u. a. vier funktionsfähige Rohrbomben sicher. Gegen die 1802) Verfassungsschutzbericht BfV 1992, S. 81. 1803) Verfassungsschutzbericht BfV 1994, S. 93. 1804) Verfassungsschutzbericht BfV 1995, 113. 1805) Verfassungsschutzbericht BfV 1996, 97, 98. 1808) Fromm, Protokoll-Nr. 24, S. 51. 1806) Verfassungsschutzberichte BfV 1997, S. 81, BfV 1998, S. 24. 1809) BMI, Verfassungsschutzbericht 2001, S. 43. 1807) Verfassungsschutzbericht BfV 1998, S. 24. 1810) BMI, Verfassungsschutzbericht 2002, S. 37.
Drucksache 17/14600 – 226 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode drei Tatverdächtigen erging Haftbefehl. Sie sind keit für diese Formulierung habe sich bereits daraus erge- 1811 derzeit flüchtig.“ ben, dass es definitorische Unterschiede für den Begriff des Rechtsterrorismus in der Zusammenarbeit von Ver- Das BfV führte in seiner Stellungnahme aus, dass sich aus fassungsschutz sowie Polizei und Generalbundesanwalt den Beispielfällen keine Hinweise auf eine terroristische 1814 ergeben hätten. Sie hätten im BfV den Begriff Rechts- Bedrohung ableiten ließen: terrorismus nie so definiert, wie es der Begriff der terro- „Bei den genannten Beispielfällen zeigt sich nur ristischen Vereinigung nahelege und wie auch von der insoweit eine neue Qualität rechtsextremistischer Polizei oder vom GBA als Maßstab genommen werde, 1815 Bedrohung, als bei Durchsuchungen vermehrt sondern das BfV habe nach den Ansätzen gesucht. selbstgebaute und funktionsfähige Sprengkörper aufgefunden wurden. Hieraus lassen sich aber kei- c) Einschätzung durch die „Informations- ne Hinweise auf eine konkrete terroristische Be- gruppe Rechtsextremismus“ (IGR) drohung (Stichwort: ‚Braune RAF‘) ableiten. Die Täter hatten in keinem Fall den Entschluss gefasst, einen Anschlag zu begehen. Die Bomben in Thü- aa) Tätigkeit der IGR ringen dienten der bloßen Drohung, ohne dass ein darüber hinausgehendes Ziel erkennbar geworden Ende 1992 beschlossen die Innenminister des Bundes und wäre. Die Täter folgten nach bisherigen Erkennt- der Länder, eine „Informationsgruppe zur Beobachtung nissen – hinsichtlich der Vorgehensweise und und Bekämpfung rechtsextremistischer/-terroristischer, Zielauswahl – auch keiner terroristischen Konzep- insbesondere fremdenfeindlicher Gewaltakte“ (Informati- tion. onsgruppe Rechtsextremismus – IGR) zu gründen. Mit- glieder der IGR waren der Generalbundesanwalt, das […] Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Verfassungs- Derzeit gibt es in Deutschland keine rechtsterroris- schutz und die Landesbehörden von Justiz, Polizei und tischen Organisationen oder Strukturen. Zum einen Verfassungsschutz. Die Geschäftsführung oblag dem BfV. Aufgaben der IGR waren u. a.: mangelt es hierfür an geeigneten Führungsperso- nen, logistischen Voraussetzungen und finanziel- – konzeptionelle Grundfragen der Zusammenarbeit, len Mitteln. Zum anderen fehlt die Unterstützer- Szene, die für einen nachhaltigen, aus der Illegali- – einheitliche Erfassungskriterien und Begriffsbestim- tät heraus geführten bewaffneten Kampf unab- mungen des gewalttätigen Rechtsextremismus, dingbar ist. Auch eine Strategiedebatte zur gewalt- – Intensivierung des Erkenntnisaustausches zwischen samen Systemüberwindung findet im rechtsextre- Verfassungsschutz, Polizei und Justiz, mistischen Lager – wenn überhaupt – nur in gerin- gem Umfang statt, so existiert keine ausformulierte – Analysen zur Sicherheitslage, Theorie, die Gewalttaten zur Durchsetzung politi- – Beobachtungs- und Bekämpfungsinstrumentarien, 1812 scher Ziele fordert und zugleich legitimiert“ – regionale personen- und sachbezogene Beobach- Allerdings sah das BfV ein Potenzial gewaltbereiter tungs- und Bekämpfungsschwerpunkte, Rechtsextremisten, die in emotionalen Stresssituationen auch ohne langfristige Planung und intellektuelle Konzep- – taktische und operative Fragen, te Waffen einsetzen könnten. Es gebe daher alle Hinweise – Bündelung der Bekämpfungsressourcen, auf Waffenbesitz in der rechtsextremistischen Szene 1813 – Fortschreibung bestehender und Entwicklung neuer grundsätzlich an die Strafverfolgungsbehörden ab. Beobachtungs- und Bekämpfungskonzepte. Die Zeugin Dobersalzka, die von Anfang 1998 bis Okto- ber 2006 als Referatsleiterin im BfV mit dem Thema Im Rahmen von IGR-Sitzungen wurden u. a. folgende Rechtsextremismus befasst war, hat ausgesagt, dass die in Themen und Sachverhalte erörtert: dem Sprechzettel verwendete Formulierung „Derzeit gibt – Absprachen im Vorfeld und Nachgang von Exeku- es in Deutschland keine rechtsterroristischen Organisatio- tivmaßnahmen, nen“ ungewöhnlich gewesen sei. Normalerweise sei die Formulierung verwendet worden, es seien keine rechtster- – Durchführung gemeinsamer Bewertungen von Sach- roristischen Organisationen erkennbar. Die Notwendig- verhalten und Ermittlungskomplexen, – Bedeutsame Demonstrationen, bei denen die Sicher- heitsbehörden Abstimmungsbedarf sahen, 1811) Sprechzettel für PKK-Sitzung am 29. April 1998, MAT A BMI-4/59, Bl. 124, 125; Sprechzettel für PKK-Sitzung am 27. Mai 1998, MAT A BMI-4/53, Bl. 213 ff 1812) Sprechzettel für PKK-Sitzung am 29. April 1998, MAT A BMI-4/59, Bl. 124, 125; Sprechzettel für PKK-Sitzung am 27. Mai 1998, MAT A BMI-4/53, Bl. 213 ff 1813) Sprechzettel für PKK-Sitzung am 29. April 1998, MAT A BMI-4/59, Bl. 125; Sprechzettel für PKK-Sitzung am 27. Mai 1814) Dobersalzka, Protokoll-Nr. 72, S. 15, 17. 1998, MAT A BMI-4/53, Bl. 215, 216. 1815) Dobersalzka, Protokoll-Nr. 72, S. 4.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 227 – Drucksache 17/14600 – Nutzung des Internets durch Rechtsextremisten sowie ten. Da einige Personen in der rechtsextremistischen Sze- Erörterung etwaiger Maßnahmen der Sicherheitsbe- ne über Schusswaffen und Sprengstoff verfügten, bestehe hörden hierauf, ein erhebliches Gefahrenpotential, das sich in kaum 1819 vorhersehbarer Weise realisieren könne. – Fragen der Zusammenarbeit zwischen den Sicher- heitsbehörden – insbesondere im Hinblick auf eine Verbesserung und Optimierung der Kooperation, bbb) 19. IGR-Bund-/Ländertagung am 27./28. September 2000 – Zusammenarbeit im Vorfeld von sportlichen Großer- eignissen, Zu einer veränderten Einschätzung gelangte das BfV in dem Lagebild, welches es bei der IGR-Bund- – Juristische Entwicklungen mit Relevanz für die /Ländertagung am 27./28. September 2000 vorlegte. Das Sicherheitsbehörden, BfV wies darauf hin, dass sich Waffen- und Sprengstoff- – Vorträge von Gastreferenten im Rahmen der IGR- funde bei Rechtsextremisten seit November 1999 gemehrt Sitzungen zur Vorstellung von Projekten (z. B. ein hatten. Es stellte fest, dass diese Waffen zum Zweck von 1816 Vortrag von „Jugendschutz.net“). Angriffen auf den politischen Gegner beschafft worden seien und sah in den Funden sichtbare Zeichen der gestie- Die Sitzungen der IGR wurden in unregelmäßigen Ab- genen Gefährlichkeit militanter rechtsextremistischer ständen in der Regel ein- bis zweimal jährlich durchge- Bestrebungen. Unter Zugrundelegung einer weitgefassten 1817 führt. Die letzte IGR-Sitzung fand im Jahr 2007 statt. Definition des Terrorismus gelangte das BfV zu der Auf- fassung, dass sich hierin Ansätze für eine terroristische bb) Diskussion in der „Informationsgruppe Bedrohung zeigten. Außerdem stellte es fest, dass sich Rechtsextremismus“ (IGR) Stimmen gehäuft hätten, die Gewalt als Mittel zur Durch- setzung politischer Ziele befürworteten. In diesem Zu- Während der Tagungen der „Informationsgruppe zur sammenhang verwies es auf die neonazistische Publikati- Beobachtung und Bekämpfung rechtsextremistischer/- on Hamburger Sturm, die am 10. August 2000 von der terroristischer, insbesondere fremdenfeindlicher Gewalt- Hamburger Behörde für Inneres verboten worden war. 1818 akte“ (IGR Bund-/Ländertagungen) wurden Lagebil- Als Auslöser der gewaltbejahenden Diskussion sah das der Rechtsextremismus/-terrorismus aus Sicht des Bun- BfV u. a. die positiven Reaktionen der Szene auf die deskriminalamts und des Bundesamts für Verfassungs- ungeklärt gebliebenen Sprengstoffanschläge am 19. De- schutz aufgezeigt und erörtert. zember 1998 in Berlin auf das Grab des ehemaligen Vor- sitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland Ga- aaa) 18. IGR-Bund-/Ländertagung am linski und am 9. März 1999 in Saarbrücken auf die Aus- 28./29. September 1999 stellung „Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1820 1941 bis 1944“ an. In einem „Aktuellen Lagebild Rechtsextremismus“, das für die IGR-Bund-/Ländertagung am 28./29. September Zu einer hiervon abweichenden Bewertung der Situation 1999 erstellt wurde, führte das BfV aus, dass es derzeit gelangte das BKA in seinem Lagebild. Demnach lautete keine rechtsextremistische Organisation gebe, die zur das Resümee einer Arbeitstagung des BKA mit in den Durchsetzung ihrer politischen Ziele schwere Straftaten Ländern für die Bekämpfung des Rechtsextremismus/- begehe oder terroristische Aktionen plane. Eine „Braune terrorismus zuständigen Sachbearbeitern, dass es einen Armee Fraktion“ existiere nicht. Für einen planmäßigen, Rückgang von Straftaten um ca. 10 % und eine insgesamt auf Dauer angelegten terroristischen Kampf zur Durchset- stabile Lage gebe. Sie sei gekennzeichnet durch das Feh- zung politischer Ziele fehle die breite Akzeptanz in der len terroristischer Strukturen, das Fehlen einer zentralen neonazistischen Szene und damit das notwendige Unter- Steuerung von Straftaten und das Fehlen von Führungs- 1821 stützerumfeld für einen aus der Illegalität heraus geführ- persönlichkeiten. Das BKA stellte fest: ten Kampf. Außerdem fehle es an Logistik und einem „Es liegen derzeit keine Erkenntnisse über die Konzept, wonach mit bestimmten Angriffen bestimmte Existenz terroristischer Strukturen, das Entstehen politische Ziele erreicht werden sollten. Das BfV stellte einer ‚Braune Armee Fraktion‘ vor. Bei den ge- allerdings fest, dass auch gewalttätige Einzeltäter ein genwärtig feststellbaren Gewalttaten handelt es unkalkulierbares Risiko für die innere Sicherheit darstell- sich nicht um organisierte, geplante und arbeitstei- lig oder mit dem Ziel der Systemüberwindung be- 1822 gangene Straftaten.“ 1816) Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 17/10278, Abteilungen, Gremien und Dateien deutscher Sicherheitsbehörden für den Kampf gegen Rechtsextremismus, BT-Drs. 17/10465, S. 6 1819) BfV, Sprechzettel zur Tagung der IGR am 29./30. September 1999, MAT A BMI-3/12, Bl. 26, 27 (VS-NfD). 1817) Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder vom 23. November 2011 auf eine Frage der Abg. VP'n Petra Pau (DIE 1820) BfV, Sprechzettel zur Tagung der IGR am 27. September 2000, LINKE.), S. 14, 15; eine Aufstellung der Sitzungen im Zeit- MAT A BMI-3/2, Bl. 93, 94 (VS-NfD). raum von 1995 bis 2007 ist der BT-Drs. 17/10465, S. 5 zu ent- 1821) Lagebild Rechtsextremismus/-terrorismus aus Sicht des Bun- nehmen. deskriminalamtes, MAT A BMI-3/2, Bl. 88 (VS-NfD). 1818) Näheres zur dieser Informationsgruppe unter C.IV.1.c)aa). 1822) MAT A BMI-3/2, Bl. 91 (VS-NfD).
Drucksache 17/14600 – 228 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Auf die Erörterungen in der IGR hat der Zeuge Cremer, ccc) 20. IGR-Bund-/Ländertagung am der von 1996 bis 2004 Leiter der Abteilung Rechtsextre- 10./11. Januar 2001 mismus im BfV war, zur Beantwortung der Frage Bezug Zu ähnlichen Einschätzungen gelangten BfV und BKA genommen, ob das BfV das Entstehen rechtsterroristi- bei der 20. IGR-Bund-Ländertagung am 10./11. Januar scher Strukturen falsch eingeschätzt habe, und ausgeführt: 2001. In dem Lagebild, welches das BKA vorlegte, stellte „In der Sitzung der Bund-Länder-Sitzung der IGR es die anhaltende Relevanz dieses Kriminalitätsbereiches – Informationsgruppe zur Beobachtung und Be- sowie eine weiterhin bestehende Gewaltbereitschaft in kämpfung rechtsextremistischer/-terroristischer, nicht unerheblichem Maße fest. Es konstatierte aber auch, insbesondere fremdenfeindlicher Gewaltakte – dass es derzeit keine Erkenntnisse über die Existenz terro- 1825 vom 27. bzw. 28. September 2000 hat das BfV auf ristischer Strukturen gebe. Das BfV hielt die steigende die Gefahr der Bildung von Ansätzen für rechtster- Zahl von Gewalttaten für besorgniserregend. Seit einein- roristische Bestrebungen hingewiesen. […] Auf halb Jahren gebe es zunehmend Stimmen, die Gewalt als die von solchen Personen ausgehende Gefahr, auch Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele befürworteten. von Einzelpersonen ausgehende Gefahr, wie bei- Auch hätten sich im Jahr 2000 Waffen- und Sprengstoff- spielsweise auf den Attentäter Fuchs in Österreich funde bei Rechtsextremisten gehäuft. Bisher habe es aber oder auch den Unabomber in den USA, wurde an der Absicht und in aller Regel auch an der Fähigkeit ausdrücklich hingewiesen. Die Polizeibehörden gefehlt, diese gezielt zu Anschlägen einzusetzen. Es kön- und der Generalbundesanwalt verwiesen demge- ne aber nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Grup- genüber auf die Tatbestandsmerkmale des § 129a pierungen oder Einzelpersonen Anschläge planten und 1826 und warnten vor der drohenden Be- ausführten. griffsverwirrung, wenn der Terrorismusbegriff des § 129a durch die Verfassungsschutzbehörden aus- geweitet würde. Dieser Argumentation, dieser ddd) Gründe für unterschiedliche Bewertungen nachvollziehbaren Argumentation haben wir uns durch BfV und BKA dann im Folgenden auch in unserer Berichterstat- Als Grund für eine unterschiedliche Einschätzung der tung angeschlossen […] Auf den IGR-Tagungen rechten Gewalt durch BKA und BfV hat der Zeuge der Jahre 1999, 2000 und 2001 wurde immer wie- Fromm genannt, dass es aufgrund der unterschiedlichen der auf die Gefahr insbesondere von Sprengstoff- Kompetenzen eine unterschiedliche Wahrnehmung gebe. anschlägen durch Einzelpersonen und Kleingrup- Die Polizei konzentriere sich auf Einzelvorgänge, auf 1823 pen deutlich hingewiesen.“ Fallkomplexe, auf Organisationsdelikte und terroristische Vereinigungen. Beim Verfassungsschutz sei der Blick Nach Auskunft des Zeugen Cremer wurde bei der 19. dagegen stärker auf Strömungen, auf Strategien, auf die IGR-Bund-/Ländertagung am 27./28. September 2000 die Frage diskutiert, wie der Terrorismusbegriff zu definieren Bewertung dieser Strömungen und auf die Schlussfolge- sei. Der Vertreter des BfV wies darauf hin, dass die seit rungen, die sich daraus für mögliches militantes Verhalten ergäben, gerichtet. Im Kontext mit der IGR könne er dies Jahren von den Verfassungsschutzbehörden benutzte 1827 aber nicht belegen. Definition des Terrorismus weder eine zielgerichtete Vereinigung von mindestens drei Personen noch ein Agieren aus dem Untergrund mit entsprechender Logistik eee) Bewertung der Arbeit in der IGR und Unterstützerszene zwingend voraussetze. Vor diesem Hintergrund sah das BfV durchaus Ansätze für einen Die Arbeit in der IGR hat der Zeuge Ziercke kritisch Rechtsterrorismus in der jüngeren Entwicklung. Demge- bewertet. In der IGR habe ein Informationsaustausch über genüber sprachen sich die Vertreter der Landeskriminal- die Lage stattgefunden. Man habe die Lage beurteilt, sich ämter und des Generalbundesanwalts gegen eine Auswei- die Konzepte angeschaut und diese in den 90er Jahren tung der Definition des Rechtsterrorismus aus. Gerade weiterentwickelt. Dies habe aber nicht ausgereicht. Er auch wegen der Wirkung in der Öffentlichkeit müsse sich sehe das große Versagen darin, dass man in den 90er Jah- diese am Begriff der terroristischen Vereinigung im Sinne ren nicht etwas geschaffen habe, wie es heute der Fall 1828 des § 129a StGB orientieren, um Abgrenzungsprobleme sei. zu vermeiden. Als Ergebnis der Diskussion stellten die Dem entgegen hat der Zeuge Cremer sich lobend über die Vertreter der IGR schließlich übereinstimmend fest, dass Zusammenarbeit in der IGR geäußert. Die IGR als In- derzeit kein Rechtsterrorismus in Deutschland feststellbar strument von Polizei und Verfassungsschutz des Bundes 1824 sei. und der Länder sei damals ein durchaus erfolgreiches Instrument gewesen. Insbesondere habe die Kooperation zwischen BfV und BKA dazu beigetragen, dass hier in 1825) Sprechzettel BKA, MAT A BMI-3/2, Bl. 151-154. 1823) Cremer, Protokoll-Nr. 24, S. 67. 1826) Lagebild BfV, MAT A BMI-3/2, Bl. 155-158 (VS-NfD). 1824) Ergebnisprotokoll über 19. Bund-/Ländertagung IGR, 27./28. September 2000, MAT A BMI -3/2, Bl. 77-78 (VS- 1827) Fromm, Protokoll-Nr. 24, S. 53. NfD). 1828) Ziercke, Protokoll-Nr. 21, S. 78.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 229 – Drucksache 17/14600 vielen Sitzungen – etwa fünf oder mehr Sitzungen pro ob die im Verfassungsschutzbericht des BfV von 2002 Jahr – das Verständnis füreinander deutlich gewachsen getroffene Feststellung, wonach es keine rechtsterroristi- 1829 sei. schen Gruppierungen und keine Bestrebungen zum Auf- bau eines zielgerichteten „bewaffneten Kampfes“ ge- Der Zeuge Ritscher, der nach eigenen Angaben als für 1835 be, aufrechterhalten werden könne. Der Unterabtei- rechtsterroristische Straftaten zuständiger OStA beim lungsleiter P II im BMI Ministerialdirigent Gerhard BGH mehr als einmal an IGR-Tagungen teilgenommen Schindler legte dem BfV einen Fragenkatalog vor, in dem hat, hat in ihnen ebenfalls einen wertvollen Austausch 1830 u. a. gefragt wurde, ob BfV und BKA die Lage falsch gesehen. eingeschätzt hätten. Zudem bat er um eine Bewertung der öffentlichen Warnung des damaligen bayrischen Innen- 2. Einschätzung nach Verhinderung eines ministers Dr. Beckstein vor einer völlig neuen Dimension Anschlags durch „Kameradschaft Süd“ rechtsextremistischer Gewalt, einer Art „brauner RAF“. 2003 In seinem Antwortschreiben vom 14. September 2003 antwortete der damalige Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Klaus-Dieter Fritsche, es bedürfe a) Versuchter Anschlag durch „Kamerad- weiterer Detailerkenntnisse aus dem Verfahren gegen die schaft Süd“ 2003 „Kameradschaft Süd“, um zu beurteilen, ob die Feststel- Im Dezember 2001 wurde auf Initiative des Neonazis lung aus dem Verfassungsschutzbericht 2002, es gebe Norman B. die „Kameradschaft Süd“ gegründet. Sie stell- keine rechtsterroristischen Gruppierungen und Bestrebun- te den wichtigsten Personenzusammenschluss von Neo- gen zum Aufbau eines zielgerichteten bewaffneten Kamp- nazis im Raum München dar und fungierte als Dachver- fes, aufrecht erhalten werden könne. band für Stammtischrunden und neonazistische Skinhead- Zu der Frage, ob es eine braune RAF gebe führte Fritsche Kameradschaften. Ab März 2002 übernahm Martin Wiese in dem Schreiben aus: die Leitung der „Kameradschaft Süd“. Am 18. und 28. August 2003 sowie am 9. September 2003 wurden bei „Bei einem Vergleich mit der RAF muss zumin- Hausdurchsuchungen von Mitgliedern der „Kamerad- dest das wesentliche Merkmal dieser terroristi- schaft Süd“ Sprengstoff, Handgranaten, Munition, Waf- schen Bestrebungen berücksichtigt werden. Die fen, Sturmhauben und schriftliche Unterlagen sicherge- RAF führte ihren bewaffneten Kampf aus der Ille- stellt. Die Ermittlungen ergaben, dass Wiese und weitere galität heraus. Das heißt, die Gruppe lebte unter Mitglieder der „Kameradschaft Süd“ einen Anschlag für falscher Identität, ausgestattet mit falschen Perso- den 9. November 2003 auf die Grundsteinlegung für ein naldokumenten und Fahrzeugdubletten in konspi- 1831 rativen Wohnungen. Dies erforderte ein hohes jüdisches Gemeindezentrum in München geplant und später andere Anschlagsziele im München erörtert hat- Know-how und ein Sympathisantenumfeld, das 1832 bereit war, den bewaffneten Kampf aus der Illega- ten. In der sich anschließenden öffentlichen Diskussi- on prägte der damalige bayerische Innenminister Dr. lität zu unterstützen. Zur Finanzierung dieses 1833 Günther Beckstein das Schlagwort „Braune RAF“. Am Kampfes wurden Raubüberfälle begangen. 4. Mai 2005 verurteilte der 6. Strafsenat des Bayerischen Absichten, einen Kampf aus der Illegalität heraus Obersten Landesgerichts Martin Wiese und drei weitere mit den damit verbundenen Umständen zu führen, Mitglieder der „Kameradschaft Süd“ zu mehrjährigen sind in der rechten Szene nicht erkennbar. Es gibt 1834 Freiheitsstrafen. derzeit auch keine Anhaltspunkte, dass eine solche Gruppe ein Umfeld finden würde, das ihr einen b) Einschätzung des BfV 2003: Gibt es eine solchen Kampf ermöglicht. Die gewaltbejahenden braune RAF? Äußerungen in der rechten Szene sind in letzter Zeit seltener geworden. Kritische Äußerungen auch zu den jüngst bekannt gewordenen Ereignis- aa) Antwortschreiben des BfV vom 14. Sep- sen in der ‚Kameradschaft SÜD‘ deuten eher da- tember 2003 rauf hin, dass es ein solches potentielles Unterstüt- Nach dem vereitelten Sprengstoffanschlag durch Mitglie- zungsfeld nicht gibt. Auch lebten die Mitglieder der der „Kameradschaft Süd“ 2003 stellte sich die Frage, der ‚Kameradschaft SÜD‘ nicht in der Illegalität. Nach dem bisherigen Kenntnisstand des BfV gibt es auch keine Hinweise, dass die Gruppe über ein entsprechendes Know-how, finanzielle Mittel oder 1829) Cremer, Protokoll-Nr. 24, S. 68. ein Unterstützerumfeld für einen solchen Kampf 1830) Ritscher, Protokoll-Nr. 44, S. 100. verfügte. 1831) MAT A BKA-3a, Bl. 1-6 (VS-NfD). In der Presse wird angeführt, dass es im Rechtsex- 1832) BMI, Verfassungsschutzbericht 2003, S. 25 tremismus sehr wohl ein potentielles Unterstützer- 1833) Die Zeit vom 18. September 2003, „Die Sprengköpfe“; Frank- feld gebe. Hierzu wird auf drei Bombenbauer aus furter Allgemeine Zeitung vom 16. September 2003, „Beckstein: Schily unprofessionell“. 1834) MAT A BMI-4/58 (Tgb.-Nr. 26/12 – GEHEIM), Bl. 100 (of- fen). 1835) BMI, Verfassungsschutzbericht 2002, S. 37.
Drucksache 17/14600 – 230 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Thüringen verwiesen, die seit mehreren Jahren cc) Aussage des Zeugen Fromm vor dem ‚abgetaucht‘ seien und dabei sicherlich die Unter- Untersuchungsausschuss stützung Dritter erhalten hätten. Dem ist entgegen- Der Zeuge Fromm hat erklärt, der Blick sei bei der dama- zuhalten, dass diese Personen auf der Flucht sind ligen Einschätzung zu eng gewesen. Man hätte andere und – soweit erkennbar – seither keine Gewalttaten Möglichkeiten ins Auge fassen müssen. Man habe be- begangen haben. Deren Unterstützung ist daher stimmte Merkmale wie Illegalität und Unterstützerumfeld nicht zu vergleichen mit der für einen bewaffneten 1836 nicht für möglich gehalten. Aus heutiger Sicht habe man Kampf aus der Illegalität.“ 1840 zumindest eine unvollständige Analyse gehabt. Zudem hat er erklärt: bb) Aussage des Zeugen Fritsche vor dem „Die Verfassungsschutzberichte des Bundes über Untersuchungsausschuss all die Jahre weisen ganz eindeutig aus, dass die Der Zeuge Fritsche hat in seiner Vernehmung vor dem Gefahr gesehen wurde, dass sich kleine, kleinste Untersuchungsausschuss deutlich gemacht, dass er zu Gruppen auch dazu entschließen könnten, schwere dem damaligen Zeitpunkt inhaltlich zu der in dem Schrei- Terroranschläge zu verüben, dass es aber in der ben enthaltenen Aussage gestanden habe. Das Schreiben Neonaziszene insgesamt – nicht aus pazifistischen sei zwar von den Fachabteilungen erstellt worden. Er Gründen, sondern aus taktischen Gründen – keinen habe es als Vizepräsident aber nicht nur in einer Kurier- Trend gibt, den bewaffneten Kampf aufzunehmen. funktion unterschrieben, sondern habe die Aussage da- Aber die Gefahr – das hat sich ja auch realisiert in mals auch für plausibel gehalten. Nach den Kenntnissen, dem Fall der ‚Kameradschaft Süd‘ –, dass es ter- die er aus Besprechungen zu Rechtsextremismus und roristische Anschläge geben könnte aus der Neo- Rechtsterrorismus bzw. Gewaltbereitschaft von Rechts- naziszene heraus, die ist schon gesehen worden. extremisten gewonnen habe, habe er das, was seine Mit- Was nicht gesehen worden ist, ist, dass es eine sol- arbeiter aufgeschrieben hätten, für richtig gehalten und che offenbar abgeschottete illegale Zelle gab, die 1837 das Schreiben aus diesem Grund unterschrieben. Zum das verübt. Und die Schlussfolgerung daraus war: damaligen Zeitpunkt sei die einhellige Bewertung der Wenn es, wie in dem Fall der ‚Kameradschaft Süd‘ Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder zu einem Anschlagsvorhaben von nicht in der Ille- sowie auch der Polizeibehörden gewesen, dass die Zer- galität lebenden Leuten kommt, werden wir das schlagung der „Kameradschaft Süd“ im Herbst 2003 mitkriegen. […] Was nicht gesehen worden ist, ist einen erheblichen Abschreckungseffekt in der Szene dass es Illegale gibt, die Zellen bilden und dann hinterlassen habe. Niemand habe sich zu diesem Zeit- ohne Umfeld, was man immer als Voraussetzung punkt vorstellen können, dass eine Terrorgruppe namens angesehen hat, oder ohne erkennbares Umfeld sol- 1841 NSU bereits vier Menschen mit Migrationshintergrund che Straftaten verüben.“ 1838 kaltblütig umgebracht habe. Zudem hat der Zeuge Fritsche, heute beamteter Staatssek- dd) Aussagen der Zeugen Dobersalzka und retär im Bundesinnenministerium, zum Ausdruck ge- Egerton vor dem Untersuchungsaus- bracht, dass er die Vergleichbarkeit des NSU und der schuss RAF auch heute noch für nicht abschließend geklärt halte. Die Zeugin Dobersalzka, die als Referatsleiterin von 1998 Bei der RAF habe es sich um eine andere Organisations- bis 2006 im BfV mit dem Thema Rechtsextremismus form gehandelt, innerhalb derer es eine Hierarchie gege- befasst war, hat sich zu der Fragestellung „Gibt es eine ben habe. Zudem seien wesentlich mehr Personen betei- braune RAF?“ wie folgt geäußert: ligt gewesen. Im Moment wisse man noch nicht, wie viel Unterstützer des NSU tatsächlich Kenntnis von den Taten „[…] ich möchte aber an der Stelle die Gelegen- des NSU gehabt hätten. Dies sei Teil des Ermittlungsver- heit wahrnehmen und auf dieses leidige Thema zu fahrens. Die damalige Bewertung sei gewesen, dass von sprechen kommen: Gab es eine braune RAF? Das der Organisationsform, die das Unterstützerumfeld der steckt ja so ein bisschen auch dahinter. Es hat uns - RAF gehabt habe, im rechtsterroristischen Bereich nichts - Diese Fragestellung: ‚Gibt es eine braune RAF?‘, 1839 bekannt sei. die hat mich persönlich immer furchtbar verärgert. Und ich kann Ihnen auch sagen, warum. Das war gar nicht unser Ansatz, zu fragen: ‚Sind die Rechtsextremisten das, was die RAF früher war?‘, sondern wir haben die Bedrohungslage für die Op- fer gesehen, beispielsweise hier Anfang der 90er- Jahre diese pogromartigen Ausschreitungen. Mir persönlich ist das, ehrlich gesagt, von der Bewer- tung her - - oder nicht mir persönlich, sondern aus 1836) MAT A BMI-4/58 (Tgb.-Nr. 26/12 – GEHEIM), Bl. 26-23 (offen). 1837) Fritsche, Protokoll-Nr. 34, S. 14. 1838) Fritsche, Protokoll-Nr. 34, S. 9. 1840) Fromm, Protokoll-Nr. 24, S. 10. 1839) Fritsche, Protokoll-Nr. 34, S. 32. 1841) Fromm, Protokoll-Nr. 24, S. 50.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 231 – Drucksache 17/14600 Opfersicht ist es von der Bewertung her völlig c) Bewertung der Gefahr des Rechtsterroris- egal, ob eine Tat aus strukturierten, langfristig ge- mus durch Verfassungsschutzbericht 2003 planten Operationen hervorgeht oder von pogrom- Auch nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch artigen Ausschreitungen. Und ich finde sogar, dass den Generalbundesanwalt wegen Bildung einer terroristi- die Bedrohungslage für die Opfer bei pogromarti- schen Vereinigung gegen die „Kameradschaft Süd“ wurde gen Ausschreitungen, so wie wir sie Anfang der die Bewertung vorangegangener Verfassungsschutzbe- 90er-Jahre besonders hatten, wesentlich größer ist, 1842 richte nicht grundlegend revidiert. So sah das BfV im weil […].“ Verfassungsschutzbericht 2003 keine Anhaltspunkte für Der Zeuge Egerton, der von 1994 bis zum Jahr 2000 im terroristische Absichten anderer Rechtsextremisten. Auf BfV mit der subkulturellen, gewaltbereiten rechtsextre- die bekannt gewordenen Anschlagspläne habe die rechts- 1846 mistischen Szene befasst war, hat die vom BfV vorge- extremistische Szene überwiegend ablehnend reagiert. nommene Einschätzung, ob es eine braune RAF gebe, wie Der Verfassungsschutzbericht 2003 stellte fest: folgt erklärt: „Die rechtsextremistische Szene in Deutschland „Die Frage war: Gibt es eine braune RAF? Und zeigte sich für terroristische Strategien wenig emp- der Ausgangspunkt war: Hat das BfV Strukturen fänglich. Innerhalb der rechtsextremistischen Sze- erkannt, die RAF-ähnlich sind, also zum Beispiel ne war keine intensiv geführte Gewaltdiskussion Kommandoebene mit Unterstützerumfeld, mögli- festzustellen. Nur wenige Äußerungen sprachen cherweise auch militant, was also auch Anschläge sich für die systematische Anwendung von Gewalt begeht? Und diese Strukturierung hat das BfV aus. Ein Klima, das die Entstehung terroristischer nicht erkannt. Es hat sie auch in Form des Trios Strukturen begünstigen würde, bestand nicht. nicht gegeben. Das war ja auch keine Kaderorga- Gleichwohl übt nach wie vor das Konzept des 1843 nisation mit Unterstützerumfeld.“ ‚leaderless resistance‘ eine gewisse Faszination auf Rechtsextremisten aus. Die Vorstellung, als Teil einer größeren Bewegung einen gemeinsamen ee) Bewertung der damaligen Einschätzung großen ‚Krieg gegen das System‘ zu führen, könn- durch den Zeugen Schily te bei einigen rechtsextremistischen Einzelperso- Der Zeuge Schily hat sich zu der damals vorgenommenen nen oder Kleinstgruppen die Bereitschaft schüren, 1847 Einschätzung durch den Vizepräsidenten des BfV Frit- schwerste Straftaten zu begehen.“ sche wie folgt geäußert: „Mein Eindruck ist: Es war eine Fehleinschätzung d) Arbeitstagung der Verfassungsschutzbe- dieses Gefahrenpotenzials. Diese Gruppen - so hörden von Bund und Ländern am 9. Ok- eben auch diese Kleingruppe, die hier genannt tober 2003 wird - hat man eigentlich - glaube ich nach alle- Auf einer Arbeitstagung der Verfassungsschutzbehörden dem, was ich da nachvollziehen kann - immer von Bund und Ländern, die am 9. Oktober 2003 in Köln mehr so gesehen, dass die mehr ‚harmlosere Din- stattfand, wurde vor dem Hintergrund des verhinderten ge‘ machen, dass sie mal irgendwie eine Bomben- Sprengstoffanschlags durch Mitglieder der „Kamerad- attrappe oder scheußliche Nazi- und antisemitische schaft Süd“ erörtert, ob sich daraus Hinweise auf ähnliche Propaganda machen oder mal einen Brandanschlag Gruppierungen ableiten ließen, von denen eine Gefahr der machen. Aber dass diese Gruppe in der Lage ist, Entstehung terroristischer Strukturen im Rechtsextremis- Kapitalverbrechen zu begehen, das hat man nicht 1848 1844 mus in Deutschland ausgehe. Die Zeugin Dobersalzka, gesehen.“ die als Referatsleiterin im BfV im Zeitraum von 1998 bis Die Frage, ob die Gefahr des Rechtsextremismus nach 2006 für Rechtsextremismus zuständig war, hat ausge- dem 11. September 2001 unterschätzt worden sei, hat er führt, man sei nach dem Bekanntwerden des Falls Wiese verneint. Sie sei aber nicht so hoch eingeschätzt worden sehr alarmiert gewesen und habe diese Tagung kurzfristig wie die des islamistischen Terrorismus. Er glaube nicht, einberufen. Im Vorfeld dieser Tagung habe man einen dass der Rechtsextremismus in seiner Bedrohung von den Fragenkatalog an alle LfV versandt, in dem nach An- Sicherheitsbehörden unterschätzt worden sei. Es sei nur haltspunkten für weitere ähnliche Gruppen gefragt wor- 1845 das Ausmaß der Bedrohung nicht erkannt worden. den sei: „Wir hatten uns bestimmte Kriterien überlegt, die ich jetzt nicht mehr alle parat habe, und haben die- se Kriterien abgefragt. Also: Gibt es bei euch Per- 1846) BMI, Verfassungsschutzbericht 2003, S. 25. 1842) Dobersalzka, Protokoll-Nr. 72, S. 17. 1847) BMI, Verfassungsschutzbericht 2003, S. 41. 1843) Egerton, Protokoll-Nr. 70, S. 34. 1848) Ergebnisprotokoll der Arbeitstagung der Verfassungsschutzbe- 1844) Schily, Protokoll-Nr. 60, S. 72. hörden vom 10. Oktober 2003, MAT A BMI-4/43, Bl. 55-61 1845) Schily, Protokoll-Nr. 60, S. 72, 73. (VS-NfD).
Drucksache 17/14600 – 232 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode sonen, die Waffen beschaffen wollen? Gibt es bei „Ein wichtiger Faktor bei der Entstehung terroris- euch eine Gewaltdiskussion? - Es waren mehrere tischer Bestrebungen ist ein Gewalt bejahendes ähnliche Kriterien, wie sie jetzt für die RED ver- Klima in der rechtsextremistischen Szene. Die wendet werden. Und auf diese Abfrage haben wir Gewaltbereitschaft in der Neonazi- und von allen LfV eine schriftliche Antwort bekom- Skinheadszene ist sicherlich hoch. Dies kommt in men. Diese Fälle sind alle zusammengefasst wor- den Vorstrafen auch vieler Kameradschaftsange- 1849 den.“ höriger wegen Körperverletzung zum Ausdruck. Hierbei handelt es sich jedoch um die Bereitschaft Den Fragenkatalog beantwortete das Thüringer Landes- zu spontaner Gewalt, nicht jedoch zu geplanten amt für Verfassungsschutz mit Schreiben vom 6. Oktober terroristischen Aktionen. Die Bejahung von Ge- 2003. Zu der Frage nach Anhaltspunkten für Waffen- walt als Mittel zur Erreichung politischer Ziele ist bzw. Sprengstoffbesitz führte es aus, zwar sei eine erheb- nach wie vor nicht erkennbar. Anders als in den liche Zahl von Personen im Zusammenhang mit dem Jahren 1999/2000 wird derzeit keine intensive Besitz von Waffen im Datenbestand des Thüringer Lan- Gewalt bejahende Diskussion geführt. Die bisheri- desamtes für Verfassungsschutz vorhanden. Dabei hande- gen Reaktionen der rechtsextremistischen Szene le es sich jedoch nicht um aktuelle Fälle. Eine Entwick- lassen kaum Zustimmung zu beabsichtigten terro- lung hin zum Terrorismus sei in diesen Fällen nicht er- 1853 ristischen Aktionen des Wiese erkennen.“ kennbar. In Bezug auf Sprengstoff sei die Situation in Thüringen vergleichbar. Hier habe es in der Vergangen- Festgehalten wurde, dass die Verfassungsschutzbehörden heit gewisse Aktivitäten hinsichtlich der Durchführung die Beobachtung insbesondere der Gruppierungen, bei von Anschlägen bzw. der angestrebten Beschaffung von denen militante Aktionen möglich erschienen, verstärken Sprengmitteln gegeben. Anhaltspunkte hätten aber nicht sollten. Konkrete Gefährdungshinweise sollten unverzüg- verifiziert werden können bzw. hätten sich im Nachhinein lich der Polizei übermittelt werden. Das Ergebnisproto- 1854 als falsch erwiesen. Mit Blick auf die potenzielle Gefähr- koll wurde vom BKA voll inhaltlich mitgetragen. lichkeit von Sprengstoffen wurden fünf dem Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz bekannt gewordene Fälle dargestellt. Neben drei Fällen, die sich im Jahr 2000 e) Einschätzung durch das BKA ereignet hatten – hierunter u. a. ein Sprengstoffanschlag Das BKA, ebenfalls durch das BMI nach seiner Einschät- auf einen Döner-Imbiss in Eisenach durch Danny P. und zung befragt, verneinte in seinem Schreiben vom Robert H. am 10. August 2000 – und einem Ereignis aus 14. September 2003 gleichfalls die Existenz einer „Brau- dem Jahr 1997 fanden auch Böhnhardt, Mundlos und nen RAF“. Eine solche würde eine über Jahre gewachsene 1850 Zschäpe Erwähnung: festgefügte rechtsterroristische Organisation voraussetzen. Nach übereinstimmender Bewertung von BfV und BKA „26.01.1998, Durchsuchung bei Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe. Im Rahmen der seien in den zurückliegenden Jahren keine Anzeichen Exekutivmaßnahmen wurden u. a. diverse pyro- erkennbar, welche die Gründung oder die Existenz einer auf planmäßige Begehung schwerster Straftaten ausge- technische Gegenstände, chemische Substanzen, richteten dauerhaften Organisation belegten. Das BKA Kabel, Rohrstücke und vorbereitete Rohrbomben empfahl daher, den Begriff „Braune RAF“ zu vermeiden, sowie diverses Schriftgut aufgefunden. Die betrof- was aber nichts an der Gefährlichkeit sich kurzfristig fenen Personen sind aufgrund der Maßnahmen ‚abgetaucht‘. Das staatsanwaltliche Ermittlungs- zusammenschließender gewaltbereiter Täter ändere. verfahren ist zwischenzeitlich eingestellt worden. Hinsichtlich der Frage, ob die rechte Szene unter Kontrol- Der Aufenthalt dieser Personen ist nach wie vor le der Sicherheitsbehörden sei, verwies das BKA darauf, 1851 unbekannt.“ dass sich aus den vorliegenden Erkenntnissen keine Hin- weise auf terroristische Strukturen ableiten ließen. Wenn- Als Ergebnis der Arbeitstagung wurde festgestellt, dass gleich es einräumte, dass den Sicherheitsbehörden nicht Anzeichen für Anschlagsplanungen von Rechtsextremis- ten zu diesem Zeitpunkt nicht ersichtlich seien. Auch alle Entwicklungen in der rechten Szene bekannt würden, gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass sich innerhalb verwies es auf die Verfassungsschutzdienststellen, die in großem Umfang verdeckte Aufklärung betrieben. Seit von Gruppierungen konspirativ arbeitende Zirkel gebildet 1852 2000 habe es einzelne vollendete oder vorbereitete hätten. Die Verfassungsschutzbehörden gelangten zu Sprengstoffanschläge auf jüdische Friedhöfe, Asylbewer- folgender Bewertung: berunterkünfte und Geschäfte ausländischer Mitbürger gegeben. Diese hätten aber nach Art und Weise ihrer Ausführung bzw. Vorbereitung nicht die im Fall Wiese deutlich werdende Dimension gezeigt. Die Rahmenbedin- 1849) Dobersalzka, Protokoll-Nr. 72, S. 19. gungen für den erforderlichen rechtzeitigen und kontinu- 1850) Schreiben des TLfV vom 6. Oktober 2003, MAT A TH-3/6, Ordner 4 (Tgb.-Nr. 78/12 – GEHEIM), Bl. 23-26 (offen). 1851) Schreiben des TLfV vom 6. Oktober 2003, MAT A TH-3/6, Ordner 4 (Tgb.-Nr. 78/12 – GEHEIM), Bl. 26 (offen). 1852) Ergebnisprotokoll der Arbeitstagung der Verfassungsschutzbe- hörden vom 10. Oktober 2003, MAT A BMI-4/43, Bl. 55-61 1853) MAT A BMI-4/43, Bl. 59 (VS-NfD). (VS-NfD). 1854) MAT A BMI-4/43, Bl. 60, 61.