Microsoft Outlook - Memoformat
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „BAföG Verordnungen etc“
Sehr geehrte Damen und Herren, zur Umsetzung des o. g. Rundschreiben in der Software BAFSYS2, welche u. a. in Thüringen für die BAföG- Sachbearbeitung eingesetzt wird, hat die Fa. DATAGROUP IT Solutions GmbH das beigefügte Konzept erstellt. Im Rahmen der Prüfung des Konzepts durch das Studierendenwerk Thüringen hat sich eine Unsicherheit bei der Vorgehensweise im Beispielfall 2 – Änderung des Behindertengrades (Prozentsatzes) in einem laufenden Bewilligungszeitraum – ergeben. Nach § 53 Satz 4 BAföG ist ein Änderungsbescheid ab Beginn des Bewilligungszeitraum zu erlassen, wenn es zu einer Änderung des Freibetrages nach § 25 Abs. 6 BAföG kommt. Danach wäre der geänderte Behinderungsgrad aus hiesiger Sicht ab dem Beginn des Bewilligungszeitraums zu berücksichtigen. In der Kommentierung Rothe/Blanke § 53 RN 24 wird immer auf das Kalenderjahr abgestellt, wonach auch die Quotelungsregelung der DATAGROUP gefolgt werden könnte. Damit das Konzept alsbald im Echtbetrieb eingesetzt werden kann, bin ich Ihnen für eine kurzfristige Rückantwort dankbar. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag THÜRINGER MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, WISSENSCHAFT UND DIGITALE GESELLSCHAFT Referat 45 | Ausbildungsförderung, Studierendenwerk, Anerkennungsgesetz Max-Reger-Straße 4-8 | 99096 Erfurt | Postfach 900225 | 99105 Erfurt | Germany www.tmwwdg.de www.das-ist-thueringen.de Informationen zum Umgang mit Ihren Daten im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft finden Sie im Internet unter https://wirtschaft.thueringen.de/datenschutz/. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen eine Papierfassung. 2