Antrag auf einstweilige Anordnung Bundesverfassungsgericht Erasmus-Stiftung

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~ . . . ., 'Oemotr■tle·TOV' Nlr 1M1rt■ln1he Sllttur,sen? ~nl•••d: ....... 12.02.22, 10:38 •        17.02.2022 \•            Fördermittel-Basics für KI- und Technologieunternehmen i 17.02.2022 Alle Veranstaltungen Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH https://wWW.llo.d1/recht/hlnteroruende/h/1fd·desld1rlu1-1r91mu1•1tll- tz•fln1nzlerung•pollll1che•blldung-bundetmlttel-p1rt1len/prlnt.html  Seite 5 von 5
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pr nahestehenden Partei in den Bundestag Rechnung zu tragen sei. Davon mindestens einmal in Fraktionsstärke. Da die uns nahestehende AfD mittlerweile in allen 16 Bundesländern mindestens vier mal, in einigen Bundesländern aufgrund der Wahltermine sogar bereits fünf mal hintereinander bei Bundestags-. Europa- und Landtagswahlen die 5%-Hürde überschritten hat und nach sämtlichen bundesweiten Prognosen auch bei der Bundestagswahl 2021 im kommenden September wieder in Fraktionsstärke in den Bundestag einziehen wird, ist auch dieses Kriterium dann erfüllt. Wir waren und sind der Auffassung, dass unser Anspruch auf staatliche Förderung nach den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts bereits 2018 berechtigt war und nach wie vor ist. Jetzt erwarten wir natürlich, dass Sie sich nunmehr wenigstens an Ihre selbstgestellten Kriterien halten. In Analogie zur Erstförderung der Rosa-Luxemburg-Stiftung, bei der das gemittelte Wahlergebnis 1990, 1994 und 1998 der ihr nahestehenden Partei PDS/Die Linke den prozentualen Anteil an der institutionellen Grundförderung ergeben hat, gehen auch wir von einem uns zustehenden prozentualen Anteil an der institutionellen Grundförderung aus. der dem gemittelten Durchschnittswert der prozentualen Zweitstimmenanteile der drei Bundestagswahlen 2013, 2017 und 2021 der uns nahestehenden AfD entspricht. Wir erwarten, dass sie einen entsprechenden Anteil für unsere Stiftung nunmehr bei der Haushaltsaufstellung ihres Hauses einstellen und insofern nicht nur dem Gleichstellungsgebot und Diskriminierungsverbot des Bundesverfassungsgerichts sondern auch dem§ 11 ,2 HBO Rechnung tragen, zu dessen Einhaltung Sie zwingend gesetzlich verpflichtet sind. Da die Zuständigkeit und Verantwortung für den Haushaltsentwurf bei der Regierung liegt, aber die Verantwortung für die darin bereits enthaltenen Förderansätze zugunsten der politischen Stiftungen zwischen ihrem Haus und dem Haushaltsausschuss aus durchsichtigen Gründen hin- und hergeschoben wird, und weil wir über die Jahre nicht in Erfahrung bringen konnten, auf welch wundersame Weise die Budgetansätze zur institutionellen Grundförderung der privilegierten politischen Stiftungen und deren Verteilung in den Haushaltsentwurf kommen, wenn ja angeblich vorher niemand mit niemand spricht. stellen wir, wie in den Vorjahren, unseren Antrag für das Haushaltsjahr 2022 textgleich sowohl an das BMI als auch an den Haushaltsausschuss, verbunden mit der Erwartung, die Zuständigkeit zu klären. Die Verantwortlichen im Haushaltsausschuss werden gebeten, unseren Antrag zeitnah an alle Berichterstatter zum Einzelplan 06 (BMI) weiterzuleiten. Die DESIDERIUS-ERASMUS-STIFTUNG e.V. mit Rechtssitz in Lübeck ist die der Partei ALTERNATIVE FÜR DEUTSCHLAND (AfD) nahestehende Politische Stiftung. Der Bundesvorstand der Partei Alternative für Deutschland (AfD) hat in seiner Sitzung in Berlin am 13. April 2018 einstimmig entschieden, die Desiderius-Erasmus-Stiftung e.V. Lübeck, als alleinige parteinahe Stiftung anzuerkennen. Diese Entscheidung ist am 30. Juni 2018 vom 9. Bundesparteitag der AfD in Augsburg bestätigt worden. Die Desiderius-Erasmus-Stiftung e. V. hat ihren Rechtssitz in 23562 Lübeck, Venusberg 1 und ist unter VR 4144 HL beim Amtsgericht Lübeck - Vereinsregister- eingetragen und bei der Steuerverwaltung Schleswig-Holstein (Finanzamt Lübeck) als gemeinnütziger Verein anerkannt '-=
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Die Desiderius-Erasmus-Stiftung ist von der nahestehenden Partei rech~lich un~       . . tatsächlich unabhängig und widmet sich selbstständig, eigen~erantworth.ch u_nd tn _gerstrger Offenheit ihren satzungsgemäßen Zielen. Dass in unserer Strftungsarbert keinerlei Raum für Rassismus Antisemitismus und Extremismus ist, und dass wir uns uneingeschränkt zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und ihren Grundwerten bekennen, ist selbstverständlich. Wtr betonen es aber, da aus durchsichtigen parteitaktischen Gründen gegen uns immer wieder Diffamierungskampagnen laufen, die keinerlei Realitätsbezug haben. Der Verein wird seit seiner Gründung ehrenamtlich geführt und aus der             .      . Vereinsmitgliederliste ist erkennbar, dass Führungspositionen in der Stiftung und in der 1hr nahestehenden Partei nicht in einer Hand vereinigt sind und dass die Mitglieder der leitenden Stiftungsorgane nicht vornehmlich aus in hervorgehobener Stellung aktiv tätigen Parteimitgliedern bestehen. Im Sinne der Empfehlungen der vom Bundespräsidenten berufenen Kommission unabhängiger Sachverständiger vom 17. Februar 1993, geben wir daher zur Zahl und Art der Führungspositionen. die mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages. der Landtage und der Bundes- oder Landesregierungen oder der Bundes- oder Landesparteivorstände an, dass von den zehn Mitgliedern des Vorstandes der Desiderius-Erasmus-Stiftung e.V. sieben Mitglieder ohne oben angegebene Funktionen sind. Ein Mitglied ist Mitglied des Europaparlaments. Zwei Mitglieder sind sowohl Mitglied eines Landesparlaments als auch eines Landesparteivorstandes. (Stand 31 . Januar 2021) Den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Parteiengesetzes zur Sicherung der Unabhängigkeit der politischen Stiftungen wird auf Grundlage der gemeinsamen Erklärung der politischen Stiftungen Rechnung getragen. Hiernach üben die Vorsitzende des Vorstands und der Schatzmeister der Oesiderius-Erasmus-Stiftung e.V. in der Partei Alternative für Deutschland (AfD) keine vergleichbaren Funktionen aus. Der Verein beantragt eine Förderung aus dem Globalzuschuss, da er mit der Entscheidung des AfD-Bundesvorstands und des 9. Bundesparteitages eine dauerhaft ins Gewicht fallende politische Grundströmung in der Bundesrepublik Deutschland vertritt, die angemessen berücksichtigt werden muss. Für die hier beantragte Zuwendung von E 7.854.000 für das Haushaltsjahr 2022 sind die Voraussetzungen verfassungsrechtlich {BverfGE 73 1, 31f.) erfüllt. Der Gleichheitsgrundsatz gebietet es .alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland" angemessen zu berücksichtigen. Diese Grundströmung, beginnt und begleitet uns, von Jahr zu Jahr stärker werdend, seit nunmehr einem Jahrzehnt. In dieser Zeit hat die AfD bundesweit flächendeckend bei zwei Europawahlen, einer Bundestagswahl und auch bei den Landtagswahlen in allen 16 Bundesländern (davon in einigen nun schon sogar zum zweiten mal} die 5%-HOrde übersprungen und stellt im Bundestag die drittgrößte, in einigen Bundesländern mittlerweile schon die zweitgrößte Parlamentsfraktion. In der gemeinsamen ~rkJ~rung_von 1998 haben_die politischen Stiftungen ihre Auffassung dargelegt, dass als K~tenu~ emer dauerhaften ins Gewicht fallenden politischen Grundströmung nur eine wiederholte Vertretung, davon mindestens einmal in Fraktionsstärke, der der Stiftung nahestehenden Partei im Deutschen Bundestag
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anzusehen sei. Diese von den Betroffenen selbst gesetzte Interpretation bzw. Auslegung des Bundesverfassungsgerichturteils führt dazu, dass die Desiderius-Erasmus-Stiftung auch diese Voraussetzung-für die Monate November und Dezember 2021 und auch für das hier beantragte Haushaltsjahr 2022 erfüllt. Der von uns beantragte Zuschuss für das Haushaltsjahr 2022 von€ 7.854.000 aus Kapitel 0601 ,Titel 685 12-144 soll zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins gewährt werden, insbesondere für die Durchführung und Weiterführung von bisher allein mit Spendenmitteln und Teilnehmergebühren bestrittenen Seminare. Diese bereits bundesweit geleistete Bildungsarbeit wollen wir wesentlich erweitern. Wir planen jedoch auch die Durchführung von Tagungen, Kolloquien und Ausstellungen, die Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln sowie die Durchführung und Vergabe von Forschungsvorhaben mit gesellschaftspolitischer Zielsetzung vor allem auf dem Gebiet der Bildungsforschung. Der Zuschuss soll auch dazu dienen, zeitgeschichtlich bedeutsame Archivalien von deutschen Parlamentariern aus Bundestag, Landtagen und in Einzelfällen aus Kommunalparlamenten zu archivieren und der Politischen Wissenschaft und Historikern zugänglich zu machen. Ein Teil des beantragten Zuschusses werden wir für die Anmietung eines ersten und vorerst einzigen Büros in Berlin benötigen, sowie für Personalstellen und verbundene Verwaltungsausgaben. Wir werden keine Verpflichtungen eingehen, die über den zuerkannten Bewilligungszeitraum hinausgehen. Auf Anforderung stellen wir Ihnen gerne zusätzliche Informationen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Erika Steinbach                                        Dr. Gerhard Fischer Vorsitzende des Vorstands                              Schatzmeister Anlagen: Vorläufiger Haushaltsplan 2022 Satzung der Desiderius-Erasmus-Stiftung e.V.
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' . Desiderius-Erasmus-Stiftung e.V. Vorläufiger Haushaltsplan 2022 Veranstaltungs- und Seminarkost en, wissenschaftliche Publikationen 180 Abendseminare (> SO Teilnehmer)€ 1.250                   € 225.000 180 Halbtagsseminare (< 25 Teilnehmer)€ 1.350                € 243.000 160 Ganztagsseminare(< 25 Teilnehmer)€ 1.750               € 280.000 160 Zweitagesseminare(< 25 Teilnehmer, 1 Obern.) €4.125    € 660.000 120 Dreitagesseminare (<25 Teilnehmer, 2 Obern.)€ 5.750    € 690.000 2 Kongresse (<500 Teilnehmer)€ 27.500                     €     55.000 Sonstige Veranstaltungsmodelle (Arbeitskreise, Tagungen, Kolloquien, Online-Seminare, Ausstellungen u.a.)           € 180.000 Soziale Medien, Homepage                                   €    12.000 Wissenschaftliche Buchreihe, Publikationen, Periodika, Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln                      € 345.000 Veranstaltungs- und Seminarkosten insgesamt                             € 2.690.000 Investition in Büroausst attung und IT Möblierung SO Büros € 960                                  €    48.000 Versammlungs- Seminarraum-Ausstattung (<100 Personen)      €    18.000 Versammlungs- Seminarraum-Ausstattung(< SO Personen)       (    11.000 Versammlungs-Kantinen-Küchenraum                           (   142.000 IT Ausstattung (Arbeitsplätze und zentraler Server)        €    180.000 Zusätzl.Software (bestehende Organisation wird übernommen) €    35.000 Archiv und Bibliothek (Erstausstattung)                    € 140.000 Investition in Büroausstattung und IT insgesamt                           € 574.000
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.• Verwaltungskosten Miete (Büros, Seminar- und Nebenräume) ca. 2.600qm C 24 qm                                            C 749.000 M ietnebenkosten (Strom, Wasser, Reinigung etc.) C 2,50 qm     C   78.000 Geringwertige Wirtschaftsgüter                                 €   15.000 Rechts- und Organisationsberatung                              €  95.000 Externe lohn- und Gehaltsbuchhaltung                           €  24.000 Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfung                         €  48.000 Verwaltungskosten insgesamt                                                   €1.009.000 Personalkosten (nach Prognose TVöD Bund 2022, mittlere Werte einschl. Arbeitgeberanteile) 6 Geschäftsführung (1 Geschäftsführer 85; 5 Abteilungsleiter E15, 81, B2)      € 530.000 14 Referenten         E 13 bis E 15                           €  987.000 12 Referenten         E 9b bis E 12                           € 725.000 22 Sachbearbeiter     E 5 bis E 8, E 9a                       € 988.000 6 Hilfskräfte         E4                                      €  231.000 Aushilfen, Praktikanten, Auszubildende u.a.                   €  120.000 Personalkosten Insgesamt                                                    €3.581.000 Vorläufiger Haushaltsplan 2022 insgesamt:                                  € 7.854.000
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• ' ,t SATZUNG der DESIDERIUS-ERASMUS-STIFTUNG e. V. Stand 15.09.2019 § 1 Name, Sitz, Geschlftsjahr ( 1) Der Verein führt den Namen „Desiderius-Erasmus-Stiftung e. V.". Er hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. (2) Der Sitz des Vereins ist LObeck. (3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Zweck des Vereins (1) Die Verein Desiderius-Erasmus-Stiftung e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigene wirtschaftliche Zwecke. Er wird insbesondere 1. das demokratische Staatswesen fürdem und staatsbürgerliche Bildung vermitteln, 2. Wissenschaft und Forschung fördern, insbesondere durch Vergabe von Forschungsaufträgen, sowie die wissenschaftliche Aus- und Fortbildung begabter junger Menschen fürdem, 3. die internationale Gesinnung, die Völkerverständigung, die Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, 4. die Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere durch Projekte zur wissenschaftlichen und beruflichen Weiterbildung im In- und Ausland fordern, 5. Kunst und Kultur fürdem. (2) Die Zwecke des Vereins werden insbesondere verwirklicht durch wissenschaftliche Veranstaltungen und Forschungsvorhaben (z.B. auf dem Gebiet der Wirtschafts-, Politik- und Sozialwissenschaften),die Förderung von Kontakten und Projekten im europäischen und internationalen Bereich, die Ver-gabe von Stipendien nach den Vergaberichtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie des Auswärtigen Amtes in der jeweils geltenden Fassung sowie durch öffentliche Ausstellungen, Publikationen, Tagungen, Seminare und Vorträge. Das Fördern von Kunst und Kultur soll realisiert werden durch Stipendien, Auslobung von Preisgeldern und Zuwendungen an kulturelle Projekte, die ihrerseits als gemeinnützig anerkannt sind. (3) Der Verein wird seine wissenschaftlichen Ergebnisse zeitnah veröffentlichen. Diese Aufgaben werden vom Verein im Rahmen seiner personellen und materiellen Möglichkeiten im In- und Ausland wahrgenommen. § 3 Die Mittel des Vereins (1) Die Mittel für den Vereinszweck sollen durch Zuwendungen, freiwillige Beiträge und durch Spenden aufgebracht werden. Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben. (2) Alle Mittel dürfen nur für die in § 2 genannten Zwecke verwendet werden. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe VergOtung begünstigt werden. 1                                                                                                          _.
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ennllchtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung vorzunehmen, von denen das Amtsgericht (Registergericht) die Eintragung in das Vereinsregister oder deren Aufrechterhaltung oder die Finanzbehörde für Körperschaften die Anerkennung als gemeinnützig oder deren Aufrechterhaltung abhängig macht, soweit sich diese Abänderungen nicht auf wesentliche Änderungen des Zwecks des Vereins oder die Bestimmungen Ober die bei Wahlen und Beschlüssen notwendige Mehrheiten beziehen. (4) Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmsweise kann die Mitgliederversammlung für eine Übergangszeit beschließen, dass das Amt des stellvertretenden Schatzmeisters sowie das Amt des Schriftführers in einer Person für eine Übergangszeit vereinigt werden, wobei diese Person nur eine Stimme hat. (5) Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und verwaltet dessen Vennögen. Ihm obliegen alle Aufgaben. soweit sie nicht durch Satzung der Mitgliederversammlung oder dem Kuratorium zugewiesen sind. Die Vergabe von Auftrllgen an Unternehmen, an denen Vereins- oder Kuratoriumsmitglieder in irgendeiner Weise direkt oder indirekt beteiligt oder damit verbunden sind, ist unzulässig. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand. § 8 Amtsdauer des Vorstands Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt, gerechnet vom Tage der Wahl an. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes geschäftsführend im Amt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, so wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied aus den Reihen der Vereinsmitglieder für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen. § 9 Einberufen und Beschlussfassung des Vorstands ( 1) Sitzungen des Vorstandes werden nach Bedarf einberufen. Einzuberufen sind sie durch den Vorsitzenden oder einen der stellvertretenden Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnung mit einer Ladungsfrist von sieben Tagen. Jn begründeten Ausnahmeflillen kann die Frist verkürzt werden. Die Ladung ist auch per E-Mail möglich. (2) Der Vorstand kann seine Sitzungen auch in der Form einer Telefonkonferenz abhalten. Alle Sitzungen und Beschlusse des Vorstandes sind für Beweiszwecke zu protokollieren und vom Sitzungsleiter zu unterschreiben. (3) Die Vorstandssitzung leitet der Vorsitzende, bei dessen Abwesenheit einer der stellvertretenden Vorsitzenden. (4) Der Vorstand ist beschlussfahig, wenn mindestens die Hälfte der amtierenden Vorstandsmitglieder anwesend ist, darunter der Vorsitzende oder einer der stellvertretenden Vorsitzenden. Er entscheidet mit der Mehrheit seiner anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag bzw. die Stimme dessen, der die Sitzung leitet. (5) Ein Vorstandsbeschluss kann auf schriftlichem Weg oder per E-Mail gefasst werden, wenn mindestens zwei Drittel der amtierenden Vorstandsmitglieder dem jeweiligen Beschluss zustimmen. (6) Sinkt die Zahl der gewählten Mitglieder des Vorstandes unter die Hälfte, ist eine Beschlussfahigkeit nicht mehr gegeben. Die verbliebenen Mitglieder des Vorstandes können eine Mitgliederversammlung einberufen. § 10 Gescblftsfflbrung (1) Wird ein oder mehrere Geschlftsführer bestellt, so kann der Vorstand diesem/n im Rahmen der
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