Blanko-Vorlage für BMV

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sämtliche Ergebnisse der Rechtsförmlichkeitsprüfung der StVO-Novelle und deren Entwürfe

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44 Lfd. Nr. Tatbestand                                 Straßenverkehrs-       Regelsatz in Ordnung                Euro (€), (StVO)                 Fahrverbot in Monaten „140     Vorschriftswidrig einen Radweg (Zeichen    § 41 Absatz 1 i. V. m. 15 € 237), einen Reitweg, einen gemeinsamen     Anlage 2 lfd. Nr. 16, oder getrennten Geh- und Radweg sonstigen 17, 19, 20 (Zeichen Sonderweg (Zeichen 238, 240, 241) benutzt 237, 238, 240, 241) oder mit einem Fahrzeug eine Fahrradstraße Spalte 3 Nummer 2, (Zeichen 244.1) oder Fahrradzone (Zeichen   lfd. Nr. 23 (Zeichen 244.3) vorschriftswidrig benutzt           244.1) Spalte 3                      Kommentiert [HK39]: Einer Streichung kann hier nicht zugestimmt werden. Siehe oben (Kommentar zu lfd. Nr. 19.1) Nummer 1, Auch die Auflistung der Sonderwege ist eine Veränderung im Vergleich zur derzeitigen Fassung des BKat und sollte in lfd. Nr. 24.1 (Zeichen               diesem Verfahrensstadium vermieden werden. Lediglich die Fahrradzone ist neu 244.3) Spalte 3 Kommentiert [HK40]: Wird übernommen Nummer 1                             Kommentiert [AV41]: Sprachliche Anpassung des Tatbe- standes. § 49 Absatz 3 Num- mer 4 140.1     – mit Behinderung                         § 41 Absatz 1 i. V. m. 20 €“. Anlage 2 lfd. Nr. 16, 17, 19, 20 (Zeichen 237, 238, 240, 241) Spalte 3 Nummer 2, lfd. Nr. 23 (Zeichen 244.1) Spalte 3 Nummer 1, lfd. Nr. 24.1 (Zeichen 244.3) Spalte 3 Nummer 1 § 1 Absatz 2 § 49 Absatz 1 Num- mer 1, Absatz 3 Nummer 4
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45 68. Die laufende Nummer 141 wird wie folgt gefasst: Lfd. Nr. Tatbestand                                    Straßenverkehrs-       Regelsatz in Ordnung                Euro (€), (StVO)                 Fahrverbot in Monaten „141      Entgegen Zeichen 239 Vorschriftswidrig       § 41 Absatz 1 i. V. m.               Kommentiert [HK42]: Wird übernommen einen Gehweg (Zeichen 239), Zeichen 240      Anlage 2 lfd. Nr. 18 einen gemeinsamen oder getrennten Geh-       (Zeichen 239) Spalte und Radweg (Zeichen 240, 241), Zeichen       3 Nummer 1, lfd. Nr. 241 einen Gehweg des getrennten Geh- und 19 (Zeichen 240) Radwegs oder Zeichen 242.1 den Bereich       Spalte 3 Nummer 2, einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1) befährt lfd. Nr. 20 (Zeichen oder dort hält oder ein Verkehrsverbot (Zei- 241) Spalte 3 Num- chen 250, 251, 253, 254, 255, 260) nicht     mer 2, lfd. Nr. 21 beachtet befahren oder dort gehalten oder    (Zeichen 242.1) Spal- entgegen Zeichen 250, 251, 253, 254, 255,    te 3 Nummer 1, lfd. 260 der StVO das Verkehrsverbot nicht be- Nr. 26 Spalte 3 Satz 1 achtet                                       i. V. m. lfd. Nr. 28,                Kommentiert [AV43]: Die Wendung „entgegen“ sollte den Bußgeldvorschriften vorbehalten bleiben. 29, 30, 31, 32, 34 Auf meine Ausführungen zuvor sowie aus den Vorprüfungen hinsichtlich der Ausformulierung des Tatbestandes wird hinge- (Zeichen 250, 251,                   wiesen. 253, 254, 255, 260)                  Kommentiert [HK44]: Der Vorschlag für die Satzstruktur wird übernommen. Die Bezeichnung der Zeichen wird jedoch Spalte 3                             entsprechend der Argumentation in lfd Nr. 19.1.erhalten (je- doch nur in Klammern) § 49 Absatz 3 Nr.Nummer 4“.                        Kommentiert [AV45]: An dieser Stelle sollte die Gliede- rungseinheit ausgeschrieben werden. Bitte fachlich sämtliche (ausgeschriebene/abgekürzte) Verweisungen auch noch ein- mal prüfen. Kommentiert [HK46]: Wird übernommen
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46 69. In der laufenden Nummer 141.1 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten“ die Angabe „75 €“ durch die Angabe „100 €“ ersetzt. 70. In der laufenden Nummer 141.2 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten“ die Angabe „25 €“ durch die Angabe „55 €“ ersetzt. 71. In der laufenden Nummer 141.3 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten“ die Angabe „20 €“ durch die Angabe „50 €“ ersetzt. 72. In der laufenden Nummer 141.4 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten“ die Angabe „15 €“ durch die Angabe „25 €“ ersetzt. 73. Die laufende Nummer 141.4.1 wird wie folgt gefasst: Lfd. Nr. Tatbestand                                  Straßenverkehrs-       Regelsatz in Ordnung                Euro (€), (StVO)                 Fahrverbot in Monaten „141.4.1 - mit Behinderung                           § 41 Absatz 1 i. V. m. 30 €“. Anlage 2 lfd. Nr. 18 (Zeichen 239) Spalte 3 Nummer 1, lfd. Nr. 19 (Zeichen 240) Spalte 3 Nummer 2, lfd. Nr. 20 (Zeichen 241) Spalte 3 Num- mer 2, lfd. Nr. 21 (Zeichen 242.1) Spal- te 3 Nummer 1, lfd. Nr. 26 Spalte 3 Satz 1 i. V. m. lfd. Nr. 28, 31 (Zeichen 250, 254) § 1 Absatz 2 § 49 Absatz 1 Num- mer 1, Absatz 3 Nummer 4
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47 74. In der laufenden Nummer 141.4.2 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrver- bot in Monaten“ die Angabe „25 €“ durch die Angabe „35 €“ ersetzt. 75. In der laufenden Nummer 141.4.3 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrver- bot in Monaten“ die Angabe „30 €“ durch die Angabe „40 €“ ersetzt. 76. In der laufenden Nummer 142 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten“ die Angabe „20 €“ durch die Angabe „40 €“ ersetzt. 77. In der laufenden Nummer 142a wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten“ die Angabe „25 €“ durch die Angabe „50 €“ ersetzt. 78. Die laufende Nummer 144 wird wie folgt gefasst: Lfd. Nr. Tatbestand                                  Straßenverkehrs-      Regelsatz in Ordnung               Euro (€), (StVO)                Fahrverbot in Monaten
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48 „144      Entgegen Zeichen 239 aufAuf einem Geh-      § 41 Absatz 1 i. V. m. 55 €“. weg (Zeichen 239), Zeichen 240 auf einem    Anlage 2 lfd. Nr. 18 gemeinsamen oder getrennten Geh- und        (Zeichen 239) Spalte Radweg (Zeichen 240, 241), Zeichen 241 auf 3 Nummer 1, lfd. Nr. einem Gehweg des getrennten Geh- und        19 (Zeichen 240) Radwegs, Zeichen 242.1 der StVO im Be-      Spalte 3 Nummer 2, reich einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1) lfd. Nr. 20 (Zeichen oder entgegen Zeichen 250, 251, 253, 254,   241) Spalte 3 Num- 255, 260 der StVO trotz eines Verkehrsver- mer 2, lfd. Nr. 21 bots (Zeichen 250, 251, 253, 254, 255, 260) (Zeichen 242.1) Spal- geparkt (§ 12 Absatz 2 StVO)                te 3 Nummer 1, lfd.                  Kommentiert [AV47]: Auf meine Ausführungen zuvor wird hingewiesen. Nr. 26 Spalte 3 Satz 1               Kommentiert [HK48]: Der Vorschlag für die Satzstruktur wird übernommen. Die Bezeichnung der Zeichen wird jedoch i. V. m. lfd. Nr. 28,                entsprechend der Argumentation in lfd Nr. 19.1.erhalten (je- doch nur in Klammern) 29, 30, 31, 32, 34 (Zeichen 250, 251, 253, 254, 255, 260) Spalte 3 § 49 Absatz 3 Num- mer 4 79. Die laufende Nummer 144.1 wird wie folgt gefasst: Lfd. Nr. Tatbestand                                   Straßenverkehrs-       Regelsatz in Ordnung                Euro (€), (StVO)                 Fahrverbot in Monaten
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49 „144.1    - mit Behinderung                          § 41 Absatz 1 i. V. m. 70 €“. Anlage 2 lfd. Nr. 18 (Zeichen 239) Spalte 3 Nummer 1, lfd. Nr. 19 (Zeichen 240) Spalte 3 Nummer 2, lfd. Nr. 20 (Zeichen 241) Spalte 3 Num- mer 2, lfd. Nr. 21 (Zeichen 242.1) Spal- te 3 Nummer 1, lfd. Nr. 26 Spalte 3 Satz 1 i. V. m. lfd. Nr. 28, 29, 30, 31, 32, 34 (Zeichen 250, 251, 253, 254, 255, 260) Spalte 3 § 1 Absatz 2 § 49 Absatz 1 Num- mer 1, Absatz 3 Nummer 4 80. Die laufende Nummer 144.2 wird wie folgt gefasst: Lfd. Nr. Tatbestand                                 Straßenverkehrs-        Regelsatz in Ordnung                Euro (€), (StVO)                 Fahrverbot in Monaten
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50 „144.2    länger als 3 Stunden                      § 41 Absatz 1 i. V. m. 70 €“. Anlage 2 lfd. Nr. 18 (Zeichen 239) Spalte 3 Nummer 1, lfd. Nr. 19 (Zeichen 240) Spalte 3 Nummer 2, lfd. Nr. 20 (Zeichen 241) Spalte 3 Num- mer 2, lfd. Nr. 21 (Zeichen 242.1) Spal- te 3 Nummer 1, lfd. Nr. 26 Spalte 3 Satz 1 i. V. m. lfd. Nr. 28, 29, 30, 31, 32, 34 (Zeichen 250, 251, 253, 254, 255, 260) Spalte 3 § 49 Absatz 3 Nr.Nummer 4                          Kommentiert [AV49]: Bitte auf die einheitliche Benennung der Gliederungseinheit „Nummer“ an entsprechenden Stellen achten. Kommentiert [HK50]: Wird übernommen 81. Die laufende Nummer 146a wird wie folgt gefasst: Lfd. Nr. Tatbestand                                 Straßenverkehrs-       Regelsatz in Ordnung                Euro (€), (StVO)                 Fahrverbot in Monaten
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51 „146a     Bei zugelassenem Fahrzeugverkehr auf ei-    § 41 Absatz 1 i. V. m. 15 €“. nem Radweg (Zeichen 237),oder einem ge- Anlage 2 lfd. Nr. 16                   Kommentiert [HK51]: Einer Streichung kann hier nicht zugestimmt werden. Siehe oben (Kommentar zu lfd. Nr. 19.1) meinsamen oder getrenntem Geh- und Rad- (Zeichen 237) Spalte weg (Zeichen 240, 241), einem getrennten    3 Nummer 3, Rad- und Gehweg (Zeichen 241) die Ge-       lfd. Nr. 19 (Zeichen               Kommentiert [AV52]: Siehe bitte meine Ausführungen zuvor. schwindigkeit nicht angepasst (soweit nicht 240) Spalte 3 Num-                 Kommentiert [HK53]: Wird übernommen, unter Ergänzung der Zeichen von Nummerlfd. Nr. 11 erfasst)              mer 3 Satz 2, Kommentiert [AV54]: Da es hier um eine laufende Nummer aus der ersten Spalte des Bußgeldkatalogs handelt, sollte die lfd. Nr. 20 (Zeichen               Zitierung auch entsprechend der Überschrift in der Spalte vorgenommen werden. 241) Spalte 3 Num- Kommentiert [HK55]: Wird übernommen mer 4 Satz 2 § 49 Absatz 3 Num- mer 4 82. In der laufenden Nummer 151.1 werden in der Spalte „Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)“ die Angabe „§ 1 Absatz 2“ sowie nach den Wörtern „§ 49 Absatz 3 Num- mer“ die Angabe „1“ und das Komma gestrichen. 83. In der laufenden Nummer 151.2 werden in der Spalte „Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)“ die Wörter „§ 41 Absatz 1 i. V. m. Anlage 2 lfd. Nr. 18, 21 (Zeichen 239, 242.1) Spalte 3 Nummer 2, § 49 Absatz 3 Nummer 4“ eingefügt.
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52 84. In der laufenden Nummer 153 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten“ die Angabe „80 €“ durch die Angabe „100 €“ ersetzt. 85. Die laufende Nummer 153a wird wie folgt gefasst: Lfd. Nr. Tatbestand                                   Straßenverkehrs-      Regelsatz in Ordnung               Euro (€), (StVO)                Fahrverbot in Monaten „153a     Überholt unter Nichtbeachten von Verkehrs- § 41 Absatz 1 i. V. m. 70 €“. zeichen (Zeichen 276, 277,                  Anlage 2 zu lfd. Nr. 277.1)Überholverbot (Zeichen 276, 277,      53, 54 und 54.4 und 277.1) nicht beachtet                       lfd. Nr. 53, 54, 54.4                 Kommentiert [AV56]: Siehe meine Ausführungen zuvor. Die Zeichen werden übersichtlich in der dritten Spalte (StVO) (Zeichen 276, 277,                    gehalten. Wiederholte Zitierung somit unnötig und nicht nach- vollziehbar. 277.1) Spalte 3                       Kommentiert [HK57]: Wird übernommen, unter Ergänzung der Zeichen § 49 Absatz 3 Num- mer 4 86. In der laufenden Nummer 246.2 werden in der Spalte „Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)“ die Wörter „§ 23 Absatz 1a Satz 1, § 1 Absatz 2, § 49 Absatz 1 Nummer 1, 22“ eingefügt. 87. In der laufenden Nummer 246.4 werden in der Spalte „Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)“ die Wörter „§ 23 Absatz 1a Satz 1, § 49 Absatz 1 Nummer 22“ eingefügt. 88. Im Anhang zu Nummer 11 der Anlage wird Tabelle 1 wie folgt geändert: a)  In Abschnitt a werdenwird in der laufenden Nummer 11.1.5 in der Spalte „Fahr- verbot in Monaten bei Begehung innerhalb geschlossener Ortschaften“ und in der laufenden Nummer 11.1.6 in der Spalte „Fahrverbot in Monaten bei Begehung außerhalb geschlossener Ortschaften“ jeweils die WörterAngabe „1 Monat“ ein-     Kommentiert [AV58]: HdR Rn. 560. Kommentiert [HK59]: Wird übernommen gefügt. b) Abschnitt c wird wie folgt geändert:
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53 aa)   In der laufenden Nummer 11.3.1 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro bei Begehung innerhalb geschlossener Ortschaften“ die Angabe „15 €“ durch    Kommentiert [AV60]: Das Zeichen „€“ ist hier nicht vorhan- den! die Angabe „30 €“ und in der Spalte „Regelsatz in Euro bei Begehung au-  Kommentiert [AV61]: In der Spalte werden nur Beträge ohne Währung angegeben. ßerhalb geschlossener Ortschaften“ die Angabe „10 €“ durch die Angabe Kommentiert [AV62]: Ebenso. „20 €“ ersetzt.                                                          Kommentiert [AV63]: Ebenso. bb) In der laufenden Nummer 11.3.2 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro bei Begehung innerhalb geschlossener Ortschaften“ die Angabe „25 €“ durch    Kommentiert [AV64]: Ebenso. die Angabe „50 €“ und in der Spalte „Regelsatz in Euro bei Begehung au-  Kommentiert [AV65]: Ebenso. ßerhalb geschlossener Ortschaften“ die Angabe „20 €“ durch die Angabe    Kommentiert [AV66]: Ebenso. „40 €“ ersetzt.                                                          Kommentiert [AV67]: Ebenso. cc) In der laufenden Nummer 11.3.3 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro bei Begehung innerhalb geschlossener Ortschaften“ die Angabe „35 €“ durch die Angabe „70 €“ und in der Spalte „Regelsatz in Euro bei Begehung au- ßerhalb geschlossener Ortschaften“ die Angabe „30 €“ durch die Angabe „60 €“ ersetzt.                                                          Kommentiert [AV68]: Wie zuvor. dd) In den laufenden Nummern 11.3.4 und 11.3.5 werden in der Spalte „Fahrver- bot in Monaten bei Begehung innerhalb geschlossener Ortschaften“ jeweils die WörterAngabe „1 Monat“ und in den laufenden Nummern 11.3.5 und 11.3.6 in der Spalte „Fahrverbot in Monaten bei Begehung außerhalb ge- schlossener Ortschaften“ jeweils die WörterAngabe „1 Monat“ eingefügt.               Kommentiert [AV69]: HdR Rn. 560. Kommentiert [HK70]: Wird übernommen Artikel 4 Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung Die Fahrerlaubnis-Verordnung vom 13. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1980), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 6. Juni 2019 (BGBl. I S. 756) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
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