Abschlussbericht

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode                                – 243 –                                   Drucksache 17/14600 dd)      D. F.                                                            er vom Verfassungsschutz abgehört, weil er Zugang zum 1956 1944                                                               engeren Unterstützerkreis des Trios hatte. D. F.       ist der Bruder von Jacqueline Wohlleben und 1945 Schwager von Ralf Wohlleben.                 Von 2005 bis 2007 war        A. G. war vom 1. Januar 1996 bis zum 30. April 1997 1946 er Besitzer eines Lokals in Oberweißbach,                   in dem am     Angehöriger der Bundeswehr im Instandsetzungsbatail- 1957 18. März 2006 eine Veranstaltung der rechten Szene                        lon 220 in Dornstadt.              Ursprünglich war seine Grund- 1947 durch Patrick W. angemeldet wurde.                   Er hatte eine lose   wehrdienstzeit auf zwölf Monate festgesetzt, aufgrund Beziehung zu Beate Zschäpe, die nach eigenen Aussagen                     einer Gesetzesänderung verkürzte sich diese Zeit jedoch 1948 nur ein paar Wochen andauerte,                   und kannte Mundlos       auf zehn Monate, weshalb G. am 2. Januar 1996 einen und Böhnhardt seit 1992 durch den Jugendklub                              entsprechenden Änderungsbescheid zum Einberufungsbe- 1949                                                                             1958 Winzerla.         Außerdem kannte er den Vater der ermorde-               scheid erhielt.          Am 5. September 1996 beantragte G. ten Michèle Kiesewetter, der Pächter oder Besitzer des                    den freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst für sechs Mona- 1950                                 1959 Gasthofes „Kräutergarten“ war.                                            te.      Die Ableistung des freiwilligen Wehrdienstes wur- 1960 de von seinen Vorgesetzten befürwortet,                 sodass er eine F. leistete seinen Grundwehrdienst vom 1. Juli 1994 bis sechsmonatige Weiterverpflichtung als Elektronikmecha- zum 30. Juni 1995 in der 2. Kompanie des Gebirgsjäger-                                       1961 1951                         niker einging. bataillons 231 in Bad Reichenhall. G. wurde am 29. November 1996 mit Wirkung zum In der Zeit vom 3. November 1994 bis zum                                                                                                     1962 1. Dezember 1996 vom Gefreiten zum Obergefreiten 9. November 1994 sowie vom 18. November 1994 bis und am 24. März 1997 mit Wirkung zum 1. April 1997 zum 2. Dezember 1994 blieb er dem Bundeswehrdienst                                                   1963 zum Hauptgefreiten               befördert. Gleichwohl wurde in schuldhaft fern. F. verlor für diesen Zeitraum seine Bezü- 1952                                                                  G.‘s Dienstzeugnis vermerkt, dass seine Führung lediglich ge.      Zusätzlich musste er eine Disziplinarbuße in Höhe                                           1964 1953                                     „befriedigend“ war.               Im Fragebogen zur Mobilma- von 150 DM entrichten. chungsverwendung gab G. an, dass er bereit sei, sich 1965 Aus dem Dienstzeugnis geht hervor, dass die privaten                      weiter für die Bundeswehr zu engagieren. Probleme des Soldaten sich auf seine dienstliche Tätigkeit Im September 1997 wurde ein verhängtes Strafur- übertrugen. Die Leistungen als Gebirgsjäger und die Füh-                                      1966 1954                    teil/Strafbefehl          gegen G. vom Kreiswehrersatzamt rung wurden als mangelhaft beurteilt.                  F. wurde nicht Chemnitz vermerkt. Die Option, den Wehrpflichtigen befördert. „nicht zum Wehrdienst heranzuziehen“, wie auf dem Formularblatt vorgegeben, wurde jedoch nicht gewählt. ee)      A. G.                                                            Vielmehr wurde die andere Option bevorzugt, den Wehr- dienstpflichtigen „weiterhin zum Wehrdienst heranzuzie- A. G. spielte ab 2001 als Gitarrist in der Band „Noie Wer-                hen“.   1967 te“. Er stammt aus dem einstigen Netzwerk „Blood & Honour“ in Sachsen und zog vor einigen Jahren nach                        G. wurde von Seiten der Bundeswehr und des MAD nicht 1955 Baden-Württemberg.                 Zwischen 2000 und 2002 wurde           als Extremist erkannt oder ist diesen nicht als solcher 1944)    D. F. hat im Rahmen der Gewährung rechtlichen Gehörs zu          1956)     LKA Baden-Württemberg vom 24. Januar 2013, Bericht zu diesem, Abschnitt Stellung genommen.                                       Erkenntnissen über NSU-Bezüge nach Baden-Württemberg 1945)    Zeugenvernehmung des D. H. F. vom 16. Januar 2012, MAT A                   (Stand: Januar 2013), MAT A GBA-13, Bl. 53 ff. (148). BY-14/1c, Bl. 363 ff (363).                                      1957)     Wehrdienstbescheinigung vom 22. April 1997, MAT A BMVg- 1946)    Zeugenvernehmung des D. H. F. vom 16. Januar 2012, MAT A                   3a, Bl. 264. BY-14/1c, Bl. 363 ff. (365).                                     1958)     Änderungsbescheid        zum     Einberufungsbescheid    vom 1947)    Zeugenvernehmung des D. H. F. vom 16. Januar 2012, MAT A                   2. Januar 1996, MAT A BMVg-3a, Bl. 249. BY-14/1c, Bl. 363 ff. (368).                                     1959)     Antrag und Verpflichtungserklärung vom 5. September 1996, 1948)    Zeugenvernehmung des D. H. F. vom 16. Januar 2012, MAT A                   MAT A BMVg-3a, Bl. 259. BY-14/1c, Bl. 363 ff. (370).                                     1960)     Antrag und Verpflichtungserklärung vom 5. September 1996, 1949)    Zeugenvernehmung des D. H. F. vom 16. Januar 2012, MAT A                   MAT        A      BMVg-3a,        Bl.   259;     Abgabenach- BY-14/1c, Bl. 363 ff. (391).                                               richt/Zwischenbescheid vom 25. September 1996, MAT A BMVg-3a, Bl. 261. 1950)    Zeugenvernehmung des D. H. F. vom 16. Januar 2012, MAT A BY-14/1c, Bl. 363 ff. (369).                                     1961)     Dienstzeugnis vom 22. April 1997, MAT A BMVg-3a, Bl. 265. 1951)    Wehrdienstbescheinigung vom 18. Mai 1995, MAT A BMVg-            1962)     Beförderungsbescheid vom 29. November 1996, MAT A 3a, Bl. 186.                                                               BMVg-3a, Bl. 262. 1952)    Schreiben vom 14. Dezember 1994, MAT A BMVg-3a, Bl.              1963)     Beförderungsbescheid vom 24. März 1997, MAT A BMVg-3a, 181; Änderungsmeldung Soldaten vom 16. Dezember 1994,                      Bl. 263. MAT A BMVg-3a, Bl. 183.                                          1964)     Dienstzeugnis vom 22. April 1997, MAT A BMVg-3a, Bl. 265. 1953)    Schreiben vom 18. Dezember 1994, MAT A BMVg-3a, Bl.              1965)     Fragebogen zur Mobilmachungsverwendung, MAT A BMVg- 182.                                                                       3a, Bl. 268. 1954)    Dienstzeugnis vom 20. Juni 1995, MAT A BMVg-3a, Bl. 188.         1966)     Aus den Akten geht nicht hervor, wegen welcher Tat ein Straf- 1955)    Anschreiben des IM BW vom 27. August 2012, MAT A BW-                       befehl bzw. Strafurteil ergangen ist. 8/3, Bl. 1 ff. (3).                                              1967)     MAT A BMVg-3a, Bl. 274.
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Drucksache 17/14600                                               – 244 –                     Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode durch sein Verhalten aufgefallen. Dafür spricht auch seine             gg)     M. G. 16-monatige Wehrdienstzeit und die Beförderungen. Eine Telefonnummer von M. G. ist auf der Telefonliste von Mundlos vermerkt. M. G. gehörte der „HNG“ an und ff)     B. G.                                                          war mit Birger D. und Ursula Müller gut bekannt. Direk- 1977 ten Kontakt zum Trio hatte er nicht. G. war in den Jahren 1997 bis 2000 in der „Kamerad- schaft Kassel“ aktiv, die von seinem Stiefbruder geleitet              G. leistete vom 1. Juli 1993 bis zum 30. Juni 1994 seinen wurde. Nach eigenen Angaben war er während seiner                      Grundwehrdienst in der Bundeswehr und war als Flieger 1968 Bundeswehrzeit dort nicht mehr tätig,                hatte jedoch      in der 13. Kompanie Luftwaffenausbildungsregiment 2 1969                     1978 noch Kontakt zu Personen aus der rechten Szene.                 Für    eingesetzt.       Erkenntnisse des MAD oder des BMVg zu das LfV Hessen war er von 2001 bis Mitte 2007 als V-                   extremistischen Gesinnungen sind nicht ersichtlich. 1970 Mann tätig. G. leistete vom 2. Januar 2002 bis zum 31. Oktober 2002                hh)     J. H. seinen Wehrdienst als Ladeschütze sowie als Wach- und J. H. war eine Kontaktperson des Trios bis 1998/99 und Sicherungssoldat in der 2. Kompanie des Panzerbatail- 1971                                                          enger Freund von Ralf Wohlleben. H. tätigte Kurierdiens- lons 64. te für das Trio im Auftrag von Wohlleben und wurde seit 1979 Nach einer Verkürzung des Grundwehrdienstes von zehn                   April 1998 vom LKA TH durch TKÜ überwacht. auf neun Monate, welche am 1. Januar 2002 in Kraft trat, J. H.      war         vom       4. Januar 1999        bis       zum erhielt G. am 2. Februar 2002 einen entsprechenden Än- 1972              19. November 1999 Grundwehrdienstleistender im Pan- derungsbescheid zum Einberufungsbescheid.                 G. bean- zergrenadierbataillon 352, Mellrichstadt und dort als tragte daraufhin am 4. September 2002 eine Verlängerung                                             1980 Richtschütze eingesetzt. seiner Wehrdienstzeit um einen Monat, was ihm mit 1973 Schreiben vom 19. September 2002 bewilligt wurde.                      Da er seinen Dienst aufgrund eigenmächtiger Abwesen- heit erst am 23. Januar 1999 antrat, wurde seine Dienst- Am 27. Juli 2002 wurde G. mit Wirkung zum 1. Juli 2002 1974               zeit mit Verfügung des Befehlshabers Wehrbereich vom Gefreiten zum Obergefreiten befördert.               In seinem VI/Kommandeur              1. Gebirgsdivision          bis       zum Dienstzeugnis vom 19. Oktober 2002 erhielt G. die Note                                                         1981 1975                                                            19. November 1999 verlängert.                  Aus einem hand- „gut“.      Der Hauptmann Ullwig führte im Dienstzeugnis schriftlichen Vermerk des Kreiswehrersatzamtes Gera aus: vom 16. Juni 1999 ergibt sich, dass H. einen Antrag auf „Seine Leistungen haben stets meine volle Aner-                    Kriegsdienstverweigerung (KDV-Antrag) gestellt hatte kennung gefunden. Zu jeder Zeit hat er seine Auf-                  und daher der Meinung war, dem Dienst fernbleiben zu 1982 gaben zu meiner vollsten Zufriedenheit erfüllt.                    dürfen. Ich bedauere diesen wertvollen Mitarbeiter zu ver-                 Am 30. Juni 1999 wurde H. mit Wirkung                            zum 1976                                                                                                        1983 lieren.“                                                           1. Juli 1999 zum Obergefreiten befördert. 1984 Obwohl G. vor seiner Bundeswehrzeit in der rechten                     Der MAD befragte im August/September 1999                       H. zu Szene aktiv war und ab dem Jahr 2000 strafrechtlich in                 seinen Kontakten in die rechte Szene und explizit zum Erscheinung trat, liegen in den Akten weder Erkenntnisse               Trio. In dieser Befragung räumte er ein, für das Trio Ku- 1985 des MAD noch des BMVg zu seiner rechten Gesinnung                      rierdienste       geleistet       zu      haben.          In      der vor. 1977)   Vermerk des BKA vom 19. Juli 2012, MAT A GBA-4/34, Bl. 1968)   Zeugenvernehmung des B. G. vom 26. April 2012 durch das                155 ff. (175). BKA, MAT A GBA-4/17b, Bl. 3 ff. (5).                           1978)   Wehrdienstbescheinigung, MAT A BMVg-7/4, Bl. 80. 1969)   Zeugenvernehmung des B. G. vom 26. April 2012 durch das        1979)   Gutachten der Schäfer-Kommission, Bl. 141. BKA, MAT A GBA-4/17b, Bl. 3 ff. (7). 1980)   Wehrdienstbescheinigung vom 17. November 1999, MAT A 1970)   Zeugenvernehmung des B. G. vom 26. April 2012 durch das                BMVg-3a, Bl. 333; Dienstzeugnis vom 19. November 1999, BKA, MAT A GBA-4/17b, Bl. 3 ff. (7).                                   MAT A BMVg-3a, Bl. 335. 1971)   Dienstzeugnis des B. G. vom 19. Oktober 2002, MAT A            1981)   Schreiben bzgl. des Nachdienens der Wehrpflichtzeit vom BMVg-3a, Bl. 210, 211.                                                 20. Oktober 1999, MAT A BMVg-3a, Bl. 328, 329. 1972)   Änderungsbescheid     zum     Einberufungsbescheid      vom    1982)   Handschriftlicher Vermerk vom 16. Juni 1999, MAT A BMVg- 2. Februar 2002, MAT A BMVg-3a, Bl. 222.                               3a, Bl. 319. 1973)   Änderungsbescheid zum Einberufungsbescheid vom 19. Sep-        1983)   Beförderungsschreiben vom 30. Juni 1999, MAT A BMVg-3a, tember 2002, MAT A BMVg-3a, Bl. 214.                                   Bl. 320. 1974)   Beförderungsschreiben vom 27. Juni 2002, MAT A BMVg-3a,        1984)   Datum des Befragungsberichts: 15. September 1999, laut Bl. 217.                                                               VERANDA-Eintrag Tag der Befragung möglicherweise der 1975)   Dienstzeugnis des B. G. vom 19. Oktober 2002, MAT A                    24. August 1999; laut VERANDA-Eintrag erste Befragung des BMVg-3a, Bl. 210, 211.                                                 H. wohl bereits am 1. Juni 1999 (liegt dem Untersuchungsaus- 1976)   Dienstzeugnis vom 19. Oktober 2002, MAT A BMVg-3a, Bl.                 schuss nicht vor), MAT A MAD-2/3, Bl. 4 ff. 210, 211.                                                      1985)   Näheres hierzu unter E.VI.2.c).
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode                            – 245 –                                Drucksache 17/14600 Sachverhaltsdarstellung zur Befragung wurde außerdem                        „Herr Obergefreiter H. zeichnet sich durch einen vermerkt:                                                                   guten Leistungswillen und Einsatzbereitschaft aus. Sein Auftreten ist von Kameradschaft geprägt und „Angesprochen auf Bw-Angehörige aus dem bringt ihm die Anerkennung und den Respekt aller Raum JENA äusserte VP mit süffisantem Lächeln:                                1991 ein.“ Sie nenne wie schon erwähnt keine Namen. Weil sie derzeit über wenig Freizeit verfüge, habe sie ii)       M. H. keinen Kontakt. Sie habe auch derzeit weniger Kontakt zur NPD, Schwerpunkt seien persönliche                    M. H. führte die sächsische Sektion der „Hammerskins“ Interessen. Seit der letzten Befragung hätte sie an               an. keiner NPD-Veranstaltung teilgenommen. Nach der Bundeswehrzeit, wenn sie wieder mehr Zeit                     H. leistete seinen Grundwehrdienst vom 1. Januar 1997 bis zum 22. August 1997 in der 3. Kompanie des Panzer- habe und in der Spedition arbeite, werde dies wie- grenadierbataillons 381, als Richtschütze in Bad Franken- der der Fall sein. […] Er stimme mit den Thesen hausen und später in der 4. Kompanie des Panzergrenadi- der NPD überein und werde nach der Bundes-                                                                     1992 1986                            erbataillons 381 als Panzergrenadier.             Ursprünglich war wehrzeit wieder aktiv werden.“ sein Grundwehrdienst bis zum 31. Oktober 1997 ange- 1993 Weiter wurde über die Vernehmung mit H. vermerkt:                     setzt.        H. erklärte sich zudem am 10. Oktober 1996 bereit, während der Grundwehrzeit an besonderen Aus- „Es bestünden Verbindungen zur ‚Kameradschaft landsverwendungen teilzunehmen. Eine entsprechende JENA‘ sowie freundschaftliche Verbindungen zur                                                                                    1994 Verwendung lässt sich den Akten nicht entnehmen. ‚THS‘-Kameradschaft. Er sei auch nicht bereit, Mit Wirkung zum 1. Juli 1997 wurde H. zum Obergefrei- sich von diesen Gruppierungen zu distanzie-                                          1995 1987                                                        ten befördert. ren.“ Am 22. August 1997 erhielt H. seine fristlose Entlassung H. gab an, das Trio habe sich bereits auf der Stufe von gem. § 29 Abs. 2 Nr. 6 des Wehrpflichtgesetzes aus dem Rechtsterroristen bewegt. Auch er befürworte derartige                                         1996 Bundeswehrdienst.             Vorangegangen war dieser Ent- Aktionen und würde wieder klassische Unterstützerfunk- 1988                                                  scheidung eine in der Nacht vom 17. zum 18. August tionen leisten. 1997 durchgeführte Polizeikontrolle seines Pkws. Bei Eine entsprechende Benachrichtigung an die personalbe-                dieser wurden mehrere E-Mails mit NS-Inhalt sowie Fo- arbeitende Dienststelle durch den MAD, dass H. als Ex-                tos gefunden, auf denen H. bei einem Konzert von rechts- tremist bekannt sei, erfolgte laut VERANDA-Auszug des                 radikalen Skinheads in Ungarn den „Hitlergruß“ zeig- 1997 MAD am 23. August 1999. Ein verfassungsfeindlicher                    te. Hintergrund wurde mit „ja“ vermerkt. Im Juni 1996 wur- 1989   Dieser Sachverhalt wurde der Bundeswehr von der Poli- de eine sog. „Absicherungsberatung“ vorgenommen. zei mitgeteilt. Daraufhin erging am 18. August 1997 ein Am 4. November 1999 wurde mit H. im Auftrag der per- Beschluss des Truppendienstgerichtes Süd, 1. Kammer, in sonalbearbeitenden Stelle durch den Kompaniechef ein welchem die Durchsuchung des Spindes, der privaten Personalgespräch geführt. In diesem wurde ihm eröffnet, Behältnisse und der Dienststube H.s angeordnet wur- dass er nach Erkenntnissen des MAD als Extremist er-                       1998 de.       Aufgrund der bei der ebenfalls am 18. August 1997 kannt sei. Eine disziplinare Prüfung ergebe derzeit keinen durchgeführten Durchsuchung gefundenen und beschlag- Handlungsbedarf, eine Nichteignung für seinen Dienst- nahmten Gegenstände bestätigte sich der Verdacht, H. posten liege nicht vor. Eine weitere Förderung und Beför- derung sowie Weiterverpflichtung als FWDL oder SaZ wurde ausgeschlossen, genauso wie eine Auslandsver- 1990 wendung. Eine Äußerung durch H. erfolgte nicht. Im Dienstzeugnis vom 19. November 1999 wurde er insgesamt mit „gut“ bewertet. Insbesondere wird ausge- führt:                                                                1991)     Dienstzeugnis vom 19. November 1999, MAT A BMVg-3a, Bl. 335. 1992)     Versetzungsverfügung vom 31. Oktober 1997, MAT A BMVg- 7/2, Bl. 23. 1993)     Ärztliche Mitteilung für Personalakte vom 1. Januar 1997, MAT A BMVg-7/2, Bl. 15. 1986)   Aussage      des    Befragten vom     15. September 1999/     1994)     Erklärung zum freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst und zur 24. August 1999, MAT A MAD-2/3, Bl. 9 ff. (9, 10).                      Bereitschaft für eine Teilnahme an besonderen Auslandsver- 1987)   Aussage      des    Befragten vom     15. September 1999/               wendungen, MAT A BMVg-7/2, Bl. 11 f. (12). 24. August 1999, MAT A MAD-2/3, Bl. 9 ff. (10).               1995)     Beförderungsschreiben vom 30. Juni 1997, MAT A BMVg-7/2, 1988)   Aussage      des    Befragten vom     15. September 1999/               Bl. 24. 24. August 1999, MAT A MAD-2/3, Bl. 9 ff. (11, 12); Näheres   1996)     Bescheid vom 22. August 1997, MAT A BMVg-7/2, Bl. 43 f. hierzu unter E.VI.2.c).                                       1997)     Beschluss      des    Truppendienstgerichts   Süd     vom 1989)   VERANDA-Auszug des MAD, MAT A MAD-2/3, Bl. 6, 7.                        18. August 1997, MAT A BMVg-7/2, Bl. 29. 1990)   Vermerk über ein Personalgespräch vom 4. November 1999,       1998)     Beschluss      des    Truppendienstgerichts   Süd     vom MAT A BMVg-3a, Bl. 331.                                                 18. August 1997, MAT A BMVg-7/2, Bl. 29.
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Drucksache 17/14600                                                   – 246 –                    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode besitze nationalsozialistische Symbole und Materialien                         lergrußes‘ zu erkennen ist. Weiterhin ist er Mither- 1999 und pflege Kontakte in die rechtsextremistische Szene.                         ausgeber und Verteiler der Zeitschrift Hass Atta- cke, in der über Musikgruppen berichtet wird, die Am 19. August 1997 wurde H. durch den Hauptmann W. 2000                   eindeutig der rechtsextremen Szene zuzuordnen bzw. durch den Hauptmann S. vernommen.                        Den Vor- sind. Weiterhin verstieß er gegen das Kriegswaf- wurf des Hptm. S., dass sich H. aktiv in der rechtsextre- fenkontrollgesetz durch den illegalen Besitz von 6 mistischen Szene betätige, stritt H. in der Vernehmung ab, Schuß Gewehrmunition, die ebenfalls durch die bestätigte aber, dass er Herausgeber der Zeitschrift Hass Polizei sichergestellt wurden. […] Attacke sei. Jedoch würden in dieser, obwohl als Fanzine in der Skinhead-Szene vertrieben, weder politische Moti-                       Nach Sachlage ist OG H. der rechtsextremen Sze- vationen begründet, noch rechtsradikales Gedankengut                           ne zuzuordnen. Die Entlassung gem. § 29 Abs. 1 2001                                                                                                                   2006 verbreitet.          Am 20. August 1997 fand eine weitere                      Nr. 6 WPflG wird beantragt und befürwortet.“ 2002 Vernehmung H.s durch den Hptm. S. statt.                    Auch wur- Daraufhin veranlasste das Wehrbereichskommando nach de dessen Stubenkamerad Thomas H. am 19. August 1997 § 29 Abs. 2 Nr. 6 des (WPflG) die Entlassung H.s aus der durch den Oberleutnant S. vernommen. Diesem seien Bundeswehr. In seinem Entlassungsschreiben wird zur jedoch keine rechtsextremistischen Aktivitäten H.s aufge- 2003                                                               Begründung u. a. neben den von Hptm. W. schon genann- fallen. ten Vorwürfen aufgeführt: Am 19. August 1997 wurde durch den Hptm. W. eine „Jeder Soldat hat die Pflicht, der Bundesrepublik Kurzbeurteilung H.s abgegeben, in der er H. wie folgt Deutschland treu zu dienen […] und für die Erhal- beschrieb: tung der freiheitlichen demokratischen Grundord- „OG H. hat sich problemlos in der Kompaniefüh-                             nung einzutreten […]. Nach Ihrem Verhalten sind rungsgruppe der 4./PzGrenBtl 381 integriert. Sei-                          Sie der rechtsradikalen Szene zuzuordnen und bie- nen Kameraden gegenüber verhält er sich stets                              ten keine Gewähr dafür, den genannten Pflichten korrekt und ist ein guter Kamerad. Seine dienstli-                         nachzukommen. chen Leistungen als Kraftfahrer B sind gut und ge- Die militärische Ordnung wäre im Falle Ihres Ver- ben zu keinerlei Kritik Anlaß. In und außer Dienst                                                                      2007 bleibens im Dienst ernstlich gefährdet.“ gibt er sich stets korrekt. Aufträge hat er bisher zur vollsten Zufriedenheit seiner Vorgesetzten erle-                       Darüber hinaus verlor H. nach § 30 Wehrpflichtgesetz 2008 digt. In sowie außer Dienst gab es keine Anlässe                       seinen Dienstgrad. 2004 zur Klage.“ Auch der MAD hatte zahlreiche Erkenntnisse zur Person Am 20. August 1997 wurde durch den Hptm. W. dem                            H., die sich nicht allein auf dessen Wehrdienstzeit be- 2009 Wehrbereichskommando VII. und 13. Panzergrenadierdi-                       schränken.        So gewann der MAD auch Informationen vision der Antrag auf Entlassung H.s gem. § 29 Abs. 1                      zu H., als dieser als Leiter der „Hammerskin-Sektion“ 2005 Nr.6 WPflG gestellt.             Hierin wird ausgeführt:                   Sachsen agierte. Hierbei wurde auch erkennbar, dass H. – wie auch andere Führungspersonen in der rechtsextremis- „Bei o. g. Soldaten wurden durch die Polizei Bil- tischen Szene – eine Affinität zur Waffen- und Schieß- der sichergestellt, auf denen der Soldat u. a. auf ei-                                                         2010 ausbildung in der Bundeswehr hat. nem Konzert der Nationalsozialistischen Skins von Viharsarok in Ungarn beim Praktizieren des ‚Hit- jj)     Dr. Claus Nordbruch Dr. Claus Nordbruch ist ein „rechtsgerichteter Publi- 2011                                             2012 1999)    Durchsuchungs-          und    Sicherstellungsprotokoll    vom zist“ , der seit etwa 1986 in Südafrika lebt.              Er tritt 21. August 1997, MAT A BMVg-7/2, Bl. 30.                          beispielsweise als Referent auf verschiedenen Veranstal- 2000)    Niederschrift über die Vernehmung eines Soldaten vom              tungen von einschlägigen Organisationen auf oder ver- 19. August 1997, MAT A BMVg-7/2, Bl. 31; aufgrund der Un- vollständigkeit der Personalakte an dieser Stelle, kann den Do- kumenten nicht der Inhalt der Vernehmung mit W. entnommen werden;                                                           2006)   Schreiben vom 20. August 1997, MAT A BMVg-7/2, Bl. 25, Niederschrift über die Vernehmung eines Soldaten vom                      26. 19. August 1997, MAT A BMVg-7/2, Bl. 35 ff.                       2007)   Bescheid vom 22. August 1997, MAT A BMVg-7/2, Bl. 43 f. 2001)    Niederschrift über die Vernehmung eines Soldaten vom                      (44). 19. August 1997, MAT A BMVg-7/2, Bl. 35 ff. (37).                 2008)   Bescheid vom 22. August 1997, MAT A BMVg-7/2, Bl. 43 f. 2002)    Niederschrift über die Vernehmung eines Soldaten vom                      (44). 20. August 1997, MAT A BMVg-7/2, Bl. 38; auch an dieser           2009)   MAD, MAT A MAD-2/8 (Tgb.-Nr. 215/13 - GEHEIM), Bl. 18. Stelle ist die Personalakte unvollständig und der Vernehmungs-    2010)   Aktenvermerk vom 15. März 2000, MAT A MAD-2/8, Pa- inhalt nicht Bestandteil der Akte.                                        ket12.4 (VS-VERTRAULICH) (Tgb.-Nr. 215/13 - GEHEIM), 2003)    Niederschrift über die Vernehmung eines Zeugen vom                        Bl. 114. 19. August 1997, MAT A BMVg-7/2, Bl. 32.                          2011)   Schlussbericht: Komplexverfahren „Landser“ des Generalbun- 2004)    Kurzbeurteilung vom 19. August 1997, MAT A BMVg-7/2,                      desanwaltes beim Bundesgerichtshof vom 15. Januar 2001, Bl. 34.                                                                   MAT A SN-2/3-14, Bl. 95. 2005)    Schreiben vom 20. August 1997, MAT A BMVg-7/2, Bl. 25,            2012)   E-Mailverkehr zur BKA-Anfrage um „Amtshilfe“ bzgl. Neona- 26.                                                                       zi-Aktivitäten in ZAF, MAT A BND-3/1a, Bl. 242.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode                                – 247 –                              Drucksache 17/14600 2029 fasst Artikel, die etwa in der Deutschen Stimme veröffent-                22. August 1985.           Mit Wirkung vom 1. Juli 1985 wur- 2013                                                                                                       2030 licht wurden.           Auch referierte Dr. Nordbruch im Jahr             de Dr. Nordbruch zum Leutnant befördert. 2014 1999 vor Anhängern des „THS“.                     Durch ihn soll eine Durch Verfügung des Personalstammamtes der Bundes- internationale Verbindung zu Unterstützern des NSU- 2015                                  wehr vom 18. Dezember 1985 wurde Dr. Nordbruch dann Umfelds bestanden haben.                  Dr. Nordbruch rief bei- jedoch vom Studium der Pädagogik an der Universität der spielsweise in einem Neonazi-Fanzine zu Treffen in Afri- 2016                  Bundeswehr in München abgelöst. Ablösungsgrund war ka und dem Gebrauch von Waffen auf.                      In Südafrika der Vorwurf, in der Nacht vom 29. auf den 30. August sollen Schulungen für den militärischen Bereich für „mit- 2017           1985 bei einer Feier mit anderen Soldaten Schallplatten teldeutsche Jugendliche“ stattgefunden haben.                   André mit Reden von Hitler, Göring und Goebbels sowie mit Kapke und M. B. sollen beispielsweise im August 1998 zu Märschen und Marschliedern aus dem Dritten Reich ge- einem „Arbeitseinsatz“ zu Dr. Nordbruch nach Südafrika 2018                                                     spielt und dazu gesungen zu haben. Ferner sollen Gesprä- gereist sein.         Südafrika soll weiterhin als Fluchtort für 2019                         che mit rassistischen und obszönen Inhalten bezüglich das Trio vorgesehen gewesen sein.                 Auch zu Wohlleben 2020                               jüdischer Frauen geführt worden und „Sieg Heil“-Rufe hatte Dr. Nordbruch Kontakt.                                                              2031 erfolgt sein.          Insofern bestand der Verdacht, dass Dr. Nordbruch war vom 1. Juli 1982 bis zum 30. Juni                       Dr. Nordbruch mit den „nationalsozialistischen Erschei- 2021                                        2022 1986         Angehöriger der Bundeswehr . Ursprünglich                    nungsformen und Ansichten“ sympathisierte und damit an 2032 hatte Dr. Nordbruch sich auf zwölf Jahre in der Laufbahn                  einem „Charaktermangel“ leide.              Zusätzlich wurde die der Offiziere des Truppendienstes mit Studium verpflich-                  Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft München I we- 2023 tet.                                                                      gen des Verdachts von Straftaten nach den §§ 86a, 130 2033 StGB abgegeben. Vom 19. Oktober 1982 bis zum 26. März 1983 nahm 2034 Dr. Nordbruch an einem Offizieranwärterlehrgang teil                      Zum 30. Juni 1986 erfolgte der Dienstaustritt. 2024 und absolvierte diesen mit der Offiziersprüfung.                   Am 2025   Das Strafverfahren gegen Dr. Nordbruch wurde mit Ver- 18. Mai 1983 wurde er zum Fahnenjunker befördert. fügung der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Mün- Vom 4. Juli 1983 bis zum 30. September 1983 war er als                                                                   2035 2026                                          chen I vom 15. Januar 1986 eingestellt. Gruppenführer tätig.             Am 7. Februar 1984 erfolgte die 2027 Beförderung zum Fähnrich , am 12. November 1984 2028 zum Oberfähnrich.              Eine Neufestsetzung der Dienstzeit         kk)     M. P. auf sechs Jahre (bis zum 30. Juni 1988) erfolgte am M. P. besuchte Jan Werner am 11. Februar 2002 in der Untersuchungshaft. Im Jahr 1998 wollte seine Ehefrau A. P. Beate Zschäpe nach dem Untertauchen des Trios 2036 ihren Bundespersonalausweis zur Verfügung stellen. 2013)     BfV, Ausführungen zu NPD-Bezügen der Verfahrensbeteiligten      P. ist seit Jahren in der rechten Szene aktiv und betreibt 2037 des GBA im Fall „NSU“, MAT A GBA-16a, Bl. 218.                  einen rechten Szeneladen in Aue.                 Zuvor betrieb P. 2014)     Henze, Wortprotokoll über die 5. Sitzung des Untersuchungs-     einen Szeneladen in Limbach. Er gründete im Jahr 1994 ausschusses „Rechtsterrorismus und Behördenhandeln“ des         die rechte Szeneband „AEG“ („Auf eigene Gefahr“).               2038 Thüringer Landtags vom 23. April 2012, MAT B TH-1/1, Bl. 39. Zudem war er in der „Blood & Honour“-Gruppierung Sachsen aktives Mitglied. Zu P. liegen ab 1991 bis 2008 2015)     Vermerk vom 6. Dezember 2011, Bezüge im NSU-Komplex zur NPD- und in das Ausland, MAT A BK-4h, Bl. 54.               eine Vielzahl von Eintragungen zu Staatsschutzdelikten in 2016)     MAT A BKA-2/5, Bl. 115.                                         Sachsen vor, häufig im Zusammenhang mit seinem Ge- 2017)     Sachstandsbericht zu Ralf Wohlleben vom 4. Juni 2012, Nach- richtendienstliche Erkenntnisse des Landesamtes für Verfas- sungsschutz, MAT A BY-14/1e, Bl. 155. 2018)     Sachstandsbericht zu Ralf Wohlleben vom 4. Juni 2012, Nach-     2029)   Mitteilung über die Dauer des Dienstverhältnisses, MAT A richtendienstliche Erkenntnisse des Landesamtes für Verfas-             BMVg-3b, Bl. 389. sungsschutz, MAT A BY-14/1e, Bl. 155. 2030)   Ernennung durch den Bundesminister der Verteidigung, MAT 2019)     Vermerk vom 6. Dezember 2011, Bezüge im NSU-Komplex                     A BMVg-3b, Bl. 552. zur NPD- und in das Ausland, MAT A BK-4h, Bl. 54. 2031)   Ablösung vom Studium, MAT A BMVg-3b, Bl. 396 f. 2020)     Sprechzettel ST BAO „Trio“ vom 2. Januar 2012, MAT A BMI-5-0076, Bl. 338 ff. (352).                                  2032)   Ablösung vom Studium, MAT A BMVg-3b, Bl. 396 f (397). 2021)     Wehrdienstzeitbescheinigung, MAT A BMVg-3b, Bl. 409.            2033)   Abgabe an die Staatsanwaltschaft, MAT A BMVg-3b, Bl. 560 f. 2022)     Ernennung durch Bundesminister der Verteidigung, MAT A BMVg-3b, Bl. 486                                                2034)   Wehrdienstzeitbescheinigung, MAT A BMVg-3b, Bl. 409. 2023)     Zusatzfragebogen zum Bewerbungsbogen, Anlage 7, MAT A           2035)   Verfügung Ermittlungsverfahren u. a. gegen N., StA München, BMVg-3b, Bl. 371.                                                       MAT A BMVg-3b, Bl. 450 f. 2024)     Lehrgangszeugnis, MAT A BMVg-3b, Bl. 374.                       2036)   Rechtsextreme Bestrebungen in Königs Wusterhausen aus dem Jahr 1998, MAT A BB-1, PDF-Bl. 34 ff. (36). 2025)     Planstelleneinweisung, MAT A BMVg-3b, Bl. 527. 2037)   Schreiben der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucher- 2026)     Nachweis- und Beurteilungsvermerk über Truppenverwendung,               schutz Berlin vom 19. April 2013, MAT A BE-3/11, Bl. 1; MAT A BMVg-3b, Bl. 381.                                                 Schreiben des LKA Thüringen vom 29. Juni 2000, MAT A TH- 2027)     Planstelleneinweisung, MAT A BMVg-3b, Bl. 539.                          1/15, Bl. 29 ff. (32). 2028)     Planstelleneinweisung, MAT A BMVg-3b, Bl. 545                   2038)   Vermerk des LKA Sachsen, MAT A SN-2/3-5, Bl. 71.
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Drucksache 17/14600                                               – 248 –                   Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode 2039 werbe.       Im Jahr 1991 wurde er zudem wegen Landfrie-               Weiterführende Hinweise zu Verbindungen von Petereit 2050 densbruch verurteilt, im Jahr 1992/1993 wegen Volksver-                zum NSU liegen nicht vor. 2040 hetzung. Petereit leistete vom 1. September 1999 bis zum 31. Juli 2051 P.     leistete      vom         1. Januar 1991        bis     zum     2001 Wehrdienst           bei der 1. bzw. 3. Kompanie des 2052 31. Dezember 1991 seinen Grundwehrdienst zunächst im                   Panzerflugabwehrkanonenbataillons 141.                 Zuletzt wur- 2053 Panzergrenadierbataillon 62 und ab dem 27. März 1991                   de er als Stabsdienstsoldat eingesetzt. 2041 im Verdichtungsdepot 17 in Torgau.                 Zuletzt hatte er 2042                                    Am 26. Oktober 1999 beantragte Petereit die Verlänge- den Rang eines Gefreiten. rung seines zehnmonatigen Grundwehrdienstes auf 23 2054 Auffälligkeiten bezüglich extremistischer Bestrebungen                 Monate.        Zu diesem Zeitpunkt hatte Petereit keinerlei 2055 von P. sind weder in den Akten des MAD, noch des                       Eintragungen im Disziplinarbuch.               Dieser Antrag auf 2056 BMVg vermerkt, obwohl P. während seiner Bundeswehr-                    freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst wurde bewilligt. zeit im Jahr 1991 wegen Landfriedensbruch verurteilt                   Am 18. November 1999 bewarb sich Petereit für die 2057 wurde.                                                                 Teilnahme am Auslandseinsatz KFOR. Auch führte Petereit im Rahmen seiner Ausbildung ver- 2058 ll)     David Petereit                                                 schiedene Schießübungen durch. David Petereit ist seit den 90er Jahren Aktivist in der                Mit Wirkung vom 1. Dezember 1999 erhielt er eine Be- 2043                                  2059 neonazistischen Szene Mecklenburg-Vorpommerns.                         förderung zum Gefreiten.             Die Beförderung zum Ober- 2044                                                                                  2060 Seit 2005 ist er Mitglied der NPD.               Heute ist Petereit    gefreiten erfolgte mit Wirkung vom 1. März 2000. stellvertretender Landesvorsitzender der NPD Mecklen- Ein weiterer Antrag von Petereit für einen Auslandsein- burg-Vorpommern sowie Vorsitzender des NPD-                                                                                    2061 2045                       satz (KFOR/SFOR) erfolgte am 26. April 2000 , dieser Kreisverbandes Mecklenburg-Mitte.                Seitdem die NPD wurde jedoch mit Schreiben vom 3. Mai 2000 unter Hin- wieder im Schweriner Landtag vertreten ist, ist Petereit 2046                            weis auf die erneute Berücksichtigung bei frei werdenden Mitglied der Fraktion als MdL.               Bis zu deren Verbot                                  2062 Kapazitäten abgelehnt. war er außerdem Mitglied der „Mecklenburgische Akti- 2047 onsfront“.                                                             Eine erneute Beförderung, diesmal zum Hauptgefreiten, 2063 erfolgte mit Wirkung vom 1. Juni 2000. Als Herausgeber des Fanzine Der Weisse Wolf wird er mit der ersten öffentlichen Erwähnung des NSU in dem Vor-                  Nachdem Petereit die Grundwehrausbildung abgeschlos- wort der Ausgabe 1/2002 (Nr. 18) in Verbindung ge-                     sen hatte, wurde er als Gehilfe im Geschäftszimmer der 2048                                                    2049 bracht.      Hier erfolgte eine Danksagung an den NSU.                 Personalabteilung Panzerflugabwehrkanonenregiment 14 2064 eingesetzt. Schließlich wurde gegen Petereit ein 5-tägiger Diszipli- nararrest beantragt, da dieser am 8. November 2000 in der Kaserne Mecklenburgische Schweiz, Basepohl im Frei- 2039)   Aktenvermerk der PD Südwestsachen vom 10. Februar 2012, MAT A SN-2/4g, Bl. 5 f. (6). 2050)   BfV, Schreiben an das Bundesministerium des Innern, Erwäh- 2040)   Personagramm zu Jan Werner, MAT A SN-2/3-5, Bl. 56 ff.                 nung des NSU im Weissen Wolf vom 28. März 2012, MAT A (60).                                                                  BY-14/1b, Bl. 139 ff. (141). 2041)   Wehrdienstbescheinigung vom 9. Dezember 1991, MAT A            2051)   Wehrdienstzeitbescheinigung, MAT A BMVg-7/3, Bl. 58. BMVg-7/5, Bl. 170. 2052)   Versetzungs- und Kommandierungsverfügung, MAT A BMVg- 2042)   Truppenausweis des M. P., MAT A BMVg-7/5, Bl. 171.                     7/3, Bl. 27. 2043)   BfV, Schreiben an das Bundesministerium des Innern, Erwäh-     2053)   Dienstzeugnis, MAT A BMVg-7/3, Bl. 59. nung des NSU im Weissen Wolf vom 28. März 2012, MAT A BY-14/1b, Bl. 139 ff. (140).                                   2054)   Verlängerungsantrag, MAT A BMVg-7/3, Bl. 43 ff. 2044)   Vermerk BKA vom 29. März 2012, MAT A BY-14/1b, Bl. 153         2055)   Auszug aus dem Disziplinarbuch Teil I, MAT A BMVg-7/3, (155).                                                                 Bl. 47. 2045)   http://www.landtag-mv.de/landtag/abgeordnete/petereit-         2056)   Änderung des Einberufungsbescheides, MAT A BMVg-7/3, david.html vom 17. Juni 2013.                                          Bl. 48. 2046)   BfV, Schreiben an das Bundesministerium des Innern, Erwäh-     2057)   Antrag auf Teilnahme am Auslandseinsatz Geconkfor, MAT A nung des NSU im Weissen Wolf vom 28. März 2012, MAT A                  BMVg-7/3, Bl. 32. BY-14/1b, Bl. 139 ff. (140).                                   2058)   Schießbuch, MAT A BMVg-7/3, Bl. 112 ff. 2047)   BfV, Schreiben an das Bundesministerium des Innern, Erwäh-     2059)   Empfangsbekenntnis Beförderung, MAT A BMVg-7/3, Bl. 31. nung des NSU im Weissen Wolf vom 28. März 2012, MAT A          2060)   Empfangsbekenntnis Beförderung, MAT A BMVg-7/3, Bl. 50. BY-14/1b, Bl. 139 ff. (140). 2061)   Antrag auf Teilnahme am Auslandseinsatz KFOR/SFOR, MAT 2048)   BfV, Schreiben an das Bundesministerium des Innern, Erwäh-             A BMVg-7/3, Bl. 51. nung des NSU im Weissen Wolf vom 28. März 2012, MAT A BY-14/1b, Bl. 139 ff. (140).                                   2062)   Ablehnung Antrag Auslandseinsatz, MAT A BMVg-7/3, Bl. 54. 2049)   BfV, Schreiben an das Bundesministerium des Innern, Erwäh- nung des NSU im Weissen Wolf vom 28. März 2012, MAT A          2063)   Empfangsbekenntnis Beförderung, MAT A BMVg-7/3, Bl. 55. BY-14/1b, Bl. 139 ff. (140).                                   2064)   Dienstzeugnis, MAT A BMVg-7/3, Bl. 59.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode                               – 249 –                                   Drucksache 17/14600 zeitbüro Lieder von Frank Rennicke mit Gitarrenbeglei-                   objektiv gegeben, jedoch fehle es an einem subjektiven tung geübt habe.                                                         Tatvorwurf, da Petereit unter anderem entsprechende Dienstvorschriften nicht gekannt habe und die Belehrung „Ferner hat er eine Kopie des Liederbuches ‚Alle                                                                               2076 vom 4. September 1999 hierfür nicht ausreiche.                 Des meine Lieder von Anfang an‘ von Frank Rennicke Weiteren fehle bezüglich der „Auschwitz-Lüge“ das im militärischen Sicherheitsbereich der Kaserne Merkmal der Öffentlichkeit sowie ein Hinweis, dass Mecklenburgische Schweiz in vorgenannter Tätig- 2065           Petereit die Judenvernichtung billige, leugne oder ver- keit verwendet, obwohl er am 04.09.1999                    ak-                   2077 harmlose.        Ein tenkundig belehrt wurde. Er hätte zu dem wissen können und müssen, daß durch die geographische                           „gewisses Mindestmaß an Gewicht und Evidenz 2078 Lage des Freizeitbüros direkt am Eingang der Ka-                         der Pflichtverletzung“ serne KMS Soldaten von den Liedern Kenntnis er- sei nicht gegeben, da langen könnten, was dann auch tatsächlich bei den 2066 Streifensoldaten geschah.“                                               „dem Soldaten nicht nachgewiesen werden kann, daß er auch antisemitische, ausländerfeindliche In seiner Vernehmung gab Petereit seine Tätigkeiten 2067                                                  oder sonst rechtsextremistische Zeilen gesungen grundsätzlich zu.            Die Tatsachen, dass einige Lieder                     2079 hat.“ von Frank Rennicke indiziert sind, sowie dass er keine politische Betätigung in der Kaserne und in Uniform                      Insofern erfolgten keine aktenkundigen Disziplinarmaß- 2068 unternehmen darf, waren Petereit bekannt.                  Er äußerte    nahmen gegen Petereit. Die Tatsache, dass er im Rahmen jedoch, dass er sich keiner Schuld bewusst sei, da das                   seiner Wehrdiensttätigkeit rechtsextremistisches Gedan- Liederbuch seiner Ansicht nach nicht unter die am                        kengut aufwies bzw. dass er sich bewusst mit diesem 2069 4. September 1999 erfolgte Belehrung                 falle. Er habe      auseinandersetzte und im Rahmen von Liedern verherr- die Lieder extra im Freizeitbüro geübt, wo andere außer-                 lichte, fand folglich letztlich keine disziplinarrechtliche halb des Raumes nichts mehr hören könnten, um sich                       Beachtung. nicht der Gefahr einer politischen Betätigung auszuset- 2070                                                                Am 16. Oktober 2001 wurde Petereit stattdessen der zen.        Dass eines der Lieder die „Auschwitz-Lüge“                                                                                  2080 Einberufungsbescheid zur Alarmreserve zugestellt. enthalte, habe er erst auf Nachfrage bei der Vernehmung 2071                                                           Petereit bekundete sein Interesse an künftigem freiwilli- erkannt.             Die         Angelegenheit        wurde        am 10. November 2000 an die Staatsanwaltschaft weiterge-                    gem Engagement als Reservist auch bezüglich von Aus- geben.  2072                                                             landseinsätzen im Rahmen einer Erstbefragung mit Da- 2081 tum vom 5. Juni 2005.                Eine Beorderung erfolgte im 2082 Der Disziplinararrestantrag wurde am 25. Januar 2001                     März 2006 . Diese wurde jedoch mit Wirkung vom 2073                                                                  2083 vom Truppendienstgericht Nord abgelehnt.                   Begründet     21. November 2007 wieder aufgehoben.                   Die Aufhe- wurde diese Entscheidung damit, dass man dem Soldaten                    bung erfolgte aus organisatorischen Gründen, nicht auf- 2084 nicht nachweisen könne, exakt die Stellen gesungen und                   grund des vorangegangenen Vorfalls. geübt zu haben, die rechtsextremistisches Gedankengut 2074 enthalten.         Auch eine absichtliche Störung anderer Soldaten durch seinen Gesang könne nicht bestätigt wer-                  mm) T. Ro. den, da er sich diesbezüglich extra in einem abgeschlos-                 T. Ro. war Mitglied bei der „Blood & Honour“- 2075 senen Raum aufgehalten habe.                 Ein Verstoß sei zwar        Gruppierung und kannte das Trio in den 90er Jahren von 2085 unterschiedlichen Veranstaltungen.                Nach Untertau- chen von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe am 26. Januar 1998 quartierten diese sich circa zwei bis drei 2065)    Vgl. MAT A BMVg-7/3, 142 f. 2066)    Antrag auf Disziplinararrest, MAT A BMVg-7/3, Bl. 129. 2067)    Niederschrift über die Vernehmung eines Soldaten vom 9. November 2000, MAT A BMVg-7/3, Bl. 131 ff. (132).            2076)   Beschluss im Arrestzustimmungsverfahren, MAT A BMVg- 7/3, Bl. 170 ff. (171). 2068)    Niederschrift über die Vernehmung eines Soldaten vom 9. November 2000, MAT A BMVg-7/3, Bl. 131 ff. (132).            2077)   Beschluss im Arrestzustimmungsverfahren, MAT A BMVg- 7/3, Bl. 170 ff. (172). 2069)    Belehrung über die straf- und dienstrechtlichen Folgen des Verwendens von Propagandamitteln rechtsradikaler Organisati-    2078)   Beschluss im Arrestzustimmungsverfahren, MAT A BMVg- onen im Bereich der Bundeswehr, MAT A BMVg-7/3, Bl. 142.                7/3, Bl. 170 ff. (172). 2070)    Niederschrift über die Vernehmung eines Soldaten vom            2079)   Beschluss im Arrestzustimmungsverfahren, MAT A BMVg- 9. November 2000, MAT A BMVg-7/3, Bl. 131 ff. (132).                    7/3, Bl. 170 ff. (172). 2071)    Niederschrift über die Vernehmung eines Soldaten vom            2080)   Einberufungsbescheid, MAT A BMVg-7/3, Bl. 68 9. November 2000, MAT A BMVg-7/3, Bl. 131 ff. (132).            2081)   Erstbefragung, Dienstzeugnis, MAT A BMVg-7/3, Bl. 65. 2072)    Antrag auf Disziplinararrest, MAT A BMVg-7/3, Bl. 129 f.        2082)   Mitteilung einer Beorderung, MAT A BMVg-7/3, Bl. 77. 2073)    Beschluss im Arrestzustimmungsverfahren, MAT A BMVg-            2083)   Aufhebung einer Beorderung, MAT A BMVg-7/3, Bl. 80. 7/3, Bl. 170 ff.                                                2084)   Aufhebung einer Beorderung, MAT A BMVg-7/3, Bl. 80. 2074)    Beschluss im Arrestzustimmungsverfahren, MAT A BMVg-            2085)   Vermerk des BKA vom 16. Mai 2012 im Ermittlungsverfahren 7/3, Bl. 170 ff.                                                        gegen Beate Zschäpe zum Auftrag PR vom 15. Mai 2012 zur 2075)    Beschluss im Arrestzustimmungsverfahren, MAT A BMVg-                    Zugehörigkeit des Trios zu „Blood & Honour“, MAT A GBA- 7/3, Bl. 170 ff. (171).                                                 15a, Bl. 97 ff. (98).
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Drucksache 17/14600                                                    – 250 –                     Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode 2086 Wochen in Ro.s Wohnung ein.                   In seiner Vernehmung          R. leistete von 1. März 2000 bis zum 31. Dezember 2000 ging der Beschuldigte Starke davon aus, dass Ro. auch                       seinen Grundwehrdienst bei der 2. Kompanie des Panzer- 2087                                                        2098 nach deren Auszug weiter Kontakt zum Trio hatte.                     Ro.    artilleriebataillons 55 in Homberg ab. selbst gab in seiner Vernehmung an, das Trio 2000 oder 2088     Bereits im April 1995 unterschrieb R. eine Bereitschafts- 2001 zwei- bis dreimal in Zwickau besucht zu haben. erklärung, sich an Friedensmissionen der Vereinten Nati- 2099 Ro.       leistete        vom        3. Januar 1994        bis      zum     onen im Ausland beteiligen zu wollen.                   Eine Reaktion 31. Dezember 1994 seinen Grundwehrdienst in der 5.                          auf diese Erklärung ist aus der Personalakte nicht ersicht- 2089 Kompanie des Pionierbataillons 701 in Gera.                       Seine     lich und auch R. erklärte in einer Befragung durch den Allgemeine Grundausbildung absolvierte Ro. vom                              MAD, dass er sich bei der Bundeswehr habe freiwillig 2100 3. Januar 1994 bis zum 30. März 1994 im oben genannten                      melden wollen, dies aber „nicht geklappt“ habe. 2090 Bataillon.         Zudem schloss Ro. vom 5. April 1994 bis 2091                                              Während seines Grundwehrdienstes wurde R. als Richt- zum 30. Juni 1994               eine Spezialgrundausbildung ab, kanonier an der Panzerhaubitze M 109 A36 und im Um- bei der er die Lehrfächer „Gerät für den Pionierdienst“, gang mit Explosivstoffen speziell ausgebildet. Nach sei- „Sprengen“, „Anlegen von Sperren“ und „Überwinden 2092                                        ner erfolgreichen Spezialgrundausbildung wurde R. an der von Sperren“ besuchte.                Ro. wurde am 1. Januar 1995 2093               M 109 A36 als Munitions- und Ladekanonier weiterge- vom Gefreiten zum Hauptgefreiten befördert. bildet. Zudem nahm R. vom 4. Mai 2000 bis zum Aus der Personalakte Ro.s bei der Bundeswehr ist nicht                      11. Mai 2000 an einer Wachausbildung der 2. PzArt.Btl. 2101 ersichtlich, ob er während seiner Grundwehrdienstzeit                       55 teil.            Darüber hinaus absolvierte er vom rechtsextremistisch aufgefallen ist oder als Rechtsextre-                   21. März 2000 bis zum 24. März 2000 eine Ausbildung 2102 mist eingestuft wurde. Akten des MAD zu Ro. gibt es                         als Helfer im Sanitätsdienst. nicht. Im Laufe seines Grundwehrdienstes wurde R. am 1. September 2000 vom Gefreiten zum Obergefreiten 2103 nn)      T. R.                                                              befördert. T. R. ist ehemaliges Vorstandsmitglied der NPD in Thü-                      Über Auffälligkeiten zur Person R. in Bezug auf Rechts- 2094 ringen und war in den 90er Jahren im „THS“ aktiv.                           extremismus ist in der Personalakte nichts zu finden. Nach eigenen Angaben hat er sich vor einigen Jahren von                     Jedoch fand während seiner Zeit bei der Bundeswehr eine 2095                                                                    2104 der rechten Szene distanziert.              Beate Zschäpe und Uwe           Befragung des MAD statt.                 In diesem Gespräch beant- Mundlos habe er Anfang der 90er Jahre im „Winzerclub“                       wortete R. sehr offen die ihm gestellten Fragen und erläu- in Jena kennengelernt, Uwe Böhnhardt erst im Jahr                           terte seinen Einstieg in die Szene sowie seine politischen 2096 1998.        Nach Untertauchen des Trios 1998 habe er kei-                  Einstellungen. So erklärte R. beispielsweise: nen Kontakt mehr zu diesem gehabt und auch deren Auf- 2097                                          „Im 3. Reich seien nicht so viele Juden getötet enthaltsort nicht gekannt. worden, wie immer behauptet werde, ob 6 oder 2 Millionen, wer wisse das schon. Schließlich sei er nicht dabei gewesen, aber wenn 6 Millionen ver- 2086)    Personenbericht des BKA vom 20. April 2012 im Ermittlungs-             gast worden wären, stünden die Leute heute noch verfahren zu Beate Zschäpe, MAT A GBA-14/1a, Bl. 521 ff.               am Ofen. Die Problematik der Ausschwitzlüge sei (553); Bericht des BKA vom 2. August 2012, Erkenntnisse zu             ihm bekannt. der mutmaßlichen terroristischen Vereinigung Nationalsozialis- tischer Untergrund, MAT A GBA-14/1e, Bl. 239 ff. (304).                Adolf Hitler sei ein Mann, der etwas erreicht habe. 2087)    Beschuldigtenvernehmung des Thomas Starke durch das BKA                Vom Gefreiten im 1. Weltkrieg zum Reichskanzler vom 25. Januar 2012, MAT A GBA-4/30, Bl. 23 ff. (43).                  sei eine große Leistung. Er sei ein großer Mann 2088)    Sachstandsbericht des BKA vom 27. März 2012 im Ermitt- lungsverfahren zu Beate Zschäpe, MAT A GBA-14/1b, Bl. 388 ff. (395). 2089)    Wehrdienstbescheinigung       von    November 1994,    MAT     A BMVg-7/2, Bl. 143 . 2098)    Einberufung zum Grundwehrdienst vom 16. Januar 2000 und 2090)    Lehrgangszeugnis der Allgemeinen Grundausbildung vom                        Dienstzeugnis vom 18. Dezember 2000, MAT A BMVg-3/1, 22. März 1994, MAT A BMVg-7/2, Bl. 136.                                     Bl. 20, 46. 2091)    Datum ist aus den Akten nicht deutlich lesbar.                     2099)    Auskunft über die Bereitschaft, den Wehrdienst in Truppentei- 2092)    Lehrgangszeugnis zur Spezialgrundausbildung, MAT A                          len abzuleisten, die für Friedensmissionen der Vereinten Natio- BMVg-7/2, Bl. 140; Gesamtnotenüberlick, MAT A BMVg-7/2,                     nen eingesetzt werden können, MAT A BMVg-3/1, Bl. 18. Bl. 141.                                                           2100)    Befragung von T. R. aus dem Jahr 2000, MAT A MAD-2/5, 2093)    Truppenausweis des T. Ro., MAT A BMVg-7/2, Bl. 123.                         Bl. 2. 2094)    Zeugenvernehmung des T. R. vom 13. Dezember 2011, MAT A            2101)    Dienstzeugnis vom 18. Dezember 2000, MAT A BMVg-3/1, GBA-4/26, Bl. 17 ff. (19).                                                  Bl. 46. 2095)    Erkenntnisse des GBA vom 10. Dezember 2011, MAT A GBA-             2102)    Dienstzeugnis vom 18. Dezember 2000, MAT A BMVg-3/1, 4/26, Bl. 12 ff. (14).                                                      Bl. 46. 2096)    Erkenntnisse des GBA vom 10. Dezember 2011, MAT A GBA-             2103)    Beförderungsschreiben vom 15. August 2000, MAT A BMVg- 4/26, Bl. 12 ff. (14).                                                      3/1, Bl. 41. 2097)    Zeugenvernehmung des T. R. vom 13. Dezember 2011, MAT A            2104)    Die Befragung datiert laut Mitteilung des BMVg vom GBA-4/26, Bl. 17 ff. (20).                                                  15. November 2000, MAT B BMVg-1, Bl. 1.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode                            – 251 –                                  Drucksache 17/14600 gewesen, sonst wären ja wohl nicht so viele hinter                und dass R. im Jahr 2000 an der Schändung eines jüdi- 2105 ihm hergelaufen.“                                                 schen Denkmals in Jena beteiligt war. Diese Erkenntnisse finden in der Personalakte von R. keine Beachtung, da die Der MAD beschrieb R. in einer sich an die Befragung Befragung des Soldaten K. im Jahr 2002, also nach der anschließenden Beurteilung als einen offenen, freundli-                                                       2113 2106                                       Grundwehrzeit von R., stattfand. chen jungen Mann.                 Seine Offenheit bewertete der MAD mit der Tatsache, dass sich R. bewusst war, bei                   Dem Dienstzeugnis, welches nur unvollständig vorliegt, einem gesetzeskonformen Verhalten durch die Verfas-                   lässt sich eine abschließende Benotung R.s nicht entneh- 2114 sungsschutzbehörden nicht angreifbar zu sein. Grund für               men.        Seine Wehrdienstzeit konnte R. trotz der Offen- die Auskunftsbereitschaft könne sein, dass er im Auftrag              legung seiner rechtsextremistischen Einstellung gegen- der Szene versuchen sollte, Informationen über die Ar-                über dem MAD regulär ableisten und sogar an einer Spe- 2115 beitsweise des MAD zu beschaffen. Es solle aber auch die              zialausbildung mit hochexplosiven Stoffen                 teilnehmen. Möglichkeit in Betracht gezogen werden, dass sich R. in einem Umbruch befinde und zögerlichen Kontakt zum Ausstieg aus der Szene suche, wofür einige Dinge sprä-                oo)       H.-J. S. 2107 chen.                                                                 Ein aus den Jahren 1995 bis 1997 stammender Schriftver- Weiter heißt es:                                                      kehr, der am 26. Januar 1998 in der vom Trio angemiete- ten Garage gefunden wurde, belegt, dass H.-J. S. sowohl „Selbst wenn die Befrager nachbohrten und das                     Böhnhardt, Mundlos als auch Zschäpe persönlich kann- 2116 berechtigte Interesse an bestimmten Internas ver-                 te.      In den Jahren ab 1994 sei es zu regelmäßigen ge- 2117 deutlichten, blieb die VP freundlich. Sie zeigte so-              genseitigen Besuchen gekommen.                        Auch staunte gar Verständnis für die Belange des MAD und bat                   Mundlos im Jahr 1996 in einem der Briefe, der an Thomas 2118 darum, auch sie zu verstehen, nichts erzählen zu                  Starke adressiert war, über die Waffen, die S. besitze. können. Die VP wird als glaubwürdig beurteilt.                    Nicht klar ist, ob es sich dabei um echte Waffen oder um 2119 Insgesamt gesehen, insbesondere aufgrund ihrer                    Deko-Waffen handelte.               Gegen S. wurden 2009 wegen eigenen Einlassungen, ist die VP als Rechtsextre-                 Verstoßes gegen das Waffengesetz, Besitz von erlaubnis- mist in der Bundeswehr zu sehen.                                  pflichtiger Munition und verbotenen Gegenständen i. S. d. Waffengesetzes und wegen Volksverhetzung Verfahren […] Die VP ist in der Szene JENA stark verhaftet                                 2120 eingeleitet.         S. befand sich auch auf der in der angemie- und zählt dem Anschein nach zum engeren Kreis 2108                                                 teten Garage des Trios am 26. Januar 1998 gefundenen des THS.“                                                                         2121 Adressliste. Eine Weiterleitung der gewonnen Erkenntnisse durch den Vom 1. Juli 1991 bis zum 30. Juni 1992 leistete S. seinen MAD an die Dienstvorgesetzten von R. ist laut dem 2109           Grundwehrdienst und war zuletzt in der Nachschubkom- VERANDA-Auszug am 9. August 2000 erfolgt.                   Nach panie 280 in Dornstadt eingesetzt. Dort war er für die der Befragung wurde bezüglich R. vermerkt: ordnungsgemäße Lagerung und den Transport von Muni- 2122 „Nach Auffassung besteht eine kleine Chance mit                   tion verantwortlich.             Mit Wirkung zum 1. Juni 1992 2123 der VP weiter in Kontakt zu bleiben und diese                     wurde S. zum Hauptgefreiten d. R. befördert.                    In sei- möglicherweise an das LfV/TH übergeben zu kön-                    nem Dienstzeugnis werden sowohl seine Führung als 2110 nen.“ Am 19. Dezember 2000 gab es ein Treffen mit R., Vertre- 2111 tern des MAD und Vertretern des LfV Thüringen. Beim LfV Thüringen betätigte sich R. in den Jahren von                2113)     Befragung des Soldaten A. K. vom 29. Oktober 2002, MAT A Ende 2000 bis Mai 2001 im Anschluss tatsächlich mehr-                           MAD-2/5, Bl. 14 ff. 2112 fach als Hinweisgeber.                                                2114)     Dienstzeugnis vom 18. Dezember 2000, MAT A BMVg-3/1, Bl. 46. Am 29. Oktober 2002 wurde vom MAD der Soldat A. K.                    2115)     Dienstzeugnis vom 18. Dezember 2000, MAT A BMVg-3/1, befragt, der angab, dass R. Wehrsportübungen geleitet                           Bl. 46. habe, bei denen er seine „Rekruten“ körperlich bestrafte,             2116)     Vermerk des BKA vom 13. Juni 2012 zum Ermittlungsverfah- ren gegen Thomas Starke, MAT A GBA-13, Bl. 279 ff. (280). 2117)     Zeugenvernehmung von Barbara E. durch das BKA vom 24. Juli 2012, MAT A BY-14/1c, Bl. 329 ff. (334). 2105)   Befragung von T. R., MAT A MAD-2/5, Bl. 5. 2118)     Bericht zu Erkenntnissen über NSU-Bezüge nach Baden- 2106)   Beurteilung zur Person des Befragten, MAT A MAD-2/5, Bl. 9.             Württemberg durch das LKA Baden-Württemberg (Stand: Ja- 2107)   Beurteilung der Person des Befragten, MAT A MAD-2/5, Bl. 9,             nuar 2013), MAT A GBA-13, Bl. 282 ff. (294, 295). 10.                                                           2119)     Zeugenvernehmung von Barbara E. durch das BKA vom 2108)   Beurteilung zur Person des Befragten, MAT A MAD-2/5, Bl. 9.             24. Juli 2012, MAT A BY-14/1c, Bl. 329 ff. (349). 2109)   VERANDA-Auszug des MAD, MAT A MAD-2/5, Bl. 11.                2120)     Anschreiben des IM BW vom 9. April 2013, MAT A BW-13b, 2110)   Beurteilung zur Person des Befragten, MAT A MAD-2/5,                    Bl. 1 ff. (8). Bl. 10.                                                       2121)     Adressliste, MAT A TH-1/2, Bl. 282, 283. 2111)   Erkenntnisse zu T. R. , MAT B BMVg-1, Bl. 1.                  2122)     Dienstzeugnis vom 10. Juni 1992, MAT A BMVg-7/5, Bl. 252. 2112)   Erkenntnisse des GBA vom 10. Dezember 2011, MAT A GBA-        2123)     Beförderungsschreiben vom 16. Juni 1992, MAT A BMVg-7/5, 4/26, Bl. 12 ff. (14).                                                  Bl. 247.
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Drucksache 17/14600                                                   – 252 –                     Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode 2136 auch die Leistungen seiner Tätigkeit als Nachschubsoldat                   des § 86 a StGB aus dem Jahr 1992 hervorgehen. 2124 mit „sehr gut“ bewertet.                                                   Insofern lagen über S. in der Zeit seiner Ableistung des Grundwehrdienstes Informationen darüber vor, dass er Erkenntnisse zu rechtsextremistischen Bezügen während sich in rechtsextremistischen Kreisen bewegte und auch oder vor seiner Wehrdienstzeit sind weder den Akten des rechtsextremistisch motivierte Tätigkeiten durchführte. MAD noch des BMVg zu entnehmen. Allerdings bat der Aus den Akten geht nicht hervor, dass diesbezüglich MAD mit Schreiben vom 15. Februar 1997 um umgehen- Gegenmaßnahmen unternommen wurden. de, verdeckte Mitteilung, sollte der Wehrpflichtige zu Wehrübungen einberufen werden oder sich freiwillig zum Wehrdienst melden. Eine Begründung hierfür geht aus                        qq)     T. S. 2125 dem Schreiben nicht hervor. T. S. wurde 2002 vom LG Berlin wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu zwei pp)       K. S.                                                            Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. In diesem Urteil wurde auch ausgeführt, dass S. seit Jahren in der K. S. war der Freund von Mandy Struck, was im Rahmen                                                        2137 rechten Szene verankert sei.           Eine Quelle des PP Dort- von Observationsmaßnahmen zu Böhnhardt festgestellt 2126                                                              mund gab zudem an, S. zusammen mit Mundlos am wurde.          Als vermutliche Kontaktperson des Böhnhardt 2127        1. April 2006, drei Tage vor dem Mord an Mehmet wurde auch S. selbst im Jahr 2000 observiert.                        Die Kubaşik in Dortmund, am dortigen Bahnhof gesehen zu Maßnahmen waren jedoch ergebnislos und wurden inso-                               2138 2128                                                  haben.       Etwaige Kontakte zum Trio, bis auf die unbe- fern eingestellt. stätigte Mitteilung der Quelle, sind aus den übersandten Bezüglich S. ergibt sich aus der Personalakte, dass dieser                 Unterlagen nicht ersichtlich. vom 1. April 1995 bis zum 31. Januar 1996 Wehrdienst 2129                                                             S. leistete seinen Grundwehrdienst vom 4. Oktober 1994 leistete          und zuletzt als Flugabwehrraketenbediener 2130                     bis zum 30. September 1995 in der 5. Kompanie des Pan- Patriot in der 2. Staffel eingesetzt war.              Mit Wirkung                                                                  2139 zerbataillons 373 (Heer) in Doberlug-Kirchhain.                Ab zum 1. Oktober 1995 erfolgte eine Beförderung zum 2131                                                        dem 1. Januar 1995 wurde S. als Militärkraftfahrer auf Gefreiten,           mit Wirkung zum 1. Februar 1996 zum                                                                      2140 2132                                 dem Kampfpanzer Leopard 1A5 ausgebildet.                S. wurde Obergefreiten der Reserve.                 Weitere Ausbildungen                                                                           2141 einmalig am 1. April 1995 zum Gefreiten befördert. erfolgten zum Soldaten der Luftwaffensicherheitsgruppe, Wegen vorbildlicher Pflichterfüllung erhielt er am zum          Helfer       im       Sanitätsdienst       und         zum 2133                                       31. Mai 1995 eine Förmliche Anerkennung. In dieser wird ABC/Selbstschutzsoldat.                Während seiner Grundaus- ausgeführt: bildung erlernte S. das Schießen mit verschiedenen Waf- 2134 fen.                                                                           „Er hat während des Truppenübungsplatzaufent- halts auf dem Truppenübungsplatz Jägerbrück vom Aus einem Erkenntnisaustausch von Juli 1995 zwischen 05.05.95 bis 26.05.95 als Panzerfahrer die beiden dem MAD und dem LfV Bayern geht hervor, dass eine anderen Kraftfahrer und Lehrgangsteilnehmer des Verbindung des S. zur rechtsextremistischen Skinhead- MFT-Zuges der 6. Kompanie mit angeleitet und Szene und ein gegen ihn anhängiges Verfahren nach § 86 2135                                            dabei ein überdurchschnittliches Verantwortungs- a StGB bekannt waren.                 Das LfV Bayern sendete im bewusstsein sowie besonders hohe Einsatzbereit- Rahmen dieses Erkenntnisaustauschs am 24. Juli 1995 an                                             2142 schaft gezeigt.“ den MAD eine Erkenntnisauflistung zu S., aus welcher die Teilnahme an Skinhead-Auseinandersetzungen (u. a.                      Rechtsextremistische Erkenntnisse zu S. lagen dem Ruhestörung und Randale), die Mitgliedschaft in einer                      BMVg offensichtlich nicht vor. Auch in den Akten des Skinhead-Gruppierung sowie die Verurteilung aufgrund                       MAD finden sich keine Dokumente, die belegen, dass S. dem MAD auffällig geworden sei. Jedoch richtete sich am 23. April 1997 ein Ersuchen des MAD an das Kreiswehr- ersatzamt Cottbus, mit der Bitte auf Unterrichtung vor 2124)     Dienstzeugnis vom 10. Juni 1992, MAT A BMVg-7/5, Bl. 252.        „Einplanung/Einberufung des Wehrpflichtigen zu einer 2125)     Schreiben des MAD vom 15. Februar 1997, MAT A BMVg- 7/5, Bl. 256. 2126)     LKA TH, Anlage zu TKÜ-Maßnahmen des Dezernats 12/Zielfahndung vom 7. März 2003, MAT A TH-2/16, Bl. 327         2136)   Erkenntnisaustausch, MAT A MAD-2/6, Bl. 26. ff. (330).                                                       2137)   Urteil     des    LG    Berlin   vom   11. November 2002, 2127)     Ersuchen Unterstützung des LKA TH, MAT A SN-7/9, Bl. 43,                 Az. (502) 81 Js 3900/02 KLs (36/02), MAT A GBA-15c/, Observationsbericht S. vom 5. Oktober 2000, Bl. 47 ff.                   Bl. 62 ff. 2128)     Schäfer-Bericht, MAT A TH-6, Bl. 142, Rn. 283.                   2138)   Bericht des BKA im Ermittlungsverfahren gegen Beate Zschä- 2129)     Wehrdienstzeitbescheinigung, MAT A BMVg-3b, Bl. 663.                     pe vom 13. Dezember 2011, MAT A GBA-15c/, Bl. 8 ff. (8). 2130)     Dienstzeugnis, MAT A BMVg-3b, Bl. 661.                           2139)   Wehrdienstbescheinigung, MAT A BMVG-3/10, Bl. 38. 2131)     Empfangsbekenntnis Beförderung, MAT A BMVg-3b, Bl. 658.          2140)   Dienstzeugnis vom 27. September 1995, MAT A BMVg-3/10, Bl. 40. 2132)     Empfangsbekenntnis Beförderung, MAT A BMVg-3b, Bl. 659. 2141)   Beförderungsschreiben vom 31. März 1995 zum 1. April 1995, 2133)     Dienstzeugnis, MAT A BMVg-3b, Bl. 661                                    MAT A BMVg-3/10, Bl. 34. 2134)     Schießbuch, MAT A BMVg-3b, Bl. 621 f.                            2142)   Förmliche Anerkennung vom 31. Mai 1995, MAT A BMVg- 2135)     Erkenntnisaustausch, MAT A MAD-2/6, Bl. 25.                              3/10, Bl. 35.
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