Microsoft Word - Dokument1
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Übersendung von Prüfverfahren und Prüfergebnissen der Qualitätskontrolle in Pflegeeinrichtungen in NRW“
Rahmen von point of care tests (POCT) anfallen, kann nach Abfallschlüssel ASN 18 01 04 gemäß Richtlinie der LAGA Nr. 18 in einem reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnis (z. B. dickwandiger Müllsack), bevorzugt mit Doppelsack- Methode, und gemeinsam mit Abfällen aus den Haushalten erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass diese Abfälle direkt einer Siedlungsabfallverbrennungsanlage zugeführt werden. Abfälle aus Haushalten sind Restabfall (ASN 20 03 01). Dauer der Maßnahmen Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Empfehlung liegen noch nicht ausreichende Daten über die Dauer der Erregerausscheidung bei nicht mehr symptomatischen Personen vor, um eine generelle abschließende Empfehlung zur Beendigung der Maßnahmen nach Abklingen der Symptomatik zu geben. In diesen Fällen sollte daher derzeit eine individuelle Entscheidung getroffen werden. Das RKI hat in Abstimmung mit der Arbeitsgruppe Infektionsschutz der AOLG mögliche Kriterien zur Aufhebung der Isolierung bzw. Entlassung erarbeitet. Schlussdesinfektion Die Schlussdesinfektion erfolgt mit mindestens begrenzt viruziden Mitteln gemäß der Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“. Transport des Patienten innerhalb des Krankenhauses Ist ein Transport im Krankenhaus unvermeidbar, soll der Zielbereich vorab informiert werden. Der Transport soll als Einzeltransport erfolgen, dabei trägt der Patient einen Mund-Nasen-Schutz sofern es der Gesundheitszustand des Patienten zulässt. Zur persönlichen Schutzausrüstung des Personals siehe oben Der Kontakt zu anderen Patienten oder Besuchern ist zu vermeiden. Unmittelbar nach den Maßnahmen in der Zieleinrichtung sind die Kontaktflächen und das Transportmittel vor erneuter Nutzung wie oben beschrieben zu desinfizieren (s. Desinfektion und Reinigung). Krankentransport eines Erkrankten außerhalb des Krankenhauses Vor Beginn des Transportes ist das aufnehmende Krankenhaus über die Einweisung des Patienten und über seine Verdachtsdiagnose / Erkrankung zu informieren. Falls es der Gesundheitszustand des Patienten zulässt, sollte er mit einem Mund-Nasen- Schutz versorgt werden. Zur persönlichen Schutzausrüstung des Personals siehe oben Unmittelbar nach Transport ist eine Wischdesinfektion sämtlicher zugänglicher Flächen und Gegenstände mit einem Flächendesinfektionsmittel (s. Desinfektion und Reinigung) durchzuführen. Besucherregelungen Soziale Kontakte sollten möglichst über Telekommunikation anstatt über persönliche Besuche erfolgen. Besuche auf ein Minimum beschränken und zeitlich begrenzen. Besucher sind zu den erforderlichen Schutzmaßnahmen zu unterweisen. Diese beinhalten: das Einhalten von mindestens 1,5 m Abstand zum Patienten das Tragen von Schutzkittel und dicht anliegendem, mehrlagigem Mund-Nasen-Schutz die Händedesinfektion beim Verlassen des Patientenzimmers. C) Ambulante Versorgung / Arztpraxis Fall unter differentialdiagnostischer Abklärung (s. Flussschema) Die präventiven Maßnahmen in der Praxis beruhen auf folgenden Prinzipien: 1. Organisatorische Aspekte der Lenkung von Patienten mit respiratorischen Symptomen vor Besuch der Praxis bzw. innerhalb der Praxis (s. hierzu auch die Informationen der KBV) 2. Distanzierung von Patienten bei entsprechendem Verdacht (Unterbringung in einem separatem Bereich; Einhalten eines Abstandes von mindestens 1,5 m wann immer möglich) 3. Versorgung des Patienten mit einem MNS sofern es der Gesundheitszustand des Patienten zulässt. 4. Personal: Tragen von MNS bzw. persönlicher Schutzausrüstung (PSA) je nach Art und Umfang der Exposition wie in den Abschnitten A und B dargestellt. 5. Beobachtung des Gesundheitszustandes des Praxispersonals Zur Diagnostik und weiterführenden Maßnahmen siehe Flussschema zur Verdachtsabklärung und Maßnahmen.
Die konkrete Umsetzung dieser Empfehlungen soll unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten unter Einbeziehung des Hygienefachpersonals, des betriebsärztlichen Dienstes und ggf. in Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.