Hinw_Uausfall_1213

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ausfüllhinweise zum Unterrichtsausfall und Vertretungsunterricht der Lehrkräfte - Archiv

/ 6
PDF herunterladen
-3- Spezielle Erläuterungen Abschnitt I - Zur Vertretung angefallene Unterrichtsstunden Alle zur Vertretung anfallenden Unterrichtsstunden sind einer der nachfolgend erläuterten Kategorien zuzuordnen. Sollte dieses ausnahmsweise (und nur dann) nicht möglich sein, so ist die Angabe unter der Kategorie ”sonstige Gründe” vorzunehmen. Bei Einsatz von PKB-Mitteln für den Ersatz einer erkrankten Lehrkraft bzw. bei fehlenden Lehrerstunden (negative Bilanz) entfällt in dem ersetzen Umfang der Anfall, d.h. es ist kein Anfall und auch keine Vertretung einzutragen. Negative Bilanz (Bestand – Bedarf) Es handelt sich hier um die Stunden, die fehlen, um die vollständige Unterrichtsversorgung (100%) der Schule zu sichern. (Neben der vorgenannten negativen Bilanz zum LBF-Stichtag, sind hier auch eventuell im Laufe des Schuljahres hinzukommende fehlende Stunden gegenüber dem Stichtag- Stand der Lehrerbedarfsfeststellung zu berücksichtigen) Personenbezogene Gründe Krankheit, Kur, Mutterschutz usw. Hierzu zählen sowohl die Krankheit der Lehrkräfte (einschl. Langzeiterkrankungen; ebenso Kur und Mutterschutz) als auch Unterrichtsausfall durch den für Krankheit der Kinder der Lehrkräfte gewährten Sonderurlaub. Fortbildung /Sonderurlaub Hier sind die Stunden der Fort- und Weiterbildung einzutragen, die nicht in Form von Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden abgedeckt sind. Anfallende Stunden, die gemäß Sonderurlaubsverordnung genehmigt worden sind, sind in dieser Kategorie einzutragen. (Sonderurlaub für Krankheit der Kinder ist unter der Kategorie ”Krankheit, Kur, Mutterschutz usw.” zu erfassen.) Schulbezogene Gründe (! Stunden, die im Rahmen der persönlichen Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden berücksichtigt sind, bleiben unbeachtet, da diese geplant sind und zu keiner Vertretungsregelung führen. Gleiches gilt für die planmäßig durchgeführten Personalversammlungen!) Dienstliche Abwesenheit & Schulische Veranstaltungen Fallen Unterrichtsstunden in anderen Klassen/Kursen aus, weil die Lehrkraft an Klausuren, Betreuung im Betriebspraktikum, Prüfereinsatz oder an der Durchführung von Sportwettkämpfen teilnimmt, so sind diese Stunden hier zu erfassen. Hingegen sind für die an der ”Klausur, Betriebspraktika, u.ä. ...” teilnehmende Klasse/Kurs die Veränderungen im Unterrichtsablauf nicht als zur Vertretung angefallene Stunden zu zählen. Ebenso sind die wegen Hospitation in der Lehrkräfteausbildung, Projekttage, Dienstreisen, etwaige Sondersitzungen der Personalvertretung, außerplanmäßige Veranstaltungen (Schulleiter- sitzungen) u.ä. zur Vertretung anfallenden Unterrichtsstunden unter dieser Kategorie zusammenzufassen. Dieser Kategorie sind die Stunden zuzuordnen, die anfallen wegen ”Wandertagen, Schülerfahrt, Museumsbesuch u.ä.“. Bei Zutreffen dieser Gründe erfolgt eine Eintragung gemäß den zu ”Klausuren,...” gegebenen Erläuterungen. Tagaktuelle Änderung im Stundenplan (ehem. Vertretung aus Bestand bzw. Ringvertretung) Sollten - Unterrichtsstunden in einer/m Klasse/Kurs wegfallen oder - Teilungsunterricht nicht stattfinden oder - Unterricht für Sprachförderung oder sonderpädagogische Förderung (Integration) oder - Förderunterricht oder - Zusatzstunden für Schulversuche oder fakultativen Unterricht oder
3

-4- - zusätzliche Unterrichtsstunden für besondere Fächer bzw. besondere Klassen nicht gegeben werden können, weil die Lehrkraft zur Sicherung des Unterrichtes in einer/m anderen Klasse/Kurs eingesetzt wird, so sind diese Stunden hier einzutragen. Sonstige Gründe Falls ausnahmsweise die Gründe/Ursachen der tatsächlich zur Vertretung anstehenden Unterrichtsstunden keiner der vorgenannten Gruppen zuzuordnen sind, erfolgt die Eintragung hier. Auf eine Benennung des konkreten Grundes/Ursache wird verzichtet, bei Nachfrage muss die Eintragung des Unterrichtsausfalls in dieser Kategorie jedoch nachvollziehbar sein. Abschnitt II - Tatsächlich vertretene Unterrichtsstunden Alle tatsächlich vertretenen Unterrichtsstunden sind einer der nachfolgend erläuterten Kategorien zuzuordnen. (Seit dem Schuljahr 2004/05 gilt: Es entfällt der getrennte Ausweis der Vertretungsmaßnahmen nach fachgerecht und fachfremd.) Sollte die Zuordnung zu einer der folgend genannten Kategorie ausnahmsweise (und nur dann) nicht möglich sein, so ist die Angabe unter ”Sonstige Maßnahmen” vorzunehmen. Aufhebung von Teilung / Integration & Zusammenlegung von Klassen/Kursen Wird nicht wie vorgesehen der Unterricht für die Klasse in mehreren Gruppen erteilt, sondern die planmäßige Teilung der Unterrichtsstunden einer Klasse aufgehoben, um den Unterricht für eine fehlende Lehrkraft mit zu übernehmen, so ist dies hier zu erfassen. Aufhebung von Sonderpädagogischer Förderung (Integration; Einzelintegration); Sprachförderung ist ebenfalls in dieser Kategorie einzutragen; einschl. der Wegfall von Fördermaßnahmen für einzelne Schüler oder Schülergruppen. Hierzu zählt die Vermeidung von Unterrichtsausfall, indem mehrere Klassen/Kurse zusammengelegt bzw. neu gruppiert werden. Vertretungsreserve Es handelt sich hier um Stunden, die verfügbar sind, bei einem Ausstattungsgrad der Schule über 100%; bzw. Stunden, die nicht verplant sind. Sie dienen der Reduzierung des Unterrichtsausfalles. Geleistete Mehrarbeit Hier ist jede Unterrichtsstunde einzutragen, aktuell angeordnet wird, über die Stundenzahl nach Lehrer-Wochenstundenplan hinausgeht, unabhängig davon, um welche Form von Mehrarbeit es sich handelt. (D.h. alle zum Tag angeordneten Mehrarbeitsstunden; kein Vergleich zur „bezahlten Mehrarbeit“ ist möglich.) Tagaktuelle Änderung im Stundenplan (ehem. Vertretung aus Bestand bzw. Ringvertretung) Hier werden die Unterrichtsstunden eingetragen, die stattfinden, weil Lehrkräfte aus einer/m anderen Klasse/Kurs eingesetzt werden. Sonstige Maßnahmen Falls ausnahmsweise die Vertretungslösung der tatsächlich vertretenen Unterrichtsstunden keiner der vorgenannten Maßnahme zuzuordnen ist, so muss die Eintragung hier erfolgen. Auf eine Benennung des Grundes auf dem Erhebungsbogen wird verzichtet, bei Nachfrage sollte die Maßnahme jedoch nachvollziehbar sein. Abschnitt III - Ausfall - tatsächlich vertretene Unterrichtsstunden In diesem Abschnitt sind die ausgefallenen Unterrichtsstunden ausgewiesen. Alle Unterrichtsstunden, die nicht vertreten werden können und somit ersatzlos ausfallen, werden in dieser Spalte berechnet als Differenz zwischen Summe in Abschn. I ./. Summe in Abschnitt II.
4

-5- Besondere Regelungen Besonderheiten der Grundschule Betreuer/-in, Erzieher/-in, Vertreter/-in der Religionsgemeinschaften: Dieses sind ”Nichtlehrkräfte” und damit nicht Bestandteil der Erhebung. Als Information kann ein Ausfall dieser Nichtlehrkräfte bzw. unter Pkt. II. der Ersatz einer Lehrkraft durch eine Nichtlehrkräften / der Einsatz von Lehrkräften als Vertretung von Nichtlehrkräften in den zutreffenden Spalten unter ”INFO” erfolgen. In keinem Fall ist in solchem Fall ein Eintrag unter Spalte ”Ausfall”. vorzunehmen. Besonderheiten der Sekundarstufe II - Kursphase Falls in Einzelfällen Unterrichtsstunden zur Vertretung anfallen, diese jedoch nicht vertreten werden, sondern die Schüler/-innen für diese Stunden z.B. Forschungsaufgaben erhalten; in der Schul- Bibliothek recherchieren, Projekte in der Schule vorbereiten und somit gleichfalls kein Unterrichtsausfall eintritt, dann sind die vertretenen Stunden unter der Kategorie ”Sonstige Maßnahmen” zu erfassen. ACHTUNG: Diese Regel gilt nur für die Kursphase. In allen anderen Jahrgangsstufen kann die ”Stillbeschäftigung”/ Aufgabenerteilung nicht als Unterrichtsvertretung gewertet werden. In solchem Fall führt dieses immer zu Ausweis als Unterrichtsausfall. Besonderheiten der sonderpädagogischen Förderzentren Ambulanzlehrer/-innen: Diese Lehrkräfte sind für Unterricht an anderen Schulen vorgesehen; sofern jedoch keine Anforderung erfolgt ist, stehen diese der eigenen Schule zum Einsatz zur Verfügung (bei Einsatz zur Vertretung ---> Pkt. II ...durch ”Vertretungsreserve”) Krankheit der Ambulanzlehrer/-innen, Ambulanzlehrer/-innen mit sporadischem Einsatz an anderen Schulen:                Grundsätzlich werden zur Vertretung anfallende Unterrichtsstunden, tatsächlich vertretene Unterrichtsstunden als auch ausgefallene Unterrichtsstunden immer an der Schule erfasst, an der dieses aufgetreten ist. .                       D.h. die Herkunft(Stammschule) der Lehrkraft ist unerheblich, entscheidend ist nur der ”Ausfall-/Einsatzort” der Lehrkraft. Unterrichtsausfall durch Teilnahme der Lehrkraft am Förderausschuss: Sofern Lehrkräfte durch Einsatz im Rahmen des Förderausschusses an anderen Schulen nicht ihren planmäßig vorgesehenen Unterricht erteilen können - d.h. Unterrichtsstunden fallen zur Vertretung an -, dann ist dieses unter Kategorie: ”dienstliche Abwesenheit & schulische Veranstaltungen” einzutragen. Besonderheiten der Schulen/Klassen für Geistigbehinderte Pädagogische Unterrichtshilfen: Diese sind ”Nichtlehrkräfte” und damit nicht Bestandteil der Erhebung. Um den besonderen Bedingungen der Schulen/Klassen für Geistigbehinderte gerecht zu werden, sind die durch Fehlen der PU zur Vertretung anfallenden Stunden und durch Lehrkräfte vertretene Stunden bzw. durch PU vertretene Unterrichtsstunden in einer gesonderten Spalte auszuweisen. (siehe Regelung ”Besonderheiten der Grundstufe”)
5

-6- Datenschutz Bei der Erfassung und Weitergabe der Angaben zum Unterrichtsausfall und Vertretungsunterricht sind grundsätzlich die allgemeinen Datenschutzbestimmungen zu beachten. Insbesondere sind die gefertigten Auswertungsbogen (und nur diese Zusammenfassungen) ausschließlich für die genannten Zwecke zu verwenden. Auf Verlangen kann diese Auswertung (nicht die Hilfstabellen) der Gesamtelternvertretung und den örtlichen Personalräten zugänglich gemacht werden. Nach Fertigstellung und Weitergabe der Auswertungstabellen am Ende des Schulhalbjahres sind alle Hilfstabellen umgehend (spätestens 14 Tage nach Beginn des neuen Schulhalbjahres) in geeigneter Form zu vernichten bzw. von den verwendeten Datenträgern zu löschen. Datenversion (EXCEL ) Als Hilfe wird durch SenBJW eine Excel-Datei der Erhebung zu ”Unterrichtsausfall und Vertretungsunterricht der Lehrkräfte” angeboten. Nach tagaktueller Eintragung in die jeweilige Hilfstabelle werden maschinell die Verknüpfungen zum Auswertungs-Bogen hergestellt. Nach Ende jedes Schulhalbjahres kann der ausgefüllte Bogen jeweils ausgedruckt weitergereicht werden. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass dies eine freiwillige Maßnahme ist, bei der die Dateneingabe nur durch geschulte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter an ergonomisch eingerichteten Arbeitsplätzen stattfinden darf. Die Hilfstabellen (Papierform/Datei-Version) sind nach Datenübermittlung unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen zu vernichten bzw. die Datei zu löschen. Spätester Zeitpunkt der Vernichtung ist 14 Tage nach Beginn des neuen Schulhalbjahres. Bei Verwendung von Dateien sind die jeweiligen Dateien mit einem Kennwortschutz zu versehen.
6