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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Störungen durch WLAN Acces-Points mit zu hoher Sendeleistung

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5.6.1     Verbale Beschreibung zum Verfahrensablauf Aufgabe                   Arbeitsbeschreibung                                              Verant- Schnittstelle / wortlich Mitarbeit Prozessverantwortung      Die Gesamtverantwortung für den Störungsbearbeitungspro-         5 wahrnehmen                zess obliegt dem Abteilungsleiter 5 Störung melden / fest-    In der Regel werden die Störungsmeldungen über die Ruf-          Kunde, stellen                   nummer der Störungsannahme oder per E-Mail entgegenge-           Bundes- nommen.                                                          netza- Störungen können auch durch die Bundesnetzagentur selbst         gentur festgestellt (z.B. aus stationären Beobachtungen) und weiter- verfolgt werden. Störungsrelevante Da-     Alle Daten, die zur Erkennung und Bearbeitung einer Störung      StörAn-  Kunde ten erfragen / erfassen   erforderlich sind, müssen abgefragt werden.                      nahme Auftrag in IT anlegen     Daten in IT anlegen (Ersterfassung).                             StörAn- und übergeben             Übergabe an zuständigen verantwortlichen Sachbearbeiter          nahme (vSb).                                                           des PMD Zuständigkeit der         Zuständigkeit der Bundesnetzagentur prüfen. Dabei ist darauf     vSb      Kunde Bundesnetzagentur         zu achten, dass von der Bundesnetzagentur nur elektromag-                 Ref. 511 prüfen                    netische Unverträglichkeiten einschließlich Funkstörungen bearbeitet werden. Bundesnetzagentur ist nicht zuständig bei Betriebsstörungen. Den Meldenden an die zuständige Stelle verweisen. Auftrag annehmen bzw. ablehnen. Fallweise sind Informatio- nen über Frequenzzuteilungen (nichttechnische und techni- sche Parameter) einzuholen. Bearbeitung fachspezi-    −   Festlegung der Priorität                                     vSb      Ref. 511 fisch vorgeben            −   verantwortliche Überprüfung auf Vollständigkeit −   erforderliche Messmittel −   Störungsbearbeitung im ID oder AD zu erledigen −   Messverfahren. besondere Sach-           Erforderliche besondere Sach-/ Messmittel von anderen OrgE Dispo          Ref. 511 /Messmittel bereitstellen (z. B. DLZ 15, Ref. 511) anfordern.                                       DLZ 15 (ZW) Auftrag disponieren       Fristgerechte, effiziente und ressourcenoptimierte Auftragser-   Dispo    Kunde ledigung organisieren. Störung bearbeiten        −   Vorbereitung                                                 Mess- Überprüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit und Rich-     dienst tigkeit der Angaben, Formblätter, usw. Übernehmen der        (Sb/Ma) Messgeräte, ggf. Messwagen, Antennen, Kartenmaterial, usw. −   Störungssenke überprüfen                                              Kunde Gestörtes Gerät auf Kennzeichnung, Funktionsfähigkeit, Anschlussmöglichkeiten, Einstellungen, usw. optisch und messtechnisch überprüfen, Feststellung der Qualität des Nutzsignals, Funkversorgung, usw. −   Störungsquelle ermitteln Lokalisieren, ggf. mit Hilfe von Peilern, Richtantennen aus- findig machen und örtlich feststellen. −   Betreiber und/oder Eigentümer                                         Störungsverur- der Störungsquelle ermitteln                                          sacher, Ref. 511 −   Störungsursache feststellen Ref. 411 / 416 Die Störungsursache ggf. messtechnisch ermitteln. Sie VA 09/STÖ Stand:18.01.2017                                                                               Seite :    7/13
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Aufgabe                Arbeitsbeschreibung                                           Verant- Schnittstelle / wortlich Mitarbeit kann sowohl bei der Störungssenke als auch bei der Stö- rungsquelle zu finden sein. Die frequenzzuteilende Stelle stellt ggf. Informationen über zugeteilte oder zuteilungsfähige Parameter bereit.                     Freq. zut. Stelle Beratung durchführen   Der Grundsatz „Beratung vor Maßnahme“ (vor im Sinne von       Mess-    Störungsverur- vorrangig) ist in jedem Fall einer rechtswidrigen Frequenz-   dienst   sacher nutzung anzuwenden, sofern diese nicht vorsätzlich oder im    (Sb/Ma)  Kunde Zusammenhang mit einer Straftat begangen wurde. Die Bera-              vSb tung ist mit dem Formblatt „Sachverhaltsfeststellung“ zu do-           Ref. 511 kumentieren, vor Ort ist das entsprechende Informationsblatt           DLZ 11 auszuhändigen oder zu hinterlegen. Wenn die Störungsfälle bereits vor Ort aufgeklärt und im Ein- vernehmen mit dem Kunden bzw. Störungsverursacher besei- tigt werden können, wird die Beratung in der Regel ausrei- chend sein. erforderliche Durchsu- Unter den in § 28 Abs. 1 EMVG genannten Voraussetzungen vB             Richter chung beantragen       kann die Bundesnetzagentur, wenn die Störungsquelle nicht              Polizei anders zu ermitteln ist, eine Durchsuchung von Grundstü-               DLZ 11 cken, Räumlichkeiten und Wohnungen beim zuständigen                    Ref. 411 / 416 Richter beantragen (§ 28 Abs. 2 EMVG). erforderliche Durchsu- Bei Gefahr im Verzug kann nach § 28 Abs. 2 Satz 2 EMVG        vB       Messdienst chung bei Gefahr im    die Durchsuchung auch durch den verantwortlichen Bediens-              (Sb/Ma) Verzug anordnen        teten (vB) der Bundesnetzagentur schriftlich angeordnet wer-           Polizei den.                                                                   DLZ 11 Ref. 411 / 416 erforderliche Durchsu- Die Durchsuchung ist vom dafür geschulten Bediensteten des Mess-       Polizei chung durchführen      Messdienstes der Bundesnetzagentur durchzuführen.             dienst   DLZ 11 Die Polizei ist hieran zum Schutz der Beamten des Mess-       (Sb/Ma)  Störungsverur- dienstes und zur evtl. erforderlichen Durchführung von                 sacher Zwangsmaßnahmen im Rahmen der Amtshilfe nach § 4 VwVfG zu beteiligen. Die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der zu treffenden Maßnahme obliegt der Bundesnetzagentur (§ 7 Abs. 2 VwVfG). über Sofortmaßnahme    Je nach Auswirkung der Störung muss über eine sofortige       vB       Kunde/ entscheiden            Betriebseinschränkung, Abschaltung von Geräten, Außerbe-               Störungsverur- triebnahme von Funkanlagen u. dgl. entschieden werden.                 sacher Ist vor Ort eine einvernehmliche Störungsbeseitigung nicht             Ref. 511 möglich, muss durch den verantwortlichen Bediensteten ent-             DLZ 11 schieden werden, ob eine Sofortmaßnahme erforderlich ist.              Messdienst Der vB entscheidet in diesem Zusammenhang auch, ob er                  (Sb/Ma) eine Durchsuchung beantragt oder bei Gefahr im Verzug                  Ref. 411 / 416 selbst anordnet. erforderliche Sofort-  Der Messdienst legt im Benehmen mit dem verantwortlichen      Mess-    Kunde maßnahme festlegen     Bediensteten die Art der Sofortmaßnahme fest. Die Maßnah-     dienst   Störungsverur- und durchsetzen        me muss geeignet und angemessen sein.                         (Sb/Ma)  sacher Der Messdienst ordnet die festgelegte Sofortmaßnahme an                Polizei und setzt diese durch.                                                 vB; Ref. 411 / 416 erforderliche Sofort-  Durchgeführte Sofortmaßnahme unverzüglich schriftlich be-     vB       Messdienst maßnahme bestätigen    stätigen.                                                              (Sb/Ma) Störungsverur- sacher Ref. 411 / 416 Störungsbearbeitung    Lückenlose Beschreibung der erfolgten Störungsbearbeitung     Mess-    vSb dokumentieren          (insbesondere Datum, Uhrzeit, anwesende Personen, ver-        dienst wendete Messgeräte und Antennen, Messwerte, ggf. Fotos,       (Sb/Ma) Art und Typ des gestörten und störenden Gerätes, usw.) auf VA 09/STÖ Stand:18.01.2017                                                                         Seite :      8/13
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Aufgabe                 Arbeitsbeschreibung                                            Verant- Schnittstelle / wortlich Mitarbeit den entsprechenden Formblättern gemäß AA 09/STÖ/01. Bearbeitungsstand prü-  Bearbeitungstand prüfen und die Daten in der IT aktualisie-    Dispo    Messdienst fen                     ren.                                                           (Sb/Ma)  (Sb/Ma) Ergebnis fachlich       Die Prüfung der Ergebnisse der Störungsbearbeitung erfolgt     vSb      Ref. 511 prüfen                  hinsichtlich der Plausibilität der ermittelten Messwerte, der           Messdienst Störungsursache und der rechtlichen Aspekte. Notwendige                 (Sb/Ma) Korrekturen oder Ergänzungen werden hier eingeleitet.                   DLZL PMD Störungsursache         Der verantwortliche Sb beschreibt detailliert die Störungsur-  vSb      Messdienst dokumentieren           sache, so dass aufgrund dieser Angaben der Störungsverur-               (Sb/Ma) sacher zur Beseitigung der Störung aufgefordert werden kann. Störungsbeseitigung     Maßnahmen zur Beseitigung der Störungsursache einleiten        vSb      Kunde einleiten               und ggf. Vorgang an Ref. 511 oder Freq. zut. Stelle zur weite-          Ref. 511 ren Bearbeitung abgeben.                                                Freq. zut. Stelle Sofern die Bearbeitung auf Basis des EMVG erfolgen soll,                Ref. 411 / 416 führt der verantwortliche Sachbearbeiter zunächst gemäß § 28 VwVfG eine Anhörung zu der beabsichtigten Maßnahme durch. Verwaltungsverfahren    Anschreiben mit Anordnung der Maßnahme an den Störungs- Ref. 511        Störungsverur- zur Störungsbeseitigung verursacher gem. EMVG, FTEG und AFuG fertigen und ver-                  sacher durchführen EMVG,       senden.                                                                 DLZ 11 FTEG, AFuG                                                                                      Ref. 411 / 416 Alle Folgemaßnahmen zur rechtlichen Durchsetzung der Beseitigung der Störungsursachen (Zwangsgeldverfahren)                  Bundeskasse und/oder Weitergabe von ordnungswidrigkeitsrelevanten Vorgängen an das DLZ 11. Bei schuldhaftem Verstoß gegen die Bestimmungen des EMVG in Verbindung mit durchgeführten Maßnahmen sind Gebühren/Kosten nach den jeweiligen Rechtsverordnungen festzusetzen. Verwaltungsverfahren    Anschreiben an den Störungsverursacher gem. TKG fertigen       Freq.    Störungsverur- zur Störungsbeseitigung und versenden.                                                 zut.     sacher durchführen TKG                                                                        Stelle   DLZ 11 Alle Folgemaßnahmen zur rechtlichen Durchsetzung der Beseitigung der Störungsursachen (Zwangsgeldverfahren) und/oder Weitergabe von ordnungswidrigkeitsrelevanten                   Bundeskasse Vorgängen an das DLZ 11. Bei Verstoß gegen die Bestimmungen des TKG und AFuG in Verbindung mit durchgeführten Maßnahmen sind Gebüh- ren/Kosten nach den jeweiligen Rechtsverordnungen festzu- setzen. OWi-Verfahren durch-    Ahndung der Verstöße                                           DLZ 11   Störungsverur- führen EMVG                                                                                     sacher Ref. 511 Bundeskasse Ref. 411 / 416 OWi-Verfahren durch-    Ahndung der Verstöße                                           DLZ 11   Störungsverur- führen TKG, AFuG                                                                                sacher Freq. zut. Stelle Bundeskasse Störungsbeseitigung     Nach Fristablauf bzw. Rückmeldung des Störungsverursa-         vSb      Störungsverur- nachprüfen              chers Rückfrage beim Kunden und ggf. Nachprüfung vor Ort                sacher veranlassen.                                                            Kunde Nachprüfung disponie-   Fristgerechte, effiziente und ressourcenoptimierte Auftragser- Dispo    Störungsverur- ren                     ledigung organisieren.                                         (Sb/Ma)  sacher Kunde VA 09/STÖ Stand:18.01.2017                                                                           Seite :      9/13
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Aufgabe                  Arbeitsbeschreibung                                          Verant- Schnittstelle / wortlich Mitarbeit Nachprüfung durchfüh-    Stand der durchgeführten Maßnahmen zur Störungsbeseiti-      Mess-    Störungsverur- ren                      gung ermitteln (ggf. messtechnisch). Ergebnisse bzw. weitere dienst   sacher erforderliche Maßnahmen protokollieren.                      (Sb/Ma)  Kunde Bearbeitungsstand der    Bearbeitungstand prüfen und die Daten in der IT aktualisie-  Dispo Nachprüfung prüfen       ren.                                                         (Sb/Ma) Endprüfung vornehmen     Abschließende Prüfung der Störungsbearbeitung auf Voll-      vSb ständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Prüfvermerk anbringen. Störungsrelevante Daten und Auf- wand erfassen, prüfen auf Vollständigkeit und Plausibilität. Kostenträger festlegen. Der Kunde ist über das Ergebnis der Störungsbearbeitung schriftlich zu informieren. Auftragsdaten in IT ein- Abschließende Eingabe der Daten in das IT-System.            vSb      Kunde geben, Auftrag ab-       Die Daten sind unverzüglich einzugeben. schließen Dokumentation archivie- Die Dokumentation wird gemäß AA 09/STÖ/01 archiviert.         vSb ren Statistikdaten auswerten Über die Auswertung werden alle am Prozess Beteiligten       DLZL     AStL unterrichtet.                                                PMD      Ref. 511 AbtL 5 Freq. zut. Stelle Regionale Kennzahlen     Die regionalen Kennzahlen werden vierteljährlich bezogen auf AStL     511 auswerten                die OrgE ausgewertet.                                                 AbtL 5 Bundesweite Kennzah-     Die bundesweiten Kennzahlen werden vierteljährlich bezogen   511      AStL len auswerten            auf die OrgE ausgewertet.                                             AbtL 5 Prozessablauf optimie-   Am Betriebsgeschehen orientierte, regelmäßige Überprüfung    511      AStL ren                      des Prozessablaufs, insbesondere hinsichtlich der Wahrneh-            DLZL PMD mung der Verantwortlichkeiten, der Prüfungen, der Vorgaben            AbtL 5 und der Schnittstellen. Festlegung von Korrekturmaßnahmen. Qualitätsbezogene Kor-   Der AbtL 5 entscheidet über Korrekturen und Verbesserungen AbtL 5     AStL rekturen veranlassen     des Prozesses.                                                        511 VA 09/STÖ Stand:18.01.2017                                                                          Seite :     10/13
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5.7      Kennzahlen Zur Qualitätssicherung der Aufgabenerledigung werden im Prozess folgende Kennzahlen fortlaufend erfasst. Die Ziele werden durch den Prozessverantwortlichen festgelegt. Die Kennzahlen werden vierteljährlich ausgewertet und Korrekturmaßnahmen bundesweit durch 511 und regional durch die AStL festgelegt. Ziele                                        Ergebnis messbar mit Merkmal Minimierung der Laufzeit von Aufträgen       Laufzeit (K 1) eines Auftrages bis zum Abschluss Minimierung der Bearbeitungszeit von Aufträ- Bearbeitungszeit (K 2) gen                                          eines Auftrages bis zur messtechnischen Auf- klärung Einhaltung der Reaktionszeiten von Aufträgen Reaktionszeit (K 3) eines Auftrages bis zur ersten messtechnischen Bearbeitung im Außendienst Optimierung der Quote der Aufträge ohne Stö- Arbeitsgüte (Q 1) rungsquelle                                  Quote der Aufträge ohne Störungsquelle Optimierung der Kosten von Aufträgen         Durchschnittliche Kosten (Ko 1) eines Auftrages Weitere Kennzahlen und Statistiken können mit Hilfe von ABIS erstellt werden. VA 09/STÖ Stand:18.01.2017                                                         Seite : 11/13
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6      Mitgeltende Unterlagen (in der jeweils geltenden Fassung) Arbeitsanweisung „Bearbeiten von Störungen“ AA 09/STÖ/01 mit Anlagen und Anhängen. Richtlinie 2014/30/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Feb- ruar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit. 7      Änderungsdienst Die vorliegende VA unterliegt dem Änderungsdienst. Bei einer Änderung ist ein Exemplar der ungültigen Ausgabe noch mindestens 10 Jahre bei 511 aufzube- wahren. Danach darf eine Aussonderung nur mit Genehmigung des Prozessver- antwortlichen erfolgen. Zuständige Stelle für den Änderungsdienst dieser VA: 511. Die jeweils aktuelle Fassung wird von dem Referat 511 im Intranet bekannt gege- ben. 8      Verteiler Die Verteilung wird durch das Referat 511 laut folgender Verteilerliste veranlasst. AbtL Z, 2, 4, 5 UAbtL Z2, 41 RefL Z 11, Z 22, Z 25, Z 26, 215, 221, 223, 224, 226, 411, 416, 511 sowie alle AStL, L DLZ 4, 5, 6, 7, 8, 10, 12 DLZ 11, Widerspruchs-Sb GPR 9      Anlagen Anlage 1       Schnittstellenbeschreibung (grafisch) VA 09/STÖ Stand:18.01.2017                                                        Seite :  12/13
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Prüf- und                   verantwortl.                                                      Ref. 511 /                        Bundes-                                                        Störungs- Störungs-                                                                                         Polizei                                                                                        DLZ 11 Messdienst                   Bediensteter                                                      Freq. zut.                          kasse                                                       verursacher meldender                                                                                          (Pol)                                                                                       Bußgeldstelle (PMD)                          (vB)                                                            Stelle                           (BuKa)                                                       (StöVerUrs) Kunde PMD   /                            PMD                                                                                                                                                                                         StöVerUrs Bundes- netz-                                                                               Störung aufklären und Beseitigung veranlassen, Anhörungsverfahren (nur EMVG); Kollisionsfall bearbeiten agentur Mitarbeit, Reaktion auf Anhörung (nur EMVG) VA 09/STÖ Stand:18.01.2017 Störung       Meldung vB Sofortm. nötig             über Sofortmaßnahme entscheiden Pol Sofortm. Ja / Nein Durchs.        Durchsuchung     Amtshilfe    Durchsuchung                                     der „geschulte Beamte“ des PMD leitet die Durchsuchung (stellt nicht den Verfahrensablauf nach 5.6 dar) nötig          veranlassen     ersuchen    im Rahmen der Amtshilfe schützen Störung funktechnisch                                                                                Ref. 511 / Störungssenke                                                                                                                                                                                                                   Störungsquelle bearbeiten Durchsuchungsergebnis FreqZut DLZ 11 Maßnahmen Maßnahmen erforderlich anordnen OWi-Verfahren OWi                     OWi-Verfahren notwendig              Durchführen         Bescheid erforderlich                                                      EMVG / TKG, AFuG BuKa Inkasso-        Kosten / daten        Geldbuße Schnittstellenbeziehungen im Prozess „Störungsbearbeitung“ Gebühren           Inkasso-       Zahlungen                       festsetzen festsetzen           daten vereinnahmen Zahlungen tätigen Bescheid zur Mängelbeseitigung Maßnahmen Ergebnis      schrift. Info, Info über Maßnahmen                                  verfolgen / Seite :                                       Mitarbeit bestätigen Rückmeldung Mängel beseitigt Anlage 1 13/13
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