QPR_vollstationaer_190522
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Übersendung von Prüfverfahren und Prüfergebnissen der Qualitätskontrolle in Pflegeeinrichtungen in NRW“
QPR – VOLLSTATIONÄRE PFLEGE – ANLAGE 1: PRÜFBOGEN A – PERSONENENBEZOGENE VERSORGUNG – die Wohnumgebung nicht auf Beeinträchtigungen des Sehvermögens zugeschnitten ist und es hierdurch zu einem Sturzereignis gekommen ist. – die versorgte Person keine Unterstützung erhält, die aufgrund der Beeinträchtigung der Sinneswahrnehmung erforderlich wäre. 3.2 Unterstützung bei der Tagesstrukturierung, Beschäftigung und Kommunikation Qualitätsaussage Die versorgten Personen werden dabei unterstützt, eine ihren Bedürfnissen und Beeinträchti- gungen entsprechende Tagesstruktur zu entwickeln und umzusetzen. Der versorgten Person stehen Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung, die mit ihren Bedürfnissen in Einklang stehen. Sie wird bei der Nutzung dieser Möglichkeiten unterstützt. Versorgte Personen mit beein- trächtigten kommunikativen Fähigkeiten werden in der Kommunikation, bei der Knüpfung und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte unterstützt. Informationserfassung Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit bei der Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte: Tagesablauf gestalten und an Veränderungen anpassen Ruhen und Schlafen sich beschäftigen in die Zukunft gerichtete Planungen vornehmen Interaktion mit Personen im direkten Kontakt Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfeldes Kognitive Fähigkeiten und psychische Beeinträchtigungen: (Freitext) Tagesablauf und Aktivitäten im Alltag der versorgten Person (nur zu erfassen bei Personen mit beeinträchtigter Selbststän- digkeit bei der Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte): (Freitext)
48 | 49 Plausibilitätskontrolle 1. Stehen die Angaben zur Selbstständigkeit der versorgten Person bei der Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte (Ergebniserfassung) in Einklang mit den Informatio- nen aus anderen Quellen? keine Auffälligkeiten festgestellt Auffälligkeiten festgestellt (bitte angeben) trifft nicht zu 2. Stehen die Angaben zu den kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten der versorgten Person in Einklang mit den Informa-tionen aus anderen Quellen? keine Auffälligkeiten festgestellt Auffälligkeiten festgestellt (bitte angeben) trifft nicht zu Allgemeine Beschreibung Zu prüfen ist, ob für die versorgte Person eine individuelle Gestaltung des Tagesablaufs ermöglicht und gefördert wird, die ihren Bedürfnissen entspricht. Zu prüfen ist ferner, ob bei versorgten Personen, die kognitive oder psychische Beeinträchtigungen aufweisen, die Tagesstrukturierung zur Förderung von Orientierung und Wohlbefinden eingesetzt wird. Dabei ist auch zu prüfen, ob die versorgte Person bei der Auswahl und Durchführung bedürfnisgerechter Aktivitäten unter- stützt wird, ebenso bei der Kommunikation mit vertrauten Bezugspersonen, Freunden oder Bekannten. Leitfragen Die folgenden Fragen sind nur zu bearbeiten, wenn Bedarf an Unterstützung bei der Tagesstruk- turierung, Beschäftigung oder Kommunikation vorliegt. Anderenfalls weiter mit dem nächsten Qualitätsaspekt. 1. Sind die Interessen an Aktivitäten und Gewohnheiten der versorgten Person bekannt? 2. W urde mit der versorgten Person (oder ihren Bezugspersonen) eine individuelle Tagesstruk- turierung erarbeitet? 3. Orientieren sich pflegerische Versorgung und andere Hilfen an der individuell festgelegten Tagesstrukturierung und den Bedürfnissen der versorgten Person? 4. Erhält die versorgte Person Unterstützung dabei, bedürfnisgerechten Beschäftigungen im Lebensalltag nachzugehen?
QPR – VOLLSTATIONÄRE PFLEGE – ANLAGE 1: PRÜFBOGEN A – PERSONENENBEZOGENE VERSORGUNG Bewertung der Auffälligkeiten und Defizite A keine Auffälligkeiten B Auffälligkeiten, die keine Risiken oder negativen Folgen für die versorgte Person erwarten lassen C Defizit mit Risiko negativer Folgen für die versorgte Person D Defizit mit eingetretenen negativen Folgen für die versorgte Person Hinweise zur Bewertung B) Auffälligkeiten, die keine Risiken oder negativen Folgen für die versorgte Person erwarten lassen Diese Bewertung trifft zu, wenn sich beispielsweise keine oder nur lückenhafte Hinweise auf die Ermittlung der relevanten Bedürfnisse der versorgten Person in der Pflegedokumentation finden lassen, aber aufgrund anderer Informationen nachvollzogen werden kann, dass die Bedürf- nisse der versorgten Person bekannt sind und sich die Tagesstrukturierung daran ausrichtet. C) Defizit mit Risiko negativer Folgen für die versorgte Person Diese Bewertung trifft zu, wenn beispielsweise – eine Tagesstrukturierung existiert, aber nicht schriftlich fixiert wurde (z. B. nur mündlich kommuniziert wird). – nicht erkennbar ist, dass reflektiert oder praktisch überprüft wurde, ob durch eine Anpassung der Tagesstrukturierung emotionale Belastungen oder Verhaltensweisen der versorgten Person positiv beeinflusst werden können (falls ein entsprechender Bedarf besteht). – die Bedürfnisse der versorgten Person nicht bekannt sind, weil die Einrichtung die im Einzel- fall bestehenden Möglichkeiten zur Erfassung der Bedürfnisse nicht ausgeschöpft hat. D) Defizit mit eingetretenen negativen Folgen für die versorgte Person Diese Bewertung trifft zu, wenn beispielsweise – keine Tagesstrukturierung existiert, obwohl die versorgte Person den Tag nicht selbstständig planen und ihre Planung umsetzen kann. – keine Unterstützung der versorgten Person erfolgt, den Alltag gemäß der definierten Tages- strukturierung zu gestalten. – die vorliegende Tagesstrukturierung keinen Bezug zu den Bedürfnissen der versorgten Person aufweist. – für die versorgte Person keine geeigneten, ihren Bedürfnissen und gesundheitlichen Beein- trächtigungen entsprechenden Beschäftigungsangebote existieren.
50 | 51 – von der versorgten Person gewünschte, geplante Aktivitäten aufgrund fehlender Unterstüt- zung regelmäßig nicht durchgeführt werden können. – die versorgte Person keine Unterstützung dabei erhält, an der Gemeinschaft mit anderen innerhalb der Einrichtung teilzunehmen. 3.3 Nächtliche Versorgung Qualitätsaussage Die Einrichtung leistet auch in der Nacht eine bedarfs- und bedürfnisgerechte Versorgung. Informationserfassung Nächtlicher Unterstützungsbedarf: (Freitext) Allgemeine Beschreibung Zu prüfen ist hier, inwieweit die Versorgung der versorgten Person auch die nächtlichen Problem- und Bedarfslagen berücksichtigt. Dies schließt Maßnahmen wie Lagerungen, Hilfen beim Toi- lettengang oder Inkontinenzversorgung ebenso ein wie den Umgang mit Verschiebungen/Umkeh- rungen des Rhythmus von Wachen und Schlafen oder mit Einschlafschwierigkeiten. Die folgenden Fragen sind nur zu bearbeiten, wenn ein nächtlicher Unterstützungsbedarf vorliegt. Anderenfalls weiter mit dem nächsten Qualitätsaspekt. Leitfragen 1. Liegt eine aussagekräftige Bedarfseinschätzung und Maßnahmenplanung für die nächtliche Versorgung vor? 2. Wird bei bestehenden Ein- und Durchschlafschwierigkeiten eine darauf ausgerichtete Unter- stützung geleistet? 3. Berücksichtigt die Maßnahmenplanung besondere Risikosituationen während der Nacht (z. B. bei Personen mit motorisch geprägten Verhaltensauffälligkeiten)?
QPR – VOLLSTATIONÄRE PFLEGE – ANLAGE 1: PRÜFBOGEN A – PERSONENENBEZOGENE VERSORGUNG Bewertung der Auffälligkeiten und Defizite A keine Auffälligkeiten B Auffälligkeiten, die keine Risiken oder negativen Folgen für die versorgte Person erwarten lassen C Defizit mit Risiko negativer Folgen für die versorgte Person D Defizit mit eingetretenen negativen Folgen für die versorgte Person Hinweise zur Bewertung B) Auffälligkeiten, die keine Risiken oder negativen Folgen für die versorgte Person erwarten lassen Diese Bewertung trifft zu, wenn die Darstellung des nächtlichen Bedarfs in der Pflegedokumen- tation lückenhaft oder unzutreffend ist, aber eine dem individuellen Bedarf entsprechende Maß- nahmenplanung vorliegt. C) Defizit mit Risiko negativer Folgen für die versorgte Person Diese Bewertung trifft zu, wenn beispielsweise – die versorgte Person regelmäßig Einschlafschwierigkeiten aufweist, die jedoch in der Maß- nahmenplanung nicht berücksichtigt werden. – verhaltensbedingte Risiken während der Nacht bei der Bedarfseinschätzung nicht erfasst worden sind. D) Defizit mit eingetretenen negativen Folgen für die versorgte Person Diese Bewertung trifft zu, wenn beispielsweise – keine dem Bedarf entsprechende Maßnahmenplanung für die Nacht vorliegt. – auf Nachtaktivität der versorgten Person oder Durchschlafprobleme nicht reagiert wird. – notwendige Hilfen aufgrund personeller Engpässe wiederholt nicht geleistet werden konnten.
52 | 53 Qualitätsbereich 4: Unterstützung in besonderen Bedarfs- und Versorgungs- situationen 4.1 Unterstützung der versorgten Person in der Eingewöhnungsphase nach dem Einzug Qualitätsaussage Die versorgte Person wurde während der Eingewöhnung in die neue Lebensumgebung zielge- richtet unterstützt. Die folgenden Fragen sind nur zu bearbeiten, wenn die versorgte Person innerhalb der letzten 12 Monate eingezogen ist (Es gilt das Aufnahmedatum für die vollstationäre Pflege). Anderenfalls weiter mit dem nächsten Qualitätsaspekt. Bei Kurzzeitpflegegästen, die sich bereits länger als zwei Tage in der Einrichtung aufhalten, sind die Fragen in jedem Fall zu bearbeiten Informationserfassung Unterstützung nach Einzug Einzugsdatum Datum Datum des Integrationsgesprächs Datum (soweit durchgeführt; entfällt bei KPf*) Anpassung der Unterstützung (Freitext) während der ersten acht Wochen des stationären Aufenthalts (entfällt bei KPf*) *Kurzzeitpflege Plausibilitätskontrolle 1. Stehen die Angaben zum Einzug und zur Durchführung eines Integrationsgesprächs in der Ergebniserfassung in Einklang mit den Informationen aus anderen Quellen? keine Auffälligkeiten festgestellt Auffälligkeiten festgestellt (bitte angeben) trifft nicht zu Allgemeine Beschreibung Zu prüfen ist hier, ob die Einrichtung eine zielgerichtete Unterstützung der versorgten Person in der Eingewöhnungsphase leistet. Hierzu gehören die Förderung des Wohlbefindens, des Sicher- heitsgefühls der versorgten Person und der Integration in die neue Lebensumgebung. Ebenfalls eingeschlossen ist die zeitgerechte Vorbereitung der bedarfs- und bedürfnisgerechten Versorgung. Leitfragen 1. Wurde vor dem Einzug oder kurzfristig (innerhalb von 24 Stunden) nach dem Einzug der versorgten Person eine Einschätzung vorgenommen, ob bzw. in welchen Punkten ein dringen- der Versorgungsbedarf besteht?
QPR – VOLLSTATIONÄRE PFLEGE – ANLAGE 1: PRÜFBOGEN A – PERSONENENBEZOGENE VERSORGUNG 2. Bei Langzeitpflege: Leistete die Einrichtung in den ersten Wochen nach dem Einzug zielgerichtete Unterstützung? 3. Bei Kurzzeitpflege: Leistete die Einrichtung in den ersten Tagen nach der Aufnahme zielgerichtete Unterstützung? Bewertung der Auffälligkeiten und Defizite A keine Auffälligkeiten B Auffälligkeiten, die keine Risiken oder negativen Folgen für die versorgte Person erwarten lassen C Defizit mit Risiko negativer Folgen für die versorgte Person D Defizit mit eingetretenen negativen Folgen für die versorgte Person Hinweise zur Bewertung B) Auffälligkeiten, die keine Risiken oder negativen Folgen für die versorgte Person erwarten lassen Diese Bewertung trifft zu, wenn die Dokumentation des Verlaufs der Eingewöhnungsphase und der geleisteten Hilfen lückenhaft ist, eine bedarfsgerechte Unterstützung der versorgten Person aber dennoch nachvollziehbar geleistet wurde. C) Defizit mit Risiko negativer Folgen für die versorgte Person Diese Bewertung trifft zu, wenn beispielsweise – Informationen zu einem Versorgungsbedarf, der sofortige Reaktionen erforderlich macht, nicht spätestens innerhalb von 24 Stunden nach dem Einzug erfasst wurden (z. B. Medikation, Verhaltensweisen mit Selbst- oder Fremdgefährdungspotenzial, problematischer Hautzu- stand). – ein Integrationsgespräch zwar stattfand, die Ergebnisse aber nicht verschriftlicht wurden. – die Maßnahmenplanung die Unterstützung des Einlebens nicht berücksichtigte. D) Defizit mit eingetretenen negativen Folgen für die versorgte Person Diese Bewertung trifft zu, wenn beispielsweise – nicht erkennbar ist, dass eine zielgerichtete Unterstützung zum Einleben überhaupt umgesetzt wurde. – die Unterstützung zum Einleben sich auf das Integrationsgespräch beschränkte, wenngleich ein weitergehender Unterstützungsbedarf gegeben war.
54 | 55 4.2 Überleitung bei Krankenhausaufenthalten Qualitätsaussage Die Pflegeeinrichtung leistet im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen Beitrag, im Falle notwendi- ger Krankenhausaufenthalte die Versorgungskontinuität sicherzustellen und Belastungen der versorgten Person im Krankenhaus zu vermeiden. Informationserfassung (nur auszufüllen bei versorgten Personen mit Krankenhausauf- enthalt in den letzten sechs Monaten) Grund, Dauer und Häufigkeit von Krankenhausaufenthalten in den letzten sechs Monaten: (Freitext) Plausibilitätskontrolle 1. Entsprechen die Angaben zu Krankenhausaufenthalten im Erhebungsbogen für die Ergebnis- erfassung den Informationen aus anderen Informationsquellen? keine Auffälligkeiten festgestellt Auffälligkeiten festgestellt (bitte angeben) trifft nicht zu Allgemeine Beschreibung Zu prüfen sind hier Maßnahmen, die die Pflegeeinrichtung ergreift, um den Übergang zwischen Pflegeeinrichtung und Krankenhaus für die versorgte Person fachlich angemessen zu gestalten, die Belastung für die versorgte Person infolge des Ortswechsels soweit wie möglich zu reduzieren und im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Versorgungskontinuität sicherzustellen. Die folgenden Fragen sind nur zu bearbeiten, wenn die versorgte Person innerhalb der letzten sechs Monate in einem Krankenhaus behandelt wurde. Leitfragen 1. Wurden dem Krankenhaus Informationen zum Gesundheitszustand, zum pflegerischen Ver- sorgungsbedarf und zu den individuellen Bedürfnissen übermittelt? 2. Erfolgte eine Aktualisierung der Bedarfseinschätzung und bei Bedarf eine Anpassung der Maßnahmenplanung nach der Rückkehr der versorgten Person?
QPR – VOLLSTATIONÄRE PFLEGE – ANLAGE 1: PRÜFBOGEN A – PERSONENENBEZOGENE VERSORGUNG Bewertung der Auffälligkeiten und Defizite A keine Auffälligkeiten B Auffälligkeiten, die keine Risiken oder negativen Folgen für die versorgte Person erwarten lassen C Defizit mit Risiko negativer Folgen für die versorgte Person D Defizit mit eingetretenen negativen Folgen für die versorgte Person Hinweise zur Bewertung B) Auffälligkeiten, die keine Risiken oder negativen Folgen für die versorgte Person erwarten lassen Diese Bewertung trifft zu, wenn beispielsweise eine erforderliche Umstellung der Maßnahmen- planung erst mit zeitlicher Verzögerung in die Pflegedokumentation aufgenommen wurde. C) Defizit mit Risiko negativer Folgen für die versorgte Person Diese Bewertung trifft zu, wenn beispielsweise – die Informationsweitergabe an das Krankenhaus nur mündlich erfolgte und der Kranken- hausaufenthalt länger als zwei Tage andauerte. – wenn eine Informationsübermittlung erfolgte, aber wichtige versorgungsrelevante Informa- tionen fehlten (z. B. Hinweise auf ein bestehendes herausfordernd erlebtes Verhalten, not- wendige Medikamenteneinnahme, besondere gesundheitliche Risiken, Tagesstrukturierung bei versorgten Personen mit kognitiven Beeinträchtigungen). – die Maßnahmenplanung in der Pflegedokumentation nach Rückkehr der versorgten Person nicht angepasst wurde, obwohl sich der individuelle Pflegebedarf verändert hatte. D) Defizit mit eingetretenen negativen Folgen für die versorgte Person Diese Bewertung trifft zu, wenn beispielsweise – keine Informationsweitergabe an das Krankenhaus erfolgte. – die tatsächlich geleistete Unterstützung nach der Rückkehr aus dem Krankenhaus nicht an den aktuellen Bedarf angepasst wurde.
56 | 57 4.3 Unterstützung von versorgten Personen mit herausfordernd erlebtem Verhalten und psychischen Problemlagen Qualitätsaussage Versorgte Personen mit herausfordernd erlebtem Verhalten erhalten eine ihren Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen entsprechende Unterstützung. Informationserfassung Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: (Freitext) Allgemeine Beschreibung Zu prüfen ist hier die Unterstützung der versorgten Person mit herausfordernd erlebtem Verhal- ten, die darauf abzielt, Risiken zu vermeiden, das herausfordernd erlebte Verhalten einzugren- zen und das Wohlbefinden der versorgten Person aktiv zu fördern. Die folgenden Fragen sind nur zu bearbeiten, wenn die versorgte Person herausfordernd erlebtes Verhalten oder psychische Problemlagen zeigt. Anderenfalls weiter mit dem nächsten Quali- tätsaspekt. Leitfragen 1. Erfolgten eine Erfassung der Verhaltensweisen der versorgten Person und eine darauf aufbau- ende Einschätzung, ob aus dem Verhalten ein Unterstützungsbedarf erwächst? 2. Wurden verhaltenswirksame Faktoren identifiziert und Maßnahmen eingeleitet, um diese Faktoren zu begrenzen oder zu kompensieren? 3. Erhält die versorgte Person eine geeignete Unterstützung, um trotz der Verhaltensproblematik Bedürfnisse zu befriedigen und Wohlbefinden zu erleben? Bewertung der Auffälligkeiten und Defizite A keine Auffälligkeiten B Auffälligkeiten, die keine Risiken oder negativen Folgen für die versorgte Person erwarten lassen C Defizit mit Risiko negativer Folgen für die versorgte Person D Defizit mit eingetretenen negativen Folgen für die versorgte Person