QPR_vollstationaer_190522
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Übersendung von Prüfverfahren und Prüfergebnissen der Qualitätskontrolle in Pflegeeinrichtungen in NRW“
QPR – VOLLSTATIONÄRE PFLEGE – ANLAGE 6: BEWERTUNG PLAUSIBILITÄTSKONTROLLE Angaben zu gravierende Sturzfolgen (1.1): Mindestens zwei versorgte Personen haben im rele- vanten Zeitraum eine gravierende Sturzfolge erlitten, die bei der Ergebniserfassung nicht aus- gewiesen wurde. Hierdurch blieb in mindestens zwei Fällen ein negatives Versorgungsergebnis unerwähnt, das nach den geltenden Definitionen dem Verantwortungsbereich der Einrichtung zuzuordnen wäre. Angaben zum Gewichtsverlust und zu den Faktoren, die das Gewicht beeinflussen (1.2): Bei mindestens zwei versorgten Personen wurde festgestellt, – dass das Körpergewicht zum Zeitpunkt der Ergebniserfassung wesentlich niedriger lag als von der Einrichtung angegeben worden ist oder – dass die bei der Ergebniserfassung erfragten Angaben, die einen Gewichtsverlust erklären könnten, unzutreffend sind. Hierdurch blieb in mindestens zwei Fällen ein negatives Versorgungsergebnis unerwähnt, das nach den geltenden Definitionen dem Verantwortungsbereich der Einrichtung zuzuordnen wäre. Angaben zur Selbstständigkeit bei der Selbstversorgung (1.4): Bei mindestens zwei Personen wurde festgestellt, dass – die Selbstständigkeit zum Zeitpunkt der Ergebniserfassung wesentlich stärker beeinträchtigt war als von der Einrichtung angegeben worden ist oder – bei erheblichem Selbstständigkeitsverlust unzutreffende Angaben über schwerwiegende Krankheitsereignisse gemacht wurden, die den Selbstständigkeitsverlust erklären könnten. Hierdurch wurde in mindestens zwei Fällen fälschlicherweise ein positives Versorgungsergebnis ausgewiesen oder eine versorgte Person mit negativem Versorgungsergebnis aus der Kennzahl- berechnung ausgeschlossen. Angaben zum Thema Schmerz (2.2): Bei mindestens zwei versorgten Personen wurde festgestellt, dass – entgegen der Angaben der Einrichtung zum Zeitpunkt der Ergebniserfassung eine Schmerz- symptomatik vorlag oder – Personen mit bestehender Schmerzsymptomatik entgegen der Angaben der Einrichtung zum Zeitpunkt der Ergebniserfassung nicht schmerzfrei waren oder – die Angaben der Einrichtung zu einer differenzierten Schmerzerfassung nicht korrekt sind. Hierdurch blieb in mindestens zwei Fällen ein negatives Handlungsergebnis unerwähnt. Angaben zur Dekubitusentstehung (2.3): Mindestens zwei versorgte Personen haben im rele- vanten Zeitraum einen Dekubitus Grad 2 oder höher entwickelt, der bei der Ergebniserfassung nicht ausgewiesen wurde. Hierdurch blieb in mindestens zwei Fällen ein negatives Versorgungs- ergebnis unerwähnt, das nach den geltenden Definitionen dem Verantwortungsbereich der Ein- richtung zuzuordnen wäre.
132 | 133 Angaben zur Selbstständigkeit bei der Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte (3.2): Bei mindestens zwei versorgten Personen wurde festgestellt, dass – die Selbstständigkeit zum Zeitpunkt der Ergebniserfassung wesentlich stärker beeinträchtigt war als von der Einrichtung angegeben worden ist oder – bei erheblichem Selbstständigkeitsverlust unzutreffende Angaben über schwerwiegende Krankheitsereignisse gemacht wurden, die den Selbstständigkeitsverlust erklären könnten. Hierdurch wurde in mindestens zwei Fällen fälschlicherweise ein positives Versorgungsergebnis ausgewiesen oder eine Person mit negativem Versorgungsergebnis aus der Kennzahlberechnung ausgeschlossen. Angaben zu den kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten (3.2): Bei mindestens zwei ver- sorgten Personen wurde festgestellt, dass die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten zum Zeitpunkt der Ergebniserfassung wesentlich stärker oder wesentlich geringer beeinträchtigt waren als von der Einrichtung angegeben worden ist. Angaben zum Einzug und zur Durchführung eines Integrationsgesprächs (4.1): Bei mindestens zwei versorgten Personen wurde festgestellt, dass ein Integrationsgespräch mit entsprechender Ergebnisdokumentation entgegen der Angaben der Einrichtung nicht stattgefunden hat. Hier- durch wurde in mindestens zwei Fällen fälschlicherweise ein positives Versorgungsergebnis ausgewiesen. Angaben zu Krankenhausaufenthalten (4.2): Bei mindestens zwei versorgten Personen wurde festgestellt, dass die Einrichtung Angaben zu Krankenhausaufenthalten dokumentiert hat, die nach den Feststellungen der Prüferinnen und Prüfer nicht stattgefunden haben oder entgegen der Angaben der Einrichtung kürzer waren als 14 Tage. Angaben zur Anwendung von Gurten (4.4): Bei mindestens zwei kognitiv beeinträchtigten Per- sonen wurde entgegen der Angaben der Einrichtung die Anwendung von Gurten innerhalb der letzten vier Wochen nach der Ergebniserfassung durch die Pflegeeinrichtung festgestellt. Hier- durch wurde in mindestens zwei Fällen eine Person mit negativem Versorgungsergebnis aus der Kennzahlberechnung ausgeschlossen. Angaben zur Anwendung von Bettseitenteilen (4.4): Bei mindestens zwei kognitiv beeinträch- tigten Personen wurde entgegen der Angaben der Einrichtung die Anwendung von Bettseiten- teilen innerhalb der letzten vier Wochen nach der Ergebniserfassung durch die Pflegeeinrichtung festgestellt. Hierdurch wurde in mindestens zwei Fällen eine Person mit negativem Versorgungs- ergebnis aus der Kennzahlberechnung ausgeschlossen. Das Prüfteam sollte den unterschiedlichen Stellenwert von Fehlern berücksichtigen. Hierzu die- nen exemplarische Hinweise zur Bewertung von Auffälligkeiten bei der Plausibilitätskontrolle.
QPR – VOLLSTATIONÄRE PFLEGE – ANLAGE 6: BEWERTUNG PLAUSIBILITÄTSKONTROLLE Exemplarische Hinweise zur Bewertung von Auffälligkeiten bei der Plausibilitätskontrolle Keine oder nur geringe Auswirkungen für die Erhebliche Auswirkungen für die Berechnung der Berechnung der Ergebnisindikatoren sind in fol- Ergebnisindikatoren sind in folgenden Fällen zu genden Fällen zu erwarten erwarten – Dauer von Krankenhausaufenthalten ist nicht – Der angegebene Krankenhausaufenthalt hat in korrekt angegeben den letzten Monaten gar nicht stattgefunden – Einschätzung kognitiver Beeinträchtigungen bei – Personen, die kognitiv stark beeinträchtigt Personen, die kognitiv stark beeinträchtigt sind, sind, werden als nicht oder nur gering kognitiv ist ungenau. beeinträchtigt dargestellt. – Einschätzung der Selbstständigkeit bei der – Bei der Selbstständigkeit bei der Selbstver- Selbstversorgung ist bei einzelnen der 12 Merk- sorgung findet sich bei allen Merkmalen die male ungenau. Wertung „überwiegend selbstständig“ (durch- gekreuzt). – Dekubitus Grade 2 bis 4 werden nicht korrekt – Dekubitus Grad 2 wurde als Grad 1 oder über- differenziert. haupt nicht angegeben. – Informationen zu Verhaltensweisen oder zur – Informationen zur Anbringung von Bettseiten- Medikation sind fehlerhaft oder nicht nachvoll- teilen fehlen ziehbar (nicht relevant für Indikatoren) – Datum der Dekubitusentstehung wird falsch – Datum der Dekubitusentstehung falsch angege- angegeben, liegt aber in den letzten sechs ben: faktisch in den letzten sechs Monaten vor Monaten vor der Ergebniserfassung der Ergebniserfassung, im Bogen aber vor zehn Monaten – Ort der Dekubitusentstehung: – Ort der Dekubitusentstehung: fälschlich fälschlich „Krankenhaus“ statt „zuhause“ „Krankenhaus“ statt „in der Einrichtung“ (nur letzteres wird der Einrichtung „angelastet“) – Zahlendreher in Datumsangaben (z.B. 2071 statt – Datum des Integrationsgesprächs nicht korrekt 2017 oder 5.1.2017 statt 1.5.2017) angegeben – Vereinzelte (!), offensichtliche Verwechslung von – Mehrfache Abweichungen des Körpergewichts Körpergröße und Gewicht (z. B. 87 cm und 179 kg) von den Angaben in der Pflegedokumentation – Verletzung durch Sturz im Krankenhaus wurde – Sturz in der Einrichtung wurde nicht angegeben fälschlicherweise angegeben – Sturzverletzung: Aufbringen eines Pflasters – Änderungen in der Maßnahmenplanung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der aufgrund einer Sturzverletzung wurden nicht Einrichtung führt zur Einschätzung „ärztlich angegeben behandlungsbedürftig“ – Einzelheiten zur Anwendung von Gurten (z .B. – Eine Gurtfixierung, die in den letzten vier Art des Gurtes) wurden nicht korrekt angegeben Wochen vor der Ergebniserfassung erfolgte, wurde nicht angegeben
134 | 135 QPR – VOLLSTATIONÄRE PFLEGE ANLAGE 7 Strukturierungshilfe zur Durchführung des Teamgespräches zur Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 SGB XI 17. Dezember 2018
QPR – VOLLSTATIONÄRE PFLEGE – ANLAGE 7: STRUKTURIERUNGSHILFE TEAMGESPRÄCH Strukturierungshilfe zur Durchführung des Teamgespräches Das Teamgespräch dient der Zusammenführung der einzelnen Ergebnisse der Prüferinnen und Prüfer und der Vorbereitung des Abschlussgesprächs. Die Prüferinnen und Prüfer tauschen sich über ihre wichtigsten Ergebnisse aus und nehmen vorläufige Bewertungen vor. Vertreter der Einrichtung sollen an diesem Gespräch nicht teilnehmen. Das Teamgespräch unterteilt sich in folgende Bereiche: 1. Einschätzung der fachlichen Stärken der Einrichtung 2. Vorläufige Einschätzung zu Defiziten bei Qualitätsaspekten 3. Vorläufige Einschätzung der Plausibilität der Ergebniserfassung 4. Gemeinsame Bewertung der bereichsübergreifenden Qualitätsaspekte 5. Festlegung der Themen, die im anschließenden Abschlussgespräch mit Vertreterinnen oder Vertretern der Einrichtung angesprochen werden sollen, insbesondere der Themen, zu denen eine Beratung erfolgen soll. Es ist zu betonen, dass es sich um vorläufige Einschätzungen handelt, die bei der abschließen- den Bewertung zu verifizieren und zu konkretisieren sind. Grundlage des Gesprächs sind sämt- liche Feststellungen, die bei der Prüfung der einrichtungsbezogenen und der direkt personen- bezogenen Fragen festgehalten wurden, inklusive der Feststellungen, die die Plausibilitäts- kontrolle betreffen. 1. Welche fachlichen Stärken wurden im Verlauf der Prüfung sichtbar? 2. Bei welchen Qualitätsaspekten wurden fachliche, erhebliche oder schwerwiegende Defizite festgestellt? 3. Vorläufige Einschätzung der Plausibilität der Ergebniserfassung (Grundlage ist der Prüfbogen C, Anlage 3)
136 | 137 4. Gemeinsame Bewertung der Qualitätsaspekte im Qualitätsbereich 5 – Bedarfsübergreifende fachliche Anforderungen (Grundlage ist der Prüfbogen B, Anlage 2) 5. Für welche Themen sollen im Abschlussgespräch Ansätze zur Qualitätsverbesserung aufgezeigt werden? Welche Ansätze sind möglicherweise geeignet und praktikabel?
QPR – VOLLSTATIONÄRE PFLEGE – ANLAGE 7: STRUKTURIERUNGSHILFE TEAMGESPRÄCH QPR – VOLLSTATIONÄRE PFLEGE ANLAGE 8 Strukturierungshilfe zur Durchführung des Abschlussgespräches zur Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 SGB XI 17. Dezember 2018
138 | 139 Strukturierungshilfe zur Durchführung des Abschlussgespräches Im Abschlussgespräch wird die Pflegeeinrichtung über zentrale Ergebnisse der Prüfung in Kennt- nis gesetzt. Das Abschlussgespräch sollte den Charakter eines Fachgesprächs haben, in dem gemeinsame Überlegungen dazu angestellt werden, wie festgestellte Defiziten behoben und der Entstehung von Defiziten vorgebeugt werden kann. Ablauf: 1. Das Prüfteam erläutert Zweck und Ablauf des Abschlussgesprächs. 2. Das Prüfteam schildert unter Bezugnahme auf die im Teamgespräch ausgewerteten Quali- tätsaspekte den Gesamteindruck der Pflegequalität der Einrichtung. Hierbei wird herausge- stellt, welche fachlichen Stärken und welche Schwächen während der Prüfung besonders deutlich erkennbar waren. 3. Das Prüfteam informiert die Einrichtung über die wichtigsten Einzelergebnisse der Quali- tätsprüfung, insbesondere über festgestellte erhebliche und schwerwiegende Qualitätsdefizite. Die Vertreterinnen und Vertreter der Einrichtung erhalten Gelegenheit zur Schilderung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die sie ggf. schon eingeleitet haben. Sofern die Einrich- tung abweichende Meinungen zu den Feststellungen, insbesondere zu festgestellten Mängeln bei Qualitätsaspekten und der Plausibilität der Ergebniserfassung äußert, werden diese vom Prüfteam schriftlich festgehalten. 4. Das Prüfteam beschreibt in zusammenfassender Form die im Rahmen der Plausibilitätskon- trolle festgestellten Auffälligkeiten. 5. Das Prüfteam berät die Einrichtung über mögliche Maßnahmen der Qualitätsverbesserung und benennt Ansatzpunkte, die geeignet sein könnten, Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung einzuleiten. Der Sichtweise der Vertreterinnen und Vertreter der Einrichtung sollte ausrei- chend Raum gegeben werden. 6. Abschluss des Gesprächs und damit auch des Prüfbesuchs. Freitextfeld
QPR – VOLLSTATIONÄRE PFLEGE – ANLAGE 8: STRUKTURIERUNGSHILFE ABSCHLUSSGESPRÄCH QPR – VOLLSTATIONÄRE PFLEGE ANLAGE 9 Struktur und Inhalte des Prüfberichtes zur Prüfung der in Pflege- einrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 SGB XI 17. Dezember 2018
140 | 141 Prüfbericht Die Erstellung des Prüfberichtes erfolgt auf der Grundlage der QPR vollstationär und auf der Basis der Prüfbögen zur Prüfung bei der versorgten Person und zur Prüfung in der Einrichtung. Der Prüfbericht wird EDV-gestützt erstellt. Die Darstellung der Prüfergebnisse im Prüfbericht erfolgt in deskriptiver Form. Der Prüfbericht gliedert sich in folgende Abschnitte: – Prüfmaßstab 1. Angaben zur Prüfung und zur Einrichtung 2. Allgemeine Informationen zur Prüfung 3. Gesamtbeurteilung der personenbezogenen Versorgung 4. Beurteilung der bedarfsübergreifenden fachlichen Anforderungen sowie der einrichtungs- internen Organisation und des Qualitätsmanagements 5. Gesamtergebnis der Plausibilitätskontrolle 6. Empfehlungen zur Beseitigung von Qualitätsdefiziten – Anlagen zum Prüfbericht – Prüfbögen A, Anlage 1 – Prüfbogen C, Anlage 3 Im Prüfbericht sind die im Folgenden dargestellten Anforderungen zu beachten: