Erster Teil
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 175 – Drucksache 17/7400 nisters Karl-Theodor zu Guttenberg vor dem Ausschuss. wehr in Afghanistan wurden dabei sträflich missachtet Dabei wurden inhaltlich sowohl die Ergebnisse der Unter- und gebotene fachliche Analyse entsprechend den Vorga- suchung des Generalbundesanwaltes bestätigt als auch der ben des Deutschen Bundestages beiseite geschoben. Zum zweite wesentliche Teil des Auftrages, namentlich der Zweck dieser rein parteitaktisch motivierten Strategie korrekten Information des Parlaments und der Öffentlich- wurden erwiesene Fakten ausgeblendet und statt Unters- keit durch das Bundesministerium der Verteidigung, tützung für die Bundeswehr durch rasche Aufklärung ein durch die eingeleiteten Maßnahmen des Ministers zur politischer Generalangriff nach innen versucht. Herstellung größtmöglicher Transparenz bestätigt. Dass es gar zu Geheimnisverrat kam und entsprechende Durch die umfassende Unterrichtung und die gemachten Ermittlungen eingeleitet werden mussten, ist alarmieren- Feststellungen waren weiterführende neue Erkenntnisse der Beleg für ein Klima, in dem der politische Kampf für den Untersuchungsauftrag nicht mehr zu erwarten und gegen den Minister wichtiger zu werden drohte als der wurden im Nachgang auch nicht mehr gewonnen. Folge- Schutz der Sicherheitsinteressen unseres Landes und der richtig empfahl die Ausschussmehrheit, die Beweisauf- Bundeswehr in einem hoch riskanten Einsatz. nahme abzuschließen, um dadurch zeitnah nach dem Die Ausschussmehrheit hat durch umsichtiges Verhalten Luftschlag schon die Schlussfolgerungen ziehen zu kön- erreichen können, dass die Versuche, den Einsatz der nen. Bundeswehr in Kunduz und gar den Afghanistan-Einsatz Die Opposition nutzte hier ihr Minderheitsrecht und be- der Bundeswehr insgesamt durch konspirative Theorien stand darauf, trotz der bereits gewonnenen Erkenntnisse und wilde Spekulationen zu skandalisieren und zu diskre- und trotz inhaltlich voll umfänglich erfolgter Aufklärung, ditieren, ins Leere gingen und Schaden von der Bundes- eine große Zahl zusätzlicher Zeugen zu vernehmen und wehr abgewendet wurde. zahlreiche, oftmals klassifizierte Dokumente in erhebli- Nicht zuletzt durch die konsequente Orientierung an Fak- chem Umfang aufarbeiten und dem Ausschuss zuleiten zu ten wurde in schwierigem Umfeld eine breite öffentliche lassen. Kein Zeuge und kein Dokument haben dem Aus- Zustimmung und das klare Bekenntnis der großen Mehr- schuss wesentlich neue Erkenntnisse für den Untersu- heit des Deutschen Bundestages zum Einsatz in Afghanis- chungsauftrag erbracht. Die Fakten waren bereits ermit- tan gefestigt, und es gelang trotz der destruktiven Strate- telt, der Ausschuss wurde zur Bühne parteitaktischer gie der Opposition, die Untersuchung zur Lage im Um- Angriffe instrumentalisiert. feld des Luftschlages sowie mögliche Konsequenzen für Es ist zu kritisieren, dass es der Ausschussminderheit hier die Bundeswehr und für die Zusammenarbeit in NATO im Kern nicht um die Aufklärung der Umstände des Luft- und in ISAF zu einem verwertbaren Ende zu bringen. schlages ging. Stattdessen wurde im Ergebnis zum Scha- den der parlamentarischen Arbeit sowie der Bundeswehr und im Übrigen erfolglos für die Opposition die Strategie 3. Unsichere Sicherheitslage im PRT Kunduz verfolgt, völlig fragwürdige, an Konspiration grenzende vor dem 4. September 2009 Theorien künstlich am Leben zu erhalten, die schon vor Die Sicherheitslage im Umfeld des Luftschlages ist für Beginn der Ausschussarbeit in die Welt gesetzt worden die Beurteilung des Geschehens am 3./4. September 2009 waren und auf die mangels Gehalt und Beweis hier nicht als Grundlage der Entscheidungen vor Ort das entschei- eingegangen werden kann. dende Kriterium. Zur Umsetzung dieser als destruktiv zu kritisierenden Aus den Feststellungen im Teil A.I (S. 39) ergibt sich, Strategie wurden teils äußerst problematische Befra- dass sich die Sicherheitslage in der Provinz Kunduz schon gungsmethoden angewandt, die erkennbar nur den Zweck in den Monaten vor dem Luftschlag erheblich verschlech- verfolgten, wahrheitsgemäß aussagende Zeugen durch tert hatte und die Risiken eines Angriffs auf das PRT Ermüdung und Verwirrung zu Widersprüchen und fäl- Kunduz als drastisch gestiegen gelten mussten. schlich belastenden Aussagen zu verleiten. Diese Metho- de, die einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht entspricht, Bereits Monate vor dem Luftschlag, am 29. April 2009, scheiterte allerdings an bereits erwiesenen Sachverhalten war deutschen Soldaten nordwestlich von Kunduz von wie an der Geduld und der Korrektheit der einvernomme- den Taliban ein Hinterhalt gestellt worden, bei dem zum nen Zeugen. ersten Male nach dem 2. Weltkrieg ein deutscher Soldat in einem Gefecht fiel. Die Kampagne, politische Skandale generieren zu wollen, hatte als zentrales Element, den erst nach der Bundes- Am selben Tag wurden an anderer Stelle fünf weitere tagswahl ins Amt berufenen Bundesverteidigungsminister deutsche Soldaten bei einem Selbstmordanschlag schwer zum Ziel der Angriffe zu machen aufgrund eines Luft- verletzt. Die Beweisaufnahme im Untersuchungsaus- schlages, der vor seinem Amtsantritt erfolgte und dessen schuss im Jahre 2010 förderte zutage, dass die Bundes- Aufarbeitung unmittelbar danach, noch vor der Bundes- wehr seit Mai 2009 nahezu täglich im direkten Feuer- tagswahl im Kern durch nationale wie internationale Stel- kampf stand. Die Befragungen im Ausschuss ergaben len begonnen wurde. zudem, dass die Bundeswehr bereits in 2009 immer stär- ker zum Ziel mörderischer Angriffe der Taliban gewor- Der Hintergrund dieser schwerwiegendsten militärischen den war. Aktion der Bundeswehr und das Risiko für die Bundes-
Drucksache 17/7400 – 176 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Zur Gefährdungslage des Herbstes im Jahr 2009 zählt Diese irrige und im Ergebnis gefährliche Betrachtung auch die gefährliche Entwicklung, dass die gewaltbereiten wurde schon durch die schweren Zwischenfälle vom Taliban in den Monaten vor dem Luftschlag bereits mehr- 3. September 2009 als völlige Fehleinschätzung oder gar fach Kleintransporter und andere Fahrzeuge entführt bewusste politische Fehlinterpretation enttarnt. hatten, um sie danach als Autobomben mit vernichtender An diesem 3. September 2009, unmittelbar vor dem späte- Wirkung einzusetzen. ren Luftschlag, wurde eine Bundeswehrkompanie des So war unter anderem wenige Tage vor dem Luftschlag PRT Kunduz von den Taliban aus dem Hinterhalt derart nahe Kunduz, am 25. August 2009, östlich von Kunduz massiv unter Beschuss genommen, dass nur durch vor- ein mit Treibstoff beladener Tanklaster von den Taliban bildliches und tapferes Verhalten bei der Selbstverteidi- mit Waffengewalt entführt worden. Zur damaligen Gefah- gung der Bundeswehr weit Schlimmeres als drei verwun- renanalyse gehörte auch, dass die Taliban allein bis zum dete Soldaten und mehrere beschädigte Fahrzeuge verhin- 4. September 2009 fünf schwerste Anschläge mit vielen dert werden konnte. Toten und Verwundeten sowie schweren Zerstörungen In einer solchen Situation von vorgeblich nicht mehr unter Einsatz von zuvor erbeuteten Tank- oder anderer bestehender Gefährdungslage zu sprechen, kann nur als Lastkraftwagen verübt hatten. völlig unverantwortlich gegenüber den dort im Kampf Darüber hinaus war es im Umfeld der nur zwei Wochen stehenden Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr vor dem Anschlag und unter massivem Schutz der ISAF gewertet werden. ermöglichten afghanischen Präsidentschaftswahlen am 20. August 2009 zu einem massiven Anstieg bei Anschlä- gen auch in der Provinz Kunduz gekommen. 4. Ablauf des Luftangriffs So gab es allein im Monat Juli 2009 mindestens 30 Ang- riffe auf ISAF-Truppen und afghanische Sicherheitskräf- a) Entführung der Tanklastzüge te. Im dem Luftschlag vorausgegangenen Monat August Am Nachmittag des 3. September 2009 hielten die beiden bis einschließlich nach der Präsidentschaftswahl wurden voll betankten Tanklaster in der Nähe des Dorfes Haji sogar mehr als 50 Anschläge registriert. Sakhi Ded By, ca. 8 km vom Feldlager des PRT Kunduz Der Ausschuss hat zudem zweifelsfrei erwiesen, dass der entfernt, an, um bei einem der beiden Tanklaster eine Bundeswehr ein überaus glaubwürdiger nachrichten- Panne zu reparieren. dienstlicher Warnhinweis vom 15. Juli 2009 vorlag, in Bei diesem Stopp brachten die Taliban die Tanklastzüge dem berichtet wurde, dass die Taliban einen sehr massi- mit Waffengewalt und unter Morddrohung gegen die ven Anschlag auf das PRT Kunduz planten. Fahrer unter ihre Kontrolle. Es ist nach den Erkenntnissen Nach den gewonnenen Informationen war der schwere des Ausschusses davon auszugehen, dass diese Aktion Angriff so geplant, dass zunächst an der Einfahrt des PRT geplant war, um später mit der gewaltigen Sprengkraft Kunduz eine gewaltige Explosion unter Einsatz eines mit zweier voll beladener Tanklastzüge ein Anschlag der Sprengstoff voll gepackten Fahrzeuges, zum Beispiel schwersten Kategorie durchführen zu können. eines entführten Tanklastzuges, mit entsprechend verhee- Am Abend des 3. September 2009 gegen 18.15 Uhr blie- render Wirkung ausgelöst werden sollte. Unmittelbar ben die Tanklaster nach dem Befehl der Taliban, sie ge- nach diesem massiven Selbstmordanschlag sollte ein gen den Rat der Fahrer über den Fluss zu bringen, in der zweites mit Sprengstoff beladenes Fahrzeug durch die Mitte des Flusses auf einer Sandbank stecken. Diese Stel- von der ersten Explosion gesprengte Lücke der Sicherung le befindet sich ca. 7 km vom Feldlager Kunduz entfernt. des PRT Kunduz hindurch in den Bundeswehr-Stützpunkt eindringen und dann mitten im Stützpunkt eine zweite Es kann nach den Erkenntnissen des Ausschusses als schwere Explosion auslösen. Nach dieser zweiten sicher gelten, dass die Taliban über professionelle Aus- Schockwelle würden weitere Selbstmordattentäter zu Fuß stattung wie Mobiltelefone und mehr verfügten und aus in das PRT Kunduz eindringen und so viele Bundeswehr- der Umgebung von anderen Taliban Unterstützung zur angehörige wie möglich töten bzw. mit in den Tod reißen. Befreiung der Fahrzeuge anforderten. Zudem haben die Untersuchungen ergeben, dass die Taliban in das Dorf Völlig zu Recht musste diese Warnung ernst genommen Haji Sakhi Ded By gingen und dort von Dorfbewohnern und erhöhte Alarmbereitschaft angeordnet werden, zumal Hilfe anforderten. Ebenso ergaben die Untersuchungen, die Taliban bereits massive Anschläge solcher Art gegen dass die Taliban mit hoher Wahrscheinlichkeit zumindest ISAF-Truppen ausgeübt hatten. Teile der lokalen Bevölkerung mit Waffengewalt und Vor diesem Hintergrund entpuppten sich die politisch Morddrohungen gezwungen haben, bei der Bergung des motivierten Behauptungen, es habe zum Zeitpunkt des Tanklastzuges zu helfen. Im weiteren Verlauf begaben Luftangriffes keine besondere Gefährdungslage bestan- sich Dorfbewohner zu Fuß und teilweise auch mit Fahr- den, da sich die Warnungen ausschließlich auf die Phase zeugen zur Sandbank, um Treibstoff aus den Tanklastern vor den afghanischen Präsidentschaftswahlen am 20. abzuzapfen, damit diese an Gewicht verlieren und die August 2009 bezogen hätten, als naiv bis bewusst irrefüh- Sandbank wieder verlassen können. rend.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177 – Drucksache 17/7400 Nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte in diesem Zu- dass es sich bei dem Befehl zum Luftschlag nicht etwa sammenhang, ob das Benzin zum eigenen Verbrauch um eine Aktion des Kommandeurs des PRT Kunduz, überlassen werden sollte oder befohlen wurde, das Benzin sondern um eine eigenmächtige Handlung der Task Force abzuzapfen, um es später in die Tanklaster zurück zu 47 gehandelt habe, womit sie der Bundeswehr ein man- füllen. Zu dieser Frage waren sowohl die Aussagen, als dats- bzw. völkerrechtswidriges Verhalten unterstellte. auch im Ergebnis die entsprechenden Unterlagen wider- 1285 Dieser Versuch ist jedoch durch die klare Beweislage voll sprüchlich . umfänglich widerlegt und der Versuch der Skandalisie- Aufgrund der Feststellungen unter B.III.1.a) (S. 45) steht rung der Bundeswehr durch die Opposition ist auch in fest, dass die Task Force 47 gegen 20 Uhr durch einen dieser Frage gescheitert. Informanten über die Entführung der Tanklaster in Kenn- Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass es sich eindeutig tnis gesetzt wurde. Diese Information wurde an den um eine Aktion des PRT Kunduz gehandelt hat. Alle zu Kommandeur des PRT Kunduz, Oberst Klein, weiterge- diesem Thema vernommenen Zeugen haben übereins- geben. timmend bestätigt, dass es keine Operation der Task For- Oberst Klein begab sich daraufhin in die Taktische Opera- ce 47 war. (siehe oben: B.III.8.b), S. 68). Darüber hinaus tionszentrale (TOC) der Task Force 47, in der sich der steht auch fest, dass die Task Force 47 das PRT Kunduz, Fliegerleitoffizier des PRT Kunduz (JTAC) aufhielt. insbesondere Oberst Klein, entsprechend der Vorschriften mit den ihr zur Verfügung stehenden Fähigkeiten in der Aufgrund der erhobenen Beweise, insbesondere der über- gebotenen Weise unterstützt hat. Dass Oberst Klein als einstimmenden Zeugenaussagen, gelangte die Aus- Kdr des PRT Kunduz die TOC der Task Force 47 nutzte, schussmehrheit zu der Gewissheit, dass sich der JTAC liegt in der deutlich besseren technischen Ausstattung des des PRT Kunduz eindeutig und nachvollziehbar aufgrund TOC der Task Force 47 im Vergleich zum PRT Kunduz der besseren technischen Ausstattung in der Taktischen begründet. Operationszentrale (TOC) der Task Force 47 aufhielt. Sowohl Oberst Klein als auch Hauptfeldwebel W. und Das wird noch einmal besonders daran deutlich und nach- Hauptmann N. haben in Ihrer Zeugenaussage bestätigt, vollziehbar, dass der für einen Luftschlag erforderliche dass es vor diesem Hintergrund durchaus üblich war, dass JTAC des PRT Kunduz sich zum Zeitpunkt der Entfüh- das PRT Kunduz die technisch überlegene Taktische rung wegen einer völlig abgekoppelten Einsatzplanung – Operationszentrale der Task Force 47 für ihre Zwecke Zerstörung des Bundeswehrfahrzeuges, siehe oben – nutzte. bereits in der TOC der TF 47 aufhielt und dann auch von dort aus den Einsatz des Luftschlages leitete (vgl. hierzu Es besteht aufgrund der Feststellungen unter B.III.2.a) unter: B.III.8, S. 68). (S. 48) kein Zweifel daran, dass Hauptfeldwebel W. sich am 3. September 2009 nur deshalb in der TOC der Task Darüber hinaus steht fest, dass es keinerlei Einflussnahme Force 47 aufhielt, um Luftunterstützung zur endgültigen von TF 47-Angehörigen, auf die Entscheidungsfindung Zerstörung eines anderen am selben Tages im Rahmen von Oberst Klein gab. Zum einen ist zunächst festzustel- des Gefechts der Bundeswehr mit den Taliban beschädig- len, dass lediglich Hauptmann N. sowie der Storyboard- ten LKW-Zweitonner anzufordern, um kein sicherheitsre- Schreiber als Mitglieder der Task Force 47 anwesend levantes Material mit entsprechendem Risiko für die waren. Hauptfeldwebel W. war kein Angehöriger der Bundeswehr in die Hände der Taliban fallen zu lassen. TF 47, sondern zählte zur Truppe des PRT Kunduz. Auch dies ist durch die Aussagen sämtlicher zu dieser Frage Die Zeugen W. und N. bestätigten übereinstimmend, dass vernommen Zeugen eindeutig belegt (vgl. hierzu unter: Oberst Klein von der Zerstörung dieses Zweitonners Ab- B.III.8.b)bb), S. 68). Auch diese klar zutage geförderte stand nahm, da aufgrund eines ca. 65 Meter vom Fahr- Tatsache wurde von der Opposition mehrmals in Frage zeug entfernten Gebäudes Kollateralschäden zu befürch- gestellt. ten waren, die er vermeiden wollte. Die Opposition missbrauchte hierzu faktenwidrig einen später korrigierten Fehler im Bericht von Oberst Klein, in b) Volle Kontrolle durch PRT Kunduz – tech- dem Hauptfeldwebel W. als Verstärkerkraft bezeichnet nische Unterstützung der Task Force 47 im 1286 wurde , obwohl Oberst Klein in seiner Vernehmung vor gebotenen Rahmen dem Ausschuss ausdrücklich und auch auf wiederholtes Die Untersuchungen ergaben eindeutig, dass es sich we- Nachfragen klarstellte, dass es sich bei Hauptfeldwebel der um eine Operation der Task Force 47 handelte, noch W. keineswegs um ein Mitglied der TF 47 gehandelt und dass Oberst Klein in irgend einer Weise durch Angehörige er dies in seinem o. g. Bericht nur falsch abgefasst ha- 1287 der Task Force 47 in seiner Entscheidungsfindung be- be. drängt oder gar beeinflusst wurde. In ihrer Vernehmung haben sowohl Hauptmann N. als Die Opposition versuchte seit Beginn des Untersuchungs- auch Hauptfeldwebel W. und Oberst Klein bestätigt, dass ausschusses vergeblich, ihre Unterstellung zu bewahren, Oberst Klein in seiner Entscheidung entsprechend der 1285) vgl. Einstellungsvermerk des Generalbundesanwalts beim Bun- 1286) vgl. „Klein-Bericht“ (Fn. 379, Dokument 63). desgerichtshof (Fn. 122, Dokument 52), S. 18. 1287) vgl. Klein, Protokoll-Nr. 6, Teil II, S. 40, 41 und 43.
Drucksache 17/7400 – 178 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Vorschriften beraten wurde, es aber keinerlei Beeinflus- haben eindeutig ergeben, dass es keine Beteiligung des sung gab. Auch dieser Vorwurf wurde somit in der Be- Bundesnachrichtendienstes gab. Alle anderslautenden weiserhebung widerlegt. Behauptungen haben sich als gegenstandlos erwiesen und müssen nach den gewonnenen Erkenntnissen teils als Weiterhin ergibt sich aus den Feststellungen in B.III.2.a) bewusst irreführend qualifiziert werden. (S. 48), dass die B1-Bomber für die Suche nach den am Nachmittag entführten Tanklastern eingesetzt wurden und Auch eine weitere Unterstellung der Opposition, es habe Oberst Klein gegen 23 Uhr die TOC verließ, nachdem die sich bei dem Informanten zu den Tanklastzügen und zu Tanklaster zunächst nicht gefunden werden konnten. Er den Plänen der Taliban um eine Quelle des BND gehan- gab vor dem Hintergrund der Bedrohungs- und Gefähr- delt, wurde durch die durchgeführte Beweisaufnahme klar dungslage die Anweisung, ihn sofort zu informieren, falls widerlegt. Mehrfache Überprüfungen des Bundeskanzler- die Tanklaster geortet sein sollten. amtes beim BND haben zweifelsfrei ergeben, dass es sich bei dem Informanten nicht um eine Quelle des BND, Nachdem die Tanklaster dann gegen 0.15 Uhr nur 7 km sondern um einen Informanten der Bundeswehr handelte. entfernt vom PRT Kunduz geortet wurden, begab sich Dies hat vor dem Ausschuss auch der Zeuge Uhrlau be- Oberst Klein unmittelbar zurück in die TOC der Task 1288 stätigt. Force 47. Dort befanden sich zu diesem Zeitpunkt der JTAC, Hauptmann N. und der Storyboard-Schreiber. Die Unterstellung einer sachwidrigen, gar mandats- oder völkerrechtswidrigen Handlung oder auch nur unzulässi- ger Einflussnahme ist damit in sich zusammengebrochen. c) Keinerlei Beteiligung des Bundesnachrich- tendienstes d) Der Luftschlag Die Opposition versuchte es auch in der Frage einer even- tuellen Beteiligung des BND mit einem untauglichen Weiterhin ist aufgrund der Feststellungen in Skandalisierungsansatz. Sie behauptete, es hätten sich zu B.III.4.c)bb)ccc) (S. 56) eindeutig nachvollziehbar, dass diesem Zeitpunkt Mitarbeiter des BND in der TOC auf- Oberst Klein vor seiner Entscheidung mehrfach bei dem gehalten, die zudem – so die Unterstellung – an der Vor- Informanten nachfragen ließ, ob sich auf der Sandbank bereitung oder Durchführung des Luftschlages beteiligt Zivilpersonen bzw. Unbeteiligte befänden. Diese mehr- gewesen seien. Dieser Ansatz wurde ebenfalls überzeu- fach wiederholten Anfragen wurden durch den Informan- gend widerlegt. Aufgrund der Feststellungen in B.III.9 ten stets verneint. Der Informant gab in allen Telefonaten (S. 69) steht fest, dass sich zwar zeitweise zwei BND- an, dass sich ausschließlich Taliban auf der Sandbank Mitarbeiter in der TOC der TF 47 aufhielten, diese aber befänden und alle Personen auf der Sandbank bewaffnet zum Zeitpunkt des Auffindens der Lastwagen die TOC seien. bereits wieder verlassen hatten und auch nicht an Planung Es steht nach den Untersuchungen auch zweifelsfrei fest, und Durchführung des Luftschlages beteiligt waren. dass sich Oberst Klein bei Hauptmann N. mehrfach über Laut Aussage der Zeugen R. und F. hielten sich die bei- die Glaubwürdigkeit des Informanten informierte. Sowohl den in einem abgetrennten Teil der TOC auf, gingen ihren gegenüber Oberst Klein als auch in seiner Aussage vor eigenen Aufgaben nach, die keinen Bezug zum Luftschlag dem Ausschuss gab Hauptmann N. an, dass man sich – hatte. vor dem Hintergrund der Lage im Einsatzgebiet – bei einem Informanten nie hundertprozentig sicher sein könn- Der Zeuge R. hat in diesem Zusammenhang bestätigt, te, es aber keinerlei konkreten Zweifel an der Richtigkeit dass sie mit Oberst Klein „arbeitstechnisch gar nichts zu der Angaben gab. Hauptmann N. wies zudem darauf hin, tun“ gehabt haben (siehe oben: B.III.9.a), S. 69). dass sich die Angaben des Informanten bei früherem Darüber hinaus haben die Untersuchungen ergeben, dass Zusammenarbeiten als zuverlässig und richtig erwiesen die beiden BND-Mitarbeiter schon vor dem Zeitpunkt der hatten. Entscheidungsfindung den Gefechtsstand bereits verlas- Wie Oberst Klein in seiner Vernehmung angab, deckten sen hatten und sich nicht mehr im Dienst befanden. Von sich die Schilderungen des Informanten mit den durch die dem Luftschlag haben beide nachweislich erst am näch- Flugzeuge in die TOC übertragenen Videobildern. Durch sten Morgen erfahren. den Informanten wurden die Sandbank, die festgefahre- Auch sämtliche hierzu befragten Zeugen, insbesondere nen Tanklaster, die zur Freischleppung der Tanklaster der damalige Leiter der Gruppe 22 im Bundeskanzleramt, herangeführten Fahrzeuge und die Bewegungen der Per- wie auch der damalige Leiter der Abteilung 6 des Bun- sonen so beschrieben, wie es auch die übermittelten Vi- deskanzleramtes sowie der Präsident des Bundesnachrich- deobilder der Luftaufklärung zeigten. tendienstes haben bestätigt, dass der Bundesnachrichten- Oberst Klein gewann dadurch die Überzeugung, dass die dienst in keiner Weise an dem Vorfall beteiligt war. Angaben des Informanten den Tatsachen entsprachen. Das Bundeskanzleramt hat sich nach der behaupteten Oberst Klein ging zum damaligen Zeitpunkt davon aus, Beteiligung des Bundesnachrichtendienstes mehrfach dass die Kontaktperson direkten Blickkontakt zum Ge- beim BND nach dessen Rolle bei dem Luftschlag erkun- digt. Alle diesbezügliche Nachfragen und Überprüfungen 1288) Uhrlau, Protokoll-Nr. 43, Teil I, S. 15.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 179 – Drucksache 17/7400 schehen hatte. Dies hat sich im Nachhinein jedoch als einer 2 000-Pfund-Bombe empfohlen worden war. Zudem nicht richtig herausgestellt. Die Untersuchungen haben entschied er, die Bomben mit Zündzeitverzögerung ab- ergeben, dass der Informant zwar nicht vor Ort war, je- werfen zu lassen, um damit die Splitterwirkung zu redu- doch über eine weitere Person, die sich vor Ort befand, zieren und somit die Gefahr der Tötung oder Verletzung seine Informationen erhielt, die er weiter gab. für unbeteiligte Personen, die sich nicht in unmittelbarer Nähe der Tanklaster befanden, weitestgehend auszu- Zwar meinte sich der Sprachmittler in seiner Vernehmung schließen. daran zu erinnern, der Informant habe sich direkt auf der Sandbank befunden. Nach Überzeugung der Ausschuss- Die Beweisaufnahme vor dem Ausschuss hat ergeben, mehrheit hat sich dies jedoch nicht bestätigt. Zum einen dass Oberst Klein um 1.40 Uhr den Befehl zum Waffen- gaben die beiden HUMINT-Operatoren an, dass der In- einsatz gab, nachdem er aufgrund mehrfacher Prüfung formant ihrer Erinnerung nach weder vor Ort war noch und mehrfacher Nachfragen zu dem Schluss gelangt war, Blickkontakt hatte, sondern von einer weiteren Person dass die nur wenige Kilometer vom PRT Kunduz entfern- bzw. von mehreren weiteren Personen über das Gesche- ten Tanklaster eine erhebliche Bedrohung für das PRT hen informiert wurde. Diese Angaben decken sich wiede- darstellten und er aus seiner damaligen Perspektive keine rum mit der Aussage des Sprachmittlers, der angab, der Handlungsalternativen zur Verfügung hatte, außer dieses Informant hätte sich nach dem Luftschlag nochmals ge- Risiko mittels eines Luftschlages auszuschalten (vgl. meldet und mitgeteilt, er müsse sich jetzt hin zur Sand- hierzu weiter unter Punkt VI.4, S. 209). bank begeben, damit er nicht auffalle. Um 1.49 Uhr wurden die beiden 500-Pfund-Bomben Unabhängig davon, ob der Informant direkt auf der Sand- abgeworfen, die jeweils in der Nähe der Tanklaster ein- bank war oder weiter entfernt, ergab sich für Oberst Klein schlugen. aus den übermittelten Informationen ein mit den Video- Die Folgen des Bombenabwurfs, insbesondere die Frage, bildern der Luftaufklärung übereinstimmendes Lagebild. bei wie vielen der Toten und Verletzten es sich um zivile Unstreitig ist, dass der B1-Bomber gegen 0.48 Uhr den Opfer handelt, konnte eindeutig bis heute weder durch die Luftraum über der Sandbank verlassen musste, weil sich zahlreichen Untersuchungen und Berichte unmittelbar der Treibstoff dem Ende zuneigte. nach dem Vorfall noch im Untersuchungsausschuss ge- klärt werden (siehe unter Punkt VI.2.a), S. 206). Weiterhin steht fest, dass Oberst Klein, nachdem er durch die Erklärung einer „Troops in Contact“-Lage (vgl. hierzu Die Ausschussmehrheit hat ebenso wie die große Mehr- unter Punkt VI.1.a), S. 204) zwei ISAF-Kampfflugzeuge heit des Deutschen Bundestages von Anfang an den Kurs angefordert hatte, Hauptmann N. noch ca. sieben Mal den für Entschädigung und Hilfen für die Opfer und die An- Befehl erteilte, den Informanten zu kontaktieren und nach gehörigen unterstützt und den Kurs der Bundeskanzlerin etwaigen Veränderungen der Lage zu befragen. Der In- und des Bundesverteidigungsministers gestützt, aktiv auf formant antwortete hierbei stets, dass sich ausschließlich die Bewohner des nahe gelegenen Dorfes und die zivilen Aufständische auf der Sandbank aufhalten würden. afghanischen Autoritäten zuzugehen. Dass die Klärung nicht einfach herbeizuführen war, ist der Unübersichtlich- Nachdem Oberst Klein den von den Kampfflugzeugen keit der Lage vor Ort geschuldet. angebotenen „Show-of-Force“ als ungeeignet abgelehnt hatte (vgl. hierzu unter Punkt VI.1.b), S. 205), erfolgte ein Austausch über die Auswahl der einzusetzenden Waffen II. Bewertung der Feststellungen zu den Nr. 1 für einen Luftschlag. Aufgrund der durchgeführten Be- und 2 des Untersuchungsauftrages weisaufnahme ist unstreitig, dass die Besatzung der Flug- Der Ausschuss hat sich auch mit der Frage beschäftigt, zeuge zunächst 2 000-Pfund-Bomben vorschlug. Oberst welche Informationen im Zusammenhang mit dem Luft- Klein lehnte dies ab, da er Kollateralschäden an einem nahegelegenen Gehöft nicht ausschließen konnte. Allein schlag wann innerhalb der Bundeswehr und innerhalb der dieses Verhalten dokumentiert eindeutig, dass Oberst Bundesregierung kommuniziert wurden. Klein darauf bedacht war, dass keine Zivilisten zu Scha- den kommen. 1. Völlig korrektes Meldeverhalten innerhalb Vielmehr war es Ziel von Oberst Klein, einen Bomben- der Bundeswehr einsatz nur mit minimaler Waffenwirkung, eng auf die Aufgrund der Feststellungen in C.II.1.a), b) und c) Tanklastwagen und die Sandbank zu begrenzen, um mög- (S. 89 ff.) hat sich ergeben, dass die Informationsweiter- liche Kollateralschäden zu vermeiden. Auch dies zeigt gabe und das Meldeverhalten innerhalb der Bundeswehr nach Ansicht der Ausschussmehrheit eindeutig und klar, anstandslos verlaufen sind. dass Oberst Klein alles Erforderliche unternahm, um eine Schädigung Unbeteiligter zu vermeiden. Sämtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Vorfall in Kunduz wurden vollständig und unverzüglich Dies wird nicht zuletzt dadurch untermauert, dass Oberst auf den vorgesehenen Meldewegen weitergeleitet. Klein sich nicht nur für den Abwurf zweier 500-Pfund Bomben mit im Verhältnis deutlich geringerer Spreng- Weder beim PRT Kunduz, noch beim Regionalkomman- kraft entschied als ihm seitens der Bomberpiloten mit do Nord oder dem Einsatzführungskommando der Bun- deswehr haben sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass
Drucksache 17/7400 – 180 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Informationen verzögert oder unvollständig weitergeleitet Auch die vom seinerzeitigen Minister zu Guttenberg in wurden. Auftrag gegebene Untersuchung des Informationsflusses kommt zu dem Ergebnis, dass sich keine Anhaltspunkte Brigadegeneral Vollmer kritisierte als Kommandeur des für eine fehlende oder lückenhafte Information des BMVg RC North den Sachverhalt, dass die Information über den durch nachgeordnete Behörden ergeben haben (siehe Luftschlag ihn erst am Morgen des 4. September 2009 um oben: E.V, S. 163). 7.45 Uhr erreichte. Allerdings haben die Untersuchungen hierzu ergeben, dass Oberst Klein unmittelbar nach dem Luftschlag, um 3.13 Uhr, vom Gefechtsstand des PRT b) Informationsfluss innerhalb des Bundes- Kunduz aus die Meldung über den Luftschlag an das RC ministeriums der Verteidigung North übermitteln ließ (siehe oben: C.II.1.a)aa)aaa), Neben den Meldewegen in das Bundesverteidigungsmi- S. 89). Auch dieses Vorgehen ist völlig korrekt, da es sich nisterium war es auch Aufgabe des Untersuchungsaus- um den vorgesehenen Meldeweg handelt. Eine unmittel- bare persönliche Unterrichtung in der Nacht an Brigade- schusses, den Informationsfluss innerhalb des Ministe- general Vollmer ist nicht vorgesehen und hatte daher auch riums zu untersuchen. nicht zwingend zu erfolgen. Hier haben die Untersuchungen des Ausschusses ergeben, dass die Informationsweitergabe im Zusammenhang mit Dass General Vollmer von seinem Stab erst mit der um dem Vorfall in Kunduz bis zur Ebene des verantwortli- 7.45 Uhr eingegangenen Information unterrichtet wurde, chen Staatssekretärs und des Generalinspekteur beanstan- ist nicht auf fehlerhaftes Meldeverhalten zurückzuführen. Wie der Zeuge Vollmer in seiner Vernehmung angab ist, dungsfrei erfolgte. nicht genau geregelt, wie innerhalb des Gefechtsstandes mit Meldungen umzugehen ist. Insbesondere gibt es keine aa) Ordnungsgemäßer Informationsfluss bis klaren Angaben, wann eine Meldung sofort an den Kom- zur Ebene von Generalinspekteur und mandeur des RC North weitergeleitet werden muss und Staatsekretär Dr. Wichert wann bis zum Morgen gewartet werden kann (siehe oben: C.II.1.a)aa)bbb), S. 90). Ein Fehlverhalten ist daher nicht Der damalige Bundesverteidigungsminister zu Guttenberg gegeben. hat im November 2009 Staatssekretär Wolf damit beauft- ragt, den Informationsprozess innerhalb des BMVg im Aus Sicht der Mehrheit wäre es allerdings sinnvoll, diese Zusammenhang mit dem Vorfall in Kunduz zu untersu- Meldewege entsprechend klarer zu formulieren und ge- chen. Insbesondere wurde der Informationsfluss der elf naue Richtlinien zu erstellen. Kerndokumente untersucht. Diese Untersuchung kam zum Ergebnis, dass die entspre- 2. Unterrichtung des Bundesministeriums chenden Dokumente unverzüglich an die zuständigen der Verteidigung Adressaten im Ministerium weitergeleitet wurden und „zumindest den zuständigen Staatssekretär und den zu- ständigen Generalinspekteur erreicht haben“ (siehe oben: a) Meldungen von außerhalb in das Bundes- E.V, S. 163). ministerium der Verteidigung Dieses Ergebnis wird auch durch die Aussage des Zeugen Die Untersuchungen haben nach Ansicht der Ausschuss- Schneiderhan bestätigt, der angegeben hat, dass er den mehrheit keinerlei Anlass zur Kritik bezüglich der von „Klein-Bericht“ vom 5. September taggleich am außen eingehenden Informationen ergeben. 1289 5. September 2009 erhalten hatte , und ihm auch der Alle Informationen aus Afghanistan bzw. aus dem Ein- „N.-Bericht“ vom 6. September 2009 noch am selben Tag satzführungskommando und alle eingegangenen Berichte zugeleitet wurde. wurden unverzüglich über die jeweiligen Meldewege an Dies belegt, dass die einzelnen Referate im Bundesminis- das BMVg weitergeleitet. terium der Verteidigung die Berichte bzw. Dokumente Die Beweisaufnahme hat keinerlei Anhaltspunkte erge- ordnungsgemäß weitergeleitet haben. ben, dass Informationen nicht oder auch nur mit Verspä- tung weitergegeben worden wären. bb) Weitergabe relevanter Informationen durch Die unverzügliche Weiterleitung der maßgeblichen Do- Generalinspekteur und Staatssekretär kumente an das BMVg lässt sich anhand einiger Beispiele Die Untersuchungen haben ergeben, dass Defizite im sehr gut erkennen. Informationsfluss nicht erst nach dem Koalitionswechsel So wurde der „Klein-Bericht“ vom 5. September 2009 vorgekommen sind, sondern bereits im unmittelbaren noch am selben Tag dem Ministerium zugeleitet. Auch Zeitraum nach dem Luftschlag die Weitergabe von In- der „N.-Bericht“ vom 6. September 2009 ging im Bun- formationen durch Generalinspekteur und zuständigen desministerium der Verteidigung noch an diesem Tag ein. Staatsekretär nicht völlig beanstandungsfrei erfolgte. Auch der IAT-Bericht wurde am 6. September 2009 er- stellt und ging noch am Abend des 6. dem Ministerium zu (siehe oben: C.II.1.d)aa)bbb)(1), S. 101). 1289) vgl. Schneiderhan, Protokoll-Nr. 14, Teil I, S. 8.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 181 – Drucksache 17/7400 aaa) Keine Weitergabe von Informationen an nister selbst mit den relevanten Unterlagen versorgt wur- den Presse-/Informationsstab de. Dies war vorliegend aber nicht der Fall. Auch Minis- ter Dr. Jung war zu diesem Zeitpunkt durch Staatssekretär Der damalige Leiter des Presse- und Informationsstabes Dr. Wichert und General Schneiderhan nicht umfassend sagte vor dem Ausschuss aus, dass keiner der Berichte im informiert worden. Daher ist der von General Schneider- Zusammenhang mit dem Luftschlag in Kunduz vom Ge- han unternommene Versuch, die Verantwortung allein auf neralinspekteur an ihn weitergeleitet wurde, obwohl ge- Minister Dr. Jung zu verschieben, hier eher unangemes- mäß der Geschäftsordnung des BMVg alle relevanten sen. Informationen auch dem Presse- und Informationsstab zur 1290 Verfügung gestellt werden müssen. Zum Zeitpunkt der Pressekonferenz am 7. September 2009 war nämlich selbst dem damaligen Auch wurde vom Büro des zuständigen Staatssekretärs Bundesverteidigungsminister Dr. Jung der IAT-Bericht für eine Pressekonferenz am 7. September 2009 keine noch gar nicht vorgelegt worden. Minister Dr. Jung erfuhr Sprachregelung geliefert, obwohl dies übliche Praxis war erst am Tag nach der Pressekonferenz, am und obwohl der Presse- und Informationsstab ausdrück- 8. September 2009, von der Existenz dieses Berichtes. lich darum gebeten hatte (siehe oben: C.II.1.d)cc)ccc), S. 104). Aufgrund der mangelnden Unterrichtung des Presse- und Informationsstabes durch GI und Staatssekretär war der Die Empfehlung für eine Sprachregelung zur Pressekon- Pressesprecher des BMVg gezwungen, eigene Nachfor- ferenz wurde vom Büro des Staatssekretärs erst wenige schungen anzustellen. Minuten vor der Pressekonferenz an den Presse- und Informationsstab weitergeleitet. Vor dem Hintergrund der mangelnden Unterrichtung und Unterstützung wirkt die vom Zeugen Schneiderhan dies- Zudem wurde dem Pressesprecher des BMVg auch nicht bezüglich geäußerte harsche Kritik (siehe oben: vom Generalinspekteur der bereits seit dem C.II.1.d)cc)ggg), S. 106) umso unverständlicher. Wenn 6. September 2009 vorliegende IAT-Bericht weiter gelei- General a. D. Schneiderhan den Pressestab entsprechend tet, so dass auf der Pressekonferenz die Ergebnisse des der Geschäftsordnung ordnungsgemäß unterrichtet hätte, Berichts, insbesondere die Hinweise auf mögliche zivile wären die eigenen Nachforschungen des Presse- und Opfer, nicht erwähnt wurden. Informationsstabes nicht erforderlich geworden und nicht Insbesondere diese fehlende Darstellung möglicher ziviler erfolgt. Opfer hat in der Folgezeit erhebliche und berechtigte Durch die aufgrund der mangelnden Information durch Kritik innerhalb der Bundesregierung, seitens des Kanz- Generalinspekteur und Staatssekretär erforderlich gewor- leramtes und im politischen wie öffentlichen Raum insge- denen eigenen Nachforschungen kam es in der Pressekon- samt hervorgerufen. Mit einer frühzeitigen und transpa- ferenz zu der Erwähnung einer „dritten Quelle“. Diese renten Vorgehensweise wären dem seinerzeitigen Minis- „dritte Quelle“ soll in einem Telefonat zwischen dem ter, dem Bundesministerium der Verteidigung und der damaligen stellvertretenden Pressesprecher des BMVg Bundeswehr große Teile der nachfolgenden Debatte ers- und dem stellvertretenden Kommandeur des PRT Kunduz part geblieben. Oberstleutnant G. erwähnt worden sein (siehe oben: Dem Pressesprecher des BMVg wurde nicht nur der IAT- C.II.1.d)cc)eee), S. 105). Bericht nicht vorgelegt. Auch von anderen zentralen Do- Die Beweisaufnahme hat jedoch ergeben, dass es sich kumenten wie dem „N.-Bericht“, dem „Klein-Bericht“ hierbei lediglich um ein Missverständnis handeln muss. und dem Feldjägerbericht erfuhr er erst Wochen später, 1291 Eine solche „dritte Quelle“ hat es ausweislich der durch- am 26. November 2009. geführten Untersuchung nicht gegeben. Auch der Zeuge Auf dem Dienstweg wurden diese Dokumente dem Pres- G. hat in seiner Vernehmung eindeutig angegeben, dass es se- und Informationsstab des BMVg nicht etwa nur ver- zum einen keine „dritte Quelle“ gegeben hat und dass er zögert, sondern gar nicht vorgelegt. eine solche in dem Telefonat auch nicht erwähnt hat (sie- he oben: C.II.1.d)cc)eee), S. 105). Darüber hinaus haben Mit diesen offensichtlichen Defiziten in der Unterrichtung sämtliche zu diesem Thema vernommenen Zeugen bestä- im Ausschuss konfrontiert, reagierten sowohl der Zeuge tigt, dass es keine „dritte Quelle“ gegeben hat. Dr. Wichert als auch der Zeuge Schneiderhan nach Be- fund der Ausschussmehrheit insoweit unangemessen, als Auch dieses Missverständnis hätte verhindert werden sie die Verantwortung für ihre Handlungen und Unterlas- können, wenn der Presse-/Informationsstab genügend sungen in diesem Zusammenhang auf den damaligen eingebunden worden wäre. Minister Dr. Jung abwälzten und versuchten, ihn für die Unterrichtung des Pressesprechers verantwortlich zu bbb) Unterrichtung des Planungsstabes machen. Auch die Informationsweitergabe an den Planungsstab Aber selbst wenn der Minister den Pressesprecher unter- des BMVg durch General Schneiderhan und Staatssekre- richten würde, ist dafür erforderlich, dass zuvor der Mi- tär Dr. Wichert ist teilweise nicht vollständig erfolgt. 1290) vgl. Raabe, Protokoll-Nr. 29, Teil I, S. 5. 1291) vgl. Raabe, Protokoll-Nr. 29, Teil I, S. 5.
Drucksache 17/7400 – 182 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Aufgabe des Planungstabes ist es, den Bundesminister der ccc) Defizite bei der Unterrichtung des Vertei- Verteidigung in grundlegenden sicherheitspolitischen und digungsministers nach dem Luftschlag militärstrategischen Fragen zu beraten und alle mündli- Deutlich werden die Defizite in der Unterrichtung durch chen und schriftlichen Einlassungen des Ministers vorzu- Generalinspekteur und Staatssekretär auch in der Unter- bereiten. Der Planungsstab ist jedoch in keinem Bereich richtung des Ministers. für die originäre Sacharbeit zuständig, auch nicht bei militärischen Bewertungen. Diese obliegt allein dem Zum einen wurde dem Minister der IAT-Bericht nur ver- Generalinspekteur der Bundeswehr. zögert vorgelegt. Während ihm noch der „Klein-Bericht“ und der „N.-Bericht“ umgehend durch den GI zugeleitet Aus diesem Grund ist es zwingend, dass dem Planungs- wurden, wurde der wichtige IAT-Bericht, in dem erstmals stab alle relevanten Dokumente vorgelegt werden, da konkret die Möglichkeit ziviler Opfer aufgezeigt wurde, ansonsten eine ordnungsgemäße und verantwortliche nicht mehr an den Minister übermittelt. Beratung des Ministers durch den Planungsstab nicht möglich ist. Vielmehr erfuhr der Minister durch die Obleuteunterrich- tung am 8. September 2009, während der Sitzung des Der Zeuge Schneiderhan hat in seiner Vernehmung vor Verteidigungsausschusses, von der Existenz des Berich- dem Ausschuss einräumen müssen, dass die Geschäfts- tes. ordnung des BMVg vorsieht, dass alle Vorlagen an den Minister auch an den Planungsstab zu gehen haben. Dass der deutsche Verteidigungsminister erst in der Sit- zung des Verteidigungsausschusses von dem bis zu die- Der Zeuge Schneiderhan hat dazu ausgesagt: sem Zeitpunkt wichtigsten Bericht im Zusammenhang mit „Das Verfahren im Verteidigungsministerium ist dem schwersten Luftschlag in der Geschichte der Bun- so, dass es keine Vorlage an den Minister gibt, die deswehr erfährt, ist ein nicht hinnehmbares Verhalten nicht als Kopie über den Planungsstab auch zum gegenüber dem obersten Dienstherrn und dem Inhaber der 1292 Minister kommt.“ Befehls- und Kommandogewalt. Eine selektive Unterrich- tungspraxis des Ministers muss unterbunden werden. Die Untersuchung hat jedoch ergeben, dass der Zeuge Schneiderhan dieser Vorschrift in der Geschäftsordnung Die verzögerte Vorlage des IAT-Berichtes an den Minis- nicht immer ordnungsgemäß nachgekommen ist. ter stellt keinen Einzelfall dar. Die Beweisaufnahme er- gab, dass dem Minister auch der Umstand nicht mitgeteilt Der Zeuge Schneiderhan hat in seiner Vernehmung hierzu wurde, dass bereits nationale Ermittlungen („Feldjägerbe- eingeräumt, dass er weder den „Klein-Bericht“ noch den 1293 richt“) eingeleitet wurden. Obwohl der Generalinspekteur „N.-Bericht“ an den Planungsstab weitergeleitet hat. von der Einleitung dieser nationalen Untersuchung bereits Dies ist umso mehr kritikwürdig, als der Zeuge Schnei- am 7. September 2009 erfuhr und sie unmittelbar am derhan den „Klein-Bericht“ als ein wichtiges Dokument selben Tag unterband, wurde der Minister über diesen 1294 einschätzt. Es ist daher nicht zu rechtfertigen, dass wichtigen Sachverhalt nicht informiert (nähere Ausfüh- dieses wichtige Dokument vom GI nicht an den Pla- rungen hierzu finden sich unter Punkt V.2, S. 202). nungsstab übermittelt wurde. Schwer wiegt, dass diese Unterbindung durch den Gene- Hierbei handelt es sich nicht um einen Einzelfall. So ralinspekteur selbst noch am 11. September 2009 in der wurde dem Planungsstab auch der Feldjägerbericht nicht Beratung des Ministers von ihm ausgeklammert wurde, vorgelegt. obwohl Anlass dieser Beratung eine Vorlage des Pla- nungsstabes an den Minister war, in der ausdrücklich die Zudem hat der Leiter des Planungsstabes in seiner Ver- Einleitung einer nationalen Untersuchung angeraten wur- nehmung angegeben, dass ihm zunächst auch der IAT- 1297 de. Bericht nicht vorgelegt wurde und er von diesem eher 1295 zufällig am 8. September 2009 Kenntnis erhielt. Nachdem diese nationale Untersuchung vom GI gestoppt worden war, wurde der Minister vom Generalinspekteur Weiter hat der Zeuge Dr. Schlie dargelegt, dass es sich und vom zuständigen Staatssekretär dann gleichlautend hierbei nicht um ein grundsätzlich neues Problem gehan- dahingehend beraten, eine solche nationale Untersuchung delt hat, sondern dass bereits in der Zeit 2005 bis 2009, nicht durchzuführen, ohne den Stopp der begonnenen insbesondere bei militärisch-operativen Fragen, häufig Untersuchungen zu erwähnen. Stattdessen sollten die Vorlagen des GI an den Minister den Planungsstab nicht Ermittlungen des Joint Investigation Board abgewartet 1296 erreicht haben. werden. Hier stellt der Untersuchungsausschuss fest, dass es die Pflicht des GI gewesen wäre, dem Minister im Zusam- menhang mit der Frage nach einer eventuell zu beauftra- genden nationalen Untersuchung des Luftschlages zwin- 1292) Schneiderhan, Protokoll-Nr. 14, Teil I, S. 32. 1293) vgl. Schneiderhan, Protokoll-Nr. 14, Teil I, S. 32. 1294) Schneiderhan, Protokoll-Nr. 14, Teil I, S. 27. 1295) vgl. Schlie, Protokoll-Nr. 27, Teil I, S. 20. 1297) Ministerweisung zur Aufklärung des Sachverhalts (Fn. 702, 1296) Schlie, Protokoll-Nr. 27, Teil I, S. 27. Dokument 110).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 183 – Drucksache 17/7400 gend über die gestoppte Feldjägeruntersuchung zu infor- ddd) Information nach Bildung der Koalition aus mieren, was jedoch unterblieb. CDU/CSU und FDP Zudem wurde der Feldjägerbericht dem Minister nicht Auch der neue Bundesverteidigungsminister zu Gutten- vorgelegt. Obwohl der Bericht bereits am berg wurde durch Generalinspekteur und Staatssekretär 15. September 2009 beim Generalinspekteur einging, unzureichend informiert (siehe hierzu unten Punkt wurde der Minister weder über Existenz noch über Inhalt III.2.a)bb) und cc), S. 188). des Berichtes unterrichtet (siehe oben: C.II.1.d)dd)jjj), Die Art und Weise der Unterrichtung lässt den Schluss zu, S. 110). dass Generalinspekteur und Staatssekretär dem neuen Erst nach einer Anforderung durch internationale Partner Minister so wenig wie möglich über solche Fakten zum (hier das Joint Investigation Board) und dem daraus fol- Luftschlag informieren wollten, die sie für ihre Position genden Zwang zur Thematisierung sprach der GI am als nicht zielführend einschätzten. 5. Oktober 2009, nahezu drei Wochen nach Eingang, den Dies ergibt sich auch daraus, dass in der eineinhalbstün- Feldjägerbericht gegenüber dem Minister an. digen Einweisung des neuen Ministers in die laufenden Allein der Umstand, dass der Minister so spät mit dem Einsätze der Bundeswehr am 29. Oktober 2009 der Luft- Feldjägerbericht befasst wurde, legt die Schlussfolgerung schlag von Kunduz mit keinem Wort erwähnt wurde. nahe, dass der Minister über das Vorliegen des Feldjäger- Es muss mehr als verwundern, dass der Sachstand zur berichtes erst dann in Kenntnis gesetzt wurde, als die folgenschwersten und politisch bedeutsamsten Entwick- Anforderung des Berichtes durch die NATO eine Befas- lung in der Geschichte der Bundeswehr weder vom Gene- sung unausweichlich machte. ralinspekteur noch vom Staatssekretär zum Gegenstand Dem Minister wurden selbst in diesem Gespräch vom bei der Einweisung des neu ins Amt berufenen Verteidi- 5. Oktober 2009 nicht alle relevanten Informationen gungsministers gemacht wurde. eröffnet. So trug der Generalinspekteur zwar aus dem Vielmehr musste erst der Leiter des Planungsstabes dar- Bericht vor, legte dem Minister den Bericht selbst jedoch auf drängen, im Anschluss an die Einweisung in kleiner nicht vor. Der GI hat auch zu diesem Termin den Minister Runde mit dem Minister über den in der Nacht zuvor zum nicht darüber informiert, dass er vom Feldjägerbericht Luftschlag eingegangenen COM ISAF-Bericht zu spre- bereits am 7. September 2009 erfahren hatte und weitere chen. Ermittlungen unmittelbar unterbunden hatte. Stattdessen hat der Generalinspekteur gegenüber dem Minister ausge- In dieser kleinen Runde gaben Generalinspekteur und führt, erst Mitte September 2009 während eines Afghanis- Staatssekretär dann eine kurze Einweisung von etwa 15 tan-Aufenthaltes von den Untersuchungen erfahren und Minuten, in der nur zwei Passagen des Berichtes vorgele- diese dann dort vor Ort unterbunden zu haben. Es liegt sen wurden und der Staatssekretär dabei den gerade ins der Schluss nahe, dass der GI auch deshalb diese Informa- Amt gekommenen Minister darauf einzustimmen ver- tion vorenthielt, weil der Bericht bereits seit fast drei suchte, wie positiv der tatsächlich in Teilen überaus kriti- Wochen vorlag. Es ist gesichert anzunehmen, dass er als sche Bericht für die Bundeswehr ausfalle. GI in große Erklärungsnot geraten wäre, warum er den Bericht nicht bereits früher erwähnt bzw. vorgelegt hatte. An der Folge unzureichender Unterrichtungen und an der völlig unzureichenden Art der Information für den neuen Gravierender ist der Umstand, dass dem Minister vom Minister lässt sich eindeutig ablesen, dass Generalinspek- Generalinspekteur auch nicht mitgeteilt wurde, dass die teur und Staatssekretär offenkundig ein sehr eigenes NATO den Feldjägerbericht bereits angefordert hatte. Interesse daran hatten, die eigene Einschätzung nicht Vielmehr hat die Beweisaufnahme ergeben, dass der GI korrigieren zu müssen und den neuen Minister über den gegenüber dem Minister offenbar den Eindruck erwecken Vorfall in Kunduz lediglich mit Teilen der gesamten Lage wollte, es sei seine eigene Idee gewesen, diesen tatsäch- bekannt zu machen und nicht ein umfängliches Lagebild lich von NATO angeforderten Bericht aus eigener Initia- schildern zu wollen. tive der NATO für ihre Untersuchungen zur Verfügung zu Diese Haltung wird durch das weitere Vorgehen von stellen (siehe oben: C.II.1.d)dd)jjj), S. 110). Eine solche Staatssekretär und Generalinspekteur in der Folgezeit Vorgehensweise ist kritikwürdig. bestätigt. So wurde dem neuen Minister kein einziger Die aufgezeigten Punkte belegen, wie teils eigenmächtig Bericht und kein Dokument im Zusammenhang mit dem und selektiv schon Minister Dr. Jung vom Generalinspek- Luftschlag vorgelegt, die vor seiner Amtszeit im Ministe- teur unterrichtet wurde und dass dabei der Analyse des rium eingegangen waren, wodurch ihm erhebliche und Generalinspekteurs zuwiderlaufende Informationen in sehr relevante Informationen in einer in der deutschen wie mehr als einem bedeutsamen Vorgang nicht wie geboten internationalen Öffentlichkeit und vor allem auch in der unverzüglich, sondern teils stark verzögert oder erst dann NATO und in ISAF sehr relevanten Frage zur Einschät- weitergeleitet wurden, wenn es unausweichlich wurde. zung der Bundeswehr und der deutschen Alliierten nicht zur Verfügung gestellt wurden. Zum anderen bleibt es hoch erstaunlich, dass weder Staatssekretär Dr. Wichert noch General Schneiderhan das Thema Kunduz überhaupt
Drucksache 17/7400 – 184 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode noch einmal von sich aus gegenüber dem Minister an- zivilen Strang des PRT Kunduz als parteitaktisches Ab- gesprochen haben. lenkungsmanöver. Die Beweisaufnahme legt den Schluss nahe, dass Gene- Dr. Steinmeier übte indirekt Kritik, er hätte sich ge- ralinspekteur und Staatssekretär das Thema Kunduz mit wünscht, dass der zivile Leiter (aus seinem Ressort) der Presserklärung des Generalinspekteurs vom schnell und umfassend informiert worden wäre und dass 29. Oktober 2009 zum Ende bringen wollten und gemein- eine dichtere Kommunikation zwischen dem (vom BMVg sam erreichen wollten, dass sich der neue Minister aus gestellten) militärischen und dem (vom AA gestellten) Nachforschungen zum Thema weitestgehend heraus hält. zivilen Teil des PRT bestanden hätte, weil von diesen die 1299 Diese Annahme stärkte der Zeuge Dr. Wichert mit seiner jeweilig zuständigen Ministerien informiert würden. Aussage, in der er sich verwundert darüber zeigte, dass Diese Kritik ist umso mehr als politisches Ablenkungs- Minister zu Guttenberg überhaupt eine Presserklärung manöver zu bewerten, weil der zivile Leiter in seiner abgegeben hatte, nachdem doch bereits der Generalin- 1298 Aussage vor dem Ausschuss die vom Zeugen Steinmeier spekteur unterrichtet hatte. behaupteten Kommunikationsmängel selbst nicht bestä- Es ist eine kritikwürdige Auffassung der Informations- tigte. Er gab vielmehr an, dass der Kontakt zum militäri- pflichten, dass Staatssekretär und Generalinspekteur es schen Leiter des PRT regelmäßig war, er an den Lage- für nicht erforderlich hielten, in einer national wie inter- besprechungen beteiligt und darüber hinaus jederzeit die national so bedeutsamen Angelegenheit die Beratung des Gelegenheit gehabt habe, sich mit der militärischen Spitze neuen Ministers – wie auch der Bundeskanzlerin und des des PRT zu besprechen (siehe oben: C.II.2.c)aa), S. 117). Bundesaußenministers – im politisch erforderlichen Maße Umso kritikwürdiger wirkt, wenn der damalige Außenmi- durchzuführen. nister selbst in Kenntnis der Möglichkeit ziviler Opfer zu keinem Zeitpunkt auch nur einen Versuch unternahm, 3. Unterrichtung des Auswärtigen Amtes sich durch Mitarbeiter oder andere Informationskanäle seines Hauses genauere Informationen über die Vorgänge Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass auch dem Aus- in Kunduz zu beschaffen. Und umso stärker wirkt der wärtigen Amt bereits im Laufe des 4. September 2009 Kontrast zum verantwortungsvollen und umsichtigen konkrete Hinweise auf zivile Opfer vorlagen. Verhalten der Bundeskanzlerin, die sich trotz der Proble- Der seinerzeitige Außenminister und Vizekanzler me bei der Informationsbeschaffung rasch um eine erste Dr. Steinmeier hat als Zeuge vor dem Ausschuss ausge- Übersicht bemühte und dadurch bereits am sagt, dass auch ihn persönlich Informationen erreicht 8. September 2011 eine überzeugende Regierungserklä- haben, wonach die NATO von zivilen Opfern ausgegan- rung abgeben konnte. gen sei. Darüber hinaus hatte das Auswärtige Amt mit dem zivilen 4. Unterrichtung durch das Bundeskanzler- Leiter des PRT Kunduz, D., einen unmittelbaren Kon- amt taktmann vor Ort. Der zivile Leiter des PRT Kunduz hat Gegenüber dem Verhalten des Bundeskanzleramtes und nach eigenen Aussagen noch am Morgen des der Bundeskanzlerin ist im Zusammenhang mit dem Luft- 4. September 2009 über konkrete Hinweise auf zivile schlag in Kunduz keinerlei Kritik vorzubringen, im Ge- Opfer informiert. genteil: das Kanzleramt hat sich vom ersten Tag an – im Fragwürdig bleibt in diesem Zusammenhang, dass von Unterschied zum damals noch von der heutigen Oppositi- Seiten des Auswärtigen Amtes als dem für den Einsatz in onspartei SPD geführten Auswärtigen Amt – aktiv und Afghanistan federführenden Ministerium keinerlei Nach- energisch darum bemüht, ein möglichst vollständiges und frage auf die Hinweise zu zivilen Opfern erfolgte, obwohl belastbares Lagebild zu erhalten. dem Auswärtigen Amt dahingehende Informationen vor- Die Versuche der Ausschussminderheit, dem Kanzleramt lagen. Der damalige Außenminister und SPD- bzw. der Bundeskanzlerin ein Fehlverhalten zu unterstel- Kanzlerkandidat war im Ergebnis nur unzureichend um len, gingen konsequenter Weise ins Leere. Aufklärung des Vorfalls bemüht und hat erkennbar ver- sucht, sich von den Ereignissen fernzuhalten, um politisch Die Beweisaufnahme ergab, dass das Kanzleramt nicht möglichst nicht davon betroffen zu werden. Der damalige über eigene, gar weitergehende Erkenntnisse verfügte. Außenminister hat sich im Ergebnis um seine Verantwor- Vor allem wurde nachgewiesen, dass in keiner Form auch tung als politisch federführender Minister gedrückt und nur der Versuch einer Vertuschung oder Einflussnahme die Aufräumarbeiten für den Luftschlag der Bundeskanz- mit Bezug auf die Untersuchungen unternommen wurde. lerin und dem Bundesverteidigungsminister und somit Im Gegenteil wurde erwiesen, dass das Kanzleramt von dem Koalitionspartner politisch vor die Tür kehren wol- Beginn an eine zügige und vollumfängliche Aufklärung len. des Vorfalls anstrebte und dies, einschließlich der Bun- In diesem Kontext erscheint auch die geäußerte Kritik an deskanzlerin, persönlich, aktiv und hartnäckig betrieb. der Kommunikation zwischen dem militärischen und dem 1298) Wichert, Protokoll-Nr. 14, Teil I, S. 74. 1299) vgl. Steinmeier, Protokoll-Nr. 49, Teil I, S. 7, 16 und 21.