Abschlussbericht
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 273 – Drucksache 17/14600 f) VM „Ares“ nommenen Zeugen hat ausgesagt, er kenne diesen V- 2366 Mann. Der Zeuge Sippel hat ausgesagt: Ares war Kreisvorsitzender in der Thüringer NPD. Der Zeuge Sippel hielt diese Position eines V-Mannes für kein „Mein damaliger Vertreter Herr Nocken […] hat Problem: mir […] Quittungen vorgelegt, die Herr Roewer ausgestellt hat, über Zahlungen, die an diese Per- „Denn Beobachtungsobjekt ist für uns der Landes- son gegangen sind, ein sogenannter Günther. Und verband der NPD. Man kann auch darüber nach- es fanden sich auch in den Akten keine Hinweise sinnen, ob jemand, der im Landesvorstand ist, auf die Identität dieses Günther. Es ließ sich für auch die Führungsfunktion bestimmt, oder ob es mich nicht klären, wer sich hinter dieser Person ein Vorsitzender sein muss oder ein Stellvertreter. verbirgt. Und Herr Dr. Roewer hat auch in Verfah- Ich glaube, das sind Fragen, die man im Einzelfall ren, die wir auch im Zusammenhang mit Scha- klären muss. densersatzforderungen gegen ihn anhängig ge- Der Kreisvorsitzende [Ares], der ja sehr umstritten macht haben, die Identität dieses Günther nicht of- war auch innerhalb seiner Partei, der auch große fengelegt. Widersacher hatte innerhalb seiner Partei, war Ich gehe davon aus, dass dieser Günther mit die- nicht in der Lage, die Zielrichtung des Landesver- sem Vorgang NSU nicht in Zusammenhang bandes zu bestimmen.“ 2367 steht.“ Er habe zwar 2008 versucht, den Landesvorsitzenden der „Ich kann mir vorstellen, dass es vielleicht gar kei- NPD zu stürzen, sei jedoch gescheitert, weil er die Mehr- nen V-Mann ,Günther‘ gegeben hat, sondern dass heit der Partei nicht hinter sich gehabt habe. Dies zeige, es darum ging, Gelder umzuschichten im Lan- dass er gerade nicht in der Lage gewesen sei, die Zielrich- 2363 desamt. Der Vorwurf stand ja auch im Raum, war tung zu bestimmen. auch Gegenstand eines Strafverfahrens, dass sich Die Thüringer Allgemeine Zeitung berichtete am 5. De- dieser Sachverhalt dahinter verbirgt. Ich hatte aber zember 2012, dass Ares sich gegenüber dem MDR selbst auch mit Herrn Nocken darüber gesprochen, ob er als ehemaliger V-Mann zu erkennen gegeben habe. Zwi- sich vorstellen könnte, dass sich hinter ,Günther‘ schen 2006 und 2010 habe er regelmäßig Informationen jemand verbergen könnte, der mit dem Trio im Zu- an das LfV Thüringen geliefert. 2007 habe er einen Spit- sammenhang steht, vielleicht einer von diesen zel in die Fraktion der Thüringer Linke eingeschleust, der dreien, die abgetaucht sind. Herr Nocken sagte, das allerdings rasch aufgeflogen sei. Sein V-Mann-Führer sei könnte er mit fast hundertprozentiger Sicherheit 2364 2368 eingeweiht gewesen und habe ihn bestärkt. ausschließen; das glaubt er nicht.“ Dem Artikel zufolge stellte das LfV Thüringen den Sach- Der Zeuge Dr. Roewer hat auf die Frage nach dem V- verhalt anders dar: Ares habe sich im Mai 2006 selbst Mann Günther zunächst zurückgefragt: angeboten und sei bis September 2007 als V-Mann im „Was geht Sie das an? […] Was hat das mit dem Bereich Rechtsextremismus geführt worden. Die Zusam- 2369 Thema des Untersuchungsausschusses zu tun?“ menarbeit sei wegen Zweifeln an der Zuverlässigkeit beendet worden. Einzelne NPD-Aktionen seien durch die Schließlich hat er erklärt, es habe sich um keine Quelle 2365 2370 Behörde weder initiiert noch unterstützt worden. aus dem rechtsextremen Bereich gehandelt. Einen Günther, der mit dem Thema des Untersuchungsaus- schusses und dem gesamten Bereich Rechtsextremismus g) VM „Günther“? zu tun hat, habe es in seiner Dienstzeit nicht gegeben. 2371 Nachdem der damalige LfV-Präsident Dr. Roewer im Der Zeuge Schrader hat ausgesagt, dass Dr. Roewer in August 2000 in den Ruhestand versetzt worden war, wur- Besprechungen über Quellenmeldungen des Günther, der den in seinem Panzerschrank mehrere Quittungen aufge- im Spionagebereich eingesetzt gewesen sei, gesprochen funden, welche mit Günther unterschrieben waren. habe. Berichte habe der Zeuge Schrader jedoch nicht 2372 Der Ausschuss hat nicht feststellen können, ob es im LfV gesehen. Er glaube, dass es einen V-Mann Günther gar 2373 Thüringen einen V-Mann Günther gab. Keiner der ver- nicht gegeben habe. 2366) Nocken, Protokoll-Nr. 53, S. 24; Bode, Protokoll-Nr. 56, S. 91; Wießner, Protokoll-Nr. 56, S. 23. 2367) Sippel, Protokoll-Nr. 51, S. 135. 2363) Sippel, Protokoll-Nr. 51, S. 172 f. 2368) Sippel, Protokoll-Nr. 51, S. 170. 2364) thüringer-allgemeine.de, „Ehemaliger Erfurter NPD-Chef 2369) Dr. Roewer, Protokoll-Nr. 53, S. 83 f. enttarnt sich als früherer V-Mann“, Artikel vom 5. Dezember 2370) Dr. Roewer, Protokoll-Nr. 53, S. 84. 2012. 2371) Dr. Roewer, Protokoll-Nr. 53, S. 88. 2365) thüringer-allgemeine.de, „Ehemaliger Erfurter NPD-Chef enttarnt sich als früherer V-Mann“, Artikel vom 5. Dezember 2372) Schrader, Protokoll-Nr. 53, S. 149. 2012. 2373) Schrader, Protokoll-Nr. 53, S. 150.
Drucksache 17/14600 – 274 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode 2384 h) Weitere mögliche V-Leute erhalten. Einen solchen Brief fand man später auch in der ausgebrannten Wohnung des Trios in der Frühlings- Der Zeuge Baumbach hat bekundet, nach dem Abtauchen 2385 straße. des Trios habe man im LfV Thüringen Überlegungen angestellt, gezielt nach Personen zu suchen, die als V- Diese Ausgabe wurde für das BfV von der Quelle Q1 2386 Personen in Frage kommen würden, um bei der Suche zu beschafft. helfen. Er könne sich aber heute nicht mehr erinnern, wer 2374 Der damals im BfV hierfür in der Projekteinheit II 2 E dies konkret gewesen sei. Über Wohlleben sei zwar 2387 (Neonazis) zuständige Auswerter, der Zeuge Egerton, geredet, er sei aber gleich ausgeschlossen worden, weil er 2375 hat angegeben, er habe über einen Hinweis der BfV- zu gefestigt gewesen sei. Quelle Q1 von dem Magazin erfahren und es deshalb Nach Aussage des Zeugen Wießner seien von der „Kame- beschaffen lassen. Die logistische Unterstützung von Q1 radschaft Jena“ des „THS“ André Kapke und Ralf Wohl- für das Magazin sei ihm nicht bekannt gewesen. Die Re- leben als mögliche V-Personen wegen ihrer Vorstrafen levanz dieser Passage habe er nicht gesehen, weshalb er 2376 nicht in Frage gekommen. auch keinen konkreten Auftrag zur Ermittlung der Bedeu- tung des Kürzels „NSU“ beispielsweise an Q1 gegeben Der Zeuge Nocken hat ausgeschlossen, dass in seiner habe. Er hat hierzu weiter ausgeführt: Dienstzeit (bis 2001) Ralf Wohlleben als V-Mann ange- 2377 worben worden sei. „Ich bin auch heute noch der Meinung, dass man aufgrund dieses einzigen Satzes, der zudem noch Der Zeuge Wießner hat darüber hinaus ausgesagt, dass in als ironisch gekennzeichnet worden ist, eigentlich Jena drei Werbungsvorhaben gelaufen seien, unter ande- 2378 keine inhaltliche Relevanz hätte herauslesen kön- rem ein Werbungsversuch von Jürgen H. Jürgen H. 2379 nen. Ein unbestimmter Dank an eine Gruppe, die sei aber gleich verraten worden: keiner kennt, die zudem noch mit einem Smiley „Das lief schief. Und dann war Tristan. Nach ei- versehen ist, da hätte man fast schon hellseheri- 2388 nem Vierteljahr konnten Sie das Ding auch im sche Fähigkeiten benötigt.“ 2380 Grunde genommen beenden.“ Abkürzungen und Danksagungen seien in rechtsextremis- 2389 Nach Angaben des Zeugen Schrader habe das LfV Thü- tischen Publikationen die Regel gewesen. Wenn bei ringen seinen Quellen Geld für verbindliche Hinweise 100 bis 150 rechtsextremistischen Publikationen pro Jahr 2381 nach dem Aufenthaltsort des Trios angeboten. jede Abkürzung bei den Landesbehörden nachgefragt worden wäre, wäre der Verfassungsschutz lahmgelegt worden und es wären zu 100% Fehlanzeigen entstan- II. Erkenntnisse und V-Leute des BfV den. 2390 Der Auswerter in der Projekteinheit „Rechtsterrorismus“, 1. Die Zeitschrift „Der Weisse Wolf“ der Zeuge Kippenborck, hat angegeben, dass ihm Der Die Ausgabe 18 des Neonazi-Magazins Der Weisse Wolf Weisse Wolf allenfalls im Bereich „Gewaltdiskussion“ (Schreibweise wie im Original) aus dem Jahr 2002 enthält aufgefallen sei. Den Begriff „NSU“ habe er dort nicht 2391 auf Seite 2 unterhalb des Vorwortes eine Danksagung: wahrgenommen. „Vielen Dank an den NSU, es hat Früchte getragen 2382 ;-) Der Kampf geht weiter…“ 2. V-Leute des BfV mit möglichen Bezügen zum Trio Dieses wurde im Jahr 2002 von David Petereit verant- wortlich herausgegeben, dem heutigen MdL der NPD in Das BfV führte folgende V-Leute, die jedenfalls zum 2383 Umfeld des Trios Kontakt hatten: Mecklenburg-Vorpommern. Petereit hatte zuvor einen Brief mit dem Absender „NSU“ sowie eine Geldspende a) V-Mann Q1 Q1 war aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit in der Lage, 2374) Baumbach, Protokoll-Nr. 53, S. 183. im gesamten Bundesgebiet unterwegs zu sein. Der Zeuge 2375) Baumbach, Protokoll-Nr. 53, S. 179. G. B. hat zum Werdegang von Q1 bis zu seiner Anwer- 2376) Wießner, Protokoll-Nr. 56, S. 6 f.; Jürgen H. gab jedoch 1999 dem MAD einen Hinweis auf das Trio, siehe hierzu Abschnitt E. III. 6. m). 2377) Nocken, Protokoll-Nr. 53, S. 49. 2384) Egerton, Protokoll-Nr. 70, S. 18. 2378) Wießner, Protokoll-Nr. 56, S. 28. 2385) MAT A BY-14/1, Bl. 125 (pdf). 2379) Wießner, Protokoll-Nr. 56, S. 6 f.; Jürgen H. gab jedoch 1999 dem MAD einen Hinweis auf das Trio, siehe hierzu Abschnitt 2386) G. B., Protokoll-Nr. 64 (GEHEIM), S. 4. E. III. 6. m). 2387) Egerton, Protokoll-Nr. 70 (öffentlich), S. 8. 2380) Wießner, Protokoll-Nr. 56, S. 7. 2388) Egerton, Protokoll-Nr. 70 (öffentlich), S. 15 f. 2381) Schrader, Protokoll-Nr. 53, S. 170 f. 2389) Egerton, Protokoll-Nr. 70 (öffentlich), S. 66 f. 2382) MAT A BY-14/1b, Bl. 143. 2390) Egerton, Protokoll-Nr. 70 (öffentlich), S. 20 f. 2383) MAT A BfV-4/12 (VS-NfD). 2391) Kippenborck, Protokoll-Nr. 72 (nichtöffentlich), S. 3 f.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 275 – Drucksache 17/14600 bung als V-Mann des BfV in den 1990er Jahren berichtet, Bemerkenswert an der Quelle ist, dass Q1 als einzige dass er um den Zeitpunkt der Wende, also Anfang der Quelle des BfV zumindest einmaligen Kontakt mit einem 1990er Jahre, sein Elternhaus verlassen habe und erstmal Mitglied des Trios hatte, sein Name auf Kontaktlisten des „ein bisschen in der Republik unterwegs gewesen“ sei. Mundlos eingetragen ist, er im Auftrag des BfV Kontakt Während dieser Zeit habe er auch Kontakt zur rechten zum Herausgeber der Fanzine Der Weisse Wolf hatte, in Szene bekommen und sei dann über verschiedene rechts- dem sich im Editorial des Heftes 18 aus dem Jahr 2002 extremistische Organisationen in Kontakt zu einer später die bekannte Danksagung an den NSU findet und er auch verbotenen neonazistischen Organisation gekommen. Der im Bereich „KKK“ aktiv war, zu dem möglicherweise ein Führer dieser Gruppe habe ihn dann sozusagen in die Bezug im Zusammenhang mit dem Mord und versuchten Zentrale geholt. Das sei Anfang der 1990er Jahre gewe- Mord in Heilbronn am 25. April 2007 besteht. sen. Danach habe er sich mit dem Anführer überworfen und habe sich schließlich an die Polizei eines Bundeslan- des gewandt mit dem Hinweis, er könne der Polizei einige aa) Kontakt mit Mundlos wertvolle Informationen liefern, wenn diese ihm auch Es sind beim BfV zwei Deckblattmeldungen vorhanden, helfen. Er sei dann von verschiedenen Sicherheitsbehör- die auf einen persönlichen Kontakt von Q1 mit Mundlos 2399 den in verschiedenen Bundesländern weitergereicht wor- einige Jahre vor dem Abtauchen des Trios zurückge- den und dann schließlich durch ein LfV als Informant hen. Der V-Mann-Führer fasst die Mitteilung von Q1 geworben worden. Im Folgejahr sei er dem BfV überge- folgendermaßen zusammen: ben worden. Seit den 1990er Jahren sei also das BfV mit der Quellenführung bedacht und habe ihn später zum V- „Durch Kontakt zu Uwe Mundlos […] erfuhr der Mann hochgestuft. 2392 VM, dass ca. 30 Personen einen Zusammenschluss unter der Bezeichnung ,Kameradschaft Jena‘ ge- Q1 sei in den Jahren 1997/1998 zur Beobachtung der bildet haben. Neben Mundlos, der bis Ende März 2393 rechtsextremistischen Internetszene eingesetzt worden. 1995 seinen Grundwehrdienst in Bad Frankenhau- Das BfV habe die Internetaktivitäten von Q1 zunächst sen ableistet, bekam der VM von diesem [zwei nä- nicht überwacht, da das BfV keinen Zugriff gehabt habe. her bezeichnete Personen] als Ansprechpartner ge- Als jedoch gegen ihn wegen der Einstellung von histori- nannt. Die Kameradschaft ist nach Bekunden von schen Bildern auf der Homepage ein Ermittlungsverfah- Mundlos vorwiegend in der ,Anti-Antifa‘ Arbeit 2400 ren eingeleitet und er auch wegen Verwendens von Kenn- aktiv.“ zeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt worden sei, habe das BfV die Internetaktivitäten des Q1 Darüber hinaus erfuhr Q1 von Mundlos, dass demnächst 2401 so organisiert, dass nichts mehr ohne Kontrolle durch das ein Skin-Konzert in Dresden stattfinden werde. Die BfV eingestellt werden habe können. 2394 Vor einigen genauen Umstände des Zusammentreffens von Q1 und Jahren sei jedoch erneut eine rechtskräftige Verurteilung Mundlos ergeben sich aus den Meldungen nicht. Der erfolgt, weil Q1 Individualrechtsgüter Dritter durch Ver- Zeuge G. B., seit Ende der 1990er Jahre V-Mann-Führer öffentlichung von deren personenbezogenen Daten ver- von Q1, hat vermutet, dass der Kontakt zwischen Q1 und letzt habe. Diese Personen hätten Strafantrag wegen der Mundlos in Sachsen im Bereich der Bundeswehr erfolgt Verletzung des Rechts am eigenen Bild gestellt. 2395 sei, da zu der damaligen Zeit beide Soldaten gewesen 2402 seien. Das BKA bezeichnete Q1 als Namensgeber und Initiator einer neonazistischen Gruppierung. 2396 Nachdem Q1 ab dem 11. November 2011 allgemein zu seinen Kontakten zum Trio kontaktiert worden war, be- Annähernd während des gesamten Untersuchungszeit- fragte ihn der V-Mann-Führer des BfV am 10. April 2012 raums – mit einer Unterbrechung – war Q1 als V-Mann zu den beiden Deckblattmeldungen. Q1 gab an, die Mel- 2397 des BfV tätig. dungen seien nicht von ihm. Der seinerzeit zuständige VM-Führer gab gegenüber dem BfV an, keine detaillierte Der Zeuge G. B. hat angegeben, dass ihm persönliche Erinnerung an die Berichterstattung zu haben. Das BfV Kontakte von Q1 zu „Combat 18“ nach England nicht bekannt seien. Allerdings habe es über das Internet Kon- folgerte jedoch aufgrund des in der Meldung enthaltenen takte gegeben, die Q1 an das BfV weitergegeben habe. 2398 Hinweises zur Ableistung des Grundwehrdienstes durch Mundlos bis Ende März 1995, dass die Meldung von Q1 2403 stamme. 2392) G. B., Protokoll-Nr. 64 (GEHEIM), S. 2 f. 2393) G. B., Protokoll-Nr. 64 (GEHEIM), S. 3. 2399) G. B., Protokoll-Nr. 64 (GEHEIM), S. 7. 2394) G. B., Protokoll-Nr. 64 (GEHEIM), S. 14. 2400) Deckblattmeldung des BfV, MAT A BfV-4/10 (Tgb.-Nr. 2395) G. B., Protokoll-Nr. 64 (GEHEIM), S. 29. 172/12 - GEHEIM), Bd. 1, Teilband 1, Bl. 1 ff. 2396) MAT A BKA-3/0002, Bl. 98 ff., 165. 2401) Deckblattmeldung des BfV, MAT A BfV-4/10 (Tgb.-Nr. 2397) Vgl. Beurteilung von Q1 durch das BfV vom 13. Januar 2012 172/12 - GEHEIM), Bd. 1, Teilband 1, Bl. 5 ff. für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2011, MAT A 2402) G. B., Protokoll-Nr. 64 (GEHEIM), S. 6 f. BfV-4/10 (Tgb.-Nr. 172/13 - GEHEIM), Ordner 4, Bl. 2 ff. 2403) Vermerk vom 11. April 2012, MAT A BfV-4/10 (Tgb.-Nr. 2398) G. B., Protokoll-Nr. 64 (GEHEIM), S. 20. 172/13 - GEHEIM), Bd. 1, Teilband 4, Bl. 52 ff.
Drucksache 17/14600 – 276 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode bb) Eintragungen in den Kontaktlisten des verwies auf die Möglichkeit eines Kontaktes während Mundlos seiner Bundeswehrzeit bzw. auf seinen damals unterhal- tenen Handel mit Demobändern. Er habe zu keiner Zeit Das BKA wurde aufgrund der Eintragung in der Kontakt- Kontakte zu einer der drei Personen gehabt. Er sei früher liste des Mundlos auf Q1 aufmerksam. Im Frühjahr 2012 in der rechten Szene aktiv gewesen, was allerdings in der richtete das BKA eine Erkenntnisanfrage zu Q1 an das 2412 2404 letzten Zeit stark nachgelassen habe. Das BKA hielt BfV. 2413 die Angaben von Q1 für glaubhaft. Die Fachprüfgruppe empfahl am 27. Februar 2012, aktiv auf das BKA zuzugehen und den V-Mann-Status zu of- cc) Aktivitäten von Q1 im Zusammenhang mit fenbaren, weil „gerade im Hinblick auf die im Zusam- dem „KKK“ menhang mit der NSU-Aufklärung erhobenen Vorwürfe des mangelnden Informationsaustausches zwischen den Q1 stand mit Wissen und Billigung des BfV im Kontakt Sicherheitsbehörden […] eine andere Vorgehensweise zum European „White Knights of Ku-Klux-Klan“. nicht durchhaltbar (U-Ausschuss)“ erscheine. Außerdem 2405 solle der Sachverhalt bei Q1 hinterfragt werden. dd) Einschätzung der Quelle durch das BfV Demgegenüber hielt es der Vizepräsident des BfV am 28. Februar 2012 für angemessen, zunächst eine dringen- Der Zeuge G. B., der Q1 seit 1999 führte, hat ihn als zu- de intensive Nachbefragung des V-Mannes und zugleich verlässig bezeichnet. Maßgeblich seien insbesondere erneute Sichtung der V-Mann-Akte gemeinsam mit der wichtige Informationen aus dem Bereich der Entwicklung Fachprüfgruppe vorzunehmen. Anschließend und abhän- in der Kameradschaftsszene, der „Autonomen Nationalis- 2414 gig von der Befragung und der Sichtung solle das BKA ten“ und dem rechtsextremistischen Musikbereich. Q1 2415 informiert werden. 2406 Der damalige Präsident des BfV sei eine der Spitzenquellen des BfV gewesen. Es habe schloss sich diesem Vorschlag an. 2407 auch einige Informationen von Q1 gegeben, die an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet worden seien Am 29. Februar teilte ein Mitarbeiter der Abteilung II und dort zu Ermittlungsverfahren geführt hätten, z. B. im unter Hinweis auf die „Spitzenquelle im Bereich Kame- Zusammenhang mit einer Internetplattform zur Veräuße- radschaft, Musikszene etc.“ der Amtsleitung mit, dass rung von rechtsextremistischer Musik. 2416 „eine Offenlegung der VM-Eigenschaft gegenüber BKA und BMI […] zu einer erheblichen Gefährdung der Ver- Das BfV habe nie etwas unternommen, um Q1 aus straf- bindung mit unabsehbaren Folgen einerseits in Bezug auf prozessualen Maßnahmen herauszuhalten, obwohl es die […] gelieferten Informationen, andererseits in Bezug mehrere strafrechtliche Aktivitäten gegen die Quelle auf seine Person (Gefährdung/Versorgungsfall)“ führen gegeben habe. Diese seien zudem für die Reputation der würde, hingegen die Offenlegung keinen Erkenntnisge- Quelle im rechtsextremistischen Umfeld von Vorteil 2417 winn für das BKA erbrächte. 2408 Die Amtsleitung schloss gewesen. 2409 sich dem am 9./11. März 2012 an. Q1 sei nach Auffassung des Zeugen G. B. zu keinem Vom 12. März bis 18. April 2012 erfolgten mehrere Be- Zeitpunkt Neonazi gewesen, sondern er sei vom BfV in 2418 fragungen von Q1 zu seinen Kontakten zum Trio. 2410 Am die neonazistische Szene geschickt worden. 12. Juni 2012 ermahnte ihn der V-Mann-Führer, bei der Der Zeuge Kaldrack – der Vertreter des V-Mann-Führers bevorstehenden BKA-Vernehmung die Wahrheit zu sagen G. B. in den 1990er Jahren, nach dem Jahr 2000 für ein 2411 und seine V-Mann-Eigenschaft zu verschweigen. halbes Jahr und Mitte des letzten Jahrzehnts – hat sich Das BKA vernahm Q1 im Frühsommer 2012 als Zeugen. ähnlich geäußert.: Er habe keine Äußerung von Q1 fest- Er gab an, keine Begründung dafür zu haben, warum sein stellen können, die ihn als typischen überzeugten Rechts- Name auf der Kontaktliste von Mundlos erscheine. Er extremisten identifiziert hätten. Er sei sicherlich, als er Anfang der 90er-Jahre in den Westen gegangen ist, ein Rechtsextremist gewesen, aber auch ein Suchender. Nachdem er sich damals als Selbstanbieter erst der Polizei 2404) MAT A BfV-4/10 (Tgb.-Nr. 172/13 - GEHEIM), Ordner 4, Bl. und dann dem LfV angeboten hat, dürfte ein Lernprozess 29 ff. eingetreten sein, was sich auch darin zeige, dass er in den 2405) Vermerk vom 27. Februar 2012, MAT A BfV-4/10 (Tgb.-Nr. zwei Jahren, in denen er vom BfV abgeschaltet war, sich 172/13 - GEHEIM), Ordner 4, Bl. 21. 2406) Vermerk vom 28. Februar 2012, MAT A BfV-4/10 (Tgb.-Nr. 172/13 - GEHEIM), Ordner 4, Bl. 22. 2407) Vermerk vom 28. Februar 2012, MAT A BfV-4/10 (Tgb.-Nr. 172/13 - GEHEIM), Ordner 4, Bl. 22. 2408) Vermerk vom 29. Februar 2012, MAT A BfV-4/10 (Tgb.-Nr. 2412) Fundstelle ist dem Untersuchungsausschuss bekannt. 172/13 - GEHEIM), Ordner 4, Bl. 49. 2413) Fundstelle ist dem Untersuchungsausschuss bekannt. 2409) Vermerk vom 28. Februar 2012, MAT A BfV-4/10 (Tgb.-Nr. 2414) G. B., Protokoll-Nr. 64 (GEHEIM), S. 10. 172/13 - GEHEIM), Ordner 4, Bl. 50. 2415) G. B., Protokoll-Nr. 64 (GEHEIM), S. 12. 2410) MAT A BfV-4/10 (Tgb.-Nr. 172/13 - GEHEIM), Ordner 6, Bl. 1159 - 1189. 2416) G. B., Protokoll-Nr. 64 (GEHEIM), S. 19. 2411) MAT A BfV-4/10 (Tgb.-Nr. 172/13 - GEHEIM), Ordner 6, 2417) G. B., Protokoll-Nr. 64 (GEHEIM), S. 20. Bl. 1190 ff. 2418) G. B., Protokoll-Nr. 64 (GEHEIM), S. 30.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 277 – Drucksache 17/14600 weitestgehend aus der Szene gelöst hatte. Er halte ihn Gegenüber dem BKA gab Q3 an, das Trio nicht zu ken- 2419 daher nicht für einen „Nazihardliner“. nen. Aus dem Umfeld des Trios kannte er allerdings Su- sann und André Eminger., Thomas Starke und Jan Wer- Der Leiter der Fachprüfgruppe im BfV, der Zeuge ner. Zu der zeitlichen Übereinstimmung von Mietwagen- Gabaldo, hat sich der im Ausschuss geäußerten Bewer- anmietungen Mitte Juni 2001 und Ende August 2001 mit tung angeschlossen, dass der Führer des V-Mannes Q1 den Morden an Abdurrahim Özüdoğru in Nürnberg und aufgrund seiner Nähe zu seiner Quelle diesen hinsichtlich an Habil Kiliç in München erklärte er zum einen, sich an seiner Persönlichkeit und Wertigkeit nicht mehr richtig 2420 die Anmietung von Mitte Juni 2001 nicht erinnern zu beurteilen könne. Die Fachprüfgruppe habe irgend- können, und zum anderen, dass die Anmietungen von wann in den letzten beiden Jahren auf das zu enge Ver- Ende August 2001 mit seiner damaligen Berufsausübung hältnis zwischen V-Mann-Führung und Q1 hingewiesen. 2429 2421 zusammenhängen müssten. Es sei dann aber nichts passiert. Eine Person gab an, sie habe Mundlos und Böhnhardt nach deren Abtauchen in Begleitung von Q3 auf einer ee) Vergütung von Q1 Sportveranstaltung gesehen. Q3 habe diese Person ge- 2430 Der Zeuge G. B. hat angegeben, dass er die genaue Sum- fragt, ob sie Waffen besorgen könne. me der Vergütung von Q1 nicht wisse, es sei jedenfalls In einem Vermerk aus dem Jahre 2012 fasste das BfV den weniger als die in der Presse veröffentlichte Summe der Einsatz von Q3 zusammen: angeblich gezahlten Beträge. Dies sei mehr als angemes- sen gewesen, da die Informationen noch mehr wert gewe- „Q3 berichtete über das gesamte Spektrum der Ak- sen seien. Hinzu seien andere Unterstützungsleistungen tivitäten rechtsextremer Skinheads und war für die für die von der Quelle verauslagten Kosten gekommen, Erstellung eines umfassenden und zutreffenden 2422 z. B. Reisekosten. Die außergewöhnliche Höhe der Lagebildes besonders wichtig für das BfV. Prämie beruhe darauf, dass Q1 eine der Spitzenquellen Schwerpunkte seiner umfangreichen und wahr- 2423 des BfV gewesen sei. heitsgetreuen Berichterstattung waren einerseits geplante und stattgefundene Skinkonzerte. … b) V-Mann Q2 Die Führung des äußerst erfolgreichen VM gestal- tete sich schwierig, da dieser ein typischer Vertre- Q2 war von 1999 bis 2001 V-Person des BfV mit den ter der subkulturellen Skinheadszene ist. Einsatzschwerpunkten rechtsextremistische Musikszene in Sachsen und Aufklärung eines internationalen Neona- Überwiegend aus szenetypischen Rechtsverstößen 2424 zinetzwerkes. Er war nach eigenem Bekunden in der resultieren mehrere Verurteilungen zu Geldstrafen. Szene breit bekannt. Der Zeuge Kaldrack, ab November … Diese – vom BfV nicht genehmigten – Delik- 1999 V-Mann-Führer von Q2, hat ausgesagt, die Fach- te mussten im konkreten Fall hingenommen wer- prüfgruppe habe nie bestritten, dass es sich bei Q2 um den, da ansonsten die Führung einer Quelle mit eine Quelle gehandelt habe, die es wert sei, weitergeführt derartig guten Zugängen wie Q3 in der 2425 zu werden. Skinheadszene nicht möglich gewesen wäre. … Der Zeuge Kaldrack hat weiter angegeben, dass er sich Schwere Straftaten (z. B. Gewaltdelikte) sind wäh- nicht daran erinnern könne, Q2 Fotos des Trios vorgelegt rend der VM-Führung nicht aufgetreten. … zu haben. Normalerweise käme ein solcher Auftrag von Dem BfV liegen keine Hinweise vor, dass Q3 im der „Auswertung“. Es habe auch keinen Anlass hierfür Zeitraum der Zusammenarbeit jemals Kontakte zu gegeben, weil Q2 keine Bezüge nach Jena gehabt ha- dem Personenkreis des Trios Mundlos, Böhnhardt 2426 2431 be. und Zschäpe unterhalten hat.“ Q3 sei eine „wertige“ Quelle gewesen: c) V-Mann Q3 „Ich kann nur sagen, dass Q3 in den ersten Jahren Q3 stammte aus Sachsen und war von 1992 bis 2002 V- seiner Führung - so das Votum der Auswertung - 2427 Mann des BfV. Die Vorlage der Fotos des Trios an ihn eigentlich die einzig wirklich relevante Quelle in 2428 im Februar oder März 1998 erbrachte keine Hinweise. dem subkulturellen Bereich in den neuen Bundes- ländern war. […] Die hat dazu beigetragen, dass wir in den ersten Jahren beispielsweise durch Lichtbildvorlagen, durch viele Konzerte und Kon- 2419) Kaldrack, Protokoll-Nr. 70 (nichtöffentlich), S. 15. zertteilnahmen in der Lage waren, viele spätere 2420) Gabaldo, Protokoll-Nr. 68, S. 9. 2421) Gabaldo, Protokoll-Nr. 68 (nichtöffentlich), S. 9. 2422) G. B., Protokoll-Nr. 64 (GEHEIM), S. 11. 2423) G. B., Protokoll-Nr. 64 (GEHEIM), S. 12. 2428) Kaldrack, Protokoll-Nr. 70 (nichtöffentlich), S. 5 f. 2424) Kaldrack, Protokoll-Nr. 70 (nichtöffentlich), S. 4. 2429) MAT A GBA-4/38. 2425) Kaldrack, Protokoll-Nr. 70 (nichtöffentlich), S. 12. 2430) MAT A GBA-4/36a (Tgb.-Nr. 169/12, 1. Eingang - GEHEIM). 2426) Kaldrack, Protokoll-Nr. 70 (nichtöffentlich), S. 5. 2431) MAT A BfV-4/10 (Tgb.-Nr. 172/12 - GEHEIM), Ordner 6, Bl. 2427) Kaldrack, Protokoll-Nr. 70 (nichtöffentlich), S. 4. 1284.
Drucksache 17/14600 – 278 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode ‚B & H‘-Mitglieder zu identifizieren, dass wir bei- d) Rolle der Fachprüfgruppe bei der V-Mann- spielsweise - ich meine, es war Mitte der 90er- Führung Jahre Als Kontrollinstrument bei der V-Mann-Führung im BfV - - hat Q3 durch seine Teilnahme fast über 30 dient die der Behördenleitung direkt unterstehende Konzerte bundesweit abgedeckt. Er konnte be- „Fachprüfgruppe für operative Sicherheit und Kontrolle“ richten über die Führungsfiguren in der Szene, er (FPG). Sie hat die Aufgabe, die nachrichtendienstliche konnte über Zusammensetzung von Bands berich- Informationsgewinnung des BfV in Bezug auf ihre sach- ten, welche Art von Texten gesungen werden, ob gerechte Bearbeitung zu begleiten und dabei besonders es illegale Texte waren, ob es strafbare Texte wa- auch auf die Einhaltung gesetzlicher und dienstlicher 2435 ren, und so hat er eben viele Einzelinformationen Vorschriften zu achten. Vor allem bei den Fragen der geliefert, die die Auswertung befähigt hat, in den Anwerbung einer Quelle, dem Umgang mit möglicher- ersten Jahren ein Lagebild zu erstellen, was weiter weise strafrechtsrelevantem Verhalten, der Bewertung dazu führte, dass spätere Quellen - - oder dass die und der Abschaltung einer Quelle war die FPG bei allen Zuverlässigkeit später geworbener Quellen anhand drei zuvor genannten Quellen nach den Unterlagen des der von Q3 gebrachten Informationen auch über- Ausschusses befasst. Sie befürwortete – bis auf die zuvor prüft werden konnte. ausdrücklich erwähnten Fragen – die Art und Weise der Führung der Quellen Q1, Q2 und Q3. Dem Votum der Also, nach Einschätzung der Auswertung war Q3 FPG zu kritischen Fragen sei weit überwiegend gefolgt eine wertige Quelle, weil sie viel dazu beigetragen 2436 worden. hat, dass wir dunkle Flecken im Osten halt aufhel- 2432 len konnten.“ e) War Ralf Wohlleben ein V-Mann? Zu dem geschilderten Ermittlungsverfahren wegen des Erwerbs zahlreicher indizierter rechtsextremistischer CDs hat der Zeuge Kaldrack ausgesagt, dass dies ohne die aa) Dienstliche Erklärung von Dr. Förster vom Zustimmung des BfV geschehen sei: 17. September 2012 „Das war eigentlich ein Punkt, wo er schon mal Mit Schreiben vom 21. September 2012 unterrichtete der kurz vor der Abschaltung stand. Weil es damals Generalbundesanwalt (GBA) das Bundesministerium des eigentlich aufgrund […] dieser Menge […] ein Innern (BMI) über eine dienstliche Erklärung des frühe- Grenzfall [war]. Wir hätten eigentlich auch vorge- ren Ministerialdirigenten im BMI Dr. Förster vom 2437 habt, die gegebenenfalls vom Markt zu nehmen, 17. September 2012. Darin nahm Dr. Hans-Jürgen dass er die nicht vertreibt, weil es die widerliche Förster Bezug auf seine frühere Tätigkeit im BMI im CD war . Aber die waren halt schon verkauft. Er Rahmen des 2003 gescheiterten NPD-Verbotsverfahrens. hat mir das selber gebeichtet, bevor uns das Er- Dr. Förster war von Juni 2000 bis März 2006 der ständi- 2438 mittlungsverfahren bekannt wurde. Er ist nachher ge Vertreter des Abteilungsleiters Innere Sicherheit. In ja auch noch verhört worden dazu im LKA einen seiner Abteilung wurde das NPD-Verbotsverfahren be- 2439 ganzen Tag, wenn ich mich richtig erinnere. Aber trieben. Wörtlich heißt es in der dienstlichen Erklärung er hatte es mir vorher schon gebeichtet, und ich von Dr. Förster: hatte meine Vorgesetzten davor schon darüber un- „Den Abteilungen ‚Innere Sicherheit‘ und ‚Verfas- terrichten können. […] sungsrecht‘ des BMI oblag dort die Federführung Ich habe ihn erst mal in die Stiefel gestellt. Ich ha- für den Antrag der Bundesregierung im NPD- be ihm eine massive Prämienkürzung durchgezo- Verbotsverfahren. In diesem Verfahren vor dem gen, und, wie gesagt, ich habe ihm auch gesagt: Bundesverfassungsgericht erlangte alsbald die Wenn so etwas noch mal vorkommt, dann ist Fei- Frage der Anzahl gleichzeitig in Bundes- und Lan- erabend. […] desvorständen der Partei eingesetzter V-Leute der Verfassungsschutzbehörden zentrale Bedeutung Das Verfahren wurde nachher eingestellt, 2004 (vgl. BVerfGE 107, 339). Ich erinnere mich an ei- oder 2005. Die Haupttäter wurden verurteilt, und ne Besprechung im BMI, in der einer Runde ein da sein Tatbeitrag wohl nur ein sehr geringer war Papier im etwa DIN A3-Format präsentiert wurde, bei der Gesamtzahl, ist sein Verfahren eingestellt 2433 das in vertikaler Aufreihung nacheinander Kalen- worden.“ derjahre verzeichnete und in das untereinander ho- Über die Dauer von zehn Jahren zahlte das BfV an Q3 rizontale (wohl farbige) Linien für einzelne V- 2434 durchschnittlich knapp 300 Euro pro Monat. Leute eingetragen waren, und zwar mit Beginn 2435) MAT A BB-13a, Bl. 440. 2436) Gabaldo, Protokoll-Nr. 68, S. 11. 2432) Kaldrack, Protokoll-Nr. 70 (nichtöffentlich), S. 11. 2437) MAT A GBA-4/23, Auszug offen. 2433) Kaldrack, Protokoll-Nr. 70 (nichtöffentlich), S. 20 f. 2438) Dr. Förster, Protokoll-Nr. 41, S. 77, 118. 2434) Kaldrack, Protokoll-Nr. 70 (nichtöffentlich), S. 16. 2439) Dr. Förster, Protokoll-Nr. 41, S. 78.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 279 – Drucksache 17/14600 und Ende deren V-Mann-Tätigkeit. Aus den glei- Eine Sichtung des einschlägigen BfV-Aktenbestandes che (vertikal markierte) Zeiträume abdeckenden habe ergeben, dass in keinem der gesichteten rund 150 horizontalen Strichen und deren Anzahl ergab sich Aktenordner das beschriebene Dokument aufgefunden dann die Anzahl im betreffenden Vorstand gleich- worden sei. Dieses Ergebnis sei durch eine ergänzende zeitig tätiger V-Leute und der genaue Zeitraum kursorische Sichtung des BfV-Aktenbestandes durch eine von Gleichzeitigkeit(en). Wohl zu Beginn oder Mitarbeiterin des BMI bestätigt worden. Auch habe Ende der waagerechten Striche war jeweils der Dr. Förster zehn von ihm für maßgeblich erachtete Be- Name der V-Person angegeben, für die der Strich schaffungsakten des BfV gesichtet, das Dokument aber stand. nicht gefunden. Eine Suche im digitalen Aktenbestand des BKA mit den Namen beider Personen sei ebenfalls ergeb- Ein Kuriosum dabei war eine Namensähnlichkeit nislos geblieben. von zwei V-Personen auf dem beschriebenen Pa- pier, die mir allein aus diesem Grunde in Erinne- Außerdem sei zur Klärung der V-Mann-Eigenschaft rung geblieben sind bzw. mit der Berichterstattung Wohllebens ein „Negativ-Testat“ des BfV eingeholt wor- […] wieder ins Bewusstsein kamen: Einer hieß den. Das BfV habe am 24. September 2012 bestätigt, dass […], einer […]. Weitere Personalien erinnere ich Wohlleben weder als Quelle noch als „Forschungs- und von keinem der beiden Vorgenannten; auch nicht, Werbungsfall“ geführt worden sei. In dem Bericht ist ob dort neben Nachnamen überhaupt weitere Per- allerdings auch auf folgenden Sachverhalt hingewiesen sonalien der V-Leute angegeben waren, was aber worden: 2440 eher nicht der Fall war.“ „Festgestellt werden konnte lediglich, dass seitens BfV im Jahr 1999 angedacht worden war, einen bb) Berichte des BMI vom 5. Oktober 2012 und Werbungsversuch im Hinblick auf Wohlleben ein- vom 18. November 2012 zuleiten. Dies sei jedoch laut BfV nicht weiterver- folgt worden. Aus einer handschriftlichen Notiz Staatssekretär Fritsche hat dem Ausschuss mit Schreiben eines BfV-Mitarbeiters gehe hervor, dass aufgrund vom 5. Oktober 2012 einen Bericht des BMI zur „Aufklä- der Werbungsabsicht des BfV das LfV Thüringen rung eines Hinweises auf eine mögliche ‚V-Mann- 2441 zum damaligen Zeitpunkt kontaktiert worden sei. Eigenschaft‘ des Ralf Wohlleben“ vorgelegt. Hierin hat Dieses habe nachdrücklich von einem Werbungs- das BMI dargelegt, welche Maßnahmen eingeleitet wor- versuch abgeraten, da eine entsprechende erste den seien, um das von Dr. Förster beschriebene Doku- Ansprache Wohllebens durch das LfV Thüringen ment aufzufinden. So seien einschlägige Aktenbestände und das LKA Thüringen bereits erfolgIos verlau- des BMI, des BfV und des BKA gesichtet sowie ausge- fen seien (vgl. Anlage 4). Dementsprechend sei ei- wählte Mitarbeiter des BMI und des BfV zur Existenz ne Kontaktaufnahme seitens BfV zu Wohlleben zu eines solchen Dokumentes befragt worden. keinem Zeitpunkt erfolgt.“ 2442 Im Datenbestand des BMI sei in keinem der gesichteten Ergänzend hierzu ist folgender Sachverhalt geschildert Aktenordner das von Dr. Förster beschriebene Dokument worden: gefunden worden. Es seien lediglich zwei Aktenstücke aufgefunden worden, die in optischer bzw. inhaltlicher „Der Aktenbestand des BfV weist ein Schreiben Hinsicht dem Hinweis von Dr. Förster nahekämen. Ein des Wohlleben aus dem Jahr 2004 aus, mit wel- als VS-VERTRAULICH eingestuftes Aktenstück des chem dieser dem LfV Thüringen seine Hilfe anbie- BfV trage den Titel „VM des BfV in den NPD- tet. Aus dem Wortlaut des Schreibens wird deut- Vorständen von 1996 bis heute“. Diese Übersicht enthalte lich erkennbar, dass es sich hierbei um eine offen- in vertikaler Aufreihung aufeinanderfolgende Kalender- kundige Provokation handelt. Der weitere Fort- 2443 jahre 1996 bis 2002 und darunter 8 horizontale farbige gang ist aus der BfV-Akte nicht ersichtlich.“ Linien, denen acht Namen zugeordnet seien. Die beiden In dem Bericht wird zudem mitgeteilt: von Dr. Förster genannten Namen kämen in dem Doku- ment nicht vor. Ein weiteres offenes Aktenstück liste die Das BKA, die BPol sowie sämtliche LKÄ hätten bestä- Mitglieder des Landesvorstandes der NPD Thüringen im tigt, dass Wohlleben nicht als Quelle, Informant oder Jahr 2003 tabellarisch auf und setze diese in Bezug zu Ähnliches geführt worden sei. Elf LKÄ hätten darüber Fundstellen in der Materialsammlung zum NPD- hinaus bestätigt, keine Anwerbungsversuche in Bezug auf Verbotsverfahren. In diesem Aktenstück kämen beide Wohlleben unternommen zu haben. Mit BMI-Erlass vom Namen vor. Hinweise auf eine mögliche Quelleneigen- 26. September bzw. 4. Oktober 2012 seien BfV und BKA schaft dieser Personen enthalte das Dokument aber nicht. bzw. BPol um Übersendung dienstlicher Erklärungen aller VM- bzw. VP-Führer gebeten worden, die seit 1995 Ergänzend zu der Sichtung dieses Aktenbestandes habe im Fachbereich Rechtsextremismus bzw. im Dr. Förster den VS eingestuften Aktenbestand im BMI selbst gesichtet, das Dokument aber nicht aufgefunden. 2442) Bericht des BMI vom 5. Oktober 2012, MAT A BMI-5/95, Bl. 7. 2440) MAT A GBA-4/23 (Auszug offen). 2443) Bericht des BMI vom 5. Oktober 2012, MAT A BMI-5/95, 2441) Bericht des BMI vom 5. Oktober 2012, MAT A BMI-5/95. Bl. 11.
Drucksache 17/14600 – 280 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität Thüringen aus operativen Gründen als Großvater der rechts tätig gewesen seien. Da noch nicht alle Erklärun- Zielperson ausgegeben habe. 2444 gen vorlägen, werde hierzu nachberichtet. Das Schreiben von Wohlleben hatte folgenden Wortlaut: Der Bericht des BMI kommt zu folgender Schlussbewer- „Sehr geehrter Herr Sippel, tung: mit Freuden erfuhr ich dieser Tage, dass Ihre Be- „Damit könnte die Erinnerung von Herrn Dr. F. hörde nun auch einen Spezial – Service für Ar- insgesamt an bestehende Dokumente geknüpft beitslose Nationalisten anbietet. sein, die in dem entscheidenden Detail in seiner Erinnerung unzutreffend verknüpft wurden: Ein Das will ich mir nicht entgehen lassen, zumal ich Dokument, das Wohlleben als V-Mann aufführt, auch erfuhr dass das Ganze kostenlos ist. existierte und existiert nach den Feststellungen des Der Service ,Opa VS sucht Arbeit‘ scheint mir ge- BMI nicht. Auch ergibt sich aus der gedankliche nau der richtige zu sein, um endlich wieder in der Verknüpfung der vorhandenen Dokumente keine 2445 Arbeitswelt Fuß zu fassen. Schlussfolgerung auf Wohlleben als V-Mann.“ Ich bitte Sie hiermit, mir einen passenden Großva- Dem Bericht vom 5. Oktober 2012 ist ein Vermerk über eine Befragung des Dr. Förster vom 26. September 2012 ter (nett, nicht über 80, humorvoll) aus Ihrem Re- beigefügt worden. Hierin hat Dr. Förster erklärt, die Be- pertoire herauszusuchen. sprechung im BMI sei nach der Antragsschrift der Bun- Sie müssen wissen, dass ich das neuerliche soziale desregierung an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Engagement Ihrer Behörde sehr löblich finde. Nun erfolgt. Auf dem Dokument habe nur der Nachname von endlich ist es mir auch gelungen in meinem Inne- Wohlleben ohne Vornamen gestanden. Er habe daher ren Ihrer Behörde eine Existenzberechtigung zuzu- niemals behauptet, dass es sich gerade um den Beschul- schreiben. 2446 digten Ralf Wohlleben gehandelt habe. Ich versichere hiermit, dass ich Ihre kommenden Mit Schreiben vom 18. November 2012 hat das BMI Mühen zu würdigen wissen werde. mitgeteilt, dass die noch ausstehenden Negativ-Testate sowie eine noch durchzuführende Befragung eines BMI- Zum Abschluss möchte ich Sie noch bitten, mir Mitarbeiters mit negativem Ergebnis nachgeholt worden eventuell weitere vorhandene Dienstleistungsan- seien. 2447 gebote zukommen zu lassen. Ich bedanke mich bereits im Voraus. cc) Stellungnahme des Freistaates Thüringen Mit bestem Gruß vom 16. Oktober 2012 2449 Ralf Wohlleben“ Das Innenministerium des Freistaates Thüringen hat unter Bezugnahme auf den vom BMI geschilderten Sachver- halt, Wohlleben habe dem LfV Thüringen im Jahr 2004 dd) Zeugenaussagen von Dr. Förster seine Hilfe angeboten, am 16. Oktober 2012 eine ergän- Der Zeuge Dr. Förster hat in seiner Vernehmung ausge- 2448 zende Stellungnahme abgegeben. Es hat ein Schreiben führt, der Sachverhalt, an den er sich erinnere, habe im des Thüringer LfV beigefügt, in dem dieses die Einschät- Zusammenhang mit dem NPD-Verbotsverfahren gestan- zung des BMI teilt, dass das Schreiben von Wohlleben an den. Der Antrag der Bundesregierung sei am 30. Januar den Thüringer Verfassungschutz eine Provokation gewe- 2001 beim BVerfG eingegangen, die beiden anderen sen sei, und mitteilt, dass es nicht zu einer Zusammenar- Anträge von Bundestag und Bundesrat Ende März 2001. beit des Thüringer LfV mit Wohlleben geführt habe. Bei Anfang 2002 hätten sich unendlich viele V-Mann- dem genannten Schreiben handele es sich um eine an Problematiken ergeben. Im Zuge einer Besprechung im einen großen Adressatenkreis gerichtete E-Mail vom BMI habe er den Namen Wohlleben und den besagten 13. Juni 2004. In seiner E-Mail beziehe sich Wohlleben anderen Namen auf einem Papier gesehen: auf eine Forschungs- und Werbungsmaßnahme des LfV Thüringen, in welcher sich ein älterer Mitarbeiter des LfV „In dem Zusammenhang kann ich mich erinnern an ein Papier, von dem ich meine, das es eher nicht DIN-A4, sondern eine Nummer größer gewesen ist, in dem angegeben sind in waagerechten Ko- 2444) Bericht des BMI vom 5. Oktober 2012, MAT A BMI-5/95, lonnen verschiedene Jahre und Daten. In diese Bl. 6-9. waagerechten Datenkolonnen sind eingetragen in 2445) Bericht des BMI vom 5. Oktober 2012, MAT A BMI-5/95, Form von waagerechten Strichen eine gewisse An- Bl. 13. zahl von V-Leuten – ich glaube, sogar in farbigen 2446) Anlage 7 zum Bericht des BMI vom 5. Oktober 2012, MAT A Strichen; ich denke, mich zu erinnern, in farbigen BMI-5/96 (Tgb.-Nr. 94/12 - GEHEIM), Anlage 7 (offen). Strichen –, und die Namen dieser V-Leute waren 2447) Schreiben des BMI vom 18. November 2012, MAT A BMI- 5/97 (Tgb.-Nr. 115/12 - GEHEIM – ohne Anlagen VS-NfD). 2448) Stellungnahme des Freistaates Thüringen vom 16. Oktober 2012, MAT A BMI-5/95. 2449) E-Mail vom 13. Juni 2004, MAT A TH-3/7, Bl. 3.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 281 – Drucksache 17/14600 entweder am rechten oder am linken Rand dieser digen Abteilungsleiter beim GBA gegangen und habe ihm Striche verzeichnet. Was ist der Sinn von diesem den Sachverhalt vorgetragen. Dieser wiederum habe den Papier gewesen? Durch diese Einteilung, waage- Sachverhalt dem Abteilungsleiter Terrorismus vorgetra- recht und senkrecht, konnte man sehen, inwiefern gen. Wenige Tage später, im Dezember 2011, habe ihn Überschneidungen von V-Leuten stattfanden, weil der für das NSU-Verfahren zuständige Bundesanwalt die waagerechten Striche markierten einen Beginn Dr. Diemer angesprochen: der V-Mann-Tätigkeit und das Ende, was die Ver- „und zwar mit dem Bemerken – wir haben sonst fassungsschützer ‚abschalten‘ nennen. In dem keine Berührung; wir haben uns mehr zufällig ge- Moment, wo sich farbige – glaube ich jedenfalls, troffen, irgendwo auf dem Flur -: ‚Deine Zeugen- farbige – Striche überschnitten, konnte man sagen, vernehmung wird sich nicht vermeiden lassen‘, dass mehr als ein V-Mann in der NPD dann gewe- oder: ‚ist unumgänglich‘, so in dem Sinne. Und sen ist. Ein solches Papier glaube ich im BMI ge- zwar war für mich deutlich der Hintergrund: Du sehen zu haben im Zuge einer Besprechung, und hast dich aber möglicherweise strafbar gemacht, ich denke, dass es kein im BMI selbst erstelltes 2450 Herr Kollege. – Das war der Hintergrund für diese Papier gewesen ist.“ Aussage, für diesen Text, den ich deswegen auch Er glaube, dass das Papier vom BfV gekommen sei, wisse in Erinnerung habe: ,Wir werden wohl nicht drum aber nicht, ob es nur V-Leute des Bundesamtes beinhaltet herumkommen, dich zu vernehmen‘, oder: ,Du 2451 2457 habe. Zudem könne er sich nicht daran erinnern, wie musst dich auf eine Vernehmung einstellen‘.“ viele Namen in dem Papier aufgeführt worden seien. Er 2452 Dr. Diemer habe ihn weder aufgefordert, den Sachverhalt wisse nur diese beiden bemerkenswerten Nachnamen. aufzuschreiben, noch ihn zu einer Befragung eingeladen. Eine nähere Eingrenzung des Zeitraums für die Bespre- Ende 2011 habe er den eigentlichen Sachbearbeiter ge- chung hat der Zeuge nicht vornehmen können. Er hat troffen, den Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof Wein- erklärt, dass sie nach Eingang der Anträge beim BVerfG 2453 garten, dem er seine komplette Erinnerung auch noch stattgefunden habe. Ausdrücklich ausgeschlossen hat einmal berichtet habe. Im Frühjahr 2012 habe er Dr. Die- der Zeuge, dass es sich bei der Besprechung, an die er mer erneut getroffen und er habe ihn gefragt, ob denn sich erinnere, um die Besprechung vom 19. Januar 2002 noch mit seiner Vernehmung zu rechnen sei. Eine dritte gehandelt habe, zu der er am 28. Januar 2002 eine Minis- Begegnung mit ihm habe am 19. Juli 2012 stattgefunden. tervorlage erstellt habe. Beide Besprechungen hätten 2454 Bei dieser dritten Begegnung habe Dr. Diemer ihn aufge- nichts miteinander zu tun. Zudem hat der Zeuge aus- 2458 fordert, sein Wissen aufzuschreiben. gesagt, dass an der Besprechung der harte Kern vom BMI 2455 und ein Mitarbeiter des BfV teilgenommen hätten. Die von ihm daraufhin erstellte dienstliche Erklärung sei Daran, wer genau als Vertreter des BfV an der Bespre- vom GBA über das BMJ nur verkürzt an das BMI weiter- 2459 chung teilgenommen habe, hat sich der Zeuge nicht erin- gegeben worden. Dadurch sei unter den Tisch gefallen, nert: dass er aufgefordert worden sei, sein Wissen aufzuschrei- 2460 ben. Die schließlich weitergegebene Erklärung sei „Denn so ähnlich wie der harte Kern bei uns, gab durch einen ersten Absatz wie folgt zu ergänzen: es zwei, den Abteilungsleiter Rechtsextremismus Cremer und, ich glaube den Gruppenleiter, Jung. „Bei einem Zusammentreffen mit dem Kollegen Das waren unsere Hauptansprechpartner, und im Dr. Diemer heute hatte ich nachgefragt, ob ich Zweifel war es so, dass einer von den beiden mit noch mit meiner Vernehmung als Zeuge im oben diesem Papier in der Hand an der Besprechung genannten Verfahren zu rechnen hätte. Hinter- teilgenommen hat […] Ich weiß es wirklich nicht. grund meiner Frage war, dass Dr. Diemer als Er- 2456 Aber das waren die Hauptansprechpartner.“ mittlungsführer im NSU-Komplex mir vor gerau- mer Zeit eine solche Vernehmung in Aussicht ge- Der Zeuge Dr. Förster hat ausgesagt, er habe sich an stellt hatte, und zwar vor dem Hintergrund meiner diesen Sachverhalt erinnert, nachdem Ralf Wohlleben Bekundung über eine mögliche V-Mann- Eigen- Ende November 2011 festgenommen worden sei. An- schaft eines Wohlleben nach Bekanntwerden der schließend habe er geprüft, ob diese Erinnerung auch Verhaftung des Ralf Wohlleben. Dr. Diemer be- stimme und sie auch unter juristischen Gesichtspunkten antwortete meine eingangs wiedergegebene Frage geprüft, weil die Preisgabe dieser Erinnerung den Straf- dahin, dass meine Bekundung im Ermittlungsver- tatbestand des § 353b StGB erfüllen könne. Ende No- fahren aufgenommen worden sei und der frühere vember 2011 sei er zu seinem für Spionagedelikte zustän- Leiter des LfV Thüringen, Roewer, in eigener Vernehmung eine V-Person Wohlleben ausge- schlossen habe, worauf ich entgegnete, dass ich 2450) Dr. Förster, Protokoll-Nr. 41, S. 78. 2451) Dr. Förster, Protokoll-Nr. 41, S. 87. 2452) Dr. Förster, Protokoll-Nr. 41, S. 102. 2453) Dr. Förster, Protokoll-Nr. 41, S. 86. 2457) Dr. Förster, Protokoll-Nr. 41, S. 80. 2454) Dr. Förster, Protokoll-Nr. 41, S. 120. 2458) Dr. Förster, Protokoll-Nr. 41, S. 80-82. 2455) Dr. Förster, Protokoll-Nr. 41, S. 123. 2459) Dr. Förster, Protokoll-Nr. 41, S. 82. 2456) Dr. Förster, Protokoll-Nr. 41, S. 100. 2460) Dr. Förster, Protokoll-Nr. 41, S. 82.
Drucksache 17/14600 – 282 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode nicht sagen könnte, dass ein Wohlleben V-Person sondern mit acht Namen, zwei Klarnamen, einer 2466 gerade jenes LfV gewesen sei. Dr. Diemer bat davon war der – -“ mich dann, ich möge mein Wissen aufschreiben, 2461 was nachfolgend geschieht.“ ee) Ergebnis der Überprüfung der 76er-Liste Zudem sei der Erklärung folgender abschließende Absatz hinzuzufügen: In dem Bericht des BMI vom 5. Oktober 2012 ist auf einen Vermerk aus dem Jahr 2002 hingewiesen worden, „Die Klarnamen von (auch ehemaligen) V- in dem 76 Seitenfundstellen von Namensnennungen in Personen unterliegen der Geheimhaltung. Wegen einem Schriftsatzentwurf zum NPD-Verbotsverfahren möglicher Relevanz, zumindest für das GBA- aufgeführt worden seien. Diesen Vermerk habe Dr. Förs- Ermittlungsverfahren gegen Ralf Wohlleben, und ter besonders hervorgehoben. Das BMI hat dargelegt, der herausragenden Bedeutung der strafrechtlichen eine Quelleneigenschaft des Wohlleben lasse sich aus dem Aufklärung der NSU-Verbrechen überhaupt hielt Vermerk aus dem Jahr 2002 nicht herleiten. Die Auflis- ich es für angezeigt, den oben im zweiten Absatz tung habe als Grundlage des BfV zum Abgleich mögli- wiedergegebenen Sachverhalt bei der Bundesan- cher Quelleneigenschaften gedient und fuße auf bloßen waltschaft dienstlich bekannt zu machen. Dabei Vermutungen des BfV. Sie dokumentiere damit gerade hatte ich die zusätzliche Nennung des Namens die fehlende Erkenntnislage des BfV hinsichtlich der ebenfalls abgewogen und dies aus Plausibilitäts- Führung von Quellen in der NPD durch die Länder. Denn gründen für meine schließlich länger zurücklie- trotz Intervenierens auf höchster politischer Ebene hätten gende und zumal eher einen Detailumstand betref- die Länder damals nicht dazu bewogen werden können, 2462 fende Erinnerung für unverzichtbar gehalten.“ ihre Quellen selbst gegenüber dem BfV offenzulegen. 2467 Auf die Frage, warum er sich nicht als Erstes an das BMI Mit Blick auf die in dem Vermerk enthaltenen Ausfüh- gewandt habe, hat der Zeuge Dr. Förster erklärt, er habe rungen, es könne sich bei den in 76 Fundstellen genannten es für zielführender gehalten, die Erinnerung an die wei- Personen, u. a. auch Ralf Wohlleben, um Quellen der 2463 2468 terzugeben, die in Zukunft damit arbeiten sollten. Verfassungsschutzbehörden handeln, ist das BMI in Warum er zwischendurch keinen Kontakt mit seinen der Zeugenvernehmung von Dr. Förster gebeten worden, früheren Kollegen aufgenommen habe, hat er wie folgt dem Ausschuss das Ergebnis der Überprüfung dieser begründet: 76er-Liste mitzuteilen. Mit Schreiben vom 28. November 2012 hat das BMI dargelegt, dass am 28. November 2012 „Ich glaube, mir hätte das nicht geholfen. Ich habe vier Mitarbeitern des BMI Einsichtnahme in ein durch meine Erinnerung für mich geprüft, und die ist de- BfV-Mitarbeiter überbrachtes Dokument ermöglicht wor- finitiv. Wenn die anderen mir gesagt hätten: ,Wir den sei. Bei dem Dokument habe es sich um einen als erinnern uns nicht‘, dann hätte ich das registriert, „GEHEIM-Quellenschutz“ eingestuften Vermerk vom aber damit auch nicht mehr machen können. Ich 4. März 2002 mit dem Betreff „NPD-Verbot, hier: Über- meine, ich sehe die Menschen vor mir, die das mit 2464 prüfung der Namenslisten der Schriftsätze der Antragstel- dieser Ähnlichkeit auch beschmunzelt haben.“ ler auf nd-Verbindungen zum BfV“ gehandelt. In dem 2465 Zudem werde er sich hüten, Zeugen zu beeinflussen. Vermerk werde unter anderem das Ergebnis der Überprü- fung der in Anlage 8 enthaltenen Namen mitgeteilt. Wohl- Der Zeuge Dr. Förster hat während seiner Vernehmung leben sei hierin nicht als Person, zu der seitens des BfV noch einmal als Ergebnis seiner Aktenauswertung darge- nach damaliger Prüfung nd-Verbindungen bestünden bzw. legt, dass er das Papier weder bei seiner Suche beim BMI bestanden hätten, genannt. Der Name Wohlleben sei in noch beim BfV gefunden habe: 2469 dem gesamten Dokument nicht enthalten. „Die Aufgabe war, dieses Papier – an das ich mich erinnere, mit diesen waagerechten Kolonnen und 3. Hinweis des italienischen Geheimdienstes den möglicherweise farbigen horizontalen Strichen AISI für die V-Leute und mit diesen beiden Namen – zu finden. Dieses Papier habe ich weder beim BMI Mit Schreiben vom 24. Februar 2003 informierte der noch im BfV gefunden; aber es gab in beiden Ak- italienische Inlandsnachrichtendienst Agenzia ten ein sehr ähnliches Papier, und zwar von der Informazioni e Sicurezza Interna (AISI) das BfV darüber, Machart: farbige Striche und diese Kolonnen, de- „dass bei einem internationalen neonazistischen finitiv DIN A4 und nicht 3, wie ich vielleicht eher Treffen am 16./17. November 2002 in Waas- meinte, und nicht mit den Namen rechts oder links, 2466) Dr. Förster, Protokoll-Nr. 41, S. 94. 2461) Dr. Förster, Protokoll-Nr. 41, S. 83. 2467) Bericht des BMI vom 5. Oktober 2012, MAT A BMI-5/95, Bl. 12. 2462) Dr. Förster, Protokoll-Nr. 41, S. 83. 2468) Schreiben des BMI vom 18. November 2012, MAT A BMI- 2463) Dr. Förster, Protokoll-Nr. 41, S. 85. 5/97 (Tgb.-Nr. 115/12 - GEHEIM), Bl. 22 (VS-NfD). 2464) Dr. Förster, Protokoll-Nr. 41, S. 97. 2469) Schreiben des BMI vom 28. November 2012, MAT A BMI- 2465) Dr. Förster, Protokoll-Nr. 41, S. 98. 5/98.