neuAz36-15-06_Hefter8_20040120-20041217_TeilIII

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Bundeswehr: Lebenskundlicher Unterricht durch die Militärseelsorge und Ausweitung der Militärseelsorge

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FüsI3 Bonn, 14.Oktober 2004
Az 36-01 App.: 97 10/95 39
Fax: 1485

Ergebnisprotokoll
der Besprechung zur Aktualisierung/ Neufassung

der ZDv 66/2 Lebenskundlicher Unterricht
vom 24. September 2004

1. Ort/Zeit:
BMVs, Bonn, Besprechungsraum 1224

Beginn: 24.09.2004, 09:00 Uhr
Ende: 24.09.2004, 11:00 Uhr

2. Teilnehmer:

siehe Anlage.

3. Ergebnis:

1) RLFÜSI3 fasst die Ergebnisse des Impulsseminars vom 18.08.2004 zusammen und
berichtet über sein Gespräch mit MilBischof Krug vom 15.09.2004.

2) EKA und KMBA (Aßmann/Oberhem) tragen vor zur Position der Kirchenämter als
Ergebnis einer Abstimmung zwischen beiden Amtern:

e Es besteht eine Diskrepanz zwischen der Weisung des GenInsp zum LKU und
der Durchführbarkeit
e Auch aus der Sicht der Kirchenämter soll/muss die Verbindlichkeit der Teil-
nahme erhöht werden
e Die Anzahl und Verfügbarkeit der MilSeelsorger/-innen ist begrenzt, deshalb
können nur die unverzichtbaren Unterrichtseinheiten zuverlässig wahrgenom-
men werden:
o AGA
o Laufbahnlehrgänge
o Einsatzausbildung
o Offz/Uffz-Arbeitsgemeinschaften

e LKU soll weiterhin durch die MilSeelsorger erteilt werden, aber für alle Sol-
daten/Soldatinnen verpflichtend, da es sich nicht um Religionsunterricht han-
delt.
27

3)

4)

5)

Ergänzung durch MD Aßmann:

Es sind zwei Themenkreise zu unterscheiden, Fragen der Lebenskunde als solche und
Fragen der materialen Ethik. Zur Zeit öffnet sich eine Schere zwischen der Lebens-
tüchtigkeit der jungen Soldaten und den ethischen Anforderungen, die an sie gestellt
werden.

Es ist eine Klärung zu den Inhalten des künftigen Lebenskundlichen Unterrichts her-
beizuführen:

e Die Kirchen werden gemäß MSV und Grundgesetz nicht als „staatliche Agen-
turen“ handeln, haben aber aufgrund der weltanschaulichen Neutralität des
Staates eine fundamentale Aufgabe für die ethische Urteilsbildung der Solda-
ten.

e Staat und Kirche haben sich im Blick auf die zu behandelnden Inhalte zu ver-
ständigen. Dabei muß den ethischen Fragestellungen im Blick auf den Aus-
landseinsatz besonderes Gewicht zugemessen werden.

e Lebenskunde umfaßt mehr als Ethik. Ethik umfaßt mehr als reflektierte Hand-
lungsanweisungen.

Hinweis von Herrn Oberhem auf die Schulsituation in Berlin, wo ca. 300 Humanisti-
sche Lehrer das Fach Lebenskunde unterrichten und auch auf die Schullandschaft in
anderen Bundesländern.

RLFüSI3 fasst als Zwischenfazit die Punkte zusammen, über die sich die Runde ei-
nig ist:

e Ermöglichung pluralistischer Meinungsbildung auf der Grundlage des grund-
gesetzlichen Wertekanons

Verpflichtende Teilnahme in festgelegten Bereichen

Lebenskunde als Überbegriff

Staat und Kirchen immer in gegenseitiger Absprache

Planbarkeit der Durchführung

Abstimmung zwischen Bedarf und personellen Ressourcen erforderlich
Weisung GenInsp vom 10. Dez 2003 zwingt zu Änderungen

Beteiligung von R I4 notwendig.

MD Aßmann hält inhaltliche Klärungen durch die Kirchenämter für notwendig und
zwar in formaler und materieller Hinsicht:

e LKU aufder Grundlage des Grundgesetzes
e Pluralistische und realistische Ziele für alle Teilnehmer

Herr Bendel weist auf die Unterrichte bei Polizei und BGS hin, die aber rein berufs-
ethischer Natur und somit natürlich verpflichtend sind, zumal es sich nicht um
GWDL, sondern um reine Freiwillige handelt. In einer solchen Perspektive könnte der
LKU weiter entwickelt werden.
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6) MGD Knauer weist auf die Weisung GenInsp hin mit den Fragen nach den verschie-
denen Weltanschauungen in der Bundeswehr und der zukünftigen Einbeziehung ihrer
Träger.

7) EKA und KMBA (Aßmann/Oberhem):

e Es ist je eine Arbeitsgruppe bei EKA und KMBA eingerichtet, die ein
Konzept und erste curriculare Rahmen zum LKU für die Zukunft erarbeitet
— die Zusammenführung der Ergebnisse soll Anfang Dezember 2004 erfol-
gen

e Eine strukturierte Planung des weiteren Vorgehens ist wichtig

e Gef. sollte eine Pilotprojekt eines verpflichtende LKU durchgeführt werden

e Derrechtliche Rahmen muss durch BMVg geschaffen werden.

Hinweis auf Gespräch MGV Wakenhut mit dem Wehrbeauftragten über den Bedarf an LKU.

8) RLFÜSIS3 fasst die Beiträge als Ergebnis und Aufträge zusammen:
e Keine Änderung der ZDv 66/2 zum jetzigen Zeitpunkt
e Bei EKA und KMBA ist je eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Curriculums
eingerichtet; die Ergebnisse werden Anfang Dezember 2004 zusammengefügt —

BMvVg wird hierüber informiert

e Eine enge Abstimmung mit Fü SI 4 ist im Hinblick darauf erforderlich, ob eine
mögliche Neufassung in Richtung einer Aufnahme des LKU in die ZDv 10/1 geht

e FüS 13 prüft, ob und inwieweit die Weisung GenInsp im Hinblick auf den Le-
benskundlichen Unterricht geändert werden muss

e FüS13 prüft die rechtlichen Grundlagen mit R I 4 auf der Grundlage des Vortrags
der UAL’inR I beim KMBA

e FüS15 ist zunächst nicht gefordert

Im Auftrag
gez. Bauer
29

or

Füs13 Bonn, 27.August 2004
Az 36-01 App.: 95 39
Fax: 1485

Ergebnisprotokoll
des Impulsseminars zur Aktualisierung/ Neufassung

der ZDv 66/2 Lebenskundlicher Unterricht
vom 16. bis 18. August 2004
1. Ort/Zeit:

Zentrum Innere Führung in Koblenz

Beginn: 16.08.2004, 15:30 Uhr
Ende: 18.08.2004, 12:00 Uhr hot mt 2

2. Teilnehmer:
siehe Anlage.

3. Ergebnis:

1) Die ZDv 66/2 - Lebenskundlicher Unterricht - sollte zum jetzigen Zeitpunkt nicht ge-
ändert werden. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Konzeption der Inneren Führung
muss geprüft werden, ob ggf. der „Lebenskundliche Unterricht“ (LKU) in die ZDv 10/1

aufgenommen wird.

2) a, Teile des „LKU alt“ sollen in Zukunft in der AGA, in allen Lehrgängen der Führer-
ausbildung und in der Einsatzausbildung verpflichtend durchgeführt werden. Verant-
'wortlich ist der jeweilige Disziplinarvorgesetzte. Experten, z. B. Militärseelsorger sind
themenbezogen hinzuzuziehen. Ziel ist Wissensvermittlung zur Steigerung der sozialen-

ethischen Kompetenz.

b, Der andere Teil des „LKU alt“ soll weiterhin durch die Militärseelsorger als freiwil-
lige Arbeitsgemeinschaften angeboten werden. Dabei ist das Angebot an Seminaren
bei den Arbeitsgemeinschaften durch die Zusammenfassung der durchzuführenden

Stunden deutlich zu erweitern.

3) Die Durchführung des „LKU neu gem. 2.a“ ist stärker zu überwachen. Dabei kommt der
besseren Koordination zwischen Disziplinarvorgesetzten und Militärseelsorgern eine

besondere Bedeutung zu.

4) Es muss in diesem Zusammenhang eine Schwerpunktverlagerung erfolgen:

- beim Militärpfarrer vom Unterricht verstärkt hin zum offenen Gespräch (ist be-

reits Praxis),

- beim Disziplinarvorgesetzten hin zur Verantwortung für Unterricht/ Ausbildung.

Im Auftrag
Bauer
30

Bundesministerium der Verteidigung

OrgElement: BMVgRI4 Telefon: 3400 6822 Datum: 16.11.2004
Absender: MinR Frank Hoffmann Telefax: 3400 036942 Uhrzeit: 15:57:04
An: Peter Baader/R/Ministerium/BMVg/DE@BMVg

Kopie: Boris Wießalla/R/Ministerium/BMVg/DE@BMVg
Thema: ZDv 66/2 LKU

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Was ist das für ein Vortrag von UAL’in RI im KMBA?
== Weitergeleitet von Frank Hoffmann/R/Ministerium/BMVg/DE am 16.11.2004 15:56

Bundesministerium der Verteidigung

OrgElement: BMVgRI4 Telefon: Datum: 16.11.2004
Absender: BMVgRI4 Telefax: 036942 Uhrzeit: 15:45:42
An: Frank Hoffmann/R/Ministerium/BMVg/DE@BMVg

Kopie:

Blindkopie:

Thema: ZDv 66/2 LKU

Saauunnnnnnn en Weitergeleitet von BMVg R I 4/R/Ministerium/BMVg/DE am 16.11.2004 15:45 --------------

Bundesministerium der Verteidigung

OrgElement: BMVgFüSs13 Telefon: 3400 9539 Datum: 16.11.2004
Absender: OTL August 1 Bauer Telefax: 3400 031485 Uhrzeit: 13:18:39
An: BMVgR I 4/R/Ministerium/BMVg/DE@BMVg

Kopie: Boris Wießalla/R/Ministerium/BMVg/DE@BMVg

Blindkopie:

Thema: ZDv 66/2 LKU

Beigefügt übersende das abgestimmte und genehmigte Protokoll der letzten Besprechung zur
Auswertung und weiterer Veranlassung.

Im Auftrag

Bauer
041014 Protokoll.doc
31

Bundesministerium der Verteidigung

OrgElement: BMVgRI4 Telefon: 3400 6854 Datum: 16.11.2004
Absender: ORR Boris Wießalla Telefax: 3400 6942 Uhrzeit: 13:44:39
An: Peter Baader/R/Ministerium/BMVg/DE@BMVg
Kopie:
Thema: ZDv 66/2 LKU

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Bundesministerium der Verteidigung

OrgElement: BMVgFüSs13 Telefon: 3400 9539 Datum: 16.11.2004
Absender: OTL August 1 Bauer Telefax: 3400 031485 Uhrzeit: 13:18:39
An: BMVgR | 4/R/Ministerium/BMVg/DE@BMVg

Kopie: Boris WieRalla/R/Ministerium/BMVg/DE@BMVg

Blindkopie:

Thema: ZDv 66/2 LKU

Beigefügt übersende das abgestimmte und genehmigte Protokoll der letzten Besprechung zur
Auswertung und weiterer Veranlassung.

Im Auftrag

Bauer
041014 Protokoll.doc
32

FüsSI3 Bonn, 27.August 2004
Az 36-01 App.: 95 39
Fax: 1485

Ergebnisprotokoll
des Impulsseminars zur Aktualisierung/ Neufassung

der ZDv 66/2 Lebenskundlicher Unterricht
vom 16. bis 18. August 2004
1. Ort/Zeit:
Zentrum Innere Führung in Koblenz

Beginn: 16.08.2004, 15:30 Uhr
Ende: 18.08.2004, 12:00 Uhr

2. Teilnehmer:
siehe Anlage.

3. Ergebnis:

1) Die ZDv 66/2 - Lebenskundlicher Unterricht - sollte zum jetzigen Zeitpunkt nicht ge-
ändert werden. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Konzeption der Inneren Führung
muss geprüft werden, ob ggf. der „Lebenskundliche Unterricht“ (LKU) in die ZDv 10/1

aufgenommen wird.

2) a, Teile des „LKU alt“ sollen in Zukunft in der AGA, in allen Lehrgängen der Führer-
ausbildung und in der Einsatzausbildung verpflichtend durchgeführt werden. Verant-
wortlich ist der jeweilige Disziplinarvorgesetzte. Experten, z. B. Militärseelsorger sind
themenbezogen hinzuzuziehen. Ziel ist Wissensvermittlung zur Steigerung der sozialen-

ethischen Kompetenz.

b, Der andere Teil des „LKU alt“ soll weiterhin durch die Militärseelsorger als freiwil-
lige Arbeitsgemeinschaften angeboten werden. Dabei ist das Angebot an Seminaren
bei den Arbeitsgemeinschaften durch die Zusammenfassung der durchzuführenden

Stunden deutlich zu erweitern.

3) Die Durchführung des „LKU neu gem. 2.a“ ist stärker zu überwachen. Dabei kommt der
besseren Koordination zwischen Disziplinarvorgesetzten und Militärseelsorgern eine

besondere Bedeutung zu.

4) Es muss in diesem Zusammenhang eine Schwerpunktverlagerung erfolgen:

- beim Militärpfarrer vom Unterricht verstärkt hin zum offenen Gespräch (ist be-

reits Praxis),

- beim Disziplinarvorgesetzten hin zur Verantwortung für Unterricht/ Ausbildung.

Im Auftrag
Bauer
33

Teilnehmerliste:

1. Houtrouw, Karl-Erich, KzS

2. Bauer, August, OTL

3. Wolf, Peter, SH

4. Dr. Hoffmann, Oskar, OTL

5. Thielmann, Ralf, OTL

6. Burkhardt, Harry, FK

7. Fischer, Carsten, KL

8. Dr. Gohr, Jutta, FTLA

9. Schulz, Heinz-Dieter, SH
10. Neumann, Michael, OTL 1.G.
11. Helmich, Michael, OTL
12. Riebl, Alexander, H
13. Scheffler, Horst, MilDek
14. Welter, Hartmut, OTL
15. Kluger, Andreas, HFw
16. Schneider, Julian, HptGefr
17.  Göltzer, Christel, MilDek’in
18. Lenk, Michael, MilDek
19. Oberhem, Harald, LWissDir
20. Brouwers, Rainer, MilDek
21. Bendel, Lothar, Wiss.OR i.K.

Zeitweise als Gast: OTL Fröhling, ZInFü, Ber 1

Anlage

FüS13

FüSI3

FüsSI3

FüSI4

FüSI5

FüMIl

Fregatte Bayern

Fü San II 3
SanABw

FüHIl

PzGrenBil 52
7./LogBtl 12
MGFA

FüLIl

Stab TGrp/JaboG 33
LwSichStff „S“/JaboG 33
EKA

EvStOPf München
KMBA

KathStOPf Münster
ZInFü
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Bundesministerium der Verteidigung

OrgElement: BMVg FüS13 Telefon: 3400 9539
Absender: OTL August 1 Bauer Telefax: 3400 031485
An: BMVg Fü SI 4/Fü S/Ministerium/BMVg/DE@BMVg

BMVg FüS 1 5/Fü S/Ministerium/BMVg/DE@BMVg
BMVg Fü Hl 1/Fü H/Ministerium/BMVg/DE@BMVg
BMVg FüL I 1/Fü L/Ministerium/BMVg/DE@BMVg
BMVg Fü M I 1/Fü M/Ministerium/BMVg/DE@BMVg
BMVg Fü San Il 3/Fü San/Ministerium/BMVg/DE@BMVg
BMVgR | 4/R/Ministerium/BMVg/DE@BMVg

Kopie: Dr. Oskar Hoffmann/Fü S/Ministerium/BMVg/DE
Rainer Melzer/Fü S/Ministerium/BMVg/DE
Michael 1 Neumann/Fü H/Ministerium/BMVg/DE
Hartmut Welter/Fü L/Ministerium/BMVg/DE@BMVg
Harry Burkhardt/Fü M/Ministerium/BMVg/DE@BMVg
Dr. Jutta Gohr/Fü San/Ministerium/BMVg/DE@BMVg
Frank Hoffmann/R/Ministerium/BMVg/DE@BMVg
Peter Baader/R/Ministerium/BMVg/DE@BMVg
Karl-Erich Houtrouw/Fü S/Ministerium/BMVg/DE@BMVg
Lothar Kampschulte/Fü M/Ministerium/BMVg/DE@BMVg
Peter Wolf/Fü S/Ministerium/BMVg/DE

Thema: Aktualisierung/ Neufassung der ZDv 66/2 - Lebenskundlicher Unterricht

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Datum: 17.12.2004
Uhrzeit: 14:49:27

Beigefügt übersendet Fü S | 3 das gemeinsame Konzept von EKA und KMBA vom 30.11.2004 zur
Neugestaltung des Lebenskundlichen Unterrichts mit der Bitte um Prüfung und Rückäußerung bis _

14.01.2005.

Es ist geplant, am 02. Februar 2005, von 09:00 bis 11:00 Uhr (Raum 1224) im Rahmen einer

Besprechung das weitere Vorgehen abzustimmen.
Im Auftrag
Bauer

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1712/04 18:22 BMVG FUE S I 3 > +49 228 12 18031485 NUM433 poi

Evangelische und Katholische Militärseelsorge

Konzept zur Neugestaltung des Lebenskundlichen Unterrichts
in der Bundeswehr (30. 11. 2004)

 

In Umsetzung der bestehenden rechtlichen Grundlagen, insbesondere der Merkschnii „Le-
benskundlicher Unterricht" (ZDv 66/2 vom 5. November 1959) und der Weisung des Gene-

. ralinspekteurs zur Zusammenarbeit mit der Militärseelsorge (10. Dezember 2003), ausge-
hend von ihren Erfahrungen mit dem Lebenskundlichen Unterricht (LKU) und angesichts des
veränderten Aufgabenspektrums der Bundeswehr, schlägt die Militärseelsorge folgende
Weiterentwicklung des LKU vor.

1. Lebenskundlicher Unterricht als Beitrag zur Persönlichkeitsbildung
a. Sinn und Aufgabe

In Zeiten schnellen und tiefgreifenden Wandels und in einer Gesellschaft, die in wichtigen

Lebensfragen hohe Pluralität aufweist, brauchen Soldatinnen und Soldaten Sinnorientierung.
Das sich verändernde Aufgabenspektrum der Bundeswehr stellt eine Herausforderung für

Soldatinnen und Soklaten in Bezug auf ihre Lebensführung dar. Dies betrifft insbesondere

den für ihren Dienst notwendigen Rückhalt in der Gesellschaft und ihrem engeren sozialen

Umfeld. Im LKU sollen daher mögliche Spannungsfelder zwischen soldatischem Dienst und

gesellschaftichem sowie privatem Umfeld reflektiert und gemeinsam Handlungsmöglichkei-

ten erörtert werden.

Für die Aufgaben der Konfliktvorbeugung und Krisenbewältigung sollen Soldatinnen und Sol-

daten befähigt werden, die ethische Dimension des Einsatzes erkennen, ethisch reflektieren

und bewerten zu können.

Der LKU soll dazu helfen, dass die Soldatinnen und Soldaten sich ihrer eigenen religiösen

und kulturellen Identität bewusst werden und sich der gemeinsamen Werte in der freiheitlich-

demokratischen Gesellschaft vergewissern. In dieser Vergewisserung der eigenen Position

und der gemeinsamen Werte sollen sie befähigt werden, sich mit anderen Weltanschauun-

gen und Kulturen kritisch auseinander zu. setzen, in den Dialog zu treten und mögliche

Schritte des interkulturellen Verstehens zu gehen.

Der LKU stärkt so Gewissen, eigenes Urteilsvermögen und verantwortungsbewusstes Han-

deln der Soldatin/des Soldaten. In dieser identitätsstiftenden Weise leistet er einen wesenti-
chen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung.

b. Zielgruppe

Der LKU wendet sich an alle Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Insbesondere soll
er sie in Phasen begleiten, in denen ihre Situation vermehrt zu grundsätzlichen Lebensfragen
führt oder in denen sie andere Soldatinnen und Soldaten als Vorgesetzte zu führen haben
(Allgemeine Grundausbildung; Ausbildung für den Auslandseinsatz; Laufbahnlehrgänge für
Offiziere und Unteroffiziere).

LKU wird unabhängig vom religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis für alle Soldatinnen
und Soklaten erteilt.

2, Rahmenbedingungen
a. Militärseelsorgerinnen und -seelsorger als Unterrichtende
Die Rechtsordnung der Bundesrepublik verpflichtet den Staat zu weltanschaulicher Neutrali-
tät, bekennt sich aber gleichzeitig zu ihrer in der Präambel des Grundgesetzes zum Ausdruck
kommenden christlichen Tradition. Der Staat weist insbesondere den organisatorisch aner-
kannten Religionsgemeinschaften Aufgaben der Sinn- und Wertevermittlung zu.
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