Abschlussbericht
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 293 – Drucksache 17/14600 mäß § 57 Abs. 1 StGB voraus, dass bei der Entscheidung Mit mehreren Schreiben, unter anderem vom 2556 2557 „insbesondere die Persönlichkeit der verurteilten Person, 22. Februar 1999 und 16. Juni 1999, hatte sich ihr Vorleben, die Umstände ihrer Tat, das Gewicht des bei Szczepanski zuvor an die Strafvollstreckungskammer einem Rückfall bedrohten Rechtsguts, das Verhalten der gewandt und – im Schreiben vom 22. Februar 1999 – verurteilten Person im Vollzug, ihre Lebensverhältnisse unter detaillierter Darlegung seiner Situation, jedoch ohne und die Wirkungen […], die von der Aussetzung für sie Hinweis auf eine Tätigkeit für den Verfassungsschutz, zu erwarten sind“, berücksichtigt werden. seine vorzeitige Haftentlassung beantragt. Im Schreiben vom 16. Juni 1999 hatte er die zugesagte Begutachtung im Hinblick auf eine Entlassung im August 1999 ange- bbb) Beschluss der Strafvollstreckungskammer mahnt. des Landgerichts Potsdam vom 1. Dezem- ber 1999 ccc) Mögliche Täuschung der Strafvollstre- Mit Beschluss vom 1. Dezember 1999, der am ckungskammer unter Mitwirkung des Ver- 15. Dezember 1999 rechtskräftig wurde, wurde die gegen fassungsschutzes? Szczepanski bis dahin noch nicht vollstreckte Reststrafe 2552 zur Bewährung ausgesetzt. Mit Schreiben vom Direkte Kontakte zwischen der Strafvollstreckungskam- 15. Dezember 1999 wurde die JVA Brandenburg ange- mer des Landgerichts Potsdam und dem Innenministerium 2553 wiesen, Szczepanski sofort zu entlassen. des Landes Brandenburg sind nicht aktenkundig und auch von den Zeugen R. G. und Meyer-Plath nicht berichtet In dem Beschluss der Strafvollstreckungskammer vom worden. 1. Dezember 1999 heißt es unter anderem: Der Verfassungsschutz Brandenburg hatte (unter Nutzung „Seit dem 06.04.1999 ist er bei der Firma P. in des insoweit korrekten Briefkopfs des Ministeriums des Limbach als Vertriebsassistent und Werbegestalter Innern) im Januar 1997 bei der Staatsanwaltschaft Frank- angestellt. Die Firma P. plant im Raum Berlin eine furt/Oder eine Abschrift des Urteils gegen Szczepanski Zweigstelle zu eröffnen, die den Gefangenen so- 2558 angefordert. Eine Person, die über Kenntnisse des dann übernehmen wolle seit März 1999 habe er in Aufbaus des Ministerium des Innern des Landes Bran- Königs Wusterhausen eine Wohnung. Stabile sozi- denburg verfügt, wäre so in der Lage gewesen, anhand ale Bindungen bestünden zu seinen Eltern zu sei- des Aktenzeichens zu erkennen, dass sich der Verfas- ner Lebensgefährtin und weiteren Bekannten. sungsschutz jedenfalls für Szczepanski interessiert. Von der rechten Szene habe er sich gelöst und er- 2554 Aus einem Vermerk vom 14. Juli 1999 geht hervor, dass klärt, er sei dieser entwachsen.“ in einem Telefonat mit einer Mitarbeiterin des Justizmi- sowie: nisteriums Brandenburg durch die Mitarbeiterin angege- ben worden sei, wer der zuständigen Strafvollstreckungs- „Er hat dem Gericht gegenüber überzeugend dar- kammer vorstehe und deshalb Auskunft über bevorste- gestellt, dass er zu den „alten Kameraden“ keinen hende Entlassungen geben könnte. 2559 Dass diese Infor- Kontakt mehr habe und dass im Übrigen auch die- mation bewusst erfragt worden wäre, legt der Vermerk 2555 se mittlerweile nachgereift seien.“ nicht nahe. Hinweise darauf, dass es der Richterin der Strafvollstre- Mit Vertretern des Brandenburger Justizministeriums war ckungskammer bekannt war, dass die in dem Beschluss im Januar 1997 erörtert worden, inwiefern eine frühere genannte „Firma P.“ aus Limbach einen Neonazi- Haftentlassung möglich ist. In einem Vermerk vom Szeneladen betreibt und die geplante „Zweigstelle“ in der 14. Januar 1997 heißt es hierzu: Eröffnung eines weiteren Szeneladens im Raum Berlin bestehen könnte, sind nicht aktenkundig. „Der Briefkontakt des Häftlings Szczepanski zeige deutlich, dass er sich von seinen ehemaligen Ge- sinnungskameraden nicht distanziert habe. Das Argument, dass er dies nur für die Sicherheitsinte- ressen des Staates tue, wurde zwar von den Vertre- 2552) Hierzu und im Folgenden: Beschluss der Strafvollstreckungs- 2556) Schreiben von Szczepanski an die Strafvollstreckungskammer kammer des Landgerichts Potsdam vom 1. Dezember 1999, des Landgerichts Potsdam vom 22. Februar 1999, MAT A BB- MAT A BB-9/1e, Bd. II, Bl. 80 ff. 9/1e, Bd. II, Bl. 30. 2553) Schreiben der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder an die JVA 2557) Schreiben von Szczepanski an die Strafvollstreckungskammer Brandenburg vom 15. Dezember 1999, MAT A BB-9/1e, Bd. des Landgerichts Potsdam vom 16. Juni 1999, MAT A BB- II, Bl. 98. 9/1e, Bd. II, Bl. 47. 2554) Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts 2558) Schreiben des Ministeriums des Innern des Landes Branden- Potsdam vom 1. Dezember 1999, MAT A BB-9/1e, Bd. II, Bl. burg an die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder vom 16. Januar 80 ff. (83). 1997, MAT A BB-9/1e, Bd. I, Bl. 100. 2555) Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts 2559) Vermerk des Ministerium des Innern des Landes Brandenburg Potsdam vom 1. Dezember 1999, MAT A BB-9/1e, Bd. II, Bl. vom 14. Juli 1999, MAT A BB-7/2 (Tgb.-Nr. 91/12 - 80 ff. (86). GEHEIM), Bd. 1, Reiter 1999.
Drucksache 17/14600 – 294 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode 2565 tern des Ministeriums akzeptiert. Für eine vorzeiti- Bundestagsabgeordneten zu arbeiten. Erst im Jahr ge Haftentlassung wäre dies allerdings keine ein- 2001 setzte er seine Tätigkeit für den Verfassungsschutz schlägige Begründung, da auch das Wirken als Brandenburg als Referatsleiter „Auswertung“ fort, wes- Verräter keine günstige Sozialprognose erlau- halb er im Hinblick auf den Zeitraum zwischen November 2560 be.“ 1998 und der Enttarnung von Szczepanski im Sommer 2000 aus eigener Wahrnehmung keine Angaben machen Der Zeuge R. G. ist ebenfalls zu einem Brief von konnte. Szczepanski an die Strafvollstreckungskammer befragt worden. Er hat hierzu angegeben, an dem Brief nicht Eine Übergabe des V-Mannes Szczepanski als V-Mann- beteiligt gewesen zu sein und Szczepanski in dieser Hin- Führer sei nicht erforderlich gewesen, da durch den ande- 2561 sicht auch nicht beraten zu haben. ren V-Mann Führer, den Zeugen R. G., Kontinuität ge- 2566 währleistet gewesen sei. ddd) Praktikum bei der Firma P. bereits im Jahr 1998? k) Enttarnung des V-Mannes „Piatto“ Der Zeuge R. G. hat die ab dem Frühjahr 1998 bestehende Die Umstände der Enttarnung von Szeczepanski lassen Tätigkeit bei der Firma P. als „Gefälligkeitsgeschichte“ sich der als GEHEIM eingestuften Chronologie zur Been- 2567 umschrieben. Michael P. und seine Frau hätten digung der Zusammenarbeit mit Piatto entnehmen. Szczepanski einen Gefallen tun wollen, um so weitere 2562 Kurz zusammengefasst lief die Enttarnung demnach fol- Freigänge erreichen zu können. Gearbeitet habe 2563 gendermaßen ab: Szczepanski dort nicht, er sei „kaum da“ gewesen. 19. Juni 2000: h) Hinweise von „Piatto“ zum Trio/Artikel im Piatto wurde von einem Dritten belaset, er sei an einer Zine „White Supremacy“ durch eines der Straftat im Zusammenhang mit einer Rohrbombe betei- Mitglieder des Trios ligt. Deshalb stimmt der Staatssekretär des Innenministe- riums einer Beendigung der Zusammenarbeit mit der Im Zeitraum August bis Oktober 1998 gab Szczepanski Quelle Piatto zu. Hinweise zu dem inzwischen (seit Januar 1998) unterge- tauchten Trio. Er stand in Kontakt zu Jan Werner, der Der genannte Dritte hatte am 12. Juni 2000 in einer Ver- dem Trio in dieser Zeit eine Waffe habe besorgen sollen nehmung durch das LKA Berlin ausgesagt, Carsten und zu Antje P., die sich bereit erklärt habe, der weibli- Szczepanski habe gemeinsam mit anderen Personen einen chen Person des Trios ihren Pass zur Verfügung zu stel- Sprengstoffanschlag als Racheakt für die Zerstörung 2568 len. seines Fahrzeuges durchführen wollen. Das Verfahren gegen diese Person war allerdings durch einen Hinweis Auf die in diesem Zusammenhang von Szczepanski gelie- von Carsten Szczepanski überhaupt erst eingeleitet wor- ferten Hinweise sowie auf die weiteren Folgen dieser 2569 den. Hinweise wird unten im Abschnitt E. III.6. h) näher ein- gegangen werden. 27. Juni 2000: Eine Gewährsperson teilt mit, dass ihr ein Polizeibeamter i) Kontakte von Szczepanski nach Sachsen bestätigt habe, dass Piatto ein Informant der Polizei sei. Tatsächlich fand ein solches Telefonat wohl statt! Inwie- Szczepanski verfügte über eine Vielzahl von Kontakten zu fern dieser Polizeibeamte überhaupt mit dem Verfas- Rechtsextremisten bundesweit. Der Kontakt zu den säch- sungsschutz Brandenburg zusammenarbeitete, war nicht sischen Rechtsextremisten Antje P. und Michael P. und ersichtlich. Jan Werner sei, so der Zeuge Meyer-Plath, bereits 1994 zu Stande gekommen, als Szczepanski von diesen Perso- 30. Juni 2000: 2564 nen in der Haft unterstützt worden sei. Beendigungserklärung bzgl. der V-Mann-Tätigkeit. 10. Juli 2000: j) Weggang von Meyer-Plath Ende Oktober 1998 Der Zeuge Meyer-Plath unterbrach Ende Oktober 1998 zunächst seine Tätigkeit für den Verfassungsschutz Bran- denburg, um als wissenschaftlicher Mitarbeiter einer 2565) Hierzu und im Folgenden: Meyer-Plath, Protokoll-Nr. 64, S. 39. 2566) Meyer-Plath, Protokoll-Nr. 64, S. 48, 63. 2567) Hierzu und im Folgenden: Chronologie, MAT A BB-7/2b 2560) Vorhalt ggü. dem Zeugen Meyer-Plath, Protokoll-Nr. 64, S. 31. (Tgb.-Nr. 150/13 Geheim), Ordner 2000, PDF-Bl. 165-167. 2561) R. G., Protokoll-Nr. 56 (nichtöffentlich), S. 14. 2568) Vernehmungsprotokoll vom 12. Juni 2000, MAT A BB-14d, Bd. I, Bl. 110 ff. (117 f.). 2562) R. G., Protokoll-Nr. 56 (nichtöffentlich), S. 12. 2569) Schreiben des Leitenden Oberstaatsanwalts in Potsdam an die 2563) R. G., Protokoll-Nr. 56 (geheim-herabgestuft), S. 13. Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg vom 3. Juni 2013, 2564) Meyer-Plath, Protokoll-Nr. 64, S. 22. MAT A BB-14d, Bd. VIII, Bl. 4.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 295 – Drucksache 17/14600 Enttarnung von Piatto durch den Spiegel-Artikel „Führer nicht zum Widerruf der Bewährungsentscheidung bzgl. der Meute“ – durch den Artikel ist ein klarer Rückschluss der Haftstrafe vom 1. Dezember 1999. auf die Identität von Piatto möglich. Zudem wurde be- richtet, dass der Geschädigte des versuchten Mordes von 1992 in Wendisch Rietz noch Schmerzensgeldforderun- l) Änderung der Dienstvorschriften im Hin- gen in Höhe von ca. 50 000 DM habe. blick auf Vorstrafen von V-Leuten Der Zeuge Meyer-Plath hat bekundet, dass die Führung 14. Juli 2000: eines V-Mannes mit Vorstrafen, wie sie bei Piatto vor- 2575 Aufnahme von Piatto in ein Zeugenschutzprogramm. handen gewesen seien, heute nicht mehr möglich sei. Die Dienstvorschriften für die „Beschaffung“ würden die Die Enttarnung von Szczepanski als V-Mann ist im Aus- Führung als V-Mann verbieten, wenn die Person Körper- schuss nicht weiter erörtert worden. verletzungsdelikte oder gravierendere Straftaten begangen Im Rahmen der Beweisaufnahme ist aus einem Briefver- hätte. Bei den von dem Zeugen genannten Dienstvor- kehr zwischen der Parlamentarischen Kontrollkommissi- schriften handelt es sich um innerhalb der Verfassungs- on und dem Ministerium des Innern Brandenburgs aus schutzbehörde geltende Verwaltungsvorschriften. dem Jahr 2000 zitiert worden, in dem es im Zusammen- Zum Hintergrund der erfolgten Neuregelung befragt, ist hang mit einer Gewährsperson, die den Verdacht gehabt der Zeuge Meyer-Plath auf das Kriterium der Vermittel- habe, dass Szczepanski mit der Polizei zusammengearbei- barkeit eingegangen. Spätestens seit 2003 spiele dies eine tet habe, heißt: Rolle. Es finde ein Abwägungsprozess statt, in dem die „Die Gewährsperson habe sich daraufhin telefo- Frage gestellt werde: nisch an einen ihr seit Jahren persönlich bekannten „Sollen wir mit dieser Person sprechen, ja oder Polizeibeamten beim Polizeipräsidium Potsdam nein? - Da heißt es, glaube ich, mehr als damals: gewandt und ihm vorgehalten, dass Szczepanski Vom Ende her denken. Wäre es denn vermittelbar, offenkundig Spitzel der Polizei sei. Der Beamte 2576 wenn es bekannt würde?“ habe bestätigt, dass Szczepanski mit der Polizei zu- 2570 sammenarbeite und hierfür auch Geld erhalte.“ Der Zeuge Meyer-Plath hat es – in diesem Zusammen- 2. Gruppierung „Nationalsozialistische Un- hang befragt – für äußerst unwahrscheinlich gehalten, tergrundkämpfer Deutschlands“ dass Szczepanski neben dem Verfassungsschutz sein Wis- Am 5. August 1999 ging im Innenministerium Branden- 2571 sen auch anderen Bereichen angeboten habe. burg eine E-Mail ein, in der als Absender eine Gruppie- Am 10. Juli 2000 erschien im Nachrichtenmagazin Der rung namens „Nationalsozialistische Untergrundkämpfer 2577 2572 Deutschlands“ genannt war. Spiegel der Artikel „Führer der Meute“. In dem Artikel wurde die Verurteilung von Szczepanski wegen versuch- Der Inhalt der E-Mail lautet wie folgt: ten Mordes und die genauen Hintergründe sowie die Verwicklung von Szczepanski im Zusammenhang mit der „Tach und Heil Euch, Kreuzverbrennung dargestellt sowie ausgeführt, dass er na, Ihr Spitzenpolitiker ! Es kotzt uns so langsam regelmäßig Informationen an den Verfassungsschutz des richtig an, was hier in unserem schönen Branden- Landes Brandenburg liefere. burger Land so abgeht. Auf welche Weise der Spiegel von den entsprechenden Jetzt wird hier ein Bündnis nach dem anderen ge- Informationen Kenntnis erlangte, ist nicht bekannt. gründet, der Deutsche Steuerzahler bezahlt natür- Am 19. November 2001 erhob die Staatsanwaltschaft lich, aber was bringt das ganze ??? Potsdam Anklage gegen Szczepanski wegen Verstoßes Wann begreift Ihr endlich, das in Mitteldeutsch- gegen das Waffengesetz. Szczepanski wurde verdächtigt, land das Bekenntniss zur Nationalen Weltanschau- vor dem 9. Juli 2000 ein Repetiergewehr „JG Anschütz ung stets wächst ? Wir lassen uns nicht knechten Nr. 9469, Cal. 22 l. r.“ an eine andere Person weitergege- Wir fordern Meinungsfreiheit, Ihr habt keine Nar- 2573 ben zu haben. Szczepanski wurde deswegen am renfreiheit ! Behandelt national gesinnte Menschen 9. Dezember 2002 zu einer Geldstrafe von 120 Tagessät- wie jeden anderen auch, das schreibt nun mal das 2574 zen zu je 15 Euro verurteilt. Diese Verurteilung führte völlig überalterte Grundgesetz vor, und dies auch in Brandenburg ! Mit eurer sogenannten MEGA Truppe, kommt Ihr Euch ja mächtig stark vor, was ? 2570) Vorhalt des Abgeordneten Binninger ggü. dem Zeugen Meyer- Plath, Protokoll-Nr. 64, S. 21. 2571) Meyer-Plath, Protokoll-Nr. 64, S. 20. 2572) Der Spiegel vom 10. Juli 2000, „Führer der Meute“, S. 38 ff. 2575) Hierzu und im Folgenden: Meyer-Plath, Protokoll-Nr. 64, 2573) Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Potsdam vom 16. Mai S. 11. 2001, MAT A BB-9/1e, Bd. II, Bl. 162 ff. 2576) Meyer-Plath, Protokoll-Nr. 64, S. 52. 2574) Urteil des Amtsgerichts Potsdam vom 9. Dezember 2002, MAT 2577) Ausdruck einer E-Mail vom 5. August 1999, MAT A BB-10, A BB-14b, Bd. V, Bl. 1 ff. Bl. 4.
Drucksache 17/14600 – 296 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Eine Truppe von dummen Idioten ! Eure Erfolge Auf Anregung von Dr. Förster wurde durch den General- sind doch lächerlich, eure Verbote komplett zu- bundesanwalt geprüft, ob Anlass zur Übernahme des rückzuweisen. Ermittlungsverfahrens wegen eines möglichen Verdachts einer Straftat nach § 129 StGB besteht, was nach entspre- Laßt uns unsere Musik hören, wenn jeder Nigger chender Prüfung verneint wurde, da sich aus der E-Mail in Deutschland singen darf, werden wir wohl auch keine konkreten Anhaltspunkte für das tatsächliche Be- unsere deutschen Lieder genießen dürfen, sei es zu stehen einer aus einer Mehrzahl von Personen bestehen- Hause oder auch auf Konzerten, und zwar auch in 2584 den Gruppierung hätten entnehmen lassen können. Brandenburg ! Laßt uns marschieren und uns das RECHTE WORT sprechen ! Und damit wir diese Sachen durchsetzen können fordern wir die Ab- 3. Toni S. schaffung der MEGA, und den Rücktritt des In- Toni S. und der V-Mann Piatto kannten sich jedenfalls nenministers, unserem Stasianhänger und Anti - 2585 seit 1998. Toni S. war von Sommer 2000 bis zu seiner Deutschen, Herrn Alwin Ziel ! Festnahme durch die Polizei am 23. Juli 2002 V-Mann 2586 Nieder mit diesem Penner, und seinem Multikultu- des LfV Brandenburg. Die V-Mann-Werbung geschah rellen Weltbild ! nach den Feststellungen des Landgerichts Berlin (im Strafverfahren gegen Toni S.), indem Druck auf ihn aus- I Macht Brandenburg freier, macht Hohen Neuen- geübt wurde: dorf freier, und somit die Welt um einem Volks- verräter ärmer ! „Dem Brandenburger Landesamt für Verfassungs- schutz (LfV) war schon zu einem frühen Zeitpunkt Widerstand, wir nehmen die Waffen zur Hand, und bekannt, dass der gesondert Verfolgte L., der in der auf Wiedersehen Herr ZIEL ! rechtsextremistischen Szene führend tätig war, ei- Die Uhr tickt, und das Ultimatum läuft ! Wir ste- nen Tonträger mit brisantem Inhalt aufgenommen hen bereit, und werden handeln ! hatte und diesen veröffentlichen wollte. Im Som- mer 2000, zu einer Zeit, als der Angeklagte [Toni Auf unseren Sieg und Ihre Niederlage ! S.] und die gesondert Verfolgten B. und H. sich be- Mit freundlichen Grüßen, reits über die Herstellung und den Vertrieb der CD ‚Noten des Hasses‘ geeinigt hatten, sprachen des- National Sozialistische Untergrundkämpfer 2578 halb zwei Beamte des Brandenburger Verfas- Deutschlands“ sungsschutzes […], den Angeklagten an, um ihn Auch Szczepanski wurde hierzu im August 1999 befragt, als V-Mann zu werben. Hierbei setzten sie den 2579 konnte jedoch keine Angaben machen. Der Zeuge R. Angeklagten mit dem Hinweis unter Druck, im G. hat sich ebenfalls nicht an eine solche Gruppierung Weigerungsfall strafrechtliche Ermittlungen wegen 2580 erinnern können. eines ihnen bekannten, von dem Angeklagten be- gangenen Verkehrsdelikts zu veranlassen. Der An- Durch die Polizei konnte der Telefonanschluss ermittelt geklagte erklärte sich daraufhin nach kurzer Be- 2581 werden, von dem aus die E-Mail versandt worden war. denkzeit zu einer Zusammenarbeit mit dem Brand- Gegen den in Bayern ansässigen Inhaber des Anschlusses enburger Verfassungsschutz bereit.“ 2587 wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung einge- 2582 leitet, das durch das LKA Bayern geführt wurde. Das Die weitere Zusammenarbeit zwischen Toni S. und sei- Ermittlungsverfahren wurde später durch die Staatsan- nem V-Mann-Führer hat das LG Cottbus im Verfahren waltschaft Potsdam nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, gegen den V-Mann-Führer folgendermaßen beschrieben: da der tatsächliche Versender der E-Mail nicht ermittelt „Der gesondert verfolgte Toni S. war in der rechts- werden konnte – bei dem Provider waren im Rahmen extremistischen Szene aktiv und unterhielt in […] einer Probenutzung rein fiktive Daten eingegeben worden ein Geschäft zum Verkauf rechtsextremistischer und eine Ermittlung des tatsächlichen Versenders der E- 2583 Devotionalien. Er war zudem seit Anfang 2000 Mail war nicht möglich. Vertrauensmann des Brandenburgischen Landes- amtes für Verfassungsschutz. Er sollte Informatio- nen über die Produktion der CD ,Noten des Has- ses‘ mit volksverhetzendem Inhalt von der rechts- extremen Musikgruppe ,White Arian Rebels‘ 2578) Ausdruck einer E-Mail vom 5. August 1999, MAT A BB-10, Bl. 4. 2579) Deckblattmeldung vom 11. August 1999, MAT A BB-10, Bl. 13 ff. (17). 2580) R. G., Protokoll-Nr. 56 (geheim-herabgestuft), S. 4; Protokoll 2584) Verfügung des Generalbundesanwalts vom 27. April 2000, Nr. 56 (nichtöffentlich), S. 17. MAT A GBA-3/56, Bl. 59 f. 2581) Vermerk des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg 2585) Meyer-Plath, Protokoll-Nr. 64, S. 46. vom 31. August 1999, MAT A BB-10, Bl. 33 f. 2586) Urteil des LG Berlin vom 11. November 2002, MAT A GBA- 2582) Fernschreiben des LKA Brandenburg, MAT A BB-10, Bl. 35 f. 3/47a-5, Bl. 76 ff., 88 ff. 2583) Verfügung des Generalbundesanwalts vom 13. März 2000, 2587) Urteil des LG Berlin vom 11. November 2002, MAT A GBA- MAT A GBA-3/56, Bl. 56 f. 3/47a-5, Bl. 76 ff., 88 f.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 297 – Drucksache 17/14600 sammeln. Um die Produktionswege des Tonträgers Das gegen den V-Mann-Führer von Toni S. eingeleitete zu ermitteln, genehmigte und unterstützte der Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Strafverei- Brandenburgische Verfassungsschutz den Toni S. telung wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Cott- 2590 bei der Produktion in dem Zeitraum 2001 bis 2002. bus mit Beschluss des Landgerichts Cottbus vom Es handelte sich dabei um die 2 000 Stück umfas- 24. Februar 2005 gem. § 153 Abs. 2 StPO durch das Ge- 2591 sende Zweitauflage des Tonträgers. Diese sollte im richt eingestellt. Ausland produziert und sodann in die Bundesre- Toni S. verzog nach seiner Haftentlassung nach Dort- publik eingeführt und vertrieben werden. 2592 mund. Dort soll er nach den Aussagen einer polizeili- Der Beschuldigte ist Mitarbeiter des Brandenbur- chen V-Person angeblich kurz vor dem Mord an Mehmet gischen Verfassungsschutzes und war der V- Kubaşik am 4. April 2006 Kontakt zu Mundlos gehabt 2593 Mann-Führer des Toni S. Dementsprechend unter- haben. Toni S. wurde vom BKA am 14. Februar 2012 stützte er diesen - in Abstimmung und auf Wei- als Zeuge vernommen. Er bestritt einen Kontakt zu 2594 sung seiner Vorgesetzten - bei der Produktion der Mundlos. CD. Er gab dem Toni S. ein Gefühl der Sicherheit vor den Strafverfolgungsbehörden. So teilte er ihm wiederholt mit, er werde sich im Falle der Enttar- IV. V-Personen des Landeskriminalamts Ber- nung für diesen bei seinen Vorgesetzten einsetzen. lin Von den Vertrauensleuten sei noch niemand verur- Das LKA Berlin führte mehrere V-Personen in der rechts- teilt worden. extremistischen Szene, die Hinweise auf Personen gaben, die in Zusammenhang mit dem Trio standen. Untersucht Nach den bisherigen Ermittlungen bestehen Ver- hat der Ausschuss die Rolle der VP 562 des LKA Berlin. dachtsmomente dahingehend, dass der Beschuldig- te von den – durch den Verfassungsschutz nicht genehmigten – Aktivitäten des Toni S. Kenntnis 1. VP 562 (Thomas Starke) hatte und diese nicht an seine Vorgesetzten weiter- leitete. Er ist zudem verdächtig, den Toni S. wie- derholt aufgefordert zu haben, seine Wohn- und a) Persönlicher Hintergrund der VP 562 und Geschäftsräume von strafrechtlich relevanten De- Kontakte zu dem Trio votionalien freizuhalten bzw. diese vorsorglich Der spätere V-Mann des LKA Berlin, Thomas Starke, war auszulagern. Außerdem besteht nach den bisheri- bereits in der DDR für die Abteilung I der Kriminalpoli- gen Erkenntnissen der Tatverdacht, dass der Be- zei der Volkspolizei als Informant tätig. 2595 Hier lieferte er schuldigte dem Toni S. im Oktober 2001 einen von Informationen über Personen, die heute als Hooligans strafrechtlich relevanten Inhalten bereinigten bezeichnet werden, im Zusammenhang mit Fußballspielen Computer übergab, um diesen im Falle von Haus- in Chemnitz. durchsuchungen sicherstellen zu lassen und damit von dem eigentlichen PC des Toni S., welcher Bei der Durchsuchung der Garage Nr. 5 an der Kläranlage strafrechtlich relevante Inhalte enthielt, abzulen- am 26. Januar 1998 wurde ein Aktenordner aufgefunden, ken. So kam es, dass anlässlich einer Durchsu- der unter anderem Briefe von Thomas Starke an Uwe chung im März 2002 in der Wohnung des Toni S. Mundlos enthielt. Der an der Auswertung der Asservate der bereinigte Computer sichergestellt wurde, die mitwirkende BKA-Beamte Brümmendorf wies in einem 2596 Strafverfolgungsbehörden aufgrund des Fehlens Vermerk, der vom 19. Februar 1998 datiert, sowie in 2597 von Hinweisen über die Aktivitäten des Toni S. auf einem weiteren handschriftlichen Vermerk auf die dem PC jedoch keine weiteren Erkenntnisse er- langte. Erst eine Durchsuchung am 20./21. Juli 2002 führte zur Auffindung seines Lagers in C. und damit zur Aufklärung des Ausmaßes der von 2588 ihm durchgeführten Handlungen.“ 2590) Antragsentwurf vom September 2004, MAT A BB-13a, Bl. 672 ff.; vgl. auch Bericht der Staatsanwaltschaft Cottbus vom Toni S. wurde am 11. November 2002 vom LG Berlin 28. Dezember 2004, MAT A BB-13a, Bl. 672 ff. wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidri- 2591) Beschluss des LG Cottbus vom 24. Februar 2005, MAT A NW- ger Organisationen, Volksverhetzung u. a. zu einer Frei- 6f, Bl. 138 ff. heitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die 2592) Schreiben des LKA Nordrhein-Westfalen vom 30. März 2012, MAT A GBA-15c, Bl. 146 f. Verurteilung beruhte unter anderem auf dem bereits ge- 2589 2593) Siehe hierzu unten im Abschnitt F. V. 1. b). nannten Vertrieb der CD „Noten des Hasses“. 2594) Protokoll über die Vernehmung des Zeugen Toni S. vom 4. April 2006, MAT A NW-12, (Tgb.-Nr. 99/13 – VS- VERTRAULICH), Ordner 5, Bl. 352 ff. (offen). 2595) Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Techno- logie vom 24. September 2012 an den Ausschussvorsitzenden, 2588) Beschluss des LG Cottbus vom 24. Februar 2005, MAT A NW- MAT B BMWi-1, Bl. 1 ff. (2). 6f, Bl. 138 ff., 139 f. 2596) Vermerk vom 19. Februar 1998 über Asservatenauswertung 2589) Urteil des LG Berlin vom 11. November 2002, MAT A GBA- Mundlos, Ass. 20. B. 1 und 23.6, MAT A TH-1/2. 3/47a-5, Bl. 76 ff. 2597) Handschriftlicher Vermerk, undatiert, MAT A TH-1/3, Bl. 751.
Drucksache 17/14600 – 298 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Verbindung zwischen Uwe Mundlos und Thomas Starke b) Anwerbung als V-Mann im November 2000 2598 hin. Auch auf der in der Garage Nr. 5 aufgefundenen Adress- aa) Ermittlungsverfahren in Zusammenhang und Telefonliste ist Thomas Starke, sogar unter Nennung mit der rechtsextremen Band „Landser“ 2599 seiner damaligen Anschrift, aufgeführt. Im zweiten Halbjahr 2000 wurden parallel jedenfalls zwei Im August 1998 wurde die Zielfahndungsabteilung des Ermittlungsverfahren geführt, die mit der rechtsextremen LKA Thüringen auf Thomas Starke aufmerksam, da die- Band „Landser“ in Zusammenhang standen, und zwar ser zu den in der rechten Szene Chemnitz relevanten Per- zum einen das Ermittlungsverfahren mit dem Aktenzei- sonen gehörte. Es kam zu einer TKÜ-Maßnahme durch chen 2 BJs 22/00-4 des Generalbundesanwalts und zum die Zielfahndung des LKA Thüringen, die vom 4. August anderen das Ermittlungsverfahren mit dem Aktenzeichen 2600 bis zum 4. September 1998 andauerte, in deren Rah- 205 Js 63577/00 der Staatsanwaltschaft Dresden. men jedoch keine Erkenntnisse bzgl. des Aufenthalts des Trios gewonnen werden konnten. aaa) Das Ermittlungsverfahren des General- Am 9. April 1999 wurde durch Beamte der Zielfahndung bundesanwalts des LKA Thüringen die Anschrift des Thomas Starke in Chemnitz aufgesucht. Hierbei wurde festgestellt, dass Das durch den Generalbundesanwalt unter dem Aktenzei- dieser zwischenzeitlich nach Dresden verzogen war. Ein chen 2 BJs 22/00-4 geführte Verfahren betraf den Tat- Nachbar gab jedoch an, Uwe Mundlos im Jahr zuvor (also vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung 1998) öfter vor der Wohnung von Thomas Starke gesehen (§ 129 StGB) in Bezug auf die rechtsextreme Band zu haben. 2601 „Landser“, unter anderem vor dem Hintergrund der „Landser“-CD „Ran an den Feind“. Am 15. April 1999 wurde Thomas Starke daraufhin von Beamten der Zielfahndung in Dresden aufgesucht. Er gab Mit Verfügung vom 27. Juli 2000 hatte der Generalbun- an, Böhnhardt, Zschäpe und Mundlos zu kennen – diese desanwalt das Verfahren gegen zunächst vier namentlich 2605 seien im Januar 1998 zuletzt bei ihm zu Hause in Chem- bekannte Beschuldigte eingeleitet. Im Rahmen der nitz gewesen. 2602 Ermittlungen wurde darüber hinaus eine namentlich noch unbekannte Person mit der Alias-Bezeichnung Otto als 2606 Am 23. Januar 2001 wurde Thomas Starke in Dresden der „Zentralverteiler“ der CDs bezeichnet; das Ermitt- von KHK Wunderlich erneut zum Verbleib des Trios lungsverfahren des Generalbundesanwalts wurde darauf- befragt. Hier gab er an, letztmalig Ende 1997 mit dem hin mit Verfügung vom 8. November 2000 auf diese 2603 Trio Kontakt gehabt zu haben. Person erweitert, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht 2607 namentlich bekannt war. Aus der im Rahmen des NSU-Ermittlungsverfahrens durch den Generalbundesanwalt angelegten Personenakte zu Thomas Starke ergibt sich, dass Thomas Starke nach bbb) Ermittlungen gegen Thomas Starke durch Aussage mehrerer Zeugen der „Verantwortliche“ für das die Staatsanwaltschaft Dresden 2604 Untertauchen des Trios Ende Januar 1998 gewesen sei. Zudem besteht der Verdacht, dass der in der Garage auf- Gleichzeitig wurde durch die Staatsanwaltschaft Dresden gefundene Sprengstoff durch Thomas Starke organisiert unter dem Aktenzeichen 205 Js 63577/00 wegen Volks- wurde. verhetzung (§ 130 StGB) bzw. wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a Im Rahmen der nach dem 4. November 2011 durch den StGB) ermittelt. Hintergrund war hier nicht der Vorwurf Generalbundesanwalt geführten Ermittlungen wurde der Bildung einer kriminellen Vereinigung durch die bekannt, dass Thomas Starke im Jahr 1998 im Rahmen Existenz der Band „Landser“, sondern die in Zusammen- der Flucht Hilfe geleistet hat. Hierzu war er zum Teil hang mit dem Vertrieb der CDs der Band, insbesondere geständig. Die hierzu vorhandenen Erkenntnisse wurden der CD „Ran an den Feind“ möglicherweise begangenen bereits oben unter C. II. 1. d) dargestellt. o. g. Delikte. Hier stand Thomas Starke im Verdacht, am Vertrieb der CD beteiligt zu sein. 2598) Zum Ganzen: siehe unten im Abschnitt E. II. 6. Die enge Verwebung beider Ermittlungsverfahren im 2599) Telefonliste, MAT A TH-1/2, Bl. 283. Hinblick auf den Vertrieb der CDs von „Landser“ ist 2600) Übersicht über TKÜ-Maßnahmen des LKA Thüringen, MAT A hierbei offenkundig. TH-1/4, Bl. 4. 2601) Aktenvermerk von KHK I. und KOM’in L. vom 12. April 1999, MAT A TH-1/15, Bl. 356 f. 2602) Aktenvermerk von KHK I. und KOM’in L. vom 19. April 1999, 2605) Einleitungsverfügung des Generalbundesanwalts vom 27. Juli MAT A TH-1/15, Bl. 288 f. 2000, MAT A GBA-3/47a-1, Bl. 62 ff. 2603) Vermerk von KHK Wunderlich vom 23. Januar 2001, MAT A 2606) Vermerk des LKA Berlin vom 7. November 2000, MAT A TH-1/15, Bl. 279. GBA-3/47a-1, Bl. 263. 2604) Hierzu und im Folgenden: Zusammenfassung der Ermittlungen 2607) Vermerk des Generalbundesanwalts vom 8. November 2000, zu Thomas Starke, MAT A BY-14/1b, Bl. 37 f. MAT A GBA-3/47a-1, Bl. 293 f.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 299 – Drucksache 17/14600 Im November 2000 kam es in diesem Ermittlungsverfah- „Am 14. November 2000 habe dann in Dresden ren zunächst zu Durchsuchungsmaßnahmen und am die Beschuldigtenvernehmung stattgefunden, an 14. November 2000 zur Vernehmung von Thomas Starke der zwei Beamte des LKA Berlin teilgenommen 2608 durch das LKA Sachsen in Dresden. hätten. Das LKA Sachsen habe bezüglich der Be- schuldigtenvernehmung außer der Vernehmung Bei der Durchsuchung wurde auch ein Notizbuch von keinerlei Aktenrückhalt. Es habe mehrere Ver- Thomas Starke sichergestellt, in dem auf der letzten Seite nehmungspausen gegeben, in denen sich die Be- die Namen und Geburtsdaten von Beate Zschäpe und Uwe Mundlos eingetragen waren. 2609 amten des LKA Berlin offensichtlich mit Herrn 2616 Starke unterhalten hätten. Nach der Verneh- mung seien sie auch zusammen mit Herrn Starke bb) Anwerbevorgang im Zusammenhang mit weggegangen. Den lnhalt der Gespräche der Berli- der Vernehmung am 14. November 2000 ner Beamten mit Herrn Starke kenne das LKA Sachsen nicht. Das LKA Sachsen habe keine akti- ve Kenntnis aus der damaligen Zeit darüber, was aaa) Anwesenheit eines Beamten des LKA Ber- besprochen worden sei und ob die Berliner Beam- lin bei der Vernehmung am 14. November ten Herrn Starke zur Quelle gemacht und eine ent- 2000 in Dresden sprechende Vertraulichkeit zugesagt hätten.“ In der Vernehmung am 14. November 2000 äußerte sich 2610 Die Vernehmungsbeamten des LKA Sachsen seien be- Thomas Starke umfangreich, zum Teil auch geständig. fragt worden, hätten sich jedoch lediglich an die Anwe- Gleichzeitig soll Thomas Starke hierbei angegeben haben, senheit der Berliner Beamten erinnern können, ohne An- über die Angaben in seiner Vernehmung hinausgehende gaben zu Gesprächsinhalten zwischen Thomas Starke und 2611 Angaben zur rechten Szene machen zu können. den Berliner Beamten machen zu können. Zu den Umständen der Anwerbung hat der Zeuge P. S., Dass Thomas Starke dem LKA Sachsen als V-Person V-Mann-Führer von Thomas Starke, vor dem Untersu- angeboten worden sei, erschließe sich aus dem Akten- chungsausschuss angegeben, dass es im Vorfeld der An- rückhalt des LKA Sachsen nicht. In einer Mitteilung an 2617 werbung Gespräche zwischen dem Generalbundesanwalt einen Journalisten 2012 sei dies nur deshalb geäußert und der EG „Rechts“ des LKA Berlin gegeben habe, die worden, weil in einem Telefonat durch das LKA Berlin im Auftrag des Generalbundesanwalts die Ermittlungen zuvor mitgeteilt worden sei, dass das LKA Berlin seiner- im „Landser“-Verfahren geführt habe und dass hierbei zeit Thomas Starke dem LKA Sachsen als V-Mann ange- „der Wunsch entstanden“ sei, einen Anwerbeversuch zu boten habe. 2612 unternehmen. Die Anwerbung sei dann unmittelbar im Der Zeuge Jehle, damaliger Leiter der Soko „REX“, hat Anschluss an die Vernehmung im LKA Sachsen er- 2613 vor dem Untersuchungsausschuss geäußert, an die Ver- folgt. Bei der Vernehmung selbst sei er, P. S., nicht nehmung am 14. November 2000 keine Erinnerung mehr zugegen gewesen, wohl aber ein anderer Beamter des 2618 2614 zu haben. LKA Berlin, seiner Erinnerung nach KHK T. In einer im Innenausschuss des sächsischen Landtags durchgeführten Befragung hat der dort anwesende Vertre- bbb) Erörterung der Anwerbung innerhalb des ter des LKA Sachsen, Dr. M., ausgesagt, dass Vertreter LKA Berlin – mögliches Telefonat mit dem des LKA Berlin bei der Vernehmung anwesend gewesen Generalbundesanwalt 2615 seien. Im Protokoll der Sitzung des Innenausschusses Der damalige Leiter Polizeilicher Staatsschutz, Zeuge heißt es: Haeberer, hat im Hinblick auf den Verlauf der Ereignisse im Zusammenhang mit der Vernehmung der VP 562 die folgenden Angaben gemacht: „Die spätere VP 562 ist an einem Mittwoch des Novembers 2000 vernommen worden von der da- 2608) Vernehmungsprotokoll bzgl. der Vernehmung von Thomas mals bestehenden EG ‚Rechts‘ die sich auch mit Starke vom 14. November 2000, MAT A GBA-3/47a-1, Bl. dem ‚Landser‘-Verfahren beschäftigte, die das 331 ff. ‚Landser‘-Verfahren auch geführt hat. Im An- 2609) Notizbuch, sichergestellt bei Thomas Starke, MAT A SN-2/3- schluss daran kam es, so, wie es dann der spätere 15, Bl. 403 ff. (469). VP-Führer dargelegt hat, zu einer Besprechung 2610) Vernehmungsprotokoll bzgl. der Vernehmung von Thomas Starke vom 14. November 2000, MAT A GBA-3/47a-1, Bl. gegen 16 Uhr. 331 ff. 2611) MAT A BE-2/1, Anl. 1, (Tgb.-Nr. 67/12 Geheim), Bl. 51 ff. 2612) P. S., Protokoll-Nr. 66 (nichtöffentlich), S. 13. 2613) P. S., Protokoll-Nr. 66 (nichtöffentlich), S. 14. 2614) P. S., Protokoll-Nr. 66 (nichtöffentlich), S. 14. 2616) Name im Originalprotokoll ausgeschrieben 2615) Hierzu und im Folgenden: Protokoll der 40. Sitzung des 2617) E-Mail des Pressesprechers des LKA Sachsen an eine Journa- Innenaussusses des Sächsischen Landtages vom 2. Oktober listin vom 20. September 2012, MAT A SN-7/15, Bl. 31. 2012, MAT A SN-4/23, Bl. 2 ff. (zu TOP 2). 2618) Jehle, Protokoll Nr. 59 (öffentlich), Bl. 25.
Drucksache 17/14600 – 300 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Darauf hingewiesen, dass die Person, die betroffen cc) Bedenken gegen die Anwerbung von worden ist im Vertrieb, die also Beteiligter im Be- Thomas Starke als V-Mann triebsverfahren [sic!] war und damit strafrechtlich inkriminiert, geworben werden sollte, hat er seine Rechtsbedenken geltend gemacht und gesagt, dass aaa) Bedenken innerhalb des LKA Berlin das ja wohl eigentlich nicht geht. Daraufhin ist er Der Zeuge KHK P. S. hat geschildert, selbst Bedenken darauf hingewiesen worden, dass der GBA aber gegen die Führung von Thomas Starke als V-Mann ge- zugestimmt habe, und soweit ich jetzt weiterhin habt zu haben, weil dieser als Mittäter in Betracht ge- dem Vermerk entnehmen konnte, hat es mögli- kommen wäre: cherweise auch ein Telefonat während des Gesprä- ches mit dem GBA gegeben. Der Vermerk ist da „Es gab bei der Anwerbungsphase das Problem, nicht sehr aussagekräftig. dass, aus meiner Sicht zumindest, die VP 562 möglicherweise in Mittäterschaft steht zu den Per- Ergebnis der Besprechung an diesem Tag war, sonen, die in dem infrage stehenden Ermittlungs- dass alle Gesprächspartner sich einig waren, dass verfahren involviert waren, und insofern ist klar man diese Person als Vertrauensperson gewinnen festzustellen, dass die Anwerbung sicherlich be- sollte. An diesem Gespräch haben teilgenommen denklich war. der VP-Führer selber, der Ermittlungsgruppenlei- ter, die Kommissariatsleiterin und der Inspektions- Ich habe nicht rechtswidrig gehandelt, weil aus leiter.“ 2619 meiner Sicht war er - - stand er möglicherweise in Mittäterschaft oder kam uns, um die einfache Einem Vermerk des Zeugen P. S. vom 16. November Form zu nehmen, als möglicher Zeuge später im 2000 kann entnommen werden, dass KHK T. sich zu- Verfahren in Betracht im Falle einer Gerichtsver- nächst am 14. November 2000 gegen 16 Uhr telefonisch handlung, und diese Situation ist für den Umstand, aus Sachsen gemeldet habe und nach dortigen Ansprech- jemanden als VP zu führen, eher fragwürdig. Aber partnern für VP-Aufgaben gefragt habe, die ihm daraufhin meine Einwände damals wurden geregelt durch die 2620 durch P. S. genannt worden seien. Am 15. November Generalbundesanwaltschaft. Das Verfahren wurde 2000 habe KHK T. dann mitgeteilt, dass es durch das abgetrennt von ihm und weiter bei der StA Dres- LKA Sachsen abgelehnt worden sei, die Person als V- den geführt, und somit war eine Führung möglich, 2623 Mann zu führen. Darauf hin habe es eine Besprechung wenn auch sicherlich kritisch zu betrachten.“ gegeben – der Vermerk bezeichnet hier vier Teilnehmer. Bzgl. des Verhältnisses der beiden Ermittlungsverfahren habe KHK T. mitgeteilt, dass „die Person nicht in das hier bbb) Bedenken innerhalb des LKA Sachsen geführte Ermittlungsverfahren involviert“ sei. Die durch In einem Vermerk vom 17. November 2000 wurde durch das LKA Sachsen geführten Ermittlungen richteten sich den Zeugen P. S. dargestellt, dass KHK K. vom LKA gegen einen Personenkreis, der trotz bestehender Kontak- Sachsen erhebliche rechtliche Bedenken bezüglich einer te gesondert agiere. Durch alle Beteiligten sei daraufhin Befragung des Starke und einer eventuellen vertraulichen die Führung als V-Person beschlossen worden. Der Gene- Behandlung dieser Daten geäußert habe, welche durch ralbundesanwalt sei telefonisch unterrichtet worden und P. S. insoweit geteilt wurden, als dass nur eine begrenzte wünsche die Führung der V-Person. vertrauliche Behandlung möglich sei und „hierzu ausführ- Mit Schreiben vom 30. November 2000 wurde sodann liche Absprachen mit der StA bzw. GBA vorzunehmen“ 2624 durch das LKA Berlin beim Generalbundesanwalt um seien. Zustimmung zur Geheimhaltung der Identität von VP 562 Gegenüber dem Untersuchungsausschuss hat der Zeuge 2621 nachgesucht. P. S. geäußert, dass seitens des LKA Sachsen ebenfalls Die Vertraulichkeitszusage durch den Generalbundesan- Bedenken geäußert worden seien – man habe von dort walt erfolgte mit Schreiben vom 18. Dezember 2000 – mitgeteilt, dass man „weiteren Gesprächen eigentlich ausschließlich mit Bezug auf das „Landser- nicht positiv gegenüber steht“. Bei seinen Gesprächspart- Verfahren“. 2622 nern habe es sich, wenn er sich recht erinnere, um Herrn 2625 Jehle und einen weiteren Polizeibeamten gehandelt. Der Zeuge Jehle hat in seiner Vernehmung bekundet, ihm sei nicht bekannt, dass das LKA Berlin dem LKA Sach- 2626 sen Thomas Starke als V-Mann angeboten habe. 2619) Haeberer, Protokoll-Nr. 66 (öffentlich), S. 16. 2620) Hierzu und im Folgenden: Vermerk von P. S. vom 16. Novem- ber 2000, MAT A BE-2/1 (Tgb.-Nr. 67/12 - GEHEIM), Anl. 1, Bl. 49 f. 2623) P. S., Protokoll-Nr. 66 (nichtöffentlich), S. 3. 2621) Schreiben des LKA Berlin an den Generalbundesanwalt vom 2624) Bericht des Zeugen P.S. vom 17. November 2000, MAT A BE- 30. November 2000, MAT A BE-2/1 (Tgb.-Nr. 67/12 - 2/1 (Tgb.-Nr. 67/12 - GEHEIM), Anl. 1, Bl. 51 ff. (51). GEHEIM), Anlage 1, Bl. 4 f. 2625) P. S., Protokoll-Nr. 66 (nichtöffentlich), S. 19. 2622) MAT A BE 2/1, Anl. 1, (Tgb.-Nr. 67/12 Geheim), Bl. 6 f. 2626) Jehle, Protokoll Nr. 59 (öffentlich), S. 24.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 301 – Drucksache 17/14600 ccc) Mitteilung von beim LKA Sachsen vorlie- erörterter Bedenken – lassen sich dem Vermerk nicht genden Bedenken an den Generalbundes- entnehmen. anwalt/Ausräumen bestehender Bedenken durch den Generalbundesanwalt dd) Zustimmung respektive Weisung des Die bestehenden Bedenken seien – so der Zeuge P. S. – Staatsschutzes? letztendlich jedoch durch den Generalbundesanwalt aus- Der Zeuge P. S. hat bekundet, dass auch der damalige geräumt worden, weshalb die Anwerbung schließlich 2627 Leiter der Staatsschutzabteilung des LKA Berlin, durchgeführt worden sei. Zwar sei die erfolgte Anwer- 2634 2628 Haeberer, der Anwerbung seinerzeit zugestimmt habe. bung dem LKA Sachsen nicht mitgeteilt worden, er, P. S., gehe aber davon aus, dass zumindest ein Mitarbeiter Der Zeuge Haeberer hat hierzu ausgeführt, dass er von des LKA Sachsen, der seinerzeit an dem „Gespräch“ dem Vorgang als solchem auf jeden Fall durch Zeichnung beteiligt gewesen sei, auch gewusst habe, dass die An- eines Dienstreiseantrages am 11. Dezember 2000 Kennt- 2629 2635 werbung vollzogen sei. Er, P. S., denke nicht, dass nis erlangt habe. beim Generalbundesanwalt bekannt gewesen sei, dass es innerhalb eines anderen LKAs auch Bedenken gegen die Er war sich sicher, dass er darüber informiert wurde, dass 2636 Anwerbung gegeben habe. 2630 eine V-Person angeworben worden war. Den Zeit- punkt dieser Information hat Haeberer nicht nennen kön- 2637 Inwiefern die in Berlin bekannten Bedenken des LKA nen. Sachsen an den Generalbundesanwalt mitgeteilt worden waren, ist nicht aktenkundig. Der Zeuge Haeberer hat Die bei der VP 562 vorliegende rechtliche Besonderheit hierzu bekundet: sei ihm jedoch nicht erinnerlich, deshalb gehe er davon aus, dass er diese Besonderheit eben nicht erfahren ha- „Ob die Bedenken aus Sachsen weitergetragen be.2638 Er hat ergänzt: worden sind, vermag ich nicht zu sagen. Ich weiß es auch gar nicht. Das spielt auch gar keine Rolle, „Ich sage aber auch ganz freimütig: Wenn ich es wenn die Bedenken aus Berlin weitergetragen erfahren hätte, dass also hier ein solches Problem worden sind, die ja, rechtlich gesehen, wohl die bestanden hätte, hätte ich die Entscheidung des gleichen gewesen sein dürften.“ 2631 GBA akzeptiert und hätte sicherlich als dem Herrn des Verfahrens, der ja ein Prozesshindernis zu be- 2639 Aktenkundig sei laut dem Zeugen Haeberer jedoch, dass seitigen hatte, nicht eingeredet.“ die in Berlin bestehenden Bedenken mitgeteilt worden seien. 2632 In dem durch den Berliner Oberstaatsanwalt Feuerberg im Auftrag des Berliner Senators für Inneres und Sport, Aus dem Vermerk des Zeugen P. S. vom Frank Henkel, erstatteten „Bericht über die Sonderermitt- 16. November 2000, in dem auf die schon erwähnte Be- lungen im Geschäftsbereich des Senators für Inneres und sprechung zur Anwerbung am 15. November 2000 einge- Sport in Berlin in Zusammenhang mit der Aufklärung der gangen wird, geht hervor, dass die bestehenden Bedenken Taten der Terrorgruppierung ,NSU‘“ (im Folgenden: erörtert wurden und man nach Kenntnisnahme der Risi- „Feuerberg-Bericht“) wird ausgeführt: ken (TKÜ-Maßnahmen durch das LKA Sachsen, mögli- ches Zeugenschutzprogramm bei Aufdeckung) die Füh- „November 2000 2633 rung als V-Person beschlossen habe. Danach heißt es VP 562 wird durch einen VP-Führer des LKA Ber- wörtlich: lin für Ermittlungen in der rechten Musikszene auf „Die Generalbundesanwaltschaft wurde telefo- Weisung von Herrn H. in Dresden angeworben nisch unterrichtet und wünscht die Führung der und als VP geführt. Person als V-Person im Sinne des Ermittlungsver- GBA gibt Vertraulichkeitszusage für VP 562 fahrens, unter Berücksichtigung der geltenden 2640 ab.“ Rechtslage.“ Auf entsprechenden Vorhalt hat der Zeuge Haeberer Weitere Ausführungen bzgl. des Telefonats mit dem Ge- Folgendes ausgeführt: neralbundesanwalt – etwa zum Umfang etwaiger zuvor „Eine Weisung hätte ich hier gar nicht erteilen können, weil die Anwerbung einer solchen Person ist ohne Staatsanwaltschaft nicht möglich. Wenn 2627) P. S., Protokoll-Nr. 66 (nichtöffentlich), S. 29. 2628) P. S., Protokoll-Nr. 66 (nichtöffentlich), S. 30. 2634) P. S., Protokoll-Nr. 66 (nichtöffentlich), S. 28. 2629) P. S., Protokoll-Nr. 66 (nichtöffentlich), S. 31. 2635) Haeberer, Protokoll-Nr. 66 (öffentlich), S. 17. 2630) P. S., Protokoll-Nr. 66 (nichtöffentlich), S. 38. 2636) Haeberer, Protokoll-Nr. 66 (öffentlich), S. 20 f. 2631) Haeberer, Protokoll-Nr. 66 (öffentlich), S. 35. 2637) Haeberer, Protokoll-Nr. 66 (öffentlich), S. 23. 2632) Haeberer, Protokoll-Nr. 66 (öffentlich), S. 34. 2638) Haeberer, Protokoll-Nr. 66 (öffentlich), S. 17. 2633) Hierzu und im Folgenden: Vermerk von P. S. vom 16. Novem- ber 2000, MAT A BE-2/1 (Tgb.-Nr. 67/12 - GEHEIM), Anl. 1, 2639) Haeberer, Protokoll-Nr. 66 (öffentlich), S. 17. Bl. 49 f. (50). 2640) Feuerberg-Bericht, MAT B BE-6, Bl. 19.
Drucksache 17/14600 – 302 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode der GBA sagt: ,Nein, mache ich nicht‘, dann kön- bzw. 154a Abs. 1 Strafprozessordnung von der Verfol- 2646 nen wir nicht anwerben. - Erster Punkt. gung abgesehen. Zweiter Punkt: Ich war in dieser Diskussion um In dem hierzu verfassten Vermerk des Generalbundesan- die Anwerbung dieses Menschen nicht beteiligt. walts heißt es: Mehr kann ich dazu nicht sagen. Warum der Zeuge „Aus der Niederschrift über die Vernehmung des diese Erinnerung meint zu haben, kann ich mir nur 2647 Thomas Starke vom 14. November 2000 in dem so vorstellen, dass in aller Regel, wenn es denn da- Ermittlungsverfahren 205 Js 63577/0 der Staats- rum ging, entsprechende Anweisungen aus der Ab- anwaltschaft Dresden geht hervor, dass Starke mit teilung zu bekommen, mein Name da irgendwo dem hier als ,unbekannt‘ alias Otto geführten Be- drunter stand. Dann steht er aber auch drauf, wenn 2641 schuldigten identisch ist. ich da unterschreibe.“ Gegen Starke wird in dem o. g. Verfahren der sowie: Staatsanwaltschaft Dresden der Vorwurf erhoben, „Ich kann mich nicht mehr daran erinnern, ob Herr die neue CD der Gruppe ,Landser‘ mit dem Titel Feuerberg diese Weisung, anzuwerben, überhaupt ,Ran an den Feind‘ in großer Stückzahl verkauft mit mir besprochen hat, weil Herr Feuerberg durf- und sich dadurch gemäß § 130 StGB strafbar ge- te mit mir über diese Akte gar nicht reden. Ich war macht zu haben. Neben diesem Vorwurf fällt die in damals noch nicht verpflichtet. Das habe ich ihm dem CD-Verkauf möglicherweise zugleich liegen- auch gesagt. Ich sage es einfach mal so. Er konnte de Unterstützertätigkeit im Sinne des § 129 StGB mir also den Vermerk, den ich heute kenne, ja nicht beträchtlich ins Gewicht. Aus diesem Grund auch nicht so vorlesen. sowie aus kriminaltaktischen Erwägungen er- scheint es geboten, bezüglich Starke in vorliegen- Grundsätzlich, ganz klar: Nachdem es passiert dem Verfahren von der weiteren Verfolgung abzu- war, habe ich bestimmt nicht mehr widersprochen. 2648 sehen.“ Das habe ich vorhin schon gesagt; dazu stehe ich auch. Es gab nämlich keinen Grund, so etwas zu Die Vernehmung von Thomas Starke durch das LKA 2642 tun. Aber eine Weisung habe ich nicht erteilt.“ Sachsen ist in diesem Vermerk in den Akten des General- bundesanwalts vorgeheftet und handschriftlich mit „Ko- Die in einem Vermerk vom 7. März 2012 erfolgte Dar- 2649 2643 pie zur Information“ überschrieben. stellung des Zeugen P. S., die VP sei auf seine – Haeberers – Weisung hin geworben worden, hat der Zeu- Die Anklageerhebung vor dem Kammergericht erfolgte ge Haeberer dementsprechend als „schlichtweg unrich- am 9. September 2002 mittels einer 176 Seiten umfassen- 2644 tig“ zurückgewiesen. den Anklageschrift, hierin ist Thomas Starke als Zeuge 2650 genannt. ee) Konsequenzen der Anwerbung von Tho- Das Urteil gegen die Bandmitglieder erging im Jahr 2004 mas Starke für das „Landser-Verfahren“ und endete mit Verurteilungen zu Freiheitsstrafen. Der Haupttäter R. wurde zu einer Freiheitstrafe von drei Jah- Bereits kurz vor der Vernehmung vom ren und sechs Monaten verurteilt, die anderen beiden 14. November 2000 hatte sich im Ermittlungsverfahren Angeklagten zu Freiheitsstrafen, deren Vollstreckung zur 2BJs 22/00-4 des Generalbundesanwalts herausgestellt, 2651 Bewährung ausgesetzt wurden. dass es sich bei Thomas Starke um die bisher als Otto bekannte Person handelte, die am 8. November 2000 als Beschuldigter in dieses Verfahren aufgenommen worden ff) Feuerberg-Bericht 2645 war. Im Feuerberg-Bericht wird vor dem Hintergrund der Offensichtlich vor dem Hintergrund der im Raume ste- schon im Jahr 2000 geltenden Nr. 4 c) in Anlage D zu den henden Anwerbung von Thomas Starke als V-Mann am Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV) 14. November 2000 wurde in dem durch den Generalbun- die Ansicht vertreten, dass die bereits anfänglich bekannte desanwalt geführten Ermittlungsverfahren 2 BJs 22/00-4 bezüglich Thomas Starke nunmehr gemäß §§ 154 Abs. 1 2646) Hierzu und im Folgenden: Vermerk des Generalbundesanwalts vom 15. November 2000, MAT A GBA-3/47a-1, Bl. 370. 2647) Name im Original ausgeschrieben. 2648) Vermerk des Generalbundesanwalts vom 15. November 2000, MAT A GBA-3/47a-1, Bl. 370. 2641) Haeberer, Protokoll-Nr. 66 (öffentlich), S. 42 f. 2649) Vernehmungsprotokoll bzgl. der Vernehmung von Thomas 2642) Haeberer, Protokoll-Nr. 66 (öffentlich), S. 43. Starke vom 14. November 2000, MAT A GBA-3/47a-1, Bl. 2643) Vermerk von KHK S. vom 7. März 2012, MAT A BE-2/1 331 ff. (Tgb.-Nr. 67/12 - GEHEIM), Anl. 3, S. 3. 2650) Anklageschrift des Generalbundesanwalts vom 9. September 2644) Haeberer, Protokoll-Nr. 66 (öffentlich), S. 18. 2002, MAT A GBA-3/47a-8, Bl. 16 ff. 2645) Vermerk des LKA Berlin vom 11. November 2000, MAT A 2651) Urteil des Kammergerichts vom 22. Dezember 2003, MAT A GBA-3/47a, Bl. 329. GBA-3/47a-8, Bl. 310 ff.