neuAz36-15-06_Hefter8_20040120-20041217_TeilIII

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Bundeswehr: Lebenskundlicher Unterricht durch die Militärseelsorge und Ausweitung der Militärseelsorge

/ 41
PDF herunterladen
3. Ethik der Individualität: Anerkennung als Konsens-Dissens-Management

Wissenschaftliche Arbeit, ins Allgemeine vernarrt, neigt zur Flucht vor der Individualität.
Selbst in ethischen Diskursen ist es keineswegs die Ausnahme, dass viel über Gesetze und
Prinzipien, Werte und Güter, auch über die Würde und das Glück des Menschen gesprochen
wird, aber das ihnen Sinn verleihende Individuum unbeachtet bleibt. So ist es auch keines-
wegs trivial, mit Volker Gerhardt Individualität als "elementare(n) Tatbestand unserer Welt"
zu behaupten: "Alles ist individuell, und alles will sich, sofern es wollen kann, in seiner Indi-
vidualität erhalten. Daher ist das Individuelle schon in seinem puren Dasein der Ursprung
menschlichen Handelns, und in seinem unvermeidlichen Anspruch ist es dessen normierendes
Ziel." (Gerhardt 2000: 18) Die elementare Verständigung über das Leben, das jeder zu führen
hat, vollzieht sich in der Spannung zwischen dem, was vorgeben ist, gewollt werden kann und
in der Vermittlung von beidem als gemäße Aufgabe verantwortet werden soll.

Dieses Plädoyer für eine Ethik, die von der selbstbewussten Individualität als basaler Form
menschlicher Lebensgestaltung ihren Ausgang nimmt, impliziert zum einen die Absage an
solche "naturalistischen" Selbstbeschreibungen des Menschen, für welche die individuelle
Freiheitserfahrung bloß als vielleicht nützliche Illusion im Lebensvollzug und dieser nur noch
als Funktion einer eigentlich sinnfremden biosozialen Entwicklungsdynamik erscheinen
kann'!. Zum anderen bedeutet es eine Abgrenzung gegen einen solchen (religiös oder sonst-
wie weltanschaulich begründeten) Weltbegriff, von dem her als "objektivem" Bezugssystem
Verhaltensordnungen und Einfügungsforderungen für die Handlungssphäre abgeleitet wer-
den.'? Sofern in beiden Fällen das bewusste Leben nach Maßgabe eines vorgängigen Allge-
meinen gleichsam von außen "wissenschaftlich" erklärt bzw. "autoritativ" in Anspruch ge-
nommen wird, geschieht das jedoch auf der Basis faktisch weithin nicht (oder nicht mehr)
geteilter Wahrheitszumutungen. Demgegenüber erscheint mir der vorgeschlagene Ansatz,
wegen seiner bescheideneren Voraussetzungen und wegen seiner größeren Verständigungsof-
fenheit (und seiner geringeren Anfälligkeit für besser wissenden Kommunikationsabbruch),
vorzugswürdig.

Individualität weckt - jenach Kontext - stärkere oder schwächere Assoziationen zu ord-
nungswidrigen oder gar asozialen Verhaltensweisen. Die Unterstellung eines "wesentlichen"
Gegensatzes von Individualität und Sozialität oder auch von Autonomie und Solidarität treibt
aber in die Irre. Denn jeder weiß, dass er sein Leben in einer auf vielfältige Weise sozial be-
stimmten Realität zu führen hat:

"Wer der werden will, der er ist, muss hoffen können, dass es ein von ihm erwartetes Zusammenspiel
der Individuen gibt. ... Jeder will auch und gerade im Zusammenhang mit anderen er selber sein.
Folglich liegt [auch! K.E.] die Organisationsbedingung der Politik in der Konstitution des Individu-
ums, das gerade in Gesellschaft nicht auf eigene Zwecke verzichten will. Erst wenn man dieses Zu-
sammenhang erkennt, wird offenkundig, warum Politik in ihren auf eine Menge von Menschen bezo-
genen Zielen nur überzeugen kann, solange sie ihre prinzipielle, d.h. die ihre Konstitution tragende
Bedingung, nämlich die zur selbstbewussten Individualität gesteigerte Verfassung des Einzelnen, mit
allen Mitteln zu sichern sucht." (Gerhardt 2000: 157, 162)

Moral nun beginnt dort, wo ein Individuum im Bemühen, sich bewusst unter seinesgleichen
zu sichern, auf gewaltsame Durchsetzung seiner Intentionen verzichtet und die Begrenzung
seines bedürfnis- und interessegeleiteten Handelns nicht lediglich zweckrational kluger Kal-
kulation, sondern der unbedingten Anerkennung einer unparteilichen Rücksichtspflicht den
Mitmenschen gegenüber geschuldet ist. Es ist solcher Respekt vor.der Würde jedes Individu-
ums, den Menschen unbedingt einander abfordern müssen, um gemeinsam frei - d.h. auch:

!! Zu einer möglichen Verständigungsperspektive über das Verhältnis zwischen subjektiver Freiheitserfahrung
und wissenschaftlich-objektiver Beoachtung vgl. Ebeling (2001): 102ff.

!2 Zur Frage, warum "innerhalb der Vorherrschaft dieser Normtypik ... eine Konzeption von den Rechten des
Menschen niemals zustande gekommen ist", vgl. Dieter Henrich, Ethik zum nuklearen Frieden, Frankfurt/Main
1990, Beilage C: Kontexte der Autonomie; Zitat: 287.
5

verschieden - leben zu können.'? Das basale Anerkennungskriterium definiert Moralität, zu-
reichend aber nicht "die Moral". Es orientiert lediglich "protomoralisch"!* die fortlaufend
aufgegebene Verständigung über konkrete Praxisnormen und ist also mit einem auch morali-
schen Pluralismus in der Einschätzung konkreter Lebens- und Handlungsweisen sehr wohl
vereinbar.

"Was soll ich, was sollen wir tun?" "Was ist verboten, was erlaubt oder gar geboten?" Kon-
kret stellen sich diese Fragen immer bestimmten Personen in bestimmten Situationen, und die
Antworten darauf sind weder allein aus allgemeinen Prinzipien, Normen und Regeln zu dedu-
zieren noch einfach aus den gegebenen Sachverhalten und Situationen herauszulesen. Der ei-
gentliche Ernstfall, die zentrale Probe moralischer bzw. ethischer Urteils- und Handlungs-
kompetenz besteht sonach in der verbindlichen (Selbst-)Verständigung über die je angemes-
sene Vermittlung von Normen und Sachverhalten.!? Diese Kompetenz kann nicht wie ein tra-
dierter Normen- und Wertekatalog oder einfaches Faktenwissen gelernt und gelehrt werden,
zumal unter den oben umrissenen Bedingungen die sie herausfordernde Regelsituation auch
eher die sein dürfte, dass nämlich weder solche bestandssicheren Kataloge noch zweifelsfrei
einzuschätzende oder gar vollständige Sachinformationen vorliegen (können). Worauf also
kommt es an? Ich möchte - insbesondere im Vorblick auf die Erörterungen zu einer Ethik der
Inneren Führung - drei Aspekte hervorheben:

(1) Es gibt viele Möglichkeiten, an der als "Kerngeschäft" von Moral und Ethik herausge-
stellten Vermittlungsaufgabe zu scheitern. So begründet z.B. Niklas Luhmann seine häufig
artikulierte Warnung vor einer Vermischung kognitiver und moralischer Fragen u.a. damit,
dass Moral die Kommunikation nach dem Schema Achtung/Missbilligung, Inklusi-
on/Exklusion organisiere. Dies werde aber bei der Verständigung gerade über komplexe
Sachverhalte zur Belastung, wenn dann etwa mit Meinungen über Wahrscheinliches oder
Unwahrscheinliches wie mit moralischen Verpflichtungen umgegangen würde. Moralische
Kommunikation diene oft genug der Immunisierung gegen die "Evidenz des Nichtwissens"
und lasse aufgrund der ihr innewohnenden Tendenz zur vereindeutigenden Übertreibung Ver-
ständigung bereits aussichtslos erscheinen, wo es zunächst einmal nötig sei, "Unsicherheiten
zu vermehren und das gemeinsame Wissen des Nichtwissens zu pflegen." 16 In ähnlicher Wei-
se hat Thomas E. Schmidt vor einiger Zeit die "universalistische Moral" als Wiederkehr einer
unabgegoltenen, gescheiterten politischen Utopie mit "hoch entzündliche(m) zeitdiagnosti-
sche(n) Erregungspotential"!” karikiert. Sie ziehe eben nicht in Betracht, was "reflektiertes
Dasein" gerade auszeichne: "daß es die unterschiedlichen Funktionszwänge und Ethiken all

13 Der Idee der Menschenwürde darf also auch keine Definition von "Mensch" unterschoben werden, die Diffe-
renz und Andersheit von Individuen dadurch zum Verschwinden bringt, dass von Besonderheiten entweder zu-
gunsten eines aus Einzelmerkmalen herausgelesenen Allgemeinen abstrahiert oder in selektiver Evaluation be-
stimmte Merkmale als allgemeingültig ausgezeichnet werden. Siehe Annemarie Pieper, Menschenwürde. Ein
abendländisches oder ein universelles Problem? In: Eilert Herms [Hg.], Menschenbild und Menschenwürde,
Gütersloh 2001: 19-30, inbes. 23f., wo dieser Gedanke von ihr auch patriarchatskritisch konkretisiert wird.

14 Zur Unterscheidung von "Moral" und "Protomoral" vgl. Jörg Bergmann/Thomas Luckmann, Moral und
Kommunikation, in: dies. (Hg.), Kommunikative Konstruktion von Moral, Band 1, Opladen 1999: 24-28.

15 Die Aufgabe "angewandter" Ethik wird unterschätzt, sofern sie auf subsumtionslogischen Normtransfer redu-
ziert wird. Ihr ganz und gar nicht nachrangiges Geschäft ist vielmehr eine vermittelnde Bewegung von bestim-
mender Transformation des Generellen ins Besondere und reflektierender Transformation des Besonderen ins
Generelle. Zwei eigene Beispiele für diese Erwägungsart: a) Der Krieg im ehemaligen Jugoslawien. Friedense-
thische Kriterien zur Beurteilung des Konflikts (Vortrag von 1993), veröffentlicht in Militärseelsorge - Doku-
mentation, 38.Jg.. Juli 2000: 78-96; b) Auch ein moralisches Problem: Rüstungsexport, in: Johannes Hoffmann
(Hg.), Irrationale Technikadaption als Herausforderung an Ethik, Recht und Kultur, Frankfurt/Main 1997: 142-
159.

16 Niklas Luhmann, Beobachtungen der Moderne, Opladen 1992; hier v.a. der Text über die "Ökologie des
Nichtwissens"; Zitat: 197.

17 Thomas E. Schmidt, Marktwirtschaft und universalistische Moral, in: Merkur 55 (2001) 9/10: 794-804, Zitat:
797.
6

jener gesellschaftlichen Subsysteme, in die es involviert ist, aushält und zu einer lebbaren
Einheit koordiniert." Und er resümiert:

"Nur so, in Gestalt einer 'schwachen', einer nichtuniversalistischen gesellschaftlichen Normativität
sind die Folgen einer konsternierten Fixierung auf die Jetztzeit zu vermeiden, wie sie der enttäuschte
Utopismus nahelegt. Denn die universalistische Moral spricht ein Verdikt über die Dynamik der ge-
sellschaftlichen Bereiche, während nur aus deren Lern- und Anpassungsfähigkeit eine bewußte Aus-
richtung auf die Zukunft zu gewinnen ist." (Schmidt 2001: 802 bzw. 803).

Zweifellos trifft diese Kritik einen im Hinblick auf die Praxistauglichkeit von Moral und
Ethik entscheidenden Punkt, wenngleich ich bestreiten möchte, dass sie jeder Gestalt univer-
salistischer Moral und Ethik gerecht wird."? Auf jeden Fall werden sich Vorbehalte dieser Art
gegenüber "moralischer Kommunikation" nur relativieren oder gar ausräumen lassen, wenn
und insofern es gelingt, sie im Kontext hochgradig ausdifferenzierter, sich ständig verändern-
der Gesellschaften und in der Auseinandersetzung mit pluralen Lebensmodellen in verschie-
densten Lebens- und Weltlagen als eine effektive Gestalt von Konsens-Dissens-Management
zu etablieren.

(2) Damit ist unweigerlich die reflexive Aufweichung des Verhältnisses zu moralischen Nor-
men, auch zu Lebensdeutungen im Ganzen verbunden. Sie indiziert durchaus nicht einen Nie-
dergang der Moral oder Rückzug der Ethik, sondern die "Entgiftung" moralischer Auseinan-
dersetzungen und ethischer Erwägungen (wenn hinsichtlich dieser "Moralisierungsdistanz"
zwischen den jeweils Konfliktbeteiligten keine gravierenden Ungleichzeitigkeiten bestehen).
Problematisch wird diese Entwicklung erst an dem Punkt "wo sie die Verbindlichkeit des Mo-
ralitätskriteriums selbst destruiert, das kategorisch darauf verpflichtet, die Bedingungen für
ein ziviles Miteinander und damit zugleich auch für konsistent und differenzfreundlich dyna-
mische Identitätsansprüche zu erarbeiten bzw. zu bewähren und zu schützen. Menschenge-
recht ist die reflexive moralische Haltung, sofern sie die Spannung zwischen unbedingter Mo-
ralitätsforderung und moralisch-ethischer Normierungs- und Orientierungstoleranz hält und
sie eben nicht fundamentalistisch oder relativistisch auflöst." (Ebeling 2001: 108)"?

(3) Das Interesse an einem moralisch anspruchsvollen Konsens-Dissens-Management kann
verlässlich nur (re-)generiert werden, wenn sowohl im weiten Spektrum der vorhandenen Bil-
dungseinrichtungen als auch mittels noch zu entwickelnder Gelegenheitsstrukturen, die vor-
nehmlich für die nachwachsende Generation attraktive Verständigungsräume erschließen, for-
ciert in die Ausbildung und Erprobung entsprechender Kompetenzen investiert wird.”

Es liegt auf der Hand, dass hierbei nicht zuletzt an die Bundeswehr und deren Verantwortung
für ihre Soldaten gedacht werden muss.

Bundeswehr
4. Nachdenken über Innere Führung: ein Blick auf das Reformkonzept v. Baudissins

Die Militärreformer um Wolf Graf von Baudissin haben in der Gründungsphase der Bundes-
wehr der Idee einer ungefährlich effektiven Streitkraft in der Konzeption der Inneren Führung

18 Zur Möglichkeit eines "pragmatisch gebrochenen Kantianismus" vgl. Otfried Höffe, Universalistische Ethik
und Urteilskraft: ein aristotelischer Blick auf Kant, in: Zeitschrift für philosophische Forschung 44 (1990) 4:
537-563.

"9 Zur Abgrenzung "egalitärer Dialogbereitschaft" von "der im Westen vielfach propagierten objektivierend rela-
tivistischen Haltung gegenüber den eigenen Vorstellungen bei einer gleichzeitig unhinterfragt kritiklosen Ak-
zeptanz fremder Nationen" im Namen einer missverstandenen Toleranz vgl. Gertrud Nunner-Winkler, Men-
schenrechte. Zur Universalisierbarkeit und inhaltlichen Reichweite westlicher Vorstellungen, in: Wissenschaft &
Frieden 13 (1995) 4: 6-11.

2 Vgl. Schmidtchen (1997: 27) spricht angesichts vieler frustrierender Erfahrungen von Jugendlichen, die Mo-
ral als Wettbewerbsnachteil zu erweisen scheinen, von der Notwendigkeit, "Bewährungsgelegenheiten für an-
erkennenswertes Verhalten zu schaffen."
7

eine konkrete Gestalt verschafft. Obwohl damals wie heute nicht unumstritten, prägt sie doch
das normative Selbstverständnis und die Organisationskultur dieser auf eine moral- und de-
mokratieverträglich "innere Ordnung" und auf eine moral- und friedensverträgliche "äußere
Funktionalität" verpflichteten Armee.

Die prioritär friedens- und sicherheitspolitisch bedingte Reform der Bundeswehr "von Grund
auf" nötigt nun allerdings auch zu einer kritischen Reflexion der Inneren Führung, einschließ-
lich ihrer ethisch-normativen Textur. Eine Konsequenz dieser von der Bundeswehrführung
geteilten Einschätzung war der an das SOWI vergebene Auftrag, in einem Studienpapier "die
ethischen Fundamente der Inneren Führung’ zusammengefasst darzulegen".”' Im Zuge der
Auseinandersetzung mit Dokumenten-Bergen zur Inneren Führung ist die Projektgruppe
schließlich zu der Überzeugung gelangt, dass für die heute nötige Fortschreibung des Kon-
zepts Innere Führung wegweisend wäre, eine Art der Verständigung über sie vor- und auszu-
zeichnen, die konsequent an der von Graf Baudissin und seinen Mitarbeitern verfolgten In-
tention Maß nimmt.

Was erschließt der Blick zurück für den Weg nach vorne? Zunächst: dass die Reformer von
damals nicht nur kein abgeschlossenes Gedankengebäude hinterlassen, sondern solches auch
gar nicht im Sinn hatten. Konzept- (nicht: Rezept-)Charakter gewannen ihre Überlegungen
vor allem anderen durch die Einheit einer methodischen Denkweise, "die es sich zum Ziel ge-
setzt hatte, von den Realitäten des Krieges wie von der Norm einer demokratischen Gesell-
schaft gleicherweise auszugehen."?? Sodann ging es ihnen auch nicht lediglich darum, ein
zeitgemäßes "Führungsinstrument" zu schaffen. Gegen eine "sozialtechnisch" reduzierte
Sichtweise ist vielmehr zur Geltung zu bringen, wie v. Baudissin Innere Führung als ethisch
qualifiziertes Interaktions- und Anerkennungskonzept denkt und aus dieser Perspektive mit
Bezug auf real mögliche Kriegsbilder u.a. bestimmte organisationsstrukturelle Anforderungen
ableitet.” Zudem bietet es als dynamisch-normatives Handlungskonzept eine prinzipielle
Orientierung für eine fortlaufend kritische Verständigung über die jeweils aufgaben- und si-
tuationsgerechte Realisierung der Inneren Führung.

Die inhaltliche Durchführung dieser Rekonstruktionsidee, die im erwähnten SOWI-
Studienpapier versucht wurde (und gewiss auch noch ergänzungsbedürftig ist), Kann hier na-
türlich nicht im einzelnen nachgezeichnet, lediglich über die Markierung der wichtigsten Ka-
tegorien und Themen umrissen werden:

Das normative Handlungskonzept der Reformkonzeption lässt sich über eine dreifache Diffe-
renzierung genauer fassen. Die differenzierenden Funktionen sind die Begriffe "Legitimati-
on", "Integration" und "Identität", deren ethisch-normative Ausrichtung und Dimensionierung
über drei Handlungspostulate erfolgt**.

- Legitimation: "Soldat für den Frieden" (Friedensethische Dimension)
- Integration: "Staatsbürger in Uniform" (Gesellschaftsethische Dimension)
- Identität: "Autonome Persönlichkeit

im soldatischen Dienst" (Berufsethische Dimension i.e.S.)

Diese normativ-pragmatische Definition des Konzepts Innere Führung ist im Bezug auf

die jeweils gegebenen Handlungsbedingungen zu spezifizieren”. Welche Aufgabe damit ge-
genwärtig gestellt ist, möchte ich anhand der folgenden "Themenliste" darstellen. Sie fasst die
sich verändernden Rahmenbedingungen für Legitimation, Integration und Identitätsbildung
unter den Kategorien "Kriegs-/K.onfliktbild" (Situationen), "Militärische Kooperation" (AK-

2! Projektauftrag des Führungsstab des der Streitkräfte (Fü S I4) vom 17. Juli 2001.

22 Martin Kutz, Historische Wurzeln und historische Funktion des Konzeptes Innere Führung, in: Kurt Ki-
ster/Paul Klein (Hg.), Staatsbürger in Uniform - Wunschbild oder gelebte Realität? Baden-Baden 1989: 11.

23 Damit soll keineswegs die Legitimität auch "sozialtechnisch" interessierter wissenschaftlicher Untersuchun-
gen bestritten werden. Nicht deren empirisch-distanzierte Zugangsart ist per se problematisch, wohl aber ihre
nicht auch mit prinzipiellanderen Perspektiven vermittelte praktische Umsetzung.

24 Siehe Ebeling/Seiffert/Senger (2002), Abschnitt 3.4.

3 Vgl. Ebeling/Seiffert/Senger (2002), Kap. 5.
8

teure), "Gesellschaft/Kultur" (Prozesse) in Zuspitzung auf friedens-, gesellschafts- und beruf-
sethisch besonders problematische Risikotrends (ohne damit deren faktische Dominanz zu

unterstellen!):

Identität

Kriegs-/Konfliktbild

Militärische Koope-
ration

Gesellschaft/Kultur

Relativierung des
Gewaltverbots?
"Humanitäre Interventi-

on"

Stärke vor Recht?
"Allianzen im Dienste ex-

klusiver Interessenpo-
litik"

Kampf der Kulturen?
"Menschenrechtlicher
Universalismus zwischen
kulturrelativistischer Indif-
ferenz und fundamentali-
stischer Reaktion"

Delegation
(welt-)Jbürgerlicher
Verantwortung?
"Streitkräfte als margina-
lisierte Sicherheitsunter-
nehmen"
Herrschaft technokra-
tischer Imperative?
"Multinationale Effekti-
vität vor Demokratie- und
Sozialverträglichkeit"

Pluralismus als Wer-
terelativismus?
"Entkoppelung von Ver-
fassungspatriotismus und
Corporate-Identity-
Management der Streit-
kräfte"

Ent- oder Übermorali-
sierung des soldati-

schen Dienstes?
"Soldat sein: wie ein Poli-
zist, wie ein Söldner oder

Sonderethos für Ge-
waltspezialisten?
"Rekurs auf transnationale
soldatische Traditionen
und Tugenden"
Erosionder Lebens-
deutungs-kompetenz?

"Individuelle Selbstver-
wirklichung ohne opferbe-
reite Solidarität"

 

Über die Auseinandersetzung mit solchen dringlichen Fragen zur Friedens- und Sicherheits-
politik, zum zivil-militärischen Verhältnis und zum soldatischen Selbstverständnis ist das
normative Selbstverständnis der Bundeswehr auf die gesellschaftlichen Verhältnisse wie auf
die gegebenen und erwartbaren Problemlagen im Geflecht internationaler Beziehungen abzu-
stimmen. Die ethische Profilierung bzw. die Sicherung und Fortentwicklung des ethischen
Profils des Konzepts Innere Führung ergibt sich in diesem Prozess nicht einfachhin; sie muss
stets eigens bedacht und erarbeitet werden. Die im SOWI-Projekt zur "Ethik der Inneren Füh-

rung" hierfür entwickelte Orientierungshilfe möchte ich nun knapp skizzieren“.

3. Ethische Reflexion der Inneren Führung - ein Prozessmodell

26

Die Kommunikations- und Sozialform von Moral und Ethik hat sich, wie oben dargetan, ver-
ändert. So wird man den moralisch ambivalenten Zeitläuften nur beikommen können, indem
man sich kontinuierlich um die Regenerierung des moralisch-ethischen Grundkonsenses unse-
rer Kultur und unseres Gemeinwesens bemüht, in dessen Horizont sich die Verständigungs-
prozesse über konkrete Norm- und Wertfragen halten sollen - ohne Wenn und Aber, auch in
Bezug auf die Streitkräfte und ihre Soldaten. Dieser an jeweils akuten Problemen kritisch zu

bewährende Konsens ist wesentlich menschenrechtlich bestimmt. Sonach sind es die normati-
ven Leitideen Freiheit bzw. Autonomie (Dimension der liberalen Freiheitsrechte), Demokratie
bzw. Partizipation (Dimension der politischen Teilhaberechte), Gerechtigkeit bzw. Solidarität
(Dimension der sozialen Teilhaberechte), Frieden bzw. Zivilisierung (Dimension der kollekti-

26 Siehe Ebeling/Seiffert/Senger (2002), Kap. 6.
9

ven Anspruchsrechte), die im Ausgang von der Basisintuition der Menschenwürde den Hori-

zont ethischer Verständigung verbindlich inhaltlich vorstrukturieren können.”

Eine Möglichkeit, diese Vorstruktur vorsichtig zu qualifizieren, besteht nun darin, die mit den

Leitideen verknüpften politisch-ethischen Aufgabenstellungen zunächst in Prozessmuster zu

übersetzen, die - zwischen nötiger Bestimmtheit und möglicher Offenheit balancierend - eine

breit zustimmungsfähige Ausgangssituation für die Diskussion und zugleich das Spannungs-

feld für die Suche nach Problemlösungen abzustecken vermögen. Die Tauglichkeit der hier

vorgeschlagenen Prozessmusterdefinitionen”® erweist sich darin, ob bzw. wie gut sie als "Ge-

nerator" ethischer Fragen funktionieren und die einzelnen Erörterungen auf ihre ethische

Grundspannung hin auszurichten vermögen.

-  Prozessmuster Freiheit: Weniger externe Kontrolle (Anpassung/Zwang) - mehr Selbstbe-
stimmung und Selbstentfaltung

-  Prozessmuster Demokratie: Weniger unkontrollierte Herrschaft - mehr Mitbestimmung
und zivilgesellschaftliche Organisation

-  Prozessmuster Gerechtigkeit: Weniger egoistische Nutzenmaximierung - mehr Chancen-
gleichheit und fairer Interessenausgleich

-  Prozessmuster Frieden: Weniger gewalttätiger Konfliktaustrag - mehr Gerechtigkeit und
wohlgeordnete Freiheit

Mit der prozesslogischen Interpretation der Menschenwürde (die deren Idee nicht zu erfüllen

behauptet) als das alle menschlichen Individuen einander verpflichtende Anerkennungsver-

hältnis ist zugleich eine Brücke zu einer zweiten formalen normativen Vororientierung zu

schlagen. Ethisch qualifizierte Kommunikation und Interaktion ist verwiesen auf die Aner-

kennung des Anspruchs, Tun und Lassen vor dem und den Anderen zu rechtfertigen, also das

wechselseitige Einfordern von Gründen. Aber Begründung ist nicht gleich Begründung. Vor

dem Hintergrund des bisher Gesagten ist vielmehr unter den im Folgenden unterschiedenen

ethischen Begründungsweisen”? die horizontale auszuzeichnen.

27 Allerdings besteht zum einen ein konfliktträchtiges "Realitätsgefälle" zwischen prinzipieller Anerkennung und
faktischer Durchsetzung, zum anderen zwischen konkreten (und z.T. rechtlich fixierten) Deutungen dieser Leiti-
deen und dem durch sie erschlossenen Horizont ein nicht minder folgenreiches "Möglichkeitsgefälle". Das eine
definiert politisch, das andere theoretisch die Grundspannung einer Pragmatik, die weder die ethische Normie-
rung des Lebens noch die ethische Situierung normativer Gedanken einsinnig als induktive oder deduktive und
zudem abschließbare Bewegung auffasst.

28 Sie sind insofern "asymmetrisch" zu denken, als hinter den "Weniger"-Aussagen strikte Schädigungsverbote
stehen, die "Mehr"-Aussagen hingegen aufein Spektrum von komplementären Gestaltungs- und- Hilfsgeboten
abheben, deren Bedeutung und Rang weit schwerer zu bestimmen ist. Vgl. dazu Thomas Hoppe, Weltinnenpo-
litik durch Weltethos? In: Herder-Korrespondenz 51(1997)8: 410-414.

29 Die mit Rücksicht auf die gebotene Beschränkung der Darlegung hier nur stichwortartig charakterisierten Ty-
pen entwickelt plausibel Ernst Tugendhat: Moral in evolutionstheoretischer Sicht, in: ders., Aufsätze 1992-2000,
Frankfurt/Main 2001: 199-224; insbes. 213-221. Vgl. Ebeling/Seiffert/Senger (2002): 58-60.
10

Begründungsformen

Vertikale Normativität”® Horizontale Normativität

Asymmetrische Intersubjektivität Symmetrische Intersubjektivität
- Autoritätsbedürfnis - Gleichheitsbedürfnis
- Autoritäre Tendenz - Egalitäre Tendenz

Bestätigungsformen

Partikularistische Normativität Naturalistische (Pseudo-)
"Normativität"

Gruppenidentität Reziproker Altruismus
- Verschmelzungsbedürfnis - Selbsterhaltungsbedürfnis
- Konformistische Tendenz - Egoistische Tendenz

 

Mit den angeführten kriteriologischen Funktionen („benchmarks“) ist gewiss nur eine allge-
meine horizontale Struktur für die Analyse und Reflexion des Konzepts Innere Führung und
die mit ihm aufgegebenen friedens-, gesellschafts- und (im engeren Sinne) berufsethischen
Erwägungen bestimmt worden. Aber es handelt sich um die für das Gemeinwesen maßgebli-
che Rechtfertigungsstruktur. Welche Übereinstimmungen, aber eben auch: welche Vielfalt in
Norm- und Wertfragen für die Bundeswehr und die verschiedenen Handlungsgemeinschaften
in ihr darüber hinaus nötig oder erstrebenswert, noch oder nicht mehr ertragbar erscheinen
und vor allem: ob bzw. wie sie innerhalb dieses dynamischen „Rahmens“ zu begründen sind —
darüber müssen sich vorrangig die Betroffenen selber und die politisch für sie in besonderer
Weise Verantwortlichen Klarheit verschaffen. Das „rechte Maß“ lässt sich wie die empirisch
geschärfte Urteils- und Handlungskompetenz schwerlich auf invariante Bestimmungen brin-
gen. Um so wichtiger ist es , dem, was nicht nach den Regeln einer einfachen Subsumtionslo-
gik gelernt und gelehrt werden kann, in den Bildungskontexten der Bundeswehr stärker zu
verankern. Die Frage „Wie?“ kann hier nicht mehr eigens erörtert werden. Möglich ist aber
noch eine abschließende — und für diesen Kontext besonders relevante - Grenzbetrachtung
zum Thema „Gemeinschaft“, die zugleich den Bogen schlägt zu den im ersten Teil vorgetra-
genen Überlegungen zur „Ethik der Individualität“

6. Innere Führung als gemeinschaftliche Identität der Bundeswehr

Allein schon die sozialwissenschaftliche Geschichte des Gemeinschaftsbegriffs ist reich an
Varianten. Als durchgängig kennzeichnendes Merkmal dieser Form sozialer Beziehung kann
aber wohl die Orientierung an gemeinsam geteilten Gütern festgehalten werden. Über Fragen
nach dem Zustandekommen und der Begründungsart gemeinschaftlicher Orientierungen oder
nach Interaktionsmustern, die für sie, etwa im Unterschied zum gesellschaftlichen Verhältnis,
konstitutiv sind, differenziert sich dann der Definitionskern in ein breites Spektrum von Ge-
meinschaftskonzepten. In Papieren und Diskussionen der Bundeswehr sind vor allem die zwei
Vorstellungstypen bzw. auf diese Typen beziehbaren Vorstellungselemente prominent ver-
treten, die im obigen Begründungsschema als „horizontale“ bzw. „partikularistische Normati-
vität“ firmieren. Dass sie sich nicht einfach „addieren“, konfliktfrei „integrieren“ lassen, weil

30 Wie nur auf das menschliche Selbst- und Weltverhältnis gestützte ethische Argumentationen und religiös be-
gründete Überlegungsarten so aufeinander bezogen werden können, dass eine transparente Dialogsituation und
ein vernünftiger Streit möglich wird, zeigen Gangolf Schrimpf und Hermann Schrödter klar und prägnant in ei-
nem kleinen Text über "Christliche Verantwortung für den Menschen, christliches Menschenbild und Embryo-
nenforschung", in: Hessische Blätter für Volksbildung, 3/2001: 241-255.
11

sie auf gegensätzlichen Mustern der Wertschätzung gründen, wird oft nicht einmal wahrge-
nommen, noch seltener Anlass zur problematisierenden Diskussion: eine Fülle von „Konkre-
theiten“ verdeckt den Blick aufs Prinzipielle. Dabei ist es von großer Tragweite, ob Gemein-
schaftsbildung, ob Loyalität, Kameradschaft, Wir-Gefühl etc. im Sinne der einen oder anderen
normativen Textur gedacht, erstrebt und eingefordert werden; oder wenn im einen Fall die
Geltungsansprüche der moralischen wie der Gemeinschaftsnormen letztlich immer auch mit
Bezug auf Anerkennungsverhältnisse zwischen Individuen’, im anderen Fall jedoch relativ
zum Erhalt und zum Wohl der Gemeinschaft begründet, genauer: als Funktionen gemein-
schaftsspezifischen Identitätspolitik bestätigt werden. Zwar ist durchaus nachvollziehbar, dass
gerade Streitkräfte als Kooperative unter den Bedingungen des Konflikts (bis hin zum Töten
und Sterben!) seit jeher versucht haben, die Integrationsmechanismen, Gemeinschaftserfah-
rungen und Konsenserwartungen kleiner Existenz- und Vertrautheitsgemeinschaften zu extra-
polieren; doch dürfen die daraus entstandenen Kosten nicht verdrängt werden: eine mit über-
dehnten Konsens- und Konformitätserwartungen befrachtete „Kultur der Gemeinschaft“, die
einerseits funktional obsolete Reglementierungen und zeitfremde Riten soldatischen Lebens
pflegt, andererseits faktisch einem funktionalistisch verengten Berufsbild zuarbeitet, das im
Soldaten ein sozialtechnisch optimierbares Instrument der Politik sieht”. Im Hinblick auf z.T.
überkomplexe Problemlagen und sich beschleunigt verändernde Gesellschaften wird es vor-
aussichtlich immer wichtiger werden, einer differenzfreundlichen Kommunikations- und In-
teraktionskultur „emanzipierter“ Individuen in einer „reflexiven Institution“?? Bundeswehr
mehr Raum zu geben. Bis zu welcher Grenze? Im Dickicht des Alltags, zu Hause oder im
Einsatz, ist sie nicht leicht zu finden und schnell übertreten. Dabei geht es — ethisch betrachtet
— an ihr „ums Ganze“.

Zuerst erschienen in: Wilfried Gerhard [Hg.], Innere Führung — Dekonstruktion und Rekonstruktion, „WIFIS-Aktuell“: Band
28-29, Bremen 2002.

31 Axel Honneth gibt eine plausible Unterscheidung zwischen gesellschaftlichen und gemeinschaftlichen Aner-
kennungsbeziehungen: Für die „soziale Integration einer Gesellschaft ist [...] von Belang , daß jene Eigenschaf-
ten wechselseitig Anerkennung finden ‚die alle ihre Mitglieder miteinander teilen; für die soziale Integration ei-
ner Gemeinschaft ist dagegen von Belang, daß sich die Mitglieder in Eigenschaften oder Fähigkeiten wechsel-
seitig wertschätzen, die ihnen jeweils als bestimmte Subjekte oder Personen zukommen.“ (Posttraditionale Ge-
meinschaften, in: ders., Das Andere der Gerechtigkeit, Frankfurt/Main 2000: 328- 338; Zitat:331. Äußerst hilf-
reich erscheint mir seine doppelte normative Eingrenzung der Gemeinschaftsbildung: „Einerseits kann gefragt
werden, ob die Beziehungsmuster innerhalb der Gemeinschaft mit den moralische Normen übereinstimmen, die
für die Gesellschaft im ganzen gelten; oder es kann gefragt werden, ob jene Beziehungsmuster den Anforderun-
gen genügen, die sich aus der normativen Entwicklung des gemeinschaftsbildenden Mechanismus selber erge-
ben.“ (a.a.0.: 333) In Gesellschaften mit radikal offenen ethischen Werthorizonten zielt letzteres auf ein Ver-
ständnis von Solidarität, das „an die Voraussetzung von sozialen Verhältnissen der symmetrischen Wertschät-
zung zwischen individualisierten (und autonomen) Subjekten gebunden“ ist, die auch eine „affektive Anteilnah-
me an dem individuellen Besonderen der anderen Person wecken: Denn nur in dem Maße, in dem ich aktiv dafür
Sorge trage, daß sich ihre mir fremden Eigenschaften zu entfalten vermögen, sind die uns gemeinsamen Ziele zu
verwirklichen.“ (a.a.0.: 337)

32 Eine Fülle an instruktiven Hinweisen zu diesem Thema enthält der Beitrag von Karl Otto Hondrich: „Grenzen
der Gemeinschaft“, Grenzen der Gesellschaft — heute; in: Wolfgang ERbach u.a. (Hg.), Plessners „Grenzen der
Gemeinschaft“ , Frankfurt/Main 2002: 294-321.

33 Vgl. Jürgen Ritsert, Soziologie des Individuums, Darmstadt 2002, insbes. die Ausführungen zum Spannungs-
verhältnis zwischen „Subsumtions“ - und Emanzipationsmodell‘“ der Subjektivität sowie zur „reflexiven Instituti-
on“ im Hegel-Kapitel: 55-67
12

25/0694

14:55 BMVG FUE S I 3 > +49 228 12 18031485 NUM1S1 Dei

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

meine sehr verehrten Damen und Herren!

Für Ihre Einladung zu Ihrer heutigen letzten Ausschusssitzung vor der
Sommerpause danke ich Ihnen sehr. Für mich ist es ja bereits die
zweite Sitzung, die ich in meiner Funktion als Katholischer

Militärbischof miterleben darf.

Ich freue mich, Ihnen heute drei Themen näher bringen zu können und

danach auf eine angeregte Diskussion.
Mein Themen werden sein:

e der Lebenskundliche Unterricht und die lebenskundliche
Arbeitsgemeinschaft
e die Bedeutung der Militärseelsorge bei Auslandseinsätzen sowie

e die Familienseelsorge

e Lassen Sie ich mit dem Thema Lebenskundlicher Unterricht und

lebenskundliche Arbeitsgemeinschaft beginnen.
13

esru6rB4a

14:55 BMVG FUE S I 3 > +49 228 12 18931485 NUM1S1
2

Der „Lebenskundliche Unterricht“ für Mannschaften bzw. die
„Lebenskundlichen Arbeitsgemeinschaften“ für Offiziere und
Unteroffiziere gehören seit Bestehen der Bundeswehr zum Leben
unserer Streitkräfte ‚und damit in den Zusammenhang der
Gesamterziehung des Soldaten. Der Unterricht richtet sich an alle
Soldaten und steht, weil zur Gesamterziehung gehörig, unter der
Verantwortung des Generalinspekteurs und der Streitkräfte, d.h. der
Kommandeure und Disziplinarvorgesetzten.
Dabei muss es aus meiner Sicht einen spezifischen, begründeten
Zusammenhang zwischen Zielsetzung, Organisation und Methoden
des Lebenskundlichen Unterrichtes einerseits und der Beauftragung

der Militärseelsorger mit diesem Unterricht andererseits geben.
In drei Schritten möchte ich dazu einige Anmerkungen machen.
1. Warum überhaupt Lebenskundlicher Unterricht? _

Der Lebenskundliche Unterricht gehört zur Reformkonzeption

deutscher Streitkräfte nach dem II. Weltkrieg.

a2
14

Zur nächsten Seite