Abschlussbericht

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode                            – 253 –                                 Drucksache 17/14600 2143 Wehrübung“.           Hierbei stellt sich die Frage nach dem          Des Weiteren war in den Akten des MAD vermerkt, dass Hintergrund der Unterrichtungsbitte durch das MAD.                    Schultze zum Kreisverbandsvorsitzenden eines NPD- 2154 Kreisverbandes in Jena gewählt wurde. rr)     Carsten Schultze                                              Schultze erhielt nach eigenen Angaben einen Einberu- 2155 fungsbescheid zur Ableistung des Grundwehrdienstes. Carsten Schultze gehörte der „Kameradschaft Jena“ an,                 Jedoch teilte das Kreiswehrersatzamt ihm kurzfristig mit, 2144 welche zu den Sektionen des „THS“ zählt.                  Schultze dass von einer Einberufung Abstand genommen wer- stand aufgrund dieser Mitgliedschaft neben Wohlleben                     2156 2145         de.     Hierüber sei Schultze sehr verärgert gewesen, da er und Kapke mit dem Trio in enger Verbindung.                   Teil- unbedingt für den Dienst an der Waffe habe ausgebildet weise war Schultze sogar einzige Kontaktperson des                    werden wollen.     2157 2146 Trios.      Beispielsweise stieg er im März 1999 in die ehemalige Wohnung der Zschäpe ein, um Sachen für 2147 diese zu holen         und überwies im April 1999 Spenden-            ss)     S. T. 2148 gelder für die geflüchteten Drei.         Am 20. Mai 1999 soll S. T. wurde als mutmaßlicher Aktivist des „THS“ genannt ein NPD-Kreisverband in Jena gegründet worden sein, 2149                          und war in der Kameradschaft/Sektion Saalfeld- dessen Vorsitz Schultze übernahm.                                                           2158 Rudolstadt aktiv.           Letztere Erkenntnis war bereits im Ab Ende 2000 beteiligte sich Schultze aus persönlichen                Jahr 1995 im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen 2159 Gründen nicht mehr an politischen Aktivitäten, trat aus               Verdachts eines Verstoßes gegen § 129 StGB bekannt. seinen Ämtern aus und zog sich aus der rechtsextremisti- 2150                                        S. T. leistete vom 1. April 1996 bis zum 31. Januar 1997 schen Szene zurück.            Er äußerte letztlich während des seinen Grundwehrdienst als Kraftfahrzeug- und Panzer- Ermittlungsverfahrens, dass er für die Waffenbesorgun- schlosser, zuletzt in der 1. Kompanie des Transportbatail- gen und -übergaben an das Trio mitverantwortlich                                              2160 2151                                                             lons 133 in Erfurt.          Mit Wirkung zum 1. Oktober 1996 war.                                                                                                                    2161 wurde S. T. zum Obergefreiten befördert.               In seinem Über Schultze liegt dem Bundesverteidigungsministerium                Dienstzeugnis wurden seine Führung mit „befriedigend“, 2162 keine Personalakte vor.                                               seine Leistungen mit „gut“ bewertet. Am 29. Juni 1999 wurde vom BMVg in einem Treffbe-                     Dem VERANDA-Auszug lässt sich entnehmen, dass S. T. richt vermerkt, dass bei einer Einberufung von Schultze               durch den MAD mehrfach befragt wurde. Die Gespräche 2163                 2164 zum Grundwehrdienst zwingend die Aufnahme einer                       fanden am 18. Juni 1996 , am 9. Juli 1996                 und am 2165 nachrichtendienstlichen Operation im Aufgabenbereich                  16. Januar 1997            statt. Er wurde im VERANDA- 2152 Extremismus-/Terrorismusabwehr erforderlich sei.                      Auszug als Angehöriger und Aktivist der „Anti-Antifa Ebenfalls im Jahr 1999 lagen dem MAD Informationen                    Ostthüringen“ bewertet, ein verfassungsfeindlicher Hin- vor, dass Schultze künftig eine verstärkte Rolle im „THS“             tergrund wurde bejaht. Der MAD stellte am 2153 zukommen würde.                                                       3. November 1997 ein Ersuchen auf Nichtheranziehung zu Wehrübungen. Außerdem wurden das LfV Thüringen, 2143)   Schreiben des MAD vom 23. April 1997, MAT A BMVg-3/10, Bl. 49.                                                       2154)   MAT A MAD-4/1 (Tgb.-Nr. 26/12 – VS-VERTRAULICH), Bl. 41 f. 2144)   Auswertevermerk zum „Thüringer Heimatschutz“           vom 20. Dezember 2011, MAT A BY-14/1a, Bl. 48 ff. (53).           2155)   BfV, Erkenntniszusammenstellung zu Carsten Schultze, MAT A BY-14/1a, Bl. 428 (435). 2145)   Auswertevermerk zum „Thüringer Heimatschutz“           vom 20. Dezember 2011, MAT A BY-14/1a, Bl. 48 ff. (65).           2156)   MAT A MAD-2 (Tgb.-Nr. 18/12 – VS-VERTRAULICH), Bl. 769. 2146)   Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz, Erkenntnisse zu den Personen Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos, MAT A BY-        2157)   MAT A MAD-2 (Tgb.-Nr.18/12 – VS-VERTRAULICH), 14/1a, Bl. 67 (78 f.).                                                Bl. 1847. 2147)   BfV, Erkenntniszusammenstellung zu Uwe Mundlos (Anlage        2158)   MAT B TH-3 2862.00-26-1997 (Band 2), PDF-Bl. 37. A), MAT A BY-14/1a, Bl. 67 (106).                             2159)   Bericht im Ermittlungsverfahren des LKA Thüringen vom 2148)   Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz, Erkenntnisse zu            13. November 1995, MAT A TH-2/41, Bl. 2 ff. (4). den Personen Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos, MAT A BY-        2160)   Dienstzeugnis vom 20. Januar 1997, MAT A BMVg-3/14, 14/1a, Bl. 67 (78).                                                   Bl. 290. 2149)   BfV, Erkenntniszusammenstellung zu Carsten Schultze, MAT      2161)   Beförderungsschreiben vom 30. September 1996, MAT A A BY-14/1a, Bl. 428 (433).                                            BMVg-3/14, Bl. 288. 2150)   BfV, Erkenntniszusammenstellung zu Carsten Schultze, MAT      2162)   Dienstzeugnis vom 20. Januar 1997, MAT A BMVg-3/14, A BY-14/1a, Bl. 428 (436).                                            Bl. 290. 2151)   BKA; Auswertung der Angaben der Beschuldigten, MAT A          2163)   Befragung durch den MAD vom 18. Juni 1996, MAT A BY-14/1a, Bl. 494 f.                                                  BMVg-3/14, Bl. 324 ff. 2152)   Treffbericht, MAT A BMVg-5/4, (Tgb.-Nr. 43/12 – VS-           2164)   Befragung durch den MAD vom 9. Juli 1997, MAT A BMVg- VERTRAULICH) Bl. 41 ff. (47).                                         3/14, Bl. 337 ff. 2153)   MAT A MAD-2 (Tgb.-Nr. 18/12 – VS-VERTRAULICH),                2165)   Befragung durch den MAD vom 16. Januar 1997, MAT A Bl. 1238.                                                             BMVg-3/14, Bl. 345 ff.
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Drucksache 17/14600                                        – 254 –                      Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode das LfV Bayern und das BfV über den Sachstand zu S. T.          tt)       R. W. 2166 informiert. R. W. gehörte laut dem BKA in den 90er Jahren der rech- In der Befragung des MAD vom 18. Juni 1996 wurde zu             ten Skinheadszene in Jena an und spielte mit Tom Turner den Ausführungen von S. T. festgehalten:                        in der Band „Vergeltung“. Anfang der 90er Jahre war er zudem mit Uwe Mundlos befreundet, bis sich dieser stär- „Eine SaZ-4 Freiwilligenbewerbung (FA-Süd) sei                                             2171 ker politisch orientierte.           Die Zeugin Ulrike P. erklärte aus gesundheitlichen Gründen negativ beschieden in ihrer Vernehmung vom 6. Juni 2012, dass sie sich vor worden bzw. die Einberufung nach TH ermögliche 1996 in einer Clique mit Böhnhardt, Mundlos und Zschä- es der VP, die kameradschaftl./ freundschaftlichen                                                                          2172 pe befunden hätte, in der auch W. zugegen war.                       In Kontakte                         im            Bereich einem Informationsschreiben über die Anmeldung einer RUDOLSTADT/SAALFELD zu pflegen/zu inten- Demonstration des „Thüringer Heimatschutzes“ vom sivieren, daher sei der GWD bis dato ,optimal ge- 2167                                         8. Februar 1995, welche von Zschäpe abgegeben wurde, laufen‘. […] wurde W. als stellvertretender Leiter der Demonstration Auf die Frage, wie die VP z. B. Rechtsextremisten           aufgeführt. In diesem Informationsschreiben wurde zu- beurteile, die in der Bw Dienst leisten, antwortete         dem erwähnt, dass W. wegen Landfriedensbruch und sie, daß hier bei der richtigen Definition des              Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Or- 2173 Rechtsextremisten eine Gefährdung der Streitkräf-           ganisationen einschlägig vorbestraft sei.                 W. war au- te durchaus erkennbar ist, z. B. was Waffenbe-              ßerdem auf der am 26. Januar 1998 in der vom Trio an- 2174 schaffungsversuche, Beeinflussung von Soldaten              gemieteten Garage gefundenen Adressliste aufgeführt. od. politische Agitation usw. betrifft. Derartige W. leistete vom 1. Januar 1997 bis zum 31. Oktober 1997 Aktivitäten würde T., S. nicht befürworten, da sich seinen Grundwehrdienst als Pipelinepionier in der Spezi- der größte Teil der Wehrpflichtigen aufgrund des                                                                      2175 alpionierkompanie 700               in     Tautenhain.             Am Alters/der Unerfahrenheit der Tragweite entspre- 23. Juni 1997 wurde W. mit Wirkung zum 1. Juli 1997 chender Handlungsweisen nicht bewußt ist/die Ge-                                                                   2176 2168                           vom Gefreiten zum Obergefreiten befördert. fahren nicht erkennt.“ Trotz der Vorbestrafung W.s wegen Landfriedensbruch In der Befragung des MAD vom 9. Juli 1996 gab S. T. an, und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger dass der MAD akzeptieren müsse, dass er auch während Organisationen und seiner Zugehörigkeit zum „THS“ der Ableistung des Wehrdienstes seine Kontakte zur „An- bereits vor seiner Bundeswehrzeit, sind weder aus den ti-Antifa“ und weiteren Komplexen aufrecht erhalten Akten des BMVg noch aus denen des MAD Erkenntnisse werde sowie an Veranstaltungen, Treffen usw. teilnehmen 2169                                                    zu W. vermerkt. werde.       Auch führte S. T. in einer weiteren Befragung am 16. Januar 1997 durch den MAD aus, dass er sich als politisch aktiver Nationalist verstehe und auch in Zukunft      uu)       J. W. verstehen werde, der nur ein national geprägtes Deutsch- land akzeptieren könne:                                         Gegen J. W. wurde am 23. Januar 2012 ein Ermittlungs- verfahren mit dem Vorwurf der Unterstützung des NSU „Denn klar ist, daß es so wie bisher nicht in dieser        als terroristischer Vereinigung ab 2002 und wegen Beihil- Republik weitergehen kann; die Zeit wird zeigen,            fe zu besonderes schwerem Raub im Jahr 1998 eingelei- 2177 welche Staatsform dann die Bürger fordern wer-              tet.       Er soll dem Trio etwa im September 1998 eine den.“                                                       Schusswaffe besorgt und zur Verfügung gestellt haben, 2178 damit dieses Raubüberfalle begehen konnte.                     W. hatte „Die Demokratie/die derzeitige Parteienlandschaft ist doch für die Probleme verantwortlich, also 2170 müssen diese abgeschafft werden.“ 2171)     Vermerk des BKA vom 19. Juli 2012 zum Ermittlungsverfah- Trotz seiner eindeutigen rechtsextremistischen Einstel-                   ren gegen Beate Zschäpe und den Ermittlungen zu den Telefon- lung konnte S. T. seinen Wehrdienst regulär ableisten.                    listen des Mundlos, MAT A GBA-4/34, Bl. 155 ff. (173). 2172)     Vermerk des BKA vom 19. Juli 2012 zum Ermittlungsverfah- ren gegen Beate Zschäpe und den Ermittlungen zu den Telefon- listen des Mundlos, MAT A GBA-4/34, Bl. 155 ff. (165, 166). 2173)     Information über die Anmeldung einer Demonstration in Jena für den 11. 2. 1995 durch die „Interessengemeinschaft Thürin- ger Heimatschutz“, MAT B TH_25-1202-62012, Bl. 481 ff. (481, 482). 2166)   VERANDA-Auszug, MAT A BMVg-3/14, Bl. 317.               2174)     Adressliste, MAT A TH-1/2, Bl. 282, 283. 2167)   Befragung durch den MAD vom 18. Juni 1996, MAT A        2175)     Versetzungsverfügung vom 16. Juni 1997, MAT A BMVg- BMVg-3/14, Bl. 324 ff. (324).                                     7/2, Bl. 180. 2168)   Befragung durch den MAD vom 18. Juni 1996, MAT A        2176)     Beförderungsschreiben vom 23. Juni 1997, MAT A BMVg-7/2, BMVg-3/14, Bl. 324 ff. (333).                                     Bl. 181. 2169)   Befragung durch den MAD vom 9. Juli 1996, MAT A BMVg-   2177)     GBA, Ermittlungsverfahren gegen J. B. W., MAT A GBA-4/1, 3/14, Bl. 337 ff. (342).                                          Bl. 120 ff. (123). 2170)   Befragung durch den MAD vom 16. Januar 1997, MAT A      2178)     GBA, Ermittlungsverfahren gegen J. B. W., MAT A GBA-4/1, BMVg-3/14, Bl. 345 ff. (346 f.).                                  Bl. 120 ff. (124).
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode                          – 255 –                             Drucksache 17/14600 insofern offensichtlich ein enges Vertrauensverhältnis zu               „Diese Zugehörigkeit sei auf seinen Freundeskreis 2179 Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos.                Auch ist W. mehr-        und seine Vorliebe für Musik – insbesondere Skin- fach polizeilich in Erscheinung getreten bzw. lagen zur                 Musik – zurückzuführen. Dementsprechend sei Zeit der Einleitung des Ermittlungsverfahrens bereits                   seine Zugehörigkeit zur Skin-Szene nicht politisch 2191 verschiedene Urteile gegen ihn vor:                                     motiviert.“ W. wurde                                                            Weiterhin war dem MAD spätestens durch diese Befra- gung bekannt, dass W. Herausgeber der Zeitschrift Foier „durch das Amtsgericht Chemnitz vom 28. No- frei ist, worüber er auch engen Kontakt zu M. H. und vember 2000 (14 Ls 230 Js 47667/98) wegen                                      2192 M. P. hatte.        W. räumte ein, dass aufgrund eines Arti- Volksverhetzung in Tateinheit mit dem Verwen- kels, der in diesem Fanzine erschienen ist, zum Befra- den von Kennzeichen verfassungswidriger Organi- gungszeitpunkt ein Verfahren nach § 86a StGB anhängig sationen in zwei Fällen und durch das Landgericht                    2193 war.      Außerdem sei er zwar selbst kein Mitglied von Dresden vom 6. Juni 2005 (14 KLs 205 Js „Blood & Honour“, habe aber zumindest Verbindungen 6377/00) wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit zu Mitgliedern dieser Organisation und besuche regelmä- Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole                                                                2194 ßig verschiedene Skin-Veranstaltungen.             Aus dem und Verbreiten von Propagandamitteln verfas- VERANDA-Datensatz mit Bearbeitungszeit einer nach- sungswidriger Organisationen“ richtendienstlichen Operation vom 7. Juni 1996 bis zum 2180 verurteilt.                                                         16. April 1997 geht hervor, dass ein verfassungsfeindli- 2195 cher Hintergrund des W. verneint wurde.            Im selben „Daneben ist der Beschuldigte W. ausweislich der Auszug des VERANDA-Datensatzes wurde W. jedoch als Mitteilung des Landeskriminalamts Sachsen in den Jahren 1998 bis 2005 mehrfach im Zusammenhang                       „aktives Mitglied der rechtsextremistischen mit gleichgelagerten Delikten polizeilich aufgefal-                 Skinheadszene Blood & Honour“ 2181 len.“                                                                         2196 bezeichnet. Weiterhin war er Leiter der sächsischen Sektion von 2182 „Blood & Honour“. W. leistete vom 1. April 1996 bis zum 31. Januar 1997 2183 Wehrdienst.         Eingesetzt wurde er als Transportsoldat in 2184 der 3. und 6. Kompanie des Transportbataillons 133. Während seiner Grundausbildung erfolgten verschiedene 2185 Schießübungen.            W. wurde der Status des Sicherungs- 2186 soldaten zuerkannt.           Die Beförderung zum Gefreiten 2187 erfolgte mit Wirkung vom 1. Juli 1996 , die Beförde- rung      zum        Obergefreiten       mit     Wirkung    zum 2188 1. Oktober 1996. 2189 Am 11. Dezember 1996               führte der MAD eine Befra- gung von W. durch, in welcher dieser aussagte, dass er „seit ca. 1993 zur Chemnitzer-Skin-Szene“ 2190 gehöre. 2179)   GBA, Ermittlungsverfahren gegen J. B. W., MAT A GBA-4/1, Bl. 120 ff. (127 f.). 2180)   GBA, Ermittlungsverfahren gegen J. B. W., MAT A GBA-4/1, Bl. 120 ff. (128). 2181)   GBA, Ermittlungsverfahren gegen J. B. W., MAT A GBA-4/1, Bl. 120 ff. (128). 2182)   GBA, Ermittlungsverfahren gegen J. B. W., MAT A GBA-4/1, Bl. 120 ff. (128). 2183)   Wehrdienstzeitbescheinigung, MAT A BMVg-3b, Bl. 720. 2184)   Einberufungsbescheid, MAT A BMVg-3b, Bl. 705, Verset-       2191)   Befragung von W. durch MAD, MAT A MAD-2/2, Bl. 9. zungsverfügung, MAT A BMVg-3b, Bl. 721. 2192)   Befragung von W. durch MAD, MAT A MAD-2/2, Bl. 9. 2185)   Schießbuch, MAT A BMVg-3b, Bl. 679 ff. 2193)   Befragung von W. durch MAD, MAT A MAD-2/2, Bl. 9 ff. 2186)   Lehrgangszeugnis, -nachweis, MAT A BMVg-3b, Bl. 712.                (10). 2187)   Empfangsbekenntnis Beförderung, MAT A BMVg-3b, Bl. 714.     2194)   Befragung von W. durch MAD, MAT A MAD-2/2, Bl. 9 ff. 2188)   Empfangsbekenntnis Beförderung, MAT A BMVg-3b, Bl. 715.             (10). 2189)   Auszug VERANDA-Datensatz, MAT A MAD-2/2, Bl. 4.             2195)   Auszug VERANDA-Datensatz, MAT A MAD-2/2, Bl. 4. 2190)   Befragung von W. durch MAD, MAT A MAD-2/2, Bl. 9.           2196)   Auszug VERANDA-Datensatz, MAT A MAD-2/2, Bl. 5.
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                                                304
                                            
                                        

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode                        – 257 –                              Drucksache 17/14600 D.      V-Leute und Gewährspersonen Dies ist in der Tat nie geschehen, obwohl ich I.      V-Mann-Werbung und -Führung des LfV                           mehrfach mit dem Fachaufsichtsreferat darüber Thüringen                                                     gesprochen und die Erarbeitung dieser Vorschrift verlangt habe. In der praktischen Arbeit haben wir als zuständige Beamte des Thüringer Landesamtes 1.      Überblick                                                     in der Interimszeit die Dienstvorschrift des Bun- Zum Einsatz von menschlichen Quellen im Rahmen der                    desamtes zur Anwendung gebracht. Dabei gilt als Suche nach dem Trio durch das Thüringer Landesamt für                 rechtlich unproblematisch die Anwerbung und Verfassungsschutz stellte die Schäfer-Kommission fest:                Führung zum Beispiel von Schatzmeister oder Per- sonen mit ähnlichen Funktionen. Insbesondere „Das TLfV führte seinerzeit zwei V-Leute, die                     enthielten die Dienstvorschriften seinerzeit […] nach dessen Abtauchen auch Informationen zum                      kein generelles Verbot, Spitzenfunktionäre einer Trio lieferten. Hierbei handelte es sich um die für               Organisation zu werben oder zu führen. Das be- die Beobachtung des Trios sehr wichtige Quelle                    deutete konkret: Zentral platzierte Quellen mit Zu- 2045/2150 [= Tino Brandt] mit den Decknamen                       gang zu den Entscheidungsgremien haben den ‚Otto‘/‚Oskar‘ und um die Quelle 2100. […]                        Vorteil, mithilfe weniger V-Leute ein realistisches Schließlich existierten als Informanten des TLfV                  Bild über Ziele, Methoden, Aktivitäten und Pla- noch die Gewährspersonen Tristan und Alex sowie                   nungen einer extremistischen Gruppe als Ganzes Gelegenheitsinformanten, die jedoch alle eine un-                 zu gewinnen. Lagebilder, die auf Zugängen von V- tergeordnete Rolle spielten.                                      Leuten zu Spitzenentscheidungen basieren, sind Das TLfV erhielt von den vorgenannten Personen                    präziser als solche, die sich auf Informationen von von Februar 1998 bis Dezember 2001 zum TRIO                       Mitläufern beschränken. Je höher ein V-Mann in insgesamt etwa 47 Quellenmitteilungen, wobei der                  der extremistischen Gruppe angesiedelt ist, desto ganz überwiegende Teil von dem V-Mann 2045/                       wertvoller ist er für die Erfüllung des gesetzlichen 2197                                            Beobachtungsauftrages. 2150 stammte.“ Nach Angaben des damaligen Vizepräsidenten des LfV                    Die erreichte hohe Hierarchiestufe muss nicht un- Thüringen, des Zeugen Nocken, waren im LfV Thüringen                  bedingt zum Abbruch der Informationsbeschaf- in den Jahren 1997 bis 2001 sechs oder sieben, jedenfalls             fung führen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ei- 2198                      ne Gruppe sich nicht mehr nur im Sinne einer ver- aber unter zehn V-Leute im Einsatz.              Ihm seien alle Quellen des LfV sowohl mit ihren Klar- als auch in aller              fassungsfeindlichen Ideologie äußert, sondern sich 2199             aggressiv-kämpferisch radikalisiert. Die staatliche Regel mit ihren Arbeitsnamen bekannt gewesen. Sicherheitsgewährpflicht steht dann einer Pflicht zum Ausstieg aus der Informationsbeziehung, das 2.      Regelungen der Werbung und Führung                            heißt einem gewissermaßen selbstverordneten In- von V-Leuten in Thüringen in den 90er-                        formationsverzicht, entgegen. Jahren Alle diese Voraussetzungen waren bei der Be- Dienstvorschriften für die Anwendung nachrichtendienst-               obachtung der Neonazis aus Jena voll erfüllt und licher Mittel gab es damals nicht. Der Zeuge Nocken hat               die Bearbeitung auch mit Quellen daher in allen hierzu ausgesagt:                                                     Ausprägungen rechtmäßig.“         2200 „So heißt es da in § 6 Abs. 2 [Thüringer Verfas-              Dieser Einschätzung hat der Zeuge Sippel, der Nachfolger sungsschutzgesetz] wörtlich:                                  von Dr. Roewer im Amt des LfV-Präsidenten ab 2000, Die nachrichtendienstlichen Mittel sind in einer              teilweise widersprochen: vom Innenministerium zu erlassenen Dienstvor-                     „Was den Sachgehalt der Aussage von Herrn No- schrift zu benennen, die auch die Zuständigkeit für               cken anbelangt, dass, je höher eine Quelle angesie- die Anordnung solcher Informationsbeschaffungen                   delt ist in der Hierarchie, desto wertiger die Infor- regelt. Die Dienstvorschrift ist der Parlamentari-                mationen sind, mag er ja richtig liegen in der Aus- schen Kontrollkommission zu übersenden.                           sage. Je höher eine Person angesiedelt ist in der Hierarchie, desto mehr bekommt sie mit. Ein Kreisverbandsmitglied, ein Mitläufer wird weniger 2197)   Schäfer-Gutachten, MAT A TH-6, S. 145 f. 2198)   Nocken, Protokoll-Nr. 53, S. 49. 2199)   Nocken, Protokoll-Nr. 53, S. 22 f.                        2200)   Nocken, Protokoll-Nr. 49, S. 128 f.
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Drucksache 17/14600                                           – 258 –                     Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode erfahren über die strategischen Planungen einer                     Veranstaltungen oder in der Öffentlichkeit, dass 2208 Partei als jemand, der oben im Vorstand sitzt und                   Leute mich angesprochen haben.“ selbst die Strategie mitbestimmt. Er hat bestritten, die V-Mann-Führung deshalb übernom- Auf der anderen Seite muss man natürlich sehen,                men zu haben, weil er kein Vertrauen zu seinen eigenen dass die Informationserlangung dann ihre Grenzen               V-Mann-Führern gehabt habe, und hierzu erklärt: findet, wenn der Verfassungsschutz Gefahr läuft, „Nein, das ist anders. Wenn der Kontakt mit dem selbst die Zielrichtung des Beobachtungsobjektes Behördenleiter zustande kommt, wird er gut daran mit zu beeinflussen und zu bestimmen, das heißt, tun, sozusagen erst mal weiterzugucken, wie das die Staatsfreiheit dieser Organisation - das ist ja geht mit dieser Quelle. Es sei denn, er traut sich vom Bundesverfassungsgericht auch im Rahmen                                   2209 nicht.“ des NPD-Verbotsverfahrens thematisiert worden - gefährdet ist. Und insofern bin ich der Auffassung,            Ende 1995 oder Anfang 1996 wurde im LfV Thüringen dass man mit Personen, die die Zielrichtung dieses             die „Auswertung“ und „Beschaffung“ organisatorisch 2210 Beobachtungsobjektes entscheidend mitbestim-                   zusammengeführt.              So war der Zeuge Schrader von men - das ist sehr weich formuliert, und das ist               1996 bis 1999 Referatsleiter „Beschaffung und Auswer- auch auslegbar; das ist interpretierbar; aber ich              tung für Rechtsextremismus“. In diesem Referat waren denke, man kann auch mit dieser Interpretierung                drei Beschaffer, zwei Ermittler und etwa zehn Auswer- 2211 zu klaren Entscheidungen kommen - - dass mit                   ter.       Der Zeuge Schrader hat ausgesagt, es sei nicht diesen Personen eine Zusammenarbeit nicht statt-               unüblich gewesen, dass die Beschaffer erst einmal die 2201 finden kann.“                                                  Akten behalten und erst, wenn bestimmte Schritte abge- schlossen worden seien, der „Auswertung“ übergeben Infolge dessen habe er bereits am 4. Dezember 2000, drei                     2212 hätten. Wochen nach seinem Amtsantritt, eine Hausverfügung erlassen, wonach künftig keine V-Leute mehr geführt                Der Zeuge Wießner hat angegeben, das bis dahin von ihm werden durften, die die Zielsetzung des Beobachtungsob-            geleitete Referat „Forschung und Werbung“ sei 1998 2202 jekts entscheidend bestimmen.                                      abgeschafft worden. Mit der gesamten Reform habe sich die Struktur des Landesamtes für Verfassungsschutz total Eine Dienstvorschrift “Beschaffung“ für das Thüringer geändert. Danach sei jedes Referat für Forschung, Wer- Landesamt für Verfassungsschutz wurde erst zum 1. Mai 2203                                     bung, V-Mann-Führung, Auswertung etc. selbst verant- 2002 in Kraft gesetzt.                                                                    2213 wortlich gewesen. 3.      Arbeitsweise des LfV Thüringen hinsicht- 4.        Einfluss von Straftaten auf die Eignung als lich der V-Mann-Werbung und -Führung V-Person? Vor einer Ansprache bedarf es nach Aussage des Zeugen Der Zeuge Nocken hat angegeben, wenn das LfV von Wießner, damaliger Leiter des Referats „Forschung und einer Straftat einer Quelle erfahre, müsse man überlegen, Werbung“ im LfV Thüringen, einer Genehmigung durch 2204         ob trotz dieser Straftaten die Quelle weiter geführt oder den Beschaffungsleiter oder den Präsidenten.                Der                             2214 abgeschaltet werde.           Er hat erklärt: Werber betreut einen V-Mann nach der Anwerbung zu- nächst etwa ein Vierteljahr und gibt ihn dann an die V-                 „Wir sagen den Quellen, sie sollen keine Straftaten 2205 Mann-Führung ab.            Im Regelfall findet ein Übergabe-           begehen. Wenn das natürlich irgendwelche Dinge gespräch statt, wenn eine Quelle an einen anderen Quel-                 sind, die dann auftauchen, dann müssen Sie die 2206 lenführer übergeht.                                                     eben akzeptieren, diese Strafen, und dann muss 2215 man überlegen, ob man die Quelle abschaltet.“ Der ehemalige Präsident des LfV Thüringen, Dr. Roewer, hat ausgesagt, dass er auch selbst V-Leute angeworben 2207 und geführt habe.         Er hat dargelegt: „Also mit der Führung, das ist so eine Geschichte. Was mich angeht, ist es so gewesen, dass über mich Anwerbungen deswegen stattgefunden ha- ben, weil ich bekannt genug war bei verschiedenen 2201)   Sippel, Protokoll-Nr. 51, S. 156.                          2208)     Dr. Roewer, Protokoll-Nr. 53, S. 93. 2202)   Sippel, Protokoll-Nr. 51, S. 136.                          2209)     Dr. Roewer, Protokoll-Nr. 53, S. 93. 2203)   MAT A TH-3/6, Ordner II, Anlage 5, (Tgb.-Nr. 78/12 – Ge-   2210)     Dr. Roewer, Protokoll-Nr. 53, S. 91. heim), Bl. 74-111 (VS-VERTRAULICH).                        2211)     Schrader, Protokoll-Nr. 53, S. 113. 2204)   Wießner, Protokoll-Nr. 56, S. 7.                           2212)     Schrader, Protokoll-Nr. 53, S. 166. 2205)   Wießner, Protokoll-Nr. 56, S. 4.                           2213)     Wießner, Protokoll-Nr. 56, S. 65. 2206)   Bode, Protokoll-Nr. 56, S. 78.                             2214)     Nocken, Protokoll-Nr. 53, S. 49. 2207)   Dr. Roewer, Protokoll-Nr. 53, S. 93.                       2215)     Nocken, Protokoll-Nr. 53, S. 49.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode                       – 259 –                               Drucksache 17/14600 2219 5.       Informationsfluss zwischen der StA Gera                 worden sei.        Der Zeuge Baumbach, ebenfalls Mitarbei- und Verfassungsschutzbehörden außer-                    ter des LfV, hat angegeben, er habe Einsicht in staatsan- halb der Suche nach dem Trio                            waltliche Ermittlungsakten genommen, allerdings nur in 2220 abgeschlossene Verfahren. Der Ausschuss hat sich mit der Frage befasst, wie der Informationsfluss zwischen den Ermittlungsbehörden und           Zum Informationsfluss zwischen den Ermittlungsbehör- dem Verfassungsschutz in Thüringen erfolgte. Im Raum             den und dem LfV Thüringen hat dessen ehemaliger Präsi- stand der Verdacht, dass der Verfassungsschutz bei den           dent, der Zeuge Dr. Roewer, ausgesagt: Ermittlungsbehörden Informationen abschöpfte, diese „dass wir - jedenfalls ich - die wöchentlichen Informationen jedoch nutzte, um seine V-Leute vor Er- Zusammenkünfte der Behördenleiter dazu benutzt mittlungsmaßnahmen zu schützen, seinerseits aber den haben, um sozusagen hin und her Informationsde- Ermittlungsbehörden nur wenige Erkenntnisse übermittel- fizite und auch Informationen auszutauschen, […] te. also auf der Behördenleiterebene in erster Linie Oberstaatsanwalt Schultz hat hierzu ausgesagt, 1996 und              Defizite zu besprechen, die dann sozusagen in die 1997 habe es einen regen Informationsaustausch gegeben:              eigene Behörde umgesetzt worden sind, damit die handelt. „Das sah so aus, dass Mitarbeiter des Verfassungs- schutzes und auch des MAD häufig zu uns in die                   […] Ich kann jetzt keine konkreten Fälle nennen. Behörde gekommen sind und Akteneinsicht ge-                      Aber es hat einen größeren Ermittlungsvorgang nommen haben. Hinterher sage ich jetzt natürlich:                gegeben, den wir angestoßen haben, im Kurdenbe- 2221 Die Informationen oder die Gespräche, die wir von                reich, wenn ich das richtig erinnere.“ denen erhalten haben, waren wenig bis null. Es Außerdem sei für die praktische Informationsweitergabe waren also kaum brauchbare Informationen. Man an die Polizei eine eigene „Truppe“ im LfV Thüringen hat sich nur mal allgemein unterhalten. Umgekehrt installiert worden: haben die uns natürlich eher abgeschöpft, weil die Akteneinsicht bekommen haben und auch erfahren                   „Die hieß ZEX. Und das waren Kriminalpolizis- haben, was sie wollten. […]                                      ten - fünf an der Zahl, wenn ich es richtig in Erin- nerung habe. Und die wurden unter der Woche Der Mitarbeiter saß in meinem Büro, und wir ha- mehrfach bedient mit den Erkenntnissen, die aus ben uns unterhalten. Da haben wir uns auch mal - dem Amt stammten. […] Ob das zu Defiziten in ich weiß jetzt keine Details mehr - häufig über die der Polizei führte, konnte ich nur dadurch sozusa- rechte Szene natürlich unterhalten oder auch mal gen überprüfen, wenn ich entsprechende Hinweise über den und über den. Beispielsweise ein Mitar-                                                          2222 aus der Polizei bekommen hatte.“ beiter des MAD hat vielleicht mal gesagt: ‚Der möchte zu uns in die Bundeswehr‘ oder: ‚Der möchte vielleicht in der Bundeswehr Karriere ma-             6.      Die V- und Gewährspersonen des LfV Thü- chen; deshalb möchte ich wissen, was der hier ge-                    ringen im Umfeld des Trios im Einzelnen macht hat.‘ Das habe ich gemeint mit Erfahrungs- austausch. Es war kein Erfahrungsaustausch in dem Sinne, dass ich Neuigkeiten erfahren habe,               a)      VM 2045 „Otto“/VM 2150 „Oskar“ (Tino eher dass der Verfassungsschutz oder der MAD                         Brandt) 2216 Neuigkeiten erfahren haben.“ Alle paar Wochen sei ein Mitarbeiter eines Verfassungs-          aa)     Zur Person schutzamtes gekommen und habe Einsicht in Ermitt-                Im Verfassungsschutzbericht Thüringens von 1996 wird 2217 lungsakten genommen.                 Es habe sich meistens um    Tino Brandt als Führungsmitglied der „Anti-Antifa Ost- Vorgänge gehandelt, die die rechte Szene betroffen hät-          thüringen/THS“ genannt.        2223 Der Verfassungsschutzbe- ten. Der MAD habe sich für Personen interessiert, die zur        richt Thüringens von 1999 bezeichnet den „Thüringer Bundeswehr eingezogen werden sollten oder bei der Bun-           Heimatschutz“ (THS) als „unstrukturierten Personenzu- deswehr waren. Bei dem Verfassungsschutz sei es wohl             sammenschluss“. Er stehe unter der Führung Tino meistens mehr um Personen aus der rechten Szene gegan-           Brandts, gliedere sich in vier Sektionen und habe erhebli- 2218 gen.                                                             chen Einfluss in der NPD.      2224 Der Zeuge Nocken, damaliger Vizepräsident des LfV Thüringen, hat ausgesagt, dass die Akteneinsicht jeweils aufgrund eines Ermittlungsauftrages der Auswertung im 2219)   Nocken, Protokoll-Nr. 53, S. 27. Rahmen der Informationsbeschaffung vorgenommen 2220)   Baumbach, Protokoll-Nr. 53, S. 189 ff. 2221)   Dr. Roewer, Protokoll-Nr. 53, S. 86. 2222)   Dr. Roewer, Protokoll-Nr. 53, S. 86. 2223)   Verfassungsschutzbericht des Freistaates Thüringen von 1996, 2216)    Schultz, Protokoll-Nr. 49, S. 6.                                MAT B TH-3, Datei: 2862-163-2012 - mT.pdf, Bl. 12 ff., 36. 2217)    Schultz, Protokoll-Nr. 49, S. 6 f.                      2224)   Verfassungsschutzbericht des Freistaates Thüringen von 1999, 2218)    Schultz, Protokoll-Nr. 49, S. 8.                                S. 52 f.
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Drucksache 17/14600                                     – 260 –                   Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Brandt war auch in der NPD vernetzt: Am 24. Januar           Anwerbung sei die desolate Kenntnislage zu den soge- 1999 stellte er einen Aufnahmeantrag in die NPD. Kurz        nannten Heß-Aufmärschen gewesen. Es habe kaum Zu- darauf, am 11. Februar 1999, wurde er Beisitzer im NPD-      gänge oder nur untergeordnete Zugänge in den rechtsex- Kreisvorstand Saalfeld/Rudolstadt und am 3. März 1999        tremistischen Bereich gegeben. Plötzlich seien in Südthü- Beisitzer im NPD Landesvorstand sowie Landessprecher         ringen Flugschriften einer „Anti-Antifa“ aufgetaucht. Sie der NPD. Am 29. April 2000 wurde Brandt stellvertreten-      hätten dann entschieden, hier einzusteigen. Schließlich 2225 der Landessprecher der NPD.                                  hätten sie ermittelt, dass Brandt und eine weitere Person hinter der Firmierung „Anti-Antifa“ standen. Nachdem Der Zeuge Wießner, Werber und zeitweiliger V-Mann- das LfV Thüringen später erfahren habe, dass die weitere Führer von Tino Brandt, hat ausgesagt, dass Brandt Mit- Person weggezogen sei, sei nur noch Brandt übriggeblie- glied der Szene und nicht gerade auf Seiten des Staates                                                        2230 2226                                          ben, weshalb er angeworben worden sei. gewesen sei.        Brandt habe auch gebremst werden müs- sen, als er nach dem stellvertretenden Vorsitz der NPD in    Nach Angabe des damaligen Präsidenten des LfV Thürin- Thüringen gestrebt habe:                                     gen, Dr. Roewer, als Zeuge vor dem Untersuchungsaus- schuss erfolgte die Anwerbung Brandts auf seine Veran- „Er war Pressesprecher. Das hat man zähneknir- lassung hin. Er hat ausgesagt: schend bis zur Amtsleitung mitgetragen. Aber das andere hat man nicht mehr mitgetragen, wenn er,              „Es ist in der Tat so, dass ich Herrn Nocken und was weiß ich, als Vorschlag des ‚THS‘ zur Über-              seine Hintersassen massiv bedrängt habe, sich nun nahme - - dass er dann zweiter Vorsitzender der              endlich eigene Standbeine in der rechtsextremen 2227 NDP in Thüringen macht.“                                     Szene zu beschaffen, sprich: Quellen anzuwerben. Das ist das ganz übliche Geschäft bei Nachrich- Der Zeuge Bode, ebenfalls ehemaliger V-Mann-Führer tendiensten. Als ich die Behörde übernommen ha- von Tino Brandt, hat ihn folgendermaßen charakterisiert: be, hatte die Behörde nicht eine einzige Quelle - „Tino Brandt war ein Rechtsextremist durch und               keine -, sodass das Informationsaufkommen auch durch. Der hat 24 Stunden, rund um die Uhr, von              entsprechend war, nämlich gar keins. seinen Schlafenszeiten vielleicht abgesehen - - war Die Anwerbung von Brandt ist erfolgt nach meiner der Rechtsextremist. Das heißt, er war um- Erinnerung nach einer längeren sogenannten For- fangreich vernetzt, bundesweit vernetzt, zum Teil schungsphase. Das heißt, man beguckt sich die Kontakte ins Ausland, die zwar nicht sehr bedeu- möglichen Kandidaten, die für eine Anwerbung als tend waren, aber die waren da, und er hätte sich Agent oder V-Mann oder Quelle, wie Sie wollen, die auch jederzeit schaffen können. Von daher ge- infrage kommen. Und dann kommt sozusagen der sehen: Ja, es ist immer höchst problematisch, einen entscheidende Moment: Man spricht sie an. Es V-Mann zu führen, der praktisch auf so einer Ebe- geht also einer hin und macht einen Wer- ne ist, weil er dann natürlich immer irgendwo bungsversuch. Das muss nicht unbedingt einer auch, ich sage einmal, Mitbestimmer - böse Zun- sein, der sagt: ‚Guten Tag, ich heiße soundso und gen sagen: Bestimmer - ist. Das kann man nicht komme vom Landesamt für Verfassungsschutz‘, ausschließen. Allein deswegen muss man so einen sondern das kann auch eine Anwerbung unter Le- V-Mann einbremsen, weil er einem sonst als V- 2228                      gende sein. Derjenige muss das erst mal gar nicht Mann um die Ohren fliegt.“ wissen, mit wem er es zu tun hat. Ist in vielen Fäl- 2231 „Der war auch schwer führbar; keine Frage. Der ist           len auch vernünftig.“ uns zum Teil auch aus dem Ruder gelaufen, und „Ich habe die Einzelheiten der Anwerbung von wir mussten ihn mäßigen und bremsen. Das ist uns Brandt nicht mehr in Erinnerung, kann aber nur wahrscheinlich zum großen Teil gelungen. Aber es sagen, dass er, nachdem die Anwerbung erfolgt ist, ist uns bestimmt nicht bis ganz zum letzten Punkt relativ brauchbare Erkenntnisse offensichtlich in gelungen, so wie wir es gern gehabt hätten. Das ist 2229            die Behörde gebracht hat, was das Tun dieser so in dem Geschäft. Das kann so sein.“ rechtsextremen, sehr unangenehmen, sehr schwer 2232 zu beobachtenden Szene anging.“ bb)     Anwerbung                                            Zum Zeitpunkt seiner Anwerbung sei Brandt „noch ein 2233 Der Zeuge Wießner, der Brandt im August 1994 anwarb,         relativ unbeschriebenes Blatt“ gewesen. hat ausgesagt, die Anwerbung Brandts sei „mit Segnung Der Zeuge Wießner hat darüber hinaus angegeben, er des Präsidenten“ Dr. Roewer erfolgt. Hauptgrund der habe Brandt entsprechend der Praxis zunächst ein Viertel- 2225)   Chronologie des LfV Thüringen, MAT A TH-9/4b (Tgb.- Nr. 40/12 – GEHEIM), P-Akte Bd. 1, Bl. 287-289. 2226)   Wießner, Protokoll-Nr. 56, S. 44.                    2230)   Wießner, Protokoll-Nr. 56, S. 3 f. 2227)   Wießner, Protokoll-Nr. 56, S. 45.                    2231)   Dr. Roewer, Protokoll-Nr. 53, S. 71. 2228)   Bode, Protokoll-Nr. 65, S. 71.                       2232)   Dr. Roewer, Protokoll-Nr. 53, S. 71. 2229)   Bode, Protokoll-Nr. 65, S. 107.                      2233)   Dr. Roewer, Protokoll-Nr. 53, S. 65.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode                                – 261 –                                Drucksache 17/14600 2234                       2235 jahr      bzw. vier Monate            betreut und ihn dann an die         Der Zeuge Bode hat angegeben, „gefühlt von etwa 1995 V-Mann-Führung abgegeben.                                                 bis 1998“ der für Brandt zuständige VM-Führer gewesen 2241 zu sein.        Der Zeuge Wießner hat dargelegt, er habe 2242 Brandt aus organisatorischen Gründen                   im Juli oder cc)      Einsatzgebiet von Tino Brandt                                    August 1998 wieder als V-Mann-Führer übernommen.                   2243 Nach Aussage des Zeugen Bode sei Ziel des Einsatzes der                   Die erneute Übertragung der VM-Führung auf ihn sei 2244 Quelle gewesen, Erkenntnisse über die Struktur des „Thü-                  zum einen mit einer Strukturreform begründet worden. ringer Heimatschutzes“ sowie über dessen Personenkreis                    Zum anderen sei die „Auswertung“ mit den Berichten der 2236 und Aktivitäten zu gewinnen.              Daneben sei er die wich-        bisherigen V-Mann-Führung zum Teil unzufrieden gewe- 2245 tigste Quelle für die Suche nach dem Trio gewesen. Die                    sen. Erkenntnisse der Quelle zum Trio stammten nach Anga-                      Demgegenüber hat der Zeuge Bode ausgesagt, ihm habe ben des Zeugen Wießner ausschließlich von Ralf Wohlle- 2237                                                                 nie jemand gesagt, dass man unzufrieden sei mit seinen ben.                                                                                   2246 Berichten.        Tino Brandt sei als Quelle wieder zu Herrn Tino Brandt sagte gegenüber dem BKA im Jahr 2012                          Wießner übergegangen, weil man nicht mehr den Mix über seine Tätigkeit für den Verfassungsschutz folgendes                  gewollt habe, dass ein V-Mann-Führer aus dem Bereich aus:                                                                      „links“ zugleich im Bereich „rechts“ tätig sei. Er habe auch zwischenzeitlich im Bereich „links“ mehr zu tun „Es war eigentlich so, dass ich überwiegend über                      gehabt und es sei ihm ganz recht gewesen, nicht mehr auf meine tagespolitischen Aktivitäten dem Verfas-                        „zwei Hochzeiten zu tanzen“.         2247 sungsschutz berichtet habe. Dabei ging es um Zah- len zu Demonstrationsteilnahmen, Teilnehmern an                       An ein Übergabegespräch, welches normalerweise statt- bestimmten Treffen, Interpretationen von Äuße-                        finde, wenn eine Quelle an einen anderen Quellenführer rungen, die im rechtsextremen Raum kursierten,                        übergehe, hat der Zeuge Bode sich nicht erinnern können. Prognosen zu politischen Entwicklungen, bei-                          Er könne ein solches aber auch nicht ausschließen. Er spielsweise wenn verschiedene Personen oder                           müsse dazu sagen, dass sein Verhältnis zu seinem Kolle- 2248 Gruppierungen zur Zusammenarbeit aufeinander                          gen Wießner schlecht gewesen sei.                Hierfür habe es trafen. […] Ich erhielt vom Verfassungsschutz                         sowohl persönliche als auch dienstliche Gründe gegeben. auch keine Aufträge, bestimmte Veranstaltungen                        Zu den dienstlichen Gründen gehöre, dass nach seiner zu besuchen. Ich kann mich auch nicht erinnern,                       Ansicht das ehemalige Referat „Forschung und Werbung“ dass ich gezielt Informationen zu einem bestimm-                      sich sowohl in den Bereichen „rechts“ wie auch „links“ 2249 ten Personenkreis sammeln sollte. Dies gilt mit                       wenig Mühe gegeben habe, Quellen zu akquirieren. Ausnahme der Fahndungsarbeit nach Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos. […] Es war eher so, dass ee)      Erste Abschaltung ich jedes Mal das berichtete, was sich seit dem letzten Treffen mit dem Verfassungsschutz in der                      Brandts erste Abschaltung als Quelle erfolgte auf Wei- Szene ereignet hatte. Das war dann auch nicht so                      sung des damaligen Präsidenten des LfV Thüringen, Dr. 2250 viel, weil wir uns zum Schluss nahezu wöchentlich                     Roewer, im Mai 2000. 2238 trafen.“                                                                                                                2251 Das genaue Datum war der 29. Mai 2000. Der Zeuge Dr. Roewer hat angegeben, er habe Brandt dd)      Erster Abschnitt der Tätigkeit als V-Mann abschalten lassen, („2045“/„Otto“) „weil ich der Überzeugung war, dass dieser Mann Ab dem 27. Januar 1995 wurde Brandt von der V-Mann- 2239       als V-Mann in meiner Behörde nichts zu suchen Führung als Mitarbeiter (Quelle 2045 Otto) geführt. hatte. […] Mein Eindruck aus den Überwachungs- Im Jahr 1995 ging die VM-Führung von F., der Brandt maßnahmen, die wir gegenüber Herrn Brandt zunächst übernommen hatte, an den Zeugen Bode 2240                                                                    durchgeführt haben, war der, dass er uns mit der über. 2241)    Bode, Protokoll-Nr. 56, S. 92. 2242)    Wießner, Protokoll-Nr. 56, S. 4. 2243)    Wießner, Protokoll-Nr. 56, S. 43. 2234)    Wießner, Protokoll-Nr. 56, S. 3. 2244)    Wießner, Protokoll-Nr. 56, S. 65. 2235)    Wießner, Protokoll-Nr. 56, S. 42. 2245)    Wießner, Protokoll-Nr. 56, S. 65. 2236)    Bode, Protokoll-Nr. 56, S. 78. 2246)    Bode, Protokoll-Nr. 56, S. 90. 2237)    Wießner, Protokoll-Nr. 56, S. 20. 2247)    Bode, Protokoll-Nr. 56, S. 78. 2238)    Protokoll über die Vernehmung des Zeugen Tino Brandt vom 26. Januar 2012, MAT A BY-14/1c, Bl. 252 ff., 255.               2248)    Bode, Protokoll-Nr. 56, S. 78. 2239)    Chronologie des LfV Thüringen vom 8. Mai 2001, MAT A TH-         2249)    Bode, Protokoll-Nr. 56, S. 79. 9/4b (Tgb.-Nr. 40/12 – GEHEIM), P-Akte Bd. 1, Bl. 287 ff.        2250)    Nocken, Protokoll-Nr. 53, S. 38. 2240)    Vermerk vom 28. Mai 2001 über die V-Mann-Führer, MAT A           2251)    Chronologie des LfV Thüringen vom 8. Mai 2001, MAT A TH- TH-9/4b (Tgb.-Nr. 40/12 - Geheim), P-Akte Bd. 1, Bl. 290.                 9/4b (Tgb.-Nr. 40/12 – GEHEIM), P-Akte Bd. 1, Bl. 287 ff.
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Drucksache 17/14600                                       – 262 –                      Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Zeit aus dem Ruder gelaufen ist. Ich weiß nicht, ob        Der Zeuge Dr. Roewer hat darüber hinaus geschildert, Sie sich das vorstellen können: Es ist anfangs nicht       dass der alte V-Mann-Führer allerdings noch einmal mit ganz klar zu sehen, ob ein V-Mann das tut, also ob         Tino Brandt telefoniert habe. Er sei in eine vom LfV 2257 er sozusagen hinter dem Rücken des Nachrichten-            geschaltete „Telefonfalle hineingelaufen“. dienstes auch andere Dinge tut, die der Nachrich- Der Zeuge Wießner hat dies aus seiner Sicht folgender- tendienst weder gutheißt noch die ihm bekannt maßen geschildert: sind. Im Falle des V-Manns Brandt ist dies der Fall gewesen, und das hat mich eben veranlasst,                „Er kam an und sagte, obwohl der Treff vereinbart gegen den ausdrücklichen Wunsch der Mitarbeiter                war: Er wird abgeschaltet, es findet nichts mehr der Extremismusabteilung ein rigoroses Ende mit                statt. - Auch der Beschaffungsleiter hat gesagt: Herrn Brandt zu veranstalten. Und das ist auch                 Das geht nicht so. Wir müssen ordnungsgemäß gemacht worden: Die Abschaltung ist durchgeführt               diese Geschichte abwickeln dann. […] 2252 worden.“ Ich bin zu dem Termin hingefahren mit Weisung Hinzu sei gekommen, dass das BfV den Verdacht geäu-                hier des Beschaffungsleiters, bin vom Termin zu- ßert habe, der V-Mann-Führer habe einen zu engen Kon-              rückgekommen, sofort einbestellt worden von takt zu seiner Quelle. Eine Prüfung dieses Verdachts sei           Roewer, Roewer die größten Vorwürfe gemacht. jedoch nicht erforderlich gewesen, da er sowieso fest              Er hat - und das war das Allerfieseste, was ich bis- entschlossen gewesen sei, die Abschaltung durchzufüh-              her erlebt habe - mein Handy abhören lassen in ren. Er habe dann gleich die V-Mann-Führung ausge-                 dieser Zeit. Der wusste genau, wann ich wie und 2253 wechselt.                                                          wo ich den Termin gemacht habe mit der Quelle, obwohl er gesagt hat: Es gibt nichts mehr. Es wird Die Thüringer Schäfer-Kommission hat aus der Aktenlage ab sofort die Zusammenarbeit beendet. Wenn der allerdings den Schluss gezogen, dass die Gründe der Ab- in der Gosse landet, das interessiert ihn alles schaltung woanders lagen, nämlich in der Übernahme des                       2258 nicht.“ Amtes des stellvertretenden Landesvorsitzenden der NPD Thüringen sowie in einem Interview vor dem Landespar- teitag am 29. April 2000, welches im MDR-Fernsehen             ff)       Reaktivierung von Tino Brandt als VM 2254 ausgestrahlt wurde.                                                      2150/„Oskar“ Der Zeuge Bode hat ebenfalls angegeben, dass                   Nachdem Dr. Roewer im Juni 2000 suspendiert wurde, Dr. Roewer dem V-Mann-Führer Wießner und seiner                übernahm der Vizepräsident Nocken für kurze Zeit über- Quelle Tino Brandt nicht mehr getraut habe. Er habe die        gangsweise die Aufgaben des Präsidenten. Im Juli 2000 ganze Verbindung in Frage gestellt. Der Zeuge Bode habe        ließ er Tino Brandt als V-Mann reaktivieren. Dies sei Brandt dann im Auftrag von Dr. Roewer abschalten müs-          nach Angaben des Zeugen Nocken nicht nur wegen des 2255 sen.      Eine Nachbetreuung habe nicht stattfinden sollen:    Vorfalls Trio, sondern auch wegen der anderen Informati- „Das war aus meiner Sicht in dem Fall so, wie es           onen der Quelle geschehen. Die Tätigkeit von Tino Brandt als V-Mann sei dann ganz normal weitergelau- mir Herr Roewer damals vermittelt hat: erstens ge-              2259 fen. rechtfertigt, und zweitens hatte der Tino Brandt zu dem Zeitpunkt sowieso noch Schulden; die haben wir ihm großzügigerweise erlassen. Ich weiß nicht,         gg)       Zweite Abschaltung Tino Brandts es war, glaube ich, ein Betrag zwischen 4 000 und 6 000 - vermute ich; ich weiß es nicht; also so ge-        Der Nachfolger von Dr. Roewer als Präsident des LfV fühlt - D-Mark damals. Da haben wir gesagt: ‚Das           Thüringen, der Zeuge Sippel, hat dargelegt, dass er am ist Abschaltprämie genug‘, indem wir einfach sa-           4. Dezember 2000 eine Verfügung erlassen habe, wonach gen - - Wir hätten ja objektiv keine Möglichkeit           künftig V-Leute „weder die Zielsetzung noch die Aktivi- gehabt, das Geld von ihm zurückzufordern, ohne             täten eines Beobachtungsobjekts entscheidend bestim- 2260 dass die nachrichtendienstliche Verbindung da-             men“ dürfen.           Hintergrund seien für ihn die Aufregung durch letztendlich aufgeflogen wäre. Also, das wä-         rund um die Enttarnung des V-Mannes Thomas D. gewe- re ja eine komische Art von Nachtreten gewesen             sen. Ihm sei daran gelegen gewesen, auszuschließen, dass gegenüber einem V-Mann, den man abschaltet.                V-Leute in Führungspositionen vom LfV Thüringen ge- Damit hat sich das dann erledigt gehabt für uns.           führt werden. In der ihm von seinem Vizepräsidenten, Für mich war das normal, ihn abzuschalten und zu           Nocken, vorgelegten Liste sei auch Brandt aufgeführt sagen: Damit hat es sich, damit ist Schluss.“ 2256         gewesen. Er habe sich daraufhin mit seinen Mitarbeitern besprochen und dann die Entscheidung getroffen, Brandt 2252)    Dr. Roewer, Protokoll-Nr. 53, S. 65. 2253)    Dr. Roewer, Protokoll-Nr. 53, S. 110.                 2257)     Dr. Roewer, Protokoll-Nr. 53, S. 110. 2254)    Schäfer-Gutachten, MAT A TH-6, S. 182.                2258)     Wießner, Protokoll-Nr. 56, S. 26. 2255)    Bode, Protokoll-Nr. 56, S. 84.                        2259)     Nocken, Protokoll-Nr. 53, S. 38. 2256)    Bode, Protokoll-Nr. 56, S. 91.                        2260)     Sippel, Protokoll-Nr. 51, S. 156 f.
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