neuAz36-15-06_Hefter9_20050113-20051212_TeilII
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Bundeswehr: Lebenskundlicher Unterricht durch die Militärseelsorge und Ausweitung der Militärseelsorge“
8. Folgende Themen hält EKA für verbindlich im Lebenskundlichen Unterricht: 1. Individuum und Gesellschaft 1.1. Das, was sich trägt — das, was uns trägt. 1.2. Menschenbild und Menschenbilder 1.2.1 Menschenwürde ist unantastbar 1.2.2 Leben mit Behinderung 1.2.3 Umgang mit Minderheiten 1.3 Identität und Toleranz 1.4 Freiheit und Verantwortung 1.5 Das Verhältnis von Staat, Gesellschaft und Religion — Grenzen staatlicher Macht — Grenzen kirchlicher Einflussnahme 1.6 Religion 1.6.1 Glaube und Unglaube als Dimension menschlicher Existenz 1.6.2 Recht auf ungestörte Religionsausübung: Zur Funktion der Militärseelsorge 1.6.3 „Im Bewnusstein unserer Verantwortung vor Gott ...“ — christliche Wurzeln Europas 1.6.4 Einführung in die Weltreligionen 1.6.4.1 Christentum 1.6.4.2 Judentum 1.6.4.3 Islam 1.6.4.4 Andere Weltreligionen 1.7 Bewahrung der Schöpfung 2. Persönliche Lebensführung und soldatischer Dienst 2.1 Mensch / Familie und Beruf 2.1.1 Partnerschaft — Familie — Beruf 2.1.2 Umgang mit Tod und Sterben 2.1.3 Selbstverständnis als Soldat 2.1.4 Sucht und andere Abhängigkeiten 2.2 Verantwortung übernehmen 2.2.1 Gewissen 2.2.2 Eid- und Gelöbnis 2.2.3 Befehl und Gehorsam 2.2.4 Widerstand 3. Herausforderung des Einsatzes (Die folgenden Themen sind zwar auch für andere Lebenssituationen der Soldatin und des Soldaten bedeutsam, werden aber im Zusammenhang des Einsatzes besonders virulent.)
3.1 Zugänge zur Friedensethik 3.2 Ethische Reflexion des Einsatzes und seiner Ziele 3.3 Einsatzbelastung: Verantwortung und Schuld 3.4 Konflikte im Einsatz 3.4.1 Begegnung mit fremden Kulturen 3.4.2 Umgang mit Gewalt, Angst und Macht 3.4.3 Umgang mit Lebensgefahr, Verwundung und Tod (incl. Suizid) 3.4.4 Umgang mit Sexualität 3.4.5 Überbringen einer Todesnachricht 3.4.6 Ethische Entscheidungen in Extremsituationen (z.B. Folter, Begegnung mit Kindersoldaten) 3.5 Belastung für Ehe und Familie im Einsatz 3.6 Einführung in Kultur und Religionen des Einsatzlandes (z.B. Islam, Orthodoxie, Religion und Gewalt, etc.)
Bundesministerium der Verteidigung OrgElement: BMVgFüs$13 Telefon: 3400 9539 Datum: 14.07.2005 Absender: OTL August 1 Bauer Telefax: 3400 031485 Uhrzeit: 11:34:45 An: EKA/Evangelisch/Militärseelsorge/BMVg/’DE@BUNDESWEHR EKA Referat IV/Evangelisch/Militärseelsorge/BMVg/DE@BUNDESWEHR KMBA/Militärseelsorge/BMVg/DE@BUNDESWEHR BMVg RR | 4/R/Ministerium/BMVg/DE@BMVg BMVg Fü HI 1/Fü H/Ministerium/BMVg/DE@BMVg BMVg FüL | 1/Fü L/Ministerum/BMVg/DE@BMVg BMVg Fü M I 1/Fü M/Ministerium/BMVg/DE@BMVg BMVg Fü San Il 3/Fü San/Ministerium/BMVg/DE@BMVg Kopie: Dr. Dirck Ackermann/Evangelisch/Militärseelsorge/BMVg/DE@BUNDESWEHR Lothar Bendel/Katholisch/Militärseelsorge/BMVg/DE@BUNDESWEHR Boris Wießalla/R/Ministerium/BMVg/DE Michael 1 Neumann/Fü H/Ministerium/BMVg/DE Hartmut Welter/Fü L/Ministerium/BMVg/DE@BMVg Harry Burkhardt/Fü M/Ministerium/BMVg/DE@BMVg Wilhelm Pöttner/Fü San/Ministerium/BMVg/DE@BMVg Peter Wolf/Fü S/Ministerium/BMVg/DE Thema: Weiterentwicklung LKU Anhang bearbeiten Beigefügt übersendet Fü S I 3 den aktuellen Entwurf des Konzepts zur Weiterentwicklung des Lebenskundlichen Unterrichts mit der Bitte um Mitzeichnung/Stellungnahme bis 12.08.2005. m 050714 LKU.doc Im Auftrag Bauer
Ang A
FüSI3 Bonn, 14. Juli 2005
Entwickeln ethischen Bewusstseins und
einer ausgeprägten sittlichen Urteilsfähigkeit
der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
Entscheidungsstand gemäß der Besprechung mit EKA, KMBA,RI4,Fü SI4 und den
Fü TSK / MilOrgBer vom 20.06. 2005 und der Reaktion von EKA/KMBA vom 23.06.2005.
Bezüge:
ZDv 66/1 Militärseelsorge (Merkschrift) vom August 1956
ZDv 66/2 Lebenskundlicher Unterricht (Merkschrift) vom November 1959
3. Generalinspekteur vom 10.12.2003 — Weisung für die Zusammenarbeit mit den
Angehörigen der Militärseelsorge
4. EKA/KMBA vom 16.12.2004 — Konzept zur Neugestaltung des Lebenskundlichen
Unterrichts in der Bundeswehr
5. EKA/KMBA vom 23.06.2005
Einbinden „Lebensführung / Lebensorientierung / Wertebildung“ in die Systematik „Innere
Führung“
Menschenführung Streitkräfte
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Innere Führung Dienstgestaltung und
Ausbildung
„Lebensführung/Lebensorientierung/Wertebildung“ von Soldatinnen und Soldaten wird als ein Themenfeld der Inneren Führung als eigenständiges Kapitel in die ZDv 10/1 aufgenommen. In die Neufassung der ZDv 10/1 wird die „Seelsorgerliche Begleitung“ als kooperativ von der Militärseelsorge zu gestaltendes Anwendungsgebiet aufgenommen werden. Die ZDv 66/2 „Lebenskundlicher Unterricht“ wird aufgrund dieser Einbindung in eine neue ZDv 10/4 umgewidmet. Im Rahmen der Weiterentwicklung ist dann auch die Weisung des General- inspekteurs (Bezug 3) anzupassen. Ziel - Lebensführung / Lebensorientierung / Wertebildung von Soldatinnen und Soldaten > Entwickeln von Kompetenzen für die berufsbezogene Lebensführung von Soldatinnen und Soldaten im Einsatz und im Grundbetrieb der Streitkräfte > Stärkung des Verantwortungsgefühls, des Urteilsvermögens und des Pflicht- und Wertebewusstseins und damit Beitrag zur Persönlichkeitsbildung => Soldatinnen / Soldaten sind sich ihrer kulturellen Identität bewusst und vertreten überzeugend die Werte des Grundgesetzes Qualifikationsbereiche > Grundbetrieb o Lehrgangsgebundene Ausbildung o Einsatzbezogene Ausbildung o Betrieb der Grundorganisation => Einsatz o Besondere Auslandsverwendungen und vergleichbare Einsätze “ Zielgruppe => Soldatinnen / Soldaten aller Ebenen Verantwortlich für das Entwickeln von Kompetenzen > Einheitsführer der Bundeswehr auf allen Ebenen > Militärseelsorgerinnen und Militärseelsorger als dafür besonders qualifizierte Lehrkräfte für die Persönlichkeitsentwicklung der Soldatinnen und Soldaten 2
Beschreibung der notwendigen Kompetenzen und des jeweils angestrebten Kompetenzprofils | > Geschärftes politisches und ethisches Bewusstsein und eine ausgeprägte rechtliche und sittliche Urteilsfähigkeit, um die Folgen soldatischen Handelns richtig abschätzen und werten zu können > Dialogfähigkeit, erfolgreiche Auseinandersetzung mit Anderen, Interkulturelle Kompetenz Festlegen der Inhalte zum Erreichen der Kompetenzen Individuum und Gesellschaft — Persönliche Lebensführung und soldatischer Dienst — Herausforderungen des Einsatzes und des Grundbetriebes der Streitkräfte Individuum und Gesellschaft > Das, was sich trägt - das, was uns trägt > Menschenbild und Menschenbilder > Menschenwürde ist unantastbar > Leben mit Behinderung > Umgang mit Minderheiten > Identität und Toleranz > Freiheit und Verantwortung > Das Verhältnis von Staat, Gesellschafft und Religion - Grenzen staatlicher Macht - Grenzen kirchlicher Einflussnahme > Religion Glaube und Unglaube als Dimension menschlicher Existenz Recht auf ungestörte Religionsausübung: Zur Funktion der Militärseelsorge „Im Bewusstsein unserer Verantwortung vor Gott...“ - christliche Wurzeln Europas Einführung in die Weltreligionen Christentum Judentum Islam Andere Weltreligionen VVVVWV VVW > Bewahrung der Schöpfung
Persönliche Lebensführung und Soldatischer Dienst > Mensch / Familie und Beruf > Partnerschaft - Familie - Beruf > Umgang mit Tod und Sterben > Selbstverständnis als Soldat > Sucht und andere Abhängigkeiten > Verantwortung übernehmen > Gewissen > Eid und Gelöbnis > Befehl und Gehorsam > Widerstand Herausforderungen des Einsatzes und des Grundbetriebes der Streitkräfte > Zugänge zur Friedensethik > Ethische Reflexion des Einsatzes und seiner Ziele > Verantwortung und Schuld > Konflikte Begegnung mit fremden Kulturen Umgang mit Gewalt, Angst und Macht Umgang mit Lebensgefahr, Verwundung und Tod (incl. Suizid) Umgang mit Sexualität Überbringen einer Todesnachricht Ethische Entscheidungen in Extremsituationen (z.B. Folter, Begegnung mit Kindersoldaten) VVVVVWV => Belastung für Ehe und Familie > Einführung in Kultur und Religionen des Einsatzlandes (z.B. Islam, Orthodoxie, Religion und Gewalt, etc.) Methodik zur Vermittlung der Kompetenzen / des Kompetenzprofils > Reflexion und ethische Urteilsbildung durch Sinn- und Wertevermittlung im LKU als einem Ort freier, vertrauensvoller Aussprache > Unabhängigkeit der Militärseelsorgerinnen und -seelsorger bei der methodischen und didaktischen Vermittlung im Sinne eines „positiven Pluralismus“ => Inhaltliche Abstimmung der Themen zwischen den Kirchenämtern und BMVg > gemeinsame Verantwortung für den LKU vor Ort durch den militärischen Einheitsführer und den Militärseelsorger / die Militärseelsorgerin 4
| Noch zu entscheidende methodische Schritte > Einbindung der Vertreter aller großen Weltreligionen, Judentum, Islam usw. > Einbindung des psychologischen Dienstes usw. > Lebenskundliche Arbeitsgemeinschaft (LKA) gem. Bezug 3 für Offiziere und Unteroffiziere > Lebenskundliche Seminare an Universitäten, Akademien und Schulen gem. Bezug 3 > Ausprägung abhängig von den jeweiligen Qualifikationsbereichen, z.B. Allgemeine Grundausbildung, Einsatzbezogene Ausbildung, Laufbahnlehrgänge > Entwicklung eines Kompendiums / Arbeitshilfen LKU > Pädagogisch-wissenschaftliche Begleitung von LKU > Entwicklung von Instrumenten zur Evaluation des LKU - Nennen - Messen - Quittieren => Stundenansatz für alle Soldatinnen/Soldaten gez. Kampschulte
Au Inge 2 Konzept zur Neugestaltung des Lebenskundlichen Unterrichts in der Bundeswehr az T; = Evangelische und Katholische Militärseelsorge Bonn/Berlin, 16. 12. 2004
€ (-) In Umsetzung der bestehenden rechtlichen, Grundlagen, insbesondere der Merkschrift „Lebenskundlicher Unterricht“ (ZDv 66/2 vom 5. November 1959) und der Weisung des Generalinspekteurs zur Zusammenarbeit mit der Militärseel- sorge (10. Dezember 2003), ausgehend von ihren Erfahrungen mit dem Lebenskundlichen Unterricht (LKU) und ange- sichts des veränderten Aufgabenspektrums der Bundeswehr, schlägt die Militärseelsorge folgende Weiterentwicklung des LKU vor. 1) Lebenskundlicher Unterricht als Beitrag zur Persönlichkeitsbildung 1 a) Sinn und Aufgabe In Zeiten schnellen und tiefgreifenden Wandels und in einer Gesellschaft, die in wichtigen Lebensfragen hohe Pluralität aufweist, brauchen Soldatinnen und Soldaten Sinnorientierung. ‘ Das sich verändernde Aufgabenspektrum der Bundeswehr stellt eine Herausforderung für Soldatinnen und Soldaten in Bezug auf ihre Lebensführung dar. Dies betrifft insbesondere den für ihren Dienst notwendigen Rückhalt in der Gesell- schaft und ihrem engeren sozialen Umfeld. Im LKU sollen daher mögliche Spannungsfelder zwischen soldatischem Dienst und gesellschaftlichem sowie privatem Umfeld reflektiert und gemeinsam Handlungsmöglichkeiten erörtert werden. Für die Aufgaben der Konfliktvorbeugung und Krisenbewältigung sollen Soldatinnen und Soldaten befähigt werden, die ethische Dimension des Einsatzes erkennen, ethisch reflektieren und bewerten zu können. _ Der LKU soll dazu helfen, dass die Soldatinnen und Soldaten sich ihrer eigenen religiösen und kulturellen Identität bewusst werden und sich der gemeinsamen Werte in der freiheitlich-demokratischen Gesellschaft vergewissern. In dieser Vergewisserung der eigenen Position und der gemeinsamen Werte sollen sie befähigt werden, sich mit anderen Weltanschauungen und Kulturen kritisch auseinander zu setzen, in den Dialog zu treten und mögliche Schritte des in- terkulturellen Verstehens zu gehen. Der LKU stärkt so Gewissen, eigenes Urteilsvermögen und verantwortungsbewusstes Handeln der Soldatin/des Solda- ten. In dieser identitätsstiftenden Weise leistet er einen wesentlichen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung. 1b) Zielgruppe Der LKU wendet sich an alle Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Insbesondere soll er sie in Phasen begleiten, in denen ihre Situation vermehrt zu grundsätzlichen Lebensfragen führt oder in denen sie andere Soldatinnen und Soldaten als Vorgesetzte zu führen haben (Allgemeine Grundausbildung, Ausbildung für den Auslandseinsatz, Laufbahnlehrgän- ge für Offiziere und Unteroffiziere). LKU wird unabhängig vom religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis für alle Soldatinnen und Soldaten erteilt. 2) Rahmenbedingungen 2 a) Militärseelsorgerinnen und -seelsorger als Unterrichtende Die Rechtsordnung der Bundesrepublik verpflichtet den Staat zu weltanschaulicher Neutralität, bekennt sich aber gleichzeitig zu ihrer in der Präambel des Grundgesetzes zum Ausdruck kommenden christlichen Tradition. Der Staat weist insbesondere den organisatorisch anerkannten Religionsgemeinschaften Aufgaben der Sinn- und Wertevermitt- lung zu. \ Auf dieser Grundlage ist der Lebenskundliche Unterricht ein Ort freier, vertrauensvoller Aussprache. Der Staat misst diesem Freiraum inmitten des militärischen Bereichs große Bedeutung bei (Leitbild des „Staatsbürgers in Uniform”). Die besondere Dienststellung des Militärseelsorgers bzw. der Militärseelsorgerin innerhalb der Bundeswehr unter- streicht dies Anliegen. Die Kirchen wissen um die hohe Bedeutung dieses Dienstes und sehen daher den Lebenskundlichen Unterricht als Toil_ ihres Gesamtauftrags innerhalb der Bundeswehr an. In der Erfüllung dieses Auftrags bezieht die Militärseelsorge auf der Grundlage der christlichen Tradition Stellung und ist dabei offen für die Weltbilder und Werte aller Soldatinnen und Soldaten. ' Die Militärseelsorgerinnen und -seelsorger bleiben in ihrer weltanschaulichen Gebundenheit erkennbar. Sie vermitteln den Soldatinnen und Soldaten im Sinne eines „positionellen Pluralismus“ Kenntnisse über Religion, Kultur, Ethik und Tradition, fördern die Vergewisserung der eigenen Identität und leiten zu Dialogfähigkeit, kritischer Auseinanderset- zung mit anderen Positionen und interkultureller Kompetenz an. Die Militärseelsorge leistet den LKU für alle Soldatinnen und Soldaten. In Hinblick auf die oben genannten Zielgrup- pen (Allgemeine Grundausbildung; Ausbildung für den Auslandseinsatz; Laufbahnlehrgänge für Offiziere und Unterof- fiziere) stellt sie die verlässliche Erteilung sicher. 2b) Zuständigkeiten Vorbereitung und Durchführung des LKU erfordern die Zusammenarbeit zwischen den militärischen Führern, den Mili- tärseelsorgerinnen und -seelsorgern und den zu unterrichtenden Soldatinnen und Soldaten. Kommandeure, Dienststellenleiter und Einheitsführer sind dafür verantwortlich, dass der LKU in die Dienstpläne auf- genommen und die Durchführung organisatorisch sichergestellt wird.