Erster Teil
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 185 – Drucksache 17/7400 Auch die Informationswege innerhalb des Kanzleramtes auch eine Vielzahl von im Nachhinein als objektiv falsch funktionierten einwandfrei und geben keinerlei Anlass zur erwiesener Angaben. So geht die „Erstinfo“ unter ande- Kritik. rem davon aus, dass es sich bei dem Luftschlag um eine Aktion der US-Streitkräfte gehandelt hätte. Eine Beteili- gung deutscher Soldaten wird gar nicht erwähnt. a) Nicht belastbare, „unverbindliche Erstmel- dung“ des BND Es ist völlig klar, dass diese in der Erstinformation völlig falsch dargestellte Konstellation, ein Luftschlag ohne Der Untersuchungsausschuss hat auf Betreiben der Aus- deutsche Beteiligung, die Brisanz für die Bundeswehr und schussminderheit die „unverbindliche Erstmeldung“ des für Deutschland ganz weitreichend aus dem Vorgang Bundesnachrichtendienstes (BND) vom heraus genommen hätte. Die Fragen richten sich zu Recht 4. September 2009 an das Kanzleramt eingehend geprüft. an den Partner in der ISAF, dessen Kontingent unmittel- Der Versuch, hier ein Fehlverhalten zu unterstellen, ist an bar verantwortlich für die Handlungen ist, die hinterfragt den ermittelten Fakten gescheitert. werden. Es wäre zweifelsfrei ein sehr großer internationa- Die parteitaktisch motivierte Unterstellung, das Kanzler- ler Vertrauensschaden entstanden, wenn das Bundeskanz- amt sei frühzeitig über zivile Opfer informiert gewesen leramt eine solch krasse Fehlinformation über eine nicht und hätte diese Information nicht veröffentlicht, wurde durchgeführte Aktion von Verbündeten kommuniziert durch die Beweisaufnahme entkräftet und widerlegt. Die hätte. Nochmals potenziell größer wäre der außen- und Beweisaufnahme ergab, dass es sich hier um eine inhalt- bündnispolitische Schaden gewesen, wenn – wie es die lich nicht belastbare „unverbindliche Erstinfo“ handelte, Fakten dann ergaben – eine solche Fehlinformation aus- in der zudem spekulative Elemente enthalten waren, die gerechnet mit Bezug auf die eigene Federführung beim zum damaligen Zeitpunkt keiner seriösen Überprüfung Luftschlag hätte korrigiert werden müssen. unterzogen waren. Eine Weitergabe lediglich spekulativer Allein dieser Umstand reicht aus, um die Handlungsweise Meldungen durch das deutsche Bundeskanzleramt wäre des Bundeskanzleramtes als nicht nur korrekt, sondern als vor dem Hintergrund der Schwere des Vorgangs nicht politisch zwingend geboten zu bewerten. Vor dem Hin- vertretbar gewesen. tergrund solcher Risiken, wie von der Minderheit ver- So wurde die Nachricht nicht vom BND vor Ort in Afg- sucht, dem Kanzleramt implizit die Notwendigkeit einer hanistan verfasst, sondern in Berlin von einem Mitarbeiter Veröffentlichung dieser Falschmeldung zu diesem Fall der Gruppe 62 im Bundeskanzleramt, der in dieser E-Mail unterschieben zu wollen, zeugte entweder von außen- und den Inhalt eines Telefonates mit einem BND-Mitarbeiter verteidigungspolitisch unverantwortlichem Handeln oder festhielt (siehe oben: C.II.3.a)ff), S. 121). Zudem doku- belegt, wie im vorliegenden Fall, den verzweifelten Ver- mentiert auch der Inhalt der E-Mail, dass es sich hierbei such, nach völliger Aufklärung der Sachverhalte zuguns- nicht um validierte Informationen handelt. ten von Bundeswehr und Bundesregierung doch noch etwas konstruieren zu wollen. Letzteres wurde versucht Der Zeuge Vorbeck, der als Leiter der Gruppe 62 unter und ist allerdings durch die Beweisaufnahme zum Nach- anderem mit der Steuerung und Kontrolle der Informati- teil der Urheber enttarnt worden. onsbeschaffung durch den BND befasst ist und einer der Adressaten dieser E-Mail war, hat in seiner Vernehmung Im Vergleich dazu waren die dem Auswärtigen Amt und überzeugend dargelegt, dass er dieser E-Mail aus seiner dem damaligen Außenminister Dr. Steinmeier durch den Erfahrung heraus keine besondere Bedeutung beigemes- zivilen Leiter des PRT Kunduz zugegangenen Informa- sen hat. Die Beweisaufnahme hat zudem ergeben, dass tionen wesentlich konkreter und belastbarer. diese Einschätzung des Zeugen Vorbeck gerechtfertigt Dass die vom Kanzleramt gegenüber dieser „unverbindli- war. chen Erstinfo“ geübte Skepsis völlig berechtigt war, hat Wie er vor dem Ausschuss ausführte, müsse man allge- sich bereits in den Stunden und Tagen danach deutlich mein gegenüber nachrichtendienstlichen Erstinformatio- bestätigt. Folgerichtig wurde die Unterstellung, das Kanz- nen vorsichtig reagieren. „Wer weiß, wie nachrichten- leramt habe irgendetwas vertuschen wollen, durch die dienstliche Informationen zustande kommen, wird das Beweiserhebung vollständig entkräftet. Im Gegenteil hat 1300 relativ schnell verstehen“ . Im Vorliegenden handelte sich herausgestellt, dass das Kanzleramt nicht nur voll es sich aber nicht einmal um eine Erstinformation, son- umfänglich korrekt und angemessen, sondern äußerst dern gar lediglich um eine „unverbindliche Erstinfo“, so professionell und umsichtig verhalten hat. dass die Belastbarkeit der Information nochmals relati- viert wurde. Das Wort „unverbindlich“ weist hier bewusst b) Keine eigenen Erkenntnisse des Bunde- darauf hin, dass die Information äußerst unsicher ist und kanzleramtes durch den Bundesnachrich- es sich bei den geschilderten Inhalten um Spekulationen tendienst und noch nicht um überprüfte Fakten handelt. Die Untersuchung hat in diesem Zusammenhang auch Die „unverbindliche Erstinfo“ enthält nicht nur reine ergeben, dass das Bundeskanzleramt auch in der Folgezeit Spekulationen hinsichtlich möglicher Opfer, sie enthält keine „eigenen“ Erkenntnisse vom BND zum Luftschlag erhielt. 1300) Vorbeck, Protokoll-Nr. 47, Teil I, S. 4.
Drucksache 17/7400 – 186 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Es ist dagegen erwiesen, dass der BND weder in den des Bundeskanzleramtes ergibt. Die beigezogenen Akten Vorfall selbst involviert, noch dass eine Beteiligung des beinhalten eine E-Mail, in der ausgeführt wird, dass das BND an Maßnahmen nach dem Luftschlag unterstellt Kanzleramt „aufgrund Wichert-Weisung“ an bestimmte 1301 werden kann. Insbesondere hat der BND keinerlei eigene Informationen nicht rankommt und an einer anderen Aufklärungsmaßnahmen durchgeführt. Der BND- Stelle, dass die Anforderung des Berichtes nach „Inter- Präsident Uhrlau hat in seiner Aussage vor dem Aus- vention Büro Staatssekretär Dr. Wichert“ nicht erfüllt 1302 schuss erklärt, dass es weder vor, während noch nach dem wurde . An anderer Stelle heißt es, dass erst nach per- Luftschlag eine Beteiligung des BND gab (siehe oben: sönlicher und nachdrücklicher Intervention beim Staats- C.II.3.a)bb), S. 120). sekretär die Unterlagen an das Kanzleramt übermittelt wurden (siehe oben: C.II.3.b)bb)bbb), S. 127). Zudem hat der Zeuge M. F. bestätigt, dass es keinen Auf- trag zur Aufklärung des Luftschlages gab. Dazu steht Die zögerliche Unterrichtung durch den Staatssekretär nicht die Aussage des Zeugen A. R. in Widerspruch, da es wird auch dadurch bestätigt, dass auch andere Ressorts sich bei dem vom Zeugen A. R. angeführten Weisung, die Informationspraxis des Staatssekretärs kritisierten. nach Möglichkeit Informationen im Zusammenhang mit So bestätigte der seinerzeitige Bundesaußenminister und dem Luftschlag zu sammeln (siehe oben: C.II.3.a)bb), Vizekanzler Dr. Steinmeier als Zeuge vor dem Ausschuss, S. 120), lediglich um die allgemeine Aufgabenstellung dass auch dem für Auslandseinsätze federführenden Res- des BND handelt, als Auslandsnachrichtendienst Erkenn- sort, nämlich dem Auswärtigen Amt, der IAT-Bericht tnisse zu sammeln und auszuwerten, die von außen- und vom BMVg erst mit erheblicher Verzögerung am sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik 11. September 2009 übersandt wurde und dass dies im Deutschland sind. Wäre der BND in ausgerechnet diesem Außenministerium entsprechende Verärgerung auslöste Fall seiner zentralen Aufgabe nicht nachgekommen, hätte (siehe oben: C.II.2.c)bb)aaa), S. 118). gerade dieses Anlass zu Nachfragen geben müssen. Dass der BND hier im Rahmen seiner Aufgabenstellung ermit- Aus den Akten ergibt sich, dass auch das in Afghanistan telte, war geboten und entspricht korrektem Vorgehen. involvierte Bundesministerium für wirtschaftliche Zu- sammenarbeit und Entwicklung zunächst vergeblich ver- Bei dieser Informationssammlung handelte es sich um das 1303 sucht hatte, an Informationen vom BMVg zu gelangen. Sammeln bereits vorliegender Informationen. Eigene Ermittlungen von Seiten des BND wurden nicht getätigt. Vor diesem Hintergrund wurde im Ausschuss sehr ver- Somit konnten dem Bundeskanzleramt keine „eigenen“ wundert zur Kenntnis genommen, dass der seinerzeitige Erkenntnisse des BND vorliegen, die es als solche gar Staatssekretär bei der Konfrontation mit diesen Vorwür- nicht gab. Dem Bundeskanzleramt lagen keinerlei Infor- fen darauf bestand, dass er die Unterrichtung ordnungs- mationen vor, die nicht auch dem BMVg oder dem Aus- gemäß durchgeführt habe. Dies wird durch seine Begrün- wärtigen Amt vorlagen; vielmehr hat das Bundeskanzler- dung für die verzögerte Unterrichtung deutlich, in der er amt seine Informationen aus dem Bundesministerium der anführte, das Kanzleramt hätte einen Bericht gefordert Verteidigung erhalten. und auch bekommen, um dann hinzuzufügen: „aber da heften wir doch nicht den Bericht von Meyer, Müller und 1304 Schulze für die Bundeskanzlerin hintendran“ . Dieser c) Zurückhalten von Nachrichtenübermittlung sehr eigene Vortrag dokumentiert das Verständnis des an BK, AA und BMZ durch Staatssekretär Staatssekretärs über seine Unterrichtungspflichten gege- BMVg nüber der Bundeskanzlerin, spiegelt sein Verständnis von Die zögerliche Unterrichtung des Bundeskanzleramtes Amtsführung in diesem Zusammenhang wider, das spä- durch das BMVg hat in den ersten Tagen nach dem Luft- terhin auch einen wesentlichen Beitrag zur Entscheidung schlag Anlass zur Kritik gegeben. des neuen Ministers zu Guttenberg leistete, sich von dem langjährigen und verdienten Staatssekretär zu trennen. Diese Kritik richtet sich dabei nicht an das BMVg insge- samt, sondern auf die geübte Praxis durch den dafür zu- Die Beweisaufnahme ergab, dass Bundeskanzlerin ständigen Staatssekretär. Dr. Merkel trotz dieser verzögerten Unterrichtung in ihrer Regierungserklärung vom 8. September 2009 umfassend Die Beweisaufnahme im Ausschuss ergab, dass der und umsichtig zum Luftschlag Stellung nahm und damit Staatssekretär wichtige Informationen und Berichte im neben der Unterrichtung der Öffentlichkeit durch die von Zusammenhang mit dem Luftschlag trotz Aufforderung ihr gewählten offenen Formulierungen trotz der noch zunächst nicht und dann auch erst nach mehrfacher Inter- unübersichtlichen Informationslage weiteren Schaden für vention und zudem mit erheblicher Verzögerung an das die Bundeswehr und für die deutsche Position bei interna- Bundeskanzleramt weitergegeben hat. tionalen Partnern verhindern konnte. So wurde insbesondere der bereits am 6. September 2009 dem BMVg vorliegende IAT-Bericht, trotz mehrfacher Anforderung, erst am 10. September 2009 durch den 1301) vgl. E-Mail von Heusgen vom 7. September 2009 (Fn. 936, Staatssekretär an das Kanzleramt übersandt. Davor hatte Dokument 131). 1302) vgl. Vermerk für die Bundeskanzlerin vom 10. September 2009 sich das Bundeskanzleramt vergeblich um die Übermitt- (Fn. 920, Dokument 127). lung des Berichtes bemüht, wie sich aus der Aktenlage 1303) vgl. E-Mail BMZ vom 7. September 2009 (Dokument 177). 1304) Wichert, Protokoll-Nr. 31, Teil I, S. 59.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187 – Drucksache 17/7400 Auch wird erkennbar, wie stark sich das Kanzleramt trotz Im Unterschied zu dieser Festlegung der deutschen Posi- der mangelhaften Unterrichtung mit Erfolg darum bemüht tion durch den GI hat der Leiter des Planungsstabes des hatte, ein möglichst klares Gesamtlagebild zu erhalten. BMVg, wie er vor dem Ausschuss ausführte, bei der Erör- Die Sorgfalt und Umsicht dieser Regierungserklärung terung der Formulierungen gegen die Sprachregelung sind angesichts der geschilderten Umstände und vor dem „militärisch angemessen“ und statt dessen für „militärisch Hintergrund der Schwere des Vorfalls umso höher zu vertretbar“ plädiert. Dies habe der zuständige Staatssekre- bewerten, als sie bis heute keiner sachlichen Korrektur tär Dr. Wichert mit dem Hinweis verworfen, die Sprach- bedarf und zudem seinerzeit wesentliche Anstöße zur regelung „militärisch angemessen“ sei so mit dem Gene- 1307 weiteren Klärung gab. ralinspekteur abgestimmt. Neben dem Bemühen des Bundeskanzleramtes, auch Aus diesem Ablauf wird deutlich, dass die Bewertung des außerhalb des BMVg an Informationen zu gelangen, Luftschlages als „militärisch angemessen“ durch Staats- wurde dem Bundeskanzleramt am 7. September 2009 eine sekretär und GI bereits vorab gemeinschaftlich und ohne vom Einsatzführungsstab erarbeitete Stellungnahme Abstimmung mit anderen Beteiligten festgelegt worden übermittelt, in der die bis dahin bekannten Fakten kurz war, wodurch eine sachgerechte, differenzierte Bewertung zusammen gefasst wurden. Hintergründe oder auch ge- in der Führung des BMVg erschwert und später auch naue Herkunft der Fakten werden in dieser Stellungnah- öffentliche Konflikte ausgelöst wurden. me, etwa durch Quellenangabe, nicht weiter ausgeführt. Wie der zuständige Ministerialdirektor Heusgen als Zeuge 2. Bewertung durch Verteidigungsminister zu vor dem Ausschuss betonte, wäre es „sicherlich sehr gut Guttenberg gewesen“, wenn der für die Stellungnahme maßgebliche Die Bewertung des Vorfalls durch Minister zu Guttenberg IAT-Bericht dem Kanzleramt „angesichts der Dimension und dessen Korrektur seiner ersten Bewertung des Vor- des Zwischenfalls“ und zugunsten einer „möglichst brei- falls wurde im Ausschuss ebenfalls thematisiert. Der ten Informationsbasis“, schon früher vorgelegt worden 1305 dabei von der Minderheit unternommene, letztlich erfolg- wäre. lose Versuch, den neu ins Amt gekommenen Minister Dieser Aussage ist nachdrücklich zuzustimmen. Zwar wegen dessen später offen als fehlerhaft eingestandenen, wurden dem Kanzleramt wichtige Eckdaten übermittelt, durch unzureichende Beratung und Information verur- dennoch muss die anhaltende Weigerung, die zugrunde sachte Fehleinschätzung und der vom Minister später liegenden Berichte dem Bundeskanzleramt zu übermit- sachgemäß begründeter Neubewertung anzugreifen, be- teln, als Fehler im Ablauf kritisiert und festgehalten wer- schäftigte Ausschuss, Parlament und Öffentlichkeit. den. Die überzogene und polemische Kritik am Minister, nach dessen Korrektur, auf Grundlage neuer Informationen III. Bewertung der Feststellungen zu der Nr. 3 seine erste Bewertung des Luftschlages als „angemessen“ des Untersuchungsauftrages in die Beurteilung „nicht angemessen“ zu ändern, ging völlig daneben. Im Gegensatz zur Opposition erhielt der Minister in Parlament wie in der Bevölkerung für seine 1. Einseitige Bewertung des damaligen Ge- Offenheit große Anerkennung. nerals Schneiderhan Es ist im Übrigen eine fragwürdige intellektuelle Haltung, Der für die Erst- und Folgebewertung zentrale Bericht des einen Minister dafür zu kritisieren, dass er nach Vorliegen Befehlshabers der ISAF, General McChrystal, ging am aller, auch vorher vorenthaltener, Informationen eine erste Abend des 28. Oktober 2009 im BMVg als COM ISAF- Einschätzung ändert und den Luftschlag als „nicht ange- Bericht ein. messen“ bezeichnet – so wie ihn die Kritiker des Minis- Am Mittag des folgenden 29. Oktober 2009 gab General ters, allerdings ohne ausreichende Informationen, gleich Schneiderhan eine Stellungnahme zu diesem COM ISAF- zu Beginn kritisiert hatten. Bericht ab. In seiner Presseerklärung erläuterte der Gene- Es war vielmehr die Pflicht und ist Zeichen der politi- ralinspekteur seine Einschätzung des COM ISAF-Be- schen Souveränität des Ministers, neue Fakten zu prüfen, richtes und bewertete das Vorgehen von Oberst Klein aufzunehmen und die Bewertung entsprechend zu verän- beim Luftschlag als „militärisch angemessen“. Aus der 1306 dern. Presseerklärung geht nicht hervor, dass in dem COM ISAF-Bericht auch Kritikpunkte am Verhalten von Vor dem Ausschuss konnte der Minister sowohl das Zu- Oberst Klein aufgeführt werden. Der damalige GI hat standekommen seiner ersten Bewertung als auch die dennoch den COM ISAF-Bericht als positiv für die Bun- Gründe für die Neubewertung überzeugend und glaubhaft deswehr dargestellt. darlegen. Auch deshalb ist der Versuch, diese sehr offene und gut nachvollziehbare Haltung des Ministers als Schwäche und Taktik zu diffamieren, sowohl im Aus- schuss als auch im Bundestag wie vor allem in der Öffent- 1305) Heusgen, Protokoll-Nr. 45, Teil I, S. 15. 1306) vgl. Pressestatement Generalinspekteur zum COM ISAF- Untersuchungsbericht (Fn. 119, Dokument 51), Bl. 315 ff. 1307) vgl. Schlie, Protokoll-Nr. 27, Teil I, S. 20 f.
Drucksache 17/7400 – 188 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode lichkeit nachhaltig gescheitert und zu Lasten der partei- fahrensfehler zu dem Luftschlag „hätte kommen müssen“ taktisch und polemisch agierenden Opposition verbucht (siehe oben: D.III.4, S. 149). worden. Im Ausschuss hat der Minister ausgeführt, dass es sich bei diesem Zusatz um seine eigene Formulierung handelte, a) Erste Bewertung des Ministers vom die er hinzugefügt hatte, um dadurch seine politische 6. November 2009 auf Grundlage der Bera- Unterstützung für den in einer kritischen Situation um- tung durch den Generalinspekteur sichtig handelnden Oberst Klein zum Ausdruck bringen wollte. Er habe die ihm gegebene Bewertung des Einsatz- Die erste Bewertung zum Luftschlag nahm der Minister führungsstabes so verstanden, dass bei der Anordnung des am 6. November 2009 vor – auf Grundlage der vorherigen Luftschlages zwar Verfahrensfehler unterliefen, diese Fachberatung vor allem durch den GI, auf die jeder neu aber nicht zwingend ursächlich gewesen wären (siehe ins Amt berufene Minister in den ersten Wochen zwang- oben: D.III.4, S. 149). släufig angewiesen ist. Die Beweisaufnahme ergab zudem, dass der Minister den Diese Beratung hatte ausschließlich den COM ISAF- GI über seine Stellungnahme einschließlich der von ihm Bericht zur Grundlage. Hinweise auf die weiteren Berich- hinzugefügten Formulierung informiert hatte und der GI te, Untersuchungen und Meldungen waren dem Minister keine Einwände erhoben hatte. nicht mitgeteilt worden, darunter auch nicht auf die be- reits seit längerem im BMVg vorhandenen Hinweise auf Zwar konnte sich der Zeuge Schneiderhan vor dem Aus- militärische Alternativen für Oberst Klein oder auf abwei- schuss an diesen Sachverhalt nicht mehr erinnern (siehe chende Einschätzungen und Beurteilungen zur Frage der oben: D.III.4, S. 149). Vor dem Ausschuss hat jedoch der Angemessenheit (siehe oben: D.III.4, S. 149). Zeuge Braunstein die Angaben des Ministers bestätigt und dabei ausgeführt, dass der Minister ihn am Morgen In dem Zusammenhang sagte der Leiter des Planungssta- des 6. November 2009 über das Gespräch mit dem GI bes im BMVg vor dem Ausschuss aus, dass sich der Mi- 1309 informiert hatte. Es ist somit folgerichtig, wenn der nister, zumal in einem solch schwerwiegenden Fall, auf Minister davon ausging, dass auch die zusätzliche Formu- den GI als dem obersten militärischen Ratgeber verlassen lierung vom GI geteilt und damit fachlich abgesichert muss (siehe oben: D.III.4, S. 149). Folglich musste die war. vom Generalinspekteur vorgenommene Bewertung „an- gemessen“ gerade für einen neu im Amt befindlichen Das Zustandekommen der Formulierung ist insgesamt Minister den Ausschlag geben. unerheblich für die erste Bewertung des Ministers, die allein der lückenhaft erfolgten Beratung geschuldet ist. Der Zeuge Schneiderhan gab vor dem Ausschuss eben- falls an, zu den wesentlichen Aufgaben des Generalin- spekteurs im Bundesministerium der Verteidigung gehö- bb) Beratung durch Generalinspekteur und re, dass er als GI mit seinem Stab dafür zuständig war, Staatssekretär 1308 den Minister urteilsfähig zu machen. Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass die erste Bewer- Nachdem die Beratung durch den GI in der Bewertung zu tung des Luftschlages des Ministers maßgeblich auf die einseitig und im Vortrag der Lage vor Ort wie auch mit Beratung durch Generalinspekteur und Staatssekretär Blick auf Analysen und Berichte zu lückenhaft war, sah zurückging. sich der Minister nach der ersten, auf solchermaßen unzu- Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Beratung durch reichende Informationen gestützten, Bewertung des Vor- den GI in wesentlichen Punkten lückenhaft bzw. unvoll- gehens durch Oberst Klein als „angemessen“, und vor ständig war. Es wurden weder problematische Elemente allem nach intensiver Prüfung der ihm bis dahin nicht, und Berichte erwähnt, noch wurde dargelegt, dass die nun erstmals verfügbar gemachter Informationen dazu Bewertung des Luftschlages kritischer hätte erfolgen veranlasst, am 3. Dezember 2009 seine erste Bewertung sollen. vom 6. November 2009 in aller Öffentlichkeit vor dem Deutschen Bundestag zu korrigieren. Dem Minister wurde durch die allzu selektive Auswahl der Informationen und Argumente ein Lagebild vermit- telt, dass sich militärische Führung in Person des General- aa) Hintergrund der zusätzlichen Formulierung inspekteurs und politische Spitze in Person des Ressort- des Ministers, es hätte zum Luftschlag chefs völlig einig und vor allem in der Bewertung des „kommen müssen“ Vorfalls urteilssicher waren. Bei der Beratung des Minis- Der Minister hatte am 6. November 2009 erklärt, dass er ters wurden von den beiden die Kritikpunkte am Verhal- sich der Bewertung des Luftschlages durch den General- ten von Oberst Klein aus dem COM ISAF-Bericht deut- inspekteur als „militärisch angemessen“ anschließe und lich relativiert. Dies ergibt sich unter anderem deutlich hatte, auf Grundlage ihm damals nur lückenhaft vorlie- aus der achtseitigen BMVg-Auswertung, in dem die Kri- gender Informationen, analysiert, dass es auch ohne Ver- 1308) vgl. Schneiderhan, Protokoll-Nr. 14, Teil I, S. 27. 1309) vgl. Braunstein, Protokoll-Nr. 22, Teil I, S. 31.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 189 – Drucksache 17/7400 1310 tikpunkte des COM ISAF-Berichts von den Verfassern Durch dieses Vorgehen wurde dem neuen Minister ein des BMVg-Auswertungsberichts relativiert bis beschönigt faktisch unkorrektes Bild der in Berichten bereits kriti- werden. scher beschriebenen Lage vermittelt. Nach Prüfung dieser Unterlagen und nach den Zeugen- Dass der COM ISAF-Bericht bereits damals – anders als vernehmungen ergibt sich das Bild, dass dem neuen Mi- vom Generalinspekteur gegenüber dem Minister darges- nister kein voll umfängliches Lagebild vermittelt wurde, tellt – deutlich kritischer bewertet wurde, belegen die um kritische Nachfragen zur vorherigen öffentlichen Angaben des, zumal deutschen, NATO-Befehlshabers des Bewertung des Luftschlages durch den Generalinspekteur JFC Brunssum (siehe oben: D.II.3.c), S. 142). Dass es als „militärisch angemessen“ nicht in Frage stellen zu Generalinspekteur und Staatssekretär unterließen, den lassen. Die Informationen waren mit Blick auf diese be- Minister auf die bereits vorhandene andere Bewertungen reits vorgenommene Bewertung gefiltert und wurden dem hinzuweisen, muss als Versäumnis im Ablauf des Verfah- Minister gefiltert vorgetragen. rens und im Verhalten festgehalten werden. Wenngleich eine sorgfältige Prüfung der seinerzeit zur Verfügung stehenden Fakten durch den Generalinspekteur bbb) Informationsweitergabe auf dem Flug nach bei der Bewertung „militärisch angemessen“ nicht in Nörvenich Abrede gestellt werden kann, so ist die erkennbare Ver- Zwar führte der damalige Generalinspekteur später als kürzung der fachlichen Beratung des neuen Ministers zur Zeuge vor dem Ausschuss aus, er habe den Minister vor Absicherung einer vorab öffentlich vorgenommenen Fest- legung des GI bei einem solchen Einschnitt für Auslands- einem gemeinsamen Flug nach Nörvenich am einsätze der Bundeswehr wie dem Luftschlag von Kunduz 29. Oktober 2009 auf eine mögliche kritischere Bewer- tung hinweisen wollen (siehe oben: D.II.4, S. 144). Diese nicht mehr vertretbar. Erklärung konnte jedoch nicht überzeugen. Zwar gibt es hinsichtlich dieser Ausführungen divergie- aaa) Einweisung des Ministers zum Amtsantritt rende Erinnerungen. Doch selbst wenn man den Ausfüh- am 29. Oktober 2009 rungen des Zeugen Schneiderhan folgen würde, ergeben Wie der vormalige Generalinspekteur als Zeuge vor dem sich keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass es Ausschuss selbst angab, erfolgte am Morgen des sich bei diesem Versuch um den Hinweis auf andere Be- 29. Oktober 2009 eine zweistündige Ersteinweisung des wertungen des Luftschlages gehandelt habe. Ministers in die Gesamtlage des Ressorts, in der der Zweifelsfrei erwiesen ist, dass der Minister gegenüber schwerwiegende Vorfall in Kunduz trotz seiner überra- dem Generalinspekteur geäußert hatte, dass es bezüglich genden Bedeutung für die Bundeswehr und der interna- des Berichts und ziviler Opfer Medienanfragen gebe, was tionalen Diskussion um das deutsche Verhalten mit kei- auch nicht bestritten wurde (siehe oben: D.II.4, S. 144). nem Wort erwähnt wurde. Die Antwort des GI gegenüber dem Minister war, dass die Im Anschluss an diese Ersteinweisung wurde dem Minis- Frage der zivilen Opfern nicht so einfach sei, wie am ter in einer nur wenige Minuten andauernden Bespre- Vormittag des 29. Oktober 2009 durch die eigenen Äuße- chung eine im Anschluss zur Veröffentlichung vorgese- rungen des GI vielleicht der Eindruck entstanden sein 1311 hene Presseerklärung des GI vorgestellt. könnte. Wie aus übereinstimmenden Aussagen des anwesenden Der Zeuge Schneiderhan sagte hierzu aus, er habe ledig- Leiters des Planungsstabs des BMVg und des Ministers lich in allgemeiner Bedeutung gesagt, dass alles nicht so nachvollziehbar ist, wurde in dieser kurzen Erörterung des einfach sei, wie es am Vormittag geklungen habe. Dieser COM ISAF-Berichts gegenüber dem Minister dargestellt, Aussage kann aufgrund der Beweisaufnahme nicht ge- wie positiv dieser Bericht für die Bundeswehr sei und folgt werden, denn diese Aussage passt nicht zur Frage dass man sich auch im Hinblick auf mögliche Kritikpunk- des Ministers und spezifisch zu den zivilen Opfern. Der 1312 te keinerlei Sorgen zu machen brauche. Zeuge Schneiderhan gab zudem auch selbst an, dass ihn Minister zu Guttenberg auf Presseanfragen zu zivilen Der durchaus auch sehr kritische Anmerkungen beinhal- Opfern angesprochen hatte. tende COM ISAF-Bericht wurde durchweg zu positiv dargestellt, was sich im Ergebnis auch in der Pressemittei- Darüber hinaus bestätigte der Zeuge Braunstein vor dem lung des Generalinspekteurs widerspiegelt, in der eben- Ausschuss als weiterer Anwesender des Gesprächs vom 1313 falls keinerlei kritische Punkte aufgeführt werden. 29. Oktober 2009, dass sich der Generalinspekteur konk- 1314 ret auf zivile Opfer bezogen hatte. Diese Reaktion des GI musste der Minister seinerzeit so verstehen, dass ihm der GI vor dem Hintergrund seiner Kompetenz als ober- 1310) vgl. EinsFüSt, Auswertung ISAF Untersuchungsbericht zum ster militärischer Berater des Ministers von einer allzu Luftangriff am 4. September 2009 (Fn. 1115), Bl. 4 ff. präzisen Äußerung zu zivilen Opfern abriet. 1311) Schneiderhan, Protokoll-Nr. 14, Teil I, S. 14. 1312) vgl. zu Guttenberg, Protokoll-Nr. 18, Teil I, S. 5, 28 und Schlie, Protokoll-Nr. 27, Teil I, S. 22. 1313) vgl. Pressestatement Generalinspekteur zum COM ISAF- Untersuchungsbericht (Fn. 119, Dokument 51), Bl. 315 ff. 1314) vgl. Braunstein, Protokoll-Nr. 22, Teil I, S. 26.
Drucksache 17/7400 – 190 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Unstreitig ist, dass der Generalinspekteur diese generelle Auch bei dem Feldjägerbericht handelt es sich unbestrit- Äußerung nicht weiter detaillierte (siehe oben: D.II.4, ten um ein solch wichtiges Dokument, das dem Minister S. 144). Es kann grundsätzlich dahin stehen, ob die Ant- zwingend hätte vorgelegt werden müssen. Die Brisanz wort auf zivile Opfer bezogen oder allgemein gehalten dieses einzigen eigenen nationalen Berichts über den war. Nicht nachvollzogen werden kann, dass diese gene- Luftschlag leitet sich schon aus der bereits früh, nämlich relle Äußerung als umfangreiche Beratung des Ministers am 16. September 2009, vorgenommenen Bewertung herhalten soll. Es hätte zwingend einer weitergehenden durch den Einsatzführungsstab ab. In dieser Bewertung Erläuterung bedurft, die weder auf dem Flug nach Nörve- wird u. a. ausgeführt, „ohne begleitende fachliche Kom- nich noch später erfolgte. mentierung in eine (z. B. juristische) Untersuchung ein- gebracht werden“ für den Fall einer solchen juristische Zeuge Schneiderhan führte vor dem Ausschuss aus, seine Untersuchung „eine negative Implikation nicht auszu- Bewertung des Luftschlages vom September 2009 als 1317 schließen“ sei. „militärisch angemessen“ sei ein „Ritt auf der Rasierklin- ge“ gewesen (siehe oben: D.II.3.b), S. 142). Diese im Die spätere Darstellung, dieser und andere Berichte seien Nachgang offene Einschätzung der seinerzeit als GI vor- nicht vorgelegt worden, weil sie nicht relevant gewesen genommenen öffentlichen Bewertung des Luftschlages seien, kann schon daher nicht überzeugen. lässt auf bereits früh vorhandene Bedenken und Kritik- Die parteitaktisch aufgeworfene Frage, ob sich aus den punkte schließen. Warum Generalinspekteur und zustän- vorenthaltenen Berichten, insbesondere dem Feldjägerbe- diger Staatssekretär es unterließen, solche zwingend vor- richt, überhaupt neue Fakten ergaben, ist irreführend und zutragenden Punkte zu erläutern, bleibt vor dem Hinter- der untaugliche Versuch, die Bedeutung der Dokumente grund dieser offenen eigenen und wie auch anderer Ein- und die Notwendigkeit für deren Vorlage an den Minister schätzungen ebenso fraglich wie problematisch. Es wäre herunterzuspielen. Politisch läuft diese durchsichtige hier Obliegenheit des GI als oberstem militärischem Bera- Parteitaktik dem Aufklärungsauftrag des Untersuchungs- ter des Ministers gewesen, diese Lage gegenüber dem ausschusses zuwider. Minister klar darzustellen. Entscheidend ist hier, dass diese nicht vorgelegten Berich- te die Vorgänge um den 4. September 2009 in deutlich cc) Nicht vorgelegte Berichte und Unterlagen differenzierterer Form darstellen als der COM ISAF- Zusätzlich zur nicht voll umfänglichen Unterrichtung und Bericht und diese Berichte somit für ein vollständiges Beratung des Ministers wurden wichtige Teile der vorlie- Lagebild unverzichtbar sind. Für die verantwortungsvolle genden Berichte und Unterlagen dem neuen Minister Beurteilung eines Vorfalls kommt es ganz maßgeblich auf nicht vorgelegt. die differenzierte Darstellung der Faktenlage auch aus unterschiedlichen Blickwinkeln an. Hierin unterscheiden Der Zeuge Schneiderhan hat dazu ausgeführt, als Gene- sich die einzelnen Berichte wesentlich, weshalb erst die ralinspekteur dem Minister bis auf den COM ISAF- lückenlose Vorlage sämtlicher Berichte ein umfassendes Bericht und den Bericht des IKRK/ICRC keine weiteren Lagebild ermöglicht hätte. Umso zwingender war die Berichte vorgelegt zu haben. So wurde dem Minister umfassende Vorlage sämtlicher verfügbarer Informatio- weder der „Klein-Bericht“, noch der „N.-Bericht“, noch nen, zumal an einen neuen Minister, in dieser Situation der Brief der afghanischen Offiziellen, noch der IAT- die selbstverständliche Aufgabe des GI gewesen. Bericht, noch der sog. „Karzai-Bericht“ und auch nicht 1315 der deutsche Feldjägerbericht vorgelegt. Der Generalinspekteur ist nach den einschlägigen Be- stimmungen, wie auch der Zeuge Schneiderhan selbst Damit wurden dem Minister vom GI von insgesamt acht ausführte, dafür verantwortlich, den Minister urteilsfähig Berichten von zentraler Bedeutung lediglich zwei vorge- 1318 zu machen. Das darf jedoch, zumal bei einem solchen legt, und hier nur die beiden, die während seiner noch Fall wie dem Luftschlag von Kunduz mit seinen enormen jungen Amtszeit im BMVg eingegangen waren. Hier ist Auswirkungen, nicht bedeuten, den Minister, ob allzu kritisch festzuhalten, dass der Minister vom GI trotz der stark oder gar einseitig nur mit solchen Informationen zu politischen Brisanz dieses einzigartigen Falles nur unvoll- versorgen, die eine vorgefasste Bewertung des GI oder ständig informiert wurde. anderer Spitzen des BMVg weiterhin abstützen. Die Beweisaufnahme hat dabei zweifelsfrei ergeben, dass Die Urteilsfähigkeit des Ministers zu fördern, bedeutet es sich bei diesen o. g. Berichten um Dokumente von vielmehr, das vollständige Bild darzustellen, inklusive höchster Relevanz handelte. solcher Teile, die der Analyse und Bewertung der militä- So gab auch der Zeuge Schneiderhan selbst an, bei dem rischen Führung zuwiderlaufen. Sicherlich kann und muss Bericht von Oberst Klein handele es sich um ein wichti- daraufhin eine Beratung erfolgen – aber um einer einfa- ges Dokument, da es die „Erstmeldung des sozusagen cheren Handhabe dieser Beratung des Ministers wesentli- Verursachers war“. 1316 che Fakten und Dokumente nicht vorzulegen, ist ein Missverständnis der Amtsführung des GI. Diese Schluss- 1317) vgl. EinsFüStab, Kurzauswertung Vorläufiger Feldjägerbericht 1315) vgl. Schneiderhan, Protokoll-Nr. 31, Teil I, S. 26 f. für Gespräch mit GI (Fn. 695, Dokument 109). 1316) vgl. Schneiderhan, Protokoll-Nr. 14, Teil I, S. 27. 1318) vgl. Schneiderhan, Protokoll-Nr. 14, Teil I, S. 27.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 191 – Drucksache 17/7400 folgerung sollte für die Zukunft der Arbeit des GI gege- teurs und des zuständigen Staatssekretärs zu legen. Das nüber dem Bundesminister der Verteidigung berücksich- war dezidiert nicht Gegenstand des Untersuchungsaus- tigt werden, um eine Wiederholung solcher Entwicklun- schusses und trug nicht zur Aufklärung der Umstände des gen wie im Fall Kunduz zu vermeiden. Luftschlages bei. Für nahezu alle Beobachter war es er- kennbar das Hauptziel, einen in der Bevölkerung sehr Im Fall des Luftschlages von Kunduz bleibt festzustellen, populären Minister diskreditieren zu wollen – was im dass der Minister so beraten wurde, dass er aufgrund der Übrigen den exakt gegenteiligen Effekt hatte, zumal zum selektiven Zusammenstellung der Fakten und Dokumente Zeitpunkt des Luftschlages und während der Aufklä- und mangels nicht zur Verfügung gestellter anderer Kenn- rungsarbeit von ISAF und NATO sowie anderer Beteilig- tnisse zwingend der Bewertung des GI folgen musste. ter der zur Zielscheibe parteitaktischer Angriffe erkorene Minister noch gar nicht im Amt war und insofern schlicht b) Neubewertung am 3. Dezember 2009 keine Verantwortung für das Ereignis und dessen Aufar- beitung trug. Die Gründe für die Korrektur seiner Erstbewertung hat der Minister als Zeuge vor dem Ausschuss ausführlich 1319 dargelegt. aa) Bekanntwerden des Feldjägerberichts erst durch Presse Am 3. Dezember 2009 erklärte der Minister gegenüber dem Parlament, dass er aufgrund des Gesamtbildes der Die Beweisaufnahme ergab, dass der so genannte Feldjä- neuen Dokumentenlage den Luftschlag angesichts des gerbericht nicht die Ursache für die Neubewertung war, neuen Kenntnisstandes als „militärisch nicht angemessen“ sondern politisch der Auslöser für die Skepsis des Minis- bewerte (siehe oben: E.VII, S. 165). Dabei unverändert ters gegenüber der bisherigen Beratung und schlussend- hat er seine Haltung zu Oberst Klein bekräftigt und ausge- lich indirekt für seine Neubewertung war. führt, dass Oberst Klein zweifellos nach bestem Wissen Der Minister erfuhr am 25. November 2009 von der Exis- und Gewissen sowie zum Schutz seiner Soldaten gehan- tenz des Feldjägerberichts, als er von seinem Pressespre- delt habe. cher erstmals darüber informiert wurde, dass der Presse Diese Neubewertung des Ministers deckte sich mit der ein dem Minister nicht vorliegender Bericht vorliege, der Bewertung der Oppositionsparteien, die in großen Teilen den Luftschlag in einem ganz neuen Licht erscheinen von Anfang an den Luftschlag als „nicht angemessen“ lasse. beurteilt hatten. Umso unverständlicher erscheint vor Als auf Nachfrage dann sowohl der Leiter des Planungs- diesem Hintergrund, diese Bewertung des Ministers nun stabes als auch der Adjutant des Ministers angaben, eben- weiterhin zu kritisieren. falls erst durch die Presse von einem solchen Bericht Der von der Minderheit im Ausschuss erhobene Vorwurf, erfahren zu haben und ihnen der Bericht ebenfalls nicht der Minister habe mit der Entlassung des Generalinspek- vorliege, reagierte der Minister nachvollziehbar irritiert teurs und des verantwortlichen Staatssekretärs „Bauern- und verwundert. Immerhin musste der Minister bis zu opfer“ für die – oben in Entstehung und späterer Korrek- diesem Zeitpunkt davon ausgehen, dass er von den Ver- tur nachgezeichnete – anfängliche Fehlbewertung ge- antwortlichen vollumfänglich über den Luftschlag infor- sucht, entbehren nach der Beweiserhebung jeder Grund- miert und ihm alle relevanten Informationen vorgelegt lage und sind vollumfänglich widerlegt. worden seien (siehe oben: E.I, S. 154). Für die Opposition stand statt der notwendigen Aufklä- Die Zeugen Dr. Schlie und Brigadegeneral Braunstein rung der Umstände und der nachfolgenden Information haben übereinstimmend angegeben, dass beide erst durch zum Luftschlag vom 4. September 2009 erkennbar der den Pressesprecher am Tag vor der Nachfrage des Minis- Versuch einer politischen Beschädigung des erst nach ters von der Existenz eines solchen Berichtes bei der dem Luftschlag und nach den ersten Kommunikationsfeh- Presse erfahren hatten, jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht lern ins Amt gekommenen Bundesministers der Verteidi- wussten, worum es sich hierbei handeln könnte. gung im Vordergrund. Ein solch massiver Versuch der 1320 Der Zeuge Dr. Schlie hat hierzu ausgesagt : Verkehrung und Verfälschung des Untersuchungsauftrags ist in der Geschichte parlamentarischer Untersuchungs- „Ich konnte mir darauf keinen Reim machen. Nach ausschüsse nahezu ohne Beispiel. Auf diese durchsichtige den ernüchternden Erfahrungen am 8. September und polemisch vorgetragene Strategie hat die Öffentlich- konnte ich allerdings nichtmehr mit Sicherheit da- keit mit zunehmender Ablehnung und entsprechend mit von ausgehen, dass alle relevanten Berichte auch steigenden Zustimmungswerten für den neuen Ministers tatsächlich den Planungsstab erreicht hatten.“ reagiert. Der inzwischen unter drei Bundesverteidigungsministern Die Oppositionsparteien haben in völliger Verdrehung des Leiter des Planungsstabes im BMVg bezog sich mit dem Untersuchungsauftrags versucht, ihren Schwerpunkt auf Hinweis auf den Umstand, dass ihm bereits am die für keinen der Beteiligten erfreuliche, dennoch rech- 8. September 2009 aufgefallen war, dass der Generalin- tlich völlig einwandfreie Entlassung des Generalinspek- 1319) vgl. zu Guttenberg, Protokoll-Nr. 18, Teil I, S. 10 ff. 1320) vgl. Schlie, Protokoll-Nr. 27, Teil I, S. 24.
Drucksache 17/7400 – 192 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode spekteur nicht alle Dokumente auch dem Planungsstab fassenden Information auszugehen, das die beiden lang- 1321 vorgelegt hatte. jährigen Amtsträger prägte. Aus Sicht der Mehrheit des Ausschusses hätte der Minis- ter nach diesen Informationen Grund gehabt, das Ver- (1) Anzahl der anwesenden Personen am trauensverhältnis zum GI und zum zuständigen Staatssek- 25. November 2009 retär in Zweifel zu ziehen. Es bleibt ein kritikwürdiger, struktureller Fehler in der Handhabung dieses Falles, dass Bei den fünf Teilnehmern des Gespräches handelte es sich ein solches Dokument eines direkt vor Ort mit einer solch um Verteidigungsminister zu Guttenberg, Generalinspek- teur Schneiderhan, Staatssekretär Dr. Wichert, die Leite- wichtigen Angelegenheit befassten Bundeswehroffiziers rin des Ministerbüros sowie den Adjutanten des Ministers in einer so hoch bedeutsamen Frage den Minister und Oberst Braunstein. seinen Planungsstab nicht erreicht hat. Zwar hatten die Zeugen Schneiderhan und Dr. Wichert Dass es sich um strukturelles Fehlverhalten handelte, wird auch daran deutlich, dass der Generalinspekteur die Exis- die Anwesenheit von Oberst Braunstein zunächst bestrit- tenz des Feldjägerberichtes schon dem Vorgänger, Minis- ten. Diese wurde jedoch durch die erhobenen Beweise nachgewiesen. So haben sowohl der Zeuge zu Guttenberg ter Dr. Jung, zunächst nicht mitgeteilt hatte und dies als auch der Zeuge Braunstein selbst angegeben, dass durch den Generalinspekteur erst sehr viel später unter dieser bei dem Gespräch mit anwesend war (vgl. oben: dem Druck der Ereignisse geschah. Darüber hinaus ist E.II.1, S. 154). Darüber hinaus werden diese Angaben festzuhalten, dass auch der Planungsstab über die Exis- tenz des Feldjägerberichtes fehlerhafter Weise nicht in- auch durch die handschriftlichen Notizen der unstreitig formiert wurde. anwesenden Leiterin des Ministerbüros bestätigt, in denen der Zeuge Braunstein als Teilnehmer des Gesprächs auf- geführt wird. aaa) Minister-Gespräch zu nicht vorgelegten Die aus parteipolitischen Motiven vorgebrachte Unterstel- Dokumenten am 25. November 2009 lung, es würde sich bei den handschriftlichen Notizen um Das Gespräch vom 25. November 2009 und die darauf nachträglich erstellte Aufzeichnungen handeln, da nicht folgenden personellen Konsequenzen haben grundsätzlich genau erkennbar sei, ob es sich bei der Bezeichnung vor keinen Bezug zum Untersuchungsgegenstand. Um einem dem Namen Braunstein um ein „O“ (für Oberst) oder „G“ Missbrauch des Sachverhaltes aus parteitaktischen Grün- für General handele, wurde anhand zweier Nachweisfüh- den die Grundlage zu entziehen, wird der Sachstand der rungen klar widerlegt und als unsauberes politisches Ma- Beweiserhebung hier dennoch dargestellt. növer enttarnt. Die sehr parteitaktisch und sehr polemisch geführte Kam- Zum Zeitpunkt des Gespräches am 25. November 2009 pagne, um den seinerzeitigen Minister hier in Bedrängnis war die Ernennung von Oberst Braunstein zum Brigade- zu bringen oder gar der Unwahrheit zu bezichtigen, ist general bereits beschlossen, da es sich hierbei noch um politisch wie rechtlich gescheitert. eine Entscheidung des ehemaligen Minister Dr. Jung handelte. Oberst Braunstein hatte seine Stelle als Briga- Die Beweiserhebung hat erbracht, dass der vom Minister degeneral bereits zugewiesen bekommen und hatte diese dargestellte Ablauf des Gespräches vom 25. Novem- lediglich aufgrund des unerwarteten Ministerwechsels ber 2009 zutrifft und die selektive Wahrnehmung bzw. 1322 noch nicht formal angetreten. Daher ist der Schreib- Darstellung des entlassenen Generalinspekteurs und des fehler leicht nachvollziehbar, bei dem der damalige entlassenen Staatssekretärs einer Überprüfung nicht (Noch-)Oberst Braunstein („O Braunstein“) aufgrund der standhalten. bereits erfolgten und lediglich noch nicht formal umge- Die unter E.II.1 (S. 154) gemachten Feststellungen bele- setzten Beförderung in der internen, handschriftlichen gen, dass insgesamt fünf Personen an diesem Gespräch Notiz als das bezeichnet wurde, was er für die Notierende teilnahmen und dass der Bundesverteidigungsminister bei aufgrund ihres Kenntnisstandes bereits war: General Generalinspekteur und Staatssekretär mehrfach nachfra- Braunstein („G Braunstein“). gen musste, bevor die Existenz des Feldjägerberichtes Auch aus dem Umstand, dass die Opposition auf Ver- eingeräumt wurde. nehmung der Leiterin des Ministerbüros als eigentlich Diese Zurückhaltung der beiden Amtsträger war kein unabdingbarer Zeugin für den Wahrheitsgehalt ihrer Un- Einzelfall, sondern zog sich seit dem Luftschlag durch terstellung verzichtete, macht mehr als deutlich, dass Zurückhalten wichtiger Informationen sowohl innerhalb dieser durchsichtige Versuch übler politischer Nachrede des BMVg als auch gegenüber anderen Ressorts und nicht mehr haltbar war und aufgegeben werden musste. selbst der Bundeskanzlerin wie ein roter Faden durch. Es Das erkennbare Motiv, mit einer Vielzahl an Unterstel- ist von einem im Vergleich zu Bundeskanzlerin und Bun- lungen zu arbeiten, damit am Opfer etwas hängen bleiben desverteidigungsminister wie Außenminister sehr ver- möge, führte nicht zum gewünschten Ergebnis, dem zu schiedenes Verständnis von der Notwendigkeit zur um- 1321) vgl. Schlie, Protokoll-Nr. 27, Teil I, S. 21. 1322) vgl. Schneiderhan, Protokoll-Nr. 31, Teil I, S. 31.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 193 – Drucksache 17/7400 Unrecht Angegriffenen wurde die Solidarität des Aus- notwendigen Informationen vielmehr „aus der Nase gezo- schusses, des Bundestages und der Öffentlichkeit zuteil. gen“ werden (siehe oben: E.II.1.e), S. 158). Diese Ein- schätzung des Zeugen Braunstein deckt sich ebenfalls mit Einmal mehr allerdings verdeutlicht diese Vorgehenswei- den handschriftlichen Notizen der anwesenden Leiterin se exemplarisch, wie massiv versucht wurde, den sehr des Ministerbüros. ernsten Auftrag klar zu verletzen und politisches Spekta- kel inszenieren zu wollen, während der Gegenstand selbst Zudem widersprechen sich die Aussagen der Zeugen unmittelbar mit dem Schutz und dem Auftrag der Bun- Schneiderhan und Dr. Wichert in wesentlichen Teilen. deswehr in einem hoch riskanten Einsatz zu tun hatte. Der Zeuge Schneiderhan gab an, der Minister habe in Schlussendlich haben die Zeugen Schneiderhan und diesem Gespräch nach weiteren Berichten gefragt. Diese Dr. Wichert selbst ihre inhaltlich gleichlautend gemachten Frage sei von Dr. Wichert verneint worden. Bei der zwei- Aussagen zur Anwesenheit von Oberst Braunstein relati- ten Frage des Ministers habe er, Schneiderhan, sofort den viert. Während sowohl Zeuge Schneiderhan als auch „Klein-Bericht“, den „N.-Bericht“ und den Feldjägerbe- 1325 Zeuge Dr. Wichert in ihren ersten Aussagen die Anwe- richt genannt. 1323 senheit von Oberst Braunstein noch bestritten hatten , Konträr dazu sagte der Zeuge Dr. Wichert in seiner ersten revidierten beide in ihrer jeweiligen zweiten Vernehmung Vernehmung aus, es habe überhaupt keine Nachfrage ihre ersten Aussagen zu diesem zentralen Punkt und sag- 1326 gegeben. ten nun, wiederum inhaltlich gleichlautend, aus, sich nicht an die Anwesenheit von Oberst Braunstein erinnern zu Zeuge Schneiderhan führte zudem aus, es hätte überhaupt 1324 können. keinen Sinn gemacht, die Existenz des Feldjägerberichtes zu leugnen, da es „den Minister mit seinem Planungsstab keine fünf Minuten gekostet [hätte], dann wäre die Num- (2) Mehrfaches Nachfragen des Ministers am mer geplatzt, weil sie diese Berichte teilweise alle in 25. November 2009 zur Vorlage der Berich- 1327 Kopie in ihren Akten hatten“. te Dieser Vortrag ist schon in sich selbst unschlüssig und Zweifelsfrei wurde erwiesen, dass der Minister beim kann nicht überzeugen. Die Beweisaufnahme erbrachte, Gespräch vom 25. November 2011 bei Generalinspekteur dass der Bericht dem Planungsstab weder vorlag noch er und Staatssekretär mehrfach nachfragen musste, bevor die über dessen Existenz in Kenntnis worden war. Existenz des Feldjägerberichtes eingeräumt wurde. Zeuge Schneiderhan erklärte nach Vorlage der Notizen Auch hier wurden die Angaben des Zeugen zu Guttenberg der Leiterin des Ministerbüros im Ausschuss, dass die bestätigt. Notizen im Wesentlichen das wiedergeben, was er im 1328 Die Zeugen Schneiderhan und Dr. Wichert haben inhalt- Gespräch ausgeführt hatte. Auch durch diese offene lich gleichlautend zunächst der Darstellung widerspro- Anerkenntnis wird die Darstellung des Ministers zum chen und dagegen behauptet, es hätte dieses wiederholten Verlauf des Gespräches im Ergebnis bestätigt. Nachfragens nicht bedurft, damit der GI die Existenz des Auch der Zeuge Dr. Wichert revidierte nach Vorlage der Feldjägerberichts einräumte (siehe oben: E.II.1.a) und c), Notizen, und zudem konfrontiert mit den Aussagen des S. 155 und 157). Diese Behauptungen wurden jedoch Zeugen Braunstein, seine Aussage und gab nun an, dass durch die Beweiserhebung widerlegt. er mit seiner ersten Aussage keinesfalls behauptet habe, 1329 Dabei werden diese Aussagen durch die übereinstimmen- dass der Minister nur einmal gefragt habe. den Angaben der Zeugen zu Guttenberg und Braunstein Nach diesem Verlauf und den Korrekturen ist als erwie- widerlegt, deren Glaubhaftigkeit zudem noch durch die sen anzusehen, dass sich das Gespräch im Ministerbüro schriftlichen Notizen der ebenfalls anwesenden Leiterin tatsächlich so abgespielt hat, wie es der Minister geschil- des Ministerbüros bestätigt werden (siehe oben: E.II.1.b), dert hatte. d) und e), S. 156 und 158). Insbesondere aus den schriftlichen Notizen geht eindeutig bbb) Personelle Konsequenzen durch den Mi- hervor, dass der Minister insgesamt fünf Mal in diesem nister einen Gespräch insistieren musste, bevor dem Minister von Generalinspekteur und Staatssekretär die Existenz des Zur Entlassung von politischen Beamten ist festzustellen, Feldjägerberichts eingeräumt wurde. dass personelle Konsequenzen aus eingetretenem Ver- trauensverlust oder aus anderen Erwägungen bei der Ent- Der Zeuge Braunstein gab an, dass der Minister versucht scheidung des jeweiligen Ministers vorbehalten sind und habe, den beiden Herren eine „goldene Brücke“ zu bauen keinerlei Begründung bedürfen. Es ist dem seinerzeitigen und ihnen somit die Möglichkeit gab, mit ihrem Wissen Minister zugute zu halten, dass er vor dem Ausschuss selbst an den Minister heranzutreten. Diese Brücke sind weder Generalinspekteur noch Staatssekretär gegangen. 1325) vgl. Schneiderhan, Protokoll-Nr. 14, Teil I, S. 16. Nach Aussage des Zeugen Braunstein mussten ihnen die 1326) Wichert, Protokoll-Nr. 4, Teil I, S. 75. 1327) vgl. Schneiderhan, Protokoll-Nr. 14, Teil I, S. 18. 1323) vgl. Schneiderhan, Protokoll-Nr. 14, Teil I, S. 25. 1328) vgl. Schneiderhan, Protokoll-Nr. 31, Teil I, S. 35 f. 1324) vgl. Protokoll-Nr. 31, S. 20 und 54. 1329) vgl. Wichert, Protokoll-Nr. 31, Teil I, S. 56.
Drucksache 17/7400 – 194 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode hierzu Auskunft gab, obwohl er rechtlich wie politisch aaa) Erörterung sämtlicher Fakten vor der Neu- nicht dazu verpflichtet war. bewertung Nachdem die Minderheit unter Missachtung des Untersu- Aus Akten und Zeugenaussagen ergibt sich, dass die chungsauftrags einen großen Teil ihrer Mühen auf den Neubewertung erst nach dem Auftauchen dieser neuen Versuch verwendete, muss sie sich nun dem für sie bla- Dokumente und damit nach den personellen Konsequen- mablen Resultat stellen. Das parteitaktische Manöver, die zen überhaupt erst thematisiert wurde. erst nach der Einsetzung des Ausschusses erfolgte Entlas- Dies belegt unter anderem die Einladung zum Gespräch sung von Generalinspekteur und Staatssekretär zur Kam- am 30. November 2009, an Generalleutnant Glatz, Staats- pagne gegen den Minister zu missbrauchen, ist völlig sekretär Wolf, den stellvertretenden GI und dem Leiter gescheitert. Es ist auch zu kritisieren, dass eine Aus- des Einsatzführungsstabes sowie dem Leiter des Pla- schussminderheit aus einem rechtlich einwandfreien Vor- nungsstabes. Aus der Einladung geht eindeutig hervor, gang einen Skandal zu konstruieren versucht und mit dass Ziel des Gespräches eine Überprüfung der bisherigen einer solch ergebnislosen Kampagne den Ausschuss über Bewertung vor dem Hintergrund der nun vollständig Wochen und Monate blockierte. Der als Untersuchungs- vorliegenden Unterlagen war. Die Neubewertung wurde ausschuss eingesetzte Verteidigungsausschuss verlor nicht als zwingend, sondern lediglich als möglicherweise wichtige Zeit über Monate hinweg und wurde durch diese vorzunehmen beschrieben. Aus der Erörterung sollte Parteitaktik blockiert, während Soldatinnen und Soldaten lediglich ein militärischer Ratschlag für die politische im Einsatzgebiet ihr Leben riskieren. 1331 Leitung formuliert werden. Der Ausschuss hält fest, dass ein verdienter Generalin- Auch die Zeugenvernehmungen ergaben, dass der Minis- spekteur und ein verdienter Staatssekretär sowohl unmit- ter keineswegs mit einer vorgefassten Meinung, sondern telbar nach dem Luftschlag als auch nach dem Minister- faktenorientiert und völlig ergebnisoffen in dieses Bera- wechsel maßgeblich für Informationsdefizite im Bundes- tungsgespräch ging (siehe oben: E.IV, S. 162). Der Leiter ministerium der Verteidigung und gegenüber anderen des Planungsstabes bestätigte vor dem Ausschuss, dass es Ressorts und dem Bundeskanzleramt verantwortlich sich um eine freie Diskussion gehandelt habe (siehe oben: zeichnen. E.IV, S. 162). So hat die vom Minister eingeleitete Untersuchung des Widerlegt wurde auch die parteitaktisch motivierte Un- Informationsflusses innerhalb des BMVg ergeben, dass terstellung, der Minister hätte zuerst seine Meinung geän- innerhalb des BMVg die relevanten Dokumente unver- dert und erst anschließend Generalinspekteur und Staats- züglich den dafür zuständigen Staatsekretär und den Ge- sekretär als politische Bauernopfer entlassen, schlicht und neralinspekteur erreicht haben (siehe oben: E.V, S. 163). auch für parteitaktisch argumentierende Abgeordnete nachvollziehbar schon allein durch den zeitlichen Ablauf bb) Sichtung der vollständigen Aktenlage und der Vorgänge wie auch aus inhaltlichen Gründen. Überprüfung Der Minister hat in seiner Aussage verdeutlicht, dass die bbb) Lagebild nach erstmals vollständiger Do- Tatsache, dass ihm zentrale Dokumente im Zusammen- kumentenlage hang mit dem Luftschlag nicht vorgelegt wurden, bei ihm Die Neubewertung konnte sich schon deshalb erst nach erhebliche Zweifel an der Belastbarkeit der ihm gegenü- dem 25. November 2009 ergeben, weil erst danach dem ber bis dahin gemachten Empfehlungen und Bewertungen Minister die ihm durch die Presse bekannt gewordenen, zum dem Luft-Boden-Einsatz hervorriefen. schon lange im BMVg befindlichen Informationen sowie Diese Zweifel wurden bestärkt, als er erst nach mehrmali- erstmals eine vollständige Dokumentenlage und daraus gem Nachfragen den ihm aus der Presse bekannt gewor- folgernd erstmals eine umfassende militärischen Beratung denen Feldjägerbericht vom 16. September 2009 mit der möglich wurde. Bewertung des Einsatzführungsstabes vorgelegt be- 1330 Auch dieses sorgfältige, nach der Vorgeschichte zwin- kam. Insbesondere die letzte Anmerkung in der gend erforderliche Vorgehen des Ministers hat die Aus- BMVg-internen Bewertung zum Feldjägerbericht, wo- schussminderheit dadurch versucht in Misskredit zu brin- nach ein Bekanntwerden des Berichts ohne eine weitere gen, dass sie entgegen eigenen Erkenntnissen unterstellte, Kommentierung möglicherweise negative Auswirkungen in den bis zum 25. November 2009 nicht vorgelegten haben könnte, ließ den Minister an der voraus gegangenen Akten seien keine harten Fakten zu finden, die nicht auch Beratung durch GI und Staatssekretär zweifeln. im COM ISAF-Bericht beinhaltet sind. Auch dieser par- Es war daher richtig und konsequent, dass der Minister teitaktische Versuch schlug völlig fehl. eine ergebnisoffene Überprüfung der bisherigen Bewer- Die Minderheit hat hier aus offenkundigen Motiven aus- tung veranlasste, bei der nun Grundlage auch die ihm bis geblendet, dass es für die Neubewertung nicht nur auf das dahin nicht vorgelegten Dokumente waren. Rohmaterial an Daten ankam, sondern die erstmals voll- ständig vorgelegten Dokumente ein deutlich kritischeres 1330) vgl. zu Guttenberg, Protokoll-Nr. 18, Teil I, S. 10. 1331) vgl. E-Mail Braunstein (Fn. 1223, Dokument 164).