neuAz36-15-06_Hefter11_20080530-20090130_TeilII

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Bundeswehr: Lebenskundlicher Unterricht durch die Militärseelsorge und Ausweitung der Militärseelsorge

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ZDv 10/4 (zE)

Kapitel 3

Aufgaben der Vorgesetzten

301. Der Lebenskundliche Unterricht wird um so mehr Wirkung entfalten und Bedeutung
erlangen, je deutlicher die Vorgesetzten sich zu dessen Wert für die soldatische Erziehung
bekennen, sich selber ethisch positionieren und dies im täglichen Dienst erfahrbar machen.

302. Die Disziplinarvorgesetzten sorgen im Rahmen ihrer Dienstobliegenheiten dafür, dass
alle Rahmenbedingungen (insbesondere Transportorganisation, Unterrichtsraum und Vortrags-
technik) gegeben sind, um den Lebenskundlichen Unterricht sinnvoll und unter günstigen
Bedingungen durchführen zu können. Der Dienstplan wird so gestaltet, dass die Teilnahme aller
Soldatinnen und Soldaten ermöglicht wird. Dienstplanänderungen zulasten des Lebens-
kundlichen Unterrichts kommen nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht und sind
rechtzeitig abzusprechen.

303. Voraussetzung für die erfolgreiche Vorbereitung und Durchführung des Lebens-
kundlichen Unterrichts ist die Zusammenarbeit und der ständige Erfahrungsaustausch zwischen
dem militärischen Führungspersonal und den Lehrkräften.

304. Die nächsten Disziplinarvorgesetzten verdeutlichen zu Beginn der allgemeinen Grund-
ausbildung, bei Beginn von Lehrgängen, die der Ausbildung zu Vorgesetzten dienen, und nach
größerem personellen Wechsel innerhalb der Einheit oder Dienststelle den Soldatinnen und
Soldaten den Sinn und Stellenwert des Lebenskundlichen Unterrichts im Rahmen der Unter-
richtungen zur Inneren Führung.
58

ZDv 10/4 (zE)

Anhang
59

ZDv 10/4 (zE) Anlage 1/1

    
   

   
 

 

   
 

   

(Nr. 103)
Gestaltungsfelder der Inneren Führung und
Lebenskundlicher Unterricht
Streitkräfte Menschen.
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9 Organisation um
Personalführund

Selbstverantwortlich zu leben und zu handeln sowie Verantwortung für andere übernehmen zu
können, ist eine Kernkompetenz der Soldatinnen und Soldaten.

Sie erreichen diese Kompetenz, indem

sie das Leben in der militärischen Gemeinschaft bewusst mitgestalten und Kameradschaft
leben,

sie jederzeit für die Werte und Normen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
eintreten und

sie ihr Gewissen schärfen und eine moralische Urteilsfähigkeit entwickeln.
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Anlage 1/2

Vorgesetzte sind in den hauptsächlichen Gestaltungsfeldern der Inneren Führung — Menschen;

besonderer Weise verpflichtet. Der Lebenskundliche Unterricht wird in der Regel von Militär-
seelsorgerinnen und Militärseelsorgern sowie im Bedarfsfall auch von anderen berufsethischen
besonders qualifizierten Lehrkräften erteilt. Er leistet bei der Entwicklung berufsethischer
Kompetenz eine unverzichtbare Ergänzung.

Davon zu unterscheiden ist das Gestaltungsfeld [esesoren une Begonnen]. Dieses

Feld wird in Kooperation mit der Militärseelsorge als Teil der kirchlichen Arbeit unter Aufsicht
und alleiniger Verantwortung der Kirchen bearbeitet.
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ZDv 10/4 (zE) Anlage 2/1
(Nr. 103)

Soldatischer Wertekanon

(Vgl. ZDv 10/1 „Innere Führung“, Nr. 507)

SOLDATINNEN / SOLDATEN sind ...

.. tapfer
.. EU und

MENSCHENWÜRDE gewissenhaft
FREIHEIT

... moralisch
urteilsfähig
.. kameradschaftlich
und fürsorglich
DEMOKRATIE

FRIEDEN

... gerecht, tolerant
und aufgeschlossen
gegenüber anderen
Kulturen

SOLIDARITÄT GERECHTIGKEIT
GLEICHHEIT

... diszipliniert

 

... fachlich befähigt
... wahrhaftig und lernwillig
gegenüber sicht
und anderen

- Selbstverantwortlich zu leben und zu handeln und Verantwortung für andere übernehmen zu
können, ist eine Kernkompetenz der Soldatinnen und Soldaten.

- Moralische Richtschnur des Verhaltens ist dabei das Wertesystem des Grundgesetzes, das
durch
+ Menschenwürde,
+ Freiheit,

Frieden,

Gerechtigkeit,

Gleichheit,

Solidarität und

Demokratie

+ +++ +

verkörpert wird.
62

Anlage 2/2

— Werte und Normen des soldatischen Handelns folgen diesen Werten. Sie berücksichtigen
die Besonderheiten des soldatischen Dienstes.

— Der EN ist ständiger Anspruch an alle Soldaten und Soldatinnen der
Bundeswehr, in besonderer Weise an alle Vorgesetzten, die durch ihr Beispiel die Streit-
kräfte prägen.
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ZDv 10/4 (zE) Anlage 3

(Nrn. 103, 206)

Curriculum der Inhalte
zum Erreichen ethischer Kompetenz

Folgende Themenfelder sind verbindlich im Lebenskundlichen Unterricht:

1.

1.1
1.2
1.3
1.4
1.5

2.1
2.2
2.3

3.1
3.2
3.3
3.4

Individuum und Gesellschaft

Unser Menschenbild in Einklang mit dem Grundgesetz sowie andere Menschenbilder
Identität und Toleranz

Freiheit, Gewissen und Verantwortung

Religion in Staat und Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland

Religion in Staat und Gesellschaft anderer Länder

Persönliche Lebensführung und soldatischer Dienst

Mensch/Familie und Dienst
Verantwortung übernehmen
Leben und Tod

Moralische und psychische Herausforderungen des soldatischen Dienstes

Einführung in Kultur und Religionen/Ethos Weltreligionen

Zugänge zur Friedens- und Konfliktethik aus dem europäischen Wertekanon
Einsatzbelastung: Verantwortung und Schuld

Umgang mit Konflikten, belastenden Situationen und Extremsituationen
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ZDv 10/4 (zE)

A
Aufgaben

Ausbildung, -splan, -sabschnitt

Ausland

B
Betreuung
Bildung

D

Demokratie, demokratisch
Dienst

Dienstgestaltung
Dienstbetrieb
Dienstgradgruppen
Dienstobliegenheiten
Dienstplan, -änderungen
Dienststellen

Dienstzeit

Disziplin, diszipliniert

—- Selbstdisziplin
Disziplinarvorgesetzte

E

Einsatzbelastung
Erwachsenenbildung
Erziehung

Ethik, ethisch

F

fachlich befähigt
Familie

Freiheit, freiheitlich
Frieden
Friedensethik
Führung

Fürsotge, fürsorglich

Stichwortverzeichnis

101, 106-109, 301-304
105, 205, 207, 304, Anl. 1
Vorbem. 2

Anl. 1
106, 203

102, 107, Anl. 2

102 f., 209, 301, Anl. 2, Anl. 3
Anl. 1

204

202 f.

302

207, 302

105

105

Anl. 2

108

Vorbem. 3, 207, 209, 302, 304

Anl. 3

208

105, 301

101-104, 106, 209, 301, Anl. 1, Anl. 3

Anl. 2

Anl. 3

102, 107, Anl. 2, Anl. 3
102, Anl. 2, Anl. 3

Anl. 3

105

Anl. 1, Anl. 2
65

G

Gemeinschaft

Gerechtigkeit, gerecht
Gesellschaft, gesellschaftlich
Gestaltungsfeld

Gewissen, gewissenhaft
Gleichheit

Grundgesetz

|

Identität
Informationsarbeit
Innere Führung

K

Kameradschaft, kameradschaftlich
Kernkompetenz

Kompetenz

- ethische

- interkulturelle

Konflikt

Kultur

L
Lebenskundlicher Unterricht

lernwillig

M

Mensch, Menschenbild
Menschenführung
Menschenwürde

Militärseelsorge, Militärseelsorger/Militär-

seelsorgerinnen
Mitarbeit

Moral, moralisch
moralisch urteilsfähig

N
Norm

108

102, Anl. 2

101, 103, 107 f., Anl. 3
103, Anl. 1

109, Ant. 2, Anl. 3
102, Anl. 2

102 f., Anl. 2, Anl. 3

Anl. 3
Anl. 1
Kap. 1, 103, 105 f., 304, Anl. 1, Anl. 2

Anl. 1, Anl. 2

Anl. 2

109, Anl. 1

103, Anl. 1, Anl. 3
107

101, Anl. 3

107, Anl. 3

Vorbem. 1, Vorbem. 4, 103 ff., 201 f., 204 f., 207
ff., 301 ff., Anl. 1, Anl. 3
Anl. 2

Anl. 3
Anl. 1
102, Anl. 2

Vorbem. 3, Vorbem. 4, 104, 206
104

101, 103, 109, Anl. 2, Anl. 3
Anl. 2

102 f., Anl. 2
66

ZDv 10/4 (zE)

OÖ
Organisation

P
Personalführung

Persönlichkeit, persönlich
Persönlichkeitsbildung

Pflicht, verpflichtend, pflichtbewusst
politische Bildung, politisch
psychisch

R

Recht, rechtlich
Religion, religiös
-— sausübung
- sunterricht

Ss

Sanitätsdienstliche Versorgung
Seelsorge

selbstverantwortlich
soldatische Ordnung

Staat, staatlich

T
tapfer

Toleranz, tolerant
treu

V

Verantwortung, verantwortlich,
verantwortbar

verantwortungsbewusst

Vereinbarkeit (von Familie und Dienst)

Vorgesetzte

W
wahrhaftig
Weltreligionen

202-204, Anl. 1

Anl. 1

103, 106, 209, Anl. 3

103

Vorbem. 4, 102, 104, 108, 201
101, Anl. 1

103, Anl. 3

101, Anl. 1
107, Anl. 3
104, Anl. 1
104

Anl. 1
Anl. 1
101, Anl. 1, Ani. 2
Anl. 1
102 f., 108, Anl. 3

Anl. 2
108, Anl. 2, Anl. 3
Anl. 2

101, 108 f., 205, 207, Anl. 2, Anl. 3
109

Anl. 1

Vorbem. 3, 101, 201, 301, Anl. 2

Anl. 2
Anl. 3
67

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