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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Störungen durch WLAN Acces-Points mit zu hoher Sendeleistung“
5.6.1 Verbale Beschreibung zum Verfahrensablauf Aufgabe Arbeitsbeschreibung Verant- Schnittstelle / wortlich Mitarbeit Prozessverantwortung Die Gesamtverantwortung für den Störungsbearbeitungspro- 5 wahrnehmen zess obliegt dem Abteilungsleiter 5 Störung melden / fest- In der Regel werden die Störungsmeldungen über die Ruf- Kunde, stellen nummer der Störungsannahme oder per E-Mail entgegenge- Bundes- nommen. netza- Störungen können auch durch die Bundesnetzagentur selbst gentur festgestellt (z.B. aus stationären Beobachtungen) und weiter- verfolgt werden. Störungsrelevante Da- Alle Daten, die zur Erkennung und Bearbeitung einer Störung StörAn- Kunde ten erfragen / erfassen erforderlich sind, müssen abgefragt werden. nahme Auftrag in IT anlegen Daten in IT anlegen (Ersterfassung). StörAn- und übergeben Übergabe an zuständigen verantwortlichen Sachbearbeiter nahme (vSb). des PMD Zuständigkeit der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur prüfen. Dabei ist darauf vSb Kunde Bundesnetzagentur zu achten, dass von der Bundesnetzagentur nur elektromag- Ref. 511 prüfen netische Unverträglichkeiten einschließlich Funkstörungen bearbeitet werden. Bundesnetzagentur ist nicht zuständig bei Betriebsstörungen. Den Meldenden an die zuständige Stelle verweisen. Auftrag annehmen bzw. ablehnen. Fallweise sind Informatio- nen über Frequenzzuteilungen (nichttechnische und techni- sche Parameter) einzuholen. Bearbeitung fachspezi- − Festlegung der Priorität vSb Ref. 511 fisch vorgeben − verantwortliche Überprüfung auf Vollständigkeit − erforderliche Messmittel − Störungsbearbeitung im ID oder AD zu erledigen − Messverfahren. besondere Sach- Erforderliche besondere Sach-/ Messmittel von anderen OrgE Dispo Ref. 511 /Messmittel bereitstellen (z. B. DLZ 15, Ref. 511) anfordern. DLZ 15 (ZW) Auftrag disponieren Fristgerechte, effiziente und ressourcenoptimierte Auftragser- Dispo Kunde ledigung organisieren. Störung bearbeiten − Vorbereitung Mess- Überprüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit und Rich- dienst tigkeit der Angaben, Formblätter, usw. Übernehmen der (Sb/Ma) Messgeräte, ggf. Messwagen, Antennen, Kartenmaterial, usw. − Störungssenke überprüfen Kunde Gestörtes Gerät auf Kennzeichnung, Funktionsfähigkeit, Anschlussmöglichkeiten, Einstellungen, usw. optisch und messtechnisch überprüfen, Feststellung der Qualität des Nutzsignals, Funkversorgung, usw. − Störungsquelle ermitteln Lokalisieren, ggf. mit Hilfe von Peilern, Richtantennen aus- findig machen und örtlich feststellen. − Betreiber und/oder Eigentümer Störungsverur- der Störungsquelle ermitteln sacher, Ref. 511 − Störungsursache feststellen Ref. 411 / 416 Die Störungsursache ggf. messtechnisch ermitteln. Sie VA 09/STÖ Stand:18.01.2017 Seite : 7/13
Aufgabe Arbeitsbeschreibung Verant- Schnittstelle / wortlich Mitarbeit kann sowohl bei der Störungssenke als auch bei der Stö- rungsquelle zu finden sein. Die frequenzzuteilende Stelle stellt ggf. Informationen über zugeteilte oder zuteilungsfähige Parameter bereit. Freq. zut. Stelle Beratung durchführen Der Grundsatz „Beratung vor Maßnahme“ (vor im Sinne von Mess- Störungsverur- vorrangig) ist in jedem Fall einer rechtswidrigen Frequenz- dienst sacher nutzung anzuwenden, sofern diese nicht vorsätzlich oder im (Sb/Ma) Kunde Zusammenhang mit einer Straftat begangen wurde. Die Bera- vSb tung ist mit dem Formblatt „Sachverhaltsfeststellung“ zu do- Ref. 511 kumentieren, vor Ort ist das entsprechende Informationsblatt DLZ 11 auszuhändigen oder zu hinterlegen. Wenn die Störungsfälle bereits vor Ort aufgeklärt und im Ein- vernehmen mit dem Kunden bzw. Störungsverursacher besei- tigt werden können, wird die Beratung in der Regel ausrei- chend sein. erforderliche Durchsu- Unter den in § 28 Abs. 1 EMVG genannten Voraussetzungen vB Richter chung beantragen kann die Bundesnetzagentur, wenn die Störungsquelle nicht Polizei anders zu ermitteln ist, eine Durchsuchung von Grundstü- DLZ 11 cken, Räumlichkeiten und Wohnungen beim zuständigen Ref. 411 / 416 Richter beantragen (§ 28 Abs. 2 EMVG). erforderliche Durchsu- Bei Gefahr im Verzug kann nach § 28 Abs. 2 Satz 2 EMVG vB Messdienst chung bei Gefahr im die Durchsuchung auch durch den verantwortlichen Bediens- (Sb/Ma) Verzug anordnen teten (vB) der Bundesnetzagentur schriftlich angeordnet wer- Polizei den. DLZ 11 Ref. 411 / 416 erforderliche Durchsu- Die Durchsuchung ist vom dafür geschulten Bediensteten des Mess- Polizei chung durchführen Messdienstes der Bundesnetzagentur durchzuführen. dienst DLZ 11 Die Polizei ist hieran zum Schutz der Beamten des Mess- (Sb/Ma) Störungsverur- dienstes und zur evtl. erforderlichen Durchführung von sacher Zwangsmaßnahmen im Rahmen der Amtshilfe nach § 4 VwVfG zu beteiligen. Die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der zu treffenden Maßnahme obliegt der Bundesnetzagentur (§ 7 Abs. 2 VwVfG). über Sofortmaßnahme Je nach Auswirkung der Störung muss über eine sofortige vB Kunde/ entscheiden Betriebseinschränkung, Abschaltung von Geräten, Außerbe- Störungsverur- triebnahme von Funkanlagen u. dgl. entschieden werden. sacher Ist vor Ort eine einvernehmliche Störungsbeseitigung nicht Ref. 511 möglich, muss durch den verantwortlichen Bediensteten ent- DLZ 11 schieden werden, ob eine Sofortmaßnahme erforderlich ist. Messdienst Der vB entscheidet in diesem Zusammenhang auch, ob er (Sb/Ma) eine Durchsuchung beantragt oder bei Gefahr im Verzug Ref. 411 / 416 selbst anordnet. erforderliche Sofort- Der Messdienst legt im Benehmen mit dem verantwortlichen Mess- Kunde maßnahme festlegen Bediensteten die Art der Sofortmaßnahme fest. Die Maßnah- dienst Störungsverur- und durchsetzen me muss geeignet und angemessen sein. (Sb/Ma) sacher Der Messdienst ordnet die festgelegte Sofortmaßnahme an Polizei und setzt diese durch. vB; Ref. 411 / 416 erforderliche Sofort- Durchgeführte Sofortmaßnahme unverzüglich schriftlich be- vB Messdienst maßnahme bestätigen stätigen. (Sb/Ma) Störungsverur- sacher Ref. 411 / 416 Störungsbearbeitung Lückenlose Beschreibung der erfolgten Störungsbearbeitung Mess- vSb dokumentieren (insbesondere Datum, Uhrzeit, anwesende Personen, ver- dienst wendete Messgeräte und Antennen, Messwerte, ggf. Fotos, (Sb/Ma) Art und Typ des gestörten und störenden Gerätes, usw.) auf VA 09/STÖ Stand:18.01.2017 Seite : 8/13
Aufgabe Arbeitsbeschreibung Verant- Schnittstelle / wortlich Mitarbeit den entsprechenden Formblättern gemäß AA 09/STÖ/01. Bearbeitungsstand prü- Bearbeitungstand prüfen und die Daten in der IT aktualisie- Dispo Messdienst fen ren. (Sb/Ma) (Sb/Ma) Ergebnis fachlich Die Prüfung der Ergebnisse der Störungsbearbeitung erfolgt vSb Ref. 511 prüfen hinsichtlich der Plausibilität der ermittelten Messwerte, der Messdienst Störungsursache und der rechtlichen Aspekte. Notwendige (Sb/Ma) Korrekturen oder Ergänzungen werden hier eingeleitet. DLZL PMD Störungsursache Der verantwortliche Sb beschreibt detailliert die Störungsur- vSb Messdienst dokumentieren sache, so dass aufgrund dieser Angaben der Störungsverur- (Sb/Ma) sacher zur Beseitigung der Störung aufgefordert werden kann. Störungsbeseitigung Maßnahmen zur Beseitigung der Störungsursache einleiten vSb Kunde einleiten und ggf. Vorgang an Ref. 511 oder Freq. zut. Stelle zur weite- Ref. 511 ren Bearbeitung abgeben. Freq. zut. Stelle Sofern die Bearbeitung auf Basis des EMVG erfolgen soll, Ref. 411 / 416 führt der verantwortliche Sachbearbeiter zunächst gemäß § 28 VwVfG eine Anhörung zu der beabsichtigten Maßnahme durch. Verwaltungsverfahren Anschreiben mit Anordnung der Maßnahme an den Störungs- Ref. 511 Störungsverur- zur Störungsbeseitigung verursacher gem. EMVG, FTEG und AFuG fertigen und ver- sacher durchführen EMVG, senden. DLZ 11 FTEG, AFuG Ref. 411 / 416 Alle Folgemaßnahmen zur rechtlichen Durchsetzung der Beseitigung der Störungsursachen (Zwangsgeldverfahren) Bundeskasse und/oder Weitergabe von ordnungswidrigkeitsrelevanten Vorgängen an das DLZ 11. Bei schuldhaftem Verstoß gegen die Bestimmungen des EMVG in Verbindung mit durchgeführten Maßnahmen sind Gebühren/Kosten nach den jeweiligen Rechtsverordnungen festzusetzen. Verwaltungsverfahren Anschreiben an den Störungsverursacher gem. TKG fertigen Freq. Störungsverur- zur Störungsbeseitigung und versenden. zut. sacher durchführen TKG Stelle DLZ 11 Alle Folgemaßnahmen zur rechtlichen Durchsetzung der Beseitigung der Störungsursachen (Zwangsgeldverfahren) und/oder Weitergabe von ordnungswidrigkeitsrelevanten Bundeskasse Vorgängen an das DLZ 11. Bei Verstoß gegen die Bestimmungen des TKG und AFuG in Verbindung mit durchgeführten Maßnahmen sind Gebüh- ren/Kosten nach den jeweiligen Rechtsverordnungen festzu- setzen. OWi-Verfahren durch- Ahndung der Verstöße DLZ 11 Störungsverur- führen EMVG sacher Ref. 511 Bundeskasse Ref. 411 / 416 OWi-Verfahren durch- Ahndung der Verstöße DLZ 11 Störungsverur- führen TKG, AFuG sacher Freq. zut. Stelle Bundeskasse Störungsbeseitigung Nach Fristablauf bzw. Rückmeldung des Störungsverursa- vSb Störungsverur- nachprüfen chers Rückfrage beim Kunden und ggf. Nachprüfung vor Ort sacher veranlassen. Kunde Nachprüfung disponie- Fristgerechte, effiziente und ressourcenoptimierte Auftragser- Dispo Störungsverur- ren ledigung organisieren. (Sb/Ma) sacher Kunde VA 09/STÖ Stand:18.01.2017 Seite : 9/13
Aufgabe Arbeitsbeschreibung Verant- Schnittstelle / wortlich Mitarbeit Nachprüfung durchfüh- Stand der durchgeführten Maßnahmen zur Störungsbeseiti- Mess- Störungsverur- ren gung ermitteln (ggf. messtechnisch). Ergebnisse bzw. weitere dienst sacher erforderliche Maßnahmen protokollieren. (Sb/Ma) Kunde Bearbeitungsstand der Bearbeitungstand prüfen und die Daten in der IT aktualisie- Dispo Nachprüfung prüfen ren. (Sb/Ma) Endprüfung vornehmen Abschließende Prüfung der Störungsbearbeitung auf Voll- vSb ständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Prüfvermerk anbringen. Störungsrelevante Daten und Auf- wand erfassen, prüfen auf Vollständigkeit und Plausibilität. Kostenträger festlegen. Der Kunde ist über das Ergebnis der Störungsbearbeitung schriftlich zu informieren. Auftragsdaten in IT ein- Abschließende Eingabe der Daten in das IT-System. vSb Kunde geben, Auftrag ab- Die Daten sind unverzüglich einzugeben. schließen Dokumentation archivie- Die Dokumentation wird gemäß AA 09/STÖ/01 archiviert. vSb ren Statistikdaten auswerten Über die Auswertung werden alle am Prozess Beteiligten DLZL AStL unterrichtet. PMD Ref. 511 AbtL 5 Freq. zut. Stelle Regionale Kennzahlen Die regionalen Kennzahlen werden vierteljährlich bezogen auf AStL 511 auswerten die OrgE ausgewertet. AbtL 5 Bundesweite Kennzah- Die bundesweiten Kennzahlen werden vierteljährlich bezogen 511 AStL len auswerten auf die OrgE ausgewertet. AbtL 5 Prozessablauf optimie- Am Betriebsgeschehen orientierte, regelmäßige Überprüfung 511 AStL ren des Prozessablaufs, insbesondere hinsichtlich der Wahrneh- DLZL PMD mung der Verantwortlichkeiten, der Prüfungen, der Vorgaben AbtL 5 und der Schnittstellen. Festlegung von Korrekturmaßnahmen. Qualitätsbezogene Kor- Der AbtL 5 entscheidet über Korrekturen und Verbesserungen AbtL 5 AStL rekturen veranlassen des Prozesses. 511 VA 09/STÖ Stand:18.01.2017 Seite : 10/13
5.7 Kennzahlen Zur Qualitätssicherung der Aufgabenerledigung werden im Prozess folgende Kennzahlen fortlaufend erfasst. Die Ziele werden durch den Prozessverantwortlichen festgelegt. Die Kennzahlen werden vierteljährlich ausgewertet und Korrekturmaßnahmen bundesweit durch 511 und regional durch die AStL festgelegt. Ziele Ergebnis messbar mit Merkmal Minimierung der Laufzeit von Aufträgen Laufzeit (K 1) eines Auftrages bis zum Abschluss Minimierung der Bearbeitungszeit von Aufträ- Bearbeitungszeit (K 2) gen eines Auftrages bis zur messtechnischen Auf- klärung Einhaltung der Reaktionszeiten von Aufträgen Reaktionszeit (K 3) eines Auftrages bis zur ersten messtechnischen Bearbeitung im Außendienst Optimierung der Quote der Aufträge ohne Stö- Arbeitsgüte (Q 1) rungsquelle Quote der Aufträge ohne Störungsquelle Optimierung der Kosten von Aufträgen Durchschnittliche Kosten (Ko 1) eines Auftrages Weitere Kennzahlen und Statistiken können mit Hilfe von ABIS erstellt werden. VA 09/STÖ Stand:18.01.2017 Seite : 11/13
6 Mitgeltende Unterlagen (in der jeweils geltenden Fassung) Arbeitsanweisung „Bearbeiten von Störungen“ AA 09/STÖ/01 mit Anlagen und Anhängen. Richtlinie 2014/30/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Feb- ruar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit. 7 Änderungsdienst Die vorliegende VA unterliegt dem Änderungsdienst. Bei einer Änderung ist ein Exemplar der ungültigen Ausgabe noch mindestens 10 Jahre bei 511 aufzube- wahren. Danach darf eine Aussonderung nur mit Genehmigung des Prozessver- antwortlichen erfolgen. Zuständige Stelle für den Änderungsdienst dieser VA: 511. Die jeweils aktuelle Fassung wird von dem Referat 511 im Intranet bekannt gege- ben. 8 Verteiler Die Verteilung wird durch das Referat 511 laut folgender Verteilerliste veranlasst. AbtL Z, 2, 4, 5 UAbtL Z2, 41 RefL Z 11, Z 22, Z 25, Z 26, 215, 221, 223, 224, 226, 411, 416, 511 sowie alle AStL, L DLZ 4, 5, 6, 7, 8, 10, 12 DLZ 11, Widerspruchs-Sb GPR 9 Anlagen Anlage 1 Schnittstellenbeschreibung (grafisch) VA 09/STÖ Stand:18.01.2017 Seite : 12/13
Prüf- und verantwortl. Ref. 511 / Bundes- Störungs- Störungs- Polizei DLZ 11 Messdienst Bediensteter Freq. zut. kasse verursacher meldender (Pol) Bußgeldstelle (PMD) (vB) Stelle (BuKa) (StöVerUrs) Kunde PMD / PMD StöVerUrs Bundes- netz- Störung aufklären und Beseitigung veranlassen, Anhörungsverfahren (nur EMVG); Kollisionsfall bearbeiten agentur Mitarbeit, Reaktion auf Anhörung (nur EMVG) VA 09/STÖ Stand:18.01.2017 Störung Meldung vB Sofortm. nötig über Sofortmaßnahme entscheiden Pol Sofortm. Ja / Nein Durchs. Durchsuchung Amtshilfe Durchsuchung der „geschulte Beamte“ des PMD leitet die Durchsuchung (stellt nicht den Verfahrensablauf nach 5.6 dar) nötig veranlassen ersuchen im Rahmen der Amtshilfe schützen Störung funktechnisch Ref. 511 / Störungssenke Störungsquelle bearbeiten Durchsuchungsergebnis FreqZut DLZ 11 Maßnahmen Maßnahmen erforderlich anordnen OWi-Verfahren OWi OWi-Verfahren notwendig Durchführen Bescheid erforderlich EMVG / TKG, AFuG BuKa Inkasso- Kosten / daten Geldbuße Schnittstellenbeziehungen im Prozess „Störungsbearbeitung“ Gebühren Inkasso- Zahlungen festsetzen festsetzen daten vereinnahmen Zahlungen tätigen Bescheid zur Mängelbeseitigung Maßnahmen Ergebnis schrift. Info, Info über Maßnahmen verfolgen / Seite : Mitarbeit bestätigen Rückmeldung Mängel beseitigt Anlage 1 13/13