Erl-2020-03-25

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Beantragung von Personalausweisen

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Pass- und Personalausweisrecht; Aufrechterhaltung des Pass- und Ausweiswe-
sens während der Corona-Pandemie —- Inlandsversendung von Ausweisdokumen-
ten - Einziehung von bisherigen ÄAusweisdokumenten

Erlass vom 24. März 2020 - Az.: wie oben

Seyayiihee:

Were
Bezugnehmend,. auf;meinen Erlass vom 24. März 2020 -I| 2-23c10.01-01-20/001- infor-
miere ich Sie ergänzend durch ausführende Erläuterungen über aktuelle Mitteilungen vom
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zur Aufrechterhaltung des
Pass- und Ausweiswesens während der Corona-Pandemie. Ich bitte um Kenntnisnahme

und Beachtung.

Das BMI betont, dass die weltweite Ausbreitung des Corona-Virus unser Land und den
Staat vor größte Herausforderungen stelle, Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicher-
heit und Ordnung und die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung

betreffe unmittelbar auch das Pass- und Ausweiswesen.

Auch an die Bundesregierung würden sich derzeit zahlreiche Bürgerinnen und Bürger
wenden und darauf hinweisen, dass gültige Pässe und Ausweise für wichtige Funktions-
träger der Krisenbewältigung oder im Zusammenhang mit krisenbedingter Veränderun-
gen der beruflichen oder gewerblichen. Situation unverzichtbar sind. So würde - trotz ei-
nes Bestellrückgangs von ca. 75% bei Ausweisen und Pässen — die Zahl der Expressbe-
stellungen (derzeit ca. 100 Dokumente täglich) steigen. Zusätzlich würde eine zuneh-
mende Nutzung der Online-Ausweisfunktion (Verdopplung gegenüber dem Vormonat)
verzeichnet werden sowie ein zunehmender Bedarf, die Online-Ausweisfunktion des Per-

sonalausweises nachträglich freischalten zu lassen

Die Bundesdruckerei sei bereits gebeten worden, bis auf weiteres produzierte Dokumente
möglichst unmittelbar in den Versand zu geben und nicht abzuwarten, ob im Rahmen der
zulässigen Lieferfrist weitere Bestellungen der gleichen Behörde eingehen.

Im Gegenzug werden daher die Pass- und Personalausweisbehörden gebeten, dass Lie-
ferungen des Versanddienstleisters auch durch die Behörde entgegengenommen werden
können und bevorstehende Behördenschließungen unmittelbar der Bundesdruckerei an-
gezeigt werden. Sollte Ihre Behörde Liefer- oder Kontaktprobleme mit der Bundesdrucke-
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rei feststellen, bin ich Ihnen für eine unmittelbare Mitteilung an meine E-Mailadresse

birgit.hoepfner@hmdis.hessen.de dankbar.

Das BMI weist weiter darauf hin, dass beim Auftreten von Problemen bei der Zustellung
produzierter Ausweise und Pässe, die Ausstellung vorläufiger Ersatzdokumente erfolgen
solle. Hierbei sei von Vorteil, dass diese häufig auch nach Ablauf der begrenzten Gültig-

keit noch eine gewisse Zeit anerkannt werden.

In Bezug auf die in den Zeiten der Pandemiebekämpfung mögliche Zustellung eines
Ausweisdokumentes an den Antragsteller durch einen von der Behörde beauftragten
Dienstleister, bei der eine dokumentierte Zustellung (Einschreiben eigenhändig) zu wäh-

Ifördes alten,

 

len ist (vgl. vorgenannten Erlass vom 24. März 2020), teile ich zur Einzleki

möglicherweise noch gültigen Ausweises Folgendes konkretisierend mit:

Besitzt der Antragsteller neben dem bisherigen Personalausweis noch einen gültigen
Pass (bzw. bei Passbeantragung noch einen gültigen Personalausweis), kann das bishe-
rige Dokument bei der Antragstellung eingezogen werden, unabhängig davon, ob es noch

gültig ist oder nicht.

Ist das bisherige Ausweisdokument das einzige, das im Besitz des Antragstellers ist, ist
von der Einziehung mit Blick auf die bestehende Ausweispflicht nach & 1 Abs. 1 PAuswG
abzusehen; unabhängig von einer bereits abgelaufenen oder noch bestehenden (Rest-)
Gültigkeit des bisherigen Ausweisdokumentes. In diesem Fall ist der Antragsteller bereits
im Rahmen der Antragstellung darauf hinzuweisen, dass das alte, bisherige Ausweisdo-
kument spätestens nach Ende der Zeiten der Pandemiebekämpfung der Pass- bzw. Per-

sonalausweisbehörde vorzulegen ist.

Mit einer Internet-Veröffentlichung des BMI wird dem gestiegenen Informationsbedürfnis
bzgl. der Gültigkeit von Personalausweisen und Reisepässen Rechnung getragen; diese
Information, die auch im Personalausweisportal sichtbar ist, wird laut Mitteilung des BMI

anlassbezogen aktualisiert (zuletzt am 24. März 2020).

Abschließend gebe ich die Bitte des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
an Sie weiter, dass das Mögliche getan werden solle, um einen dringend benötigten
Dienstbetrieb der Pass- und Ausweisbehörden - ggf. mit Hilfe eines kontaktlosen Schal-
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terbetriebs und unter Einhaltung der Hygienevorgaben - aufrecht zu erhalten. Falls in ei-
nem Bürgeramt die Sprechzeiten komplett eingestellt werden müssten, sei zumindest
sicherzustellen, dass eingehende Ermächtigungsanfragen bearbeitet werden könnten,
damit die Bürgerinnen und Bürger die Chance der Antragstellung bei einer unzuständigen
Behörde haben. Eine Freischaltung oder das Neusetzen der PIN könne helfen, die Be-

hördenkontakte in anderen Verwaltungsangelegenheiten zu reduzieren.

Die Damen Landrätinnen und Herren Landräte bitte ich um Weiterleitung an die Pass-

und Personalausweisbehörden Ihres Geschäftsbereiches.

Im Auftrag
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