neuAz36-15-06_Hefter11_20080530-20090130_TeilIII
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Bundeswehr: Lebenskundlicher Unterricht durch die Militärseelsorge und Ausweitung der Militärseelsorge“
103. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Soldatinnen und Soldaten in allen Gestaltungsfeldern der Inneren Führung (Anlage 1) diese leitenden Werte verinnerlichen und daraus ethische Kompetenz entwickeln. Unter ethischer Kompetenz ist die Befähigung der Soldatinnen und Soldaten zu verstehen, sich selbstbestimmt an den Werten und Normen des Grundgesetzes und den daraus resultierenden Werten und Normen des soldatischen Handelns zu orientieren und sie zur Richtschnur des gesamten Verhaltens als „Staatsbürger in Uniform“ zu machen. Hierfür ist ein soldatischer Wertekanon Richtschnur (Anlage 2). Der Lebens- kundliche Unterricht leistet bei der Entwicklung berufsethischer Kompetenz eine unver- zichtbare Ergänzung. In diesem Verständnis wirkt er auf die Persönlichkeitsbildung in den Bereichen „Individuum und Gesellschaft“, „Persönliche Lebensführung und soldatischer Dienst" sowie „Moralische und psychische Herausforderungen des soldatischen Dienstes“ (Anlage 3). 104. Der Lebenskundliche Unterricht ist ein Ort freier und vertrauensvoller Aussprache und lebt von der engagierten Mitarbeit der Soldatinnen und Soldaten. Er ist kein Religionsunterricht und auch keine Form der Religionsausübung im Sinne von $ 36 des Soldatengesetzes, sondern eine berufsethische Qualifizierungsmaßnahme und damit verpflichtend. Er wird in der Regel von Militärseelsorgerinnen und Militärseelsorgern und im Bedarfsfall auch von anderen berufs- ethisch besonders qualifizierten! Lehrkräften erteilt. 105. Der Lebenskundliche Unterricht ist eine wichtige Ergänzung zu der von der Inneren Führung bestimmten Gesamtheit von Führung, Erziehung und Ausbildung in den Streitkräften. Er wird bei allen Truppenteilen und militärischen Dienststellen der Bundeswehr durchgeführt. Er wendet sich an alle Soldatinnen und Soldaten, unabhängig davon, ob sie einer bestimmten Glaubensgemeinschaft angehören oder nicht. Der Lebenskundliche Unterricht ist in die Lehrordnungen und Ausbildungspläne aufzunehmen und findet während der Dienstzeit statt. Il. Aufgaben und Ziele 106. Der Lebenskundliche Unterricht ist ein Beitrag zur weiteren Entwicklung der Persön- lichkeit der Soldatinnen und Soldaten. Er fördert damit die ethische Bildung und Werteorien- tierung, die wichtige Ziele der Inneren Führung sind (vgl. ZDv 10/1 „Innere Führung“, Nr. 105 ff., 507 f.). Er dient der Sinnvermittlung und befähigt die Soldatinnen und Soldaten, die ethische Dimension ihres Handelns zu erkennen, zu bedenken und zu bewerten. Als berufsethisch besonders qualifiziert gelten Lehrkräfte, die über eine entsprechende akademische Ausbildung verfügen (beispielsweise Religionswissenschaften, Philosophie, Psychologie, Rechtsphilo- sophie etc.) und die die Gewähr für die Qualität des Unterrichts bieten. Über Bedarf und Auswahl entscheidet das BMVg.
ZDv 10/4 (zE) 107. Der Lebenskundliche Unterricht trägt dazu bei, dass sich die Soldatinnen und Soldaten angesichts der Erfahrung kultureller und religiöser Vielfalt in der Bundeswehr der gemeinsamen Werte der freiheitlichen demokratischen Gesellschaft vergewissern. Dadurch werden sie befähigt, sich mit der eigenen und anderen Überzeugungen, Weltanschauungen und Kulturen argumentativ auseinander zu setzen, in den Dialog zu treten und interkulturelle Kompetenz zu entwickeln. 108. Der Lebenskundliche Unterricht verdeutlicht den Soldatinnen und Soldaten die Ver- antwortung für ihre eigene Lebensführung, lässt sie die Notwendigkeit von Selbstdisziplin und Toleranz erkennen und stärkt ihr Pflichtbewusstsein. Er gibt ihnen Richtungsimpulse, die dem Dasein Sinn und Zweck verleihen. Zugleich rückt er die Gemeinschaftsbezogenheit in den Vordergrund mit der Folge, die bestehende Werteordnung sowie die staatliche Gemeinschaft und Gesellschaft als lebenswert und damit auch schützenswert und verteidigenswürdig zu begreifen. 109. Der Lebenskundliche Unterricht schärft das Gewissen, bildet moralisches Urteils- vermögen aus und unterstützt das verantwortungsbewusste Handeln der Soldatinnen und Soldaten. Er entwickelt in besonderer Weise Kompetenzen für eine verantwortliche Lebens- führung von Soldatinnen und Soldaten.
ZDv 10/4 (zE) Kapitel 2 Organisation und Durchführung des Lebenskundlichen Unterrichts l. Organisation 201. Der Lebenskundliche Unterricht begleitet alle Soldatinnen und Soldaten in Phasen, in denen ihre Situation vermehrt zu grundsätzlichen Lebensfragen führt oder in denen sie andere Soldatinnen und Soldaten als Vorgesetzte zu führen haben. Demzufolge ist die verlässliche Erteilung des Lebenskundlichen Unterrichts und die verpflichtende Teilnahme daran von besonderer Bedeutung. 202. Der Lebenskundliche Unterricht wird in der Regel getrennt für Mannschaften, Unter- offiziere und Offiziere durchgeführt. Bei Bedarf können Angehörige unterschiedlicher Dienst- gradgruppen gemeinsam unterrichtet werden. 203. Bei der Bildung von Unterrichtsgruppen ist dafür zu sorgen, dass ein ausgewogenes Gespräch und eine gemeinsame Erörterung möglich sind. Das bestimmt sowohl die Größe als auch die Zusammensetzung der Gruppe unter Berücksichtigung der verschiedenen Dienstgrad- gruppen. 204. Der Lebenskundliche Unterricht wird grundsätzlich in Form von ein- oder mehrtägigen Seminaren erteilt, die auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften stattfinden können. Er kann in Unterrichtsstunden innerhalb des Dienstbetriebs erteilt werden, sofern die Seminarform aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist. 205. Der Lebenskundliche Unterricht wird in der Zuständigkeit und Verantwortung des Bundesministeriums der Verteidigung erteilt. Der Umfang des Lebenskundlichen Unterrichts im jeweiligen Ausbildungsabschnitt wird vom Bundesministerium der Verteidigung im Zusammen- wirken mit dem Evangelischen Kirchenamt für die Bundeswehr (EKA) und dem Katholischen Militärbischofsamt (KMBA) erlassen. Dabei soll ein rechnerischer Stundenansatz von einer Doppelstunde pro Monat die Richtschnur sein.
206. Ziele gemäß Kapitel 1 sowie Themenfelder gemäß Anlage 3 werden durch das Bundesminsterium der Verteidigung regelmäßig im Zusammenwirken mit dem EKA und KMBA angepasst. Themenwünsche der Truppe sowie Anregungen von Militärseelsorgerinnen und Militärseelsorgern sowie anderer Lehrkräfte, insbesondere solche aus aktuellem Anlass, sind in angemessener Weise zu berücksichtigen. 207. In der Vorbereitung und Durchführung des Lebenskundlichen Unterrichts arbeiten die Verantwortlichen für die militärische Ausbildung mit den Lehrkräften eng zusammen. Die Disziplinarvorgesetzten stellen sicher, dass der Lebenskundliche Unterricht in die Dienstpläne aufgenommen und entsprechend durchgeführt wird. 208. Im Rahmen des Lehr- und Themenplanes obliegt den Lehrkräften die methodisch- didaktische Vorbereitung und die inhaltliche Gestaltung der einzelnen Unterrichte. Die Methodik und Didaktik des Lebenskundlichen Unterrichts orientieren sich an den Grundsätzen der Erwachsenenbildung. 209. Wenn Disziplinarvorgesetzte am Lebenskundlichen Unterricht teilnehmen, soll dies vor allem ihr persönliches Interesse erkennen lassen und darüber hinaus die Bedeutung des Lebenskundlichen Unterrichts für den militärischen Dienst und die berufsethische Qualifizierung betonen.
ZDv 10/4 (zE) Kapitel 3 Aufgaben der Vorgesetzten 301. Der Lebenskundliche Unterricht wird um so mehr Wirkung entfalten und Bedeutung erlangen, je deutlicher die Vorgesetzten sich zu dessen Wert für die soldatische Erziehung bekennen, sich selber ethisch positionieren und dies im täglichen Dienst erfahrbar machen. 302. Die Disziplinarvorgesetzten sorgen im Rahmen ihrer Dienstobliegenheiten dafür, dass alle Rahmenbedingungen (insbesondere Transportorganisation, Unterrichtsraum und Vortrags- technik) gegeben sind, um den Lebenskundlichen Unterricht sinnvoll und unter günstigen Bedingungen durchführen zu können. Der Dienstplan wird so gestaltet, dass die Teilnahme aller Soldatinnen und Soldaten ermöglicht wird. Dienstplanänderungen zulasten des Lebens- kundlichen Unterrichts kommen nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht und sind rechtzeitig abzusprechen. 303. Voraussetzung für die erfolgreiche Vorbereitung und Durchführung des Lebens- kundlichen Unterrichts ist die Zusammenarbeit und der ständige Erfahrungsaustausch zwischen dem militärischen Führungspersonal und den Lehrkräften. 304. Die nächsten Disziplinarvorgesetzten verdeutlichen zu Beginn der allgemeinen Grund- ausbildung, bei Beginn von Lehrgängen, die der Ausbildung zu Vorgesetzten dienen, und nach größerem personellen Wechsel innerhalb der Einheit oder Dienststelle den Soldatinnen und Soldaten den Sinn und Stellenwert des Lebenskundlichen Unterrichts im Rahmen der Unter- richtungen zur Inneren Führung.
ZDv 10/4 (zE} Anlage 1/1
(Nr. 103)
Gestaltungsfelder der Inneren Führung und
Lebenskundlicher Unterricht
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29 Organisation und
Personalführund
Selbstverantwortlich zu leben und zu handeln sowie Verantwortung für andere übernehmen zu
können, ist eine Kernkompetenz der Soldatinnen und Soldaten.
Sie erreichen diese Kompetenz, indem
- sie das Leben in der militärischen Gemeinschaft bewusst mitgestalten und Kameradschaft
leben,
- sie jederzeit für die Werte und Normen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
eintreten und
- sie ihr Gewissen schärfen und eine moralische Urteilsfähigkeit entwickeln.
Anlage 1/2 Vorgesetzte sind in den hauptsächlichen Gestaltungsfeldern der Inneren Führung — Menschen- führung, politische Bildung sowie Recht und soldatische Ordnung = diesem Anliegen in besonderer Weise verpflichtet. Der Lebenskundliche Unterricht wird in der Regel von Militär- seelsorgerinnen und Militärseelsorgern sowie im Bedarfsfall auch von anderen berufsethischen besonders qualifizierten Lehrkräften erteilt. Er leistet bei der Entwicklung berufsethischer Kompetenz eine unverzichtbare Ergänzung. Davon zu unterscheiden ist das Gestaltungsfeld Sl Dieses Feld wird in Kooperation mit der Militärseelsorge als Teil der kirchlichen Arbeit unter Aufsicht und alleiniger Verantwortung der Kirchen bearbeitet.
ZDv 10/4 (zE) Anlage 2/1 (Nr. 103) Soldatischer Wertekanon (Vgl. ZDv 10/1 „Innere Führung“, Nr. 507) SOLDATINNEN / SOLDATEN sind ... .. tapfer .. treu und MENSCHENWÜRDE gewissenhaft FREIHEIT ...' moralisch urteilsfähig DEMOKRATIE ... gerecht, tolerant und aufgeschlossen gegenüber anderen Kulturen ... kameradschaftlich und fürsorglich FRIEDEN ... diszipliniert SOLIDARITÄT GERECHTIGKEIT GLEICHHEIT ... fachlich befähigt .. wahrhaftig _ und lernwillig gegenüber sicht und anderen - Selbstverantwortlich zu leben und zu handeln und Verantwortung für andere übernehmen zu können, ist eine Kernkompetenz der Soldatinnen und Soldaten. - Moralische Richtschnur des Verhaltens ist dabei das Wertesystem des Grundgesetzes, das durch + Menschenwürde, + Freiheit, Frieden, Gerechtigkeit, Gleichheit, Solidarität und Demokratie + +++ + verkörpert wird.
Anlage 2/2 - Werte und Normen des soldatischen Handelns folgen diesen Werten. Sie berücksichtigen die Besonderheiten des soldatischen Dienstes. 50 \ Kanon ist ständiger Anspruch an alle Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr, in besonderer Weise an alle Vorgesetzten, die durch ihr Beispiel die Streit- kräfte prägen.
ZDv 10/4 (zE) Anlage 3 (Nrn. 103, 206) Curriculum der Inhalte zum Erreichen ethischer Kompetenz Folgende Themenfelder sind verbindlich im Lebenskundlichen Unterricht: 1. 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 2. 2.1 2.2 2.3 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 Individuum und Gesellschaft Unser Menschenbild in Einklang mit dem Grundgesetz sowie andere Menschenbilder Identität und Toleranz Freiheit, Gewissen und Verantwortung Religion in Staat und Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland Religion in Staat und Gesellschaft anderer Länder Persönliche Lebensführung und soldatischer Dienst Mensch/Familie und Dienst Verantwortung übernehmen Leben und Tod Moralische und psychische Herausforderungen des soldatischen Dienstes Einführung in Kultur und Religionen/Ethos Weltreligionen Zugänge zur Friedens- und Konfliktethik aus dem europäischen Wertekanon Einsatzbelastung: Verantwortung und Schuld Umgang mit Konflikten, belastenden Situationen und Extremsituationen