Erster Teil
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 305 – Drucksache 17/7400 der Strafverfolgungsbehörden den tatsächlichen Ereignis- auszugehen, dass die Entführung der Tanklaster „geplant 1969 sen nicht im Ansatz gerecht geworden ist. Das Straf- war, um später mit der gewaltigen Sprengkraft zweier voll verfahren gegen die Verantwortlichen von Kundus wurde beladener Tanklastzüge einen Anschlag der schwersten 1972 von der Bundesanwaltschaft nach unhaltbar oberflächli- Kategorie durchführen zu können.“ Derartige Erkenn- chen „Ermittlungen“ eine Woche vor der Vernehmung tnisse des Untersuchungsausschusses gibt es nicht. Hin- des seinerzeitigen Verteidigungsministers Guttenberg als weise darauf, was mit den Tanklastern geschehen sollte, 1973 Zeuge im Untersuchungsausschuss eingestellt. Entgegen ergaben sich lediglich aus Meldungen des Informanten der von den Mehrheitsfraktionen danach wiederholt geäu- der Task Force 47: die Tanklaster sollten über den Kun- ßerten Auffassung besagt dies nichts darüber, dass ein dus-Fluss nach Westen gebracht oder auf der Sandbank 1974 Fortführen der Arbeit im Untersuchungsausschuss über- ausgeschlachtet werden. flüssig gewesen wäre – es bestätigt nur, wie unzureichend Die Darlegung im Mehrheitsvotum, dass die Sandbank, die Ermittlungen der Generalbundesanwaltschaft waren. auf der sich die Tanklaster festgefahren hatten, nur 7 Und das der Realität nicht im Ansatz gerecht werdende 1975 Kilometer vom PRT Kundus entfernt war, übergeht, Lob der Regierungsfraktionen für die „intensive und in- 1970 dass es sich bei dieser Entfernungsangabe um die Luftli- haltlich umfassende Untersuchung“ des Bombenang- nie zwischen beiden Orten handelte. Die Fahrtstrecke von riffs vom 04.09.2009 durch die Strafverfolgungsbehörden der Sandbank zum PRT Kundus, selbst über ausgebaute belegt, dass die – dem Bundesjustizministerium berichts- Straßen, die ein schnelleres Vorankommen ermöglicht pflichtige – Bundesanwaltschaft sich sicher sein konnte, hätten, wäre deutlich weiter gewesen. Um überhaupt eine unter dieser Bundesregierung keine Rechenschaft für die der Hauptstraßen zum PRT Kundus zu erreichen, hätten faktische Nichtverfolgung des Luftangriffs von Kundus die Tanklaster außerdem zunächst eine Teilstrecke von ablegen zu müssen. mehreren Kilometern über Nebenstraßen zurücklegen Die Arbeit des Untersuchungsausschusses – entgegen müssen. Das würde sich zusätzlich auf die Fahrtzeit zum aller Blockaden der Bundesregierung und der diese tra- PRT Kundus ausgewirkt haben. Diese Informationen – genden Mehrheitsfraktionen – war bitter nötig, um zu die auch die Angaben von Oberst Klein zur vorgeblichen gewährleisten, dass der Luftangriff von Kundus zumin- Bedrohungslage für das PRT Kundus relativieren – hatte dest auf der Grundlage der von der Bundesregierung das Bundesverteidigungsministerium der Bundesanwalt- zugänglich gemachten Beweismittel näher aufgeklärt schaft Mitte Februar 2010 – allerdings erst auf gezielte 1976 werden konnte. Nachfrage – übermittelt. Geradezu bestürzend werden die Ausführungen der Aus- Die Mehrheitsfraktionen formulieren das angebliche Be- schussmehrheit da, wo sogar eine neue „Dolchstoßlegen- weisergebnis, „im weiteren Verlauf“ hätten sich Dorfbe- de“ formuliert wird: „Statt Unterstützung für die Bundes- wohner zur Sandbank begeben und dort Treibstoff aus wehr“ sei ein „politischer Generalangriff nach innen ver- den Tanklastern abgezapft, „damit diese an Gewicht ver- 1971 1977 sucht“ worden. Mit ihrer Bewertung der Ausschussar- lieren und die Sandbank wieder verlassen können.“ beit diskreditieren sich die Mehrheitsfraktionen im Unter- Dem Untersuchungsausschuss liegen keinerlei Anhalt- suchungsausschuss letztlich selbst. spunkte, erst recht keine Beweisergebnisse vor, aus denen sich eine derartige Intention der freiwillig zur Sandbank gekommenen Dorfbewohner (zu helfen, die Tanklaster b) Umdeutung der Beweisergebnisse des freizubekommen) ergibt. Untersuchungsausschusses Beunruhigend wird das Ausmaß, in dem die Mehrheits- Die Mehrheitsfraktionen biegen die Beweisergebnisse fraktionen bemüht sind, tatsächlich noch nicht einmal nach Belieben zurecht – wenn sie sie nicht gleich selbst andeutungsweise im Raum stehende Sachverhaltskonstel- konstruieren. Insbesondere in ihrem Bewertungsteil stel- lationen zu fingieren, wenn sie formulieren, es habe len sie selektiv und tendenziös stets nur auf die Zeugen- „nicht zweifelsfrei geklärt werden“ können, „ob das Ben- aussagen und sonstigen Beweismittel ab, die ihnen ge- zin zum eigenen Verbrauch überlassen werden sollte oder nehm sind, ohne sich den Mühen einer adäquaten Be- befohlen wurde, das Benzin abzuzapfen, um es später in weiswürdigung auszusetzen. Und sie scheuen noch nicht 1978 die Tanklaster zurück zu füllen“. Ein derartiges Szena- einmal davor zurück, „Beweisergebnisse“ zu behaupten, rio (Rückfüllen des Treibstoffs in die Tanklaster bzw. die der Ausschuss niemals ermittelt hat. Erteilung eines entsprechenden Befehls) war weder im Die Ausführungen im Bewertungsteil der Mehrheit kön- Untersuchungsausschuss jemals Thema, noch im Rahmen nen insoweit nur als unseriös bezeichnet werden. Einige der Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden – und der gravierendsten Konstruktionen sollen hier angespro- zwar deshalb, weil hierfür niemals Anhaltspunkte vorla- chen werden: Die Mehrheitsfraktionen stellen u. a. die Behauptung auf, 1972) Teil 3, B.I.4.a) (S. 176). 1973) Sog. HUMINT- (Human Intelligence) Quelle. „nach den Erkenntnissen des Ausschusses“ sei davon 1974) Vgl. die im Feststellungsteil, S. 45, wiedergegebenen HUMINT- Meldungen (Teil 2, B.III.1.b) und Dokument 55. 1975) Teil 3, B.I.4.a) (S. 176). 1969) Vgl. S. 352 f. (Teil 4, B.II.3.). 1976) Mat. 17-74, Anlage 02, Bl. 3 ff., 5, 33, 34; Tgb.-Nr. 96/11. 1970) Teil 3, B.I.2. (S. 174). 1977) Teil 3, B.I.4.a) (S. 176). 1971) Teil 3, B.I.2. (S. 175). 1978) Teil 3, B.I.4.a) (S. 177).
Drucksache 17/7400 – 306 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode gen. Die vermeintlich im Ausschuss ungeklärte „Zwei- diese damit verfolgten, teilen die Mehrheitsfraktionen felsfrage“ war also frei erfunden. leider nicht mit. Entgegen der Darlegung der Ausschussmehrheit hatte Die Annahme, ein Generalinspekteur und ein Staatssekre- Oberst Klein auch nicht den Auftrag erteilt, den Informan- tär hätten über Jahre – oder doch erst „seit dem Luft- 1983 ten der Task Force 47 „nach etwaigen Veränderungen der schlag“? – entgegen der Vorgaben der Bundesregie- 1979 Lage zu befragen“, sondern hatte stets nur danach rungen, für die sie tätig waren, eigenständig Verteidi- gefragt, ob sich auch wirklich nur Aufständische vor Ort gungspolitik betreiben können, ist schon deshalb abenteu- 1980 befänden. Hier wird eine Differenziertheit des Verhal- erlich, weil sie die Frage völlig unbeantwortet lässt, wel- tens von Oberst Klein vorgegaukelt, die noch nicht einmal chen individuellen Vorteil diese Akteure daraus hätten nach dessen eigenen Angaben gegeben war. ziehen sollen. Selbst wenn es zuträfe, dass diese beiden Personen im Übermaß und über einen längeren Zeitraum Unzutreffend ist die „Sachverhaltsschilderung“ der Mehr- die Politik des Bundesministeriums der Verteidigung heitsfraktionen auch in Hinblick auf die in der Nacht des bestimmt hätten, würde sich die Frage unabweisbar stel- 03./04.09.2009 in der Operationszentrale der 1981 len, wie es um die Führung dieses Hauses bestellt war, Task Force 47 anwesenden Personen: In der durch- und wieso eine Kanzlerin, die die Gesamtverantwortung sichtigen Absicht, das Ausmaß der Beteiligung von Kräf- trägt, solche Strukturen so lange tolerieren konnte. Es ist ten der Task Force 47 herunterzuspielen, wird unterschla- zudem offensichtlich, dass diese beiden Personen seitens gen, dass auch die beiden Mitarbeiter des Field HUMINT der Bundesregierung – und nunmehr auch der diese Re- Team (FHT) der Task Force 47 in der Operationszentrale gierung tragenden Mehrheitsfraktionen – dazu auserkoren ein- und ausgingen und dort u. a. auch länger verweilten: wurden, in der Bilanz die Verantwortung für jeglichen Sie hielten kontinuierlich den Nachrichtenoffizier der feststellbaren Missstand zu tragen. Task Force 47 über die Angaben des Informanten der Task Force 47 (die wiederum von dem Sprachmittler der In den Hintergrund treten soll dabei, dass weder die große Task Force 47 übersetzt wurden) auf dem Laufenden. Koalition der 16. Wahlperiode noch die schwarz-gelbe Völlig übergangen wird außerdem, dass Oberst Klein, Regierung der 17. Wahlperiode irgendein Interesse daran dem die Mehrheitsfraktionen ansonsten jedes Wort zu haben konnten, die Öffentlichkeit und das Parlament glauben scheinen, selbst angab, als er die Operationszent- adäquat über den Luftangriff von Kundus zu informieren. rale der Task Force 47 kurz nach Mitternacht – also nach- Die Befragung aller Regierungsmitglieder, Behördenmi- dem die Tanklaster auf der Sandbank entdeckt worden tarbeiter und Bundeswehrangehörigen, die mit irgendeiner waren – betreten habe, hätten sich dort auch ihm vom Reaktion auf den Luftangriff befasst waren, hat verdeut- 1982 Sehen bekannte Mitarbeiter des BND befunden. licht, dass all diese Personen mehr gewusst hatten – in- sbesondere über zivile Opfer und Verfahrensfehler – als Dieser Punkt steht zugleich exemplarisch dafür, wie die von Seiten der Bundesregierung und der Bundeswehr Mehrheitsfraktionen sich in ihrer Bewertung ausschließ- nach außen hin eingeräumt wurde. lich auf die Aussagen und sonstigen Beweismittel stützen, die in das Bild des Geschehens, wie die Ausschussmehr- Ebenfalls in den Hintergrund treten soll, dass die Fehlbe- heit es zeichnen möchte, passen. Widerstreitende Be- wertung des Luftangriffs durch den neu ins Amt gekom- weismittel werden übergangen, eine Auseinandersetzung menen Verteidigungsminister Guttenberg am 06.11.2009 mit den Beweismitteln, eine Beweiswürdigung und Ab- offenkundig nicht vorrangig mit dessen Beratung durch wägung der Beweiskraft dieser von den Mehrheitsfraktio- den Generalinspekteur und den Staatssekretär begründet nen zugrunde gelegten – häufig sogar: singulär gebliebe- werden kann: Der Leiter des – unmittelbar dem Minister nen – „Erkenntnisse“ findet nicht statt. unterstellten – Planungsstabes im Bundesverteidigungs- ministerium etwa bezeichnete den Luftangriff ebenfalls 1984 als „militärisch vertretbar“ – was er evident nicht war. c) Einseitige Schuldzuweisung für Vertu- Schwerer wiegt in diesem Zusammenhang aber, dass der schungsbemühungen Verteidigungsminister Guttenberg vor dem 06.11.2009 Geradezu erschreckend ist, wie die Mehrheitsfraktionen nach eigenen Angaben den sehr kritischen COM ISAF- in ihrem kaum bemäntelten intensiven Bestreben, Regie- Bericht selbst gelesen hatte. Es wäre also an ihm gewe- rungsmitglieder von jeglicher Verantwortlichkeit frei- sen, sich selbst eine Meinung zu bilden – und gegebenen- zusprechen, auf schon irrationale Weise den ehemaligen falls auch einmal gezielt nachzuhaken. Generalinspekteur, General a. D. Schneiderhan, und den Dass gewählte Volksvertreter und von diesen gestützte ehemaligen Staatssekretär im Bundesverteidigungsminis- Regierungsmitglieder – zumal vor der Bundestagswahl terium Dr. Wichert als die Personen inszenieren, die aus vom 27.09.2009 – ein größeres Interesse daran hatten, die dem Hintergrund alle Verteidigungsminister und deren Realitäten des Krieges in Afghanistan vor der Öffentlich- Stäbe wie Marionetten führten. Welches finstere Ziel keit zu verbergen, als politische Beamte, erschließt sich von selbst. 1979) Teil 3, B.I.4.d) (S. 179). 1980) Klein, Protokoll-Nr. 6, Teil II, S. 13, 15, 56. 1981) Teil 3, B.I.4.b) und 4.c) (S. 177 f.). 1983) Vgl. Teil 3, B.III.2.b)aa)aaa) (S. 192). 1982) Klein, Protokoll-Nr. 6, Teil II, S. 8, 9/10, 23, 59. 1984) Dr. Schlie, Protokoll-Nr. 27, Teil I, S. 20 f.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 307 – Drucksache 17/7400 Das Mehrheitsvotum lässt überdeutlich erkennen, dass es Eine nationale Untersuchung des Vorfalls wurde im Bun- 1988 seinen Verfassern nicht um eine Auseinandersetzung mit desverteidigungsministerium explizit unterbunden. den dem Untersuchungsausschuss aufgegebenen Frages- Auf NATO-Ebene wurde zunächst das Initial Action tellungen geht. Ziel ist allein, Bundeswehr und Bundesre- Team (IAT), im Anschluss daran das Joint Investigation gierung von jeglicher „Schuld“ oder Verantwortung frei- Board (JIB) eingesetzt, um den Luftangriff insbesondere zuzeichnen. in Hinblick auf dessen Folgen und auf mögliche Regel- verstöße zu untersuchen. Personalisiert bedeutet dies: Die Mitglieder der vor und nach der Bundestagswahl vom 27.09.2009 amtierenden Bereits dem am 07.09.2009 vorgelegten Bericht des IAT Bundesregierungen, allen voran Bundeskanzlerin war zu entnehmen, dass durch den Luftangriff in Kundus Dr. Merkel, Verteidigungsminister a. D. Dr. Jung und Zivilisten getötet und schwer verletzt worden waren. Der Verteidigungsminister a. D. Guttenberg von dem massi- Bericht stand damit in Widerspruch zur offiziellen Linie ven Verdacht der Vertuschung der Vorbedingungen und der Bundesregierung. Das Bundesverteidigungsministe- Folgen des Luftangriffs von Kundus reinzuwaschen. Und rium bemühte sich daher, diesem Bericht alle Relevanz zugleich Freisprüche für Oberst Klein und Verteidi- abzusprechen und gab vor, dies sei ein „bloßer Reisebe- 1989 gungsminister a. D. Guttenberg zu formulieren, damit richt“, und er habe „keinen offiziellen Charakter“. diesen nicht die Möglichkeit genommen wird, weiter In Hinblick auf die Arbeit des JIB, das direkt nach Vor- Karriere zu machen. liegen der Erkenntnisse des IAT (und aufgrund dessen) Die Mehrheitsfraktionen lassen sich offensichtlich auch am 08.09.2009 eingesetzt worden war, bemühte sich die von dem Bemühen leiten, die Auslandseinsätze der Bun- Bundesregierung zunächst, Einblick in den Gang der deswehr umstandslos zu verfechten. Dies soll auch für die Untersuchung zu bekommen und – soweit ersichtlich – 1990 Zukunft gelten. Dazu gehört dann, dass man jegliche diese auch zu beeinflussen. Der – für die Bundeswehr Verunsicherung der Truppe strikt zu vermeiden sucht, die und insbesondere Oberst Klein – wenig schmeichelhaft ja schon durch eingehendere Untersuchung kritik- oder ausfallende Abschlussbericht des JIB, der sog. strafwürdigen Verhaltens in den Auslandseinsätzen und COM ISAF-Bericht, wurde nach Deutschland geholt, daraus entstehende Folgen aufkommen könnte. Und man bevor es der NATO gelungen war, ihre abschließende 1991 möchte verhindern, dass die große Bevölkerungsgruppe Bewertung zum Luftangriff zu formulieren. Die Bun- derer, die dem Bundeswehreinsatz in Afghanistan und desregierung ersetzte die Bewertung der NATO gegenü- weiteren bereits laufenden, geplanten oder künftig zu ber der Öffentlichkeit durch eine sehr eigene und beschö- 1992 erwartenden Militäreinsätzen unter deutscher Beteiligung nigende Darstellung der Ergebnisse des JIB. ablehnend gegenübersteht, noch weiter anwächst. Dass Dass hinter all diesen Manövern die Furcht stand, sich im diese Motive einer konsequenten Aufklärung der Ereig- Bundestagswahlkampf mit der deutschen Kriegsbeteili- nisse in Kundus im Wege stehen, liegt auf der Hand. 1993 gung in Afghanistan auseinandersetzen zu müssen, ist evident. 3. Vertuschung der Folgen und näheren Um- stände des Luftangriffs durch die Bundes- a) Vertuschung der Tötung einer großen Zahl regierung von Zivilpersonen Die Bundesregierung hatte bereits früh – am Vormittag Die Bundesregierung wird nicht müde, zu erklären, letz- des 04.09.2009 – Hinweise darauf erhalten, dass der Luft- tlich gebe es noch nicht einmal Sicherheit darüber, ob angriff in Kundus Opfer unter der Zivilbevölkerung ge- durch den Luftangriff vom 04.09.2009 überhaupt irgen- kostet hatte. Selbst auf internationaler Ebene wurde an die dein afghanischer Zivilist oder eine Zivilistin getötet oder Bundesregierung appelliert, zivile Opfer nicht zu leugnen. 1994 verletzt wurde. Die Ausschussmehrheit immerhin Anstatt zumindest offenzulegen, dass es zwar (anfänglich) scheint inzwischen erkannt zu haben, dass „bei dem Luft- noch keine unzweideutigen Beweise für den Tod einer schlag sowohl Taliban als auch Zivilisten getötet und Vielzahl von Zivilpersonen gab, dass sich aber die Anzei- 1985 chen, die dies nahelegten, häuften, verlor sich die – gesamte – Bundesregierung (soweit sich Regierungsmitg- 1988) Hierzu Feststellungsteil S. 78 f. (Teil 2, B.IV.4.). lieder überhaupt äußerten) in beschönigenden Darstellun- 1989) Vgl. z. B. Mat. 17-52, Bl. 7; Mat. 17-54, Ordner 4, Bl. 195; sowie 1986 gen und vagen Bekundungen. Dokument 74, Bl. 74. 1990) Vgl. S. 314 f. (Teil 4, B.I.3.c)aa)). Versucht wurde auch, den Luftangriff mit der Behauptung 1991) Vgl. S. 317 f. (Teil 4, B.I.3.c)bb)). zu rechtfertigen, von den Tanklastern bzw. den Personen 1992) Vgl. S. 319 f. (Teil 4, B.I.3.c)cc) und d)). auf der Sandbank sei eine Bedrohung für das PRT Kun- 1993) Vgl. S. 324 f., 328 f. (Teil 4, B.I.3.e) und f)). 1987 1994) So Bundeskanzlerin Dr. Merkel noch im Februar 2011 als Zeugin dus ausgegangen. Der Untersuchungsausschuss hat im Untersuchungsausschuss: „Es sind ja bis heute keine evidenten feststellen können, dass dies nicht der Fall war und dass Fakten gefunden worden. (…) Ich habe eine politische Bewertung hierfür auch niemals belastbare Anhaltspunkte vorlagen. vorzunehmen, und als Bundeskanzlerin sage ich, dass ich in al- lem, was ich sage und tue, davon ausgehen muss, dass die Wahr- scheinlichkeit, dass es zivile Opfer gibt, um ein Vieles höher ist. 1985) Vgl. S. 310 f. (Teil 4, B.I.3.a)bb)). Also, ich gehe einfach von zivilen Opfern aus und richte danach 1986) Vgl. S. 312 f. (Teil 4, B.I.3.a)cc)). meine politische Einlassung zu diesem Vorgang ein.“ (Protokoll- 1987) Vgl. S. 312 f. (Teil 4, B.I.3.b)). Nr. 49, Teil I, S. 47, 88).
Drucksache 17/7400 – 308 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode 1995 verletzt wurden“. Da im Mehrheitsvotum alle dem rung zutrafen, durch den Luftangriff seien mehr als 100 Untersuchungsausschuss vorliegenden Erkenntnisse zu Zivilisten getötet worden. Im Untersuchungsausschuss zivilen Opfern als nicht hinreichend belastbar bezeichnet schilderte sie den Ablauf ihrer ausführlichen Recherchen: werden, fragt sich lediglich, worauf die Mehrheitsfraktio- „Wir haben ein Team gebildet, damit wir selber nen ihre Behauptung stützen, es sei „davon auszugehen, die Untersuchung durchführen können. dass die Anzahl der getöteten Taliban weitaus höher ist 1996 als die der Zivilisten“. In der Tat ist es dem Untersu- Anfang November 2009 sind ich und Frau Z. mit chungsausschuss nicht gelungen, nachzuweisen, wie viele Helfern unseres Arbeitsteams zum Geschehensort der durch den Luftangriff vom 04.09.2009 getöteten und gegangen. Wir sind von Haus zu Haus gegangen. verletzten Menschen Taliban bzw. aufständische Kämpfer Es war sehr schwierig, dort die Untersuchung waren. durchzuführen. Damit wir nicht selber gefährdet werden, haben wir die Hilfe der Einheimischen in Der Untersuchungsausschuss hat aber Feststellungen dazu Anspruch genommen. Wir haben gesehen, dass treffen können, in welcher Größenordnung sich die Zahl viele Leute dort getötet worden sind. Wir wollten der getöteten und verletzten Zivilpersonen bewegte. Be- Dokumentationen hierzu herstellen. Wir hatten ja sonders wertvoll waren dabei die Angaben der Zeugin eine Statistik, weil die Bevölkerung, die zu uns Dr. Erfan, die sich vor Ort in Kundus selbst an Ermittlun- gekommen war, gesagt hat, dass 179 Getötete dar- gen beteiligt hatte. unter waren. (…) Aufgrund der verschiedenen Unterlagen, die wir aa) Erkenntnisse zur Zahl ziviler Opfer nach zusammengestellt hatten, hatten wir dann auch der Beweisaufnahme im Untersuchungs- Zeugen mit Namen und Adressen gesammelt und ausschuss hatten auch die Familien der betroffenen Leute, die Die im Untersuchungsausschuss als Zeugin vernommene getötet worden sind, gesammelt, sodass wir die afghanische Ärztin, Frauenrechtlerin und Kommunalpoli- Statistik erfassten, dass 113 Menschen getötet tikerin Dr. Habibe Erfan erfuhr in den Tagen nach dem worden sind, und sieben Personen waren verwun- Luftangriff in Kundus von der örtlichen Bevölkerung, det. dass bei dem Bombardement nicht nur Kämpfer ums (…) Wir haben dann unsere Untersuchungen über Leben gekommen waren, sondern dass es auch viele Tote den Bezirksvorsteher vervollständigt, wie viele aus den Reihen der Zivilbevölkerung gab. Diese Informa- Kinder getötet worden sind. Die getöteten Kinder tion stand in Widerspruch zur offiziellen Linie der Pro- waren Schulkinder. Wir konnten durch den Direk- vinzregierung und der afghanischen Zentralregierung, die tor und durch die Lehrer der Schulen wieder eine zunächst behaupteten, Opfer des Luftangriffs seien aus- Liste zusammenstellen. schließlich Aufständische geworden. Frau Dr. Erfan schilderte im Untersuchungsausschuss: Damit wir unsere Beweise vervollständigen konn- ten, haben wir unsere Fragen noch mal bei den „Man hat uns erzählt, dass viele Frauen durch die- Familien gestellt, (…). ses Bombardement Witwen geworden sind und dass sie jetzt eine sehr schwierige Lage haben. (…) Unser Erforschungsteam setzte aber seine Arbeit Wir haben dann in der Zwischenzeit erfahren, dass weiter fort. Dann wurde aber von Deutschland aus viele Zivilisten und auch Leute, die Kämpfer war- Ihr Untersuchungsausschuss gebildet, und wir hof- en, getötet worden sind. Aber die afghanische Re- fen, dass wir durch die Untersuchung dieses Aus- gierung hat behauptet, auch die lokale Regierung schusses doch endgültig zu Wahrheiten gelangen 1998 hat behauptet, dass in Kunduz die Zivilbevölke- können.“ rung nicht getötet worden ist, sondern es waren Bereits dieses Zitat lässt erkennen, dass die Anhörung der Kämpfer und Oppositionelle, die in diesem Bom- Zeugin Dr. Erfan im Untersuchungsausschuss beeinträch- bardement getötet worden sind. Aber die Bevölke- tigt wurde durch eine über weite Strecken schwer nach- rung dort war Zeuge. Die Krankenhäuser sind voll. vollziehbare und vermutlich auch lückenhafte Simultan- Sie haben als Augenzeugen gesehen, dass viele übersetzung durch die offenkundig überforderten Dolmet- Leute, Zivilbevölkerung, getötet worden sind und 1999 scher. Dennoch verdeutlichen die gedolmetschten dass sie auch in Krankenhäuser gebracht wurden Angaben der Zeugin anschaulich, welche Aktivitäten und ein Teil von ihnen auch im Krankenhaus ge- 1997 durch sie und ihr Team entfaltet wurden, um eine belast- storben ist.“ bare und nachvollziehbare Dokumentation zu zivilen Frau Dr. Erfan gründete daher gemeinsam mit einer wei- Opfern des Luftangriffs vom 04. September 2009 zu er- teren Abgeordneten des Provinzrats (Schura) von Kundus, stellen. Frau Z., ein kleines Ermittlerteam. Sie wollten vor Ort herausfinden, ob und inwieweit die Berichte der Bevölke- 1998) Dr. Erfan, Protokoll-Nr. 35, Teil I, S. 4. 1999) Die in Dari getätigten Angaben der Zeugin wurden im Untersu- 1995) Teil 3, B.VI.2.a)bb) (S. 206). chungsausschuss nicht aufgezeichnet und konnten dem in 1996) Teil 3, B.VI.2.a)bb) (S. 206). deutscher Sprache und auf Basis der Simultanübersetzung ver- 1997) Dr. Erfan, Protokoll-Nr. 35, Teil I, S. 3. fassten Protokoll daher nicht gegenübergestellt werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 309 – Drucksache 17/7400 2007 Das Team um die Zeugin Dr. Erfan sammelte Dokumen- cherchen nur in sechs Dörfern anstellen können . Die te, um die Anzahl der getöteten Zivilisten belegen zu Frauen durften sich selbst nicht in Gefahr bringen – sie können und deren Personalien festzustellen – Schüler- konnten daher nur dorthin gehen, wo die Bevölkerung ausweise, Personalausweise, Wahlausweise: bereit und in der Lage war, das Ermittlerteam zu schützen und mit ihm zu kooperieren. „Wir hatten dann Fotos, und die Personalausweise hat man mitgebracht, und aufgrund dieser Unterla- Weil Frau Dr. Erfan und Frau Z. politisch sowie in der 2000 gen haben wir dann eine Liste aufgestellt.“ NGO Afghan Women and Gender Rights Protection Or- ganisation aktiv und daher in der Region als Gegnerinnen „Aufgrund des Personalausweises konnte man ja der Taliban bekannt waren, konnten sie nur bei Familien das Alter feststellen und aufgrund der Unterlagen, von Opfern des Bombenangriffs recherchieren, die den die in den Schulen über diese Schüler vorhanden Taliban nicht nahestanden. Sie verfügten aufgrund dessen waren. (…) Die Getöteten, die Schüler waren, andererseits aber über hinreichend sichere Kontakte, um waren ja Schüler. Deswegen waren wir ja in den diese Familien auch zu finden und zu verifizieren, dass es Schulen. Und dann haben der Direktor und sein sich nicht um Familien von Aufständischen handelte. Stellvertreter bestätigt, dass diese Schüler, die ge- “2001 tötet worden sind, von ihren Schulen stammen. Die von den Mehrheitsfraktionen – überdies unter verfäl- schender Verkürzung der Angaben der Zeugin Dr. Erfan „Ich denke, 25 bis 26 Schulkinder waren da- 2002 im Untersuchungsausschuss – konstruierte Behauptung, bei.“ die von Frau Dr. Erfan ermittelten Opferzahlen seien „Ja. Die meisten hatten solche Wahlausweise. Ja. nicht belastbar, weil sie nicht darauf geachtet habe, ob sie Das können Sie bei mir sehen in den Unterla- es mit den Taliban nahestehenden Personen zu tun gehabt 2003 2008 gen.“ habe , ist schon deshalb unhaltbar. „Ich denke, es waren mehr als 60 bis 70 Wahlaus- Die Zeugin Dr. Erfan hatte von Anfang an berichtet, dass 2004 weise. Die Kinder hatten keine Wahlausweise.“ nach den Erzählungen der Bevölkerung auch Taliban bei dem Luftangriff getötet worden waren – sie vermochte Die von dem Team um die Zeugin Dr. Erfan zusammen- lediglich über genaue Zahlen in diesem Zusammenhang gestellten Unterlagen liegen dem Untersuchungsausschuss keine Angaben zu machen, weil sie zu diesen Kreisen 2005 vor. gerade keine Kontakte hatte: Die von der Zeugin Dr. Erfan und ihrem Team gesam- Rainer Arnold (SPD): „Ich habe noch eine Frage, melten Wahlausweise sind von grundlegender indizieller Frau Dr. Erfan. Sie sagten vorhin, es wurden auch Bedeutung dafür, dass es sich bei den ermittelten Perso- Taliban bombardiert. Da haben Sie keine Zahl ge- nen nicht um Aufständische und noch nicht einmal um sagt. Kennen Sie auch die Zahl der Taliban, die ge- den Aufständischen nahestehende Menschen handelte: tötet wurden in dieser Nacht?“ Die Taliban boykottierten die Wahlen und hatten ver- sucht, deren Durchführung zu verhindern. Große Teile der Zeugin Dr. Habibe Erfan (Simultanübersetzung): Bevölkerung hatten deshalb auch nicht an der Wahl teil- „Ich habe keine Information über die getöteten Ta- 2009 genommen. Für Taliban oder deren Anhänger wäre es liban.“ daher höchst ungewöhnlich und sogar untunlich gewesen, Agnes Malczak (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): zur Wahl zu gehen (und hinterher noch ihren Wahlaus- „Sie haben ja schon beschrieben, woher Sie die In- weis aufzubewahren). formation haben, dass dort Taliban waren. Das ha- Zudem besuchten Kinder aus Taliban-Familien keine ben Sie aus mündlichen Aussagen einiger erfahren. regulären Schulen. Aber wie kann man in Afghanistan unterscheiden: Wer ist ein Taliban, und wer ist ein Zivilist?“ Bei der von der Zeugin Dr. Erfan und ihrem Team fest- gestellten Zahl von 113 Toten aus der Zivilbevölkerung Zeugin Dr. Habibe Erfan (Simultanübersetzung): und sieben schwer Verletzten (leicht Verletzte waren „Ja, das ist natürlich schwierig. Wir haben mit den nicht erfasst worden, wie Frau Dr. Erfan im Untersu- Taliban nichts zu tun. Die Taliban haben also kei- 2006 chungsausschuss ebenfalls bekundet hatte ) handelt es nerlei direkte Verbindung zu uns. Die Taliban sind sich vermutlich nur um einen Teil der zivilen Opfer. Frau unsere Feinde, weil sie gegen die Frauen sind. Sie Dr. Erfan behauptete nicht, sie könne die Anzahl der lehnen die Frauen ab. Aus diesem Grunde gibt es durch den Luftangriff getöteten Zivilisten abschließend auch keinen Anlass von beiden Seiten, miteinander 2010 und präzise beziffern: Das Ermittlerteam hatte seine Re- zu tun zu haben.“ Nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE. kann den 2000) Dr. Erfan, Protokoll-Nr. 35, Teil I, S. 11. Angaben der Zeugin Dr. Erfan zur Zahl ziviler Opfer des 2001) Dr. Erfan, Protokoll-Nr. 35, Teil I, S. 11. 2002) Dr. Erfan, Protokoll-Nr. 35, Teil I, S. 7. Luftangriffs vom 04.09.2009 gefolgt werden. Die Zeugin 2003) Dr. Erfan, Protokoll-Nr. 35, Teil I, S. 11. 2004) Dr. Erfan, Protokoll-Nr. 35, Teil I, S. 16. 2007) Dr. Erfan, Protokoll-Nr. 35, Teil I, S. 12. 2005) Mat. 17-74a, Anlagenordner 1 und 2 zum Sachakten-Sonderband 2008) S.o., Teil 3, B.VI.2.a) bb) (S. 206). Geschädigtenvertreter. 2009) Dr. Erfan, Protokoll-Nr. 35, Teil I, S. 5. 2006) Dr. Erfan, Protokoll-Nr. 35, Teil I, S. 5. 2010) Dr. Erfan, Protokoll-Nr. 35, Teil I, S. 8/9.
Drucksache 17/7400 – 310 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode hat sich selbst an einer umfangreichen und fundierten „Neben 50 getöteten Aufständischen soll es auch Untersuchung vor Ort beteiligt. Hierbei handelt es sich zivile Opfer gegeben haben. Der Provinzgouver- um die einzige Untersuchung zu den Opfern des Luftang- neur gab an, dass die Taleban an der Stelle des riffs von Kundus, zu der dem Untersuchungsausschuss Luftangriffs versucht hätten, Treibstoff an die ört- 2015 eine ausführliche Dokumentensammlung vorliegt, die die liche Bevölkerung zu verteilen.“ Angaben der Zeugin vor dem Untersuchungsausschuss Noch im Laufe des 04.09.2009 nahm die Zahl der Mel- nachvollziehbar macht. Auch das Auftreten der Zeugin im dungen und Hinweise bezüglich Opfern aus der Zivilbe- Untersuchungsausschuss gibt keinerlei Anlass zu Zwei- völkerung stetig zu. feln an der Glaubhaftigkeit ihrer Angaben. Die Zeugin Dr. Erfan ist eine engagierte afghanische Menschen- Unter anderem bei Nachforschungen des Leitenden Sani- rechtsaktivistin und Politikerin, die selbst unter der nach tätsoffiziers des PRT im Krankenhaus Kundus stellte sich wie vor starken Stellung der Taliban in Afghanistan zu heraus, dass unter den dort aufgenommenen Verletzten leiden hat. Welches Interesse sie daran haben sollte, sich mit schweren Brandverletzungen auch Kinder im Alter 2016 gerade zugunsten der Familien von Talibankämpfern oder von etwa zehn bis 14 Jahren gewesen waren. Talibananhängern einzusetzen, erschließt sich nicht. 2017 Die Angehörigen des Tactical PsyOps Team des PRT Ergebnis der Beweisaufnahme des Untersuchungsaus- Kundus, die den Ort Haji Amanmulla aufgesucht hatten, schusses ist demgemäß, dass allein in den Dörfern, in berichteten nach Angaben des Zeugen B. nach ihrer denen die Zeugin Dr. Erfan und ihr Team recherchiert Rückkehr ins PRT Kundus, die Dorfältesten hätten ihnen haben, jedenfalls 113 Zivilisten durch den von Oberst geschildert, Männer aus dem Dorf seien gezwungen wor- 2018 Klein befohlenen Luftangriff vom 04.09.2009 getötet und den, zur Sandbank mitzukommen. Dem unmittelbar weitere sieben Zivilisten schwer verletzt wurden. nach dem Besuch vor Ort verfassten schriftlichen Bericht des Tactical PsyOps Team ist darüber hinaus zu entneh- men, dass Befragungen in dem Dorf in der Nähe der bb) Der Bundesregierung im September 2009 Sandbank ergeben hatten, dass einige Kinder aus diesem zugängliche Erkenntnisse und Anhalts- Dorf ihren Vätern gefolgt waren. 14 Zivilisten aus diesem punkte zu zivilen Opfern des Luftangriffs Dorf seien dann durch den Luftangriff getötet worden, Bei der Bundesregierung – und zwar sowohl im vier schwer verletzt. Sechs dieser Getöteten seien zwi- Bundesverteidigungsministerium als auch im schen acht und 14 Jahren alt gewesen, ein Dreizehnjähri- Auswärtigen Amt als auch im Bundeskanzleramt – gingen ger sei verletzt. Darüber hinaus hätten die Dorfbewohner bereits am Vormittag und Mittag des 04.09.2009 die erzählt, dass es in einem Nachbardorf eine ähnlich große 2019 ersten Meldungen ein, die Hinweise darauf enthielten, der Zahl ziviler Opfer gegeben habe. Luftangriff könne Opfer unter der Zivilbevölkerung Über den im Rahmen einer Besprechung im PRT Kundus gekostet haben. Medienberichte aus Afghanistan erstatteten mündlichen Bericht des Tactical PsyOps Team schilderten, durch den Luftangriff seien viele Menschen und dessen Angaben zu zivilen Opfern informierte der getötet worden, unter diesen befänden sich auch 2011 zivile Leiter des PRT Kundus, der Vortragende Legati- Zivilisten. NATO-Vertreter äußerten sich sowohl 2012 onsrat D., per E-Mail noch am Nachmittag des gegenüber den Medien als auch gegenüber 2013 04.09.2009 die Abteilung 343 (Politische Abteilung, Afg- Mitarbeitern des Auswärtigen Amtes dazu, dass 2020 hanistan) im Auswärtigen Amt. angesichts der Modalitäten des Angriffs wahrscheinlich auch Zivilpersonen getroffen worden seien. Der Selbst wenn die deutsche Bundesregierung also Verlaut- seinerzeitige Kommandeur des deutschen barungen der Taliban kein Vertrauen schenken wollte, Einsatzkontingents in Afghanistan und Kommandeur des gab es doch genug Meldungen aus Quellen, die unver- Regional Command North in Mazar-i-Sharif, dächtig waren, Interessen der Taliban zu vertreten und die Brigadegeneral Vollmer, fand sich noch am 04.09.2009 in darauf schließen ließen, dass zivile Opfer – unabhängig mehreren Videokonferenzen wieder, in denen ihm u. a. von deren genauer Anzahl – mindestens sehr wahrschein- der ISAF-Kommandierende General McChrystal lich waren. bestätigte, nach seiner Einschätzung habe der Luftangriff 2014 In den Folgetagen verdichteten sich die Anhaltspunkte. zivile Opfer gefordert. Meldungen, wonach aus mehreren umliegenden Dörfern Und der BND hatte schon am Morgen des 04.09.2009 – Menschen zur Sandbank gekommen waren, um Benzin in einer bereits um 10:30 Uhr versendeten „Orientierung abzuzapfen, häuften sich. Der äußerst detaillierte Bericht zur Lage in den Einsatzgebieten“ – gemeldet, nach Pres- seberichten, die wiederum auf Opferzahlen „aus Kreisen 2015) Mat. 17-25, Anlage 01-03, Fach Leitungsstab (Referat 040), der Afghanischen Sicherheitsdienste“ zurückgingen, gebe Bl. 96 - 98, Tgb.-Nr. 24/10. es 90 Opfer: 2016) Mat. 17-11, Anlage 33; Mat. 17-21, Tgb.-Nr. 3/10; Mat. 17-21a, Bl. 4. 2017) Tactical PsyOps Team = TPT; „Tactical Psychological Operati- ons“ steht für – u. a. – (Gesprächs-) Aufklärung durch Kontakte 2011) Vgl. Feststellungsteil S. 88 (Teil 2, C.I.1. und 2.). mit der Bevölkerung. 2012) Vgl. Feststellungsteil S. 88 (Teil 2, C.I.2.). 2018) B., Protokoll-Nr. 39, Teil I, S. 24 f. 2013) Vgl. Feststellungsteil S. 116 (Teil 2, C.II.2.b)). 2019) Mat. 17-11, Anlage 25. 2014) Vgl. Feststellungsteil S. 89 f. (Teil 2, C.II.1.a)). 2020) Mat. 17-25a, Ordner Vertreter AA im PRT Kundus, Bl. 14.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 311 – Drucksache 17/7400 des US-amerikanischen Journalisten Rajiv Chandraseka- eine dieser Meldungen an anderer Stelle aufgegriffen oder ran, der das ISAF-Initial Action Team (IAT) nach Kun- einer Beurteilung der Geschehnisse in der Nacht des dus begleitet hatte, erschien am 06.09.2009 in der Was- 03./04. September 2009 zugrunde gelegt wurde. 2021 hington Post. Äußerungen von General McChrystal, Sowohl der Präsident des Bundesnachrichtendienstes wonach dieser davon ausgehe, bei dem Luftschlag seien Uhrlau als auch der ehemalige Geheimdienstkoordinator Zivilisten umgekommen, fanden sich wiederholt in den und Leiter der im Bundeskanzleramt für den BND zu- unterschiedlichsten Quellen. Das ISAF-Initial Action ständigen Abteilung 6, der heutige Staatssekretär im Bun- Team (IAT) gelangte zum Ergebnis, der Luftangriff habe desinnenministerium Fritsche, sowie der Leiter der dieser zivile Opfer gefordert. Der Untersuchungsausschuss hat Abteilung 6 zugeordneten Gruppe 62, Ministerialdirigent nicht nachweisen können, dass dieser Bericht vor dem Vorbeck, behaupteten als Zeugen im Untersuchungsaus- 08.09.2009 den Mitgliedern der Regierung zur Kenntnis schuss, die Sammelmeldung des BND sei ihnen jedenfalls gelangt war; der Bericht des deutschen Mitglieds des IAT, im Vorfeld des Untersuchungsausschusses unbekannt Oberst N., in dem dieser die wesentlichen Ergebnisse des 2027 gewesen. Die darin erfassten Informationen seien nach IAT zusammengefasst hatte, war dem Einsatzführungs- 2028 ihrer Kenntnis nicht an das Bundeskanzleramt gelangt kommando allerdings noch am Abend des 06.09.2009 2022 und, nach Einschätzung des Zeugen Uhrlau, offenbar zugegangen. ohne weitere nachvollziehbare Kenntnisnahme zuständi- 2029 Bereits am 07.09.2009 verfügte der BND über in einer ger BND-Mitarbeiter ins System eingespeist worden – Sammelmeldung zusammengefasste Erkenntnisse, dass also ungenutzt geblieben. sehr viele Zivilisten zur Sandbank gekommen waren, um Die Richtigkeit dieser Angaben unterstellt, ergeben sich dort Benzin zu holen, dass sich dort deutlich mehr Zivilis- daraus allerdings – angesichts der Tatsache, dass die ten als Taliban befunden hatten und dass möglicherweise meistdiskutierte Frage bereits unmittelbar nach dem Luft- 150 Dorfbewohner durch den Luftangriff getötet wur- 2023 anschlag die gewesen war, ob es Opfer aus der Zivilbe- den. Zudem gab es Informationen über Anweisungen, völkerung gegeben hatte – die weitergehenden Aspekte: gegenüber Journalisten zu behaupten, bei dem Luftangriff seien nur Aufständische getötet worden – obwohl bekannt Wie konnte es sein, dass die sowohl dem BND als auch war, dass durch das Bombardement auch Zivilisten um- der Bundeswehr vorliegenden, aus vergleichbar belastba- 2024 gekommen waren. Dem BND lagen in dieser Sam- ren Quellen stammenden deutlichen Hinweise auf zivile melmeldung vom 07.09.2009 außerdem erste Erkenntnis- Opfer ignoriert wurden, augenscheinlich ins Nirwana se vor, wonach die einzige auf der Sandbank vorgefunde- ausgemusterter Erkenntnisse der Bundeswehr entschwan- ne Schusswaffe neben einem der Tanklastwagen drapiert den, im Datenpool des BND versanken – und jedenfalls worden sei, um diese Kombination vorgeblicher Beweis- nicht zum Gegenstand intensiver ergänzender Nachfor- 2025 mittel zu fotografieren. schungen oder einer weiteren Berichterstattung gegenüber Mitgliedern der Bundesregierung wurden? Diese mit der Sammelmeldung vom 07.09.2009 BND- intern übermittelten Erkenntnisse des Kommandos Strate- Oder wurden dem Untersuchungsausschuss die entspre- gische Aufklärung der Bundeswehr hatten dem J2 des chenden Vorgänge vorenthalten? PRT Kundus bereits am 04.09.2009 vorgelegen und war- en von diesem in einem „Lagebeitrag“ vom gleichen Tag Der BND beschränkte sich noch am Morgen des 2026 08.09.2009 auf die „Information“, verlässliche Aussagen aufgearbeitet worden. Erkennen lässt sich das an der zu Opfern und Opferzahlen könnten nicht getroffen wer- Übernahme teilweise wortgleicher Formulierungen. 2030 den. Am 08.09.2009 um 16:45 Uhr – also kurz nach Aus den Feststellungen des Untersuchungsausschusses der Regierungserklärung von Kanzlerin Dr. Merkel vor zum Hintergrund der in der (in den letzten beiden Absät- dem Bundestag – meldete der BND dann erstmals, es zen erwähnten) Sammelmeldung des BND vom seien „wahrscheinlich einige Zivilpersonen getötet (etwa 2031 07.09.2009 zusammengefassten Informationen ergibt 70 Personen)“ worden; zu einem Zeitpunkt also, an sich, dass eine gezielte Manipulation der Öffentlichkeit, dem sichergestellt war, dass in der Regierungserklärung deutscher Stellen oder der ISAF-Kräfte durch Übermitt- darauf kein Bezug mehr genommen werden musste. Und lung dieser Informationen an deutsche Stellen auszu- zu einem Zeitpunkt, als an jedem anderen Ort der Welt schließen ist. Die dem BND vorliegenden Meldungen davon ausgegangen wurde, es könne als sicher vorausge- lassen sich daher als belastbar ansehen. Dennoch wird aus den dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellten Beweismitteln nicht ersichtlich, dass 2027) Uhrlau, Protokoll-Nr. 43, Teil II, S. 20, 26 f.; Fritsche, Protokoll- Nr. 47, Teil II, S. 13; Vorbeck, Protokoll-Nr. 47, Teil II, S. 2. 2028) Fritsche, Protokoll-Nr. 47, Teil II, S. 13; Vorbeck, Protokoll- 2021) Vgl. die ausführliche Dokumentation oben im Feststellungsteil, Nr. 47, Teil II, S. 2. S. 74 (Teil 2, B.IV.2.a)ff)), sowie Dokument 70 und Doku- 2029) Uhrlau, Protokoll-Nr. 43, Teil II, S. 20, 26 f. ment 116. 2030) Wochenbericht Einsatzgebiete des BND vom 08.09.2009, 09.30 2022) Vgl. Feststellungsteil S. 98 (Teil 2, C.II.1.b)bb)bbb)). Uhr, Mat. 17-25, Ordner 2, Leitungsstab - Referat 040 (Tage- 2023) z. B. Mat. 17-34, Ordner 3, Bl. 27 ff., 30, 75, Tgb.-Nr. 36/10. buchnr. 011-011/10), Bl. 55, 58, Tgb.-Nr. 24/10. 2024) Mat. 17-34, Ordner 3, Bl. 78/79, Tgb.-Nr. 36/10. 2031) Sonderbericht des BND vom 08.09.2009, 16.45 Uhr, Mat. 17-25, 2025) Mat. 17-34, Ordner 3, Bl. 38, Tgb.-Nr. 36/10. Ordner 2, Leitungsstab - Referat 040 (Tagebuchnr. 011-011/10) – 2026) Mat. 17-74, Anl. 03, Bl. 89 - 92, Tgb.-Nr. 96/11. Bl. 48, 50, Tgb.-Nr. 24/10.
Drucksache 17/7400 – 312 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode setzt werden, dass bei dem Luftschlag zahlreiche Zivilis- Bundesverteidigungsministeriums versucht und ihn sogar ten getötet und verletzt worden waren. noch im Laufe ihrer Vernehmungen im Untersuchungs- ausschuss gehalten. cc) Öffentliche Darstellungen der Bundesre- Die Mehrheitsfraktionen im Untersuchungsausschuss gierung zur Frage ziviler Opfer haben die Mär vom angeblichen Bestehen einer am 04.09.2009 akut bestehenden Bedrohungslage nicht nur Ungeachtet der klaren Reaktionen auf internationaler erneut aufgewärmt und im Feststellungsteil des Ab- Ebene, insbesondere der Einschätzung durch ISAF- und schlussberichts als vorgebliches Ergebnis der Beweisauf- NATO-Verantwortliche, die bereits am 04.09.2009 deut- nahme festgeschrieben. Sie haben sie zusätzlich in ihrem liche Anhaltspunkte dafür erblickten, dass bei dem Luft- Bewertungsteil auch noch ausgeschmückt, indem sie z. B. angriff in Kundus Zivilisten umgekommen waren, und in formulierten, es sei vor Angriffen mit einem „mit Spreng- den Folgetagen zunehmende Sicherheit diesbezüglich stoff vollgepackten (…) Tanklastzug“ gewarnt worden, erlangten, dementierte und mauerte die Bundesregierung und eine Zuverlässigkeit des Warnhinweises behaupteten, nach Kräften. für die sich aus den dem Untersuchungsausschuss vorlie- 2032 Der seinerzeitige Verteidigungsminister Dr. Jung leugne- genden Beweismitteln nichts ergibt. te in seinen ersten Stellungnahmen nach dem Luftangriff Vorauszuschicken ist daher zunächst: Die vom Untersu- strikt, dass die afghanische Zivilbevölkerung in Mitlei- chungsausschuss beigezogenen Beweismittel belegen in denschaft gezogen worden sein könnte. Bundeskanzlerin aller Deutlichkeit, dass es die behauptete Bedrohungs- Dr. Merkel und Bundesaußenminister Dr. Steinmeier warnung, aus der sich eine akute Gefährdung des PRT fanden sich schnell bei einer gemeinsamen Formel, indem Kundus in der Nacht des 03./04.09.2009 hätte ableiten sie der Öffentlichkeit erklärten: zivile Opfer seien „nicht lassen, nicht gab. auszuschließen“. Diese in Anbetracht einer Vielzahl von Berichten über Tote und Verletzte innerhalb der Zivilbe- völkerung wahrhaft „aufklärerische“ Position wurde von aa) Hinweise auf eine Bedrohungswarnung da an konsequent beibehalten. Schon bald nach dem Luftangriff geisterte die Meldung Sieht man einmal davon ab, dass schon zwischen „nicht durch die Medienlandschaft, Oberst Klein habe das Bom- auszuschließen“ und „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ bardement der Sandbank im Kundus-Fluss befohlen, weil bzw. „sicher anzunehmen“ ein nicht ganz unbeträchtlicher sich aus Geheimdienstberichten Hinweise darauf ergeben Unterschied ist, so laufen diese sprachlichen Verrenkun- hätten, die Tanklaster seien erbeutet worden, um mit gen vor allem auf eins hinaus: Der Öffentlichkeit sollte ihnen einen Anschlag auf das PRT Kundus zu verü- 2033 weisgemacht werden, dass es keine belastbaren Anhalt- ben. spunkte dafür gebe, dass eine Vielzahl von Zivilisten Im Zuge der Unterrichtung der Obleute im Verteidi- (oder überhaupt irgendein Zivilist oder eine Zivilistin) gungsausschuss und im Auswärtigen Ausschuss über die von dem Luftangriff getroffen worden sei. Dies entspricht näheren Umstände des Luftangriffs von Kundus teilte nicht den Tatsachen. Staatssekretär Dr. Wichert am 07.09.2009 mit: Zumal festzuhalten ist: Wo es darum geht, Opfern aus der „In der jüngsten Vergangenheit gab es sehr ernst Zivilbevölkerung und deren Hinterbliebenen die Ge- 2034 zu nehmende Warnhinweise, dass OMF im ltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Raum Kunduz einen Anschlag mit einem zu einer BRD zu erschweren, wird diese Linie vom Bundesvertei- großen Bombe umfunktionierten Lkw gegen das digungsministerium bis heute gehalten. PRT Kunduz oder Liegenschaften der afghani- Zugleich wurden damit xenophobe Ressentiments der schen Sicherheitsbehörden planen. Die beiden ent- deutschen Bevölkerung bedient oder geweckt, der durch führten Treibstoff-Lkw wären für einen Anschlag 2035 das Vorgehen der Bundesregierung vermittelt wurde, dieser Art bestens geeignet gewesen.“ Stimmen aus Afghanistan, die auf die Folgen des Luft- Auch weitere Akteure versuchten den Eindruck zu erwe- angriffs für die afghanische Bevölkerung hingewiesen cken, es habe konkrete Hinweise auf eine akute Gefähr- hatten, sei nicht zu trauen. Anstatt Wiedergutmachung zu dung des PRT Kundus gegeben, die Oberst Klein mit dem leisten, erzeugte die Bundesregierung so den Eindruck, Luftangriff vom 04.09.2009 abgewendet habe. Verteidi- die geschädigten Afghanen seien Heuchler, die sich un- gungsminister a. D. Dr. Jung wies in Pressestatements rechtmäßig bereichern wollten. wiederholt darauf hin, Oberst Klein habe den Luftangriff angeordnet, um einen Angriff auf das PRT Kundus zu b) Vortäuschen einer unmittelbaren Bedro- verhindern. Und Generalinspekteur a. D. Schneiderhan hung für das PRT Kundus führte noch am 29.10.2009 in seiner Presseerklärung Oberst Klein unternahm den Versuch, den von ihm befoh- lenen Luftangriff vom 04.09.2009 mit einer vorgeblich 2032) Vgl. Teil 3, B.I.3. (S. 176) sowie B.VI.2.b) (S. 207). existenten Bedrohungswarnung des BND für das PRT 2033) Vgl. z. B. Spiegel online vom 07.09.2009, „Viele Opfer, viele Kundus zu rechtfertigen. An diesem unhaltbaren Argu- Fragen“. 2034) OMF = Opposing Militant Forces. mentationsansatz hatten sich ebenfalls Angehörige des 2035) Mat. 17-22a, GI / Ordner 1, Bl. 92 ff., 95.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 313 – Drucksache 17/7400 anlässlich des Eingangs des COM ISAF-Berichts im Zudem hatten wir seit Mitte/Ende Juli einen sehr Bundesverteidigungsministerium zu der vermeintlichen detaillierten Bericht des Bundesnachrichtendiens- Bedrohung durch die geraubten Tanklaster aus: tes zu einem direkten Angriff auf das PRT; in der Presse ist er häufig als Dreistufenplan bezeichnet „Dieses Jahr wurden bis Ende August in Afghanis- worden. Dabei sollten die Absperrungen des Feld- tan bereits in sechs Fällen LKW oder Tanklastwa- lagers durch zwei aufeinander folgende Angriffe gen für Attentate eingesetzt. (…) Bei diesen An- durch Selbstmordattentäter mit Fahrzeugen durch- schlägen, die sich gegen ISAF, aber auch gegen brochen werden. Danach sollten weitere Selbst- die afghanische Bevölkerung gerichtet haben, kam mordattentäter zu Fuß ins PRT rein und maxima- es durch die große Menge an genutztem Spreng- len Schaden anrichten. Ein solcher Angriff fand stoff zu hohen Verlusten, auch bei der Zivilbevöl- am 25. August, also knapp eine Woche vor dem 4. kerung. Seit Mitte Juli gab es ernstzunehmende September, unter Nutzung eines Tankfahrzeuges in Hinweise darauf, dass ähnliche Anschläge gegen Kandahar statt. (…) Die durch den Bundesnach- das PRT Kunduz geplant waren. (…) Es handelte richtendienst uns offengelegten Angriffspläne sich hierbei um eine Kombination aus üblicher waren sehr konkret, detailliert und nicht auf einen Vorgehensweise der feindlichen Kräfte, den vor- bestimmten Zeitraum begrenzt. handenen Warnhinweisen über einen größeren ge- planten Anschlag und den Versuch der feindlichen Zudem hatten wir seit Frühjahr 2009 Hinweise auf Kräfte, sich die Mittel für einen solchen Anschlag gezielte und möglichst spektakuläre Angriffe auf 2036 zu beschaffen.“ deutsche Kräfte und Einrichtungen. Warnungen zu Angriffsterminen umfassten den gesamten August, Ungeachtet der Tatsache, dass evident war, dass eine insbesondere den Wahltag in Afghanistan, den 20. Bedrohungswarnung für den konkreten Zeitraum und die August, den geplanten Tag der afghanischen Prä- konkrete Situation der Nacht des 03./04.09.2009 niemals sidentschaftswahlen, aber auch den deutschen existiert hatte, behauptete Verteidigungsminister a. D. Wahltermin am 27. September und auch den Dr. Jung noch im März 2010 gegenüber den Mitgliedern 2038 3. Oktober.“ des Untersuchungsausschusses: „Wir hatten in dem Zusammenhang auch Hinwei- bb) Kein Vorliegen des behaupteten Warn- se, dass die Taliban einen größeren Anschlag ge- hinweises gen uns planen. Deshalb war ich in permanenter Sorge, dass es den Taliban gelingt, auch und gera- Tatsächlich hatte es einen Warnhinweis des BND vom de in der Perspektive vor der Bundestagswahl, ei- 15.07.2009 gegeben, in dem vor einem Angriff auf das nen derartigen Schlag gegen unsere Soldaten PRT Kundus in mehreren Stufen und mit mehreren Fahr- durchzuführen. (…) Ich weiß, wie auch die NATO zeugen gewarnt worden war. diesbezüglich sorgenvoll die Entwicklung in Kun- Das dort beschriebene Szenario setzte allerdings gar nicht duz gesehen hat, zumal rund eine Woche vorher, mehr die Erbeutung von Fahrzeugen voraus. Vielmehr am 25. August, ein Tanklastwagen von den Tali- ban in Kabul in die Luft gesprengt worden ist, wo wurde festgehalten, die für einen Anschlag benötigten 40 Personen getötet und 60 verletzt wurden.“ 2037 zwei Fahrzeuge stünden schon „präpariert“ bereit, ebenso die acht für diesen Anschlag erforderlichen Selbstmordat- Und auch Oberst Klein bezog sich im Untersuchungsaus- tentäter. Dass die Aufständischen bereits Fahrzeuge er- schuss auf laut Warnhinweisen angeblich konkret zu beutet hatten, hatte Oberst Klein im Untersuchungsaus- erwartende Angriffe mit den beiden Lastwagen auf das schuss auch dargestellt (vgl. das soeben wiedergegebene PRT Kundus: Zitat am Ende des vorhergehenden Abschnitts B.I.3.b)aa)). Neben der Tatsache, dass die in diesem „Wachsende Sorge machte uns aber auch die Zu- Warnhinweis erwähnten Routen und Orte, von denen ein nahme von Entführungen von Fahrzeugen durch Angriff hätte ausgehen sollen, von den Umständen der die Aufständischen. Vorrangiges Ziel waren Poli- Entführung der Tanklaster am 03.09.2009 abwichen, gab zei- und Militärfahrzeuge, aber auch Tanklastfahr- es zwei wesentliche weitere Aspekte, die deutlich erken- zeuge. Anfang September mussten wir davon aus- nen ließen, dass der Warnhinweis des BND vom gehen, dass zwölf (…) Fahrzeuge der Polizei, zwei 15.07.2009 keinerlei Bezug zu dem Geschehen auf der Geländefahrzeuge (…) – das sind die (…) Model- Sandbank haben konnte: le, die die afghanische Armee mit nutzt – und mehrere Tankfahrzeuge in der Hand der Aufstän- Zum einen wird in allen Bezugnahmen auf den Warnhin- dischen waren. Für uns bestand die sehr konkrete weis des BND bislang nonchalant darüber hinweg gegan- Gefahr, dass mit diesen erbeuteten Polizeifahrzeu- gen, dass die Namen der in diesem Warnhinweis als Pla- gen unter Nutzung gestohlener Uniformen Angrif- ner und Anführer des angeblich bevorstehenden Angriffs fe (…) durchgeführt werden. (…). benannten Aufständischen im Kontext der Nacht des 03./04.09.2009 niemals fielen. Die mit der Erbeutung der 2036) Dokument 51, Bl. 318 (Hervorhebung nicht im Original). 2037) Dr. Jung, Protokoll-Nr. 16, Teil I, S. 2/3. 2038) Klein, Protokoll-Nr. 6, Teil II, S. 5/6.
Drucksache 17/7400 – 314 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Tanklastwagen in Verbindung gebrachten und angeblich mit bereits bereitstehenden Angriffsmitteln – nicht vor auf der Sandbank anwesenden Talibananführer waren einer kurzfristig und unvorbereitet durchgeführten Opera- andere Personen. tion mit gerade erst bei günstiger Gelegenheit erbeuteten Tanklastern. Zum anderen war der konkrete Warnhinweis des BND nicht mehr aktuell. Gewarnt worden war explizit vor Anschlägen, die bis zum 20. August 2009 verübt werden cc) Keinerlei Hinweis auf eine direkte Gefähr- sollten, also dem Tag der afghanischen Präsidentschafts- dung des PRT Kundus wahlen (nicht der deutschen Bundestagswahl!). Der poli- Dazu passt, dass der Informant der Task Force 47 in der tische Anknüpfungspunkt eines solchen Anschlags war Nacht des 03./04.09.2009 keinerlei Hinweis auf einen also schon längst entfallen. Die Behauptung von Oberst angeblich bevorstehenden Anschlag auf das PRT Kundus Klein, es habe „Hinweise auf (…) spektakuläre Angriffe gegeben oder einen solchen auch nur angedeutet hat. Er auf deutsche Kräfte“ für „den gesamten August, (…) aber auch den deutschen Wahltermin am 27.09. und auch den hat in jener Nacht durchgängig geschildert, die Tanklaster 3. Oktober“ 2039 gegeben, ist schlicht falsch. Jedenfalls sollten über den Fluss nach Westen gebracht oder, für den Fall, dass es nicht möglich sei, die Fahrzeuge an der lässt sich anhand der dem Untersuchungsausschuss über- Sandbank über den Fluss zu bringen, „vor Ort ausge- mittelten Beweismittel diese Aussage nicht verifizieren. schlachtet werden“. Nachdem klar war, dass die Tanklas- Der BND selbst teilte auf Anfrage der Bundesanwalt- ter stecken geblieben waren, meldete er zusätzlich noch schaft am 13.11.2009 mit: das Vorhaben, die Tanklaster nach dem geplanten Aus- 2042 „(…) zu einem von Oberst Klein gegenüber der schlachten in Brand zu setzen. Presse geäußerten Anschlagsszenario, in dem er Objektive Anhaltspunkte für eine Bedrohung des PRT nach Aussage der Presse befürchtet habe, ‚Taliban Kundus in der Nacht des 03./04.09.2009 durch einen zu würden Polizeistationen oder sogar das PRT ang- erwartenden Angriff mit den erbeuteten Tanklastern gab reifen, wenn man sie mit den Tanklastwagen ent- es daher zu keiner Zeit. kommen lasse„ (…). Der zuständige Fachbereich hat dazu Folgendes mitgeteilt: Konkrete Erkenntnisse über ein derartiges An- c) Vertuschung der Erkenntnisse des ISAF- schlagsszenario lagen dem Bundesnachrichten- Joint Investigation Board dienst zum Zeitpunkt des militärischen Luftstreit- Der Untersuchungsausschuss hat festgestellt, dass die kräfteeinsatzes am 4. September 2009 nicht vor. Bundesregierung – insbesondere das Bundesverteidi- (…) gungsministerium, allerdings mit Unterstützung oder zumindest Duldung des Bundeskanzleramts – unter- Im Rahmen der ereignisorientierten, kurzfristigen schiedlichste Aktivitäten entfaltete, um sicherzustellen, Berichterstattung des Bundesnachrichtendienstes dass die Öffentlichkeit nicht mit kritischen Bewertungen in Form von Warnhinweisen bei unmittelbarer Ge- des zur Untersuchung des Luftschlags von Kundus einge- fährdungslage, wurde am 15. Juli 2009, basierend setzten ISAF-Joint Investigation Board (JIB) konfrontiert auf einem Einzelhinweis hinsichtlich eines komp- werde. lexen Anschlags bis zum 20. August 2009 auf das 2040 PRT Kunduz (…) gewarnt.“ aa) Gruppe 85 im Bundesverteidigungsminis- Der Warnhinweis des BND vom 15.07.2009 lautete: terium „S(…) plant, einen komplexen Anschlag gegen das Im Bundesverteidigungsministerium wurde eine Arbeits- (…) PRT Kunduz durchzuführen. (…) Es soll bis gruppe unter der Bezeichnung „Gruppe 85“ eingesetzt. zum 20. August 2009 eine fahrzeuggestützte Nach offizieller Lesart sollte diese Gruppe den Luftang- Sprengvorrichtung (…) an der Wache des PRT riff von Kundus untersuchen und eine Reaktion des Mi- Kunduz zur Explosion gebracht werden. Ein zwei- nisteriums auf die Arbeitsergebnisse des Joint Investigati- tes Fahrzeug solle in das PRT Kunduz hineinfah- on Board (JIB) ermöglichen („Auftrag Situation AFG zu ren und dort zur Wirkung gebracht werden. (…) prüfen und dahingehend auszuwerten, dass die Ltg auf Hierfür stünden derzeit acht Selbstmordattentäter NATO Abschlussbericht reagieren kann“). 2043 und zwei präparierte Fahrzeuge bereit. Die Fahr- zeuge sollen die Route (…) nutzen, (…).“ 2041 Tatsächlich zeichnen die dem Untersuchungsausschuss zur Arbeit der Gruppe 85 vorliegenden Unterlagen aller- Der – ohnehin nicht auf den Zeitraum nach der afghani- dings ein anderes Bild: Die Gruppe 85 bemühte sich, schen Präsidentschaftswahl bezogene – Hinweis des BND jeweils auf der Höhe der Ermittlungen des JIB zu sein. warnte also vor einem langfristig geplanten Geschehen Auf dieser Grundlage arbeitete die Gruppe dann daran, 2039) Klein, Protokoll-Nr. 6, Teil II, S. 5/6. 2040) Mat. 17-54a, Ordner 3, Bl. 33 ff. 2041) Mat. 17-54a, Ordner 3, Bl. 36; aufgrund seiner Einstufung als 2042) Mat. 17-10a, Anlage 17, Anhang G; vgl. Feststellungsteil S. 45 f. Verschlusssache kann der Warnhinweis hier nur ausschnittweise (Teil 2, B.III.1.b)). wiedergegeben werden. 2043) Mat. 17-22a, Ordner 3, Bl. 241; vgl. auch oben Teil 2, B.IV.2.c).