neuAz36-15-06_Hefter8_20040120-20041217_TeilIII

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Bundeswehr: Lebenskundlicher Unterricht durch die Militärseelsorge und Ausweitung der Militärseelsorge

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FüsSI3 Bonn, 27.August 2004
Az 36-01 App.: 95 39
Fax: 1485

Ergebnisprotokoll
des Impulsseminars zur Aktualisierung/ Neufassung

der ZDv 66/2 Lebenskundlicher Unterricht
vom 16. bis 18. August 2004
1. Ort/Zeit:
Zentrum Innere Führung in Koblenz

Beginn: 16.08.2004, 15:30 Uhr
Ende: 18.08.2004, 12:00 Uhr

2. Teilnehmer:
siehe Anlage.

3. Ergebnis:

1) Die ZDv 66/2 - Lebenskundlicher Unterricht - sollte zum jetzigen Zeitpunkt nicht ge-
ändert werden. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Konzeption der Inneren Führung
muss geprüft werden, ob ggf. der „Lebenskundliche Unterricht“ (LKU) in die ZDv 10/1

aufgenommen wird.

2) a, Teile des „LKU alt“ sollen in Zukunft in der AGA, in allen Lehrgängen der Führer-
ausbildung und in der Einsatzausbildung verpflichtend durchgeführt werden. Verant-
wortlich ist der jeweilige Disziplinarvorgesetzte. Experten, z. B. Militärseelsorger sind
themenbezogen hinzuzuziehen. Ziel ist Wissensvermittlung zur Steigerung der sozialen-

ethischen Kompetenz.

b, Der andere Teil des „LKU alt“ soll weiterhin durch die Militärseelsorger als freiwil-
lige Arbeitsgemeinschaften angeboten werden. Dabei ist das Angebot an Seminaren
bei den Arbeitsgemeinschaften durch die Zusammenfassung der durchzuführenden

Stunden deutlich zu erweitern.

3) Die Durchführung des „LKU neu gem. 2.a“ ist stärker zu überwachen. Dabei kommt der
besseren Koordination zwischen Disziplinarvorgesetzten und Militärseelsorgern eine

besondere Bedeutung zu.

4) Es muss in diesem Zusammenhang eine Schwerpunktverlagerung erfolgen:

- beim Militärpfarrer vom Unterricht verstärkt hin zum offenen Gespräch (ist be-

reits Praxis),

- beim Disziplinarvorgesetzten hin zur Verantwortung für Unterricht/ Ausbildung.

Im Auftrag
Bauer
33

Teilnehmerliste:

1. Houtrouw, Karl-Erich, KzS

2. Bauer, August, OTL

3. Wolf, Peter, SH

4. Dr. Hoffmann, Oskar, OTL

5. Thielmann, Ralf, OTL

6. Burkhardt, Harry, FK

7. Fischer, Carsten, KL

8. Dr. Gohr, Jutta, FTLA

9. Schulz, Heinz-Dieter, SH
10. Neumann, Michael, OTL 1.G.
11. Helmich, Michael, OTL
12. Riebl, Alexander, H
13. Scheffler, Horst, MilDek
14. Welter, Hartmut, OTL
15. Kluger, Andreas, HFw
16. Schneider, Julian, HptGefr
17.  Göltzer, Christel, MilDek’in
18. Lenk, Michael, MilDek
19. Oberhem, Harald, LWissDir
20. Brouwers, Rainer, MilDek
21. Bendel, Lothar, Wiss.OR i.K.

Zeitweise als Gast: OTL Fröhling, ZInFü, Ber 1

Anlage

FüS13

FüSI3

FüsSI3

FüSI4

FüSI5

FüMIl

Fregatte Bayern

Fü San II 3
SanABw

FüHIl

PzGrenBil 52
7./LogBtl 12
MGFA

FüLIl

Stab TGrp/JaboG 33
LwSichStff „S“/JaboG 33
EKA

EvStOPf München
KMBA

KathStOPf Münster
ZInFü
34

Bundesministerium der Verteidigung

OrgElement: BMVg FüS13 Telefon: 3400 9539
Absender: OTL August 1 Bauer Telefax: 3400 031485
An: BMVg Fü SI 4/Fü S/Ministerium/BMVg/DE@BMVg

BMVg FüS 1 5/Fü S/Ministerium/BMVg/DE@BMVg
BMVg Fü Hl 1/Fü H/Ministerium/BMVg/DE@BMVg
BMVg FüL I 1/Fü L/Ministerium/BMVg/DE@BMVg
BMVg Fü M I 1/Fü M/Ministerium/BMVg/DE@BMVg
BMVg Fü San Il 3/Fü San/Ministerium/BMVg/DE@BMVg
BMVgR | 4/R/Ministerium/BMVg/DE@BMVg

Kopie: Dr. Oskar Hoffmann/Fü S/Ministerium/BMVg/DE
Rainer Melzer/Fü S/Ministerium/BMVg/DE
Michael 1 Neumann/Fü H/Ministerium/BMVg/DE
Hartmut Welter/Fü L/Ministerium/BMVg/DE@BMVg
Harry Burkhardt/Fü M/Ministerium/BMVg/DE@BMVg
Dr. Jutta Gohr/Fü San/Ministerium/BMVg/DE@BMVg
Frank Hoffmann/R/Ministerium/BMVg/DE@BMVg
Peter Baader/R/Ministerium/BMVg/DE@BMVg
Karl-Erich Houtrouw/Fü S/Ministerium/BMVg/DE@BMVg
Lothar Kampschulte/Fü M/Ministerium/BMVg/DE@BMVg
Peter Wolf/Fü S/Ministerium/BMVg/DE

Thema: Aktualisierung/ Neufassung der ZDv 66/2 - Lebenskundlicher Unterricht

Anhang bearbeiten

Datum: 17.12.2004
Uhrzeit: 14:49:27

Beigefügt übersendet Fü S | 3 das gemeinsame Konzept von EKA und KMBA vom 30.11.2004 zur
Neugestaltung des Lebenskundlichen Unterrichts mit der Bitte um Prüfung und Rückäußerung bis _

14.01.2005.

Es ist geplant, am 02. Februar 2005, von 09:00 bis 11:00 Uhr (Raum 1224) im Rahmen einer

Besprechung das weitere Vorgehen abzustimmen.
Im Auftrag
Bauer

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Evangelische und Katholische Militärseelsorge

Konzept zur Neugestaltung des Lebenskundlichen Unterrichts
in der Bundeswehr (30. 11. 2004)

 

In Umsetzung der bestehenden rechtlichen Grundlagen, insbesondere der Merkschnii „Le-
benskundlicher Unterricht" (ZDv 66/2 vom 5. November 1959) und der Weisung des Gene-

. ralinspekteurs zur Zusammenarbeit mit der Militärseelsorge (10. Dezember 2003), ausge-
hend von ihren Erfahrungen mit dem Lebenskundlichen Unterricht (LKU) und angesichts des
veränderten Aufgabenspektrums der Bundeswehr, schlägt die Militärseelsorge folgende
Weiterentwicklung des LKU vor.

1. Lebenskundlicher Unterricht als Beitrag zur Persönlichkeitsbildung
a. Sinn und Aufgabe

In Zeiten schnellen und tiefgreifenden Wandels und in einer Gesellschaft, die in wichtigen

Lebensfragen hohe Pluralität aufweist, brauchen Soldatinnen und Soldaten Sinnorientierung.
Das sich verändernde Aufgabenspektrum der Bundeswehr stellt eine Herausforderung für

Soldatinnen und Soklaten in Bezug auf ihre Lebensführung dar. Dies betrifft insbesondere

den für ihren Dienst notwendigen Rückhalt in der Gesellschaft und ihrem engeren sozialen

Umfeld. Im LKU sollen daher mögliche Spannungsfelder zwischen soldatischem Dienst und

gesellschaftichem sowie privatem Umfeld reflektiert und gemeinsam Handlungsmöglichkei-

ten erörtert werden.

Für die Aufgaben der Konfliktvorbeugung und Krisenbewältigung sollen Soldatinnen und Sol-

daten befähigt werden, die ethische Dimension des Einsatzes erkennen, ethisch reflektieren

und bewerten zu können.

Der LKU soll dazu helfen, dass die Soldatinnen und Soldaten sich ihrer eigenen religiösen

und kulturellen Identität bewusst werden und sich der gemeinsamen Werte in der freiheitlich-

demokratischen Gesellschaft vergewissern. In dieser Vergewisserung der eigenen Position

und der gemeinsamen Werte sollen sie befähigt werden, sich mit anderen Weltanschauun-

gen und Kulturen kritisch auseinander zu. setzen, in den Dialog zu treten und mögliche

Schritte des interkulturellen Verstehens zu gehen.

Der LKU stärkt so Gewissen, eigenes Urteilsvermögen und verantwortungsbewusstes Han-

deln der Soldatin/des Soldaten. In dieser identitätsstiftenden Weise leistet er einen wesenti-
chen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung.

b. Zielgruppe

Der LKU wendet sich an alle Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Insbesondere soll
er sie in Phasen begleiten, in denen ihre Situation vermehrt zu grundsätzlichen Lebensfragen
führt oder in denen sie andere Soldatinnen und Soldaten als Vorgesetzte zu führen haben
(Allgemeine Grundausbildung; Ausbildung für den Auslandseinsatz; Laufbahnlehrgänge für
Offiziere und Unteroffiziere).

LKU wird unabhängig vom religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis für alle Soldatinnen
und Soklaten erteilt.

2, Rahmenbedingungen
a. Militärseelsorgerinnen und -seelsorger als Unterrichtende
Die Rechtsordnung der Bundesrepublik verpflichtet den Staat zu weltanschaulicher Neutrali-
tät, bekennt sich aber gleichzeitig zu ihrer in der Präambel des Grundgesetzes zum Ausdruck
kommenden christlichen Tradition. Der Staat weist insbesondere den organisatorisch aner-
kannten Religionsgemeinschaften Aufgaben der Sinn- und Wertevermittlung zu.
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Auf dieser Grundlage ist der Lebenskundliche Unterricht ein Ort freier, vertrauensvoller Aus-
sprache. Der Staat misst diesem Freiraum inmitten des militärischen Bereichs große Be-
deutung bei (Leitbild des „Staatsbürgers in Uniform“). Die besondere Dienststellung des Mi-
litärseelsorgers bzw. der Militärseelsorgerin innerhalb der Bundeswehr unterstreicht dies An-
liegen.

Die Kirchen wissen um die hohe: Bedeutung dieses Dienstes und sehen daher den Le-
benskundlichen Unterricht als Teil ihres Gesamtauftrags innerhalb der Bundeswehr an. In der
Erfüllung dieses Auftrags bezieht die Militärseelsorge auf der Grundlage der christlichen Tra-
dition Stellung und ist dabei offen für die Weltbilder und Werte aller Soldatinnen und Soldaten
zu bleiben.

Die Militärseelsorgerinnen und -seelsorger bleiben in ihrer weltanschaulichen Gebundenheit
erkennbar. Sie vermittein den Soldatinnen und Soldaten im Sinne eines „positionellen Plura-
lismus* Kenntnisse über Religion, Kultur, Ethik und Tradition, fördern die Vergewisserung der
eigenen Identität und leiten zu Dialogfähigkeit, kritischer Auseinandersetzung mit anderen
Positionen und interkultureller Kompetenz an.

Die Militärseelsorge leistet den LKU für alle Soldatinnen und Soldaten. In Hinblick auf die
oben genannten Zielgruppen (Allgemeine Grundausbildung; Ausbildung für den Aus-
landseinsatz; Laufbahnlehrgänge für Offiziere und Unteroffiziere) stelit sie die verlässliche
Erteilung sicher.

b. Zuständigkeiten
Vorbereitung und Durchführung des LKU erfordern die Zusammenarbeit zwischen den militä-
rischen Führern, den Militärseeisorgerinnen und -seelsorgern und den zu unternchtenden
Soldatinnen und Soldaten. \
Kommandeure, Dienststellenleiter und Einheitsführer sind dafür verantwortlich, dass der LKU
in die Dienstpläne aufgenommen und die Durchführung organisatorisch sichergestellt wird.
Die Verantwortung für die inhaltliche und didaktische Ausgestaltung der einzelnen Unter-
richte liegt bei den Militärseelsorgerinnen und -seelsorgern.

c. Zeitansatz und Gruppengröße
In einem Ausbildungsplan stimmen BMVg, Evangelisches Kirchenamt für die Bundeswehr
und Katholisches Militärbischofsamt einvernehmlich den Umfang des LKU im jeweiligen Aus-
"bildungsabschnitt ab. Im Rahmen der verlässlichen Erteilung sollte ein Stundenansatz von
einer Doppelstunde pro Monat Richtschnur sein.
Der LKU wird in Form von ein- oder mehrtlägigen Seminaren gegeben, die auch außerhalb
von Bundeswehrliegenschaften stattfinden können. Er kann in Unterrichtsstunden innerhalb
des Dienstbetriebs erteilt werden, wo die Seminarform aus organisatorischen Gründen nicht
möglich ist.
Bei der Bildung der Unterrichtsgruppen ist Sorge dafür zu tragen, dass Gespräch und ge-
meinsame Reflexion möglich sind. Das betrifft sowohl die Größe (mind. 8, max. 30 Personen
pro Gruppe) als auch die Zusammensetzung der Gruppe unter Berücksichtigung der ver-
schiedenen Dienstgradgruppen.

d. Intentionen und Inhalte
Lernintentionen und -inhalte werden in Absprache zwischen dem Evangelischen Kirchenamt
für die Bundeswehr, dem Katholischen Militärbischofsamt und dem BMVg in Form eines
Lehr- und Themenplans festgelegt und jährlich fortgeschrieben.
Themenfelder sind: Menschenbild, Werteordnung der Bundesrepublik, Rechts- und Frei-
heitsprinzipien; im Blick auf die veränderten Bundeswehraufgaben Reflexionen über Sinn des
Einsatzes und Konfliktfelder im Einsatz, Friedensethik; im Blick auf die persönliche Situation
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der Soldatinnen und Soldaten die Themenfelder Familie und Beruf, soldatischer Dienst und
persönliche Lebensführung
Bei der Auswahl der Unterrichtsthemen orientiert sich der Militärseelsorger bzw. die Militär-
seelsörgerin an der spezifischen Situation der zu Unterrichtenden. Themenwünsche der
Truppe, insbesondere aus aktuellem Anlass, werden im Rahmen des vorgegebenen The-
menplans berücksichtigt.

e. Kosten
Der Staat trägt die Kosten des LKU. Dies sind neben Lehrmaterial und Medien insbesondere
Transport-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten (unter Anwendung der Vorschriften für
vergleichbare andere dienstliche Veranstaltungen). In Einzelfällen können sachkundige Per-
sonen (z.B. Zeitzeugen) als Gesprächspartner verpflichtet werden.

3. Unterstützende Maßnahmen
a. Ausbildung und Begleitung der Unterrichtenden
Um den Ansprüchen an den Lebenskundlichen Unterricht gerecht zu werden, bedarf es meh-
rerer Qualitätssicherungsinstrumente:
{ D In Einweisungs- und Fortbildungsiehrgängen werden die Militärseelsorgerinnen und
-seelsorger für die im LKU relevanten Themenfelder fachlich geschult.

O Zur Weiterqualifikation werden (unter Aufnahme von Lehrgangsangeboten der Streit-
kräfte) didaktische Fortbildungen angeboten. Für Schulpfarrer ist die Teilnahme an
mindestens einer Maßnahme jährlich verpflichtend.

D Auf Ebene der Verantwortungsbereiche der Leitenden Militärdekane werden regelmä-
Big Lehrgänge für alle Militärseelsorgerinnen und -seelsorger zu Fragen der Ethik und
der Erwachsenenpädagogik durchgeführt.

DB DerLKU wird pädagogisch-wissenschaftlich begleitet.

b. Arbeitshilfen und Medien
Zum Lehr- und Themenplan werden Arbeitshilfen für die Unterrichtenden und geeignete Me-
dien für den Unterricht zur Verfügung gestellt. Diese werden durch das Evangelische Kir-
chenamt für die Bundeswehr und das Katholische Militärbischofsamt erarbeitet bzw. be-
schafft.

c. Evaluation
Zur Verbesserung und Fortentwicklung der Qualität des LKU ist nach geeigneten Evaluati-
onsinstrumenten zu suchen. Dies schließt eine schriftliche Auswertung der gegebenen le-
benskundlichen Unterrichte mit ein (analog zur Lehrgangskritik).
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4

Anhang

Unterschiede zur bisherigen Regelung in der ZDv 66/2
OD LKU wird unabhängig vom weltanschaulichen und religiösen Bekenntnis für alle Sol-
datinnen und Soldaten verpflichtend erteilt.
DO Die inhaltliche Ausgestaltung des Unterrichts wird an die gesellschaftlichen Verände-
rungen und die neuen Herausforderungen der Bw angepasst.
O In bestimmten Situationen (AGA, Einsatzausbildung, Laufbahnlehrgänge für Offiziere
und Unteroffiziere) werden Soldatinnen und Soldaten verlässlich durch LKU begleitet.
D Das Bundesministerium der Verteidigung, das Evangelische Kirchenamt für die Bun-
deswehr und das Katholische Militärbischofsamt legen in jährlicher Absprache den
Lehr- und Themenplan fest.
Der Umfang des Unterrichts wird der Zielgruppe entsprechend festgelegt.
Der LKU wird verstärkt in Seminarform durchgeführt (nicht nur an Schulen).
Der Untemicht soll durch Verkleinerung der Gruppen, regelmäßige Schulung der Un-
terrichtenden und aktuelle Themenreihen und Medien verbessert werden.
| OD Die militärischen Vorgesetzen werden stärker in die Verantwortung für den LKU ein-
gebunden.

O0D0D

Ingesamt soll das neue Konzept den LKU realitätsnäher, flexibler, aktueller und attraktiver
machen.

Nobvoncin organisatorische Änderungen
OD Absprachen zwischen Truppe und Militärseelsorge über konkreten Bedarf an Semina-
ren und Unterrichtsstunden.

O Festlegung der jeweils geeigneten Unterrichtsform, des Umfangs und Inhalts

0 Beteiligung der Militärseelsorgerinnen und -seelsorger bei der Erstellung der Dienst-
pläne.

D Verpflichtung des Evangelischen Kirchenamts für die Bundeswehr und des Katholi-
schen Militärbischofsamts und der Leitenden Militärdekane, die Erteilung des LKU im
vereinbarten Umfang verlässlich zu gewährleisten. Bei auftretenden Schwierigkeiten
am Standort besteht sowohl für militärische Vorgesetzte als auch für Militärseelsorge-
rinnen und -seelsorger die Möglichkeit, LKU beim Dekanat einzufordern.

OD (Wieder-)Einrichtung eines regelmäßigen Arbeitskreises aus Bundesministerium der
Verteidigung, Evangelischem Kirchenamt für die Bundeswehr und Katholischem Mili-
tärbischofsamt zur Erstellung und Fortschreibung des Lehr- und Themenplans.

OD Berufung von hauptamtlichen LKU-Beauftragten, die die Militärseelsorgerinnen und
-seelsorger für den LKU begleiten und betreuen (zur Umsetzung von 2c, Abs. 1, und
3a).

DI: Aufbau einer Materialbörse.

OD Kooperation mit geeigneten pädagogisch-theologischen Instituten zur wissenschaftli-
chen Begleitung des LKU.
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Mögliche Themen des LKU
1. Individuum und Gesellschaft
1.1.Meine Werte und unsere Werte
1.2.Menschenbild und Menschenbilder
1.2.1. Menschenwürde ist unantastbar
1.3.Was heißt Toleranz?
1.3.1. Was heißt Nationalstolz?
1.3.2. Umgang mit Minderheiten
1.4. Einigkeit und Recht und Freiheit
1.5.Wie sehe ich den Staat? - Was erwartete ich von der Allgemeinheit? - Welche Ver-
pflichtung habe ich gegenüber der Allgemeinheit?
1.6. Religion
1.6.1. Recht auf ungestörte Religionsausübung: zur Funktion der Militärseelsorge
1.6.2. Christliche Traditionen in der Bundesrepublik Deutschland
1.6.3, Einführung in die Weltreligionen
1.6.3.1. Christentum
1.6.3.2. Judentum
1.6.3.3. Islam
1.6.3.4. andere Weltreligion
1.6.4. Religion und religiöser Fundamentalismus
1.6.5. Christentum zwischen Toleranz und Selbstverleugnung
1.6.6. Krieg der Kulturen oder Globalisierung
1.6.7. Grundlagen des ökumenischen Gesprächs

2. Persönliche Lebensführung und soldatischer Dienst
2.1.Mensch/Familie und Beruf
2.1.1. Partnerschaft
2.1.2. Sexualität
2.1.3. Selbstverständnis als Soldat
‚2.1.4. Umgang mit Tod und Sterben
2.1.5. Sucht und andere Abhängigkeiten
2.2. Gewissen
2.2.1. Eid und Gelöbnis
2.3.Führen und Leiten
2.3.1. Befehl und Gehorsam
2.3.2. Führungsverantwortung
2.3.3. Führung und Kameradschaft
2.3.4. Umgang mit der Geschlechterdifferenz
2.3.5. Überbringen einer Todesnachricht
2.4.Das Selbstverständnis des Soldaten/der Soldatin

3. Herausforderungen des Einsatzes
(Die folgenden Themen sind zwar auch für andere Lebenssituationen der Soldatinnen
und Soldaten bedeutsam, werden aber im Zusammenhang des Einsatzes besonders vi-
rulent.)
3.1. Reflexion des Einsatzes und seiner Ziele
3.2. Zugänge zur Friedensethik
3.3. Führen unter Belastung: Verantwortung und Schuld
3.4. Stress und Stressmanagement
3.5. Belastungen für Ehe und Familie im Einsatz
3.6. Konflikte im Einsatz
40

17/12/04 18:22

3.6.1.
3.6.2.
3.6.3.
3.6.4.
3.6.5,
3.8.6.
3.6.7.
3.6.8.

BMVG FUE S I 3 > +49 228 12 18031485 NUM433 Pas
6

Gewaltbereitschaft von Menschen in der Gruppe

Begegnung mit fremden Kulturen

Umgang mit Sexualität

Umgang mit Lebensgefahr, Verwundung und Tod (inklusive Suizid)
Überbringen eines Todesnachricht

Menschen in Extremsituationen

ethische Entscheidungen in Extremsituationen (z.B. Folter)
Kindersoldaten

3.7. ethische Verantwortung im Einsatz
3.8. Einführung in Kultur und Religionen des Einsatzlandes

3.8.1.
3.8.2.
3.8.3,

Einführung in den Islam
Einführung in die Orthodoxie
Religion und Gewalt
41