neuAz36-15-06_Hefter11_20080530-20090130_TeilIII

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Bundeswehr: Lebenskundlicher Unterricht durch die Militärseelsorge und Ausweitung der Militärseelsorge

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103. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Soldatinnen und Soldaten in allen
Gestaltungsfeldern der Inneren Führung (Anlage 1) diese leitenden Werte verinnerlichen und
daraus ethische Kompetenz entwickeln. Unter ethischer Kompetenz ist die Befähigung der
Soldatinnen und Soldaten zu verstehen, sich selbstbestimmt an den Werten und Normen des
Grundgesetzes und den daraus resultierenden Werten und Normen des soldatischen Handelns
zu orientieren und sie zur Richtschnur des gesamten Verhaltens als „Staatsbürger in Uniform“
zu machen. Hierfür ist ein soldatischer Wertekanon Richtschnur (Anlage 2). Der Lebens-
kundliche Unterricht leistet bei der Entwicklung berufsethischer Kompetenz eine unver-
zichtbare Ergänzung. In diesem Verständnis wirkt er auf die Persönlichkeitsbildung in den
Bereichen „Individuum und Gesellschaft“, „Persönliche Lebensführung und soldatischer Dienst"
sowie „Moralische und psychische Herausforderungen des soldatischen Dienstes“ (Anlage 3).

104. Der Lebenskundliche Unterricht ist ein Ort freier und vertrauensvoller Aussprache und
lebt von der engagierten Mitarbeit der Soldatinnen und Soldaten. Er ist kein Religionsunterricht
und auch keine Form der Religionsausübung im Sinne von $ 36 des Soldatengesetzes, sondern
eine berufsethische Qualifizierungsmaßnahme und damit verpflichtend. Er wird in der Regel von
Militärseelsorgerinnen und Militärseelsorgern und im Bedarfsfall auch von anderen berufs-
ethisch besonders qualifizierten! Lehrkräften erteilt.

105. Der Lebenskundliche Unterricht ist eine wichtige Ergänzung zu der von der Inneren
Führung bestimmten Gesamtheit von Führung, Erziehung und Ausbildung in den Streitkräften.
Er wird bei allen Truppenteilen und militärischen Dienststellen der Bundeswehr durchgeführt. Er
wendet sich an alle Soldatinnen und Soldaten, unabhängig davon, ob sie einer bestimmten
Glaubensgemeinschaft angehören oder nicht.

Der Lebenskundliche Unterricht ist in die Lehrordnungen und Ausbildungspläne aufzunehmen
und findet während der Dienstzeit statt.

Il. Aufgaben und Ziele

106. Der Lebenskundliche Unterricht ist ein Beitrag zur weiteren Entwicklung der Persön-
lichkeit der Soldatinnen und Soldaten. Er fördert damit die ethische Bildung und Werteorien-
tierung, die wichtige Ziele der Inneren Führung sind (vgl. ZDv 10/1 „Innere Führung“, Nr. 105 ff.,
507 f.). Er dient der Sinnvermittlung und befähigt die Soldatinnen und Soldaten, die ethische
Dimension ihres Handelns zu erkennen, zu bedenken und zu bewerten.

Als berufsethisch besonders qualifiziert gelten Lehrkräfte, die über eine entsprechende akademische
Ausbildung verfügen (beispielsweise Religionswissenschaften, Philosophie, Psychologie, Rechtsphilo-
sophie etc.) und die die Gewähr für die Qualität des Unterrichts bieten. Über Bedarf und Auswahl
entscheidet das BMVg.
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ZDv 10/4 (zE)

107. Der Lebenskundliche Unterricht trägt dazu bei, dass sich die Soldatinnen und Soldaten
angesichts der Erfahrung kultureller und religiöser Vielfalt in der Bundeswehr der gemeinsamen
Werte der freiheitlichen demokratischen Gesellschaft vergewissern. Dadurch werden sie
befähigt, sich mit der eigenen und anderen Überzeugungen, Weltanschauungen und Kulturen
argumentativ auseinander zu setzen, in den Dialog zu treten und interkulturelle Kompetenz zu
entwickeln.

108. Der Lebenskundliche Unterricht verdeutlicht den Soldatinnen und Soldaten die Ver-
antwortung für ihre eigene Lebensführung, lässt sie die Notwendigkeit von Selbstdisziplin und
Toleranz erkennen und stärkt ihr Pflichtbewusstsein. Er gibt ihnen Richtungsimpulse, die dem
Dasein Sinn und Zweck verleihen. Zugleich rückt er die Gemeinschaftsbezogenheit in den
Vordergrund mit der Folge, die bestehende Werteordnung sowie die staatliche Gemeinschaft
und Gesellschaft als lebenswert und damit auch schützenswert und verteidigenswürdig zu
begreifen.

109. Der Lebenskundliche Unterricht schärft das Gewissen, bildet moralisches Urteils-
vermögen aus und unterstützt das verantwortungsbewusste Handeln der Soldatinnen und
Soldaten. Er entwickelt in besonderer Weise Kompetenzen für eine verantwortliche Lebens-
führung von Soldatinnen und Soldaten.
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ZDv 10/4 (zE)

Kapitel 2

Organisation und Durchführung
des Lebenskundlichen Unterrichts

l. Organisation

201. Der Lebenskundliche Unterricht begleitet alle Soldatinnen und Soldaten in Phasen, in
denen ihre Situation vermehrt zu grundsätzlichen Lebensfragen führt oder in denen sie andere
Soldatinnen und Soldaten als Vorgesetzte zu führen haben. Demzufolge ist die verlässliche
Erteilung des Lebenskundlichen Unterrichts und die verpflichtende Teilnahme daran von
besonderer Bedeutung.

202. Der Lebenskundliche Unterricht wird in der Regel getrennt für Mannschaften, Unter-
offiziere und Offiziere durchgeführt. Bei Bedarf können Angehörige unterschiedlicher Dienst-
gradgruppen gemeinsam unterrichtet werden.

203. Bei der Bildung von Unterrichtsgruppen ist dafür zu sorgen, dass ein ausgewogenes
Gespräch und eine gemeinsame Erörterung möglich sind. Das bestimmt sowohl die Größe als
auch die Zusammensetzung der Gruppe unter Berücksichtigung der verschiedenen Dienstgrad-

gruppen.

204. Der Lebenskundliche Unterricht wird grundsätzlich in Form von ein- oder mehrtägigen
Seminaren erteilt, die auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften stattfinden können. Er
kann in Unterrichtsstunden innerhalb des Dienstbetriebs erteilt werden, sofern die Seminarform
aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist.

205. Der Lebenskundliche Unterricht wird in der Zuständigkeit und Verantwortung des
Bundesministeriums der Verteidigung erteilt. Der Umfang des Lebenskundlichen Unterrichts im
jeweiligen Ausbildungsabschnitt wird vom Bundesministerium der Verteidigung im Zusammen-
wirken mit dem Evangelischen Kirchenamt für die Bundeswehr (EKA) und dem Katholischen
Militärbischofsamt (KMBA) erlassen. Dabei soll ein rechnerischer Stundenansatz von einer
Doppelstunde pro Monat die Richtschnur sein.
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206. Ziele gemäß Kapitel 1 sowie Themenfelder gemäß Anlage 3 werden durch das
Bundesminsterium der Verteidigung regelmäßig im Zusammenwirken mit dem EKA und KMBA
angepasst. Themenwünsche der Truppe sowie Anregungen von Militärseelsorgerinnen und
Militärseelsorgern sowie anderer Lehrkräfte, insbesondere solche aus aktuellem Anlass, sind in
angemessener Weise zu berücksichtigen.

207. In der Vorbereitung und Durchführung des Lebenskundlichen Unterrichts arbeiten die
Verantwortlichen für die militärische Ausbildung mit den Lehrkräften eng zusammen. Die
Disziplinarvorgesetzten stellen sicher, dass der Lebenskundliche Unterricht in die Dienstpläne
aufgenommen und entsprechend durchgeführt wird.

208. Im Rahmen des Lehr- und Themenplanes obliegt den Lehrkräften die methodisch-
didaktische Vorbereitung und die inhaltliche Gestaltung der einzelnen Unterrichte. Die Methodik
und Didaktik des Lebenskundlichen Unterrichts orientieren sich an den Grundsätzen der
Erwachsenenbildung.

209. Wenn Disziplinarvorgesetzte am Lebenskundlichen Unterricht teilnehmen, soll dies vor
allem ihr persönliches Interesse erkennen lassen und darüber hinaus die Bedeutung des
Lebenskundlichen Unterrichts für den militärischen Dienst und die berufsethische Qualifizierung
betonen.
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ZDv 10/4 (zE)

Kapitel 3

Aufgaben der Vorgesetzten

301. Der Lebenskundliche Unterricht wird um so mehr Wirkung entfalten und Bedeutung
erlangen, je deutlicher die Vorgesetzten sich zu dessen Wert für die soldatische Erziehung
bekennen, sich selber ethisch positionieren und dies im täglichen Dienst erfahrbar machen.

302. Die Disziplinarvorgesetzten sorgen im Rahmen ihrer Dienstobliegenheiten dafür, dass
alle Rahmenbedingungen (insbesondere Transportorganisation, Unterrichtsraum und Vortrags-
technik) gegeben sind, um den Lebenskundlichen Unterricht sinnvoll und unter günstigen
Bedingungen durchführen zu können. Der Dienstplan wird so gestaltet, dass die Teilnahme aller
Soldatinnen und Soldaten ermöglicht wird. Dienstplanänderungen zulasten des Lebens-
kundlichen Unterrichts kommen nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht und sind
rechtzeitig abzusprechen.

303. Voraussetzung für die erfolgreiche Vorbereitung und Durchführung des Lebens-
kundlichen Unterrichts ist die Zusammenarbeit und der ständige Erfahrungsaustausch zwischen
dem militärischen Führungspersonal und den Lehrkräften.

304. Die nächsten Disziplinarvorgesetzten verdeutlichen zu Beginn der allgemeinen Grund-
ausbildung, bei Beginn von Lehrgängen, die der Ausbildung zu Vorgesetzten dienen, und nach
größerem personellen Wechsel innerhalb der Einheit oder Dienststelle den Soldatinnen und
Soldaten den Sinn und Stellenwert des Lebenskundlichen Unterrichts im Rahmen der Unter-
richtungen zur Inneren Führung.
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ZDv 10/4 (zE} Anlage 1/1
(Nr. 103)

Gestaltungsfelder der Inneren Führung und
Lebenskundlicher Unterricht

Menschen.

Streitkräfte me
ns führung

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29 Organisation und
Personalführund

 

Selbstverantwortlich zu leben und zu handeln sowie Verantwortung für andere übernehmen zu
können, ist eine Kernkompetenz der Soldatinnen und Soldaten.

Sie erreichen diese Kompetenz, indem

- sie das Leben in der militärischen Gemeinschaft bewusst mitgestalten und Kameradschaft
leben,

- sie jederzeit für die Werte und Normen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
eintreten und

- sie ihr Gewissen schärfen und eine moralische Urteilsfähigkeit entwickeln.
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Anlage 1/2

Vorgesetzte sind in den hauptsächlichen Gestaltungsfeldern der Inneren Führung — Menschen-
führung, politische Bildung sowie Recht und soldatische Ordnung = diesem Anliegen in
besonderer Weise verpflichtet. Der Lebenskundliche Unterricht wird in der Regel von Militär-
seelsorgerinnen und Militärseelsorgern sowie im Bedarfsfall auch von anderen berufsethischen
besonders qualifizierten Lehrkräften erteilt. Er leistet bei der Entwicklung berufsethischer
Kompetenz eine unverzichtbare Ergänzung.

Davon zu unterscheiden ist das Gestaltungsfeld Sl Dieses

Feld wird in Kooperation mit der Militärseelsorge als Teil der kirchlichen Arbeit unter Aufsicht
und alleiniger Verantwortung der Kirchen bearbeitet.
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ZDv 10/4 (zE) Anlage 2/1
(Nr. 103)

Soldatischer Wertekanon

(Vgl. ZDv 10/1 „Innere Führung“, Nr. 507)

SOLDATINNEN / SOLDATEN sind ...

.. tapfer
.. treu und

MENSCHENWÜRDE gewissenhaft
FREIHEIT

...' moralisch
urteilsfähig

DEMOKRATIE

... gerecht, tolerant
und aufgeschlossen
gegenüber anderen
Kulturen

... kameradschaftlich
und fürsorglich

FRIEDEN

... diszipliniert

 

SOLIDARITÄT GERECHTIGKEIT
GLEICHHEIT

... fachlich befähigt
.. wahrhaftig _ und lernwillig
gegenüber sicht
und anderen

- Selbstverantwortlich zu leben und zu handeln und Verantwortung für andere übernehmen zu
können, ist eine Kernkompetenz der Soldatinnen und Soldaten.

- Moralische Richtschnur des Verhaltens ist dabei das Wertesystem des Grundgesetzes, das
durch
+ Menschenwürde,
+ Freiheit,

Frieden,

Gerechtigkeit,

Gleichheit,

Solidarität und

Demokratie

+ +++ +

verkörpert wird.
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Anlage 2/2

- Werte und Normen des soldatischen Handelns folgen diesen Werten. Sie berücksichtigen

die Besonderheiten des soldatischen Dienstes.
50 \ Kanon ist ständiger Anspruch an alle Soldaten und Soldatinnen der
Bundeswehr, in besonderer Weise an alle Vorgesetzten, die durch ihr Beispiel die Streit-

 

kräfte prägen.
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ZDv 10/4 (zE) Anlage 3

(Nrn. 103, 206)

Curriculum der Inhalte
zum Erreichen ethischer Kompetenz

Folgende Themenfelder sind verbindlich im Lebenskundlichen Unterricht:

1.

1.1
1.2
1.3
1.4
1.5

2.

2.1
2.2
2.3

3.

3.1
3.2
3.3
3.4

Individuum und Gesellschaft

Unser Menschenbild in Einklang mit dem Grundgesetz sowie andere Menschenbilder
Identität und Toleranz

Freiheit, Gewissen und Verantwortung

Religion in Staat und Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland

Religion in Staat und Gesellschaft anderer Länder

Persönliche Lebensführung und soldatischer Dienst

Mensch/Familie und Dienst
Verantwortung übernehmen
Leben und Tod

Moralische und psychische Herausforderungen des soldatischen Dienstes

Einführung in Kultur und Religionen/Ethos Weltreligionen

Zugänge zur Friedens- und Konfliktethik aus dem europäischen Wertekanon
Einsatzbelastung: Verantwortung und Schuld

Umgang mit Konflikten, belastenden Situationen und Extremsituationen
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