Erster Teil

/ 580
PDF herunterladen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode                                – 295 –                                  Drucksache 17/7400 1926 Oktober 2009 über den Zwischenstand der ISAF-                             abhänge.         Die Bundeskanzlerin identifizierte diese Untersuchung.                                                             Betrachtungsweise direkt mit der Wahrnehmung der Lage durch Oberst Klein. Sie ignorierte damit, dass auch in Demnach sei mit Kritik wegen dreier Verstöße gegen einer „kriegsähnlichen Situation“ Regeln gelten, deren ISAF-Einsatzregeln zu rechnen: Keine „Show of Force“, Einhaltung gerade dazu dienen soll, solch verheerende Voraussetzungen für Anforderung der Luftnahunterstüt- Vorfälle zu vermeiden. zung durch TIC-Erklärung nicht gegeben, Fehlen einer unmittelbaren Bedrohung.                                                  Mit dem gemeinsamen Ziel vor Augen, in der Bundes- wehr unpopuläre Verfahren gegen Oberst Klein zu ver- Vor diesem Hintergrund äußerte sich Dr. Vad besorgt, meiden, hat die Bundeskanzlerin alle drei unterschiedli- dass die Ermittlungen der Generalbundesanwaltschaft chen Bewertungen des Vorgangs mitgetragen, angefangen Dr. Jung wegen dessen Rückendeckung für Oberst Klein mit der Bewertung des Generalinspekteurs vom 29. Okto- in Bedrängnis bringen könnten. ber 2009, dass der Luftschlag „aus operativer Sicht militä- In einer separaten Mitteilung riet der Abteilungsleiter                   risch angemessen“ sei, über die Bewertung des Luftang- Dr. Heusgen ausdrücklich, sich wegen der Regelverstöße                    riffs als „zwingend“, bis zur Neubewertung als „unange- nicht einzumischen, da dies Angelegenheit des Verteidi-                   messen“. Sie hat die Drehungen und Wendungen ihres gungsministers sei. In der Konsequenz blieb das Kanzler-                  Verteidigungsministers Freiherr zu Guttenberg jedes Mal amt untätig, anstatt das Verteidigungsministerium zu                      gestützt, sie hat sein katastrophales Auftreten in der Sache 1923 proaktivem Handeln aufzufordern.                 Lückenlose Aufklä-       mitgetragen und seine Fehler gedeckt. Im Ausschuss lobte rung – wie von Dr. Merkel versprochen – sieht anders                      sie das Verhalten des Freiherrn zu Guttenberg sogar als aus.                                                                      „vorbildlich“ für die Politik, da er bereit zum Eingeständ- nis eines Fehlers und zur Korrektur seiner Position gewe- 1927 sen sei.        Damit trägt sie das heuchlerische Auftreten 4.       Verständnis für jede Bewertung des Luft-                         des Freiherrn zu Guttenberg – Fehler zuzugeben, die angriffs                                                         Schuld für die eigenen Fehler aber anderen in die Schuhe Noch in ihrer Vernehmung durch den Ausschuss enthielt                     zu schieben – ausdrücklich mit. sich die Bundeskanzlerin einer eigenen Bewertung des Luftangriffs. Sie erklärte sämtliche, auch sich diametral 5.      Mitspielerin beim „Bauernopfer“ widersprechende Bewertungen für „nachvollziehbar“ und mit dem Untersuchungsbericht der NATO für vereinbar:                      Die Vernehmung der Bundeskanzlerin Dr. Merkel im Es komme eben nur auf den „Blickwinkel“ an; zu ihrer                      Ausschuss hat ergeben, dass sie selbst durch die nach dem 1924 eigenen Sicht wolle sie sich jedoch nicht äußern.                         25. November 2009 bekannt gewordenen Dokumente, u. a. der „Feldjägerbericht“, keine neue Faktenlage sah, Die Bundeskanzlerin sagte aus, man könne entweder den                     die sie zu einer Revision ihrer früheren Aussagen veran- Standpunkt des Kommandeurs oder den der Regelverstö-                                              1928 lasst haben würde.           Dennoch stellte sie es in keiner ße einnehmen. Aus den Akten geht hervor, dass dieses Weise in Frage, als Freiherr zu Guttenberg ihr gegenüber Argumentationsmuster auf eine Vorlage des Referates am 2. Dezember 2009 die für den folgenden Tag geplante 222 zum Untersuchungsbericht der NATO vom 29. Okto- Neubewertung ankündigte. Auch gegen dessen Allein- ber 2009 zurückgeht.                                                      gang unternahm sie nichts, obwohl sie am Vortag beim Darin heißt es, dass eine abschließende Bewertung von                     Besuch des pakistanischen Ministerpräsidenten Gilani 1925 der Wahrnehmung einer „kriegsähnlichen Situation“                    in   angekündigt hatte, dass es eine einvernehmliche Bewer- Kunduz oder der Betrachtung punktueller Regelverstöße                     tung der Bundesregierung geben solle, an der neben dem Verteidigungsminister und dem Außenminister auch die 1929 Bundeskanzlerin mitwirken würde. 1923) Mat. 17-29a, Ordn. Gruppe 22, S. 149 f. und 152. 1924) Dr. Merkel, Protokoll-Nr. 49, Teil I, S. 57, 39, 41.                    „Sie dürfen davon ausgehen, dass der Bundesver- 1925) Offiziell scheute sich die Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt          teidigungsminister, die Bundeskanzlerin, aber ge- noch, die Lage in Nordafghanistan als innerstaatlichen Krieg zu         nauso auch der Bundesaußenminister die Bewer- bezeichnen, sondern beharrte darauf, dass es sich um eine Stabili- sierungsmission der UN zur Stärkung der afghanischen Regierung tung dann einvernehmlich in der Bundesregierung handele, die mit begrenztem Risiko verbunden sei und sich in en-        vornehmen werden und vor allen Dingen auch gem völkerrechtlichen Rahmen bewege. Im Lichte der Beweis-              daraus die richtigen Schlüsse ziehen werden, wenn aufnahme des Ausschusses stellt sich die Frage, ob der Luftang-         nicht alle Regeln eingehalten worden sein sol- riff von Kunduz den Ausgangspunkt für die Neubewertung der                    1930 Lage in Afghanistan bildete, infolgedessen das Kabinett im Be- len.“ schluss zum ISAF-Mandat am 9. Februar 2011 feststellte, dass es sich um einen „nicht-internationalen bewaffneten Konflikt“ han- dele. Mit dieser Lagebeschreibung begründete die Generalbun- desanwaltschaft letztendlich die Einstellung des Ermittlungsver- fahrens gegen Oberst Klein, da sie ihm in diesem Zusammenhang       1926) Mat. 17-29a, Ordn. Gruppe 22, S. 182-84. einen größeren Ermessensspielraum zum Einsatz militärischer         1927) Dr. Merkel, Protokoll-Nr. 49, S. 56. Gewalt einräumte. Damit drängt sich der Eindruck auf, dass durch    1928) Dr. Merkel, Protokoll-Nr. 49, Teil I, S. 54-56. den Kabinettbeschluss vom 9. Februar 2010 der Boden für die         1929) Dr. Merkel, Protokoll-Nr. 49, Teil I, S. 66, 80. Persilscheine der Generalbundesanwaltschaft und des Inspekteurs     1930) Stuttgarter Zeitung vom 2. Dezember 2009 (Hervorhebung nur des Heeres bereitet wurde.                                                hier).
321

Drucksache 17/7400                                                    – 296 –                    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Bereits am 25. November 2009 wusste sie von der faden-                     diesen Zusammenhang wird deutlich, dass sie bei der scheinigen „Entlassung“ von General Schneiderhan und                       Zusage, Deutschland werde Verantwortung übernehmen, Staatssekretär Dr. Wichert. Diesen machte der damalige                     Entschädigungszahlungen an die Opfer im Blick hatte. Verteidigungsminister öffentlich zum Vorwurf, dass sie                     Die Vorlage vom 9. Dezember 2009 hielt fest, dass Ent- ihm wichtige Dokumente zum Luftangriff vorenthalten                        schädigungen in Afghanistan traditionell sehr schnell hätten und eine weitere Zusammenarbeit daher unvors-                       erfolgten, die Bundeswehr bisher pro Opfer 20 000 bis tellbar sei. Im Ausschuss vermied die Bundeskanzlerin                      33 000 US-Dollar gezahlt habe und Opferlisten „ohne jegliche Aussage darüber, welche Begründung Freiherr                       intensive eigene Ermittlungen“ nur schwerlich zu bestäti- 1935 zu Guttenberg ihr gegenüber abgegeben habe, sie habe                       gen seien. jedoch Wert darauf gelegt, dass sie eine schriftliche Be- Dennoch blieben die Bundeskanzlerin und das Kanzler- gründung mit dem zerrütteten Vertrauensverhältnis brau- amt danach untätig, drangen nicht auf verstärkte Aufklä- che, um der Entlassung zustimmen zu können.                                                                                   1936 rungsbemühungen von deutscher Seite.                    Sie überließen Sie duldete es, dass der Minister die Entlassungen im                      stattdessen wiederum dem Verteidigungsministerium das Bundestag am 26. November 2009 bekannt gab, bevor sie                      Feld. Dieses beschränkte sich auf geringfügige Winterhil- diesen förmlich zugestimmt hatte. Obwohl der Generalin-                    fe in den betroffenen Gemeinden und verhandelte ohne spekteur Schneiderhan auch ihr oberster militärischer                      besonderen Nachdruck über acht Monate hinweg, um im Berater gewesen war, sie ihm vertraute und nie Anlass                      Ergebnis die Zahlungen nach unten zu drücken. Im Au- gehabt hatte, an seinem Urteil zu zweifeln, verzichtete sie                gust 2010 erhielten 86 geschädigte Familien nur noch auf ein Gespräch mit Schneiderhan oder auf Einwände                        5 000 USD pro Familie. Dabei wurden die Zahlungen gegen die Entscheidung des Verteidigungsministers. Dem                     ausdrücklich als „humanitäre Geste“ bezeichnet und gera- Ausschuss gegenüber begründete sie dies formaljuristisch                   de nicht als Entschädigung, die auch die Übernahme der damit, dass der Generalinspekteur ja selbst um seine Ver-                  rechtlichen Verantwortung durch die Bundeswehr unters- 1931                                      1937 setzung in den Ruhestand gebeten habe.                                     trichen hätte.        Hier wird klar, dass auch die Zusiche- rung der Bundeskanzlerin vom Dezember, Verantwortung Die Beweisaufnahme hat somit ergeben, dass die Bundes- übernehmen zu wollen, und die Opfer zu entschädigen, kanzlerin die ihr nach § 19 der Geschäftsordnung der nur für die Galerie gedacht war. Sie speiste die Opfer mit Bundesregierung obliegende Pflicht zur Stellungnahme „humanitärer Hilfe“ ab, die in der Praxis einem Almosen hinsichtlich der Entlassung von Schneiderhan und Wi- gleicht. Dieses wird gerade nicht der politisch erklärten chert nicht genutzt hat, um selbst Klarheit über die Be- Absicht gerecht, sich gegenüber den Opfern und ihren rechtigung der Vorwürfe zu erlangen, sondern das Vor- Angehörigen zur deutschen Verantwortung zu bekennen, bringen zu Guttenbergs einfach nur abnickte. Damit hat sich nachdrücklich zu entschuldigen und Kompensation sie es ihm ermöglicht, mit den „Bauernopfern“ die eige- zu leisten. nen Fehler bei der Bewertung des Luftangriffs vom 6. November 2009 zu kaschieren. 7.       Koordinierungsprobleme im Bundeskan- zleramt 6.      Einsatz für Entschädigung: Fehlanzeige Schließlich deutet der gesamte Umgang mit der Krise Als sich die Bundeskanzlerin Anfang Dezember erstmals nach dem Luftangriff von Kunduz darauf hin, dass die nach Vorliegen des NATO-Untersuchungsberichts zum Bundeskanzlerin ihr eigenes Haus nicht im Griff hat. Es Luftangriff substanziell äußerte, erkannte sie deutlicher wurden erhebliche Mängel in der Koordination zwischen als am 8. September 2009 an, dass es zivile Opfer gege- 1932                                                          der für Außen- und Sicherheitspolitik zuständigen Abtei- ben habe.         Sie betonte den hohen Wert menschlichen lung 2 und der für die Aufsicht über die Nachrichten- Lebens und kündigte vollmundig die „Übernahme von dienste zuständigen Abteilung 6 deutlich. Verantwortung“ durch Deutschland für die zivilen Opfer 1933 des Luftangriffs an.                                                       Keine der Kanzlervorlagen zur Darstellung der Vorgänge oder ihrer Bewertung wird von der Abteilung 6 mitge- Aus den Akten geht hervor, dass sie sich Anfang Dezem-                                1938 zeichnet.        Somit fehlten Anreize für die Abteilung 6, ber 2009 durch die Fachabteilung des Kanzleramtes in- die in den Nachrichtendiensten vorliegenden Erkenntnisse formieren ließ, wie die bisherige Praxis der Bundeswehr 1934 bei der Entschädigung ziviler Opfer erfolgte.                   Durch 1935) Mat. 17-29a, Ordn. Gruppe 21, Ordn. 2, S. 71. 1936) Dr. Merkel, Protokoll-Nr. 49, Teil I, S. 70f. 1931) Dr. Merkel, Protokoll-Nr. 49, Teil I, S. 58-60, 68.                  1937) „Opfer des Kundus-Luftangriffs: Bundeswehr zahlt Angehörigen 1932) „Es muss klar sein, dass es ein Bedauern gibt. (…) Damals war              der Opfer halbe Million Dollar“, Spiegel online, 5. August 2010. das noch nicht so völlig klar.“Äußerung anlässlich des Besuchs       1938) BK-Vorlage durch RL Siegmann vom 7. September 2009 zur des pakistanischen MP Gilani, zitiert nach: Spiegel Online, 1. De-         Vorbereitung auf die Regierungserklärung (Mat. 17-29a, Ordn. zember 2009.                                                               Gruppe 22, S. 62 ff.); BK-Vorlage durch RL Siegmann vom 10. 1933) „Es ist mir ganz wichtig, dass das, was infolge unseres Handelns           September 2009 zu IAT-Bericht (Mat. 17-29a, Ordn. Gruppe 22, geschehen ist, auch von uns verantwortet wird.“, Äußerung an-              S. 93 f.) ; BK-Vorlage Reisinger, Ref. 222, zu COM ISAF- lässlich des Besuchs des pakistanischen MP Gilani, zit. nach: Fi-          Bericht 29. Oktober 2009 (Mat. 17-29a, Ordn. Gruppe 22, S.208 nancial Times Deutschland, 2. Dezember 2009.                               f.); BK-Vorlage zur Entschädigungsproblematik nach Frage in 1934) Mat. 17-29a, Ordn. BPA S. 204; Mat. 17-29a, Ordn. Gruppe 21,               Morgenlage 9. Dezember 2009 (Mat. 17-29a, Ordn. Gruppe 21, Ordn. 2, S. 71.                                                            Ordn. 2, S. 28 f.).
322

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode                              – 297 –                                Drucksache 17/7400 systematisch auszuwerten, oder gezielt um die Beschaf-                  unvollständige Unterrichtung durch das Verteidigungsmi- fung zusätzlicher Informationen durch den BND zu ver-                   nisterium. Zum anderen behauptete er, die Bundeskanzle- anlassen.                                                               rin sei mit umfassender Information in die Regierungser- klärung am 8. September 2009 gegangen. Dies könne man Umgekehrt beschränkt sich die Abteilung 2 auf die eige- an der Regierungserklärung selbst, die bis heute im We- nen Arbeitskontakte, anstatt umfassende Unterstützung sentlichen Bestand habe, ableiten. durch den BND von Abteilung 6 anzufordern. Damit wird der Stab des Bundeskanzleramtes der Aufgabe nicht ge- recht, die Bundeskanzlerin mit einem umfassenden Lage-                  8.      Ergebnis bild zu versehen. Die Bundeskanzlerin hat es versäumt, Abschließend lässt sich feststellten, dass es der Bundes- auf eine systematische Verzahnung der einzelnen Abtei- kanzlerin in der öffentlichen Wahrnehmung gelungen ist, lungen des Bundeskanzleramtes hinzuwirken. Sie wird Distanz zum umstrittenen militärischen Vorfall zur wah- Anforderungen an eine moderne, effektive Regierungs- führung damit nicht gerecht.                                            ren, und die Verantwortung allein auf die beiden überfor- derten Amtsinhaber im Bundesministerium der Verteidi- Die Bundeskanzlerin hat es zudem hingenommen, dass                      gung abzuwälzen. So trägt sie deren wechselnde Bewer- dem Kanzleramt angeblich wichtige Dokumente über den                    tungen des Luftangriffs bis heute mit und verhindert es, Vorgang durch das Verteidigungsministerium nicht rech-                  eigene Schlussfolgerungen aus der Angelegenheit zu tzeitig übermittelt worden sind. Ihr Haus war nicht in der              ziehen. Die Aufklärung schiebt sie auf den Bundestag ab. Lage, in enger Abstimmung der Abteilungen und unter                     Ihrer Führungsfunktion als Regierungschefin wird sie Einschaltung des Chefs des Bundeskanzleramtes die not-                  damit gerade nicht gerecht. wendigen Informationen zeitnah zu beschaffen. Angesichts der Dramatik und der Schwere des Vorfalls – Dies mutet umso erstaunlicher an, wenn man bedenkt,                     auf deutschen Befehl um die hundert Tote, darunter viele dass immer wieder die schleppende Weitergabe von In-                    Zivilisten – erscheint das Verhalten der Bundeskanzlerin formationen durch das Verteidigungsministerium kritisiert               insgesamt erschreckend unangemessen. 1939 wurde. Staatssekretär Dr. Wichert, der in diesem Zusammenhang                  IX.     Zum Verfahren im Untersuchungsaus- immer wieder vom Gruppenleiter Dr. Vad kritisiert wur-                          schuss de, hält dem entgegen, dass sein „Rotstrich-Vermerk“ vom 7. September 2009 die angeforderte umfassende                       Von besonderer Bedeutung scheinen für die Ausschuss- Unterrichtung zur Vorbereitung auf die Regierungserklä-                 mehrheit die im Laufe der Beweisaufnahme dieses Unter- rung der Bundeskanzlerin enthielt. Unter anderem war                    suchungsausschusses zu Tage getretenen Verfahrensfra- darin die zentrale Bewertung aus dem IAT-Bericht enthal-                gen zu sein, weil sie diese in ihrer Bewertung als Erstes 1940 ten, dass „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich-                 behandelt.       Was hierzu von der Mehrheit jedoch vor- keit“ auch Zivilisten bei dem Luftangriff getötet worden                getragen wird, ist stellenweise so skurril, dass es nicht seien.                                                                  ohne Widerspruch bleiben kann. Als sich Mitarbeiter des Kanzleramts am 10. September 2009 direkt an den Staatssekretär mit der Bitte um Über-                1.      Ausschluss der Öffentlichkeit durch die sendung des IAT-Berichts wandten, wurde dieser umge-                            Mehrheit hend zur Verfügung gestellt. Zuvor hatte man sich nur auf               Die ungenierte Behauptung der Mehrheit, sie sei in die- Arbeitsebene um das Dokument bemüht, die in einer so                    sem Untersuchungsverfahren stringent ihrer „politischen delikaten Angelegenheit keine Informationen an der poli-                Linie der Transparenz“     1941 gefolgt, mutet angesichts der tischen Leitung vorbei übermitteln wollte. Mängel im                    von ihr allein zu verantwortenden Verbannung vieler Vorgehen der Gruppe 22 treten auch darin zutage, dass                   Zeugenvernehmungen aus der Öffentlichkeit hinter ver- der Eingang des IAT-Berichts nicht unverzüglich an das                  schlossene Türen mehr als abenteuerlich an. inzwischen um Unterstützung gebetene Büro des Chefs des Bundeskanzleramt gemeldet, sondern zunächst in                      Der etwas umständlich hergeleiteten Rechtsauffassung Ruhe ausgewertet wurde.                                                 der Mehrheit, dass der Verteidigungsausschuss als Unter- suchungsausschuss selbst darüber entscheiden darf, ob In der Vernehmung durch den Untersuchungsausschuss                      und in welchem Umfang Zeugenvernehmungen öffentlich machte der Gruppenleiter Dr. Vad widersprüchliche Aus-                  durchgeführt werden, ist allerdings zuzustimmen. sagen zum Informationsstand: Zum einen kritisierte er in der ersten Woche nach dem Luftangriff schleppende und                   Wegen dieser im Ausschuss festgestellten Einigkeit wur- de zu Beginn der Beweisaufnahme vereinbart, dass Mitg- lieder der politischen Leitungsebene und der militärischen 1939) Mitteilung von RL Siegmann an AL Dr. Heusgen vom 8. Sep-          Führung sowie Personen aus dem nachgeordneten Bereich tember 2009. gegen 11 Uhr, in dem dieser seine Verwunderung       jeweils im Einzelfall in öffentlicher Sitzung vernommen darüber äußerte, dass im Verteidigungsausschuss am gleichen Ta- ge drei wichtige Informationen über die Vorgänge in Kunduz er- wähnt wurden, die nicht in der zur Vorbereitung der Regierungs- erklärung am 7. September 2009 eingegangen waren (Mat. 17-        1940) Mehrheitsbewertung, S. 169 ff. 29a, Ordn. Gruppe 21, Ordn. 1, S. 38).                            1941) Vgl. Mehrheitsbewertung, S. 170.
323

Drucksache 17/7400                                          – 298 –                  Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode werden sollten, um so viel Transparenz wie möglich her-          Das Versprechen der Bundeskanzlerin, eine „ungeschön- zustellen und die Öffentlichkeit direkt an der Aufklä-           te“ Aufklärung gewährleisten zu wollen, hatte sich damit rungsarbeit des Ausschusses teilnehmen zu lassen.                nun endgültig als reine Farce entpuppt. Diese interfraktionelle Vereinbarung zur Frage der Öf- fentlichkeit wurde indes durch die Mehrheit im Juni 2010,        2.      Die Verweigerung der Durchführung einer unmittelbar im Anschluss an die Vernehmung des Frei-                     Gegenüberstellung herrn zu Guttenberg, geradezu handstreichartig aufge- kündigt.                                                         In der Beweisaufnahme wurden mehrere Widersprüche zwischen den Aussagen des Zeugen Freiherr zu Gutten- Mit angeblich geschäftsordnungsrechtlichen Bedenken              berg auf der einen und den Zeugen Schneiderhan und wurde der einvernehmliche Beschluss vom 16. Dezember             Dr. Wichert auf der anderen Seite erkennbar, die sämtlich 2009, der für die Opposition auch die Geschäftsgrundlage         den Kern des vorliegenden Untersuchungsauftrags betra- für die Behandlung des Falles im Verteidigungsausschuss          fen und deren Klärung eine der wesentlichen Aufgaben – und nicht in einem Untersuchungsausschuss gemäß                dieses Ausschusses dargestellt hätte. Dass diese Wider- Artikel 44 Grundgesetz – gebildet hatte, gegen den aus-          sprüche tatsächlich existierten, wurde inzwischen sogar 1942                                               1945 drücklichen und rechtlich breit untermauerten          Protest   von der Mehrheit offen eingeräumt. der Minderheit aufgehoben. Deshalb drängte sich die Durchführung einer Verneh- Begründet wurde dies damit, dass der ursprüngliche Ver-          mungsgegenüberstellung dieser Zeugen zur Erforschung fahrensbeschluss zu pauschal gewesen sei. Geflissentlich         der Wahrheit und damit zur effektiven Aufklärung des übersehen wurde dabei jedoch, dass für jede einzelne             Sachverhalts geradezu auf. Durch eine gemeinschaftliche öffentlich durchgeführte Zeugenvernehmung immer noch             Befragung der sich widersprechenden Zeugen hätten sich ein konkreter einzelfallbezogener Beschluss des Aus-             diese Widersprüche mit hoher Wahrscheinlichkeit aufklä- schusses gefasst worden war.                                     ren lassen. Dass die Argumentation der Mehrheit nur vorgeschoben             Gegenüber dem bloßen Vorhalt ist die Gegenüberstellung war, wurde im weiteren Verlauf dadurch unter Beweis              das bessere Beweisverfahren, weil es die Möglichkeit gestellt, dass die Minderheit, die für jeden für eine öffent-    eröffnet, die Zeugen unmittelbar mit den Angaben der liche Vernehmung in Betracht kommenden Zeugen nun-               anderen Zeugen zu konfrontieren und dadurch ein an- mehr einzelne ausführliche Begründungen vorlegte, re-            schauliches Bild von den sich gegenseitig beeinflussenden gelmäßig durch die Mehrheit kommentarlos niederges-              Reaktionen der Beweispersonen zu gewinnen. Der ent- timmt wurde.                                                     sprechende Antrag der Minderheit wurde von der Mehr- heit jedoch kategorisch abgelehnt, um den damaligen Diese Vorgehensweise der Mehrheit diente dem einzigen Verteidigungsminister vor einer öffentlichen Bloßstellung Zweck, das nach der Vernehmung des Freiherrn zu Gut- zu bewahren. tenberg erwartungsgemäß nachlassende öffentliche Inter- esse an den Vorgängen von Kunduz möglichst vollständig           Der Versuch, die Durchführung der Gegenüberstellung zu ersticken.                                                    gerichtlich durchzusetzen, scheiterte, weil dem Bundesge- richtshof die Entscheidung darüber, ob eine Gegenübers- In der Folge wurden dann auch wichtige Zeugen, wie tellung im Einzelfall zulässig und zweckmäßig ist, zu beispielsweise Admiral Kühn oder Staatssekretär Wolf, „politisch“ erschien. der Leiter des Planungsstabes Dr. Schlie, Pressesprecher Dr. Raabe, General Ramms oder für das Bundeskanzler-             Dabei hat der Bundesgerichtshof nicht darüber entschie- amt die Abteilungsleiter Dr. Heusgen und Fritsche ohne           den, ob die Gegenüberstellung im konkreten Fall „gebo- Not hinter verschlossenen Türen vernommen.                       ten“ war, sondern nur darüber, dass die Ausschussmehr- heit in der Entscheidung frei sei, ob eine Gegenüberstel- Neben den eher peinlichen Bekundungen des Admiral lung durchgeführt werde oder nicht, weil im Gesetz zur Kühn, der in seiner Vernehmung die Substanzlosigkeit der Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse „Neubewertung“ des Luftangriffs anschaulich bestätigt 1943                                                        (PUAG) die Durchführung einer Gegenüberstellung nicht hat,      musste die Öffentlichkeit damit auch auf die offe- ausdrücklich als Minderheitenrecht ausgewiesen sei. ne Kritik an Bundeswehr und Ministerium durch General Ramms und die entlarvenden Bekundungen des damaligen             Wörtlich heißt es in dem Beschluss des Bundesgerichts- 1944 Pressesprechers Dr. Raabe            verzichten.                 hofs: Vor allem wurden aber selbst zivile Zeugen, bei denen                „Bei der Beurteilung, ob wegen Widersprüchen in nicht der geringste Grund für den Ausschluss der Öffent-             den Aussagen von Zeugen eine Gegenüberstellung lichkeit bestand, wie etwa der durch den Bombenabwurf                zulässig und zweckmäßig ist, sind die politischen verletzte zivile Lastwagenfahrer oder die Zeugin                     Bewertungen der Zeugenaussagen von ausschlag- Dr. Erfan aus der Öffentlichkeit verbannt.                           gebender Bedeutung. Diese ist Aufgabe der Mitg- lieder des Untersuchungsausschusses und nicht der Gerichte, die nur über Rechtsfragen, nicht da- 1942) Beratungsunterlage 17-219. 1943) Vgl. dazu ausführlich oben ab Seite 290. 1944) Vgl. dazu ausführlich oben ab Seite 274 ff.                1945) Mehrheitsbewertung, S. 170.
324

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode                           – 299 –                                 Drucksache 17/7400 1949 gegen über politische Bewertungen zu entscheiden                 selnden Reihenfolge“ verlangt             wurde durch die Mehr- 1946 haben.“                                                          heit einfach ignoriert. Damit wurde klargestellt, dass die Möglichkeit der Durch-            Wie es zu einer solch eklatanten Verkennung des zentra- führung einer Gegenüberstellung im konkreten Fall ohne               len parlamentarischen und verfassungsrechtlich fundier- 1950 weiteres bestanden hätte, wenn die Mehrheit dies nur                 ten      Grundsatzes von „Rede und Gegenrede“, dem der gewollt hätte. Da dies aber aus rein politischen Gründen             Geschäftsordnungsausschuss des Deutschen Bundestages nicht der Fall war, mussten die Zeugen Schneiderhan und              eindeutig Vorrang vor dem Stärkeverhältnis der Fraktio- 1951 Dr. Wichert erneut in Einzelvernehmungen gehört wer-                 nen einräumt,          in einem offiziellen parlamentarischen den, damit sie zu den Vorwürfen ihres ehemaligen Vorge-              Votum kommen kann, ist nicht zu verstehen, und kann setzten noch einmal Stellung nehmen konnten.                         wohl nur als „Betriebsblindheit“ bewertet werden. Im Rahmen der laufenden Diskussionen über eine mögli-                Die Verfasser des Mehrheitsvotums belegen anschaulich, che Novellierung des PUAG sollte darauf hingewirkt                   dass sie die entscheidenden parlamentsrechtlichen Rah- werden, dass die Durchführung einer Vernehmungsgege-                 menbedingungen nicht verstanden haben, wenn sie die nüberstellung ausdrücklich als Minderheitenrecht ausges-             Befürchtung äußern, die Minderheit könne die Verneh- taltet wird.                                                         mungen von Zeugen „dominieren“. Auch diese Angst der Mehrheit beruht auf der Verkennung des „Grundsatzes von Rede und Gegenrede“, der natürlich auch den Frak- 3.       Zur Reihenfolge der Zeugenvernehmun-                        tionen der Mehrheit grundsätzlich die Möglichkeit ein- gen: das Reißverschlussverfahren                            räumt, im Wechsel mit einer Fraktion der Minderheit Als völlig unverständlich ist der Beitrag der Mehrheit               einen Zeugen zu benennen. Genau das ist mit dem hierfür zum Problem der Reihenfolge von Zeugenvernehmungen                   eingebürgerten Begriff des „Reißverschlussverfahrens“ zu bewerten.                                                         gemeint. Zu der Frage, wie im Ausschuss zu verfahren ist, wenn                Es ist unerklärlich, wie die Mehrheit zu dem Ergebnis keine Einigung darüber erzielt werden kann, welche Zeu-              kommen kann, dass ein Verfahren, mit dem über viele gen in welcher Reihenfolge gehört werden sollen, sieht               Wahlperioden und mit Zustimmung der jeweiligen Mehr- das PUAG in seinem § 17 Abs. 3 vor, dass „die Vor-                   heit ein gerechter Ausgleich für den – im täglichen parla- schriften der Geschäftsordnung des Bundestages zur Rei-              mentarischen Betrieb sicherlich entscheidenderen – Be- henfolge der Reden entsprechend“ angewendet werden                   reich der Rednerreihenfolge im Plenum des Deutschen müssen.                                                              Bundestages herbeigeführt wurde und weiterhin wird, auf einmal eine „rechtlich nicht haltbare“ Benachteiligung der Dazu, wie dies in der laufenden Wahlperiode konkret                  Mehrheit darstellen soll. auszugestalten ist, hatte der Fachbereich Parlamentsrecht der Verwaltung des Deutschen Bundestages ein ausführli-              Der angebliche „Präzedenzfall“ aus dem BND- ches Gutachten vorgelegt. Dieses gelangt zu dem eindeu-              Untersuchungsausschuss, aus dem die Mehrheit meint tigen Ergebnis, dass das zu Beginn der 17. Wahlperiode               herleiten zu können, dass der Grundsatz von „Rede und zwischen den Fraktionen vereinbarte Schema zur Redner-               Gegenrede“ im Untersuchungsverfahren keine Geltung abfolge im Plenum des Deutschen Bundestages anzuwen-                 haben dürfe, belegt diese Auffassung jedenfalls nicht, den sei.  1947 Den ausführlichen und ausgewogenen Darstel-           weil es sich dabei gerade nicht um einen Streitfall, son- lungen in diesem Gutachten wird hiermit ausdrücklich                 dern um eine interfraktionelle „Einigung“ gehandelt hat, zugestimmt.                                                          die immer möglich ist und vom Gesetz natürlich bevor- zugt wird. Damit ist aber nichts darüber gesagt, was in Der klägliche Versuch der Verfasser des Mehrheitsvo-                 dem Fall zu gelten hat, in dem eine Einigung gerade nicht tums, das Gutachten des politisch unabhängigen Fachbe-               erzielt werden kann. reichs Parlamentsrecht zu „widerlegen“, bedarf eigentlich keiner ausführlichen Stellungnahme. Das absurde Ergeb- nis der Mehrheit, die „formal gerechte“ Lösung läge dar-             4.       „Mehrheit bleibt Mehrheit“ in, dass die Mehrheit das Recht habe, „sieben“ (!) Zeugen Letztlich zeigen die Rechtsansichten der Mehrheit zu den hintereinander vernehmen zu lassen, ehe die Minderheit Verfahrensfragen im Ausschuss nur, was sich auch an mit ihren „fünf“ Zeugen nacheinander „zum Zuge kä- 1948                                                           vielen anderen Stellen gezeigt hat: Es geht der Koalition me“,       dürfte für sich sprechen. von CDU/CSU und FDP nicht mehr darum, mit sachli- Die eindeutige Formulierung der Gesetzesbegründung zu                chen Argumenten zu überzeugen, sondern es reicht ihr § 17 Abs. 3 PUAG, die ausdrücklich nach einer „abwech-               völlig aus, darauf zu verweisen, dass sie mit ihrer rechne- rischen Mehrheit beschließen kann, was sie will. Beis- pielsweise: 1949) Vgl. BT-Drs. 14/5790, S. 17. 1946) BGH, Beschluss vom 17. August 2010, Az. 3 ARs 23/10 (Fn. 49,   1950) Vgl. nur: BVerfGE Bd. 10, S. 4, 12. Dokument 19), Rz. 28 (Hervorhebungen nur hier).               1951) Vgl. hierzu nur: Auslegungsentscheidung des 1. Ausschusses vom 1947) Beratungsunterlage 17-137 (Fn. 34, Dokument 18a).                     5. Dezember 2002 und ausführlich: Ritzel/Bücker/Schreiner, 1948) Mehrheitsbewertung, S. 172.                                           Kommentar zur GO-BT, § 28 mit vielen weiteren Nachweisen.
325

Drucksache 17/7400                                                     – 300 –                  Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode –    wurde der Minderheit zu Beginn des Verfahrens eine                     X.      Lehren aus den festgestellten Fehlern und sachwidrige Struktur der Untersuchung oktroyiert,                              Defiziten: Handlungsbedarf –    wurde die Reihenfolge der Zeugen nach Belieben                         Nachdem die Ausschussmehrheit in ihrer Bewertung durch die Mehrheit festgelegt, bis nach Androhung                      darauf verzichtet hat, die Vorgänge in der Nacht vom 3. einer Klage eingelenkt wurde,                                          auf den 4. September 2009 in Kunduz sachgerecht aufzu- arbeiten, wundert es nicht, dass sie in ihrem Votum auch –    wurde die Sitzungsdauer der Zeugenvernehmungen                         die Frage des Untersuchungsauftrags, welche Nachsteue- gegen den ausdrücklichen Willen der Minderheit auf                     rungen in nationaler Verantwortung mit Blick auf die sechs Stunden begrenzt, Zukunft vorgenommen werden müssen, nicht sinnvoll –    wurden Fernsehübertragungen der wesentlichen öf-                       beantworten konnte. fentlichen Zeugenvernehmungen der Minister und                         Nach den abschließenden Bewertungen der Mehrheit soll der Bundeskanzlerin gegen den Willen der Minder-                       es keinerlei strukturelle Defizite gegeben haben. Sogar heit verhindert,                                                       das Verfahren des Umgangs mit HUMINT-Quellen durch –    wurde die Vernehmung von Zeugen durch Abgeord-                         Angehörige der Bundeswehr soll sich „insgesamt be- nete der Minderheit häufig mit teilweise sachfernen                    währt“ haben und vor allem „im vorliegenden Fall opti- 1953 Einwürfen    1952 unterbrochen und damit die Sachauf-                 mal genutzt“ worden sein. klärung erheblich erschwert,                                           Die entscheidende Frage nach den „lessons learned“, wird –    wurde das Ausschusssekretariat trotz der von der                       durch die Mehrheit so beantwortet, dass die Bundesregie- Vorsitzenden und von Mitarbeitern des Sekretariates                    rung im Grunde schon alle Probleme, die aber eigentlich vorgetragenen Bedenken unter einen solch enormen                       keine gewesen sein sollen, abgestellt und beseitigt habe. Zeitdruck gesetzt, einen Entwurf für den Feststel-                     –    Dem angeblichen „Defizit“, dass Oberst Klein keine lungsteil des Abschlussberichts vorzulegen, dass es                         eigenen nationalen Aufklärungsmittel zur Verfügung kaum möglich war, sämtliche Beweismittel erschöp-                           gestanden hätten, sei durch die Einführung des Un- fend auszuwerten,                                                           bemannten Aufklärungssystems HERON 1 begegnet –    wurden auch die Fristen für die Vorlage der politi-                         worden. Dabei wird jedoch übersehen, dass dem PRT schen Bewertungen durch die Fraktionen ohne sach-                           Kunduz unbemannte Aufklärungssysteme durchaus lichen Grund extrem kurz bemessen,                                          zur Verfügung standen und das Problem nur darin lag, dass Oberst Klein keinen Piloten aufwecken –    hielt sich die Mehrheit dann jedoch selbst nicht an                         wollte, um sie zu bedienen. Verkannt wird zudem, ihren eigenen Zeitplan, auf den die Minderheit ein-                         dass HERON 1 nicht den PRTs selbst zur Verfügung gestellt hatte, und änderte diesen mehrfach nach ei-                        steht, sondern nur über RC North angefordert werden genem Gusto und zum Nachteil der Minderheit.                                kann. Eine Mehrheit, die fast durchgängig auf Sachargumente                       –    Ein weiteres angebliches „Defizit“ wird darin gese- verzichtet und nur noch auf ihre rechnerische Stärke ver-                        hen, dass Oberst Klein nicht genügend „Eskalations- weist, um sämtliche Minderheitsinteressen pauschal ab-                           potential“ mit „adäquaten nationalen Wirkmitteln“ zuwehren, wird ihrer Verantwortung im parlamentari-                              zur Verfügung gestanden hätte. Wie der von der schen System des Grundgesetzes, das gerade dem ange-                             Mehrheit belobigte „Einsatz der Panzerhaubitze 2000 messenen Ausgleich zwischen Mehrheits- und Minder-                               und des Schützenpanzers Marder ab Frühjahr 2010“ heitsinteressen in Untersuchungsausschüssen besondere                            auch nur eines der festgestellten Probleme von Oberst Bedeutung beimisst, nicht gerecht.                                               Klein in der Nacht vom 3. auf den 4. September 2009 hätte lösen sollen, erschließt sich nicht. –    Die „Feststellung“ der Mehrheit, dass „bereits einige Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildung veran- lasst“ worden seien, wirkt unglaubhaft, wenn darauf 1952) Vgl. etwa: Abg. Siegfried Kauder: „Sie können nicht aus eigenem verzichtet wird, klar zu benennen, worin die Defizite Wissen vorhalten.“ (Protokoll-Nr. 16, Teil I, S. 23); Abg. Siegf-          in der Anwendung der Einsatzregeln konkret bestan- ried Kauder: „Es kann nur aus etwas zitiert werden, was allen zur          den haben. Verfügung steht.“ (Protokoll-Nr. 6, Teil II, S. 41); Abg. Siegfried Kauder: „Es kommt nicht darauf an wer über was nachgedacht            –    Unklar bleibt auch, welche „entscheidenden Schritte“ hat, sondern was veranlasst worden ist oder was nicht veranlasst           das BMVg „aus Sicht des Ausschusses in Richtung worden ist.“ (Protokoll-Nr. 49, Teil I, S. 31); Abg. Siegfried Kau- einer umfassenden und transparenten Informations- der: „Die Frage von Entschädigungszahlungen ist nicht Gegens- tand des Untersuchungsausschusses.“ (Protokoll-Nr. 49, Teil I,             politik“ gemacht haben soll. S. 70). Einerseits wird immer wieder verlangt, dass den Zeugen Dokumente, nach denen gefragt wird, vorgelegt werden: [Abg.           –    Auch die Feststellung der Mehrheit, die Information Siegfried Kauder: „Vorlegen!“ (Protokoll-Nr. 18, Teil I, S. 77)],          des Parlamentes habe sich deutlich verbessert, über- andererseits wird immer wieder moniert, wenn den Zeugen Do-                zeugt nicht. Richtig ist nur, dass durch die Übertra- kumente vorgelegt werden [Abg Siegfried Kauder: „Es kostet doch einen Haufen Zeit, wenn man zu jeder Frage, die man stellt, die Akte vorlegen lässt.“ (Protokoll-Nr. 27, Teil I, S. 15)].         1953) Mehrheitsbewertung, S. 210 ff.
326

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode                    – 301 –                            Drucksache 17/7400 gung der Zuständigkeit auf das Einsatzführungs-         –    Es bedarf nachhaltiger Maßnahmen, um eine klarere kommando sich die Unterrichtungen quantitativ ge-            Trennung zwischen den Aktivitäten der Task For- steigert haben, eine Verbesserung der Qualität und           ce 47 und den Aufgaben der PRT zu bewirken, so Tiefe der Unterrichtungen ist jedoch keineswegs fest-        dass eine den Vorgaben des NATO-Operationsplans zustellen.                                                   widersprechende Vermengung der Aufgaben und Be- fugnisse der Task Force mit denen des PRT zukünf- –     Auch für die angeblich verbesserte Information der tig vermieden wird. Öffentlichkeit bleibt die Mehrheit jeden konkreten Beleg schuldig.                                         –    Zukünftig sollte sichergestellt werden, dass die PRTs über eine aufgabengerechte technische Ausstattung –     Weiterhin werden zwar „Konsequenzen bei der Ge- verfügen, so dass keinesfalls mehr ein Rückgriff auf schäftsordnung des BMVg“ angemahnt, aber welche Gefechtsstände und Personal der Task Force für das sein sollen, bleibt völlig offen. PRT-Einsätze erfolgt. Letztlich wird durch die Mehrheit nicht eine einzige wirk- –    Die überkommenen Verfahren der Führung men- liche Schlussfolgerung aus den Feststellungen zum Luft- schlicher Kontakte im Bereich des Militärischen angriff von Kunduz benannt, ganz als ob es die festges- Nachrichtenwesens der Bundeswehr müssen grund- tellten Fehler und Regelverstöße nie gegeben hätte. Dem legend auf den Prüfstand gestellt werden. Anspruch des gemeinsam von allen Fraktionen im Vertei- digungsausschuss gefassten Untersuchungsauftrags wird         –    Die Ausbildung und Kontrolle der Feldnachrichten- dieses Votum der Mehrheit nicht gerecht.                           kräfte im Bereich der Führung von HUMINT- Kontakten, insbesondere in Bezug auf die Verfahren Auf der Grundlage der in diesem Sondervotum heraus- der Informationsübermittlung an den militärischen gearbeiteten Defizite auf allen beteiligten Ebenen von Entscheider im Rahmen operativer Unterstützungs- Bundeswehr und Bundesregierung sind folgende Schluss- handlungen, die Verfahren der zielgerichteten Ge- folgerungen für die Zukunft zu ziehen: sprächsführung und die Vorgaben zur Analyse und Bewertung von Informationen von HUMINT- 1.       Klare Aussagen der Bundesregierung zu                     Quellen müssen stark verbessert werden. den nationalen Einsatzvorgaben des ISAF- –    Die Koordinierung innerhalb des Militärischen Nach- Mandats sind zwingend erforderlich richtenwesens sowie seine fachaufsichtliche Kontrol- Vor allem anderen hat die Bundesregierung die Frage zu             le müssen einer umfassenden Überprüfung durch das beantworten, ob die von ihr immer wieder betonte Ge-               Bundesministerium der Verteidigung und – soweit ltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der              der BND betroffen ist – das Bundeskanzleramt unter- militärischen Gewaltanwendung durch deutsche Soldaten              zogen werden. und das dadurch bedingte nationale Verbot der gezielten Hinsichtlich der in der Beweisaufnahme des Ausschusses Tötungen noch Geltung hat oder ob sich die Bundesregie- festgestellten Verstößen gegen die ISAF-Einsatzregeln rung inzwischen bewusst von diesen Vorgaben für den und gegen nationale Vorgaben im Zusammenhang mit Einsatz deutscher Soldaten im Rahmen der „militärischen dem konkreten Waffeneinsatz sowie hinsichtlich der Kultur der Zurückhaltung“ entfernt hat. eklatanten Defizite in Bezug auf die richtige völkerrech- Sollte die Bundesregierung das ISAF-Mandat des Bun-           tliche Bewertung von Konfliktlagen im Einsatz sind fol- destages so ausweiten, dass sich die Bundeswehr auch          gende Maßnahmen zu ergreifen: verstärkt an gezielten offensiven Vernichtungsangriffen –    Es bedarf im Rahmen des Rechtsunterrichts einer gegenüber vermuteten Taliban außerhalb konkreter nachhaltigen Verbesserung von Aus- und Fortbildung Selbstverteidigungs- oder Nothilfesituationen im Sinne der Soldatinnen und Soldaten hinsichtlich des Ver- einer präventiven „Liquidierung“ beteiligen will, muss stehens und der korrekten Anwendung der bindenden dies bei zukünftigen Entscheidungen des Deutschen Bun- Rules of Engagement der NATO sowie der nationalen destages Berücksichtigung finden. Einsatzvorgaben. –    Den Soldatinnen und Soldaten müssen zudem die 2.       Folgerungen aus den Defiziten auf der wichtigsten verfassungs- und völkerrechtlichen Rah- Ebene des PRT menbedingungen so verständlich gemacht werden, Die Beweisaufnahme hat weiterhin eine Vielzahl von                 dass sich mühelos im täglichen Einsatz daran orien- Defiziten im Umgang der beteiligten Soldaten mit der               tieren können. zentralen menschlichen „Kontaktperson“ und bei der –    Zwingend muss die Notwendigkeit der Einbeziehung Vermengung der Aufgaben von Task Force 47 und PRT des Rechtsberaters in solchen Fällen wie dem vorlie- erkennbar werden lassen. Zudem mussten bei den betei- genden vermittelt werden. ligten Soldaten erhebliche Unsicherheiten im Umgang mit nationalen und internationalen Einsatzvorgaben festges-       –    Es muss absolut sichergestellt sein, dass ein solcher tellt werden. Es besteht unmittelbarer Handlungsbedarf             ausgebildeter Rechtsberater auch immer in den PRTs der militärischen und der politischen Führung:                     verfügbar ist.
327

Drucksache 17/7400                                      – 302 –                Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode –    Es muss sichergestellt werden, dass die Stellen, die        te zuständigen Abteilung 6 des Bundeskanzleramtes für die Abklärung der möglichen Betroffenheit eige-         müssen beseitigt werden. ner oder befreundeter Kräfte zuständig sind, auch des –   Die Bundesministerin der Justiz muss prüfen, inwie- Nachts immer auskunftsfähig sind. fern die im Untersuchungsausschuss gewonnenen Er- kenntnisse es notwendig machen, beim Generalbun- 3.      Folgerungen aus den festgestellten Defizi-               desanwalt darauf hinzuwirken, dass dessen Verfahren ten auf der Ebene der Bundesregierung                    in Fällen mit derartig offensichtlicher Präzedenzwir- kung zukünftig den Ansprüchen an gründliche, wirk- Es wurden in der Beweisaufnahme weiterhin erhebliche same und effektive Ermittlungen besser entsprechen Probleme im Umgang des Bundeskanzleramts, des Ver-               als es die Einstellungsverfügung des Generalbundes- teidigungsministeriums und des Bundesministeriums der            anwalts im vorliegenden Fall erkennen lässt. Justiz mit Vorfällen solcher Tragweite festgestellt: –    Beim Krisenmanagement des Bundesverteidigungs- 4.     Gesetzgeberischer Handlungsbedarf ministeriums wurden sowohl Mängel in der internen Koordination als auch in der Kommunikation nach         Neben den Nachsteuerungsnotwendigkeiten bei Bundes- außen festgestellt. Im Hinblick auf die hohe Belas-     wehr und Bundesregierung hat sich im Rahmen der Be- tung der Bundeswehr durch Auslandseinsätze ist es       weisaufnahme auch Handlungsbedarf auf der Ebene des dringend geboten, in diesem Bereich für Abhilfe zu      Gesetzgebers gezeigt: sorgen. –   Die erkannte Lücke im System der parlamentarischen –    Der Bundesminister der Verteidigung muss sichers-           Kontrolle des Bereichs des Militärischen Nachrich- tellen, dass Pressestab und militärischen Fachabtei-        tenwesens der Bundeswehr muss geschlossen wer- lungen zukünftig nicht weiter planlos nebeneinander         den, wobei die Lösung beispielsweise in einer Erwei- agieren, sondern koordiniert und abgestimmt die Öf-         terung der Zuständigkeiten des Parlamentarischen fentlichkeit wahrheitsgetreu informieren.                   Kontrollgremiums oder in der Wahrnehmung dieser Kontrollaufgaben durch den Verteidigungsausschus- –    Der Bundesminister der Verteidigung muss die sich ses gefunden werden könnte. in der Beweisaufnahme offenbarten Mängel im Be- reich der „Unternehmenskultur“ offensiv angehen         –   In diesem Zusammenhang sollte durch den Gesetz- und Maßnahmen zu ergreifen, um den Prinzipien der           geber durchaus auch erwogen werden, das Militäri- Inneren Führung wieder mehr Geltung zu verschaffen          sche Nachrichtenwesen unter dem Gesichtspunkt der und „Zivilcourage“ im Umgang mit Vorgesetzten zu            Rechtssicherheit auf eine eigene gesetzliche Grund- befördern.                                                  lage zu stellen. –    Hinsichtlich der defizitären Unterrichtung des Parla-   –   Auch im Bereich der Strafverfolgung von Bundes- ments durch das Bundesministerium der Verteidi-             wehrangehörigen im Zusammenhang mit Auslands- gung bedarf es eines grundsätzlichen Umdenkens und          einsätzen der Bundeswehr besteht gesetzgeberischer eines ehrlicheren Umgangs. Dieser ist nicht nur an          Diskussionsbedarf: Aus Gründen der Rechtssicher- Quantität, sondern vor allem auch an der Qualität der       heit sollte die Frage der Verfolgungszuständigkeit Informationen zu messen. Es bedarf einer besseren           des Generalbundesanwalts auch für die Verfolgung und regelmäßigeren Unterrichtung zumindest der Ob-          von Straftaten nach allgemeinem Strafrecht im Zu- leute des Verteidigungsausschusses über die Einsätze        sammenhang mit völkerstrafrechtlichen Sachverhal- von Spezialkräften.                                         ten einer gesetzlichen Klärung zugeführt werden. –    Der Bundesminister der Verteidigung muss prüfen,        –   Zudem sollte – auch zur Klarstellung für die Solda- inwiefern die durch den Untersuchungsausschuss              tinnen und Soldaten der Bundeswehr – darüber nach- gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen disziplinari-             gedacht werden, ob auch in Deutschland eine eindeu- scher Ermittlungen aufgegriffen werden müssen. Es           tige und ausdrückliche gesetzliche Norm zur Rech- muss zukünftig sichergestellt werden, dass schwere          tfertigung militärischen Handelns deutscher Soldaten Verstöße gegen nationale und internationale Einsatz-        im Rahmen von Auslandseinsätzen erlassen werden vorgaben durch Soldatinnen und Soldaten angemes-            sollte. sen untersucht und vergleichbare dienstrechtlichen –   Im Rahmen der laufenden Diskussionen über eine Konsequenzen nach sich ziehen wie andere Dienst- mögliche Novellierung des PUAG sollte darauf hin- pflichtverstöße. gewirkt werden, dass die Durchführung einer Ver- –    Die Mängel in der Koordination zwischen der für             nehmungsgegenüberstellung ausdrücklich als Min- Außen- und Sicherheitspolitik zuständigen Abteilung         derheitenrecht ausgestaltet wird. 2 und der für die Aufsicht über die Nachrichtendiens-
328

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode                                   – 303 –                                    Drucksache 17/7400 B.        Sondervotum der Fraktion DIE LINKE. I.        „Lückenlose Aufklärung … ein Gebot der                             gebnisse des am 08.09.2009 eingesetzten ISAF-Joint 1954 Selbstverständlichkeit“                                            Investigation Board (JIB) abzuwarten seien. In ihrer Regierungserklärung vom 08.09.2009 ist Bundes-                      Als sich abzeichnete, dass die Untersuchungsergebnisse kanzlerin Dr. Angela Merkel mit dem Versprechen anget-                       des JIB (der sog. COM ISAF-Bericht) nicht im Sinne der reten:                                                                       deutschen Regierung waren – weil das JIB ermittelte gravierende Verfahrensfehler deutlich benannte –, wurde „Die lückenlose Aufklärung des Vorfalls vom letz- der NATO die Möglichkeit genommen, den vom JIB ten Freitag und seiner Folgen ist für mich und die ermittelten Sachverhalt mit einer abschließenden Bewer- ganze Bundesregierung ein Gebot der Selbstver-                                                        1961 tung zu komplettieren.             Die interessierte Öffentlichkeit ständlichkeit. Die Bundeswehr wird mit allen zur wurde stattdessen vom Bundesverteidigungsministerium Verfügung stehenden Kräften genau dazu beitra- mit einer die JIB-Untersuchungsergebnisse umdeutenden gen. (… ) Ich stehe dafür ein, dass wir nichts be- geschönten Interpretation bis auf Weiteres ruhig ge- schönigen werden, (…).                                                          1962 stellt. (…) Nach dem plötzlichen Auftauchen des sog. Feldjägerbe- Eine umfassende Bewertung des Angriffs und sei-                         richts in der Öffentlichkeit, der Entlassung von Staatssek- ner Folgen ist mir, ist dem Bundesminister der                          retär Dr. Wichert und Generalinspekteur Schneiderhan Verteidigung, ist der Bundesregierung insgesamt                         und dem Rücktritt des ehemaligen Verteidigungsministers absolut wichtig. Auf der Grundlage aller Fakten                         Dr. Jung als Bundesminister für Arbeit und Soziales, war 1955 wird sie erfolgen: offen und nachvollziehbar.“                          die Linie der Regierung wiederum, die eigene Verpflich- tung zur Aufklärung der Geschehnisse zu „delegieren“: Dieses Versprechen ist bis heute nicht eingelöst. Stattdes- Nun hieß es, jegliches Bemühen um Aufklärung könne sen haben die CDU/CSU/SPD- und auch die allein dem frisch konstituierten Untersuchungsausschuss CDU/CSU/FDP-Bundesregierung die Aufklärung der                               überlassen werden, die Bundesregierung werde die dorti- Geschehnisse in der Nacht vom 3./4. September 2009                           gen Aufklärungsbemühungen unterstützen. eher erschwert, behindert und verschleppt. Man hat be- stenfalls reagiert, wenn öffentliche Meldungen es erfor-                     Auch das ist nicht geschehen. derlich erscheinen ließen. Eine korrekte und vollständige Information der Öffentlichkeit und des Parlaments sieht 1.        Behinderung der Arbeit des Untersu- anders aus. chungsausschusses Der Luftangriff vom 04.09.2009 hat gegen ISAF- Die Möglichkeiten, die der Bundesregierung zur Verfü- Verfahrensregeln verstoßen und war völkerrechtswid- 1956                                                                    gung standen, die Aufklärungsarbeit des Untersuchungs- rig.       Er hat das Leben vieler afghanischer Zivilisten 1957                                                             ausschusses ins Leere laufen zu lassen, wurden konse- gekostet.        Eine angemessene Entschädigung der Opfer 1958                   quent genutzt. des Luftangriffs erfolgte bis heute nicht.                  Die Bundes- regierung vertuschte alle mit dem Luftangriff in Zusam-                      Beigezogene Beweismittel wurden dem Untersuchungs- 1959 menhang stehenden Erkenntnisse nach Kräften                            und   ausschuss teilweise erst so spät übersandt, dass es nicht bemühte sich sogar, Ermittlungen, die sich mit dem Luft-                     mehr möglich war, sie zur Vorbereitung der mit ihnen in 1960 angriff befassten, zu beeinflussen.                                          Zusammenhang stehenden Zeugenvernehmungen auszu- werten. Die Bundesregierung schwärzte bzw. sperrte Die von Kanzlerin Merkel geführte Bundesregierung hat zahlreiche Aktenbestandteile, insbesondere aus dem Be- eigene Aktivitäten zur umfassenden Aufklärung des Vor- reich des Bundesverteidigungsministeriums, vornehmlich falls weitgehend unterlassen. Stattdessen hat man – sofern unter Berufung auf einen exzessiv interpretierten sog. es opportun erschien – auf die Untersuchungen Anderer Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Die restrik- verwiesen. tive, die Vorgaben der Geheimschutzordnungen über- So haben sich die Mitglieder der Bundesregierung zu-                         schreitende Politik nicht nachvollziehbarer VS- nächst darauf zurückgezogen, dass die Untersuchungser-                       Einstufungen und verweigerter Herabstufung offenkundig nicht geheimhaltungsbedürftiger Erkenntnisse in Be- weismitteln und Beweisergebnissen lässt deutlich erken- nen, dass es der Bundesregierung weniger um den Schutz 1954) Regierungserklärung vom 08.09.2009, BT-PlPr. 16/233                    sicherheitsrelevanter Staatsgeheimnisse ging als darum, (Dokumnent 6), S. 26298.                                              ihr nachteilige Informationen nicht an die Öffentlichkeit 1955) BT-PlPr. 16/233, S. 26298. 1956) Vgl. dazu ausführlich S. 331 f., 335 f. in diesem Sondervotum          gelangen zu lassen. (Teil 4, B.II.1. und 2.). 1957) Vgl. S. 308 f. (Teil 4, B.I.3.a)aa)). 1958) Vgl. S. 359 (Teil 4, B.III.2.). 1959) Vgl. S. 307 f. (Teil 4, B.I.3.).                                       1961) Vgl. S. 317 (Teil 4, B.I.3.c)bb)). 1960) Vgl. S. 314 f., 352 f. (Teil 4, B.I.3.c)aa) sowie II.3.a)).            1962) Vgl. S. 319 f. (Teil 4, B.I.3.c)cc)).
329

Drucksache 17/7400                                                  – 304 –                     Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Die von der Bundesregierung erteilten Aussagegenehmi-                    2.      Eindimensionalität der Bewertung der gungen wurden so eingeschränkt, dass Zeugen sich viel-                           Mehrheitsfraktionen fach nicht in der Lage sahen, Auskunft über ihre für die Die Bewertung des Ergebnisses der Arbeit des Untersu- Untersuchung relevanten Kenntnisse zu geben. Konse- chungsausschusses durch die Mehrheitsfraktionen der quent zurückgewiesen wurden in den Ausschusssitzungen CDU/CSU und FDP lässt sich nur als eindimensional daher Fragen, die darauf abzielten, es den Mitgliedern des bezeichnen. Untersuchungsausschusses zu ermöglichen, sich selbst eine Meinung darüber zu bilden, inwieweit es sich bei den Aktivitäten in der Nacht des 03./04.09.2009 um eine Ope-                 a)      Mangelndes Aufklärungsinteresse ration der Task Force 47 gehandelt hatte, oder ob versucht worden war, gezielt Personen zu töten, die auf der sog.                  Das Ausmaß ihres Aufklärungsinteresses offenbaren die 1963 JPEL , also der capture or kill-Liste der am ISAF-                       Mehrheitsfraktionen dankenswerterweise selbst, wenn sie Mandat beteiligten NATO-Staaten, standen.                                ausführen, die Ausschussmehrheit habe So war es dem Untersuchungsausschuss letztlich weder                         „durch umsichtiges Verhalten erreichen können, möglich, nachzuweisen, dass eine Verknüpfung mit nicht                       dass (…) Schaden von der Bundeswehr abgewen- 1964 vom ISAF-Mandat des Bundestages gedeckten Einsatz-                           det wurde.“ modalitäten (Stichworte: Spezialkräfteoperation – targe-                 Wenig überraschend ist vor diesem Hintergrund, dass ted killing – geheimdienstliche Aktivitäten?) bestanden                  bereits die Eingangsbehauptung, die Bundesregierung hatte, noch auszuschließen, dass dies der Fall gewesen                   habe sich nach dem Luftangriff von Kundus „unmittelbar war.                                                                     um Aufklärung der Lage vor Ort bemüht und sehr rasch Die die Regierungskoalition tragenden Bundestagsfrak-                    die deutsche wie die afghanische Öffentlichkeit nach 1965 tionen der CDU/CSU und FDP haben die skizzierte Linie                    bestem verfügbaren Wissen unterrichtet“                       nicht zu der Bundesregierung im Untersuchungsausschuss ge-                        halten ist; dass von einer korrekten Information des Par- stützt.                                                                  laments und der Öffentlichkeit keine Rede sein kann, 1966 wurde bereits angesprochen. Den im Dezember 2009 ursprünglich einvernehmlich gefassten Ausschussbeschluss, eine möglichst optimale                    Die von den Mehrheitsfraktionen vorgenommene Bewer- Information der Öffentlichkeit über die Untersuchungen                   tung der Arbeit des Untersuchungsausschusses in Hinb- des Ausschusses auch dadurch zu gewährleisten, dass                      lick auf das Bombardement der Sandbank im Kundus- Zeugenvernehmungen im Untersuchungsausschuss so                          Fluss spricht für sich: Die Mehrheitsfraktionen vertreten weitgehend wie möglich öffentlich durchgeführt werden,                   die Auffassung, hoben sie mit ihrer Stimmenmehrheit im Juni 2010 gegen                       „Durch die umfassende Unterrichtung“ den Protest der Oppositionsfraktionen auf. In der Folge gestellte Anträge der Oppositionsfraktionen auf Verneh-                  – gemeint sind hier augenscheinlich die Angaben des mung diverser weiterer Zeugen in öffentlicher Sitzung                    Zeugen Verteidigungsminister a. D. Guttenberg im Unter- stimmten sie nieder.                                                     suchungsausschuss – Der Ablauf der Beweisaufnahme und die Zeugenreihung                          „und die gemachten Feststellungen“ wurden unter wiederholter Missachtung der argumentativ                   – dies dürfte sich auf das Ermittlungsergebnis der Gene- fundierten Vorstellungen der Oppositionsfraktionen maß-                  ralbundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof im Ver- geblich durch die Mehrheitsfraktionen vorgegeben; zu-                    fahren gegen Oberst Klein und seinen Fliegerleitoffizier gleich wurde die Dauer der Beweisaufnahmesitzungen auf                   (JTAC) Hauptfeldwebel W. beziehen – maximal sechs Stunden pro Sitzungstag begrenzt. „waren weiterführende neue Erkenntnisse für den Den Zeitplan für die Erstellung des Abschlussberichts des                    Untersuchungsauftrag nicht mehr zu erwarten und Untersuchungsausschusses fassten die Mehrheitsfraktio-                       wurden im Nachgang auch nicht mehr gewon- nen so eng, dass weder dem Ausschusssekretariat noch                         nen.“  1967 den Oppositionsfraktionen die Möglichkeit blieb, sämtli- che Beweismittel erschöpfend auszuwerten und der Öf-                     Dass der Untersuchungsausschuss gerade zu der wichti- fentlichkeit zugänglich zu machen. Sich selbst verschaff-                gen Frage „Was geschah wirklich in der Nacht des ten die Mehrheitsfraktionen jedoch nach Belieben Auf-                    03./04.09.2009 in Kundus?“ nennenswerte Erkenntnisse 1968 schübe durch entsprechende Beschlussfassung.                             erlangt hat, ist den Ausführungen im Folgenden                          zu entnehmen. Dabei musste die Opposition feststellen, dass die von der Mehrheit hervorgehobene Aufklärungsarbeit 1963) JPEL = Joint Prioritized Effects List. Diese Liste ist Grundlage für targeted killings im Rahmen des ISAF-Einsatzes; vgl. BT-Drs. 17/2775, S. 77: „Entsprechend dem ISAF-Regelwerk wird eine         1964) Teil 3, B.I.2. (S. 175). Liste geführt, in der auf der Grundlage eines festgelegten Krite-  1965) Teil 3, B.I.1. (S. 174). rienkatalogs Zielpersonen Handlungsempfehlungen zugeordnet         1966) Und wird im folgenden Abschnitt noch näher darzustellen sein, werden. Bei Personen, die sich unmittelbar oder dauerhaft an den         vgl. S. 307 f. (Teil 4, B.I.3.). Feindseligkeiten beteiligen, besteht die Möglichkeit, die Anwen-   1967) Teil 3, B.I.2. (S. 175). dung gezielt tödlich wirkender militärischer Gewalt zu empfeh-     1968) Vgl. insbesondere S. 307 f., 312 f., 331 f., 335 f. (Abschnitt I.3.a) len.”                                                                    und b) sowie II.1. und 2.).
330

Zur nächsten Seite