neuAz36-15-06_Hefter10_20060130-20080530_TeilII
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Bundeswehr: Lebenskundlicher Unterricht durch die Militärseelsorge und Ausweitung der Militärseelsorge“
Der Kategorische Imperativ I. "Handle so, daß die Maximen deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten können." Il. "Handle so, daß du die Menschheit sowohl in deiner Person als in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst." Immanuel Kant (1785): Grundlegung der Metaphysik der Sitten. © by Georg Lind | http://www.uni-konstanz.de/ag-moral/
3 Dir de EN ae Orientierungen Anerkennung physischer oder psychischer Gewalt: "Und wenn Du nicht willst, dann brauch' ich Gewalt!" Stufe 2: Tausch-Moral: "Kratz' mir den Rücken, dann kratz' ich Deinen!" Stufe 3: Gruppen-Moral: "Mein großer Bruder/ meine große Schwester wird mir beistehen!" Stufe 4: Anrufung des Gesetzes: "Ich bin im Recht!” Stufe 5: Appell an gemeinsame Vertragsbasis: "Du hast mir das aber versprochen!" Stufe 6: Universelle moralische Prinzipien: "Das wäre die gerechteste und humanste Lösung für alle!" © by Georg Lind | http://www.uni-konstanz.de/ag-moral/
Universitätsstudierende im 1. Semester (nur Arzt-Dilemma) Zustimmung Land Germany (West) Austria Netherlands Poland Quelle Yugoslavia FORM-Projekt, SFB 23 Ablehnung Lind (1986). Cultural differences in moral Gute Tate A study of West and 8 university students. De- RAVEN KEITEN EIRET 2 k Pi 5 6 Moralische Orientierungen (Kohlberg) © by Georg Lind | http://www.uni-konstanz.de/ag-moral/
Marokko (Aghbal, 2003) VR China (Zhao, 2003) © by Georg Lind | http://www.uni-konstanz.de/ag-moral/
ie) = S = = 7) b N Univ Studenten 1. Sem, N=1288 (Md) | Männl. Gefangene(1), N=58 (Mw) “de: Männl, Gefangene (2), N=122 (Mw) lu Junge männl, Gefangene (3), N=42 (Mw) === Ablehnung pl 3 4 ) Moralische Orientierungen (Kohlberg-Typen) © by Georg Lind | http://www.uni-konstanz.de/ag-moral/
| ideale In FähiYReiten mu Verhalten © by Georg Lind | http://www.uni-konstanz.de/ag-moral/
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a Richter Steinberg muss entscheiden, ob der Geheimdienst, nachdem er alle legalen Mittel ausgeschöpft hat, eine verdächtige Terroristin foltern darf, um einen geplanten tödlichen Anschlag auf einen vollbesetzten Bus zu verhindern. Obwohl Foltern verboten ist, gibt er doch die Genehmigung, die Gefangene zu foltern. » Wie schwer war ihm diese Entscheidung wohl gefallen? Quelle: Lind (2003) Der Originalwortlaut dieser Geschichte ist länger © by Georg Lind | http://www.uni-konstanz.de/ag-moral/
Erst seit zwei Wochen machtder Gefreite Schneider Dienst im Ausland, das ihm sehr fremd und bedrohlich vorkommt, und schon gerät er in Not. Er istheute Nacht zum Wachdienst im Munitionslager seiner Einheit eingeteilt. Die Einheit soll im Auftrag der UNO die Bevölkerung vor Überfällen von Rebellen aus dem Grenzgebiet schützen. Auf seinem Wachgang siehter plötzlich eine schemenhafte Person, die etwas unterm Arm tragt, das wie eine Munitionskiste aussieht. Sie kommt aus einem Lagerhaus und rennt auf die Einzäunung zu. der ın Not Es ist zu dunkel, um zu erkennen, ob es ein feindlicher Rebell'oder ein Kamerad aus der eigenen Einheit ist, oder ein einheimischer Dieb. Er hatte gehört, dass es vor Kurzem bei einer ähnlichen Situation zu einem Feuergefecht mit mehreren Rebellen kam, die vor dem Zaun lauerten. Ein Kamerad ist dabei gestorben. Er ruftin der Landessprache zweimal laut “Halt, sonst schieße ich”, wie ihm beigebracht wurde. Als die Gestalt weiter rennt, zielt er vor- schriftsgemäß in die Richtung, wo er die Beine des Flüchtenden vermutet. Aber wenn er ihn dabei tötet, denkt er? Er zögert. Er schießt nicht. Der Unbekannte entkommt. © by Georg Lind | http://www.uni-konstanz.de/ag-moral/ .
Bundesverwaltungsgericht, Urteil von 2004 EEE 2. Die durch 8 11 Abs.1 S. 1 und 2 SG begründete zentrale Verpflichtung des Bundeswehrsoldaten, Befehle „gewissenhaft“ (nach besten Kräften vollständig und unverzüglich) auszuführen, fordert keinen bedingungslosen, sondern einen mitdenkenden und insbesondere die Folgen der Befehlsausführung — gerade im Hinblick auf die Schranken des geltenden Rechts und die ethischen „Grenzmarken" des eigenen Gewissens — bedenkenden Gehorsam. |...] © by Georg Lind | http://www. uni-konstanz.de/ag-moral/