neuAz36-15-06_Hefter12_20090130-XX_TeilI

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Bundeswehr: Lebenskundlicher Unterricht durch die Militärseelsorge und Ausweitung der Militärseelsorge

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Bundesministerium der Verteidigung

OrgElement: BMVgRIA4 Telefon: Datum: 24.02.2009
Absender: BMVgRI!4 Telefax: 3400 036942 Uhrzeit: 10:24:08

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Thema: Termin 090226 - Generalinspekteurbrief ZDv 10/4 (zE) Lebenskundlicher Unterricht
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An: Peter Baader/BMVg/BUND/DE@BMVg £ ab,

--—.. Weitergeleitet von BMVg R | 4/BMVg/BUND/DE am 24.02.2009 10:14 —-

Bundesministerium der Verteidigung

OrgElement: BMVgFüs13 Telefon: 3400 5323 Datum: 20.02.2009
Absender: OFA Dr. Renate Lüdtke Telefax: 3400 031485 Uhrzeit: 15:39:42

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An: BMVg PrinfozB/BMVg/’BUND/DE@BMVg
BMVg Fü S I 4/BMVg/BUND/DE@BMVg
BMVg Fü S | 5/BMVg/BUND/DE@BMVg
BMVg Fü H | 1/BMVg/BUND/DE@BMVg
BMVg FüL | 1/BMVg/BUND/DE
BMVg Fü M | 1/BMVg/BUND/DE
BMvg Fü San II 3/BMVg/BUND/DE@BMVg
BMVgR | 4/BMVg/BUND/DE
BMVgR Il 2/BMVg/BUND/DE@BMVg

Kopie: BMVg Fü S I 3/BMVg/BUND/DE@BMVg
Peter Gerhard/BMVg/BUND/DE@BMVg
Joachim Goller/Leitung/Ministerium/BMVg/DE
Ansgar 1 Meyer/BMVg/BUND/DE
Raif 1 Illauer/BMVg/BUND/DE@BMVg
Dirk Schwede/BMVg/BUND/DE@BMVg
Erik Binder/BMVg/BUND/DE
Frank Rohde/BMVg/BUND/DE@BMVg
Bernhard Wehner/BMVg/BUND/DE
Wilhelm Pöttner/BMVg/’BUND/DE@BMVg
Horst Kempe/BMVg/BUND/DE@BMVg
Dr. Renate Lüdtke/Fü S/Ministerium/BMVg/DE@BMVg
Thema: WG: Generalinspekteurbrief ZDv 10/4 (zE) Lebenskundlicher Unterricht

Fü S13 bittet um Mitzeichnung des beigefügten Entwurfs Generalinspekteurbrief zur ZDv
10/4 (zE) "Lebenskundlicher Unterricht" bis 26. Februar 2009.

Im Auftrag

Dr. Lüdtke

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GlBrief ZDv 10_4.doc
20

ee

Generalinspekteur der Bundeswehr Berlin, . Februar 2009
General Wolfgang Schneiderhan

Generalinspekteurbrief /2009

Meine Damen und Herren Kommandeure und Dienststellenleiter, Soldatinnen und Soldaten

Der Bundesminister der Verteidigung hat im Januar dieses Jahres die neue Zentrale
Dienstvorschrift 10/4 (zE) Lebenskundlicher Unterricht für eine Erprobungsphase von drei
Jahren erlassen. Mit Beginn der Erprobung tritt die ZDv 66/2 „Lebenskundlicher Unterricht
(Merkschrift)“, Ausgabe November 1959, vorläufig außer Kraft.

In Umsetzung der Forderung, dass Soldatinnen und Soldaten zur Erfüllung immer komplexer
werdender Aufgaben und Herausforderungen einen ethischen Kompass benötigen, wurde die
ZDv 10/4 Lebenskundlicher Unterricht neu gefasst. Bestimmend für dieses Projekt war, dass
Soldaten und Soldatinnen auch in extremen Situationen in kürzester Zeit unterschiedlichen
Rollen gerecht werden müssen. Dies verlangt unter anderem eine ausgeprägte ethische
Kompetenz. Denn selbstverantwortlich zu leben, zu handeln und Verantwortung für andere
übernehmen zu können, ist eine unserer Kernkompetenzen. Moralische Richtschnur des
geforderten Verhaltens ist dabei ein soldatischer Wertekanon, der die Werte und Normen des
Grundgesetzes umsetzt.

Die Vorschrift wendet sich an alle Vorgesetzte, insbesondere an die Disziplinarvorgesetzten,
an die Militärseelsorger und Militärseelsorgerinnen sowie ggf. an andere berufsethisch
besonders qualifizierte Lehrkräfte, die im Rahmen des Lebenskundlichen Unterrichts
eingesetzt werden können.

Entscheidende Neuerung ist, dass der Lebenskundliche Unterricht als eine berufsethische
Qualifizierungsmaßnahme für alle Soldaten und Soldatinnen verbindlich durchzuführen ist. Er
ist deshalb bewusst nicht als seelsorgerliche oder religiöse Veranstaltung definiert worden.
Die Vertreter der Kirchen sind gehalten, die Religionsfreiheit der Soldatinnen und Soldaten zu
wahren, indem sie neutral Vorstellungen zu ethischen und moralischen Grundsatzfragen
gemeinsam erarbeiten und vermitteln. Eine Befreiung einzelner Soldaten und Soldatinnen von
diesem Unterricht ist künftig nicht mehr vorgesehen.

Ich bin zuversichtlich, dass sowohl in der Themengestaltung als auch bei der Durchführung
des Unterrichts und dem Auftreten der Militärgeistlichen das notwendige Neutralitäts- und
Toleranzgebot des Lebenskundlichen Unterrichts eingehalten wird.

Meine Damen und Herren Kommandeure und Dienststellenleiter, nutzen Sie gerade zu
Beginn der Erprobung des neuen Lebenskundlichen Unterrichts verstärkt Ihre Möglichkeiten
zur helfenden Dienstaufsicht.
21

Soldatinnen und Soldaten, zeigen Sie durch Ihre engagierte Teilnahme an dieser
berufsethischen Qualifizierung Ihre Unterstützung für unseren verantwortungsvollen Dienst.

Mit kameradschaftlichem Gruß
22

KH.
Bundesministerium der Verteidigung

OrgElement: BMVgRI4 Telefon: 3400 6827
Absender: RDir Peter Baader Telefax: 3400 036942

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An: BMVg Fü S I 3/BMVg/BUND/DE@BMVg
Kopie: Dr. Renate Lüdtke/BMVg/BUND/DE@BMVg
Dr. Willibald Hermsdörfer/BMVg/BUND/DE@BMVg
Blindkopie:

Thema: Termin 090226 - Generalinspekteurbrief ZDv 10/4 (zE) Lebenskundlicher Unterricht

RI 4 zeichnet den Entwurf eines Generalinspekteurbriefs zur ZDv 10/4 (zE) mit.

Im Auftrag
Baader

2dX 144 36-1S-0C /T7 roooA), 46%

‘

Bundesministerium der Verteidigung

OrgElement: BMVgFüs13 Telefon: 3400 5323
Absender: OFA Dr. Renate Lüdike Telefax: 3400 031485

 

 

 

An: BMvVg PrinfozB/BMVg/BUND/DE@BMVg
BMVg Fü S 1 4/BMVg/BUND/DE@BMVg
BMVg Fü S | 5/BMVg/BUND/DE@BMVg
BMVg Fü HI 1/BMVg/BUND/DE@BMVg
BMVg FüL | 1/BMVg/BUND/DE
BMVg FüM I 1/BMVg/BUND/DE
BMvg Fü San Il 3/BMVg/BUND/DE@BMVg
BMVg R | 4/BMVg/BUND/DE
BMVgR II 2/BMVg/BUND/DE@BMVg

Kopie: BMVg Fü S I 3/BMVg/BUND/DE@BMVg
Peter Gerhard/BMVg/BUND/DE@BMVg
Joachim Goller/Leitung/Ministerium/BMVg/DE
Ansgar 1 Meyer/BMVg/BUND/DE
Ralf 1 Illauer/BMVg/BUND/DE@BMVg
Dirk Schwede/BMVg/BUND/DE@BMVg
Erik Binder/BMVg/BUND/DE
Frank Rohde/BMVg/BUND/DE@BMVg
Bernhard Wehner/BMVg/BUND/DE
Wilhelm Pöttner/BMVg/’BUND/DE@BMVg
Horst Kempe/BMVg/BUND/DE@BMVg
Dr. Renate Lüdtke/Fü S/Ministerium/BMVg/DE@BMVg
Thema: WG: Generalinspekteurbrief ZDv 10/4 (zE) Lebenskundlicher Unterricht

Datum: 26.02.2009
Uhrzeit: 17:09:18

Datum: 20.02.2009
Uhrzeit: 15:39:42

 

Fü S 13 bittet um Mitzeichnung des beigefügten Entwurfs Generalinspekteurbrief zur ZDv

10/4 (zE) ""Lebenskundlicher Unterricht" bis 26. Februar 2009.
Im Auftrag
Dr. Lüdtke

Ihr Termin 090226 - Generalinspekteurbrief ZDv 10/4 (zE) Lebenskundlicher Unterricht

Dokument:

wurde BMVg Fü S I /BMVg/BUND/DE
empfangen

von:

am: 26.02.2009 17:19:58
23

Bundesministerium der Verteidigung

OrgElement: BMVgRI4 Telefon: Datum: 25.03.2009
Absender: BMVgRI4 Telefax: 3400 036942 Uhrzeit: 15:05:25

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An: BMVg Fü S 13/BMVg/’BUND/DE@BMVg
Kopie: Dr. Renate Lüdtke/BMVg/BUND/DE@BMVg
Dr. Willibald Hermsdörfer/BMVg/BUND/DE@BMVg
Blindkopie:
Thema: Geninsp-Brief

R I4 stimmt dem mit nachstehender e-mail unterbreiteten Textvorschlag zu.

Im Auftrag
Baader

-—— Weitergeleitet von BMVg R | 4/BMVg/BUND/DE am 25.03.2009 14:59 ——--

Bundesministerium der Verteidigung

OrgElement: _ BMVgFüs13 Telefon: 3400 5323 Datum: 18.03.2009
Absender: OFA Dr. Renate Lüdtke Telefax: 3400 031485 Uhrzeit: 15:30:52

 

An: BMVgR | 4/BMVg/BUND/DE
Kopie: BMVg Fü S I 3/BMVg/BUND/DE@BMVg
Peter Gerhard/BMVg/BUND/DE@BMVg
Ansgar 1 Meyer/BMVg/BUND/DE
Thema: WG: Geninsp-Brief

im Hinblick auf die von EKA / KMBA nicht mitgetragenen Geninsp-Brief Anlage) wird folgender neuer
Textvorschlag der Ämter für den zweiten Absatz des Geninsp-Brief zur zeitnahen Mz übermittelt.

"Entscheidende Neuregelung ist, dass der Lebenskundliche Unterricht für alle
Soldaten und Soldatinnen verbindlich und überkonfessionell erteilt wird. Er dient
ausschließlich der berufsethischen Qualifizierung und ist daher kein
Religionsunterricht. Die Militärseelsorgerinnen und -seelsorger - soweit sie als
Durchführende eingesetzt werden - erteilen den Unterricht nicht als Vertreter der
Kirche, sondern als besonders qualifizierte Lehrkräfte. Es besteht daher kein
Zweifel, dass bei der Themengestaltung und der Durchführung des Unterrichts das
Neutralitäts- und Toleranzgebot eingehalten wird. Eine Befreiung einzelner Soldaten
und Soldatinnen von diesem Lebenskundlichen Unterricht ist daher künftig nicht
mehr vorgesehen."

Im Auftrag
Dr. Lüdtke

Ihr Geninsp-Brief

Dokument:

wurde Dr. Renate Lüdtke/BMVg/BUND/DE
empfangen

von:

am: 25.03.2009 15:06:15
24

Generalinspekteur der Bundeswehr Berlin, {. März 2009
General Wolfgang Schneiderhan

Generalinspekteurbrief 2/2009

Meine Damen und Herren Kommandeure und Dienststellenleiter !

Der Bundesminister der Verteidigung hat im Januar die neue Zentrale Dienstvorschrift
10/4 (zE) Lebenskundlicher Unterricht für eine Erprobungsphase von drei Jahren erlassen.
Damit ist die ZDv 66/2 „Lebenskundlicher Unterricht (Merkschrift)”, Ausgabe November
1959. vorläufig außer Kraft gesetzt.

Entscheidende Neuerung ist, dass der Lebenskundliche Unterricht zur berufsethischen |
Qualifizierung für alle Soldaten und Soldatinnen verbindlich gemacht wurde. Er ist deshalb
bewusst nicht als seelsorgerliche oder religiöse Unterrichtung definiert worden. Die Vertreter

der Kirchen -— soweit sie als Durchführende eingesetzt werden - sind gehalten. die
Religionsfreiheit der Soldatinnen und Soldaten zu wahren, indem sie neutral Vorstellungen zu
ethischen und moralischen Grundsatzfragen gemeinsam erarbeiten und vermitteln. Alle
Lehrkräfte sind gehalten, das Neutralitäts- und Toleranzgebot einzuhalten. Eine Befreiung
einzelner Soldaten und Soldatinnen von diesem Lebenskundlichen Unterricht ist daher künftig

nicht mehr vorgesehen. |

Meine Damen und Herren Kommandeure und Dienststellenleiter, ich bitte Sie, gerade zu
Beginn der Erprobung des neuen Lebenskundlichen Unterrichts verstärkt Ihre

Aufmerksamkeit auf diesen neuen Ausbildungsansatz zu richten und durch unterstützende
Dienstaufsicht zur erfolgreichen Umsetzung der veränderten Ziele beizutragen.

Mit kameradschaftlichem Gruß

2, Hol
ur
25

Bundesministerium der Verteidigung

OrgElement: BMvgFüSs13 Telefon: 3400 5323 Datum: 18.03.2009
Absender: OFA Dr. Renate Lüdtke Telefax: 3400 031485 Uhrzeit: 15:30:52

 -—nnmannene: nu. |-—ummm:

An: BMVg RI 4/BMVg/BUND/DE
Kopie: BMVgFüSi 3/BMVg/BUND/DE@BMVg
Peter Gerhard/BMVg/BUND/DE@BMVg
Ansgar 1 Meyer/BMVg/BUND/DE

 

 

 

 

 

Blindkopie:
Thema: WG: Geninsp-Brief
“Anhang bearbeiten |

Im Hinblick auf die von EKA / KMBA nicht mitgetragenen Geninsp-Brief Anlage) wird folgender neuer
Textvorschlag der Ämter für den zweiten Absatz des Geninsp-Brief zur zeitnahen Mz übermittelt.

"Entscheidende Neuregelung ist, dass der Lebenskundliche Unterricht für alle
Soldaten und Soldatinnen verbindlich und überkonfessionell erteilt wird. Er dient
ausschließlich der berufsethischen Qualifizierung und ist daher kein
Religionsunterricht. Die Militärselsorgerinnen und -seelsorger - soweit sie als
Durchführende eingesetzt werden - erteilen den Unterricht nicht als Vertreter der
Kirche, sondern als besonders qualifizierte Lehrkräfte. Es besteht daher kein
Zweifel, dass bei der Themengestaltung und der Durchführung des Unterrichts das
Neutralitäts- und Toleranzgebot eingehalten wird. Eine Befreiung einzelner Soldaten
und Soldatinnen von diesem Lebenskundlichen Unterricht ist daher künftig nicht
mehr vorgesehen."

Im Auftrag
Dr. Lüdtke

iR. Geninspbrief 2 2009. pdf
26

De

K

Bundesministerium der Verteidigung

OrgElement: BMVgRI4 Telefon: Datum: 17.04.2009
Absender: BMVgRI4 Telefax: 3400 036942 Uhrzeit: 13:49:33

An: BMVg Fü SI 3/BMVg/BUND/DE@BMVg
Kopie: Dr. Renate Lüdtke/BMVg/BUND/DE@BMVg
Dr. Willibald Hermsdörfer/BMVg/BUND/DE@BMVg
Barbara Zind/’BMVg/BUND/DE@BMVg
Blindkopie:
Thema: ZDv 10/4 Änderungsvorschlag
Anhang bearbeiten |

 

R14 zeichnet den Entwurf Ihres Antwortschreibens mit.

In Vertretung
Baader

———- Weitergeleitet von BMVg R I 4/BMVg/BUND/DE am 17.04.2009 13:46 -—

Bundesministerium der Verteidigung

OrgElement: BMVgFüs13 Telefon: 3400 5323 Datum: 16.04.2009
Absender: OFA Dr. Renate Lüdtke Telefax: 3400 031485 Uhrzeit: 10:00:00

 

An: BMVgR | 4/BMVg/BUND/DE
EKA/Evangelisch/Militärseelsorge/BMVg/DE@BUNDESWEHR
KMBA/Katholisch/Militärseelsorge/BMVg/DE@BUNDESWEHR

Kopie: BMVg Fü S I 3/’BMVg/BUND/DE@BMVg
Dr. Dirck Ackermann/Evangelisch/Militärseelsorge/BMVg/DE@BUNDESWEHR
Lothar Bendel/Katholisch/Militärseelsorge/BMVg/DE@BUNDESWEHR
Dr. Renate Lüdtke/Fü S/Ministerium/BMVg/DE@BMVg
Thema: ZDv 10/4 Änderungsvorschlag

R14 wird um zeitnahe Mitzeichnung ‚die Ämter der Militärseelsorge werden um zeitnahe
Stellungnahme gebeten.

Im Auftrag

Dr. Lüdtke

Änderungsvorschlag OTL Hennig, Stab I. D_NL Korps.pdf AE RL. an OTL Hennig.doc

Ihr ZDv 10/4 Änderungsvorschlag
Dokument:

wurde Fred Käsbach/BMVg/BUND/DE
empfangen

von:

am: 17.04.2009 13:50:47

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Voreinstellung Mail-Programm! Mail und Anhänge sind nicht VS-NfD eingestuft!
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1.

Ausführungsbestimmungen zur Zentralen Dienstvorschrift
Lebenskundlicher Unterricht

ZDv 10/4 (zE)
im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
- Erstfassung —
Entwurf (Stand: 01.12.2009)
Kapitel 1

Grundsätze, Aufgaben und Ziele
des Lebenskundlichen Unterrichts

Zu I. Grundsätze

1.1. ZuNr. 101

Soldatinnen und Soldaten brauchen ein geschärftes ethisches Bewusstsein sowie
ausgeprägte moralische Urteilsfähigkeit, um ihr Handeln richtig einordnen und
bewerten zu können. Sie müssen selbstverantwortlich leben und für andere
Verantwortung übernehmen können.

Diesem Ziel sind die verschiedenen Gestaltungsfelder der Inneren Führung
verpflichtet.' Ergänzend hierzu leistet der Lebenskundliche Unterricht einen
wesentlichen und unverzichtbaren Beitrag.

Im Lebenskundlichen Unterricht sollen in freier und vertrauensvoller Aussprache
Herausforderungen soldatischen Handelns erörtert und auf der Grundlage eines
gemeinsamen Kanons verbindlicher Werte und Normen moralisch und ethisch
begründet werden.

Es gilt die moralische Urteilsfähigkeit und Handlungssicherheit der Soldatinnen und
Soldaten zu erhöhen. Moralische wie auch demokratische Kompetenzen, vor allem
aber die Fähigkeit, mit anderen Menschen Problemlagen und Konflikte zu erörtern und
gemeinsam zu lösen, sind zu fördern. Insbesondere die angestrebte Erhöhung von
Sicherheit und Geschwindigkeit bei Entscheidungen in kritischen Situationen ist für
den Einsatz von grundlegender Bedeutung. Anregungen zur Unterrichtsvorbereitung
und -durchführung sind der durch das Zentrum Innere Führung erstellten
Ausbildungshilfe zur ZDv 10/4 (zE) Lebenskundlicher Unterricht zu entnehmen.

1 ZDv 10/1 Nr. 508f.; vgl. ZDv10/4 (zE) Nr. 103.
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