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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „CLAIM – Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit“
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend An die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Frau Dr. Franziska Giffey Glinkastraße 24 10117 Berlin Berlin, 29.06.2020 EMPFEHLUNGEN AN DEN KABINETTSAUSSCHUSS ZUR BEKÄMPFUNG VON RECHTSEXTREMISMUS UND RASSISMUS Sehr geehrte Frau Bundesministerin, die Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit CLAIM begrüßt den Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus und den geplanten Austausch mit der Zivilgesellschaft. Insbesondere die Expertise der von Rassismus Betroffenen ist erforderlich, um wirksame und nachhaltige Handlungsstrategien zu entwickeln. Wir, eine Allianz aus 35 Organisationen und Projekten der Zivilgesellschaft, wenden uns heute als Betroffene von und Expert*innen zu Antimuslimischem Rassismus an Sie. Die Anschläge in Hanau und Halle, die geplanten Angriffe auf Moscheen in zehn Bundesländern, die tagtäglichen Übergriffe auf Muslim*innen und muslimische Einrichtungen und nicht zuletzt die Diskriminierungen im Alltag — seit Jahren werden in Deutschland Muslim*innen, Menschen, die als Muslim*innen gelesen werden sowie muslimische Einrichtungen zur Zielscheibe von teils sehr gewalttätigen Angriffen, aber auch von ganz alltäglichem Rassismus in Form von Unsichtbarkeit und/oder Missrepräsentation im öffentlichen, kulturellen, sozialen, Gesundheits- und Bildungsbereich. Hiervon erfährt die Öffentlichkeit kaum etwas: 2019 wurden insgesamt 950 islamfeindliche Straftaten gezählt (BMI 2020). Die Dunkelziffer antimuslimischer Hassverbrechen wird von Expert*innen jedoch wesentlich höher, auf das Achtfache, geschätzt. Antimuslimische Übergriffe werden häufig erst möglich vor dem Hintergrund von Alltagsrassismus. Sie werden aufgrund dessen nicht erkannt und nicht adäquat in präventiven und intervenierenden Maßnahmen berücksichtigt. Menschen, die Rassismus erfahren müssen, werden in ihren Belangen nicht angemessen und genügend berücksichtigt. Das fehlende Unrechtsbewusstsein, die Täterfixierung und die Täter-Opfer-Umkehr sowie die Vermischung von Rechtsextremismus und Rassismus einerseits und von Rassismus und Migration andererseits erschweren die Bearbeitung von Rassismus/-erfahrung und die Stärkung von (als) Muslim*innen (Markierten) und ihren Organisationen. Immer mehr Menschen sehen sich durch islamfeindliche Debatten und antimuslimische Diskurse ermutigt, Muslim*innen und Menschen, die als Muslim*innen gelesen werden, zu beleidigen, zu diskriminieren oder tätlich anzugreifen. Diverse Umfragen und Studien belegen, dass sich
islamfeindliche und antimuslimische Einstellungen in Deutschland seit Jahren auf einem hohen Niveau bewegen. Antimuslimische Ressentiments finden sich in allen Bevölkerungsgruppen und bilden damit den Nährboden und ein Einfallstor für rechte Ideologien, welche wiederum auch den Antisemitismus, Rassismus gegen Schwarze Menschen und gegen Sint*ezza und Rom*nja erstarken lassen sowie zur Diskriminierung von LGBTQI*-Personen, finanzschwachen und be_hinderten Menschen oder Frauen. Muslim*innen sind als Schwarze, Rom*nja, Trans* und/oder in Intersektion mit anderen Verhältnissen davon spezifisch betroffen. Dies zeigt sich nicht nur auf der Ebene von negativen Einstellungen, sondern insbesondere durch Missrepräsentation und strukturelle Diskriminierung in allen Lebensbereichen. Vor diesem Hintergrund richten wir uns als Allianz von 35 muslimischen und nichtmuslimischen Akteur*innen und als Expert*innen für die Themen Antimuslimischer Rassismus und Islam- und Muslimfeindlichkeit mit folgenden Erwartungen und Forderungen an den Kabinettsausschuss: « Alle Rassismen benennen und adressieren: Um Rassismus wirkungsvoll zu adressieren und Handlungsstrategien zu entwickeln, müssen der Kabinettsauschuss und das Maßnahmenpaket alle Rassismen in ihren Gemeinsamkeiten, Unterschieden und Wechselwirkungen konkret benennen und in den Blick nehmen. Hierbei reicht es nicht aus, nur allgemein von Rassismus zu sprechen. Zu adressieren sind Antisemitismus, Antiziganismus bzw. Rassismus gegen Sinti*zze und Rom*nja, Antischwarzer Rassismus, Antiasiatischer Rassismus und Antimuslimischer Rassismus sowie spezifische Intersektionen wie etwa gegen Schwarze Muslim*innen, muslimische Rom*nja oder jüdische Araber*innen. ®e Transparenz und Erfolgskontrolle: Um eine effektive Arbeit des Ausschusses zu gewährleisten, muss die Arbeit des Kabinettsausschusses transparent sein. Die verabschiedeten Maßnahmen und ihre Eignung, die gesetzten Ziele zu erreichen, müssen kontinuierlich und anhand geeigneter Kriterien überprüft werden. « Repräsentanz und Einbeziehung der von Rassismus Betroffenen: Als CLAIM-Allianz unterstützen wir die Forderung nach der Einrichtung eines Begleit- und Partizipationsgremiums — entsprechend der Forderungen der Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen (BKMO). Die unabhängige Kommission von Expert*innen, Migrant*innenorganisationen, Communities of Color und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen soll insbesondere sicherstellen, dass die Perspektive der von Rassismus Betroffenen in ihrer Diversität einbezogen wird. Ein Kabinettsausschuss, der Rechtsextremismus und Rassismus grundlegend und effektiv bekämpfen will, kann dies nur auf Grundlage der Sachkenntnis und Lebenserfahrung der von Rassismus Betroffenen leisten. e Einrichtung einer Enquete-Kommission „Rassismus“ im Bundestag: Als CLAIM-Allianz fordern wir eine Priorisierung des Themas Rassismus im Allgemeinen und von Antimuslimischem Rassismus im Besonderen, welche über eine punktuelle Bearbeitung hinausgeht. Die Einrichtung einer Enquete-Kommission „Rassismus“ im Bundestag soll garantieren, dass das Thema dauerhaft bearbeitet und die Perspektive von Betroffenen langfristig einbezogen wird. Dabei muss die Enquete-Kommission alle Rassismen adressieren und gleichermaßen in den Blick nehmen, um deren Bekämpfung auf Bundesebene institutionell zu verankern.
«e |mplementierung von strukturellen Antirassismusmaßnahmen und ihre Ausstattung mit Rechten und Ressourcen (analog zu Antisexismus: Frauenbeauftragte, Frauenförderung, Öffentlichkeitsarbeit, Schutz, Lehrstühle zu Gender Studies, curriculare und institutionelle Querschnittsaufgabe usw.). Wir begrüßen die Initiative der Bundesregierung, das Engagement zur Prävention von Islam- und Muslimfeindlichkeit auf verschiedenen gesellschaftlichen Ebenen durch Programme wie das Bundesprogramm "Demokratie leben!" zu fördern. Insgesamt findet jedoch der Antimuslimische Rassismus bisher weder genügende Beachtung noch ist er in ausreichender Form Gegenstand systematischer Erforschung, um seine Wirksamkeit auf allen gesellschaftlichen Ebenen und die Folgen zu analysieren und präventive sowie Gegenmaßnahmen systematisch und effektiv zu konzipieren und zu implementieren. Das Problembewusstsein gegenüber Antimuslimischem Rassismus und Rassismus insgesamt und seinen Auswirkungen in der und auch auf die Gesellschaft muss dringend gestärkt werden sowie strukturelle Maßnahmen entwickelt werden, die Gleichstellung gewährleisten, so dass die Wahrnehmung voller Bürger*innenrechte nicht vom Wohlwollen Einzelner abhängt. Das darf kein Nischenthema bleiben - die Bekämpfung jeglicher Rassismen muss ein Querschnittsthema werden! Wir benötigen ein breiteres Präventionsangebot, Schutz, Partizipation und Stärkung von Betroffenen sowie eine breite, auf die ganze Gesellschaft zielende Aufklärung über die Wurzeln, die Verbreitung und die Wirkung von Antimuslimischem Rassismus. Das sehen wir als parteiübergreifende Verantwortung, die auf Bundesebene angesiedelt werden muss, von dort in die Bundesländer ausstrahlt und rechtsverbindlichen Charakter hat. Alle beteiligten Behörden, Initiativen und die Communities selbst sind mit Ressourcen auszustatten, die es ihnen ermöglichen, dieser Aufgabe nachzukommen. Ein wirksames Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus muss mindestens die folgenden zentralen Punkte enthalten: «® Die Durchführung einer Bestandsaufnahme zu Erscheinungsformen von Rassismus im Allgemeinen und von Antimuslimischem Rassismus und Islam- und Muslimfeindlichkeit im Besonderen in allen politischen, rechtlichen, kulturellen, sozialen, edukativen, gesundheitlichen, gesellschaftlichen Bereichen. Sowie: Die Entwicklung von wissenschaftlicher Expertise zur effektiven Gleichstellung von Muslim*innen in Deutschland. ® Das Aufsetzen einer Förderrichtlinie zur Erforschung des Phänomens Antimuslimischer Rassismus, seiner Effekte auf Muslim*innen und wirksamer Gegenmaßnahmen. ®e Die sofortige Einrichtung des angekündigten „Unabhängigen Expertenkreis Islam- und Muslimfeindlichkeit“ (UEM). ® Die Implementierung von Maßnahmen zur verbesserten statistischen Erfassung von antimuslimisch motivierten Übergriffen: 1) die Etablierung einer Arbeitsdefinition von
Antimuslimischem Rassismus auf Bundes- und Länderebene und 2) die Einführung eines bundesweites Meldesystem zur Erfassung antimuslimischer Vorfälle oberhalb und unterhalb der Strafbarkeitsschwelle, inklusive der Erforschung des Dunkelfeldes. «e Die Durchführung verpflichtender und regelmäßiger Diversitäts- und antirassistischer Sensibilisierungsmaßnahmen für alle Berufsgruppen, die sozial, soziopolitisch, gesellschaftlich und biografisch einflussreich sind - insbesondere innerhalb der Sicherheitsbehörden und der Justiz sowie im sozialen, kulturellen, Bildungs- und Gesundheitsbereich,. « Die Ausweitung des Opfer- und Zeug*innenschutzes, der Opfer- und Angehörigenberatung und der mobilen und niedrigschwelligen Beratung für Fälle von Antimuslimischem Rassismus; die Einrichtung eines Rechtshilfefonds. «e Die Implementierung von Maßnahmen zur Prävention von Antimuslimischem Rassismus und Rassismus allgemein in den Regelstrukturen der Bildung sowie der Kinder- und Jugendhilfe, « Die Einsetzung gesetzlich verankerter Antirassismusbeauftragten (analog zu Frauenbeauftragten) mit Rechten und Ressourcen ausgestattet. Die detaillierten Forderungen von mehr als 35 Akteur*innen, darunter Menschenrechts- und Beratungsorganisationen sowie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, finden Sie in den „Empfehlungen für einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Antimuslimischem Rassismus“ im Anhang. Die Politik muss sich jetzt konsequent mit antimuslimischem Rassismus auseinandersetzen und dringend weitreichende Maßnahmen ergreifen, um die menschen- und demokratiefeindlichen Ideologien, die bis in die Mitte unserer Gesellschaft reichen, zurückzudrängen und die Gleichstellung von (als) Muslim*innen (Markierten) in all ihren Bedarfen zu gewährleisten. Bitte verstehen Sie diese Empfehlungen und Forderungen als Aufforderung und Ermutigung mit uns ins Gespräch zu kommen. Gerne erörtern wir sie mit Ihnen im Detail. Wir freuen uns von Ihnen zu hören. Mit freundlichen Grüßen,
Über CLAIM: CLAIM vereint und vernetzt 35 muslimische und nichtmuslimische Akteur*innen der Zivilgesellschaft. Wir bilden eine starke und gesellschaftlich breite Allianz gegen Antimuslimischen Rassismus und Islamfeindlichkeit in Deutschland und darüber hinaus. Seit dem 01.01.2020 ist CLAIM Partner im Kompetenznetzwerk Islam- und Muslimfeindlichkeit. CLAIM wird getragen von Teilseiend e.V. . Mehr Informationen unter: www.claim-allianz.de. Kontaktadresse: Teilseiend e.V. CLAIM - Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit Friedrichstraße 206, 10969 Berlin www.claim-allianz.de LARED| schalom" TC IUGENDWERK €: '- N 6 ae| u ee inttiative on > _“ © RADMA Türkische Gemeinde in Deutschland MOSAIK e.V Almanyo Türk Toplumu M Inssan j, STIFTUNG IN für Se Internationalen Wochen Jumo pP Muslim rat GEGEN RASSISMUS En KIEh =: VALLAHE © ADAS >. m DIE EIS) aletidaı familien und partnerschaften Abrahamisches Forum N JUNGE 4 Rat muslimischer Bildungsteam Deutschland ( ISLA \ ) Studierender & Akadlemiker Berlin- & N J KONFERENZ Brandenburg \ © muslimischejugend ArF u | u u ? \ le ” in Deutschland h m oo i
Anhang: Empfehlungen für einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Antimuslimischem Rassismus Als CLAIM Allianz appellieren wir an Sie, die Mitglieder des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus, folgende Empfehlungen für die Bekämpfung von Antimuslimischem Rassismus und Islam- und Muslimfeindlichkeit in das Maßnahmenpaket aufzunehmen. Entlang der im ersten Bericht der Bundesregierung zum Kabinettausschuss genannten vier übergeordneten Handlungsfelder (S. 22, Bericht der Bundesregierung) fordern wir: Empfehlungen zum 1. Handlungsfeld: (1) Die Durchführung einer Bestandsaufnahme zu Erscheinungsformen von Rassismus im Allgemeinen und ganz konkret von Islam- und Muslimfeindlichkeit und Antimuslimischem Rassismus in allen politischen und gesellschaftlichen Bereichen sowie die Entwicklung von wissenschaftlicher Expertise zur Situation von Muslim*innen in Deutschland. Mit Hilfe dieser Erfassung sollen mittel- und langfristig zusätzliche Erkenntnisse gewonnen werden, die helfen können, ein Gesamtbild des Phänomens zu erhalten. Konkrete Arbeitsaufträge und wissenschaftliche Fragestellungen sind unter anderem durch den einzurichtenden unabhängigen Expertenkreis Muslimfeindlichkeit (UEM) zu erarbeiten. Erforderlich ist eine Ausformulierung wissenschaftlicher Fragestellungen und Arbeitsaufträge insbesondere in den Bereichen: Datenerfassung, Dokumentation und Auswertung islamfeindlich/antimuslimisch motivierter Straftaten. Die Durchführung eines Viktimisierungssurveys, um Erkenntnisse zur Betroffenenperspektive zu gewinnen (Hellfeldforschung): Eine repräsentative Opferbefragung muss dabei spezifische Formen von Hasskriminalität in den Blick nehmen (u.a. antimuslimisch, antisemitisch, antischwarz motivierter Rassismus sowie Rassismus gegenüber Sint*ezza und Rom*nja) und nicht ausschließlich das Phänomen der allgemeinen Vorurteilskriminalität in den Blick nehmen. Kernfragen dieser repräsentativen Opferbefragung sind unter anderem: Welche Auswirkungen haben Diskriminierung und Antimuslimischer Rassismus auf den Alltag von Muslim*innen? Welche Vermeidungsstrategien haben Muslim*innen entwickelt, um Ausgrenzung und psychischer oder sogar physischer Gewalt aus dem Weg zu gehen? Erscheinungsformen und Ausmaß von Antimuslimischem Rassismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit in den Medien. Narrative von Islam- und Muslimfeindlichkeit und Antimuslimischem Rassismus. Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt. Diskriminierung im Bildungswesen. Diskriminierung bei der Wohnungssuche. Diskriminierung seitens staatlicher Stellen (z. B. Ämter).
(2) (3) (4) (5) (6) Die Einrichtung einer Förderrichtlinie zur Erforschung des Phänomens Antimuslimischer Rassismus. Die sofortige Einrichtung des angekündigten „Unabhängigen Expertenkreis Islam- und Muslimfeindlichkeit“ (UEM). Die Expert*innenkommission/der Expert*innenkreis hat zur Aufgabe, sich mit den Erscheinungsformen von Islam- und Muslimfeindlichkeit und Antimuslimischem Rassismus auseinanderzusetzen. Zudem soll die Expert*innenkommission eine Bestandsaufnahme zu Erscheinungsformen und Folgen von Antimuslimischem Rassismus in allen politischen und gesellschaftlichen Bereichen durchführen und wissenschaftliche Expertisen zur Situation von Muslim*innen in Deutschland entwickeln. Daraus resultierend soll die Expert*innenkommission einen umfassenden Bericht zu Fragen der Diskriminierung und zur Umsetzung der Gleichberechtigung von Muslim*innen in Deutschland mit konkreten Arbeitsaufträgen erarbeiten; dieser Bericht soll die Grundlage zur Bekämpfung von Antimuslimischem Rassismus durch Bund, Länder und Zivilgesellschaft bilden. Weitere konkrete Aufgaben sind dem offenen Brief von CLAIM zu entnehmen (Stand: Juli 2019). Die Forderung nach einer Expert*innenkommission ist flankierend zur Forderung nach der Ernennung einer*eines Beauftragten gegen Antimuslimischen Rassismus zu sehen. Die Einrichtung einer Expert*innenkommission stellt einen ersten Schritt dar, um das Ausmaß des antimuslimischen Rassismus zu erfassen. Die Einberufung eines Beauftragten gegen Antimuslimischen Rassismus. Die verbesserte statistische Erfassung und Weiterentwicklung der Erfassung von antimuslimisch motivierten Übergriffen, um das Dunkelfeld zu schließen - als Grundlage für gezieltere Präventionsarbeit. Hierzu sind vor allem notwendig: - Die Etablierung einer Arbeitsdefinition von Antimuslimischem Rassismus auf Bundes- und Länderebene als Grundlage für ein gemeinsames Verständnis — vor allem in der Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die bereits geleistete Arbeit der Zivilgesellschaft in Deutschland (CLAIM) und Österreich (Dokustelle Österreich). In Abstimmung mit der Europäischen Koalition gegen Islamophobie, der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA), des Europäischen Netzwerks gegen Rassismus (ENAR) und Organisationen der Zivilgesellschaft wird von CLAIM, der Dokustelle Österreich und Dr. Farid Hafez (Universität Salzburg) derzeit eine Arbeitsdefinition erarbeitet, die dem Kabinettausschuss helfen kann, Faktoren des Antimuslimischen Rassismus zu definieren und Präventions- und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Mit der ersten Fassung einer Arbeitsdefinition von Antimuslimischem Rassismus ist im August 2020 zu rechnen. - Die Einführung eines bundesweiten Meldesystems zur Erfassung antimuslimischer Vorfälle oberhalb und unterhalb der Strafbarkeitsschwelle. Die Durchführung verpflichtender regelmäßiger Diversitäts- und antirassistischer Sensibilisierungsmaßnahmen für alle Berufsgruppen, die sozial, soziopolitisch, gesellschaftlich und biografisch einflussreich sind. Hier sind konkret zu nennen: - Sensibilisierung des Werberats und des Presserats,
(7) - Sensibilisierung der Berufskammern, - Sensibilisierung des Personals in Bürgerämtern, Rathäusern, Stadtbüros, Kundenzentren sowie vor allem Ausländerbehörden, - Sensibilisierung von Mitarbeiter*innen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften, - Sensibilisierung von Sicherheits- und Justizbehörden (u.a. Polizei, Ermittlungsbehörden, Richter*innen, Staatsanwält*innen) - Sensibilisierung im Kontext Schule (u.a. Lehrkräfte), - Sensibilisierung von medizinischem Personal. Um dem religionsbezogenen Othering von Muslim*innen/des Islams entgegen zu wirken und die menschenrechtlichen und antidiskriminierungsrechtlichen Grundlagen zu Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit zu vermitteln, sind als Themen solcher Sensibilisierungsmaßnahmen unter anderem zu nennen: Diversity-Trainings zu religiöser und weltanschaulicher Vielfalt, Rassismuskritik, Werte im Zusammenleben und Diversität. Die Unterstützung und der Austausch mit europäischen Bündnissen und Netzwerken von Akteur*innen gegen Antimuslimischen Rassismus ist der Schlüsselfaktor zum Erfolg bei der Bekämpfung von Antimuslimischem Rassismus. In jedem Land gibt es verschiedene Stereotype, Vorurteile, diskriminierende und gewalttätige Handlungen gegen Muslim*innen oder als Muslim*innen wahrgenommene Menschen. Der internationale Austausch von Ideen und Strategien zwischen der Zivilgesellschaft und staatlichen Akteur*innen muss für einen erfolgreichen Kampf gegen dieses Phänomen forciert werden. Empfehlungen zum 2. Handlungsfeld (1) (2) Institutionalisierung auf der Gesetzesebene: Es ist ein Gesetz auf Bundesebene zu schaffen, welches dem Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG) entspricht, um dem institutionell verankerten Rassismus entgegenzuwirken und die öffentliche Verwaltung und alle öffentlichen Stellen in die Pflicht zu nehmen. Ein solches Gesetz soll weitere Maßnahmen gegen Diskriminierung enthalten: - Die Möglichkeit von Verbandsklagen, mit denen Antidiskriminierungsverbände die Interessen diskriminierter Personen wahrnehmen können, - die Einrichtung einer Ombudsstelle, mit deren Hilfe Streitigkeiten wegen Diskriminierungen gütlich beigelegt werden können. - Zudem soll in diesem Gesetz die Verpflichtung öffentlicher Stellen verankert sein, verstärkt auf die „Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt“ zu achten und etwa Diversity-Fortbildungen durchzuführen. Die Entwicklung von Strategien im Umgang mit verschwörungstheoretischen Argumentationsmustern (im Netz). Die grundlegende, zentrale Frage ist: Wie kann verhindert werden, dass über das Netz Druck aufgebaut wird, der die Akteur*innen aus Zivilgesellschaft und Politik vor sich hertreibt und ineffizienten Aktionismus befördert? - Fokus Bildung: Wie erkennt man eine verschwörungstheoretische Konstruktion? - Fokus Entwicklung von Gegenstrategien: Wie kann man sich gegen Rufmordkampagnen wehren? - Fokus Behörden: Wie kann eine proaktive Politik gegen mediale Angriffe gestärkt werden?
(3) - Fokus Medien: Wie können die Medien ihre Watchdog-Funktion gegen Netzhetze besser wahrnehmen? Maßnahmen zur Prävention von Antimuslimischem Rassismus und Muslimfeindlichkeit in den Regelstrukturen der Bildung sowie der Kinder- und Jugendhilfe. Folgende Maßnahmen sind erforderlich: - Durchführung einer umfassenden und intersektional angelegten Lehrplan- und Schulbuchanalyse - Schulbücher und Bildungsmaterialien müssen frei von rassistischen Bildern und Inhalten sein und stattdessen zu einer kritischen Auseinandersetzung mit rassistischen und muslimfeindlichen Vorurteilen, Strukturen etc. anregen. - Etablierung von Standards und Kriterien für die Veröffentlichung von Schulbüchern und Bildungsmaterialien, - Verankerung der Themen Rassismuskritik und Auseinandersetzung mit Antimuslimischem Rassismus in der Ausbildung von pädagogischen Fachkräften (Lehrer*innen, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen, etc.) nicht nur als freiwillige Zusatzqualifikation, sondern als fester Bestandteil, - Fortbildung von Mitarbeiter*innen in Schulbuchverlagen zu Muslimfeindlichkeit und Antimuslimischem Rassismus, - umfangreiche Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen (Weiterbildung) für pädagogische Fachkräfte zu den Themen Rassismus und Muslimfeindlichkeit, - Unterstützung/Förderung von pädagogischen Fachkräften (Lehrer*innen, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen, etc.) mit Mehrfachzugehörigkeiten in der Ausbildung und auf dem Arbeitsmarkt, - _ Beschwerdestrukturen/-möglichkeiten und Anlaufstellen für Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern zur Diskriminierung im Kontext Schule (siehe hierzu auch die Empfehlungen im 3. Handlungsfeld), - Themen Rassismuskritik, Werte im Zusammenleben und Diversität in einem Schulfach „Demokratie“ etablieren. Empfehlungen zum 3. Handlungsfeld (1) (2) Die Einrichtung von Beschwerde- und Antidiskriminierungsstellen/-strukturen für Antimuslimischen Rassismus, die Beschwerden von Betroffenen aufnehmen, dazu ermitteln und Vorschläge für verbindliche Maßnahmen und Sanktionen machen. Bisher gibt es nach unserer Kenntnis keine unabhängige Beschwerdestelle bei der Diskriminierung im Bildungsbereich (Schule, Berufsschule, Hochschule), die die Beschwerden von Betroffenen aufnehmen, dazu ermitteln und Vorschläge für verbindliche Maßnahmen und Sanktionen machen. Solche Strukturen müssen geschaffen werden. Siehe hierzu auch ergänzend Empfehlungen zum 2. Handlungsfeld. Die Ausweitung des Opferschutzes, der Opferberatung und der mobilen Beratung. Konkret sind erforderlich: - Die Bundesregierung hat keine umfassende Kenntnis darüber, in welchen Bundesländern, welche Stellen oder Netzwerke mit welchen Arbeitsschwerpunkten speziell zu Antimuslimischem Rassismus arbeiten. Auch eine Übersicht der Fallzahlen solcher Beratungsstellen liegt nicht vor. Vor diesem Hintergrund ist eine Analyse der
aktuellen Beratungsstruktur in Deutschland grundlegend, um die existierenden Stellen für Betroffene sichtbar und damit zugänglich zu machen. Hierbei kann auf den Erkenntnissen der Kurzstudie zur Beratungsstruktur von CLAIM aufgebaut werden (Erscheinungsdatum: September 2020). - Der Aufbau einer bundesweiten wirksamen Antidiskriminierungs- und Beschwerdestruktur für die zentralen Lebensbereiche (Schule, Bildung, Arbeit, Wohnen) - inklusive Empowerment, - der Aufbau einer bundesweiten wirksamen Beratungs-, Melde- und Unterstützungsstruktur für Betroffene (von Betroffenen), - die Einführung von Rechtshilfefonds für Betroffene von Antimuslimischem Rassismus, - die finanzielle Entschädigung von Synagogen, Moscheen und anderen Gotteshäusern, die von rassistisch motivierten Angriffen betroffen sind sowie - der Schutz von Betroffenen durch Auskunftssperren im Melderegister. - Flankierend zum Ausbau der Beratungs-, Melde- und Unterstützungsstruktur, sind Informationskampagnen für Betroffene rassistischer und speziell antimuslimischer Übergriffe notwendig, um ihnen die Zugänge zur Unterstützung zu schaffen, Empfehlungen zum 4. Handlungsfeld (1) (2) Die umfassende Implementierung anonymisierter Bewerbungsverfahren - unter anderem in der öffentlichen Verwaltung, in Ministerien und in Schulen, um die Chancengleichheit zu verbessern und dem Anspruch einer vielfältigen Gesellschaft auch im Hinblick auf Repräsentation gerecht zu werden. Die Verabschiedung des Demokratiefördergesetzes, um die Demokratieförderung nachhaltig zu verstetigen. Ein wesentliches Ziel des Demokratiefördergesetzes muss das Empowerment der von Rassismus betroffenen Menschen sein. Es braucht zudem die finanzielle Förderung von Maßnahmen, die darauf abzielen, die Gesamtgesellschaft für Rassismus und konkret auch Antimuslimischen Rassismus zu sensibilisieren. Zu nennen sind unter anderem die Förderung von politischen Bildungsangeboten für ein breites Angebot von Projekttagen, Workshops u.ä. zu den Themen Rassismus, Ausgrenzung, Diversität sowie die Förderung von einschlägigen Veranstaltungen, z.B. Tag/Woche der kulturellen Vielfalt, internationale Wochen gegen Rassismus, Aktionswoche gegen Antimuslimischen Rassismus. 10