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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie

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Referat433                                                                 Berlin, 11. November 2019 433 55003 Ba 033 Papageorgiou                                                                                   Hausruf: 2431 T:\Abtellungen\ABT4\GR43Vef433\Neu 433\Finanzm!irkle\Banken\elnzelne IMU!ute\2019-11-1-1 AL 4 GFV ING (Hamers).doc Über Herrn Referatsleiter 433~             14:1 Herrn· Gruppenleiter 43          ( '-( ~ Herrn Abteilung$leiter 4 r~ !  Betr.: Ihr Gespräch mit ä~l!lffiiiim'.~11:rEßi!'l.treli)1NG Group, am 12. November 2019, 17:00 Uhr-17:45 Uhr Anbei die erbetenen Unterl?,gen zur Vorbereitung des Termins-. ~11'1i!l1fi~l~jai'§lliig'ift!i-lf,iik Die fachliche Begleitung übernimmt GL 43. 7'I 7r7t,,,., Papageorgiou                                                       4. [, Jlo/.;l,;i=-H A11cl,1A F,. U,: U,.,,..-,, ;t,1. ,{1./,(A z. k. z. f2, 413          z. cf. ;f. ~   A%_, 433~55100-Ba-033/28/2019 Hauptreglst~~lu~.eundemkanzlP-~aml
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Das Gesprach dient der Vorstellung. Uns wurden folgende Themen genannt, die w/rfür Sie vorbereitet haben: 1. Kwzprofil ING Group/Geldwäsche 2. Bankenunlon (ED!S und Home-Host-_Thema) .l
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-2 - Mit der 5. EU-Ge/dwäsche'RL (Umsetzungsfrist: 10. Januar 2020) beabsichtigt der europäische GeSatzgeber, das präventive System weiter zu verbessetn; um Geldwäschepraktiken und Terrorismusfinanzierung noch wirksamer be- kämpfen zu kbnnen. Der entsprechende Gesetzentwurf (Kabinett 31. Juli 2019) setzt Vorgaben der RL In nationales Recht um und enthält weitere Anderungen, die lnsb. auf eine Stärkimg der Befugnisse der Zentralstelle für Finanztransakti- onsuntersuchungen (FIUJ abzielen.
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Klein. Nicole · Von:                                      -@·appl-e.com im A~ftrag von @apple.com> Gesendet:                                   ~1en"siäg, 12. NoVember 201~ 14:59 An:                                         Br,;1un, Hei e Ce:                                                                          Wetzel,.Frank Betreff:                                    füfl1gende ,Anfrage "iTGeSPr"ä,h zU Apple Pay Anlagen:                                    Umdruck_Zugang zu technische.n lnf.i-astrukturleistungen· !m Bereich der Zahlungsdienstwrrtschaft:p<lf Sehl' geehrter Herr Minister-. icb, wende in.ich wegen eines dringenden Anliegens_ an Sie. ,___ Der Bundestag beabsichtigt iq. 4ieser Woche die Ums_e~zung der jüngsten EÜMGeldWäscherichtlinie zu beschließen. Die final~. Beratung des federführenden Finanzausschusses wird bereits morgen st~ttfind~n. --~                             . ·;1 Über den Branchenverband Bitkom haben wir Kenntnis davon erhalten, dllS~ im Rahmen dieses Gesetzespakets nunmehr'eine.sachfremdet'hematik reguliert werdet1 solt,.die massiv in unser Geschäftsmodell eingreift. Beä.bsichtigt ist im Zahlungsdiensteaufsichtsgesel.z (ZAG) eine Regelung einzuführen, die uns dazu verpflichtet, die von Apple Pay genutite NFC-SchnittsteÜe um,erer Pr6dukte für Dtitta zu öffuen (siehe· Umdruck an:b.ei).                                                                                           · Wir sind sehr ers.taunt, dass eine solche weitreichende Regelung kurz vor Verabschiedung des Ge1:,e1zes und ohne eine öffentliche Debatte oder eine An11örung unseres· Standpunktes in d~n Bundestag eingebracht wurde. Wir Sind überz.eugt, dass es eineI" umfassenden inhaltlichen Ause:inandersetzung bedarf, bei \fer alle betr9ffenen Akteµre gehört werden. Daher bitten wir Si~ nachdtüCklicl1, .sich dB.für einZUsetzen, dass die8er Änderungsantrag zur Umsetzung der Oeldwliscberichtlinie zurückgen·ommen oder de.t Beschluss des Gesetzes versch0ben: Wird. Apple steht jederze[( ftir" eine Inhaltliche Diskussion zur Vei'filgung. Gern würden Wir uns noch heute mit Ihnen 2U diesem Thema austausch.eil,                                   ,/1. J ·Büro Chef BK ~                .                                                             ~    BK'ln\ 1        1 2 1 3.       .H,;.I 5    1   6 .) 7 l,~en, A11t.: 1                 . J 1. NOV, 2019 ·□  ~' K.                     Wseal'ltw. Abt. _ . _ □-• OVlllum □ St€IIL'rti,jnal',mE -      QKqp[e ose                          0 Ptn JA,               ,<i'<I 'I        lJ(,. <Ji,'11<, - 11 E awf       A/41\iJ~\r A-.                                     Ji . ., y<;R. r/JQ 2 . l;JJ s.•Y. 433-50000-Fi-038/27/2019 Haupt.reg i·st.rall.1r Bun~es.k~n;;tleraml Af._, /4"
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Melcher, Franziska Von:                                            Melcher; Franziska Gesendet:                                       Freitag, 15. November 2019 14:34 An:                                             Ungentfial, Alexander· Ce:                                            ref433; Schlief, -Ludger; Wulfmeyer, Friedrich~Wilhelm; Röller, Lars-Hendrik; von P!ette:nbertj, Hanno Betreff:                                       WG: Jahresgebühr von 2,50 Euro für die Führung des Transparenzregisters; Bitte um Stellungnahme Kennzeichnung:                                 Zur Nachverfo!gung Kennzeichnungsstatus:                          Gekennzeichnet Lieber 1--je_rr Ungenthal, nachstehend finden Sie Erläuterungen/Antworten ~u Ihren i=ragen:iur Transparenzregister-Jahresgebühr. Beste Grüße ~-fnziska Melcher Vora,b: !n der gestrigen 2./3. BT Lesung des GE zur Umsetzung der 5. EU-Geldwäsche~RL haben die Koallt!onsfraktionen einen Änderungsantrag vorgelegt, der ein~ Befreiung vrin der. Jahresgebühr für gemeinnützige Vereinigungen vorsieht. Dieser ÄnderungsantrM und das Umsetzungsgesett insg., wurden gestern vom BT angenolTlmen (siehe dazu unter 2), 1. Zur Transparenzreglster..Jahresgebühr: Die Jahresgebühr IHv 2,50 € dient der Finanzierung der Führung.des Transparenzregisters·(u.a. Bearbeitung d!;!r Registeranträge, .Betreiben der Website), d.h. die.Gebühr wird nicht allein durch die Erstellung und den Versand der Bescheide aufgezehrt. Die Entscheidung für ein gebührenfinanziertes Register, bei dem di~ (vollständigen) Kosten des Registers auf die eintr~gungspf!ictitigen Vereinigungen und puf die Nutzer des'RegiSters umgel!;!gt werden, hat der Gesetzgeber rpit der Verabschiedung des Geldwäschegesetzes (GwG) im Jahr 2017 getroffen. l;)ie Pflicht zu.r Entrichtung der Jahresgebühr folgt aus ·dem GwG lVm einer RechtsVO ctes BMF zum Transparenzregister (trGebV). Die Bundesanzeiger Verla_g GmbH_ ist qua Beleihung für den Aufbau und Betrieb des Transpa r_enzregisters z.uständlg, elnschließllch-der Gebührenerhebung. Nach dem GwG rnüsseri juristische Personen des Privat.rechts und einietr~gene Personengesellschaften die Angaben zu ihren ~irtschaftllcb Berechtigten zU~:Eintragung in da~T(ansparenzregister mitteilen. Die..Pflicht zur Mitteilung der wirtschaftlich Berechtigten an das-Transpa'renzregister g'ilt als erfüllt, wenri. sich die Angaben_ zu dE!n wirtschaftlich Berechtigten bereits aus anderen Registern (z.B. Vereinsregister) ergeben (sog. Meldefiktion). D)e.Jahresgebu'hrfällt a-uch an, wenn die Meldefiktion greift, da auch dann eine individuell zureChenbare .öffentli'che Leistung vorliegt und die Vereinigungen von derTransparenzwirkung _des Registers bzw. von der Erfüllung der unions.rechtlich gebotenen Trahsparenzpflichten profitieren, Der Bundesanzeiger Verlag bemüht sich um eine effiziente Gebührenerhebung: •  Für Unternehmen, die gleichzeitig im Unternehmensregister eingetragen sind, erfolgt kein gesonderter Bescheid, sondern die Transpar'enzregister-Jahresgebühr wird mit In den Bescheid fÜr die Untern,ehmensregi~ter-Jahr:esgebühr aufgenommen. •  Für alle anderen Vereinigungen werden Bescheide grds. nur im 3-Jahres-Rhythrrius versandt, um den Aufwand ger1ng. zu halten. 433-50000-Fi-03S/28/201S ~auptregis lr2,lur 6undeskan:z.leramt
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Dem BMF liegen bislang keine konkreten Erfahrungswerte zur Erhebung der Jahresgebühr vor. Das Bundesverwaltungsamt als zuständige Aufsichtsbehörde über das Transparenzregister wird 'die Gebührenerhebung, die Gebührenhöhe und Deckung des Verwaltungsaufwands im Jahr 2020 überprüfen. 2. Möglfche alternative Ausgestaltungen (insb, Verzicht auf Gebühr}: Als Alternative zum aktuellen Gebührenfinanzierungsmodell käme eine Steuerfinanzierung (Finanzi.erung.durCh Bundeshaushalt) In Betracht. Der Gesetzgeber hat steh 2017 Jedoch bewusst für das Gebührenfinanzierungsmodell entschieden, da dem Bund auf diese Weise keine wesentlichen Kosten entst~hen. Der GE zur Umsetzung der S. EU-GeldwäSche-RL sieht eine Beibehaltung des Gebührenfinanzierungsmodells vor. In der gestrigen 2./3. BT Lesung haben die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag vorgelegt, der eine Befreiung von der Jahresgebühr für gemeinnützige Vereinigungen vorsieht. Dieser Änderungsantrag und das Umsetzungsgesetz insg. wurden.gestern Vom BT angenommen. BMF, BMI und BMJV hatten von der Gebührenbefreiung abgeraten (Begr.: Differenzierung sei im Hi'nblick auf Gleichbehand lungsgrundsatz/Gebührenrecht ohne gesetzgeberische Grundentscheidung, von der Gebührenfinanzierung abzurücken, problematisch).                   · Der BR hatte eine kost~nfreie Einsichtnahmemtlgllchkeit ins-Transparenzreglster in Fällen gefordert, in denen bei der Begründung einer neuen Geschäftsbeziehung der Nachweis der Registrierung des Geschäftspartners im Tran·sparenzregister eingeholt werden muss, Die BReg hat in der Gegenäußerung (Kabinett 9.10.) den BR~Vorschlag abgelehnt (Begr.: widerspricht gesetzl. Leitbild der Gebührenflnanzierung, Gebührenausfall müsste ansonsten and(;!rweitfg kompensiert werden). Von: lingenthal, Alexander Gesendet: Mittwoch, 6. November 2019 14:47 An: gl43 <gl43@bk.bund.de> Ce: al4 <al4_@Qk.bund.de>; von Plettenberg, Hanno <Hanno.vo_nP-lettenbe;rg@bk.bund.de> Betreff: Jahresgebühr von 2,50 Euro für die Führung des Transparen~registers; Bitte um Stellungnahme Lieber Herr Schlief, StM H bittet um Stellungnahme zur Verpflichtung von u.a. eingetragenen Vereinen, Jahresgebühren von 2,50 Euro ~" den Bundesanzeiger Verlag für die Führung des Transparenzregisters abzuführen. Der StM ist insbesondere daran , __kressiert, ob diese Gebühr nicht vom damit verbundenen Verwaltungsaufwand aufgezehrt wird. Sollte dies der Fall sein, bittet der StM um Darstellung, ob diese Gebühr abgeschafft werden könnte. Herzlichen Dank! Viele Grüße Alexander Ungentha! 2
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" . Melcher, Franziska Von:                                         Koikkara, Sonia Gesendet:                                   Dienstag, 19. November 2019 20:24 An:                                         von Bilr, ChriStian-Moritz. Ce:                                         Röller, Lar's-Hendrik; Schlief, Ludger; ref433; refl22 Bet~eff:                                    Gesprächsvern:1erk für StM Hoppenstedt mit B-Kreis morgen - Anfrag des Land Hessens zur Anrufung .des Vermittlungsausschusses - GE zur Umsetzung EU-Geldwäscherlchtlinie Anlagen:                                    TSK-Vermerk Referat 433-Antrag des Land Hessens zur Anrufung des VA.doc Kennzeichnung:                              Z!.Jr Nachvetiotgung Kennzeichnungsstatus:                       Gekennzeichnet Lieber Moritz, ,c:-,,anbei der erbetene Vermerk .für das morgige Gespräch            ii:n B-Kreis mit StM ·Hoppenste'dt zum u.g .. 1 Viele Gr'üße Sonia Von: von Bar, thristian-Moritz Gesendet:.Dienstag, 19. November 201915:22 An: Koikkara, Sonia <Sonia.Kpikkara@bk,bund.de> Ce: ref122 <ref122@bk.bund.de>; ref433 <i"ef433@Qk.bund.de> Betreff: WG: VA-Antrag Vierfe EU-Geldwäscherichtlinie Liebe Sonia, wie besprochen droht im BR-Fz-Ausschuss eine Empfehlwng auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz z.ur Umsetzung Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-GeldWäscherichtlinie (anbei), Darüber soll morgen gesprochen werden im B-Krels mft StM Hoppenstedt. ZurVOrberE!itung für .StM Hoppenstedt '°'.-"'b!tten wir um möglichst kurzfristige Zul!eferung für unseren Vermerk nach beigefügtem Muster (TSK-Vermerk). Wir f1Ussen den Vermerk leid_er heute no.ch hochge.ben. Anbei nochmal Eure Bewertungsmaske aus dem l. o·urchgang. Vielen Dank Moritz 433-50g00-Fi-038/29/2019 Ha_upl.r-,eg ! s tr-i') tur Bundeskan;z 1era.ml.
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