4-al-runde-15032021_gesamtdatei_gepruft

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Protokolle der AL-Runde des IT-Planungsrates aus 2021

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TOP 1: OZG-Umsetzungsfortschritt

Abhängig von der Risikobewertung sind konsequente Maßnahmen durch Länder

und Ressorts zu ergreifen
Maßnahmen zur Leistungsumsetzung nach Risikobewertung des UP

 

 

Risikobewertung Zielsetzung NN Maßnahmen
Grün Fristgerechte Umsetzung über Länder und Ressorts sichern KP-Mittelfluss - Offizielles Einreichen
Land von Projektanträgen und Einzelvereinbarungen bis Ende März

FF-/U-Länder starten unverzüglicher Umsetzung aller Leistungen
in zugesicherten UPe bis Ende März

 

Gelb Konsequentes Überwinden Länder und Ressorts stellen operative „Taskforce“ auf: Je UP
bestehender Projektbarrieren im werden Herausforderungen adressiert und konkrete Maßnahmen
Rahmen von Weg 1 definiert! - Rückmeldung erfolgt an BMI-PRG-MGMT bis Mitte Mai
Rot Definition des Umsetzungswegs BMI-PRG-MGMT stellt Entscheidungsvorlage für systematische
und Hinterlegung mit robuster Festlegung des Umsetzungswegs je UP bereit
Planung

Ressorts und Länder legen Umsetzungsweg je UP systematisch fest
und melden Ergebnis an BMI-PRG-MGMT bis Ende März

Unabhängig vom gewählten Umsetzungsweg müssen Länder Kapazitäten aufbauen, um ihren Aufgaben für die UP

nachzukommen: Fachliche Mitarbeit, Go-Live in Pilotkommune, Betrieb der Leistung

 

FR Bundesministerium 1. Zum Beispiel: Beauftragung externer DL auf Landesebene bei Kapazitätsengpässen
des In ür Bau
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TOP 1: OZG-Umsetzungsfortschritt

In 2021 sind 3 Leistungen neu digitalisiert - übergreifend

ist der Umsetzungsfortschritt jedoch gering
Stand: 19.02.2021

Go-Lives bis Ende 2021 (Sollplanung)
Anzahl der Leistungen, N=220'

 

XD Veränderungen in 2021, ggü. Ende 2020

{m 9 3) Insgesamt bleibt der

Baugeneh- Hilfe für Opfer Anzeigepflichte Umsetzunesfortschritt in

migung von Gewalt- Personalverände- . a

(01.01) taten (15.01) rungen (15.01.) 2021 hinter den
Ambitionen zurück

   

98

Nicht gestartete Leistun-
gen sind aufzusetzen

47

u)
> WE

   

Online In Umsetzung? In Konzeption? Nicht gestartet Online bis
Ende 2021

HR Bundesministerium  L- Föderale und kommunale Leistungen mit Go-Live Soll-Datum in 2019, 2020 oder 2021, die weder programmunabhängig noch depriorisiert sind sowie OZG-Leistung
des Immer fürBau Fischerei; 2. IT-DL beauftragt; 3. Steuerungskreis aufgesetzt; 4. In Folge von Repriorisierung, Veränderungen der Verantwortlichkeit und Aufsetzen neuer Leistungen
Quelle: OZG-Informationsplattform (19.02.2021), Solldaten gemäß Feinplanung
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TOP 1: OZG-Umsetzungsfortschritt

2 Leistungen erfüllen die EfA-Mindestanforderungen, 24
Leistungen können sie potentiell bis Ende Juni erfüllen

Zwischenziel: >50 Leistungen zur Nachnutzung bis Ende Juni
Erfüllung der EfA-Mindestanforderung!

 

Maßnahmen für 4 zentrale Herausforderungen im Folgenden definiert

54?

Ziel bis Ende
Juni 2021: >50

 

Oo 28 nachnutzbare

oO Leistungen
u , 8
BAföG Elterngeld

243
2
Erfüllt Potentiell bis Substantiell Gesamt
Ende Juni erfüllt nicht erfüllt

 

 

Ziel bis Ende 2022: Flächendeckung aller 270 OZG-Leistungen im OZG-Programm Föderal

 

 

Bundesministerum Finschätzung der TF-Berater:innen (init; ORP/Mck) auf Basis der EfA-Mindestanforderungen (Stand: 05.02.2021); 2. Rückmeldung der Länder inkludierte 55 Leistungen.
R | des Innem, für Bau OZG-Leistung Rundfunkbeitrag wurde nicht evaluiert. Sie wird deutschlandweit zentral umgesetzt; 3. Inkludiert die beiden Leistungen ALG II und IfSG, die bereits
nee nachgenutzt werden, die aber die EfA-Mindestanforderung zum Nutzerkonto nicht erfüllen

>50 Leistungen stehen bis
Ende Juni zur Nachnutzung
bereit (gemäß AL-Abfrage vom
05.10.)

Gemäß OZG-AL Runde
(08.12.20) müssen alle EfA-
Leistungen die 22 Mindest-
anforderungen erfüllen

2 Leistungen erfüllen bisher
die EfA-Mindestanforderungen:

Zusätzlich: Notlagenhilfe und
Entschädigung für Unterneh-
men flächendeckend verfügbar
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TOP 1: OZG-Umsetzungsfortschritt

EfA-Mindestanforderungen: 4 zentrale Herausforderungen identifiziert

Herausforderung
> Keine geeignete
rechtliche Nach-
= nutzungsmöglichkeit
wird angeboten
9 Organisatorische
000 Zusammenarbeits-
struktur ist nicht
geschaffen
Fachstandards/

Standardisierungsprozess
Datenschnittstelle sind zu
langwierig und unzu-
reichend kommuniziert

dr

Voraussetzungen für
man Routing über DVDV

sind nicht klar genug

kommuniziert

Lösungskonzepte

Absicherung des IT-PLR-Beschluss zum FIT-Store am
17.03.: Rechtlicher Rahmen für Nachnutzung über FITKO

Alternativ: Individuelle Verwaltungsabkommen sind für
einzelne Leistungen aufgesetzt - BAföG

Entwicklung von langfristigen Pflegemechanismen -
Wohngeld

Etablierung von Steuerungskreisen und operativen
Arbeitsgruppen in Umsetzungsallianzen - Nationales
Waffenregister

Entwicklung bzw. Anpassung von XÖV-Standards - xWaffe

Agile Entwicklung von Standards in OFA-Laboren -
Führerschein

Zukünftig wird mit FITConnect eine Möglichkeit zum
einfachen Antragsrouting geboten.

Bis dahin stehen etablierte Wege über DVDV bereit.

Maßnahmen

Beschluss zum FIT-Store und Abschluss der
Einstellungsverträge zwischen Land und FITKO

Alternativ: Bereitstellung individueller VwA für -200
Leistungen (Bündelung im TF möglich)

Erarbeitung Gestaltungsprinzipien für Governance-
Strukturen auf Basis Erfahrungen im Wohngeld durch
BMI und SH (Vorstellung in AL-Runde; 6. Mai)

Überprüfung laufender Standardentwicklungsprozesse
auf Beschleunigungspotenziale durch
Architekturboard/ KOSIT im Austausch mit UP

Architekturboard erstellt eine Handreichung für UP

Das Architekturboard erarbeitet eine stringente
Arbeitsanweisung zur Erstellung von Eintragungs-
konzepten und deren Umsetzung

Die Länder statten ihre pflegenden Stellen personell und
inhaltlich entsprechend aus n
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Agenda

TOP 1: OZG-Umsetzungsfortschritt

TOP 2: Operationalisierung des Konjunkturpakets
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TOP 2: Operationalisierung des Konjunkturpakets

Zentrale Voraussetzungen für die Nutzung der KP-Mittel sind geschaffen
Finalisierung der Einzelvereinbarungen und der Projektanträge ist ebenfalls auf der Zielgeraden

Y

Abgeschlossen 3

Dachabkommen von Bund und
Ländern unterschrieben

Auf der Zielgeraden

Abschluss der
Einzelvereinbarungen

Umsetzungsjahr 2021

 

Verantwortlichkeiten der

Bearbeitung der UPe für EfA-

Ressorts geklärt
Finalisierung der
i Projektanträge
Übergabeprozess an die Ressorts be in:

definiert und initiiert

Bearbeitung der
Prozesse für die Nutzung von Auusclert

KP-Mitteln definiert

 
 

 
 

Leistungen mit KP-Mitteln

  

 

14
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   
83

o o o
84

Entwurf! Stand: 09.03.2021 Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat – im Folgenden der „Bund“ – das Land Baden-Württemberg, der Freistaat Bayern, das Land Berlin, das Land Brandenburg, die Freie Hansestadt Bremen, die Freie und Hansestadt Hamburg, das Land Hessen, das Land Mecklenburg-Vorpommern, das Land Niedersachsen, das Land Nordrhein-Westfalen, das Land Rheinland-Pfalz, das Saarland, der Freistaat Sachsen, das Land Sachsen-Anhalt, das Land Schleswig-Holstein und der Freistaat Thüringen, – im Folgenden einzeln das „Land“ und gemeinsam die „Länder“ – sowie die/der […] als Kommunalvertreter im Bereich des Landes Baden-Württemberg, die/der […] als Kommunalvertreter im Bereich des Freistaats Bayern, […] und die/der […] als Kommunalvertreter im Bereich des Landes Thüringen, – im Folgenden einzeln bzw. gemeinsam der/die „Kommunalvertreter“ – – Bund, Länder und Kommunalvertreter im Folgenden gemeinsam oder einzeln der/die „Kooperationspartner“ –
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Entwurf! Stand: 09.03.2021 schließen folgende Vereinbarung über eine Zusammenarbeit zur Sicherstellung von digitalen und medienbruchfreien Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen gegenüber Bürger*innen und Unternehmen Präambel Die Kooperationspartner streben im Rahmen dieser Vereinbarung die kooperative, einheitliche, zu- kunftsweisende und effiziente Zusammenarbeit bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb der für ihre Aufgabenerfüllung benötigten informationstechnischen Systeme an. Die beabsichtigte Zusammenarbeit der Kooperationspartner auf föderaler Ebene ist in Art. 91c GG aus- drücklich vorgesehen. Dabei bezieht Art. 91c GG Bund, Länder und auch die Kommunen mit ein. Auf der verfassungsrechtlichen Grundlage des Art 91c Abs. 2 GG haben Bund und Länder den „Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung des Art. 91c Grundgesetz“, den sog. IT-Staatsvertrag, geschlossen, der zum 01.04.2010 in Kraft getre- ten ist. Auf der Grundlage des IT-Staatsvertrags ist der „Planungsrat für die IT-Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltung zwischen Bund und Ländern“ (im Folgenden: „IT-Planungsrat“) als übergrei- fendes politisches Gremium eingerichtet worden. Zum 01.10.2019 ist der Erste Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrag in Kraft getreten, durch den mit Wirkung zum 01.01.2020 eine gemeinsame rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts von Bund und Ländern mit der Bezeichnung „FITKO“ (föderale IT-Kooperation) mit Sitz in Frankfurt/Main gegründet worden ist. Diese soll den IT-Planungsrat organisatorisch, fachlich und bei der Wahrneh- mung seiner Aufgaben unterstützen. Auf der verfassungsrechtlichen Grundlage des Art. 91c Abs. 5 GG ist sodann das Gesetz zur Verbesse- rung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122, 3138), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2668) geän- dert worden ist (im Folgenden: „OZG“), erlassen worden. Danach haben Bund und Länder bis spätes- tens zum Ablauf des 31.12.2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungspor- tale anzubieten und diese miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen. Der Portalverbund soll insbesondere den Bürgern einen barriere- und medienbruchfreien Zugang zu allen elektronischen Ver- waltungsleistungen von Bund und Ländern ermöglichen. Von Bund und Ländern müssen im Portalver- bund Nutzerkonten bereitgestellt werden. Die Bundesregierung wird ermächtigt, für die elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren, die der Durchführung unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Union oder der Ausführung von Bundesgese tzen dienen, im Benehmen mit dem IT-Pla- nungsrat eine Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu erlassen. Die Verpflichtungen der Länder nach dem OZG treffen auch die Kommunen. Der Koalitionsausschuss hat am 3. Juni 2020 ein Konjunkturpaket zur Bewältigung der ökonomischen Auswirkungen der Corona-Pandemie beschlossen. Ein Schwerpunkt des Pakets ist ein „Zukunftspaket“
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