neuAz36-15-06_Hefter8_20040120-20041217_TeilII
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Bundeswehr: Lebenskundlicher Unterricht durch die Militärseelsorge und Ausweitung der Militärseelsorge“
übergingen. Im Gegenteil, es ist auch für den Bundesminister der Verteidigung von hohem Interesse, dass neben den Vorgesetzten auch die Militärseelsorger auf solche Ausnahmesituationen vorbereitet werden. Dass die Kirchen sich dieser Aufgabe gestellt haben, ist hoch einzuschätzen. „Freiheit im Gehorsam“, dieses Prinzip meint nichts anderes als die letzte Bindung des Soldaten an das Gewissen. Wer den Maßstab für Gewissensbildung nur in militärisch handwerklicher Normerfüllung sucht, wird diese Freiheit kaum finden. 6. Punkt vier: Ethik und Einsatz Der Soldat muss überzeugt sein, dass sein Auftrag politisch notwendig, militärisch sinnvoll sowie rechtlich und moralisch begründet ist. Die Einsicht in Zweck und Ziel des Auftrages fördert die Motivation der Soldaten und erleichtert die Hinnahme persönlicher Härten sowie die Bewältigung persönlicher Krisensituationen. Von besonderer Bedeutung für den Soldaten ist die Frage nach der Legitimität des Einsatzes. Sie stellt sich ungeachtet der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Klärung für jeden Ein- satz neu. Bundeswehr, Politik und Gesellschaft müssen einen sicherheitspolitischen Konsens schaffen, der den Soldaten den Sinn und Zweck ihres Tuns vermittelt. Das Leitbild des „ Staatsbürgers in Uniform“ wirkt nämlich einem ausgeprägten soldatischen Sonderethos entgegen, sodass Soldaten auch immer durch das Wertgefüge der Gesellschaft geprägt werden. Wenn es nun stimmt, dass gesellschaftliche Werttraditionen zunehmend verloren gehen, Individualisierung zunimmt, historische Erfahrungen verschüttet werden und wertevermittelnde Milieus ausfallen, so muss man ein ethisches Defizit befürchten, wo doch gleichzeitig die Anforderungen an ethische Urteilsfähigkeit im Auslandseinsatz erheblich zunehmen. Oft finden Auslandseinsätze in un- übersichtlichen, schwer durchschaubaren und umstrittenen politischen Konstellationen statt, die vom Soldaten, insbesondere vom Offizier, eine Urteilsfähigkeit verlangen, die über Fachwissen und militärisch-technische Ausbildung hinaus geht. Es kann nicht mehr mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass der Soldat über das entsprechende ethische Rüstzeug verfügt. Es wird berichtet, dass es Gesprächbedarf gäbe zu Fragen nach Schuld, Verantwortung, Recht und Sünde, und dass es Soldaten beschäftigt, ob ihre Standards tatsächlich kulturübergreifend sind. Ich meine, es könnte sich lohnen, diesem Bereich Aufmerksamkeit zu schenken. Wir müssen dafür sorgen, dass zumindest unser Führungspersonal sich mit ethischen Fragen befasst und sich eine Position bildet. Denn wenn das Nachdenken erst in krisenhaften Situationen einsetzt, ist mit sachgerechten Entscheidungen nicht zu rechnen. Es ist zunehmend wichtig, aktiv, kompetent und argumentativ abgesichert ethische Urteile zu fällen. Die Militärseelsorge nimmt sich dieser Fragen an, es ist jedoch abzusehen, dass die Kapazität hierfür nicht ausreicht. Diese gemeinsame Anstrengung sind wir dem Menschenbild der Inneren Führung schuldig. 7. Schluss Ich bin hiermit am Ende meiner Ausführungen und hoffe, dass ich mit diesen Gedanken hinreichend Stoff für eine fruchtbare und auch kontroverse Diskussion geboten habe, das ist es, was Innere Führung nämlich verlangt, den Diskurs zum Ausgleich unterschiedlicher Interessen.