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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „CLAIM – Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
An die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Frau Dr. Franziska Giffey
Glinkastraße 24
10117 Berlin
Berlin, 29.06.2020

EMPFEHLUNGEN AN DEN KABINETTSAUSSCHUSS ZUR BEKÄMPFUNG VON RECHTSEXTREMISMUS
UND RASSISMUS

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

die Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit CLAIM begrüßt den Kabinettsausschuss zur
Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus und den geplanten Austausch mit der
Zivilgesellschaft. Insbesondere die Expertise der von Rassismus Betroffenen ist erforderlich, um
wirksame und nachhaltige Handlungsstrategien zu entwickeln.

Wir, eine Allianz aus 35 Organisationen und Projekten der Zivilgesellschaft, wenden uns heute als
Betroffene von und Expert*innen zu Antimuslimischem Rassismus an Sie. Die Anschläge in Hanau
und Halle, die geplanten Angriffe auf Moscheen in zehn Bundesländern, die tagtäglichen Übergriffe
auf Muslim*innen und muslimische Einrichtungen und nicht zuletzt die Diskriminierungen im Alltag —
seit Jahren werden in Deutschland Muslim*innen, Menschen, die als Muslim*innen gelesen werden
sowie muslimische Einrichtungen zur Zielscheibe von teils sehr gewalttätigen Angriffen, aber auch
von ganz alltäglichem Rassismus in Form von Unsichtbarkeit und/oder Missrepräsentation im
öffentlichen, kulturellen, sozialen, Gesundheits- und Bildungsbereich. Hiervon erfährt die
Öffentlichkeit kaum etwas: 2019 wurden insgesamt 950 islamfeindliche Straftaten gezählt (BMI
2020). Die Dunkelziffer antimuslimischer Hassverbrechen wird von Expert*innen jedoch wesentlich
höher, auf das Achtfache, geschätzt.

Antimuslimische Übergriffe werden häufig erst möglich vor dem Hintergrund von Alltagsrassismus.
Sie werden aufgrund dessen nicht erkannt und nicht adäquat in präventiven und intervenierenden
Maßnahmen berücksichtigt. Menschen, die Rassismus erfahren müssen, werden in ihren Belangen
nicht angemessen und genügend berücksichtigt. Das fehlende Unrechtsbewusstsein, die
Täterfixierung und die Täter-Opfer-Umkehr sowie die Vermischung von Rechtsextremismus und
Rassismus einerseits und von Rassismus und Migration andererseits erschweren die Bearbeitung von
Rassismus/-erfahrung und die Stärkung von (als) Muslim*innen (Markierten) und ihren
Organisationen.

Immer mehr Menschen sehen sich durch islamfeindliche Debatten und antimuslimische Diskurse
ermutigt, Muslim*innen und Menschen, die als Muslim*innen gelesen werden, zu beleidigen, zu
diskriminieren oder tätlich anzugreifen. Diverse Umfragen und Studien belegen, dass sich
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islamfeindliche und antimuslimische Einstellungen in Deutschland seit Jahren auf einem hohen
Niveau bewegen. Antimuslimische Ressentiments finden sich in allen Bevölkerungsgruppen und
bilden damit den Nährboden und ein Einfallstor für rechte Ideologien, welche wiederum auch den
Antisemitismus, Rassismus gegen Schwarze Menschen und gegen Sint*ezza und Rom*nja erstarken
lassen sowie zur Diskriminierung von LGBTQI*-Personen, finanzschwachen und be_hinderten
Menschen oder Frauen.

Muslim*innen sind als Schwarze, Rom*nja, Trans* und/oder in Intersektion mit anderen
Verhältnissen davon spezifisch betroffen. Dies zeigt sich nicht nur auf der Ebene von negativen
Einstellungen, sondern insbesondere durch Missrepräsentation und strukturelle Diskriminierung in
allen Lebensbereichen.

Vor diesem Hintergrund richten wir uns als Allianz von 35 muslimischen und nichtmuslimischen
Akteur*innen und als Expert*innen für die Themen Antimuslimischer Rassismus und Islam- und
Muslimfeindlichkeit mit folgenden Erwartungen und Forderungen an den Kabinettsausschuss:

« Alle Rassismen benennen und adressieren: Um Rassismus wirkungsvoll zu adressieren und
Handlungsstrategien zu entwickeln, müssen der Kabinettsauschuss und das
Maßnahmenpaket alle Rassismen in ihren Gemeinsamkeiten, Unterschieden und
Wechselwirkungen konkret benennen und in den Blick nehmen. Hierbei reicht es nicht aus,
nur allgemein von Rassismus zu sprechen. Zu adressieren sind Antisemitismus,
Antiziganismus bzw. Rassismus gegen Sinti*zze und Rom*nja, Antischwarzer Rassismus,
Antiasiatischer Rassismus und Antimuslimischer Rassismus sowie spezifische Intersektionen
wie etwa gegen Schwarze Muslim*innen, muslimische Rom*nja oder jüdische Araber*innen.

®e Transparenz und Erfolgskontrolle: Um eine effektive Arbeit des Ausschusses zu
gewährleisten, muss die Arbeit des Kabinettsausschusses transparent sein. Die
verabschiedeten Maßnahmen und ihre Eignung, die gesetzten Ziele zu erreichen, müssen
kontinuierlich und anhand geeigneter Kriterien überprüft werden.

« Repräsentanz und Einbeziehung der von Rassismus Betroffenen: Als CLAIM-Allianz
unterstützen wir die Forderung nach der Einrichtung eines Begleit- und
Partizipationsgremiums — entsprechend der Forderungen der Bundeskonferenz der
Migrantenorganisationen (BKMO). Die unabhängige Kommission von Expert*innen,
Migrant*innenorganisationen, Communities of Color und zivilgesellschaftlichen
Akteur*innen soll insbesondere sicherstellen, dass die Perspektive der von Rassismus
Betroffenen in ihrer Diversität einbezogen wird. Ein Kabinettsausschuss, der
Rechtsextremismus und Rassismus grundlegend und effektiv bekämpfen will, kann dies nur
auf Grundlage der Sachkenntnis und Lebenserfahrung der von Rassismus Betroffenen leisten.

e Einrichtung einer Enquete-Kommission „Rassismus“ im Bundestag: Als CLAIM-Allianz fordern
wir eine Priorisierung des Themas Rassismus im Allgemeinen und von Antimuslimischem
Rassismus im Besonderen, welche über eine punktuelle Bearbeitung hinausgeht. Die
Einrichtung einer Enquete-Kommission „Rassismus“ im Bundestag soll garantieren, dass das
Thema dauerhaft bearbeitet und die Perspektive von Betroffenen langfristig einbezogen
wird. Dabei muss die Enquete-Kommission alle Rassismen adressieren und gleichermaßen in
den Blick nehmen, um deren Bekämpfung auf Bundesebene institutionell zu verankern.
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«e |mplementierung von strukturellen Antirassismusmaßnahmen und ihre Ausstattung mit
Rechten und Ressourcen (analog zu Antisexismus: Frauenbeauftragte, Frauenförderung,
Öffentlichkeitsarbeit, Schutz, Lehrstühle zu Gender Studies, curriculare und institutionelle
Querschnittsaufgabe usw.).

Wir begrüßen die Initiative der Bundesregierung, das Engagement zur Prävention von Islam- und
Muslimfeindlichkeit auf verschiedenen gesellschaftlichen Ebenen durch Programme wie das
Bundesprogramm "Demokratie leben!" zu fördern. Insgesamt findet jedoch der Antimuslimische
Rassismus bisher weder genügende Beachtung noch ist er in ausreichender Form Gegenstand
systematischer Erforschung, um seine Wirksamkeit auf allen gesellschaftlichen Ebenen und die
Folgen zu analysieren und präventive sowie Gegenmaßnahmen systematisch und effektiv zu
konzipieren und zu implementieren.

Das Problembewusstsein gegenüber Antimuslimischem Rassismus und Rassismus insgesamt und
seinen Auswirkungen in der und auch auf die Gesellschaft muss dringend gestärkt werden sowie
strukturelle Maßnahmen entwickelt werden, die Gleichstellung gewährleisten, so dass die
Wahrnehmung voller Bürger*innenrechte nicht vom Wohlwollen Einzelner abhängt. Das darf kein
Nischenthema bleiben - die Bekämpfung jeglicher Rassismen muss ein Querschnittsthema werden!

Wir benötigen ein breiteres Präventionsangebot, Schutz, Partizipation und Stärkung von Betroffenen
sowie eine breite, auf die ganze Gesellschaft zielende Aufklärung über die Wurzeln, die Verbreitung
und die Wirkung von Antimuslimischem Rassismus. Das sehen wir als parteiübergreifende
Verantwortung, die auf Bundesebene angesiedelt werden muss, von dort in die Bundesländer
ausstrahlt und rechtsverbindlichen Charakter hat. Alle beteiligten Behörden, Initiativen und die
Communities selbst sind mit Ressourcen auszustatten, die es ihnen ermöglichen, dieser Aufgabe
nachzukommen.

Ein wirksames Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus muss
mindestens die folgenden zentralen Punkte enthalten:

«® Die Durchführung einer Bestandsaufnahme zu Erscheinungsformen von Rassismus im
Allgemeinen und von Antimuslimischem Rassismus und Islam- und Muslimfeindlichkeit im
Besonderen in allen politischen, rechtlichen, kulturellen, sozialen, edukativen,
gesundheitlichen, gesellschaftlichen Bereichen. Sowie: Die Entwicklung von
wissenschaftlicher Expertise zur effektiven Gleichstellung von Muslim*innen in
Deutschland.

® Das Aufsetzen einer Förderrichtlinie zur Erforschung des Phänomens Antimuslimischer
Rassismus, seiner Effekte auf Muslim*innen und wirksamer Gegenmaßnahmen.

®e Die sofortige Einrichtung des angekündigten „Unabhängigen Expertenkreis Islam- und
Muslimfeindlichkeit“ (UEM).

® Die Implementierung von Maßnahmen zur verbesserten statistischen Erfassung von
antimuslimisch motivierten Übergriffen: 1) die Etablierung einer Arbeitsdefinition von
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Antimuslimischem Rassismus auf Bundes- und Länderebene und 2) die Einführung eines
bundesweites Meldesystem zur Erfassung antimuslimischer Vorfälle oberhalb und

unterhalb der Strafbarkeitsschwelle, inklusive der Erforschung des Dunkelfeldes.

«e Die Durchführung verpflichtender und regelmäßiger Diversitäts- und antirassistischer
Sensibilisierungsmaßnahmen für alle Berufsgruppen, die sozial, soziopolitisch,
gesellschaftlich und biografisch einflussreich sind - insbesondere innerhalb der
Sicherheitsbehörden und der Justiz sowie im sozialen, kulturellen, Bildungs- und
Gesundheitsbereich,.

« Die Ausweitung des Opfer- und Zeug*innenschutzes, der Opfer- und Angehörigenberatung
und der mobilen und niedrigschwelligen Beratung für Fälle von Antimuslimischem
Rassismus; die Einrichtung eines Rechtshilfefonds.

«e Die Implementierung von Maßnahmen zur Prävention von Antimuslimischem Rassismus
und Rassismus allgemein in den Regelstrukturen der Bildung sowie der Kinder- und
Jugendhilfe,

« Die Einsetzung gesetzlich verankerter Antirassismusbeauftragten (analog zu
Frauenbeauftragten) mit Rechten und Ressourcen ausgestattet.

Die detaillierten Forderungen von mehr als 35 Akteur*innen, darunter Menschenrechts- und
Beratungsorganisationen sowie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, finden Sie in den „Empfehlungen
für einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Antimuslimischem Rassismus“ im Anhang.

Die Politik muss sich jetzt konsequent mit antimuslimischem Rassismus auseinandersetzen und
dringend weitreichende Maßnahmen ergreifen, um die menschen- und demokratiefeindlichen
Ideologien, die bis in die Mitte unserer Gesellschaft reichen, zurückzudrängen und die Gleichstellung
von (als) Muslim*innen (Markierten) in all ihren Bedarfen zu gewährleisten.

Bitte verstehen Sie diese Empfehlungen und Forderungen als Aufforderung und Ermutigung mit uns
ins Gespräch zu kommen. Gerne erörtern wir sie mit Ihnen im Detail. Wir freuen uns von Ihnen zu
hören.

Mit freundlichen Grüßen,
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Über CLAIM: CLAIM vereint und vernetzt 35 muslimische und nichtmuslimische Akteur*innen der
Zivilgesellschaft. Wir bilden eine starke und gesellschaftlich breite Allianz gegen Antimuslimischen
Rassismus und Islamfeindlichkeit in Deutschland und darüber hinaus. Seit dem 01.01.2020 ist
CLAIM Partner im Kompetenznetzwerk Islam- und Muslimfeindlichkeit. CLAIM wird getragen von
Teilseiend e.V. . Mehr Informationen unter: www.claim-allianz.de.

Kontaktadresse:

Teilseiend e.V.
CLAIM - Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit

Friedrichstraße 206, 10969 Berlin

 

 

www.claim-allianz.de

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Anhang: Empfehlungen für einen Aktionsplan zur Bekämpfung von
Antimuslimischem Rassismus

Als CLAIM Allianz appellieren wir an Sie, die Mitglieder des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung
von Rechtsextremismus und Rassismus, folgende Empfehlungen für die Bekämpfung von
Antimuslimischem Rassismus und Islam- und Muslimfeindlichkeit in das Maßnahmenpaket
aufzunehmen.

Entlang der im ersten Bericht der Bundesregierung zum Kabinettausschuss genannten vier
übergeordneten Handlungsfelder (S. 22, Bericht der Bundesregierung) fordern wir:

Empfehlungen zum 1. Handlungsfeld:

(1)

Die Durchführung einer Bestandsaufnahme zu Erscheinungsformen von Rassismus im
Allgemeinen und ganz konkret von Islam- und Muslimfeindlichkeit und Antimuslimischem
Rassismus in allen politischen und gesellschaftlichen Bereichen sowie die Entwicklung von
wissenschaftlicher Expertise zur Situation von Muslim*innen in Deutschland. Mit Hilfe
dieser Erfassung sollen mittel- und langfristig zusätzliche Erkenntnisse gewonnen werden, die
helfen können, ein Gesamtbild des Phänomens zu erhalten. Konkrete Arbeitsaufträge und
wissenschaftliche Fragestellungen sind unter anderem durch den einzurichtenden
unabhängigen Expertenkreis Muslimfeindlichkeit (UEM) zu erarbeiten. Erforderlich ist eine
Ausformulierung wissenschaftlicher Fragestellungen und Arbeitsaufträge insbesondere in
den Bereichen:

Datenerfassung, Dokumentation und Auswertung islamfeindlich/antimuslimisch
motivierter Straftaten.

Die Durchführung eines Viktimisierungssurveys, um Erkenntnisse zur
Betroffenenperspektive zu gewinnen (Hellfeldforschung): Eine repräsentative
Opferbefragung muss dabei spezifische Formen von Hasskriminalität in den Blick nehmen
(u.a. antimuslimisch, antisemitisch, antischwarz motivierter Rassismus sowie Rassismus
gegenüber Sint*ezza und Rom*nja) und nicht ausschließlich das Phänomen der
allgemeinen Vorurteilskriminalität in den Blick nehmen. Kernfragen dieser
repräsentativen Opferbefragung sind unter anderem: Welche Auswirkungen haben
Diskriminierung und Antimuslimischer Rassismus auf den Alltag von Muslim*innen?
Welche Vermeidungsstrategien haben Muslim*innen entwickelt, um Ausgrenzung und
psychischer oder sogar physischer Gewalt aus dem Weg zu gehen?
Erscheinungsformen und Ausmaß von Antimuslimischem Rassismus, Islam- und
Muslimfeindlichkeit in den Medien.

Narrative von Islam- und Muslimfeindlichkeit und Antimuslimischem Rassismus.
Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt.

Diskriminierung im Bildungswesen.

Diskriminierung bei der Wohnungssuche.

Diskriminierung seitens staatlicher Stellen (z. B. Ämter).
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(2)

(3)

(4)

(5)

(6)

Die Einrichtung einer Förderrichtlinie zur Erforschung des Phänomens Antimuslimischer
Rassismus.

Die sofortige Einrichtung des angekündigten „Unabhängigen Expertenkreis Islam- und
Muslimfeindlichkeit“ (UEM). Die Expert*innenkommission/der Expert*innenkreis hat zur
Aufgabe, sich mit den Erscheinungsformen von Islam- und Muslimfeindlichkeit und
Antimuslimischem Rassismus auseinanderzusetzen. Zudem soll die Expert*innenkommission
eine Bestandsaufnahme zu Erscheinungsformen und Folgen von Antimuslimischem
Rassismus in allen politischen und gesellschaftlichen Bereichen durchführen und
wissenschaftliche Expertisen zur Situation von Muslim*innen in Deutschland entwickeln.
Daraus resultierend soll die Expert*innenkommission einen umfassenden Bericht zu Fragen
der Diskriminierung und zur Umsetzung der Gleichberechtigung von Muslim*innen in
Deutschland mit konkreten Arbeitsaufträgen erarbeiten; dieser Bericht soll die Grundlage zur
Bekämpfung von Antimuslimischem Rassismus durch Bund, Länder und Zivilgesellschaft
bilden. Weitere konkrete Aufgaben sind dem offenen Brief von CLAIM zu entnehmen (Stand:
Juli 2019).

Die Forderung nach einer Expert*innenkommission ist flankierend zur Forderung nach der
Ernennung einer*eines Beauftragten gegen Antimuslimischen Rassismus zu sehen. Die
Einrichtung einer Expert*innenkommission stellt einen ersten Schritt dar, um das Ausmaß
des antimuslimischen Rassismus zu erfassen.

Die Einberufung eines Beauftragten gegen Antimuslimischen Rassismus.

Die verbesserte statistische Erfassung und Weiterentwicklung der Erfassung von
antimuslimisch motivierten Übergriffen, um das Dunkelfeld zu schließen - als Grundlage
für gezieltere Präventionsarbeit. Hierzu sind vor allem notwendig:

- Die Etablierung einer Arbeitsdefinition von Antimuslimischem Rassismus auf Bundes-
und Länderebene als Grundlage für ein gemeinsames Verständnis — vor allem in der
Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden. In diesem Zusammenhang verweisen wir
auf die bereits geleistete Arbeit der Zivilgesellschaft in Deutschland (CLAIM) und
Österreich (Dokustelle Österreich). In Abstimmung mit der Europäischen Koalition gegen
Islamophobie, der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA), des
Europäischen Netzwerks gegen Rassismus (ENAR) und Organisationen der
Zivilgesellschaft wird von CLAIM, der Dokustelle Österreich und Dr. Farid Hafez
(Universität Salzburg) derzeit eine Arbeitsdefinition erarbeitet, die dem
Kabinettausschuss helfen kann, Faktoren des Antimuslimischen Rassismus zu definieren
und Präventions- und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Mit der ersten Fassung einer
Arbeitsdefinition von Antimuslimischem Rassismus ist im August 2020 zu rechnen.

- Die Einführung eines bundesweiten Meldesystems zur Erfassung antimuslimischer
Vorfälle oberhalb und unterhalb der Strafbarkeitsschwelle.

Die Durchführung verpflichtender regelmäßiger Diversitäts- und antirassistischer
Sensibilisierungsmaßnahmen für alle Berufsgruppen, die sozial, soziopolitisch,
gesellschaftlich und biografisch einflussreich sind.

Hier sind konkret zu nennen:

- Sensibilisierung des Werberats und des Presserats,
8

(7)

- Sensibilisierung der Berufskammern,

- Sensibilisierung des Personals in Bürgerämtern, Rathäusern, Stadtbüros, Kundenzentren
sowie vor allem Ausländerbehörden,

- Sensibilisierung von Mitarbeiter*innen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften,

- Sensibilisierung von Sicherheits- und Justizbehörden (u.a. Polizei, Ermittlungsbehörden,
Richter*innen, Staatsanwält*innen)

- Sensibilisierung im Kontext Schule (u.a. Lehrkräfte),

- Sensibilisierung von medizinischem Personal.

Um dem religionsbezogenen Othering von Muslim*innen/des Islams entgegen zu wirken und

die menschenrechtlichen und antidiskriminierungsrechtlichen Grundlagen zu Religions-,

Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit zu vermitteln, sind als Themen solcher

Sensibilisierungsmaßnahmen unter anderem zu nennen: Diversity-Trainings zu religiöser und

weltanschaulicher Vielfalt, Rassismuskritik, Werte im Zusammenleben und Diversität.

Die Unterstützung und der Austausch mit europäischen Bündnissen und Netzwerken von
Akteur*innen gegen Antimuslimischen Rassismus ist der Schlüsselfaktor zum Erfolg bei der
Bekämpfung von Antimuslimischem Rassismus. In jedem Land gibt es verschiedene
Stereotype, Vorurteile, diskriminierende und gewalttätige Handlungen gegen Muslim*innen
oder als Muslim*innen wahrgenommene Menschen. Der internationale Austausch von Ideen
und Strategien zwischen der Zivilgesellschaft und staatlichen Akteur*innen muss für einen
erfolgreichen Kampf gegen dieses Phänomen forciert werden.

Empfehlungen zum 2. Handlungsfeld

(1)

(2)

Institutionalisierung auf der Gesetzesebene: Es ist ein Gesetz auf Bundesebene zu schaffen,

welches dem Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG) entspricht, um dem

institutionell verankerten Rassismus entgegenzuwirken und die öffentliche Verwaltung und

alle öffentlichen Stellen in die Pflicht zu nehmen. Ein solches Gesetz soll weitere Maßnahmen

gegen Diskriminierung enthalten:

- Die Möglichkeit von Verbandsklagen, mit denen Antidiskriminierungsverbände die
Interessen diskriminierter Personen wahrnehmen können,

- die Einrichtung einer Ombudsstelle, mit deren Hilfe Streitigkeiten wegen
Diskriminierungen gütlich beigelegt werden können.

- Zudem soll in diesem Gesetz die Verpflichtung öffentlicher Stellen verankert sein,
verstärkt auf die „Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt“ zu achten und
etwa Diversity-Fortbildungen durchzuführen.

Die Entwicklung von Strategien im Umgang mit verschwörungstheoretischen

Argumentationsmustern (im Netz). Die grundlegende, zentrale Frage ist: Wie kann

verhindert werden, dass über das Netz Druck aufgebaut wird, der die Akteur*innen aus

Zivilgesellschaft und Politik vor sich hertreibt und ineffizienten Aktionismus befördert?

- Fokus Bildung: Wie erkennt man eine verschwörungstheoretische Konstruktion?

- Fokus Entwicklung von Gegenstrategien: Wie kann man sich gegen Rufmordkampagnen
wehren?

- Fokus Behörden: Wie kann eine proaktive Politik gegen mediale Angriffe gestärkt
werden?
9

(3)

- Fokus Medien: Wie können die Medien ihre Watchdog-Funktion gegen Netzhetze besser
wahrnehmen?

Maßnahmen zur Prävention von Antimuslimischem Rassismus und Muslimfeindlichkeit in
den Regelstrukturen der Bildung sowie der Kinder- und Jugendhilfe. Folgende Maßnahmen
sind erforderlich:

- Durchführung einer umfassenden und intersektional angelegten Lehrplan- und
Schulbuchanalyse - Schulbücher und Bildungsmaterialien müssen frei von rassistischen
Bildern und Inhalten sein und stattdessen zu einer kritischen Auseinandersetzung mit
rassistischen und muslimfeindlichen Vorurteilen, Strukturen etc. anregen.

- Etablierung von Standards und Kriterien für die Veröffentlichung von Schulbüchern und
Bildungsmaterialien,

- Verankerung der Themen Rassismuskritik und Auseinandersetzung mit
Antimuslimischem Rassismus in der Ausbildung von pädagogischen Fachkräften
(Lehrer*innen, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen, etc.) nicht nur als freiwillige
Zusatzqualifikation, sondern als fester Bestandteil,

- Fortbildung von Mitarbeiter*innen in Schulbuchverlagen zu Muslimfeindlichkeit und
Antimuslimischem Rassismus,

- umfangreiche Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen (Weiterbildung) für
pädagogische Fachkräfte zu den Themen Rassismus und Muslimfeindlichkeit,

-  Unterstützung/Förderung von pädagogischen Fachkräften (Lehrer*innen,
Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen, etc.) mit Mehrfachzugehörigkeiten in der
Ausbildung und auf dem Arbeitsmarkt,

- _ Beschwerdestrukturen/-möglichkeiten und Anlaufstellen für Schüler*innen,
Lehrer*innen und Eltern zur Diskriminierung im Kontext Schule (siehe hierzu auch die
Empfehlungen im 3. Handlungsfeld),

- Themen Rassismuskritik, Werte im Zusammenleben und Diversität in einem Schulfach
„Demokratie“ etablieren.

Empfehlungen zum 3. Handlungsfeld

(1)

(2)

Die Einrichtung von Beschwerde- und Antidiskriminierungsstellen/-strukturen für
Antimuslimischen Rassismus, die Beschwerden von Betroffenen aufnehmen, dazu
ermitteln und Vorschläge für verbindliche Maßnahmen und Sanktionen machen.

Bisher gibt es nach unserer Kenntnis keine unabhängige Beschwerdestelle bei der
Diskriminierung im Bildungsbereich (Schule, Berufsschule, Hochschule), die die Beschwerden
von Betroffenen aufnehmen, dazu ermitteln und Vorschläge für verbindliche Maßnahmen
und Sanktionen machen. Solche Strukturen müssen geschaffen werden.

Siehe hierzu auch ergänzend Empfehlungen zum 2. Handlungsfeld.

Die Ausweitung des Opferschutzes, der Opferberatung und der mobilen Beratung. Konkret

sind erforderlich:

- Die Bundesregierung hat keine umfassende Kenntnis darüber, in welchen
Bundesländern, welche Stellen oder Netzwerke mit welchen Arbeitsschwerpunkten
speziell zu Antimuslimischem Rassismus arbeiten. Auch eine Übersicht der Fallzahlen
solcher Beratungsstellen liegt nicht vor. Vor diesem Hintergrund ist eine Analyse der
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aktuellen Beratungsstruktur in Deutschland grundlegend, um die existierenden Stellen
für Betroffene sichtbar und damit zugänglich zu machen. Hierbei kann auf den
Erkenntnissen der Kurzstudie zur Beratungsstruktur von CLAIM aufgebaut werden
(Erscheinungsdatum: September 2020).

- Der Aufbau einer bundesweiten wirksamen Antidiskriminierungs- und
Beschwerdestruktur für die zentralen Lebensbereiche (Schule, Bildung, Arbeit, Wohnen)
- inklusive Empowerment,

- der Aufbau einer bundesweiten wirksamen Beratungs-, Melde- und
Unterstützungsstruktur für Betroffene (von Betroffenen),

- die Einführung von Rechtshilfefonds für Betroffene von Antimuslimischem Rassismus,

- die finanzielle Entschädigung von Synagogen, Moscheen und anderen Gotteshäusern,
die von rassistisch motivierten Angriffen betroffen sind sowie

- der Schutz von Betroffenen durch Auskunftssperren im Melderegister.

-  Flankierend zum Ausbau der Beratungs-, Melde- und Unterstützungsstruktur, sind
Informationskampagnen für Betroffene rassistischer und speziell antimuslimischer
Übergriffe notwendig, um ihnen die Zugänge zur Unterstützung zu schaffen,

Empfehlungen zum 4. Handlungsfeld

(1)

(2)

Die umfassende Implementierung anonymisierter Bewerbungsverfahren - unter anderem
in der öffentlichen Verwaltung, in Ministerien und in Schulen, um die Chancengleichheit zu
verbessern und dem Anspruch einer vielfältigen Gesellschaft auch im Hinblick auf
Repräsentation gerecht zu werden.

Die Verabschiedung des Demokratiefördergesetzes, um die Demokratieförderung
nachhaltig zu verstetigen. Ein wesentliches Ziel des Demokratiefördergesetzes muss das
Empowerment der von Rassismus betroffenen Menschen sein. Es braucht zudem die
finanzielle Förderung von Maßnahmen, die darauf abzielen, die Gesamtgesellschaft für
Rassismus und konkret auch Antimuslimischen Rassismus zu sensibilisieren.

Zu nennen sind unter anderem die Förderung von politischen Bildungsangeboten für ein
breites Angebot von Projekttagen, Workshops u.ä. zu den Themen Rassismus, Ausgrenzung,
Diversität sowie die Förderung von einschlägigen Veranstaltungen, z.B. Tag/Woche der
kulturellen Vielfalt, internationale Wochen gegen Rassismus, Aktionswoche gegen
Antimuslimischen Rassismus.

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