Erster Teil
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 275 – Drucksache 17/7400 Kommandeurs voreingenommen seien. Ein Einzelfall am 4. September 2009 um 6.42 Uhr eine Stellungnahme sollte demzufolge angeblich zum Anlass genommen wer- ins Internet, die den Luftschlag als vollen Erfolg im den, die Bundeswehr und damit die Bundesregierung „in Kampf gegen die Taliban darstellte und zivile Opfer kate- Misskredit zu bringen“, weil sie zuvor immer wieder gorisch ausschloss. Kritik an Operationen von US- und anderen Verbündeten Der Text wurde mit dem stellvertretenden Pressesprecher mit zivilen Opfern geübt hatte. Dienst abgestimmt, der seinerseits Dr. Raabe am frühen Aus dieser Einstellung heraus wurden Hinweise auf mög- Morgen von dem Luftangriff und der Meldung informier- liches Fehlverhalten und Kritik von Seiten der NATO te. pauschal mit einem Vorbehalt versehen und gegenüber Der Leiter des Einsatzführungsstabes, Konteradmiral der Öffentlichkeit geleugnet oder diskreditiert. Krause, sagte aus, er habe sich bei der Freigabe der Mel- Dies geschah selbst dann noch, als es innerhalb des Mi- dung durch den Presse- und Informationsstab unter „gro- nisteriums durchaus Hinweise darauf gab, dass die Dar- ßen Druck“ gesetzt gefühlt, nun schnell mit einer Mel- stellung der Vorgänge durch die NATO zutreffend war. dung an die Öffentlichkeit zu treten. Vor diesem Hintergrund bekannte der Zeuge Dr. Raabe Er habe diesem Druck an seinem sechsten Arbeitstag in vor dem Ausschuss, dass er den Bericht der „Washington dieser Funktion nachgegeben, was er heute nicht mehr Post“ als „Auftragsarbeit“ ansah und sich stattdessen ohne Rückkopplung mit dem Einsatzführungskommando lieber auf die Aussagen der „führenden Vertreter der tun würde. In der Folge sei man von Beginn an in einer Bundeswehr vor Ort“, vor allem auf die Aussage von 1794 defensiven Rolle verhaftet gewesen. Durch diese Fest- Oberst Klein, verließ. Wörtlich erklärte Dr. Raabe im legungen befand sich das Verteidigungsministerium im Ausschuss: Folgenden argumentativ in der Defensive. „Dieser Washington-Post-Artikel - sehen Sie es Bei näherer Prüfung der Wirkanalyse („Battle Damage mir nach - war aus meiner Sicht eine Auftragsar- Assessment“) aus der sich die in der Meldung genannten beit, die dazu führen sollte, dass die Deutschen 1791 Opferzahlen ergaben, wäre einem Experten des Einsatz- hier in Misskredit gebracht werden (…).“ führungskommandos klar gewesen, dass es sich dabei nur „Bei der Washington Post ist sehr schnell der Ein- um grobe Schätzungen handelte. Die präzisen Zahlenan- druck entstanden, dass hier ein Exempel statuiert gaben spiegelten hingegen ein genaues Lagebild vor, über werden sollte. (…) Ich habe keinen Grund, an den welches niemand zu diesem Zeitpunkt verfügte. Aussagen von führenden Vertretern der Bundes- wehr vor Ort zu zweifeln. Aber ich habe Zweifel an Darstellungen in einem Bericht in der Washington bb) Falsche Darstellung der zeitlichen Abläufe Post.“ 1792 („Chronologie“) Als ein weiteres Beispiel für „nachträgliche Flurbereini- Dr. Raabe und KzS Dienst kamen überein, dass man dem gung“ kann im Rahmen der Rechtfertigungsstrategie des Bericht der „Washington Post“ etwas „entgegenhal- 1793 Verteidigungsministeriums die Beschreibung des zeitli- ten“ müsse, was den Ausgangspunkt für die öffentli- chen Ablaufs der Operation dienen. chen Aussagen zu der angeblichen „dritten Quelle“ bilde- te, auf die sich Oberst Kleins Entscheidung gestützt habe. Der stellvertretende Pressesprecher KzS Dienst stellte es Um Kritik vom Verteidigungsminister und von der Bun- in der Bundespressekonferenz am 4. September 2009 so dar, als sei Oberst Klein plötzlich mit einer großen Zahl deswehr fernzuhalten, entwickelte Dr. Raabe eine Kom- von Taliban konfrontiert worden und hätte die Entschei- munikationsstrategie, die von Anfang an auf Leugnen, dung zum Luftangriff nachts unter extremem Zeitdruck Verschleiern und Vertuschen angelegt war. Dies lässt sich binnen 40 Minuten fällen müssen, obwohl er sich tatsäch- exemplarisch an mehreren Einzelaktivitäten des Presse- stabes belegen: lich über einen Zeitraum von über fünf Stunden mit den entführten Tanklastern beschäftigt hatte. In einer handschriftlichen Notiz begründete er sein Vor- aa) Eigenmächtiges Abwiegeln durch den gehen wie folgt: Pressestab in den ersten Stellungnahmen ohne Beteiligung der Fachabteilungen „Zeiten war der Sachstand! Meine hier massive Einlassung war notwendig, um die gefährliche Getreu der englischen Faustregel für PR-Berater „Be first Spekulation um den potentiell möglichen Einsatz with the truth“ stellte der Pressestab auf der Grundlage von Bodentruppen frühzeitig erst einmal auszutre- einer ungeprüften Meldung aus dem Einsatzgebiet bereits 1795 ten.“ Hier wurde in der Beweisaufnahme deutlich, dass es dem 1791) Dr. Raabe, Protokoll-Nr. 29, Teil I, S. 25. 1792) Dr. Raabe, Protokoll-Nr. 29, Teil I, S. 24. Pressestab weniger um Aufklärung ging als darum, Oberst 1793) Dr. Raabe, Protokoll-Nr. 29, Teil I, S. 32, 24f., 39, 29. Siehe dazu auch die SMS von Dr. Raabe an Dienst nach dem Erhalt des Ar- tikels der Washington Post vom 6.September 2009 um 10.58 Uhr: „Bei Anfragen an mich weiterleiten, werde jetzt gg. NATO argu- 1794) Vgl. Krause, Protokoll-Nr. 22, Teil I, S. 3 und 7. mentieren!“ (Mat. 17-21a, Ordn. 1, S. 96). 1795) Mat. 17-21a, Ordn. 2, S. 72-73.
Drucksache 17/7400 – 276 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Klein und die Bundeswehr pauschal gegen jedwede Kritik Gefahr im Verzug gewesen, daher habe man so 1798 in Schutz zu nehmen. reagieren müssen.“ Das Vorgehen beim Abwimmeln kritischer Nachfragen ist Auch damals hätte allen Beteiligten schon klar sein müs- auch in den Einlassungen Dr. Raabes vor der Bundes- sen, dass diese Darstellung nicht der Wahrheit entsprach, pressekonferenz am 7. September 2009 zu beobachten. zumal sie bereits im Widerspruch zu der ersten Online- Hierbei präsentierte er einen neuen, aber ebenso unzutref- Meldung der Bundeswehr stand, welche davon sprach, fenden zeitlichen Ablauf, demzufolge die Tanklaster erst dass die Tanklaster entführt worden seien, um den Treibs- 1796 zwischen 21 und 22 Uhr „gekidnappt“ worden seien, toff für eigene Zwecke in den Distrikt Chahar Darreh zu 1799 wohingegen ein dem Pressestab vorliegender Sprechzettel verbringen. vom 6. September 2009 bereits die Information enthielt, Mitarbeiter des AA erkannten diese Widersprüche bereits dass die Entführung der LKWs schon viel früher, nämlich 1797 am gleichen Nachmittag. In einer E-Mail heißt es dazu: „gegen 17.00 Uhr“ erfolgt sei. „Die Argumentationslinie des BMVg wird immer Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass der Pressestab verworrener (…) Die Inkaufnahme ziviler Opfer tatsachenwidrig einen extremen Zeitdruck bei der Ent- nun durch eine vermeintliche Anschlagsplanung scheidung zum Luftangriff suggerierte, um kritische erklären zu wollen, für die es bislang in der Kom- Nachfragen abzuwehren und für Nachsicht mit dem munikation keine Hinweise gab, wird dem BMVg Kommandeur zu werben. 1800 auf die Füße fallen.“ Und auch im Verteidigungsministerium selbst schien man cc) Angebliche unmittelbare Bedrohung für sich dieses Problems schon damals bewusst zu sein: Mal- das PRT Kunduz durch „rollende Bomben“ te Krause, der Büroleiter von Minister Dr. Jung, empfahl Eines der bestimmenden Argumentationsmuster in der dem stellvertretenden Pressesprecher Dienst, am 4. Sep- öffentlichen Darstellung des Ministeriums zur Rechtferti- tember 2009 per SMS, in der bevorstehenden Bundes- gung des Vorgehens von Oberst Klein bildete die Behaup- pressekonferenz einfach zu verschweigen, dass die Tank- tung, die entführten Tanklaster hätten als „rollende Bom- lastwagen auf der Sandbank festgefahren und nicht mehr ben“ eine unmittelbare Gefahr für das PRT dargestellt. zu bewegen waren: Exemplarisch dafür sind die Einlassungen des Parlamen- „Herr Dienst, wir empfehlen, den Umstand des tarischen Staatsekretärs Kossendey am 4. September 2009 Festfahrens auf der Sandbank zunächst wegzulas- 1801 gegenüber der „Nordwest-Zeitung“, die sich später auch sen. Gruß MK“ Minister Dr. Jung und sein Pressesprecher zu eigen mach- Wenige Minuten darauf regte er in einer weiteren SMS ten: an, die Obleute-Unterrichtung an den Verlauf der Bun- „Mit dem von der Bundeswehr befohlenen Luft- despressekonferenz anzupassen. angriff in Nordafghanistan ist nach Angaben des Die Beweisaufnahme deutet somit darauf hin, dass man Verteidigungsministeriums ein Selbstmordattentat selbst im unmittelbaren Umfeld des Ministers – nicht nur auf das deutsche Lager bei Kunduz verhindert beim Pressesprecher – vor gezielter Desinformation von worden.“ 1802 Öffentlichkeit und Parlament nicht zurückschreckte. „Wir gehen davon aus, dass die entführten zivilen Standhaft hielten der Minister und sein Pressesprecher an Tanklaster in Richtung des Bundeswehrlagers ge- dem Märchen, dass es Hinweise darauf gebe, dass die bracht werden sollten, um durch ein Selbstmordat- Tanklaster unmittelbar gegen das PRT eingesetzt werden tentat größtmöglichen Schaden anzurichten“, sag- sollten, fest, obwohl dem Pressestab spätestens seit dem te der Parlamentarische Verteidigungsstaatssekre- 6. September 2009 durch das Einsatzführungskommando tär Thomas Kossendey (CDU) der Oldenburger mitgeteilt wurde, dass die festgefahrenen Trucks nach „Nordwest-Zeitung“. (…) SIGINT-Informationen von den Taliban in Brand gesetzt Deshalb sei die Bundeswehr so „intensiv vorge- werden sollten, sobald der Treibstoff abgezapft worden 1803 gangen“ und habe Luftunterstützung der NATO sei. angefordert. Die Kaperung der Tanklaster zeige Nach Abschluss der Beweisaufnahme des Ausschusses „die Verzweiflung der Taliban, die in der militäri- gibt es keinen einzigen Hinweis auf eine unmittelbare schen Auseinandersetzung unterlegen“ seien, sag- Bedrohung des PRT durch die beiden in der Nacht vom 3. te Kossendey. „Deshalb versuchen sie, mit solchen Anschlägen – einen Tanklastzug in ein Lager zu steuern – Wirkung zu erzielen“. Aus Sicht der mili- tärisch Verantwortlichen in Kunduz sei höchste 1798) Tickermeldung vom 4. September 2009, 16.38 Uhr (Hervorhe- bungen nur hier). 1799) Mat. 17-21a, Ordn. 1, S. 16, 29, 179, 196. 1800) Mat. 17-25a, Ordn. Leitungsstab, S. 5. 1801) Mat. 17-21a, Ordn. 1, S. 41. 1796) Mat. 17-21a, Ordn. 1, S. 185. 1802) Mat. 17-21a, Ordn. 1, S. 42. 1797) Mat. 17-21a, Ordn. 1, S. 207. 1803) Mat. 17-21a, Presse-/Info-Stab, Ordn. 1, S. 135 ff.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 277 – Drucksache 17/7400 auf den 4. September 2009 seit Stunden auf der Sandbank Auch im Einsatzführungsstab gab es offenbar Zweifel an 1804 feststeckenden Tanklaster. der Existenz bzw. Zuverlässigkeit dieser „dritten Quelle“. Während im ersten Entwurf einer presseverwertbaren Absolut unerklärlich ist, wie selbst die Ausschussmehr- Stellungnahme vom 7. September 2009 von „2 HUMINT- heit heute noch zu dem Ergebnis kommen kann, dass Quellen“ die Rede ist, spricht man im zweiten Entwurf Oberst Klein davon ausgehen „musste“, dass „die festge- von „mindestens 1 …zuverlässige(n) afghanische(n) fahrenen Tanklaster befreit, gewendet und für einen Ang- 1805 Quelle“. Dies mag auch erklären, weshalb Generalinspek- riff auf das PRT Kunduz verwendet würden“. Hierfür teur Schneiderhan dem Vorschlag von Dr. Raabe vom gibt es nicht den geringsten tatsächlichen Anhaltspunkt 7. September nicht gefolgt ist, dieses Material später in und die Mehrheit verschweigt, dass selbst nach den Ein- 1810 der Kommunikation nach außen zu verwenden. lassungen von Oberst Klein selbst, er diese unmittelbare Gefahr zum Zeitpunkt des Waffeneinsatzes nicht mehr Die Aussage des Zeugen Gr., mit dem KzS Dienst angeb- sah. lich darüber gesprochen haben will, widerlegte die angeb- liche Existenz einer „dritten Quelle“ endgültig. Dem Hinzu kommt noch, dass das PRT Kunduz schon damals Ausschuss erklärte der Zeuge, dass er weder eine „dritte so gut gesichert war, dass die Tanklastzüge nicht ohne Quelle“ noch das ihm im Vermerk von 8. September weiteres in das Lager hätten eindringen können, insbe- 1811 zugeschriebene Zitat kenne. Insofern ist es nicht ver- sondere dann, wenn deren Ankunft erwartet worden wäre. wunderlich, dass kein einziger anderer Zeuge im Aus- schuss von dieser angeblichen „dritten Quelle“ je gehört dd) Erfinden einer „dritten Quelle“ hatte. Die Beweisaufnahme hat weiter ergeben, dass der Presse- Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass selbst stab der Öffentlichkeit auch nachgewiesen falsche Fakten die Mehrheit inzwischen einräumt, dass es eine solche 1806 1812 präsentiert hat. „dritte Quelle“ niemals gegeben hat. Wie sie es den- noch vollbringt, auch diese Irreführung der Öffentlichkeit Nachdem er am Vortag mit seinem Stellvertreter Dienst nicht dem Pressestab, sondern dem Generalinspekteur vereinbart hatte, dem Vorwurf der „Washington Post“, zuzuschreiben, der an dem Vorgang noch nicht einmal dass sich Oberst Klein nur auf eine Quelle gestützt habe, entfernt beteiligt war, grenzt schon an Zauberei. etwas entgegenzusetzen, präsentierte Dr. Raabe in der Bundespressekonferenz am 7. September 2009 einen Es spricht vieles dafür, dass der Pressestab nicht davor weiteren „Aufklärungsstrang“, die später so genannte zurückschreckte, Öffentlichkeit und Parlament bewusst in „dritte Quelle“, die dem Handeln von Oberst Klein zug- die Irre zu führen, um seine Version der Abläufe in Kun- rundegelegen habe. 1807 duz zu verteidigen. Bei seinen Angaben stützte sich Dr. Raabe angeblich auf Die Ausschussmehrheit vermutet zu Gunsten des Presse- ein Telefonat seines Stellvertreters KzS Dienst mit dem stabes, dass es sich um ein „Missverständnis“ gehandelt 1813 Chef des Stabes PRT Kunduz, Oberstleutnant Gr., das haben könnte. Wie dies aber dann zu der Aussage des KzS Dienst in einem Vermerk vom 8. September 2009 Zeugen Dr. Raabe vor dem Ausschuss passen soll, dass wie folgt darstellte: man „für ein Ministerium nur mit gesicherten Informatio- 1814 nen an die Öffentlichkeit gehen“ könne , bleibt „Der J2 habe SIGINT für die Entscheidungsfin- schleierhaft. dung des Kommandeurs geliefert,“ die aus der Te- lefonüberwachung des afghanischen Geheimdiens- Es zeigt aber erneut die Zweischneidigkeit des Vorgehens tes stammten und auf die Mobilisierung von Un- des Zeugen Dr. Raabe: Hinsichtlich der möglichen Be- terstützern der Taliban hinweisen sollten. Mit den troffenheit von Zivilisten werden „handfeste Beweise“ zusätzlichen Helfern sollten die LKWs wieder flott verlangt, hinsichtlich der angeblichen Fakten, die den gemacht werden.“ 1808 Bombenabwurf rechtfertigen sollen, wird dieser Maßstab jedoch noch nicht einmal im Ansatz angelegt, sondern es Dieser erst im Nachhinein auf Anweisung von reichen völlig ungesicherte Vermutungen aus, die dazu 1809 Dr. Raabe erstellte Vermerk ist der einzige Ge- beitragen sollen, das Handeln von Oberst Klein öffentlich sprächsvermerk überhaupt in den Akten des Pressestabes, in einem besseren Licht erscheinen zu lassen. obwohl in jenen Tagen viele Telefonate zur Informations- beschaffung geführt wurden. Dieser Umstand böte schon allein Anlass, an der Glaubwürdigkeit der Darstellung des Pressestabes zu zweifeln. 1810) Mat. 17-30a, EFS Chronologie, Teil 2, S. 94-102, insbesondere S. 96 und 100; Dr. Raabe, Protokoll-Nr. 29, Teil II, S 1-7,hier insbe- sondere S. 1. 1804) Vgl. hierzu ausführlich oben ab Seite 244. 1811) OTL Gr., Protokoll-Nr. 39, Teil I, S 1-3. 1805) Vgl. Mehrheitsbewertung, S. 210. 1812) Mehrheitsbewertung, S. 181 f. 1806) Dr. Raabe, Protokoll-Nr. 29, Teil II, S. 1-7. 1813) Mehrheitsbewertung, S. 181. 1807) Mat. 17-21a, Ordn. 1, S. 179. 1814) Zitiert nach der Mehrheitsbewertung, S. 199, die dieser Aussage 1808) Mat. 17-21a, Ordn. 1, S. 333; Dr. Raabe, Protokoll-Nr. 29, Teil I, des Zeugen Dr. Raabe besondere Bedeutung beimisst. Dr. Raabe S. 4. selbst sagt es tatsächlich etwas anders: Protokoll-Nr. 29, Teil I, 1809) Dr. Raabe, Protokoll-Nr. 29, Teil II, S. 5. S. 20.
Drucksache 17/7400 – 278 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode ee) Diffamierung des IAT-Berichts wird beispielsweise behauptet, der Generalinspekteur sei „gemäß der Geschäftsordnung des BMVg“ verpflichtet Im Umgang mit der Kritik des IAT-Berichts zeigte sich gewesen, „alle relevanten Informationen auch dem Pres- eine weitere Facette der Täuschungsmanöver des Presse- se- und Informationsstab zur Verfügung“ zu stellen oder sprechers. Dr. Raabe qualifizierte den IAT-Bericht, des- Dr. Wichert habe dem Pressestab vor der Pressekonferenz sen kritischer Inhalt zu diesem Zeitpunkt bereits in der am 7. September 2009 keine Sprachregelung zur Verfü- Presse kursierte, in den Bundespressekonferenzen vom 9. 1818 gung gestellt. und 11. September 2009 einfach als „Reisebericht“ ab. Damit verfolgte er offensichtlich das Ziel, sich nicht im Beides ist nachweislich falsch: Dr. Raabe selbst hat ein- Einzelnen mit den darin enthaltenen Aussagen zu zivilen geräumt, dass der Generalinspekteur ihm gegenüber 1819 Opfern und der Verletzung von NATO-Einsatzverfahren selbstverständlich nicht berichtspflichtig war. Ein auseinanderzusetzen zu müssen. kurzer Blick in die Geschäftsordnung des Ministe- 1820 riums hätte zudem auch der Mehrheit die Absurdität Mit dem lapidaren Hinweis, dass es sich um einen ersten ihrer Behauptung erspart. Zwischenbericht handele, der in erster Linie die Eröff- nung einer förmlichen Untersuchung begründe, wurden Darüber hinaus findet sich gerade die von der Mehrheit weitere Kommentare zur Sache pauschal bis zum Ab- vermisste Sprachregelung von Dr. Wichert in den vom 1821 schluss der umfassenden NATO-Untersuchung ver- Ausschuss beigezogenen Akten. Dokumentiert ist 1815 tagt. dabei auch, dass sie dem Pressesprecher etwa eine halbe Stunde vor seiner Pressekonferenz zuging. Dr. Wichert Mit dieser Argumentation konnten unangenehme Fragen stellte zudem fest, wann immer eine presseverwertbare bis nach den Bundestagswahlen abgeblockt werden. Stellungnahme angefordert worden sei, habe er diese auch 1822 Vor der Bundespressekonferenz am 9. September kon- zur Verfügung gestellt. zentrierte sich Dr. Raabe auf eine Reaktion zu der Schät- Nach übereinstimmenden Aussagen von Generalinspek- zung der Zahl der Opfer durch das IAT auf etwa 125. teur und Staatssekretär Dr. Wichert gingen alle mit Be- Dieser Schätzung hielt er die Aussagen zweier afghani- wertungen versehenen Ministervorlagen entsprechend der scher Gruppen von Offiziellen (60 bzw. 45 Taliban) ent- Geschäftsordnung parallel an den Planungsstab. Beides gegen, denen er nach dem Eindruck der anwesenden wird durch die dem Ausschuss vorliegenden Akten bestä- Journalisten größere Bedeutung beizumessen schien als tigt. Für Fälle, in denen dem Minister mündlich berichtet dem zuständigen Untersuchungsteam der ISAF vor 1816 bzw. Originaldokumente übergeben wurden, gab es weder Ort. Vorschriften noch eine gängige Praxis der zufolge diese Diese Ablenkungsstrategie hatte wohl auch den Zweck, Informationen parallel auch immer an andere Einheiten das zweite große Thema des Berichts, die Benennung der weiterzuleiten gewesen wären. Insofern ist auch die durch offenkundigen Verstöße von Oberst Klein gegen NATO- nichts belegte Behauptung der Mehrheit, der Zeuge Einsatzregeln, zu verschleiern. Schneiderhan sei seinen Verpflichtungen aus der Ge- schäftsordnung „nicht immer ordnungsgemäß nachge- kommen“, einfach unwahr. ff) Ergebnis zum Pressestab Die Beweisaufnahme hat damit ergeben, dass keine An- Zusammenfassend kann gesagt werden: Der entscheiden- zeichen für eine fehlerhafte Unterrichtung durch General- de Fehler des damaligen Verteidigungsministers Dr. Jung inspekteur und Staatssekretär vorhanden sind. Festzuhal- war es, dass er seinem Pressesprecher Dr. Raabe freie ten ist damit: Nicht Generalinspekteur oder Staatssekretär Hand bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit ließ. Dies sind für das eigenmächtige und die wahren Fakten ver- hat in den ersten Tagen zu einer systematischen Irrefüh- schleiernde Vorgehen des Pressestabes verantwortlich, rung von Öffentlichkeit und Parlament geführt. sondern ausschließlich dieser selbst. Der Versuch der Mehrheit, das eigenmächtige und die wahren Tatsachen verschleiernde Handeln des Pressesta- g) Gesamtbewertung des Handelns von bes und insbesondere des Pressesprechers Dr. Raabe auf Dr. Jung Fehlverhalten des Generalinspekteurs Schneiderhan und 1817 des Staatssekretärs Dr. Wichert abzuschieben, wird Bundesminister Dr. Jung hat gravierende politische Fehl- schon durch die aufgezeigten Fakten ad absurdum ge- einschätzungen zu verantworten. Diese Fehler haben dazu führt. Es zeigt sich, dass es der Mehrheit ausschließlich geführt, dass die Vorgänge aus falsch verstandener Loya- darum geht, die spätere Entlassung der beiden Personen lität heraus eher vernebelt als aufgeklärt wurden. Dieses durch Freiherr zu Guttenberg nachträglich zu rechtferti- gen, koste es, was es wolle. 1818) Beide Unwahrheiten finden sich auf Seite 181 der Mehrheitsbe- Dabei wird von der Mehrheit nicht davor zurückge- wertung. schreckt, sachlich falsche Behauptungen aufzustellen. So 1819) Dr. Raabe, Protokoll-Nr. 29, Teil I, S. 8. 1820) Hier insbesondere der Abschnitt B 25 und die Nrn. 5 und 6 des Abschnitts C 16 im Umkehrschluss. 1815) Mat. 17-21a, Ordn. 1, S. 401, Ordn. 2, S. 42. 1821) Mat. 17-21a (Nachlieferung), Ordn. 1, S. 171 f. mit Faxkennung 1816) Mat. 17-21a, Ordn. 1, S. 446 f. von 9.31 Uhr. 1817) Vgl. etwa Mehrheitsbewertung, S. 181 ff. 1822) Dr. Wichert, Protokoll-Nr. 31, Teil I, S. 52, 54, 76, 80.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 279 – Drucksache 17/7400 Verhalten hat der Bundesregierung und vor allem auch 3. Verschleierungsaktivitäten auf allen Ebe- dem guten Ruf der Bundeswehr geschadet. nen Die Ausschussmehrheit kommt dagegen zu dem Schluss, Die Mehrheit gelangt in ihrer Bewertung des Umgangs dass der kategorische Ausschluss ziviler Opfer durch den von Bundeswehr und Verteidigungsministerium mit dem Minister allein auf eine einseitige Beratung durch Gene- Luftangriff von Kunduz zu dem Ergebnis, dass nieman- ralinspekteur und Staatssekretär zurück zu führen sei. Sie dem in der Bundesregierung – natürlich mit Ausnahme verfolgt damit auch hier das leicht erkennbare Ziel, die von Schneiderhan und Dr. Wichert, deren Aktivitäten Verantwortung auf zwei bewährte „Sündenböcke“ abzu- aber aus Sicht der Mehrheit wohl nicht dem Handeln der wälzen, insbesondere um ihre Entlassung durch Freiherr Bundesregierung zuzurechnen sind – auch nur der gering- 1825 zu Guttenberg nachträglich zu rechtfertigen. ste Vorwurf zu machen sei. In der Beweisaufnahme haben sich keine noch so entfern- Insbesondere betont die Mehrheit dabei immer wieder, es ten Hinweise finden lassen, dass Generalinspekteur oder habe keine Versuche der Vertuschung oder Vernebelung Staatssekretär dem Minister jemals geraten hätten, zivile im Bereich der Bundeswehr oder der Bundesregierung 1826 Opfer zu leugnen. Solche Belege bleibt die Mehrheit in gegeben. Stattdessen „attestiert“ die Mehrheit der ihrem Votum denn auch schuldig. Generalinspekteur Bundesregierung „einen durchweg korrekten Umgang mit 1827 Schneiderhan hatte im Gegensatz dazu seine Bedenken den Folgen des Luftschlages“. schon am 4. September telefonisch geäußert und zur Vor- Angesichts dieser Realitätsverweigerung bedarf es an sicht bei konkreten Festlegungen und vorschnellen Be- dieser Stelle noch einmal einer zusammenfassenden Be- wertungen geraten. nennung der massiven Verschleierungs- und Vertu- Staatssekretär Dr. Wichert legte Wert darauf, dass die von schungsaktivitäten auf allen betroffenen Ebenen in der ihm gebilligten Obleute-Unterrichtungen vom 4. und 5. Amtszeit von Bundesminister Dr. Jung, die sich in der September sich – im Gegensatz zu den Äußerungen des Beweisaufnahme offenbart haben und die von der Mehr- Pressestabes – auf die Darstellung gesicherter Fakten heit einfach ignoriert werden. beschränkten und auf Aussagen zu zivilen Opfern, wie sie Das Hauptmotiv dieser Verschleierungsaktivitäten auf Pressesprecher und Minister öffentlich verbreiteten, be- den verschiedenen Ebenen bildete eine falsch verstande- wusst verzichteten. Im Widerspruch zur eigenen Bewer- ne, unreflektierte Solidarität mit Oberst Klein. Dieser tung konzediert die Ausschussmehrheit denn auch zutref- sollte vor einer Vorverurteilung durch Presse und verbün- fend, dass der Verzicht auf spekulative Aussagen in der dete Streitkräfte ebenso wie vor Strafverfolgung in Unterrichtung vom 4. September 2009 „nachvollziehbar“ 1823 Deutschland geschützt werden. gewesen sei. Die Beweisaufnahme hat ferner ergeben, dass beide Spit- zenbeamten gegenüber dem von der politischen Leitung a) Verschleierung vor Ort im PRT Kunduz verfolgten Kurs – wenn auch in viel zu zurückhaltender selbst Form – Kritik geäußert haben. Die falsche Weichenstel- Eine solche Zusammenstellung muss naturgemäß unmit- lung geht ausschließlich auf die Erstmeldung des Presse- telbar am Ort des Geschehens beginnen. In der Beweis- stabes zurück, welche vor ihrer Veröffentlichung vom aufnahme wurde ganz klar erkennbar, dass bereits im 1824 Stellvertreter Dr. Raabes autorisiert wurde. Dieser PRT Kunduz die verschiedensten Aktivitäten entfaltet informierte seinen Chef am frühen Morgen über den In- worden waren, um das Vorgehen von Oberst Klein mög- halt, ohne dass dieser vor der Bundespressekonferenz lichst in einem guten Licht erscheinen zu lassen und oder auch nur in den Folgetagen auf einen Kursschwenk Sachverhaltsaspekte, die für Oberst Klein kritisch werden gedrungen hätte. könnten, zurückzuhalten. Stichwortartig ist dabei insbe- Die Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit war sondere auf folgende Vorgänge hinzuweisen: durchgängig – auch noch nach der Regierungserklärung – Verzicht auf die Durchführung eines zeitgerechten der Bundeskanzlerin vom 8. September 2009 – nicht von und angemessenen „Battle Damage Assessments“, aktiven Bemühungen um Aufklärung geprägt, sondern obwohl zumindest die Möglichkeit des zeitnahen von Verschleiern und Abwimmeln. Korrekturen an der Einsatzes unbemannter Luftfahrzeuge (LUNA) zur öffentlichen Darstellung wurden erst dann vorgenommen, Verfügung stand, um den Angriffsort wenigstens per wenn diese nicht mehr zu halten war. Die Wahrheit über Video zu überwachen, bis Bodentruppen bei Tages- die Vorgänge wurde so nur häppchenweise preisgegeben. licht dorthin hätten verlegen können. Damit wird deutlich: der Pressestab hat die desaströse – Verspätete Information der vorgesetzten Stellen über Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums voll und ganz den Luftangriff. selbst zu verantworten. Und dass ihm hierbei freie Hand gelassen wurde, liegt in der Verantwortung des damaligen – Verweigerung der Teilnahme der von General Voll- Ministers Dr. Jung. mer zur Unterstützung entsandten Feldjäger und des 1825) Vgl. etwa: Mehrheitsbewertung, S. 210. 1823) Mehrheitsbewertung, S. 197. 1826) Vgl. etwa: Mehrheitsbewertung, S. 184, 185, 199, 199, 202, 204. 1824) Mat. 17-21a, Ordn. 1, S. 2f., 10. 1827) Mehrheitsbewertung, S. 174.
Drucksache 17/7400 – 280 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode zivilen Leiters des PRT an der verspätet durchgeführ- b) Verschleierung in Masar-e Sharif und im ten Wirkungsanalyse und Behinderung des Feldjäger- Einsatzführungskommando in Potsdam: Teams bei Filmaufnahmen. Manipulation des INTSUM – Eigene Erkenntnisse zu möglichen zivilen Opfern, Als wohl gezielteste Desinformation im Zusammenhang die bereits am 4. September 2009 gegen 14.00 Uhr mit dem Luftangriff ist die von den deutschen Generälen durch das eigene PsyOps-Team vorlagen, wurden Vollmer und Glatz angeordnete Manipulation eines Ta- 1829 nicht angemessen kommuniziert. Aufträge an das gesberichts des PRT Kunduz anzusehen, die am 3. und Team, weitere Befragungen von Dorfbewohnern vor- 4. März 2010 durch „Spiegel Online“ aufgedeckt wurde: zunehmen, insbesondere auch in den vielen anderen „Neue Meldungen und Aktenvermerke, die dem möglicherweise in Betracht kommenden Dörfern, SPIEGEL vorliegen, zeigen, dass es den deutschen wurden nicht erteilt. Offizieren offenbar darum ging, das tragische – Faktenwidrige Behauptung in einem Bericht an Ge- Bombardement innerhalb der Isaf und der Nato neral Vollmer vom 4. September 2009, die Gefahr sei herunterzuspielen. nicht von den Tanklastern selbst, sondern von den Der für das Nachrichtenwesen zuständige Offizier Pick-Up-Fahrzeugen in der Nähe der Tanklaster aus- im Bundeswehrstützpunkt PRT-Kunduz erstattet gegangen, weil diese in der Nacht mit Benzin aus den täglich Bericht. INTSUM, für Intelligence Summa- Tanklastern befüllt und als „fahrende Bomben“ ge- ry, heißen diese Meldungen, die über das interne gen das PRT hätten eingesetzt werden können. Netz der Isaf verbreitet werden. Am 4. September – Der zivile Leiter des PRT wurde nur unzureichend stellt der Offizier INTSUM Nummer 247 dort ein. und nicht eigeninitiativ informiert und eingebunden, Geschmückt mit zwei Luftaufnahmen vom Fluss- er musste sich die wesentlichen Informationen zum bett bei Kunduz meldet er um 15:30 Uhr unter Luftangriff vielmehr aus dem Internet besorgen und Punkt 3.3 auch den aktuellen Informationsstand war vom Informationsfluss so gut wie abgeschnitten. zum Luftschlag der vergangenen Nacht. – Verschleierung der Möglichkeit ziviler Opfer durch Pflichtschuldig und detailgetreu berichtet er von Konstruktion ihrer Beteiligung an der Taliban- möglichen Zivilisten unter den Opfern: Es sei Operation über den Diebstahl von Benzin, obwohl wahrscheinlich, dass die Aufständischen den diese Personen, selbst wenn sie Treibstoff für sich zu Treibstoff der feststeckenden Wagen an die lokale erlangen suchten, nach wie vor nach humanitärem Bevölkerung verteilt hätten, notiert er. Und: „It Völkerrecht geschützte Zivilisten waren. cannot be excluded that civilians were among the casualties“ – Es sei nicht ausgeschlossen, dass – Bericht über die Aussagen einer HUMINT-Quelle auch Zivilisten bei dem Luftschlag ums Leben ge- vom 4. September 2009, der im J2-Bereich des PRT kommen seien. Lange bleiben diese Informationen Kunduz so bewertet wurde, dass es danach wahr- nicht im militärischen Netz. Schon dreieinhalb scheinlich erscheine, dass bei dem Luftschlag auch Stunden später sind sie gelöscht. Zivilisten getötet wurden, wurde nicht angemessen kommuniziert. Die beiden Generäle Vollmer und Glatz erkennen die Brisanz des Luftschlags schnell. Laut der Un- – Verschleierung der Tatsache, dass der JTAC gegenü- terlagen telefonieren sie am Abend des 4. Septem- ber den F15-Bomber-Piloten erklärt hatte, Ziel des bers zweimal miteinander. Nach dem ersten Ge- Bombenabwurfs seien nicht die Tanklaster, sondern spräch um 18.15 Uhr vermerkt Glatz in ordentli- die Personen vor Ort gewesen. chen rund geschwungenen Buchstaben seinen Är- – Verweigerung des PRT Kunduz bis zum heutigen ger am rechten Rand der Meldung. „Wenn das so Tage, Dokumente, mit denen sich derartige Ver- stimmt und durch COMPRT (den Kommandeur schleierungsaktivitäten dokumentieren lassen, für die des PRT Kunduz Oberst Klein) bestätigt werden Öffentlichkeit freizugeben. 1828 sollte, ist das ein Verstoß gegen die Tactical Di- rective des COMISAF (Isaf-Kommandeur Stanley Schon an diesen Beispielen wird erkennbar, dass bereits McChrystal). auf der Ebene des PRT Kunduz versucht wurde und bis heute versucht wird, den wahren Sachverhalt und vor Dann hätte man schlimmstenfalls CIVCAS (Tod allem die tatsächlichen Folgen des Luftangriffs möglichst und Verwundung von Zivilisten) in Kauf genom- zu verschleiern. men.“ Die Unterlagen zeigen, dass Glatz und Vollmer ih- re Erkenntnisse über die Ausmaße des Luftschlags wohl lieber nicht mit jedem teilen wollen. Dem- nach vereinbaren die beiden, dass die heiklen Stel- len aus der Meldung verschwinden. 1828) Vgl. Beratungsunterlage 17-290, S. 4 und 6: „ISAF has indicated that ISAF PRT Kunduz has reviewed the documents and that again it does not consent to declassification or release as re- quested“. 1829) Vgl. hierzu auch den Feststellungsteil, S. 256 ff.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 281 – Drucksache 17/7400 1833 Nach einem zweiten Telefonat mit Vollmer ver- habe keine zivilen Opfer gegeben, was offenkundig im merkt Glatz auf der Meldung: „BG V. (Brigadege- Widerspruch zu den Inhalten des INTSUM stand. neral Vollmer) hat gegen 20 Uhr veranlasst, dass Er, Vollmer, habe deshalb verlangt, dass Oberst Klein die dies aus dem Netz genommen wird.“ Die Meldung 1834 Meldung „abnicke“ bzw. billige. Dies will General sei wieder aus dem Isaf-Netz herausgenommen Vollmer persönlich auch so gegenüber Oberst Klein worden, „da Details noch nicht valide nachgeprüft 1835 1830 kommuniziert haben. Er selbst habe keinen Einfluss waren“, so Glatz.“ auf konkrete Änderungen des INTSUM genommen, dies (…) habe er vielmehr allein der Führung des PRT Kunduz 1836 überlassen. „Die Behauptung von Glatz erscheint indes kaum plausibel. Im Gegenteil: Was der Nachrichtenoffi- Zu seiner Motivation, das INTSUM zwecks Billigung zier aufgeschrieben hatte, stammte offenbar aus durch den Kommandeur an das PRT Kunduz zurückzuge- einer verlässlichen Quelle. Teilweise wörtlich zi- ben, hat der Zeuge Vollmer ausgeführt: tierte er aus einem dreiseitigen geheimen Quellen- „Ich habe also wirklich nur den Hut des Diszipli- bericht vom 4. September, der SPIEGEL ONLINE narvorgesetzten in dem Moment aufgesetzt (…) vorliegt. Autor des Berichts ist ein Nachrichten- und habe gesagt: Entweder gilt das jetzt hier – ich feldwebel, der einen afghanischen Informanten glaube dir ja auch; ich akzeptiere deine Entschei- führte. Dieser hatte bereits vorher „fairly reliab- dung der Nacht –, oder es gilt das. Dann ist es le“, also recht glaubwürdig, berichtet. auch gut, aber dann unterzeichne das. – Und dann Die Aussagen der Quelle sind eindeutig. Unter den haben wir eine ganz andere Lage und gehen auch 1837 Opfern seien „genauso Taliban wie Zivilisten“. ganz anders damit um.“ (…) „Ob ich dann üb- Die Taliban hätten den Treibstoff der Laster ver- rigens mit Oberst Klein gesprochen habe oder mit teilen wollen, dies sei der Grund für die hohe Zahl seinem Chef des Stabes, kann ich nicht sagen. Ich an Zivilisten in der Umgebung gewesen. Mindes- habe auf jeden Fall mit einem der beiden gespro- tens hundert Menschen seien gestorben. Es er- chen. Ich habe gesagt: Hier habt ihr das Papier 1838 scheine „wahrscheinlich, dass auch Zivilisten bei noch mal zurück – im übertragenen Sinne.“ dem Luftschlag getötet worden sind“. Für „vor- Im deutlichen Widerspruch dazu erklärte jedoch der Zeu- stellbar“ hält der Feldwebel, dass „eine große ge Oberstleutnant K., der das INTSUM ursprünglich ers- Zahl an Zivilisten anwesend war“. Genau diese tellt und nachträglich auch verändert hatte, keineswegs Aussagen jedoch wollten Glatz und Vollmer so 1831 von der Führung der PRT Kunduz zu der Veränderung nicht an die Nato weitergeben.“ des INTSUM angehalten worden zu sein. Er habe diese Weil sich das unter deutscher Führung stehende PRT Veränderung vielmehr allein nach Kunduz auf mehrfache Anfrage aus dem Ausschuss nach „deutlicher Einflussnahme telefonischer Art durch wie vor weigert, das INTSUM auch nur teilweise herab- RC North“, zustufen, ist es den Mitgliedern dieses Untersuchungsaus- schusses untersagt, sich öffentlich dazu zu äußern, ob die also aus dem Verantwortungsbereich General Vollmers Darstellungen von „Spiegel Online“ zutreffen und sich die und nicht etwa Oberst Kleins, vornehmen müssen. Von zitierten Passagen wirklich in den Akten befinden oder dort sei er veranlasst worden, das INTSUM zu überarbei- 1832 1839 nicht. Wie dies mit der von der Bundeskanzlerin pro- ten. Er sei dabei von seinem Vorgesetzten im RC pagierten „ungeschönten“ Aufklärung, an der sich gerade North nicht aufgefordert worden, einen bestimmten Satz auch die Bundeswehr beteiligen werde, vereinbar sein aus dem INTSUM zu streichen, sondern soll, bleibt fraglich. Immerhin konnte durch die Oppositi- on erwirkt werden, dass Teile der handschriftlichen Ver- „diese Frage der Zivilpersonen noch mal zu prü- merke von General Glatz von der strikten Geheimhaltung fen“ ausgenommen und auf „offen“ herabgestuft wurden. und sich noch einmal Die Generäle Glatz und Vollmer wurden zu dem gesamten „die Bedeutung dieser Aussage im politischen Um- Vorgang im Ausschuss auch vernommen: General Voll- feld durch den Kopf gehen“ mer rechtfertigte sich dabei damit, er habe das INTSUM 1840 nur deshalb aus dem Netz nehmen lassen, weil es nicht zu lassen. von Oberst Klein gebilligt gewesen sei und Oberst Klein Dieses Gespräch sei ein längeres und „sehr eindringli- ihm gegenüber den gesamten Tag lang geäußert habe, es ches“ gewesen. 1830) Spiegel Online vom 4. März 2010: „Offiziere änderten Meldun- 1833) Vgl. Vollmer, Protokoll-Nr. 12, Teil II, S. 3. gen über zivile Opfer“. 1834 Vollmer, Protokoll-Nr. 12, Teil II, S. 5, 6 und 12. 1831) Spiegel Online vom 5. März 2010: „SPD wirft Bundeswehr- 1835 Vollmer, Protokoll-Nr. 12, Teil II, S. 12. Generälen Vertuschung vor“. 1836) Vollmer, Protokoll-Nr. 12, Teil II, S. 49. 1832) Vgl. Beratungsunterlage 17-290, S. 4 und 6: „ISAF has indicated 1837) Vollmer, Protokoll-Nr. 12, Teil II, S. 6. that ISAF PRT Kunduz has reviewed the documents and that 1838) Vollmer, Protokoll-Nr. 12, Teil II, S. 10 f. again it does not consent to declassification or release as re- 1839) K., Protokoll-Nr. 33, Teil II, S. 60, 61 und 68. quested“. 1840) K., Protokoll-Nr. 33, Teil II, S. 61.
Drucksache 17/7400 – 282 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Abweichend von der Darstellung des Zeugen Vollmer hat die dann aber gestoppt worden seien, weil es die Weisung der Zeuge K. noch nicht einmal davon berichten können, aus Berlin gegeben habe, dass nationale Untersuchungen dass diese Veränderung des INTSUM durch Oberst Klein, erst im Anschluss an die ISAF-Untersuchungen durchge- 1842 den Chef des Stabes oder eine sonstige Person im PRT führt werden sollen. Kunduz auch nur gebilligt worden sei. Es ist vielmehr Mit dieser durchsichtigen Strategie versuchten die beiden davon auszugehen, dass der veränderte Bericht unmittel- Zeugen davon abzulenken, dass sie mit der Veränderung bar durch den Zeugen K. wieder in das System eingestellt des INTSUM den einzigen förmlichen Anlass für eigene wurde. disziplinarische Ermittlungen beseitigt hatten und dass In der Beweisaufnahme stellte sich also letztlich heraus, ihnen persönlich nichts ferner lag, als gegen Oberst Klein dass der Zeuge Vollmer noch im Ausschuss die wahren jetzt auch noch ein förmliches Disziplinarverfahren zu Fakten zu verschleiern versuchte. Es gibt keinen Grund, eröffnen. an den Aussagen des Zeugen K. zu zweifeln: Wäre er Sie hatten vielmehr dafür Sorge getragen, dass der einzige wirklich von der Leitung des PRT – und nicht vom Stab formale Anhaltspunkt für die Einleitung disziplinarer General Vollmers – aufgefordert worden, das INTSUM zu Ermittlungen, nämlich die Formulierungen in dem besag- verändern, hätte er dies ohne weiteres im Ausschuss so ten INTSUM, zunächst aus der Welt geschafft worden bekunden können, ohne dass dies für ihn, das PRT oder war. sonstige Stellen einen Nachteil bedeutet hätte. Seine Ein- lassung, vom RC North zur Streichung der Passage über Faktenwidrig wurde von beiden Zeugen versucht, den mögliche zivile Opfer veranlasst worden zu sein, ist also – Ausschuss davon zu überzeugen, dass die Untersuchun- im Gegensatz zu den Einlassungen des Zeugen Vollmer, gen des Feldjägerführers im Einsatz, des Zeugen Br., der ein großes Interesse daran hatte, sein eigenes Verhal- wegen einer Weisung aus Berlin abgebrochen worden 1843 ten zu rechtfertigen – sehr glaubhaft. seien. Insbesondere der Umstand, dass dem Zeugen K. durch Der besagte Feldjägerführer hat im Ausschuss hingegen den Stab von General Vollmer bedeutet wurde, er müsse glaubhaft bekundet, weder etwas davon mitbekommen zu sich die Bedeutung der Passage zu den möglichen zivilen haben, dass sein Auftrag Teil disziplinarischer Ermittlun- Opfern „im politischen Umfeld“ durch den Kopf gehen gen gewesen sein solle, noch dass diese Ermittlungen 1844 lassen, lässt den Schluss zu, dass die Generäle Vollmer vorzeitig abgebrochen worden seien. Es habe sich und Glatz alles daran setzten, keine förmlichen Berichte auch keineswegs um eine „nationale Untersuchung“ ge- in der Hand halten zu müssen, die sie dazu zwingen könn- handelt. Für ihn sei es „nichts anderes als die Sachverhalt- ten, eventuell disziplinarische Ermittlungen gegen Oberst sfeststellung und das Verdichten des Lagebildes für Gene- Klein aufzunehmen. ral Vollmer“ gewesen und diese habe er auch vollständig 1845 abgeschlossen. Hierin zeigt sich, dass niemandem in der Generalität an wirklicher Sachaufklärung gelegen war, sondern dass es Sich im Ausschuss damit zu brüsten, man habe ja schon immer nur darum ging, möglichst keine Fakten zu schaf- von Anfang an disziplinar ermitteln wollen und sei nur fen, die sich im Nachhinein für Oberst Klein als nachteilig durch eine Weisung aus Berlin davon abgehalten worden, herausstellen könnten. Dafür wurde noch nicht einmal dürfte damit nachweislich in den Bereich der Märchen zu davor zurückgeschreckt, offizielle NATO-Berichte nach- verweisen sein. träglich zum Vorteil von Oberst Klein verändern zu las- Mit der klaren Aussage des Feldjägerführers im Einsatz, sen. dass er seine Arbeit keineswegs abgebrochen, sondern zu Um dafür letztlich nicht die Verantwortung übernehmen Ende geführt habe, hat sich auch die wiederholte Behaup- zu müssen, wurde der gesamte Vorgang durch den für tung der Mehrheit, Generalinspekteur Schneiderhan habe 1841 1846 seine „Absicherungsmentalität“ bekannten General die Feldjägeruntersuchung eigenhändig „gestoppt“, als Glatz in Kopie an das Büro des Generalinspekteurs wei- unwahr erwiesen. tergereicht. Man wollte also – trotz bestehender Anhalt- spunkte – selbst nicht gegen Oberst Klein ermitteln, daher sorgte man für die Korrektur des INTSUM. Für den Fall, c) Verschleierung im Pressestab gegenüber dass später Verfehlungen doch noch offenkundig werden der Öffentlichkeit sollten, wollte man aber einen Bericht haben, den General Ausführlich wurden die verschiedenen Verschleierungs- Vollmer gegebenenfalls als Ausgangspunkt disziplinar- bemühungen des Pressestabes im Bundesverteidigungs- rechtlicher Ermittlungen darstellen könnte, welche vom ministerium bereits dargestellt: Generalinspekteur gestoppt worden seien. Genau so wurde auch vorgegangen: Die Generäle Vollmer und Glatz versuchten im Ausschuss den Eindruck zu 1842) Vgl. Glatz, Protokoll-Nr. 12, Teil II, S. 65; Vollmer, Protokoll- erwecken, Vollmer habe mit der Entsendung des Feldjä- Nr. 12, Teil II, S. 26. gers bereits Ermittlungen gegen Oberst Klein eingeleitet, 1843) Vgl. Glatz, Protokoll-Nr. 12, Teil II, S. 64 f.; Vollmer, Protokoll- Nr. 12, Teil II, S. 8, 26. 1844) Vgl. nur: Br., Protokoll-Nr. 10, Teil II, S. 11, 18 f., 37, 44. 1845) Br., Protokoll-Nr. 10, Teil II, S. 44. 1841) Vgl. etwa: Schneiderhan, Protokoll-Nr. 14, Teil II, S. 21. 1846) Vgl. etwa Mehrheitsbewertung, S. 182 ff. und 203.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 283 – Drucksache 17/7400 – Leugnung ziviler Opfer, auch mit dem Ziel, Entschä- erhalten habe. Deutsche Beiträge zur NATO- digungsansprüche möglichst zu vermeiden. Untersuchung seien auf diesem Wege nicht geleistet wor- den. Dagegen sei er immer wieder zum Fortgang der – Vortäuschen von Zeitdruck bei der Entscheidung Untersuchung und möglichen Schlussfolgerungen befragt zum Luftschlag durch falsche chronologische Dar- worden. stellungen. Nur in zwei Fällen habe er von sich aus den Kontakt auf- – Falschmeldung zum bevorstehenden Angriff der genommen. Zum einen habe er dabei den Feldjägerbericht Lastwagen auf das PRT Kunduz trotz Widerspruch angefordert, von dem das JIB im Zuge von Zeugenbefra- zur eigenen Online-Meldung, die davon sprach, dass gungen erfahren hatte. Da der Bericht „nur Deutschen zur der Treibstoff für eigene Zwecke in den Distrikt Kenntnis“ gegeben werden sollte, wertete er den Bericht Chahar Darrah verbracht werden sollte und Hinwei- im Oktober im Auftrag des Untersuchungsteams aus. Er sen, dass die festgefahrenen Tanklaster in Brand ge- bestätigte dem Ausschuss, dass der Bericht nach seiner setzt werden sollten. Auffassung keine dem Untersuchungsteam zum damali- – Erfinden einer so genannten „dritten Quelle“, angeb- gen Zeitpunkt nicht aus anderen Quellen bekannten Er- liche SIGINT des afghanischen Geheimdienstes, auf kenntnisse enthielt. Daher sah das JIB von einer förmli- die die Entscheidung zum Luftschlag gestützt worden chen Auswertung und Einbeziehung in den Bericht ab. sei, für die Bundespressekonferenz vom 7. September Zum anderen habe der Zeuge Vo. selbst nur einmal im 2009. Auftrag des JIB den Rat der deutschen Kollegen gesucht, – Diffamieren des IAT-Berichts der NATO als „Reise- als es um rechtliche Konsequenzen einer bestimmten bericht“ in den Bundespressekonferenzen vom 9. und Untersuchungsrichtung gegangen sei. Bei diesem Mei- 11. September 2009 und Verschleierung seiner Inhal- nungsaustausch habe sich die Vermutung bestätigt, dass te, insbesondere zu den offenkundigen Verstößen von ein solches Vorgehen zu einem Abbruch der NATO- Oberst Klein gegen NATO-Einsatzregeln. Untersuchung geführt haben würde, weil strafrechtliche oder disziplinarische Sanktionen in Deutschland die Folge – Angebliche Ermordung eines der Fahrer wird als gewesen wären. In einem solchen Falle hätte die Untersu- Beleg für unmittelbare Bedrohung präsentiert, nicht chung des Vorgangs von der NATO an den betroffenen als möglicher Hinweis auf die Anwesenheit eines Zi- Mitgliedsstaat übergeben werden müssen. Daran hatten vilisten am Tatort. beide Seiten kein Interesse, so dass dieser Untersuchungs- – Versuch der Leugnung, dass Tanklastwagen festge- strang vom JIB nicht weiter verfolgt wurde. fahren waren (SMS von Malte Krause). Um welche Frage es sich dabei genau handelte, ließ sich in der Befragung nicht abschließend klären. Aber die d) Sonstige Verschleierungsaktivitäten im Schlussfolgerung liegt auf der Hand, dass es sich dabei Ministerium um Verfehlungen des Kommandeurs oder seiner Unterge- benen bei der Entscheidung zum Luftangriff handelte, die Neben den Aktivitäten des Pressestabes sind in der Be- strafrechtlich oder disziplinarrechtlich zu verfolgen gewe- weisaufnahme noch weitere Vorgänge innerhalb des Mi- sen wären. Und in dieser Beziehung hatte die Stellung- nisteriums offenkundig geworden, die ebenfalls der Ver- nahme der „Gruppe 85“ Einfluss auf den Verlauf der schleierung dienten: NATO-Untersuchung. aa) Einflussnahme auf die NATO- bb) Verschleierung der Beteiligung von Perso- Untersuchung nen der „Task Force 47“ Nach Abschluss der Beweisaufnahme bleibt der Eindruck Erst nach der Veröffentlichung des NATO- bestehen, dass auch die Schaffung der so genannten Untersuchungsberichts wurde in der Obleute- „Gruppe 85“ im Bundesministerium der Verteidigung Unterrichtung vom 6. November 2009 erstmals überhaupt unter anderem dem Ziel diente, unerwünschten Entwick- die Beteiligung der Spezialkräfte der „Task Force 47“ an lungen im Zuge der NATO-Untersuchung entgegenzu- dem Luftangriff erwähnt. Die Öffentlichkeit erfuhr davon wirken. erst einen Monat später durch einen Bericht der „„Bild“- 1847 Selbst wenn die Arbeitsgruppe nach Aussagen von Staats- Zeitung“. sekretär Dr. Wichert allein der Aufgabe dienen sollte, das Zwar hat die Beweisaufnahme klar ergeben, dass es sich JIB bzw. die NATO-Untersuchung zu unterstützen bzw. bei dem Luftangriff nicht um eine verdeckte Operation seine Arbeit zu begleiten, wurde auf Nachfragen deutlich, der TF47 handelte. Dennoch verbinden sich mit ihrer dass es auch darum ging, ein für Bundeswehr und Oberst Beteiligung viele wichtige Fragen. Durch die Führung aus Klein nachteiliges Ergebnis zu verhindern. der Operationszentrale der TF47 war Oberst Klein nicht Das deutsche Mitglied des JIB, der Zeuge Vo., berichtete dem Ausschuss, dass er von den deutschen Kollegen, die 1847) „Neue Details über den Luftschlag von Kunduz: Welche Rolle sich ihm gegenüber nie als organisierte Einheit zu erken- spielte Elitetruppe KSK?“Bild, online-Ausgabe, 10. Dezember nen gegeben hätten, keine sachdienlichen Informationen 2009.
Drucksache 17/7400 – 284 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode von seinem üblichen Stab und seinen Beratern umgeben. Generalinspekteur Schneiderhan räumte im Ausschuss Diese hätte er zur Unterstützung herüberbitten können, ein, dass erst nach seiner Rückkehr von seiner Afghanis- doch unterließ er dies bewusst. Durch diese Konstellation tan-Reise ab dem 16. September 2009 den Obleuten darü- erlangten die Informationen bzw. der Ratschlag des in ber berichtet wurde, dass beispielsweise die Luftbilder jener Nacht ranghöchsten Offiziers der Task Force, nicht dazu geeignet gewesen waren, die Anwesenheit von Hauptmann N., eine zentrale Bedeutung für die Abläu- Waffen nachzuweisen, oder die Anwesenheit von Zivilis- 1848 fe. ten auszuschließen. Er sei nach den Gesprächen mit Oberst Klein und seinen Vorgesetzten bei ISAF mit der Die Beteiligung der TF47 bzw. zumindest einiger ihrer Überzeugung zurückgekehrt, dass Fehler bei der Ent- Mitarbeiter, hatte somit Einfluss auf die Geschehnisse scheidung zum Luftangriff gemacht worden seien. jener Nacht. Dennoch wurden Parlament und Öffentlich- keit über diesen Zusammenhang solange im Unklaren Trotz der Bitte von Mitgliedern des Verteidigungsaus- gelassen, bis sich dies angesichts der Hinweise im schusses, Ihnen den IAT-Bericht im Original zur Verfü- NATO-Untersuchungsbericht nicht mehr leugnen ließ. gung zu stellen, entschied sich Bundesminister Dr. Jung 1849 dagegen. Staatsekretär Dr. Wichert begründete diesen Schritt formal damit, dass es sich um ein geheimes cc) Verweigerung einer nationalen Untersu- NATO-Dokument gehandelt habe, und die Exekutive chung nach Eingang des COM ISAF- generell nicht zur Herausgabe von Akten gegenüber der Berichts Legislative verpflichtet sei. Wie wenig dem Bundesministerium der Verteidigung an Mit der Übergabe der Akten an den Untersuchungsaus- einer wirklichen Aufklärung der Vorgänge gelegen war, schuss ist heute jedoch offensichtlich, dass schon damals zeigt sich an dem Verzicht auf eine nationale Untersu- die Mängel in der Unterrichtung des Parlamentes zu Tage chung bzw. einen eigenen Bericht zum Vorgang. Die getreten wären, und dies in der Situation des Bundestags- ursprüngliche Entscheidung von Anfang September, der wahlkampfs zu heftiger Kritik an der Bundesregierung, NATO-Untersuchung den Vortritt zu lassen, weil diese insbesondere am Verteidigungsminister, Anlass geboten auch Zugang zu den US-Piloten haben würde, ist noch hätte. nachvollziehbar. Nach der Beweisaufnahme ergibt sich ein erschreckender Dagegen ist kaum nachvollziehbar, warum der Faden Befund: Der Deutsche Bundestag wurde nur scheibchen- nach Abschluss der NATO-Untersuchung nicht noch weise über den Luftangriff unterrichtet. Informiert wurde einmal aufgenommen wurde. Denn zu den Gründen für allein über einzelne Sachverhalte, die bereits öffentlich das desaströse Krisenmanagement und die fehlerhafte bekannt geworden und damit nicht mehr zu leugnen war- Information von Öffentlichkeit und Parlament machte der en. Auch in diesen Fällen erfolgte die Unterrichtung häu- NATO-Bericht überhaupt keine Aussagen. Hier eine fig noch unvollständig. Diese Taktik diente zum einen schonungslose Bilanz und die nötigen Lehren zu ziehen, dem Zweck, den deutschen PRT-Kommandeur vor Kritik wäre die originäre Aufgabe des Ministeriums gewesen, zu schützen, zum andern dazu, die Fehler des Ministe- um Ähnliches bei Auslandseinsätzen in der Zukunft zu riums in der Aufarbeitung des Vorfalls sowie die irrefüh- vermeiden. renden Darstellungen gegenüber der Öffentlichkeit solan- ge wie möglich zu kaschieren. Verantwortlich für diese e) Verschleierung gegenüber dem Parlament unangemessene Unterrichtung des Parlaments waren vor allem der damalige Bundesminister Dr. Jung, Generalin- Das Gefühl einer Verpflichtung zu besonderer Loyalität spekteur Schneiderhan und Staatssekretär Dr. Wichert. gegenüber Oberst Klein wirkte sich auch negativ auf die Information des Parlamentes aus. Während nach Vorlie- Dabei wurde aber wenigstens nicht so verfahren wie im gen des IAT-Berichts und der Feststellung eines ausrei- Pressestab, und den Abgeordneten immerhin keine be- chenden Anfangsverdachts für eine förmliche NATO- wusst falschen Informationen übermittelt, sondern nur auf Untersuchung durch das JIB zivile Opfer nicht generell die Übermittlung eigentlich wichtiger Informationen ausgeschlossen wurden, hielt man sich bei dem zweiten bewusst verzichtet. Themenkomplex des IAT-Berichts zunächst bedeckt: der Staatssekretär Dr. Wichert begründete die schleppende, Kritik an möglichen Verletzungen der NATO- selektive Informationspolitik mit dem Hinweis, man habe Einsatzregeln durch Oberst Klein und seine Besatzung. dem Parlament nur „bewiesene Tatsachen“ präsentieren Kritische Stellungnahmen wurden weder bei schriftlichen wollen, um nicht der Lüge bezichtigt zu werden. noch bei den mündlichen Unterrichtungen der Bundes- Dies mag eventuell der bis dahin üblichen Verfahrenswei- tagsgremien, insbesondere des Verteidigungsausschusses se im Ministerium entsprochen haben, jedoch stellt dies und seiner Obleute, im Zeitraum vom 8. bis 11. Septem- keinen angemessenen Umgang mit dem Parlament dar. 1850 ber deutlich dargestellt. Sie wurden selbst dann nicht Abgeordnete des Deutschen Bundestages sind durchaus in angesprochen, wenn dazu in den Sprechzetteln entspre- chende Ausführungen vorgesehen worden waren. 1849) Infolge des politischen Drucks wurde der Bericht am 11. Septem- ber 2009 den Fraktionsvorsitzenden über die Geheimschutzstelle des Bundestages zugänglich gemacht. 1848) Vgl. hierzu ausführlich oben ab Seite 226 ff. 1850) Dr. Wichert, Protokoll-Nr. 14, Teil I, S. 73, 109.