neuAz36-15-06_Hefter8_20040120-20041217_TeilIII
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Bundeswehr: Lebenskundlicher Unterricht durch die Militärseelsorge und Ausweitung der Militärseelsorge“
FüsI3 Bonn, 14.Oktober 2004 Az 36-01 App.: 97 10/95 39 Fax: 1485 Ergebnisprotokoll der Besprechung zur Aktualisierung/ Neufassung der ZDv 66/2 Lebenskundlicher Unterricht vom 24. September 2004 1. Ort/Zeit: BMVs, Bonn, Besprechungsraum 1224 Beginn: 24.09.2004, 09:00 Uhr Ende: 24.09.2004, 11:00 Uhr 2. Teilnehmer: siehe Anlage. 3. Ergebnis: 1) RLFÜSI3 fasst die Ergebnisse des Impulsseminars vom 18.08.2004 zusammen und berichtet über sein Gespräch mit MilBischof Krug vom 15.09.2004. 2) EKA und KMBA (Aßmann/Oberhem) tragen vor zur Position der Kirchenämter als Ergebnis einer Abstimmung zwischen beiden Amtern: e Es besteht eine Diskrepanz zwischen der Weisung des GenInsp zum LKU und der Durchführbarkeit e Auch aus der Sicht der Kirchenämter soll/muss die Verbindlichkeit der Teil- nahme erhöht werden e Die Anzahl und Verfügbarkeit der MilSeelsorger/-innen ist begrenzt, deshalb können nur die unverzichtbaren Unterrichtseinheiten zuverlässig wahrgenom- men werden: o AGA o Laufbahnlehrgänge o Einsatzausbildung o Offz/Uffz-Arbeitsgemeinschaften e LKU soll weiterhin durch die MilSeelsorger erteilt werden, aber für alle Sol- daten/Soldatinnen verpflichtend, da es sich nicht um Religionsunterricht han- delt.
3) 4) 5) Ergänzung durch MD Aßmann: Es sind zwei Themenkreise zu unterscheiden, Fragen der Lebenskunde als solche und Fragen der materialen Ethik. Zur Zeit öffnet sich eine Schere zwischen der Lebens- tüchtigkeit der jungen Soldaten und den ethischen Anforderungen, die an sie gestellt werden. Es ist eine Klärung zu den Inhalten des künftigen Lebenskundlichen Unterrichts her- beizuführen: e Die Kirchen werden gemäß MSV und Grundgesetz nicht als „staatliche Agen- turen“ handeln, haben aber aufgrund der weltanschaulichen Neutralität des Staates eine fundamentale Aufgabe für die ethische Urteilsbildung der Solda- ten. e Staat und Kirche haben sich im Blick auf die zu behandelnden Inhalte zu ver- ständigen. Dabei muß den ethischen Fragestellungen im Blick auf den Aus- landseinsatz besonderes Gewicht zugemessen werden. e Lebenskunde umfaßt mehr als Ethik. Ethik umfaßt mehr als reflektierte Hand- lungsanweisungen. Hinweis von Herrn Oberhem auf die Schulsituation in Berlin, wo ca. 300 Humanisti- sche Lehrer das Fach Lebenskunde unterrichten und auch auf die Schullandschaft in anderen Bundesländern. RLFüSI3 fasst als Zwischenfazit die Punkte zusammen, über die sich die Runde ei- nig ist: e Ermöglichung pluralistischer Meinungsbildung auf der Grundlage des grund- gesetzlichen Wertekanons Verpflichtende Teilnahme in festgelegten Bereichen Lebenskunde als Überbegriff Staat und Kirchen immer in gegenseitiger Absprache Planbarkeit der Durchführung Abstimmung zwischen Bedarf und personellen Ressourcen erforderlich Weisung GenInsp vom 10. Dez 2003 zwingt zu Änderungen Beteiligung von R I4 notwendig. MD Aßmann hält inhaltliche Klärungen durch die Kirchenämter für notwendig und zwar in formaler und materieller Hinsicht: e LKU aufder Grundlage des Grundgesetzes e Pluralistische und realistische Ziele für alle Teilnehmer Herr Bendel weist auf die Unterrichte bei Polizei und BGS hin, die aber rein berufs- ethischer Natur und somit natürlich verpflichtend sind, zumal es sich nicht um GWDL, sondern um reine Freiwillige handelt. In einer solchen Perspektive könnte der LKU weiter entwickelt werden.
6) MGD Knauer weist auf die Weisung GenInsp hin mit den Fragen nach den verschie- denen Weltanschauungen in der Bundeswehr und der zukünftigen Einbeziehung ihrer Träger. 7) EKA und KMBA (Aßmann/Oberhem): e Es ist je eine Arbeitsgruppe bei EKA und KMBA eingerichtet, die ein Konzept und erste curriculare Rahmen zum LKU für die Zukunft erarbeitet — die Zusammenführung der Ergebnisse soll Anfang Dezember 2004 erfol- gen e Eine strukturierte Planung des weiteren Vorgehens ist wichtig e Gef. sollte eine Pilotprojekt eines verpflichtende LKU durchgeführt werden e Derrechtliche Rahmen muss durch BMVg geschaffen werden. Hinweis auf Gespräch MGV Wakenhut mit dem Wehrbeauftragten über den Bedarf an LKU. 8) RLFÜSIS3 fasst die Beiträge als Ergebnis und Aufträge zusammen: e Keine Änderung der ZDv 66/2 zum jetzigen Zeitpunkt e Bei EKA und KMBA ist je eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Curriculums eingerichtet; die Ergebnisse werden Anfang Dezember 2004 zusammengefügt — BMvVg wird hierüber informiert e Eine enge Abstimmung mit Fü SI 4 ist im Hinblick darauf erforderlich, ob eine mögliche Neufassung in Richtung einer Aufnahme des LKU in die ZDv 10/1 geht e FüS 13 prüft, ob und inwieweit die Weisung GenInsp im Hinblick auf den Le- benskundlichen Unterricht geändert werden muss e FüS13 prüft die rechtlichen Grundlagen mit R I 4 auf der Grundlage des Vortrags der UAL’inR I beim KMBA e FüS15 ist zunächst nicht gefordert Im Auftrag gez. Bauer
or Füs13 Bonn, 27.August 2004 Az 36-01 App.: 95 39 Fax: 1485 Ergebnisprotokoll des Impulsseminars zur Aktualisierung/ Neufassung der ZDv 66/2 Lebenskundlicher Unterricht vom 16. bis 18. August 2004 1. Ort/Zeit: Zentrum Innere Führung in Koblenz Beginn: 16.08.2004, 15:30 Uhr Ende: 18.08.2004, 12:00 Uhr hot mt 2 2. Teilnehmer: siehe Anlage. 3. Ergebnis: 1) Die ZDv 66/2 - Lebenskundlicher Unterricht - sollte zum jetzigen Zeitpunkt nicht ge- ändert werden. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Konzeption der Inneren Führung muss geprüft werden, ob ggf. der „Lebenskundliche Unterricht“ (LKU) in die ZDv 10/1 aufgenommen wird. 2) a, Teile des „LKU alt“ sollen in Zukunft in der AGA, in allen Lehrgängen der Führer- ausbildung und in der Einsatzausbildung verpflichtend durchgeführt werden. Verant- 'wortlich ist der jeweilige Disziplinarvorgesetzte. Experten, z. B. Militärseelsorger sind themenbezogen hinzuzuziehen. Ziel ist Wissensvermittlung zur Steigerung der sozialen- ethischen Kompetenz. b, Der andere Teil des „LKU alt“ soll weiterhin durch die Militärseelsorger als freiwil- lige Arbeitsgemeinschaften angeboten werden. Dabei ist das Angebot an Seminaren bei den Arbeitsgemeinschaften durch die Zusammenfassung der durchzuführenden Stunden deutlich zu erweitern. 3) Die Durchführung des „LKU neu gem. 2.a“ ist stärker zu überwachen. Dabei kommt der besseren Koordination zwischen Disziplinarvorgesetzten und Militärseelsorgern eine besondere Bedeutung zu. 4) Es muss in diesem Zusammenhang eine Schwerpunktverlagerung erfolgen: - beim Militärpfarrer vom Unterricht verstärkt hin zum offenen Gespräch (ist be- reits Praxis), - beim Disziplinarvorgesetzten hin zur Verantwortung für Unterricht/ Ausbildung. Im Auftrag Bauer
Bundesministerium der Verteidigung OrgElement: BMVgRI4 Telefon: 3400 6822 Datum: 16.11.2004 Absender: MinR Frank Hoffmann Telefax: 3400 036942 Uhrzeit: 15:57:04 An: Peter Baader/R/Ministerium/BMVg/DE@BMVg Kopie: Boris Wießalla/R/Ministerium/BMVg/DE@BMVg Thema: ZDv 66/2 LKU Anhang bearbeiten Was ist das für ein Vortrag von UAL’in RI im KMBA? == Weitergeleitet von Frank Hoffmann/R/Ministerium/BMVg/DE am 16.11.2004 15:56 Bundesministerium der Verteidigung OrgElement: BMVgRI4 Telefon: Datum: 16.11.2004 Absender: BMVgRI4 Telefax: 036942 Uhrzeit: 15:45:42 An: Frank Hoffmann/R/Ministerium/BMVg/DE@BMVg Kopie: Blindkopie: Thema: ZDv 66/2 LKU Saauunnnnnnn en Weitergeleitet von BMVg R I 4/R/Ministerium/BMVg/DE am 16.11.2004 15:45 -------------- Bundesministerium der Verteidigung OrgElement: BMVgFüSs13 Telefon: 3400 9539 Datum: 16.11.2004 Absender: OTL August 1 Bauer Telefax: 3400 031485 Uhrzeit: 13:18:39 An: BMVgR I 4/R/Ministerium/BMVg/DE@BMVg Kopie: Boris Wießalla/R/Ministerium/BMVg/DE@BMVg Blindkopie: Thema: ZDv 66/2 LKU Beigefügt übersende das abgestimmte und genehmigte Protokoll der letzten Besprechung zur Auswertung und weiterer Veranlassung. Im Auftrag Bauer 041014 Protokoll.doc
Bundesministerium der Verteidigung OrgElement: BMVgRI4 Telefon: 3400 6854 Datum: 16.11.2004 Absender: ORR Boris Wießalla Telefax: 3400 6942 Uhrzeit: 13:44:39 An: Peter Baader/R/Ministerium/BMVg/DE@BMVg Kopie: Thema: ZDv 66/2 LKU Anhang bearbeiten Bundesministerium der Verteidigung OrgElement: BMVgFüSs13 Telefon: 3400 9539 Datum: 16.11.2004 Absender: OTL August 1 Bauer Telefax: 3400 031485 Uhrzeit: 13:18:39 An: BMVgR | 4/R/Ministerium/BMVg/DE@BMVg Kopie: Boris WieRalla/R/Ministerium/BMVg/DE@BMVg Blindkopie: Thema: ZDv 66/2 LKU Beigefügt übersende das abgestimmte und genehmigte Protokoll der letzten Besprechung zur Auswertung und weiterer Veranlassung. Im Auftrag Bauer 041014 Protokoll.doc
FüsSI3 Bonn, 27.August 2004 Az 36-01 App.: 95 39 Fax: 1485 Ergebnisprotokoll des Impulsseminars zur Aktualisierung/ Neufassung der ZDv 66/2 Lebenskundlicher Unterricht vom 16. bis 18. August 2004 1. Ort/Zeit: Zentrum Innere Führung in Koblenz Beginn: 16.08.2004, 15:30 Uhr Ende: 18.08.2004, 12:00 Uhr 2. Teilnehmer: siehe Anlage. 3. Ergebnis: 1) Die ZDv 66/2 - Lebenskundlicher Unterricht - sollte zum jetzigen Zeitpunkt nicht ge- ändert werden. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Konzeption der Inneren Führung muss geprüft werden, ob ggf. der „Lebenskundliche Unterricht“ (LKU) in die ZDv 10/1 aufgenommen wird. 2) a, Teile des „LKU alt“ sollen in Zukunft in der AGA, in allen Lehrgängen der Führer- ausbildung und in der Einsatzausbildung verpflichtend durchgeführt werden. Verant- wortlich ist der jeweilige Disziplinarvorgesetzte. Experten, z. B. Militärseelsorger sind themenbezogen hinzuzuziehen. Ziel ist Wissensvermittlung zur Steigerung der sozialen- ethischen Kompetenz. b, Der andere Teil des „LKU alt“ soll weiterhin durch die Militärseelsorger als freiwil- lige Arbeitsgemeinschaften angeboten werden. Dabei ist das Angebot an Seminaren bei den Arbeitsgemeinschaften durch die Zusammenfassung der durchzuführenden Stunden deutlich zu erweitern. 3) Die Durchführung des „LKU neu gem. 2.a“ ist stärker zu überwachen. Dabei kommt der besseren Koordination zwischen Disziplinarvorgesetzten und Militärseelsorgern eine besondere Bedeutung zu. 4) Es muss in diesem Zusammenhang eine Schwerpunktverlagerung erfolgen: - beim Militärpfarrer vom Unterricht verstärkt hin zum offenen Gespräch (ist be- reits Praxis), - beim Disziplinarvorgesetzten hin zur Verantwortung für Unterricht/ Ausbildung. Im Auftrag Bauer
Teilnehmerliste: 1. Houtrouw, Karl-Erich, KzS 2. Bauer, August, OTL 3. Wolf, Peter, SH 4. Dr. Hoffmann, Oskar, OTL 5. Thielmann, Ralf, OTL 6. Burkhardt, Harry, FK 7. Fischer, Carsten, KL 8. Dr. Gohr, Jutta, FTLA 9. Schulz, Heinz-Dieter, SH 10. Neumann, Michael, OTL 1.G. 11. Helmich, Michael, OTL 12. Riebl, Alexander, H 13. Scheffler, Horst, MilDek 14. Welter, Hartmut, OTL 15. Kluger, Andreas, HFw 16. Schneider, Julian, HptGefr 17. Göltzer, Christel, MilDek’in 18. Lenk, Michael, MilDek 19. Oberhem, Harald, LWissDir 20. Brouwers, Rainer, MilDek 21. Bendel, Lothar, Wiss.OR i.K. Zeitweise als Gast: OTL Fröhling, ZInFü, Ber 1 Anlage FüS13 FüSI3 FüsSI3 FüSI4 FüSI5 FüMIl Fregatte Bayern Fü San II 3 SanABw FüHIl PzGrenBil 52 7./LogBtl 12 MGFA FüLIl Stab TGrp/JaboG 33 LwSichStff „S“/JaboG 33 EKA EvStOPf München KMBA KathStOPf Münster ZInFü
Bundesministerium der Verteidigung OrgElement: BMVg FüS13 Telefon: 3400 9539 Absender: OTL August 1 Bauer Telefax: 3400 031485 An: BMVg Fü SI 4/Fü S/Ministerium/BMVg/DE@BMVg BMVg FüS 1 5/Fü S/Ministerium/BMVg/DE@BMVg BMVg Fü Hl 1/Fü H/Ministerium/BMVg/DE@BMVg BMVg FüL I 1/Fü L/Ministerium/BMVg/DE@BMVg BMVg Fü M I 1/Fü M/Ministerium/BMVg/DE@BMVg BMVg Fü San Il 3/Fü San/Ministerium/BMVg/DE@BMVg BMVgR | 4/R/Ministerium/BMVg/DE@BMVg Kopie: Dr. Oskar Hoffmann/Fü S/Ministerium/BMVg/DE Rainer Melzer/Fü S/Ministerium/BMVg/DE Michael 1 Neumann/Fü H/Ministerium/BMVg/DE Hartmut Welter/Fü L/Ministerium/BMVg/DE@BMVg Harry Burkhardt/Fü M/Ministerium/BMVg/DE@BMVg Dr. Jutta Gohr/Fü San/Ministerium/BMVg/DE@BMVg Frank Hoffmann/R/Ministerium/BMVg/DE@BMVg Peter Baader/R/Ministerium/BMVg/DE@BMVg Karl-Erich Houtrouw/Fü S/Ministerium/BMVg/DE@BMVg Lothar Kampschulte/Fü M/Ministerium/BMVg/DE@BMVg Peter Wolf/Fü S/Ministerium/BMVg/DE Thema: Aktualisierung/ Neufassung der ZDv 66/2 - Lebenskundlicher Unterricht Anhang bearbeiten Datum: 17.12.2004 Uhrzeit: 14:49:27 Beigefügt übersendet Fü S | 3 das gemeinsame Konzept von EKA und KMBA vom 30.11.2004 zur Neugestaltung des Lebenskundlichen Unterrichts mit der Bitte um Prüfung und Rückäußerung bis _ 14.01.2005. Es ist geplant, am 02. Februar 2005, von 09:00 bis 11:00 Uhr (Raum 1224) im Rahmen einer Besprechung das weitere Vorgehen abzustimmen. Im Auftrag Bauer IMAGE600.TIF
1712/04 18:22 BMVG FUE S I 3 > +49 228 12 18031485 NUM433 poi Evangelische und Katholische Militärseelsorge Konzept zur Neugestaltung des Lebenskundlichen Unterrichts in der Bundeswehr (30. 11. 2004) In Umsetzung der bestehenden rechtlichen Grundlagen, insbesondere der Merkschnii „Le- benskundlicher Unterricht" (ZDv 66/2 vom 5. November 1959) und der Weisung des Gene- . ralinspekteurs zur Zusammenarbeit mit der Militärseelsorge (10. Dezember 2003), ausge- hend von ihren Erfahrungen mit dem Lebenskundlichen Unterricht (LKU) und angesichts des veränderten Aufgabenspektrums der Bundeswehr, schlägt die Militärseelsorge folgende Weiterentwicklung des LKU vor. 1. Lebenskundlicher Unterricht als Beitrag zur Persönlichkeitsbildung a. Sinn und Aufgabe In Zeiten schnellen und tiefgreifenden Wandels und in einer Gesellschaft, die in wichtigen Lebensfragen hohe Pluralität aufweist, brauchen Soldatinnen und Soldaten Sinnorientierung. Das sich verändernde Aufgabenspektrum der Bundeswehr stellt eine Herausforderung für Soldatinnen und Soklaten in Bezug auf ihre Lebensführung dar. Dies betrifft insbesondere den für ihren Dienst notwendigen Rückhalt in der Gesellschaft und ihrem engeren sozialen Umfeld. Im LKU sollen daher mögliche Spannungsfelder zwischen soldatischem Dienst und gesellschaftichem sowie privatem Umfeld reflektiert und gemeinsam Handlungsmöglichkei- ten erörtert werden. Für die Aufgaben der Konfliktvorbeugung und Krisenbewältigung sollen Soldatinnen und Sol- daten befähigt werden, die ethische Dimension des Einsatzes erkennen, ethisch reflektieren und bewerten zu können. Der LKU soll dazu helfen, dass die Soldatinnen und Soldaten sich ihrer eigenen religiösen und kulturellen Identität bewusst werden und sich der gemeinsamen Werte in der freiheitlich- demokratischen Gesellschaft vergewissern. In dieser Vergewisserung der eigenen Position und der gemeinsamen Werte sollen sie befähigt werden, sich mit anderen Weltanschauun- gen und Kulturen kritisch auseinander zu. setzen, in den Dialog zu treten und mögliche Schritte des interkulturellen Verstehens zu gehen. Der LKU stärkt so Gewissen, eigenes Urteilsvermögen und verantwortungsbewusstes Han- deln der Soldatin/des Soldaten. In dieser identitätsstiftenden Weise leistet er einen wesenti- chen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung. b. Zielgruppe Der LKU wendet sich an alle Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Insbesondere soll er sie in Phasen begleiten, in denen ihre Situation vermehrt zu grundsätzlichen Lebensfragen führt oder in denen sie andere Soldatinnen und Soldaten als Vorgesetzte zu führen haben (Allgemeine Grundausbildung; Ausbildung für den Auslandseinsatz; Laufbahnlehrgänge für Offiziere und Unteroffiziere). LKU wird unabhängig vom religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis für alle Soldatinnen und Soklaten erteilt. 2, Rahmenbedingungen a. Militärseelsorgerinnen und -seelsorger als Unterrichtende Die Rechtsordnung der Bundesrepublik verpflichtet den Staat zu weltanschaulicher Neutrali- tät, bekennt sich aber gleichzeitig zu ihrer in der Präambel des Grundgesetzes zum Ausdruck kommenden christlichen Tradition. Der Staat weist insbesondere den organisatorisch aner- kannten Religionsgemeinschaften Aufgaben der Sinn- und Wertevermittlung zu.