neuAz36-15-06_Hefter12_20090130-XX_TeilI
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Bundeswehr: Lebenskundlicher Unterricht durch die Militärseelsorge und Ausweitung der Militärseelsorge“
Bundesministerium der Verteidigung OrgElement: BMVgRIA4 Telefon: Datum: 24.02.2009 Absender: BMVgRI!4 Telefax: 3400 036942 Uhrzeit: 10:24:08 Kopie: Blindkopie: Thema: Termin 090226 - Generalinspekteurbrief ZDv 10/4 (zE) Lebenskundlicher Unterricht Anhang bearbeiten An: Peter Baader/BMVg/BUND/DE@BMVg £ ab, --—.. Weitergeleitet von BMVg R | 4/BMVg/BUND/DE am 24.02.2009 10:14 —- Bundesministerium der Verteidigung OrgElement: BMVgFüs13 Telefon: 3400 5323 Datum: 20.02.2009 Absender: OFA Dr. Renate Lüdtke Telefax: 3400 031485 Uhrzeit: 15:39:42 nn nn nn m m nn nn nennen An: BMVg PrinfozB/BMVg/’BUND/DE@BMVg BMVg Fü S I 4/BMVg/BUND/DE@BMVg BMVg Fü S | 5/BMVg/BUND/DE@BMVg BMVg Fü H | 1/BMVg/BUND/DE@BMVg BMVg FüL | 1/BMVg/BUND/DE BMVg Fü M | 1/BMVg/BUND/DE BMvg Fü San II 3/BMVg/BUND/DE@BMVg BMVgR | 4/BMVg/BUND/DE BMVgR Il 2/BMVg/BUND/DE@BMVg Kopie: BMVg Fü S I 3/BMVg/BUND/DE@BMVg Peter Gerhard/BMVg/BUND/DE@BMVg Joachim Goller/Leitung/Ministerium/BMVg/DE Ansgar 1 Meyer/BMVg/BUND/DE Raif 1 Illauer/BMVg/BUND/DE@BMVg Dirk Schwede/BMVg/BUND/DE@BMVg Erik Binder/BMVg/BUND/DE Frank Rohde/BMVg/BUND/DE@BMVg Bernhard Wehner/BMVg/BUND/DE Wilhelm Pöttner/BMVg/’BUND/DE@BMVg Horst Kempe/BMVg/BUND/DE@BMVg Dr. Renate Lüdtke/Fü S/Ministerium/BMVg/DE@BMVg Thema: WG: Generalinspekteurbrief ZDv 10/4 (zE) Lebenskundlicher Unterricht Fü S13 bittet um Mitzeichnung des beigefügten Entwurfs Generalinspekteurbrief zur ZDv 10/4 (zE) "Lebenskundlicher Unterricht" bis 26. Februar 2009. Im Auftrag Dr. Lüdtke m GlBrief ZDv 10_4.doc
ee Generalinspekteur der Bundeswehr Berlin, . Februar 2009 General Wolfgang Schneiderhan Generalinspekteurbrief /2009 Meine Damen und Herren Kommandeure und Dienststellenleiter, Soldatinnen und Soldaten Der Bundesminister der Verteidigung hat im Januar dieses Jahres die neue Zentrale Dienstvorschrift 10/4 (zE) Lebenskundlicher Unterricht für eine Erprobungsphase von drei Jahren erlassen. Mit Beginn der Erprobung tritt die ZDv 66/2 „Lebenskundlicher Unterricht (Merkschrift)“, Ausgabe November 1959, vorläufig außer Kraft. In Umsetzung der Forderung, dass Soldatinnen und Soldaten zur Erfüllung immer komplexer werdender Aufgaben und Herausforderungen einen ethischen Kompass benötigen, wurde die ZDv 10/4 Lebenskundlicher Unterricht neu gefasst. Bestimmend für dieses Projekt war, dass Soldaten und Soldatinnen auch in extremen Situationen in kürzester Zeit unterschiedlichen Rollen gerecht werden müssen. Dies verlangt unter anderem eine ausgeprägte ethische Kompetenz. Denn selbstverantwortlich zu leben, zu handeln und Verantwortung für andere übernehmen zu können, ist eine unserer Kernkompetenzen. Moralische Richtschnur des geforderten Verhaltens ist dabei ein soldatischer Wertekanon, der die Werte und Normen des Grundgesetzes umsetzt. Die Vorschrift wendet sich an alle Vorgesetzte, insbesondere an die Disziplinarvorgesetzten, an die Militärseelsorger und Militärseelsorgerinnen sowie ggf. an andere berufsethisch besonders qualifizierte Lehrkräfte, die im Rahmen des Lebenskundlichen Unterrichts eingesetzt werden können. Entscheidende Neuerung ist, dass der Lebenskundliche Unterricht als eine berufsethische Qualifizierungsmaßnahme für alle Soldaten und Soldatinnen verbindlich durchzuführen ist. Er ist deshalb bewusst nicht als seelsorgerliche oder religiöse Veranstaltung definiert worden. Die Vertreter der Kirchen sind gehalten, die Religionsfreiheit der Soldatinnen und Soldaten zu wahren, indem sie neutral Vorstellungen zu ethischen und moralischen Grundsatzfragen gemeinsam erarbeiten und vermitteln. Eine Befreiung einzelner Soldaten und Soldatinnen von diesem Unterricht ist künftig nicht mehr vorgesehen. Ich bin zuversichtlich, dass sowohl in der Themengestaltung als auch bei der Durchführung des Unterrichts und dem Auftreten der Militärgeistlichen das notwendige Neutralitäts- und Toleranzgebot des Lebenskundlichen Unterrichts eingehalten wird. Meine Damen und Herren Kommandeure und Dienststellenleiter, nutzen Sie gerade zu Beginn der Erprobung des neuen Lebenskundlichen Unterrichts verstärkt Ihre Möglichkeiten zur helfenden Dienstaufsicht.
Soldatinnen und Soldaten, zeigen Sie durch Ihre engagierte Teilnahme an dieser berufsethischen Qualifizierung Ihre Unterstützung für unseren verantwortungsvollen Dienst. Mit kameradschaftlichem Gruß
KH. Bundesministerium der Verteidigung OrgElement: BMVgRI4 Telefon: 3400 6827 Absender: RDir Peter Baader Telefax: 3400 036942 en m m m a En a ann an a a a a a m nn m nn nn nn mn mn mm An: BMVg Fü S I 3/BMVg/BUND/DE@BMVg Kopie: Dr. Renate Lüdtke/BMVg/BUND/DE@BMVg Dr. Willibald Hermsdörfer/BMVg/BUND/DE@BMVg Blindkopie: Thema: Termin 090226 - Generalinspekteurbrief ZDv 10/4 (zE) Lebenskundlicher Unterricht RI 4 zeichnet den Entwurf eines Generalinspekteurbriefs zur ZDv 10/4 (zE) mit. Im Auftrag Baader 2dX 144 36-1S-0C /T7 roooA), 46% ‘ Bundesministerium der Verteidigung OrgElement: BMVgFüs13 Telefon: 3400 5323 Absender: OFA Dr. Renate Lüdike Telefax: 3400 031485 An: BMvVg PrinfozB/BMVg/BUND/DE@BMVg BMVg Fü S 1 4/BMVg/BUND/DE@BMVg BMVg Fü S | 5/BMVg/BUND/DE@BMVg BMVg Fü HI 1/BMVg/BUND/DE@BMVg BMVg FüL | 1/BMVg/BUND/DE BMVg FüM I 1/BMVg/BUND/DE BMvg Fü San Il 3/BMVg/BUND/DE@BMVg BMVg R | 4/BMVg/BUND/DE BMVgR II 2/BMVg/BUND/DE@BMVg Kopie: BMVg Fü S I 3/BMVg/BUND/DE@BMVg Peter Gerhard/BMVg/BUND/DE@BMVg Joachim Goller/Leitung/Ministerium/BMVg/DE Ansgar 1 Meyer/BMVg/BUND/DE Ralf 1 Illauer/BMVg/BUND/DE@BMVg Dirk Schwede/BMVg/BUND/DE@BMVg Erik Binder/BMVg/BUND/DE Frank Rohde/BMVg/BUND/DE@BMVg Bernhard Wehner/BMVg/BUND/DE Wilhelm Pöttner/BMVg/’BUND/DE@BMVg Horst Kempe/BMVg/BUND/DE@BMVg Dr. Renate Lüdtke/Fü S/Ministerium/BMVg/DE@BMVg Thema: WG: Generalinspekteurbrief ZDv 10/4 (zE) Lebenskundlicher Unterricht Datum: 26.02.2009 Uhrzeit: 17:09:18 Datum: 20.02.2009 Uhrzeit: 15:39:42 Fü S 13 bittet um Mitzeichnung des beigefügten Entwurfs Generalinspekteurbrief zur ZDv 10/4 (zE) ""Lebenskundlicher Unterricht" bis 26. Februar 2009. Im Auftrag Dr. Lüdtke Ihr Termin 090226 - Generalinspekteurbrief ZDv 10/4 (zE) Lebenskundlicher Unterricht Dokument: wurde BMVg Fü S I /BMVg/BUND/DE empfangen von: am: 26.02.2009 17:19:58
Bundesministerium der Verteidigung OrgElement: BMVgRI4 Telefon: Datum: 25.03.2009 Absender: BMVgRI4 Telefax: 3400 036942 Uhrzeit: 15:05:25 nn nn ha an a nn a an nen a I I Oase aD ED aD aa I a u nn PD EEE aa man an un mn m manner une. An: BMVg Fü S 13/BMVg/’BUND/DE@BMVg Kopie: Dr. Renate Lüdtke/BMVg/BUND/DE@BMVg Dr. Willibald Hermsdörfer/BMVg/BUND/DE@BMVg Blindkopie: Thema: Geninsp-Brief R I4 stimmt dem mit nachstehender e-mail unterbreiteten Textvorschlag zu. Im Auftrag Baader -—— Weitergeleitet von BMVg R | 4/BMVg/BUND/DE am 25.03.2009 14:59 ——-- Bundesministerium der Verteidigung OrgElement: _ BMVgFüs13 Telefon: 3400 5323 Datum: 18.03.2009 Absender: OFA Dr. Renate Lüdtke Telefax: 3400 031485 Uhrzeit: 15:30:52 An: BMVgR | 4/BMVg/BUND/DE Kopie: BMVg Fü S I 3/BMVg/BUND/DE@BMVg Peter Gerhard/BMVg/BUND/DE@BMVg Ansgar 1 Meyer/BMVg/BUND/DE Thema: WG: Geninsp-Brief im Hinblick auf die von EKA / KMBA nicht mitgetragenen Geninsp-Brief Anlage) wird folgender neuer Textvorschlag der Ämter für den zweiten Absatz des Geninsp-Brief zur zeitnahen Mz übermittelt. "Entscheidende Neuregelung ist, dass der Lebenskundliche Unterricht für alle Soldaten und Soldatinnen verbindlich und überkonfessionell erteilt wird. Er dient ausschließlich der berufsethischen Qualifizierung und ist daher kein Religionsunterricht. Die Militärseelsorgerinnen und -seelsorger - soweit sie als Durchführende eingesetzt werden - erteilen den Unterricht nicht als Vertreter der Kirche, sondern als besonders qualifizierte Lehrkräfte. Es besteht daher kein Zweifel, dass bei der Themengestaltung und der Durchführung des Unterrichts das Neutralitäts- und Toleranzgebot eingehalten wird. Eine Befreiung einzelner Soldaten und Soldatinnen von diesem Lebenskundlichen Unterricht ist daher künftig nicht mehr vorgesehen." Im Auftrag Dr. Lüdtke Ihr Geninsp-Brief Dokument: wurde Dr. Renate Lüdtke/BMVg/BUND/DE empfangen von: am: 25.03.2009 15:06:15
Generalinspekteur der Bundeswehr Berlin, {. März 2009
General Wolfgang Schneiderhan
Generalinspekteurbrief 2/2009
Meine Damen und Herren Kommandeure und Dienststellenleiter !
Der Bundesminister der Verteidigung hat im Januar die neue Zentrale Dienstvorschrift
10/4 (zE) Lebenskundlicher Unterricht für eine Erprobungsphase von drei Jahren erlassen.
Damit ist die ZDv 66/2 „Lebenskundlicher Unterricht (Merkschrift)”, Ausgabe November
1959. vorläufig außer Kraft gesetzt.
Entscheidende Neuerung ist, dass der Lebenskundliche Unterricht zur berufsethischen |
Qualifizierung für alle Soldaten und Soldatinnen verbindlich gemacht wurde. Er ist deshalb
bewusst nicht als seelsorgerliche oder religiöse Unterrichtung definiert worden. Die Vertreter
der Kirchen -— soweit sie als Durchführende eingesetzt werden - sind gehalten. die
Religionsfreiheit der Soldatinnen und Soldaten zu wahren, indem sie neutral Vorstellungen zu
ethischen und moralischen Grundsatzfragen gemeinsam erarbeiten und vermitteln. Alle
Lehrkräfte sind gehalten, das Neutralitäts- und Toleranzgebot einzuhalten. Eine Befreiung
einzelner Soldaten und Soldatinnen von diesem Lebenskundlichen Unterricht ist daher künftig
nicht mehr vorgesehen. |
Meine Damen und Herren Kommandeure und Dienststellenleiter, ich bitte Sie, gerade zu
Beginn der Erprobung des neuen Lebenskundlichen Unterrichts verstärkt Ihre
Aufmerksamkeit auf diesen neuen Ausbildungsansatz zu richten und durch unterstützende
Dienstaufsicht zur erfolgreichen Umsetzung der veränderten Ziele beizutragen.
Mit kameradschaftlichem Gruß
2, Hol
ur
Bundesministerium der Verteidigung OrgElement: BMvgFüSs13 Telefon: 3400 5323 Datum: 18.03.2009 Absender: OFA Dr. Renate Lüdtke Telefax: 3400 031485 Uhrzeit: 15:30:52 -—nnmannene: nu. |-—ummm: An: BMVg RI 4/BMVg/BUND/DE Kopie: BMVgFüSi 3/BMVg/BUND/DE@BMVg Peter Gerhard/BMVg/BUND/DE@BMVg Ansgar 1 Meyer/BMVg/BUND/DE Blindkopie: Thema: WG: Geninsp-Brief “Anhang bearbeiten | Im Hinblick auf die von EKA / KMBA nicht mitgetragenen Geninsp-Brief Anlage) wird folgender neuer Textvorschlag der Ämter für den zweiten Absatz des Geninsp-Brief zur zeitnahen Mz übermittelt. "Entscheidende Neuregelung ist, dass der Lebenskundliche Unterricht für alle Soldaten und Soldatinnen verbindlich und überkonfessionell erteilt wird. Er dient ausschließlich der berufsethischen Qualifizierung und ist daher kein Religionsunterricht. Die Militärselsorgerinnen und -seelsorger - soweit sie als Durchführende eingesetzt werden - erteilen den Unterricht nicht als Vertreter der Kirche, sondern als besonders qualifizierte Lehrkräfte. Es besteht daher kein Zweifel, dass bei der Themengestaltung und der Durchführung des Unterrichts das Neutralitäts- und Toleranzgebot eingehalten wird. Eine Befreiung einzelner Soldaten und Soldatinnen von diesem Lebenskundlichen Unterricht ist daher künftig nicht mehr vorgesehen." Im Auftrag Dr. Lüdtke iR. Geninspbrief 2 2009. pdf
De K Bundesministerium der Verteidigung OrgElement: BMVgRI4 Telefon: Datum: 17.04.2009 Absender: BMVgRI4 Telefax: 3400 036942 Uhrzeit: 13:49:33 An: BMVg Fü SI 3/BMVg/BUND/DE@BMVg Kopie: Dr. Renate Lüdtke/BMVg/BUND/DE@BMVg Dr. Willibald Hermsdörfer/BMVg/BUND/DE@BMVg Barbara Zind/’BMVg/BUND/DE@BMVg Blindkopie: Thema: ZDv 10/4 Änderungsvorschlag Anhang bearbeiten | R14 zeichnet den Entwurf Ihres Antwortschreibens mit. In Vertretung Baader ———- Weitergeleitet von BMVg R I 4/BMVg/BUND/DE am 17.04.2009 13:46 -— Bundesministerium der Verteidigung OrgElement: BMVgFüs13 Telefon: 3400 5323 Datum: 16.04.2009 Absender: OFA Dr. Renate Lüdtke Telefax: 3400 031485 Uhrzeit: 10:00:00 An: BMVgR | 4/BMVg/BUND/DE EKA/Evangelisch/Militärseelsorge/BMVg/DE@BUNDESWEHR KMBA/Katholisch/Militärseelsorge/BMVg/DE@BUNDESWEHR Kopie: BMVg Fü S I 3/’BMVg/BUND/DE@BMVg Dr. Dirck Ackermann/Evangelisch/Militärseelsorge/BMVg/DE@BUNDESWEHR Lothar Bendel/Katholisch/Militärseelsorge/BMVg/DE@BUNDESWEHR Dr. Renate Lüdtke/Fü S/Ministerium/BMVg/DE@BMVg Thema: ZDv 10/4 Änderungsvorschlag R14 wird um zeitnahe Mitzeichnung ‚die Ämter der Militärseelsorge werden um zeitnahe Stellungnahme gebeten. Im Auftrag Dr. Lüdtke Änderungsvorschlag OTL Hennig, Stab I. D_NL Korps.pdf AE RL. an OTL Hennig.doc Ihr ZDv 10/4 Änderungsvorschlag Dokument: wurde Fred Käsbach/BMVg/BUND/DE empfangen von: am: 17.04.2009 13:50:47 Ada - AL 3615-06 [T wood Em
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1. Ausführungsbestimmungen zur Zentralen Dienstvorschrift Lebenskundlicher Unterricht ZDv 10/4 (zE) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung - Erstfassung — Entwurf (Stand: 01.12.2009) Kapitel 1 Grundsätze, Aufgaben und Ziele des Lebenskundlichen Unterrichts Zu I. Grundsätze 1.1. ZuNr. 101 Soldatinnen und Soldaten brauchen ein geschärftes ethisches Bewusstsein sowie ausgeprägte moralische Urteilsfähigkeit, um ihr Handeln richtig einordnen und bewerten zu können. Sie müssen selbstverantwortlich leben und für andere Verantwortung übernehmen können. Diesem Ziel sind die verschiedenen Gestaltungsfelder der Inneren Führung verpflichtet.' Ergänzend hierzu leistet der Lebenskundliche Unterricht einen wesentlichen und unverzichtbaren Beitrag. Im Lebenskundlichen Unterricht sollen in freier und vertrauensvoller Aussprache Herausforderungen soldatischen Handelns erörtert und auf der Grundlage eines gemeinsamen Kanons verbindlicher Werte und Normen moralisch und ethisch begründet werden. Es gilt die moralische Urteilsfähigkeit und Handlungssicherheit der Soldatinnen und Soldaten zu erhöhen. Moralische wie auch demokratische Kompetenzen, vor allem aber die Fähigkeit, mit anderen Menschen Problemlagen und Konflikte zu erörtern und gemeinsam zu lösen, sind zu fördern. Insbesondere die angestrebte Erhöhung von Sicherheit und Geschwindigkeit bei Entscheidungen in kritischen Situationen ist für den Einsatz von grundlegender Bedeutung. Anregungen zur Unterrichtsvorbereitung und -durchführung sind der durch das Zentrum Innere Führung erstellten Ausbildungshilfe zur ZDv 10/4 (zE) Lebenskundlicher Unterricht zu entnehmen. 1 ZDv 10/1 Nr. 508f.; vgl. ZDv10/4 (zE) Nr. 103.