neuAz36-15-06_Hefter11_20080530-20090130_TeilII
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Bundeswehr: Lebenskundlicher Unterricht durch die Militärseelsorge und Ausweitung der Militärseelsorge“
ZDv 10/4 (zE) Lebenskundlicher Unterricht „Sselbstverantwortlich leben - Verantwortung für andere übernehmen können“ ... 2008 DSK FF130120085
Bundesminister der Verteidigung Bonn, ..... 2008 Ich erlasse für eine Erprobungsphase von drei Jahren die Zentrale Dienstvorschrift Lebenskundlicher Unterricht ZDv 10/4 (zE) Dr. Jung Die ZDv 66/2 „Lebenskundlicher Unterricht (Merkschrift)“, Ausgabe November 1959, tritt mit Beginn der Erprobung der ZDv 10/4 (zE) vorläufig außer Kraft. Sie ist erst nach Abschluss der Erprobung und mit Inkrafttreten der endgültigen ZDv 10/4 zu vernichten. Federführung: Führungsstab der Streitkräfte (Fü S I 3)
ZDv 10/4 (zE) 1-6 Vorbemerkung 1. Diese Dienstvorschrift enthält die grundsätzlichen Bestimmungen über den Lebenskund- lichen Unterricht in der Bundeswehr. 2. Sie wird zunächst für 3 Jahre zur Erprobung in Kraft gesetzt und gilt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung für alle Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr im In- und Ausland. Nach Abschluss der Erprobung ersetzt die endgültige ZDv 10/4 die ZDv 66/2 (Merkschrift) vom 5. November 1959. 3. Die Vorschrift wendet sich an alle Vorgesetzten, insbesondere die Disziplinarvorgesetzten, an die Militärseelsorger und Militärseelsorgerinnen sowie ggf. an andere berufsethisch besonders qualifizierte Lehrkräfte. 4. Die Militärseelsorger und Militärseelsorgerinnen werden durch die Kirchenämter ver- pflichtet, den Lebenskundlichen Unterricht zu erteilen. 5. Der Hauptpersonalrat und der Gesamtvertrauenspersonenausschuss beim BMVg wurden beteiligt. 6. Änderungsvorschläge zu dieser Dienstvorschrift sind mit dem im Anhang beigefügten Vordruck einzureichen bei: Streitkräfteamt Ill 5 Kommerner Straße 188 53879 Euskirchen
ZDv 10/4 (zE) Inh 1 Inhaltsverzeichnis Kapitel 1 Grundsätze, Aufgaben und Ziele des Lebenskundlichen Unterrichts im Zusammenhang mit der Inneren Führung ...... 101-109 l. Grundsätze ..........uesssssssessenenneennnnnnennsennnnnnsensnenensnsonenensnsnnnnenee 101-105 ll. Aufgaben und Ziele ..............................220ssmsnsnsnnnnenenennserennnnnnn 106-109 Kapitel 2 Organisation und Durchführung des Lebenskundlichen Unterrichts ................222044042220002 esse eenennenn 201-209 l. Organisation ..............s00422222220040n0snnnnnnnnnnnenenennnnnnnnnnnnnnnnannnnnnnennnn 201-204 ll. Durchführung ...........................24sosnnoooeneeesnennnnnnnonnennennnnnnnnnn onen 205-209 Kapitel 3 Aufgaben der Vorgesetzten ........................44400 seen 301-304 Anhang Anlage 1 Gestaltungsfelder der Inneren Führung und Lebenskundlicher Unterricht .........................0-422204004nnannnnnnenenenn 111-2 Anlage 2 Soldatischer Wertekanon .....ereeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeseenesneneensnssenennnnnnnenn 2/1-2 Anlage 3 Curriculum der Inhalte zum Erreichen ethischer Kompetenz ...... 3 Stichwortverzeichnis Änderungsvorschlag Änderungsnachweis
ZDv 10/4 (zE) Kapitel 1 Grundsätze, Aufgaben und Ziele des Lebenskundlichen Unterrichts im Zusammenhang mit der Inneren Führung l. Grundsätze 101. Angesichts des raschen und tief greifenden Wandels und in einer Gesellschaft, die in wichtigen Lebensfragen eine große Meinungsvielfalt aufweist, brauchen Soldatinnen und Soldaten ein geschärftes ethisches, rechtliches und politisches Bewusstsein sowie eine ausgeprägte moralische Urteilsfähigkeit, um die Folgen ihres Handelns richtig einordnen und bewerten zu können. Gerade für die Aufgaben der Konfliktverhütung und Krisenbewältigung — einschließlich des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus — müssen sich alle Soldatinnen und Soldaten mehr denn je der ethisch-moralischen Grundlagen eines verantwort- baren Handelns als Soldatin oder Soldat bewusst sein. Sie müssen selbstverantwortlich leben und Verantwortung für andere übernehmen können. Dies gilt in besonderem Maße für Vorgesetzte, deren Beispiel Richtschnur für das Handeln der unterstellten Soldatinnen und Soldaten sein soll. 102. Diese Grundlagen beruhen auf den Werten unseres Staates, wie sie Eingang in das Grundgesetz und die freiheitliche demokratische Grundordnung gefunden haben. Diese sind: -— Menschenwürde, - Freiheit, - Frieden, - Gerechtigkeit, — Gleichheit, - Solidarität und - Demokratie. Achtung und Schutz der Menschenwürde sind überragende Normen unserer Verfassung und binden staatliches Handeln. In dieser Verpflichtung findet der Dienst in der Bundeswehr seine ethische Rechtfertigung.
103, Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Soldatinnen und Soldaten in allen Gestaltungsfeldern der Inneren Führung (Anlage 1) diese leitenden Werte verinnerlichen und daraus ethische Kompetenz entwickeln. Unter ethischer Kompetenz ist die Befähigung der Soldatinnen und Soldaten zu verstehen, sich selbstbestimmt an den Werten und Normen des Grundgesetzes und den daraus resultierenden Werten und Normen des soldatischen Handelns zu orientieren und sie zur Richtschnur des gesamten Verhaltens als „Staatsbürger in Uniform“ zu machen. Hierfür ist ein soldatischer Wertekanon Richtschnur (Anlage 2). Der Lebens- kundliche Unterricht leistet bei der Entwicklung berufsethischer Kompetenz eine unver- zichtbare Ergänzung. In diesem Verständnis wirkt er auf die Persönlichkeitsbildung in den Bereichen „Individuum und Gesellschaft", „Persönliche Lebensführung und soldatischer Dienst" sowie „Moralische und psychische Herausforderungen des soldatischen Dienstes“ (Anlage 3). 104. Der Lebenskundliche Unterricht ist ein Ort freier und vertrauensvoller Aussprache und lebt von der engagierten Mitarbeit der Soldatinnen und Soldaten. Er ist kein Religionsunterricht und auch keine Form der Religionsausübung im Sinne von $ 36 des Soldatengesetzes, sondern eine berufsethische Qualifizierungsmaßnahme und damit verpflichtend. Er wird in der Regel von Militärseelsorgerinnen und Militärseelsorgern und im Bedarfsfall auch von anderen berufs- ethisch besonders qualifizierten! Lehrkräften erteilt. 105. Der Lebenskundliche Unterricht ist eine wichtige Ergänzung zu der von der Inneren Führung bestimmten Gesamtheit von Führung, Erziehung und Ausbildung in den Streitkräften. Er wird bei alien Truppenteilen und militärischen Dienststellen der Bundeswehr durchgeführt. Er wendet sich an alle Soldatinnen und Soldaten, unabhängig davon, ob sie einer bestimmten Glaubensgemeinschaft angehören oder nicht. Der Lebenskundliche Unterricht ist in die Lehrordnungen und Ausbildungspläne aufzunehmen und findet während der Dienstzeit statt. Il. Aufgaben und Ziele 106. Der Lebenskundliche Unterricht ist ein Beitrag zur weiteren Entwicklung der Persön- lichkeit der Soldatinnen und Soldaten. Er fördert damit die ethische Bildung und Werteorien- tierung, die wichtige Ziele der Inneren Führung sind (vgl. ZDv 10/1 „Innere Führung“, Nr. 105 ff., 507 f.). Er dient der Sinnvermittlung und befähigt die Soldatinnen und Soldaten, die ethische Dimension ihres Handelns zu erkennen, zu bedenken und zu bewerten. ' Als berufsethisch besonders qualifiziert gelten Lehrkräfte, die über eine entsprechende akademische Ausbildung verfügen (beispielsweise Religionswissenschaften, Philosophie, Psychologie, Rechtsphilo- sophie etc.) und die die Gewähr für die Qualität des Unterrichts bieten. Über Bedarf und Auswahl entscheidet das BMVg.
ZDv 10/4 (zE) 107. Der Lebenskundliche Unterricht trägt dazu bei, dass sich die Soldatinnen und Soldaten angesichts der Erfahrung kultureller und religiöser Vielfalt in der Bundeswehr der gemeinsamen Werte der freiheitlichen demokratischen Gesellschaft vergewissern. Dadurch werden sie befähigt, sich mit der eigenen und anderen Überzeugungen, Weltanschauungen und Kulturen argumentativ auseinander zu setzen, in den Dialog zu treten und interkulturelle Kompetenz zu entwickeln. 108. Der Lebenskundliche Unterricht verdeutlicht den Soldatinnen und Soldaten die Ver- antwortung für ihre eigene Lebensführung, lässt sie die Notwendigkeit von Selbstdisziplin und Toleranz erkennen und stärkt ihr Pflichtbewusstsein. Er gibt ihnen Richtungsimpulse, die dem Dasein Sinn und Zweck verleihen. Zugleich rückt er die Gemeinschaftsbezogenheit in den Vordergrund mit der Folge, die bestehende Werteordnung sowie die staatliche Gemeinschaft und Gesellschaft als lebenswert und damit auch schützenswert und verteidigenswürdig zu begreifen. 109. Der Lebenskundliche Unterricht schärft das Gewissen, bildet moralisches Urteils- vermögen aus und unterstützt das verantwortungsbewusste Handeln der Soldatinnen und Soldaten. Er entwickelt in besonderer Weise Kompetenzen für eine verantwortliche Lebens- führung von Soldatinnen und Soldaten.
ZDv 10/4 (zE) Kapitel 2 Organisation und Durchführung des Lebenskundlichen Unterrichts I. Organisation 201. Der Lebenskundliche Unterricht begleitet alle Soldatinnen und Soldaten in Phasen, in denen ihre Situation vermehrt zu grundsätzlichen Lebensfragen führt oder in denen sie andere Soldatinnen und Soldaten als Vorgesetzte zu führen haben. Demzufolge ist die verlässliche Erteilung des Lebenskundlichen Unterrichts und die verpflichtende Teilnahme daran von besonderer Bedeutung. 202. Der Lebenskundliche Unterricht wird in der Regel getrennt für Mannschaften, Unter- offiziere und Offiziere durchgeführt. Bei Bedarf können Angehörige unterschiedlicher Dienst- gradgruppen gemeinsam unterrichtet werden. 203. Bei der Bildung von Unterrichtsgruppen ist dafür zu sorgen, dass ein ausgewogenes Gespräch und eine gemeinsame Erörterung möglich sind. Das bestimmt sowohl die Größe als auch die Zusammensetzung der Gruppe unter Berücksichtigung der verschiedenen Dienstgrad- gruppen. 204. Der Lebenskundliche Unterricht wird grundsätzlich in Form von ein- oder mehrtägigen Seminaren erteilt, die auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften stattfinden können. Er kann in Unterrichtsstunden innerhalb des Dienstbetriebs erteilt werden, sofern die Seminarform aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist. 205. Der Lebenskundliche Unterricht wird in der Zuständigkeit und Verantwortung des Bundesministeriums der Verteidigung erteilt. Der Umfang des Lebenskundlichen Unterrichts im jeweiligen Ausbildungsabschnitt wird vom Bundesministerium der Verteidigung im Zusammen- wirken mit dem Evangelischen Kirchenamt für die Bundeswehr (EKA) und dem Katholischen Militärbischofsamt (KMBA) erlassen. Dabei soll ein rechnerischer Stundenansatz von einer Doppelstunde pro Monat die Richtschnur sein.
206. Ziele gemäß Kapitel 1 sowie Themenfelder gemäß Anlage 3 werden durch das Bundesminsterium der Verteidigung regelmäßig im Zusammenwirken mit dem EKA und KMBA angepasst. Themenwünsche der Truppe sowie Anregungen von Militärseelsorgerinnen und Militärseelsorgern sowie anderer Lehrkräfte, insbesondere solche aus aktuellem Anlass, sind in angemessener Weise zu berücksichtigen. 207. In der Vorbereitung und Durchführung des Lebenskundlichen Unterrichts arbeiten die Verantwortlichen für die militärische Ausbildung mit den Lehrkräften eng zusammen. Die Disziplinarvorgesetzten stellen sicher, dass der Lebenskundliche Unterricht in die Dienstpläne aufgenommen und entsprechend durchgeführt wird. 208. Im Rahmen des Lehr- und Themenplanes obliegt den Lehrkräften die methodisch- didaktische Vorbereitung und die inhaltliche Gestaltung der einzelnen Unterrichte. Die Methodik und Didaktik des Lebenskundlichen Unterrichts orientieren sich an den Grundsätzen der Erwachsenenbildung. 209. Wenn Disziplinarvorgesetzte am Lebenskundlichen Unterricht teilnehmen, soll dies vor allem ihr persönliches Interesse erkennen lassen und darüber hinaus die Bedeutung des Lebenskundlichen Unterrichts für den militärischen Dienst und die berufsethische Qualifizierung betonen.
ZDv 10/4 (zE) Kapitel 3 Aufgaben der Vorgesetzten 301. Der Lebenskundliche Unterricht wird um so mehr Wirkung entfalten und Bedeutung erlangen, je deutlicher die Vorgesetzten sich zu dessen Wert für die soldatische Erziehung bekennen, sich selber ethisch positionieren und dies im täglichen Dienst erfahrbar machen. 302. Die Disziplinarvorgesetzten sorgen im Rahmen ihrer Dienstobliegenheiten dafür, dass alle Rahmenbedingungen (insbesondere Transportorganisation, Unterrichtsraum und Vortrags- technik) gegeben sind, um den Lebenskundlichen Unterricht sinnvoll und unter günstigen Bedingungen durchführen zu können. Der Dienstplan wird so gestaltet, dass die Teilnahme aller Soldatinnen und Soldaten ermöglicht wird. Dienstplanänderungen zulasten des Lebens- kundlichen Unterrichts kommen nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht und sind rechtzeitig abzusprechen. 303. Voraussetzung für die erfolgreiche Vorbereitung und Durchführung des Lebens- kundlichen Unterrichts ist die Zusammenarbeit und der ständige Erfahrungsaustausch zwischen dem militärischen Führungspersonal und den Lehrkräften. 304. Die nächsten Disziplinarvorgesetzten verdeutlichen zu Beginn der allgemeinen Grund- ausbildung, bei Beginn von Lehrgängen, die der Ausbildung zu Vorgesetzten dienen, und nach größerem personellen Wechsel innerhalb der Einheit oder Dienststelle den Soldatinnen und Soldaten den Sinn und Stellenwert des Lebenskundlichen Unterrichts im Rahmen der Unter- richtungen zur Inneren Führung.