Erster Teil
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145 – Drucksache 17/7400 „[…] die Anforderung aus dem Kanzleramt, diesen –, eine relevante Information verloren gegangen ist 1107 Bericht zu übersenden, was ja nicht normaler Ge- dadurch, dass die ISAF dieses aufgeklärt hat.“ schäftsgang ist, dass ein Bundesministerium Akten Auch für eine eigene Bewertung des Luftangriffs durch ins Kanzleramt gibt, sondern das Kanzleramt das Bundeskanzleramt sah die Bundeskanzlerin keine kriegt Berichte auf Anforderung, es kriegt Stel- Veranlassung. Hierzu hat sie erklärt: lungnahmen auf Anforderung. Aber es ist schon etwas ungewöhnlich, Aktenvorlage durch das „Eine eigenständige Bewertung der militärischen Kanzleramt zu fordern. Aber das habe ich nicht Angemessenheit des Luftangriffs am 4. September 1102 weiter zu kommentieren.“ hat das Bundeskanzleramt nicht vorgenommen – aus guten Gründen nicht; denn weder obliegt eine „[…] Eine Kopie wurde gefertigt – es war ja ein solche Bewertung dem Bundeskanzleramt, noch Geheimbericht – und um circa 12 Uhr dem Kanz- hat es dazu die nötige Expertise. Dies obliegt dem leramt ebenso wie dem Auswärtigen Amt durch 1103 zuständigen Fachministerium, dem Bundesvertei- Kurier überbracht.“ 1108 digungsministerium.“ Nach Eingang des COM ISAF-Berichts im Bundeskanz- Allerdings überprüfte sie, ob sie ihre ersten Äußerungen leramt unterrichtete die Abteilung 2 am gleichen Tag die 1104 zu dem Luftangriff aufgrund der neuen Erkenntnisse Bundeskanzlerin mittels einer Vorlage. In dieser Vor- korrigieren müsste. Dazu habe es – so die Bundeskanzle- lage werden als „Kernpunkte des Berichts“ die Erörterung rin vor dem Ausschuss – keinen Anlass gegeben: der Frage der „Angemessenheit des militärischen Vorge- hens“ einschließlich der „wesentlichen Kritikpunkte am „Ich habe dann natürlich, nachdem im November Vorgehen des PRT Kdr“ sowie die Frage der „zivilen dann noch einmal die Existenz neuer Berichte, die 1105 Opfer“ dargestellt. Das dreiseitige Dokument endet dem Kanzleramt ja auch nicht vorlagen, bekannt mit einer Bewertung des COM ISAF-Berichts. wurde, Wert darauf gelegt, wie ich es auch dar- stellte, dass ich noch einmal überprüfe: Kommt Unter anderem wird dargestellt, dass der Bericht die An- durch diese neuen Berichte jetzt sozusagen in dem, forderung der Luftunterstützung, die Frage „show of was ich gesagt habe, was ich geäußert habe, eine force“, die Quellenlage und die komplexe Situation am neue Faktenlage hinzu? Das konnte ich aber nach Boden und auf der Sandbank kritisch thematisiert. 1109 gründlicher Befassung verneinen.“ In der „Bewertung“ der Vorlage heißt es, der Bericht gehe „umfassend, ausführlich und ausgewogen auf die Vor- gänge um den Luftangriff ein und enthält sich auftrags- b) Obleuteunterrichtung am 29. Oktober 2009 gemäß jeder rechtlichen Bewertung“. Strafrechtliche Kurz nach der Weiterleitung des COM ISAF-Berichts an Folgen für den deutschen Kommandeur seien „derzeit das Bundeskanzleramt unterrichtete Staatssekretär nicht abschätzbar“. Eine abschließende Bewertung des Dr. Wichert am Nachmittag des 29. Oktobers 2009 um Vorfalls hänge davon ab, „ob und wieweit man die Pers- 15.24 Uhr die Obleute des Verteidigungsausschusses pektive des in einer kriegsähnlichen, besonderen Hand- schriftlich über den Eingang des Berichts. Er kündigte lungssituation stehenden Kommandeurs einnimmt oder ihnen eine Übersetzung an, die zur Einsichtnahme in der den Vorfall primär unter dem Blickpunkt möglicher Re- Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt 1106 gelverstöße sieht.“ werde. Außerdem bot er ergänzende Auskünfte durch die Leitung des Ministeriums an. Hiervon wurde kein Ge- Die Bundeskanzlerin hielt nach eigenem Bekunden eine 1110 brauch gemacht. Zugeleitet wurde den Obleuten die über die Ermittlungen des COM ISAF hinausgehende schriftliche Vorbereitung des Generalinspekteurs für sein Untersuchung des Luftangriffs vonseiten der Bundesre- Pressestatement am 29. September 2009 (siehe oben: gierung nicht für erforderlich. Vor dem Untersuchungs- ausschuss hat sie dazu ausgesagt: D.II.3.a), S. 141). „Ich habe es zu dem damaligen Zeitpunkt […] für Am 2. November 2009 wurde der Bericht in englischer Fassung nebst Anlagen samt einer Übersetzung gegen geradezu zwingend gehalten nach dem Initial- 15 Uhr in der Geheimschutzstelle des Bundestages hinter- Action-Team-Bericht, dass das durch die NATO 1111 legt. weitergemacht wird. […] Ich glaube nicht, dass uns irgendeine Information – […] ich bin jetzt kei- ne Militärexpertin; aber nach allem, was ich weiß 6. Auswertung des COM ISAF-Berichts durch den Einsatzführungsstab Am 3. November 2009 kehrte Minister zu Guttenberg 1102) Wichert, Protokoll-Nr. 31, Teil I, S. 61. nach Berlin zurück. Zu diesem Zeitpunkt war die, am 29. 1103) Wichert, Protokoll-Nr. 14, Teil I, S. 75, 89; Protokoll-Nr. 31, Teil I, S. 61. 1104) Vorlage zum Luftangriff auf Tanklastfahrzeuge in AFG am 1107) Merkel, Protokoll-Nr. 49, Teil I, S. 39. 04.09.2009 hier: Offizieller ISAF-Untersuchungsbericht 1108) Merkel, Protokoll-Nr. 49, Teil I, S. 39. (Dokument 152); Merkel, Protokoll-Nr. 49, Teil I, S. 39. 1109) Merkel, Protokoll-Nr. 49, Teil I, S. 42. 1105) Vorlage zum Luftangriff für die BK (Fn. 1104), Bl. 183. 1110) Wichert, Protokoll-Nr. 14, Teil I, S. 74, 89. 1106) Vorlage zum Luftangriff für die BK (Fn. 1104), Bl. 184. 1111) Wichert, Protokoll-Nr. 14, Teil I, S. 74.
Drucksache 17/7400 – 146 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Oktober 2009 vom Minister angeforderte, eingehende Das BMVg bewertet, die Entscheidung über die Siche- 1112 Bewertung des COM ISAF-Berichts durch den Ein- rung und Überwachung müsse wegen einer möglichen satzführungsstab abgeschlossen. Gefährdung der eigenen Kräfte beim taktischen Führer vor Ort liegen. Die angewiesene Bewertung des Einsatzführungsstabes 1113 wurde dem Minister am 3. November vorgelegt. Die ISAF-Untersuchung stelle fest, dass die „positive Identifizierung der Taliban“ durch eine HUMINT Quelle Dazu der Zeuge Dr. Schlie: und die Luftaufklärung „Als der Minister am Dienstag, dem 3. November, „für ein solch komplexes Szenario […] als nicht aus dem Arbeitsurlaub nach Berlin zurückkam, 1118 hinreichend beurteilt wird.“ hatte er nicht nur diese Papiere, sondern auch den englischen COM ISAF-Bericht gelesen. Dann lag Der ISAF-Bericht stelle fest, auch jene Bewertung des Einsatzführungsstabes „dass die verfügbaren Informationen vor dem vor, die die Grundlage für die Unterrichtung der Luftangriff und die Informationen der HUMINT- Vertreter der Fraktionsvorsitzenden der im Deut- Quelle keine konkrete Bedrohung für das PRT schen Bundestag vertretenen Parteien am Freitag, 1119 KDZ aufzeigten.“ dem 6. November, und die anschließende erste öf- 1114 fentliche Einlassung des Ministers war.“ Die im Zeitpunkt der Entscheidung verfügbaren INTEL- Informationen seien „unzureichend für ein solch komple- Die acht Seiten starke „Auswertung ISAF Untersu- 1115 xes Szenario.“ chungsbericht“ beginnt mit einer Zusammenfassung. In dieser wird nicht die Bewertung von ISAF, sondern die In der Bewertung des BMVg hierzu heißt es, es stehe des BMVg zusammengefasst; die in dem Bericht der gleichwohl „außer Frage, dass das Verhalten des COM ISAF-Untersuchung enthaltenen Feststellungen und PRT KDZ auf Grundlage seines Gesamtbildes militärisch „Empfehlungen“ fehlen. In der Zusammenfassung heißt angemessen war“. es: Der Bericht stelle fest, „Aufgrund der Komplexität der vorhandenen Vor- schriften […] zu den Einsatzverfahren von Luft- „dass […] keine hinreichende Klarheit darüber be- streitkräften sind die im Bericht aufgezeigten Ver- stand, auf Grundlage welcher ROE gehandelt wur- de. […] Sie [die Flugzeugbesatzung, Anm.] ver- fahrensfehler durch den COM PRT KDZ und Joint standen die ‚imminent threat„-Situation im natio- Terminal Attack Controller (JTAC) nachvollzieh- nalen US-Sinne als ‚self-defence„ und nicht als bar. […] Trotz einiger Verfahrensfehler ist festzu- 1120 halten, dass der Kommandeur PRT KDZ (COM ISAF-ROE.“ PRT KDZ) auf der Grundlage der ihm zum dama- Nach der Bewertung des BMVg sei „die durch COM PRT ligen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informa- KDZ getätigte Bestätigung des 'imminent threat' und tionen und vor dem vorliegenden Bedrohungshin- damit letztendlich die Entscheidung zum Waffeneinsatz tergrund militärisch angemessen gehandelt insbesondere vor dem Hintergrund der Gesamtbedro- 1116 hat.“ hungslage nachvollziehbar“ gewesen. Nach einer Vorbemerkung über den Untersuchungsauf- Es folgen Ausführungen zur fehlerhaften Anwendung von trag und -verlauf sowie einer Kurzfassung der Ereignisse ISAF Vorschriften und Direktiven im Bereich „dynamic und des allgemeinen Bedrohungshintergrundes werden targeting procedures“. Hier waren sich ISAF und BMVg die Vorwürfe der Untersuchung im Einzelnen aufgelistet. einig, dass diese Vorschriften der Überarbeitung bedürf- Jeder einzelnen „Empfehlung“ von ISAF ist eine „Bewer- ten und die Ausbildung intensiviert werden müsse. Des- tung BMVg“ angehängt. weiteren werden Mängel in der Ausbildung thematisiert. Weil sich die Zahl der Toten und Verwundeten nicht Der Bericht stelle weiter fest, mehr habe aufklären lassen, empfehle der Bericht, „dass COM PRT KDZ die F-15E […] nur deswe- „dass Bereiche, in denen ein Luftangriff stattge- gen zugeteilt bekommen habe, weil er ‚troops in funden hat bei dem es möglicherweise zu unbetei- contact„ erklärt habe, obwohl eigene Kräfte nicht ligten Opfern kam, entsprechend der Tactical Di- in Nähe der Sandbank waren. […] Es wird emp- rective COM ISAF unverzüglich gesichert und fohlen, Kommandeure stärker in die Verantwor- 1117 überwacht werden müssen […].“ tung zu nehmen, wenn TIC erklärt wird, ohne dass 1121 die Voraussetzungen dafür vorliegen.“ 1112) zu Guttenberg, Protokoll-Nr. 18, Teil I, S. 5. Das BMVg weist darauf hin, die „declaration of TIC“ sei 1113) zu Guttenberg, Protokoll-Nr. 18, Teil I, S. 6, 19. nur für die Anforderung der Flugzeuge, nicht aber für den 1114) Schlie, Protokoll-Nr. 27, Teil I, S. 21 f. 1115) EinsFüStab, Auswertung ISAF Untersuchungsbericht zum Luft- angriff am 4. September 2009, Mat. 17-30a, Ordn. Chronologie 1118) Auswertung EinsFüStab (Fn. 1115), Bl. 5. EinsFüStab, Teil 8, Bl. 3 ff. (VS-NfD). 1119) Auswertung EinsFüStab (Fn. 1115), Bl. 5. 1116) Auswertung EinsFüStab (Fn. 1115), Bl. 3. 1120) Auswertung EinsFüStab (Fn. 1115), Bl. 6. 1117) Auswertung EinsFüStab (Fn. 1115), Bl. 5. 1121) Auswertung EinsFüStab (Fn. 1115), Bl. 7 f.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147 – Drucksache 17/7400 Waffeneinsatz genutzt worden. Darüber sei sich auch die lungen teilnehmen, handelte. Aus dem Gedäch- Flugzeugbesatzung im Klaren gewesen. Die Flugzeug- tnisprotokoll mit COM PRT KDZ geht deutlich Anforderung unter Zuhilfenahme der „declaration of TIC“ hervor, dass es sein vorrangiges Ziel war, keine sei „durchaus nachvollziehbar“. unbeteiligten Personen zu schädigen. Dies war auch der Grund dafür, dass der Entscheidungspro- Der Bericht sei der Ansicht, zess für den Luftangriff relativ lange dauerte und „dass der Luftangriff auf eine so große Ansamm- er sich mehrfach durch die HUMINT Quelle bestä- lung von Personen, ohne dass eine bevorstehende tigen lies, dass keine unbeteiligten Personen vor 1125 Bedrohung (imminent threat) für eigenen Truppen Ort waren.“ vorliegt, und bei Zugrundelegung nur einer Infor- Der Leiter des Einsatzführungsstabes des BMVg, der mationsquelle, nicht in Übereinstimmung mit 1122 Konteradmiral Krause, hat vor dem Untersuchungsaus- ‚COM ISAF‟s intent und guidance„ ist.“ schuss die Kernaussage in der Zusammenfassung seiner Das BMVg hielt dagegen, nachrichtendienstliche Erkenn- damaligen Auswertung korrigiert: tnisse zu geplanten Anschlägen hätten „nachvollziehbar „Der ISAF-Untersuchungsbericht bestand ja aus einen verdichteten Bedrohungshintergrund geschaffen“, 80 Seiten und 400 Seiten Anlagen. Letztendlich durch den der Luftschlag „militärisch angemessen“ sei. hat er für uns, als er erschien, aufgrund der Tatsa- Der Bericht stelle fest, che, dass wir natürlich – jetzt komme ich zurück zur ‚Gruppe 85„ – die Arbeit des NATO- „Die vorschnelle Weitergabe sensitiver und ein- Untersuchungsteams auch parallel mitbegleitet gestufter Informationen an die Medien nach dem hatten, keine großen Überraschungen enthalten. ersten Vorwurf über Verluste von Unbeteiligten Wir haben im Vorfeld aus der eigenen Analyse, hat in der Öffentlichkeit den Eindruck erweckt, die parallel lief, schon gewusst, dass Fehler ge- dass die Befehlskette schon vor Beginn der formel- macht worden sind, dass aber auch noch eine gro- len Untersuchung Schlussfolgerungen gezogen hat. ße Unsicherheit in vielen Bereichen der NATO- EMPFEHLUNG ISAF: Vorschriftengebung bestanden hat. So waren also gerade im Bereich der Standard Operation Proce- Diesbezüglich wird daran erinnert, dass die Offen- dures einige Dinge tatsächlich überholt und unklar legung von eingestufter Information möglicher- ausgedrückt. Es war klar, dass das zu einem nicht weise gesetzwidrig ist und den Untersuchungspro- eindeutigen Umgang mit den Rules of Engagement 1123 zess untergräbt.“ geführt hatte zwischen den Soldaten der F-15 und Unter der Überschrift „Show of Force (SoF)“ wird er- der B-1 und der am Boden eingesetzten Soldaten, wähnt, der Bericht führe aus, sodass also letztendlich dort Missverständnisse da gewesen waren, unter welchen Rules of Engage- „dass die F-15 Besatzung fünfmal vorgeschlagen ment gehandelt wurde und dass aus diesem ISAF- habe, im Tiefflug (SoF) über die Sandbank zu flie- Untersuchungsbericht Folgerungen zu ziehen seien gen, um die Personen von den Tanklastfahrzeugen hinsichtlich der Aktualisierung von Vorschriften, 1124 zu vertreiben.“ von Verfahren, aber auch mit Blick auf Ausbil- Das BMVg bewertete, es sei Absicht des COM PRT KDZ dung. Der ISAF-Untersuchungsbericht hat aus gewesen, „nicht nur die Tanklastzüge zu zerstören, son- meiner Erinnerung auch darauf abgehoben, dass dern auch die Taliban auf der Sandbank zu bekämpfen. Oberst Klein in manchen Dingen formal richtig, Hätte er Show of Force zugelassen, wäre dieses Ziel nicht aber der Komplexität der Situation nicht angemes- erreicht worden.“ sen gehandelt hat. Das heißt, er hätte also eigent- lich anders handeln müssen; aber er hat sich an die Abschließend rechtfertigt die Auswertung des BMVg das formalen Kriterien, die ISAF festgelegt hatte zu gesamte Verhalten des Kommandeurs: dem Zeitpunkt, gehalten. Insofern war der ISAF- „Er hatte gem. der formalen Anforderungen der Untersuchungsbericht für uns keine inhaltlich gro- 1126 ISAF Vorschriften ausreichende Informationen, ße Überraschung. dass sich ausschließlich Taliban, insbesondere auch führende Köpfe der Taliban, auf der Sand- bank aufhielten. Darüber hinaus konnte COM PRT KDZ aufgrund der Uhrzeit, der Lage der Sandbank sowie den Tatumständen davon ausgehen, dass es sich bei den Personen auf der Sandbank aus- schließlich um Taliban, also um Personen, die di- rekt an Feindseligkeiten bzw. feindseligen Hand- 1122) Auswertung EinsFüStab (Fn. 1115), Bl. 9. 1123) Auswertung EinsFüStab (Fn. 1115), Bl. 9. 1125) Auswertung EinsFüStab (Fn. 1115), Bl. 10. 1124) Auswertung EinsFüStab (Fn. 1115), Bl. 10. 1126) Krause, Protokoll-Nr. 22, Teil II, S. 1.
Drucksache 17/7400 – 148 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode III. Öffentliche Festlegung des Ministers am über die Erkenntnisse des ausgewerteten ISAF-Berichts 1133 6. November 2009 unterrichtet. Staatssekretär a. D. Dr. Wichert hat in seiner Vernehmung 1. Empfehlung zur Presselinie vor dem Untersuchungsausschuss hierzu ausgesagt: Am 2. November 2009 wurde dem Minister von Ministe- „Nach kurzem Vortrag durch den Leiter des Ein- 1127 rialdirektor Dr. Schlie eine Vorlage gereicht. Sie bein- satzführungsstabes empfahl ich dem Minister, sich haltete eine Empfehlung zur weiteren Presselinie des auf den militärischen Sachverstand des Generalin- Ministeriums nach Abgabe der Stellungnahme von Gene- spekteurs zu berufen, und ich las zwei Passagen ral Schneiderhan vom 29. Oktober. In dieser heißt es: aus der englischen Fassung des ISAF-Berichts 1134 vor, […] in denen klar gesagt war – erstens –, „[…], wobei jedes Abrücken von der bisherigen dass Ziel des Angriffs Menschen waren, neben den Linie – ‚militärisch angemessen„ – erhebliche 1128 Lastwagen, und dass die Anforderungen des Luft- Probleme bereiten würde.“ schlages nicht in Übereinstimmung mit der Inten- 1135 In seiner Vernehmung gab Dr. Schlie hierzu an: tion des COM ISAF gestanden haben.“ „Aus meiner Erinnerung […] muss sich der Minis- „[…] Bei dieser sehr kurzen Besprechung, bei der ter in einer so entscheidenden Frage auch auf den der Minister nach meiner Erinnerung keine Rück- obersten militärischen, auf seinen obersten militä- fragen stellte, ging es nach meiner Erinnerung rischen Ratgeber, der ja auch der oberste militäri- auch ‚nur„ um die Information der Fraktionsvorsit- sche Ratgeber der Bundesregierung ist, verlassen zenden. Dass der Minister selbst vor die Presse ge- können, und es hätte – im Gegenteil – Fragen auf- hen wollte, nachdem doch bereits der Generalin- geworfen, wenn der Minister, der sich gerade ein- spekteur am 29. 10. unterrichtet hatte, war mir mal ein paar Tage im Amt befindet, zu einer ande- nach meiner heutigen Erinnerung nicht präsent. ren Einschätzung als sein oberster militärischer Ebenso wenig erinnere ich mich, einen vom Haus Ratgeber gelangt wäre. Das hätte vor allem dann vorbereiteten Text für ein Pressestatement gesehen auch die Frage provoziert, auf wessen militärisches oder gar gebilligt zu haben. Wo dieser Text ent- Urteil er sich bei dieser Einschätzung stützt.“ 1129 stand, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich habe jetzt auch, als ich noch Akteneinsicht nehmen konnte, da nicht gefunden, dass das über meinen Schreib- 2. Telefonat mit Generalinspekteur Schnei- tisch gelaufen sei. Ich hoffe, ich habe nichts über- derhan sehen. 1136 […] Zur Vorbereitung des Pressetermins Nachdem einige Details aus dem COM ISAF-Bericht an muss es eine weitere Besprechung beim Minister die Öffentlichkeit durchgesickert waren, wurde am 5. gegeben haben, zu der ich aber nicht hinzugezogen November 2009 in einigen Zeitungen spekuliert, Bun- wurde, wohl aber der stellvertretende Generalin- desminister zu Guttenberg werde sich von der öffentli- spekteur. Hiervon habe ich erst nachträglich erfah- 1137 chen Stellungnahme des Generalinspekteurs der Bundes- ren.“ 1130 wehr distanzieren. Hierzu hat der Zeuge Dr. Schlie bekundet: Bundesminister zu Guttenberg rief am selben Abend den „Die Vorbereitung der Sprechempfehlungen für Generalinspekteur an, der sich gerade in Bratislava auf- den Minister erfolgte, wie immer in solchen Fäl- hielt. Der Minister versicherte ihm, er werde ihn nicht im len, durch den Planungsstab. Es bestand Einver- 1131 Regen stehen lassen. Zu Guttenberg hat bestätigt, dass nehmen, dass die Unterrichtung vor allem durch sich die beiden in dem Telefonat über Zeitungsberichte die militärische Spitze des Hauses erfolgen müsse unterhielten. Für ihn habe aber im Vordergrund gestanden und dem Minister lediglich einleitend einführende abzustimmen, was am folgenden Tag gegenüber der Pres- Bemerkungen oblägen. 1132 se zu sagen sei. In Vorbereitung der Unterrichtung der Vertreter der Fraktionsvorsitzenden hatte ich mehrere Ab- 3. Vorbereitung des Ministers stimmungsgespräche mit General Dora und Admi- Am Morgen des 6. November 2009 fand eine Unterre- ral Krause und erhielt die in Verantwortung des dung zwischen Minister zu Guttenberg und Staatssekretär Generalinspekteurs vom Einsatzführungsstab ers- Dr. Wichert statt. Im Anschluss, aber noch vor Abgabe tellten Unterlagen. des Pressestatements, wurden die Bundestagsfraktionen Wiederum wurde in diesen Unterlagen klar und unmissverständlich darauf hingewiesen, dass der 1127) Ministervorlage vom 2. November 2009 zu COM ISAF-Bericht (Dokument 153). 1128) Ministervorlage vom 2. November 2009 (Fn. 1127), Bl. 83. 1133) zu Guttenberg, Protokoll-Nr. 18, Teil I, S. 8. 1129) Schlie, Protokoll-Nr. 27, Teil I, S. 30 f. 1134) Wichert, Protokoll-Nr. 14, Teil I, S. 74. 1130) Schneiderhan, Protokoll-Nr. 14, Teil I, S. 15. 1135) Wichert, Protokoll-Nr. 14, Teil II, S. 25. 1131) Schneiderhan, Protokoll-Nr. 14, Teil I, S. 15. 1136) Wichert, Protokoll-Nr. 14, Teil I, S. 74. 1132) zu Guttenberg, Protokoll-Nr. 18, Teil I, S. 53. 1137) Wichert, Protokoll-Nr. 14, Teil I, S. 74.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149 – Drucksache 17/7400 Kommandeur des PRT Kunduz auf der Grundlage und es waren auch entsprechend viele Anfragen seines damaligen Lagebilds militärisch nachvoll- da –, sich auch die politische Führung des Hauses ziehbar gehandelt habe und dies militärisch zum noch dazu zu äußern hat. Das habe ich gemacht, 1141 Schutz deutscher Soldaten angemessen gewesen und das fiel halt auf diesen Tag.“ 1138 sei.“ Bis zu diesem Zeitpunkt standen dem Minister als Quel- General Schneiderhan war aufgrund einer anderweitigen len zum Luftschlag vom 4. September 2009 der Verpflichtung an diesem Tage nicht anwesend. Nach COM ISAF-Bericht, die Sprechempfehlung für den Gene- eigenem Bekunden hatte er mit seinem Stellvertreter ralinspekteur, die acht Seiten starke Auswertung des Ein- Dora am Telefon „kein sehr eingehendes Gespräch“ über satzführungsstabs vom 3. November 2009 sowie der Rot- 1142 die Inhalte dieser Erklärung geführt. Weder an dem Text Kreuz-Bericht , welcher noch am selben Tage vor Ab- 1143 des Ministers für die Fraktionsvorsitzenden noch an der gabe der Presseerklärung eintraf, zur Verfügung. 1139 Presseerklärung habe er mitgearbeitet. Generalinspekteur Schneiderhan erklärte, dem Minister zu In der Sitzung zur Unterrichtung der Fraktionsvorsitzen- Guttenberg weder den Bericht von Oberst Klein, den „N.- den fiel nach Auskunft des Zeugen Dr. Schlie erstmals die Bericht“, den Bericht der afghanischen Offiziellen, den Äußerung des Ministers, der Angriff hätte auch bei der IAT-Bericht, den Karzai-Bericht noch den „Feldjägerbe- 1144 Einhaltung aller Verfahrensregeln erfolgen müssen: richt“ vorgelegt zu haben. „Diese Formulierung, die in den von mir vorberei- Gleichwohl hat der Zeuge Schneiderhan zum Informati- teten Unterlagen nicht vorgeschlagen war, habe ich onsstand des Ministers am Tage des Pressestatements in immer als eine rhetorische Zuspitzung verstanden, seiner Vernehmung bekundet: mit der Minister zu Guttenberg zum Ausdruck „Ich meine, mit dem, was dem Minister zuge- bringen wollte, dass er die Verfahrensfehler durch- arbeitet wurde, als der Stab wusste, dass er am aus sehe, er sie aber nicht als ursächlich für den 6. 11., also sehr kurz nach seiner Amtsübernahme, Luftschlag ansehe; das heißt, dass diese auch bei zu dem Vorfall in Kunduz etwas sagen will, mit einer Gesamtbeurteilung als nicht so gravierend dem war der Minister, zusammen mit dem Roten- ins Gewicht fielen, als dass sie im Resultat nach Kreuz-Bericht, glaube ich, urteilsfähig ausgestat- seiner damaligen Einschätzung zu einem anderen tet. […] Der Generalinspekteur und sein Stab ha- Entschluss des Kommandeurs als dem Bomben- ben den Auftrag, den Minister urteilsfähig zu ma- abwurf hätten führen müssen. In der Vorbespre- chen. Für sein Urteil selbst ist aber er verantwort- chung entspann sich zu diesem Punkt auf Einwurf lich. Das ist die Situation, wie ich sie beurtei- von General Dora ein kurzer Meinungsaustausch, 1145 le.“ ohne dass dies freilich zu einer anderen Bewertung geführt hatte. Etwaige Alternativen für Oberst In der öffentlichen Stellungnahme des Ministers vom 6. Klein wurden von General Dora nicht er- November 2009 heißt es: 1140 wähnt.“ „Meine Damen und Herren […] Ich will vorausschicken, dass ich den Generalin- 4. Öffentliche Stellungnahme des Ministers spekteur beauftragt hatte, eine Bewertung dieses Nach Unterrichtung der Bundestagsfraktionen gab Minis- Berichts vorzunehmen. Und ich selbst komme zum ter zu Guttenberg eine öffentliche Stellungnahme zum Schluss, dass ich keinen Zweifel an der Einschät- Luft-Boden-Einsatz bei Kunduz ab. zung des Generalinspekteurs hege, nämlich dass die Militärschläge und die Luftschläge vor dem Warum er sich überhaupt und an jenem Tag äußerte, hat Gesamtbedrohungshintergrund als militärisch an- er vor dem Ausschuss erläutert: gemessen zu sehen sind. „Warum dieser Tag? Weil ich an diesem Tag den Ich setzte neben diese militärische Betrachtung Eindruck hatte, dass ich genug Informationen, Ein- und Einschätzung einen wichtigen politischen schätzungen und Bewertungsgrundlage meines Punkt, nämlich den, dass der Bericht zu dem Hauses hatte, um mich äußern zu können und die Schluss kommt, dass es Verfahrensfehler gab, dass Bewertung und die jeweilige Fachberatung das es in gewissen Bereichen Ausbildungsmängel gab, auch nahegelegt hatte. dass es Fragestellungen bei der Auswertung etwa Ich hatte – Weil das auch immer eine Frage ist, von Rules of Engagement und anderen Dingen gab warum ich mich überhaupt noch geäußert habe, nachdem sich der Generalinspekteur geäußert hat: De facto war es absehbar, dass, wenn der General- 1141) zu Guttenberg, Protokoll-Nr. 18, Teil I, S. 51 f. 1142) zu Guttenberg, Protokoll-Nr. 18, Teil I, S. 8, 41; Schneiderhan, inspekteur sich zu einem solchen Bericht äußert – Protokoll-Nr. 14, Teil I, S. 36, 41, 50; Abzeichnung von zu Gut- tenberg am 11. November 2009 (Dokument 154), Bl. 310. 1143) Schneiderhan, Protokoll-Nr. 14, Teil I, S. 15, 32, 36; zu Gutten- 1138) Schlie, Protokoll-Nr. 27, Teil I, S. 22. berg, Protokoll-Nr. 18, Teil I, S. 8. 1139) Schneiderhan, Protokoll-Nr. 31, Teil I, S. 5. 1144) Schneiderhan, Protokoll-Nr. 31, Teil I, S. 26 f. 1140) Schlie, Protokoll-Nr. 27, Teil I, S. 23. 1145) Schneiderhan, Protokoll-Nr. 14, Teil I, S. 27.
Drucksache 17/7400 – 150 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode und dass es wichtig ist für die politische Führung, sowohl die militärische Führung als auch die zivile Spitze dass man solche Verfahrensmängel nicht ver- des Hauses seien sich völlig einig gewesen: schweigt, dass man über sie spricht, dass man sich „Wie kam ich damals zu dieser Einschätzung als auch mit dem Parlament über diese austauscht und ‚angemessen„? […] Sie beruhte auf der mir gege- insbesondere, dass man daraus die entsprechenden nüber einvernehmlich erfolgten Beratung der da- Konsequenzen zieht, national, aber auch interna- maligen militärischen und zivilen Spitze im Bun- tional mit Blick auf die NATO. desministerium der Verteidigung. Nach einer Wo- Ich darf allerdings auch sagen, dass ich nach mei- che im neuen Amt war ich auf das Urteil, die Bera- ner Einschätzung zu dem Schluss komme: Selbst tung und die fachliche Einschätzung meines Hau- wenn es keine Verfahrensfehler gegeben hätte, hät- ses angewiesen, und ich sah auch keinen Anlass, te es zum Luftschlag kommen müssen. Das ist eine an dieser Expertise zu zweifeln. […] Staatssekretär Abwägung vieler Umstände. Das ist eine Abwä- Wichert und General Schneiderhan erklärten ein- gung, die sich darauf begründet, dass wir jetzt die vernehmlich, dass sie den Luftschlag auch im Möglichkeit hatten, über Tage hinweg diese Be- Lichte des NATO-Untersuchungsberichts als mili- wertung vorzunehmen. Das ist übrigens etwas, was tärisch angemessen bewerten. […] Bei mir ent- sich sehr davon unterscheidet, ob jemand nur ei- stand der Eindruck, dass sich die militärische Füh- neinhalb Stunden Zeit hat, all diese Fragen und rung, aber auch Staatssekretär Dr. Wichert über die Bewertungen vorzunehmen. Und ich selbst komme Bewertung des Luftschlages völlig einig waren allerdings auch dann zu diesem Schluss. und auch den COM ISAF-Bericht so verstanden, dass er diese Bewertung zumindest nicht infrage Ich will an dieser Stelle auch noch einmal sagen, stellte. Anlass für weitere Untersuchungen bestand obgleich die Berichte widersprüchlich sind, was zu diesem Zeitpunkt somit nicht. Mir gegenüber die zivilen Opfer anbelangt – auch der Bericht, der wurde aber auch in keiner Weise weiterer Hand- vom COM ISAF kommt – dass ich persönlich da- lungsbedarf erwähnt. Mir schien die Lage auch von ausgehe, dass es zivile Opfer gab – wir haben deshalb relativ klar zu sein, da die Fachebene des heute ja auch noch mal einen Bericht des Roten Hauses schon nach nur einer Nacht zu einer so Kreuzes bekommen – und dass ich jedes unbetei- 1149 eindeutigen Bewertung gekommen war […].“ ligte Opfer, jedes zivile Opfer von Herzen und zu- tiefst bedaure. Es ist wichtig, darauf noch einmal Er habe den Eindruck gehabt, diese Einschätzung werde hinzuweisen, auch wenn keine letzte Gewissheit auch von dem COM ISAF-Bericht gestützt. Jedenfalls laut Berichten gegeben sein mag. Ich selbst gehe habe sich dies aus der von ihm erbetenen Auswertung 1150 davon aus. Und auch diesbezüglich ist es wichtig, durch den Einsatzführungsstab ergeben. Ihm sei ver- künftig alles zu tun, dass zivile und unbeteiligte mittelt worden, die ministeriumsinterne Auswertung 1146 Opfer vermieden werden können.“ pflichte dem ISAF-Bericht bei. Nur in drei Punkten habe es Abweichungen gegeben: Die Beteiligung der Task Der Zeuge zu Guttenberg hat vor dem Untersuchungsaus- 1147 Force 47, ob der Informationsstand des Kommandeurs schuss zum damaligen Geschehen vorgetragen: zureichend war und ob der Luftangriff der Intention der „Ich bin bei meiner Erstbewertung, dieser Erstbe- übergeordneten ISAF-Führung entsprach. Hierzu hätten wertung am 6. November, von drei entscheidenden aber „begründete Positionen“ des eigenen Ministeriums 1151 Punkten ausgegangen, die ich auch zu Kernaussa- vorgelegen. gen meiner damaligen Stellungnahme gemacht ha- „Angesichts der Aussagen insbesondere in der Ab- be: schlussbewertung des NATO-Berichts waren für Erstens. Es gab Opfer unter Unbeteiligten. mich allerdings die mir gegenüber bereits geäußer- ten Einschätzungen des Generalinspekteurs und Zweitens. Bei dem Luftschlag wurden ISAF- und von Herrn Wichert trotz einiger Fragezeichen nicht NATO-interne Verfahrensbestimmungen verletzt. völlig fernliegend, nämlich dass im Rahmen einer Drittens. Der Luftschlag sei, auch bei Annahme militärisch-operativen Bewertung die Fachleute von Verfahrensverstößen und unbeteiligten Op- meines Hauses, deren Urteil ich, wie erwähnt, bis fern, gleichwohl als militärisch angemessen zu be- dahin lediglich mündlich vorgetragen bekommen urteilen, und es hätte auch bei Hinwegdenken der hatte, letztendlich zu dem Schluss kamen, der unbestrittenen Verfahrensfehler zu dem Luftschlag Luftschlag sei insgesamt militärisch angemessen 1148 kommen müssen.“ gewesen. Seine Wertung, der Angriff sei „militärisch angemessen“ Am 3. November 2009, nach meiner Rückkehr gewesen, habe auf der fachlichen Beratung des Verteidi- nach Berlin, erhielt ich die geforderte schriftliche gungsministeriums beruht. Ihm sei vermittelt worden, Auswertung des ISAF-Untersuchungsberichts 1146) Pressestatement des Ministers zu Guttenberg zum COM ISAF- 1149) zu Guttenberg, Protokoll-Nr. 18, Teil I, S. 5. Bericht vom 6. November 2009 (Dokument 155). 1150) Auswertung ISAF Untersuchungsbericht zum Luftangriff 1147) zu Guttenberg, Protokoll-Nr. 18, Teil I, S. 5 ff. (Fn. 1115), Bl. 3 ff. 1148) zu Guttenberg, Protokoll-Nr. 18, Teil I, S. 5. 1151) zu Guttenberg, Protokoll-Nr. 18, Teil I, S. 6 f.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151 – Drucksache 17/7400 durch den Einsatzführungsstab. An deren Erarbei- so viel, wie in öffentlicher Sitzung gesagt werden 1152 tung hatten auch andere zuständige Abteilungen kann. des Ministeriums mitgewirkt. Damit, meine Da- Zum Ersten. Der ISAF-Bericht erwähnt mehrere men und Herren, lag eine einvernehmliche Bewer- Male die Task Force 47 und erläutert, dass es sich tung der militärischen und zivilen Spitze des dabei um Spezialkräfte handle. Nach der Auswer- BMVg vor. Auf acht Seiten wurden darin die tung des Ministeriums könnte durch diese Passage Kernaussagen sowie die Empfehlungen des Be- der Eindruck entstehen, dass das KSK an der Ope- richts zusammenfassend dargestellt und jeweils ration beteiligt war. Dies sei so jedoch nicht der mit einer Bewertung durch das Ministerium verse- Fall gewesen. Ich erinnere mich, diesen Umstand hen. auch explizit nachgefragt zu haben. Die Sensibili- Dieses Papier war nicht Ergebnis eigenständiger tät eines KSK-Einsatzes war mir als langjährigem Untersuchungen des Vorgangs. Es setzte sich aus- Mitglied des Auswärtigen Ausschusses durchaus schließlich mit dem NATO-Untersuchungsbericht bekannt. Ich erhielt von Staatssekretär Dr. Wichert auseinander. Dabei floss selbstverständlich der mi- nach meiner Erinnerung die eindeutige Antwort, litärische Sachverstand des BMVg in die Bewer- dass es sich nicht um einen KSK-Einsatz gehandelt tung ein. Auf andere nationale oder internationale habe. Dokumente außer dem NATO- Zum Zweiten. Die Auswertung zeigte weiterhin Untersuchungsbericht wurde jedoch nicht Bezug auf, dass in der NATO-Untersuchung die dem genommen. Kommandeur des PRT Kunduz zum Zeitpunkt des Diese Auswertung – ich gehe davon aus, dass sie Ereignisses vorliegenden Informationen – so ge- dem Ausschuss inzwischen vorliegt – war seiner- nannte Intelligence-, Intel-Informationen – als un- zeit das erste durch mein Ministerium erstellte Do- zureichend für ein solch komplexes Szenario ge- kument zum Luftschlag von Kunduz, das mir vor- wertet wurden. In diesem Zusammenhang wird in gelegt wurde. Kern der Bewertung war, dass – ich der Auswertung des Ministeriums darauf hinge- zitiere – wiesen, dass die Beurteilung der Lage vor Ort al- lein dem Kommandeur des PRT zustehe und kein 'der Kommandeur PRT Kunduz trotz einiger Ver- Zweifel daran bestehe, dass sein Verhalten auf fahrensfehler auf der Grundlage der ihm zum da- Grundlage seines Gesamtlagebildes militärisch an- maligen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden In- gemessen war. formationen und vor dem vorliegenden Bedro- hungshintergrund militärisch angemessen gehan- Zum Dritten wird darauf hingewiesen, dass nach delt habe.' dem NATO-Bericht ein Luftangriff auf eine große Ansammlung von Menschen, ohne dass eine be- Damit entsprach die Vorlage genau der Auffas- vorstehende Bedrohung für die eigenen Truppen sung, die mir Staatssekretär Dr. Wichert und Gene- vorliege, und auf der Grundlage nur einer Informa- ral Schneiderhan bis dahin in ihren mündlichen tionsquelle nicht in Übereinstimmung mit Intent Vorträgen vermittelt hatten. Entscheidend war für and Guidance, also der, wie wir im deutschen mili- mich nach der Lektüre, dass die ministeriumsinter- tärischen Sprachgebrauch sagen, Absicht der über- ne Auswertung im Grundsatz den Bewertungen geordneten Führung des COM ISAF stehe. und Empfehlungen des ISAF-Berichts beipflichte- te – den Bewertungen und Empfehlungen. Weder Dieser Aussage im NATO-Bericht wurde die Be- gab es Kritik am Vorgehen und an den Ergebnis- wertung gegenübergestellt, dass der Luftangriff sen der NATO-Untersuchung, noch wurde auf Wi- zum damaligen Zeitpunkt gleichwohl militärisch dersprüche und Unschlüssigkeiten im COM ISAF- angemessen war und dem Schutz der afghanischen Bericht hingewiesen. Ich hatte somit auch nicht Bevölkerung galt. Der Kommandeur PRT Kunduz den Eindruck, dass weiterhin Unklarheiten bestan- sei infolge der allgemeinen Gefährdungslage zu den, noch stellte sich mir demzufolge das Erfor- einer richtigen Lagebeurteilung gekommen, und dernis weiterer Untersuchungen dar. bei der Abwägung zwischen dem COM ISAF In- tent und dem aktiven und passiven Schutz In drei Aspekten, meine Damen und Herren, setzte deutscher Soldaten werde von deutschen Kom- die Auswertung des Ministeriums kontrastierende mandeuren erwartet, dass sie die nationalen Vor- bzw. abweichende Akzente gegenüber der NATO- gaben umsetzen. Untersuchung. Ich will hierauf kurz eingehen, bitte aber um Verständnis, dass ich die Einstufung des Meine Damen und Herren, ich konnte nach alldem COM ISAF-Berichts und auch den nach wie vor davon ausgehen, dass die Sachverhaltsdarstellung bestehenden Charakter der Auswertung als VS- im NATO-Bericht, aber auch ein Großteil der dort NfD-Dokument berücksichtigen muss; daher nur getroffenen Bewertungen und Empfehlungen von den zuständigen Fachleuten meines Hauses geteilt 1152) zu Guttenberg, Protokoll-Nr. 18, Teil I, S. 7.
Drucksache 17/7400 – 152 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode wurden. In den Fällen, in denen Wertungsunter- zur gleichen Entscheidung gekommen. Zudem schiede erkennbar wurden – der Frage ausreichen- musste ich nach der Facheinschätzung meines der Informationen und der so genannten über- Hauses davon ausgehen, dass sich für Oberst Klein geordneten Absicht des COM ISAF –, lagen be- keine Alternative zu dem Luftschlag stellte. Nach gründete Positionen des eigenen Ministeriums vor, meiner damaligen Einschätzung wäre es also auch wonach der Luftschlag gleichwohl militärisch an- bei der Beachtung der Verfahrensvorschriften zu 1153 gemessen sei.“ dem Luftschlag gekommen. Unmittelbar vor der Äußerung sei er schriftlich mittels Allein General Dora stellte ohne weitere Begrün- Unterlagen des Einsatzführungsstabes sowie mündlich dung die Frage, ob es dieser zusätzlichen – dieser durch den stellvertretenden Generalinspekteur General- zusätzlichen – Formulierung bedürfte. Ich gab ihm leutnant Dora vorbereitet worden. Beides habe die Ein- meine Begründung und fragte, ob er etwa eine an- schätzung „militärisch angemessen“ nochmals bestätigt: dere militärische Einschätzung habe als die mir dargestellte, was er ausdrücklich verneinte. Etwai- „Am 6. November fand die Unterrichtung der ge Alternativen für Oberst Klein wurden von Ge- Bundestagsfraktionen statt. Zur Vorbereitung er- neral Dora nicht erwähnt, und an der militärischen hielt ich die in Verantwortung des Generalinspek- Angemessenheit des Handelns ließ auch er keinen teurs vom Einsatzführungsstab erstellten Unterla- Zweifel. gen. In diesen Unterlagen, also in diesen neu ers- tellten Unterlagen, wurde wiederum klar und un- Ich berichtete ihm noch von einem Telefonat, das missverständlich darauf hingewiesen, dass der ich am Vorabend mit General Schneiderhan ge- Kommandeur des PRT Kunduz auf der Grundlage führt hatte, der sich zu diesem Zeitpunkt auf einer seines damaligen Lagebildes militärisch nachvoll- Dienstreise in Bratislava befand. Dabei hatte ich ziehbar gehandelt habe und dies militärisch zum mich mit General Schneiderhan auf diese Linie Schutz deutscher Soldaten angemessen gewesen und den konkreten Wortlaut verständigt und ihm sei. auch mitgeteilt, dass ich so gegenüber der Öffent- lichkeit zu argumentieren beabsichtige. Wohlge- Diese Darstellung, die voll auf der bisherigen Li- merkt: General Schneiderhan äußerte mir gegenü- nie lag, hat mir General Dora in einem Vorgesp- ber keinerlei Einwände, auch nicht bezüglich einer räch nochmals unterbreitet. Auf dieser Grundlage 1155 der Formulierungen. hat Generalleutnant Dora dann auch die Vertreter der Fraktionsvorsitzenden am 6. November 2009 Meine Damen und Herren, meine der Öf- 1154 unterrichtet.“ fentlichkeit vorgetragene Bewertung am 6. November beruhte auf einer eindeutigen, un- Seine Formulierung, „der Luftschlag hätte auch bei Ein- missverständlichen Fachberatung, auf die ich in haltung aller Verfahrensbestimmungen erfolgen müssen“, der ersten Woche meiner Amtszeit fraglos ange- sei über die fachliche Beratung des Hauses hinausgegan- wiesen war, die allerdings lediglich den gen und stamme von ihm persönlich. Weder Schneider- COM ISAF-Bericht mit seinen Anlagen zur han noch Dora hätten hiergegen Einwände vorgebracht. Grundlage hatte. Hinweise über den an diesem Tag Er habe damit Verständnis für Oberst Klein zum Aus- eingegangenen IKRK-Bericht hinaus auf andere druck bringen wollen. Berichte, auf andere Untersuchungen, auf Meldun- „In diesem Zusammenhang hatte ich unter ande- gen, insbesondere auch zu nationalen Einschät- rem die später zu Recht kritisierte, weil missver- zungen oder Berichten, gab es zu keinem Zeit- ständliche Formulierung gewählt, der Luftschlag punkt. Weder gab es durch das Ministerium Hin- hätte auch bei Einhaltung aller Verfahrensbestim- weise auf militärische Alternativen, die Oberst mungen erfolgen müssen. Mit dieser Formulie- Klein gehabt hätte, noch auf andere, auch abwei- rung, die mir nicht vorgeschlagen wurde, sondern chende Einschätzungen und Beurteilungen zur 1156 von mir persönlich stammt, wollte ich mein dama- Frage der Angemessenheit.“ liges Verständnis der Bewertung des Verhaltens Später in der Vernehmung hat der Zeuge zu Guttenberg von Oberst Klein zum Ausdruck bringen. bekundet, er habe den Text, den er der Presse geben woll- Ich habe die Bewertungen des Einsatz- te, Schneiderhan am Vorabend wörtlich vorgelesen. führungsstabes auch unter Berücksichtigung des „Also, auf jeden Fall erinnere ich mich, dass ich COM ISAF-Berichts so verstanden, dass bei der die wesentlichen Sätze ihm wörtlich vorgelesen Anordnung des Luftschlages zwar Verfahrensfeh- habe. […] Das war ein Gespräch – ich kann mich ler erfolgten, diese aber für den Luftschlag nicht jetzt nicht mehr an jedes letzte Detail dieses Ge- zwingend ursächlich gewesen sind. Anders gesagt: spräches erinnern –, wo wir über diesen morgigen Auch wenn Oberst Klein alle Regularien beachtet Tag gesprochen hatten, wo ich ihm insbesondere hätte, wäre er unter militärischen Gesichtspunkten auch noch mal gesagt habe, in welche Richtung, in 1153) zu Guttenberg, Protokoll-Nr. 18, Teil I, S. 7. 1155) zu Guttenberg, Protokoll-Nr. 18, Teil I, S. 8. 1154) zu Guttenberg, Protokoll-Nr. 18, Teil I, S. 8. 1156) zu Guttenberg, Protokoll-Nr. 18, Teil I, S. 8.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 153 – Drucksache 17/7400 welche Stoßrichtung es gehen kann und gehen fehlungen gegeben und er habe auch keine Kenntnis sol- 1163 sollte. Und dann habe ich ihm diese Sätze vorgele- cher aus dem Einsatzführungsstab. sen, und er hat diese Sätze – In keiner Form gab es diesbezüglich eine Korrektur oder einen Hinweis noch, dass er mit diesen Sätzen nicht leben könnte oder dass das falsch wäre oder dass das in irgen- deiner Form für ihn nicht vertretbar sei. […] Einen Hinweis kann ich noch machen, […] dass dieser Zusatz, dieser Satz einer war, den ich selbst hinzu- gefügt habe […], der sozusagen nicht der militäri- schen und politischen Beratung meines Hauses entspringt. Den habe ich selbst hinzugefügt. […] Aber diesen Satz habe ich General Schneiderhan definitiv mit vorgelesen. In meiner Erinnerung ist 1157 das sehr sicher.“ „[…] Ich habe ihm in diesem Gespräch auch den zusätzlichen Passus ‚hätte kommen müssen„ vor- 1158 gelesen.“ Dass sich der Minister am Vorabend mit ihm abgestimmt haben soll, daran konnte sich der damalige Generalin- spekteur nicht erinnern: „Der Minister hat mich abends angerufen […] und 1159 mir gesagt, dass er vor die Presse geht. […] Der Minister hat mir gesagt, dass er sich mit meiner Linie weiterhin identifiziert, die ich da gesagt ha- be. An weitere Abstimmungen oder Vorlesen von etwas kann ich mich nicht erinnern. Es wurde mir auch nicht gesagt: ‚Passen Sie auf, ich gehe da noch ein Stück weiter. Tragen Sie das mit?„, oder Ähnliches. Das habe ich nicht zur Kenntnis ge- nommen. Es war ein allgemeines Gespräch am Mobiltelefon. Ich war alleine. Ich weiß nicht, ob beim Minister jemand mitgehört hat; das kann ich alles nicht beantworten. Aber es war kein Ab- 1160 stimmungsgespräch.“ „Wenn ich die Berichterstattung nach der Anhö- rung des Herrn Minister richtig interpretiere, hat der Minister ja auch immer wieder selbst gesagt – so die öffentliche Berichterstattung –, dass der Passus ‚hätte stattfinden müssen, auch bei Verfah- rensfehlern„ nicht auf militärischen oder zivilen Rat des Hauses zurückgeht; so ist zumindest die Berichterstattung gewesen. Das würde ja nicht stimmen, wenn er sich sozusagen im Telefonat mit mir doch abgestimmt hätte. Das wäre ja eine Bera- tung von mir gewesen, auch wenn es nur eine ge- 1161 wesen wäre ohne Widerspruch.“ Er habe ganz genau gewusst, dass es hier auf eine präzise 1162 Wortwahl ankomme. Es habe seinerseits keine Emp- 1157) zu Guttenberg, Protokoll-Nr. 18, Teil I, S. 69 f. 1158) zu Guttenberg, Protokoll-Nr. 18, Teil I, S. 52. 1159) Schneiderhan, Protokoll-Nr. 31, Teil I, S. 30. 1160) Schneiderhan, Protokoll-Nr. 31, Teil I, S. 21. 1161) Schneiderhan, Protokoll-Nr. 31, Teil I, S. 21. 1162) Schneiderhan, Protokoll-Nr. 31, Teil I, S. 21. 1163) Schneiderhan, Protokoll-Nr. 31, Teil I, S. 42.
Drucksache 17/7400 – 154 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode E. Bekanntwerden des „Feldjägerberichts“ und Neubewertung des Luftangriffs I. Bekanntwerden des „Feldjägerberichts” Zu diesem Gespräch mit Dr. Schlie stieß dann mein Adjutant Oberst Braunstein hinzu. Er sei bei Am 26. November 2009 behauptete die Bild-Zeitung, Nachfragen darauf gestoßen, dass es sich dabei einen bislang geheim gehaltenen Bericht der deutschen 1164 möglicherweise um einen ‚Feldjägerbericht„ mit Militärpolizei exklusiv vorliegen zu haben. Dieser Anlagen handeln könne, der aber eingestuft sei. beweise, dass das Bundesministerium der Verteidigung von Anfang an klare Hinweise auf zivile Opfer sowie auf Dr. Schlie zeigte sich in dem Gespräch sehr ver- unzureichende Aufklärung vor dem Bombenabwurf ge- wundert, dass ein solcher nationaler Bericht exis- habt habe. tiere. Er teilte mir in diesem Zusammenhang mit, dass der Planungsstab schon kurz nach dem In der gleichen Ausgabe wurde der damalige Verteidi- 4. September angeregt hatte, den gesamten Vor- gungsminister zu Guttenberg zitiert: gang einer nationalen Untersuchung zuzuführen. „Sollten mir zu Kunduz nicht alle relevanten In- Dies sei von meinem Amtsvorgänger auf aus- formationen aus der Legislaturperiode vorgelegt drückliche Empfehlung von Staatssekretär worden sein, werde ich unverzüglich Konsequen- Dr. Wichert und General Schneiderhan, die expli- 1165 zen ziehen müssen.“ zit keine nationale Untersuchung wünschten, abge- lehnt worden. Der Zeuge Bundesminister zu Guttenberg hat dem Unter- Die Erstellung nationaler Untersuchungsberichte suchungsausschuss dargestellt, wie er Kenntnis von der sei demzufolge ausdrücklich untersagt gewesen. Existenz des „Feldjägerberichts“ erlangte: […], das war eine Aussage, die mich, gelinde ge- „Am Morgen des 25. November erfuhr ich durch sagt, verwunderte. Vom Dissens zwischen Pla- meinen Sprecher, Herrn Moritz, dass die Bild- nungsstab auf der einen sowie Staatssekretär und Redaktion im Besitz eines deutschen Berichtes Generalinspekteur auf der anderen Seite erfuhr ich über den Luftschlag sei, der von den Feldjägern erstmalig in diesem Zusammenhang.“ 1166 stamme und mit dem Vermerk ‚Nur Deutschen zur Kenntnis„ gekennzeichnet sei. Dieser Bericht gäbe Anlass für eine Berichterstattung, die den Luft- II. Personelle Konsequenzen schlag in einem gänzlich neuen Licht erscheinen lasse. Er teilte mir mit, dass er bereits am Tag zu- vor einen ersten Hinweis erhalten habe, dass die 1. Gespräch im Ministerbüro am 25. Novem- Bild-Zeitung auf der Grundlage neuer Informatio- ber 2009 nen, bei denen es sich auch um ein brisantes Am 25. November 2009 kam es daher zu einem Gespräch deutsches Dokument handeln solle, eine aktuelle zwischen Minister zu Guttenberg, Staatssekretär Berichterstattung zu dem Kunduz-Vorfall erwäge. Dr. Wichert und General Schneiderhan im Ministerbüro. Laut Herrn Moritz wurde dies damals nicht näher Dieses war im Nachhinein Gegenstand breiter Berichters- konkretisiert. tattung, die unterschiedliche Versionen des Gesprächsver- 1167 Ich konnte mir zunächst keinen Reim darauf ma- laufs darstellte. Der Minister habe laut eigener Darstel- chen. Bislang war ich der Auffassung gewesen, lung mehrmals nach der Existenz weiterer Berichte, die den Luftschlag vom 4. September betreffen, fragen müs- dass ich vollumfänglich über den Luft-Boden- Einsatz informiert worden sei und mir alle relevan- ten Dokumente im Zusammenhang damit vorge- legt worden wären. Erst gegen Mittag, nachdem 1166) zu Guttenberg, Protokoll-Nr. 18, Teil I, S. 9. ich aus dem Bundestag – ich glaube, aus dem Ver- 1167) Statt vieler: Frankfurter Allgemeine vom 14. Dezember 2009, teidigungsausschuss – zurückgekehrt war, fragte „Was sagten Schneiderhan und Wichert dem Minister wirklich?“ (Dokument 157); Die Zeit vom 17. Dezember 2009, „Da sagt er ich beim Leiter des Planungsstabes, Herrn die Unwahrheit“ (Dokument 158); Spiegel vom 30. November Dr. Schlie, nach einem entsprechenden Dokument, 2009, „Die Schweigespirale“ (Dokument 160, Anm.: Im Rahmen das offensichtlich der Bild-Zeitung vorlag. Doch einer gerichtlichen Auseinandersetzung über diesen Artikel vor dieser erklärte, hiervon keine Kenntnis zu haben. dem Landgericht Köln erklärten die beklagte Spiegel-Verlag Ru- dolf Augstein GmbH & Co. KG sowie der beklagte Georg Masco- Er sei bereits gestern Abend von meiner Büroleite- lo am 9. März 2011 vergleichsweise: „Nachdem nach dem Ergeb- rin, Frau Bastek, darauf angesprochen worden. Im nis des Kundus-Untersuchungsausschusses auch für den Planungsstab läge ein solches Dokument jedoch SPIEGEL feststeht, dass auf entsprechendes Nachfragen die Exis- nicht vor. tenz weiterer Berichte nicht geleugnet, sondern solche Berichte erwähnt wurden, Herr Dr. Wichert insofern mithin nicht gelogen hat, erklären die Beklagten, dass sie sich verpflichten, es zu unter- 1164) Bild-Zeitung vom 26. November 2009, „Das streng geheime lassen, zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, ‚Guttenberg Bomben-Video der Bundeswehr“ (Dokument 156). fragt Schneiderhan und Wichert noch einmal. Als beide wieder 1165) Bild-Zeitung vom 26. November 2009, „Das streng geheime leugnen, entlässt er sie‟, wie im Beitrag ‚Die Schweigespirale‟ Bomben-Video der Bundeswehr“ (Fn. 1164), „Guttenberg leitet […] des SPIEGEL geschehen.“); Spiegel vom 1. Februar 2010, Untersuchung ein“ (Fn. 1171). „Ein deutsches Verbrechen“ (Dokument 159).