neuAz36-15-06_Hefter11_20080530-20090130_TeilII
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Bundeswehr: Lebenskundlicher Unterricht durch die Militärseelsorge und Ausweitung der Militärseelsorge“
ZDv 10/4 (zE) Kapitel 3 Aufgaben der Vorgesetzten 301. Der Lebenskundliche Unterricht wird um so mehr Wirkung entfalten und Bedeutung erlangen, je deutlicher die Vorgesetzten sich zu dessen Wert für die soldatische Erziehung bekennen, sich selber ethisch positionieren und dies im täglichen Dienst erfahrbar machen. 302. Die Disziplinarvorgesetzten sorgen im Rahmen ihrer Dienstobliegenheiten dafür, dass alle Rahmenbedingungen (insbesondere Transportorganisation, Unterrichtsraum und Vortrags- technik) gegeben sind, um den Lebenskundlichen Unterricht sinnvoll und unter günstigen Bedingungen durchführen zu können. Der Dienstplan wird so gestaltet, dass die Teilnahme aller Soldatinnen und Soldaten ermöglicht wird. Dienstplanänderungen zulasten des Lebens- kundlichen Unterrichts kommen nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht und sind rechtzeitig abzusprechen. 303. Voraussetzung für die erfolgreiche Vorbereitung und Durchführung des Lebens- kundlichen Unterrichts ist die Zusammenarbeit und der ständige Erfahrungsaustausch zwischen dem militärischen Führungspersonal und den Lehrkräften. 304. Die nächsten Disziplinarvorgesetzten verdeutlichen zu Beginn der allgemeinen Grund- ausbildung, bei Beginn von Lehrgängen, die der Ausbildung zu Vorgesetzten dienen, und nach größerem personellen Wechsel innerhalb der Einheit oder Dienststelle den Soldatinnen und Soldaten den Sinn und Stellenwert des Lebenskundlichen Unterrichts im Rahmen der Unter- richtungen zur Inneren Führung.
ZDv 10/4 (zE) Anhang
ZDv 10/4 (zE) Anlage 1/1
(Nr. 103)
Gestaltungsfelder der Inneren Führung und
Lebenskundlicher Unterricht
Streitkräfte Menschen.
gen? führung %,
N Me
Pe %,
Se
EN
che Gemeyn %
er mitgestayg, May %?
Dr gradschaft /, 9 © %
ar "de, 7 <
20=--J>5> m OO
Bm .
%, Mm Le, Peeelsorger HAN Tor R
0% Penskundiichen UN® x
0 go PR
7 NG dä wa
9 Organisation um
Personalführund
Selbstverantwortlich zu leben und zu handeln sowie Verantwortung für andere übernehmen zu
können, ist eine Kernkompetenz der Soldatinnen und Soldaten.
Sie erreichen diese Kompetenz, indem
sie das Leben in der militärischen Gemeinschaft bewusst mitgestalten und Kameradschaft
leben,
sie jederzeit für die Werte und Normen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
eintreten und
sie ihr Gewissen schärfen und eine moralische Urteilsfähigkeit entwickeln.
Anlage 1/2 Vorgesetzte sind in den hauptsächlichen Gestaltungsfeldern der Inneren Führung — Menschen; besonderer Weise verpflichtet. Der Lebenskundliche Unterricht wird in der Regel von Militär- seelsorgerinnen und Militärseelsorgern sowie im Bedarfsfall auch von anderen berufsethischen besonders qualifizierten Lehrkräften erteilt. Er leistet bei der Entwicklung berufsethischer Kompetenz eine unverzichtbare Ergänzung. Davon zu unterscheiden ist das Gestaltungsfeld [esesoren une Begonnen]. Dieses Feld wird in Kooperation mit der Militärseelsorge als Teil der kirchlichen Arbeit unter Aufsicht und alleiniger Verantwortung der Kirchen bearbeitet.
ZDv 10/4 (zE) Anlage 2/1 (Nr. 103) Soldatischer Wertekanon (Vgl. ZDv 10/1 „Innere Führung“, Nr. 507) SOLDATINNEN / SOLDATEN sind ... .. tapfer .. EU und MENSCHENWÜRDE gewissenhaft FREIHEIT ... moralisch urteilsfähig .. kameradschaftlich und fürsorglich DEMOKRATIE FRIEDEN ... gerecht, tolerant und aufgeschlossen gegenüber anderen Kulturen SOLIDARITÄT GERECHTIGKEIT GLEICHHEIT ... diszipliniert ... fachlich befähigt ... wahrhaftig und lernwillig gegenüber sicht und anderen - Selbstverantwortlich zu leben und zu handeln und Verantwortung für andere übernehmen zu können, ist eine Kernkompetenz der Soldatinnen und Soldaten. - Moralische Richtschnur des Verhaltens ist dabei das Wertesystem des Grundgesetzes, das durch + Menschenwürde, + Freiheit, Frieden, Gerechtigkeit, Gleichheit, Solidarität und Demokratie + +++ + verkörpert wird.
Anlage 2/2 — Werte und Normen des soldatischen Handelns folgen diesen Werten. Sie berücksichtigen die Besonderheiten des soldatischen Dienstes. — Der EN ist ständiger Anspruch an alle Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr, in besonderer Weise an alle Vorgesetzten, die durch ihr Beispiel die Streit- kräfte prägen.
ZDv 10/4 (zE) Anlage 3 (Nrn. 103, 206) Curriculum der Inhalte zum Erreichen ethischer Kompetenz Folgende Themenfelder sind verbindlich im Lebenskundlichen Unterricht: 1. 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 2.1 2.2 2.3 3.1 3.2 3.3 3.4 Individuum und Gesellschaft Unser Menschenbild in Einklang mit dem Grundgesetz sowie andere Menschenbilder Identität und Toleranz Freiheit, Gewissen und Verantwortung Religion in Staat und Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland Religion in Staat und Gesellschaft anderer Länder Persönliche Lebensführung und soldatischer Dienst Mensch/Familie und Dienst Verantwortung übernehmen Leben und Tod Moralische und psychische Herausforderungen des soldatischen Dienstes Einführung in Kultur und Religionen/Ethos Weltreligionen Zugänge zur Friedens- und Konfliktethik aus dem europäischen Wertekanon Einsatzbelastung: Verantwortung und Schuld Umgang mit Konflikten, belastenden Situationen und Extremsituationen
ZDv 10/4 (zE) A Aufgaben Ausbildung, -splan, -sabschnitt Ausland B Betreuung Bildung D Demokratie, demokratisch Dienst Dienstgestaltung Dienstbetrieb Dienstgradgruppen Dienstobliegenheiten Dienstplan, -änderungen Dienststellen Dienstzeit Disziplin, diszipliniert —- Selbstdisziplin Disziplinarvorgesetzte E Einsatzbelastung Erwachsenenbildung Erziehung Ethik, ethisch F fachlich befähigt Familie Freiheit, freiheitlich Frieden Friedensethik Führung Fürsotge, fürsorglich Stichwortverzeichnis 101, 106-109, 301-304 105, 205, 207, 304, Anl. 1 Vorbem. 2 Anl. 1 106, 203 102, 107, Anl. 2 102 f., 209, 301, Anl. 2, Anl. 3 Anl. 1 204 202 f. 302 207, 302 105 105 Anl. 2 108 Vorbem. 3, 207, 209, 302, 304 Anl. 3 208 105, 301 101-104, 106, 209, 301, Anl. 1, Anl. 3 Anl. 2 Anl. 3 102, 107, Anl. 2, Anl. 3 102, Anl. 2, Anl. 3 Anl. 3 105 Anl. 1, Anl. 2
G Gemeinschaft Gerechtigkeit, gerecht Gesellschaft, gesellschaftlich Gestaltungsfeld Gewissen, gewissenhaft Gleichheit Grundgesetz | Identität Informationsarbeit Innere Führung K Kameradschaft, kameradschaftlich Kernkompetenz Kompetenz - ethische - interkulturelle Konflikt Kultur L Lebenskundlicher Unterricht lernwillig M Mensch, Menschenbild Menschenführung Menschenwürde Militärseelsorge, Militärseelsorger/Militär- seelsorgerinnen Mitarbeit Moral, moralisch moralisch urteilsfähig N Norm 108 102, Anl. 2 101, 103, 107 f., Anl. 3 103, Anl. 1 109, Ant. 2, Anl. 3 102, Anl. 2 102 f., Anl. 2, Anl. 3 Anl. 3 Anl. 1 Kap. 1, 103, 105 f., 304, Anl. 1, Anl. 2 Anl. 1, Anl. 2 Anl. 2 109, Anl. 1 103, Anl. 1, Anl. 3 107 101, Anl. 3 107, Anl. 3 Vorbem. 1, Vorbem. 4, 103 ff., 201 f., 204 f., 207 ff., 301 ff., Anl. 1, Anl. 3 Anl. 2 Anl. 3 Anl. 1 102, Anl. 2 Vorbem. 3, Vorbem. 4, 104, 206 104 101, 103, 109, Anl. 2, Anl. 3 Anl. 2 102 f., Anl. 2
ZDv 10/4 (zE) OÖ Organisation P Personalführung Persönlichkeit, persönlich Persönlichkeitsbildung Pflicht, verpflichtend, pflichtbewusst politische Bildung, politisch psychisch R Recht, rechtlich Religion, religiös -— sausübung - sunterricht Ss Sanitätsdienstliche Versorgung Seelsorge selbstverantwortlich soldatische Ordnung Staat, staatlich T tapfer Toleranz, tolerant treu V Verantwortung, verantwortlich, verantwortbar verantwortungsbewusst Vereinbarkeit (von Familie und Dienst) Vorgesetzte W wahrhaftig Weltreligionen 202-204, Anl. 1 Anl. 1 103, 106, 209, Anl. 3 103 Vorbem. 4, 102, 104, 108, 201 101, Anl. 1 103, Anl. 3 101, Anl. 1 107, Anl. 3 104, Anl. 1 104 Anl. 1 Anl. 1 101, Anl. 1, Ani. 2 Anl. 1 102 f., 108, Anl. 3 Anl. 2 108, Anl. 2, Anl. 3 Anl. 2 101, 108 f., 205, 207, Anl. 2, Anl. 3 109 Anl. 1 Vorbem. 3, 101, 201, 301, Anl. 2 Anl. 2 Anl. 3