Die EU-Taxonomie nachhaltiger Aktivitäten
Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft
Wissenschaftliche Dienste Aktueller Begriff Die EU-Taxonomie nachhaltiger Aktivitäten Derzeit erfährt die EU-Taxonomie große Aufmerksamkeit durch die Diskussion, ob der Betrieb von Gas- und Kernkraftwerken übergangsweise als nachhaltig einzustufen ist. Weniger im Blick ist die Frage, welcher Mechanismus sich hinter der Taxonomie verbirgt und welche tiefgreifen- den Auswirkungen dieser für die Wirtschaft mit sich bringt: Die Taxonomie kategorisiert die Wirtschaftsaktivitäten wesentlicher Branchen, die für eine große Menge des CO2-Ausstoßes ver- antwortlich sind, und definiert Schwellenwerte, um sie als ökologisch nachhaltig einzustufen. Hierzu gehören beispielsweise CO2-Ausstoßgrenzwerte für die Aluminiumerzeugung oder Ener- gieaufwandsgrenzen pro Kubikmeter Wasser in Trinkwasseranlagen. Die Taxonomie ist als Infor- mationsquelle und Steuerungsmöglichkeit gedacht und damit der Schlüssel, um die öffentlichen und privaten Finanzströme in nachhaltige, insbesondere CO2-neutrale Investitionen zu lenken. Die Taxonomie konkretisiert den „Sustainable Finance“-Aktionsplan der EU. Diese Strategie be- schreibt ein Finanzsystem, das die Umstellung des Wirtschaftsraums aktiv unterstützt, indem Nachhaltigkeitsaspekte in Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen einfließen. Die Taxo- nomie adressiert in erster Linie die Akteure des Finanzsektors. Sie wirkt sich jedoch indirekt auf Unternehmen der Realwirtschaft aus, die sich am Kapitalmarkt finanzieren und darüber investie- ren. Aktuell erfasst die Taxonomie Aktivitäten in den Sektoren Energie, Industrie, Gebäude, Transport und Landwirtschaft. Diese sind für ca. 80 Prozent der direkten Treibhausgas-Emissio- nen in der EU verantwortlich. Schätzungen gehen von 5.000 bis 11.000 direkt betroffenen Unter- nehmen aus. Die Taxonomie ist ein einheitliches Klassifikationssystem, um über nachhaltige Wirtschaftsakti- vitäten in Investmentanlagen, Portfolios und Geschäftsbereichen transparent und vergleichbar zu informieren. Die damit verbundenen Berichtspflichten richten sich an institutionelle Anleger, Finanzinstitute, Vermögensverwalter und an der Börse notierte Großunternehmen. Für Anlagebe- rater besteht zukünftig die Pflicht, auf „grüne“ Investitionsmöglichkeiten hinzuweisen. Bereits in der Vergangenheit mussten bestimmte Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte (CSR-Berichte) an- fertigen. Die Taxonomie konkretisiert und vereinheitlicht diese Berichtspflicht. Die dafür not- wendigen Informationssysteme müssen nun aufgebaut und die Datensätze zu den Anlage- und Investitionsobjekten erhoben werden. Die notwendigen Informationen werden die Finanzmarkt- akteure von den Unternehmen einfordern, die wiederum ihre Wertschöpfung auf Nachhaltigkeit überprüfen müssen. Die Taxonomie und deren Anwendung sind dynamisch ausgelegt. Die Grenzwerte, Aktivitäten und zugrundeliegenden Umweltziele werden sukzessive angepasst, um neue Entwicklungen zu berücksichtigen. Nr. 05/22 (18. Februar 2022) © 2022 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung.
Wissenschaftliche Dienste Aktueller Begriff Seite 2 Die EU-Taxonomie nachhaltiger Aktivitäten Die Taxonomie dient dabei drei Zwecken: Erstens soll sie für Anleger im Finanzsektor Transpa- renz schaffen, wie hoch der Anteil nachhaltigen Wirtschaftens in börsengehandelten Unterneh- men oder Anlageportfolios ist (vergleichbar mit den Energieklassen bei Haushaltsgeräten oder ei- nem Zertifikat für Bio-Nahrungsmittel). Die EU erhofft sich, so das Bewusstsein für ökologisch nachhaltige Investitionen zu schärfen und „Greenwashing“ entgegenzuwirken. Zweitens soll die EU-weite Harmonisierung grenzüberschreitende Finanzflüsse in nachhaltige Anlagen erleich- tern. Drittens sollen die Daten nicht nur als Berichtsinstrument, sondern auch als Steuerungs- werkzeug für Unternehmen dienen, um einfacher Zugang zu grünen Finanzierungsinstrumenten zu erhalten. Jedoch sind Unternehmen nicht zu Konformität mit der Taxonomie verpflichtet. Ebenso können Investoren über ihre Investitionen frei entscheiden. Bei der Anwendung müssen sich Unternehmen an sechs Umweltzielen orientieren. Zu Beginn der Taxonomie-Einführung zum 1. Januar 2022 sind nur die ersten zwei Ziele relevant: Klima- schutz und Anpassung an den Klimawandel. Die weiteren vier Ziele ab 1. Januar 2023 betreffen Wasser-/Meeresschutz, Kreislaufwirtschaft, Umweltverschmutzung und Biodiversität/Ökosys- teme. Die Taxonomie ist anwendbar, wenn ein Unternehmen einem bestimmten Wirtschafts- zweig gem. EU-Klassifikation angehört (Verordnung EWG Nr. 3037/90 des Rates, „NACE-Code“). Danach erfolgt die Bewertung, ob wirtschaftliche Aktivitäten unter den vier folgenden Vorausset- zungen ökologisch nachhaltig sind: a) substanzieller Beitrag zur Erreichung eines der EU-Um- weltziele; b) Vermeidung erheblicher Verletzung der anderen EU-Umweltziele; c) Einhaltung der Mindestanforderungen in den Bereichen Governance, Menschen- und Arbeitnehmerrechte; d) Er- füllung der vorgegebenen technischen Bewertungskriterien. Gemessen am Umsatz des Geschäfts- bereichs, in dem die Aktivität stattfindet, entsteht so ein Portfolio an Aktivitäten, die zu einem berechneten Anteil nachhaltig sind. Dieser Prozentsatz weist aus, zu welchem Grad ein Unter- nehmen bzw. ein Investmentportfolio mit der Taxonomie konform ist (siehe Abbildung). Experten schätzen die Auswirkungen der Taxonomie als sehr tiefgreifend ein. Der Ausweis nach- haltiger Aktivitäten wird vorrangig für diejenigen Unternehmen wichtig, die EU-Projekte oder -Förderungen in Anspruch nehmen. Indirekte, aber weitreichende Effekte entstehen durch den Datenbedarf des Finanzsektors. Unternehmen müssen Daten zu Wertschöpfungsprozessen syste- matisch erheben, analysieren und korrekt berichten. Allerdings gehen mit neuen Informations- systemen auch neue Steuermöglichkeiten für Unternehmen und Finanzinvestoren einher. Per- spektivisch ist davon auszugehen, dass sich andere politische Instrumente auf die Taxonomie- Verordnung beziehen werden. Quellen: − EU, EU taxonomy for sustainable activities, Dokumentensammlung, Link. − Landesbank Baden-Württemberg (2021), Bereit für die EU-Taxonomie?, Link. − Schütze u.a. (2020), EU-Taxonomie stärkt Transparenz für nachhaltige Investitionen, DIW Wochenbericht Nr. 51/2020, Link. Verfasser: Dr. Martin Kamprath – Fachbereich WD 5 (Wirtschaft und Verkehr, Ernährung und Landwirtschaft)