neuAz36-15-06_Hefter10_20060130-20080530_TeilII

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Bundeswehr: Lebenskundlicher Unterricht durch die Militärseelsorge und Ausweitung der Militärseelsorge

/ 104
PDF herunterladen
Der Kategorische Imperativ

I. "Handle so, daß die Maximen deines Willens
jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen
Gesetzgebung gelten können."

Il. "Handle so, daß du die Menschheit sowohl in
deiner Person als in der Person eines jeden anderen
jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel
brauchst."

Immanuel Kant (1785): Grundlegung der Metaphysik der Sitten.

© by Georg Lind | http://www.uni-konstanz.de/ag-moral/
32

3 Dir de EN ae
 Orientierungen

Anerkennung physischer oder psychischer Gewalt:
"Und wenn Du nicht willst, dann brauch' ich
Gewalt!"

Stufe 2: Tausch-Moral: "Kratz' mir den Rücken, dann kratz'
ich Deinen!"

Stufe 3: Gruppen-Moral: "Mein großer Bruder/ meine große
Schwester wird mir beistehen!"

Stufe 4: Anrufung des Gesetzes: "Ich bin im Recht!”

Stufe 5: Appell an gemeinsame Vertragsbasis: "Du hast mir
das aber versprochen!"

Stufe 6: Universelle moralische Prinzipien: "Das wäre die
gerechteste und humanste Lösung für alle!"

© by Georg Lind | http://www.uni-konstanz.de/ag-moral/
33

Universitätsstudierende im 1. Semester (nur Arzt-Dilemma)

Zustimmung

Land
Germany (West)
Austria
Netherlands
Poland

Quelle Yugoslavia

FORM-Projekt, SFB 23

Ablehnung

Lind (1986). Cultural
differences in moral
Gute Tate
A study of West and

8

university students. De-
RAVEN

KEITEN EIRET 2 k Pi 5 6
Moralische Orientierungen (Kohlberg)

© by Georg Lind | http://www.uni-konstanz.de/ag-moral/
34

Marokko (Aghbal, 2003) VR China (Zhao, 2003)

 

© by Georg Lind | http://www.uni-konstanz.de/ag-moral/
35

ie)
=
S
=
=
7)
b
N

Univ Studenten 1. Sem, N=1288 (Md) |
Männl. Gefangene(1), N=58 (Mw) “de:
Männl, Gefangene (2), N=122 (Mw) lu
Junge männl, Gefangene (3), N=42 (Mw) ===

Ablehnung

pl 3 4 )
Moralische Orientierungen (Kohlberg-Typen)

© by Georg Lind | http://www.uni-konstanz.de/ag-moral/
36

| ideale In FähiYReiten mu Verhalten

© by Georg Lind | http://www.uni-konstanz.de/ag-moral/
37

© by Georg Lind | http://www.uni-konstanz.de/ag-moral/
38

a Richter Steinberg muss entscheiden, ob der
Geheimdienst, nachdem er alle legalen Mittel
ausgeschöpft hat, eine verdächtige Terroristin foltern
darf, um einen geplanten tödlichen Anschlag auf einen
vollbesetzten Bus zu verhindern. Obwohl Foltern
verboten ist, gibt er doch die Genehmigung, die
Gefangene zu foltern.

» Wie schwer war ihm diese Entscheidung wohl
gefallen?

Quelle: Lind (2003)
Der Originalwortlaut dieser Geschichte ist länger

© by Georg Lind | http://www.uni-konstanz.de/ag-moral/
39

Erst seit zwei Wochen machtder
Gefreite Schneider Dienst im
Ausland, das ihm sehr fremd und
bedrohlich vorkommt, und schon
gerät er in Not.

Er istheute Nacht zum Wachdienst
im Munitionslager seiner Einheit
eingeteilt. Die Einheit soll im
Auftrag der UNO die Bevölkerung
vor Überfällen von Rebellen aus
dem Grenzgebiet schützen.

Auf seinem Wachgang siehter
plötzlich eine schemenhafte
Person, die etwas unterm Arm
tragt, das wie eine Munitionskiste
aussieht. Sie kommt aus einem
Lagerhaus und rennt auf die
Einzäunung zu.

der ın Not

Es ist zu dunkel, um zu erkennen, ob
es ein feindlicher Rebell'oder ein
Kamerad aus der eigenen Einheit ist,
oder ein einheimischer Dieb. Er
hatte gehört, dass es vor Kurzem bei
einer ähnlichen Situation zu einem
Feuergefecht mit mehreren Rebellen
kam, die vor dem Zaun lauerten. Ein
Kamerad ist dabei gestorben.

Er ruftin der Landessprache
zweimal laut “Halt, sonst schieße
ich”, wie ihm beigebracht wurde. Als
die Gestalt weiter rennt, zielt er vor-
schriftsgemäß in die Richtung, wo er
die Beine des Flüchtenden vermutet.
Aber wenn er ihn dabei tötet, denkt
er? Er zögert. Er schießt nicht. Der
Unbekannte entkommt.

© by Georg Lind | http://www.uni-konstanz.de/ag-moral/ .
40

Bundesverwaltungsgericht, Urteil von 2004

EEE

2. Die durch 8 11 Abs.1 S. 1 und 2 SG begründete
zentrale Verpflichtung des Bundeswehrsoldaten,
Befehle „gewissenhaft“ (nach besten Kräften
vollständig und unverzüglich) auszuführen, fordert
keinen bedingungslosen, sondern einen
mitdenkenden und insbesondere die Folgen der
Befehlsausführung — gerade im Hinblick auf die
Schranken des geltenden Rechts und die
ethischen „Grenzmarken" des eigenen Gewissens
— bedenkenden Gehorsam. |...]

 

© by Georg Lind | http://www. uni-konstanz.de/ag-moral/
41

Zur nächsten Seite